QUALITÄTSSTANDARDS Standard 1 Die diplomierte Hebamme betreut die gesunden Frauen und Kinder selbständig, eigenverantwortlich und ganzheitlich von der Empfängnis an, vor, während und nach der Geburt unter Einbeziehung der Familie. Standard 2 Die diplomierte Hebamme betreut Frauen und Kinder in geburthilflichen und medizinischen Risikound Krisensituationen in Zusammenarbeit mit den Geburtshelferinnen/Geburtshelfer und Gynnäkologinnen/Gynäkologen sowie anderen Spezialärztinnen und Spezialärzten Standard 3 Die diplomierte Hebamme erfasst die Frau in ihrem familiären und gesellschaftlichen Umfeld. Sie erkennt psycho-soziale Krisensituationen. Standard 4 Die diplomierte Hebamme fördert die Gesundheit von Mutter, Kind und Familie. Standard 5 Die diplomierte Hebamme trägt die Verantwortung für die Organisation ihrer Arbeit und ihres Arbeitsgebietes. Sie wirkt als aktives Mitglied jeder Struktur mit. Standard 6 Die diplomierte Hebamme fördert die Qualität und die Effizienz der Berufs-ausübung und beteiligt sich an der Entwicklung des Berufes. STANDARD 1 Die diplomierte Hebamme betreut die gesunden Frauen und Kinder selbständig, eigenverantwortlich und ganzheitlich von der Empfängnis an, vor, während und nach der Geburt unter Einbeziehung der Familie. ) Geburtshilfliche Selbständigkeit. STANDARD 1.1. Selbständig gewährleistet die diplomierte Hebamme unter physiologischen Bedingungen die Überwachung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie leitet die physiologische Geburt selbständig. ) Selbständigkeit in der Physiologie. 1.1.1. Die diplomierte Hebamme hat Fachkenntnisse im Bereich der Physiologie, Regelwidrigkeit und Pathologie von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie erkennt Normabweichungen. 1.1.2. Sie erhebt eine vollumfängliche Anamnese. Sie garantiert das Berufsgeheimnis. 1.1.3. Sie erfasst die spezifischen Anforderungen der jeweiligen geburtshilflichen Situation. Sie erkennt die komplexe Situation der Frau/Familie. 1.1.4. Sie unterstützt und fördert den physiologischen Verlauf von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie vermittelt Fachwissen differenziert während ihrer Berufstätigkeit an Frau/Paar. 1.1.5. Während der Schwangerschaft führt sie selbständig präventive, diagnostische, geburtshilfliche und pflegerische Kontroll- und Überwachungsmassnahmen aus. 1.1.6. Sie leitet die physiologische Geburt selbständig. Entsprechend der Geburtsphasen führt sie die notwendigen geburtshilflichen Abklärungs-, Kontroll- und Überwachungsmassnahmen bei Mutter und Kind aus. Sie ist in verschiedenen Möglichkeiten der Förderung der Physiologie der Geburt versiert. 1.1.7. Sie gewährleistet die selbständige Begleitung, Betreuung und Pflege von Mutter und Kind während des Wochenbettes. Sie begleitet und berät die Frau während der Stillperiode bis zum Abstillen. 1.1.8. Sie führt selbständig umfassende Gespräche zur Begleitung und spezifischen Beratung. 1.1.9 Sie informiert die Frau/Paar gezielt und umfassend. 1.1.10. Gemeinsam mit Frau/Paar legt sie eine geburtshilfliche Zielsetzung fest. Sie nutzt die vorhandenen Ressourcen. 1.1.11. Sie organisiert sich und ihr Umfeld entsprechend der geburtshilflichen Situation. 