Melde- und Lernsystemen für Zwischenfälle auf dem Gebiet der

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Wesentliche Erkenntnisse und Empfehlungen zu
Melde- und Lernsystemen für
Zwischenfälle auf dem Gebiet der
Patientensicherheit in Europa
Bericht der
Untergruppe „Melde- und Lernsysteme in den Mitgliedstaaten“ der
Arbeitsgruppe der Kommission „Patientensicherheit und
Versorgungsqualität“ (PaSQ)
Mai 2014
Titel: Wesentliche Erkenntnisse und Empfehlungen zu Melde- und
Lernsystemen für Zwischenfälle auf dem Gebiet der Patientensicherheit in
Europa
Veröffentlicht im Mai 2014
© Europäische Kommission, Arbeitsgruppe „Patientensicherheit und
Versorgungsqualität“
Diese Veröffentlichung darf unter Angabe der Quelle uneingeschränkt
reproduziert oder nachgedruckt werden.
Internet: http://ec.europa.eu/health/patient_safety/policy/index_de.htm
Format: PDF
Kontakt:
Martin E. Bommersholdt, geprüfter Krankenpfleger, Master
Qualitätsmanagement, leitender Beauftragter für Patientensicherheit.
Nationale Behörde für Patientenrechte und Beschwerden, Dänemark
E-mail: [email protected].
2
Inhalt
1.
Zusammenfassung .......................................................................................... 5
2.
Die Untergruppe „Melde- und Lernsysteme“............................................... 10
3.
Empfehlungen zu Melde- und Lernsystemen .............................................. 12
3.1.
Empfehlung des Rates der EU zur Sicherheit der Patienten ................. 12
3.2.
Empfehlung des Europarates zur Patientensicherheit .......................... 12
3.3.
WHO-Programm Patientensicherheit.................................................... 13
4.
Zweck und Funktion von Melde- und Lernsystemen .................................. 14
5.
Vorgehensweise ............................................................................................ 16
6.
Organisation.................................................................................................. 18
7.
8.
6.1.
Der organisatorische Rahmen................................................................ 18
6.2.
Ebene der Meldesysteme........................................................................20
6.3.
Gründe für die Einführung eines Berichtssystems ................................ 21
6.4.
Implementierung .................................................................................... 23
6.5.
Finanzierung ...........................................................................................24
Wichtige Faktoren.........................................................................................25
7.1.
Regulierungsrahmen .............................................................................. 25
7.2.
Verpflichtende oder freiwillige Systeme ................................................ 27
7.3.
Was wird gemeldet?................................................................................28
7.4.
Wer kann melden?..................................................................................29
7.5.
Meldungen durch Patienten und Angehörige ........................................ 31
7.6.
Schutz des Gesundheitspersonals .......................................................... 32
7.7.
Anonymisierung und Vertraulichkeit..................................................... 33
7.8.
Wichtige Erkenntnisse............................................................................ 34
Schulung........................................................................................................35
8.1.
Melde- und Lernkultur ........................................................................... 35
8.2. Schulungsmaßnahmen ........................................................................... 35
8.3. Wichtige Erkenntnisse............................................................................ 37
9.
Komponenten eines Berichtssystems...........................................................38
9.1.
Ablauf der Fallbearbeitung.....................................................................38
9.2.
Mechanismen zur Datenerfassung .........................................................38
9.3.
Versorgungsbereich ................................................................................ 39
9.4.
Wie wird gemeldet? ................................................................................ 41
9.5.
Meldeverfahren....................................................................................... 43
9.6.
Feedbackschleife..................................................................................... 45
3
9.7.
Datennutzung (Fallarbeit)......................................................................46
9.8. Klassifizierungssystem ........................................................................... 47
9.9.
10.
Wichtige Erkenntnisse............................................................................48
Analyse .......................................................................................................49
10.1. Zentrale oder regionale Überprüfung ....................................................49
10.2. Wie sieht ein erfolgreicher Überprüfungsprozess aus ...........................50
10.3. Quantitative Statistiken.......................................................................... 51
10.4. Analyse auf lokaler Ebene ...................................................................... 51
10.5. Wichtige Erkenntnisse............................................................................ 54
11.
Technische Infrastruktur ...........................................................................54
11.1. Automatisierung des Datenflusses ......................................................... 55
11.2. Unterstützung und kontinuierliche Entwicklung .................................. 56
11.3. Sicherheitsfragen .................................................................................... 56
11.4. Wichtige Erkenntnisse............................................................................ 56
12.
Ziele ............................................................................................................58
13.
Glossar........................................................................................................59
14.
Referenzdokumente ...................................................................................62
4
1. Zusammenfassung
In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Untergruppe „Melde- und
Lernsysteme“ (MLS-Untergruppe) zusammengefasst, deren Aufgabe es war,
eine Reihe von wichtigen Erkenntnissen zu Melde- und Lernsystemen für
Zwischenfälle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union1 und
Empfehlungen zur Umsetzung der Empfehlung 2009/C 151/012 des Rates
hinsichtlich Melde- und Lernsystemen vorzulegen.
Dieser Bericht soll eine Übersicht über die unterschiedlichen Vorgehensweisen
der Mitgliedstaaten bei der Einrichtung ihrer Meldesysteme bieten und jenen
Mitgliedstaaten, die ein überregionales Berichtssystem aufbauen möchten,
einen Einblick vermitteln und Anregungen dazu liefern.
Er basiert auf dem Leitlinienentwurf der WHO für Melde- und Lernsysteme für
unerwünschte Ereignisse1, der Empfehlung 2009/C 151/012 des Rates und der
EUNetPaS-Bibliothek3 und veranschaulicht, wie unterschiedlich die einzelnen
europäischen Länder die Erkenntnisse der WHO und der EU bei der
Einführung und Überarbeitung ihrer Meldesysteme angewendet haben.
Trotz der erheblichen Unterschiede zwischen den Meldesystemen der einzelnen
Mitgliedstaaten ist es der MLS-Untergruppe gelungen, wichtige Erkenntnisse zu
gewinnen und Empfehlungen daraus abzuleiten.
Ein wichtiges Anliegen der Untergruppe bestand darin, die Unterschiede
zwischen den Meldesystemen aufzuzeigen, da diese zum Verständnis von deren
unterschiedlichem Aufbau sowie der damit verbundenen Vor- und Nachteile
beitragen können.
Dieser Bericht geht nicht darauf ein, wie das Lernen aus Zwischenfällen
bewerkstelligt werden kann. Zwischenfälle sollten normalerweise zusammen
mit Qualitäts- und Sicherheitsdaten aus anderen Quellen analysiert werden.
Eine gesonderte Analyse von Zwischenfällen, Beschwerden und anderen
Qualitätsdaten könnte eventuell zu fragmentierten Lösungen führen, durch die
sich das Problem nicht wirksam vermeiden lässt.
Norwegen ist Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation, jedoch nicht der EU. Mit
Mitgliedstaaten sind in diesem Bericht die EU-Mitgliedstaaten und Norwegen gemeint.
1
Empfehlung des Rates vom 9. Juni 2009 zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der
Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen.
2
5
Wichtige Erkenntnisse und Empfehlungen
Allgemeiner Aufbau
1. In den Mitgliedstaaten gibt es sowohl verpflichtende als auch freiwillige Meldesysteme, die
beide ihre Vor- und Nachteile haben.
2. Bei einem verpflichtenden System sollten Sanktionsfreiheit der Meldungen und
Vertraulichkeit klar geregelt sein.
3. Es können unterschiedliche Arten von Zwischenfällen gemeldet werden. Bei einer weit
gefassten Definition können jedoch alle Anliegen gemeldet werden, einschließlich
Beinaheschäden und Zwischenfälle „ohne Schaden“, was eine wertvolle Quelle für das
Lernen und für Systemverbesserungen darstellt.
4. Nicht nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen, sondern alle in
Gesundheitsorganisationen Tätigen sollten sicherheitsrelevante Zwischenfälle melden
können.
5. Meldungen von Patienten und ihren Familien sind eine potenziell wertvolle Ressource für
das Lernen und die Verbesserung der Patientensicherheit und sollten gefördert werden. Es
sind weitere Informationen darüber nötig, wie sich dies in verschiedenen
Gesundheitsbereichen am besten ermöglichen lässt.
6. Es sollte eine Trennung zwischen Berichtssystem und formellen Beschwerde- und
Gerichtsverfahren sowie Disziplinarmaßnahmen geben. Angehörige der
Gesundheitsberufe, die einen Zwischenfall melden, sollten vor Disziplinarstrafen oder
Klagen geschützt sein. Die Geheimhaltung der meldenden Person und die entsprechende
Anonymisierung der Daten sollte gewährleistet werden.
7. Es sollten regelmäßig anonymisierte Datenmeldungen veröffentlicht und die daraus
gewonnenen Erkenntnisse bekannt gemacht werden, um die Entwicklung und
Überwachung von Initiativen zur Erhöhung der Patientensicherheit und Vermeidung von
Zwischenfällen in der gesamten EU zu fördern.
Melde- und Lernkultur
Wichtige Erkenntnisse:
1. Das Ziel des Systems muss allen Akteuren klar sein, u. a. dem an vorderster Front tätigen
Personal und den Patienten.
2. Die gemeldeten Zwischenfälle müssen zu sichtbaren Änderungen führen.
3. Patienten und Angehörige sollten einbezogen werden.
Empfehlungen:
1. Allen Meldenden sollte klar sein, welchen Nutzen sie selbst von einer Meldung haben, da
sich dadurch Zwischenfälle vermeiden lassen, die ihnen selbst oder dem Ruf ihrer
Einrichtung schaden könnten.
2. Die oberste Führungsebene im Gesundheitssystem und die Leistungserbringer sollten
kommunizieren, dass das Ziel „Straf- und Sanktionsfreiheit“ ist.
3. Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollten eine Rückmeldung über die
Untersuchungsergebnisse und die ergriffenen Präventivmaßnahmen erhalten.
4. Um den Lerneffekt zu erhöhen, sollte es für Patienten und Angehörige die Möglichkeit
geben, unabhängig vom Beschwerdeverfahren Bericht erstatten zu können.
5. Bei Ereignismeldungenn von Gerichten oder der Polizei müssen legislative Änderungen
hinsichtlich des Datenschutzes berücksichtigt werden, da diese für andere Zwecke
eingeholt werden.
6. Die Meldungen sollten anonymisiert werden, da es dabei eindeutig nicht um das
Eigeninteresse Einzelner geht, sondern vielmehr um ein grundlegendes Interesse am
6
Zwischenfall.
Komponenten eines Berichtssystems
Wichtige Erkenntnisse:
1. Es wird ein Mechanismus zur Erfassung und Speicherung der Daten benötigt.
2. Es sollte ein einheitliches Berichtsformular festgelegt werden.
3. Es sollte Feedbackmechanismen geben.
4. Die Bearbeitung sollte durch Experten in Zusammenarbeit mit dem Management erfolgen.
Empfehlungen:
1. Es sollte spezielle Berichtsformulare geben: eines für Angehörige der Gesundheitsberufe,
eines für Patienten und ihre Angehörigen.
2. Neben den festgelegten Datenangaben sollten die Berichtsformulare die Eingabe von
Freitext erlauben.
3. Der benutzerfreundlichen elektronischen Meldung sollte der Vorzug gegeben werden.
4. Feedback von zentraler oder regionaler Ebene ist wichtig, um die Erkenntnisse über
Risikoprozesse weiterzugeben.
5. Das Feedback an die Meldenden ist eine der wichtigsten Aufgaben. Um die Bereitschaft zur
Meldung künftiger Zwischenfälle unter Angehörigen der Gesundheitsberufe zu erhöhen,
sollte die meldende Person eine Empfangsbestätigung erhalten und über die ergriffenen
Maßnahmen auf dem Laufenden gehalten werden.
6. Sowohl die Bearbeitung als auch die Analyse eines Zwischenfalls sollte durch Experten
erfolgen, die mit dem Thema und den verschiedenen Analyseverfahren vertraut sind. Ein
Beauftragter des Managements muss befugt sein, Maßnahmenpläne zu genehmigen.
7. Die Klassifizierung bzw. Taxonomie der Ereignisse sollte nach einem allgemeinen
Klassifikationssystem erfolgen, das den Vergleich von Daten zwischen
Dienstleistungserbringern ermöglicht. Zusätzlich können krankheitsspezifische und andere
Klassifizierungen je nach Bedarf verwendet werden.
Analyse
Wichtige Erkenntnisse:
1. Eingehende Meldungen über Zwischenfälle sollten geprüft, anonymisiert und systematisch
analysiert werden.
2. Präventionsempfehlungen sollten bekannt gemacht werden.
3. Die zeitnahe Analyse und Überprüfungen sollten durch glaubwürdige Experten erfolgen.
Empfehlungen:
1. Es sollte eine Trennung zwischen lokaler Analyse von Ereignissen und zentraler bzw.
regionaler Überprüfung der Meldungen geben.
2. Es sollten entsprechende Ressourcen für die Analyse und Überprüfung zugewiesen
werden, u. a. für Experten, die die klinische Situation und die damit verbundenen
Versorgungsprozesse verstehen und für das Erkennen von zugrunde liegenden
Systemursachen ausgebildet sind.
3. Bei der Analyse oder Überprüfung auf zentraler oder regionaler Ebene sollte nicht nach
Schuldigen gesucht werden.
4. Mit Unterstützung der zentralen Ebene sollten einheitliche Verfahren mit Beispielen für die
Bearbeitung von Meldungen und den Zugriff auf Daten und Erkenntnisse eingeführt werden,
um die Nutzung der Daten auf lokaler Ebene zu fördern.
5. Auf allen Ebenen sollte der Fokus eher auf der qualitativen Analyse als auf quantitativer
Statistik liegen.
6. Es sollte eine möglichst zeitnahe Überprüfung jedes gemeldeten Zwischenfalls auf lokaler
7
Ebene und eine fallweise Priorisierung von Meldungen für die zentrale Analyse erfolgen.
7. Auf zentraler Ebene sollte eine Priorisierung der eingehenden Meldungen für die
Überprüfung anhand eines automatisierten Algorithmus (z. B. durch Klassifizierung)
vorgenommen werden.
8. Die an der lokalen Analyse beteiligten Personen sollten eine Schulung erhalten; während
der zentralen oder regionalen Überprüfung sollte es ein Feedback zur qualitativen Analyse
geben.
9. Präventionsmaßnahmen sollten über bereits vorhandene Kanäle verbreitet werden.
Zusätzlich zur Ausgabe von separaten Warnhinweisen sollte die Aktualisierung bereits
bestehender Leitlinien in Betracht gezogen werden.
Technische Infrastruktur
Wichtige Erkenntnisse:
1. Eine eingehende Datenanalyse sollte sowohl für Statistiken als auch einzelne
Berichtsinhalte möglich sein.
2. Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollte die Teilnahme unabhängig von ihrer ITAusrüstung möglich sein; Mindestanforderung könnte zumindest ein verfügbarer PC mit
Internetverbindung sein.
3. Die Daten sollten schnellstmöglich elektronisch erfasst werden.
4. Die Onlineübertragung und gemeinsame Nutzung der Daten während der Fallbearbeitung
sollten gewährleistet werden.
5. Die Datensicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Zugangsbeschränkung) bei der Übermittlung,
Speicherung, Weitergabe und Archivierung von Daten muss gewährleistet werden.
6. Es muss für eine fortlaufende Systemverbesserung gesorgt werden.
Empfehlungen:
1. Es sollten besser Daten für jeden einzelnen Zwischenfall erhoben werden als
zusammenfassende Tabellen für die einzelnen Leistungserbringer im Gesundheitswesen
auf zentraler Ebene.
2. Es sollte eine Technologie zur Datenanalyse zur Verfügung gestellt werden, die
Benchmarking und Volltextsuche erlaubt.
3. Für technisch besser ausgerüstete Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollten OnlineUploads und der gemeinsame Zugriff auf anonymisierte Daten möglich sein; für technisch
weniger gut ausgestattete kleinere Gesundheitsorganisationen sollte es webbasierte
Berichtsformulare geben.
4. Webbasierte Berichtsformulare sollten Patienten die Möglichkeit der Berichtseingabe und
der Übertragung von Papiermeldungen ermöglichen. Die webbasierte Meldung sollte bei
allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen dem Personal vor Ort als eine zentrale
Stelle für interne Meldungen dienen.
5. Die wichtigsten Daten aus den verschiedenen Berichtsquellen sollten gespeichert oder
einheitlich dargestellt werden können, um eine integrierte Analyse zu ermöglichen.
6. Es sollte eine automatische Verlinkung mit Spezialsystemen wie Pharmakovigilanz geben,
um Mehrfachmeldungen zu vermeiden.
7. Die Batchübertragung von Daten sollte vermieden werden, um für eine schnelle
Datenverarbeitung zu sorgen und den Zeitraum zwischen Meldung und zentraler bzw.
regionaler Überprüfung möglichst gering zu halten. Die Datenübermittlung und Weitergabe
von Daten sollte über eine gesicherte Internetverbindung erfolgen.
8. Die IT-Kapazität sollte ausreichen, um kontinuierliche Systemverbesserungen zu
gewährleisten.
8
Sonstiges
Meldungen an eine Behörde oder eine andere nationale Stelle von einem lokalen Krankenhaus
oder einer anderen Gesundheitsorganisation gehen meist auf einen einrichtungsinternen
Bericht zurück, der vielleicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Eine Einrichtung, die
Wert auf Patientensicherheit legt, wird jedoch ein internes Berichtssystem haben, das darüber
hinausgehende Informationen erfasst.
Die Ziele eines internen Berichtssystems für Lernzwecke sind: Ermittlung von Fehlern und
Zwischenfällen und die Umgestaltung von Systemen, um die Wahrscheinlichkeit vermeidbarer
Schäden für Patienten zu reduzieren. Dies kann durch eine Untersuchung (Ursachenanalyse)
erreicht werden, bei der zugrunde liegende Systemfehler und unsichere Verfahren aufgezeigt
werden.
Der wichtigste Gedanke dabei und Kern eines sanktionsfreien Umgangs mit
Zwischenfallsmeldungen ist die Erkenntnis, dass Zwischenfälle oder Beinaheschäden nur
Symptome mangelhafter Systeme oder von Schwachstellen und nicht selbst Mängel sind. Das
Melden, ob retrospektiv (Zwischenfälle und Fehler) oder prospektiv (Gefahren oder
„vorprogrammierte Fehler“), steht am Beginn einer Untersuchung und systematischen Analyse
von Systemmängeln, die bei geschicktem Vorgehen zu beträchtlichen Systemverbesserungen
führen können.
9
2. Die Untergruppe „Melde- und Lernsysteme“
Die Untergruppe „Melde- und Lernsysteme“ (MLS-Untergruppe) untersteht der
Arbeitsgruppe der Kommission „Patientensicherheit und Versorgungsqualität“.
Die Aufgabe der MLS-Untergruppe bestand darin, eine Reihe von wichtigen
Erkenntnissen zu gewinnen und Empfehlungen zur Umsetzung der
Empfehlung 2009/C 151/01 des Rates hinsichtlich Melde- und Lernsystemen
abzugeben.
