Erhaltung des Lebens auf der Erde: Die Kommission

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IP/98/118
Brüssel, 4. Februar 1998
Erhaltung des Lebens auf der Erde: Die Kommission
verabschiedet Mitteilung über die Artenvielfalt
Die Europäische Kommission hat heute die Mitteilung über eine Strategie zur
Erhaltung der Artenvielfalt in der Europäischen Union (EU) verabschiedet.
Diese Strategie soll helfen, die Ursachen für die drastische Abnahme oder
den Verlust der biologischen Vielfalt an der Quelle zu erkennen, zu verhüten
und anzupacken. Dies wird dazu beitragen, der gegenwärtigen Verringerung
bzw. dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken und Arten und
Ökosysteme, darunter auch landwirtschaftsgebundene Ökosysteme, sowohl
in der Europäischen Union als auch anderswo angemessen zu schützen. Die
Mitteilung wurde von Ritt BJERREGAARD, dem für die Umwelt zuständigen
Mitglied der Kommission, unterbreitet. Sie beschrieb die Initiative als einen
"Modellfall für die Berücksichtigung von Umweltfragen in wichtigen
Politikbereichen". In den vergangenen Jahrzehnten hat der Rückgang und
der Verlust der Artenvielfalt weltweit dramatische Ausmaße angenommen.
Die bisherigen Maßnahmen haben sich als unzureichend herausgestellt, um
den derzeitigen Trend umkehren zu können. Am besten sollten die für die
jeweiligen Bereiche Zuständigen die Verantwortung für die Auswirkungen
ihrer Maßnahmen auf die Artenvielfalt übernehmen. Mit dieser Strategie
bestätigt die Europäische Union ihre weltweite Vorreiterrolle bei den
Bemühungen um den Artenschutz im Rahmen des UN-Übereinkommens
über die biologische Vielfalt (Artenschutz-Übereinkommen).
Die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) ist für die Erhaltung des Lebens auf der
Erde von wesentlicher Bedeutung und hat in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher,
wissenschaftlicher, erzieherischer, kultureller und ästhetischer Hinsicht sowie für
die Freizeitgestaltung eine wichtige Funktion. Zusätzlich zu ihrem Wert an sich ist
die Artenvielfalt Voraussetzung für unsere Anpassungsfähigkeit an neue
Gegebenheiten. Ohne eine ausreichende Artenvielfalt dürften eine
Klimaänderung und Seuchen katastrophalere Folgen haben. Sie ist daher eine
unerläßliche Voraussetzung für die Zukunft von Landwirtschaft und Fischerei und
somit für die Lebensmittelversorgung. Darüber hinaus ist sie die Grundlage für
viele industrielle Prozesse und die Herstellung neuer Medikamente. Schließlich
bietet
die
Artenvielfalt
häufig
Lösungen
für
die
gegenwärtigen
Verschmutzungsprobleme und die Krankheitsbekämpfung.
Das Artenschutz-Übereinkommen muß in der Europäischen Union in zwei Phasen
angewandt werden. Die Verabschiedung dieser Strategie mit allgemeinen
Leitlinien für Maßnahmen entspricht der ersten Phase. Die zweite Phase besteht
in der Ausarbeitung und Durchführung von Aktionsplänen und sonstigen
Maßnahmen der Kommission. In dieser zweiten Phase werden die Ziele des
Übereinkommens in konkrete Maßnahmen umgesetzt.
In der Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt in der Europäischen Union sind die
Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in horizontale Bereiche
untergliedert: a) Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Artenvielfalt, b) Aufteilung
der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, c)
Forschung, Bestimmung, Überwachung und Informationsaustausch, d) Erziehung,
Ausbildung und Aufklärung. Für diese Bereiche sieht die Strategie insgesamt 46
Ziele vor, die zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Artenvielfalt in
Gebieten außerhalb von Schutzgebieten beitragen. Vorgeschlagen wurde
beispielsweise die Förderung von Kennzeichnungssystemen aufgrund der
Lebenszyklusanalyse bei Produkten, deren Herstellung, Vertrieb, Verwendung
oder Entsorgung die Artenvielfalt beeinträchtigen könnte, und Bemühungen um
die Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Artenschutzregelungen sowie
die Abschaffung von Anreizen, die der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der
Artenvielfalt zuwiderlaufen.
Die Gemeinschaftsstrategie konzentriert sich auf die Einbeziehung der
Artenschutzbelange in die verschiedenen Politikbereiche, insbesondere in
folgende Bereiche: 1) Erhaltung der natürlichen Ressourcen, 2) Landwirtschaft, 3)
Fischerei, 4) Regional- und Raumordnungspolitik, 5) Forstwirtschaft, 6) Energie
und Verkehr, 7) Tourismus und 8) Entwicklung und wirtschaftliche
Zusammenarbeit. Die Strategie legt Ziele fest, die bei der Ausarbeitung spezieller
sektoraler und sektorübergreifender Aktionspläne für diese Politikbereiche zu
beachten sind.
