QUALITÄTSSTANDARDS

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QUALITÄTSSTANDARDS
Standard 1
Die diplomierte Hebamme betreut die gesunden Frauen und Kinder selbständig,
eigenverantwortlich und ganzheitlich von der Empfängnis an, vor, während und nach der
Geburt unter Einbeziehung der Familie.
Standard 2
Die
diplomierte
Hebamme
betreut
Frauen
und
Kinder
in
geburthilflichen
und
medizinischen
Risikound
Krisensituationen
in
Zusammenarbeit
mit
den
Geburtshelferinnen/Geburtshelfer
und
Gynnäkologinnen/Gynäkologen
sowie
anderen
Spezialärztinnen und Spezialärzten
Standard 3
Die diplomierte Hebamme erfasst die Frau in ihrem familiären und gesellschaftlichen
Umfeld.
Sie erkennt psycho-soziale Krisensituationen.
Standard 4
Die diplomierte Hebamme fördert die Gesundheit von Mutter, Kind und Familie.
Standard 5
Die diplomierte Hebamme trägt die Verantwortung für die Organisation ihrer Arbeit und
ihres Arbeitsgebietes. Sie wirkt als aktives Mitglied jeder Struktur mit.
Standard 6
Die diplomierte Hebamme fördert die Qualität und die Effizienz der Berufs-ausübung und
beteiligt sich an der Entwicklung des Berufes.
STANDARD 1
Die diplomierte Hebamme betreut die gesunden Frauen und
Kinder selbständig, eigenverantwortlich und
ganzheitlich von der Empfängnis an, vor, während und
nach der Geburt unter Einbeziehung der Familie.
)
Geburtshilfliche Selbständigkeit.
STANDARD 1.1.
Selbständig gewährleistet die diplomierte Hebamme unter
physiologischen Bedingungen die Überwachung von Schwangerschaft,
Geburt und Wochenbett. Sie leitet die physiologische Geburt
selbständig.
)
Selbständigkeit in der Physiologie.
1.1.1.
Die diplomierte Hebamme hat Fachkenntnisse im Bereich der Physiologie,
Regelwidrigkeit und Pathologie von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie
erkennt Normabweichungen.
1.1.2.
Sie erhebt eine vollumfängliche Anamnese. Sie garantiert das Berufsgeheimnis.
1.1.3.
Sie erfasst die spezifischen Anforderungen der jeweiligen geburtshilflichen
Situation. Sie erkennt die komplexe Situation der Frau/Familie.
1.1.4.
Sie unterstützt und fördert den physiologischen Verlauf von Schwangerschaft,
Geburt und Wochenbett. Sie vermittelt Fachwissen differenziert während ihrer
Berufstätigkeit an Frau/Paar.
1.1.5.
Während der Schwangerschaft führt sie selbständig präventive, diagnostische,
geburtshilfliche und pflegerische Kontroll- und Überwachungsmassnahmen aus.
1.1.6.
Sie leitet die physiologische Geburt selbständig. Entsprechend der
Geburtsphasen führt sie die notwendigen geburtshilflichen Abklärungs-,
Kontroll- und Überwachungsmassnahmen bei Mutter und Kind aus. Sie ist in
verschiedenen Möglichkeiten der Förderung der Physiologie der Geburt versiert.
1.1.7.
Sie gewährleistet die selbständige Begleitung, Betreuung und Pflege von Mutter
und Kind während des Wochenbettes. Sie begleitet und berät die Frau während
der Stillperiode bis zum Abstillen.
1.1.8.
Sie führt selbständig umfassende Gespräche zur Begleitung und spezifischen
Beratung.
1.1.9
Sie informiert die Frau/Paar gezielt und umfassend.
1.1.10. Gemeinsam mit Frau/Paar legt sie eine geburtshilfliche Zielsetzung fest. Sie
nutzt die vorhandenen Ressourcen.
1.1.11. Sie organisiert sich und ihr Umfeld entsprechend der geburtshilflichen
Situation.
1.1.12. Sie beachtet bei ihren Massnahmen ethische Grundsätze, die Sicherheit,
Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und das Wohlbefinden der Frau / Familie.
Ausschlaggebend sind die Erfordernisse der aktuellen geburtshilflichen
Situation.
