Patientenaufklärung und Zustimmung zur kieferorthopädischen

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Patientenaufklärung und Zustimmung zur
kieferorthopädischen Behandlung
Name des Patienten:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Ärztliche Aufklärung
Ich wurde in einem Gespräch über die kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit sowie die anstehenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen aufgeklärt. Des Weiteren bin ich über die Möglichkeit einer eventuell
notwendigen Umstellung der Therapie informiert worden und weiß, dass unter Umständen auch eine chirurgische
Weiterführung der Therapie und/oder die Extraktion von Zähnen notwendig werden kann. Ich wurde unterrichtet,
dass trotz gewissenhafter und sorgfältiger Durchführung der Therapie Nebenwirkungen auftreten können. Dazu
gehören:
Karies
Festsitzende kieferorthopädische Apparaturen behindern die Selbstreinigung der Zähne durch Speichel und Weichteile. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Zähne nach jeder Nahrungsaufnahme gereinigt werden. An Stellen,
die über längere Zeit ungereinigt bleiben, bilden sich Zahnbeläge, die zu einer langsamen Zerstörung der Zähne führen können. Die Kariesüberwachung und -versorgung bleibt während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung in den Händen Ihres Zahnarztes. Die halbjährlichen Kontrollen sollten parallel zur Kieferorthopädie erfolgen.
Auch gelockerte Brackets und Bänder stellen ein Risiko für die Zahngesundheit dar. In solchen Fällen ist eine zeitnahe Vorstellung in unserer Praxis unumgänglich.
Wurzelresorptionen und parodontale Veränderungen
Wenn umfangreiche Zahnbewegungen durchgeführt werden müssen, können Abbauvorgänge im Bereich der
Zahnwurzel vermehrt auftreten. Um Schädigungen zu vermeiden und die kontinuierliche Zahnbewegung nicht zu
behindern, ist eine gute Mitarbeit des Patienten notwendig. Eine Störung der Zahnbewegung durch entzündliche
Veränderungen des Zahnfleisches kann einen zusätzlichen Knochenabbau oder einen Rückgang des Zahnfleisches
(Rezession) nach sich ziehen.
Zahnlockerung
Eine vorübergehende Lockerung der Zähne tritt bei jeder festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung auf und ist
durch die Umbauvorgänge im Kieferknochen bedingt.
Überempfindlichkeit der Zähne und Weichteile
Kieferorthopädische Behandlungsmittel können zu Überempfindlichkeiten der beteiligten Gewebe führen. Diese
Reaktion tritt zumeist nach Eingliederung der Apparatur auf, lässt jedoch in der Regel nach kurzer Zeit nach.
Rezidive und ausbleibender Erfolg
Abhängig von der Größe der Zahnbewegung neigen die Zähne dazu, sich nach Abschluss der Regulierung wieder in
die Ausgangsposition zurück zu bewegen. Daher ist es notwendig, nach der Zahnregulierung die Anweisung des
behandelnden Zahnarztes zur Retention (Stabilisierung des Behandlungsergebnisses) gewissenhaft zu befolgen.
Abhängig von der individuellen Ausgangssituation können festsitzende oder herausnehmbare Retentionsmittel und
-zeiten nötig sein. In unserer Praxis sieht das Behandlungskonzept in der Regel eine Kombination aus herausnehmbaren Spangen und fest eingeklebten Retainerdrähten vor. Sollte sich die Retention mit festsitzenden Drähten als
nicht möglich erweisen, erfolgt die Retention ausschließlich mit herausnehmbaren Klammern. Sofern nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung Schäden an Retainern nicht rechtzeitig in unserer Praxis vorgestellt oder
Anweisungen zum Tragen der Klammern nicht eingehalten werden, können sich die Zähne wieder verschieben. In
diesen Fällen handelt es sich um eine Neuerkrankung, die dann ausschließlich auf Basis eines neuen
Behandlungsplanes korrigiert werden muss und nicht mehr im Zusammenhang mit der Erstbehandlung steht. Die
Retentionszeit ist in der Regel lebenslang notwendig (life-time-Retention).
Zahnbewegungen lassen sich ohne jegliche Altersbegrenzung durchführen und Wachstumsprozesse während der
Wachstumsphase steuern. Erbanlagen können jedoch nicht verändert werden. In dem durch ständig wechselnde
Funktionen beeinflussten Kausystem ist eine absolute Kontrolle nicht zu erwarten und entspricht nicht den biologischen Abläufen. Genau wie wir unsere Behandlung individuell an jeden Patienten anpassen, ist auch die Reaktion
der beteiligten Gewebe bei jedem Patienten individuell und kann nicht mit Garantie vorher gesagt werden.
Behandlungsabbruch bei nicht ausreichender Mitarbeit
Für eine erfolgreiche kieferorthopädische Therapie ist eine hohe Bereitschaft zur Mitarbeit des Patienten unerlässlich.
Vorausgesetzt werden dabei eine gute Mundhygiene, ein gewissenhaftes Befolgen der Anweisungen sowie regelmäßiges Einhalten der Behandlungstermine. Ist die Mitarbeit des Patienten nicht ausreichend, so ist der Behandler bei
Kassenpatienten laut § 16 Abs. 4 BMVZ (Bundesmantelvertrag Zahnärzte) bzw. § 4 Ziff. 4 VDAK/AEV-Vertrag verpflichtet, bei unplanmäßigem Verlauf der Behandlung der Krankenkasse Mitteilung zu machen und bei
Wiederholung die Therapie abzubrechen. In diesem Fall wird der geleistete Eigenanteil von der Krankenkasse nicht
erstattet. Aus ärztlicher Sicht erfordert auch eine permanent schlechte Mundhygiene den Behandlungsabbruch mit
festsitzenden Geräten, sobald eine dauerhafte, irreversible Schädigung der Zähne vorauszusehen ist. Die Umstellung
auf herausnehmbare Behandlungsmittel hat in der Regel ein weniger gutes Behandlungsergebnis zur Folge.
individuelle Risiken
Zustimmung zur kieferorthopädischen Behandlung
Hiermit bestätige ich, dass ich in einem Gespräch über die oben genannten Risiken aufgeklärt wurde und mir nach
Erhalt der vorerwähnten Aufklärung freigestellt ist, auch zu jedem anderen Behandlungszeitpunkt weitere Fragen an
den Arzt zu richten.
Ort, Datum, Unterschrift aufklärender Arzt
Ort, Datum, Unterschrift Patient bzw. gesetzlicher Vertreter
Informationen zu unserer Praxis finden Sie unter
www.dr-szilinski.de
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