1.1.12. Sie beachtet bei ihren Massnahmen ethische Grundsätze, die Sicherheit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und das Wohlbefinden der Frau / Familie. Ausschlaggebend sind die Erfordernisse der aktuellen geburtshilflichen Situation. 1.1.13. Sie evaluiert und adaptiert ihre Haltung und Handlungen aufgrund der sich verändernden Situation. 1.1.14. Sie ist verantwortlich für ihre Entscheidungen, ihr Handeln sowie für die Konsequenzen, die daraus bei der Betreuung der Frauen entstehen können. STANDARD 1.2. Anhand ihres Fachwissens, ihrer sensorischen Fähigkeiten, ihrer intellektuellen Analyse und ihrer Erfahrung - stellt die diplomierte Hebamme fortlaufend Diagnosen - leitet sie davon vorausschauend den Verlauf ab - setzt sie Prioritäten - handelt sie adäquat indem sie therapeutische Massnahmen er greift, auf die Frau, das Kind und die geburtshilfliche Situa tion angepasst. ) Diagnosestellung, Prioritäten und therapeutische Massnahmen. 1.2.1. Die Hebamme analysiert jede Situation aufgrund ihres Fachwissens, ihrer Wahrnehmungen, sensorischer Fähigkeiten, Intuition, Anamnese, Befunderhebung, Überwachung, Kontrollmassnahmen. 1.2.2. Sie analysiert jede Situation in ihrer ganzen Komplexität rasch. 1.2.3. Aufgrund der Analysedaten zieht sie selbständig Schlüsse. Sie stellt eine geburtshilfliche Diagnose. 1.2.4. Basierend auf der aktuellen Diagnose leitet sie vorausschauend den Verlauf ab und erstellt eine Prognose. 1.2.5. Sie setzt Prioritäten, leitend sind die Erfordernisse der aktuellen geburtshilflichen Situation. 1.2.6. Sie kennt Prinzipien und Methoden zur Therapieausführung. Sie wendet diese gezielt, sachgerecht und sicher an. 1.2.7. In ihr Handeln bezieht sie den Gesundheitszustand von Mutter und Kind, die physische und psychische Reaktionen, die psychosozialer und kultureller Hintergrund der Frau, die Gegebenheiten der Umgebung, den Geburtsort und die Effizienz ihrer Massnahmen mit ein. 1.2.8. Sie integriert Berufserfahrung in ihre praktische Tätigkeit. 1.2.9. Sie ist fähig jederzeit die aktuelle Situation zu evaluieren und schnell eine neue Diagnose zu stellen und entsprechende Massnahmen festzulegen STANDARD 1.3. Die diplomierte Hebamme respektiert und unterstützt die Persönlichkeit, die Autonomie und die Entscheidungsfreiheit der Frau. ) Respekt. 1.3.1. Die diplomierte Hebamme schafft durch ihre Haltung und ihre Kommunikationsweise eine Atmosphäre des Vertrauens und des Wohlbefindens für die Frau. 1.3.2. Sie achtet die Rechte, die Verantwortung sowie ethische, sozio-kulturelle und wirtschaftliche Grundsätze jeder Frau. 1.3.3. Sie eruiert die Wünsche der Frau. Sie stellt die Wünsche der Frau in den Vordergrund. Bei Bedarf vertritt sie diese Drittpersonen gegenüber. 1.3.4. Differenziert und umfassend informiert sie über alle für den Entscheid notwendigen Aspekte. 1.3.5. Sie gibt der Frau die Möglichkeit, eigene Ressourcen oder diejenigen ihres Umfeldes zu nutzen und zu fördern. Wenn nötig, bietet sie verschiedene Unterstützung. 1.3.6. Sie fördert die Entscheidungsfähigkeit und die Entscheidungsfreiheit der Frau. STANDARD 1.4. Während der ganze Zeit der Mutterschaft begleitet die diplomierte Hebamme die Frau, die Familie. Sie fördert die Entwicklung der Beziehungen zwischen Mutter, Kind, Vater und Familie. ) Begleitung. 1.4.1. Die diplomierte Hebamme nimmt rasch einen persönlichen, auf die Frau und ihre Familie bezogenen Kontakt auf. 1.4.2. Sie fördert eine wirksame Kommunikationsart. 