Biodiversität der Siedlungen Empfehlungen für die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt in Deutschland Von Norbert Müller und Sascha Abendroth Zusammenfassung Summary Im Jahre 2004 wurde von der Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversitätskonvention das für 2008 aufgestellte Fachthema „Biodiversität der Siedlungen“ bis auf weiteres zurückgestellt. In den bisherigen Nationalberichten und Aktionsprogrammen zur CBD ist darum die Behandlung der Biodiversität in Siedlungen sehr uneinheitlich. Am weitesten fortgeschritten ist bislang England, das bereits in seiner 2002 aufgestellten Biodiversitätsstrategie Siedlungen als eigenes Fachthema behandelt. Dem gegenüber ist im Entwurf zur Deutschen Biodiversitätsstrategie dieses Thema in seiner Gesamtbedeutung bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage einer nationalen Tagung in Deutschland mit dem Titel „Biodiversität im besiedelten Bereich – Grundlagen und Beispiele zur Umsetzung der Konvention zur Biologischen Vielfalt“ und eines Forschungsprojektes wird in diesem Beitrag aufgezeigt, warum dieses Thema in Zusammenhang mit der Konvention besonders wichtig ist und wie es im Sinne der Konvention zu interpretieren ist. Es wird empfohlen, bei der Deutschen Biodiversitätsstrategie „Siedlungen“ als eigenen Handlungsbereich aufzuführen und stärker auf die Besonderheiten der Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete einzugehen. Aufgrund ihrer langen Tradition im Stadtnaturschutz sollten sich Deutschland und England dafür einsetzen, dass die „Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete“ wieder als Fachthema in die Beratungen der Vertragspartner der CBD aufgenommen wird. Biodiversity in Urban Areas – Recommendations for integration into the German Biodiversity Strategy 1 Hintergrund Die Umsetzung der Ziele der Konvention zur Biologischen Vielfalt (im Folgenden CBD oder Biodiversitätskonvention) ist derzeit eine der wichtigen Aufgaben internationaler und nationaler Naturschutzpolitik. Bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz im Jahr 2002 haben sich die Unterzeichnerstaaten das Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 den Verlust der Biodiversität auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene signifikant zu reduzieren (so genanntes „2010-Ziel“). Vorläufer für diese Vereinbarung war die so genannte Biodiversitätsstrategie auf EU-Ebene, die bereits 1998 von der Europäischen Kommission angenommen wurde. In Deutschland wurde vom Staatssekretärsausschuss 2004 beschlossen, im Jahr 2006 das Thema Biodiversität zu einem Schwerpunkt der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu machen (DOYLE et al. 2005). In der 114 In 2004 the cross cutting issue ‘Biodiversity of urban settlements’, originally intended for 2008, was placed back by the Conference of the Parties (COP) until further notice. Therefore existing National Reports and Action Programmes for the Convention on Biological Diversity (CBD) have dealt differently with this issue. So far England has shown the widest progress, having already established its own specific strategy in 2002. In the draft German Biodiversity Strategy this issue has not yet been considered sufficiently so far. In Germany a national conference was held on ‘Biodiversity in Urban Areas – Basis of and Examples for Implementing the CBD’ and a research project was conducted. On this basis the study presented shows the importance of this field of research in the context of the convention and how to interprete it in line with the convention. The study recommends to include ‘settlements’as own working field in the German Biodiversity Strategy and to specifically address characteristics of urban and