1.1.13. Sie evaluiert und adaptiert ihre Haltung und Handlungen aufgrund der sich
verändernden Situation.
1.1.14. Sie ist verantwortlich für ihre Entscheidungen, ihr Handeln sowie für die
Konsequenzen, die daraus bei der Betreuung der Frauen entstehen können.
STANDARD 1.2.
Anhand ihres Fachwissens, ihrer sensorischen Fähigkeiten, ihrer
intellektuellen Analyse und ihrer Erfahrung
- stellt die diplomierte Hebamme fortlaufend Diagnosen
- leitet sie davon vorausschauend den Verlauf ab
- setzt sie Prioritäten
- handelt sie adäquat indem sie therapeutische Massnahmen er
greift, auf die Frau, das Kind und die geburtshilfliche Situa
tion angepasst.
)
Diagnosestellung, Prioritäten und therapeutische Massnahmen.
1.2.1.
Die Hebamme analysiert jede Situation aufgrund ihres Fachwissens, ihrer
Wahrnehmungen, sensorischer Fähigkeiten, Intuition, Anamnese, Befunderhebung,
Überwachung, Kontrollmassnahmen.
1.2.2.
Sie analysiert jede Situation in ihrer ganzen Komplexität rasch.
1.2.3.
Aufgrund der Analysedaten zieht sie selbständig Schlüsse. Sie stellt eine
geburtshilfliche Diagnose.
1.2.4.
Basierend auf der aktuellen Diagnose leitet sie vorausschauend den Verlauf ab
und erstellt eine Prognose.
1.2.5.
Sie setzt Prioritäten, leitend sind die Erfordernisse der aktuellen
geburtshilflichen Situation.
1.2.6.
Sie kennt Prinzipien und Methoden zur Therapieausführung. Sie wendet diese
gezielt, sachgerecht und sicher an.
1.2.7.
In ihr Handeln bezieht sie den Gesundheitszustand von Mutter und Kind, die
physische und psychische Reaktionen, die psychosozialer und kultureller
Hintergrund der Frau, die Gegebenheiten der Umgebung, den Geburtsort und die
Effizienz ihrer Massnahmen mit ein.
1.2.8.
Sie integriert Berufserfahrung in ihre praktische Tätigkeit.
1.2.9.
Sie ist fähig jederzeit die aktuelle Situation zu evaluieren und schnell eine
neue Diagnose zu stellen und entsprechende Massnahmen festzulegen
STANDARD 1.3.
Die diplomierte Hebamme respektiert und unterstützt die
Persönlichkeit, die Autonomie und die Entscheidungsfreiheit der
Frau.
)
Respekt.
1.3.1.
Die diplomierte Hebamme schafft durch ihre Haltung und ihre
Kommunikationsweise eine Atmosphäre des Vertrauens und des Wohlbefindens für
die Frau.
1.3.2.
Sie achtet die Rechte, die Verantwortung sowie ethische, sozio-kulturelle und
wirtschaftliche Grundsätze jeder Frau.
1.3.3.
Sie eruiert die Wünsche der Frau. Sie stellt die Wünsche der Frau in den
Vordergrund. Bei Bedarf vertritt sie diese Drittpersonen gegenüber.
1.3.4.
Differenziert und umfassend informiert sie über alle für den Entscheid
notwendigen Aspekte.
1.3.5.
Sie gibt der Frau die Möglichkeit, eigene Ressourcen oder diejenigen ihres
Umfeldes zu nutzen und zu fördern. Wenn nötig, bietet sie verschiedene
Unterstützung.
1.3.6.
Sie fördert die Entscheidungsfähigkeit und die Entscheidungsfreiheit der Frau.
STANDARD 1.4.
Während der ganze Zeit der Mutterschaft begleitet die
diplomierte Hebamme die Frau, die Familie. Sie fördert die
Entwicklung der Beziehungen zwischen Mutter, Kind, Vater und
Familie.
)
Begleitung.
1.4.1.
Die diplomierte Hebamme nimmt rasch einen persönlichen, auf die Frau und ihre
Familie bezogenen Kontakt auf.
1.4.2.
Sie fördert eine wirksame Kommunikationsart.
1.4.3.
