Bakkalaureatsarbeit

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Bakkalaureatsarbeit
Karin Grimschitz
Matrikelnummer: 0510978
Frauenrolle und Mutterschaft im IslamBesonderheiten in der Arbeit mit Migrantinnen in der
Geburtenhilfe
Medizinische Universität Graz
Begutachterin: Magdalena Stülb
AMIKO
Heinrich-von- Stephan- Str. 15B
D- 79100 Freiburg
LV: Einführung in den interkulturellen Dialogprozess
März 2009
1
Eigenwörtliche Erklärung:
Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Bakkalaureatsarbeit selbstständig und ohne
fremde Hilfe verfasst habe, andere als die angegeben Quellen nicht verwendet habe und die den
benutzen Quellen wörtlich und inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe.
Weiter erkläre ich, dass ich diese Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen
Prüfungsbehörde vorgelegt habe.
Graz, am 27.03.2009
Karin Grimschitz
2
INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung
S. 6
1. Der Islam- Entwicklung und Grundlagen
S. 7
2. Die Rolle der Frau und Mutterschaft im Islam
S. 9
2.1. Das traditionelle Familienleben und Pflichten in islamischen Gesellschaften
S. 9
2.2. Bildung und Beruf der Frau
S.10
2.3. Heirat und Ehe (-leben) im Islam
S.12
2.4. Scheidung im Islam
S.14
2.5. Sexualität im Islam
S.17
2.6. Erziehung und Mutterschaft im Islam
S.18
3. Arbeit mit muslimischen Migrantinnen
S.21
3.1. Definition
S.21
3.2. Migration in Österreich
S.21
3.3. Gesundheit und Migration
S.22
3.4. Besonderheiten in der Arbeit mit muslimischen Migrantinnen im Gesundheitswesen
S.23
3.4.1. Besonderheit: „Sprache und Kommunikation“
S.23
3.4.2. Besonderheit: „Gesundheits- und Krankheitsbild im Islam“
S.24

Das Gesundheits- und Krankheitsbild in der Türkei
S.24


Das Gesundheits- und Krankheitsbild in den Ländern des ehemaligen
Jugoslawiens
S.25
Das Gesundheits- und Krankheitsbild in Afghanistan
S.25
3.4.3. Besonderheit: „Familienangehörige“
S.27
3.4.4. Besonderheit: „Ernährung und Essgewohnheiten“
S.28
3.4.5. Besonderheit: „die muslimische Frau als Patientin“
S.28
4. Besonderheiten bei der Arbeit mit muslimischen Migrantinnen in der Geburtenhilfe
S.30
3
4.1. Beistand und Begleitung bei der Geburt
S. 30
4.2. Kommunikation mit Migrantinnen in der Geburtenhilfe
S .31
4.3. Schmerz und Äußerung von Schmerz bei der Geburt
S. 31
4.4. Die operative Entbindung bei Migrantinnen
S. 32
4.5. Vorsorgeuntersuchungen
S. 32
4.6. Schwangerschaftsverhalten
S. 33
4.7. Die Geburtsvorbereitung
S. 34
4.8. Die Geburt
S. 34
4.9. Die Pflege des Neugeborenen
S. 35
4.10 Die Wöchnerin
S. 36
5. Ausblick und eigenes Statement
S. 37
6. Literaturangaben
S. 38
4
Zusammenfassung
In meiner Bakkalaureatsarbeit bearbeite ich das Thema „Frauenrolle und Mutterschaft im IslamBesonderheiten in der Arbeit mit Migrantinnen in der Geburtenhilfe“.
Vorne weg möchte ich erwähnen, dass sich die behandelte Thematik nur auf den Islam im engeren
Sinne bezieht, und länderübergreifende Differenzen außer Acht gelassen werden.
Im ersten Kapitel möchte ich, nach einer kurzen Einleitung, eine Allgemeininformation über den
Islam, seine Grundlagen und seine Entwicklung geben. Dabei gehe ich näher auf Mohammed, den
Stifter des Islams, den Koran die Sunna und die Trennung von Schiiten und Sunniten ein.
Im nächsten Teil meiner Arbeit lege ich mein Augenmerk auf die Rolle der Frau im Islam. Hier
berichte ich über das traditionelle Familienleben im Islam, über Bildung und Beruf der Frau, Heirat
und Scheidung, Sexualität und Mutterschaft.
Diese einzelnen Punkte behandle ich deswegen in, weil ich finde, dass sie wichtig sind und man
mehr darüber wissen sollte, wenn man im Gesundheitswesen mit muslimischen Patientinnen
arbeitet. Die behandelten Themen dienen der allgemeinen Aufklärung und dazu, dass man das
Leben einer muslimischen Frau besser versteht.
Im letzten Teil meiner Arbeit beschäftige ich mich mit dem Thema Migration allgemein, mit
Gesundheit und Migration sowie mit Besonderheiten, die sich durch muslimische Patientinnen
ergeben können. Diese Punkte habe ich besonders deswegen gewählt, weil ich der Meinung bin,
dass auf diesen Bereiche in der täglichen Praxis zu wenig eingegangen wird.
Zum Schluss befasse ich mich noch speziell mit dem Gebiet „Migrantinnen in der Geburtenhilfe“.
5
Einleitung
Da Österreich ein Land ist, in dem viele Migranten und Migrantinnen leben und ich selbst viele
Freunde habe, deren Eltern vor vielen Jahren nach Österreich eingewandert sind, habe ich mich
schon immer sehr für andere Kulturen interessiert.
Als wir dann letztes Jahr im Rahmen des Seminars „Einführung in den interkulturellen
Dialogprozess“ auch sehr viel über Moslems gehört haben und mich dieses Thema sehr interessiert
hat, habe ich beschlossen mich mit der islamischen Religion näher zu beschäftigen.
Vor allem die Stellung der Frau und ihre Rechte haben mich besonders beschäftigt, da man in
unserer Gesellschaft viele Unwahrheiten über muslimische Frauen hört. Ein einfaches Beispiel
dafür wäre, dass Frauen von ihren Vätern zu einer Heirat gedrängt werden, damit diese finanziell
abgesichert sind .
