132 DZ BANK Geschäftsbericht 2010 konzernabschluss anhang Anhang A Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ BANK), Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2010 ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606 /2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufge- stellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. 01 » Grundlagen der Aufstellung des Konzern­ abschlusses Des Weiteren werden die in § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) genannten Vor- schriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen im Konzernabschluss der DZ BANK angewendet. Daneben werden grundsätzlich weitere vom Deutschen Standardisierungs- rat verabschiedete Standards beachtet, sofern sie vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind bestimmte Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz zusammengefasst und durch zusätzliche Angaben im Anhang ergänzt. Sofern nicht abweichend gekennzeichnet, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) dargestellt. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch können sich bei der Bildung von Summen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Die Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses der DZ BANK erfolgt durch den Vorstand nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat am 30. März 2011. Änderungen der rechnungslegungsmethoden Die Abschlüsse der in den DZ BANK Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden erstellt. Im Geschäftsjahr 2010 erstmalig berücksichtigte Änderungen der IFRS Im Konzernabschluss der DZ BANK werden die folgenden überarbeiteten Fassungen und Änderungen von Rechnungslegungsstandards, die nachstehende neue Interpretation sowie die genannten Verbesserungen der IFRS erstmalig berücksichtigt: – IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS 1 (2008)), – IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3 (2008)), – IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse (IAS 27 (2008)), – Änderungen zu IFRS 1 – Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender, – Änderung des IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe, – Änderung des IAS 39 – Geeignete Grundgeschäfte, – IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer, – Verbesserungen der IFRS (2008): Ergänzung des IFRS 5 um die Paragrafen 8A und 36A, – Verbesserungen der IFRS (2009). 02 » Rechnungslegungsmethoden und Schätzungen DZ BANK Geschäftsbericht 2010 konzernabschluss anhang IFRS 3 (2008) sieht abweichend von der vorhergehenden Fassung des IFRS 3 ein Wahlrecht bezüglich der Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen bei Unternehmenszusammenschlüssen vor. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss hat der Erwerber nicht beherrschende Anteile an dem erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens zu bewerten. Das Wahlrecht ist bei jedem Unternehmenszusammenschluss erneut auszuüben. Die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert führt gegebenenfalls zur Erfassung von auf die nicht beherrschenden Anteile entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerten. Weitere Auswirkungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus den Änderungen der Regelungen zur Bilanzierung von mit Unternehmenszusammenschlüssen verbundenen Kosten und bedingten Gegenleistungen. Mit Unternehmenszusammenschlüssen verbundene Kosten sind nach IFRS 3 (2008) in dem Berichtszeitraum als Aufwand zu erfassen, in dem die entsprechenden Leistungen erbracht werden. Bedingte Gegenleistungen werden nach IFRS 3 (2008) mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und bei der Folgebewertung auftretende Veränderungen der bedingten Gegenleistungen werden in Abhängigkeit von deren Klassifikation erfolgswirksam, erfolgsneutral oder direkt im Eigenkapital erfasst. Gemäß IAS 27 (2008) sind Veräußerungen von Anteilen ohne Verlust der Beherrschung und Erwerbe von nicht be­herrschenden Anteilen an konsolidierten Tochterunternehmen Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern. Unterschiedsbeträge aus der hieraus resultierenden Anpassung der nicht beherrschenden Anteile und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten beziehungsweise erhaltenen Gegenleistung sind direkt im Eigenkapital zu erfassen. Diese Veränderungen des Eigenkapitals werden seit dem Geschäftsjahr 2010 in der