suburban areas. Owing to their long tradition of urban nature conservation Germany and England should put particular emphasis on the resumption of ‘Biodiversity of urban and suburban areas’ as cross cutting issue in the COP consultative procedure. letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Bearbeitung einer nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Sinne der CBD begonnen, über deren Inhalte in jüngster Zeit berichtet wurde (vgl. KÜCHLER-KRISCHUN & PIECHOKI 2005). Im Gegensatz zu England, wo bereits 2002 eine Strategie zur Biologischen Vielfalt vorgelegt wurde, haben diese Bestrebungen in Deutschland nicht nur deutlich später begonnen, sondern weisen noch einige Defizite auf. Im Besonderen ist die biologische Vielfalt der Siedlungen in ihrer Gesamtbedeutung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Darauf soll in diesem Beitrag näher eingegangen werden und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in Deutschland gemacht werden. Die Ausführungen basieren auf den Ergebnissen einer nationalen Tagung zum Thema in Jena 2004 sowie eines darauf aufbauenden Forschungsprojekts an der FH Erfurt – FB Landschaftsarchitektur. Einführend sollen einige Begründungen genannt werden, warum die Einbeziehung des Themenkomplexes „Biodiversität in Siedlungen“ bei der Umsetzung der Konvention besonders wichtig ist: Ü Urbane und suburbane Räume zählen aufgrund der besonderen standörtlichen und entwicklungsgeschichtlichen Bedingungen zu den biologisch vielfältigsten Ökosystemen (KLAUSNITZER 1993, PYSEK 1989). Da in Siedlungen die Entwicklung neuer Sippen besonders rasch verläuft, sind sie auch Zentren der Evolution (z.B. KEIL & LOOS 2005). Ü Urbane und suburbane Räume zeichnen sich durch einen besonders hohen Anteil gebietsfremder Arten aus (KOWARIK 2003). Diese sind Bestandteil der siedlungstypischen Biodiversität (MÜLLER 2005a). Andere Schwerpunktthemen der Konvention wie z.B. „Invasive gebietsfremde Arten“ können darum nicht ohne den Themenkomplex „Biodiversität im besiedelten Bereich“ abschließend behandelt werden. Ü Bereits heute leben weltweit über 60 % der Bevölkerung in urban-industriellen Räumen, in Europa sind es bereits 80 % (KOM 1998). Dort wo schon heute der Hauptanteil der Bevölkerung lebt, ist das unmittelbare Erleben natürlicher Elemente besonders wichtig und sollte gefördert werden. Denn nur so kann das Anliegen der Biodiversitätskonvention im Sinne von „Vielfalt schützen und nutzen“ in weiten Bevölkerungskreisen Akzeptanz finden. Ü Die UNO betont immer wieder, dass wir einem Zeitalter der Urbanität entgegen gehen. Die direkten und indirekten Wirkungen der Urbanisierungsprozesse werden maßgeblich die Probleme und damit die Zukunft der biologischen Vielfalt auf unserer Erde bestimmen (WULLKOPF & WERNER 2005). 2 Bisherige Bestrebungen zur Thematisierung der Biodiversität im besiedelten Bereich innerhalb der CBD Die Vertragsstaatenkonferenz verabschiedete auf ihrem 6. Treffen in Den Haag (2002) ein Mehrjahres-Programm, in dem vertiefende Arbeitsschwerpunkte bis zum Jahr 2010 festgehalten wurden. Dabei wurde für die im Jahr 2008 stattfindende 9. Vertragsstaatenkonferenz vorgeschlagen, sich mit dem Thema „Biodiversität urbaner und suburbaner Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007 Gebiete“ zu befassen (vgl. UNEP 2002). Hierbei sollte auf drei Schwerpunkte eingegangen werden: Ü Ermittlung von Status, Entwicklung und Rolle der Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete, einschließlich fremdländischer Arten Ü Ermittlung des Einflusses von Siedlungstätigkeiten auf die Biodiversität Ü Entwicklung von Steuerfunktionen zur Erhaltung von Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete, einschließlich eines