Auch im Rahmen unseres Studiums haben wir immer wieder gehört, dass es speziell im
Gesundheitswesen wichtig ist auf Unterschiede von verschiedenen Kulturen zu achten.
Vor allem als Pflegeperson hat man sehr intensiven Kontakt zu den Patienten und auch im
Managementbereich ist es wichtig mehr über andere Kulturen und Religionen zu wissen, damit man
auf solche Aspekte, zum Beispiel in der Planung einer Krankenhausstation, näher eingehen kann.
Genau diese Betrachtungsweisen waren für mich Grund genug mich näher mit einer anderen Kultur,
einer anderen Religion und dem sich darauf beziehenden Frauenbild zu beschäftigen.
Mein Ziel hierbei war es einen generellen Überblick über das Leben einer muslimischen Frau zu
geben und zu zeigen, welche Besonderheiten sich im Gesundheitswesen durch eine muslimische
Patientin ergeben können und worauf man im Umgang mit Migrantinnen im Bereich der
Geburtshilfe achten soll.
6
1. Der Islam- Entwicklung und Grundlagen
Der Islam ist nach dem Christentum mit rund 1,4 Milliarden Anhängern die zweitgrößte Religion
der Welt.
Die überwiegende Mehrheit der Muslime lebt in Asien und in Afrika, in etwa 40 Ländern ist der
Islam die Staatsreligion.
In Europa gibt es etwa 35 Millionen, in Amerika um die fünf Millionen Muslime. Die größte
islamische Nation der Welt ist, mit circa 140 Millionen Muslimen, Indonesien.1
Islam bedeutet die völlige Hingabe an den Willen Gottes. Derjenige, der diese Hingabe zeigt, ist ein
Muslim oder Moslem. Mohammed ist der Stifter des Islams und wurde um 570 n. Chr. in Mekka
geboren. Um das Jahr 610 empfing er in einer Höhle in der Umgebung von Mekka die erste
Offenbarung, die seinem Leben eine neue Richtung gab. Erst nach einiger Zeit erhielt er weitere
Eingebungen, die nun bis zu seinem Lebensende erfolgten. Er teilte dies zunächst nur seiner engsten
Familie mit – an die Öffentlichkeit wandte er sich erst nach drei Jahren. Aber seine Botschaft von
dem einen Gott, der die Welt regiert und am Jüngsten Tag richten wird, fand keinen Anklang. Es
gelang Mohammed nicht, sich in Mekka durchzusetzen. Glauben und Zuspruch fand er nur im Kreis
der Familie und bei Freunden. Im Jahr 622 wanderte Mohammed nach Yathrib, das heutige
Medina, aus. 2
Mit dieser Emigration, beginnt auch die islamische Zeitrechnung. Mohammed hatte dort die
Chance, als Friedensrichter zwischen befehdenden Stämmen und Parteien zu wirken und so eine
wichtige, dominierende Stellung zu gewinnen. Aus dem Propheten des Endgerichts wurde der
Leiter und Organisator eines theokratischen Staatswesens. Und er begann den Kampf um Mekka,
den er 630 mit der Eroberung der Stadt erfolgreich abschließen konnte. Bald schloss sich der größte
Teil der Arabischen Halbinsel ihm an: der Islam wurde zur Religion der Araber. Mohammed starb
632 im Haus seiner „Lieblingsfrau“, der jungen Aischa, deren Vater Abu Bakr zu seinem ersten
Nachfolger gewählt wurde. Mit der Festigung seiner Macht auf der Arabischen Halbinsel hatte
Mohammed den Grundstein für die weltweite Ausbreitung des Islam gelegt.3
Der Koran ist die Grundlage des Islam. Er ist, nach muslimischen Glauben, die Sammlung der
Offenbarungen, die der Prophet Mohammed von Gott erhalten hat. Er ist in 114 Abschnitte, den
1
Vgl. Pichler in Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2008 , „Islam“
Vgl. Pichler in Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2008 , „Islam“
3
Vgl. Pichler in Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2008 , „Islam“
2
7
sogenannten Suren, untergliedert.
Die Suren lassen sich in zwei Gruppen einteilen, je nachdem ob sie in Mekka (610-622 n. Chr.)
oder in Medina (622-632 n. Chr.) offenbart wurden.
Die Hauptthemen des Korans sind die Einzigkeit und Barmherzigkeit Gottes, die Pflichten der
Muslime, biblische Gestalten sowie Gericht, Hölle und Paradies. 4
Er ist ein wichtiger Teil des Alltags der islamischen Gesellschaft. Fast jeder Haushalt besitzt ihn,
und das Vorlesen oder Rezitieren daraus ist ein wichtiges Gebot. Zu vielen Anlässen, wie zum
Beispiel Todesfall, religiöse Feiertage, Beschneidungszeremonien, Eheschließungen, usw., werden
Kapitel aus dem Koran vorgetragen. Im Fastenmonat Ramadan liest jeder, der der arabischen
Schrift kundig ist, den ganzen Koran, verteilt auf dreißig Tage, vor.5
Neben dem Koran gibt es auch noch eine weitere wichtige Quelle, die Sunna. Ihr Inhalt bezieht sich
auf den Weg des Propheten Mohammed, seine Aussagen, seine Handlungen und auch seine Art der
religiösen Pflichterfüllung. Die Autorität der Sunna ergibt sich aus dem Koran, denn laut dem
Koran muss man als gläubiger Moslem dem Propheten Mohammed gehorchen und seinen
Anweisungen folgen. Die Sunna ist auch für die Rolle der Frau von großer Bedeutung, da die
Regelungen für Frauen in ihr um einiges strenger sind, als jene, die der Koran enthält.6
Der Tod des Propheten im Jahr 632 stellte die junge Gemeinde vor schwere Probleme, die zum
Bürgerkrieg und zur ersten großen Spaltung der Umma führten.