Sie erkennt Komplexität und Anforderungen der neuen Familiensituation.
1.4.4.
Sie informiert die Frau/Paar einfühlsam über körperliche, emotionale, soziale
und gesellschaftliche Gegebenheiten und Veränderungen.
1.4.5.
Sie schafft günstige Bedingungen, damit die Frau/das Paar die veränderte
Situation meistern kann.
1.4.6.
Sie setzt Mittel und Methoden gezielt ein, um Rollenklärung und
Rollenübernahme innerhalb der Familie zu fördern.
1.4.7.
Sie nutzt und fördert verschiedene Ressourcen für die Bewältigung der neuen
Familiensituation. Wenn nötig ermöglicht sie emotionale, materielle und
soziale Unterstützung.
1.4.8.
Sie passt ihre Einschätzung und ihre Massnahmen fortlaufend den sich
verändernden Gegebenheiten an.
STANDARD 2
Die diplomierte Hebamme betreut Frauen und Kinder in
geburtshilflichen und medizinischen Risiko- und
Krisensituationen in Zusammenarbeit mit den
Geburtshelferinnen/Geburtshelfer und
Gynäkologinnen/Gynäkologen sowie anderen
Spezialärztinnen und Spezialärzten.
)Zusammenarbeit
in geburtshilflichen Risikosituationen
STANDARD 2.1.
Die diplomierte Hebamme erkennt frühzeitig Abweichungen von der
Norm und diagnostiziert pathologische Prozesse. ) Diagnosestellung
2.1.1.
Die diplomierte Hebamme analysiert jede Situation in ihrer ganzen Komplexität
rasch und verantwortungsbewusst, während Schwangerschaft, Geburt und
Wochenbett.
2.1.2.
Aufgrund der Analysedaten zieht sie selbständig Schlüsse.
2.1.3.
Sie erkennt frühzeitig Entwicklungen, die nicht der Norm entsprechen.
2.1.4.
Sie stellt umgehend die Diagnose.
STANDARD 2.2.
Die diplomierte Hebamme ergreift Notfallmassnahmen, die der
Situation angepasst sind.
)
Notfallmassnahmen.
2.2.1.
Die diplomierte Hebamme erkennt die Dringlichkeit der von ihr zu ergreifenden
Massnahmen.
2.2.2
Sie setzt Prioritäten unter Berücksichtigung der Dringlichkeit, der Art der
Pathologie und der Gegebenheiten des Umfeldes.
2.2.3
Sie zeigt Flexibilität und Kreativität im Umgang mit den vorhandenen
Ressourcen und Mitteln.
2.2.4
Sie organisiert zielgerichtet.
2.2.5
Sie ergreift angemessene Notfallmassnahmen.
2.2.6
Sie leitet weiterführende Massnahmen ein.
2.2.7
Sie beachtet bei ihren Massnahmen ethische Grundsätze, die Sicherheit,
Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und das Wohlbefinden der Frau/ Familie.
STANDARD 2.3.
Die diplomierte Hebamme zieht die zuständigen Ärztinnen/Ärzte
bei und informiert sie entsprechend der Dringlichkeit.
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
Die diplomierte Hebamme versichert sich der Zusammenarbeit mit den zuständigen
Ärztinnen/Ärzten.
Sie kennt das Notrufsystem.
Sie informiert die Ärztin/den Arzt über die erstellte Diagnose, die
Dringlichkeit der aktuellen Situation, die bereits ergriffenen
Notfallmassnahmen und das Umfeld, in dem sie sich befindet.
Sie fragt die Ärztin/den Arzt um Hilfe im Falle einer Pathologie.
STANDARD 2.4.
Die diplomierte Hebamme beteiligt sich aktiv an
geburtsmedizinischen Entscheidungen und übernimmt die an sie
delegierten Aufgaben entsprechend ihrer Funktion; sie behält den
eigenständigen Bereich.
)
Beteiligung bei Entscheiden.
2.4.1
Die diplomierte Hebamme stellt der Ärztin/dem Arzt und dem interdisziplinären
Team folgende Informationen in Bezug auf die aktuelle Pathologie zur
Verfügung: ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, ihre Erfahrung und den Standpunkt
der Frau/Paar.