Arbeitsprogramms Bei der 7. Vertragsstaatenkonferenz 2004 wurde allerdings das Thema „Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete“ bis auf weiteres zurückgestellt. Artikel 6 der CBD verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erstellung von Nationalberichten, in denen die Länder Konzepte und Strategien erörtern, die der Umsetzung der Konvention dienen. Des Weiteren sollen nationale Aktionspläne erarbeitet werden, in denen konkrete Programme und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität enthalten sind (CBD 1992). Eine vor kurzem erfolgte Auswertung der Nationalberichte und Aktionsprogramme von ausgewählten Vertragspartnern der CBD zeigt (ABENDROTH et al. 2005), dass sich bislang nur wenige Staaten intensiver mit dem Themenkomplex Biodiversität im besiedelten Bereich auseinander gesetzt haben (vgl. Tab. 1). Von 18 untersuchten Staaten nennen nur fünf konkrete Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der urbanen Biodiversität. Mit am weitesten fortgeschritten ist England, das bereits 2002 eine nationale Strategie zur Biodiversität vorgelegt hat und in der die biologische Vielfalt in Siedlungen auf der gleichen Ebene behandelt wird wie die der Wälder, Feuchtgebiete und Landwirtschaft (DEFRA 2002). Im Gegensatz dazu zählt Deutschland zur Gruppe der Vertragspartner, bei denen in den Nationalberichten und Aktionsprogrammen die Biodiversität urbaner Räume am wenigsten Berücksichtigung findet. Deutschland verweist im 1. Nationalbericht nur auf bisher Geleistetes wie Stadtbiotopkartierungen und spezielle Artenschutzprogramme oder auf Handlungsziele einer nachhaltigen Raumund Siedlungsentwicklung. Nachdem von Deutschland seit den 70er Jahren wesentliche Impulse zur Entwicklung der Stadtökologie als eigenständige wissenschaftliche Disziplin ausgingen und der Kenntnisstand zur biologischen Vielfalt auf Art- und Lebensraumebene in Siedlungen im internationalen Vergleich besonders hoch ist (SUKOPP 2005a), hätte man erwarten können, dass hier der besiedelte Bereich stärkere Beachtung findet. So liegen für die meisten Städte bereits seit den 80er Jahren Biotopkartierungen vor und in zahlreichen Bundesländern sind Biotopkartierungen in Dörfern durchgeführt worden (vgl. BFN 2004: 256 ff). Auch auf Artebene liegen mit Raster-Kartierungen ausgewählter Organismen-Gruppen (z.B. Farn- und Blütenpflanzen, Vögel, Heuschrecken) zahlreiche Daten vor, die teilweise in regionalen und lokalen Erfassungen weiter vertieft wurden. Diese Daten zur biologischen Vielfalt sind seit den 80er Jahren wesentliche Grundlage für naturschutzfachliche Planungen im besiedelten Bereich. Auch die Bemühungen zur Sicherung und Entwicklung siedlungstypischer Biodiversität weisen in Deutschland eine lange Tradition auf. So gibt es bereits seit den 80er Jahren in vielen Städten gezielte Programme zur Steigerung der Biodiversität in Grünanlagen durch differenzierte Pflege (z.B. MÜLLER & SCHMIDT 1982). Zwischenzeitlich liegen auch für einige Städte Arten- und Biotopschutzprogramme vor – z.B. für Berlin (Arbeitsgruppe Artenschutzprogramm Berlin 1984), Erlangen (BStMLNU et al. 1992), München. Auch bei der Nutzung der siedlungsspezifischen Natur liegen in Deutschland mit den Bestrebungen zur Integration von Naturerfahrungsräumen in die Bauleitplanung wegweisende Ansätze vor (z.B. REIDL & SCHEMEL 2003), die im Sinne der Konvention interpretiert werden können. 