Die Arbeitsgruppe beauftragte die Untergruppe mit der Ausarbeitung dieses
Berichts und bat sie, bestehende Melde- und Lernsysteme (MLS) in den
Mitgliedstaaten zu beleuchten, wichtige Erkenntnisse zu gewinnen und einige
erste Empfehlungen abzugeben in Bezug auf:
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•
•
•
den organisatorischen Rahmen
Regulierungsstellen
Anonymisierung und Vertraulichkeit
Meldeberechtigte
Art der Meldung
freiwillige oder verpflichtende Meldungen
Schulung
Komponenten des Berichtssystems
Verfahren für Analyse und Feedback
Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
technische Infrastruktur
Sicherheitsfragen
Mitglieder der MLS-Untergruppe
Behörde, Mitgliedstaat
Nationale Behörde für Patientenrechte und Beschwerden,
Dänemark
Dienst für Öffentliche Gesundheit, Belgien
GZA-Kliniken, Belgien
GZA-Kliniken, Belgien
Agentur für Qualität und Akkreditierung im Gesundheits- und
Sozialwesen, Kroatien
Ministerium für Gesundheit, Zypern
Ministerium für Gesundheit, Tschechische Republik
Ärztekammer Berlin, Deutschland
Gesundheitsamt, Estland
Bildungszentrum für Gesundheitsmanagement, Semmelweis
Universität, Ungarn
Ministerium für Gesundheit, Italien
Ministerium für Gesundheit, Luxemburg
Ministerium für Gesundheit, Lettland
Norwegisches Wissenszentrum für das Gesundheitswesen,
Norwegen
Ministerium für Gesundheit, Polen
Ministerium für Gesundheit, Slowenien
Ministerium für Gesundheit, Zypern
Ministerium für Gesundheit, Spanien
Mitglied
Martin E. Bommersholdt
(Leiter der Untergruppe)
Hilde Peleman
Dr. Luc Van Looy
Mark Etienne
Jasna Mesaric
Dr. Mary Avraamidou
Zdenek Hrib
Sonja Barth
Eve Pilt
Judit Lam und Eva Belicza
Lucia Guidotti
Martine Debacker
Guna Jermacane
Eli Saastad
Anna Leśniewska
Biserka Simčič und Bojana
Peter Bandura
Yolanda Agra
10
Aufsichtsbehörde für Soziales und Gesundheit, Schweden
Nationales Melde- und Lernsystem, Vereinigtes Königreich
Anita Bashar Aréen
Marcos Manhaes
Außerdem nahmen Vertreter der folgenden Organisationen und Projekte teil:
•
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•
Europäische Kommission
European Health Management Association (EHMA)
Europäisches Patientenforum (EPF)
Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU)
European Federation of Nurses Associations (EFN)
European Hospital and Healthcare Federation (HOPE)
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
European Union of Private Hospitals (UEHP)
Die folgenden Mitgliedstaaten haben Wissen über ihre Meldesysteme
beigesteuert:
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Österreich
Belgien
Kroatien
Zypern
Tschechische Republik
Dänemark
Estland
Frankreich
Deutschland
Ungarn
Irland
Italien
Lettland
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Polen
Slowakei
Slowenien
Spanien
Schweden
Vereinigtes Königreich
11
3. Empfehlungen zu Melde- und Lernsystemen
3.1. Empfehlung des Rates der EU zur Sicherheit der Patienten
In der Empfehlung 2009/C 151/012 des Rates hinsichtlich
Melde- und Lernsystemen für Zwischenfälle wird den
Mitgliedstaaten empfohlen, die Einführung bzw. den Ausbau
der sanktionsfreien Meldungen von unerwünschten
Ereignissen sowie von Lernsystemen zu unterstützen, die
•
eine angemessene Information über Umfang, Art und Ursachen von Fehlern,
Zwischenfällen und Beinaheunfällen gewährleisten;
•
durch Schaffung eines offenen, fairen und sanktionsfreien Umfelds für die
Meldungen die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen dazu anzuregen, aktiv zu
melden. Diese Meldungen sollte sich von den Disziplinarsystemen und verfahren der Mitgliedstaaten für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens
unterscheiden, und die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Haftung
dieser Personen sollten gegebenenfalls klar geregelt sein;
•
Patienten, ihren Angehörigen und sonstigen informellen Betreuern
gegebenenfalls die Gelegenheit geben, über ihre Erfahrungen zu Bericht zu
erstatten;
•
andere Systeme der Sicherheitsmeldungen wie etwa die Systeme der
Pharmakovigilanz und der Medizinprodukte ergänzen, wobei es jedoch
möglichst nicht zu einer Mehrfachmeldung kommen sollte.2
Ein kürzlich veröffentlichter Umsetzungsbericht ist verfügbar.
Die Empfehlung basiert auf den Arbeiten auf dem Gebiet der
Patientensicherheit, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch
ihre Weltallianz für Patientensicherheit (World Alliance for Patient Safey), vom
Europarat und von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) geleistet wurden, und ergänzt diese.2
3.2. Empfehlung des Europarates zur Patientensicherheit
Gemäß der Empfehlung des Ministerkomitees an die
Mitgliedstaaten über den Umgang mit der
Patientensicherheit und die Verhinderung von
unerwünschten Ereignissen im Gesundheitswesen ist das
primäre Ziel eines Berichtssystems für Zwischenfälle die
Verbesserung der Patientensicherheit durch das Lernen aus Zwischenfällen und
Fehlern.
Das Melden und Erfassen von Daten zu Zwischenfällen ist nur sinnvoll, wenn
die Daten analysiert und ausgewertet werden und wenn die an einem
Zwischenfall beteiligten Personen ein entsprechendes Feedback erhalten,
ebenso wie alle anderen, die aus dem Zwischenfall lernen könnten.
12
Meldesysteme für Zwischenfälle sind nicht dazu gedacht, einzelne Mitarbeiter,
die in kritische Ereignisse verwickelt sind, zu identifizieren und zu bestrafen.
Zwischenfälle können durch Angehörige der Gesundheitsberufe, Patienten und
Angehörige oder durch andere informelle Betreuer und Dienste gemeldet
werden.4
3.3. WHO-Programm Patientensicherheit
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Leitlinien zu
Melde- und Lernsystemen für unerwünschte Ereignisse
entworfen, die 2007-2008 Gegenstand einer Konsultation
waren.
Auf dem Gebiet der Patientensicherheit ist es vor allem
wichtig, zu wissen, wie sich Schäden für die Patienten bei der
Behandlung und Pflege vermeiden lassen. Die wesentliche Aufgabe von
Meldesystemen im Bereich der Patientensicherheit ist die Verbesserung der
Patientensicherheit durch das Lernen aus Mängeln des Gesundheitssystems.
Fehler in der Gesundheitsversorgung werden oft durch Schwächen in den
Systemen ausgelöst und haben häufig gemeinsame Ursachen, die generalisiert
und behoben werden können. Obwohl jedes Ereignis einzigartig ist, gibt es
wahrscheinlich Ähnlichkeiten und Muster in den Risikoursachen, die
unbemerkt bleiben können, wenn Zwischenfälle nicht gemeldet und analysiert
werden.
Meldungen sind wesentlich für das Erkennen von Problemen der
Patientensicherheit. Allein dadurch lässt sich jedoch niemals ein vollständiges
Bild aller Ursachen für Gefahren und Patientenschäden zeichnen. Deshalb
werden in den Leitlinien weitere Informationsquellen für Patientensicherheit
vorgeschlagen, die sowohl von den Gesundheitsdiensten als auch auf nationaler
Ebene verwendet werden können.
Bevor über die Einführung eines nationalen Melde- und Lernsystems
entschieden wird, sollten die Staaten sorgfältig überlegen, was die Ziele des
Systems sind, ob sie die Kapazitäten aufbauen können, auf die Meldungen zu
reagieren, und welche Mittel erforderlich sein werden. Wichtig ist auch, in
welchem Umfang gemeldet werden soll und welche Daten erfasst werden sollen.
Die WHO-Leitlinien wurden 2005 veröffentlicht und enthalten zu jedem der
behandelten Themen wichtige, aber einfache Kernaussagen darüber, was zu tun
ist. Es werden zehn grundlegende Empfehlungen ausgesprochen. Sämtliche
Kernaussagen und Empfehlungen in den Leitlinien besitzen immer noch volle
Gültigkeit.1
13
4. Zweck und Funktion von Melde- und
Lernsystemen
Ein Berichtssystem dient vor allem dazu, die Ergebnisse der Datenanalyse und
der Untersuchungen direkt für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu
verwenden und den Angehörigen der Gesundheitsberufe dabei zu helfen, ihre
Arbeit sicherer zu machen.
Tabelle 1: Bezeichnung der Meldesysteme
EU-Mitgliedstaat
Name des Berichtssystem für
Zwischenfälle
ÖSTERREICH
1. CIRSmedical.at.
2. Regionales CIRS-Netzwerk
3. Lokales Melde- und Lernsystem (MLS)
BELGIEN
ZYPERN
TSCHECHISCHE
REPUBLIK
DÄNEMARK
ESTLAND
FRANKREICH*
DEUTSCHLAND**
UNGARN
IRLAND
ITALIEN
LETTLAND
LUXEMBURG
NIEDERLANDE
Melde- und Lernsystem für Zwischenfälle
und Beinahezwischenfälle.
Berichtssystem für unerwünschte Ereignisse
und Beinahezwischenfälle in öffentlichen
Krankenhäusern.
Landesweites Zwischenfallberichtssystem.
Ebene
Regional
(eigenständig)
Lokal (eigenständig)
Lokal (eigenständig)
Lokal (eigenständig)
National
Dänische Patientensicherheitsdatenbank.
Systeme in regionalen Krankenhäusern mit
unterschiedlichen Namen – eigenständige
lokale Systeme.
Melde- und Lernsysteme auf regionaler und
lokaler Ebene mit unterschiedlichen Namen.
National
National
Lokal (eigenständig)
1. CIRSmedical.de.
2. Krankenhaus-CIRS-Netz (KH-CIRS-Netz)
3. FehlerMelde- und Lernsystem für
Hausärzte in Deutschland
4. Netzwerk CIRS-Berlin
Nationales Melde- und Lernsystem
(NEVES)
Nationales Managementsystem für
unerwünschte Ereignisse (NAEMS –
National Adverse Event Management
System).
Überwachungssystem für Sentinel Events.
Bundesweit (1, 2, 3)
Regional (4)
Einige Krankenhäuser haben ihre eigenen
Melde- und Lernsysteme eingeführt.
Krankenhäuser haben ihre eigenen Meldeund Lernsysteme auf lokaler Ebene
eingeführt.
Landesweites Melde- und Lernsystem für
Medikationszwischenfälle: Das Centrale
Regional
(eigenständig)
Lokal (eigenständig)
National
National
National
Regional
Lokal (Verbindung zu
einem zentralen
System)
Lokal (eigenständig)
Lokal (eigenständig)
National
Lokal (Verbindung
14
NORWEGEN
SLOWAKEI
SLOWENIEN
SPANIEN
SCHWEDEN
VEREINIGTES
KÖNIGREICH
Medicatie-incidenten Registratie (CMR) wird
gerade auf alle Zwischenfälle in der
Gesundheitsversorgung ausgeweitet.
Lokale Meldesysteme in Krankenhäusern
und Arztpraxen.
Zwischenfallberichtssystem.
Verpflichtende Meldung von Zwischenfällen
und freiwillige Meldung von Fehlern bei
Krankenhausbehandlungen.
Landesweites Zwischenfallberichtssystem.
Sistema de Notificación y Aprendizaje para
la Seguridad del Paciente (SINASP)
Lex Maria.
Nationale IT-Unterstützung für die
Ursachenanalyse von unerwünschten
Ereignissen (NITHA) und die nationale
Datenbank für das Lernen aus
Ursachenanalysen.
Die nationalen Qualitätsregister.
Jährliche Überprüfungen der medizinischen
Aufzeichnungen (abgeändertes IHI Global
Trigger Tool) zur Ermittlung unerwünschter
Ereignisse, die der lokalen und nationalen
Datenbank gemeldet werden.
Das MLS der Patientenversicherung LÖF.
Das MLS des Patientenbeirats.
Sonstige regionale und lokale MLS.
Nationales Melde- und Lernsystem (NRLS –
National Reporting and Learning System)
zum zentralen System)
National
National
National
National
Regional
Lokal (Verbindung zu
einem zentralen
System)
National
Regional
Lokal
National
Lokal (Verbindung zu
einem zentralen
System)
*Frankreich: Meldungen und Lernen zählen zu den wichtigsten Aufgaben des Nationalen
Programms für die Patientensicherheit (2013-2017). Es besteht eine rechtliche Verpflichtung
zur Meldung von Krankenhausinfektionen oder schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen
im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung an die regionale
Gesundheitsaufsichtsbehörde. Derzeit werden weitere Vorschriften für die Einrichtung und die
Umsetzung eines umfassendes Melde- und Lernsystems erarbeitet. Drei regionale
Gesundheitsaufsichtsbehörden (von 26) führen derzeit Versuche mit Melde- und Lernsystemen
durch (unter verschiedenen Namen). Auf lokaler Ebene gibt es in jedem öffentlichen und
privaten Krankenhaus Melde- und Lernsysteme.
**Deutschland: Die oben genannten Meldesysteme sind nur Beispiele für die in
Deutschland bestehenden Systeme. Es kann an dieser Stelle kein vollständiger Überblick
vermittelt werden.
Das Frustrierendste für Patienten wie auch für die im Gesundheitswesen
Tätigen ist wohl, wenn trotz der Bemühungen, die Sicherheit zu verbessern, in
Gesundheitssystemen aus Fehlern offenbar nicht gelernt wird. Es ist sehr
wichtig, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen und Organisationen ihre
im Rahmen einer Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse möglichst
umfassend weitergeben, denn darin liegt eine große Chance zur Verbesserung
15
der Gesundheitsversorgung. Angehörige der Gesundheitsberufe sollten jeden
Unfall oder Zwischenfall sofort melden. Dafür muss es ein Melde- und
Lernsystem und in Bezug auf die Meldung von Verletzungen am Arbeitsplatz
eine Kultur geben, bei der es nicht um Schuldzuweisungen geht.5
Es muss verhindert werden, dass sich in den verschiedenen Bereichen Fehler
wiederholen, die vermeidbar wären und durch die Patienten einem Schaden
oder der Gefahr eines Schadens ausgesetzt werden.
Eine Möglichkeit, dies zu verhindern, ist die Analyse der Daten und die
Entwicklung spezifischer Maßnahmen. Leistungserbringer im
Gesundheitswesen, Patienten und Angehörige sollten ihrer lokalen
Gesundheitsorganisation Bericht erstatten, und diese wiederum über ein
regionales oder nationales Berichtssystem an eine breitere Zielgruppe.
Ein dynamisches Berichtssystem kann einige der wichtigsten Informationen für
Verbesserungen in der Praxis der Gesundheitsversorgung liefern und ist
innerhalb eines Krankenhauses oder einer anderen Gesundheitseinrichtung ein
Indikator für eine gute Sicherheitskultur.
Zumindest können Sicherheitsmeldungen beim Erkennen von Gefahren und
Risiken helfen und Aufschluss darüber geben, wo Systemschwächen liegen.
Dadurch können Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung ins Auge gefasst
werden, um Verfahren und Systeme zu ändern und die Wahrscheinlichkeit eines
Schadens für die Patienten zu reduzieren.
Tabelle 1 vermittelt einen Überblick über die Meldesysteme in den
Mitgliedstaaten und die Ebene, auf der sie betrieben werden. Daraus geht
hervor, dass es viele verschiedene operative Ebenen gibt. So hat zum Beispiel
Österreich nicht nur ein nationales System, sondern auch regionale und lokale
Meldesysteme, die unabhängig und ohne Verbindung zu anderen Systemen
funktionieren.
5. Vorgehensweise
Dieser Bericht stützt sich hauptsächlich auf praktische Erfahrungen in der
Entwicklung und dem Betrieb bestehender Meldesysteme in den
Mitgliedstaaten.
Der Bericht wurde in mehreren Phasen erstellt. In der ersten Phase, von Juli bis
August 2013, wurden alle Länder ersucht, die Angaben über ihre Meldesysteme
in der EUNetPaS-Datenbank zu aktualisieren. Das Ziel bestand darin, den
Großteil der wichtigsten Meldesysteme zu erfassen und für die Richtigkeit der
Kontaktdaten zu sorgen.
In der zweiten Phase, von August bis Oktober 2013, wurde versucht, sich auf die
einzelnen Punkte der Berichtsvorlage zu einigen. Dänemark arbeitete einen
Entwurf für eine Berichtsvorlage aus, der mehrmals in der MLS-Untergruppe
überarbeitet wurde.
Dieser wurde mit Fragen für jeden Abschnitt ergänzt. Alle Mitglieder der
Untergruppe wurden gebeten, den Entwurf mit Informationen über ihr eigenes
Berichtssystem zu füllen.
16
In der dritten Phase, von November 2013 bis Februar 2014, wurden die Daten
analysiert und der Bericht fertiggestellt.
Das Ergebnis waren vorwiegend Informationen organisatorischer oder
administrativer Art. Die MLS-Untergruppe beschloss daher, bei der Erfassung
von Informationen hinsichtlich der Überlegungen und Entscheidungen im
Zusammenhang mit der Einführung der Meldesysteme systematischer
vorzugehen.
Nach einer sorgfältigen Analyse ermittelte die Untergruppe wichtige
Erkenntnisse und legte aus den Erfahrungen abgeleitete Empfehlungen zur
Entwicklung von Meldesystemen vor.
Die EU-Mitgliedstaaten, die nicht auf die Anfragen der MLS-Untergruppe
geantwortet haben oder die nicht in der EUNetPaS-Datenbank registriert sind,
werden in diesem Bericht nicht erwähnt.
17
6. Organisation
Die Mitgliedstaaten sind beim Aufbau nationaler Meldesysteme unterschiedlich
vorgegangen. Die verschiedenen Modelle sind von verschiedenen Aspekten
abhängig wie Zweck, Ziel, historische Entwicklung,
Akkreditierungsanforderungen und Qualitätsstandards, WHO-Empfehlungen.
6.1. Der organisatorische Rahmen
Nationale oder systemweite Meldesysteme sind ohne Frage von großem Wert,
wenn es darum geht, aus den Erfahrungen anderer zu lernen. Viele
Zwischenfälle treten nur selten auf und können daher – Beobachtern in der
Einrichtung – als isolierte Fälle (Ausreißer) erscheinen. Gemeinsamkeiten und
eine gemeinsame Verursachung kristallisieren sich nur bei einer Analyse von
aggregierten Daten heraus. Wenn aufgezeigt wird, dass schwerwiegende
Ereignisse in vergleichbaren Einrichtungen mit gutem Ruf vorkommen, kann
damit der typischen Reaktion entgegengewirkt werden, „dies könne hier nie
passieren“, was die Leistungserbringer tatsächlich glauben könnten, wenn sie zu
einem schwerwiegenden Ereignis wie einer Operation an der falschen
Körperstelle befragt werden.
Es gibt jedoch auch andere wertvolle Datenquellen zur Patientensicherheit, die
sowohl auf organisationsinterner als auch auf nationaler Ebene verwendet
werden können. Viele sind mit geringeren Kosten verbunden und stellen daher
eine wichtige Option für Staaten und Gesundheitsorganisationen dar, die kein
großes Berichtssystem finanzieren können, sollten aber auch von jenen mit
hoch entwickelten Meldesystemen in Erwägung gezogen werden.
Meldesysteme haben in jedem Mitgliedstaat ihre eigene Geschichte, und die
Systeme unterscheiden sich daher hinsichtlich ihrer organisatorischen
Rahmenbedingungen. Man unterscheidet drei Arten von Rahmenbedingungen:
gesundheitspolitische, berufliche und jene der lokalen
Gesundheitsorganisationen.
6.1.1. Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen
Welche Organisation für Meldesysteme zuständig ist, ist von Mitgliedstaat zu
Mitgliedstaat unterschiedlich. In den meisten Mitgliedstaaten liegt die
Verantwortung beim Ministerium für Gesundheit oder bei Behörden unter
dessen Aufsicht. Andere Mitgliedstaaten haben die Verantwortung für das
Berichtssystem Regulierungsorganisationen in diesem Bereich übertragen. In
einigen EU-Ländern gibt es ein überregionales Berichtssystem, während die
Verantwortung für die lokalen Meldesysteme bei den jeweiligen
Krankenhäusern liegt.
In einigen Mitgliedstaaten wurden die Meldesysteme nach ein paar Jahren
Erfahrung einer anderen Organisation übertragen.
Meldesysteme sollten von jeglicher Autorität unabhängig sein, die den
Meldungen oder die Organisation bestrafen kann und ein Interesse am Ergebnis
18
hat. Der Einsatz einer „Firewall“ zwischen der meldenden Behörde und der
Disziplinarbehörde in einem Regierungssystem kann schwierig sein, ist aber
wichtig, wenn das Vertrauen in die Meldungen erhalten bleiben soll.
Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen
Dem Gesundheitsministerium unterstellte Behörden
Die dänische Patientensicherheitsdatenbank (DPSD) wurde 2004 im Auftrag des
Gesundheitsamts eingerichtet, das dem Gesundheitsministerium untersteht. Im Jahr 2011
wurde die DPSD der neuen dänischen Nationalen Behörde für Patientenrechte und
Beschwerden (NAPRC) übertragen, einer unabhängigen staatlichen Einrichtung unter dem
Gesundheitsministerium mit den Schwerpunkten Patientenrechte, Schadenersatz,
unerwünschte Ereignisse und Lernen.
