EVB-IT-KaufvertragLangfassung gültig ab01032002

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EVB-IT Kaufvertrag
(Langfassung)
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
.
.
Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete
Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung
Zwischen
Freistaat Bayern, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales
Team VIII 6
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
– im Folgenden „Auftraggeber“ genannt –
und
– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
1
1.1
Vertragsgegenstand und Vergütung
Kauf von Hardware*
Überlassung von Standardsoftware*
Aufstellung* von Hardware*
Vorinstallation* von Standardsoftware* durch den Auftragnehmer
1.2
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
1.3
Der Gesamtpreis (netto) gemäß Nummer 3.4 dieses Vertrages beträgt
.
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.
2
2.1
Vertragsbestandteile
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
–
–
–
–
dieser Vertrag (Seite 1 bis 6 ) mit Anlage(n) Nr. Leistungsbeschreibung für Los 2 (Anlage 1),
Lieferort/Lieferanschriften (Anlage 2), Preisblätter für Los 2 (Anlagen XY), Angebot des Auftragnehmers
(Anlage XY). .
Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware* (EVB-IT Kauf) in der bei Vertragsschluss
geltenden Fassung einschließlich des Musters 1
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung
(EVB-IT Überlassung Typ A) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich des Musters 1
Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
EVB-IT Kauf, EVB-IT Überlassung Typ A und VOL/B stehen im Internet unter http://cio.bund.de zum Download
zur Verfügung.
2.2
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert.
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
EVB-IT Kaufvertrag
(Langfassung)
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
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.
.
3
Kauf, Aufstellung, Überlassung, Vorinstallation
3.1
Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Hardware:
Lfd.
Nr.
Produktbezeichnung und -beschreibung
Menge
Produkt-Nr.
Lieferzeitraum/
-termin
GewF
Hardware*-Kaufpreis
Einzelpreis
netto
1
2
3
4
5
(Die Spalten 2 und 3 werden nach
01.06.2016
48
Zuschlag mit den genauen
bis
Bezeichnungen befüllt).
30.06.2018
6
Aufstellung*
Summe
Preis
netto
nein
(n)
7
8
Hardware*
Summe
ja
Preis
(k/g)
netto
9
10
X
---
Zwischensumme Hardware (netto)
GewF =
k
=
g
=
Gewährleistungsfrist* in Monaten, falls abweichend von Ziffer 4.5 EVB-IT Kauf.
Keine gesonderte Vergütung für die Aufstellung* der Hardware*; die Aufstellung der Hardware* erfolgt durch den
Auftragnehmer und ist im jeweiligen Einzelpreis (Spalte 6) enthalten.
Gesonderte Vergütung für die Aufstellung* der Hardware*; die Aufstellung* der Hardware* erfolgt durch den Auftragnehmer
zum vereinbarten Preis (Spalte 10).
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert.
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
EVB-IT Kaufvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
3.2
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware:
Lfd.
Nr.
Produktbezeichnung
und -beschreibung
Produkt-Nr.
1
2
Menge
3
Lieferzeitraum/
-termin
4
GewF KNV
5
6
EXP
Einmalige Überlassungsvergütung für Standardsoftware*
Einzelpreis
Summe
Preis
netto
netto
7
8
9
Vorinstallation*
Standardsoftware*
nein
(n)
ja
(k/g)
Summe
Preis
netto
10
11
12
Zwischensumme Standardsoftware (netto)
GewF =
KNV =
EXP
=
k
=
g
=
3.3
Gewährleistungsfrist* in Monaten, falls abweichend von Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ A.
Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung
gemäß Ziffer 7.8 EVB-IT Überlassung Typ A ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt und
Schadensersatz gemäß Ziffer 4.6 Absatz 2 EVB-IT Kauf bzw. Ziffer 7.7 Absatz 3 EVB-IT Überlassung Typ A bleiben unberührt.
Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.2
EVB-IT Überlassung Typ A.
