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INFORMATIONEN DER
GESELLSCHAFT FÜR
POLITISCHE AUFKLÄRUNG
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32/,7,6&+(
$8)./b581*
7$05902-07
RASSISMUS UND XENOPHOBIE IN EUROPA
Reinhold Gärtner
1997 – im Europäischen Jahr gegen
Rassismus – wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen des
Eurobarometer eine umfassende
Studie zum Thema „Rassismus und
Xenophobie in Europa“ durchgeführt.(1) Das erste erschreckende
Ergebnis: 33% der Interviewten bezeichneten sich als ziemlich oder
sehr rassistisch. Unter diesen Personen waren Unzufriedenheit mit den
individuellen Lebensumständen,
Angst vor Arbeitslosigkeit, Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung und geringes Vertrauen in
öffentliche Einrichtungen und das
politische Establishment in ihrem
Land weit verbreitet. Viele jener,
die sich als rassistisch einstuften,
waren in der Tat xenophob eingestellt, da diejenigen Gruppen, die
das Ziel dieser Diskriminierungen
waren, von Land zu Land unter-
schiedlich definiert wurden. Je mehr
die Befragung allerdings ins Detail
ging, desto eher wurde deutlich, wie
unterschiedlich die Meinungen waren. Rassistische Einstellungen korrelierten interessanter Weise deutlich mit einem einigermaßen starken
Vertrauen in die Demokratie und
einem fundamentalen Respekt für
soziale Rechte und Freiheit. Während viele für alle Bürger/innen –
auch für Immigrant/innen und Angehörige von Minderheiten – dieselben Rechte einforderten, war die
Meinung weitverbreitet, dass solche
Rechte nicht für jene gelten sollten,
die illegal in der EU leben, straffällig geworden waren oder aber arbeitslos waren. Gleichzeitig wurde
betont, dass die Europäischen Institutionen verstärkt gegen Rassismus
aktiv werden sollten.
Rassistische Einstellungen
Europaweit gab es eine Drittelung
zwischen Personen, die sich überhaupt nicht als rassistisch einstuften
(34%), jenen die sich ein bisschen
rassistisch bezeichneten (33%) und
schließlich jener Gruppe, die sich
als ziemlich bzw. sehr rassistisch
bezeichnete (33%). Österreich lag
mit 14% „sehr rassistisch“ im Spitzenfeld – hinter Belgien (22%) und
Frankreich (16%) –, diese drei Länder lagen auch bei den beiden Kategorien „sehr“ und „ziemlich rassistisch“ an der Spitze (Belgien 55%,
Frankreich 48%, Österreich 42%).
Am geringsten waren jene die sich
als „sehr rassistisch“ bezeichneten
in Irland und Spanien (jeweils 4%),
Portugal (3%) und Schweden bzw.
Luxembourg (jeweils 2%).
Von jenen, die sich als ziemlich
9
24
40
ziemlich
33
34
ein bisschen
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46
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A
UK
EU15
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NL
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DK
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B
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40%
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50%
10%
sehr
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70%
30%
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80%
60%
8
12
22
90%
6
Selbsteinschätzung: nicht – ein bisschen – ziemlich – sehr rassistisch
100%
0%
D
GR
E
F
I
L
1
P
FIN
S
nicht
oder sehr rassistisch einstuften, waren etwa 50% mit der Politik in ihrem Land unzufrieden (dies kann z.
T. die Spitzenposition Belgiens als
Ergebnis der innenpolitischen Ereignisse der Jahre 1996 und 1997
erklären).
In der Untersuchung wurde auch
festgestellt, dass kein signifikanter
Zusammenhang zwischen rassistischen Einstellungen und Arbeitslosigkeit besteht. Vielmehr war die
individuelle Angst vor Arbeitsplatzverlust ein wesentlich stärkeres Kriterium für rassistische Positionen.
Viele dieser Personen hatten im beruflichen bzw. familiären Umfeld in
den vergangenen Jahren erlebt, dass
Kolleg/innen bzw. Verwandte/
Freunde arbeitslos geworden waren.
Die Wahrscheinlichkeit, rassistisch
eingestellt zu sein war größer bei
jenen Befragten, die sich politisch
rechts einstuften (zu einem geringen
Prozentsatz auch bei jenen, die sich
politisch links einstuften), bei älteren Personen (über 55 Jahre), bei
Menschen mit geringer Ausbildung
und bei EU-Gegnern. Keine signifikanten Unterschiede gab es zwischen Männern und Frauen, ebenso
wenig bei Personen in ländlichen
oder in urbanen Gegenden.
Während europaweit 70% meinten,
dass Angehörige von Minderheiten
am Arbeitsmarkt benachteiligt würden, meinten dies 90% in Griechenland, aber nur 39% in Österreich.
Prozentsätze 12 – 59 – 23, Österreich mit 6% Akzeptanz, 55% Akzeptanz mit Einschränkungen und
31% Ablehnung wurde nur von
Deutschland (3-54-37) unterboten.
Bei der Frage, ob Asylsuchende
aufgenommen werden sollten, lag
Österreich allerdings knapp über
dem Durchschnitt: Europaweit waren 20% der Meinung, diese sollten
ohne Restriktionen aufgenommen
werden, 55% für Aufnahme mit Restriktionen und 18% waren der Meinung, Asylsuchende seien keinesfalls aufzunehmen, Österreich lag
mit 23%, 54% und 15% in allen drei
Bereichen besser als der Durchschnitt. Die größte Zustimmung für
Asylsuchende gab es in Spanien
(45% ohne Restriktionen, 41% mit
Einschränkungen, nur 4% gegen
jegliche Aufnahme), am unteren
Ende lag Belgien mit 10%, 51%
und erschreckend hohen 32% für
Aufnahme unter keinen Umständen.
Gefragt, ob die Anwesenheit von
Menschen anderer Nationalität für
sie störend oder nicht störend sei,
meinten europaweit 83% dies sei
nicht störend, 13% empfanden dies
als störend. Österreich kommt hier
schlecht weg – nur 72% empfanden
dies als nicht störend, 19% als störend, dasselbe Verhältnis gab es sowohl in Europa als auch in Österreich bei der Frage nach Menschen
anderer Ethnizität.
Akzeptanz von Anderen
Einstellungen gegenüber
Minderheiten
Bei der Frage, ob Arbeitskräfte aus
Ländern des südlichen Mittelmeerraumes akzeptiert, mit Einschränkungen akzeptiert oder nicht akzeptiert werden sollten, waren europaweit 13% für Akzeptanz ohne Einschränkungen, 6% für Akzeptanz
mit Einschränkungen und 21% für
Nicht-Akzeptanz. Österreich lag mit
7% bzw. 56% für die beiden ersten
Kategorien ebenso deutlich hinter
den EU-weiten Ergebnissen wie mit
28% Nicht-Akzeptanz im Spitzenfeld der Ablehnung. Ähnliche Ergebnisse für Personen aus Osteuropa: Hier waren die europaweiten
Unter jenen, die der Meinung waren, dass ihr Land immer schon ein
Land verschiedener Kulturen und
Religionen gewesen sei, vertraten
75% die Ansicht, dass eine multikulturelle Gesellschaft willkommen
sei. 60% betonten den belebenden
Einfluss von Minderheiten auf das
kulturelle Leben.
73% meinten, dass alle Schüler/
innen vom gemeinsamen Unterricht
mit Schüler/innen von Minderheiten
profitieren würden, gleichzeitig aber
sagten 53%, dass bei zu vielen
Schüler/innen von Minderheitengruppen in einer Klasse die Qualität
2
des Unterrichts leiden würde.
Knapp 80% vertraten die Ansicht,
dass Minderheiten mehr aus dem
Sozialtopf nehmen als in diesen einzahlen würden; 59% dass sie das
Sozialsystem ausnützen, 44% dass
sie eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit darstellen und 28% dass
sie durch ihre religiösen Praktiken
„unsere Kultur“ gefährden würden.
Teilweise kamen sehr gegensätzliche Meinungen zum Vorschein – so
meinten 63%, dass diese Gruppen
die Gefahr von Arbeitslosigkeit vergrößern würden, gleichzeitig sagten
68%, dass sie jobs annehmen, die
sonst niemand haben möchte.
Integration, aber mit
Einschränkungen
Dass Angehörige von Minderheiten
jene Teile ihrer Religion aufgeben
müssten, die in Konflikt mit geltenden gesetzlichen Regelungen stünden, sagten 36% der Befragten,
25% meinten, sie müssten ihre Kultur überhaupt aufgeben – die klassische Assimilationsforderung.
39% waren gegen Assimilierung
und gegen Integration. 60% verneinten, dass Angehörige von Minderheiten sich nicht an die herrschende Kultur anpassen könnten,
zwei Drittel waren der Ansicht, dass
innerhalb weniger Generationen eine Angleichung stattfinden würde.
Zur Frage, wie viele Angehörige
von Minderheiten in einem Land
leben könnten/sollten, gab es ebenso unterschiedliche Reaktionen:
72% meinten, es müsse quantitative
Beschränkungen geben, 65% gingen
noch weiter und sagten, eine Obergrenze sei bereits erreicht. 40%
meinten, dass bereits zu viele, 45%
dass zwar viele, aber nicht zu viele
und 14% dass nicht viele im Land
seien.