Norwegen hat sein nationales MLS einer staatlich finanzierten Stelle übertragen, die aber
keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Gesundheitssystem oder Personal hat noch Strafen
verhängen kann. Damit wird die notwendige Distanz und Unabhängigkeit gewährleistet und
gleichzeitig die Finanzierung sichergestellt.
Schweden: Nach dem Patientensicherheitsgesetz (2010:659) müssen alle Leistungserbringer
im Gesundheitswesen der Aufsichtsbehörde für Soziales und Gesundheit Bericht erstatten, die
von der Regulierungsbehörde, dem nationalen Gesundheits- und Wohlfahrtsamt, getrennt ist.
Nach dem Patientenschadensgesetz (1996:799) können Patienten, denen im Rahmen der
Behandlung oder Pflege ein Schaden entstanden ist, von der Patientenversicherung LÖF
Schadenersatz fordern. Die Schadenersatzforderungen von Patienten bilden die Grundlage
des MLS, das von Strafsystemen getrennt ist.
Nach dem Patientenbeiratsgesetz (1998:1656) können Patienten einem regionalen
Patientenbeirat Bericht erstatten.
Das National Reporting and Learning System (NRLS) des Vereinigten Königreichs wurde
2003 unter der nationalen Behörde für Patientensicherheit (NPSA – National Patient Safety
Agency) eingerichtet. Es ermöglicht auf nationaler Ebene die Sammlung und Analyse von
Berichten zur Patientensicherheit aus Einrichtungen des gesamten staatlichen
Gesundheitsdienstes (NHS – National Health Service) in England und Wales.
Nach der Abschaffung der NPSA im Jahr 2012 ging die Gesamtverantwortung für das NRLS
auf den NHS England über.
Die NRLS-Daten sind Teil der nationalen Statistik des VK. Allerdings wurde das NRLS als ein
freiwilliges System zur Meldung von Zwischenfällen auf dem Gebiet der Patientensicherheit
eingerichtet und liefert daher keine Daten über die definitive Zahl von Zwischenfällen im
Zusammenhang mit der Patientensicherheit im NHS.
6.1.2. Berufliche Rahmenbedingungen
Mehrere Mitgliedstaaten empfehlen die Einbeziehung verschiedener
Berufsorganisationen, wie Ärzte- und Pflegeverbände, in die Entwicklung neuer
Meldesysteme.
19
Berufliche Rahmenbedingungen
In Frankreich ist 2006 ein eigenes nationales Berichtssystem für Sentinel Events für Ärzte mit
„risikobehafteten Fachgebieten“ unter dem Namen „Accreditation des médecins des spécialités
à risques“ eingeführt worden. Es wird von der nationalen Gesundheitsbehörde koordiniert und
von den jeweiligen Berufsorganisationen für die betreffenden Fachgebiete betrieben. Eine
Weiterentwicklung dieses MLS steht an (insbesondere die Ausweitung auf unerwünschte
Ereignisse.
In Deutschland wird das 2005 ins Leben gerufene bundesweite Berichtssystem
www.CIRSmedical.de vom ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) organisiert.
Cirsmedical.de ist internetbasiert und steht jedem offen, der einen Beinaheschaden berichten
und analysieren lassen möchte. Ein weiteres deutschlandweites Berichtssystem, www.jederfehler-zaehlt.de, wurde 2004 gegründet und zielt auf die Primärversorgung ab.
In Ungarn startete auf eine WHO-Anfrage hin das Bildungszentrum für
Gesundheitsmanagement (HSMTC – Health Services Management Training Centre) der
Semmelweis Universität 2006 ein Pilotprogramm zur Entwicklung eines nationalen Melde- und
Lernsystems. Die zentralen Grundsätze (anonym, freiwillig, vertraulich, unabhängig,
sanktionsfrei, Analyse durch Experten) stützten sich auf die Empfehlungen des WHOLeitlinienentwurfs für Melde- und Lernsysteme für unerwünschte Ereignisse.
In den Niederlanden wurde 2006 ein landesweites Berichtssystem für
Medikationszwischenfälle vom Verband niederländischer Krankenhausapotheker (NVZA)
entwickelt. 2010 wurde das System auf das Personal in Arztpraxen und psychiatrischen
Einrichtungen ausgeweitet und sollte ab 2014 für alle Zwischenfälle in der
Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.
In der Slowakei wird das 2007 ins Leben gerufene Berichtssystem von der
Gesundheitsaufsichtsbehörde getragen. Diese wurde gemäß dem Gesetz Nr. 581/2004 als
eine juristische Person gegründet, die mit der Vollmacht ausgestattet ist, die Erbringung von
Gesundheitsdienstleistungen und die staatliche Krankenversicherung im Bereich der
öffentlichen Verwaltung zu überwachen.
6.1.3. Lokale Gesundheitsorganisationen
Lokale Gesundheitsorganisationen
Belgien, Zypern, Frankreich, Lettland, Luxemburg, Norwegen und Schweden haben keine
nationale Datenbank, an die eine systematische Meldung von Zwischenfällen durch die
Krankenhäuser erfolgen muss. Das Melde- und Lernsystem für Zwischenfälle und
Beinahezwischenfälle ist als ein krankenhausweites System für alle Zwischenfälle gedacht.
6.2. Ebene der Meldesysteme
Die meisten Mitgliedstaaten haben ein überregionales Berichtssystem oder ein
überregionales Berichtssystem mit mehreren regionalen oder lokalen Systemen.
In ein paar Mitgliedstaaten gibt es unabhängige lokale Meldesysteme in
einzelnen Krankenhäusern. In Tabelle 1 wird gezeigt, auf welcher
organisatorischen Ebene ein Berichtssystem betrieben wird.
20
6.3. Gründe für die Einführung eines Berichtssystems
In diesem Abschnitt wird beschrieben, was die Mitgliedstaaten zur Einrichtung
eines überregionalen Berichtssystems für Zwischenfälle oder Beinaheschäden
bewegt oder motiviert hat.
Die einzelnen Mitgliedstaaten haben ihre eigene Geschichte und eigenen
Hintergründe in Bezug auf Einrichtung eines überregionalen Berichtssystems
für Zwischenfälle oder Beinaheschäden, aber sie haben auch vieles gemeinsam,
wie unten beschrieben wird. Für die meisten Mitgliedstaaten waren einer oder
mehrere der folgenden Gründe ausschlaggebend.
6.3.1. Schwerpunkt liegt auf Meldungen und Lernen
Alle Mitgliedstaaten haben angegeben, dass es ihnen vor allem um eine
Förderung der Patientensicherheitskultur geht, um das Lernen aus
Zwischenfällen, Fehlern, Gefahrensituationen und sonstigen Vorkommnissen zu
ermöglichen. Es wird eine Verlagerung des Schwerpunkts von einer Kultur der
Schuldzuweisung und Rechenschaftspflicht auf das Lernen angestrebt, um die
Wiederholung von Fehlern zu vermeiden und die Bereitschaft zur Meldung zu
erhöhen. Es waren aber auch andere Faktoren ausschlaggebend: die
Notwendigkeit oder der Wunsch, Gesundheitsorganisationen hinsichtlich der
Patientensicherheit miteinander zu vergleichen; Reaktion der Politik auf die
Medienaufmerksamkeit für das Thema Patientensicherheit; nationale
Akkreditierungspolitik für Krankenhäuser; Reaktion auf EU- oder WHOEmpfehlungen. All diese Faktoren haben die Mitgliedstaaten bei der
Einrichtung lokaler, regionaler oder überregionaler Meldesysteme beeinflusst.
6.3.2. Benchmarking der Patientensicherheit
Mitgliedstaaten, die ihre Meldesysteme vor 2009 eingeführt haben, gaben an,
durch ausländische Studien angeregt worden zu sein. Sie führten ähnliche
Studien in ihren eigenen Bereichen durch, die auf die Notwendigkeit der
Erhöhung der Patientensicherheit hinwiesen. Davon ausgehend wurden eine
oder mehrere nationale Studien durchgeführt, um auf nationaler Ebene
Probleme im Bereich der Patientensicherheit zu ermitteln.
Die 1999 erschienene Veröffentlichung „To err is human“ (Irren ist menschlich)
des US-amerikanischen Instituts für Medizin (IOM – Institute of Medicine)
rückte die Bedeutung der Vermeidung von unnötigen Schäden in der
Gesundheitsversorgung verstärkt in das Bewusstsein von Politikern, Managern,
Mitarbeitern und der breiten Öffentlichkeit. Seit damals haben verschiedene
Organisationen (darunter WHO, Europarat und der Rat der Europäischen
Union) die Entwicklung von Patientensicherheitsstrategien und -programmen
empfohlen, die auf die Vermeidung von Fehlern und Zwischenfällen in
Verbindung mit der Gesundheitsversorgung ausgerichtet sind.
Einer Reihe von Studien zufolge (beginnend mit der Harvard Medical Practice
Study, die 1991 in den USA erschien) liegt die Rate der Zwischenfälle in
21
Akutkrankenhäusern weltweit schätzungsweise zwischen 3 % und 17 %, in
Europa zwischen 8 %und 12 %.
Dänemark, Norwegen, die Niederlande, Spanien und das VK geben an, dass für
sie auch das Benchmarking der Patientensicherheit entscheidend war.
6.3.3. Politischer Druck von der Öffentlichkeit, den Medien oder
Fachkreisen
In einigen Mitgliedstaaten haben schlechte Ergebnisse für Patienten aufgrund
unsicherer Verfahren oder Systeme ein großes Medienecho ausgelöst und
innenpolitischen Druck erzeugt, die Patientensicherheit zu verbessern. Die
Einführung eines nationalen Patientensicherheitsgesetzes und eines
überregionalen Berichtssystems in Dänemark im Jahr 2004 ist teilweise darauf
zurückzuführen.
In Dänemark, Deutschland, Norwegen, Spanien und dem VK ist ebenfalls der
politische Druck der Öffentlichkeit und der Fachkreise ein Beweggrund
gewesen.
6.3.4. Akkreditierungsprogramme für Krankenhäuser
Einige Mitgliedstaaten gaben an, dass Überprüfungen im Rahmen von
Akkreditierungsprogrammen für Krankenhäuser ergaben, dass in einzelnen
Krankenhäusern ein lokales Berichtssystem für Zwischenfälle verpflichtend
eingeführt werden sollte.
Belgien, Dänemark und das VK sind auch durch Akkreditierungsprogramme
angeregt worden.
6.3.5. EU-Empfehlung 2009
Mitgliedstaaten, die ihre Meldesysteme nach 2009 eingeführt haben, schrieben
dies – zumindest teilweise – der Empfehlung des Rates von 2009 zu, aber auch
internationalen Studien zur Patientensicherheit.
Die Empfehlung des Rates basiert auf den Arbeiten auf dem Gebiet der
Patientensicherheit, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch
ihre Weltallianz für Patientensicherheit (World Alliance for Patient Safey), vom
Europarat und von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) geleistet wurden, und ergänzt diese. Der Empfehlung
zufolge sollten die Mitgliedstaaten „umfassende Berichterstattungs- und
Lernsysteme einrichten, aufrechterhalten oder verbessern, sodass Umfang und
Ursachen von Zwischenfällen im Hinblick auf die Entwicklung effizienter
Lösungen und Maßnahmen erfasst werden können. Die Patientensicherheit
sollte einen festen Platz in der Aus- und Weiterbildung derjenigen haben, die im
Gesundheitswesen arbeiten und entsprechende Leistungen erbringen.“
Ferner heißt es: „Zwecks Einführung effizienter und transparenter Programme,
Strukturen und Strategien auf dem Gebiet der Patientensicherheit sollten auf
22
Gemeinschaftsebene vergleichbare und aggregierte Daten erhoben und
bewährte Verfahrensweisen unter den Mitgliedstaaten verbreitet werden. Zur
Erleichterung des Lernens voneinander ist es erforderlich, durch eine
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission eine einheitliche Terminologie der Patientensicherheit sowie
gemeinsame Indikatoren zu entwickeln, wobei die Arbeiten der einschlägigen
internationalen Organisationen berücksichtigt werden sollten.“
Die Tschechische Republik, Luxemburg und Lettland haben die Empfehlung des
Rates als Anlass für die Einrichtung eines Berichtssystems angegeben.
6.3.6. Austauschprogramm HOPE
In Lettland gab es Überlegungen, ein landesweites Berichtssystem einzuführen,
da es dort weder ein regionales noch ein überregionales, sondern nur lokale
Meldesysteme in einigen Krankenhäusern gibt.
Der Grund für die Einführung eines Melde- und Lernsystems auf lokaler
Krankenhausebene waren Erfahrungen, die ein Krankenhaus im Rahmen des
internationalen Austauschprogramms HOPE (European Hospital and
Healthcare Federation – europäischer Krankenhausverband) gewonnen hat3.
Das Programm läuft seit 1981 und bietet eine vierwöchige Ausbildung für
Führungskräfte in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen.
6.4. Implementierung
Einige Methoden beruhen auf den Grundsätzen der Qualitätsverbesserung,
andere stammen aus dem Projektmanagement. Welche Methode gewählt wird,
hängt von den Umständen vor Ort ab. Tabelle 2 vermittelt einen Überblick über
die häufigsten Vorgehensweisen bei der Einrichtung eines neuen
Berichtssystems für Zwischenfälle.
Tabelle 2: Wie wurde das Berichtssystem umgesetzt?
Methode
Mitgliedstaat
Pilotprojekt
Österreich, Zypern, Tschechische Republik,
Deutschland, Ungarn, Italien, Niederlande,
Norwegen, Spanien, Vereinigtes Königreich.
Schrittweise
Umsetzung
Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn,
Irland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Spanien
und Schweden.
Sofortiger Vollbetrieb
Dänemark, Slowakei und Slowenien.
3
http://www.hope.be/04exchange/exchangefirstpage.html.
23
6.5. Finanzierung
Die Finanzierungsmodelle der Meldesysteme weichen voneinander ab. In den
Mitgliedstaaten kann die Finanzierung von Meldesystemen durch Regierungen,
Projektmittel, die WHO oder Krankenversicherungsgesellschaften erfolgen.
Eine genaue Angabe der Kosten für Meldesysteme ist nicht möglich, da diese
von vielen Faktoren abhängen: Systemkosten, Lizenzen und unsichtbare Kosten
(z. B. Zeitaufwand für Entwicklung, Ausbildung, Fallverwaltung, Analyse,
Verbesserung und Meetings). Da sich die Kosten auf die
Gesundheitsorganisationen verteilen, lassen sie sich schwer quantifizieren.
In Belgien, Kroatien, Dänemark, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, der
Slowakei, Spanien und dem Vereinigten Königreich haben die Regierungen die
Meldesysteme finanziert oder finanzielle Zuschüsse gewährt.
Die Tschechische Republik gewährte in der Pilotphase eine jährliche staatliche
Forschungsbeihilfe. Heute untersteht das System einer Regierungsstelle (Institut für
Gesundheitsstatistik und Informatik), die zusätzliche Mittel für die Verwaltung des Systems
erhalten hat. Die Analyse der schwerwiegendsten Ereignisse erfolgt durch eine im Ministerium
untergebrachte Expertengruppe.
In Dänemark wird das Berichtssystem vom Staat finanziert. Es gibt eine gemeinsame
Verantwortung: der Staat besitzt das Berichtssystem, aber die Daten sind bis zum Abschluss
der Analyse und der elektronischen Übertragung an die zentrale Ebene Eigentum der
Regionen und Gemeinden. Die Regionen und Gemeinden stellen qualifiziertes Personal für
die Bearbeitung der Ereignisse und die Durchführung der Analysen und kommen für die
Analyse und das Lernen auf.
In Deutschland sollen nach dem Patientenrechtegesetz von 2013 jene Krankenhäuser
zusätzliche Mittel erhalten, die nicht nur interne Meldesysteme haben, sondern sich auf
freiwilliger Basis auch an einrichtungsübergreifenden Systemen beteiligen.
Das Berichtssystem in Ungarn geht auf eine Forderung der WHO zurück, die anfangs das
NEVES-System finanzierte. Heute stehen Mittel im Rahmen des ungarischen
Akkreditierungsprogramms für Systemverbesserungen zur Verfügung.
In den Niederlanden wurde die Entwicklung und Umsetzung der ersten überregionalen
Datenbank für Medikationszwischenfälle in Krankenhäusern von der niederländischen
Krankenhausvereinigung und dem Verband niederländischer Krankenhausapotheker
finanziert. Die Anpassung des Systems und seine Umsetzung in der Primärversorgung wurde
zum Teil von der Regierung und zum Teil vom Verband der (Krankenhaus)Apotheker
finanziert. Im Jahr 2012 hat eine unabhängige Stiftung die Verantwortung für die weitere
Umsetzung eines überregionalen Melde- und Lernsystems übernommen. Die Stiftung wird
durch Beiträge der Apotheker und vorübergehend staatlich finanziert.
In der Slowakei wird das Berichtssystem von der Gesundheitsaufsichtsbehörde finanziert, die
wiederum von den Krankenversicherungsgesellschaften finanziert wird.
24
7. Wichtige Faktoren
7.1. Regulierungsrahmen
Die Mitgliedstaaten gehen bei der Regulierung von Meldesystemen im Bereich
der Patientensicherheit unterschiedlich vor. Wie aus Tabelle 3 hervorgeht, gibt
es in Mitgliedstaaten mit verpflichtenden Meldesystemen Gesetze oder
Leitlinien zur Regulierung des Berichtsverfahrens sowie der Vertraulichkeit und
Anonymität. Mitgliedstaaten mit freiwilligen Berichtsystemen verfügen nicht
unbedingt über eine derartige Regulierung.
Mitgliedstaaten, in denen die Meldung von Zwischenfällen geregelt ist, haben
Gesetze oder Leitlinien zu folgenden Punkten eingeführt:
•
Auf welcher Ebene werden Meldesysteme betrieben?
•
Wann ist die Meldung eines Zwischenfalls verpflichtend bzw. wann ist sie
freiwillig und wer ist dafür verantwortlich?
•
Welche Arten von Zwischenfällen sollen gemeldet werden?
•
Wer muss auf die Meldungen reagieren?
•
Inwieweit werden die Meldungen zum Schutz der Identität des
Meldenden und (anderer) Angehöriger der Gesundheitsberufe
anonymisiert und vertraulich behandelt?
•
Wie wird gewährleistet, dass der Meldende keine Sanktionen zu
befürchten hat?
Tabelle 3 zeigt, wer Zwischenfälle melden darf und welche Anforderungen es gibt.
Mitgliedstaat
Angehörige
der
Gesundheitsberufe
Gesundheitsorganisationen
Patienten
Angehörige
Öffentlich
Gesetzlich
geregelt
ÖSTERREICH
BELGIEN
KROATIEN
ZYPERN
TSCHECHISCHE
REPUBLIK
DÄNEMARK
ESTLAND
FRANKREICH
DEUTSCHLAND
UNGARN
IRLAND
ITALIEN
LETTLAND
LUXEM-BURG
freiwillig
freiwillig
verpflichtend
freiwillig
freiwillig
nein
nein
nein
nein
nein
nein
freiwillig
freiwillig
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
teilweise
teilweise
nein
nein
verpflichtend
verpflichtend
verpflichtend
freiwillig
freiwillig
verpflichtend
verpflichtend
freiwillig
freiwillig
nein
nein
nein
freiwillig
freiwillig
ja
ja
nein
nein
freiwillig
nein
freiwillig
freiwillig
nein
nein
nein
nein
nein
freiwillig
nein
freiwillig
freiwillig
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
freiwillig
freiwillig
nein
nein
nein
nein
nein
ja
teilweise
teilweise
*
nein
teilweise
teilweise
Teilweise
nein
NIEDER-LANDE
freiwillig
nein
nein
nein
nein
teilweise
25
NORWEGEN
verpflichtend nein
SLOWAKEI
freiwillig
verpflichtend
SLOWENIEN
freiwillig
verpflichtend
SPANIEN
freiwillig
nein
SCHWEDEN
verpflichtend verpflichtend
Vereinigtes
freiwillig
verpflichtend
Königreich
* Rechtsvorschriften in Deutschland: § 137 SGB V
nein
nein
nein
nein
freiwillig
freiwillig
nein
nein
nein
nein
freiwillig
freiwillig
nein
nein
nein
nein
freiwillig
freiwillig
ja
nein
nein
nein
ja
teilweise
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen
Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach Absatz 1 Nummer 1
erstmalig bis zum 26. Februar 2014 wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Patientensicherheit und legt insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und
Fehlermeldesysteme fest. Über die Umsetzung von Risikomanagement- und
Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern ist in den Qualitätsberichten nach Absatz 3
Nummer 4 zu informieren. Als Grundlage für die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen nach
§ 17b Absatz 1 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bestimmt der Gemeinsame
Bundesausschuss Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme, die in
besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären
Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse
beizutragen.