1.4.3. Sie erkennt Komplexität und Anforderungen der neuen Familiensituation. 1.4.4. Sie informiert die Frau/Paar einfühlsam über körperliche, emotionale, soziale und gesellschaftliche Gegebenheiten und Veränderungen. 1.4.5. Sie schafft günstige Bedingungen, damit die Frau/das Paar die veränderte Situation meistern kann. 1.4.6. Sie setzt Mittel und Methoden gezielt ein, um Rollenklärung und Rollenübernahme innerhalb der Familie zu fördern. 1.4.7. Sie nutzt und fördert verschiedene Ressourcen für die Bewältigung der neuen Familiensituation. Wenn nötig ermöglicht sie emotionale, materielle und soziale Unterstützung. 1.4.8. Sie passt ihre Einschätzung und ihre Massnahmen fortlaufend den sich verändernden Gegebenheiten an. STANDARD 2 Die diplomierte Hebamme betreut Frauen und Kinder in geburtshilflichen und medizinischen Risiko- und Krisensituationen in Zusammenarbeit mit den Geburtshelferinnen/Geburtshelfer und Gynäkologinnen/Gynäkologen sowie anderen Spezialärztinnen und Spezialärzten. )Zusammenarbeit in geburtshilflichen Risikosituationen STANDARD 2.1. Die diplomierte Hebamme erkennt frühzeitig Abweichungen von der Norm und diagnostiziert pathologische Prozesse. ) Diagnosestellung 2.1.1. Die diplomierte Hebamme analysiert jede Situation in ihrer ganzen Komplexität rasch und verantwortungsbewusst, während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. 2.1.2. Aufgrund der Analysedaten zieht sie selbständig Schlüsse. 2.1.3. Sie erkennt frühzeitig Entwicklungen, die nicht der Norm entsprechen. 2.1.4. Sie stellt umgehend die Diagnose. STANDARD 2.2. Die diplomierte Hebamme ergreift Notfallmassnahmen, die der Situation angepasst sind. ) Notfallmassnahmen. 2.2.1. Die diplomierte Hebamme erkennt die Dringlichkeit der von ihr zu ergreifenden Massnahmen. 2.2.2 Sie setzt Prioritäten unter Berücksichtigung der Dringlichkeit, der Art der Pathologie und der Gegebenheiten des Umfeldes. 2.2.3 Sie zeigt Flexibilität und Kreativität im Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und Mitteln. 2.2.4 Sie organisiert zielgerichtet. 2.2.5 Sie ergreift angemessene Notfallmassnahmen. 2.2.6 Sie leitet weiterführende Massnahmen ein. 2.2.7 Sie beachtet bei ihren Massnahmen ethische Grundsätze, die Sicherheit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und das Wohlbefinden der Frau/ Familie. STANDARD 2.3. Die diplomierte Hebamme zieht die zuständigen Ärztinnen/Ärzte bei und informiert sie entsprechend der Dringlichkeit. 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 Die diplomierte Hebamme versichert sich der Zusammenarbeit mit den zuständigen Ärztinnen/Ärzten. Sie kennt das Notrufsystem. Sie informiert die Ärztin/den Arzt über die erstellte Diagnose, die Dringlichkeit der aktuellen Situation, die bereits ergriffenen Notfallmassnahmen und das Umfeld, in dem sie sich befindet. Sie fragt die Ärztin/den Arzt um Hilfe im Falle einer Pathologie. STANDARD 2.4. Die diplomierte Hebamme beteiligt sich aktiv an geburtsmedizinischen Entscheidungen und übernimmt die an sie delegierten Aufgaben entsprechend ihrer Funktion; sie behält den eigenständigen Bereich. ) Beteiligung bei Entscheiden. 