Als Umma wird die religiöse und politische Gemeinschaft des Islams bezeichnet, die Gemeinschaft
der „Gläubigen”. Zu dieser gehören alle Muslime der ganzen Welt, ganz gleich aus welcher Nation,
Ethnie oder Kultur sie kommen. Jene spaltete sich in Schiiten und Sunniten.
Die Schiiten waren der Ansicht, dass nur ein Mitglied aus der Familie Mohammeds der rechtmäßige
Nachfolger sein konnte. Dieser Nachfolger war in den Augen der Schiiten Ali, der ein Cousin und
der Schwiegersohn von Mohammed war. Das heißt, dass die Schiiten Partei für Ali ergriffen und
keinen anderen Führer duldeten.
Die Sunniten vertraten die Meinung, dass Mohammed´s Nachfolger mit ihm nicht blutsverwandt
sein musste. Der Nachfolger musste lediglich aus demselben Stamm sein. Daher gibt es bei den
Sunniten vier Nachfolger Mohammeds: Abu Bakr, Umar, Uthman und Ali. Ali wird auch von den
Sunniten verehrt, aber „ nur“ als einer der vier großen Führer.
4
4 Vgl.Pichler in Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2008 , „Islam“
Vgl. Kaplan, 1999, S.9
6
Vgl. Höfler 2005, S. 3-4; zitiert nach Schirrmacher 2004, S.25
5
8
Heute sind etwa 10 Prozent der Muslime Schiiten, die übrigen 90 Prozent bilden die Sunniten.7
2. Die Rolle der Frau und Mutterschaft im Islam
2.1. Das traditionelle Familienleben und Pflichten in islamischen Gesellschaften
Das Familienleben der meisten islamischen Familien ist patriarchal strukturiert. Das heißt, dass der
Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass sich die Familienmitglieder nach seinen
Entscheidungen richten müssen. Die wichtigste Aufgabe der Frau ist es männliche Nachkommen
auf die Welt zu bringen.
Die Frau ist für die Erziehung der Kinder und den Haushalt zuständig, weshalb sie die meiste Zeit
zu Hause verbringt.
In traditionellen islamischen Gesellschaften spielt auch die Geschlechtertrennung eine große Rolle.
Der Bereich der Frau ist das Haus und der Garten und beschränkt sich auch auf diesen, wohin gegen
sich der Mann im gesamten öffentliche Raum frei bewegen kann.8
Ein weiteres Merkmal der islamischen Familienstruktur ist das strikte Verbot von vorehelichem
Geschlechtsverkehr und die Missbilligung von Scheidung.
Sollte es jedoch zu vorehelichem Beischlaf kommen, müssen vor allem Mädchen mit schlimmen
Sanktionen rechnen. Ähnlich wie im Falle einer Scheidung, bei welcher die Frau das Sorgerecht für
ihre Kinder und auch ihren sozialen Status verliert.9
Was die rituellen Pflichten angeht, so sind sowohl Männer als auch Frauen gleichgestellt. Sie sind
verpflichtet, das Gebet fünf Mal am Tag zu verrichten, während des Ramadans zu fasten, die
Armensteuer, Zakah , zu bezahlen und die große Wallfahrt nach Mekka durchzuführen.10
In der islamischen Gesellschaft hat der Mann die volle Unterhaltspflicht für seine Familie. Dies ist
nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Dafür ist die Frau für das
Glück des Mannes und für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder zuständig. Sie soll
sich bemühen, das Familienleben angenehm und freundlich zu gestalten und das Haus zu einem Ort
der Geborgenheit zu machen.11
Ein weiterer, sehr zu interessierender Faktor ist die Bekleidungsvorschrift der Frauen.
Die Kleidung und die Kopfbedeckung lassen sich als Verhüllung beschreiben. Das Gewand einer
7
8
9
10
11
Vgl. Höfler 2005, S.10
Vgl. Weinhandl 2006, S.26
Vgl. Weinhandl, 2006, S. 26; zitiert nach Breuer,1998, S95
Vgl. Safwat in Sulzbacher, 1999, S. 40
Vgl.Lemu, 1999, S.9- 10
9
Muslima soll so weit geschnitten sein, dass die Körperkonturen nicht deutlich hervortreten. Sowohl
der Oberkörper als auch die Haare müssen bedeckt sein. Ab der Geschlechtsreife darf ein
muslimisches Mädchen ihre Körperkonturen nicht mehr zu erkennen geben. Kurze Hosen,
Sportbekleidung und Badeanzüge oder Bikinis sind nur dann gestattet, wenn die Frauen unter sich
sind.12
Die Verhüllung soll die Frauen vor den begierigen Blicken der Männer schützen und ihre Würde
bewahren.
Das Kopftuch ist im Islam deswegen so wichtig, weil das Kopfhaar als erotisch gilt und daher
bedeckt werden muss. Manche Frauen sehen es als Pflicht, für andere stellt es eine mögliche, aber
nicht notwendige Praktik dar, ein Kopftuch zu tragen. Es gibt Frauen, die darauf verweisen, dass die
Kopftuchpflicht unter patriarchalen Verhältnissen entstanden ist und nicht auf die Religion
zurückzuführen sei.13
Im Unterschied zu Männern ist es den Musliminnen jedoch gestattet, Schmuck zu tragen. Auch darf
die Kleidung farbenfroher sein.14
Der Körper eines muslimischen Mannes muss nur von der Hüfte bis zu den Knien bedeckt sein,
wobei es meistens jedoch üblich ist, auch die Beine und die Arme zu verhüllen. Muslimische
Männer haben also bezüglich der Kleidungswahl viel mehr Freiheiten als eine muslimische Frau.15
Trotz allem sind im Koran keine konkreten Angaben zur Verschleierungspflicht der Frau enthalten,
weshalb man davon ausgeht, dass die Kleidungsvorschriften vor allem von der arabischen
Nomadenkultur und der Interpretation der Verse von muslimischen Rechtsgelehrten beeinflusst
wurde.16
2.2. Bildung und Beruf der Frau
Nach islamischer Auffassung besitzen sowohl Männer als auch Frauen die Fähigkeit zum Lernen,
Verstehen und Lehren. Die muslimische Frau wird auf jede erdenkliche Art dazu ermutigt, in allen
Bereichen zu ihrem eigenen geistigen Wohl nach Wissen zu streben und ihre akademische oder
berufliche Ausbildung zum Nutzen der Gemeinschaft zu gebrauchen.17
12
Vgl. Neubert, Ostenrath, Weidenkaff, 2004, o.S.