2.4.2
Sie bespricht das Vorgehen mit der Ärztin/dem Arzt und dem interdisziplinären
Team.
2.4.3
Sie vertritt den eigenen geburtshilflichen Standpunkt.
2.4.4
Sie strebt eine gemeinsame geburtshilfliche Zielsetzung aller Beteiligten an.
Sie wirkt an deren Umsetzung mit.
2.4.5
Sie übernimmt die an sie delegierten Aufgaben entsprechend ihrer Funktion.
2.4.6.
Die eigenständigen Hebammentätigkeiten führt sie situationsentsprechend
weiterhin aus.
STANDARD 2.5.
Die diplomierte Hebamme behält ihre Position als Schlüsselperson
der Frau und der Familie, setzt Prioritäten und delegiert
Aufgaben, auch in Situationen der Pathologie.
)
Referenzperson.
Ref. 1.1.12.
2.5.1
Als Referenzperson der Frau garantiert die diplomierte Hebamme die Kontinuität
der Betreuung.
2.5.2.
Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit erklärt die diplomierte Hebamme der
Frau/ Paar/ Familie die Lage.
2.5.3
Sie berücksichtigt die Bedürfnisse und Wünsche der Frau/ Paar/ Familie. Soweit
wie möglich unterstützt sie diese gegenüber Ärztin/Arzt und interdisziplinärer
Equipe.
2.5.4
Entsprechend der Dringlichkeit delegiert sie Aufgaben an Fachleute/nahestehende Personen.
STANDARD 2.6.
Die diplomierte Hebamme arbeitet im interdisziplinären Team.
)
Interdisziplinarität.
2.6.1
Die diplomierte Hebamme arbeitet mit anderen Fachpersonen des
Gesundheitswesens zusammen.
2.6.2
Sie fördert befriedigende und wirksame Kommunikation.
2.6.3
Sie beteiligt sich aktiv an den Entscheidungen.
2.6.4
Sie respektiert die vom interdisziplinären Team getroffenen Entscheidungen.
2.4.5
Sie beteiligt sich an deren Umsetzung.
STANDARD 3
Die diplomierte Hebamme erfasst die Frau in ihrem
familiären und gesellschaftlichen Umfeld. Sie erkennt
psycho-soziale Krisensituationen.
)
Erfassen des familiären Umfeldes und der Krisensituation.
STANDARD 3.1.
Die diplomierte Hebamme beurteilt den psycho-sozialen und
kulturellen Hintergrund der Frau/des Paares/der Familie, erkennt
die speziellen Zusammenhänge und respektiert sie. )
Umfeld
3.1.1
Die diplomierte Hebamme analysiert aufgrund ihres Wissens über verschiedene
Kulturen, Religionen, soziale und gesellschaftspolitische Hintergründe die
Situation, die Bedürfnisse und Verhaltensweisen der Frau/Paar/Familie.
3.1.2.
Sie beurteilt die Situation und zieht daraus ihre Schlüsse.
3.1.3
Sie achtet die Gesetze, Sitten und Gebräuche der Frau und ihres Umfeldes. Sie
beschafft sich bei Bedarf spezifische Informationen.
STANDARD 3.2.
Die diplomierte Hebamme schafft durch ihr Wissen , ihre
Erfahrungen und ihr Verhalten die Bedingungen, die es der
Familie der Frau ermöglichen den aktuellen Prozess anzunehmen
und aktiv zu gestalten.
)
Ressourcen der Familie
3.2.1
Die diplomierte Hebamme verbindet ihr psychologisches Grundwissen über
Lebensprozesse, Krisen, und Stress mit der Situation der Frau/Paar/Familie.
3.2.2
Sie bezieht ihre Berufserfahrung gezielt ein.
3.2.3
Sie erklärt die Situation adäquat. Sie erkennt und gewährt Wahlmöglichkeiten.
3.2.4
Sie erkennt, nutzt und fördert körperliche, emotionale und soziale Ressourcen
der Familie und des weiteren Umfeldes.
3.2.5
Sie setzt sich aktiv für das Wohl von Mutter und Kind ein.
STANDARD 3.3.