2.4.1 Die diplomierte Hebamme stellt der Ärztin/dem Arzt und dem interdisziplinären Team folgende Informationen in Bezug auf die aktuelle Pathologie zur Verfügung: ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, ihre Erfahrung und den Standpunkt der Frau/Paar. 2.4.2 Sie bespricht das Vorgehen mit der Ärztin/dem Arzt und dem interdisziplinären Team. 2.4.3 Sie vertritt den eigenen geburtshilflichen Standpunkt. 2.4.4 Sie strebt eine gemeinsame geburtshilfliche Zielsetzung aller Beteiligten an. Sie wirkt an deren Umsetzung mit. 2.4.5 Sie übernimmt die an sie delegierten Aufgaben entsprechend ihrer Funktion. 2.4.6. Die eigenständigen Hebammentätigkeiten führt sie situationsentsprechend weiterhin aus. STANDARD 2.5. Die diplomierte Hebamme behält ihre Position als Schlüsselperson der Frau und der Familie, setzt Prioritäten und delegiert Aufgaben, auch in Situationen der Pathologie. ) Referenzperson. Ref. 1.1.12. 2.5.1 Als Referenzperson der Frau garantiert die diplomierte Hebamme die Kontinuität der Betreuung. 2.5.2. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit erklärt die diplomierte Hebamme der Frau/ Paar/ Familie die Lage. 2.5.3 Sie berücksichtigt die Bedürfnisse und Wünsche der Frau/ Paar/ Familie. Soweit wie möglich unterstützt sie diese gegenüber Ärztin/Arzt und interdisziplinärer Equipe. 2.5.4 Entsprechend der Dringlichkeit delegiert sie Aufgaben an Fachleute/nahestehende Personen. STANDARD 2.6. Die diplomierte Hebamme arbeitet im interdisziplinären Team. ) Interdisziplinarität. 2.6.1 Die diplomierte Hebamme arbeitet mit anderen Fachpersonen des Gesundheitswesens zusammen. 2.6.2 Sie fördert befriedigende und wirksame Kommunikation. 2.6.3 Sie beteiligt sich aktiv an den Entscheidungen. 2.6.4 Sie respektiert die vom interdisziplinären Team getroffenen Entscheidungen. 2.4.5 Sie beteiligt sich an deren Umsetzung. STANDARD 3 Die diplomierte Hebamme erfasst die Frau in ihrem familiären und gesellschaftlichen Umfeld. Sie erkennt psycho-soziale Krisensituationen. ) Erfassen des familiären Umfeldes und der Krisensituation. STANDARD 3.1. Die diplomierte Hebamme beurteilt den psycho-sozialen und kulturellen Hintergrund der Frau/des Paares/der Familie, erkennt die speziellen Zusammenhänge und respektiert sie. ) Umfeld 3.1.1 Die diplomierte Hebamme analysiert aufgrund ihres Wissens über verschiedene Kulturen, Religionen, soziale und gesellschaftspolitische Hintergründe die Situation, die Bedürfnisse und Verhaltensweisen der Frau/Paar/Familie. 3.1.2. Sie beurteilt die Situation und zieht daraus ihre Schlüsse. 3.1.3 Sie achtet die Gesetze, Sitten und Gebräuche der Frau und ihres Umfeldes. Sie beschafft sich bei Bedarf spezifische Informationen. STANDARD 3.2. Die diplomierte Hebamme schafft durch ihr Wissen , ihre Erfahrungen und ihr Verhalten die Bedingungen, die es der Familie der Frau ermöglichen den aktuellen Prozess anzunehmen und aktiv zu gestalten. ) Ressourcen der Familie 3.2.1 Die diplomierte Hebamme verbindet ihr psychologisches Grundwissen über Lebensprozesse, Krisen, und Stress mit der Situation der Frau/Paar/Familie. 3.2.2 Sie bezieht ihre Berufserfahrung gezielt ein. 3.2.3 Sie erklärt die Situation adäquat. Sie erkennt und gewährt Wahlmöglichkeiten. 3.2.4 Sie erkennt, nutzt und fördert körperliche, emotionale und soziale Ressourcen der Familie und des weiteren Umfeldes. 