Entwicklungspolitische Projekte der Rhein-Donau

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B M Z E VA LU I E R U N G S B E R I C H T E 0 5 3
Entwicklungspolitische Projekte
der Rhein-Donau-Stiftung
Kurzfassung der Evaluierung
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ENTWICKLUNGSPOLITISCHE PROJEKTE DER RHEIN-DONAU-STIFTUNG
Vorwort
Seit Ende der 1980er Jahre fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) Projekte der Rhein-Donau-Stiftung e.V. (RDS) in Entwicklungsländern. Nachdem
Ende 2008 die Medien und der Deutsche Bundestag
die Nähe der Rhein-Donau-Stiftung zur katholischen Personalprälatur Opus Dei thematisiert hatten, beauftragte das BMZ eine unabhängige Evaluierung von ausgewählten entwicklungspolitischen
Projekten der RDS. Die Evaluierung hatte zum Ziel,
die Vereinbarkeit der RDS-Maßnahmen mit den Förderrichtlinien und den Grundsätzen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen und
dabei zu berücksichtigen, dass Maßnahmen im Bereich der kirchlichen Verkündigung von der Förderung ausgeschlossen sind. Von besonderer Bedeutung war auch, ob diese Maßnahmen dem menschenrechtsbasierten Ansatz in der deutschen EZ
entsprachen. Die Untersuchung diente als objektive
Grundlage für die Entscheidung, ob das BMZ auch
in Zukunft RDS-Projekte fördert.
Die Evaluierung untersuchte exemplarisch fünf repräsentative Projekte der RDS in der DR Kongo, in
Uruguay, Argentinien und in Peru. Diese befassen
sich mit Gesundheit, beruflicher Bildung und Agrarförderung, den Schwerpunkten von RDS-Maßnahmen.
Ein Gutachterteam der FAKT Beratung für Management, Bildung und Technologien GmbH unter Leitung von Annette Schmidt führte die Untersuchung
durch und schloss sie im November 2010 ab. Für
das BMZ-Management des Evaluierungsprozesses
verantwortlich waren Rita Walraf und Frank
Schwarzbeck.
Die in dieser Untersuchung vertretenen Auffassungen sind die Meinung des unabhängigen externen
Evaluierungsteams und entsprechen nicht notwendigerweise der des BMZ. Am Ende dieser Kurzfassung findet sich eine fachliche Stellungnahme des
BMZ.
Diese Kurzfassung ist online verfügbar unter
http://www.bmz.de/de/publikationen/reihen/
index.html#evaluierungen. Sie sollte wie folgt zitiert
werden: Schmidt, A. et al. (2011): Entwicklungspolitische Projekte der Rhein-Donau-Stiftung. Evaluierungsberichte 053. Bonn: Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Die Langfassung des Syntheseberichts und die Projektfallstudien können beim BMZ-Referat „Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit; Außenrevision“ angefordert werden.
Michaela Zintl
Leiterin des Referats „Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit; Außenrevision“
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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ENTWICKLUNGSPOLITISCHE PROJEKTE DER RHEIN-DONAU-STIFTUNG
Zusammenfassung
1.
HINTERGRUND
Seit Ende der 1980er Jahre fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) die Arbeit der Rhein-Donau-Stiftung e. V. (RDS) gemäß den Förderrichtlinien für private deutsche Träger. In den vergangenen zehn Jahren erhielt die Stiftung circa 1,6 Millionen Euro Zuwendungen des BMZ. Sie wurde 1977 mit dem Ziel
gegründet, privates unternehmerisches Handeln in
Wissenschaft und Bildung zu fördern. Zu diesem
Zweck arbeitet die Stiftung primär im Bereich Bildung und Ausbildung in Lateinamerika, Afrika und
Asien. Die Arbeit der RDS ist nach eigenen Angaben
christlich orientiert. Dabei beruft sie sich auf Aussagen des Heiligen Josemaría Escrivá, Gründer der
katholischen Personalprälatur Opus Dei.
