Allgemeine Hinweise

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DDr. Thomas Felkai
Wahlarztordination für Zahn- und Kieferregulierung
A-3100 St. Pölten, Wiener Straße 13
Tel.: +43(0)2742/26555
Fax: +43(0)2742/26555-43
[email protected]
www.zahnspange.info
Allgemeine Hinweise
Die im Folgenden beschriebenen Allgemeinen Hinweise sind wichtige Bestandteile
der Behandlungsvereinbarung zwischen Arzt und Patienten
1. Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung und ihre Möglichkeiten
Eine kieferorthopädische Behandlung dient dazu, die funktionelle und ästhetische Einheit
des Kauorganes wiederherzustellen und Fehlbildungen, die auf Grund erbbedingter
Anlagen oder erworbener Ursachen entstehen können, vorzubeugen. Da Fehlbildungen in
engem Zusammenhang
mit dem Aufbau der Schädelknochen stehen, ist es bei
schwerwiegenden Abweichungen nicht immer möglich diese kieferknochenbedingten
Diskrepanzen ausschließlich mit kieferorthopädischen Behandlungen
optimal zu
korrigieren. Überdies bestehen bei Fällen, wo die Zähne eine ungünstige Form oder Größe
aufweisen, bzw. das Zahnbett geschwächt oder vorbeschädigt ist, nur eingeschränkte
Behandlungsmöglichkeiten. Weitere Einschränkungen können auftreten, wenn mehrere für
eine kieferorthopädische Behandlung notwendige Zähne fehlen, wenn die Mundhygiene
nicht ausreichend ist und/oder ein hohes individuelles Kariesrisiko besteht und eine
kieferorthopädische Behandlung mehr Schaden als Nützen mit sich bringen würde.
Kieferorthopädische Behandlungen werden im Allgemeinen während der Wachstumsphase
durchgeführt, wobei die durchschnittliche Behandlungsdauer drei bis vier Jahre beträgt.
Nach Beendigung des Wachstums sind Fehlbildungen nurmehr in eingeschränktem
Ausmaß, oder nicht mehr nur durch kieferorthopädische Maßnahmen alleine zu
korrigieren. Für ein optimales Behandlungsergebnis erreichen zu können, kann Entfernung
des Zahnmaterial in Form von Zahnentfernung oder Einschleifen der Zähne notwendig
sein. Dies ist u.U. ein unbedingt notwendiger Teil oder Ergänzung des Behandlungsplanes.
2. Änderung von Behandlungsmaßnahmen während der Behandlung
Da eine kieferorthopädische Behandlung meistens während der Gesichtsentwicklung
durchgeführt wird, kann aufgrund sich ändernder Voraussetzungen die Notwendigkeit zur
Änderung des Behandlungsplans entstehen. Weiters kann es auch vorkommen, dass
aufgrund unvorhersehbarer Änderungen im Zahnstatus (z.B. Zahnentfernung aus nicht
kieferorthopädischen
Gründen,
unerwartete
und/oder
unvorhersehbare
Zahnbewegungen), unzureichender Mundhygiene oder mangels entsprechender Mitarbeit
seitens des Patienten, Änderungen bzw. Ergänzungen des ursprünglichen
Behandlungsplanes notwendig werden.
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3. Unterbrechung der Behandlung
Eine kieferorthopädische Behandlung kann seitens des Arztes abgebrochen werden,
wenn:
- mangelnde Mundhygiene des Patienten die Gesundheit der Zähne gefährdet und wenn
über einen längeren Zeitraum, trotz mehrmaliger Hinweise und Instruktionen keine
Besserung auftritt
- mangelnde Mitarbeit seitens Patienten die Behandlungsführung erschwert oder
unmöglich macht bzw. unerwünschte und gefährliche Nebenwirkungen hervorruft
- der Patient seine Kontrolltermine konsequent versäumt
- der Patient seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt
4. Mögliche Nebenwirkungen einer kieferorthopädischen Behandlung
Aufgrund biologischer Unterschiede in der Reaktionslage zwischen einzelnen Individuen
und trotz größter Sorgfalt, können im Zuge einer kieferorthopädischen Behandlung
gewisse unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Die häufigsten Nebenwirkungen sind :
- Es kann zu einer Schwächung und Verkürzung der Zahnwurzeln kommen und es kann zu
einer Schwächung und Verminderung des Zahnfachknochens und des Zahnhaltegewebes
kommen, was sich auf die Dauerhaftigkeit des Gebisses im Lauf späterer Jahre
auswirken würde. Extrem selten könnte der Nerv eines (vorgeschädigten) Zahnes
absterben. Gleichermaßen könnte die ehemalige Wurzelspitzenentzündung eines
wurzelbehandelten Zahnes wieder aufflammen.
- Unerwartet starke Beschwerden oder Schmerzen während einer kieferorthopädischen
Behandlung sowie Reizzustände der Mundschleimhaut könnten auftreten.
- Durchaus erträgliche leichtere Beschwerden vor allem nach den Nachspannen der
Geräte und eine deutlich erhöhte Empfindlichkeit der Zähne beim Beißen gehören jedoch
zu den unvermeidlichen Begleitumständen einer kieferorthopädischen Behandlung.
