Biodiversität der Siedlungen

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Biodiversität der Siedlungen
Empfehlungen für die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt
in Deutschland
Von Norbert Müller und Sascha Abendroth
Zusammenfassung
Summary
Im Jahre 2004 wurde von der Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversitätskonvention das für
2008 aufgestellte Fachthema „Biodiversität der
Siedlungen“ bis auf weiteres zurückgestellt. In
den bisherigen Nationalberichten und Aktionsprogrammen zur CBD ist darum die Behandlung der Biodiversität in Siedlungen sehr uneinheitlich. Am weitesten fortgeschritten ist bislang England, das bereits in seiner 2002 aufgestellten Biodiversitätsstrategie Siedlungen als
eigenes Fachthema behandelt. Dem gegenüber
ist im Entwurf zur Deutschen Biodiversitätsstrategie dieses Thema in seiner Gesamtbedeutung bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
Auf Grundlage einer nationalen Tagung in
Deutschland mit dem Titel „Biodiversität im
besiedelten Bereich – Grundlagen und Beispiele zur Umsetzung der Konvention zur Biologischen Vielfalt“ und eines Forschungsprojektes
wird in diesem Beitrag aufgezeigt, warum dieses Thema in Zusammenhang mit der Konvention besonders wichtig ist und wie es im Sinne
der Konvention zu interpretieren ist.
Es wird empfohlen, bei der Deutschen Biodiversitätsstrategie „Siedlungen“ als eigenen
Handlungsbereich aufzuführen und stärker auf
die Besonderheiten der Biodiversität urbaner
und suburbaner Gebiete einzugehen. Aufgrund
ihrer langen Tradition im Stadtnaturschutz sollten sich Deutschland und England dafür einsetzen, dass die „Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete“ wieder als Fachthema in die Beratungen der Vertragspartner der CBD aufgenommen wird.
Biodiversity in Urban Areas – Recommendations for integration into the German Biodiversity Strategy
1 Hintergrund
Die Umsetzung der Ziele der Konvention zur
Biologischen Vielfalt (im Folgenden CBD
oder Biodiversitätskonvention) ist derzeit
eine der wichtigen Aufgaben internationaler
und nationaler Naturschutzpolitik. Bei der
6. Vertragsstaatenkonferenz im Jahr 2002 haben sich die Unterzeichnerstaaten das Ziel
gesetzt, bis zum Jahre 2010 den Verlust der
Biodiversität auf regionaler, nationaler und
internationaler Ebene signifikant zu reduzieren (so genanntes „2010-Ziel“). Vorläufer für
diese Vereinbarung war die so genannte Biodiversitätsstrategie auf EU-Ebene, die bereits 1998 von der Europäischen Kommission angenommen wurde.
In Deutschland wurde vom Staatssekretärsausschuss 2004 beschlossen, im Jahr 2006
das Thema Biodiversität zu einem Schwerpunkt der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu machen (DOYLE et al. 2005). In der
114
In 2004 the cross cutting issue ‘Biodiversity of
urban settlements’, originally intended for
2008, was placed back by the Conference of the
Parties (COP) until further notice.
Therefore existing National Reports and
Action Programmes for the Convention on
Biological Diversity (CBD) have dealt differently with this issue. So far England has shown
the widest progress, having already established
its own specific strategy in 2002. In the draft
German Biodiversity Strategy this issue has not
yet been considered sufficiently so far.
In Germany a national conference was held
on ‘Biodiversity in Urban Areas – Basis of and
Examples for Implementing the CBD’ and a research project was conducted. On this basis the
study presented shows the importance of this
field of research in the context of the convention
and how to interprete it in line with the convention.
The study recommends to include ‘settlements’as own working field in the German Biodiversity Strategy and to specifically address
characteristics of urban and suburban areas.
Owing to their long tradition of urban nature
conservation Germany and England should put
particular emphasis on the resumption of ‘Biodiversity of urban and suburban areas’ as cross
cutting issue in the COP consultative procedure.
letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit mit der Bearbeitung einer
nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Sinne der CBD begonnen, über deren
Inhalte in jüngster Zeit berichtet wurde (vgl.