Nachdem Ende 2008 sowohl die Medien als auch der
Deutsche Bundestag diese Nähe der Rhein-DonauStiftung zur katholischen Personalprälatur Opus Dei
thematisiert hatten, beauftragte das BMZ eine unabhängige Evaluierung, um die Vereinbarkeit der
Maßnahmen der RDS mit den Förderrichtlinien und
den Grundsätzen deutscher Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen und dabei zu berücksichtigen, dass Maßnahmen im Bereich der kirchlichen
Verkündigung von der Förderung ausgeschlossen
sind. Von besonderer Bedeutung war auch, ob diese
Maßnahmen dem menschenrechtsbasierten Ansatz
der deutschen EZ entsprachen. Die Untersuchung
sollte als objektive Grundlage für die Entscheidung
über eine weitere Förderung der RDS dienen. Es war
nicht Ziel, das Opus Dei an sich zu untersuchen, sondern fünf konkrete Vorhaben der RDS vor Ort zu evaluieren. Diese waren:
—
Demokratische Republik Kongo/Kinshasa:
„Verbesserung der Gesundheit von Müttern
und Kleinkindern“ (Unterstützung eines Kran-
kenhauses und Bau eines Schwesternschülerinnenwohnheims), durchgeführt von der Partnerorganisation Centre Congolais de Culture,
de Formation et de Développement (CECFOR).
(Einmalige Zuwendung von circa 450.000 Euro
in den Jahren 2006 bis 2009)
—
Argentinien/Santo Tomé: „Verbesserung der
Zugangschancen zum Arbeitsmarkt für
Frauen“ (Krankenschwesterausbildung),
durchgeführt von der Partnerorganisation Instituto Tecnólogico Irupé, in Trägerschaft des
örtlichen Bistums. (Einmalige Zuwendung von
circa 150.000 Euro in den Jahren 2006 bis 2007)
—
Argentinien/Rosario: „Erweiterung eines Jugendbildungszentrums und Ergänzung um
berufliche Ausbildung im Stadtrandgebiet
von Rosario“ (Hausaufgabenbetreuung und
Berufsausbildung), durchgeführt von der Partnerorganisation Asociación Rosarina de Ayuda
Solidaria (ARAS). (Einmalige Zuwendung von
circa 417.000 Euro in den Jahren 2008 bis 2010)
—
Uruguay/Montevideo: „Bau eines Centro
Educativo mit Werkstätten“ (Hausaufgabenbetreuung und Berufsausbildung), durchgeführt von der Partnerorganisation Asociación
Cultural y Técnica (ACT). (Einmalige Zuwendung von circa 417.000 Euro in den Jahren 2001
bis 2004)
—
Peru/Cañete/Valle Grande: „Ökologischer
Anbau von Medizinalpflanzen“, durchgeführt von der Partnerorganisation Promotora
de Obras Sociales y de Instrucción Popular
(PROSIP). (Einmalige Zuwendung von circa
133.000 Euro in den Jahren 2004 bis 2006)
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Im Juli und August 2010 evaluierten jeweils ein
deutscher Gutachter bzw. eine Gutachterin, begleitet von lokalen Gutachtern, die fünf Vorhaben in
den vier Ländern. Vor Ort führten sie Interviews mit
Vertreterinnen und Vertretern von zahlreichen Institutionen und nahmen die Projekte in Augenschein.
Die Interviews befassten sich mit
— der Bewertung der entwicklungspolitischen
Wirksamkeit,
— der Beachtung der Menschenrechte und
Gleichberechtigung der Geschlechter,
— dem Zugang zu den Projektleistungen und
— der Beachtung des Verbots kirchlicher Verkündigung.
Für jedes Vorhaben wurde ein Fallstudienbericht erstellt, lediglich die beiden ähnlichen Vorhaben in
Rosario und Montevideo sind in einem Bericht zusammengefasst.