13
Vgl. Neubert, Ostenrath, Weidenkaff, 2004, o.S
Vgl. Neubert, Ostenrath, Weidenkaff, 2004, o.S
15
Vgl. Weinhandl 2006, S.23
16
Vgl. Weinhandl 2006, S. 21-23
17
Vgl. Lemu, 1999, S.6-7
14
10
Weder der Koran noch die Sunna verbieten der Frau einer Arbeit nachzugehen. Jedoch muss hierbei
ihre Würde gewahrt bleiben und sie muss die Möglichkeit haben, die islamischen
Bekleidungsvorschriften zu erfüllen.
Darüber hinaus darf die muslimische Frau, trotz ihrer Berufstätigkeit, ihre hausfraulichen Pflichten
nicht vernachlässigen. Im Zweifelsfall sollte sie auch ihre Pflicht als Mutter über ihren Wunsch
einer Arbeit nachzugehen bzw. über eine berufliche Karriere stellen.
Als verheiratete Frau benötigt sie auch die Erlaubnis ihres Mannes in einem Berufsfeld tätig werden
zu dürfen.
Das Recht auf die Ausübung des Berufes bzw. auf die Fortführung einer Ausbildung oder eines
Studiums kann sich eine muslimische Frau im Ehevertrag garantieren und auch der Ehemann muss
damit einverstanden sein.
Sogar sehr konservative Denker befürworten die Arbeit muslimischer Frauen, sofern sie für andere
Frauen, für Kinder und für die Gesellschaft nützlich sind, wie zum Beispiel eine Arbeit im
Gesundheits- und Bildungswesen oder eine Arbeit im sozialen Bereich.
Die Teilnahme am öffentlichen Leben steht der muslimischen Frau ebenso zu wie Bildung und
Beruf. Die Muslimin kann Führungspositionen in Behörden, Unternehmen und auch in der Politik
übernehmen, denn keine Textstellen im Koran oder Sunna sagen etwas dagegen. Sie hat das Recht
auf aktives und passives Wahlrecht, demzufolge sie auch Abgeordnete werden oder, wenn sich die
Möglichkeit ergibt, ein höheres Amt in der Regierung annehmen kann.
Eine Vielzahl von orthodoxen Theologen und Juristen sagen jedoch, dass die Frau nicht an der
Spitze eines islamischen Staatswesen stehen könne. Es gehört nämlich zu den Pflichten eines
Führers als Vorbeter, dem sogenannten Imam, zu fungieren. Da es aber Frauen nicht gestattet ist,
Männern vorzubeten, sondern lediglich anderen Frauen und Kindern, können sie somit die Pflichten
eines Oberhauptes nicht erfüllen.18
In den älteren Generationen kam es aber so gut wie nie vor, dass eine Frau einen Beruf ausübte, da
der Mann alleinig für den Unterhalt aufkommen musste. Es wurde sogar als große Schande
betrachtet, wenn die Frau ebenfalls arbeitete, da dies als Zeichen dafür galt, dass der Mann nicht in
der Lage war, für seine Familie zu sorgen.
Heutzutage ist es aber so, dass Frauen die auch eine gute Ausbildung erhalten haben, nicht nur zu
Hause bleiben. Die Unterhaltspflicht des Mannes bleibt trotzdem aufrecht, weshalb es bis zum
heutigen Tage nicht erlaubt ist, eine Frau dazu zu zwingen, sich an der Erarbeitung des
Lebensunterhalts zu beteiligen.
Weil folglich soll die männliche Autorität nicht untergraben werden soll, muss bei der Aufnahme
18
Vgl. Safwat in Sulzbacher, 1999, S.50-52
11
einer beruflichen Tätigkeit auch immer die Ehrbarkeit der Familie in Augenschein genommen
werden. Die Frau muss darauf achten, die Familienehre durch ihren Auftritt in der Öffentlichkeit
nicht zu verletzen.
Geht die Frau einer beruflichen Tätigkeit nach, dann hat sie über das eigene Einkommen keine freie
Verfügungsmacht. Ihr Lohn soll der ganzen Familie zugute kommen. Sollte die Frau jedoch gegen
den ausdrücklichen Willen ihres Mannes einen Beruf ausüben, verliert sie ihren Unterhaltsanspruch,
da dies Ungehorsam darstellt.
Grundsätzlich muss die Frau einen Beruf wählen, der nicht gegen die gesellschaftlichen und
religiösen Anforderungen verstößt. Berufe wie Sängerin, Model oder Schauspielerin sind verpönt,
da eine muslimische Frau ihren Körper nicht zur Schau stellen darf. Berufe in der Gastronomie sind
aufgrund des Alkoholverbots ebenfalls untersagt.
Ein gern gesehenes Arbeitsgebiet für muslimische Frauen ist die Tätigkeit der Lehrerin. Agieren
dürfen sie aber nur dort, wo ausschließlich auch andere Frauen als Lehrerinnen walten oder es
zumindest einen von den männlichen Lehrern abgetrennten Bereich gibt. Kleine Kinder dürfen sie
beider Geschlechter unterrichten, in höheren Schulstufen und auch an Universitäten nur mehr
Mädchen bzw. andere Frauen.
Das Handeln als Ärztin wird auch sehr gewürdigt, überhaupt der Bereich der Gynäkologie. Frauen
ist es nämlich grundsätzlich verboten einen männlichen Arzt aufzusuchen, es sei denn das Leben
der Frau ist ernsthaft gefährdet oder es gibt keine anderen Möglichkeiten.