26
7.2. Verpflichtende oder freiwillige Systeme
In einigen Mitgliedstaaten ist die Meldung von Zwischenfällen verpflichtend, in
anderen freiwillig. Mitgliedstaaten mit verpflichtender Meldung haben dies
entweder durch Gesetze oder lokale Vorschriften geregelt.
In diesem Abschnitt werden Beispiele dafür angeführt, was die Mitgliedstaaten
zu ihrer Entscheidung bewogen hat.
In Deutschland sind Meldesysteme in Krankenhäusern verpflichtend, die Meldung ist freiwillig.
Der Schwerpunkt liegt auf der Meldung von Beinaheschäden.
In Ungarn bestand das ursprüngliche Ziel des Melde- und Lernsystems NEVES darin,
Gesundheitsorganisationen bei der Untersuchung von Zwischenfällen durch Ursachenanalysen
zu unterstützen. Dafür wurden ereignisspezifische Berichtsformulare erarbeitet. Das System ist
freiwillig, um Angst vor Strafe und persönlicher Haftung zu vermeiden.
Das italienische System ist nach einem Ministerialerlass von 2009 und einer Vereinbarung
zwischen den Regionen und der zentralen Regierung von 2008 verpflichtend. Der Schwerpunkt
liegt auf sehr schwerwiegenden Zwischenfällen. Angehörige der Gesundheitsberufe melden
Zwischenfälle an die regionale Ebene, indem sie die entsprechende Kategorie aus einer Liste
von 16 Kategorien auswählen.
In den Niederlanden sind Angehörige der Gesundheitsberufe verpflichtet, schwerwiegende
Zwischenfälle an die Gesundheitsaufsichtsbehörde zu melden. Die Meldung der übrigen
Zwischenfälle ist freiwillig, wird aber von den Berufsorganisationen empfohlen.
In Norwegen besteht für Krankenhäuser und andere Spezialeinrichtungen eine gesetzliche
Meldepflicht. Das bedeutet, dass Krankenhäuser ein System einrichten und aufrechterhalten
müssen, das dem Personal Meldungen ermöglicht. Es hat einen Vorschlag gegeben, das
Gesundheitspersonal gesetzlich dazu zu verpflichten, doch das wurde nie beschlossen. Warum
dies nicht weiterverfolgt wurde, ist nicht bekannt. Rechtlich festgelegt wird die Meldepflicht für das
Personal im Beschäftigungsvertrag.
In Polen ist ein Berichtssystem nach den Akkreditierungsstandards für Krankenhäuser
verpflichtend. Rechtlich gesehen ist es jedoch freiwillig, da die Akkreditierung für Krankenhäuser
freiwillig ist. Die einzigen Personen, die Bericht erstatten, sind also Krankenhausmitarbeiter.
In der Slowakei ist die Meldung von Fehlern bei der Erbringung von
Gesundheitsdienstleistungen für das Gesundheitspersonal freiwillig und anonym. Nur
Krankenhäuser zeichnen ihre eigenen Fehler auf und analysieren diese, was jährlich an die
Gesundheitsaufsichtsbehörde gemeldet werden muss.
In Spanien ist das Berichtssystem freiwillig und bezieht sich auf alle Arten von Zwischenfällen.
Meldende sind durch den derzeitigen spanischen Rechtsrahmen nicht geschützt.
In Schweden sind nach dem Patientensicherheitsgesetz Angehörige der Gesundheitsberufe
verpflichtet, dem Leistungserbringer im Gesundheitswesen jedes Risiko eines unerwünschten
Ereignisses und auch Zwischenfälle, die zu einem unerwünschten Ereignis geführt haben oder
führen hätten können, zu melden. Zudem sind alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen
verpflichtet, einschließlich private, schwerwiegende unerwünschte Ereignisse an die
Aufsichtsbehörde für Soziales und Gesundheit zu melden. Die Meldung an die NITHA-Datenbank
und andere Meldesysteme ist jedoch freiwillig. Seit 2011 ist es nach dem oben genannten
Patientensicherheitsgesetz auch für Patienten und Angehörige möglich, eine Beschwerde über
Zwischenfälle an die Aufsichtsbehörde und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu
richten. Patienten können sich auch an die Patientenversicherung LÖF und die Patientenbeiräte
wenden.
27
In den Mitgliedstaaten gibt es sowohl verpflichtende als auch freiwillige
Meldesysteme. Jede Art von Berichtssystem hat ihre Vor- und Nachteile. Für
jedes verpflichtende System sollte es Regelungen für sanktionsfreie Meldungen
und klare Vertraulichkeitsbestimmungen geben.
7.3. Was wird gemeldet?
Was in den MLS der Mitgliedstaaten als meldepflichtiges Ereignis definiert
wird, ist sehr unterschiedlich. Die „Meldepflichtigkeit“ wird gewöhnlich durch
einen der folgenden Aspekte bestimmt:
•
•
•
•
Schwere des Zwischenfalls – in einigen Mitgliedstaaten wird nur eine
schwere Schädigung des Patienten gemeldet (z. B. in Norwegen);
Art des Zwischenfalls – in einigen Mitgliedstaaten werden nur bestimmte
Arten von Ereignissen gemeldet (z. B. in Ungarn oder Polen von
akkreditierten Krankenhäusern);
Kombination aus beiden (z. B. in Dänemark und Italien);
Beinaheschäden (z. B. Deutschland).
Daneben gibt es auch Systeme, die auf einer weiten Definition eines
„Patientensicherheitszwischenfalls“ beruhen und grundsätzlich alle Meldungen
entgegennehmen (z. B. in der Tschechischen Republik, in Dänemark, Irland,
Spanien, Schweden, im Vereinigten Königreich).
Alle Definitionen und Methoden haben ihre Vor- und Nachteile, je nach Ziel des
Berichtssystems. Eine einfache Liste der meldepflichtigen Zwischenfälle ist von
den Meldenden gewöhnlich leichter zu verstehen und ermöglicht die
Konzentration auf bestimmte Probleme. Eine weiter gefasste Definition erlaubt
es den Meldenden dagegen, einfach alles zu melden, was ihnen Sorgen bereitet,
ohne sich darüber Gedanken machen zu müssen, ob das der richtige Weg ist: es
gibt nur einen Weg für alle Meldungen. Damit es zu keiner Verwirrung kommt,
muss jedoch immer klar und einfach angegeben werden, was gemeldet werden
soll.
28
In Belgien sollen im lokalen Melde- und Lernsystem nur unerwünschte Ereignisse und
Beinaheschäden gemeldet werden, die die Patientensicherheit betreffen. Ereignisse, die
allgemein die Sicherheit von Patienten betreffen (z. B. "Diebstahl"), sollten über ein
entsprechendes anderes Tool im Krankenhaus gemeldet werden.
In der Tschechischen Republik wird so vorgegangen, dass der Zwischenfall definiert wird als
„Ereignis oder Umstand, der zu einem unnötigen Schaden für einen Patienten geführt hat oder
führen hätte können. Dazu zählen auch Schäden für das Personal oder die
Gesundheitseinrichtung. Es kann sich dabei um körperliche, seelische oder wirtschaftliche
Schäden handeln.“ Kurz gesagt: „Ein Problem, das man gerne vermeiden möchte.“ Die
Tschechische Republik stellt Krankenhäusern ein einfaches Tool zur Verfügung, um zu
bewerten, ob ein Ereignis als Zwischenfall einzustufen ist. Dazu sollten drei einfache Fragen
gestellt werden: Ist es in Ordnung, wenn dies passiert, und wenn das wieder vorkommt,
besteht kein Schadensrisiko für den Patienten, mich oder unser Krankenhaus? War dies
wirklich nötig und gab es keine Möglichkeit, es besser zu machen? Wenn das mir oder meinen
Angehörigen passierte, würden mich die Maßnahmen unseres medizinischen Personals
zufriedenstellen? Wenn eine dieser Fragen mit Nein beantwortet wird, handelt es sich um
einen Zwischenfall.
Im italienischen System sind die einzelnen Schritte und Daten genau festgelegt. Die
Einfachheit des Systems erleichtert das Datenmanagement, da Daten zu bestimmten
Kategorien von unerwünschten Ereignissen leichter erfasst werden können. Alle zwei Jahre
erstellt das italienische Gesundheitsministerium eine Datenanalyse und veröffentlicht die
Ergebnisse in einem Bericht, was einen Vergleich der einzelnen Jahre erlaubt. Dies ermöglicht
eine Datenanalyse basierend auf Rankings und einen Leistungsvergleich nach Art des
Ereignisses.
Im Vereinigten Königreich lautet die Definition der an das National Reporting and Learning
System zu meldenden Zwischenfälle: "Ein Patientensicherheitszwischenfall ist jeder
unbeabsichtigte oder unerwartete Zwischenfall, der im Rahmen einer vom NHS finanzierten
Behandlung zu einem Schaden für einen oder mehrere Patienten geführt hat oder führen hätte
können."
In Dänemark gibt es mehrere Vorschriften dafür, welche Arten von unerwünschten
Ereignissen in den verschiedenen Gesundheitsbereichen berichtet werden müssen.
Krankenhäuser müssen z. B. alle Arten von Zwischenfällen berichten, Apotheken nur
Medikationszwischenfälle. Schwerwiegende Zwischenfälle sind immer zu melden.
In Kroatien müssen nach der lokalen Gesetzgebung bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit
der Bericht von unerwünschten Ereignissen gültig ist: berichtende Person, Patient und
Zwischenfall müssen identifizierbar sein.
Das italienische System legt den Schwerpunkt auf sehr schwerwiegende Zwischenfälle.
Angehörige der Gesundheitsberufe melden Zwischenfälle an die regionale Ebene, indem sie
die entsprechende Kategorie aus einer Liste von 16 Kategorien auswählen.
7.4. Wer kann melden?
Das MLS sollte nicht nur dem Gesundheitspersonal, sondern dem gesamten
Personal der Gesundheitsorganisation die Möglichkeit bieten, Bericht zu
erstatten, da auch in technischen Bereichen Zwischenfälle passieren können
oder von Mitarbeitern aus anderen Bereichen beobachtet werden können.
Einigen Empfehlungen (z. B. WHO) zufolge sollte das MLS auch Meldungen von
Patienten und Angehörigen zulassen. Bisher ist dies erst in einigen wenigen
Mitgliedstaaten umgesetzt worden.
29
Tschechische Republik: Derzeit können Angehörige der Gesundheitsberufe Bericht erstatten.
Eine direkte Berichtseingabe in das System ist nur über einige Krankenhäuser möglich, die über
ein eigenes internes System verfügen; die Übertragung von anonymisierten Berichten erfolgt im
Hintergrund. Theoretisch hätten Patienten, Angehörige und die allgemeine Öffentlichkeit Zugang
zum System, allerdings müsste das Krankenhaus dazu einen Link auf seine Website stellen.
Bisher hat dies noch kein Krankenhaus gemacht. Informationen von Patienten, Angehörigen oder
der allgemeinen Öffentlichkeit könnten aber trotzdem über einen Beschwerdemechanismus
erfasst werden; wird ein Zwischenfall angezeigt, kann das Krankenhaus diesen als solchen
behandeln.
Zypern: Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern werden ermutigt, jegliche
Zwischenfälle zu melden. Patientenberichte werden über Beschwerdemechanismen erfasst. In
jedem öffentlichen Krankenhaus gibt es eine Beschwerdestelle für Patienten.
Dänemark: Seit 2004 kann das Fachpersonal in Krankenhäusern Zwischenfälle melden. Im
Jahr 2010 wurde das Gesetz auf das gesamte Gesundheitssystem ausgeweitet und das
politische Ziel, Patienten und Angehörigen die Meldung von Zwischenfällen zu ermöglichen, im
Jahr 2011 umgesetzt. Ein Jahr nach der Öffnung des Systems für Gemeinden durften auch
Patienten und Angehörige das System nutzen. Die Gemeinden hatten daher Zeit, ihre
Organisationen auf den Eingang und die Analyse von Zwischenfallsmeldungen vorzubereiten,
bevor Patienten und Angehörige Zugang zum System bekamen. Im Jahr 2013 wurden rund
182 000 Berichte vom Gesundheitssystem in die Datenbank eingegeben. Rund 1,5 % stammten
von Patienten und Angehörigen. Die Schwierigkeit besteht darin, diese Ereignisse zu bearbeiten
und weiterzuverfolgen.
In Belgien werden Krankenhäuser ermutigt, Patienten die Meldung von Zwischenfällen,
Beinahezwischenfällen und unsicheren Situationen zu ermöglichen. Sie sind eine wichtige
Informationsquelle und können einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der
Patientensicherheit leisten. Derzeit können Patienten in 25 % der Krankenhäuser (verglichen mit
10 % im Jahr 2010) einen Zwischenfall über einen eigenen Kanal melden. Zudem kann auch ein
Ombudsmann (verpflichtend in jedem Krankenhaus) eine Rolle bei der Erfassung von
Informationen von Patienten spielen.
Frankreich: Sowohl Angehörige der Gesundheitsberufe als auch Krankenhäuser können Bericht
erstatten. Das Nationale Programm für die Patientensicherheit (2013-2017) ermutigt öffentliche
und private Krankenhäuser dazu, Patienten die Meldung von Zwischenfällen zu ermöglichen. Das
Verfahren sollte unabhängig vom Schadensersatzverfahren sein.
Deutschland: Die Meldesysteme sind öffentlich, daher können auch Patienten Bericht erstatten.
Faktisch erfolgen Meldungen hauptsächlich durch Angehörige der Gesundheitsberufe. Die Art der
anzugebenden Informationen und der Rückmeldung trägt den Bedürfnissen der Mitarbeiter und
ihrem beruflichen Lernbedarf Rechnung. Die Einrichtung eines Beschwerdemanagementsystems
für Patienten ist inzwischen verpflichtend, unterscheidet sich aber vom hier beschriebenen Meldeund Lernsystem.
Schweden: Es gibt mehrere Melde- und Lernsysteme auf verschiedenen Ebenen. Nach dem
Patientensicherheitsgesetz (2010:659) müssen alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen,
einschließlich private, Zwischenfälle, die zu schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen
geführt haben oder führen hätten können, an die Aufsichtsbehörde für Soziales und Gesundheit
melden. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter dem Leistungserbringer im Gesundheitswesen
jegliche Gefahr von unerwünschten Ereignissen und Zwischenfällen melden, die zu
unerwünschten Ereignissen führen könnten oder führen hätten können (6:4
Patientensicherheitsgesetz) Die Aufsichtsbehörde kann auch durch Beschwerden z. B. von
Patienten und/oder Angehörigen Informationen über unerwünschte Ereignisse erhalten. Zudem
können Patienten Zwischenfälle an den Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die
Patientenbeiräte und die Patientenversicherung LÖF melden.
Vereinigtes Königreich: Seit 2003 können Leistungserbringer im Gesundheitswesen über das
elektronische NRLS-Formular Berichte eingeben. Im Jahr 2005 wurde ein elektronisches
Formular für Patienten und die allgemeine Öffentlichkeit auf der Website der National Patient
30
7.5. Meldungen durch Patienten und Familienangehörige
Die Untergruppe hat festgestellt, dass es in diesem Bereich an Wissen fehlt und
ein Erfahrungsaustausch mit Mitgliedstaaten, in denen Patienten und
Angehörige die Möglichkeit zur Meldung erhalten haben, sinnvoll wäre. Dabei
dürften vor allem folgende Fragen von Interesse sein: Wie kann die Meldung
durch Patienten und Angehörige ermöglicht werden? Was sind die spezifischen
Systemanforderungen, z. B. Feedback? Welche Mechanismen sind erforderlich,
um qualitative Informationen von Patienten zu erfassen? Sind Änderung in
Systemen oder der Kultur nötig? Welche zusätzlichen Ressourcen sind
erforderlich?
Die Erfahrung in einigen Ländern (z. B. Dänemark) zeigt, dass die Anzahl
solcher Meldungen zumindest am Anfang niedrig ist, dass diese aber ähnliche
Muster aufweisen wie jene der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Es ist
jedoch in allen Ländern so, dass diese Form des Meldens als eine Erweiterung
der Meldungen durch die Leistungserbringer im Gesundheitswesen betrachtet
wird und meist erst in späteren Entwicklungsphasen des MLS dazugekommen
ist. Daher kann es sein, dass das System nicht optimal darauf ausgerichtet ist,
die Meldebereitschaft unter Patienten und Familienangehörigen zu erhöhen.
Zudem ist nicht bekannt, inwieweit Patienten und die Öffentlichkeit über die
Möglichkeiten, Bericht zu erstatten, informiert worden sind und ihnen dies
bewusst gemacht wurde.
Wenn Meldungen von Patienten gewünscht werden, sollten diese von dieser
Möglichkeit in Kenntnis gesetzt werden genauso wie sie auch auf die
Möglichkeit der Beschwerde oder des Schadenersatzes hingewiesen werden.
In der Pharmakovigilanz ist die direkte Meldung von Patienten in einigen
Ländern wie etwa dem VK (Yellow Card Scheme), den Niederlanden (Lareb)
und Dänemark gut etabliert. Die Erfahrung zeigt, dass sich mit zunehmendem
Bewusstsein die Zahl der PatientenMeldungen mit der Zeit erhöht und dass die
Qualität dieser Meldungen mit jener des Gesundheitspersonals verglichen
werden kann. In vielen Fällen liefern sie genauere Beschreibungen, die eine
wichtige Ressource für das Lernen darstellen können.4
Siehe beispielsweise: ‘The importance of direct patient reporting of suspected adverse drug
reactions: a patient perspective’ von Claire Anderson, Janet Krska, Elizabeth Murphy und
Anthony Avery, British Journal of Clinical Pharmacology, Band 72, Ausgabe 5, S. 806-822,
November 2011; ‘Direct Patient Reporting of Adverse Drug Reactions: a Fifteen-Country Survey
& Literature review’ von Andrew Herxheimer, Rose Crombag und Teresa Leonardo Alves
(2010). Abrufbar unter
4
http://consumers.cochrane.org/sites/consumers.cochrane.org/files/uploads/10 %20May%202010 %20Re
port%20Direct%20Patient%20Reporting%20of%20ADRs.pdf; Präsentationen des zweiten
Stakeholderforums zur Umsetzung der neuen Pharmakovigilanzvorschriften von 2010
(Europäische Arzneimittelagentur – European Medicines Agency), 2011. Abrufbar unter
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/events/2011/06/event_detail_
000423.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c3.
31
Um die strukturierte Analyse von Daten zu erleichtern, sollten bei Meldungen
von Patienten und Angehörigen im Wesentlichen ähnliche Strukturen und
Klassifizierungen verwendet werden wie für jene von Leistungserbringer im
Gesundheitswesen. Bei der Gestaltung des Dateneingabeformulars sollten die
Bedürfnisse von Laien berücksichtigt werden (u. a. keine Verwendung von
medizinischer Terminologie), um öffentlichen Nutzern zugänglich zu sein. Die
Nutzer sollten zudem gefragt werden, ob sie eine Weiterleitung des Berichts an
den Leistungserbringer im Gesundheitswesen wünschen, bei dem sich der
Zwischenfall ereignet hat.
Es ist wichtig, dass die Meldungen für Patienten und Angehörige getrennt von
den formellen Beschwerde- und Gerichtsverfahren abläuft und dass Patienten
darüber auch ausreichend informiert werden. Darüber hinaus ist es wichtig,
dem Meldenden Feedback zu geben und das öffentliche Bewusstsein über die
Existenz und den Zweck des Systems zu erhöhen.
7.6. Schutz des Gesundheitspersonals
Vorschriften können einen wichtigen Schutz für Angehörige der
Gesundheitsberufe bieten, die keine Disziplinarmaßnahmen zu befürchten
haben sollten, weil sie einen Zwischenfall gemeldet haben. Dieser Schutz
ermöglicht die sanktionsfreie Meldung und ist wesentlich für die
Meldebereitschaft des Personals. Durch Vorschriften können auch die Daten
aus Meldungen über Zwischenfälle vor einer Verwendung in gerichtlichen oder
anderen juristischen Verfahren geschützt werden.