Im Bereich der Erhaltung der natürlichen Ressourcen wird die Notwendigkeit
einer "Unterstützung der Vernetzung ausgewiesener Gebiete, insbesondere des
NATURA-2000-Netzes der EU, sowie die Notwendigkeit einer angemessenen
finanziellen sowie technischen Unterstützung ihrer Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung" sowie der "Entwicklung - in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten von Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Artenvielfalt
außerhalb von Schutzgebieten" hervorgehoben.
Für den Bereich der Landwirtschaft ist in der Strategie zu lesen, daß "die
Artenschutzbelange [...] in der durch die Agenda 2000 angekündigten Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik GAP[berücksichtigt werden]". Die Strategie betont, daß
die "ökologische Funktion ländlicher Gebiete gefördert" werden muß, daß die
Artenschutzziele in den relevanten Instrumenten der GAP Berücksichtigung
finden und "Anbaumethoden gefördert werden müssen, die die Artenvielfalt
begünstigen, indem gegebenenfalls Beihilfen für die Landwirtschaft mit
Umweltauflagen verbunden werden".
Zur Regional- und Raumordnungspolitik heißt es in der Strategie, daß "das
Augenmerk besonders auf die ländlichen Gebiete gerichtet werden [muß], in
denen häufig eine Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung notwendig ist,
um den Verlust der Artenvielfalt und eine Schädigung von Lebensräumen zu
verhindern". Ferner wird die "Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung auf
der Grundlage einer integrierten Raumplanung" gefordert.
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In der Artenvielfaltstrategie der EU wird ferner die Auswirkung der Maßnahmen
und Instrumente der EU auf die Artenvielfalt in Drittländern behandelt. Gefordert
wird die "Einbeziehung der Artenschutzziele in die Entwicklungspolitik und die
wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie in den politischen Dialog der Gemeinschaft
mit den Entwicklungsländern und den Ländern, die sich im Übergang zur
Marktwirtschaft befinden".
Die Aktionspläne sollten in den nächsten zwei Jahren fertiggestellt werden. Die
Anwendung der Strategie und die Wirksamkeit der Aktionspläne und sonstiger
Maßnahmen werden anhand von Artenvielfaltsindikatoren und meßbaren
Zielvorgaben beurteilt, um die Maßnahmen bewerten und Anhaltspunkte für
weitere Maßnahmen geben zu können.
Nach der Verabschiedung erklärte Frau BJERREGAARD: "Diese Strategie ist ein
wichtiger Meilenstein in der Umweltpolitik. Sie gibt den Rahmen für die
Berücksichtigung von Artenschutzbelangen in den betreffenden Politikbereichen
vor. Die für diese Bereiche Verantwortlichen können sich nun bei ihrer Arbeit
zugunsten einer besseren Umwelt an klaren Zielen orientieren. Dies ist die
Voraussetzung für wirkliche Fortschritte, wenn es darum geht, im Interesse einer
nachhaltigen Entwicklung Politikbereiche zu koordinieren."
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Hintergrund
1. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (ArtenschutzÜbereinkommen) ist eine der beiden weltweit verbindlichen Vereinbarungen, die
auf der Konferenz von Rio im Jahr 1992 verabschiedet wurden. Bei der zweiten
Vereinbarung handelt es sich um die Klimaschutzkonvention.
2. Die EU ratifizierte das Übereinkommen über die biologische Vielfalt am 21.
Dezember 1993.
3. Rund 170 Länder aus aller Welt sind Vertragsparteien des Übereinkommens.
4. Die Artenschutzstrategie der EU gibt den Rahmen für die Entwicklung von
Maßnahmen und Instrumenten der EU zur Anwendung des ArtenschutzÜbereinkommens vor. Diese Strategie ergänzt die Strategien, Programme und
Pläne der Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung des Übereinkommens.
5. Sämtliche Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind Vertragsparteien des
Artenschutz-Übereinkommens. Sie haben daher entweder bereits entsprechende
nationale Artenschutzstrategien entwickelt oder arbeiten daran. Die Entwicklung
und Anwendung nationaler Strategien in sämtlichen Mitgliedstaaten ist von
entscheidender
Bedeutung,
doch
haben
auch
verschiedene
Gemeinschaftsmaßnahmen eine erhebliche Auswirkung auf die Artenvielfalt. Sie
sollten daher ergriffen werden, um die Verwirklichung der Ziele des
Übereinkommens sicherzustellen.
6. Jede Vertragspartei muß nach Artikel 6 des Übereinkommens im einzelnen
. "nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln oder zu diesem Zweck ihre
bestehenden Strategien, Pläne und Programme anpassen, in denen unter
anderem die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Maßnahmen, die für die
jeweilige Vertragspartei von Belang sind, zum Ausdruck kommen;
. die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, soweit möglich
und sofern
angebracht,
in
ihre
diesbezüglichen
sektoralen
oder
sektorenübergreifenden Pläne, Programme und Politiken einbeziehen."
7. Zur Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt wurden zahlreiche
Betroffene im Laufe des Jahres 1997 konsultiert. Sachverständige aus 15
Mitgliedstaaten, Vertreter verschiedener Sektoren und von NRO waren aktiv an
der Entwicklung der Strategie beteiligt.
8. So haben beispielsweise mehr als
500
Sachverständige
und
Forschungseinrichtungen aus der gesamten EU am Kapitel über die Forschung
mitgewirkt.
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Zugehörige Unterlagen
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