Die Ansichten der Gesellschaft spielen bei der Beurteilung, ob eine bestimmte Tätigkeit ehrbar ist
oder nicht, eine große Rolle. Wenn die häuslichen Pflichten nicht vernachlässigt werden und der
Ehemann seine Zustimmung gibt, handelt es sich also um einen ehrbaren Beruf und die Frau hat die
Möglichkeit, falls sie das möchte, dieser Arbeit nachzugehen.
Besonders in Städten gibt es heute viele berufstätige Frauen und es wird meist schon im Ehevertrag
vereinbart, dass die Frau weiterhin ihrem Beruf nachgehen darf.19
2.3 Heirat und Ehe (-leben) im Islam
Wenn ein Mädchen das Heiratsalter erreicht hat, sprich geschlechtsreif ist, ist es üblich, dass die
Eltern bei der Wahl des Ehegatten die Hauptrolle spielen. Die Meinung des Mädchens muss aber in
die Entscheidung miteinbezogen werden.
Heute haben muslimische Mädchen mehr Mitspracherecht bei der Wahl des Ehepartners als früher,
19
Vgl. Höfler 2005, S. 32- 34
12
aber die Meinung der Eltern über den jungen Mann wird immer noch als sehr wichtig angesehen.
Nur selten kommt es vor, dass ein Junge oder ein Mädchen gegen den Willen der Eltern heiratet.
Eine Witwe oder eine geschiedene Frau darf den Bund der Ehe eingehen mit wem sie möchte, da
man davon ausgeht, dass sie genug Reife und Erfahrung besitzt, um für sich selbst zu entscheiden.20
Der Hauptzweck der Ehe im Islam ist, laut Mohammed, die Zeugung von Kindern. Doch der Ehe
wird auch ein pragmatischer Teil zugesprochen. Durch das Eingehen dieser
soll der
Geschlechtstrieb in Zaum gehalten werden.
Der Koran ist gegen jeglichen außerehelichen Geschlechtsverkehr. Diese Regelung gilt sowohl für
Frauen als auch für Männer.
Ein weiterer Ziel der Ehe ist es eine Gemeinschaft zwischen den beiden Ehepartnern und in späterer
Folge zwischen Eltern und Kindern aufzubauen, die auf gegenseitiger Liebe und Zuneigung beruht.
Den einzelnen Mitgliedern sollen Grundwerte, wie zum Beispiel der Gemeinschaftssinn, vermittelt
werden, um ihnen dadurch einen wertvollen Platz in der islamischen Gemeinde zu sichern.
Der wichtigste Bestandteil für eine islamische Ehe ist der Ehevertrag. Er sollte schriftlich besiegelt
und zwischen den beiden Familien des Paares abgeschlossen werden. Das im Ehevertrag
Vereinbarte bildet das Fundament des nachfolgenden Zusammenlebens, weshalb die Frau, die bei
der Eheschließung meist eine schwächer Position einnimmt als der Mann, diese Möglichkeit nutzt
sich besondere Rechte zu sichern.21
Wenn ein Mädchen oder eine Frau heiratet, ist es ein wesentlicher Bestandteil der Eheschließung,
dass der Bräutigam ihr eine Brautgabe, Mahr, übergibt. Der Wert dieser Brautgabe wird schon im
Vorhinein vereinbart. Sie soll als Geschenk des Bräutigams an seine Braut gewürdigt werden und ist
keinesfalls als Kaufpreis für die Frau zu verstehen.
Die Mahr kann entweder in Form von Geld oder in Naturalien übergeben werden und ist vom
Bräutigam bzw. seinen Eltern im Zuge der Eheschließung zu leisten.
Sie wird außerdem unterteilt in Morgengabe und Abendgabe. Die Morgengabe erhält sie am Tag der
Eheschließung oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt, während sie die Abendgabe nur im
Falle einer Scheidung bekommt. Zahlt der Mann die Morgengabe nicht hat die Frau die Möglichkeit
einer Annullierung der Ehe.
Die Morgengabe wird der Braut selbst überreicht und somit zu ihrem Eigentum. Theoretisch
gesehen haben nun weder der Ehemann noch ihre Familie Zugriff darauf. Diese bleibt auch dann
noch Eigentum der Frau, falls es zu einer Scheidung kommen sollte.
Sobald die Morgengabe bezahlt ist, kann der Ehemann seine Rechte einfordern. Die Frau darf sich
20
21
Vgl. Lemu, 1999, S.10-11
Vgl. Höfler 2005, S.14-15, S.18, S.23
13
nun nicht mehr weigern, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben.
Die Abendgabe dient dem Sicherungszweck, da die Frau nach der Scheidung nicht mittellos
zurückbleiben soll.22
Rechtlich gesehen ist die Ehefrau nach der Eheschließung voll erbberechtigt, genauso wie die
Kinder, die in dieser Ehe entstehen. Die Frau hat auch das Recht auf Unterhalt.
Sollte der Mann mehr als eine Frau heiraten, darf er die erste Frau nicht schlechter behandeln als die
zweite.
Durch den Eintritt in die Ehe wird auch die Verwandtschaft festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt darf
sich die Frau mit den männlichen Mitgliedern der Familie ihres Mannes in der Öffentlichkeit zeigen
und sie ist diesen gegenüber von der Schleierpflicht befreit.
Im Islam ist es nicht vorgesehen, dass man die Güter der beiden Ehepartner zusammenlegt. Jeder
darf über sein Eigentum grundsätzlich frei verfügen und auch selbst entscheiden, was damit passiert
und wie das Vermögen verwaltet wird. Wirtschaftlich gesehen bleiben so beide Ehepartner zwei
getrennte Personen.
Sehr wichtig ist auch die Unterhaltspflicht des Mannes für die Frau. Diese umfasst jene Güter, die
für eine „normale“ Lebensführung notwendig sind, auch Nahrung, Kleidung und Unterkunft.