In Österreich meinten 50%, dass zu
viele Ausländer im Land seien, 40%
dass zwar viele, aber nicht zu viele
hier seien und 5% dass nicht sehr
viele hier leben würden.
Generell war zu bemerken, dass
Schüler/innen, Personen mit höherer
Ausbildung, Manager und Jüngere
Wenngleich 80% es ablehnten, dass
legale Immigrant/innen in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden sollten und ebenso 79% dagegen waren, dass Immigrant/innen –
egal ob legale oder illegale – und
auch ihre eventuell in den Zielländern geborenen Kinder zurückgeschickt werden sollten, bleiben etwa
20%, die eine totale Rückführung
befürworteten – eine ähnlich erschreckend hohe Zahl wie jene derer, die sich als offen rassistisch einstuften.
Sehr viel Ablehnung gab es für Personen, die als „problematisch“ ein-
meinten, dass nicht zu viele Ausländer in Europa lebten, umgekehrt
Pensionist/innen und Personen mit
geringerer Ausbildung die gegenteilige Position vertraten. 58% jener,
die für 1998 im Vergleich zu 1997
Verschlechterungen befürchteten,
meinten es seien zu viele Ausländer
im Land, umgekehrt meinten dies
nur 37% jener, die für 1998 Besserungen erwarteten.
40% meinten, ihr Land würde von
den Immigrant/innen profitieren,
45% dagegen, besser wäre es ohne
sie und für 12% machte dies keinen
Unterschied. Solange Immigrant/in-
Einstellungen gegenüber Ausländer/innen
In Prozent
Es gibt zu viele im Land
Es gibt nicht
sehr viele, aber
nicht zu viele
im Land
Es gibt nicht
sehr viele im
Land
Anwesenheit von
Personen anderer
Nationalität ist
störend
Anwesenheit
von Personen
anderer Ethnizität ist störend
Anwesenheit
von Personen
anderer Nationalität ist nicht
störend
Anwesenheit
von Personen
anderer Ethnizität ist nicht störend
81
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37
14
15
45
46
3
3
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12
nen wirtschaftlichen Nutzen brächten, seien sie für sehr viele willkommen.
Immerhin 70% meinten, dass Immigrant/innen dieselben Rechte wie
Staatsbürger/innen haben sollten,
55% waren für das Recht auf Familienzusammenführung und 47% für
liberalere Einbürgerungsgesetze.
gestuft wurden. 43% möchten auch
legale Immigrant/innen im Falle
von Arbeitslosigkeit wieder zurück
in ihre Herkunftsländer schicken,
66% waren für die Rückführung
von illegalen Immigrant/innen und
80% für die Rückführung straffällig
gewordener Ausländer/innen. Allerdings meinten 68%, dass jeweils die
persönlichen Umstände zu berücksichtigen seien. Und 88% meinten,
dass Unternehmer, die Personen illegal beschäftigen, härter zu bestrafen seien.
Gegenmaßnahmen
Schließlich vertraten 60% die Ansicht, dass in den Schulen verstärkt
gegenseitige Achtung und gegenseitiger Respekt gefördert werden
müsste, außerdem sollte die Justiz
stärker gegen jene aktiv werden, die
Rassismus schüren. Als weitere Präventivmaßnahmen gegen Rassismus
wurden faire Berichte in den Medien, Förderung von Chancengleichheit in allen sozialen Lebensbereichen und Förderung des Verständnisses für unterschiedliche
Kulturen und Lebensstile genannt.
Immerhin 18% meinten, dass Angehörige von Minderheiten verstärkt
in die Politik im engeren Sinne einzubinden seien.
Und 82% meinten, die Initiativen
des Jahres gegen Rassismus sollten
weitergeführt werden, sogar 84%,
dass die Institutionen der Europäischen Union stärker gegen Rassismus auftreten und diesen bekämpfen sollten.
Anmerkung
(1) Eurobarometer Opinion Poll
47.1; Standard Eurobarometer 48;
http://europa.eu.int/dg10/epo/eb.
html
Lehrgang Gewaltfreiheit
Einjährige Ausbildung anläßlich der „Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltfreiheit“
Der Lehrgang will mit einer praxisorientierten Ausbildung Menschen zum aktiven Eingreifen in Konflikt– und Gewaltsituationen – in Österreich wie im Ausland – befähigen.
Form des Lehrgangs:
• Einführungswochenende (Grundlagen der Gewaltfreiheit
• 4 Module (z.B. Gewaltfreiheit in persönlichen Konflikten, im gesellschaftlich-politischen Bereich, Identität und Umgang mit dem Fremden, gewaltfreie Intervention in Konflikten als Drittpartei ...)
• Praktische Vertiefung (eine Woche im Sommer)
• Evaluation und Abschluß
Dauer: Jänner bis November 2001
Kosten: ATS 7.000,- Teilnahmebeitrag für den gesamten Lehrgang
Information und Anmeldung (beschränkte TeilnehmerInnen-Zahl): Internationaler Versöhnungsbund, Österreichischer Zweig, Lederergasse 23/3/27, A-1080 Wien, Tel.+Fax: +43-(0)1-408 53 32, E-mail: [email protected]
3
Die EU und Aktionen gegen Rassismus, Xenophobie und Antisemitismus
1977
1986
1989
1990
1991
1992
1993
1994
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über fundamentale Rechte.
Annahme des ersten Berichts des Untersuchungsausschusses über das Ansteigen von Faschismus und Rassismus in Europa.
Annahme der Gemeinsamen Erklärung gegen Rassismus und Xenophobie durch das Europäische Parlament, den Rat und die
Kommission.
In der Gemeinsamen Erklärung über die fundamentalen Rechte von Arbeiter/innen wird Notwendigkeit des Kampfes gegen jede
Form der Diskriminierung, inklusive der Diskriminierungen auf Grund von Geschlecht, Hautfarbe, Abstammung, Meinung und
Glaube betont.
Der Rat verabschiedet am Gipfel in Dublin eine Resolution zum Kampf gegen Rassismus und Xenophobie.
Annahme des zweiten Reports des Untersuchungsausschusses zur Verstärkung der europaweiten Aktionen.
Der Rat verabschiedet beim Gipfel in Maastricht eine Resolution in der garantiert wird, dass klar und unzweideutig gegen das Anwachsen von Rassismus und Xenophobie agiert wird.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedet eine Resolution über Rassismus, Xenophobie und religiöse Intoleranz.
Am Gipfel in Edinburgh verabschiedet der Rat eine dritte Resolution, in der europaweit energische und effektive bildungspolitische
und legislative Maßnahmen zur Bekämpfung des Rassismus festgelegt werden.
Mehrere Resolutionen des Europäischen Parlaments gegen Rassismus und Xenophobie und die Gefahr rechtsextremer Gewalt werden verabschiedet.
Beim Gipfel in Kopenhagen wird vom Rat in einer vierten Resolution Rassismus und Xenophobie verurteilt. Es wird festgehalten,
dass der Rat die Ursachen und Wurzeln von Rassismus intensiver erforschen und alles unternehmen wird, um Immigrant/innen und
Flüchtlinge zu schützen sowie gegen alle Ausdrucksformen von Rassismus und Intoleranz einschreiten wird.
Beim Gipfel in Korfu beschließt der Rat - auf Initiative Frankreichs und Deutschlands – eine Beratende Kommission über Rassismus und Xenophobie zu installieren, um praktische Vorschläge zur Förderung von Toleranz und Verständnis zu präsentieren. Es
wird vereinbart, eine gemeinsame Strategie zum Kampf gegen Rassismus zu erarbeiten. Beim Gipfel in Essen wird die Kommission
beauftragt, die Diskussionen in bezug auf Bildung und Ausbildung, Information, Medien, Polizei und Justiz zu intensivieren.
In ihrem Weißbuch zur Sozialpolitik betont die Kommission ihre Absicht, darauf zu drängen, dass Maßnahmen gegen rassistische
Diskriminierungen im Vertrag beinhaltet sind.
1995
Ein Kapitel einer Mitteilung der Kommission über Immigration und Asyl beschäftigt sich mit der Frage der Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung bzw. Rassismus und Xenophobie.
Eine Resolution des Europäischen Parlaments zu Rassismus und Xenophobie fordert verstärkte gesetzliche Maßnahmen der Mitgliedsstaaten.
Die Beratende Kommission über Rassismus und Xenophobie präsentiert ihren Endbericht; darin finden sich umfassende Vorschläge an die Ratstagung in Cannes. Der Rat beauftragt die Beratende Kommission, ihre Arbeit gemeinsam mit dem Europarat fortzusetzen und die Möglichkeiten einer Installierung eines European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia zu prüfen.
In zwei Resolutionen des Europäischen Parlaments zu Rassismus, Xenophobie und Antisemitismus wird die Notwendigkeit der
Sicherung gleicher Beschäftigungschancen unabhängig von Abstammung, Alter, Geschlecht Behinderung oder Glaube betont.
Der Sozialausschuss und der Bildungsausschuss verabschieden Resolutionen zur Bekämpfung von Rassismus in Arbeitswelt und
Schule.
