KZ-System und Vernichtung im Dienst des deutschen Imperialismus

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Faschismus
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KZ-System und Vernichtung im Dienst des
deutschen Imperialismus
„Ein Deutschland, das an uns denkt, wird auch
ein besseres Deutschland sein“
Carl von Ossietzky Mitte der Dreißiger Jahre
im KZ Esterwegen: „Ob wir überleben, ist weder
sicher noch die Hauptsache. Wie man aber später von uns denken wird, ist so wichtig wie, dass
man an uns denken wird. Darin liegt auch unsere Zukunft. Danach müssen wir hier leben, solange wir atmen. Ein Deutschland, das an uns
denkt, wird auch ein besseres Deutschland sein“.
Das bessere Deutschland, die DDR, in dem das
Denken an die Kämpfer gegen den Faschismus und
an die Leidensgenossen von Carl von Ossietzky
Aufgabe und Pflicht, ja ausdrückliche Grundlage des
Staates war, ist nicht mehr. Das Denken und Gedenken ist überwiegend Aufgabe von Unten geworden.
Die da Oben gedenken das Gedenken – selbst an die
Opfer des Naziregimes und an den Widerstand – für
Ihre Ziele nutzbar zu machen. Scharping, ehemaliger Kriegsminister, nutzte Auschwitz, um das Eingreifen deutscher Soldaten im Krieg gegen Jugoslawien zu rechtfertigen. Die historisch erkannte besondere Aggressivität des deutschen Imperialismus
wird verkleidet in die besondere Verpflichtung, anderen Völkern und Nationen Menschenrechte einzubläuen. Die besondere Brutalität des damals vom
Großkapital herbeigewünschten und herbeifinanzierten Naziterrors bei der Unterdrückung von Widerstand wird umgemünzt in die Legitimierung einer „wehrhaften Demokratie“, eines „starken Staates“, der alles Mögliche zur Bespitzelung und Überwachung der Bürger in Form von Gesetzen und Aufrüstung von entsprechenden Polizei- und anderen
Apparaten tut – und dabei die NPD hätschelt, finanziert und durch Kader des „Verfassungsschutzes“ direkt unterstützt. Es verdichtet sich der Eindruck, dass
der nächste Faschismus als „wehrhafte Demokratie“
und der nächste Krieg als „friedensstiftende Mission“ daher kommen kann.
So ist das Ziehen von Lehren aus der Vergangenheit in erster Linie eine Aufgabe, die unterschiedlich nach Klassen und ihren Interessen zu
leisten ist: Das Gedenken und Erinnern ist selbst
Mittel im Klassenkampf und auf der Seite des Proletariats ein entscheidender Hebel, um sich als Klasse zu begreifen als Voraussetzung, selbst in das Rad
der Geschichte einzugreifen im Sinn der großen
Emanzipation von Ausbeutung, Unterdrückung
und von Menschen selbst geschaffenen Zwängen.
Wie konnte es zum Machtantritt
der Hitler-Faschisten kommen
Clara Zetkin gibt 1932 eine Erklärung: „Die
Politik des ‚kleineren Übels’ stärkte das Machtbewusstsein der reaktionären Gewalten und sollte und soll noch das größte aller Übel erzeugen,
die Massen an Passivität zu gewöhnen.“
Und so fährt sie in ihrer Rede als Alterspräsidentin zur Eröffnung des Reichstags am 30.8.1932 fort:
„Diese sollen darauf
verzichten, ihre volle
Macht außerhalb des
Parlaments einzusetzen. Damit wird auch
die Bedeutung des Parlaments für den Klassenkampf des Proletariats gemindert. Wenn
heute das Parlament
innerhalb bestimmter
Grenzen
für
den
Kampf der Werktätigen
ausgenutzt
werden
kann, so nur dann,
wenn es seine Stütze hat
an kraftvollen Aktionen der Massen außerhalb seiner Mauern.“
Und weiter: „Der Kampf der werktätigen Massen gegen die zerfleischenden Nöte der Gegenwart
ist zugleich der Kampf für ihre volle Befreiung. Er
ist ein Kampf gegen den versklavenden und ausbeutenden Kapitalismus und für den erlösenden,
den befreienden Sozialismus. Diesem leuchtenden
Ziel muss der Blick der Massen unverrückt zugewandt sein, nicht umnebelt durch Illusionen über
die befreiende Demokratie und nicht zurückgeschreckt durch die brutalen Gewalten des Kapitalismus, der seine Rettung durch neues Weltvölkergemetzel und faschistische Bürgerkriegsmorde erstrebt. Das Gebot der Stunde ist die Einheitsfront
aller Werktätigen, um den Faschismus zurückzuwerfen, um damit den Versklavten und Ausgebeuteten die Kraft und die Macht ihrer Organisationen zu erhalten, ja sogar ihr physisches Leben. Vor
dieser zwingenden geschichtlichen Notwendigkeit
müssen alle fesselnden und trennenden politischen, gewerkschaftlichen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen zurücktreten. Alle
Bedrohten, alle Leidenden, alle Befreiungssehnsüchtigen in die Einheitsfront gegen den Faschismus und seine Beauftragten in der Regierung!
Die Selbstbehauptung der Werktätigen gegen den
Faschismus ist die nächste unerlässliche Voraussetzung für die Einheitsfront im Kampfe gegen
Krise, imperialistische Kriege und ihre Ursache, die
kapitalistische Produktionsweise.“ siehe: Verhandlungen des Reichstages, VI. Wahlperiode, 1932, Bd.
454, S. 1-3.
1923 hatte sie schon zur Entwicklung des italienischen Faschismus sinngemäß erklärt:
Faschismus ist die ganze Rache für die halbe
Revolution.1
Sie verweist damit auf die Verantwortung der
Sozialdemokratie, sich 1918 für die Bourgeoisie
als Bollwerk gegen die proletarische Revolution
hergegeben zu haben, um anschließend sich selbst
überflüssig zu machen und von rechts verfolgt zu
werden.
Friedrich Ebert (junior)
und andere Funktionäre
der SPD im KZ Oranienburg 1933
1 „Anders ist es beim Faschismus.
Er ist keineswegs die Rache der
Bourgeoisie dafür, dass das Proletariat sich kämpfend erhob. Historisch, objektiv betrachtet,
kommt der Faschismus vielmehr
als Strafe, weil das Proletariat
nicht die Revolution, die in Russland eingeleitet worden ist, weitergeführt und weitergetrieben
hat.“
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Faschismus
Die halbe Revolution von 1918
Die Revolution war in Deutschland beim Sturz
des Kaisers stehen geblieben. Die ökonomischen
und sozialen Grundlagen waren erhalten geblieben. Im Schutz dieser Strukturen konnten sich die
reaktionären Kräfte wieder sammeln, wurden finanziert und konnten sich stärken.
Zur Jahreswende 1918/19 hatten sich bei den
Arbeitermassen die revolutionären Aktivitäten
vervielfacht. Für die kommunistische Partei, gerade erst, viel zu spät, konstituiert, war es aber äußerst schwierig, Gehör bei den Massen zu finden,
als es galt, den Verrat der Sozialdemokratie an der
Revolution zu erkennen und anzuprangern.
So konnte der weiße Terrorfeldzug der Konterrevolution losschlagen. Bestialische Verbrechen wurden an den Beteiligten am Volksaufstand
in Berlin im Januar 1919 verübt und die bekanntesten Führer der jungen kommunistischen Partei, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht wurden ermordet.
Die Nationalversammlung, als verfassungsgebendes Organ, das die Restauration der alten Macht
verankern sollte, hatte sich in die „Idylle“ der militärisch abgeriegelten ehemaligen großherzoglichen Residenzstadt Weimar zurückgezogen. Hier
hatten seinerzeit Goethe und Schiller gewirkt. So
hofften die „Volksbeauftragten“, durch die Wahl
des Tagungsortes der Nationalversammlung die
Konstituierung der unter dem Schutz weißgardistischer Banden entstehenden Republik mit dem
Nimbus der humanistischen Tradition des deutschen Volkes umgeben zu können.
Monopolherren, Junker und Militär stand
nicht der Sinn nach Humanismus. Die Weimarer
Republik wurde bestimmt durch die Aufholjagd,
die der deutsche Imperialismus begann angesichts
verlorenem Weltkrieg, Reparationszahlungen an
die Sieger, größer werdendem Konkurrenzdruck
unter den Monopolen und einer Arbeiterklasse,
die sich erfolgreich unter der Führung der KPD
zu organisieren anfing. Der Kapp-Putsch 1920,
als erster Versuch, die faschistische Diktatur zu
errichten, scheiterte jämmerlich an der geschlossenen Front des Proletariats. Es blieb nicht der
letzte Versuch. Gegen Ende der zwanziger Jahre
zeichnete sich immer deutlicher ab, dass für die
Herrschaft der Monopole der einzige Ausweg im
Faschismus lag.
Der Faschismus kommt nicht über Nacht,
sondern durchläuft verschiedene Vorbereitungsetappen.
Dimitroff: „Alles das verringert indessen
nicht die Bedeutung der Tatsache, dass vor der
Errichtung der faschistischen Diktatur die bürgerlichen Regierungen in der Regel verschiedene Etappen durchlaufen und eine Reihe reaktionärer Maßnahmen durchführen, die den
Machtantritt des Faschismus vorbereiten und
unmittelbar fördern. Wer in diesen Vorbereitungsetappen nicht gegen die reaktionären
Maßnahmen der Bourgeoise und gegen den
anwachsenden Faschismus kämpft, der ist
nicht imstande, den Sieg des Faschismus zu
verhindern, der fördert ihn vielmehr.“2
Welche entscheidende Rolle dabei die Einschränkung bürgerlich-demokratischer Freiheiten
und Rechte spielte, wollen wir am Beispiel der
Schutzhaft aufzeigen.