Die diplomierte Hebamme schafft in schwierigen Situationen eine
Atmosphäre des Vertrauens und steht der Frau/Familie beratend
zur Seite. Sie arbeitet mit den entsprechenden Fachpersonen
zusammen.
)
Krisensituation
3.3.1.
Die diplomierte Hebamme erkennt und analysiert eine komplexe psychosoziale
Situation.
3.3.2.
Sie beurteilt und beachtet den Grad der Selbständigkeit und des Verändrungspotentials der Frau/ Familie.
3.3.3.
Sie bestimmt die Notwendigkeit einer Intervention in einer Krisensituation.
3.3.4.
Sie informiert und arbeitet mit den entsprechenden Fachpersonen zusammen.
3.3.5.
In Situationen der Pathologie übergibt sie die weitere Betreuung der Frau/
Familie den zuständigen Fachpersonen.
STANDARD 4
Die diplomierte Hebamme fördert die Gesundheit von
Mutter, Kind und Familie.
)
Gesundheitsförderung.
STANDARD 4.1.
Die diplomierte Hebamme informiert und berät die Frau, die
Familie, über die Vorgänge der Schwangerschaft, den Verlauf von
Geburt und Wochenbett sowie über die Entwicklung des
Neugeborenen.
)
Information und Beratung.
4.1.1.
Die diplomierte Hebamme informiert über den physiologischen Verlauf der
Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbettes und über Stillen, Ernährung und
Entwicklung des Neugeborenen.
4.1.2.
Sie erteilt umfassende Informationen über möglicherweise notwendige Handlungen
während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
4.1.3.
Sie berät die Frau/Familie über die zu ergreifenden Gesundheitsmassnahmen,
unter Beachtung der Dauer der Schwangerschaft und der Gesundheit der Mutter.
4.1.4.
Sie informiert im Rahmen des Schutzes der Mutterschaft zum Thema Arbeitsrecht
und Sozialdienste.
4.1.5.
Sie adaptiert ihre Kommunikationsart den Möglichkeiten der Frau/ Familie.
STANDARD 4.2.
Die diplomierte Hebamme informiert und berät die Frau in Bezug
auf die Erhaltung und Förderung der Gesundheit. Sie fördert die
Verhütung von Regelwidrigkeiten und Krankheit von Mutter und
Kind.
)
Gesundheitsförderung und Prävention.
4.2.1.
Die diplomierte Hebamme baut auf dem bestehenden Gesundheits/Krankheitsverständnis der Beteiligten auf.
4.4.2.
Sie erkennt und fördert Möglichkeiten der Gesundheitsförderung von Frau/
Familie.
4.4.3.
Falls nötig schlägt sie Massnahmen vor zur Förderung des Wohlbefindens der
Frau und ihres Kindes.
4.5.4.
Sie erkennt gesundheitsschädigendes Verhalten.
4.5.5.
Sie entwickelt Strategien und Mittel zur Vermeidung von Regelwidrigkeiten und
Krankheiten der Mutter und des Kindes.
4.4.6.
Sie bezieht die Familie und das Umfeld in all ihre Handlungen mit ein.
STANDARD 4.3.
Die diplomierte Hebamme nimmt ihre Kompetenzen wahr im Bereich
der Geburtsvorbereitung, Stillberatung, Rückbildung und Stärkung
der Beckenbodenmuskulatur und vermittelt die entsprechenden
Grundkenntnisse.
)
Lehren.
4.3.1.
•
•
•
•
Die diplomierte Hebamme bietet in ihrem Fachbereich in aller Breite Frauen-/
Elternschulung an; im speziellen im Bereich:
Vorbereitung auf Schwangerschaft und Geburt
Stillvorbereitung
Rückbildung und Stärkung der Beckenbodenmuskulatur
Nachsorge im Wochenbett
4.3.2.
Sie stimmt deren Inhalt und Methoden auf die Bedürfnisse der Frauen und auf
das Umfeld ab.
STANDARD 4.4.
Die diplomierte Hebamme informiert und berät die Frau/das Paar
bei Fragen hinsichtlich Familienplanung und Sexualität.
)
Familienplanung.
4.4.1.
Die diplomierte Hebamme informiert die Frau/das Paar fachkundig über die
verschiedenen Verhütungsmethoden.
4.4.2.