3 Ergebnisse einer nationalen Tagung zum Thema „Biodiversität im besiedelten Bereich“ Vor dem Hintergrund der oben genannten Defizite richtete die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Biotopkartierung im besiedelten Bereich“ und der „Arbeitskreis Stadtökologie Tab. 1: Auswertung der Nationalberichte und nationalen Aktionspläne ausgewählter Vertragspartner in Bezug auf Zielaussagen zur urbanen Biodiversität (aus ABENDROTH et al. 2005). Gruppe 1: Länder, die bereits konkrete Ziele und Maßnahmen zur Sicherung urbaner Biodiversität nennen Gruppe 2: Länder, in denen urbane Räume bei Schutzmaßnahmen zur Biodiversität einbezogen werden Gruppe 3: Länder, in denen urbane Räume bei Schutzmaßnahmen zur Biodiversität nicht einbezogen werden Australien China Deutschland Belgien Finnland Kanada Großbritannien Frankreich Österreich Japan Italien Tschechische Republik Schweden Niederlande Polen Russland Spanien Südafrika Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007 in der Gesellschaft für Ökologie“ im Mai 2004 in Jena eine gemeinsame Tagung mit dem Titel „Biodiversität im besiedelten Bereich“ aus. Auf Einladung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und der Fachhochschule Erfurt (FB Landschaftsarchitektur) kamen über 60 Teilnehmer aus dem deutschsprachigen Raum. Die Fachleute aus Verwaltungen, Hochschulen und Büros beschäftigten sich zwei Tage mit Grundsatzfragen und Fallbeispielen zur Umsetzung der CBD in Siedlungen. Alle Vorträge und Poster dieser Tagung sind in der Schriftenreihe des Kompetenznetzwerkes Stadtökologie erschienen (MÜLLER 2005b). Im Folgenden soll auf einige wichtige Ergebnisse dieser Tagung in Zusammenhang mit der weiteren Behandlung des Themas eingegangen werden: Ü Sicherung und Nutzung der Biodiversität im besiedelten Bereich muss alle Kategorien von Natur (im Sinne von KOWARIK 1993) einschließen – nämlich die der Naturlandschaften (z.B. Wälder), der Kulturlandschaften (z.B. Streuwiesen), der urban-industriellen Landschaften einschließlich Dörfer (z.B. ruderale Wälder) und der gärtnerisch-gestalteten Landschaften (z.B. Parkforste). Der Schwerpunkt der Bestrebungen im besiedelten Bereich liegt allerdings bei der Biodiversität der urban-industriellen sowie der gärtnerisch-gestalteten Natur, da sie spezifisch für Siedlungen ist und nur hier auftritt. Ü Auf allen drei Ebenen der Biodiversität (genetische Vielfalt, Arten- und Lebensraumvielfalt) sind Siedlungen aufgrund der spezifischen menschlichen Störungen und Nutzungen Zentren der Evolution – das gilt für Wildpflanzen und -tiere (vgl. BÖSSNEK 2005, KEIL & LOOS 2005) gleichermaßen wie für Nutz- und Zierpflanzen (KRAUSCH 2005). Ü In Siedlungen bilden gebietsfremde Arten einen wesentlichen Bestanteil der spezifischen Biodiversität und sind darum anders zu bewerten als in Naturlandschaften (MÜLLER 2005a, RICHTER 2005, SUKOPP 2005b). Ü Siedlungen können für eine Reihe von gefährdeten Arten der Natur- und Kulturlandschaft wichtige Ersatzlebensräume beherbergen wie z.B. Mauern (JUNGHANS & FISCHER 2005) oder Parkforste und -wiesen. Ü Die spezifische biologische Vielfalt der Siedlungen hat in den letzten Jahrzehnten einen starken Rückgang zu verzeichnen. Das ist für Wildpflanzen und -tiere auf Ebene der Arten und Lebensräume genauso belegt (GEIGER 2005, SCHIKORA et al. 2005, WITTIG 2005) wie für Zier- und Nutzpflanzen (KRAUSCH 2005). Ü Der Verlust der biologischen Vielfalt in Siedlungen steht im Zusammenhang mit Wissensdefiziten um deren Eigenwert. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Thematisierung der Biodiversität in verschiedenen Programmen wird versucht, diese Defizite auszugleichen. So sind im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ in den letzten Jahren zunehmend auch Aspekte der Artenvielfalt in die Bewertung eingegangen (BLUDSZUWEIT 2005). Die gezielte Inwertsetzung von urban-industrieller Natur durch traditionelle Schutzgebietsausweisungen ist ein weiterer 115 Ansatz, der auf der größten Brachfläche Berlins dem „Schöneberger Bahngelände“ verfolgt wird (LANGER 