2.
WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN UND
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Entwicklungspolitische Wirksamkeit
Für alle Vorhaben gilt gleichermaßen, dass ihre
Konzeptionen kohärent, schlüssig und überzeugend sind. Die übergeordneten entwicklungspolitischen Wirkungen aller Vorhaben stehen im Einklang mit den nationalen und sektoralen Strategien
der Partnerländer, mit den Millenniumszielen und
mit den Zielen der deutschen Entwicklungspolitik.
Der Nachweis, dass die Vorhaben tatsächlich zu Veränderungen auf einer übergeordneten Wirkungsebene beitragen können, ist aufgrund des geringen
Umfangs der Vorhaben nicht zu erbringen, es
scheint aber plausibel. Nachweisbar sind hingegen
die direkten Wirkungen.
So hat sich vor allem die wirtschaftliche Situation
der vorwiegend aus armen Verhältnissen stammenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Ausbildungsprojekten deutlich verbessert. Sie fanden
zu einem sehr großen Teil nach Abschluss der Ausbildung eine feste Anstellung.
Das Vorhaben in Peru trägt dazu bei, dass durch den
Anbau und das Sammeln von Heilkräutern arme Familien mit kleinen Anbauflächen einen zusätzlichen
Verdienst erzielen.
Die Hausaufgabenbetreuung in Rosario und Montevideo führt dazu, dass sich die Schulleistungen von
Kindern aus schwierigen Verhältnissen deutlich verbessern und die Schulabbrecherquote zurückgeht.
Überzeugend ist auch das Finanzierungssystem des
Krankenhauses in Kinshasa. Gängige Praxis in der
DR Kongo ist es, dass Patientinnen und Patienten
erst die Arztrechnung begleichen müssen, bevor sie
untersucht und behandelt werden. Anders im Centre Hospitalier de Monkolé: Dort wird zunächst jede
Person sofort und gleich gut behandelt und muss
erst anschließend – je nach finanzieller Situation in
eine von vier Kategorien eingeteilt – entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten die Rechnung
begleichen. Auf diese Weise zahlen arme und bedürftige Menschen relativ wenig, wohlhabendere
und reiche Patientinnen und Patienten dafür umso
mehr. Die Leistungen, die im Rahmen der Projekte
geplant waren, zum Teil Baumaßnahmen, zum Teil
inhaltliche Unterstützung, wurden generell in sehr
guter Qualität erbracht.
Alle fünf Projektpartner genießen unter Fachleuten,
das heißt den Experten und Expertinnen für Bildung, Gesundheit und Landwirtschaft, den Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Verwaltungen
und den lokalen und nationalen Regierungen ein
uneingeschränkt hohes Ansehen. Den Einrichtungen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
werden große Professionalität, überdurchschnittliches Engagement und vorbildliche Leistungen attestiert. Auch die Begünstigten, das heißt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den (berufsbildenden) Kursen, die Schülerinnen und Schüler und die
Patientinnen und Patienten sind mit den Angeboten
sehr zufrieden und identifizieren sich stark mit den
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Institutionen. In vielen Bereichen kann die Nachfrage kaum gedeckt werden. Es gibt aber auch manche
kritische Stimmen bezüglich der Opus Dei-Nähe allgemein und dem eingeschränkten Zugang von
Mädchen und Frauen zu einigen Projektleistungen.