KÜCHLER-KRISCHUN & PIECHOKI 2005). Im
Gegensatz zu England, wo bereits 2002 eine
Strategie zur Biologischen Vielfalt vorgelegt
wurde, haben diese Bestrebungen in Deutschland nicht nur deutlich später begonnen, sondern weisen noch einige Defizite auf. Im Besonderen ist die biologische Vielfalt der
Siedlungen in ihrer Gesamtbedeutung nicht
ausreichend berücksichtigt worden. Darauf
soll in diesem Beitrag näher eingegangen
werden und Empfehlungen zum weiteren
Vorgehen in Deutschland gemacht werden.
Die Ausführungen basieren auf den Ergebnissen einer nationalen Tagung zum Thema
in Jena 2004 sowie eines darauf aufbauenden
Forschungsprojekts an der FH Erfurt – FB
Landschaftsarchitektur.
Einführend sollen einige Begründungen
genannt werden, warum die Einbeziehung
des Themenkomplexes „Biodiversität in
Siedlungen“ bei der Umsetzung der Konvention besonders wichtig ist:
Ü Urbane und suburbane Räume zählen aufgrund der besonderen standörtlichen und
entwicklungsgeschichtlichen Bedingungen
zu den biologisch vielfältigsten Ökosystemen (KLAUSNITZER 1993, PYSEK 1989). Da
in Siedlungen die Entwicklung neuer Sippen
besonders rasch verläuft, sind sie auch Zentren der Evolution (z.B. KEIL & LOOS 2005).
Ü Urbane und suburbane Räume zeichnen
sich durch einen besonders hohen Anteil gebietsfremder Arten aus (KOWARIK 2003).
Diese sind Bestandteil der siedlungstypischen Biodiversität (MÜLLER 2005a). Andere Schwerpunktthemen der Konvention wie
z.B. „Invasive gebietsfremde Arten“ können
darum nicht ohne den Themenkomplex „Biodiversität im besiedelten Bereich“ abschließend behandelt werden.
Ü Bereits heute leben weltweit über 60 % der
Bevölkerung in urban-industriellen Räumen,
in Europa sind es bereits 80 % (KOM 1998).
Dort wo schon heute der Hauptanteil der Bevölkerung lebt, ist das unmittelbare Erleben
natürlicher Elemente besonders wichtig und
sollte gefördert werden. Denn nur so kann
das Anliegen der Biodiversitätskonvention
im Sinne von „Vielfalt schützen und nutzen“
in weiten Bevölkerungskreisen Akzeptanz
finden.
Ü Die UNO betont immer wieder, dass wir
einem Zeitalter der Urbanität entgegen gehen. Die direkten und indirekten Wirkungen
der Urbanisierungsprozesse werden maßgeblich die Probleme und damit die Zukunft
der biologischen Vielfalt auf unserer Erde
bestimmen (WULLKOPF & WERNER 2005).
2 Bisherige Bestrebungen zur
Thematisierung der Biodiversität
im besiedelten Bereich innerhalb
der CBD
Die Vertragsstaatenkonferenz verabschiedete auf ihrem 6. Treffen in Den Haag (2002)
ein Mehrjahres-Programm, in dem vertiefende Arbeitsschwerpunkte bis zum Jahr 2010
festgehalten wurden. Dabei wurde für die im
Jahr 2008 stattfindende 9. Vertragsstaatenkonferenz vorgeschlagen, sich mit dem Thema „Biodiversität urbaner und suburbaner
Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007
Gebiete“ zu befassen (vgl. UNEP 2002).
Hierbei sollte auf drei Schwerpunkte eingegangen werden:
Ü Ermittlung von Status, Entwicklung und
Rolle der Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete, einschließlich fremdländischer
Arten
Ü Ermittlung des Einflusses von Siedlungstätigkeiten auf die Biodiversität
Ü Entwicklung von Steuerfunktionen zur
Erhaltung von Biodiversität urbaner und
suburbaner Gebiete, einschließlich eines Arbeitsprogramms
Bei der 7. Vertragsstaatenkonferenz 2004
wurde allerdings das Thema „Biodiversität
urbaner und suburbaner Gebiete“ bis auf
weiteres zurückgestellt. Artikel 6 der CBD
verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erstellung von Nationalberichten, in denen die
Länder Konzepte und Strategien erörtern, die
der Umsetzung der Konvention dienen. Des
Weiteren sollen nationale Aktionspläne erarbeitet werden, in denen konkrete Programme
und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität enthalten
sind (CBD 1992). Eine vor kurzem erfolgte
Auswertung der Nationalberichte und Aktionsprogramme von ausgewählten Vertragspartnern der CBD zeigt (ABENDROTH et al.