Rechtsvorschriften in Deutschland nach dem SGB V hinsichtlich des Schutzes des
Meldenden: § 135a wurde folgender Absatz 3 hinzugefügt: "(3) Meldungen und Daten aus
einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Risikomanagement- und
Fehlermeldesystemen [...] dürfen im Rechtsverkehr nicht zum Nachteil des Meldenden
verwendet werden. Dies gilt nicht, soweit die Verwendung zur Verfolgung einer Straftat, die im
Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und auch im Einzelfall
besonders schwer wiegt, erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhalts oder die
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder
wesentlich erschwert wäre".
Rechtsvorschriften in Dänemark nach dem Gesundheitsgesetz hinsichtlich des Schutzes des
Meldenden: "Die Meldung von unerwünschten Ereignissen vom Regional- und Gemeinderat
an die Nationale Behörde für Patientenrechte und Beschwerden ist im Hinblick auf den
betroffenen Patienten als auch den Meldenden zu anonymisieren."
"Informationen über die Identität der Person, die einen bestimmten Bericht vorgelegt hat,
dürfen nur an jene Personen innerhalb der Region oder Gemeinde weitergegeben werden, die
für die Weiterverfolgung des Berichts zuständig sind".
"Der Meldende darf infolge seiner Meldung keinen Disziplinarverfahren oder -maßnahmen
durch seinen Arbeitgeber, Aufsichtsmaßnahmen durch das nationale Gesundheitsamt oder
strafrechtlichen Sanktionen durch die Gerichte unterworfen werden..."
32
7.7. Anonymisierung und Vertraulichkeit
Die Anonymisierung und der Schutz der Vertraulichkeit können auf
verschiedenen Ebenen erfolgen: der des Meldenden (insbesondere des
Personals), der in das System eingegebenen Daten und des Mechanismus zur
Gewährleistung der Vertraulichkeit.
Die Erfahrung der MLS-Untergruppe hat gezeigt, dass Lernsysteme am
erfolgreichsten sind, wenn die Meldungen vertraulich sind und der Meldende
bei der Weitergabe von Informationen über Fehler und Beinaheschäden keine
Sanktionen zu befürchten hat.
Es wird von manchen Seiten sogar die Meinung vertreten, dass sich nur mit
derart sicheren Meldesystemen verborgene Systemprobleme und die Vielzahl
der potenziell beitragenden Faktoren erkennen lassen. Aus pragmatischer Sicht
sind viele der Meinung, dass die Geheimhaltung von
Gesundheitsorganisationen und Mitarbeitern die Meldebereitschaft signifikant
erhöht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Zwischenfälle vertraulich und anonym zu
behandeln. In einigen Meldesystemen bleibt der Meldende während des
gesamten Ablaufs völlig anonym; in anderen erfolgt eine manuelle oder
automatische Anonymisierung nach einer ersten Analyse. In anderen Systemen
wiederum erfolgt die Anonymisierung bei der Übertragung an das zentrale
System. In einigen Mitgliedstaaten bleibt die Identität des Patienten anonym,
während die Identität des Meldenden gespeichert wird, die Vertraulichkeit aber
gewährleistet wird.
33
In Belgien sind mehrere Kriterien für ein krankenhausweites Melde- und Lernsystem
festgelegt worden, u. a. dass eine Meldung in anonymer Form möglich sein muss.
In Dänemark, der Tschechischen Republik und Spanien sollte der lokale oder regionale
Sachbearbeiter die Berichte im Hinblick auf Patientendaten und Daten über den Meldenden
anonymisieren. Informationen über die Identität des Meldenden dürfen nur an Personen
innerhalb einer lokalen Organisation weitergegeben werden, die für die weitere Bearbeitung
des Berichts zuständig sind. Bei der Bearbeitung des Falls auf lokaler Ebene sollte zudem
sichergestellt werden, dass Angaben zur Identität einer Person nur in bestimmten Feldern des
Berichtsformulars vorkommen (z. B. nicht im Volltextfeld). Auf diese Weise können Daten zur
Identität von Personen vor der Übertragung an die zentrale Ebene gelöscht werden. Wird
festgestellt, dass der Volltext in der nationalen Datenbank Rückschlüsse auf die Identität einer
Person erlaubt, wird der Sachbearbeiter aufgefordert, dies zu korrigieren und den Bericht noch
einmal zu senden.
In Spanien werden solche Angaben durch die SiNASP-Software nach Ablauf von zwei
Wochen automatisch gelöscht.
In Dänemark werden die für die Identifizierung des Meldenden und des Patienten vorgesehen
Felder bei der Übertragung an die zentrale Ebene permanent gelöscht.
In Italien werden Patientendaten auf lokaler Ebene vor der Übertragung an die regionale
Ebene anonymisiert. Informationen über die Identität des Meldenden sind vertraulich.
In Luxemburg ist die Meldung in einigen, aber nicht in allen Krankenhäusern anonym.
In Lettland werden alle persönlichen Daten entpersönlicht; die Vertraulichkeit wird stets
garantiert.
Im Vereinigten Königreich werden die einzelnen Gesundheitsorganisationen aufgefordert,
ihre Berichte vor der Eingabe in das National Reporting and Learning System zu
anonymisieren. Da diese Anforderung aber nicht immer von allen Gesundheitsorganisationen
erfüllt wird, gibt es einen weiteren manuellen Anonymisierungsprozess bei Eingang der
Berichte, bei dem jede identifizierbare persönliche und durch einen automatisierten Prozess
markierte Information überprüft und aus dem Bericht gelöscht wird. Das Geburtsdatum der
Patienten wird für die Berechnung des Alters des Patienten zum Zeitpunkt des Zwischenfalls
verwendet und danach gelöscht.
7.8. Wichtige Erkenntnisse
•
In den Mitgliedstaaten gibt es sowohl verpflichtende als auch freiwillige
Meldesysteme. Jede Art von Berichtssystem hat ihre Vor- und Nachteile.
•
Bei einem verpflichtenden System sollten Sanktionsfreiheit der
Meldungen und Vertraulichkeit klar geregelt sein.
•
Es können unterschiedliche Arten von Zwischenfällen gemeldet werden.
Bei einer weit gefassten Definition können jedoch alle Anliegen gemeldet
werden, einschließlich Beinaheschäden und Zwischenfälle „ohne
Schaden“, was eine wertvolle Quelle für das Lernen und für
Systemverbesserungen darstellt.
•
Nicht nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen, sondern alle in
Gesundheitsorganisationen Tätigen sollten sicherheitsrelevante
Zwischenfälle melden können.
34
•
Meldungen von Patienten und ihren Familien sind eine potenziell
wertvolle Ressource für das Lernen und die Verbesserung der
Patientensicherheit und sollten gefördert werden. Es sind weitere
Informationen darüber nötig, wie sich dies in verschiedenen
Gesundheitsbereichen am besten ermöglichen lässt.
•
Es sollte eine Trennung zwischen Berichtssystem und formellen
Beschwerde- und Gerichtsverfahren sowie Disziplinarmaßnahmen
geben. Angehörige der Gesundheitsberufe, die einen Zwischenfall
melden, sollten vor Disziplinarstrafen oder Klagen geschützt sein. Die
Geheimhaltung der meldenden Person und die entsprechende
Anonymisierung der Daten sollte gewährleistet werden.
•
Es sollten regelmäßig anonymisierte Datenmeldungen veröffentlicht und
die daraus gewonnenen Erkenntnisse bekannt gemacht werden, um die
Entwicklung und Überwachung von Initiativen zur Erhöhung der
Patientensicherheit und Vermeidung von Zwischenfällen in der gesamten
EU zu fördern.
8. Schulung
8.1. Melde- und Lernkultur
Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre Erfahrungen aus den Anfangsjahren für
den Aufbau einer Berichtskultur genutzt, indem das Management einen
sanktionsfreien Umgang mit Fehlern pflegte und sich auf systemische anstatt
auf menschliche Faktoren konzentrierte. Der Aufbau einer guten Berichtskultur
dauert mehrere Jahre.
Nach ein paar Jahren wird der Fokus des Managements auf dem immer
größeren Ressourcenverbrauch des Berichtssystems liegen, und es werden
Lösungen und eine Dokumentation zur Sicherung der Ergebnisse benötigt
werden. Im Laufe der Jahre wird sich eine Berichtskultur entwickeln, bei der es
vor allem um das Lernen aus Zwischenfällen geht.
8.2. Schulungsmaßnahmen
Es ist wichtig, von Anfang an Schulungen für Leistungserbringer im
Gesundheitswesen zu den Bereichen Patientensicherheit als auch Meldungen
von Zwischenfällen vorzusehen. Mehrere Länder bedauern, dass sie nicht sofort
ein Schulungsprogramm für alle potenziellen Meldenden eingeführt haben.
Einige Länder haben anfangs zwei bis drei Superuser in jedem Krankenhaus
ausgebildet. Bald darauf forderten die Gesundheitsorganisationen Schulungen
für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Wie aus Tabelle 4 hervorgeht, gibt es in den Gesundheitsorganisationen
verschiedene Schulungsmaßnahmen.
Es ist wichtig, dass alle Schulungsunterlagen und Leitlinien unter
Berücksichtigung des Nutzerfeedbacks und von Systemverbesserungen
aktualisiert werden.
35
ÖSTERREICH
BELGIEN
KROATIEN
ZYPERN
TSCHECHISCHE
REPUBLIK
DÄNEMARK
FRANKREICH
DEUTSCHLAND
UNGARN
IRLAND
ITALIEN
LETTLAND
LUXEMBURG
NIEDERLANDE
NORWEGEN
SLOWAKEI
SLOWENIEN
SPANIEN
SCHWEDEN
VEREINIGTES
KÖNIGREICH
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
Anweisungen
Leitlinien
E-Learning
Beauftragter
Selbsterklärendes
Berichtsformular
Teamsitzungen
Keine Schulung
Mitgliedstaat
Schulung aller
Angehörigen der
Gesundheitsberufe
Tabelle 4: Tabelle 4 zeigt, wie in den Anfangsphasen die Vorbereitung auf das Melden
von Zwischenfällen erfolgte.
³
³
³
³
³
³
³
³
36
8.3. Wichtige Erkenntnisse
Melde- und Lernkultur
Wichtige Erkenntnisse:
1. Das Ziel des Systems muss allen Akteuren klar sein, u. a. dem an
vorderster Front tätigen Personal und den Patienten.
2. Die gemeldeten Zwischenfälle müssen zu sichtbaren Änderungen führen.
3. Patienten und Angehörige sollten einbezogen werden.
Empfehlungen:
1. Allen Meldenden sollte klar sein, welchen Nutzen sie selbst von einer
Meldung haben, da sich dadurch Zwischenfälle vermeiden lassen, die
ihnen selbst oder dem Ruf ihrer Einrichtung schaden könnten.
2. Die oberste Führungsebene im Gesundheitssystem und die
Dienstleistungserbringer sollten dafür sorgen, dass allen klar ist, dass das
Ziel „Straf- und Sanktionsfreiheit“ ist.
3. Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollten eine Rückmeldung
über die Untersuchungsergebnisse und die ergriffenen
Präventivmaßnahmen erhalten.
4. Um den Lerneffekt zu erhöhen, sollte es für Patienten und Angehörige
die Möglichkeit geben, unabhängig vom Beschwerdeverfahren Bericht
erstatten zu können.
5. Bei Ereignismeldungen von Gerichten oder der Polizei müssen legislative
Änderungen hinsichtlich des Datenschutzes berücksichtigt werden, da
diese für andere Zwecke eingeholt werden.
Die Meldungen sollten anonymisiert werden, da es dabei eindeutig nicht
um das Eigeninteresse Einzelner geht, sondern vielmehr um ein
grundlegendes Interesse am Zwischenfall.
37
9. Komponenten eines Berichtssystems
9.1. Ablauf der Fallbearbeitung
Abbildung 1 stellt den üblichen Informationsfluss in einem MLS dar. Die
Meldungen werden von unten nach oben weitergeleitet, und Feedback fließt
zurück. Dieses Feedback ist ein wichtiger Motivationsfaktor für alle
Systemebenen.
Abbildung1: Ablauf der Fallbearbeitung
Die regionale Ebene könnte ausgelassen werden, was in den meisten
Mitgliedstaaten auch der Fall ist. Die Meldungen und das Feedback fließen dann
direkt an die nächste Ebene.
In einigen Mitgliedstaaten ist das Berichtssystem so strukturiert, dass alle
Ereignisse auf jeder Stufe einem Validierungsverfahren unterzogen werden.
Wenn das Gesundheitssystem von den Regionen bereitgestellt wird, stellt die
regionale Ebene eine wichtige Zwischenstufe dar, weil dort eine zusätzliche
Validierung erfolgt.
9.2. Mechanismen zur Datenerfassung
Der wichtigste Mechanismus zur Erfassung von Informationen zur
Patientensicherheit ist im Allgemeinen ein MLS, in das Leistungserbringer im
Gesundheitswesen und, soweit zulässig, Patienten und Angehörige Meldungen
eingeben können. In der Praxis werden aber auch andere zusätzliche Verfahren
verwendet. Dazu gehört die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen
Quellen, die wichtige Informationen mit Relevanz für die Patientensicherheit
enthalten können:
•
Beschwerdebearbeitung (Beschwerden können auf einen Zwischenfall
hinweisen);
38
•
Automatische Evaluierung von Verwaltungsdaten (z. B. strukturierte
Meldungen für Krankenkassen über die erbrachte Versorgungsleistung,
um ungewöhnliche Muster zu erkennen);
•
Automatische Evaluierung von Labordaten (um nicht gemeldete
Krankenhausinfektionen zu entdecken);
•
Automatische Evaluierung von Apothekendaten (um nicht gemeldete
Zwischenfälle im Zusammenhang mit Arzneimitteln zu entdecken);
•
Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (Erkennen von potenziellen
Risiken);
•
Halbautomatische Evaluierung von ärztlichen Aufzeichnungen;
•
Analyse der Sterblichkeitsrate;
•
Personalbefragung;
•
Patientenbefragung.
Diese Verfahren müssen gewöhnlich auf der Ebene der
Gesundheitsorganisation durchgeführt werden, können jedoch von der
zentralen oder regionalen Ebene durch Empfehlungen zur Vorgehensweise und
durch Schulungen unterstützt werden. Ermittelte Verdachtsfälle könnten
unmittelbar oder bei der späteren Bestätigung als solche in ein MLS eingegeben
werden.
Diese Verfahren können nützliche Instrumente für die Ermittlung nicht
gemeldeter Zwischenfälle sein. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass es hier
um große Datenmengen geht und die Analyse großes Engagement vonseiten der
Gesundheitsorganisationen verlangt. Zudem handelt es sich bei einigen Daten
um interne Daten der Gesundheitseinrichtung, wie etwa Labordaten. Andere
Daten, wie jene aus Befragungen und Patientenfragebogen, müssen erst in ein
nutzbares Format gebracht werden. Ihre Analyse erfordert den Einsatz
entsprechender Ressourcen.
9.3. Versorgungsbereich
Es wird allgemein empfohlen, dass ein Melde- und Lernsystem alle
Versorgungsbereiche umfassen und die Meldungen ermöglichen sollte,
unabhängig davon, ob es sich bei der Gesundheitsorganisation um eine
öffentliche oder private Einrichtung handelt. In der Praxis könnte es dabei
jedoch einige Probleme geben, meist im Zusammenhang mit den
Besonderheiten des Gesundheitssystems in den einzelnen Mitgliedstaaten. In
diesem Bericht sind mit „allen Versorgungsbereichen“ neben Krankenhäusern
(Akut-, Langzeitkrankenhäuser, Psychiatrie) Labors, bildgebende Diagnostik,
Rehabilitationseinrichtungen, Ambulanzen (einschließlich Hämodialyse),
Arztpraxen, Apotheken, Drogentherapiezentren, Rettungsdienste,
Hauskrankenpflege und Leistungserbringer im Gesundheitswesen in den
sozialen Diensten (Pflegeheime) gemeint.
39
Die Frage, ob private Leistungserbringer im Gesundheitswesen Zugang zu dem
hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanzierten Melde- und Lernsystem
erhalten sollten, ist eine rein finanzielle. Das Finanzierungssystem des MLS
sollte Gesundheitsorganisationen die Teilnahme unabhängig von ihrer
Eigentümerschaft ermöglichen, weil der Hauptnutznießer immer der Patient ist.
Tabelle 5 vermittelt einen Überblick über die Gesundheitsorganisationen, die
Zwischenfälle melden können.
Die Frage, ob bestimmte Dienstleistungsarten einbezogen werden sollen, ist
dagegen schwieriger. In einigen Mitgliedstaaten ist das MLS nur auf die
Versorgung in Krankenhäusern ausgerichtet. Das in diesem Dokument
beschriebene MLS-Konzept eignet sich generell für Gesundheitsorganisationen,
in denen die Gesundheitsversorgung durch mehrere Personen erfolgt. Dadurch
lässt sich dieses Konzept in einigen Mitgliedstaaten in der Primärversorgung
oder in der ambulanten spezialisierten Versorgung, wo diese Leistungserbringer
sehr aufgesplittert (z. B. eine Ärztin und ein Pfleger) und nicht an eine größere
Organisationsstruktur angegliedert sind, nur beschränkt verwenden. Bei
derartigen Versorgungsbereichen müssen einige Änderungen am Konzept
vorgenommen werden, damit das MLS in der Praxis funktioniert. Meist fällt die
Rolle des lokalen Sachbearbeiters in solchen Fällen weg, und die
entsprechenden Zuständigkeiten gehen auf den regionalen oder zentralen
Sachbearbeiter über.
Tabelle 5: Teile des Gesundheitssystems, die Zwischenfälle melden können
³
Sonstige
anwendende
Fachkräfte
³
³
Apotheken
³
Hausärzte,
Allgemeinärzte
³
³
³
³
³
³
Private
Pflegeagenturen
³
³
³
Primärversorgung
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
Prähospitale
Versorgung
ÖSTERREICH
BELGIEN
KROATIEN
ZYPERN
TSCHECHISCHE
DÄNEMARK
FRANKREICH
DEUTSCHLAND
UNGARN
IRLAND
ITALIEN
LETTLAND*
LUXEMBURG
NIEDERLANDE
NORWEGEN
SLOWAKEI
SLOWENIEN
SPANIEN
SCHWEDEN
Privatkliniken
Öffentliche
Krankenhäuser
Mitgliedstaat
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
40
VEREINIGTES
KÖNIGREICH
³
³
³
³
³
³
*Lettland: Es gibt ein überregionales Beobachtungs- und Meldesystem für Nebenwirkungen von
Arzneimitteln, Transfusionen von Blutbestandteilen und für medizinische Geräte. Diese
Meldungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Es könnte jedoch feinere Unterschiede zwischen den Berichtsmethoden der
einzelnen Versorgungsbereiche geben. Zum Beispiel könnten die
Klassifizierungssysteme für die Psychiatrie anders ausgeweitet werden als jene
für die Rehabilitation. Es könnte ein eigener Formularabschnitt für bestimmte
Versorgungsbereiche vorgesehen werden, um eine genau auf die Bedürfnisse
dieses Bereichs zugeschnittene Datenerhebung zu ermöglichen. Das MLS sollte
allgemein gehalten werden, aber die Möglichkeit offen lassen, in späteren
Entwicklungsphasen die Besonderheiten von Versorgungsbereichen
berücksichtigen zu können. Dadurch kann das MLS von den Akteuren (z. B.
Ärztekammern) für weitere Zwecke verwendet werden.
9.4. Wie wird gemeldet?
Es wird empfohlen, die Daten so bald wie möglich in elektronischer Form zu
erfassen, vor allem weil dadurch die Datengenauigkeit erhöht und die
Übermittlung oder gemeinsame Nutzung von Informationen sowie die
statistische Analyse erleichtert wird. In Papierform lassen sich Informationen
nicht so leicht analysieren, und es gibt gewisse Einschränkungen hinsichtlich
der Weiterverarbeitung.