Die Kommission schlägt eine Ratsentscheidung vor, 1997 als Jahr gegen Rassismus zu proklamieren. Die Kommission erklärt ihre
Bereitschaft, nationale Aktionen zu unterstützen.
Die erklärten Ziele sind:
1996
1997
2000
Förderung der Integration und Öffnung von Möglichkeiten des Einschlusses
•
Förderung des öffentlichen Bewusstseins und Bekämpfung von Vorurteilen
•
Schutz vor rassistischem Verhalten und rassistischer Gewalt
•
Beobachtung und Sanktionierung rassistischer Handlungen
•
Internationale Kooperation
•
Intensivierung antirassistischer Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene
•
Der Gipfel zu Sozialen Fragen von Arbeitgebern und Gewerkschaften verabschiedet eine gemeinsame Erklärung zum Schutz vor
rassistischer Diskriminierung und Xenophobie und der Förderung gleicher Behandlung am Arbeitsplatz.
Der Vorschlag, 1997 als Jahr gegen Rassismus zu proklamieren, wird vom Europäischen Parlament, Wirtschafts- und Sozialausschuss und Komitee der Regionen unterstützt.
Die Beratende Kommission präsentiert eine Machbarkeitsstudie. Der Rat beauftragt die Beratende Kommission, ihre Tätigkeit bis
zur Installierung eines Monitoring Centre fortzusetzen.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten beschließen die Installierung eines Monitoring Centre in Wien. Es soll Bilanz
ziehen und rassistische und xenophobe Phänomene untersuchen; deren Ursachen analysieren und praktische Vorschläge zur Bekämpfung dieser Phänomene präsentieren.
Offizielle Eröffnung des EUMC - European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia.
Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über die Implementierung des Prinzips der Gleichbehandlung von Personen
ungeachtet ihres rassischen oder ethnischen Ursprungs durch den Ministerrat.
Aus: Racism and Xenophobia, http://europa.eu.int/comm/employment_social/fundamri/racism/intro_en.html
4
WAS TUN GEGEN RECHTSEXTREME?
Reinhold Gärtner
In ihrer umfangreichen Berichterstattung zum aktuellen Rechtsextremismus in Deutschland hat die
deutsche Wochenzeitung Die Zeit
(34/2000) unter anderem einige
brauchbare Tipps im Umgang mit
Rechtsextremen gebracht. Die Tipps
stammen von Personen, die beruflich mit dem Themenbereich
„Rechtsextremismus“ zu tun haben.
Lothar Spielmann, Inspektionsleiter
beim politischen Staatsschutz des
Landeskriminalamtes Berlin ging
der Frage nach, wie denn Rechtsextreme zu erkennen seien. Wer dabei
nur an Glatzen, Bomberjacken,
Springerstiefel oder das Hakenkreuz
denkt, greift zu kurz.
So steht die Zahl 18 für Adolf Hitler
(der erste und achte Buchstabe des
Alphabets), 88 für Heil Hitler und
14 für die vierzehn Wörter des Slogans eines britischen Rechtsradikalen: „We must secure the existence
of our people and a future for white
children.“ Andere Symbole sind
Runen oder Militärzeichen, besonders beliebt das Keltenkreuz. Auch
unauffälligere Symbole werden verwendet: eine Berliner Hammer-Skin
Gruppe verwendet zwei Zimmermannshämmer als Symbol; Stoffaufnäher mit Städtenamen in einem
Dreieck sind verbotene NSDAPGauabzeichen, die Abkürzung A.C.
A.B. steht für „all cops are bastards“. Allzu deutliche Symbole
werden vermieden, um die Polizei
nicht sofort zu alarmieren – wenn,
dann sind das meist Führungskader
(„Scheitel“) mit Anzug und einem
Thorshammer an der Halskette.
Was soll man machen, wenn man
Skins auf der Strasse trifft? Dazu
ein Mitarbeiter der Berliner Spezialeinheit PMS (Politisch Motivierte
Straßengewalt) zur Bekämpfung
von Rechtsextremismus: Besser aus
dem Weg gehen – vor allem, wenn
sie sichtbar alkoholisiert sind und
aggressiv wirken. Z.B. die Straßenseite wechseln, keinesfalls auf Kon-
frontationskurs gehen. Schon in die
Augen sehen wird von manchen als
Aggression ausgelegt. Wenn man
angesprochen wird, distanziert bleiben, versuchen, andere Passanten
mit einzubinden. Und keinesfalls
provozieren. Oft genügt in solchen
Fällen ein kleiner Funke zur Explosion.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sei
es, so Winfried Roll, Leiter des Referats Vorbeugung der Berliner Polizei, verkehrt, das Problem „auszusitzen“, so zu tun, als ob die Bedrohung gar nicht da wäre. Dies sei
eine Einladung an die Täter. Als potentielles Opfer sollte man andere
Fahrgäste aufmerksam machen:
„Schauen Sie, der Mann da hat ein
Messer und bedroht mich.“ Der Täter sieht dann, dass er auch von den
anderen beobachtet wird. Man kann
auch Fahrgäste auffordern, z.B. die
Notbremse zu ziehen. Keinesfalls
sollte der Täter geduzt werden –
sonst könnte der Eindruck entstehen, es handle sich um eine private
Auseinandersetzung.
Wird jemand angepöbelt oder verprügelt, so Roll weiter, dann soll
man nicht allein einschreiten sondern z.B. – wenn man ein Handy
hat – die Polizei rufen, dies aus einiger Entfernung auch dem Täter zurufen. Man kann in anderen Passanten Verbündete suchen, wenn die
Gruppe groß genug ist, einfach
schreien „Aufhören, aufhören“. Der
Täter wird dadurch irritiert. Wer –
als Opfer – hysterisch kreischt, kann
damit den Täter ebenso irritieren.
CS-Gas oder andere Waffen verleiten hingegen nur zur trügerischen
Hoffnung, sie könnten im Notfall
helfen – sie geben aber ein falsches
Sicherheitsgefühl und tragen zur
Eskalation bei.
Ein Mitarbeiter der PMS meint zur
Frage, ob es Sinn mache, mit
Rechtsextremen zu diskutieren, dass
dies auf der Strasse nicht zielführend sei, sehr wohl aber, wenn z.B.
5
ein Bekannter rechtsextreme Meinungen vertritt. Einzelgespräche
können Wirkung zeigen: „Bei
Einsätzen frage ich schon mal:
Weißt Du, woran Du da teilnimmst?
Oder: Meinst Du, es ist heldenhaft,
zu fünft auf einen einzuprügeln? Da
fangen viele an, herumzudrucksen.“
Die „Erlebnisorientierten“, die sich
von Freunden mitreißen lassen, seien zwar teilweise auch ausländerfeindlich eingestellt, aber nicht unbedingt auf Schlägereien aus. Filippo Smaldino, ein Sozialarbeiter aus
Milmersdorf (Brandenburg) meint
dazu, dass es sehr wohl möglich
und sinnvoll sein kann, mit ihnen zu
diskutieren – da sie Grossteils aber
sehr einfach strukturiert seien, fühlen sich viele rasch unterlegen. Einen Bogen würde Smaldino um jene
machen, die „Hass“ eintätowiert haben: „Die strahlen das auch aus“.
Für schwierig hält es der Kempener
Politologe Klaus-Peter Hufer,
Stammtischparolen etwas entgegenzusetzen. Oft lassen sich die Sprücheklopfer nicht auf logische Argumente ein und springen von einer
Parole zur nächsten - man muss also
beim Thema bleiben und darauf beharren. Sehr oft wird man den Gegner nicht überzeugen können, der
braucht seine Vorurteile zur Stabilisierung seines Weltbildes - aber erstens ist das gut für die eigene
Selbstachtung, zweitens könnten
vielleicht Zuhörer positiv beeinflusst werden.
Ebenso in Die Zeit (34/200) stellt
Toralf Staud Forderungen auf, die
zwar teilweise überlegenswert sind,
teilweise aber sehr stark rechtsstaatlich bedenklich scheinen. So meint
Staud, dass die Polizei verstärkt
Präsenz zeigen oder dass „maßgeschneidert“ gestraft werden sollte – sein Vorschlag, Verurteilung
zu „gemeinnütziger Arbeit“. Oder
aber dass die Steuerfahndung den
Vertreibern von Nazikommerz das
Leben schwer machen solle. Die
Frage ist, wieweit dies dann in
Richtung Überwachungsstaat geht.
Schon überlegenswerter andere Beispiele, z.B. Null-Toleranz für NS-
Symbole. Ob aber hier die Forderung nach mehr Polizeigewahrsam
wirklich hilft, bleibt dahingestellt –
obwohl einige Beispiele in Deutschland gezeigt hätten, dass die Polizei
damit gute Erfahrungen gemacht
habe.
Die zeitliche Distanz zwischen Tat
und Sanktion (z.B. Prozess) deutlich zu verkürzen, sollte indes möglich sein. Je näher beides zusammen
liegt, desto besser scheint die Wirkung zu sein.
Skinhead-Konzerte, bei denen entsprechende Musik gespielt wird,
müssten rigider beobachtet und
eventuell untersagt werden.