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Schutzhaft in Deutschland vor
1933
Dieser Begriff taucht erstmals im September
1848 im „Preußischen Gesetz zum Schutz der
persönlichen Freiheit“ und im gleichnamigen
Gesetz von 1850 auf. „Mit den ersten beiden Gesetzen erhielt die preußische Polizei nach der
Niederschlagung der bürgerlich-demokratischen
Revolution die Befugnis zu zeitlich befristeten
Inhaftierungen unter dem Vorwand des Schutzes
der eigenen Person ... Das Belagerungszustandsgesetz von 1851 ging noch weiter. Es ermächtigte
die preußischen Militärbefehlshaber, zeitweise
neben anderen Grundrechten auch das der persönlichen Freiheit ... aufzubeben. Rief der zuständige
Kommandeur den Belagerungszustand aus, durften Personen unbefristet in „militärische Sicherungshaft“ eingeliefert werden, die keinerlei richterlicher Kontrolle unterlag.“3 Durfte die Polizeihaft bisher nur wenige Tage verhängt werden, so
stellt die zeitlich unbefristete Militärhaft eine
völlig neue Kategorie dar.
Zumeist regional angewandt, zur Niederschlagung von Kämpfen revolutionärer Arbeiter und
ihrer Organisationen4, wurde dieses Gesetz nach
Ausbruch des 1. Weltkriegs zum Hauptinstrument,
um jeglichen inneren Widerstand gegen den Aggressions- und Raubkrieg zu unterdrücken. Und
bei den Januarkämpfen 1919 und den späteren
Ereignissen (Generalstreiks in Berlin und Mitteldeutschland) waren es tausendfache Misshandlungen und Erschießungen von Revolutionären durch
das reaktionäre Militär. Durch Proteste und
Streikdrohungen musste die Weimarer Nationalversammlung mit der Verabschiedung der Reichsverfassung vom 11. August 1919 das Belagerungszustandsgesetz aufheben. Doch die juristische
Möglichkeit, verfassungsmäßige Grundrechte aufzuheben, blieb unbeschränkt erhalten, was sich
änderte, war der Name: Der Ausnahmezustand ersetzte den Belagerungszustand. Und die Zahl der
Schutzhäftlinge nahm bei den revolutionären
Kämpfen im Jahr 1923 solche Größen an, dass das
Militär sie in ehemaligen Kriegsgefangenenlagern
oder auf Truppenübungsplätzen einsperrte, die
Rede war damals bereits von Konzentrationslagern. Ende der Weimarer Republik griff Franz von
Papen erneut auf die Schutzhaft zurück, die „drakonischen Ausnahmebestimmungen“ richteten
sich explizit gegen die KPD.
Als den Nazis die Macht übertragen wurde,
konnten sie daher auf beträchtliche Erfahrungen
zurückgreifen, die vorangegangene Regierungen
mit „Schutzhaft“ gesammelt hatten. Gleichwohl
verwies Ernst Thälmann in seiner letzten Rede vor
dem Zentralkomitee der KPD am 7. März 1933 in
Ziegenhals auf die zu erwartenden „Steigerungsmöglichkeiten“ bis hin zu „Methoden des äußersten Terrors“: „Masseninternierung von Kommunisten in Konzentrationslagern, Lynchjustiz
und Meuchelmorde an unseren tapferen antifaschistischen Kämpfern, insbesondere an kommunistischen Führern – das alles gehört zu den
Waffen, deren sich die offene faschistische Diktatur bedienen wird.“
Die folgenden Ereignisse bestätigen diese Voraussage der KPD in der denkbar schlimmsten und
leidvollsten Weise.
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Faschismus
Schutzhaft in der ersten Phase
der Machtübertragung
Schutzhafterlasse
1933/34
Am 30. Januar 1933 vereidigte Hindenburg ein
Koalitionskabinett aus NSDAP, Deutschnationalen und Zentrum unter Hitler und von Papen, der
mit seinen Beziehungen zum Adel und in die Spitzen der Industrie für die monarchistischen Tendenzen in den herrschenden Klassen stand , sowie
dem Pressezaren Hugenberg, dem ehemaligen
Generaldirektor von Krupp. Monopolkapital und
NS-Führung hatten allen Grund mit schärfster
Gegenwehr der organisierten Arbeiterklasse zu
rechnen. Hitler befürchtete auch „schwere innenpolitische Kämpfe und eventuell den Generalstreik. Sicherlich brauche die Wirtschaft Ruhe.“
Somit ging es darum, die beste Gelegenheit zu
bestimmen, um mit aller Macht loszuschlagen.
Schritt für Schritt wurde ein Klima der Spannung erzeugt. SS und SA stürzten sich noch brutaler auf ihre Gegner. Kundgebungen und Demonstrationen der Kommunisten wurden verboten und
befohlen, mit allen Mitteln dort vorzugehen, wo
die KPD zum Generalstreik aufrufe. Es folgten das
Versammlungs- und Presseverbot und der zusätzliche Befehl, gegen Kommunisten, wenn nötig von
der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Göring
begann, die Gewalt der Polizei mit der Brutalität
der Nazischläger zu vereinen, setzte ca. 50.000
Mitglieder der SA, SS und des Stahlhelms als Hilfspolizisten zur Verstärkung der regulären Polizei
ein, sanktionierte den Waffenbesitz von SA und SS,
indem er anordnete, diesen „nationalen Organisationen Waffenscheine zu geben.“ Zur gleichen
Zeit wurden die bereits während der Weimarer
Republik angelegten Listen zu verhaftender Kommunisten auf den letzten Stand gebracht und mit
Namen linker Intellektueller und Sozialdemokraten ergänzt.
Die Monopolisten mahnten wiederholt bei
Hitler seine alten Zusagen an. Am 20. Februar
sprach Gustav Krupp von Bohlen und Halbach für
die bei Hitler zusammengekommenen Unternehmer, dass „es höchste Zeit“ sei, „Klarheit in innenpolitischen Fragen zu schaffen“ und dass „nur in
einem politisch starken, unabhängigen Staate Wirtschaft und Gewerbe zur Entwicklung und Blüte
kommen könnten“.5
Die Vorbereitungen für den großen Schlag
waren getroffen, die Kräfte bereitgestellt und nun
kam der geeignete Anlass am 27. Februar 1933:
Der Brand des Reichtags. Noch an der Brandstelle frohlockte Hitler gegenüber Papen: „Niemand
wird uns nun daran hindern, die Kommunisten mit
eiserner Faust zu vernichten.“
Am 28. Februar verkündete Hitler die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, nach seinem Wortlaut eine „Verordnung zum Schutze der
Gesellschaft gegen die kommunistische Gefahr“.
Spätestens in den ersten terroristischen Schritten der NS-Diktatur wurde klar: Es ging gegen die
Arbeiterbewegung und deren Ideologie. Ausrotten und Zerschlagen des politischen Gegners und
seiner Organisationen, progressive Kräfte einzuschüchtern und zu unterjochen, um so das deutsche Volk für eine nach innen und außen verbrecherische Politik gefügig zu machen. Der Terror
mit außergerichtlichen Mitteln wurde in Deutschland besonders umfassend und brutal praktiziert.
Zu den weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen der Hitlerregierung zählte, das in
Deutschland seit der
Niederschlagung
der
bürgerlich-demokratischen Revolution von
1848/49 in Ansätzen bekannte juristische Instrument der Schutzhaft (siehe oben) extensiv auszuweiten und so den Massenverhaftungen politischer Gegner und deren
Einweisung in Konzentrationslager einen legalen Anschein zu geben.
Die „Verordnung zum
Schutze des deutschen
Volkes“ vom 4. Februar
1933 war den Bedenken
gegenüber der Nazidiktatur von Seiten des bürgerlichen Lagers angepasst.
Sie sah - zumindest auf
dem Papier - eine zeitlich
befristete Schutzhaft vor, war auf Fälle begrenzt, in
denen zumindest der Verdacht einer Straftat vorlag
und ließ ein Beschwerderecht an die Justiz zu.
Mit der „Verordnung zum Schutze von Volk und
Staat“ vom 28.02.1933, für die man den Reichtagsbrand als Anlass brauchte, wurde der bis zur Zerschlagung des Faschismus währende Ausnahmezustand ausgerufen, anders ausgedrückt, die zwölf Jahre währende deutsche Bartholomäusnacht4 juristisch eingeläutet. Gerichtet gegen Kommunisten
und all diejenigen, die mit Kommunisten zusammenarbeiteten oder sie auch nur mittelbar unterstützten, war die Verordnung eine Blankovollmacht für den unbeschränkten Terror der Faschisten. Weder Festlegungen über die formellen Voraussetzungen der Schutzhaft, noch wer befugt war
sie zu verhängen, noch wann, wo und wie lange sie
zu vollstrecken war. Hinzu kam, dass für eine Reihe von Tatbeständen, u.a. Hochverrat und Brandstiftung, nur noch die Todesstrafe vorgesehen war.
Der rapide Anstieg der Häftlingszahlen angesichts
der Massenverhaftungen stellte die Naziführung vor
erhebliche Probleme, die es zu kanalisieren galt.
In fast allen großen Städten, Industriegebieten
und Konzentrationspunkten der Arbeiterbewegung entstanden provisorische Haft- und Prügelstätten, in denen Antifaschisten unter primitivsten Bedingungen – zum Teil im Freien auf umzäunten
Sportplätzen und Schulhöfen – hauptsächlich von
örtlicher SA, aber auch von SS-Stürmen gefangen
gehalten und oft grausamen physischen und psychischen Drangsalierungen ausgesetzt waren. Diese
lokalen Folterstätten befanden sich meist in belebten Wohngebieten, in denen man die Schmerzensschreie der gequälten Opfer wahrnehmen musste.
Diese vorsätzlich herbeigeführte Öffentlichkeit der
Brutalität war Bestandteil der Politik, jeglichen
Widerstand durch Abschreckung zu brechen.
Ihre Existenz bedeutete aber zugleich auch Risiken für das NS-System. Die öffentliche Misshand-
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Notiz im „Berliner Börsen
Courier“ vom 10.3.1933
2 Georgi Dimitroff, Bericht auf
dem VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale, 2.
August 1935
3 Klaus Drobisch, System der NSKonzentrationslager 1933-1939,
S. 16
4 Der preußische Innenminister Robert von Puttkammer forderte in
seinem Antistreikerlass vom 11.
