Impfschäden | MDR.DE

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exakt vom 01.12.2009
Impfschäden
http://www.mdr.de/exakt/6903810.html
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Impfen - Ja oder Nein?
Manuskript des Beitrages
Zecken, Gelbsucht, Mumps
& Co. - schützt Impfen?
von Annett Glatz, Anja Riediger
Mann in Mühlhausen nach
Impfung tot aufgefunden
Impfungen können schwere Nebenwirkungen haben.
Sogar Langzeitschädigungen wie Erblinden oder
Lähmungen sind möglich. Die Betroffenen haben es
schwer, die Impfschäden anerkannt zu bekommen. Ärzte
fürchten Regressansprüche und verweigern den
Patienten die Unterstützung.
Impfung bei Erkrankungen,
Allergien und
Schwangerschaft
Schweinegrippe-Impfung:
Risiken und
Nebenwirkungen
Lange wird Susann Ziegenrücker ihre schwer behinderte Tochter
wohl nicht mehr allein tragen können. Von ihren Zukunftssorgen
soll Cynthia aber nichts mitbekommen, sie soll so normal wie
möglich aufwachsen. Doch normal ist seit fünf Jahren für die
Familie in Bad Schlema nichts mehr. Nach einer
Zeckenschutzimpfung begann sich die damals völlig gesunde
Vierjährige nach und nach zu verändern.
O-Ton: Susann Ziegenrücker
"Wir haben uns nichts weiter dabei gedacht, und dann ist das ab
Oktober mit der Motorik schlimmer geworden. Da ist uns
aufgefallen, dass sie Sachen hat fallen lassen, dabei gezittert
hat. Am schlimmsten war es dann im Dezember. Da konnte sie
dann nicht mehr laufen. Also sie konnte grad noch so krabbeln,
hat so komische Bewegungen gemacht. Wir waren dann beim
Orthopäden gewesen, beim Kinderarzt, haben alles
durchgemacht, bis es im März ganz schlimm wurde, wo gar
nichts mehr ging."
Wochenlang kämpfen die Ärzte um die Gesundheit der Kleinen,
suchen vergeblich nach Erklärungen für die
Lähmungserscheinungen. An einen Zusammenhang mit der
Impfung denkt damals niemand.
O-Ton: Susann Ziegenrücker
"Da hat kein einziger Arzt danach gefragt und wir sind durch
Bekannte 2007 darauf gekommen. Die haben gesagt: 'Könnte es
nicht ein Impfschaden sein'. Da haben wir gesagt: 'Denkt ihr
wirklich?' Also ist irgendwie, kann man nicht nachvollziehen.
Impfungen sind ja nun so sicher, angeblich."
Fest steht: vor der Zeckenschutzimpfung war Cynthia ein
kerngesundes, aufgewecktes Kind. Dass bei der sogenannten
FSME–Impfung ganz offiziell als seltene Nebenwirkung
Lähmungserscheinungen angegeben werden, das ahnen die
Eltern nicht.
02.12.2009 08:30
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O-Ton: Susann Ziegenrücker
"Darüber hat uns niemand informiert.
Nur immer dieser Einstich, ein bisschen
Fieber. Aber nicht, dass irgendwelche
Lähmungserscheinungen oder
Nervenleiden auftreten können."
Über Nebenwirkungen wurden
die Eltern nicht aufgeklärt
Tatsächlich geht es vielen Betroffenen so
wie Familie Ziegenrücker. Durch
mangelnde Aufklärung kommen sie erst spät oder nie darauf,
dass die Erkrankung mit der Impfung zu tun haben könnte. Erst
seit 2001 gibt es überhaupt eine Meldepflicht für Ärzte bei
möglichen Impfkomplikationen. Bis 2005 steigerten sich die
angezeigten Fälle auf fast 1.400, bei den meisten ging es um
schwere Komplikationen. Doch viele Fälle werden laut Experten
wie dem Impfstoffforscher und Gerichtsgutachter Klaus Hartmann
von der Ärzteschaft gar nicht erst gemeldet.
O-Ton: Klaus Hartmann, Impfexperte
"Wenn etwas auftritt und man hat nicht darüber aufgeklärt, ist es
für den Arzt natürlich eine sehr unangenehme Situation, man
befürchtet natürlich Regressforderungen und und und. Also sagt
man als Arzt, ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dieser
Erkrankung und dem, was der Patient für eine Impfung gekriegt
hat und macht keine Meldung. Und versucht das ganze auf
diesem Wege für sich einfach zu begraben."