2005), dass sich bislang nur wenige Staaten
intensiver mit dem Themenkomplex Biodiversität im besiedelten Bereich auseinander
gesetzt haben (vgl. Tab. 1). Von 18 untersuchten Staaten nennen nur fünf konkrete
Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der
urbanen Biodiversität. Mit am weitesten fortgeschritten ist England, das bereits 2002 eine
nationale Strategie zur Biodiversität vorgelegt hat und in der die biologische Vielfalt in
Siedlungen auf der gleichen Ebene behandelt wird wie die der Wälder, Feuchtgebiete
und Landwirtschaft (DEFRA 2002).
Im Gegensatz dazu zählt Deutschland zur
Gruppe der Vertragspartner, bei denen in den
Nationalberichten und Aktionsprogrammen
die Biodiversität urbaner Räume am wenigsten Berücksichtigung findet. Deutschland
verweist im 1. Nationalbericht nur auf bisher
Geleistetes wie Stadtbiotopkartierungen und
spezielle Artenschutzprogramme oder auf
Handlungsziele einer nachhaltigen Raumund Siedlungsentwicklung.
Nachdem von Deutschland seit den 70er
Jahren wesentliche Impulse zur Entwicklung
der Stadtökologie als eigenständige wissenschaftliche Disziplin ausgingen und der
Kenntnisstand zur biologischen Vielfalt auf
Art- und Lebensraumebene in Siedlungen im
internationalen Vergleich besonders hoch ist
(SUKOPP 2005a), hätte man erwarten können,
dass hier der besiedelte Bereich stärkere Beachtung findet. So liegen für die meisten
Städte bereits seit den 80er Jahren Biotopkartierungen vor und in zahlreichen Bundesländern sind Biotopkartierungen in Dörfern
durchgeführt worden (vgl. BFN 2004: 256 ff).
Auch auf Artebene liegen mit Raster-Kartierungen ausgewählter Organismen-Gruppen
(z.B. Farn- und Blütenpflanzen, Vögel, Heuschrecken) zahlreiche Daten vor, die teilweise in regionalen und lokalen Erfassungen
weiter vertieft wurden. Diese Daten zur biologischen Vielfalt sind seit den 80er Jahren
wesentliche Grundlage für naturschutzfachliche Planungen im besiedelten Bereich.
Auch die Bemühungen zur Sicherung und
Entwicklung siedlungstypischer Biodiversität weisen in Deutschland eine lange Tradition auf. So gibt es bereits seit den 80er
Jahren in vielen Städten gezielte Programme
zur Steigerung der Biodiversität in Grünanlagen durch differenzierte Pflege (z.B. MÜLLER & SCHMIDT 1982). Zwischenzeitlich liegen auch für einige Städte Arten- und Biotopschutzprogramme vor – z.B. für Berlin
(Arbeitsgruppe Artenschutzprogramm Berlin 1984), Erlangen (BStMLNU et al. 1992),
München. Auch bei der Nutzung der siedlungsspezifischen Natur liegen in Deutschland mit den Bestrebungen zur Integration
von Naturerfahrungsräumen in die Bauleitplanung wegweisende Ansätze vor (z.B.
REIDL & SCHEMEL 2003), die im Sinne der
Konvention interpretiert werden können.
3 Ergebnisse einer nationalen
Tagung zum Thema „Biodiversität
im besiedelten Bereich“
Vor dem Hintergrund der oben genannten
Defizite richtete die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Biotopkartierung im besiedelten Bereich“ und der „Arbeitskreis Stadtökologie
Tab. 1: Auswertung der Nationalberichte und nationalen Aktionspläne ausgewählter Vertragspartner in Bezug auf Zielaussagen zur urbanen Biodiversität (aus ABENDROTH et al. 2005).