April 1886 die Chefs der Zivilverwaltungen auf, „im Falle eines
durch Arbeitseinstellungen veranlassten Aufruhrs sofort bei
dem obersten Militärbefehlshaber die Erklärung des Belagerungszustandes ... zu beantragen.“ (Ignaz Auer, Geschichte des
Sozialistengesetzes, Nürnberg
1929, S.146)
5 nach Klaus Drobisch aus „Der
Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof“ (IMG)
Bd. 35 S. 48
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Faschismus
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Die faschistische Schutzhaftpraxis war nicht nur ein millionenfacher
Verstoß gegen internationale Rechtsgrundsätze, sondern fiel auf vormittelalterliche Rechtsnormen zurück. Dass niemand verhaftet werden
darf, ohne die gegen ihn erhobene Beschuldigung zu erfahren und ohne
Anspruch auf eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit
der Haft zu haben, war als bindendes Rechtsprinzip einer bürgerlichdemokratischen Ordnung bereits in der Habeas-Corpus-Akte von 1679
verankert worden.6 In gleicher Weise ist als internationales Rechtsprinzip anerkannt, dass die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers nur durch Gesetz eingeschränkt werden dürfen.7
Die juristischen Normen zur Ausgestaltung der Schutzhaft schrieben die
staatliche Willkür nicht nur fest, sondern sie dienten zugleich dazu, den Terror
zu organisieren und zu perfektionieren; andererseits waren sie darauf gerichtet, ihn hinter der Hülle der Legalität von Gesetzen zu verbergen.8
lung bewährter Funktionäre und Mitglieder der
Arbeiterorganisationen demaskierte die soziale
Demagogie des Faschismus. In ihrem Sadismus kannten die SA- und SS-Schergen keine Grenzen, brüsteten sich öffentlich mit ihren Untaten. Oft wurden
auch Konservative aus persönlicher Rache verschleppt und misshandelt. Nicht selten wurden hier
„alte Rechnungen“ aus den Kämpfen der Weimarer
Republik beglichen. Die Bewohner der Umgebung
waren gut informiert und schnell wurden die Verantwortlichen im In- und Ausland publik.
Einen ähnlichen Platz wie die Marterstätten
der SA nahmen die sogenannten Schutzhaftabteilungen in Polizei- und Gerichtsgefängnissen und
Strafvollzugsanstalten ein. In ihnen blieben die
politischen Häftlinge längere Zeit als in den Prügelhöhlen eingesperrt. Sie waren weit über ihr
eigentliches Fassungsvermögen hinaus belegt.
Das Regime ging dazu über, in leerstehenden
Fabrikgebäuden, Rittergütern, ehemaligen Burgen,
Klöstern, Truppenübungsplätzen und Kasernen
Konzentrationslager zur längerfristigen Verwahrung
politischer Gefangener einzurichten. Terrorstätten,
die dem Wesen des deutschen Faschismus von Anfang an am ehesten entsprachen. Hier wurde der
Terror in einem bis dahin ungekannten Maße organisiert, perfektioniert und anonymisiert. Zumeist bedeutete für den Häftling schon der erste Schritt in
ein Konzentrationslager die absolute Preisgabe seiner Menschenwürde. Hatte sich das Lagertor einmal
hinter ihm geschlossen, galt er als vogelfrei: Konzentrationslager dienten dem Nationalsozialismus als
eines seiner wichtigsten Mittel zur Herrschaftssicherung. Sie waren Freiheitsentzugsanstalten, in die
zunächst ausschließlich politische Gefangene, bald
jedoch auch andere, insbesondere aus rassistischen
Gründen Verfolgte administrativ und unbefristet eingeliefert wurden, um sie unter Aufhebung aller fundamentalen Menschenrechte, einschließlich des
Rechts auf Leben, zu isolieren, zu drangsalieren, bis
zum Letzten auszubeuten und sie schließlich in ständig steigendem Maße zu ermorden.
Struktur, Anzahl und Opfer dieser Haftstätten unterschieden sich in den einzelnen Etappen der faschistischen Diktatur.
Das System der Konzentrationslager
1933-1934: Die Etablierung
des Terrorregimes
März bis April 1933
6 Im Jahr 1572 waren in der Nacht
vom 24. August (dem Namenstag von Sankt Bartholomäus)
Tausende von Hugenotten (französische Protestanten) niedergemetzelt worden.
7 Englisches Gesetz zum Schutz der
Bürger vor willkürlichen Verhaftungen. Klaus Drobisch, S.28
8 In der Weimarer Reichsverfassung v. 11.8.1919 enthalten
9 Rudolf Diels, Luzifer ante Portas. Es spricht der erste Chef der
Gestapo, Stuttgart 1950, S. 257
10 ZSTA Potsdam
Das KZ-System entsprang den Folgerungen, die
Faschisten und Monopolkapital aus der Niederlage des ersten Weltkrieges gezogen hatten, Friedhofsruhe im Inneren zu schaffen, um unbeeinträchtigt durch Widerstreben in der Bevölkerung und
den Streitkräften, die Expansions- und Aggressionspolitik erfolgreich durchführen zu können.
Neben den, wie oben erwähnt, unzähligen Folterstätten und den Polizei- und Justizgefängnissen
entstanden anfangs meist kleinere Konzentrationslager entweder direkt in den Gerichtsgefängnissen,
in Burgen, Schlössern, Fabriken, Arbeitshäusern
und Naturfreundeheimen, die aber meist nur Monate bestanden. Gestapo-Chef Diels: „Für die Entstehung der Konzentrationslager gibt es keinen
Befehl und keine Weisung; sie wurden nicht gegründet, sie waren eines Tages da. Die SA-Führer errichteten ‘ihre Lager’, weil sie der Polizei
ihre Gefangenen nicht anvertrauen wollten oder
weil die Gefängnisse überfüllt waren.“9 Letztere
Tatsache aber erzwang die Suche nach neuen
Standorten. Diese Freiheitsentzugsanstalten hatten
anfangs recht unterschiedliche Bezeichnungen, die
kaum Rückschlüsse auf den Charakter der Lager zuließen, wie Arbeitsdienstlager, Sammellager, Gefangenenlager, Durchgangslager etc. Schrittweise ab
der zweiten Märzhälfte 1933 setzte sich der Ter-
minus Konzentrationslager als einheitlicher Begriff
durch, wie er bei den großen Lagern Dachau und
Oranienburg verwandt wurde.
Das 1. Konzentrationslager wurde am 6. März
1933 im thüringischen Nohra, westlich von Weimar errichtet. In der Jugendburg Hohnstein, im
Gerichtsgefängnis von Altenberg, Dresden und
Leipzig, im Arbeitshaus von Colditz, im Naturfreundheim von Königstein-Halbestadt entstanden
die ersten Konzentrationslager in Sachsen. In
Hessen wurde am 8. März in Osthofen bei Worms
in einer stillgelegten Papierfabrik ein KZ errichtet, in Bayern am 22. März Dachau bei München.
Das erste KZ in Preußen entstand am 21. März in
Oranienburg. Ebenfalls im März in der Arbeitsanstalt Brauweiler bei Köln, im April in Sonnenburg bei Küstrin, am 11. April Moringen bei Göttingen. In Württemberg existierte ab 21. März das
zeitweise größte Konzentrationslager auf dem 800
Meter hohen Heuberg bei Stetten am kalten
Markt. Ende März wurden weibliche politische
Häftlinge aus Stuttgart in die Frauenlandesstrafanstalt Gotteszell transportiert. Somit entstand
dort das erste KZ für Frauen.
Mit diesen Lagern war im März/April 1933 der
Grundstein für ein ausgedehntes KZ-System gelegt. Trotz aller Schikanen, Willkür, Misshandlungen und Morde musste schon in dieser Zeit ein
unmittelbar Beteiligter, nämlich der Heuberger
Kommandant feststellen, dass der „Wille der Gefangenen nicht leicht zu brechen sei“.
Bis Anfang April waren ca. 30.000 politische
Häftlinge in ca. 30 KZs verbracht worden, Ende
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April schätzungsweise 50.000. Die Zahl der Konzentrationslager, die 1933/34 kürzere oder längere Zeit existierten, erhöhte sich bald auf das Doppelte.
Mai bis Herbst 1933
Bei der Suche nach Standorten für neue Konzentrationslager traten folgende Grundgedanken
hervor: Die Lager sollten als ständige Einrichtung
in abgelegenen Gegenden errichtet werden, aus
Baracken als Häftlingsunterkünften bestehen,
über eine größere Kapazität verfügen und manuelle Zwangsarbeit der Gefangenen ermöglichen.
Die eifrige Suche nach weiteren Standorten erbrachte als Ergebnis – um nur die bekannt-berüchtigtsten zu nennen – in Sachsen das KZ Sachsenburg,
in Preußen Perleberg, Lichtenburg, Hammerstein,
Brandenburg, Kemna bei Wuppertal-Barmen, Fulsbüttel, Columbia-Haus in Berlin-Tempelhof und die
Moorlager Börgermoor, Esterwegen I und II und
später Neusustrum, in Thüringen Bad Sulza. In
Württemberg hatten die Nazis Ende Mai 1933 aus
dem KZ Heuberg hauptsächlich KPD-Funktionäre
zur „Sonderbehandlung“ ins Garnisonsarresthaus
Ulm geschleppt, später vorwiegend Sozialdemokraten. Sie alle und das Gros vom KZ Heuberg wurden
Ende November in das neu eingerichtete KZ Fort
Oberer Kuhberg bei Ulm verbracht. Das KZ Moringen wurde im Oktober 1933 reines Frauenlager.