Einwanderung – so Staud – muss
offen diskutiert werden, ebenso
muss staatliche Diskriminierung beseitigt werden. Solange Farbigen
bei Polizeikontrollen deutlich gemacht wird, dass sie farbig sind –
genügend Beispiele aus Österreich
sind bekannt – solange klingen antirassistische Appelle eher hohl.
In Deutschland werden auch Teile
der Wirtschaft aktiv: die Thüringer
Landeszeitung druckte Tausende
Plakate und Aufkleber gegen rechts;
in einem Stahlwerk in Eisenhüttenstatt wird von der Geschäftsführung
klar gemacht, dass Rassismus nicht
geduldet wird.
Und immer wieder die Forderung
nach Schule und Politischer Bildung.
Politische Bildung kann vieles erreichen – aber nicht alles. Politische
Bildung kann verschiedene Grundmuster vermitteln, kann verschiedene Einstellungen fördern oder aber
korrigieren; es wäre aber zuviel verlangt, sollte allein politische Bildung als Korrektiv für gesellschaftliche, mediale und politische Phänomene herangezogen und verantwortlich gemacht werden, die über
Jahrzehnte aufgebaut wurden. Politische Bildung, die – auf sich allein
gestellt – Demokratie erklären und
näher bringen soll, muss an diesem
Vorhaben scheitern; es sei denn,
auch andere gesellschaftliche Teilbereiche widmen sich dieser Zielvorstellung einer Weiterentwick-
lung demokratischer Grundwerte.
Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sind eben keine Phänomene
oder Zeitgeisterscheinungen, die
quasi aus dem Nichts entstehen und
sich ausbreiten, sondern Verhaltensund Einstellungsmuster, die eine
lange gesellschaftspolitische Tradition aufweisen. Allerdings haben
diese Phänomene zur Zeit wieder
unübersehbare Hochkonjunktur.
Umso schwieriger also - aber auch
umso wichtiger - ist Politische Bildung.
Politische Bildung wird nicht die
Welt im Sinne eines allgemeinen
Wohlbefindens und Glücklichseins
grundsätzlich verändern können.
Politische Bildung kann aber sehr
wohl ihren Beitrag dazu leisten,
dass viele Einzelne - und damit die
Gesellschaft in der wir leben -, ein
kleines Stück humanere Prinzipien
vertreten, dass verschiedene Selbstverständlichkeiten in Frage gestellt
werden und dass Grundprinzipien
der Demokratie, Grundprinzipien
unseres Demokratieverständisses
immer wieder betont werden. Ganz
zentral dabei ist das ernst nehmen
von individuellen Ängsten und Befürchtungen, ebenso wichtig der
Aufbau einer gemeinsamen Kommunikationsbasis. Je mehr einander
auf derselben Ebene begegnet und
miteinander gearbeitet wird, desto
erfolgversprechender ist das Langzeitprojekt Politische Bildung.
Auch das EUMC hat mehrere Vorschläge präsentiert, wie man gegen
rechtsextremes und neonazistisches
Gedankengut vorgehen könnte.
„Generell zeigen die neuen Vorkommnisse, wie wichtig es ist, eine
klare politische und gesellschaftliche Orientierung zu geben, das
Rechtsradikalismus, Rassismus und
Antisemitismus nicht gestattet sind,
und alle Bürger/innen davon zu überzeugen, dass die Werte und die
Zukunft in Europa auf Gleichheit
und Vielfalt aufbauen. Gleichheit
beruht auf der Gleichbehandlung
von Menschen ethnischer, religiöser
und kultureller Unterschiedlichkeit“, meint dazu Beate Winkler,
6
die Direktorin des EUMC.
Laut Winkler ist es mit entscheidend für die zivile Gesellschaft,
dass die Mehrheit der Bürger/innen
nicht wegschaut oder schweigt, sondern schon im alltäglichen Leben
etwas für eine bessere gegenseitige
Verständigung der Menschen tut.
Dazu hat das EUMC die Broschüre „Sie können etwas tun“ herausgegeben – mit 36 konkreten Anregungen für die Bereiche Kindergarten,
Schule, Nachbarschaft, Betrieb und
Arbeit, bis hinein in die Gemeinde
und in die Öffentlichkeitsarbeit: „
Durch persönliche Begegnungen
und Erfahrungen, durch mehr Wissen und mehr Engagement können
sich Einstellungen und verhalten
entscheidend ändern, gerade gegenüber ethnischen, religiösen und kulturellen Minderheiten. Alle können
dazu beitragen und etwas tun, allein
und gemeinsam mit anderen“, so
Winkler.
Das EUMC weist auch darauf hin,
dass es sehr wichtig ist, jungen
Menschen zu helfen, die ein potentielles oder tatsächliches Mitglied
rassistischer oder rechtsextremistischer Organisationen sind. So hat
z.B. die skandinavische Organisation „Exit“ in den vergangenen zwei
Jahren mehr als 80 jungen Leuten
beim Ausstieg aus Neonaziorganisationen geholfen – viele der ehemaligen Mitglieder der Neonazigruppen arbeiten heute zusammen
mit Polizei, Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen oder Eltern, um andere
Jugendliche beim Ausstieg von den
Neonazis zu unterstützen.
Einige Anregungen aus der Broschüre „Sie können etwas tun“:
• Im Kindergarten und in der Schule
* Fragen Sie Erzieherinnen und
Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, wie sie sich für eine bessere
gegenseitige Verständigung in
Kindergarten und Unterricht einsetzen und was sie gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus tun.
* Geben Sie die Idee weiter, dass
Schulklassen Flüchtlings- und
Asylheime besuchen und dort
Gespräche führen.
* Geben Sie die Anregung, Klassenfahrten ins Ausland und Schülerpartnerschaften durchzuführen.
Geben Sie in der Schule die
•
Anregung, dass im Unterricht
Lehrbücher und Lehrpläne
der Schulen auf das Thema „
Kulturelle Verständigung“
hin durchgesehen werden.
Geben Sie Ihre Anregungen
und Ergebnisse z.B. an die
Schulbehörden und Verlage
weiter.
• In der Nachbarschaft
* Unterstützen Sie Initiativgruppen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, die sich für eine bessere Verständigung und gegen
Fremdenfeindlichkeit einsetzen.
NGOs (Non Governmental Organisations) können Ihnen dabei
wertvolle Hilfe leisten.
* Sorgen Sie allein oder gemeinsam mit anderen dafür, dass rassistische, fremdenfeindliche oder
antisemitische Parolen an Brücken, Mauern und anderen Stellen beseitigt werden. Suchen Sie
das Gespräch und erklären Sie
warum Sie das tun.
• Im Betrieb und bei der Arbeit
* Diskutieren Sie während der
Mittags- oder Kaffeepause mit
Ihren Kolleginnen und Kollegen,
warum Sie sich für eine bessere
Verständigung einsetzen und gegen Fremdenfeindlichkeit wenden.
* Stellen Sie sicher, dass eine Politik der Chancengleichheit - die
überprüft werden kann - an allen
Arbeitsplätzen herrscht.
* Geben Sie die Anregung weiter, das ethnische, religiöse oder
kulturelle Minderheiten bei der
Einstellung in Ihrem Betrieb stärker berücksichtigt werden. Der
gegenseitige Kontakt hilft auch in
diesem Bereich, Vorurteile abzubauen. Richten Sie Vorschläge
dazu an die Stadt oder Gemeinde.
• In der Öffentlichkeit
* Mischen Sie sich ein, wenn Sie
Zeuge von Beleidigungen und
fremdenfeindlichen Witzen werden.
* Wenden Sie sich mit Leserbriefen gegen fremdenfeindliche Aktionen und eine fremdenfeindliche Berichterstattung in den Medien. Setzen Sie sich in diesen
Briefen auch für ein gutes Zusammenleben zwischen einheimischer und zugewanderter Bevölkerung ein.
* Lassen Sie nicht zu, dass im
Gespräch über ethnische, religiöse oder Kulturelle Minderheiten
und Flüchtlinge eine diskriminierende und verhetzende Sprache
gebraucht wird.
* Lassen Sie religiöse und kulturelle Minderheiten in Gemeinden
stärker zu Wort kommen und
schaffen Sie Gelegenheiten, in
denen Einheimische, Minderheiten und Flüchtlinge sich begegnen und austauschen können (z.
B. Gemeinden, Sport, Vereine).
* Fordern Sie die Abgeordneten
Ihres Wahlkreises auf, sich eindeutig gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitis-
mus zu wenden; Politikerinnen und
Politiker haben Vorbildfunktion.
ZUR BEDEUTUNG DES NS-VERBOTES
Nina Nagler / Heribert Schiedel
Mit dem öffentlichen Interesse am
Rechtsextremismus in Deutschland
setzte auch eine Diskussion über die
Sinnhaftigkeit von Verboten ein.
Die politisch-rechtliche Basis etwa
einer behördlichen Auflösung der
NPD bildet die „Freiheitlichdemokratische Grundordnung“. Als
Ausfluss der Totalitarismusideologie ermächtigt diese die Behörden,
gegen politischen Extremismus vorzugehen. Die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen wird dabei
vor allem an deren (gewaltbereiter)
Frontstellung gegen die liberale Parteiendemokratie festgemacht. Es
entsprach dem Charakter der BRD
als Frontstaat im Kalten Krieg, dass
dieses Verdikt mehrheitlich die radikale Linke traf.
