Praxis BZB Juli/August 16 29 BLZK GOZ aktuell Parodontologie In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das BZB Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch im Internet abrufbar. Von privaten Krankenversicherungsunternehmen wird Die Kosten für einen einmal verwendungsfähigen Knochen- oft die Berechnung der Positionen GOZ 4110 und GOÄ kollektor oder -schaber sind neben der Nummer 4110 ge- 2442 beanstandet. sondert berechnungsfähig. Eine mit einer Volumenvermehrung einhergehende Aug- GOZ 4110 mentation mit Knochen und/oder Knochenersatzmaterial, Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbau- zum Beispiel als vorbereitende oder begleitende Maßnahme material (Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial), für eine lmplantateinbringung, entspricht den Nummern auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behand- 9100 oder 9130. Ggf. treten die Nummern 9140 und 9150 lung parodontaler Defekte, ggf. einschließlich Material- hinzu. entnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium Erfolgt neben der Leistung nach der Nummer 4110 eine oder Implantat. Weichteilunterfütterung mit autologem Knochen, ist hierfür Die Bundeszahnärztekammer gibt folgenden Kommentar die Nummer 9090 berechnungsfähig. Wird hierbei Knochen- zur Berechnung ab: ersatzmaterial und/oder ein Collagen Patch verwendet, „Die Leistung beinhaltet das Auffüllen knöcherner Defekte so entspricht diese Leistung der Nummer GOÄ 2442. unter Beteiligung eines Parodontiums mit Knochen und/ Die Leistung nach der Nummer 4110 wird je Zahn bezie- oder Knochenersatzmaterial. Auch das Einbringen regenera- hungsweise Parodontium einmal berechnet. Sie ist auch tiver Proteine entspricht dem Leistungsinhalt. neben anderen parodontalchirurgischen Leistungen berech- Die Gebührennummer stellt vorrangig auf die Therapie nungsfähig. Werden in einem Zahnzwischenraum die paro- spalt- oder schüsselförmiger parodontaler Knochendefekte dontalen Knochendefekte zweier benachbarter Zähne be- ab. Die Nummer 4110 ist jedoch auch neben chirurgischen handelt, kommt die Nummer zweimal zum Ansatz.“ Leistungen wie z. B. der Prämolarisierung, Wurzelspitzenresektionen, Zystektomien, die als parodontaler Defekt die GOÄ 2442 Größe einer Zahnregion nicht übersteigen, oder der Hemi- Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunter- sektion und Teilextraktion berechnungsfähig. fütterung, als selbstständige Leistung. Die Leistung ist gemäß der Leistungsbeschreibung auf die Die GOÄ-Position 2442 ist dann berechnungsfähig, wenn Region eines Zahnes begrenzt. Eine Volumenvermehrung die Volumenvermehrung und Rekonstruktion des Kiefer- oder Veränderung der Außenkontur des Alveolarknochens knochens zur Abstützung des Weichgewebes als plasti- erfolgt nicht. Das Auffüllen knöcherner Defekte, die die Größe sche Maßnahme Ziel der Leistung ist. Zu verstehen sind einer Zahnregion überschreiten, fällt nicht unter diese Num- darunter alle alloplastischen Materialien, die zur Aug- mer, da kein parodontaler Defekt, sondern ein Knochen- mentation Verwendung finden. defekt des Alveolarkammes/Kieferkörpers vorliegt. Die Bezugnahme zu einem Implantat in der Leistungsbe- GOZ 4130 bis 4138 schreibung und somit zum Auffüllen eines periimplantären Diese Gebührennummern werden nach den Beobachtun- Knochendefektes ist fachlich obsolet, da kein Parodontium gen im Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Lan- und somit kein parodontaler Defekt vorliegt. Das Auffüllen deszahnärztekammer bisher kaum verwendet, sie wurden derartiger Defekte ist bei der Verwendung autologen Kno- in die GOZ 2012 neu aufgenommen. chens mit der Nummer 9090 und/oder bei Einbringung von Knochenersatzmaterial analog zu berechnen. GOZ 4130 Eine Knochenentnahme geringen Umfangs im Operations- Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, gege- gebiet