1934 bis 1936: Festigung und
Zentralisierung der Macht
Die Vielzahl der Terrorstätten und die mit ihrer
Gründung verbundenen verwaltungstechnischen
und nicht zuletzt ökonomischen Probleme hätten
einer zentralen Lenkung bedurft, die angesichts der
damaligen Struktur auf Länderebene erfolgte. Deshalb kam es insbesondere in den drei bevölkerungsreichsten Ländern Preußen, Bayern und Sachsen zu
unterschiedlichen Regelungen. Nach dem 28. Februar 1933 setzte in allen Bereichen des nationalsozialistischen Staates eine wahre Flut von Bestimmungen zur Regelung der Schutzhaft ein. Staats- und NSOrgane der verschiedensten Ebenen verfassten Erlasse, Anordnungen, Verfügungen, vorläufige Richtlinien etc. Oder es widersprach eine Order der anderen, was nicht verwunderlich war, angesichts der
Vielzahl zentraler und regionaler NSDAP- und
Staatsorgane, die sich ebenso wie lokale Machthaber die Befugnis anmaßten, Antifaschisten einzukerkern. An diesem Kompetenz-Wirrwarr war – soweit
es die Schutzhaft betrifft – der Führung im Frühjahr
1933 durchaus gelegen. Wer das Foltern und Morden zur Staatsdoktrin erhob, bedurfte juristischer
Normen nicht. Da die Schutzhaft vornehmlich in die
KZs verlagert werden sollte, entwickelte sich eine
Vereinheitlichung der Schutzhaftpraxis in den Ländern, was schließlich zu dem ersten grundlegenden
Erlass mit Geltung für das ganze Reichsgebiet vom
12. bez. 26. April 1934 führte. In der Präambel stand:
„Da die Zeit für die völlige Beseitigung der Schutzhaft noch nicht reif ist, sehe ich mich zur Abstellung von Missbräuchen veranlasst, über die Verhängung und Vollstreckung von Schutzhaft folgende Anordnungen zu treffen ...“10 Dieser demagogischen Einleitung, die den Eindruck erwecken sollte, die Rechtstellung von Schutzhäftlingen werde
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21
verbessert, folgte die Zuständigkeitsregelung. In
Preußen waren zur Verordnung der Schutzhaft das
Geheime Staatspolizeiamt, die Oberpräsidenten, die
Regierungspräsidenten, der Polizeipräsident in Berlin und die Staatspolizeistellen zuständig. In den anderen Ländern oblag das den entsprechenden, von
den Landesregierungen zu bestimmenden Behörden.
Diese Umschreibung verhüllte, dass es sich dabei um
die Gestapo handelte. Andere Passagen erläutern,
dass die Schutzhaft nicht wegen persönlicher Angelegenheiten (Beleidigungen) zu verhängen sei und
Ausländer tunlichst nicht inhaftiert, sondern deren
Ausweisung betrieben werden sollte. Letzteres wohl
im Hinblick auf diplomatische Proteste und die bevorstehenden Olympischen Spiele.
In Preußen unterstanden größere KZs unmittelbar dem Innenministerium. In Bayern wirkte
der Politische Polizeikommandeur auf Dachau
ein. Osthofen gehörte zur Zuständigkeit des hessischen Staatskommissars für das Polizeiwesen. In
Württemberg gab das Innenministerium Anweisungen für das KZ Heuberg.
Die Bewachung der Konzentrationslager hatte
1933 mehrheitlich die SA inne, zum Teil gemeinsam mit SS und Polizei. SA und SS, immer noch
im Hilfspolizistenstatus, erhielten am 29. Mai eine
zusätzliche staatliche Aufwertung: Sie sollten die
Erstvernehmungen der Häftlinge vornehmen,
sprich „verschärfte Vernehmungen“ durch rücksichtslose Schläger, die der regulären Polizei Zutreiberdienste leisteten.
Nachdem sich Himmler als Führer der politischen Hilfspolizei Bayerns am 2. April das KZ
Dachau unterstellt hatte, wurde am 11. April die
SS als Wachmannschaft eingesetzt und der SSSturmbannführer Hilmar Wäckerle zum Lagerkommandanten ernannt. Die Ausbildung und Bewaffnung der SS-Wachzüge zur paramilitärischen
Theodor Eicke, SS-Gruppenführer
Theodor Eicke
Als Sohn eines Bahnbeamten 1892 geboren, nach abgebrochener Realschule
meldet er sich freiwillig 1909 zur kaiserlichen Armee und überlebte den
ersten Weltkrieg als Zahlmeister. ‚Schnupperkurs‘ bei der Polizei, dann
Polizeischule mit Kommissarprüfung 1919/20, wird aber nicht angenommen und versucht nun als Offiziersanwärter bei der Polizei in Weimar anzukommen, wird wegen republikfeindlicher Umtriebe nach 14 Tagen rausgeworfen, ebenso in Sorau. 1921 nahm ihn Ludwigshafen als Polizeihilfsbeamten. 1923 wechselt er zur Badischen Anilin- und Sodafabrik, die bald
darauf zu den IG-Farben-Werken wird, wo er von 1925 bis 1932 im Werkschutz und in der Spionageabwehr wirkt. 1928 NSDAP und SA-Mitgliedschaft, 1933 SS. Führt den SS-Sturm in Ludwigshafen, stellt 80 Bomben her
mit Sprengstoff aus dem IG-Farben-Werk, kommandiert 1931 die SS-Standarte in der Pfalz, bis er wegen der Bomben 1932 verhaftet wird. Der
Verurteilung zu zwei Jahren Zuchthaus entgeht er durch Vortäuschen einer Krankheit. Führt wieder eine SS-Standarte in politische Kämpfe und flieht
schließlich mit Hilfe der SS in München nach Italien, um weiterer Verhaftung zu entgehen, wird kurz davor zum SS-Oberführer befördert. Als Leiter des SS-Lagers Malcasine, beteiligt er sich im Oktober 1932 mit anderen SS-Leuten an der Demonstration in Bozen anlässlich des 10. Jahrestages des „Marschs auf Rom“. Im März 1933 kehrt Eicke in die Pfalz zurück
und will mit seinen Gefolgsleuten mit Gewalt die Gauleitung übernehmen.
Er wird festgesetzt und zur Untersuchung in die psychiatrische Klinik in
Würzburg eingeliefert. Kommt wieder frei nach Eingaben an Himmler und
der Beteuerung des Privatdozenten an der Klinik, Werner Heyde, Eicke
sei nicht geisteskrank. Wird im Juni 1933 vom SS-Reichsführer zum Kommandanten des KZ Dachau ernannt.
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Faschismus
Truppe erfolgte durch Polizisten. Wäckerle, unter dessen Kommando unzählige Häftlingsmorde
passierten, wurde am 26. Juni 1933 durch den SSOberführer Theodor Eicke ersetzt. Er führte in
jeder Hinsicht den Ausbau des Lagers fort. Sein
Verbots- und Strafenkatalog für die Häftlinge und
seine Dienstanweisungen für die SS-Wachen blieben unübertroffen: Sie erklärten die Häftlinge für
vogelfrei, die aus nichtigen Anlässen blindlings
und willkürlich erschossen werden durften. Damit kam Dachau eine Doppelfunktion zu: Es spielte eine Vorreiterrolle beim Erproben der das KZRegime bestimmenden SS-Anordnung und es gewann dadurch andererseits immer stärker die Vorbildposition für alle anderen Haftstätten.
Am 31. Mai bestimmte Heydrich, dass nun das
Geheime Staatspolizeiamt (Gestapo) entscheide, ob
über Festgenommene Schutzhaft verhängt werde.
Zum anderen beauftragte Himmler den Dachauer
Kommandanten Eicke, im Mai 1934 „mit der Umorganisation der übrigen Konzentrationslager“. In
seiner Eigenschaft als Inspekteur der KZs reorganisierte Eicke zunächst die Lichtenburg, die unter SSLeitung stand, und ernannte sich selbst zum Kommandanten. Himmler entzog dem Regierungspräsidenten die Aufsicht über Lichtenburg und unterstellte sie seiner eigenen. Gleichzeitig baute Eicke die
Dachauer Wachtruppe zahlenmäßig um das Dreifache auf rund 870 Mann aus und unterzog sie einem
intensiven politischen und militärischen Drill. Anfang Juni begann er mit seiner Dachauer Truppe Planspiele für einen schnellen Zugriff und eilige Vorstöße zu üben. Bei der sogenannten Röhm-Affäre gehörte das KZ Dachau zu den Mordstätten, in denen
die SA-Führer und bürgerliche Hitler-Gegner umgebracht wurden. Zunächst erschoss Eicke selbst
den SA-Chef Ernst Röhm und ließ sich dann vier
weitere SA-Leute übergeben. Sogar seine bürgerlichreaktionären Opponenten wie von Kahr und von
Schleicher wurden von ihm liquidiert.
Die Rivalitäten innerhalb der faschistischen
Abteilungen sind nur vordergründige Erklärungen, die verdecken, dass die wirklichen Auseinandersetzungen zwischen Reichswehr und Monopolkapital liefen.11
Im Ergebnis ist festzustellen: Festigung des
Naziregimes durch weitere Zentralisierung, Systematisierung und Perfektionierung seines Terrors,
besonders in Bezug auf die Konzentrationslager.
Die Inspektion der Konzentrationslager (IKL)
war Himmler unmittelbar unterstellt. Die zum KZWachdienst eingeteilten SS-Einheiten blieben dem
Chef des SS-Amtes beim Reichsführer SS zugeordnet. Die IKL gehörte bald unmittelbar zur GestapoZentrale. Damit zeichnete sich hier – wie bei der
Politischen Polizei – die beginnende Verschmelzung
zwischen Stellen der SS als Glieder der NSDAP und
staatlichen Behörden ab. Eicke übernahm weitere
KZs, wie Hohnstein, das, um die SA-Wachmannschaften zu entwaffnen, vom SS-Sonderkommando
besetzt und dann aufgelöst wurde. Lager I von Esterwegen ebenso wie Oranienburg wurden besetzt und
dann aufgelöst, ebenso Osthofen und Roßlau.
Der Drill, den Eicke in der „Dachauer Schule“
ausübte, brachte unzählige Schlächterkreaturen
hervor, die später als berüchtigte Kommandanten
in anderen KZs wieder zu finden sind: Karl Fritzsch
in Auschwitz und Flossenbürg, Franz Xaver
Trenkle in Bergen-Belsen, Martin Weiß in Neuengamme, Dachau und Majdanek etc.
1936 bis 1939: Kurs auf Krieg
und Vierjahresplan
Hitler formulierte in einer umfangreichen Denkschrift die Aufgaben des Vierjahresplans mit dem
Ziel: „Das Ausmaß und das Tempo der militärischen Entwicklung unserer Kräfte können nicht
groß und schnell genug sein gewählt werden! ...