Nachhaltigkeit
Neben den Aspekten Relevanz, Effektivität und Wirkungen stellt die Evaluierung den Vorhaben auch in
Bezug auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit gute
Noten aus, zum Teil jedoch mit Abstrichen. Dank der
vielfältigen Verflechtungen der Berufsbildungsprojekte in Rosario und Montevideo mit Firmen, deren
Besitzer entweder dem Opus Dei angehören, ihm
nahe stehen oder zumindest dessen Arbeit sehr
schätzen, scheint die Finanzierung der Einrichtungen auch langfristig gesichert. Außerdem erhalten
sie staatliche Unterstützung für die Kurse, ebenso
wie die Krankenschwesterschule in Santo Tomé. Das
Krankenhaus in Kinshasa hingegen wird sich vermutlich auf absehbare Zeit nicht alleine tragen können und weiterhin auf ausländische Zuschüsse angewiesen sein. Grund dafür ist der sehr hohe Anteil
an bedürftigen Patientinnen und Patienten, die
nichts oder nur wenig für die Behandlungen bezahlen. Auch die Anzahl der Stipendien, die ausschlaggebend dafür ist, dass junge Frauen aus armen Verhältnissen an der Pflegehochschule in Kinshasa studieren können, schwankt und ist von allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklungen abhängig.
Bei dem Vorhaben in Peru ist die wirtschaftliche
Nachhaltigkeit gesichert, allerdings sind die Bäuerinnen und Bauern, die sich auf den Anbau von Medizinalpflanzen spezialisiert haben, bei der Vermarktung noch immer auf das landwirtschaftliche
Institut angewiesen. Die Bauernorganisation konnte bislang keinen direkten Kontakt zu der Aufkäuferfirma knüpfen und auch keine Erfahrungen in Verkaufsverhandlungen sammeln. Die Vermarktung
läuft ausschließlich über den Projektträger. Sollte
sich dieser aus der Vermittlerrolle zurückziehen,
wäre die Bauernorganisation nicht in der Lage, diese Aufgaben zu übernehmen.
Einhaltung der Menschenrechte
Alle fünf Vorhaben stehen auf unterschiedliche Art
und Weise in Verbindung mit dem Opus Dei. Eine
Ausnahme bildet die Krankenpflegeschule in Santo
Tomé, die zwar von einem Opus Dei-Bischof gegründet wurde, seit dessen Wegzug aus der Provinz aber
keine enge Beziehung mehr zum Opus Dei pflegt.
Die anderen vier Einrichtungen werden von Opus
Dei-Mitgliedern geleitet. Im Sprachgebrauch der
Personalprälatur gelten die Einrichtungen in Kinshasa, Montevideo und Peru als korporative Werke
des Opus Dei. Das bedeutet, dass sie von Opus DeiMitgliedern geführt werden und dass Opus Dei für
deren Qualität und christliche Orientierung bürgt.
Träger sind aber nicht-kirchliche Vereine, die sich
vor allem um die Finanzierung kümmern, denn diese wird nicht vom Opus Dei übernommen. Das Vorhaben in Rosario gilt nicht als korporatives Werk,
sondern ist lediglich eine Initiative einzelner Opus
Dei-Mitglieder. Die Schwesternschule in Kinshasa
und das Jugendbildungszentrum in Rosario informieren die Öffentlichkeit nach Auffassung des Evaluierungsteams nicht ausreichend über ihre religiöse Ausrichtung. Dies gilt eingeschränkt auch für das
Jugendbildungszentrum in Montevideo.
Das BMZ hat sich verpflichtet, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf die Einhaltung der
Menschenrechte zu achten. Bei dieser Evaluierung
war die Frage von besonderer Bedeutung, ob in den
untersuchten Projekten jemand aufgrund seines Geschlechts oder seiner Religion diskriminiert wird.
Die Gutachterteams schenkten der Frage nach dem
Zugang zu den Einrichtungen auch für Konfessionslose und Mitglieder anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften besondere Beachtung, konnten
aber keine Verstöße feststellen. Schüler, Berufsschülerinnen, Patientinnen, Bauern und Bäuerinnen aller Glaubensrichtungen sind in den Einrichtungen
willkommen, niemand wird aufgrund seiner Glaubenszugehörigkeit bevorzugt oder benachteiligt,
niemandem wird die Konversion zur katholischen
Kirche oder zum Opus Dei nahe gelegt. Dies gilt
auch für die Beschäftigten der Einrichtungen.