Gruppe 1:
Länder, die bereits konkrete
Ziele und Maßnahmen zur
Sicherung urbaner Biodiversität
nennen
Gruppe 2:
Länder, in denen urbane Räume
bei Schutzmaßnahmen zur Biodiversität einbezogen werden
Gruppe 3:
Länder, in denen urbane Räume
bei Schutzmaßnahmen zur
Biodiversität nicht einbezogen
werden
Australien
China
Deutschland
Belgien
Finnland
Kanada
Großbritannien
Frankreich
Österreich
Japan
Italien
Tschechische Republik
Schweden
Niederlande
Polen
Russland
Spanien
Südafrika
Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007
in der Gesellschaft für Ökologie“ im Mai
2004 in Jena eine gemeinsame Tagung mit
dem Titel „Biodiversität im besiedelten Bereich“ aus. Auf Einladung der Thüringer
Landesanstalt für Umwelt und Geologie und
der Fachhochschule Erfurt (FB Landschaftsarchitektur) kamen über 60 Teilnehmer aus
dem deutschsprachigen Raum. Die Fachleute aus Verwaltungen, Hochschulen und Büros
beschäftigten sich zwei Tage mit Grundsatzfragen und Fallbeispielen zur Umsetzung der
CBD in Siedlungen. Alle Vorträge und Poster dieser Tagung sind in der Schriftenreihe
des Kompetenznetzwerkes Stadtökologie erschienen (MÜLLER 2005b). Im Folgenden
soll auf einige wichtige Ergebnisse dieser
Tagung in Zusammenhang mit der weiteren
Behandlung des Themas eingegangen werden:
Ü Sicherung und Nutzung der Biodiversität
im besiedelten Bereich muss alle Kategorien
von Natur (im Sinne von KOWARIK 1993)
einschließen – nämlich die der Naturlandschaften (z.B. Wälder), der Kulturlandschaften (z.B. Streuwiesen), der urban-industriellen Landschaften einschließlich Dörfer (z.B.
ruderale Wälder) und der gärtnerisch-gestalteten Landschaften (z.B. Parkforste). Der
Schwerpunkt der Bestrebungen im besiedelten Bereich liegt allerdings bei der Biodiversität der urban-industriellen sowie der gärtnerisch-gestalteten Natur, da sie spezifisch
für Siedlungen ist und nur hier auftritt.
Ü Auf allen drei Ebenen der Biodiversität
(genetische Vielfalt, Arten- und Lebensraumvielfalt) sind Siedlungen aufgrund der
spezifischen menschlichen Störungen und
Nutzungen Zentren der Evolution – das gilt
für Wildpflanzen und -tiere (vgl. BÖSSNEK
2005, KEIL & LOOS 2005) gleichermaßen
wie für Nutz- und Zierpflanzen (KRAUSCH
2005).
Ü In Siedlungen bilden gebietsfremde Arten
einen wesentlichen Bestanteil der spezifischen Biodiversität und sind darum anders
zu bewerten als in Naturlandschaften (MÜLLER 2005a, RICHTER 2005, SUKOPP 2005b).
Ü Siedlungen können für eine Reihe von gefährdeten Arten der Natur- und Kulturlandschaft wichtige Ersatzlebensräume beherbergen wie z.B. Mauern (JUNGHANS & FISCHER 2005) oder Parkforste und -wiesen.
Ü Die spezifische biologische Vielfalt der
Siedlungen hat in den letzten Jahrzehnten
einen starken Rückgang zu verzeichnen. Das
ist für Wildpflanzen und -tiere auf Ebene der
Arten und Lebensräume genauso belegt
(GEIGER 2005, SCHIKORA et al. 2005, WITTIG
2005) wie für Zier- und Nutzpflanzen
(KRAUSCH 2005).
Ü Der Verlust der biologischen Vielfalt in
Siedlungen steht im Zusammenhang mit
Wissensdefiziten um deren Eigenwert. Durch
Öffentlichkeitsarbeit und Thematisierung
der Biodiversität in verschiedenen Programmen wird versucht, diese Defizite auszugleichen. So sind im Wettbewerb „Unser Dorf
soll schöner werden“ in den letzten Jahren
zunehmend auch Aspekte der Artenvielfalt in
die Bewertung eingegangen (BLUDSZUWEIT
2005). Die gezielte Inwertsetzung von urban-industrieller Natur durch traditionelle
Schutzgebietsausweisungen ist ein weiterer
115
Ansatz, der auf der größten Brachfläche Berlins dem „Schöneberger Bahngelände“ verfolgt wird (LANGER 2005).
Ü Biosphärenreservate im Sinne der UNESCO, d.h. Gebiete in denen modellhaft das
Miteinander von Natur und Mensch geübt
wird, sollten zur Verwirklichung der Ziele
der Biodiversitätskonvention auch in Siedlungen ausgewiesen werden (REIDL 2005).