Man hat nun Zeit genug gehabt, in 4 Jahren festzustellen, was wir nicht können. Es ist jetzt notwendig auszuführen, das was wir können. Ich stelle damit folgende Aufgabe: I. Die deutsche Armee
muss in 4 Jahren einsatzfähig sein. II. Die deutsche
Wirtschaft muss in vier Jahren kriegsfähig sein.“
„Seit dem offenen Aufbau der faschistischen
Luftwaffe, dem Wehrpflichtgesetz vom 16. März
und dem deutsch-britischen Flottenabkommen
vom 18. Juni 1935 beschleunigte der deutsche Imperialismus seine Kriegsvorbereitungen in hohem
Grade. Die Bestimmungen des Versailler Vertrags,
früher soweit wie möglich umgangen, wurden nun
offen durchbrochen. Der hochschnellenden Zahl
der Rekrutierten entsprechend, wuchs die Beanspruchung der Wirtschaft für Bewaffnung, Ausrüstung und Unterhalt der Militärmaschine. Besonders in schweren Waffen, in Kriegsgerät und militärischen Bauten, die bisher nur schwer vor den
internationalen Überwachungsorganen zu verbergen waren, blühte jetzt die Konjunktur. In
Schlachtschiffen und Unterseebooten, Flugzeugen
und Flugplätzen, Panzern und schwerer Artillerie
meldete das Militär größten Nachholbedarf an.“12
Vom selben Tag wie das Wehrpflichtgesetz ist
der Befehl, eine SS-Verfügungstruppe aufzustellen, eine ideologisch und militärisch gedrillte
Formation, die sich im Inneren wie nach außen
einsetzen ließ. Angehörige der SS-Leibstandarte
gehörten dieser Truppe an.
Am 12. März 1938 marschierten Wehrmachtsverbände und ein Teil der SS-Leibstandarte in
Österreich ein, gefolgt von Gestapo und SD-Leuten. An der Besetzung der tschechischen Grenzgebiete ab 1. Oktober nahmen neben Wehrmachtseinheiten die drei Standarten der SS-Verfügungstruppe und zwei der SS-Totenkopfverbände
„Oberbayern“ teil, ebenso bei der Annexion der
ganzen Tschechoslowakei am 15. März 1939.
Mit dem Übergang zur forcierten Kriegsvorbereitung und den ersten militärischen Abenteuern
wurden Polizei, SS, Gestapo und SD noch straffer ausgerichtet. Im Herbst 1936 war die Entwicklung zu einer einheitlich geführten und organisierten Polizei abgeschlossen, wobei die Sicherheitspolizei nach wie vor mit dem Sicherheitsdienst der
SS kooperierte.
SS-Totenkopfverbände
Ab 29. März 1936 hießen die SS-Wachverbände auf Anordnung Himmlers hin SS-Totenkopfverbände. Entsprechend ihren Einsatzorten fasste sie
Eicke ein Jahr später zu drei Standarten zusammen:
1 Oberbayern, 2 Brandenburg, 3 Thüringen. Der Erlass Hitlers vom 17. August 1938 legte fest, die Totenkopfverbände seien eine „stehende Truppe“,
einmal „zur Lösung von Sonderaufgaben polizeilicher Natur“, zum anderen als Ergänzung der SSVerfügungstruppe, die im Mobilmachungsfall einerseits dem Kriegsheer unterstehen werde, anderer-
K 311
seits im Inneren Verwendung finden könne. Von
Rudolf Heß kam im November die Anweisung, SALeute für die Totenkopf-Verbände zu werben. In
seiner Rede am 8. November 1938 vor Angehörigen der SS-Standarte „Deutschland“ in München
endete Himmler mit Folgendem: ... „das Regime
werde ... in den nächsten 10 Jahren sicherlich unerhörten Auseinandersetzungen entgegen gehen“;
ein „weltanschaulicher Kampf“ entbrenne mit dem
„gesamten Juden-, Freimaurer-, Marxisten- und
Kirchentum der Welt“, in dem „sie vernichtet werden“. Für dieses Mordziel warben und erzogen die
Totenkopfverbände junge Leute der Jahrgänge
1914 bis 1921. Zu den sie prägenden Führern gehörten Karl Koch, später Kommandant des KZs Buchenwald oder Rudolf Höß (Auschwitz), Wilhelm
Schubert (Sachsenhausen), Gustav Sorge (Sachsenhausen), Martin Sommer (Buchenwald, Genickschussanlage). Werner Heyde (Würzburger Oberarzt), der Eicke aus der Psychiatrie geholt hatte und
nun 1936 beauftragt wurde, als SS-Hauptsturmführer im SS-Totenkopfverband, die psychiatrischneurologische und erbbiologische Überwachung
der Konzentrationslager zu übernehmen, da es angesichts der psychischen und körperlichen Minderwertigkeit des weitaus größten Teils der Lagerinsassen besonders dringlich sei. Er war dann Hauptverantwortlicher der Euthanasiemorde.
Sadismus, Brutalität, Korruption, Dummheit,
innere Leere sind charakteristische Wesensmerkmale von Angehörigen der Totenkopfverbände, die
darauf dressiert an wehrlosen Gefangenen Rücksichtslosigkeit, Brutalität und Verbrechen zu erlernen als Vorbereitung für den Einsatz als Aggressoren und Völkermörder, eine der verbrecherischsten Organisationen der Menschheit.
Gründung von SS-Betrieben
Die KZ-Häftlinge setzte die SS in zunehmendem Maße als Arbeitssklaven ein; denn Himmler
und der KZ-Inspekteur hatten „entdeckt“, durch
die Häftlingsarbeit könne die SS große wirtschaftliche Vorteile erhalten, und schließlich könne das
die ökonomische Basis für das SS-Imperium auch
als Wirtschaftsmacht sein.
Albert Speer gab unmittelbar den Anstoß, da er
für seine monumentalen Nazibauten riesige Mengen an Natursteinen und Ziegeln besorgen musste. Oswald Pohl, SS-Verwaltungschef, gründete
im April 1938 die Deutsche Erd- und Steinwerke
GmbH (DEST) in der Nähe von Weimar, ihr folgten bald weitere Niederlassungen in Sachsenhausen, Flossenbürg und Mauthausen. Es folgten dann
die Gründung der deutschen Versuchsanstalt für
Ernährung und Verpflegung GmbH(DAW) und
kurz darauf die deutschen Ausrüstungswerke,
wiederum von Pohl und Teilhabern aus der SS.
Das neue Unternehmen sollte die Werkstätten in
den KZs zusammenfassen. Im Juni 1940 folgte die
Gründung der Gesellschaft für Textil- und Lederverwertung mbH (Texled)13
Neue Lager
Die SS stellte sich auf den Krieg ein, indem sie
1938/39 durch Häftlingskommandos weitere Konzentrationslager bauen ließ: Mauthausen in Osterreich (inzwischen „heim ins Reich“ gebracht), Flossenbürg in Nordostbayern (nahe der Grenze zum
Faschismus
23
okkupierten „Protektorat Böhmen und Mähren“)
und das Frauen-Konzentrationsleger Ravensbrück
nördlich Berlins in der Uckermark. Sie waren extra groß angelegt für möglichst viele Häftlinge.
1936 Sachsenhausen 1937 Buchenwald 1938
Flossenbürg 1938 Mauthausen 1939 Ravensbrück
Die neuen Barackenlager sollten für die verschärften sicherheitspolizeilichen Maßnahmen im
Kriegsfall bereitstehen, eine ausbaufähige Aufnahmekapazität besitzen und mit dem Arbeitseinsatz
in SS-Betrieben einen Beitrag zum Vierjahresplan
leisten. Nicht Zucht- und Arbeitshäuser, Wehrschlösser oder Klosteranlagen bestimmten nun
den Standort der Lager, sondern Produktionsstätten der Baustoffgewinnung, Granitsteinbrüche
und Ziegelwerke.
Die geographische Ausrichtung zur Abdeckung
aller Landesteile entsprach auch den jeweiligen
Etappen der Kriegsführung: Dachau und besonders
Mauthausen für die „Heimholung“ Österreichs,
Flossenbürg der Annexion der Tschechischen Republik, Gefangene der Gestapostellen in Ostpreußen sollten in Sachsenhausen eingeliefert werden,
die südlich der Linie Breslau - Erfurt - Frankfurt
a.M. in Buchenwald. Beide Konzentrationslager
waren nach den Mobilmachungsplänen im Zuge der
forcierten Kriegsvorbereitungen ausdrücklich mit
Blick auf den Krieg geplant und errichtet worden.
Den Einmarsch in Österreich und in der Tschechoslowakei begleiteten sofortige Festnahmen in
diesen Ländern. Kollaborateure, Faschistenbanden und SD hatten bereits vorgesorgt. Doch nicht
nur in den annektierten Ländern befürchteten die
Nazis Widerstandsaktionen, sondern auch im
„Reich“ selbst. Für Verhaftungen „in Spannungszeiten und bei Kriegsauslösung“ hatte die Gestapo die sogenannten A-Kartei angelegt, von Heydrich schon Ende 1935 befohlen. Je nach Gefährlichkeit wurden die in die Kartei aufgenommenen
Personen in verschiedene Gruppen eingeteilt.
Auffüllen der Lager
Im Januar 1938 ordnete Himmler durch einen
Runderlass an, in einem „einmaligen, umfassenden
und überraschenden Zugriff“ sogenannte Arbeitsscheue zur „Vorbeugehaft“ in Konzentrationslager
zu bringen. Diese Aktion wurde im Mai/Juni 1938
durchgeführt und hatte als Hintergrund den Sonderauftrag durch Hermann Göring als „Reichsbeauftragter für den Vierjahresplan“, erteilt an Himmler, mit KZ-Häftlingen „die 200.000 in der Landwirtschaft fehlenden Arbeitskräfte abzudecken.“
Der Terror wurde schrittweise auf weitere
Gruppen ausgedehnt. Zur Kategorie des politischen Gegners kam die des „Volksschädlings“.
Die massenhafte Einlieferung von „Kriminellen“
(das heißt Personen mit Vorstrafen bzw. kriminell
Verdächtig) und „Asozialen“ (das heißt Armen, die
das Bild vom „sauberen und fleißigen Deutschland“
beeinträchtigen würden) in die Konzentrationslager
verfolgte auch noch andere Ziele. Die bis dahin überwiegenden politischen Häftlinge sollten moralisch
erniedrigt und mit „Kriminellen“ und „Asozialen“
gleichgesetzt werden. Unter den neuen Mithäftlingen waren auch Juden, die als „Kriminelle“ oder
„Asoziale“ deklariert wurden. So erklärte Himmler
in diesem Zusammenhang zynisch auf einem Lehrgang für Wehrmachtsoffiziere: „Darüber hinaus
wäre es für jeden einzelnen unerhört instruktiv, so
11 siehe KAZ 310, Kurt Gossweiler, „Der Röhm-Putsch, der keiner war“ S. 26
12 Dietrich Eichholz, Geschichte
der deutschen Kriegswirtschaft,
Bd. 1 S. 14
13 vgl. Ulrich Herbert, die Konzentrationslager Bd. 2 S. 730 f.