Die Schiiten verpflichten den Mann zusätzlich die Kosten für kleinere Krankheitsfälle seiner Frau
zu übernehmen. Sollte die Frau ihrem Mann aber ungehorsam sein, so ist er nicht mehr verpflichtet,
weiterhin für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.23
Die Gehorsamspflicht ist im Islam sehr wichtig und an ihr wird der Wert einer Ehefrau gemessen.
Grundsätzlich umfasst die Gehorsamspflicht einer Frau alltägliche Arbeiten, die Führung des
Haushaltes sowie das Einholen der Zustimmung ihres Mannes, wenn sie das Haus verlassen
möchte. Obwohl dieses heutzutage nicht mehr so streng praktiziert wird, gilt es trotzdem noch als
ungehorsam, wenn die Frau ohne die Einwilligung ihres Mannes die Wohnung verlässt.
Eine Frau darf das Haus nur dann verlassen, wenn sie von ihrem Mann geschlagen wird oder wenn
dieser ohne ihr Einverständnis eine zweite Frau heiratet und diese mit ihr nun im selben Haus lebt.24
2.4. Scheidung im Islam
Die Ehescheidung wird im Islam nur als letzter Ausweg angesehen. Obwohl die Scheidung an sich
erlaubt ist, ist sie trotzdem nicht erwünscht. Mohammed selbst sagte, dass die Scheidung von Allah
22
23
24
Vgl. Höfler 2005, S. 23- 25
Vgl. Höfler , S.26- 28
Vgl. Höfler 2005, S. 29- 30
14
am meisten gehasst wird.25
Das Recht sich scheiden zu lassen steht ausschließlich nur dem Mann zu. Er kann entscheiden, ob
er mit seiner Frau zusammen bleiben will oder nicht.
Der Mann muss auch keine bestimmten Rituale einhalten und kann die Scheidung schon am
nächsten Tag wieder revidieren lassen. Die Frau hat in diesem Fall keinerlei Mitspracherecht und
nach einer Scheidung ist es ihr auch nicht erlaubt wieder zu heiraten, da ja die Möglichkeit
bestünde, dass ihr Mann die Scheidung widerruft.
Im Islam geht man davon aus, dass wenn ein Paar unlösbare Differenzen hat, es klüger ist sich zu
trennen, als dass man bis zum Tod unglücklich in einer Ehe lebt.26
Der Scheidungswunsch des Mannes muss seiner Frau auf irgendeine Art und Weise zukommen, dies
kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. In der heutigen Zeit ist es auch möglich, die
Scheidung per SMS bzw. Telefon oder per E-Mail bekannt zu geben. Es ist hierbei auch nicht
notwendig, dass der Mann eine bestimmte Scheidungsformel anwendet. Das Wichtigste ist nur, dass
die Worte, die er wählt, sein Scheidungsverlangen zum Ausdruck bringen. Er muss außerdem im
Besitz geistiger Fähigkeiten und volljährig sein, sowie aus freiem Willen handeln damit die
Scheidung gültig ist.27
Trotz alledem steht das Wohl der Frau im Vordergrund, weshalb sie zum Zeitpunkt der Scheidung
nicht ihre Menstruation haben darf. Nach Beendigung der Ehe muss ihr der Mann weitere drei
Monatsregeln Unterhalt gewährleisten und darf sie nicht aus dem Haus drängen.Sie hingegen kann
das Haus wann und wie sie will verlassen. Innerhalb dieser drei Monate ist es dem Mann untersagt
sich der Frau zärtlich zu nähern. Tut er dies trotzdem, bringt er somit zum Ausdruck, dass er seinen
Scheidungswunsch zurücknimmt.28
Der Hauptgrund für diese „Drei-Monats-Frist“ besteht darin, dass man klären muss, ob die
geschiedene Frau womöglich schwanger ist. Weiters ist es so eine Art „Abkühlungsphase“, in der
die Verwandten und Freunde der Familie versuchen, zu einer Versöhnung zwischen den Ehepartnern
bzw. zu einem besseren Verständnis beizutragen, denn meist kommt das Scheidungsverfahren einer
Aussöhnung gleich.
Bei einer Wiedervereinigung wird die Ehe ganz normal wieder aufgenommen und die Scheidung
sofort rückgängig gemacht. Dieser Prozess mit dessen Verlauf kann auch ein zweites Mal von
Statten gehen. Passiert dies aber ein drittes Mal, so gilt die Scheidung als unwiderruflich. Der Frau
steht es dann nach den drei Monaten auch frei, einen anderen Mann zu heiraten.
25
26
27
28
Vgl. Höfler 2005, S. 43
Vgl. Höfler 2005, S. 42
Vgl. Höfler 2005, S. 43- 44
Vgl. Höfler 2005, S. 45
15
Dies ist das übliche Verfahren, wenn der Mann auf die Scheidung besteht oder die Scheidung mit
beiderlei Einverständnis erfolgt. 29
Für muslimische Frauen gibt es drei Möglichkeiten auf ihren Wunsch hin geschieden zu werden.
Erstens können bereits im Ehevertrag Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Scheidung
verlangt werden kann, zum Beispiel wenn ihr Mann eine Ehe mit einer weiteren Frau eingeht.
Zweitens gibt es die Möglichkeit der Chul´a- Scheidung, bei der die Gattin ihren Ehemann bittet,
die Scheidung zu verlangen und ihm als Kompensation ihre Mitgift, also die ganze Morgengabe,
und alle anderen Geschenke zurückgibt.30
Hat die Frau die Morgengabe nicht mehr zur Verfügung und besitzt sie auch sonst keinerlei Mittel
um der Forderung beizukommen, so besteht die Möglichkeit dass sie nur einen kleinen Anteil
zurückerstatten muss und trotzdem geschieden wird. Dies beruht auf Einigung der beiden
Ehepartner. Im günstigsten Fall verzichtet der Mann auf den Zahlungsanspruch.31
Drittens und letztens kann die Ehe nur durch die gerichtliche Scheidung, Tafriq, geschieden werden.