Die Teilnehmer der Tagung stellten einvernehmlich fest, dass bislang in Deutschland
die Kenntnisse zur Biologischen Vielfalt in
Siedlungen nur unzureichend in die nationalen Bemühungen zur Umsetzung der Konvention eingeflossen sind. Sie empfahlen
den Aufbau eines geeigneten Netzwerkes in
Deutschland, das sowohl im wissenschaftlichen als auch im politischen Raum die
ökologischen Belange urbaner Räume thematisiert. Daraus hat sich im Mai 2005 das
Kompetenznetzwerk Stadtökologie gegründet, das u.a. beschloss, für das Jahr 2008 eine
internationale Tagung zum Thema „Urban
biodiversity and design – Implementing the
Convention on Biological Diversity in towns
and cities“ auszurichten (vgl. www.conturec.de).
4 Nutzung und Gestaltung urbaner
Biodiversität – erste Ergebnisse aus
einem Forschungsprojekt
4.1 Fragestellungen
Vor dem Hintergrund, dass der Verlust von
Biodiversität im besiedelten Bereich häufig
auf ein mangelndes Verständnis um den
Eigenwert von „spontaner Natur“ bei den
Stadtbewohnern zurückzuführen ist (vgl.
oben), begann im Jahre 2003 an der Fachhochschule Erfurt ein Forschungsprojekt
(gefördert durch das Hochschul-Wissenschaftsprogramm des Landes Thüringen) mit
dem Titel „Umsetzung der Biodiversitätskonvention im besiedelten Bereich – Entwicklung von Leitlinien und Zielkonzepten
am Beispiel der Stadt Erfurt“. Dabei standen
Fragen im Vordergrund, wie durch gezielte
Nutzung und Gestaltung städtischer Natur
die biologische Vielfalt im Siedlungsraum
„in Wert“ gesetzt und somit positiv für den
Bürger belegt werden kann. Das sollte in Erfurt beispielhaft anhand von Modellprojekten gezeigt werden. Dabei sollten die speziellen Rahmenbedingungen der Stadt Erfurt –
nämlich die Zunahme von Brachflächen im
Siedlungsbereich und die Finanzknappheit
der Kommunen – berücksichtigt werden. Da
innerhalb der städtischen Nutzungstypen
Brachflächen und Grünanlagen eine besonders hohe Artenvielfalt aufweisen (vgl.
Abb. 1) und sie repräsentativ für die beiden
Typen von Natur in der Stadt sind, standen
sie im Mittelpunkt der Modellprojekte.
4.2 Sicherung und Nutzung von
Biodiversität in der Stadt – Beispiel
Brachflächen
In Erfurt ist ebenso wie in anderen ostdeutschen Städten seit den 90er Jahren eine starke Zunahme von Brachflächen im Sied-
116
Abb. 1: Durchschnittliche Artenzahl an Farn- und Blütenpflanzen sowie Rote Liste-Arten von verschiedenen Flächennutzungen in der Stadt Augsburg (nach MÜLLER 1990). Brachflächen und Parkanlagen zählen innerhalb des Siedlungsbereiches mit zu den artenreichsten Flächennutzungen.
lungsbereich zu verzeichnen. Für die Stadtplanung eröffnet sich durch die Zunahme
von Brachflächen die Chance, bestehende
Mängel im Freiraumsystem zu beheben und
einen innerstädtischen Biotop- und Grünflächenverbund aufzubauen. Demgegenüber
sind die Zunahme von Brachflächen und der
damit verbundene „Wildwuchs“ in der Stadt
von weiten Bevölkerungskreisen negativ belegt. Im Rahmen des Projektes wurden zwei
Ziele verfolgt:
Ü Beispielhafter Aufbau eines Biotop- und
Freiflächenverbundes unter den gegebenen
veränderten städtebaulichen Rahmenbedingungen
Ü Konzeption von Folgenutzungen für die
Brachflächen mit dem Ziel den Eigenwert
von urban-industrieller Biodiversität für den
Bewohner erlebbar zu machen.