- Kiefergelenks- und Kaumuskelbeschwerden können während einer Behandlung – meist
jedoch ohne ursächlichen Zusammenhang – verstärkt auftreten, bestanden aber in den
allermeisten Fällen bereits vorher.
- Je nach Gerätetyp kommt es zu Behinderungen beim Essen, zeitweise auch beim
Sprechen. Eine vorübergehende Lockerung der Zähne wird bei vielen Zahnregulierungen
beobachtet.
- Ebenfalls denkbar wären ein unerwartetes Wachstum des Gesichtsschädels sowie
außergewöhnliche Umbauvorgänge in den Zahnhaltegeweben, so dass sich die Zähne nicht
in der erwarteten Weise bewegen lassen. Ebenso können sich ungünstige Gewohnheiten
(zum Beispiel das Lutschen) oder Muskelfunktionsabläufe (zum Beispiel ein atypisches
Schluckmuster) störend auswirken. Dies könnte bedeuten, dass sich das erwünschte
Behandlungsziel nicht erreichen ließe oder zusätzliche Maßnahmen hiefür notwendig
wären. Weiters sind bei Gebissen, bei denen noch nicht alle bleibenden Zähne
durchgebrochen sind, unvorhersehbare Zahndurchbruchsstörungen möglich. Die geplante
Behandlungsdauer ist für eine Zahnregulierung jedenfalls nur als unverbindliche
Zeitangabe, allerdings geschätzt nach langjährigen Erfahrungswerten, aufzufassen.
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-Zusätzliche Unfallgefahren sind denkbar, wenn unglückliche Umstände zusammenwirken.
Es kann zum Bruch von Geräten und/oder zum Verschlucken von Geräten oder
Geräteteilen kommen. Extrem selten können diese in die Luftwege geraten und zur
Erstickung führen.
- Abnützung oder Bruch der Zahnsubstanz
- Erhöhte Gefahr für Zahn-, und Weichteilverletzungen bei unsachgemäßem Umgang mit
kieferorthopädischen Geräten.
Beim Auftreten solcher Nebenwirkungen kann es notwendig sein, die geplante Therapie
bzw. den Behandlungsplan zu ändern, oder auch zur Notwendigkeit von zusätzlichen
Behandlungsterminen kommen, für die die Patienten sich selber melden, und auch Zeit
nehmen müssen. Normalerweise werden die Behandlungstermine langfristig vereinbart.
5. Rezidiv – Rückstellung des erreichten Erfolges
Veränderungen
der
Gebissform
insbesondere
im
Unterkieferund
Oberkieferschneidezahnbereich treten bei den meisten Menschen naturgegeben und
alterungsbedingt auf – ganz unabhängig von einer kieferorthopädischen Behandlung. Man
spricht von der natürlichen Gebissalterung. Auf Grund der sich während des gesamten
Lebenszyklus stets ändernden biologischen Bedingungen bzw. des natürlichen Alterungsund Reifeprozesse, unterliegt auch der erreichte Behandlungserfolg gewisse Änderungen
(sog. Rezidiv), deren Verminderung oder Vermeidung unter Umständen nur durch
Verwendung von Dauerstabilisationsverfahren (permanente Retention) zu erreichen ist.
Im Folgenden wird auf die Voraussetzungen für eine erfolgreiche kieferorthopädische
Behandlung hingewiesen.
- Der Patient sollte mit dem vorgelegten Behandlungsplan einverstanden sein und die
kieferorthopädische Behandlung ernst nehmen!
- Der Patient sollte vor und während der Behandlung um die bestmögliche Mundhygiene
bemüht sein.
- Der Patient sollte das kieferorthopädisches Gerät mit der notwendigen Sorgfalt
handhaben bzw. damit umgehen.
- Der Patient sollte die vom Arzt mitgeteilten, für die Behandlung notwendigen
Anweisungen befolgen.
- Der Patient sollte pünktlich zu den vereinbarten Behandlungsterminen erscheinen. Falls
dies nicht möglich ist, sollte der Patient dies unverzüglich mitteilen bzw. einen neuen
Termin vereinbaren, um eine Verzögerung der Behandlung durch Terminkollisionen zu
vermeiden.
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- Bitte sprechen Sie alles an, was Sie näher erklärt haben möchten. Nach unserem
Aufklärungsgespräch werden wir Sie am Ende dieses Blattes um Ihre Unterschrift als
Bestätigung dafür bitten, dass Folgendes zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wurde:
1. Sie konnten unsere Merkblätter in Ruhe lesen.
2. Ein ausführliches Aufklärungsgespräch wurde geführt.
3. Alle Fragen, die Sie interessierten, wurden beantwortet.
4. Unser Behandlungsvorschlag und die Behandlungsdurchführung wurden Ihnen gründlich
erklärt.
5. Über die Behandlungskosten wurden Sie genau informiert.
6. Sie willigen in die vorgeschlagene Behandlung ein.
Im Fall eines minderjährigen Patienten müssen seine Eltern oder der zuständige
Rechtsvertreter unterschreiben; wenn nur ein Elternteil alleine unterschreibt, so erklärt
er mit dieser Unterschrift zugleich, dass er im Einverständnis mit dem anderen
Elternteil handelt.
Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Allgemeine Hinweise oder Ihrer Behandlung
haben, steht Ihnen ihr Arzt gerne zur Verfügung.
AH 01/05
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