Im Bereich der GOÄ gibt es folgende mögliche Positionen:

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Im Bereich der GOÄ gibt es folgende mögliche Positionen:
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GOÄ 4530: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung
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GOÄ 4538: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung auf Selektivnährböden
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GOÄ 4531: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung
bei besonderer Temperatur
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GOÄ 4852: zytologische Untersuchung von Sekret einschließlich der Beurteilung
nichtzytologischer Befunde
Da es sich bei der gesamten Speicheldiagnostik im zahnärztlichen Bereich eindeutig um ein Verfahren
handelt, das nach 1988 Einzug in die Zahnarztpraxen gehalten hat, ist auch die Möglichkeit der
Analogberechnung gegeben.
Mögliche Analogpositionen wären beispielsweise:
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GOZ 101 analog gem. § 6. Abs. 2 GOZ
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GOZ 401 analog gem. § 6 Abs. 2 GOZ
Die angefallenen Materialkosten sind nach § 3 GOZ in Verbindung mit § 10 GOZ separat in Rechnung
zu stellen.
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