Demgegenüber kennt die österreichische Verfassung kein allgemei-
7
nes Extremismus-Verbot. Hingegen
existiert seit 1945 ein Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP,
kurz Verbotsgesetz, das unter anderem eine politische Betätigung im
nationalsozialistischen Sinne unter
Strafe stellt. Eine polizeiliche Beobachtung des Rechtsextremismus
basiert auf dessen Charakter als legales Vorfeld des Neonazismus.
Dieser zentrale Unterschied verbietet es unseren Erachtens, die deutsche Debatte auf Österreich zu
übertragen. Das versuchen jedoch
nationalfreiheitliche Personen wie
Andreas Mölzer, die behördliche
Schritte gegen Rechts- und Linksextremismus fordern.
Es wäre falsch, das Verbotsgesetz
losgelöst von Geschichte und Umfeld zu beurteilen. Das Verbotsgesetz ist kein einfaches Strafgesetz,
sondern auch ein Verfassungsgesetz. Es stellt im Grunde die antizipierte Umsetzung des Art 9 des
Staatsvertrages dar, in welchem Österreich sich dazu verpflichtete, die
NSDAP sowie alle anderen Organisationen mit faschistischem Charakter aufzulösen und alle nazistischen
Spuren aus dem öffentlichen Leben
zu entfernen. Art. 9 verbunden mit
Art 10 des Staatsvertrages bilden
eine tragende Säule der Zweiten Republik und formulieren ihren antinazistischen Grundauftrag. Zumindest
zum Zeitpunkt der ursprünglichen
Erlassung im Mai 1945 wurde die
Existenzberechtigung des Verbotsgesetzes nicht bezweifelt. Die Provisorische Staatsregierung stand mit
Stolz vollinhaltlich hinter dem Gesetz. Das davor weitgehend im Nationalsozialismus aufgegangene
„Dritte Lager“ hatte sich noch nicht
rekonsolidiert, die ehemaligen Nazis stellten noch kein zu bedienendes Wählerpotential dar.
Das 1947 erstmals novellierte Verbotsgesetz verstaubte förmlich nach
einer nicht lange anhaltenden Phase
der Anwendung. Nach der Auflösung der Volksgerichte, welche ursprünglich in Verfahren nach dem
Verbotsgesetz durch zwei Berufsrichter und drei Schöffen entschied,
wurde die Zuständigkeit 1955 an
die Geschworenengerichte übertragen. Deren Zusammensetzung spiegelte den damaligen Zustand der
österreichischen Gesellschaft wieder. Diese war längst geprägt von
der aggressiven Abwehr von Schuld
und Erinnerung, was nicht nur den
Umgang mit den Tätern und Opfern
des Nationalsozialismus determinierte. In der Folge kam es zu einem
weiteren steten Abfall der Anklageerhebungen und von Urteilssprüchen nach dem Verbotsgesetz. Dies
erlaubt allerdings nicht den Rückschluss, in Österreich sei der Neonazismus erfolgreich mit anderen
Mitteln bekämpft worden. Vielmehr
wurde die NS-Wiederbetätigung
immer mehr erschreckende österreichische Wirklichkeit, welcher mit
rechtlichen Mitteln offensichtlich
nicht beigekommen werden konnte.
Die Schuld daran wurde vorrangig
dem Gesetz (mit seinen Mindeststrafen von fünf oder zehn Jahren)
gegeben. Eine ideologische Nähe
zwischen (potentiellen) Angeklagten und Angehörigen des Justizapparates wurde hingegen öffentlich
kaum diskutiert. Die Universitäten,
allen voran die juridischen und medizinischen Fakultäten, stellten bis
in die späten 60er Jahre Hochburgen des Rechtsextremismus dar.
Erst nach der partiellen Öffnung
und Demokratisierung der Universitäten unter sozialdemokratischer
Alleinregierung begann sich dieses
Bild zu verändern. Mit zeitlichem
Abstand folgte dem politischen
Wandel an den Universitäten auch
der des Justizapparates.
Im Mai 1990 wurden erstmals öffentlich Novellierungsvorschläge
zum Verbotsgesetz diskutiert. Die
Beiträge zur Tagung „Justiz und nationalsozialistische Wiederbetätigung“ unter der Schirmherrschaft
des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, der
Israelischen Kultusgemeinde Wien
und der Gesellschaft für politische
Aufklärung wurden schließlich von
der Politik zum Anlass genommen,
sich mit der Ineffizienz der bestehenden Gesetzeslage auseinander zu
setzen. Der Weg zur bis dato jüngsten Novelle des Verbotsgesetzes im
März 1992 war von Querelen der
Parteien und der Umsicht hinsichtlich möglicher Konsequenzen des
Ansehens Österreichs im Ausland
geprägt. Es wurde befürchtet, das
Herabsetzen der hohen Strafrahmen
durch die Novelle würde insofern
missverstanden werden, als Österreich seiner im Staatsvertrag formulierten Verpflichtung nicht mehr
nachginge. Es lag dem Gesetzgeber
sehr daran, diese Optik zu vermeiden. Hilfreich war dabei die Stellungnahme Simon Wiesenthals,
welcher eine Senkung der bestehenden Strafrahmen öffentlich unterstützte. Letztlich wurde die Novelle
zum Verbotsgesetz einstimmig beschlossen, was als Bekenntnis zum
antinazistischen Grundauftrag verstanden werden sollte. Tatsächlich
8
entwickelte sich auch die Anwendungspraxis des Gesetzes in diesem
Sinne. Die Zahl der Anklagen und
der durchgeführten Verfahren nahm
in den neunziger Jahren drastisch
zu. Wurde 1990 nur ein Beschuldigter nach dem Verbotsgesetz angeklagt, so waren es 1995 bereits 38.
Diese dramatische Steigerung kann
allerdings nur unter Berücksichtigung diverser Vorfälle verstanden
werden, welche ungefähr zeitgleich
mit der Novelle das öffentliche Interesse weckten. Vor allem ist hier die
behördliche Zerschlagung der 1986
gegründeten paramilitärischen VAPO zu nennen. Damit einher gingen
auf Grund der Größe der Gruppe
Festnahmen in einem bisher noch
nie da gewesen Ausmaß. Dementsprechend stieg auch der Aktenanfall bei den österreichischen Landesgerichten an Verfahren nach
dem Verbotsgesetz. Bei vielen angezeigten Sachverhalten handelte es
sich zusätzlich um Verbrechen einer
neuen Qualität, mit denen sich die
österreichische Justiz auseinandersetzen musste. Steht doch seit der
Novelle auch die Leugnung und
gröbliche Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen nach
dem Verbotsgesetz unter Strafe.
Mit der Eskalation des rassistischen
(Brief)Bombenterrors 1993 setzte
unter der Bevölkerung eine weitere
Sensibilisierung ein, was sich - neben der polizeilichen Ermittlertätigkeit in der rechtsextremen Szene ebenfalls auf die Anzeigenstatistik
niederschlug.
Das entschlossenere Vorgehen von
Justiz und Polizei gegen den Neonazismus schränkte dessen Kommunikations- und Rekrutierungsmöglichkeiten nachhaltig ein. Das österreichische Beispiel zeigt darüber hinaus, dass Verbote nicht zwangsläufig zur Bildung von Untergrundstrukturen und Steigerung der Gewaltbereitschaft führen müssen.
Auch die Behauptung, mit der rigiden Anwendung des Verbotsgesetzes würden „Märtyrer“ geschaffen,
entbehrt jeder Grundlage.
Aber das Vorgehen der Behörden
hat nicht nur unmittelbare Auswir-
kungen in Form der Eindämmung
offen neonazistischer Aktivitäten,
ihm kommt auch beträchtliche Symbolwirkung zu. Gerade auf das autoritäre Reservoir des Rechtsextremismus wirkt ein entschiedenes Vorgehen staatlicher Macht abschreckend.
Der bereits erwähnte antinazistische
Konsens, wie er sich scheinbar im
Verbotsgesetz ausdrückt, birgt jedoch auch Gefahren: Neben seiner
Alibifunktion für einige politische
Eliten verbreitet er eine falsche Sicherheit. Diese führt dazu, dass die
Sensibilität gegenüber Rassismus
und Antisemitismus mit deren strafrechtlicher Relevanz abnimmt. Der
legale Rechtsextremismus erfährt
mit der rechtlichen oft auch die politische Absolution. Nicht inkriminierte rechtsextreme Handlungen
und Ansichten werden so nicht weiter hinterfragt und ein Stück weit
normalisiert.
Die KritikerInnen des NS-Verbotsgesetzes warnen gerne vor einer Gefährdung der Meinungsfreiheit. Dieses Gerede ist, sofern nicht ohnehin
rechtsextremistisch motiviert, unhistorisch und inhaltsleer. In Worte
gefasster Rassismus oder Antisemitismus ist keine Meinung, sondern
Vorbereitung der Tat. Demokratie
hat nach Auschwitz und insbesondere in den post-faschistischen Staaten einfach einen anderen Gehalt als
zuvor. Adornos neuer kategorischer
Imperativ, das „Denken und Handeln so einzurichten, dass Auschwitz sich nicht wiederhole, nichts
Ähnliches geschehe“, hat eben auch
für Verfassungen zu gelten.
