EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) Seite 1 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer . . Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales Team VIII 6 Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth – im Folgenden „Auftraggeber“ genannt – und – im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: 1 1.1 Vertragsgegenstand und Vergütung Kauf von Hardware* Überlassung von Standardsoftware* Aufstellung* von Hardware* Vorinstallation* von Standardsoftware* durch den Auftragnehmer 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Der Gesamtpreis (netto) gemäß Nummer 3.4 dieses Vertrages beträgt . zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer. 2 2.1 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: – – – – dieser Vertrag (Seite 1 bis 6 ) mit Anlage(n) Nr. Leistungsbeschreibung für Los 2 (Anlage 1), Lieferort/Lieferanschriften (Anlage 2), Preisblätter für Los 2 (Anlagen XY), Angebot des Auftragnehmers (Anlage XY). . Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware* (EVB-IT Kauf) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich des Musters 1 Ergänzende Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (EVB-IT Überlassung Typ A) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich des Musters 1 Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. EVB-IT Kauf, EVB-IT Überlassung Typ A und VOL/B stehen im Internet unter http://cio.bund.de zum Download zur Verfügung. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite 2 von 7 . . 3 Kauf, Aufstellung, Überlassung, Vorinstallation 3.1 Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Hardware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Menge Produkt-Nr. Lieferzeitraum/ -termin GewF Hardware*-Kaufpreis Einzelpreis netto 1 2 3 4 5 (Die Spalten 2 und 3 werden nach 01.06.2016 48 Zuschlag mit den genauen bis Bezeichnungen befüllt). 30.06.2018 6 Aufstellung* Summe Preis netto nein (n) 7 8 Hardware* Summe ja Preis (k/g) netto 9 10 X --- Zwischensumme Hardware (netto) GewF = k = g = Gewährleistungsfrist* in Monaten, falls abweichend von Ziffer 4.5 EVB-IT Kauf. Keine gesonderte Vergütung für die Aufstellung* der Hardware*; die Aufstellung der Hardware* erfolgt durch den Auftragnehmer und ist im jeweiligen Einzelpreis (Spalte 6) enthalten. Gesonderte Vergütung für die Aufstellung* der Hardware*; die Aufstellung* der Hardware* erfolgt durch den Auftragnehmer zum vereinbarten Preis (Spalte 10). Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) Seite 3 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 3.2 Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. 1 2 Menge 3 Lieferzeitraum/ -termin 4 GewF KNV 5 6 EXP Einmalige Überlassungsvergütung für Standardsoftware* Einzelpreis Summe Preis netto netto 7 8 9 Vorinstallation* Standardsoftware* nein (n) ja (k/g) Summe Preis netto 10 11 12 Zwischensumme Standardsoftware (netto) GewF = KNV = EXP = k = g = 3.3 Gewährleistungsfrist* in Monaten, falls abweichend von Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ A. Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.8 EVB-IT Überlassung Typ A ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt und Schadensersatz gemäß Ziffer 4.6 Absatz 2 EVB-IT Kauf bzw. Ziffer 7.7 Absatz 3 EVB-IT Überlassung Typ A bleiben unberührt. Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.2 EVB-IT Überlassung Typ A. Keine gesonderte Vergütung für die Vorinstallation* der Standardsoftware*; die Vorinstallation* der Standardsoftware* erfolgt durch den Auftragnehmer und ist im jeweiligen Einzelpreis (Spalte 8) enthalten. Gesonderte Vergütung für die Vorinstallation* der Standardsoftware*; die Vorinstallation* der Standardsoftware* erfolgt durch den Auftragnehmer zum vereinbarten Preis (Spalte 12). Ergänzende Vereinbarung zur Vorinstallation gemäß Anlage Nr. ---. 3.4 Gesamtpreis Zwischensumme Hardware* Kauf (Nummer 3.1, Spalte 7 dieses Vertrages) Zwischensumme Hardware* Aufstellung* (Nummer 3.1, Spalte 10 dieses Vertrages) --- Zwischensumme Standardsoftware* einmalige Überlassungsvergütung (Nummer 3.2, Spalte 9 dieses Vertrages) --- Zwischensumme Standardsoftware* Vorinstallation* (Nummer 3.2, Spalte 12 dieses Vertrages) --- Gesamtpreis (netto) Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 3.5 Seite 4 von 7 . . Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes Die Beschreibung des Vertragsgegenstandes ergibt sich ergänzend aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Anlage(n) Nr. folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom Anlage(n) Nr. folgenden weiteren Dokumenten Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge 4 Besondere Vereinbarung von Eigenschaften Folgende besondere Eigenschaften werden mit dem Auftragnehmer vereinbart: Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. . 5 Dokumentation 5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 1.3 EVB-IT Kauf und Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ A) 5.2 Vervielfältigungsrecht Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.2 lfd. Nr. fältigt werden. 6 Lieferanschrift siehe Anlage 2 - Lieferort/Lieferanschrift. Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 kann fach verviel- EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) Seite 5 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer . . 7 7.1 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ A Mehrfachnutzung 7.2 Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.2 lfd. Nr. Übertragbarkeit 7.3 Das Nutzungsrecht an der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.2 lfd. Nr. ist nicht übertragbar. Beschränkung des Nutzungsrechtes auf die Hardware-Systemumgebung gemäß Nummer 3.1 7.4 Das Nutzungsrecht für die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.2 lfd. Nr. Systemumgebung* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. bechränkt. Weitere Nutzungsvereinbarungen 7.5 gemäß Anlage Nr. . Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken darf bis zu fach gleichzeitig genutzt werden. ist auf die Hardware*- Ist der Auftraggeber zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten berechtigt, darf er für den Fall der Übertragung eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken gegen folgende gesonderte Vergütung ohne gesonderte Vergütung behalten. 8 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.8 EVB-IT Überlassung Typ A Dem Auftragnehmer sind keine Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. . 9 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei außerordentlicher Kündigung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 4.1 und 4.2 EVB-IT Überlassung Typ A Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle der Kündigung eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten. 10 Entsorgung (ergänzend zu Ziffer 1.4 und Ziffer 1.5 EVB-IT Kauf) 10.1 Entsorgung der Hardware Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung der in Nummer 3.1 genannten Hardware* aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 3.1 genannter Hardware* (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. . 10.2 Entsorgung der Verpackung Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung für Los 2 . durch den Auftraggeber. 11 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: Michael Vogler, Manfred Stich des Auftragnehmers: Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite 6 von 7 . . 12 Störungsmeldung und Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung 12.1 Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 4.4 EVB-IT Kauf bzw. Ziffer 7.5 EVB-IT Überlassung Typ A Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Kauf - Störungsmeldeformular - an: Name/Firma: Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: e-Mail: Web-Adresse: 12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts*- und Reaktionszeiten* im Rahmen der Gewährleistung für Hardware* und Standardsoftware* mit Verpflichtung zur Nacherfüllung Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts*- und Reaktionszeiten* gemäß Anlage Nr. 13 . Telefonische Unterstützung Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 9.7 Los 2 . 14 Versicherung Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 6.2.1 EVB-IT Kauf und Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ A durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. 15 Sonstige Vereinbarungen A. Sonderkündigungsrecht (1) Im Falle einer unzureichenden Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber eine Kündigung aus wichtigem Grund vor. Eine Kündigungsfrist ist hierbei nicht einzuhalten. (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen nachfolgende Bestimmungen vor: a) bei Verletzung/Nichteinhaltung von Ausschlusskriterien b) wenn Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften vom Auftragnehmer verletzt werden c) wenn die Eigenerklärungen und Zusicherungen zur Zuverlässigkeit/Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignung) des Auftragnehmers bzw. seiner Nachunternehmer nicht eingehalten werden/unrichtig sind oder d) (3) sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände eintreten Die Kündigung erfolgt mittels eines eingeschriebenen Briefes. B. Vergütung Abweichend zu Ziffer 2 Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware „EVB-IT Kauf“ wird folgendes vereinbart: Zahlungsfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der ordnungsgemäßen Gesamtrechnung beim Auftraggeber, jedoch nicht vor dem Tag des vollständigen Eingangs der vollständigen Lieferung am Erfüllungsort. Zahlungen werden vier Wochen nach Eingang der prüffähigen Rechnungen fällig. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung) Seite 7 von 7 C. Preis- und Technologiegleitklausel Der Auftraggeber kann, im Sinne einer Technologie- und Preisgleitklausel, jederzeit eine Anpassung oder Erweiterung des Warenkorbs verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Geräte/Technologien auf dem Markt verfügbar sind. Das beauftragte Unternehmen ist verantwortlich, die Kompatibilität neuer Hardwarekomponenten zu der bestehenden Hardware und der Betriebsumgebung zu testen und sicherzustellen. Im Falle von Inkompatibilitäten ist der Auftraggeber entsprechend zu informieren. Der Auftragnehmer kann dann Alternativlösungen anbieten. D. Vertragslaufzeit / Vertragsverlängerungsoption Vereinbart ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2018. Der Vertrag beinhaltet eine zweimalige ein jährige Verlängerungsoption bis zum 30.06.2019 bzw. 30.06.2020. Die Verlängerungsoption erfolgt automatisch, sofern der Vertrag, durch den Auftraggeber, nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ende schriftlich kündigt. Wir die Verlängerungsoption gezogen, kann der Vertrag monatlich zum Monatsende gekündigt werden. E. Liefermengen Die unter Ziffer 3.1 dieses EVB-IT Kaufvertrags aufgezeigten Mengen sind für den Auftraggeber unverbindlich und dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer. F. Gewährleistung Ergänzend zu Ziff. 4 Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware „EVB-IT Kauf“ wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist für Verbrauchsmittel 48 Monate ab Lieferung beträgt. G. Schlussbestimmungen Anwendbares Recht Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bayreuth, sofern nicht ein Anderer durch zwingen- de Rechtsvorschriften vorgegeben ist. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die zulässig ist und dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt. , Ort Firma Datum Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 Bayreuth Ort Auftraggeber , Datum Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)