Ausgangspunkt für die Planung war eine
Bestandsaufnahme und Bewertung der
Brachflächen mit den Indikatoren naturschutzfachlicher und sozialer Wert. Die naturschutzfachliche Bewertung erfolgte über
die Biodiversität der Farn- und Blütenpflanzen in Anlehnung an die Kartierungsmethode der Biotopkartierung im besiedelten Bereich (vgl. STAIGER & MÜLLER 2004). Der
soziale Wert der Brachflächen wurde daran
gemessen, inwieweit die Flächen bereits von
bestimmten Bevölkerungsgruppen genutzt
werden (MATHEY et al. 2003).
Beispielhaft wurde daraufhin für einen
Stadtteil mit besonders hohem Anteil von
Industrie- und Bahnbrachen eine Rahmenkonzeption entwickelt. Diese sieht vor, die
bislang unzugänglichen Brachflächen zu
einem innerstädtischen Biotop- und Grünflächenverbund auszubauen. Dauerhaft soll
nur ein kleines Kernstück des Gebietes –
eine brach gefallene Lokalbahntrasse – als
Verbundachse umgewidmet und mit einer
Wegeverbindung erschlossen werden. Die-
ses Gebiet wurde naturschutzfachlich besonders hoch bewertet, da es eine hohe Strukturund Artenvielfalt aufweist. Der Hauptanteil
der Flächen soll – so lange keine kommerzielle Folgenutzung möglich ist – den Stadtbewohnern zur vorübergehenden Nutzung
(Zwischennutzung im Sinne von FUHRICH
(2004) freigegeben werden. Diese Flächen,
die z.T. bereits Nutzungsspuren (z.B. durch
Kinderspiel, Motorcross-Fahren etc.) aufweisen, sollen im Sinne von „Naturerfahrungsräumen“ genutzt werden. „Naturerfahrungsräume“ sind eine neue Kategorie von
Freiflächen, die im Gegensatz zu traditionell
intensiv gestalteten Grünflächen nur durch
die Nutzung der Stadtbewohner geprägt sind
und eine spontane Vegetationsentwicklung
zulassen. Dadurch soll für den Stadtbewohner das unmittelbare Erleben von spontaner
Natur im Sinne von REIDL & SCHEMEL
(2003) in seiner direkten Umgebung selbstverständlich werden.
4.3 Gestaltung von Biodiversität in
der Stadt – Beispiel öffentliche
Freiräume
Verfolgt man die gängigen Fachzeitschriften
für Landschaftsarchitektur, so spielen bei der
Planung von Freiräumen Aspekte der gezielten Förderung von Biodiversität nach wie vor
nur eine nachrangige Rolle. Neue Grünanlagen, die gleichrangig nach gestalterischen
und naturschutzfachlichen Grundsätzen geplant, gebaut und gepflegt werden, wie z.B.
die Außenanlagen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz in Augsburg (vgl.
HÖFER 2002, KUNZ & LEICHT 2000) oder die
Wiesenflächen in der Bundesgartenschau in
München (LUTZ 2005), sind darum immer
noch die Ausnahme. Weiter fortgeschritten
ist diese Entwicklung im Bereich der Pflege
von öffentlichen Grünflächen. Ausgehend
Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007
von der Pflegekosten- und Naturschutzdiskussion der 80er Jahre gehen heute viele
kommunale Verwaltungen differenzierter
vor. So werden viele Freiflächen in Parkanlagen nur noch ein- oder zweimal gemäht
und die Parkforste naturnäher behandelt.
Zahlreiche Begleituntersuchungen haben belegt, dass dadurch nicht nur die Artenvielfalt,
sondern auch die Nutzungsmöglichkeiten
gestiegen sind und diese Entwicklung positiv von den Stadtbewohnern gesehen wird.
Vor dem Hintergrund, dass die Gestaltung
von öffentlichen Grünflächen im Siedlungsraum Vorbildcharakter für die Bevölkerung
hat (GERSTER-BENTAYA 1999), beschäftigte
sich der zweite Teil des Forschungsprojekts
mit der modellhaften Gestaltung von öffentlichen Freiräumen. Demonstrationsflächen
wurden dazu im Schau- und Lehrgarten des
Fachbereichs Landschaftsarchitektur und in
einem Erfurter Schulhof eingerichtet.