Eigenkapitalveränderungsrechnung separat ausgewiesen. Veränderungen im Eigenkapital aus der Auf- und Abstockung von Anteilen an konsolidierten Tochterunternehmen, die nach der vorhergehenden Fassung von IAS 27 bilanziert wurden, sind im Geschäftsjahr 2009 in den Verände­ rungen des Konsolidierungskreises enthalten. Die Anwendung von IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) erfolgt im DZ BANK Konzern ab dem 1. Januar 2010 prospektiv und führt im Berichtszeitraum nur zu geringfügigen Auswirkungen. Die Verbesserungen der IFRS (2009) führen in IFRS 8 Geschäftssegmente zu einer Änderung der Angabepflichten zu den Segmentvermögen der berichtspflichtigen Segmente. Die Verbesserungen der IFRS (2009) sehen vor, dass die Angabe der Segmentvermögen nur dann erfolgen darf, wenn diese Angabe den Hauptentscheidungsträgern eines Unternehmens regelmäßig zur Verfügung gestellt wird. Bei der Angabe der Segmentverbindlichkeiten ist identisch vorzugehen. Im DZ BANK Konzern entfällt ab dem Geschäftsjahr 2010 in den Angaben zu Geschäftssegmenten die Angabe der Segmentvermögen und der Segmentverbindlichkeiten. Die Änderungen in IFRS 8 werden retrospektiv berücksichtigt. Aus den übrigen Änderungen der IFRS resultieren keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der DZ BANK. Nicht angewendete übernommene Änderungen der IFRS Von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung der überarbeiteten beziehungsweise geänderten Rechnungslegungsstandards und der neuen beziehungsweise geänderten Interpretationen, für die die Übernahme durch die EU erfolgt ist, wurde abgesehen: – IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24 (2009)), – Änderung an IFRS 1 – Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7, 133 134 DZ BANK Geschäftsbericht 2010 konzernabschluss anhang – Änderung an IAS 32 – Einstufung von Bezugsrechten, – IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente, – Änderungen an IFRIC 14 – Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungs­ verpflichtungen. Die Anwendung der genannten Änderungen der IFRS erfolgt im DZ BANK Konzern in Übereinstimmung mit den jeweiligen Übergangsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2011. Aus den überarbeiteten beziehungsweise geänderten Rechnungslegungsstandards und neuen beziehungsweise geänderten Interpretationen würden sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der DZ BANK ergeben. Nicht übernommene verabschiedete Änderungen der IFRS Für folgende durch das International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedete neue beziehungsweise überarbeitete Rechnungslegungsstandards, Änderungen von Rechnungslegungsstandards sowie Verbesserungen der IFRS ist eine Übernahme durch die EU noch nicht erfolgt: – IFRS 9 Financial Instruments, – Amendments to IFRS 1 – Severe Hyperinflation and Removal of Fixed Dates for First-time Adopters, – Amendments to IFRS 7 – Disclosures – Transfers of Financial Assets, – Amendments to IAS 12 – Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets, – Improvements to IFRSs (2010). Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung der um die Vorschriften zur Bilanzierung finan­ zieller Verbindlichkeiten ergänzten Fassung des Rechnungslegungsstandards IFRS 9 Financial Instruments am 28. Oktober 2010 hat das IASB die erste Phase eines umfangreichen Projekts zur vollständigen Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung abge­ schlossen. IFRS 9 enthält derzeit Bestimmungen zum Ansatz sämtlicher Sachverhalte im Anwen­ dungsbereich von IAS 39. Die Bewertungsvorschriften sind momentan noch unvollständig. Bei der Implementierung von IFRS 9 ist eine Neuklassifizierung der finanziellen Vermögenswerte erforderlich. Hierfür muss eine Beurteilung der einzelnen finanziellen Vermögenswerte durchgeführt werden. Für die Bilanzierung von aus der Änderung des Ausfallrisikos resultie- renden Wertänderungen von zur erfolgswirksamen Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert eingestuften finanziellen Verbindlichkeiten schreibt IFRS 9 in Abweichung zu IAS 39 grundsätzlich eine erfolgsneutrale Erfassung vor. Derzeit finden im DZ BANK Konzern Untersuchungen über die Auswirkungen des IFRS 9 auf künftige Konzernabschlüsse statt. Die Übergangsvorschriften des IFRS 9 sehen eine Anwendung für Geschäftsjahre vor, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist möglich. Die Anwendung ist grundsätzlich retrospektiv vorzunehmen. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 im DZ BANK Konzern hängt von der Übernahme in EU-Recht ab, deren Zeitpunkt bei Veröffentlichung dieses Konzernabschlusses noch nicht absehbar war. Die Amendments to IFRS 7 – Disclosures – Transfers of Financial Assets führen mit IFRS 7.42A bis 42H, die IFRS 7.13 ersetzen, in der Finanzberichterstattung zu umfangreichen Erweiterungen der Angaben hinsichtlich der Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte. Die Angaben zu übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die nicht in ihrer Gesamtheit ausgebucht wurden, werden um eine Übersicht der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und der mit ihnen verbundenen Verbindlichkeiten sowie um zusätzliche qualitative Angaben zu den Transaktionen ergänzt. Zusätzlich sehen die Amendments to IFRS 7 nun auch qualitative und DZ BANK Geschäftsbericht 2010 konzernabschluss anhang quantitative Angaben zu finanziellen Vermögenswerten vor, die in ihrer Gesamtheit ausgebucht wurden, bei denen jedoch weiterhin ein anhaltendes Engagement besteht. Aus den Amendments to IFRS 7 ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DZ BANK Konzerns. Die Amendments to IFRS 7 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Im DZ BANK Konzern werden die Amendments to IFRS 7 vorbehaltlich einer Übernahme durch die EU ab dem Geschäftsjahr 2012 angewendet. Die Improvements to IFRSs (2010) von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben führen zu Ände­rungen der Angaben zu Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben und in Übereinstimmung mit IFRS 7.B6 im Risikobericht des Konzernlageberichts veröffentlicht werden. Aufgrund der Neufassung des IFRS 7.36(b) ist die Offenlegung der Sicherheiten für das gesamte Kreditportfolio in quantitativer Hinsicht gefordert. Die bishe­rige Fassung des IFRS 7.36(b) verlangt lediglich die verbale Beschreibung der gehaltenen Sicherheiten. Im Gegenzug entfällt die auf die Teilportfolios des überfälligen, nicht wertberichtigten Kreditvolumens sowie des einzelwertberichtigten Kreditvolumens bezogene Angabepflicht der beizulegenden Zeitwerte von Sicherheiten. Ebenso entfallen durch die Streichung von IFRS 7.36(d) die Angabepflichten zum nachverhandelten Kreditvolumen. Die übrigen Änderungen an IFRS 7 durch die Improvements to IFRSs (2010) führen nicht zu Veränderungen in der Finanzberichterstattung des DZ BANK Konzerns. Aus den Improvements to IFRSs (2010) von IAS 34 Zwischenberichterstattung ergeben sich Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss der DZ BANK, welcher aufgrund der Regelungen des § 37w des Wertpapierhandelsgesetzes jeweils für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahres aufgestellt wird. Im Konzernzwischenabschluss der DZ BANK sind ab dem Geschäftsjahr 2011 folgende Sachverhalte anzugeben, sofern diese bedeutend sind: – Veränderungen im Geschäftsumfeld oder ökonomischen Umfeld, die Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten haben – unabhängig davon, ob diese mit dem beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden; – Bewegungen zwischen den Stufen der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten; – V eränderungen in der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten aufgrund der Änderung der Nutzungsabsicht dieser Vermögenswerte. Veränderungen von Eventualforderungen und Eventualschulden sind gemäß den Verbesserungen von IAS 34 nur dann anzugeben, wenn diese bedeutend sind. In der vorherigen Fassung von IAS 34 handelte es sich hierbei um Pflichtangaben. Die Improvements to IFRSs (2010) werden im DZ BANK Konzern ab dem Geschäftsjahr 2011 angewendet. Aus den übrigen oben aufgeführten Amendments und Improvements ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der DZ BANK. Im Geschäftsjahr 2010 erstmalig berücksichtigte Änderungen des HGB Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergeben sich Änderungen der in § 315a Abs. 1 HGB genannten Vorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zusätzlich zu berücksichtigen sind. 135 136 DZ BANK Geschäftsbericht 2010 konzernabschluss anhang Die in § 313 Abs. 2 HGB verlangten Angaben dürfen aufgrund der Streichung des § 313 Abs. 4 HGB letztmals in Konzernabschlüssen für das vor dem 1. Januar 2010 beginnende Geschäftsjahr in einer Aufstellung des Anteilsbesitzes