24
K 311
Faschismus
ein Konzentrationslager einmal anzusehen. Wenn
Sie das gesehen haben, sind Sie davon überzeugt:
Von denen sitzt keiner zu Unrecht, es ist ein Abhub
von Verbrechertum, von Missratenen ... Das sind
Leute mit Wasserköpfen, Schielende, Verwachsenen, Halbjuden, eine Unmenge rassisch minderwertigen Zeugs ... So etwas an Typen werden Sie gar
nicht für möglich halten. Unendlich viele Vorbestrafte sind darunter, gerade bei den politischen Verbrechern.“ Außerdem spekulierte die SS, auf diesem
Weg Spitzel, Denunzianten und Handlanger für ihre
Zwecke innerhalb der KZs gewinnen zu können.
In Schutzhaft genommen wurden Bibelforscher
und Hörer des Moskauer Rundfunks, Emigranten
und Fremdenlegionäre.
Beim ersten Einmarsch in den österreichischen
Staat warfen die Nazis ‚ausländische‘ Staatsbürger
in Konzentrationslager. Im annektierten Wien befanden sich beim ersten Transport Minister, Bürgermeister und Polizisten etc. Andere Ausländer traf die
Ausweisungshaft in Konzentrationslager, wie Staatenlose oder sowjetische Staatsbürger jüdischer
Herkunft. KZ-Haft verordnet wurde bei sogenannten Rasseschändern oder vorbestraften Juden, unabhängig von der Geringfügigkeit der Vorstrafen.
Eine nach ihrem Umfang seit 1933 nicht wieder inszenierte Verhaftungswelle löste das Regime
beim Novemberpogrom, der Reichspogromnacht
1938 aus. Im Blitztelegramm von Heydrich hieß
es: Es seien „so viele Juden – insbesondere Wohlhabende – festzunehmen, als in den vorhandenen
Hafträumen untergebracht werden können.“ Sie
wurden wieder entlassen, wenn sie auswandern
wollten und dafür entsprechend Geld zurück ließen. Bis es dazu kam, waren aber jede Menge an
Schikanen zu ertragen, wie Ausreisesperre etc.
Häftlinge haben berichtet, dass Tage vor der
Reichspogromnacht bereits Platz in den KZs geschaffen wurde, um die zu erwartenden Juden aufnehmen zu können.
Ab 1939: Kriegszustand oder
A-Fall
Das Endziel hatte Hitler schon am 10. Februar
1939 umrissen: Die eine Woche folgende Besetzung der Tschechoslowakei voraussetzend, nannte Hitler als nächstes Opfer den östlichen Nachbarn Polen und die Balkanstaaten. Dies sei bis
1940 zu erreichen, dann müsste Frankreich von
der europäischen Landkarte verschwinden und
Großbritannien beherrscht werden. Zur weiteren
Verwirklichung der deutschen Pläne bleibe der
Krieg gegen die SU die letzte und entscheidende
Aufgabe der deutschen Politik.
Gedanken machten sich die Nazis über die fehlenden Arbeitskräfte in der Industrie, angesichts 9
Millionen Wehrmachtsangehöriger. Die KZs seien
im Krieg stärker zu belegen. Fieberhaft wurden Haftgründe gesucht, um die KZs aufzufüllen. Auch wurde von der Errichtung von neuen Lagern gesprochen.
Zuerst kam man auf die Übergabe von Justizhäftlingen zurück. Hitler ordnete an, „sämtliche entbehrlichen Sicherungsverwahrten dem Reichsführer der
SS zur Verfügung zu stellen“. Polnische Häftlinge,
Tschechen, die in Deutschland arbeiteten, kriminell
Vorbestrafte und deswegen Wehruntüchtige, sowie
alle Nichtsesshaften wurden erfasst und sollten im
Mobilmachungsfall in KZs geschleppt werden.
Doch nicht nur die Überlegungen, aus den KZs
zusätzliche Arbeitskräfte für die Kriegswirtschaft
zu bekommen, spielten eine Rolle. Es ging auch
darum, Vorsorge für den Alarm-Fall zu treffen.
Sämtliche potentielle Gegner mussten „verwahrt“
werden, sollte die Blitzkrieg-Strategie aufgehen.
Die Stabilisierung der faschistischen Diktatur war
und blieb relativ. So intensivierten sich die Vorbereitungen zu Verhaftungen entsprechend der AKartei im August 1939. Plötzlich berücksichtigt
für die A-Kartei wurden auch die Angehörigen der
Internationalen Brigaden. Alle Verhaftungen erfolgten dann am 30. und 31. August. Die „Pariser
Tageszeitung“ sprach richtigerweise von 60.000
Häftlingen, die zu dieser Zeit in den Konzentrationslagern aufgenommen werden konnten.
Zwangsarbeit 1939 bis 1945
„Es besteht ein tiefreichender ursächlicher
Zusammenhang zwischen dem allgemeinen
Drang des Imperialismus nach billigen Arbeitskräften – ihm ebenso immanent wie der nach
Rohstoffen, Absatzmärkten und Kapitalanlagesphären – und der diesbezüglichen Politik und
Praxis des deutschen Imperialismus und Faschismus. Die profitable Ausbeutung der Arbeitskräfte fremder Länder, ja Kontinente gehörte zu den
hauptsächlichen Kriegszielen des deutschen
Monopolkapitals ... Die Formen und Methoden
der ,Beschaffung’, Ausbeutung und Diskriminierung ausländischer Zwangsarbeiter von 1939 bis
1945 in Deutschland waren verknüpft mit der
Existenz der faschistischen Herrschaft, faschistischer Methoden, des faschistischen Terrorapparats ... Es war ferner der Krieg, der die Anwendung
dieser Methoden überhaupt möglich machte...“14
Der Zugriff auf andere Volker, die vollständige
Militarisierung der Gesellschaft, das Kriegsrecht
und das Missverhältnis zwischen den Kriegszielen und dem Wirtschaftspotential.
Schon Anfang 1939, viele Wochen vor dem
Einmarsch der faschistischen Wehrmacht in Prag
gab es Planungen für den Einsatz von Kriegsgefangenen in der Deutschen Rüstungswirtschaft. Im
Mai forderten die Ruhrkonzerne 22000 zusätzliche Arbeitskräfte für den Bergbau an. Tschechoslowakische Arbeiter - keine Kriegsgefangenen,
sondern zivile Arbeitskräfte - waren die ersten
Opfer der planmäßigen Verschleppung ins Reich
zur Arbeit in der deutschen Rüstungswirtschaft.
Auf der letzten Sitzung des Reichsverteidigungsrates vor dem Krieg gab Göring den offiziellen Auftrag, die Beschäftigung der Kriegsgefangenen, der KZ-Häftlinge sowie der Insassen von
Gefängnissen und Zuchthäusern in der deutschen
Kriegswirtschaft vorzubereiten.
Die von der deutschen Wehrmacht eroberten
und besetzten Länder in West-, Nord-, Südost- und
Osteuropa wurden zu einer fast unerschöpflichen
Quelle männlicher und auch weiblicher Zwangsarbeiter. Nach Berechnungen des internationalen
Militärtribunals gegen die nazistischen Kriegsverbrecher waren von 1939 bis 1945 insgesamt rund
12 Millionen ausländische „Zivilarbeitskräfte“
nach Deutschland verschleppt und mit ihnen etwa
ein Drittel aller Arbeitsplätze besetzt.
Die Zwangsarbeit der KZ-Häftlinge hatte viele Formen. Anfangs bezog sich ihr Arbeitseinsatz
auf die Errichtung der Konzentrationslager mit der
K 311
gesamten Infrastruktur, einschließlich der Anlagen für die SS-Wachabteilungen und die Offiziersfamilien. Ferner schuf die SS eine ganze Reihe eigener Betriebe (wie oben erwähnt), die entweder
direkt in den Konzentrationslagern Werkstätten
hatten oder in deren Nachbarschaft. Schwerste
Arbeit für die Häftlinge mit einfachen Werkzeugen und bei mangelhaften oder fehlenden Sicherheitseinrichtungen war Bestandteil der Terrorpraxis der SS. Die Häftlinge sollten moralisch zerbrochen, zur Verzweiflung getrieben werden, um jede
Art eines möglichen Widerstandes zu verhindern.
Das Motto „Arbeit macht frei“ am Eingangstor
vieler KZs ergänzte die SS durch eine sogenannte
Umerziehung durch Arbeit.
Die SS besaß ein „Wirtschafts-Verwaltungshauptamt“ (W-VHA), das zwar offiziell erst seit dem
1. Februar 1942 bestand, jedoch nur konzentriert
und massiert fortsetzte, was bereits seit 1933 praktiziert wurde. 1945 umfasste dann das SS-Wirtschaftsimperium über 150 Werke und Betriebsniederlassungen, meist bestimmt zur Produktion von
Waffen und Ausrüstungen für die Waffen-SS, aber
auch für die Deutsche Wehrmacht.
Von 1938 an wurde die SS zu einer „Dienstleistungs- Agentur“ für die Vermietung von KZ-Häftlingen als Sklavenarbeitskräfte zum Preis von einigen Reichsmark pro Tag. Der Preis, den die Industrie an die SS für die Zwangsarbeit bezahlte,
war so berechnet, dass die verminderte Arbeitsleistung der Häftlinge infolge Unterernährung und
Überanstrengung einkalkuliert war. Er lag allgemein bei 6 RM für Häftlinge, die als gelernte Facharbeiter galten, und bei 4 RM für ungelernte Arbeitskräfte. Die Kosten für den Unterhalt der
Häftlinge, das heißt für die Aufrechterhaltung ihres Lebens, wurden so gering wie möglich gehalten: durchschnittlich 1,22 RM/Tag für Frauen und
1,34 RM/Tag für Männer.