ist Bestandteil der Leistung nach der Nummer 4110. benenfalls einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, Die Entnahme von Knochen aus einem getrennten Opera- je Transplantat. tionsgebiet berechtigt zum Ansatz der Nummer 9140. Fortsetzung nächste Seite 30 BZB Juli/August 16 Praxis BLZK Mit der Leistung ist die Transplantation von Gingiva oder an- GOZ 4136 derer Mundschleimhaut abgegolten. Die Leistung umfasst: Osteoplastik, auch Kronenverlängerung, Tunnelierung · die Entnahme, · die Versorgung der Entnahmestelle sowie die Schaffung oder Ähnliches, je Zahn oder Parodontium, auch Implan- des Transplantationsbettes, tat, als selbstständige Leistung. Mit der Gebührenposition sind alle knochenmodellieren- · die Einpflanzung und · die Befestigung des Transplantates. den Maßnahmen am zahntragenden Alveolarfortsatz des Kiefers abgegolten. Hierzu zählt beispielsweise die Verlängerung der klinischen Krone durch Abtragung des Lim- Für Schleimhauttransplantate, die die Größe einer Zahn- bus alveolaris oder die Öffnung einer Furkation durch eine breite überschreiten, ist die GOÄ-Position 2386 zu be- Tunnelierung. rechnen. Die Formung einer parodontalen Knochentasche (offene Parodontaltherapie) ist nicht gesondert berechenbar, GOZ 4133 sondern mit den GOZ-Positionen 4090 beziehungsweise Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe ein- 4100 abgegolten. schließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum. GOZ 4138 Mit der Gebührennummer sind folgende Teilschritte ab- Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Kno- gegolten: chendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je Im- · die Entnahme, · die Versorgung der Entnahmestelle sowie die Schaffung plantat. des Transplantationsbettes, Das Einbringen einer Membran unterstützt die Regeneration des Knochens und vermeidet die ungewollte Bil- · die Einpflanzung und · die Befestigung des Transplantates. dung von Bindegewebe im Operationsgebiet. Mit der Leistung sind das Anpassen, die Formung der Membran, die Anlagerung der Membran und die möglicherweise Die Position wird unabhängig von der Zahl der Trans- notwendige Fixierung abgegolten. Muss die Membran plantate je Zahnzwischenraum berechnet. Wird ein Binde- wieder entfernt werden, ist dafür die GOZ-Leistung 9160 gewebstransplantat nicht in einem Zahnzwischenraum, in Rechnung zu stellen. sondern an einer anderen Stelle eingebracht, ist dies analog zu berechnen. Christian Berger Präsident und Referent Honorierungssysteme der BLZK Anzeige Umfassender Vergleich GOZ 2012 – GOZ 1988 – GOÄ – BEMA – HOZ SchnellCheck Wann sind welche Positionen abrechenbar? Überblick Welches Honorar für welche Leistung? Rechtliche Hinweise Die richtigen Argumente bei Abrechnungsproblemen Praxisnahe Handhabung Übersichtlich, verständlich, praktisch Begleitbuch mit Abrechnungsbeispielen Das rechnet sich: Ť€ɋ Kompendium GOZ 2012 jetzt nur Das Kompendium GOZ 2012 liefert alle wichtigen Vergleiche zwischen GOZ 2012 und GOZ 1988, GOÄ, HOZ und BEMA. Ziel ist es, allen Praxen dabei zu helfen, schnell und einfach das beXVMIFW[MVXWGLEJXPMGLRSX[IRHMKI,SRSVEVJɿVMLVI0IMWXYRKIR^YƤR den. Mit dem Kompendium GOZ 2012 gelingt es auf einfache Art und Weise, die Abrechnung zu optimieren. Hilfreich sind besonders die Übersichten und Tabellen, die dem schnellen Vergleich von Honorar und Behandlungszeit dienen. Auf einen Blick wird deutlich, was wann und wie abgerechnet werden kann und wo eine Vereinbarung nach § 2 GOZ notwendig erscheint. Das Kompendium GOZ 2012 sollte in keiner Zahnarztpraxis fehlen. ISBN: 978-3-932599-31-6 Bestellnummer: 9031 Bestellen Sie einfach unter www.dental-bookshop.com per Tel. +49 8243 9692-0, per Fax an +49 8243 9692-22 oder per E-Mail an [email protected] WXEXXŤƅNIX^XRYV Ť€ inkl. MwSt. zzgl. Versand