Im Modellprojekt „Erfurter Blumenwiesen“ wurden Mäh- und Saatgut aus der
Umgebung Erfurts zur Anlage von artenreichen Magerwiesen im Stadtgebiet verwendet. Durch den Einsatz von autochthonem
Saatgut können rasch artenreiche und ästhetisch ansprechende Wiesen initiiert werden
(z.B. WITT & DITTRICH 1996). Durch diese
Begrünungsmethode wird neben einem optischen Zugewinn gleichzeitig die Biodiversität im Siedlungsbereich erhöht.
Zielsetzung des zweiten Projektes war es,
Ruderalpflanzen d.h. Kennarten von Brachflächen bei der Gestaltung von öffentlichen
Räumen bewusst einzusetzen und damit
einen Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung
von Grünflächen zu leisten. Durch die Verwendung dieser anspruchslosen stadttypischen Arten können Pflegekosten reduziert,
die stadttypische Biodiversität erhöht sowie
die biologische Vielfalt von urban-industriellen Brachflächen in Wert gesetzt werden.
Das Projektgebiet war ein neu angelegter
Parkplatz im Eingangsbereich der FH Erfurt
– FB Landschaftsarchitektur. Hier sind traditionell mit Gartenstauden gestaltete Flächen
ebenso Bestandteil der Gesamtkonzeption
wie Flächen mit auffällig blühenden Ruderalpflanzen. Von den Nutzern, d.h. den Studierenden des Fachbereichs, wurden auf
Brachflächen in der unmittelbaren Umgebung Samen von attraktiven Wildpflanzen
gesammelt (Centaurea stoebe, Daucus carota, Echium vulgare, Oenothera biennis agg.
u.a.). Ausgewählt wurden Arten, die natürlicherweise schnell offene Standorte besiedeln
und einem Nutzungsdruck durch gelegentliches Befahren standhalten. Weitere Auswahlkriterien waren Blütenfarbe und -zeitpunkt. Ein vorher konzipiertes Farbkonzept
soll eine zukünftige harmonische Beziehung
der Pflanzen zueinander sichern.
4.4 Umweltbildung und Umsetzungsmöglichkeiten der Modellprojekte
Zur Bürgerinformation und Öffentlichkeitsarbeit wurde zu den vorgenannten Projekten
eine Faltblattserie entwickelt, die über die
Vielfalt der Stadtnatur in Erfurt und die Nutzungsmöglichkeiten von Brachflächen informiert. Da die Projekte in Kooperation mit
Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007
Abb. 2: Spielende Kinder auf einem brachgefallenen Bahngelände in Erfurt (2005). Für die Bewohner in der Stadt bieten Brachflächen oft die einzige Möglichkeit, natürliche Elemente in ihrer unmittelbaren Umgebung zu erleben.
Foto: Jochen Müller
der Erfurter Stadtverwaltung durchgeführt
wurden und ein enger Austausch mit der
Lokalen Agenda 21 Projektgruppe erfolgte,
bestehen auch günstige Vorraussetzungen
zur Umsetzung und Weiterführung ähnlicher
Projekte. Inzwischen hat sich innerhalb des
BUND die Arbeitsgruppe LAGUNE (Lokale Aktionsgruppe Urbanes Naturerleben) gegründet, die u.a. Projektflächen ab Sommer
2006 zusammen mit Schulen gezielt für die
Umweltbildung nutzen will und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Ausstellungen, Event- Veranstaltungen auf Brachflächen etc.) organisiert.
5 Folgerungen und Empfehlungen für
die deutsche Biodiversitätsstrategie
und im internationalen Kontext
Die eingangs gemachten Ausführungen und
die vorgestellten Modellprojekte zeigen,
dass auf Grund der Eigenart urbaner Biodiversität auch spezifische Handlungsfelder
zur Umsetzung der Konvention notwendig
sind. Wie in England sollte darum in
Deutschland innerhalb der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bereich Siedlungen
neben Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr etc. als eigenständiger Handlungsbereich aufgeführt werden. Bisher sind in
Deutschland Siedlungen nur mit dem Bereich Verkehr subsumiert (vgl. DOYLE et al.
2005) und führen dadurch nur zu allgemeinen Zielen und Maßnahmen, die der Gesamtbedeutung der urbanen Biodiversität im
sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen
Kontext nicht gerecht werden. Zur weiteren
Vorgehensweise sollte man sich an den Aussagen der englischen Strategie orientieren.