Abschließend sei vor einer Fixierung auf repressive Maßnahmen gegen den Neonazismus gewarnt. Neben der entlastenden Funktion, welche den staatlichen Lösungsversuchen eines gesellschaftlichen Problems zukommt, ist daran zu erinnern, dass (ein möglichst starker)
Staat und Repression originär rechte
Themen sind. Die Ausweitung des
Überwachungsstaates, in Deutschland gegenwärtig mit deren Notwendigkeit im Kampf gegen
„Rechts“ begründet, ist selbst ein
Ausdruck des Rechtsruckes.
RECHTSEXTREMISMUS IN ÖSTERREICH:
1999:
Rassistisch motivierter Überfall auf zwei türkische Kinder (elf und zwölf
Jahre alt); Brandanschläge auf zwei von Ausländern frequentierte Lokale in
Wien und auf ein Asylwerberheim in Wien. Die Täter sind Skinheads im Alter von 16-19 Jahren.
Angriffe auf nigerianische, bosnische, türkische Staatsangehörige in Graz;
auf Mazedonier und Jugoslawen in Neukirchen/NÖ; auf eine Jugoslawin
und ihre kleine Tochter in Wien; auf zwei jungen Männer in Linz, die der
Täter für Juden hält; Schändung des jüdischen Friedhofs in Graz; Briefe
mit antisemitischem Inhalt an die Israelitische Kultusgemeinde in Wien
u.a.m.. Nahtlose Fortsetzung 2000.
Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus in Österreich muss auch
die strafrechtlich relevante Variante des Rechtsextremismus – den harten
Kern – mit berücksichtigen. Eine Möglichkeit dazu bieten die Jahreslageberichte des Bundesministeriums für Inneres zu „Rechtsextremismus in Österreich“.
1999 gab es 274 Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, 43 nach § 283 STGB
(Verhetzung), 212 sonstige Anzeigen nach dem STGB; 12 nach dem Abzeichengesetz, 174 nach Art IX Abs. 1 Z. 4 EGVG (Einführungsgesetz zu den
Verwaltungsverfahrensgesetzen) und 2 nach dem Mediengesetz.
In Summe stieg die Zahl der Anzeigen im Vergleich zu 1998 um knapp
83% - von 392 auf 717, wobei diese Steigerung – nicht nur, aber zum Teil –
auf die Tathandlungen von 101 Personen zurückzuführen ist, die in der gewalttätigen rechtsextremen Szene in Oberösterreich aktiv sind/waren.
Aufgelistet nach rechtsextremen, fremdenfeindlichen, rassistischen und
antisemitischen Kriterien ergibt sich folgendes Bild: 311 (1998: 244)
rechtsextremistische Vorfälle, 52 (1998: 31) fremdenfeindliche bzw.
rassistische und 15 (1998: 8) antisemitische. Auch hier wiederum eine
Steigerung gegenüber 1998 um 33,6%.
Die entsprechenden Daten im Zeitverlauf:
Anzeigen
Verbotsgesetz
§ 283
STGB
1990
72
1991
Sonst.
STGB
Abzeicheng.
Art. IX
EGVG
Mediengesetz
8
29
52
100
34
25
100
1992
249
42
130
28
80
1993
221
20
209
24
47
1994
306
26
164
29
75
1995
313
14
189
31
71
1996
203
14
99
18
33
1997
197
20
105
30
32
0
1998
198
21
109
19
42
3
1999
274
43
212
12
174
2
Eigene Zusammenstellung; Daten aus: Jahreslageberichte Rechtsextremismus in Österreich des BMI,
1995-1999
9
rechtsextremistisch
fremdenfeindlich/
rassistisch
antisemitisch
1994
422
48
49
1995
384
73
25
1996
248
34
8
1997
297
32
11
1998
244
31
8
1999
331
52
15
Wenn die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gesamt betrachtet
werden, so war in Österreich sicherlich die Serie der (Brief)
Bombenattentate am augenfälligsten, mit dem traurigen Höhepunkt
der Morde von Oberwart. Gleichzeitig war bereits zu Beginn der
90er Jahre – nicht zuletzt aufgrund
der Novellierung des Verbotsgesetztes von 1992 – eine deutliche
Zunahme juristischer Aktivitäten
gegen ausgewiesene Rechtsextremisten und Neonazis konstatierbar
(z.B. Ochensberger, Honsik, Küssel, Schimanek jun.). Mit Ausnahme von Franz Fuchs, der als verantwortlicher für die Briefbomben und
die Morde von Oberwart verurteilt
wurde, waren die genannten in der
Szene über Jahre bekannt und aktiv
gewesen – Ochensberger mit seinen
neonazistischen Schriften aus Vorarlberg, Küssel bereits Ende der
70er als Mitglied der ANR und später als Gründer der VAPO. Schimanek jun. Bei der Kameradschaft
Langenlois bzw. bei der Kameradschaft Krems-Land, Honsik als Aktivist der NDP und durch das
Pamphlet „Halt“. Nach den Urteilen
zu Beginn der 90er Jahre war ein
Abflauen bemerkbar, Rechtsextremisten vermieden allzu öffentliche
Auftritte und agierten eher aus dem
Untergrund.
Eher neu und jüngeren Datums waren dann die Aktivitäten andere
rechtsextremer Gruppierungen und
rechtsextremer Jugendbanden. Hier
ist ein Wiederaufleben bemerkbar.
Mittlerweile ist wiederum eine tendenzielle Zunahme rechtsextremer
Aktivitäten feststellbar: „Derzeit
wird das Bild der Szene von rechtsextremen Jugendbanden und von
Agitatoren geprägt, die als ‚
Testgruppen‘ hinsichtlich behördlicher Maßnahmen fungieren“, so das
BMI (2000: 2) in seiner Situationsbeurteilung. Das BMI spricht weiters von einer doch deutlichen Zunahme rechtsextremistisch und
fremdenfeindlich motivierter Delikte und – vor allem bei Jugendlichen – einem bereits bedenklichen
Ausmaß dieser Gewalt.
Für eine breitere Öffentlichkeit
sichtbar wird Rechtsextremismus
dann, wenn in den Medien darüber
berichtet wird, wenn Ausländer/
innen verprügelt, verletzt oder ermordet werden, wenn Ausländerwohnheime brennen oder wenn jüdische Friedhöfe geschändet werden
oder aber wenn vier Roma in Oberwart durch eine Rohrbombe ermordet werden.
Dann ist immer auch – berechtigte
und notwendige – Distanzierung
von und Abscheu vor diesen
Verbrechen erkennbar. Gleichzeitig
wird immer dann die Frage nach
Ursachen gestellt, die Frage, wie
denn so etwas möglich sei in einem
Land wie Österreich.
Wenn aber von Rechtsextremismus
die Rede ist, dann darf dieses Phänomen nicht auf sichtbare Gewalttätigkeit reduziert werden. Gewalttätige Ausschreitungen – wie z.B. verstärkt in den Neuen Bundesländern – sind eine Variante des
Rechtsextremismus. Diese ist aber
nicht singulär zu sehen als gesamter
Rechtsextremismus schlechthin,
sondern als die lediglich manifeste
10
und ausgeprägte Form des Rechtsextremismus.
Jede Frage nach der Entstehung dieser Gewalt, nach der Entstehung
und teilweisen Etablierung des manifesten Rechtsextremismus muss
die Gesellschaft als Gesamtheit in
ihre Betrachtungen mit einbeziehen:
Rechtsextremem Denken „wird man
nur gerecht, wenn es nicht als marginalisierte Außenseiterposition,
sondern im Kontext zum gegenwärtigen ‚Zeitgeist‘ gesehen wird. Gerade an den Extrempositionen lassen sich Strukturen erkennen, die
den alltäglichen Diskurs der Mitte
bestimmen“, schrieb Kurt Lenk
1994.
Wenn die Normalität der Mitte, die
Selbstverständlichkeiten in unserer
Gesellschaft nicht auf ihre diesbezügliche Problematik untersucht
und hinterfragt werden, so kann ein
manifester Rechtsextremismus nicht
grundlegend bekämpft werden.
Dann bleiben auch spontane Entrüstungen und Verwunderungen, wie
so etwas denn möglich sei, folgenlos.
Der Verweis darauf, dass die manifeste rechtsextreme Gewalt in Österreich im Vergleich zu Deutschland doch deutlich geringer ist, darf
nicht zum trügerischen Schluss verleiten, dass in Österreich das Phänomen Rechtsextremismus nicht existiere.
Beiträge von:
Univ.Doz.Mag.Dr. Reinhold Gärtner,
Politologe, Sekretär der Gesellschaft
für politische Aufklärung, Innsbruck
Dr. Nina Nagler, Juristiz, Wien
Univ.Ass.DDr. Günther Pallaver, Politologe, Institut für Politikwissenschaft,
Universität Innsbruck
Heribert Schiedel, Mitarbeiter im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
EUMC: RAXEN
UND RAREN
Eines der Ziele des EUMC
(European Monitoring Centre on
Racism and Xenophobia) ist die Etablierung von RAXEN, einem
Netzwerk gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit. RAXEN
(RAacism and XENophobia) soll
verläßliche Daten zu Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit sammeln, dies
mittels nationaler Knotenpunkte
bzw. Koordinationsstellen, die diese
Informationen auswerten. Die nationalen Daten und Statistiken werden
als Ausgangspunkt für entsprechende Forderungen und Forschungsgrundlagen zu den genannten Themen dienen. Das Material wird anschließend durch die EUMCDatabase für die EU-Mitgliedsstaaten, die Kommission, das Europäische Parlament und andere Europäische und internationale Institutionen zugänglich sein.