Der Chef des W- VHA, der SS-Obergruppenführer Oswald Pohl, war schon vor dieser Funktion
verantwortlich für das „Arisierungs-Programm“,
d.h. die Beschlagnahme jüdischen Eigentums und
seine Verwandlung in Eigentum der SS-Betriebe
und für die gesamte Organisation der Zwangsarbeit
mit KZ-Häftlingen. Die „Arbeitsgruppe D“ des WVHA verwaltete dann die gesamten Konzentrationslager. Pohl vor dem Militärgerichtshof in Nürnberg 1946: „Die Unternehmen bewarben sich entweder direkt beim Lagerkommandanten oder beim
Amt D II, ... das war abhängig von den Verbindungen oder der Situation. Der Lagerkommandant
musste dann das Unternehmen besuchen und mit
dem Geschäftsführer die Fragen der Bezahlung,
der Verpflegung und der medizinischen Versorgung der Arbeiter besprechen. Darüber hatte er
dem Amt D II zu berichten. Das Büro DII besprach
dann diesen Antrag mit dem Rüstungsministerium und erhielt darüber eine Bescheinigung der
Notwendigkeit der jeweiligen Zuteilung. Die soweit bearbeiteten Bewerbungen legte mir Glücks
(Chef der Amtsgruppe D) einmal wöchentlich zur
Durchsicht vor, und ich bestätigte sie. Erst dann
erhielt der Lagerkommandant durch das Amt D
II die Anweisung, die Insassen zu liefern.“15
Da die SS für den ständigen täglichen Transport
der Häftlinge zu den entsprechenden Betrieben
große Schwierigkeiten hatte, wurden während des
Krieges viele Außenlager oder Außenkommandos
von Hauptkonzentrationslagern direkt in Werks-
Faschismus
nähe gebaut, manchmal
waren sie auch Bestandteil dieser Werke, oder
die Konzerne errichteten Zweigwerke in der
Nähe von Konzentrationslagern.
Obwohl die Faschisten den ganzen mächtigen Überwachungsund Terrorapparat gegenüber ihren Gefangenen einsetzen konnten, rechneten sie doch
mit Widerstandsaktionen, hauptsächlich bei
Zwangsarbeitern aus
dem Osten bei ihren Arbeitseinsätzen in der Industrie. Deshalb verordnete die SS Sicherheitsbestimmungen, die von
den Unternehmen zu berücksichtigen waren:
Die Arbeitsplätze der Häftlinge sollten deutlich
getrennt und in möglichst großer Entfernung von
den Arbeitsplätzen der deutschen Werkarbeiter
sein. Dazu mussten oftmals die Produktionslinien
verändert werden, und das war auch bei den Inneneinrichtungen des Werks der Fall. Die Häftlinge
waren in Baracken unterzubringen, deren Gelände mit Stacheldrahtzaun umgeben war und mit
Scheinwerfern beleuchtet. Die betreffenden Firmen hatten die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Häftlinge sowie für die Verpflegung
der SS-Wachmannschaften zu tragen, während die
SS die Bewacher zu besolden und die Lebensmittel zu besorgen hatte. Es lässt sich denken, dass auch
hier auf Kosten der Häftlinge Gewinn gemacht
werden konnte.
Bestes Anschauungsbeispiel für die Zwangsarbeit in der Industrie war der IG-Farben-Konzern
mit seinem Buna-Werk in Auschwitz-Monowitz.
Um abzusichern, dass diesem Werk kontinuierlich
Zwangarbeiter zugeführt wurden, förderte die IGFarben mit allen Mitteln den Aufbau eines speziellen KZs „besonders für Juden und Polen“. Direktor Ambros von IG-Farben notierte dazu in
einem Bericht am 12. April 1941: „... und außerdem wirkt sich unsere neue Freundschaft mit
der SS sehr segensreich aus“16
Einer Kette entscheidender Niederlagen an der
Ostfront, Stalingrad 1943, folgte die Ausrufung des
„Totalen Kriegs“, die Mobilisierung der Wehrmacht und die Steigerung der Kriegswirtschaft,
einhergehend mit Forcierung der Zwangsarbeit
der KZ-Häftlinge in der Rüstungsindustrie. Himmler erließ dazu am 15. Mai 1943 eine neue Verordnung: Um höhere Leistungen aus den Häftlingen rauszuholen, hatten die Lagerkommandanten
die Zahl und die Dauer der Zählappelle einzuschränken, Kantinen und sogar Bordelle für die
Häftlinge einzurichten, deren Besuch als Prämie
„für besondere Leistungen“ vergeben wurde. Die
Frauen in diesen Bordellen waren KZ-Häftlinge
aus Ravensbrück und Zwangssterilisierte. Ihre
Auswahl durch die SS geschah meistenteils dadurch, dass ihnen nur die Alternative Tod oder
Bordell gestellt wurde.
In verschiedenen Konzentrationslagern erfolgte die Verrechnung der gestaffelten Prämien mittels „Lagergeld“. Außerdem sollten die Ar-
25
14 Dietrich Eichholz, Geschichte
der deutschen Kriegswirtschaft
Bd.1 S. 94
15 Faschismus-Ghetto-Massenmord,
Jüdisches Historisches Institut
Warschau, Berlin 1961.
16 Heinz Kühnrich, KZ und Haftanstalten, Dokument A,II S.62
26
K 311
Faschismus
beitsleistungen der Häftlinge gesteigert werden
durch die zusätzliche Vergabe von Postverbindungen zu Angehörigen und von Paket-Empfangserlaubnissen. Alle diese verschiedenen
Maßnahmen der SS-Lagerführungen zielten neben der Steigerung der Arbeitsleistungen auch
darauf ab, zwischen den Häftlingen Unterschiede und Widersprüche aufzubauen bzw. zu verstärken. Konkurrenzdenken und -verhalten,
Selbstsucht und Egoismus sollten die Solidarität und den Widerstandswillen der Häftlingsgruppen lähmen und zerstören.
Ab Mitte 1943 wollten die Nazis die Kriegslage wieder zu ihren Gunsten verändern durch die
Produktion von mehr und besseren Flugzeugen
und Panzern sowie den sogenannten Wunderwaffen. Für die Häftlinge setzte jetzt ein wahrhaft
mörderisches Arbeitstempo ein, das die SS selbst
als Vernichtung durch Arbeit bezeichnete. Speziell wirkte sich das beim Bau unterirdischer Rüstungsfabriken für die Flugzeug- und Raketenproduktion (V-Waffen) aus, die nicht durch die alliierten Bombenangriffe gefährdet waren.
Im Februar 1944 formierte das Rüstungsministerium den sogenannten Jägerstab, eine neue
Institution der Rüstungsproduktion, in der Vertreter des Reichsluftfahrtministeriums und der
Flugzeugindustrie zusammenwirkten. Innerhalb
eines Monats erreichte dieser Stab in Bezug auf
sein Arbeitskräftereservoir, einschließlich von
Zehntausenden männlichen und weiblichen KZHäftlingen, den zweiten Platz hinter der „Organisation Todt“ (OT)17. Ein weitgefächertes Netz
von unterirdischen Produktionsstätten, meist
unter Ausnutzung von Naturhöhlen und Ausschachtungen in mitteldeutschen Höhenzügen,
unterstand dem „Jägerstab“ mit Verantwortung
der SS für die Organisierung der Arbeitskräfte.
Die Verhältnisse, unter denen die KZ-Häftlinge
bei diesen Projekten zu arbeiten hatten, waren
so schlimm, wie sie es bis dahin nicht gekannt
und erlebt hatten. Die Lebensdauer eines Häftlings „veranschlagten“ die Manager der Zwangsarbeit mit neun Monaten, jedoch haben infolge
der schwersten Erd- und Gesteinsarbeiten nur
wenige Häftlinge dieser Außenlager und -kommandos überhaupt so lange gelebt. Durchschnittlich nach drei Monaten waren sie zu
Tode „gearbeitet“. Ellrich, Langenstein-Zwieberge. Heimkehle – die Namen solcher „Bau- und
Arbeitskommandos“ sind bei den wenigen Überlebenden Stätten der Erinnerung an absoluten
Schrecken und Terror.
Gerichtsverfahren gegen Verantwortliche für
die Zwangsarbeit endeten mit Verurteilung verschiedener Nazi- und SS-Führer. Der NaziZwangsarbeits-Chef Sauckel und der Chef des SSWirtschafts-Verwaltungs-Hauptamtes Oswald
Pohl wurden hingerichtet. Rüstungsminister Albert Speer erhielt 20 Jahre Gefängnis und Heinrich Himmler verübte Selbstmord. Bei den angeklagten Industriellen lagen sehr viele Beweisdokumente vor, dass sie in wachsendem Maße die
KZs als einen „Börsenmarkt“, als neue Quelle für
Arbeitskräfte ausgenutzt hatten. Doch nur wenige Industrielle wurden verurteilt, und diese wenigen erhielten 1951 durch den USA Hochkommissar John J. McCloy eine Herabsetzung bzw.
Umwandlung der Strafe, so dass sie wieder auf
freiem Fuß waren.
Der Weg zur Shoa
„Mit der Kampfansage der Faschisten an das
,Weltjudentum’, das vernichtet werden sollte, war
von Anbeginn an die Kampfansage an die realen
Feinde des deutschen Imperialismus verbunden:
an den ,jüdischen Bolschewismus’, also an die Arbeiterklasse im Lande, v.a. aber an die Arbeiterklasse an der Macht in der UdSSR, deren Macht ja
nicht nur gebrochen werden sollte, sondern deren
Land und Reichtümer geraubt werden sollten. An
das weltweite ,Finanzjudentum’, also an die überlegenen imperialistischen Konkurrenten England,
Frankreich und die USA, die ein für alle Mal so
vernichtend geschlagen werden sollten, dass sie
dem Expansionsstreben der deutschen Monopole
nicht mehr im Wege stehen konnten. Jede Maßnahme, die Hitler an die Macht gebracht, dann gegen
die jüdische Bevölkerung richtete, hatte entsprechend eine doppelte Funktion: Sie diente der
Kriegsvorbereitung im Inneren des Landes und
trug gleichzeitig auch immer schon den Keim des
Vernichtungskrieges gegen den äußeren Feind in
sich. Welche Verbrechen gegen jüdische Menschen wann, wo und in welcher schließlich nicht
mehr zu überbietenden Form durchgeführt wurden, hing dabei vom konkreten Kriegsverlauf und
damit immer auch von den jeweiligen politischen
Kräfteverhältnissen ab, auf die auch der faschistische deutsche Staat Rücksicht nehmen musste.“18
In den ersten Jahren des Nazi-Regimes wurden
Juden verhaftet und in Konzentrationslager gebracht, vornehmlich aus politischen Gründen,
weil sie Funktionäre bzw. Mitglieder der KPD
oder SPD waren oder parteilose konsequente
Antimilitaristen wie der streitbare Journalist Carl
von Ossietzky. Schon damals gingen die SA-Kommandos gegen Juden besonders brutal vor.