Während der Schwangerschaft und des Wochenbettes gibt sie Auskunft über Fragen
der Sexualität.
4.4.3.
Je nach Wunsch und Bedürfnissen gibt sie Ratschläge für die Familienplanung.
STANDARD 4.5.
Die diplomierte Hebamme berät die Frauen und Paare in Fragen
der Pränatal-Diagnostik. Sie begleitet und unterstützt sie in
ihren individuellen Entscheidungen.
)
Pränataldiagnostik.
4.5.1.
Die diplomierte Hebamme evaluiert und trägt der individuellen Situation der
Fraue/Paar Rechnung.
4.5.2.
Sie informiert die Frau/Paar umfassend und präzise.
4.5.3.
Sie unterstützt sie in ihrem Entscheidungsprozess.
4.5.4.
Sie begleitet sie in deren Vorgehen.
STANDARD 5
Die diplomierte Hebamme trägt die Verantwortung für die
Organisation ihrer Arbeit und ihres Arbeitsgebietes.
Sie wirkt als aktives Mitglied jeder Struktur mit.
)
Arbeitsorganisation.
STANDARD 5.1.
Die diplomierte Hebamme kennt die rechtlichen Bestimmungen ihres
Berufes und hält sie ein.
)
Rechtsgrundlagen.
5.1.1.
Die diplomierte Hebamme besitzt ein staatlich anerkanntes Diplom.
5.1.2.
Sie befolgt die rechtlichen Bestimmungen in den Bereichen Arbeits- und
Berufsrecht sowie Gesundheitspolitik.
5.1.3.
Sie handelt entsprechend dem internationalen Ethikkodex für Hebammen.
STANDARD 5.2.
Die diplomierte Hebamme ist verantwortlich für den eigenen
Arbeitsablauf und die Erledigung ihrer administrativen Aufgaben.
)
Verantwortung.
5.2.1.
Die diplomierte Hebamme überblickt den eigenen Arbeitsablauf. Sie passt ihn
primär den Erfordernissen der geburtshilflichen Situation an.
5.2.2.
Sie integriert Kenntnisse des Zeitmanagements.
5.2.3.
Sie setzt gezielt Mittel und Methoden zur Optimierung der Arbeit ein.
5.2.4.
Organisation und Koordination sind sinnvoll und verantwortungsbewusst.
5.2.5.
Sie kennt und berücksichtigt die Unterlagen und Erfordernisse im
administrativen Bereich ihres Arbeitsortes.
5.2.6.
Sie dokumentiert zuverlässig, korrekt und speditiv die wesentlichen Aspekte
ihrer Berufstätigkeit.
5.2.7.
Sie bewahrt Dokumente ordnungsgemäss auf.
STANDARD 5.3.
Die diplomierte Hebamme arbeitet nach wirtschaftlichen und
ökologischen Grundsätzen.
)
Wirtschaftlichkeit und Oekologie.
5.3.1
Die diplomierte Hebamme zeigt eine Haltung der Respektierung der Umwelt, der
Hygiene des Lebens und des Wohnens.
5.3.2
Sie beachtet Aspekte der Sicherheit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Ergonomie.
5.3.3
Einsatz und Unterhalt der Materialien sind sachgerecht.
5.3.4
Sie entsorgt Materialien gemäss anerkannter Entsorgungskonzepte.
STANDARD 5.4.
Die diplomierte Hebamme verfügt über Grundkenntnisse zur
Uebernahme von Führungsaufgaben.
)
Führungsaufgaben.
5.4.1.
Die diplomierte Hebamme organisiert zielgerichtet.
5.4.2.
Sie erfasst unterschiedliche berufliche und persönliche Kompetenzen und
Ressourcen. Sie setzt diese gezielt ein.
5.4.3.
Sie hat den Überblick über den gesamten Arbeitsaufwand.
5.4.4.
Sie evaluiert den Arbeitsablauf. Daraus zieht sie folgerichtig Schlüsse.
5.4.5.
Falls notwendig zieht sie eine Supervision bei.
5.5.6.
Sie qualifiziert und fördert die Mitarbeiterinnen konstruktiv.
STANDARD 5.5.