3.2.5 Sie setzt sich aktiv für das Wohl von Mutter und Kind ein. STANDARD 3.3. Die diplomierte Hebamme schafft in schwierigen Situationen eine Atmosphäre des Vertrauens und steht der Frau/Familie beratend zur Seite. Sie arbeitet mit den entsprechenden Fachpersonen zusammen. ) Krisensituation 3.3.1. Die diplomierte Hebamme erkennt und analysiert eine komplexe psychosoziale Situation. 3.3.2. Sie beurteilt und beachtet den Grad der Selbständigkeit und des Verändrungspotentials der Frau/ Familie. 3.3.3. Sie bestimmt die Notwendigkeit einer Intervention in einer Krisensituation. 3.3.4. Sie informiert und arbeitet mit den entsprechenden Fachpersonen zusammen. 3.3.5. In Situationen der Pathologie übergibt sie die weitere Betreuung der Frau/ Familie den zuständigen Fachpersonen. STANDARD 4 Die diplomierte Hebamme fördert die Gesundheit von Mutter, Kind und Familie. ) Gesundheitsförderung. STANDARD 4.1. Die diplomierte Hebamme informiert und berät die Frau, die Familie, über die Vorgänge der Schwangerschaft, den Verlauf von Geburt und Wochenbett sowie über die Entwicklung des Neugeborenen. ) Information und Beratung. 4.1.1. Die diplomierte Hebamme informiert über den physiologischen Verlauf der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbettes und über Stillen, Ernährung und Entwicklung des Neugeborenen. 4.1.2. Sie erteilt umfassende Informationen über möglicherweise notwendige Handlungen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. 4.1.3. Sie berät die Frau/Familie über die zu ergreifenden Gesundheitsmassnahmen, unter Beachtung der Dauer der Schwangerschaft und der Gesundheit der Mutter. 4.1.4. Sie informiert im Rahmen des Schutzes der Mutterschaft zum Thema Arbeitsrecht und Sozialdienste. 4.1.5. Sie adaptiert ihre Kommunikationsart den Möglichkeiten der Frau/ Familie. STANDARD 4.2. Die diplomierte Hebamme informiert und berät die Frau in Bezug auf die Erhaltung und Förderung der Gesundheit. Sie fördert die Verhütung von Regelwidrigkeiten und Krankheit von Mutter und Kind. ) Gesundheitsförderung und Prävention. 4.2.1. Die diplomierte Hebamme baut auf dem bestehenden Gesundheits/Krankheitsverständnis der Beteiligten auf. 4.4.2. Sie erkennt und fördert Möglichkeiten der Gesundheitsförderung von Frau/ Familie. 4.4.3. Falls nötig schlägt sie Massnahmen vor zur Förderung des Wohlbefindens der Frau und ihres Kindes. 4.5.4. Sie erkennt gesundheitsschädigendes Verhalten. 4.5.5. Sie entwickelt Strategien und Mittel zur Vermeidung von Regelwidrigkeiten und Krankheiten der Mutter und des Kindes. 4.4.6. Sie bezieht die Familie und das Umfeld in all ihre Handlungen mit ein. STANDARD 4.3. Die diplomierte Hebamme nimmt ihre Kompetenzen wahr im Bereich der Geburtsvorbereitung, Stillberatung, Rückbildung und Stärkung der Beckenbodenmuskulatur und vermittelt die entsprechenden Grundkenntnisse. ) Lehren. 4.3.1. • • • • Die diplomierte Hebamme bietet in ihrem Fachbereich in aller Breite Frauen-/ Elternschulung an; im speziellen im Bereich: Vorbereitung auf Schwangerschaft und Geburt Stillvorbereitung Rückbildung und Stärkung der Beckenbodenmuskulatur Nachsorge im Wochenbett 4.3.2. Sie stimmt deren Inhalt und Methoden auf die Bedürfnisse der Frauen und auf das Umfeld ab. STANDARD 4.4. Die diplomierte Hebamme informiert und berät die Frau/das Paar bei Fragen hinsichtlich Familienplanung und Sexualität. ) Familienplanung. 