In einer ersten Phase werden die 15
nationalen Kontaktstellen installiert,
anschließend daran wird es – in einer zweiten Phase – darum gehen,
den status quo festzuhalten, d.h.
was wird wo mit den Begriffen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
assoziiert.
Parallel dazu erfolgt die Installierung von RAREN (RApid Response
and Evaluation Network); RAREN
soll Experten und Forscher zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Interkulturellen
Themen vernetzen, die Mitglieder
von RAREN können dann kurzfristig auf Anliegend des EUMC reagieren.
RAREN hat drei Hauptaufgaben:
• Expertisen, Informationen und
Daten zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
zur Verfügung zu stellen;
• Auf unmittelbare und spezifische
Anfragen und Anliegen der Institutionen der EU oder der Mitgliedsstaaten zu regieren;
• den schriftlichen output des
EUMC zu evaluieren und zu
verbessern.
Der erste dieser drei Punkte soll
nach einer Anfangsphase (bis Mitte
2001) von RAXEN übernommen
werden.
Das Fernziel des EUMC ist, einen
Experten aus jedem Land im RARE-Network zu haben; zusätzlich
dazu fünf weitere Experten, je einen
aus
• den Beitrittskandidatenländern
Rezensionen
Buchhinweise
Rudi Christoforetti: Rieche, es ist
die deutsche Faust. Ein Südtiroler
„Optantenjunge“ erlebt die NS-Zeit
in Wels, Wien-Bozen 1999, Folio
Verlag, 184 S. Lire 35.000 Lire
Günther Pallaver
• den Mittelmeerländern (Algerien,
Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Palästina,
Syrien, Tunesien, Türkei und Zypern)
• den Entwicklungsländern
• USA/Kanada
• Japan/Ferner Osten.
Das Arbeitsprogramm für 2000
sieht als einen Schwerpunkt die Intensivierung und den Ausbau von
RAXEN vor: den Ausbau des Netzwerks; Round Tables; die Anfänge
eines Dokumentationsarchivs zu
Rassismus in Europa und den Jahresbericht.
Daneben werden spezielle Projekte
in Angriff genommen: die Weiterentwicklung der Charter der politischen Parteien für ein nichtrassistisches Europa; im Sozialbereich u.a. ein Projekt zur sozioökonomischen Situation ethnischer
Minderheiten; der Bereich Medien
und Bildung; Kultur, Sport und Religion und schließlich die Kooperation mit EU Institutionen und internationalen Organisationen.
Weitere Informationen:
EUMC
Rahlgasse 3
1060 Wien
Tel.: +43-1-58030-0
e-mail: [email protected]
Homepage: http://www.eumc.at
11
1939 schlossen Hitler und Mussolini
ein Abkommen zur Umsiedlung der
Südtiroler ab. 85% der Südtiroler
optierten aus unterschiedlichen
Gründen (Entheimatung durch faschistische Entnationalisierungspolitik, Sympathien für Hitlerdeutschland usw.) für die Auswanderung
ins Deutsche Reich, nur ein geringer
Teil lehnte die sogenannte „Option“
ab.
Eine dieser Optantenfamilien waren
auch die Christoforettis. Rudi, drittes von 6 Kindern und zum Zeitpunkt der Option gerade 10 Jahre
jung, hat jetzt in seinen Erinnerungen gekramt und eine Autobiographie vorgelegt, die er mit einem damaligen Propagandaspruch aus dem
Munde seiner Schwester versehen
hat: „Rieche, es ist die deutsche
Faust“.
Christoforetti beschreibt die Zeit
des Faschismus und seine „Entheimatung“ durch die Italienisierung
Südtirols, den Entschluss der Familie auszuwandern, die verschiedenen Etappen bis zur Ankunft in
Wels, und schließlich den Kriegsalltag bis zu seiner Rückkehr nach
Südtirol 1949.
Nachkriegsgesellschaft Südtirols
eingeht.
Ruth Wodak/Teun A,. van Dijk (eds)
(2000): Racism at the Top Parliamentary Discourses on Ethnic Issues in Six European States, Drava,
Klagenfurt-Celovec, ATS 482,Reinhold Gärtner
Zum Hitler-Regime stehen die
Christoforettis in einem Spannungsverhältnis zwischen Skepsis und
Attraktion. Die Skepsis rührte von
einem starken katholischen Hintergrund der Familie her. Hitler stand
nicht gerade hoch im Kurs. Der
Feindsender wurde schon lange vor
1945 abgehört. Die ständigen Widersprüche zwischen der Ankündigungspolitik des Regimes und der
Realität fielen selbst einem jungen
Burschen wie Christoforetti auf.
Aber es gab auch die Attraktion.
Endlich konnte man die deutsche
Sprache verwenden und die deutsche Schule besuchen, auch wenn
niemand nach den vermittelten Inhalten fragte. Stolz wurden auf den
Landkarten die Siege der deutschen
Wehrmacht verfolgt. Am augenscheinlichsten kommt diese Bewunderung für das Deutsche Reich dort
zum Ausdruck, wo die Familie
Christoforetti im Alltag einen Modernisierungsschub erlebte: Radio,
elektrisches Bügeleisen, Kino, Bad:
es waren Gegenstände und Einrichtungen, von denen man in der alten
Heimat nur hatte träumen können.
So spielt sich das Leben der Optantenfamilie Christoforetti ab zwischen Anpassung aus Vorsicht und
Angst, und Skepsis bis Ablehnung.
Ablehung besonders dann, wenn es
galt, Gefahren von den Familienmitgliedern abzuwehren. Die Christoforettis waren weder Widerständler noch blinde Jubler. Sie blieben
auf Distanz. Mit dem Herzen in ihrer Heimat, mit dem Kopf in Wels.
So lebten sie über Jahre hinweg eine
doppelte Identität, wie so viele andere Optanten.
Das Vorwort zum Buch hat Günther
Pallaver verfasst, in dem er auf die
Auswirkungen der Option auf die
Ruth Wodak und ihr Amsterdamer
Kollege Teun A. van Dijk haben –
unterstützt von sieben weiteren
Wissenschafter/innen – eine umfassende Studie zur Frage vorgelegt,
inwieweit Spitzenpolitiker/innen
eine Rolle bei der Entstehung bzw.
Manifestierung von Rassismus spielen und inwieweit offene oder versteckte Formen von Rassismus im
politischen Gebrauch verwendet
werden.
„Racism at the Top“ ist ein weiterer
Band in der Reihe der Ergebnisse
des umfassenden Forschungsschwerpunkts „Fremdenfeindlichkeit“
des Wissenschaftsministeriums.
Abgeordnete als wichtige Teile politischer Eliten werden oft als
„Stimme des Volkes“ wahrgenommen, als Personen, die die Themen
der Bevölkerung – deren Anliegen,
Ängste, Hoffnungen – artikulieren
und vertreten; umgekehrt wirken
ihre Haltungen und Einstellungen
12
wieder auf die Bevölkerung zurück;
dadurch werden Einstellungen verstärkt oder aber abgeschwächt.
Das Thema „immigration“ ist – so
die Autor/innen – in europäischen
Parlamenten weitverbreitet, wenige
andere Themen werden ähnlich emotional diskutiert wie „Ausländer“
und „Flüchtlinge“. Flüchtlinge werden vor allem unter Kostenargumenten gesehen, fast nie als Chance
für die betreffenden Länder. Sehr
oft werden sie in Verbindung gebracht mit Illegalität und Kriminalität: „In ihren Parlamentsreden präsentieren sich Politiker/innen einerseits tolerant und verständnisvoll,
häufig aber ist ihren Reden mehr
oder weniger deutlich zu entnehmen, dass für sie Flüchtlinge in Europa nicht erwünscht sind. Dasselbe
gilt für Debatten über bereits im
Land lebende Minderheiten. Außer
einiger weniger bemerkenswerter
Stimmen bestätigt und reproduziert
der Diskurs der politischen Eliten
weitverbreitete Anti-Ausländer Haltungen in der Europäischen Union.
Die Analysen dieses Bandes zeigen
detailliert auf wie führende Politiker/innen in dieser Hinsicht kein
gutes Beispiel für humanitäres leadership zeigen.“
Untersucht wurden für die vorliegenden Publikation Österreich,
Großbritannien, Frankreich, die
Niederlande, Italien und Spanien
(1996-1997) – dies vor allem auch
deshalb, weil es in all diesen Ländern zwar zunehmend Übereinstimmung der Einwanderungs- und Asylpolitik und der Diskurse darüber
gibt, dies aber unter doch deutlich
unterschiedlichen Rahmenbedingungen.
Die Unterlagen wurden – nach der
Kritischen Diskursanalyse – quantitativ und qualitativ ausgewertet; es
ging dabei nicht um Politiker/innen
der extremen Rechten, sondern und
Spitzenpolitiker/innen der jeweils
großen Parteien.