2005). Ü Biosphärenreservate im Sinne der UNESCO, d.h. Gebiete in denen modellhaft das Miteinander von Natur und Mensch geübt wird, sollten zur Verwirklichung der Ziele der Biodiversitätskonvention auch in Siedlungen ausgewiesen werden (REIDL 2005). Die Teilnehmer der Tagung stellten einvernehmlich fest, dass bislang in Deutschland die Kenntnisse zur Biologischen Vielfalt in Siedlungen nur unzureichend in die nationalen Bemühungen zur Umsetzung der Konvention eingeflossen sind. Sie empfahlen den Aufbau eines geeigneten Netzwerkes in Deutschland, das sowohl im wissenschaftlichen als auch im politischen Raum die ökologischen Belange urbaner Räume thematisiert. Daraus hat sich im Mai 2005 das Kompetenznetzwerk Stadtökologie gegründet, das u.a. beschloss, für das Jahr 2008 eine internationale Tagung zum Thema „Urban biodiversity and design – Implementing the Convention on Biological Diversity in towns and cities“ auszurichten (vgl. www.conturec.de). 4 Nutzung und Gestaltung urbaner Biodiversität – erste Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt 4.1 Fragestellungen Vor dem Hintergrund, dass der Verlust von Biodiversität im besiedelten Bereich häufig auf ein mangelndes Verständnis um den Eigenwert von „spontaner Natur“ bei den Stadtbewohnern zurückzuführen ist (vgl. oben), begann im Jahre 2003 an der Fachhochschule Erfurt ein Forschungsprojekt (gefördert durch das Hochschul-Wissenschaftsprogramm des Landes Thüringen) mit dem Titel „Umsetzung der Biodiversitätskonvention im besiedelten Bereich – Entwicklung von Leitlinien und Zielkonzepten am Beispiel der Stadt Erfurt“. Dabei standen Fragen im Vordergrund, wie durch gezielte Nutzung und Gestaltung städtischer Natur die biologische Vielfalt im Siedlungsraum „in Wert“ gesetzt und somit positiv für den Bürger belegt werden kann. Das sollte in Erfurt beispielhaft anhand von Modellprojekten gezeigt werden. Dabei sollten die speziellen Rahmenbedingungen der Stadt Erfurt – nämlich die Zunahme von Brachflächen im Siedlungsbereich und die Finanzknappheit der Kommunen – berücksichtigt werden. Da innerhalb der städtischen Nutzungstypen Brachflächen und Grünanlagen eine besonders hohe Artenvielfalt aufweisen (vgl. Abb. 1) und sie repräsentativ für die beiden Typen von Natur in der Stadt sind, standen sie im Mittelpunkt der Modellprojekte. 4.2 Sicherung und Nutzung von Biodiversität in der Stadt – Beispiel Brachflächen In Erfurt ist ebenso wie in anderen ostdeutschen Städten seit den 90er Jahren eine starke Zunahme von Brachflächen im Sied- 116 Abb. 1: Durchschnittliche Artenzahl an Farn- und Blütenpflanzen sowie Rote Liste-Arten von verschiedenen Flächennutzungen in der Stadt Augsburg (nach MÜLLER 1990). Brachflächen und Parkanlagen zählen innerhalb des Siedlungsbereiches mit zu den artenreichsten Flächennutzungen. lungsbereich zu verzeichnen. Für die Stadtplanung eröffnet sich durch die Zunahme von Brachflächen die Chance, bestehende Mängel im Freiraumsystem zu beheben und einen innerstädtischen Biotop- und Grünflächenverbund aufzubauen. Demgegenüber sind die Zunahme von Brachflächen und der damit verbundene „Wildwuchs“ in der Stadt von weiten Bevölkerungskreisen negativ belegt. Im Rahmen des Projektes wurden zwei Ziele verfolgt: Ü Beispielhafter Aufbau eines Biotop- und Freiflächenverbundes unter den gegebenen veränderten städtebaulichen Rahmenbedingungen Ü Konzeption von Folgenutzungen für die Brachflächen mit dem Ziel den Eigenwert von urban-industrieller Biodiversität für den Bewohner erlebbar zu machen. Ausgangspunkt für die Planung war eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Brachflächen mit den Indikatoren naturschutzfachlicher und sozialer Wert. Die naturschutzfachliche Bewertung erfolgte über die