4.4.1. Die diplomierte Hebamme informiert die Frau/das Paar fachkundig über die verschiedenen Verhütungsmethoden. 4.4.2. Während der Schwangerschaft und des Wochenbettes gibt sie Auskunft über Fragen der Sexualität. 4.4.3. Je nach Wunsch und Bedürfnissen gibt sie Ratschläge für die Familienplanung. STANDARD 4.5. Die diplomierte Hebamme berät die Frauen und Paare in Fragen der Pränatal-Diagnostik. Sie begleitet und unterstützt sie in ihren individuellen Entscheidungen. ) Pränataldiagnostik. 4.5.1. Die diplomierte Hebamme evaluiert und trägt der individuellen Situation der Fraue/Paar Rechnung. 4.5.2. Sie informiert die Frau/Paar umfassend und präzise. 4.5.3. Sie unterstützt sie in ihrem Entscheidungsprozess. 4.5.4. Sie begleitet sie in deren Vorgehen. STANDARD 5 Die diplomierte Hebamme trägt die Verantwortung für die Organisation ihrer Arbeit und ihres Arbeitsgebietes. Sie wirkt als aktives Mitglied jeder Struktur mit. ) Arbeitsorganisation. STANDARD 5.1. Die diplomierte Hebamme kennt die rechtlichen Bestimmungen ihres Berufes und hält sie ein. ) Rechtsgrundlagen. 5.1.1. Die diplomierte Hebamme besitzt ein staatlich anerkanntes Diplom. 5.1.2. Sie befolgt die rechtlichen Bestimmungen in den Bereichen Arbeits- und Berufsrecht sowie Gesundheitspolitik. 5.1.3. Sie handelt entsprechend dem internationalen Ethikkodex für Hebammen. STANDARD 5.2. Die diplomierte Hebamme ist verantwortlich für den eigenen Arbeitsablauf und die Erledigung ihrer administrativen Aufgaben. ) Verantwortung. 5.2.1. Die diplomierte Hebamme überblickt den eigenen Arbeitsablauf. Sie passt ihn primär den Erfordernissen der geburtshilflichen Situation an. 5.2.2. Sie integriert Kenntnisse des Zeitmanagements. 5.2.3. Sie setzt gezielt Mittel und Methoden zur Optimierung der Arbeit ein. 5.2.4. Organisation und Koordination sind sinnvoll und verantwortungsbewusst. 5.2.5. Sie kennt und berücksichtigt die Unterlagen und Erfordernisse im administrativen Bereich ihres Arbeitsortes. 5.2.6. Sie dokumentiert zuverlässig, korrekt und speditiv die wesentlichen Aspekte ihrer Berufstätigkeit. 5.2.7. Sie bewahrt Dokumente ordnungsgemäss auf. STANDARD 5.3. Die diplomierte Hebamme arbeitet nach wirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen. ) Wirtschaftlichkeit und Oekologie. 5.3.1 Die diplomierte Hebamme zeigt eine Haltung der Respektierung der Umwelt, der Hygiene des Lebens und des Wohnens. 5.3.2 Sie beachtet Aspekte der Sicherheit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ergonomie. 5.3.3 Einsatz und Unterhalt der Materialien sind sachgerecht. 5.3.4 Sie entsorgt Materialien gemäss anerkannter Entsorgungskonzepte. STANDARD 5.4. Die diplomierte Hebamme verfügt über Grundkenntnisse zur Uebernahme von Führungsaufgaben. ) Führungsaufgaben. 5.4.1. Die diplomierte Hebamme organisiert zielgerichtet. 5.4.2. Sie erfasst unterschiedliche berufliche und persönliche Kompetenzen und Ressourcen. Sie setzt diese gezielt ein. 5.4.3. Sie hat den Überblick über den gesamten Arbeitsaufwand. 5.4.4. Sie evaluiert den Arbeitsablauf. Daraus zieht sie folgerichtig Schlüsse. 5.4.5. Falls notwendig zieht sie eine Supervision bei. 5.5.6. Sie qualifiziert und fördert die Mitarbeiterinnen konstruktiv. STANDARD 5.5. Die diplomierte Hebamme kennt und nutzt institutionelle sowie nicht-institutionelle Einrichtungen und arbeitet mit diesen sowie mit den Angehörigen der verschiedenen Institutionen des Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesens zusammen. ) Netzwerk. 