Obwohl die westlichen Demokratien Toleranz und Akzeptanz auf
ihre Fahnen geschrieben haben,
gebrauchen vor allem Politiker/
innen der Rechten und der extremen
Rechten Topoi von Bedrohung, Kriminalität und Arbeitsplatzverlust
um eine liberale Immigrationspolitik zu verhindern. In allen Ländern
ist die diesbezügliche Diskussion
zwischen linken und rechten Parteien sehr polarisiert. Für die Rechte
werden nicht Flüchtlinge zu Opfern,
sondern die einheimische Bevölkerung, die plötzlich zu sehr zur Kasse
gebeten und ausgebeutet wird und
deren jobs in Gefahr sind. Viele Regierungsparteien in den untersuchten Ländern beschreiben sich zwar
als tolerant, gleichzeitig werden
manchmal die „anderen“, die Immigranten abgewertet. In allen Ländern werden zusätzlich Fremde unterteilt: einerseits die „guten“, weniger bedrohlichen, andererseits die
„bösen“, bedrohlichen Fremden.
Auch Zahlen und Statistiken spielen
überall eine große Rolle: manchmal
werden wirtschaftliche Argumente
vorgebracht, manchmal Sicherheitsargumente – Stichwort „Ausländerkriminalität“ – sehr häufig
werden negative Einzelbeispiele
verallgemeinert zur Diffamierung
ganzer Gruppen.
Durch die jeweiligen Oppositionsparteien werden oft „Solidaritätsdiskurse“ initiiert – schwachen und
armen Menschen muss geholfen
werden. Parallel dazu vertritt die
Linke häufig einen Diskurs positiver Diversität: Europäische Länder
brauchen Vielfalt und Multikulturalismus statt Monokulturalismus. Die
Rechte präsentiert als Gegenkonstrukt häufig das Bild der Ausländer
als „non-humans“, durch diese Entmenschlichung werden sie ihrer
wichtigsten Rechte beraubt.
Neben den Gemeinsamkeiten gab es
auch zahlreiche Unterschiede: In
Frankreich wird die Diskussion von
einer generellen politischen Krise
beeinflusst – dem Niedergang der
Nationalstaaten und dem Bedürfnis , die eigene Identität zu bewahren. Migrant/innen werden – vor
allem von den Rechtsparteien – als
Bedrohung für die französische
Kultur und den französischen Staat
gesehen; anders als in Österreich ist
aber in Frankreich eine deutliche
Zunahme antirassistischer Initiativen bemerkbar.
Obwohl auch in Italien Immigration
und illegale Einwanderung eine
Rolle spielen, werden diese Themen
nicht auf Ethnizität, sondern auf Armut und soziale Missstände zurückgeführt. Kulturelle Differenzen
spielen praktisch keine Rolle. Wie
in Italien spielt auch in Spanien die
Tradition als Emigrationsland eine
Rolle. Hier wurde – im Vergleich
zu den anderen Ländern – weit seltener über Immigration diskutiert,
ebenso waren klar rassistische und
fremdenfeindliche Äußerungen geringer als in Frankreich oder Österreich – was u.a. auf die Absenz
rechtsextremer Parteien im spanischen Parlament zurückzuführen ist.
In den Niederlanden und in Großbritannien ist Asyl das Hauptthema.
Geprägt war dieser Diskurs in den
Niederlanden von einer zwar stark
anti-rassistischen Norm, allerdings
mit versteckten sprachlichen Rassismen.
In Österreich schließlich wurden
zwei Besonderheiten festgestellt:
Zum einen gab die FPLÖ Themen
vor und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wurden kaum tabuisiert. Zum zweiten gibt es in Österreich eine nirgendwo anders in dieser Form anzutreffende Verknüpfung von Beschäftigungsfragen mit
Immigration – und das trotz der vergleichsweise guten bis sehr gut en
Wirtschaftslage in Österreich. In
Österreich werden Migration und
Beschäftigung vermischt, um Immigrant/innen zu problematisieren,
zu stigmatisieren und dadurch auszugrenzen.
Durch dieser Studie und andere diskursanalytische Studien von vorurteilshaften Äußerungen werden die
Schicksale von Flüchtlingen nicht
geändert werden. Es besteht aber
die Hoffnung, dass „kritische Studien das Bewusstsein von Eliten beeinflussen und damit Veränderungen möglich machen“, so die Autor/
innen abschließend.
13
Heinz P. Wassermann (2000):
„Zuviel Vergangenheit tut nicht
gut!” Nationalsozialismus im Spiegel der Tagespresse der Zweiten
Republik, StudienVerlag, Innsbruck,
582 Seiten. ISBN 3-7065-1421-4,
ATS 698,-/DM 96,-/CHF 87,Reinhold Gärtner
Wassermann analysiert auf knapp
600 Seiten mehr als fünf Jahrzehnte
massenmedial betriebene Vergangenheitsdiskussion in Österreich.
Anhand von sieben Tageszeitungen
wird untersucht, wie die Jahre 19381945 im veröffentlichten Geschichtsbewusstsein reflektiert und
kommuniziert wurden.
Für seine Analyse hat Wassermann
Kurier, Salzburger Nachrichten,
Kleine Zeitung, Die Presse, Neue
Kronen Zeitung, Arbeiter Zeitung
und Südost Tagespost herangezogen
und konkrete Themen anhand von
drei Ansätzen untersucht: Zum einen personenzentriert-punktuelle
Ereignisse, konkret den EichmannProzess; Kreisky I, Kreisky-PeterWiesenthal und Friedrich Peter
1983; Frischenschlager-Reder;
Waldheim und abschließend zu diesem Teil die „ideologische Missge-
burt“, „ordentliche Beschäftigungspolitik“ und „liebe Freunde“ von
der Waffen SS.
Zum zweiten ereigniszentriertpunktuelle Themen wie „Die Juden
in Österreich“, „Holocaust“, Bundespräsidentschaftswahl 1980,
„Denkmal gegen Krieg und Faschismus“ und „Heldenplatz“ und
schließlich datenzentriert den „Anschluss“, die „Reichskristallnacht“
sowie Kriegsbeginn, Kriegsende
und Staatsvertrag.
Als Vorgabe für seine Analyse zitiert Wassermann Maximilian Gottschlich (1987): „Nein, hierzulande
wird die Vergangenheit nicht beweint. Was die Medien zu runden
Jahrestagen produzieren, hinterlässt
bestenfalls Sentimentalität bei denen, die das Geschehen der Vergangenheit als Täter, Mittäter oder
schweigende Zuseher mitgetragen
haben. Hierzulande ist die Vergangenheit noch nie Quelle der kollektiven Reue gewesen. Sie dient vielmehr als nie versiegende Quelle des
nationalen Selbstmitleids.“ (542).
Berücksichtigt man den personenzentrierten Ansatz, so ist bis Waldheim der Verweigerungsdiskurs nur
einmal durchbrochen worden, dies
bei der Kommentierung der Avancen Friedrich Peters auf das Amt
des 3. Nationalratspräsidenten. Der
diesbezügliche Diskurs wurde
„zumeist auf einer – politisch verorteten – Gegenwartsanalyse unter
Aussparung der Vergangenheit abgeführt.“ (542).
Die Affäre Frischenschlager-Reder
kann als deutliche Zäsur gesehen
werden. Salzburger Nachrichten,
Kurier, Kleine Zeitung und Arbeiter
Zeitung stellten hier auch die Frage
nach der kollektiven Vergangenheit,
Die Presse, Südost Tagespost und
Neue Kronen Zeitung verblieben in
der Verweigerungshaltung: „Sofern
es den diesbezüglichen medialen
Diskurs betrifft, ist somit für die
hier untersuchte Medienlandschaft
eine Spaltung zu konstatieren: Auf
der einen Seite Tageszeitungen, die
ob gewollt oder ungewollt ... – „sich
der Vergangenheitsdiskussion –
„stellten“, und auf der anderen, die
diesen Diskurs – wenngleich sie ihn
mitführten – ablehnten, wobei hierbei die NKZ dies nicht nur am konsequentesten praktizierte, sondern
sich am nachhaltigsten der NSApologie verschrieb.“ (543). Diese
Zweiteilung war allerdings nicht so
bruchlos und eindeutig, wie dies auf
den ersten Blick erscheinen könnte.
Ein ähnliches Bild ergibt sich auch,
wenn der ereigniszentrierte Ansatz
überprüft wird. Bei den historischen
Längsschnitten kann festgehalten
werden, dass hier quantitative Ausmaß für sich spricht; mit Abstand
am meisten berichtet wurde über
Anschluss, gefolgt von Kriegsende
und Staatsvertrag. Kriegsbeginn
und „Reichskristallnacht“ erfuhren
wesentlich weniger mediale Aufmerksamkeit. Wassermann abschließend: „Der mediale Diskurs
hinterlässt ganz sicher keine Sentimentalitäten, sondern bei Tätern.
Mittätern oder schweigenden Zusehern vielmehr das Bewusstsein, zumindest einmal Opfer gewesen zu
sein, und sei es im Jahrzehnt zwischen 1945 und 1955.“
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