Dass Ärzte etwas vertuschen wollten, das kann man im Fall von
Cynthia nicht unterstellen. Aber Tatsache ist: Durch die
Ahnungslosigkeit sind wertvolle Wochen verstrichen. Aus Sicht
der Behörden fehlt so die lückenlose Dokumentation der ersten
Symptome.
Anja Dornhoff ist eine der wenigen Anwälte, die sich auf
Impfschäden spezialisiert haben. Sie weiß, warum gerade mal
zehn Prozent der Verdachtsfälle als Impfschäden anerkannt
werden.
O-Ton: Anja Dornhoff, Anwältin
"Der Punkt ist eben, dass man eine
lückenlose Beweiskette herstellen muss.
Und es ist so vor den Gerichten, dass im
wesentlichen Arztunterlagen zählen und
nicht möglicherweise die Zeugenaussage
von Familienmitgliedern, Freunden, die
Impfschäden werden selten
die Symptome in der Anfangszeit, die ja
anerkannt
nicht unbedingt zuortbar sind, bemerkt
haben. So und da haben wir schon die erste große Crux, dass wir
eben Lücken haben im Kausalzusammenhang, die eventuell nicht
zu schließen sind."
Einer der seltenen Fälle, der vom Staat als Impfschaden
anerkannt wurde, ist Peter M. aus Thüringen. Der Ingenieur
wollte geschäftlich nach China reisen. Hepatitis-Impfungen
empfahl das Auswärtige Amt. Das war 2004. Aus den Geschäften
wurde nichts. Der 51-Jährige ist heute fast blind.
O-Ton: Peter M.
"Ich musste meine beiden Firmen aufgeben, weil es einfach nicht
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mehr ging. Sie können ja keine Mitarbeiter führen. Sind nicht
mehr mobil. Sie können die Zahlen nicht mehr richtig
zusammenbringen. Sie können technische Dinge nicht mehr tun,
weil sie sie einfach nicht mehr erkennen. Sie müssen einfach
loslassen von diesen Dingen und sich neu ordnen. Alles was sie
in ihrem Innersten hatten an Gedanken, Wünschen und
Hoffnungen, das ist weg."
Im November 2004 lässt sich Peter M. impfen. Vier Wochen
später bekommt der bisher gesunde, sportliche Mann zum ersten
Mal Probleme.
O-Ton: Peter M.
"Es waren Gesichtfeldausfälle. Sie sehen dann wie im Nebel. Die
kamen und gingen. Dem hab ich erst wenig Bedeutung
beigemessen, weil ich dachte, es wäre eine Erkältung."
Peter M. sucht in der Augenklinik an der Uni Jena nach Hilfe.
O-Ton: Peter M.
"Auf der Hinfahrt bin ich nahezu komplett erblindet. So schlimm,
dass ich das Auto stehen lassen musste und die letzten ein, zwei
Kilometer zum Krankenhaus zu Fuß gelaufen bin. Und quasi dann
den Ärzten dort in Jena in der Augenklinik halt in die Arme
gefallen."
In der Augenklinik wird eine massive Netzhautentzündung
diagnostiziert. Der Oberarzt Ulrich Voigt sucht wochenlang nach
der Ursache. Es ist keine Bluterkrankung, kein Virus, kein Tumor.
Voigts allerletzter Anhaltspunkt: Es könnte sich um eine seltene
Impfkomplikation handeln.
O-Ton: Dr. Ulrich Voigt, Universitätsklinikum Jena
"Der Impfschaden ist immer eine Ausschlussdiagnose. Ich kann
auf Grund der Befunde nicht definitiv sagen: Hier liegt ein
Impfschaden vor. Nur wenn halt kein anderer Krankheitsprozess
erkennbar ist und ein zeitlich naher Zusammenhang zu einer
solchen Impfprozedur besteht, muss auch solch ein Impfschaden
diskutiert werden."
Durch die lückenlose Dokumentation der zahllosen
Untersuchungen wurde bei Peter M. der Impfschaden nach zwei
Jahren Bürokratie bestätigt.
Zurück zu Cynthia. Für sie beginnt jetzt ein langer juristischer
Weg. Die Eltern wollen nun vor Gericht klären lassen, ob die
Behinderung ihrer Tochter als Impfschaden anerkannt wird.
O-Ton: Susann Ziegenrücker
"Dass ihr Leben abgesichert ist, wenn wir mal nicht mehr sind."
Zuletzt aktualisiert: 01. Dezember 2009, 23:31 Uhr
© 2009 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
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