PM LTK_RLP Blauzungenimpfung

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LANDESTIERÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ
Bahnhofstr 6-8, 66869 Kusel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Christiane Zaspel
[email protected]
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Luft
Tel.: 06381-42 91 95
PRESSEINFORMATION
vom 08.12.2016
Schützen Sie Ihre Schafe, Ziegen und Rinder vor der Blauzungenkrankheit!
Die anzeigepflichtige, durch Insekten übertragene Tierseuche nähert sich Deutschland von
Frankreich und Südosteuropa. Nur durch Impfung können die Tiere geschützt werden.
Mit Sorge betrachten die Delegierten der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz die hohe
Zahl der Tiere, die nicht gegen die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BTV) geimpft
sind. Das Virus des Serotyps-8 (BTV-8) wurde zuletzt in Frankreich in der an Deutschland
angrenzenden Restriktionszone nachgewiesen. Es besteht ein hohes Risiko, dass schwere
wirtschaftliche Schäden mit beträchtlichem Tierleid entstehen, wenn das Virus auf eine
ungeschützte Population trifft. Daher ruft die rheinland-pfälzische Tierärzteschaft die
Tierhalter auf, ihre Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände gegen die anzeigepflichtige
Tierseuche durch Impfung zu schützen.
„Bricht die Blauzungenkrankheit aus, leiden die Tiere unter teils großen Schmerzen und das
Virus an sich ist nicht behandelbar“, sagt Dr. Wolfgang Luft, Präsident der
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz. „Die Symptome können nur durch unterstützende
Medikamentengabe abgemildert werden. Wer 2007 die Blauzungenerkrankung bei seinen
Tieren miterlebt hat, sollte alles daransetzten, ein erneutes Auftreten der Tierseuche zu
verhindern.“ Zugelassene BTV-8 und BTV-4 - Impfstoffe stehen zur Verfügung.
Ende September 2016 wurde der Serotyp-8 des Blauzungenvirus bei einem Rind
nachgewiesen, dessen Herkunftsbestand in Frankreich weniger als 150 km von der Grenze
zu Deutschland (Rheinland-Pfalz und Saarland), Belgien und Luxemburg entfernt liegt. In der
Region des Bestandes sind bislang keine Fälle der Blauzungenerkrankung aufgetreten, die
epidemiologischen Ermittlungen und Untersuchungen von Tieren dauern noch an. Bis zum
Vorliegen eindeutiger Ergebnisse wird in den genannten, angrenzenden Mitgliedsstaaten von
der Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.
Tierhalter mit einem nachweislich bereits geimpften Bestand haben im Fall eines Ausbruchs
der Blauzungenkrankheit auch in Hinblick auf Tiertransporte und Tierschauen einen
zeitlichen Vorteil gegenüber anderen: Innerhalb der dann eingerichteten Restriktionszonen
dürfen Tiere frühestens 60 Tage nach der Impfung verbracht werden.
Die Impfung ist zudem aktiver Tierschutz, denn die Virusinfektion kann für empfängliche
Tiere ernsthafte Folgen haben. Für Schafe kann die durch Stechmücken (Gnitzen)
übertragene Erkrankung tödlich sein. Im Falle von schweren Verläufen treten Atemprobleme,
vermehrter Speichelfluss sowie die typisch geschwollenen und blaugefärbten Zungen auf.
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Bei Ziegen treten grundsätzlich die gleichen Symptome wie bei Schafen auf, sie sind meist
aber deutlich schwächer ausgeprägt. Die klinischen Symptome bei Rindern sind
Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und
Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des
Mauls sowie Blasen am Kronsaum der Klauen auf. Diese Symptome ähneln somit
Symptomen der Maul- und Klauenseuche.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen der
zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit
ungefährlich.
Hintergrund:
Seit Mai 2014 ist es in Südosteuropa zu zahlreichen Ausbrüchen der Blauzungen-Krankheit,
verursacht durch den Serotyp 4 (BTV-4), gekommen. Seit 2015 wurden Neuausbrüche in
Rumänien, Montenegro, Kroatien, Ungarn und Österreich gemeldet. 2016 wurden neue Fälle
in Slowenien und Norditalien diagnostiziert. Parallel breitet sich seit 2015 das Virus der
Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) in Frankreich aus.
In Deutschland wurde das Blauzungen-Virus Serotyp 8 (BTV-8) erstmals 2006 festgestellt.
Es breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Im
Sommer 2007 sind allein in Rheinland-Pfalz tausende Tiere erkrankt und viele an den Folgen
gestorben. Eine flächendeckende verpflichtende Impfung in den Jahren 2008/2009 stoppte
die Ausbreitung des Virus in Deutschland.
Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle
Tierärzte, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, Pflichtmitglied sind. Sie nimmt die beruflichen,
wirtschaftlichen und sozialen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahr.
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