Die Ehefrau muss hierbei die Beweispflicht erfüllen. Als Gründe für eine Scheidung gelten zum
Beispiel die Impotenz ihres Ehemannes oder eine schwere, unheilbare Krankheit dieses, von der sie
vor der Eheschließung noch nichts gewusst hat.32
Auch die Minderjährigkeit der Frau zählt als Scheidungsgrund. Grundsätzlich hat der Vormund das
Recht, ein minderjähriges Mädchen gegen ihren Willen zu verheiraten. Im Islam gilt man spätestens
mit 15 Jahren als volljährig. Für die Volljährigkeit kommt es auf die körperliche Entwicklung an.
Einige islamische Länder haben allerdings bestimmte Altersgrenzen festgelegt. Die alleinige
Tatsache, dass eine Frau bei der Eheschließung noch minderjährig war, gilt aber nicht als
Scheidungsgrund. Nur dann, wenn man beweisen kann, dass der Vormund fahrlässig gehandelt hat,
kann man eine Scheidung anstreben. Hierbei ist auch die Rolle des Vormundes von Wichtigkeit.
Sollte eine andere Person, als der Vater oder der Großvater des Mädchens, als Vormund agiert
haben, dann darf die Scheidung verlangt werden. Dies rührt daher, dass der Vater oder der
Großvater niemals dem eigenen Blut Schaden zufügen wollen.33
Verletzung der Unterhaltspflicht, eine ungenügende Brautgabe oder ein unterschiedlicher sozialer
Status der Ehepartner sind weitere akzeptable Gründe für die Auflösung einer Ehe. Wenn der
Ehemann verschollen bzw. verschwunden ist, kann man dieses auch als einen Scheidungsgrund
herbeiziehen.
Da die Scharia hierzu aber keine Angaben macht, vertreten die Rechtsschulen diesbezüglich
29
30
31
32
33
Vgl. Lemu, 1999, S.13- 14
Vgl. Safwat in Sulzbacher, 1999, S.46
Vgl. Höfler 2005, S. 52
Vgl. Safwat in Sulzbacher, 1999, S.46
Vgl. Höfler 2005, S. 55
16
unterschiedliche Auffassungen. Die Malikiten, die Hanabaliten und die Schafiiten legen fest, dass
eine Frau nach vier bzw. sieben (bei den Schafiiten) Jahren die Scheidung beantragen kann. Die
Schiiten teilen diese Ansicht auch.
Die hanafitische Rechtsschule nimmt hier einen konträren Standpunkt ein. Die Frau kann sich erst
dann scheiden lassen, wenn angenommen werden kann, dass der Ehemann mit großer
Wahrscheinlichkeit tot ist. Folglich, wenn er das neunzigste Lebensjahr erreicht hat. Bis dahin wird
angenommen, dass er zurückkehren kann.34
Weiterer Scheidungsgründe wären, wenn der Ehemann seiner Ehefrau Ehebruch vorwirft, sie aber
einen religiösen Eid abgelegt hat, unschuldig zu sein, wenn er sie nachweisbar schwer misshandelt,
wenn er ihr erheblichen Schaden zufügt, zum Beispiel durch Rufschädigung, wenn er Alkoholiker
ist oder seine Religion aufgibt, denn eine muslimische Frau darf eigentlich nur mit einem
muslimischen Mann verheiratet sein.
Die beste Absicherung der Frau im Bezug auf die Scheidung ist die Aufnahme spezieller Klauseln
im Ehevertrag. Bei einem minderjährigen Mädchen sollte dies durch ihren Vater oder ihren
Vormund vollzogen werden, und bei einer volljährigen, erwachsenen Frau oder einer geschieden
bzw. verwitweten durch sie selbst.35
Innerhalb der Scheidung gibt es noch eine wichtige Frist, die die Frau einhalten muss,die Iddah. In
dieser Zeit ist es der Frau nicht gestattet erneut zu heiraten. Die Iddah spielt nicht nur bei der
Scheidung eine wichtige Rolle, auch nach dem Tod des Ehemannes ist sie von Bedeutung.
Für eine geschiedene Frau gilt grundsätzlich eine Wartefrist von drei Perioden. Sollte der Mann
sterben muss die Witwe einen Zeitraum von vier Monaten und zehn Tagen einhalten, bevor sie
erneut heiraten darf.36
2.5.Sexualität im Islam
Der Verlust der Jungfräulichkeit darf erst bzw. muss, laut islamischen Rechts, in der Hochzeitsnacht
erfolgen.
Dieses Gebot gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. Im Bezug auf das männliche Geschlecht
wird dies aber oft verschwiegen, da die Konsequenzen im Falle einer Nichteinhaltung nicht sehr
weitreichend sind.
34
35
36
Vgl. Höfler 2005, S. 57
Vgl. Safwat in Sulzbacher, 1999, S.46
Vgl. Höfler 2005, S.59- 60
17
Trotz dieser strengen Vorschrift kommt es auch in traditionellen islamischen Ländern zu
vorehelichen Schwangerschaften. Solange die Geburt aber erst sechs Monate oder später nach der
Heirat erfolgt, gilt das Kind als legitim.
Sexualität in der Ehe nimmt in dieser Kultur einen sehr hohen Stellenwert ein. Sex dient nicht nur
zur Zeugung von Nachkommen. Der Islam tritt für ein erfülltes Sexualleben in der Ehe ein.37
Auch Omar Kaplan berichtet in seinem Buch darüber, dass das Grundelement der Ehe im Islam die
Sexualität ist. Mohammed zeigte selbst mit seinem eigenen ehelichen Leben sehr gut, wie Ehe und
Sexualität in seinem Glauben zu verstehen sind. Die Eheschließung und das eheliche Leben wurden
von Mohammed zu einem Gebetsakt erhoben. Denn die übermäßige Lust, die keinen Ausweg
findet, kann zur Sünde führen. Es ist aber auch verboten, nach Alternativen gegen die Ehe zu
suchen, zum Beispiel sich kastrieren zu lassen oder gar im Zölibat zu leben. Die sexuelle
Befriedigung wird oft als Begründung der Ehe hervorgebracht. Denn nur innerhalb dieser
Beziehung ist Sexualität erlaubt. Ehe ohne Sexualität ist nicht möglich, genauso wenig wie
Sexualität ohne Ehe.38
Das sexuelle Verlangen wird als ein Grundbedürfnis des Menschen gesehen, als eine Art
Lebensphilosophie. Sexualität hat sogar etwas Heiliges an sich, immer unter der Voraussetzung,
dass sie innerhalb der Ehe passiert. Im Islam wird auch sehr offen mit dem Thema Sexualität
umgegangen. Sogar der Koran nimmt in zahlreichen Stellen Stellung zu diesem Thema.