Keine gesonderte Vergütung für die Vorinstallation* der Standardsoftware*; die Vorinstallation* der Standardsoftware* erfolgt
durch den Auftragnehmer und ist im jeweiligen Einzelpreis (Spalte 8) enthalten.
Gesonderte Vergütung für die Vorinstallation* der Standardsoftware*; die Vorinstallation* der Standardsoftware* erfolgt durch
den Auftragnehmer zum vereinbarten Preis (Spalte 12).
Ergänzende Vereinbarung zur Vorinstallation
gemäß Anlage Nr. ---.
3.4
Gesamtpreis
Zwischensumme Hardware* Kauf (Nummer 3.1, Spalte 7 dieses Vertrages)
Zwischensumme Hardware* Aufstellung* (Nummer 3.1, Spalte 10 dieses Vertrages)
---
Zwischensumme Standardsoftware* einmalige Überlassungsvergütung (Nummer 3.2, Spalte 9 dieses
Vertrages)
---
Zwischensumme Standardsoftware* Vorinstallation* (Nummer 3.2, Spalte 12 dieses Vertrages)
---
Gesamtpreis (netto)
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert.
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
3.5
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.
.
Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes
Die Beschreibung des Vertragsgegenstandes ergibt sich ergänzend aus
folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom
Anlage(n) Nr.
folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom
Anlage(n) Nr.
folgenden weiteren Dokumenten
Anlage(n) Nr.
Es gelten die Dokumente in
obiger Reihenfolge
folgender Reihenfolge
4
Besondere Vereinbarung von Eigenschaften
Folgende besondere Eigenschaften werden mit dem Auftragnehmer vereinbart:
Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr.
.
5
Dokumentation
5.1
Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 1.3 EVB-IT Kauf und Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ A)
5.2
Vervielfältigungsrecht
Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.2 lfd. Nr.
fältigt werden.
6
Lieferanschrift
siehe Anlage 2 - Lieferort/Lieferanschrift.
Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift)
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert.
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
kann
fach verviel-
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
.
.
7
7.1
Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ A
Mehrfachnutzung
7.2
Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.2 lfd. Nr.
Übertragbarkeit
7.3
Das Nutzungsrecht an der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.2 lfd. Nr.
ist nicht übertragbar.
Beschränkung des Nutzungsrechtes auf die Hardware-Systemumgebung gemäß Nummer 3.1
7.4
Das Nutzungsrecht für die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.2 lfd. Nr.
Systemumgebung* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr.
bechränkt.
Weitere Nutzungsvereinbarungen
7.5
gemäß Anlage Nr.
.
Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken
darf bis zu
fach gleichzeitig genutzt werden.
ist auf die Hardware*-
Ist der Auftraggeber zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten berechtigt, darf er für den Fall
der Übertragung eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken
gegen folgende gesonderte Vergütung
ohne gesonderte Vergütung
behalten.
8
Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.8 EVB-IT Überlassung Typ A
Dem Auftragnehmer sind keine Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt.
Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten
siehe Anlage Nr.
.
9
Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei außerordentlicher Kündigung der Nutzungsrechte
gemäß Ziffer 4.1 und 4.2 EVB-IT Überlassung Typ A
Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle der Kündigung eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten.
10
Entsorgung (ergänzend zu Ziffer 1.4 und Ziffer 1.5 EVB-IT Kauf)
10.1
Entsorgung der Hardware
Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung der in Nummer 3.1 genannten Hardware* aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr.
.
Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 3.1 genannter Hardware*
(Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr.
.
10.2
Entsorgung der Verpackung
Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung
durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung für Los 2 .
durch den Auftraggeber.
11
Verantwortlicher Ansprechpartner
des Auftraggebers:
Michael Vogler, Manfred Stich
des Auftragnehmers:
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert.
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
EVB-IT Kaufvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
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.