Bei der Verfolgung der Juden in Deutschland gingen die Nazis schrittweise vor und schufen zunächst
Gesetze für die Ausgrenzung jüdischer Professoren,
Dozenten, Studenten und Schüler, für die Einschränkung und den Entzug des Praktizierens jüdischer Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater und
zum Tätigkeitsverbot für jüdische Redakteure und
Künstler. Systematisch entzogen sie immer größeren
Teilen der jüdischen Menschen die Existenzgrundlage. 1933 verließen etwa 30.000 das Land.
Anfang des Jahres 1935, ermutigt durch den Einmarsch ins Rheinland ohne jeden Protest der Großmächte, organisierten sie eine weitere Steigerung der
Hetze und des Boykotts gegen jüdische Menschen:
Verbot des Besuches von Kinos und Theatern, von
Erholungsanlagen und Schwimmbädern. Dann im
September, sofort nach dem „Reichsparteitag des
Sieges“ beschloss der Reichstag die berüchtigten
„Nürnberger Gesetze“: das „Reichsbürgergesetz“
und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes
und der deutschen Ehre“. Zum letztgenannten erschien ein zweibändiger Kommentar für die Anwendung des Gesetzes, verfasst vom Oberregierungsrat
Dr. Hans-Maria Globke, (1953 Staatssekretär im
Bundeskanzleramt). Darin wurde die deutsche Sprache „bereichert“ durch solche Begriffe wie
„deutschblütig“ und „dem deutschen Blute artverwandt“, „Volljude“ und „Halbjude“, sogar „Dreiachteljude“ und „Fünfachteljude“!
Diese „gesetzliche Grundlage“ für den Antisemitismus als Staatsdoktrin brachte den Übergang von
der bisher mehr oder weniger offenen „Arisierung“
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jüdischer Unternehmungen seit 1933 zum großangelegten Feldzug der Enteignung jüdischen Vermögens. Die Kriegsaufrüstung erforderte viel Geld und
da waren die rund 8,5 Milliarden RM jüdischen
Vermögens (einschließlich des 1938 annektierten
Österreichs) im Deutschen Reich „zu erschließen“.
Und das völlig legal: Jüdisches Vermögen über
5.000 RM war anzumelden, überwacht von der
Zentrale der Deutschen Bank. Ferner erfolgte eine
Verordnung über die Registrierung aller jüdischen
Gewerbebetriebe. In der Öffentlichkeit forcierten
die Nazis die Diskriminierung und völlige Ausgrenzung der jüdischen Deutschen durch die Festlegung,
dass Frauen den Namen „Sara“ und Männer den
Namen „Israel“ zusätzlich neben ihrem eigentlichen
Vornamen zu führen hatten und ihre Kennkarten den
Aufdruck „J“ erhielten.
Das Jahr 1938 brachte für die Regierung sowohl innenpolitisch wie außenpolitisch ein
„Hoch“: Österreich („die deutsche Ostmark“) war
erfolgreich „heim ins Reich“ geholt worden. Nunmehr gab es „Großdeutschland“. Und dann im
September stimmten die Regierungschefs von
Großbritannien und Frankreich im „Münchener
Abkommen“ der Abtretung des in der Tschechoslowakei gelegenen Sudetengebietes an Deutschland zu. Alles friedlich, ohne „Blutvergießen“.
Diese Stimmung nutzten die Nazis für ein großes Pogrom vom 9./10. November 1938 („Reichskristallnacht“): Zerstörung jüdischen Eigentums
und unersetzbarer Kulturgüter, Brandschatzung der
Synagogen, Misshandlungen, Plünderungen, Vergewaltigungen und Morde. Zehntausende jüdischer
Männer wurden verhaftet und in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau, Sachsenhausen eingeliefert; viele dort zu Tode geschunden. Das war
nicht Ergebnis eines „spontanen Volkszorns“, wie
die Nazi-Propaganda hinausposaunte, sondern des
Wütens von SA- und SS-Horden.
Die Haupttaktik des Nazi-Regimes bei der weiteren Verfolgung der jüdischen Menschen nach
dem Pogrom bestand darin, Angst zu verbreiten
und über „Verordnungen“ von ihnen Kontributionen einzuholen, sowie sie auszuplündern. Göring
und Heydrich ließen keinen Zweifel daran, „in
irgendeiner absehbaren Zeit ... eine große Abrechnung an den Juden zu vollziehen.“19
Die „Reichszentrale für jüdische Auswanderung“ im Reichsinnenministerium forcierte die
Austreibung der jüdischen Menschen mit gleichzeitiger Forderung einer „Auswanderer-Abgabe“.
Von 1933 bis 1938 waren schätzungsweise (ohne
Österreich) 220.000 jüdische Deutsche ausgewandert, Ende 1938 bis 1. September 1939 kamen
50.000 und 1939 bis 1941 weitere 50.000 dazu.
Das in Deutschland verbleibende Eigentum ging
zum größten Teil in die Hände von „Ariern“, zum
Beispiel Flick, Haniel, Krupp, Mannesmann, Siemens, an große Warenhaus-Ketten sowie an die
Deutsche und die Dresdner Bank. Doch nicht nur
große Firmen, sondern auch die vielen kleinen Geschäfte wurden arisiert, an denen sich die Kleinbürger gütlich tun durften.
Mit Beginn des Krieges am 1. September 1939
wurden die jüdischen Bürger als „Feinde in
Deutschland“ behandelt: Ausgehverbot ab 20.00
bzw. 21.00 Uhr; Beschränkungen der Einkaufsmöglichkeiten durch „J“-Kennzeichnung der Lebensmittelkarten; Verbot des Radiohörens und besitzes, des Telefonierens und Zeitungsbezugs.
Faschismus
Ab 1941 verhängten die Nazis dann das Tragen des
berüchtigten „Judensterns“ für alle jüdischen
Menschen vom 6. Lebensjahr an und die Verpflichtung zur Zwangsarbeit vor allem in der Rüstungsindustrie.
Der Chef der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, erhielt den Auftrag zur umfassenden Vorbereitung der „Endlösung der Judenfrage“. Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD (insgesamt 3.000 Mann) ermordeten 1941 bis 1942 in den
besetzten Ostgebieten fast 560.000 jüdische Menschen, einschließlich der dorthin deportierten deutschen Juden. Es begann der Aufbau der Vernichtungslager Auschwitz/Birkenau, Kulmbach/Chelmno,
Belzec, Sobibor, Treblinka, Majdanek. Schrittweise wurde bis zum 30. April 1943 allen jüdischen
Menschen die Staatsbürgerschaft aberkannt und aller noch verbliebener Besitz fiel an den Nazistaat.
Anfang 1942 veranstaltete Heydrich die
„Wannsee-Konferenz“, um alle „erforderlichen
Maßnahmen“ zur Durchführung der „Endlösung
der Judenfrage“ umfassend zu koordinieren. Mit
nicht zu überbietendem Zynismus propagierten
die Nazis zur gleichen Zeit die Einrichtung eines
„Musterghettos“ im nordböhmischen Theresienstadt (Terezin): Film „Der Führer schenkt den Juden eine Stadt“ und Besichtigung durch ausländische Journalisten sowie einer Kommission des Internationalen Roten Kreuzes. Das „Judenreferat“
organisierte die „Umsiedlung“ prominenter und
alter Juden mit ihren Familien über sogenannte
Heimeinkaufsverträge, das heißt Einbringen des
gesamten Vermögens.
Für Zehntausende war dieses „Vorzugslager“
Todesstätte oder nur Durchgangsstation auf dem
Weg zu einem der Vernichtungslager.
Als für Nazi-Deutschland der Krieg in das
Reichsgebiet zurückkehrte, entschied die SS, alle
arbeitsfähigen, noch lebenden jüdischen Häftlinge aus den Vernichtungslagern im Osten – so aus
Auschwitz, Groß-Rosen und Stutthof – für die Arbeit in der Rüstungsproduktion nach Mitteldeutschland zu transportieren. Diese „Erfordernisse“ drängten die vorhergehende Vernichtungspraxis zurück. Zunächst wurden die jüdischen
Häftlinge nach den Gesichtspunkten der vorhandenen körperlichen Konstitution und den Arbeitsfähigkeiten ausgesondert, aber nach kurzer
Zeit wurden auch die anderen jüdischen Häftlinge nach Westen transportiert, um ihre Entdeckung
und Befreiung in den Todeslagern zu verhindern,
sowie die dort stattgefundenen Massenmorde zu
verschleiern.
Aus ganz Europa wurden die Juden zusammengetrieben. 1933 lebten allein in Deutschland schätzungsweise 562.000 Juden, von denen etwa
330.000 auswandern konnten. Viele von ihnen
wurden jedoch nach 1941 in den nun von der deutschen Wehrmacht besetzten Ländern ergriffen und
in die Vernichtungslager deportiert oder kamen als
Zwangsarbeiter in Konzentrationslager auf deutschem Boden. Im Jahre 1945 umfasste die jüdische
Bevölkerung in Deutschland noch rund 25.000
Menschen, das heißt nur 4,5 Prozent im Verhältnis zu 1933.20
Arbeitsgruppe Faschismus
(In der nächsten Ausgabe der KAZ werden wir
auf den Weg der Sinti und Roma unter dem NSRegime eingehen)
27
17 Spezialeinheit der Wehrmacht
für militärische Bauvorhaben
u.a. den Atlantikwall. Im Herbst
1944 gibt es dort 1,5 Millionen
Zwangsarbeiter, meist aus dem
Osten verschleppt. Die OT war
u.a. für die Ausplünderung und
für Kunstraub in den besetzten
Gebieten verantwortlich.
18 KAZ 300, Antisemitismus, S. 15
19 Kurt Pätzold/Irene Runge, Progromnacht 1938, Berlin 1988
20 G. E. Schafft/Gerhard Zeitler,
die Mahn- und Gedenkstätten in
Deutschland, 1996
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