5.5.1. Die diplomierte Hebamme anerkennt die Berufs- und Arbeitsspezialität anderer im Gesundheitswesen Tätigen. 5.5.2. Sie kennt die Arbeitsweise benachbarter Dienste. Sie arbeitet effizient mit diesen zusammen. 5.5.3. Sie wendet sich gezielt an die entsprechende Einrichtung oder Institution. 5.5.4. Im interdisziplinären Netzwerk beteiligt sie sich an Entscheiden, Massnahmen und deren Evaluation. 5.5.5. Sie kennt die organisatorischen Strukturen und ihre Aufgaben in der Katastrophenmedizin. STANDARD 6 Die diplomierte Hebamme fördert die Qualität und die Effizienz der Berufsausübung und beteiligt sich an der Entwicklung des Berufes. ) Förderung des Berufes. STANDARD 6.1. Die diplomierte Hebamme kennt Grundlagen der Qualitätssicherung und handelt entsprechend. ) Qualitätssicherung. 6.1.1 Die diplomierte Hebamme beachtet allgemeine sowie berufsspezifische Erfordernisse der Qualitätssicherung. 6.1.2 Sie setzt für ihren Arbeitsort spezielle Qualitätsmerkmale um. 6.1.3. Sie analysiert, alleine und in Intervision, offen und konstruktiv ihre eigene Haltung, ihr Handeln und die Folgerungen. 6.1.4. Durch logisches Ableiten, Intuition und Miteinbezug von Erfahrungen schätzt sie Auswirkungen und Konsequenzen realistisch ein. 6.1.5. Sie nutzt Erfahrungen und Erkenntnissezur Weiterentwicklung ihrer Fachlichkeit. 6.1.6. Sie besucht Fortbildungen aufgrund von beruflichen Erfordernissen und von Bedürfnissen. 6.1.7. Sie nutzt fortwährendes Lernen und Fortbildung zur Qualitätserhaltung und Qualitätssteigerung ihrer Berufstätigkeit. STANDARD 6.2. Die diplomierte Hebamme setzt sich innerhalb des Gesundheitswesens für die Interessen ihres Berufstandes und für die Anliegen der Frau und der Familie ein. ) Berufs- und Sozialpolitik. 6.2.1. Die diplomierte Hebamme definiert ihr eigenes Berufsverständnis. 6.2.2. Sie kennt die Strukturen des Gesundheitswesens. 6.2.3. Sie engagiert sich für die Erhaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Kompetenzen der diplomierten Hebamme. 6.2.4. Sie nimmt an der Entwicklung von Gesundheits- und Sozialpolitik teil. 6.2.5. Sie setzt sich aktiv ein zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlergehen von Frau/ Kind/ Familie. STANDARD 6.3. Die diplomierte Hebamme setzt sich für Kollegialität und Nachwuchsförderung ein. ) Nachwuchsförderung. 6.3.1. Die diplomierte Hebamme beteiligt sich an der praktischen Ausbildung von Hebammen. 6.3.2. Sie unterstützt frischdiplomierte Hebammen. STANDARD 6.4. Die diplomierte Hebamme verfügt über Grundlagenkentnisse der Forschungsmethodik. Sie setzt Erkentnisse, Prinzipien und Ergebnisse der angewandten Forschung in die Praxis um. ) Forschung. 6.4.1. Die diplomierte Hebamme ist fähig, verschiedenartige Forschungsarbeiten zu lesen und zu verstehen. 6.4.2. Sie setzt sich allgemein für die Umsetzung von Erkenntnissen, Prinzipien und Ergebnissen angewandter Forschung ein. 6.4.3. Sie schafft Möglichkeiten und Bedingungen, welche eine Umsetzung in ihrer aktuellen Arbeitssituation ermöglichen. 6.4.4. Sie unterstützt Forschungsarbeit im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten. Bern, 13.12.1999, Zentralvorstand