Biodiversität der Farn- und Blütenpflanzen in Anlehnung an die Kartierungsmethode der Biotopkartierung im besiedelten Bereich (vgl. STAIGER & MÜLLER 2004). Der soziale Wert der Brachflächen wurde daran gemessen, inwieweit die Flächen bereits von bestimmten Bevölkerungsgruppen genutzt werden (MATHEY et al. 2003). Beispielhaft wurde daraufhin für einen Stadtteil mit besonders hohem Anteil von Industrie- und Bahnbrachen eine Rahmenkonzeption entwickelt. Diese sieht vor, die bislang unzugänglichen Brachflächen zu einem innerstädtischen Biotop- und Grünflächenverbund auszubauen. Dauerhaft soll nur ein kleines Kernstück des Gebietes – eine brach gefallene Lokalbahntrasse – als Verbundachse umgewidmet und mit einer Wegeverbindung erschlossen werden. Die- ses Gebiet wurde naturschutzfachlich besonders hoch bewertet, da es eine hohe Strukturund Artenvielfalt aufweist. Der Hauptanteil der Flächen soll – so lange keine kommerzielle Folgenutzung möglich ist – den Stadtbewohnern zur vorübergehenden Nutzung (Zwischennutzung im Sinne von FUHRICH (2004) freigegeben werden. Diese Flächen, die z.T. bereits Nutzungsspuren (z.B. durch Kinderspiel, Motorcross-Fahren etc.) aufweisen, sollen im Sinne von „Naturerfahrungsräumen“ genutzt werden. „Naturerfahrungsräume“ sind eine neue Kategorie von Freiflächen, die im Gegensatz zu traditionell intensiv gestalteten Grünflächen nur durch die Nutzung der Stadtbewohner geprägt sind und eine spontane Vegetationsentwicklung zulassen. Dadurch soll für den Stadtbewohner das unmittelbare Erleben von spontaner Natur im Sinne von REIDL & SCHEMEL (2003) in seiner direkten Umgebung selbstverständlich werden. 4.3 Gestaltung von Biodiversität in der Stadt – Beispiel öffentliche Freiräume Verfolgt man die gängigen Fachzeitschriften für Landschaftsarchitektur, so spielen bei der Planung von Freiräumen Aspekte der gezielten Förderung von Biodiversität nach wie vor nur eine nachrangige Rolle. Neue Grünanlagen, die gleichrangig nach gestalterischen und naturschutzfachlichen Grundsätzen geplant, gebaut und gepflegt werden, wie z.B. die Außenanlagen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz in Augsburg (vgl. HÖFER 2002, KUNZ & LEICHT 2000) oder die Wiesenflächen in der Bundesgartenschau in München (LUTZ 2005), sind darum immer noch die Ausnahme. Weiter fortgeschritten ist diese Entwicklung im Bereich der Pflege von öffentlichen Grünflächen. Ausgehend Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007 von der Pflegekosten- und Naturschutzdiskussion der 80er Jahre gehen heute viele kommunale Verwaltungen differenzierter vor. So werden viele Freiflächen in Parkanlagen nur noch ein- oder zweimal gemäht und die Parkforste naturnäher behandelt. Zahlreiche Begleituntersuchungen haben belegt, dass dadurch nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Nutzungsmöglichkeiten gestiegen sind und diese Entwicklung positiv von den Stadtbewohnern gesehen wird. Vor dem Hintergrund, dass die Gestaltung von öffentlichen Grünflächen im Siedlungsraum Vorbildcharakter für die Bevölkerung hat (GERSTER-BENTAYA 1999), beschäftigte sich der zweite Teil des Forschungsprojekts mit der modellhaften Gestaltung von öffentlichen Freiräumen. Demonstrationsflächen wurden dazu im Schau- und Lehrgarten des Fachbereichs Landschaftsarchitektur und in einem Erfurter Schulhof eingerichtet. Im Modellprojekt „Erfurter Blumenwiesen“ wurden Mäh- und Saatgut aus der Umgebung Erfurts zur Anlage von artenreichen Magerwiesen im Stadtgebiet verwendet. Durch den Einsatz von autochthonem Saatgut können rasch artenreiche und ästhetisch ansprechende Wiesen initiiert werden (z.B. WITT & DITTRICH 1996). Durch diese Begrünungsmethode wird neben einem optischen Zugewinn gleichzeitig die Biodiversität