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Folgende zwei Aspekte schränken diese Eindrücke
allerdings ein:
a) Geschlechtergerechter Zugang zu Bildungseinrichtungen
Die Hausaufgabenbetreuung in Rosario richtet sich
ausschließlich an Jungen. Einige Mädchen können
lediglich einmal in der Woche in der gleichen Einrichtung betreut werden oder eine kleinere Einrichtung eines anderen privaten Trägers besuchen. Diese Angebote sind jedoch nicht gleichwertig zu den
Angeboten für Jungen. In Montevideo bietet zwar
eine Paralleleinrichtung des Opus Dei Mädchen
Hausaufgabenbetreuung an, aber junge Frauen haben lediglich zu einem der drei berufsbildenden
Kurse Zugang.
Mit dieser strengen Geschlechtertrennung gehen
die beiden Einrichtungen konform mit anderen
dem Opus Dei nahe stehenden Bildungseinrichtungen, die sich zum überwiegenden Teil immer nur an
ein Geschlecht richten. Sie stoßen damit bei vielen
Gesprächspartnern vor Ort auf Kritik, die die Monoedukation und die damit einhergehenden Zugangsbeschränkungen für Mädchen und junge
Frauen für antiquiert und wenig dienlich halten, um
die Gleichberechtigung der Geschlechter voranzubringen.
b) Umgang mit dem Thema Verhütung
In den beiden Gesundheits-Projekten in Kinshasa
und Santo Tomé stellt sich insbesondere die Frage
nach dem Recht auf Gesundheit. Die beiden Vorhaben leisten einen wesentlichen Beitrag zur Beachtung der Menschenrechte in diesem Bereich, allerdings stellt der Zugang zu Verhütungsmitteln ein
Problem dar: Das Recht auf Gesundheit impliziert
gemäß dem Menschenrechtsansatz des BMZ auch
das Unterlassen von Maßnahmen, die den Zugang
zu Verhütungsmitteln beschränken. In Projekten,
die der katholischen Kirche und dem Opus Dei nahe
stehen, wird in der Regel eine restriktive Einstellung
zum Thema Verhütung vertreten. In den beiden
Vorhaben der Krankenschwesternausbildung erhal-
ten die Schülerinnen dennoch umfassende Informationen über die verschiedenen Verhütungsmethoden. Im Hinblick auf Verhütung und den Schutz vor
HIV/AIDS im Krankenhaus in Kinshasa klärt das Personal des Krankenhauses zwar über die verschiedenen Methoden auf, favorisiert jedoch Abstinenz,
eheliche Treue und natürliche Verhütungsmethoden. Das Krankenhaus behindert nicht den Zugang
zu Verhütungsmitteln, sieht sich aber auch nicht
verpflichtet, den Patientinnen und Patienten aktiv
einen Zugang zu diesen zu verschaffen. Dennoch
unterstützt der „Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria“ (GFATM) das Krankenhaus als
wichtigen Partner bei der Bekämpfung und Behandlung von HIV/AIDS.
Indes verstoßen die Projekte im Bereich Verhütung
nicht gegen die Menschenrechte, denn das Nichtverteilen von Verhütungsmitteln in einem Krankenhaus kann nicht als eine Maßnahme bezeichnet werden, die den Zugang zu Verhütungsmitteln beschränkt. Kritischer ist allerdings die Frage zu bewerten, ob die Maßnahme sich in diesem Aspekt im
Einklang mit der Position der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit befindet, denn diese geht wesentlich weiter als der Menschenrechtsansatz. Hier gilt:
Programme und Ansätze, die sich ausschließlich auf
Enthaltsamkeit und Treue konzentrieren („abstinence only“, „altersgemäßer Zugang“), werden
auch in Bezug auf Jugendliche als eine Einschränkung des Rechts auf Information betrachtet, die
ebenso unangemessen wie wissenschaftlich anfechtbar ist und die Möglichkeit der Selbstbestimmung unter Umständen massiv beeinträchtigt. In
dieser Hinsicht steht das Vorgehen im Krankenhaus
nicht im Einklang mit der Position des BMZ.
