LANDESTIERÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ Bahnhofstr 6-8, 66869 Kusel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Christiane Zaspel [email protected] Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Luft Tel.: 06381-42 91 95 PRESSEINFORMATION vom 08.12.2016 Schützen Sie Ihre Schafe, Ziegen und Rinder vor der Blauzungenkrankheit! Die anzeigepflichtige, durch Insekten übertragene Tierseuche nähert sich Deutschland von Frankreich und Südosteuropa. Nur durch Impfung können die Tiere geschützt werden. Mit Sorge betrachten die Delegierten der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz die hohe Zahl der Tiere, die nicht gegen die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BTV) geimpft sind. Das Virus des Serotyps-8 (BTV-8) wurde zuletzt in Frankreich in der an Deutschland angrenzenden Restriktionszone nachgewiesen. Es besteht ein hohes Risiko, dass schwere wirtschaftliche Schäden mit beträchtlichem Tierleid entstehen, wenn das Virus auf eine ungeschützte Population trifft. Daher ruft die rheinland-pfälzische Tierärzteschaft die Tierhalter auf, ihre Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände gegen die anzeigepflichtige Tierseuche durch Impfung zu schützen. „Bricht die Blauzungenkrankheit aus, leiden die Tiere unter teils großen Schmerzen und das Virus an sich ist nicht behandelbar“, sagt Dr. Wolfgang Luft, Präsident der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz. „Die Symptome können nur durch unterstützende Medikamentengabe abgemildert werden. Wer 2007 die Blauzungenerkrankung bei seinen Tieren miterlebt hat, sollte alles daransetzten, ein erneutes Auftreten der Tierseuche zu verhindern.“ Zugelassene BTV-8 und BTV-4 - Impfstoffe stehen zur Verfügung. Ende September 2016 wurde der Serotyp-8 des Blauzungenvirus bei einem Rind nachgewiesen, dessen Herkunftsbestand in Frankreich weniger als 150 km von der Grenze zu Deutschland (Rheinland-Pfalz und Saarland), Belgien und Luxemburg entfernt liegt. In der Region des Bestandes sind bislang keine Fälle der Blauzungenerkrankung aufgetreten, die epidemiologischen Ermittlungen und Untersuchungen von Tieren dauern noch an. Bis zum Vorliegen eindeutiger Ergebnisse wird in den genannten, angrenzenden Mitgliedsstaaten von der Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen. Tierhalter mit einem nachweislich bereits geimpften Bestand haben im Fall eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit auch in Hinblick auf Tiertransporte und Tierschauen einen zeitlichen Vorteil gegenüber anderen: Innerhalb der dann eingerichteten Restriktionszonen dürfen Tiere frühestens 60 Tage nach der Impfung verbracht werden. Die Impfung ist zudem aktiver Tierschutz, denn die Virusinfektion kann für empfängliche Tiere ernsthafte Folgen haben. Für Schafe kann die durch Stechmücken (Gnitzen) übertragene Erkrankung tödlich sein. Im Falle von schweren Verläufen treten Atemprobleme, vermehrter Speichelfluss sowie die typisch geschwollenen und blaugefärbten Zungen auf. 1 Bei Ziegen treten grundsätzlich die gleichen Symptome wie bei Schafen auf, sie sind meist aber deutlich schwächer ausgeprägt. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum der Klauen auf. Diese Symptome ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Hintergrund: Seit Mai 2014 ist es in Südosteuropa zu zahlreichen Ausbrüchen der Blauzungen-Krankheit, verursacht durch den Serotyp 4 (BTV-4), gekommen. Seit 2015 wurden Neuausbrüche in Rumänien, Montenegro, Kroatien, Ungarn und Österreich gemeldet. 2016 wurden neue Fälle in Slowenien und Norditalien diagnostiziert. Parallel breitet sich seit 2015 das Virus der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) in Frankreich aus. In Deutschland wurde das Blauzungen-Virus Serotyp 8 (BTV-8) erstmals 2006 festgestellt. Es breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Im Sommer 2007 sind allein in Rheinland-Pfalz tausende Tiere erkrankt und viele an den Folgen gestorben. Eine flächendeckende verpflichtende Impfung in den Jahren 2008/2009 stoppte die Ausbreitung des Virus in Deutschland. Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle Tierärzte, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, Pflichtmitglied sind. Sie nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahr. 2