12
Störungsmeldung und Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung
12.1
Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 4.4 EVB-IT Kauf bzw. Ziffer 7.5 EVB-IT Überlassung Typ A
Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Kauf
- Störungsmeldeformular - an:
Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:
Telefon:
Fax:
e-Mail:
Web-Adresse:
12.2
Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts*- und Reaktionszeiten* im Rahmen der Gewährleistung für Hardware* und Standardsoftware* mit Verpflichtung zur
Nacherfüllung
Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen:
Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00
Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts*- und Reaktionszeiten* gemäß Anlage Nr.
13
.
Telefonische Unterstützung
Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung gemäß
Leistungsbeschreibung Ziffer 9.7 Los 2 .
14
Versicherung
Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 6.2.1 EVB-IT Kauf und Ziffer
9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ A durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer
marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
15
Sonstige Vereinbarungen
A. Sonderkündigungsrecht
(1)
Im Falle einer unzureichenden Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber eine Kündigung aus wichtigem Grund vor. Eine
Kündigungsfrist ist hierbei nicht einzuhalten.
(2)
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen nachfolgende Bestimmungen vor:
a)
bei Verletzung/Nichteinhaltung von Ausschlusskriterien
b)
wenn Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften vom Auftragnehmer verletzt werden
c)
wenn die Eigenerklärungen und Zusicherungen zur Zuverlässigkeit/Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignung)
des Auftragnehmers bzw. seiner Nachunternehmer nicht eingehalten werden/unrichtig sind oder
d)
(3)
sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände eintreten
Die Kündigung erfolgt mittels eines eingeschriebenen Briefes.
B. Vergütung
Abweichend zu Ziffer 2 Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware „EVB-IT Kauf“ wird folgendes vereinbart:

Zahlungsfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der ordnungsgemäßen Gesamtrechnung beim Auftraggeber, jedoch nicht
vor dem Tag des vollständigen Eingangs der vollständigen Lieferung am Erfüllungsort.

Zahlungen werden vier Wochen nach Eingang der prüffähigen Rechnungen fällig.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert.
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
EVB-IT Kaufvertrag
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C. Preis- und Technologiegleitklausel
Der Auftraggeber kann, im Sinne einer Technologie- und Preisgleitklausel, jederzeit eine Anpassung oder Erweiterung des
Warenkorbs verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Geräte/Technologien auf dem Markt verfügbar sind. Das
beauftragte Unternehmen ist verantwortlich, die Kompatibilität neuer Hardwarekomponenten zu der bestehenden Hardware und der
Betriebsumgebung zu testen und sicherzustellen. Im Falle von Inkompatibilitäten ist der Auftraggeber entsprechend zu informieren.
Der Auftragnehmer kann dann Alternativlösungen anbieten.
D.
Vertragslaufzeit / Vertragsverlängerungsoption
Vereinbart ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2018.
Der Vertrag beinhaltet eine zweimalige ein jährige Verlängerungsoption bis zum 30.06.2019 bzw. 30.06.2020. Die
Verlängerungsoption erfolgt automatisch, sofern der Vertrag, durch den Auftraggeber, nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen
Ende schriftlich kündigt. Wir die Verlängerungsoption gezogen, kann der Vertrag monatlich zum Monatsende gekündigt werden.
E.
Liefermengen
Die unter Ziffer 3.1 dieses EVB-IT Kaufvertrags aufgezeigten Mengen sind für den Auftraggeber unverbindlich und dienen lediglich als
Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer.
F.
Gewährleistung
Ergänzend zu Ziff. 4 Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware „EVB-IT Kauf“ wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist für Verbrauchsmittel 48 Monate ab Lieferung beträgt.
G.
Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bayreuth, sofern nicht ein Anderer durch zwingen-
de Rechtsvorschriften vorgegeben ist.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen,
die zulässig ist und dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
,
Ort
Firma
Datum
Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift)
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf definiert.
Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002
Bayreuth
Ort
Auftraggeber
,
Datum
Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)
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