Kirchliche Verkündigung
Weiterhin gingen die Gutachterteams intensiv der
Frage nach der kirchlichen Verkündigung in den
Vorhaben nach. Sie konnten in keinem der Projekte
Aktivitäten feststellen, die dem Verbot der kirchlichen Verkündigung widersprechen und die über
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den Rahmen dessen hinausgehen, was in Ländern
wie der DR Kongo, Peru, Argentinien oder Uruguay
an religiösen Praktiken üblich ist. Das heißt zum Beispiel, dass in den beiden Krankenschwesternschulen ein verpflichtender Religionsunterricht stattfindet, der aber im gesamten Lehrplan eine untergeordnete Rolle spielt. In allen Interviews versicherten
die Gesprächspartnerinnen und -partner, dass ihnen
keine Verkündigungsaktivitäten innerhalb der Einrichtungen bekannt seien. Weder die Schülerinnen
und Schüler noch die Bäuerinnen und Bauern oder
die Kinder werden zu religiösen Gesprächskreisen
oder ähnlichen Veranstaltungen eingeladen. Dies
bestätigten auch einige Interviewpartnerinnen aus
dem laizistischen Uruguay, die dem Opus Dei sehr
kritisch gegenüber stehen. Es gibt keine Anzeichen
dafür, dass Proselytismus betrieben wird, es werden
also keine Projektbegünstigten für das Opus Dei angeworben.
Fazit
Die Ergebnisse der Untersuchung führen zu dem
eindeutigen Schluss, dass die Arbeit der RDS-Projektpartner dem entwicklungspolitischen Interesse
der Bundesregierung entspricht. Auch wenn es einige Schwächen bei der Projektkonzeption (Verhütung und Zugang zu Bildung für Mädchen und Frauen), dem Monitoring und der Umsetzung (Partizipation im Medizinalpflanzenprojekt) gibt, so überwiegen die positiven Ergebnisse und Wirkungen bei
weitem. Die Projekte berücksichtigen die im Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 primär genannten
Schlüsselsektoren Bildung/Ausbildung, Gesundheit
und ländliche Entwicklung. Sie richten sich vor allem an arme Bevölkerungsgruppen und verbessern
nachhaltig deren wirtschaftliche und soziale Situation. Eine Zugangsbeschränkung zu den Projektleistungen aufgrund der Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft konnte
das Evaluierungsteam nicht konstatieren. Die Menschenrechte wurden beachtet. Es gibt keine Hinweise darauf, dass in einem der Vorhaben gegen das
Verbot der kirchlichen Verkündigung verstoßen
wurde.
3.
EMPFEHLUNGEN
Für die Optimierung der untersuchten Projekte gibt
die Evaluierung unter anderem folgende Empfehlungen:
Verbesserung der Gesundheit von Müttern und
Kleinkindern (DR Kongo)
— Ein lokales Referenzkrankenhaus wie das Krankenhaus Centre Hospitalier de Monkolé sollte
über die unterschiedlichen Methoden der
Empfängnisverhütung nicht nur informieren,
sondern auch Verhütungsmittel anbieten,
wenn sie gewünscht werden.
— Auf die ökologische und damit auch betriebswirtschaftliche Nachhaltigkeit der Betriebskonzepte sollte in Zukunft besser geachtet werden.
— Die Pflegehochschule sollte noch aktiver nach
Stipendien für bedürftige junge Frauen aus der
Provinz suchen, auch um die Kapazität des
Schwesternwohnheims besser auszulasten.