Zuerst sollten die Leistungserbringer im Gesundheitswesen Zwischenfälle an
das organisationsinterne lokale Risikomanagementsystem melden. Dadurch
kann die Organisation sofort auf lokaler Ebene reagieren und den Zwischenfall
entsprechend weiterverfolgen. Es gibt jedoch mehrere Situationen, in denen
dies nicht machbar ist:
•
Einige Meldende möchten vielleicht völlig anonym bleiben;
•
Einige Gesundheitsorganisationen sind sehr klein und haben kein lokales
Risikomanagementsystem;
•
Das System steht Patienten und Angehörigen nicht offen.
Deshalb wird als eine Alternative zur automatischen Datenübermittlung vom
lokalen Risikomanagementsystem die Ermöglichung einer direkten
elektronischen Meldung an die zentrale Ebene – und die Umgehung des lokalen
Sachbearbeiters – empfohlen.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Systeme europaweit
unterschiedlich sind. Bei einigen werden nur die schwerwiegendsten
Zwischenfälle erfasst, bei deren Auftreten die Gesundheitsorganisation sofort
reagieren muss. Auch wenn kleine Organisationen meist nicht die Mittel für
einen Risikomanager haben, ist der medizinische Leiter der
41
Gesundheitsorganisation dafür verantwortlich, dass jeder
Zwischenfallsmeldung sofort nachgegangen und Patienten die notwendige
Sicherheit geboten wird.
Bei der Eingabe in eine zentrale Datenbank auf nationaler Ebene sollte sowohl
der Upload, oder ein gemeinsamer Zugriff, aus lokalen
Risikomanagementsystemen als auch das Ausfüllen von Onlineformularen
möglich sein. Der Upload kann in Form einer unmittelbaren Onlineübertragung
nach Bestätigung des Zwischenfalls (kein Spam) oder aber in Form einer
Batchübertragung erfolgen. Da bei einigen Zwischenfallsarten die Zeit eine
wichtige Rolle spielt, wird die sofortige Onlineübertragung empfohlen. Die
Batchübertragung in regelmäßigen Abständen verzögert den Prozess und hat
keine methodischen oder technischen Vorteile, wenn eine Onlineverbindung
über drahtlose oder drahtgebundene Netzwerke leicht verfügbar ist.
Gegebenenfalls können als eine Alternative zur Datenübermittlung Meldungen
mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen
zwischen Organisationen weitergegeben werden.
In Systemen, in denen Patientendaten erfasst werden können, sollte der
Informationsfluss so strukturiert sein, dass die von Patienten oder Betreuern
eingehenden Daten erfasst und verwaltet werden. Dies ist wichtig, weil die
Darstellung solcher Informationen stark variieren kann und es außerdem nicht
möglich ist, diese Daten zu validieren.
Es sollten von Anfang an standardisierte Berichtsformulare (zumindest für die
wichtigsten Datensätze) verwendet werden. Dies ist wichtig, damit die
Formularfelder im gesamten System eine einheitliche Bedeutung haben und
nicht unterschiedlich interpretiert werden (z. B. könnte das Feld „Schaden“ in
einer Organisation als „tatsächlicher Patientenschaden“ und in einer anderen
als „potenzieller maximaler Schaden“ verstanden werden).
Bei einigen MLS waren in den frühen Phasen ihres Betriebs Meldungen auf
Papier möglich. Im Laufe der Zeit wurde dies in vielen Fällen eingestellt, und es
werden inzwischen nur mehr elektronische Meldungen angenommen.
Papiermeldungen, die erst später in elektronische Form umgewandelt werden,
könnten in bestimmten Versorgungsbereichen oder in den frühen MLSEntwicklungsphasen gewisse Vorteile haben; wir empfehlen jedoch, die Daten
so früh wie möglich elektronisch zu erfassen. Die Umwandlung von Papierdaten
in elektronische Daten könnte wertvolle Ressourcen verbrauchen, die besser
direkt zur Erhöhung der Patientensicherheit genutzt werden könnten.
Zurzeit haben wir keine Kenntnis von telefonischen Meldungen in den
Mitgliedstaaten. Im VK gab es über mehrere Monate ein Pilotprojekt, das jedoch
nicht fortgesetzt wurde. Erfahrungen aus anderen Ländern (z. B. Australien)
zeigen, dass die Möglichkeit der telefonischen Meldung zu einer höheren Zahl
von Zwischenfallsmeldungen führen könnte. Tabelle 6 vermittelt einen
Überblick über die verschiedenen Medien für die Meldung von Zwischenfällen
in den Mitgliedstaaten.
42
Tabelle 6: Wie werden Zwischenfälle gemeldet
Mitgliedstaat
PC/Laptop
ÖSTERREICH
BELGIEN
KROATIEN
ZYPERN
TSCHECHISCHE
REPUBLIK
DÄNEMARK
FRANKREICH
DEUTSCHLAND
ESTLAND
UNGARN
IRLAND
ITALIEN
LETTLAND
LUXEMBURG
NIEDERLANDE
NORWEGEN
SLOWAKEI
SLOWENIEN
SPANIEN
SCHWEDEN
VEREINIGTES
KÖNIGREICH
³
³
³
Papier
App auf
Smartphones
Sonstige
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³*
*Alle Internetgeräte
³
³
³
³
³
³
Beispiel aus Belgien: Die Krankenhäuser müssen festlegen, auf welche Weise unerwünschte
Ereignisse gemeldet werden können. Dies kann in einem "Meldeverfahren" beschrieben
werden, das allen Leistungserbringer im Gesundheitswesen in der Einrichtung zugänglich ist.
Darin sollte unbedingt darauf eingegangen werden, wie das Melde- und Lernsystem
organisiert ist (elektronisch, schriftlich, mündlich, per E-Mail usw.) und welche Instrumente
(d. h. Berichtsformular, Freitext, Checkliste usw.) dafür verwendet werden. Das Ziel ist ein
Melde- und Lernsystem, das schnell, effizient, einfach und für alle benutzerfreundlich ist. Die
Meldemöglichkeit von unerwünschten Ereignissen in elektronischer Form stieg von 63 % im
Jahr 2008 auf 73 % im Jahr 2012.
Beispiel aus Norwegen: Gesundheitseinrichtungen mit elektronischen Meldesystemen können
Berichte elektronisch an das Norwegische Wissenszentrum für das Gesundheitswesen
(NOKC) senden. Die Berichte gehen direkt vom internen Berichtssystem an die nationale
Stelle für Patientensicherheit im NOKC. Das Feedback des NOKC erfolgt auf elektronischem
Weg im Berichtssystem. Gesundheitseinrichtungen, die Berichte nicht auf elektronischem Weg
senden oder empfangen können, können ein webbasiertes Formular über eine eigene
Website verwenden.
9.5. Meldeverfahren
Der erste Meldende (Leistungserbringer im Gesundheitswesen), der den ganzen
Prozess als Whistleblower ins Rollen bringt, spielt im MLS eine wichtige Rolle.
In vielen Empfehlungen wird auf die Notwendigkeit eines „möglichst einfachen“
43
Berichtsformulars aus Sicht des Meldenden hingewiesen. Tabelle 7 vermittelt
einen Überblick über die gewählten Formen der Meldung.
ÖSTERREICH
BELGIEN
KROATIEN
ZYPERN
TSCHECHISCHE REPUBLIK
DÄNEMARK
ESTLAND
DEUTSCHLAND
UNGARN
IRLAND
ITALIEN
LETTLAND
LUXEMBURG
NIEDERLANDE
NORWEGEN
SLOWAKEI
SLOWENIEN
SPANIEN
SCHWEDEN
VEREINIGTES KÖNIGREICH
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
Unterstützung und
Hilfe durch Kollegen
Unterstützung und
Hilfe durch
Callcenter
Unterstützung und
Hilfe durch
Handbücher
Unterstützung und
Hilfe durch Helpdesk
per E-Mail
Telefonische
Meldung
Papierformular
Mitgliedstaat
Spezielles Formular
für Patienten und
Angehörige
Elektronisches
Berichtsformular
Tabelle 7: Gewählte Form der Meldung
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
³
In den meisten Ländern werden die Meldenden aufgefordert, sowohl den
Zwischenfall als auch die Folgen zu beschreiben. Für Präventionsvorschläge, die
Anonymisierung von Daten und die Klassifizierung der Art und Schwere der
Zwischenfälle sowie der Prozesse und Ursachen sind in den bestehenden MLS
unterschiedliche Personen zuständig: der Meldende, der lokale Sachbearbeiter
oder der zentrale Sachbearbeiter. Jedes System hat seine Vor- und Nachteile.
Vorteile bei Zuständigkeit des Meldenden:
•
Es können Präventivmaßnahmen aus der Sicht eines direkt am
Zwischenfall Beteiligten vorgeschlagen werden;
•
Je nach Art des Zwischenfalls ist eine sofortige Meldung an einen
entsprechenden Manager möglich;
•
Die Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter ist geringer, sodass diese sich
auf andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Patientensicherheit
konzentrieren können, oder die Arbeit auf den weiteren
Bearbeitungsebenen wird erleichtert.
44
Vorteile bei Zuständigkeit des Sachbearbeiters:
•
Gezieltere Vorschläge von Präventivmaßnahmen durch eine
Ursachenanalyse, bei der Aspekte des Zwischenfalls freigelegt werden
können, die aus der Perspektive des Meldenden nicht zu sehen sind;
•
Klassifizierung durch einen Experten ist genauer, da Klassifizierungen
(insbesondere basierend auf der Internationalen Klassifikation für
Patientensicherheit der WHO) sehr komplex und für Laien auf dem
Gebiet der Patientensicherheit schwer zu verstehen sein können;
•
Weniger Arbeit für den Meldenden, was wichtig sein kann, um die
allgemeine Akzeptanz des Systems zu erhöhen.
Welcher Ansatz gewählt wird, hängt wahrscheinlich vom jeweiligen Bereich ab,
daher sollte sorgfältig bewertet werden, ob das MLS-Konzept auch für den
beabsichtigten Zweck geeignet ist. Es wird jedoch allgemein empfohlen, eine
Überprüfung der oben genannten Daten vor der Übertragung an die nächste
Ebene durch einen lokalen Sachbearbeiter durchzuführen.
Der lokale Sachbearbeiter ist für die Durchführung einer ersten Analyse der
Daten, die Erstellung von Maßnahmenplänen und die Weiterbearbeitung der
Ergebnisse zuständig. Regionale oder zentrale Sachbearbeiter können diesen
Prozess jedoch unterstützen, Ratschläge erteilen und für die richtige
Anwendung der Standardmethode sorgen. Die Unterstützung von der
regionalen und zentralen Ebene ist ein wesentlicher Faktor, um eine
einheitliche Bearbeitung der Zwischenfälle im gesamten System – in
verschiedenen Organisationen und Versorgungsbereichen – zu gewährleisten,
was ein Schlüsselfaktor für die Vergleichbarkeit der Daten ist.
In einigen Systemen ist die Angabe der von der Gesundheitsorganisation
ergriffenen Abhilfemaßnahmen erforderlich, wobei die Wirksamkeit dieser
Präventionsmaßnahmen anhand von Indikatoren überwacht wird.
In den meisten Ländern ist der regionale Sachbearbeiter nicht an der
Bearbeitung der Zwischenfälle im MLS beteiligt. Dies ist nur in einigen
Mitgliedstaaten mit einem nationalen Gesundheitswesen oder einer föderalen
Struktur der Fall (z. B. Dänemark, Italien und Spanien).
9.6. Feedbackschleife
In Abbildung 1 (Abschnitt 9.1) über den Ablauf der Fallbearbeitung wird der
Feedbackmechanismus bei Berichtsprozessen dargestellt. Eine Rückmeldung an
die Personen, die einen Zwischenfall melden, ist wichtig, um die Bereitschaft
zur Meldung von künftigen Zwischenfällen zu erhöhen.
Jedem einzelnen Meldenden ein Feedback zu geben wird jedoch ein sehr
zeitaufwendiges Unterfangen sein. Daher wird eine Rückmeldung von der
zentralen oder regionalen Ebene an die Gesundheitsorganisationen empfohlen.
Auf diese Weise kann das Management die Leistungserbringer im
45
Gesundheitswesen, darunter die Meldenden, über geplante Maßnahmen
aufgrund der gemeldeten Zwischenfälle informieren.
Wenn Leistungserbringer im Gesundheitswesen einen Zwischenfall melden
ohne zu wissen, wo der Bericht landet oder ob irgendwelche Maßnahmen
ergriffen werden, besteht die Gefahr, dass sie nach einigen Versuchen keine
Zwischenfälle mehr melden, selbst wenn sie dazu verpflichtet wären.
Damit es nicht dazu kommt, ist es wichtig, Informationen über Zwischenfälle zu
erfassen und die Daten zu analysieren. Die Daten sowie die Analysen sollten
veröffentlicht werden, um die Entwicklungen in verschiedenen Jahren
aufzuzeigen. Dadurch lassen sich die durch die Abhilfemaßnahmen der
Organisationen bewirkten Änderungen aufzeigen.
9.7. Datennutzung (Fallarbeit)
Die zwischen der lokalen und zentralen Ebene von MLS ausgetauschten
Datensätze sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, Folgendes
wird aber meist als Minimum gesehen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Grundlegendes Profil des Patienten (Alter zum Zeitpunkt des
Zwischenfalls, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit – Meldungen sollten
anonymisiert werden)
Ort des Zwischenfalls (Versorgungsbereich, Organisation, Abteilung,
Fachgebiet)
Identität der Gesundheitsorganisation (um die Weiterverfolgung zu
ermöglichen und breitere organisatorische Probleme zu ermitteln)
Zeitpunkt des Zwischenfalls
Art des Zwischenfalls (anhand eines Klassifizierungssystems)
Ergebnis für den Patienten (anhand eines Klassifizierungssystems)
Beschreibung des Geschehnisses
Beschreibung der unmittelbar ergriffenen Maßnahmen
Beschreibung der Ursache des Ereignisses
Beschreibung der ergriffenen Präventionsmaßnahmen
Auf welche Weise die Aufzeichnungen anonymisiert werden, hängt von den
Rechtsvorschriften im Mitgliedstaat ab. Im Allgemeinen sollte die Anonymität
der Aufzeichnungen durch die Gesundheitsorganisation, die den Bericht eingibt,
gewährleistet werden. Da es dabei zu Ungenauigkeiten kommen kann, wird
empfohlen, auf zentraler oder regionaler Ebene Verfahren einzuführen, um alle
eingereichten Meldungen – zumindest stichprobenartig – auf das
Vorhandensein von personenbezogenen Informationen zu prüfen. Werden
Probleme festgestellt, sollten diese korrigiert oder der sendenden Organisation
mitgeteilt werden, wo der Fehler in erster Linie korrigiert werden sollte.
Neben der Anonymität der Aufzeichnungen sollte gewährleistet werden, dass es
auf zentraler oder regionaler Ebene ein Verfahren zur Sicherung der
inhaltlichen Qualität der vorgelegten Daten gibt. Dadurch sollte vor allem die
richtige Klassifizierung gewährleistet werden. Dies kann jedoch auch als
46
Überwachungsmechanismus dienen, um standardisierte Methoden für die
Analyse und weitere Bearbeitung der Aufzeichnungen auf lokaler Ebene in allen
teilnehmenden Gesundheitsorganisationen verbindlich zu machen.
Beispiel aus Dänemark, Spanien und dem Vereinigten Königreich: Zur Einhaltung der
Vertraulichkeit werden personenbezogene Informationen entfernt; es gibt einen kombinierten
automatischen und manuellen Filterprozess zur Erkennung und Entfernung solcher
Informationen aus Freitextfeldern, u. a.. Patientennamen, Geburtsdaten, Fallnummern,
Patientennummern, Mitarbeiternamen. Zum Beispiel wird „Paul Smith“ durch das Label
„[Patientenname]“ ersetzt. Derzeit wird überprüft, ob eine weitere Anonymisierung solcher
Informationen nötig ist.
Beispiel aus Belgien: Krankenhäuser müssen ein Melde- und Lernsystem für unerwünschte
Ereignisse umsetzen und diese klassifizieren. Um den Weg für die künftige Datenaggregation
zu ebnen, wurden eine einheitliche Taxonomie (ICPS – International Classification for Patient
Safety – internationale Klassifikation für Patientensicherheit) und ein Mindestdatensatz
vorgeschrieben (Art und Besonderheiten des Zwischenfalls, Folgen für Patienten und
Organisation). Schließlich wurde eine Codetabelle für ICPS-Begriffe und ein XMLExportmodell entwickelt, um die Datenaggregation und den Austausch zwischen den
Krankenhäusern zu erleichtern. Zur Unterstützung von Krankenhäusern und
Softwareanbietern wurden Leitlinien für die Verwendung des Exportmodells formuliert. Derzeit
nehmen fallweise fünf belgische Krankenhäuser auf freiwilliger Basis an der Datenaggregation
teil.
9.8. Klassifizierungssystem
Der Zweck einer Taxonomie oder eines Klassifizierungssystems besteht darin,
gültige Daten zu produzieren. Eine Klassifizierung kann zum Beispiel bei der
Suche nach den richtigen Ereignissen für aggregierte Analysen helfen. Sie
ermöglicht den Vergleich von Ereignissen im gesamten Gesundheitssystem.
Mehrere Mitgliedstaaten stützen sich bei ihren Klassifizierungssystemen auf die
ICPS-Taxonomie der WHO (ICPS – International Classification for Patient
Safety – internationale Klassifikation für Patientensicherheit): Belgien,
Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Lettland, Norwegen und
Spanien. Jeder verwendet jedoch unterschiedliche Elemente der ICPS, was zu
potenziell großen Unterschieden in den daraus resultierenden Systemen führt.
Auch das Ausmaß der Verwendung der WHO-Taxonomie ist unterschiedlich.
Meist wird die „Art des Zwischenfalls“ verwendet, doch die Einstufung nach
dem Schweregrad in der WHO-Taxonomie wird manchmal als unzureichend
betrachtet und durch eigene Systeme ersetzt. Einige Mitgliedstaaten verwenden
ihr eigenes nicht von der WHO-Taxonomie abgeleitetes Klassifizierungssystem
(Vereinigtes Königreich) oder haben überhaupt kein standardisiertes System
(Zypern und Luxemburg).
Tabelle 8 vermittelt einen Überblick über die verschiedenen
Klassifizierungssysteme der Meldesysteme.
Selbst bei einer standardisierten zentralen Klassifizierung kann gleichzeitig auf
lokaler Ebene der Gesundheitsorganisationen eine eigene Klassifizierung
verwendet werden, die später in das standardisierte System übertragen wird.
Manchmal gibt es historische Gründe dafür, da die lokalen
Risikomanagementsysteme meist vor dem MLS vorhanden waren, ihre
47
Gültigkeit aber noch heute behalten. Die am häufigsten verwendeten
Klassifizierungssysteme werden von der WHO-Taxonomie abgeleitet. Dabei
handelt es sich um ein äußerst komplexes Klassifizierungssystem, das sehr
allgemein gehalten ist und sich auf eine multidimensionale Struktur stützt.
Einige seiner Begriffe sind daher für Leistungserbringer im Gesundheitswesen,
deren Arbeitsbedingungen oft sehr spezifisch sind, nicht leicht zu verstehen.
Deshalb wird empfohlen – selbst für ein völlig neues MLS – das parallele lokale
Klassifizierungssystem in die Gestaltung einzubeziehen, damit
Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine vereinfachte Klassifizierung
verwenden können, die auf ihren Bereich zugeschnitten ist. Die genaue
Klassifizierungsarbeit im Zusammenhang mit der WHO-Taxonomie sollte den
lokalen Sachbearbeitern überlassen werden.
Tabelle 8: Klassifizierungssystem
Klassifizierungssystem
Mitgliedstaat
Angepasste nationale Version
des ICPS der WHO
Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland,
Irland, Lettland, Norwegen, Slowakei, Spanien und
Schweden.
Österreich, Zypern und Luxemburg
Verschiedene Klassifizierungen
in lokalen Krankenhäusern
Überwachungssystem für
Sentinel Events
Eigene Klassifizierung
Dänemark (seit 2014), Vereinigtes Königreich
Ausgewählte Zwischenfälle
Ungarn
Italien
In Ungarn wurden sechs verschiedene Arten von Zwischenfällen von einer
Expertengruppe ausgewählt (Dekubitus, Patientenstürze, kardiopulmonale
Reanimation, unerwünschte Ereignisse aufgrund der Anwendung bzw.