im Siedlungsbereich erhöht. Zielsetzung des zweiten Projektes war es, Ruderalpflanzen d.h. Kennarten von Brachflächen bei der Gestaltung von öffentlichen Räumen bewusst einzusetzen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung von Grünflächen zu leisten. Durch die Verwendung dieser anspruchslosen stadttypischen Arten können Pflegekosten reduziert, die stadttypische Biodiversität erhöht sowie die biologische Vielfalt von urban-industriellen Brachflächen in Wert gesetzt werden. Das Projektgebiet war ein neu angelegter Parkplatz im Eingangsbereich der FH Erfurt – FB Landschaftsarchitektur. Hier sind traditionell mit Gartenstauden gestaltete Flächen ebenso Bestandteil der Gesamtkonzeption wie Flächen mit auffällig blühenden Ruderalpflanzen. Von den Nutzern, d.h. den Studierenden des Fachbereichs, wurden auf Brachflächen in der unmittelbaren Umgebung Samen von attraktiven Wildpflanzen gesammelt (Centaurea stoebe, Daucus carota, Echium vulgare, Oenothera biennis agg. u.a.). Ausgewählt wurden Arten, die natürlicherweise schnell offene Standorte besiedeln und einem Nutzungsdruck durch gelegentliches Befahren standhalten. Weitere Auswahlkriterien waren Blütenfarbe und -zeitpunkt. Ein vorher konzipiertes Farbkonzept soll eine zukünftige harmonische Beziehung der Pflanzen zueinander sichern. 4.4 Umweltbildung und Umsetzungsmöglichkeiten der Modellprojekte Zur Bürgerinformation und Öffentlichkeitsarbeit wurde zu den vorgenannten Projekten eine Faltblattserie entwickelt, die über die Vielfalt der Stadtnatur in Erfurt und die Nutzungsmöglichkeiten von Brachflächen informiert. Da die Projekte in Kooperation mit Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (4), 2007 Abb. 2: Spielende Kinder auf einem brachgefallenen Bahngelände in Erfurt (2005). Für die Bewohner in der Stadt bieten Brachflächen oft die einzige Möglichkeit, natürliche Elemente in ihrer unmittelbaren Umgebung zu erleben. Foto: Jochen Müller der Erfurter Stadtverwaltung durchgeführt wurden und ein enger Austausch mit der Lokalen Agenda 21 Projektgruppe erfolgte, bestehen auch günstige Vorraussetzungen zur Umsetzung und Weiterführung ähnlicher Projekte. Inzwischen hat sich innerhalb des BUND die Arbeitsgruppe LAGUNE (Lokale Aktionsgruppe Urbanes Naturerleben) gegründet, die u.a. Projektflächen ab Sommer 2006 zusammen mit Schulen gezielt für die Umweltbildung nutzen will und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Ausstellungen, Event- Veranstaltungen auf Brachflächen etc.) organisiert. 5 Folgerungen und Empfehlungen für die deutsche Biodiversitätsstrategie und im internationalen Kontext Die eingangs gemachten Ausführungen und die vorgestellten Modellprojekte zeigen, dass auf Grund der Eigenart urbaner Biodiversität auch spezifische Handlungsfelder zur Umsetzung der Konvention notwendig sind. Wie in England sollte darum in Deutschland innerhalb der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bereich Siedlungen neben Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr etc. als eigenständiger Handlungsbereich aufgeführt werden. Bisher sind in Deutschland Siedlungen nur mit dem Bereich Verkehr subsumiert (vgl. DOYLE et al. 2005) und führen dadurch nur zu allgemeinen Zielen und Maßnahmen, die der Gesamtbedeutung der urbanen Biodiversität im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kontext nicht gerecht werden. Zur weiteren Vorgehensweise sollte man sich an den Aussagen der englischen Strategie orientieren. Hier ist Kernaussage für den Siedlungsbereich, dass der Erhalt der biologischen Viel- falt maßgebend für eine nachhaltige Gestaltung der Kommunen, für eine Verbesserung der Lebensqualität und für ein besseres Verständnis im Umgang mit der Natur ist (DEFRA 2002). Indikatoren, die