— Das Monitoringsystem sollte klarer strukturiert
werden, quantitative und qualitative Indikatoren aufweisen, die Zuordnung von Wirkungen
erlauben und analytisch genutzt werden.
Verbesserung der Zugangschancen zum Arbeitsmarkt für Frauen (Argentinien)
— Der Schulleitung wird nahegelegt, die Suche
nach Stipendien für bedürftige junge Frauen
und Männer zu intensivieren.
— Die Verhandlungen mit dem Management des
Krankenhauses in Santo Tomé sollen intensiv
weitergeführt werden, damit die Krankenschwesternschülerinnen und die Pflegerschüler für ihr Krankenhauspraktikum im letzten
Ausbildungsjahr eine Bezahlung erhalten.
Zentren für außerschulische und berufliche
Bildung (Uruguay und Argentinien)
— Die Gründung einer Einrichtung zur Hausaufgabenbetreuung für Mädchen in Cuatro Vientos (Rosario) sollte zügig vorangetrieben wer-
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den. Ist dies nicht möglich, dann sollte die bereits bestehende Einrichtung auch für Mädchen geöffnet werden.
Die berufsbildenden Kurse in Los Pinos (Montevideo) sollten auch für junge Frauen geöffnet
werden.
Die Verbindung der Einrichtungen zum Opus
Dei sollte besser kommuniziert werden, damit
die Begünstigten wissen, dass es sich um eine
Einrichtung dieser kirchlichen Ausrichtung
handelt und sie sich auf dieser Wissensbasis aktiv für oder gegen die Einrichtung entscheiden
können.
Ökologischer Anbau von Medizinalpflanzen (Peru)
— Zur Verbesserung der Partizipation der Zielgruppen und der Nachhaltigkeit des Vorhabens sollte in Zukunft der Ausbildung der
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Bezug
auf die Organisation und Finanzsteuerung der
Sammlung, Verarbeitung und Vermarktung
vor Ort größere Beachtung geschenkt werden.
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Fachliche Stellungnahme des BMZ
Das BMZ teilt überwiegend die im Evaluierungsbericht dargelegten Beobachtungen, kritischen Bemerkungen und Empfehlungen. Der Bericht bietet
der Rhein-Donau-Stiftung wertvolle Hinweise nicht
nur für die evaluierten überwiegend abgeschlossenen Vorhaben, sondern auch für die Konzeption
und Durchführung künftiger Maßnahmen. Auch
dem BMZ bietet der Bericht wichtige Unterstützung
bei der Prüfung und Kontrolle von NRO-Vorhaben
über die RDS hinaus.
Kein Projekt der Rhein-Donau-Stiftung verstößt gegen das Verbot der kirchlichen Verkündigung. Die
Förderung der RDS durch das BMZ wird daher wieder aufgenommen. Die positiven Eindrücke der evaluierten Vorhaben überwiegen deutlich. Dennoch
gibt es Abstriche. Diese führen zu folgenden Aufla-
gen des BMZ, die mit der Weiterförderung der RDS
verknüpft werden:
— keine Unterstützung von Vorhaben der Monoedukation, sofern nicht vergleichbare Einrichtungen für das jeweils andere Geschlecht bestehen
— vom BMZ geförderte Einrichtungen müssen
ihre Verbindung zu Opus Dei für die Zielgruppe durchgehend transparent machen und
— Maßnahmen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und Familienplanung müssen sich im
Einklang mit der Position des BMZ befinden.
Einzelne Schwächen bei Partizipation und Nachhaltigkeit der geprüften Projekte werden zum Anlass
genommen, neue Projektanträge hierauf kritisch zu
beleuchten.
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IMPRESSUM
Herausgeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),
Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
Redaktion
BMZ, Referat Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit; Außenrevision
to the point communication, Königswinter
Gestaltung und Korrektorat
BLOCK DESIGN Kommunikation & Werbung, Berlin
Stand
Februar 2011
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