Kieferorthopädie Fragen & Antworten Informationen aus der Praxis für unsere Patienten Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn? In der Regel beginnt die kieferorthopädische Behandlung in der zweiten Phase des Zahnwechsels (Durchbrechen der seitlichen bleibenden Zähne im Alter von 10-12 Jahren). In Ausnahmefällen können Gründe vorliegen, die einen frühzeitigen Behandlungsbeginn (Alter von 4-6 Jahren) erforderlich machen (siehe Frühbehandlung). Andererseits können ungünstige Wachstumsverhältnisse den Behandlungsbeginn verzögern. Der Behandlungsbeginn wird durch Art und Umfang der Fehlstellung bestimmt. Können Ursachen von Fehlstellungen frühzeitig erkannt werden? Gewohnheiten (sog. Habits) wie Daumenlutschen, Fingernägelkauen, Lippenbeißen oder –saugen und Zungenpressen sind häufig Ursachen für Zahnstellungsanomalien. Mundatmung ist ein weiteres auffälliges Anzeichen. Atmet Ihr Kind nicht durch die Nase, sondern durch den Mund, wird der Nasenrachenraum nicht ausreichend entwickelt. Die Folgen sind Sprachstörungen (Lispeln) und erhöhte Anfälligkeit gegen Erkältungs- und Rachenerkrankungen. Ursachen für die Mundatmung können wiederum eine behinderte Nasenatmung, eine Schwäche der Mundmuskulatur oder eine Fehlstellung von Ober- und Unterkiefer sein, die einen Lippenschluss erschweren. Durch Zusammenarbeit von Eltern, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, HNO-Arzt und Logopäde können solche Ursachen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung? Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung ist von vielen Faktoren abhängig: Schwere der Fehlbildung, Art der Spange, Mitarbeit und Wachstum des Patienten. Im Allgemeinen muss man mit einer aktiven Behandlungszeit von ca. 2-3 Jahren rechnen. Zur Stabilisierung des Behandlungsergebnisses wird zusätzlich eine Haltephase (Retention) von ca. 2 Jahren erforderlich. Der Zahnwechsel sollte abgeschlossen sein. Es gibt aber auch Behandlungen wie z.B. die Frühbehandlungen, die innerhalb weniger Monate durchgeführt werden. Wie oft muss ich mich während der Behandlung in der Praxis vorstellen? Die Häufigkeit der Praxisbesuche hängt von der Art der Zahnspange sowie der Behandlungsphase ab. Bei herausnehmbaren Geräten betragen die Abstände zwischen den Kontrollen etwa 6-8 Wochen, bei festsitzenden Geräten etwa 3 - 4 Wochen. Schadet die feste Zahnspange den Zähnen? Die feste Zahnspange selbst schädigt die Zähne nicht. Wegen der schlechten Zugänglichkeit ist die Pflege der Zähne jedoch erschwert. Daher muss während der Behandlungsdauer besondere Sorgfalt auf die Reinigung der Zähne verwendet werden. Ansonsten bilden bakterielle Beläge (sog. Plaque) Säuren, die zunächst zu weißlichen Verfärbungen und später zu Karies führen. Was kann ich mit einer festen Spange essen? Mit einer festen Spange kann man fast normal essen. Harte Speisen wie Nüsse, Brotrinde, Äpfel, Karotten oder klebrige Speisen wie Karamellbonbons sollten allerdings gemieden werden, da sie die Brackets ablösen können. Kann man mit einer festen Spange ein Blasinstrument spielen? Die an den Schneidezähnen angebrachten Brackets stören zunächst den Ansatz; dies gilt insbesondere für Trompete, Horn oder Querflöte. Nach einer gewissen Umstellungszeit normalisiert sich der Ansatz jedoch wieder. Können die Zähne nach einer Behandlung wieder schief werden? Wenn die Haltespangen im Anschluss an die Behandlung korrekt nach Anweisung getragen werden, bleiben die Zähne in der Regel in der gewünschten Stellung. Wachstumsvorgänge, Fehlfunktionen von Zunge, Lippen, Wangen oder ungünstige Erbanlagen können dazu führen, dass sich die Zähne wieder verschieben. Häufig kommt es dadurch später wieder zu Engständen im unteren Frontzahnbereich , die nur durch das langjährige Tragen eines festsitzenden Retainers vermieden werden können. Werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von der Krankenkasse übernommen? Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % getragen. Während der Dauer der Behandlung muss der Patient 20 % der Kosten zunächst selbst tragen, diese werden ihm aber nach Behandlungsabschluss von der Krankenkasse wieder erstattet. Gesetzliche Krankenkassen dürfen jedoch nur die Kosten einer „notwendigen, zweckmäßigen, wirtschaftlichen und ausreichenden“ Behandlung übernehmen. Moderne zeitgemäße Kieferorthopädie vermag dagegen weit mehr zu leisten. Wir informieren Sie gerne, welche komfortablen und ästhetischen Lösungen es für Sie gibt. Private Krankenkassen erstatten in der Regel 70 – 100 % der Kosten, je nach abgeschlossenem Tarif. Ist eine kieferorthopädische Behandlung auch bei Erwachsenen möglich? Grundsätzlich können alle Zähne, solange sie fest im Kiefer stehen, mit kieferorthopädischen Geräten bewegt werden. Es ist also nie zu spät. Bei Erwachsenen besteht jedoch die Einschränkung, dass Wachstumsprozesse wie bei Jugendlichen nicht mehr genutzt werden können. In der Regel werden daher nur noch Zahnbewegungen mit Hilfe einer festen Spange vorgenommen. Veränderungen der Bisslagen von Unterkiefer zu Oberkiefer erfordern besondere Behandlungsmaßnahmen. Die Kosten der Behandlung muss der Patient selbst tragen. Weitere Informationen über kieferorthopädische Behandlungen und Möglichkeiten, Ihre Zähne zu verschönern, finden Sie auf unserer Homepage: www.kieferorthopaedie-sigmaringen.de Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach Ihren Termin unter Telefon 07571/12305. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Dr. Ruthild Müller-Metzler & Dr. Raimund Müller Kieferorthopädie Sigmaringen Laizer Str. 1, 72488 Sigmaringen © Dr. Ruthild Müller-Metzler, Dr. Raimund Müller