Im Bereich der GOÄ gibt es folgende mögliche Positionen: • GOÄ 4530: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung • GOÄ 4538: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung auf Selektivnährböden • GOÄ 4531: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung bei besonderer Temperatur • GOÄ 4852: zytologische Untersuchung von Sekret einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer Befunde Da es sich bei der gesamten Speicheldiagnostik im zahnärztlichen Bereich eindeutig um ein Verfahren handelt, das nach 1988 Einzug in die Zahnarztpraxen gehalten hat, ist auch die Möglichkeit der Analogberechnung gegeben. Mögliche Analogpositionen wären beispielsweise: • GOZ 101 analog gem. § 6. Abs. 2 GOZ • GOZ 401 analog gem. § 6 Abs. 2 GOZ Die angefallenen Materialkosten sind nach § 3 GOZ in Verbindung mit § 10 GOZ separat in Rechnung zu stellen.