Verabreichung eines Medikaments und Nadelstichverletzungen). Ungarn
verwendet strukturierte Berichtsformulare mit Freitextfeldern und
geschlossenen Fragen, die auf die Ursachen der Zwischenfälle abzielen und die
Beteiligten zum Nachdenken über den Prozess anregen. Bis Ende 2014 sollten
20 meldepflichtige Ereignisse festgelegt werden.
9.9. Wichtige Erkenntnisse
Wichtige Erkenntnisse:
1. Es wird ein Mechanismus zur Erfassung und Speicherung der Daten
benötigt.
2. Es sollte ein einheitliches Berichtsformular festgelegt werden.
3. Es sollte Feedbackmechanismen geben.
4. Die Bearbeitung sollte durch Experten in Zusammenarbeit mit dem
Management erfolgen.
48
Empfehlungen:
1. Es sollte spezielle Berichtsformulare geben: eines für Angehörige der
Gesundheitsberufe, eines für Patienten und ihre Angehörigen.
2. Neben den festgelegten Datenangaben sollten die Berichtsformulare die
Eingabe von Freitext erlauben.
3. Der benutzerfreundlichen elektronischen Meldung sollte der Vorzug
gegeben werden.
4. Feedback von zentraler oder regionaler Ebene ist wichtig, um die
Erkenntnisse über Risikoprozesse weiterzugeben.
5. Das Feedback an die Meldenden ist eine der wichtigsten Aufgaben. Um
die Bereitschaft zur Meldung künftiger Zwischenfälle unter Angehörigen
der Gesundheitsberufe zu erhöhen, sollte die meldende Person eine
Empfangsbestätigung erhalten und über die ergriffenen Maßnahmen auf
dem Laufenden gehalten werden.
6. Sowohl die Bearbeitung als auch die Analyse eines Zwischenfalls sollte
durch Experten erfolgen, die mit dem Thema und verschiedenen
Analyseverfahren vertraut sind. Ein Beauftragter des Managements muss
befugt sein, Maßnahmenpläne zu genehmigen.
7. Die Klassifizierung bzw. Taxonomie der Ereignisse sollte nach einem
allgemeinen Klassifikationssystem erfolgen, das den Vergleich von Daten
zwischen Dienstleistungserbringern ermöglicht. Zusätzlich können
krankheitsspezifische und andere Klassifizierungen je nach Bedarf
verwendet werden.
10. Analyse
Da überregionale Melde- und Lernsysteme gewöhnlich auf Meldungen von
Leistungserbringern im Gesundheitswesen beruhen, sollte es eine klare
Trennung zwischen lokaler Analyse und zentraler oder regionaler Überprüfung
geben.
10.1. Zentrale oder regionale Überprüfung
Das Berichtssystem auf zentraler oder regionaler Ebene sollte zumindest das
Erkennen von neuen und unerwarteten Gefahren ermöglichen, wie z. B. von
bisher unerkannten Komplikationen in Verbindung mit der Verwendung eines
Arzneimittels oder eines neuen Geräts. Dies lässt sich einfach durch eine
menschliche Überprüfung der eingehenden Meldungen bewerkstelligen. Wenn
beispielsweise nur ein paar Personen melden, dass der Freiflussschutz bei
einem bestimmten Pumpenmodell versagen kann, können die
Berichtsempfänger daran vielleicht schon erkennen, dass es hier ein Problem
gibt, die Lieferanten alarmieren und sich direkt mit dem Pumpenhersteller in
Verbindung setzen.
49
Diese Art der Analyse erfordert eine Überprüfung der Meldungen durch
sachkundige Experten, die Meldungen müssen aber nicht auf einer eingehenden
Untersuchung durch die meldende Organisation beruhen. Besser als eine
einmalige Übermittlung von Daten nach Abschluss aller Analysen auf lokaler
Ebene ist es, zumindest vorläufige Ergebnisse sofort zu erhalten, die später
aktualisiert werden können.
10.2. Wie sieht ein erfolgreicher Überprüfungsprozess aus
Es hat sich gezeigt, dass ein erfolgreicher Überprüfungsprozess folgende drei
Kriterien erfüllen sollte:
Sachkundig – Die Meldungen müssen von Experten evaluiert werden, die die
klinische Situation, in der die Zwischenfälle auftreten, verstehen und die dafür
ausgebildet sind, die zugrunde liegenden Systemursachen zu erkennen. Obwohl
es als einleuchtend erscheinen mag, dass es wenig Sinn macht, Daten zu
sammeln ohne sie zu überprüfen, ist der häufigste Mangel bei staatlich
betriebenen Meldesystemen, dass zwar Meldungen verlangt, aber nicht die
nötigen Ressourcen für ihre Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. Es
werden riesige Mengen von Meldungen gesammelt, nur um dann in Schachteln
oder Computern aufbewahrt zu werden. Die sachkundige Überprüfung stellt in
jedem Berichtssystem einen wesentlichen und wichtigen Teil der Ressourcen
dar.
Glaubwürdig – Wenn die Empfehlungen akzeptiert und umgesetzt werden
sollen, ist eine Überprüfung durch unabhängige und sachkundige Experten
erforderlich.
Zeitnah – Die Meldungen sollten ohne Verzögerung überprüft werden, und
Empfehlungen sollten rasch an jene, die davon Kenntnis haben müssen,
ausgegeben werden. Wenn ernste Gefahren erkannt werden, sollte umgehend
eine Benachrichtigung erfolgen.
Beim Überprüfungsprozess sollten Gefahren im Gesundheitssystem erkannt
und für die weitere Evaluierung priorisiert werden. Beim Systementwurf sollten
auch die zu überprüfende Datenmenge und die Auswahlkriterien festgelegt
werden. Es ist möglich, sich nur auf Daten aus Meldungen zu konzentrieren, die
einen tatsächlichen schweren Schaden für Patienten bedeuten, oder es können
Meldungen je nach erkanntem maximalen möglichen Risiko aus der Sicht des
Meldenden priorisiert werden. Theoretisch sollte es auch möglich sein,
genügend Mittel für die Evaluierung aller Meldungen zuzuteilen, da ihr
Lernpotenzial aus der Perspektive der meldenden Organisation vielleicht nicht
klar ersichtlich ist.
Das Ergebnis des Überprüfungsprozesses sollten Präventionsempfehlungen
sein, die mit entsprechenden Methoden verbreitet werden sollten. Gewöhnlich
ist es ratsam, einen bereits vorhandenen Kanal zu verwenden und Änderungen
in die entsprechenden bestehenden Richtlinien einzuarbeiten anstatt nur
einzelne Sicherheitswarnungen auszugeben. Der Status der Empfehlung
(freiwillige oder verpflichtende Umsetzung) sollte deutlich gemacht werden,
und es sollte eine mögliche Unterstützung für die Umsetzung auf lokaler Ebene
50
durch die zentrale oder regionale Ebene mit entsprechender
Ressourcenzuteilung in Betracht gezogen werden.
10.3. Quantitative Statistiken
Die Rückmeldung von Benchmarkingergebnissen und die
Datenveröffentlichung werden oft als wichtigste Resultate von Melde- und
Lernsystemen gesehen, selbst wenn der praktische Nutzen davon manchmal
nicht richtig verstanden wird.
Die Rückmeldung von Benchmarkingergebnissen könnte selbst bei einem
Vergleich mit einer Blindgruppe einen wesentlichen Faktor darstellen, um die
Meldebereitschaft von Gesundheitsorganisationen zu erhöhen, was eine
wichtige Erkenntnis über Melde- und Lernsysteme ist. Da aber die auf passiver
Meldung basierenden quantitativen Zahlen meist von der Qualität des
Berichtssystemaufbaus und der Sicherheitskultur in der betreffenden
Organisation abhängen, könnte dies nicht als ein direkter und klarer Indikator
für die Qualität und Sicherheit der bereitgestellten Gesundheitsversorgung
herangezogen werden, sondern nur für ihre Berichtskultur. Die Datenqualität
für bestimmte Arten von Zwischenfällen könnte auch davon abhängen, ob der
Leistungserbringer im Gesundheitswesen sein Augenmerk auf bestimmte Arten
von Zwischenfällen richtet, z. B. aufgrund einer aktuellen internen Kampagne
oder anderen Faktoren.
In Ungarn erfolgt beim NEVES-System eine sofortige und automatische Rückmeldung der
Ergebnisse sowohl in Form von Datentabellen als auch visuell. Die Administratoren können
über Voreinstellungen Statistiken für die bevorzugte Auswertung der gemeldeten Ereignisse
festlegen. Es kann auch eine kurze Erläuterung hinzugefügt werden. Jeder Nutzer kann
zudem statistische Abfragen zu seinen eigenen Daten durchführen. Es sind deskriptive
Analysen, Trendanalysen und Pivot-Tabellen verfügbar, die über eine grafische Oberfläche
zusammengestellt werden können. Eine weitere Analyse der eigenen Daten des Nutzers ist
über die Datenexportfunktion möglich.
Zur zusätzlichen Information kann in jeder Analyse der Landesdurchschnitt als mögliches
Benchmarkniveau angezeigt werden. Diese Informationen (und die druckbaren
Datenerfassungsbogen) sind auch nicht registrierten Nutzern zugänglich.
In regelmäßig abgehaltenen Diskussionsforen ist es möglich, Feedback zu geben oder zu
erhalten. Auf der Plattform veröffentlichte Fallstudien erhöhen das Verständnis von
Möglichkeiten zur Qualitätsverbesserung.
Im Vereinigten Königreich werden in der halbjährlichen Veröffentlichung der amtlichen
Statistik über Patientensicherheit die Zahlen für jeden berichtenden Leistungserbringer im
Gesundheitswesen dargestellt.
10.4. Analyse auf lokaler Ebene
Zwischenfälle sollten auf der Ebene der Leistungserbringer im
Gesundheitswesen analysiert werden. Es ist wichtig, dass die Analyseverfahren
sich nach Art und Typ des Zwischenfalls richten. Übliche Analyseergebnisse
51
sind eine Beschreibung des Problems, Schlussfolgerungen und ein
Maßnahmenplan.
Das alles muss ein Berichtssystem ermöglichen. Maßnahmenpläne sind eine
besonders wichtige Quelle für das Lernen; für sie sollte es im Berichtssystem
eine Volltextsuche geben.
1. Beim Sequenzanalysemodell kann die Art des Zwischenfalls mit einem
einfachen linearen Modell in Beziehung gesetzt werden, mit
unabhängigen Ursachen, Mängeln und Fehlfunktionen. Sie ist eine
gängige Analyse bei Zwischenfällen, die aufgrund eines Defekts, z. B. von
medizinischen Geräten, aufgetreten sind. Ein Beispiel für eine
Analysemethode in dieser Kategorie ist das „5-Why“-Modell.
2. Beim epidemiologischen Analysemodell kann die Art des Zwischenfalls
mit Zwischenfällen in komplexen Organisationen in Beziehung gesetzt
werden, wobei die Ursache-Wirkungs-Beziehungen untersucht werden.
Es muss eine chronologische Ereigniskette oder einen chronologischen
Ablauf des Zwischenfalls geben. Analysemethoden in dieser Kategorie
sind u. a. die Ursachenanalyse (Root Cause Analysis –RCA), die
Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA), die MTO-Analyse
(Man-Technique-Organisation Analysis) und die PRISMA-Methode.
3. Das systemische Analysemodell kann ergänzend zum epidemiologischen
Analysemodell verwendet werden. Die Art des Zwischenfalls kann zur
Variabilität in komplexen soziotechnischen Organisationen in Beziehung
gesetzt werden. Der Zweck besteht darin, Risikoprozesse zu erkennen,
bei denen eine Variabilität besteht, und diese durch Vorschriften zu
reduzieren. Zu den Analysemethoden in dieser Kategorie gehört das
FRAM-Modell (Functional Resonance Analysis Model).
Tabelle 9: In den Ländern verwendete Analysemethoden
Analysemodell
Methode
Analyse auf lokaler
oder regionaler Ebene
Sequenzanalysemodell
5 Why
Epidemiologisches
Analysemodell
Ursachenanalyse
Lettland (in einem
Krankenhaus)
Österreich, Belgien,
Zypern, Tschechische
Republik, Dänemark,
Ungarn, Italien, Lettland
(in einem Krankenhaus),
Luxemburg, Slowenien,
Spanien, Schweden und
Vereinigtes Königreich.
Luxemburg
Belgien, Luxemburg
Belgien, Dänemark,
Lettland (in einem
Krankenhaus),
Luxemburg und
Schweden
NITHA*
Alarmmethode
PRISMA
Fehlermöglichkeits- und
Einflussanalyse (FMEA
bzw. HFMEA)
Analyse auf
zentraler
Ebene
52
Systemisches
Analysemodell
Andere Modelle
FRAM (Functional
resonance analysis
model)
Beschreibende Statistik
Dänemark
Ungarn und Spanien
Dänemark,
Ungarn
Spanien
Aggregierte qualitative
Dänemark
Vereinigtes
Analyse
Ungarn (geplant)
Königreich,
Spanien
Dänemark
*Schweden: Nationaler IT-Support für die Ursachenanalyse von unerwünschten Ereignissen
und eine nationale Datenbank für das Lernen
**Frankreich: Verwendung verschiedener Analysemethoden.
Um eine hochwertige Analyse auf lokaler Ebene zu gewährleisten, sollte es dafür
entsprechende Unterstützung von zentraler oder regionaler Ebene geben, z. B.
in Form einer einheitlichen Methodologie, von Handbüchern,
Schulungsmaßnahmen vor Ort, E-Learning-Kursen oder direktem Feedback zu
eingegangenen und geprüften Meldungen. Obwohl viele Handbücher für die
Durchführung einer Analyse auf lokaler Ebene in Englisch verfügbar sind, ist es
– für den Aufbau eines bestimmten Systems in einem nicht englischsprachigen
Land – meist nötig, ausgewählte Schulungsunterlagen zu übersetzen und
anzupassen, um das Lernen zu erleichtern.
Im Vereinigten Königreich führen Analytiker des NRLS Daten- und Informationsabfragen auf
Grundlage der Analysetabellen des NRLS durch, um Informationen und Analysen zur
Unterstützung der Arbeit im Bereich der Patientensicherheit zu liefern.
Die Analyse von Patientensicherheitszwischenfällen im NRLS umfasst mehrere Arten von
Tätigkeiten und Stufen: Programmierung von Suchanfragen zu bestimmten Arten,
Versorgungsbereichen und Besonderheiten von Zwischenfällen, quantitative Analyse von
Mustern und Trends und eingehende Prüfung einzelner Zwischenfälle durch klinische
Experten und Patientensicherheitsexperten.
Die quantitative und qualitative Datenanalyse des NRLS wird für verschiedene Zwecke
durchgeführt:
• für NHS-Organisationen in ganz England und Wales zwecks Benchmarking bzw. Vergleich
von lokalen und nationalen Daten;
• für die Studie oder Veröffentlichung durch eine nationale Organisation wie das Nationale
Institut für Gesundheit und klinische Exzellenz (NICE – National Institute for Health and
Clinical Excellence), die Arzneimittelbehörde MHRA (Medicines and Healthcare Products
Regulatory Agency), Universitäten und Royal Colleges;
• zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen;
• zur Beantwortung von Medienanfragen;
• zur Beantwortung von Anfragen von Einzelpersonen der Bevölkerung gemäß dem Gesetz
über die Informationsfreiheit; und
• zur Information anderer Organisationen wie der Aufsichtsbehörde (CQC – Care Quality
Commission).
In Schweden erhalten Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei der Charakterisierung
von unerwünschten Ereignissen und der Durchführung einer Ursachenanalyse Unterstützung
durch ein nationales elektronisches Tool (NITHA). Die Ergebnisse der Analysen werden in
eine nationale Datenbank eingegeben. Die Hauptziele von NITHA und der Datenbank sind die
Standardisierung von Ursachenanalysen und der Terminologie sowie die Förderung des
Lernens.
53
10.5. Wichtige Erkenntnisse
1. Eingehende Meldungen über Zwischenfälle sollten geprüft, anonymisiert
und systematisch analysiert werden.
2. Präventionsempfehlungen sollten bekannt gemacht werden.
3. Die zeitnahe Analyse und Überprüfungen sollten durch glaubwürdige
Experten erfolgen.
Empfehlungen:
1. Es sollte eine Trennung zwischen lokaler Analyse von Ereignissen und
zentraler bzw. regionaler Überprüfung der Meldungen geben.
2. Es sollten entsprechende Ressourcen für die Analyse und Überprüfung
zugewiesen werden, u. a. für Experten, die die klinische Situation und die
damit verbundenen Versorgungsprozesse verstehen und für das
Erkennen von zugrunde liegenden Systemursachen ausgebildet sind.
3. Keine Suche nach Schuldigen bei der Analyse auf zentraler oder
regionaler Überprüfung.
4. Mit Unterstützung der zentralen Ebene sollten einheitliche Verfahren mit
Beispielen für die Bearbeitung von Meldungen und den Zugriff auf Daten
und Erkenntnisse eingeführt werden, um die Nutzung der Daten auf
lokaler Ebene zu fördern.
5. Auf allen Ebenen sollte der Fokus eher auf der qualitativen Analyse als
auf quantitativer Statistik liegen.
6. Es sollte eine möglichst zeitnahe Überprüfung jedes gemeldeten
Zwischenfalls auf lokaler Ebene und eine fallweise Priorisierung von
Meldungen für die zentrale Analyse erfolgen.
7. Auf zentraler Ebene sollte eine Priorisierung der eingehenden
Meldungen für die Überprüfung anhand eines automatisierten
Algorithmus (z. B. durch Klassifizierung) vorgenommen werden.
8. Die an der lokalen Analyse beteiligten Personen sollten eine Schulung
erhalten; während der zentralen oder regionalen Überprüfung sollte es
ein Feedback zur qualitativen Analyse geben.
9. Präventionsmaßnahmen sollten über bereits vorhandene Kanäle
verbreitet werden. Zusätzlich zur Ausgabe eines separaten
Warndokuments sollte die direkte Aktualisierung von bestehenden
Leitlinien in Betracht gezogen werden.
11. Technische Infrastruktur
Die erforderliche technische Infrastruktur zur Unterstützung des
Berichtssystems kann sehr einfach oder ziemlich ausgeklügelt sein. Im
Allgemeinen sollte das System auf die Meldung von Zwischenfällen ausgerichtet
sein; nur zusammengefasste Daten zu sammeln trägt nicht zur Erfüllung des
54
eigentlichen Ziels des Melde- und Lernsystems bei. Der Schwerpunkt eines
solchen Systems könnte nur auf quantitativen Statistiken liegen, die in diesem
Bereich immer von vielen Faktoren beeinflusst werden. Das System sollte den
Überprüfungsprozess und die Volltextanalyse der Aufzeichnungen unterstützen.
Bei der Gestaltung der zentralen oder regionalen Datenbank sollte der derzeitige
Stand der IT-Ausrüstung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen
berücksichtigt werden.
11.1. Automatisierung des Datenflusses
Meldesysteme sind meist mehrstufig, da mehrere Organisationen am Prozess
teilnehmen. Das System muss daher notwendigerweise eine effiziente
Datenübermittlung zwischen den Zuständigkeitsebenen ermöglichen. Um
zusätzlichen Arbeitsaufwand für das Gesundheitspersonal vor Ort oder für
Qualitätsbeauftragte zu vermeiden, muss für einen automatischen Datenfluss
anstatt einer manuellen Neueingabe gesorgt werden. Dies kann auf zwei
verschiedene Arten geschehen:
1. Cloud-Plattform — Wenn Leistungserbringer im Gesundheitswesen
kein lokales Risikomanagementsystem für die Speicherung von internen
Aufzeichnungen über Zwischenfälle haben, könnte es von Nutzen sein,
ein Cloud-basiertes System bereitzustellen, um die Bearbeitung von
Ereignissen auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene
zusammenzuführen. Eine solche Lösung hat den Vorteil, dass die
Meldungen für alle autorisierten Nutzer auf allen Ebenen sofort sichtbar
sind und dass keine fehleranfällige Zusammenführung von
verschiedenen Softwareanbietern unabhängig voneinander durchgeführt
werden muss.
2. Zusammenführung — Wenn Leistungserbringer im
Gesundheitswesen ein lokales Risikomanagementsystem für die
Speicherung ihrer internen Aufzeichnungen über Zwischenfälle haben,
dann werden sie ihre eigenen Systeme lieber mit der zentralen oder
regionalen Datenbank zusammenführen. Dadurch lässt sich eine
Umschulung ihres Personals auf eine neue Benutzeroberfläche
vermeiden und die Daten bleiben innerhalb ihrer eigenen
Sicherheitsdomänen.