Hier ist Kernaussage für den Siedlungsbereich, dass der Erhalt der biologischen Viel-
falt maßgebend für eine nachhaltige Gestaltung der Kommunen, für eine Verbesserung
der Lebensqualität und für ein besseres Verständnis im Umgang mit der Natur ist (DEFRA 2002). Indikatoren, die für Biodiversität besiedelter Bereiche herangezogen und
bewertet werden, sind (English Nature
2005):
– Fortschreibung von Artenschutzprogrammen im Siedlungsraum,
– Bestand und Zustände von innerstädtischen Schutzgebieten,
– Population von Vögeln in Städten und Gärten,
– Zugänglichkeit zu Grünräumen und Stadtumgebung,
– Anteil von Haushalten mit Naturgärten,
– Einbeziehung von Zielen zur Erhaltung
biologischer Vielfalt in kommunale Planungen.
Des Weiteren sind Themengebiete urbaner
Biodiversität in der englischen Biodiversitätsstrategie aufgelistet, die bereits in weiterführenden Gesetzen und Planungen eingebunden
sind bzw. zukünftig verstärkt einbezogen
werden sollen:
– Integration der Aspekte urbaner Biodiversität in Stadt- und Kommunalplanung,
– Erkennen des Wertes von Brachflächen für
Stadtnatur, Erholung,
– Entwicklung von neuen Wegen in Architektur und Grünflächengestaltung (vgl.
TCPA 2004),
– Funktionen von Parks und Grünflächen für
Mensch und Natur einschließlich Pflegeprinzipien,
– Nutzung und Erhalt der Vielfalt von Hausund Mietergärten in Verbindung mit Bewusstseinssteigerung für urbane Biodiversität,
– Umweltbildung in Schulen – „Grüne Klassenzimmer“,
117
– soziale Aspekte urbaner Biodiversität bei
Wohnumfeldverbesserung und Gesundheitsvorsorge,
– Kontrolle der negativen und Verstärkung
der positiven Wirkungen fremdländischer
Arten (BODSWORTH et al. 2005).
Diese im Anh. 4 der Englischen Biodiversitätsstrategie benannten Themengebiete werden ergänzt durch eine Beschreibung vorhandener Instrumente (Gesetze, Richtlinien,
Programme) zur Umsetzung der Ziele der
CBD im besiedelten Bereich. Die Umsetzung auf kommunaler Ebene erfolgt u.a.
durch Lokale Biodiversitäts-Aktionspläne,
in denen gefährdete und schutzwürdige Arten bzw. städtische Lebensräume dargestellt
sind und für die Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen aufgeführt werden.
Die von English Nature herausgegebene
Zeitschrift ‚Urbio – Urban biodiversity and
human nature’bildet dabei eine Plattform für
diverse Projekte in England, die sich mit Fragen städtischer Biodiversität auseinandersetzen (www.english-nature.org.uk).
Auch auf internationaler Ebene muss die
fachliche Diskussion zur Biodiversität in
Siedlungen weitergeführt werden. Aufgrund
der wissenschaftlichen Tradition sollten sich
innerhalb der Vertragsstaatenkonferenz
Deutschland und England verstärkt für eine
Wiederaufnahme des Fachthemas „Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete“
einsetzen. Die Fachthemen der CBD wie Biodiversität natürlicher Ökosysteme (Meere
und Küsten, Wälder etc.) und „Agrobiodiversität“ müssen durch das Thema „Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete“
ergänzt werden. In diesem Zusammenhang
soll erinnert werden, dass bereits 1998 die
Europäische Union herausgestellt hat, dass
die FFH-Richtlinie außerhalb von traditionellen Schutzgebieten schwerwiegende Lücken bei der Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung der Biodiversität aufweist und diese zu beheben sind (COM 1998). Innerhalb
der EU liegt damit bereits eine Verpflichtung
vor, diese Defizite zu beheben.
Zur Weiterführung der fachlichen Diskussion wird das Kompetenznetzwerk Stadtökologie (CONTUREC) im Mai 2008 in Erfurt
einen internationalen Kongress (www.urban-biodiversity-erfurt-2008.de) begleitend
zum COP-9-Treffen in Bonn ausrichten.
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Anschriften der Verfasser: Prof. Dr. Norbert Müller
und Dipl.-Ing. Sascha Abendroth, FH Erfurt, FB
Landschaftsarchitektur, Leipziger Straße 77, D-99085
Erfurt, E-Mail [email protected] bzw. [email protected].
Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007
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