für Biodiversität besiedelter Bereiche herangezogen und bewertet werden, sind (English Nature 2005): – Fortschreibung von Artenschutzprogrammen im Siedlungsraum, – Bestand und Zustände von innerstädtischen Schutzgebieten, – Population von Vögeln in Städten und Gärten, – Zugänglichkeit zu Grünräumen und Stadtumgebung, – Anteil von Haushalten mit Naturgärten, – Einbeziehung von Zielen zur Erhaltung biologischer Vielfalt in kommunale Planungen. Des Weiteren sind Themengebiete urbaner Biodiversität in der englischen Biodiversitätsstrategie aufgelistet, die bereits in weiterführenden Gesetzen und Planungen eingebunden sind bzw. zukünftig verstärkt einbezogen werden sollen: – Integration der Aspekte urbaner Biodiversität in Stadt- und Kommunalplanung, – Erkennen des Wertes von Brachflächen für Stadtnatur, Erholung, – Entwicklung von neuen Wegen in Architektur und Grünflächengestaltung (vgl. TCPA 2004), – Funktionen von Parks und Grünflächen für Mensch und Natur einschließlich Pflegeprinzipien, – Nutzung und Erhalt der Vielfalt von Hausund Mietergärten in Verbindung mit Bewusstseinssteigerung für urbane Biodiversität, – Umweltbildung in Schulen – „Grüne Klassenzimmer“, 117 – soziale Aspekte urbaner Biodiversität bei Wohnumfeldverbesserung und Gesundheitsvorsorge, – Kontrolle der negativen und Verstärkung der positiven Wirkungen fremdländischer Arten (BODSWORTH et al. 2005). Diese im Anh. 4 der Englischen Biodiversitätsstrategie benannten Themengebiete werden ergänzt durch eine Beschreibung vorhandener Instrumente (Gesetze, Richtlinien, Programme) zur Umsetzung der Ziele der CBD im besiedelten Bereich. Die Umsetzung auf kommunaler Ebene erfolgt u.a. durch Lokale Biodiversitäts-Aktionspläne, in denen gefährdete und schutzwürdige Arten bzw. städtische Lebensräume dargestellt sind und für die Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen aufgeführt werden. Die von English Nature herausgegebene Zeitschrift ‚Urbio – Urban biodiversity and human nature’bildet dabei eine Plattform für diverse Projekte in England, die sich mit Fragen städtischer Biodiversität auseinandersetzen (www.english-nature.org.uk). Auch auf internationaler Ebene muss die fachliche Diskussion zur Biodiversität in Siedlungen weitergeführt werden. Aufgrund der wissenschaftlichen Tradition sollten sich innerhalb der Vertragsstaatenkonferenz Deutschland und England verstärkt für eine Wiederaufnahme des Fachthemas „Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete“ einsetzen. Die Fachthemen der CBD wie Biodiversität natürlicher Ökosysteme (Meere und Küsten, Wälder etc.) und „Agrobiodiversität“ müssen durch das Thema „Biodiversität urbaner und suburbaner Gebiete“ ergänzt werden. In diesem Zusammenhang soll erinnert werden, dass bereits 1998 die Europäische Union herausgestellt hat, dass die FFH-Richtlinie außerhalb von traditionellen Schutzgebieten schwerwiegende Lücken bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität aufweist und diese zu beheben sind (COM 1998). Innerhalb der EU liegt damit bereits eine Verpflichtung vor, diese Defizite zu beheben. Zur Weiterführung der fachlichen Diskussion wird das Kompetenznetzwerk Stadtökologie (CONTUREC) im Mai 2008 in Erfurt einen internationalen Kongress (www.urban-biodiversity-erfurt-2008.de) begleitend zum COP-9-Treffen in Bonn ausrichten. Literatur ABENDROTH, S., MÜLLER, N., PFÜTZENREUTER, S. (2005): Zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention im besiedelten Bereich – Hintergründe der Jenaer Tagung 2004 und Stand der Bemühungen im internationalen Kontext. CONTUREC 1, 3-14. Arbeitsgruppe Artenschutzprogramm Berlin (1984): Grundlagen für das Artenschutzprogramm Berlin. 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