Wie immer die technische Lösung auch aussieht, sie sollte auch Patienten und
ihren Angehörigen die Teilnahme ermöglichen und deshalb immer webbasierte
Formulare für Meldungen von außen umfassen.
Bei einem gemischten Konzept der Datenerfassung sollte die technische Lösung
die Speicherung von gemeinsamen Datensätzen in einer einzigen einheitlichen
Struktur und damit eine einheitliche Datenanalyse unabhängig von der
ursprünglichen Datenquelle ermöglichen.
Bei der Gestaltung des Systems sollte die Geschwindigkeit des Datenflusses
beachtet werden. Der Bericht sollte so bald wie möglich in elektronischer Form
erfasst werden, um eine einfache Bearbeitung zu ermöglichen; die Übermittlung
55
von Daten zwischen Einrichtungen oder Systemen sollte online erfolgen und
nicht gesammelt. Da Breitbandinternet weithin verfügbar ist, ist die
Batchübertragung von Daten aus technischer Sicht nicht mehr zu rechtfertigen
und bietet keinen methodischen Vorteil gegenüber der Onlineübertragung.
11.2. Unterstützung und kontinuierliche Entwicklung
Alle Systeme sollten einen technischen Support für Nutzer anbieten, die Hilfe
brauchen, sei es bei Papierformularen oder Onlinemeldefunktionen. Daher
sollte im Vertrag mit dem Anbieter auch angegeben werden, wie viel Arbeit
(Arbeitstage) pro Monat oder Jahr für eine feste Gebühr für die weitere
Systementwicklung erforderlich ist.
11.3. Sicherheitsfragen
Meldungen innerhalb von Gesundheitsorganisationen sind oft sehr ausführlich
und enthalten meist Informationen, die Rückschlüsse auf die betroffenen
Personen erlauben. Es ist jedoch wichtig, dass solche Informationen aus allen
Meldungen, die an andere nationale oder regionale Systeme übertragen werden,
entfernt werden, und dass die Meldungen zum Schutz der Patienten,
Dienstleistungserbringer und Meldenden anonymisiert werden. Dies ist
gewöhnlich nach der nationalen Gesetzgebung eines Mitgliedstaates
verpflichtend: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist natürlich
innerhalb von Gesundheitsorganisationen möglich, es ist aber gewöhnlich
verboten, solche Daten ohne Zustimmung der betreffenden Personen und ohne
triftigen Grund an andere Stellen weiterzugeben. Für das Lernen ist in den
meisten Fällen keine Identifizierung einzelner Personen nötig. Folglich gibt es
meist keine Rechtfertigung dafür, und die Einholung einer
Einwilligungserklärung ist eine unnötige Verkomplizierung.
Der Schutz vor unbefugtem Zugriff auf vertrauliche Daten sollte durch ein
Datenschutzsystem umgesetzt werden. Dies kann einen Prozess zur
Anonymisierung von Meldungen bei deren Eingang oder bei Einleitung einer
Nachfolgeuntersuchung umfassen.
Neben der Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten sollte es
allgemeine Grundsätze der Datensicherheit (Verfügbarkeit, Integrität,
Zugangsbeschränkungen) bei der Übertragung, Speicherung und Archivierung
von Daten geben. Dazu gehört ein klar definiertes Service Level Agreement im
Lieferantenvertrag basierend auf der erwarteten Systemverfügbarkeit.
11.4. Wichtige Erkenntnisse
1. Eine eingehende Datenanalyse sollte sowohl für Statistiken als auch
einzelne Berichtsinhalte möglich sein.
2. Leistungserbringer im Gesundheitswesen sollte die Teilnahme
unabhängig von ihrer IT-Ausrüstung möglich sein; Mindestanforderung
könnte zumindest ein verfügbarer PC mit Internetverbindung sein.
56
3. Die Daten sollten schnellstmöglich elektronisch erfasst werden.
4. Die Onlineübertragung und gemeinsame Nutzung der Daten während
der Fallbearbeitung sollten gewährleistet werden.
5. Die Datensicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Zugangsbeschränkung)
bei der Übermittlung, Speicherung, Weitergabe und Archivierung von
Daten muss gewährleistet werden.
6. Es muss für eine fortlaufende Systemverbesserung gesorgt werden.
Empfehlungen:
1. Es sollten besser Daten für jeden einzelnen Zwischenfall erhoben werden
als zusammenfassende Tabellen für die einzelnen Leistungserbringer im
Gesundheitswesen auf zentraler Ebene.
2. Es sollte eine Technologie zur Datenanalyse zur Verfügung gestellt
werden, die Benchmarking und Volltextsuche erlaubt.
3. Für technisch besser ausgerüstete Leistungserbringer im
Gesundheitswesen sollten Online-Uploads und der gemeinsame Zugriff
auf anonymisierte Daten möglich sein; für technisch weniger gut
ausgestattete kleinere Gesundheitsorganisationen sollte es webbasierte
Berichtsformulare geben.
4. Webbasierte Berichtsformulare sollten Patienten die Möglichkeit der
Berichtseingabe und der Übertragung von Papiermeldungen
ermöglichen. Die webbasierte Meldungen sollten bei allen
Leistungserbringern im Gesundheitswesen dem Personal vor Ort als eine
zentrale Stelle für interne Meldungen dienen.
5. Die wichtigsten Daten aus den verschiedenen Berichtsquellen sollten
gespeichert oder einheitlich dargestellt werden können, um eine
integrierte Analyse zu ermöglichen.
6. Es sollte eine automatische Verlinkung mit Spezialsystemen wie
Pharmakovigilanz geben, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden.
7. Die Batchübertragung von Daten sollte vermieden werden, um für eine
schnelle Datenverarbeitung zu sorgen und den Zeitraum zwischen
Meldung und zentraler bzw. regionaler Überprüfung möglichst gering zu
halten. Die Datenübermittlung und Weitergabe von Daten sollte über
eine gesicherte Internetverbindung erfolgen.
8. Die IT-Kapazität sollte ausreichen, um kontinuierliche
Systemverbesserungen zu gewährleisten.
57
12. Ziele
Meldungen sind eine Möglichkeit, an die gewünschten Informationen zu
kommen, aber nicht die einzige.
Die Ziele eines Berichtssystems ergeben sich aus den Anforderungen eines
Patientensicherheitsprogramms. Meldungen sind ein Mittel, um an
Sicherheitsinformationen zu gelangen. Ein überregionales Berichtssystem kann
daher sinnvollerweise als ein Instrument betrachtet werden, Fortschritte in der
öffentlichen Politik in Bezug auf die Patientensicherheit zu erzielen. Es sollte die
Erweiterung eines Programms zur Qualitätsverbesserung und
Fehlervermeidung sein. Um effizient zu sein, sollten die aus der Analyse von
Meldungen gewonnenen Erkenntnisse in ein System eingespeist werden, durch
das Änderungen in der Politik und im Versorgungsalltag erarbeitet und bekannt
gemacht werden, die die Sicherheit erhöhen.
Ist das Engagement für eine Verbesserung nicht sehr groß oder gibt es keine
Infrastruktur für die Umsetzung der Änderungen – wie eine Behörde mit
Zuständigkeit für die Erhöhung der Sicherheit – wird ein Berichtssystem nicht
von großem Nutzen sein. Einfach ausgedrückt, ist es wichtiger, ein
Reaktionssystem aufzubauen als ein Berichtssystem. Wenn es ein Engagement
für die Erhöhung der Patientensicherheit und eine gewisse Infrastruktur gibt,
aber nur geringe Ressourcen zur Verfügung stehen, dürften andere Methoden
zur Feststellung von Problembereichen besser sein.
Zusätzlich zur Meldung von Zwischenfällen im Bereich der Patientensicherheit
sollten alle anderen Meldesysteme und Kanäle für die Datenerhebung genutzt
werden. Es sollte ein Register solcher Quellen geben, wie jene für Fehler
medizinischer Geräte, Beschwerden, Schadenersatzansprüche, Anträge auf
Invaliditätsrenten, Untersuchungen von Todesfällen und Meldungen von
unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Auf regionaler oder nationaler Ebene
sollten Mechanismen eingerichtet werden, um diese Informationen zu erfassen
und die daraus gewonnenen Erkenntnisse an jene weiterzuleiten, die
Maßnahmen ergreifen können.
Wichtige Erkenntnisse und Empfehlungen
Einen Überblick über alle wichtigen Erkenntnisse und Empfehlungen finden Sie
am Anfang dieses Berichts in Kapitel 1.
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13. Glossar
Zwischenfall (Incident): Jede Abweichung von der üblichen medizinischen
Behandlung, die zu einer Schädigung des Patienten führt oder bei der die
Gefahr einer Schädigung besteht. Dazu zählen Fehler, vermeidbare
Zwischenfälle und Gefahren.
Hinsichtlich der Definition der beiden Begriffe „Zwischenfall“ und
„unerwünschtes Ereignis“ gibt es einige Unklarheiten. Die Begriffe werden in
einigen EU-Mitgliedstaaten gleich verwendet. Die MLS-Untergruppe hat sich
dafür entschieden, in diesem Bericht „Zwischenfälle“ zu verwenden, die
„unerwünschte Ereignisse“ einschließen.
Unerwünschter Arzneimittelschaden (ADE – Adverse Drug Event):
Durch die Anwendung bzw. Verabreichung von Medikamenten bedingter
Zwischenfall.
Fehler: Ein Fehler wird definiert als „ein Vorhaben, das nicht wie beabsichtigt
durchgeführt wird (d. h. Ausführungsfehler) oder dem ein falscher Plan
zugrunde liegt (d. h. Planungsfehler)“. Es ist zwar innerhalb von Einrichtungen
manchmal üblich, alle Fehler zu melden, unabhängig davon, ob dabei ein
Schaden entstanden ist, doch dies kann zu einer überwältigenden Zahl von
Meldungen führen. Daher wird gewöhnlich eine Art Schwelle eingeführt, wie
etwa „schwerwiegende“ Fehler oder solche, die zu Schäden führen können (auch
„Beinaheschäden oder „Beinaheunfälle“ genannt). Die Einführung einer solchen
Schwelle für ein Berichtssystem kann sich als schwierig erweisen, daher handelt
es sich bei den meisten „Fehlermeldesystemen“ eigentlich um Systeme zur
Meldung von „Zwischenfällen aufgrund von Fehlern“.
Ereignis: Jede Abweichung von der üblichen medizinischen Behandlung, die
zu einer Schädigung des Patienten führt oder bei der die Gefahr einer
Schädigung besteht. Dazu zählen Fehler, vermeidbare Zwischenfälle und
Gefahren.
Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA bzw. HFMEA –
(Healthcare) Failure Mode and Effect Analysis): Eine FMEA ist häufig
der erste Schritt einer Systemanalyse. Dabei werden möglichst viele
Komponenten, Systemgruppen und Untersysteme überprüft, um Fehlerarten,
ihre Ursachen und Wirkungen zu erkennen. Für jede Komponente werden die
Fehlerarten und ihre Wirkung auf das restliche System in einem spezifischen
FMEA-Arbeitsblatt aufgezeichnet. Die FMEA ist im Prinzip eine
Vorwärtsanalyse; die Fehlerwahrscheinlichkeit kann jedoch nur geschätzt oder
durch das Verstehen des Fehlermechanismus reduziert werden.
Bei dem Unfallentstehungsmodell FRAM (Functional Resonance Accident
Model) wird davon ausgegangen, dass negative Behandlungsergebnisse auf
unerwartete Kombinationen der normalen Variabilität von Systemfunktionen
zurückzuführen sind. Mit anderen Worten sind es die engen Verknüpfungen,
die zu negativen Ergebnissen führen, und nicht die Abfolge von Ursache(n) und
Wirkung(en). Da hierbei außerdem nach Systemfunktionen anstatt nach
Strukturen gesucht wird, ist es weniger problematisch, wenn sich eine genaue
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Beschreibung als schwierig erweist. Funktionen können sich im Laufe der Zeit
ändern, während Systemstrukturen dauerhafter sein müssen. Funktionen sind
mit der sozialen Arbeitsorganisation und den Anforderungen einer spezifischen
Situation verbunden. Strukturen sind mit physischen Systemen und der
Ausrüstung verbunden, die sich nicht von einer Situation zur nächsten ändern.
Gefahren und unsichere Zustände: Die Meldung von Gefahren oder
„vorprogrammierten Unfällen“ ist eine weitere Möglichkeit der Prävention,
ohne dass erst ein Schaden eintreten muss, um daraus zu lernen. Wenn die
Gesundheitsversorgung so sicher wäre wie einige andere Branchen, würde es
mehr Gefahrenmeldungen – potenzielle Ursachen für Zwischenfälle (im
Gegensatz zu Beinaheschäden, die tatsächliche Fehler sind) – als Meldungen
von tatsächlichen Ereignissen geben. Von allen größeren Systemen ist das
System für arzneimittelbedingte Ereignisse des Instituts für sichere
Medikamentenanwendung (ISMP – Institute for Safe Medication Practices) am
erfolgreichsten bei der Erfassung von Gefahren (z. B. Verwechslung ähnlich
klingender („Sound-alike“) oder ähnlich aussehender („Look-alike“)
Medikamente) und der Forderung von Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung
eines vorhersehbaren Fehlers.
Innerhalb einer Gesundheitsorganisation erhöhen Gefahrenmeldungen die
Wachsamkeit für unsichere Zustände, so dass sich Leistungserbringer im
Gesundheitswesen durch die Wahrnehmung von Systemschwächen und ihre
praktische Erfahrung vorprogrammierte Unfälle vorstellen können. Mit der
entsprechenden Analyse können diese Meldungen wertvolle Informationen für
Systemänderungen liefern.
Latenter Fehler (oder latentes Versagen): Ein Mangel in der Planung,
Organisation, Ausbildung oder Wartung in einem System, der zu
Anwenderfehlern führt und dessen Auswirkungen sich normalerweise erst nach
einiger Zeit zeigen. Es sind zahlreiche andere Begriffe gebräuchlich: negative
Ergebnisse, Pannen, unerwünschte oder unerwartete Ereignisse usw. Die WHO
hat die Entwicklung einer internationalen Taxonomie für Patientensicherheit in
Auftrag gegeben, um eine stärkere Standardisierung der Terminologie und
Klassifizierung zu fördern. Bis dahin verwenden wir für diesen Bericht die
einfacheren Begriffe Fehler, Gefahren und Zwischenfälle.
Mensch-Technik-Organisations-Analyse (MTO – Man-TechnologyOrganisation analysis): Bei der MTO-Analyse wird explizit betrachtet, wie
durch die Wechselwirkung von menschlichen, organisatorischen und
technischen Faktoren ein Risiko entsteht, wodurch sich erklären lässt, wie es zu
bisherigen Unfällen gekommen ist. Die grundlegenden Fragen in der Analyse
lauten, wie die Fortsetzung der Unfallsequenz verhindert werden hätte können
und was die Organisation in der Vergangenheit tun hätte können, um den
Unfall zu vermeiden.
Der letzte Schritt in der MTO-Analyse besteht darin, Empfehlungen zu
erarbeiten und auszusprechen. Diese sollten technischer, menschlicher und
organisatorischer Art sein. Die MTO-Analyse liefert daher eine genaue
Beschreibung und Erklärung von Faktoren, die entweder zum Unfall geführt
oder dazu beigetragen haben.
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„Beinaheschaden“ oder „Beinaheunfall“: Ein „Beinaheschaden“ oder
„Beinaheunfall“ ist ein schwerwiegender Fehler oder Unfall, der zu einem
Zwischenfall führen kann, aufgrund glücklicher Umstände oder durch
rechtzeitiges Eingreifen aber noch verhindert wurde. Es wird angenommen (ist
jedoch nicht erwiesen), dass die zugrunde liegenden Systemmängel für
Beinaheschäden dieselben sind wie für tatsächliche Zwischenfälle. Daher sollte
das Verständnis ihrer Ursachen zu Änderungen der Systemgestaltung und
damit zu einer höheren Sicherheit führen. Ein wesentlicher Vorteil eines
Berichtssystems für Beinaheschäden ist, dass hier für den Meldenden keine
Gefahr einer Schuldzuweisung oder eines Verfahrens besteht, weil es zu keiner
Schädigung gekommen ist. Die betreffende Person dürfte vielmehr Lob dafür
verdienen, dass ein Fehler verhindert und eine Schädigung abgewendet werden
konnte.
Dieser positive Aspekt des Meldens von Beinaheschäden hat dazu geführt, dass
von einigen Seiten empfohlen wird, in Gesundheitsorganisationen oder anderen
Gesundheitseinrichtungen, in denen nach wie vor eine Kultur der
Schuldzuweisung besteht, ein internes System für die Meldung von
Beinaheschäden einzuführen. Allerdings wird jedes Krankenhaus, dem
ernsthaft etwas daran liegt, aus Fehlern zu lernen, auch zur Meldung von
Beinaheschäden auffordern.
Potenzieller Zwischenfall: Ein schwerwiegender Fehler oder Unfall, der zu
einem Zwischenfall führen kann, aufgrund glücklicher Umstände oder durch
rechtzeitiges Eingreifen aber nicht dazu geführt hat oder noch verhindert
werden konnte (auch Beinaheschaden oder Beinaheunfall genannt).
Vermeidbarer Zwischenfall: Ein Zwischenfall, der durch einen Fehler oder
andere System- oder Ausrüstungsmängel verursacht wird.
MLS: Melde- und Lernsystem für Zwischenfälle
Bei der Ursachenanalyse (RCA – Root Cause Analysis) geht man davon aus,
dass negative Ergebnisse als Folge einer oder mehrerer Sequenzen von
Ereignissen oder einer Kette oder mehrerer Ketten von Ursachen und
Wirkungen beschrieben werden können. Es wird daher versucht, die
eigentliche(n) Ursache(n) herauszufinden, indem der Unfall zurückverfolgt
wird, was die Rückverfolgbarkeit des Systems voraussetzt. Die Methode
erfordert zudem ein nur lose gekoppeltes System, da man sich sonst nicht sicher
sein könnte, dass es durch die Korrektur oder Beseitigung der Ursache nicht
wieder zu diesem Unfall kommt.
Sicherheit: Bewahrung des Patienten vor unbeabsichtigten Schädigungen.
Sentinel Events: Besonders schwerwiegende Zwischenfälle, die
möglicherweise auf eine grobe Fehlfunktion des Systems schließen lassen und
die zum Tod oder einer schweren Schädigung des Patienten führen sowie einen
Vertrauensverlust der Bevölkerung in das Gesundheitswesen bewirken können.
Aufgrund der Schwere des entstandenen Schadens reicht ein einmaliges
Auftreten für eine sofortige Untersuchung aus, um festzustellen, welche
Faktoren dazu geführt oder beigetragen haben, und um entsprechende
Abhilfemaßnahmen durch die Organisation einzuleiten.
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System: Eine Gesamtheit von ineinandergreifenden Elementen (Menschen,
Prozesse, Ausrüstung), die zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels
interagieren.
14. Referenzdokumente
Weltgesundheitsorganisation: WHO Draft Guidelines for Adverse Event
Reporting and Learning Systems — from information to action, 2005
veröffentlicht
1
Empfehlung des Rates vom 9. Juni 2009 zur Sicherheit der Patienten unter
Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten
Infektionen (2009/C 151/01)
2
EUNetPas Library – Verzeichnis der Melde- und Lernsysteme in der
dänischen nationalen Behörde für Patientenrechte und Beschwerden, 2013
aktualisiert
3
Europarat, Ministerkomitee: Empfehlung Rec(2006)7 des Ministerkomitees
an die Mitgliedstaaten über den Umgang mit der Patientensicherheit und die
Verhinderung von unerwünschten Ereignissen im Gesundheitswesen
(angenommen vom Ministerkomitee am 24. Mai 2006 auf der 965. Sitzung des
Komitees der Ministerbeauftragten).
4
5 European
Federation of Nurses Associations (Europäischer Berufsverband für
Pflegeberufe). Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU zur
Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im
Krankenhaus- und Gesundheitssektor. http://www.efnweb.be/wpcontent/uploads/2013/12/EFN-Report-on-Sharps-Injuries-DIR32Implementation.pdf
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Zugehörige Unterlagen
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