statt im Anhang gesondert gemacht werden. Im Konzernabschluss der DZ BANK werden somit ab dem Geschäftsjahr 2010 die in § 313 Abs. 2 HGB verlangten Angaben erstmals nicht mehr gesondert gemacht, sondern in den Anhang aufgenommen. Freiwillige Änderungen der Rechnungslegungsmethoden Segmentberichterstattung Aufgrund der Einbeziehung der VR Kreditwerk AG (Kreditwerk), Schwäbisch Hall, in den Teilkonzern der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (BSH), Schwäbisch Hall, unterliegt diese der Finanz- und Risikosteuerung der BSH. Entsprechend der daraus folgenden Änderung in der internen Berichterstattung wird das Kreditwerk im Geschäftsjahr 2010 vom Segment Bank in das Segment Immobilien umgegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Hierdurch ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Angaben zu Geschäftssegmenten sowie die Konsolidierung /Überleitung für das Geschäftsjahr 2009: Segment bank in Mio. € Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Provisionsüberschuss 2009 vor Anpassung Anpassungs2009 betrag nach Anpassung 1.206 -9 1.197 -451 1 -450 437 -15 422 -1.224 (…) -1.386 162 Sonstiges betriebliches Ergebnis Verwaltungsaufwendungen 100 -152 -52 Konzernergebnis vor Steuern 424 -13 411 Aufwand-Ertrags-Relation in % 61,3 -2,6 58,7 137 DZ BANK Geschäftsbericht 2010 konzernabschluss anhang Segment immobilien in Mio. € Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft 2009 vor Anpassung Anpassungs2009 betrag nach Anpassung 1.130 -7 1.123 -153 -1 -154 -479 -26 -505 33 31 64 (...) Verwaltungsaufwendungen Sonstiges betriebliches Ergebnis Konzernergebnis vor Steuern 239 -3 236 Aufwand-Ertrags-Relation in % 55,0 1,4 56,4 Konsolidierung /überleitung in Mio. € Zinsüberschuss 2009 vor Anpassung Anpassungs2009 betrag nach Anpassung -422 16 -406 -87 15 -72 (...) Provisionsüberschuss (...) Verwaltungsaufwendungen 146 -136 10 Sonstiges betriebliches Ergebnis -138 121 -17 Konzernergebnis vor Steuern -549 16 -533 Rückstellungen Die Struktur der Rückstellungen im Anhang wurde im Geschäftsjahr überarbeitet. Rückstellungen im Rahmen von Restrukturierungen werden entsprechend dem Anwendungshinweis IFRS (2009 /02) des Rechnungslegungs Interpretations Committee des Deutschen Standardisierungsrats nach Rückstellungen für Restrukturierungen gemäß IAS 37 und Rückstellungen für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19 unterteilt. Darüber hinaus werden zum Zwecke einer relevanteren Darstellung Rückstellungen für andere langfristig fällige beziehungsweise kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, sonstige Rückstellungen im Kreditgeschäft sowie bausparspezifische Rückstellungen abweichend zum Vorjahr gesondert ausgewiesen. Klassen von Finanzinstrumenten Die Definition der Klassen von Finanzinstrumenten im DZ BANK Konzern wurde im Ge­­- schäftsjahr überarbeitet. Ab dem Geschäftsjahr werden Finanzinstrumente nach den in Abschnitt 67 angegebenen Klassen zusammengefasst. Die Vorjahreswerte für die Zusammenfassung nach Klassen wurden retrospektiv ermittelt. 138 DZ BANK Geschäftsbericht 2010 konzernabschluss anhang Schätzungen Für die Ermittlung der Buchwerte der im Konzernabschluss angesetzten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen sind in Übereinstimmung mit den betreffenden Rechnungslegungsstandards Annahmen und Schätzungen vorzunehmen. Diese beruhen auf historischen Erfahrungen, Planungen und Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Annahmen und Schätzungen kommen vor allem bei der Ermittlung der beizulegenden Zeit­ werte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sowie der Erhebung der Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte zur Anwendung. Darüber hinaus haben Schätzungen einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen, Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer beziehungsweise andere Rückstellungen sowie auf den Ansatz und die Bewertung von Ertragsteueransprüchen und Ertragsteuerverpflichtungen. Beizulegende Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten ist mit Schätzungsunsicherheiten verbunden, wenn für die jeweiligen Finanz­ instrumente keine Kurse aktiver Märkte verfügbar sind. Schätzungsunsicherheiten treten vor allem dann auf, wenn die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte mittels Bewertungstechniken erfolgt, in die wesentliche nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter einfließen. Dies betrifft sowohl Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als auch Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und deren beizulegende Zeitwerte im Anhang angegeben werden. Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs finanzieller Vermögenswerte der Kategorie „Kredite und Forderungen“ und bei Forderungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen sind die erwarteten künftigen Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungsleistungen sowie aus der Verwertung von Sicherheiten zu ermitteln. Unsicherheiten ergeben sich aus den hierfür erforderlichen Einschätzungen und Annahmen. Geschäfts- oder Firmenwerte Der Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwerten basiert im Wesentlichen auf zukünftig erwar­ teten positiven Erträgen und Synergieeffekten sowie nicht ansetzbaren immateriellen Vermögenswerten, die sich aus Unternehmenszusammenschlüssen ergeben beziehungsweise im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben werden. Die Werthaltigkeit wird mittels Planungsrechnungen überprüft, die im Wesentlichen auf Schätzungen beruhen. Versicherungstechnische Rückstellungen Die der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen zugrunde liegenden Ermes­sensausübungen, Schätzungen und Annahmen sind in den Angaben zum Versicherungs­geschäft in Abschnitt 10 dargestellt. 139 DZ BANK Geschäftsbericht 2010 konzernabschluss anhang Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer und andere Rückstellungen Schätzungsunsicherheiten im Zusammenhang mit Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer ergeben sich vor allem aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, auf deren Bewertung versicherungsmathematische Annahmen wesentlichen Einfluss haben. Die versiche­ rungsmathematischen Annahmen beinhalten zahlreiche langfristige, zukunftsorientierte Faktoren wie Gehalts- und Rententrends oder durchschnittliche künftige Lebenserwartungen. Zukünftig tatsächlich eintretende Mittelabflüsse aufgrund von Sachverhalten, für die andere Rückstellungen erfasst wurden, können von der erwarteten Inanspruchnahme abweichen. Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen Der Ermittlung der latenten Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen liegen Schätzungen zukünftiger zu versteuernder Einkommen der Steuersubjekte zugrunde, welche sich insbesondere auf die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auswirken. Weiterhin erfordert die Berechnung der tatsächlichen Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen zum Zeitpunkt der Erstellung der handelsrechtlichen Abschlüsse Einschätzungen ertragsteuerrelevanter Sachverhalte vorzunehmen. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 sind neben der DZ BANK als Mutter­ unternehmen noch weitere 27 Tochterunternehmen (Vorjahr: 29) und 5 Teilkonzerne (Vor­jahr: 4) mit insgesamt 943 Tochterunternehmen (Vorjahr: 975) einbezogen. Die Ein­ beziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem die DZ BANK beherrschenden Einfluss über das Tochterunternehmen erlangt. Der beherrschende Einfluss resultiert regelmäßig aus der vom Mutterunternehmen direkt oder indirekt gehaltenen Mehrheit der Stimmrechte am Tochterunternehmen. Weiterhin sind im Kon­ solidierungskreis auch Zweckgesellschaften enthalten, an denen die DZ BANK weder direkt noch indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält. Diese Gesellschaften werden aufgrund der wirtschaftlichen Beherrschung durch den DZ BANK Konzern in den Konsolidierungskreis einbezogen. Im Geschäftsjahr wird die bisher als Einzelgesellschaft vollkonsolidierte BSH erstmalig als Teilkonzern in den Konsolidierungskreis einbezogen. Der Teilkonzern BSH enthält neben dem bisher über die DZ BANK konsolidierten Kreditwerk die Fundamenta-Lakáskassza Zrt., Budapest, sowie die Fundamenta-Lakáskassza Pénzügyi Közvetitö Kft., Budapest, als neue Gesellschaften. Im Konzernabschluss werden 24 unter gemeinschaftlicher Führung mit mindestens einem weiteren konzernfremden Unternehmen stehende Joint Ventures (Vorjahr: 20) und 11 assoziierte Unternehmen (Vorjahr: 11), auf die der DZ BANK Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, nach der Equity-Methode bilanziert. Die vollständige Anteilsbesitzliste des DZ BANK Konzerns ist in Abschnitt 95 dargestellt. 03 » Konsolidierungskreis