Die diplomierte Hebamme kennt und nutzt institutionelle sowie
nicht-institutionelle Einrichtungen und arbeitet mit diesen
sowie mit den Angehörigen der verschiedenen Institutionen des
Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesens zusammen.
)
Netzwerk.
5.5.1.
Die diplomierte Hebamme anerkennt die Berufs- und Arbeitsspezialität anderer
im Gesundheitswesen Tätigen.
5.5.2.
Sie kennt die Arbeitsweise benachbarter Dienste. Sie arbeitet effizient mit
diesen zusammen.
5.5.3.
Sie wendet sich gezielt an die entsprechende Einrichtung oder Institution.
5.5.4.
Im interdisziplinären Netzwerk beteiligt sie sich an Entscheiden, Massnahmen
und deren Evaluation.
5.5.5.
Sie kennt die organisatorischen Strukturen und ihre Aufgaben in der
Katastrophenmedizin.
STANDARD 6
Die diplomierte Hebamme fördert die Qualität und die
Effizienz der Berufsausübung und beteiligt sich an der
Entwicklung des Berufes.
)
Förderung des Berufes.
STANDARD 6.1.
Die diplomierte Hebamme kennt Grundlagen der Qualitätssicherung
und handelt entsprechend.
)
Qualitätssicherung.
6.1.1
Die diplomierte Hebamme beachtet allgemeine sowie berufsspezifische
Erfordernisse der Qualitätssicherung.
6.1.2
Sie setzt für ihren Arbeitsort spezielle Qualitätsmerkmale um.
6.1.3.
Sie analysiert, alleine und in Intervision, offen und konstruktiv ihre eigene
Haltung, ihr Handeln und die Folgerungen.
6.1.4.
Durch logisches Ableiten, Intuition und Miteinbezug von Erfahrungen schätzt
sie Auswirkungen und Konsequenzen realistisch ein.
6.1.5.
Sie nutzt Erfahrungen und Erkenntnissezur Weiterentwicklung ihrer
Fachlichkeit.
6.1.6.
Sie besucht Fortbildungen aufgrund von beruflichen Erfordernissen und von
Bedürfnissen.
6.1.7.
Sie nutzt fortwährendes Lernen und Fortbildung zur Qualitätserhaltung und
Qualitätssteigerung ihrer Berufstätigkeit.
STANDARD 6.2.
Die diplomierte Hebamme setzt sich innerhalb des
Gesundheitswesens für die Interessen ihres Berufstandes und für
die Anliegen der Frau und der Familie ein.
)
Berufs- und Sozialpolitik.
6.2.1.
Die diplomierte Hebamme definiert ihr eigenes Berufsverständnis.
6.2.2.
Sie kennt die Strukturen des Gesundheitswesens.
6.2.3.
Sie engagiert sich für die Erhaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung des
Berufsbildes und der Kompetenzen der diplomierten Hebamme.
6.2.4.
Sie nimmt an der Entwicklung von Gesundheits- und Sozialpolitik teil.
6.2.5.
Sie setzt sich aktiv ein zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlergehen von
Frau/ Kind/ Familie.
STANDARD 6.3.
Die diplomierte Hebamme setzt sich für Kollegialität und
Nachwuchsförderung ein.
)
Nachwuchsförderung.
6.3.1.
Die diplomierte Hebamme beteiligt sich an der praktischen Ausbildung von
Hebammen.
6.3.2.
Sie unterstützt frischdiplomierte Hebammen.
STANDARD 6.4.
Die diplomierte Hebamme verfügt über Grundlagenkentnisse der
Forschungsmethodik. Sie setzt Erkentnisse, Prinzipien und
Ergebnisse der angewandten Forschung in die Praxis um.
)
Forschung.
6.4.1.
Die diplomierte Hebamme ist fähig, verschiedenartige Forschungsarbeiten zu
lesen und zu verstehen.
6.4.2.
Sie setzt sich allgemein für die Umsetzung von Erkenntnissen, Prinzipien und
Ergebnissen angewandter Forschung ein.
6.4.3.
Sie schafft Möglichkeiten und Bedingungen, welche eine Umsetzung in ihrer
aktuellen Arbeitssituation ermöglichen.
6.4.4.
Sie unterstützt Forschungsarbeit im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten.
Bern, 13.12.1999, Zentralvorstand
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