Trotz der Offenheit werden die Geheimnisse des ehelichen Lebens nicht Publik gemacht. Es ist
sogar den Ehepartnern untereinander verboten über das eheliche Sexualleben zu sprechen.39
2.6. Erziehung und Mutterschaft im Islam
Die Frau ist für das Wohl des Heimes und für die Erziehung der Kinder verantwortlich. Als Dank
dafür kann sich jede Mutter sicher sein, dass sie später im höheren Alter auch von ihren Kindern
versorgt und geachtet wird. Denn im Islam ist die Dankbarkeit gegenüber den Eltern auch mit der
Dankbarkeit gegenüber Allah verbunden, und wenn jemand dieser Pflicht nicht nachgeht, versäumt
er auch eine wichtige religiöse Pflicht. 40
Die Geburt eines (ehelichen) Kindes ist ein sehr freudiges Ereignis für eine islamische Familie und
dadurch steigt auch das Ansehen der Familie, besonders, wenn ein Junge auf die Welt kommt. In der
37
38
39
40
Vgl. Weinhandl 2006, S.27
Vgl. Kaplan, 1999, S.15 -17
Vgl. Kaplan, 1999, S.43 – 44
Vgl. Lemu, 1999, S . 16
18
Kleinkindphase haben die Jungen und Mädchen ein sehr freies, sorgloses Leben. Sie dürfen fast
alles tun ohne bestraft zu werden. Sie werden von allen Familienmitgliedern verhätschelt und
fürsorglich behandelt. Auch in der Öffentlichkeit werden ihnen Zuneigungen entgegen gebracht.
Ca. ab dem vierten Lebensjahr wird das Verhältnis zum Vater geändert. Die Kinder müssen dem
Vater gegenüber Gehorsam zeigen. Es herrscht Strenge und Angst vor seiner Autorität.
Im Gegensatz dazu zeichnet sich die Beziehung zur Mutter durch Schutz, Vertrauen und Zuneigung
aus. Nun zielt die Erziehung muslimischer Kinder darauf ab, ihren Eigenwillen zu unterdrücken und
ihnen frühzeitig die orts- und gruppenüblichen Normen sowie die geschlechtsspezifischen und
altersorientierten Rangordnungen beizubringen bzw. zu zeigen, und sich diesen zu unterwerfen.
Bedingungsloses Unterwerfen wird gelobt, Aufmüpfigkeit, Widerspruch und Eigensinn dagegen
nicht geduldet. Der Vater ist in der Regel die Erziehungs- und Strafinstanz der Söhne, die Mutter die
der Töchter.
Die wesentlichen Inhalte der familiären Erziehung im Islam ergeben sich aus der Vermittlung und
der Verinnerlichung der Wertbegriffe Liebe, Ehre, Ansehen und Respekt. Im Alter von sechs bis
neun Jahren haben Jungen und Mädchen die geschlechtsspezifischen Rollen vorgezeigt bekommen
und auch gelernt. Sie wissen nun welchen Stellenwert die Prinzipien der Ehre und Ehrfurcht in
Beziehungen innerhalb und auch außerhalb der Familien haben, welche Pflichten und
Verpflichtungen sie gegenüber Angehörigen zu erfüllen haben und welche Handlungsspielräume
sich dadurch für sie ergeben. Weiters kennen sie auch die alters- und geschlechtsgebundene
Aufteilung der Arbeit und der räumlichen Lebensbereiche.41
Die Erziehung der Kinder wird auch sehr von der Autorität gegenüber einzelnen
Familienmitgliedern beeinflusst.
Die traditionelle muslimische Familie ist eine hierarchisch und patriarchalisch gegliederte soziale
Gruppe. Die Rangordnung ergibt sich aus dem Geschlecht, dem Alter und der verwandtschaftlichen
Position innerhalb der Großfamilie. Demnach nimmt der Vater den obersten Rang ein, er hat die
höchste Autorität innerhalb der Familie. Den zweiten Rang innerhalb der familiären Hierarchie hat
entweder der älteste, verheiratete Sohn oder die Ehefrau des Familienoberhauptes, sofern sie
mehrere Söhne auf die Welt gebracht und ein höheres Alter hat. In der weiteren Rangfolge reihen
sich die Söhne vor den Töchtern. Ihre Position hängt vom Alter, vom Familienstand (verheiratet
oder nicht verheiratet) und von der Nachkommenschaft ab. Die Rangordnung spiegelt sich auch im
Verhalten der einzelnen Familienmitglieder wieder. Respekt, Gehorsam und Achtung gegenüber
höheren Rängen wird bezeugt. Als oberstes Erziehungsziel gilt daher die An- und Einpassung des
Kindes in das familiäre Autoritätsgefüge. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Eltern ihr Kind
41
Vgl. Domenig, 2001, S. 221
19
zu Gehorsam erziehen. Denn die Nichteinhaltung bestimmter Verhaltensweisen wird als
Achtungslosigkeit vom Kind und als fehlende Autorität gegenüber dem Vater, der ein solches
Verhalten akzeptiert und duldet, gesehen.42
42
Vgl. Domenig, 2001, S. 221- 222
20
3. Arbeit mit muslimischen Migrantinnen
3.1. Definition „Migration“
Laut Duden leitet sich das Wort Migration vom Lateinischen „migratio“= (Aus-)Wanderung,
„migrare“= wandern, wegziehen ab.43
Migrant assoziiert eigentlich Bewegung und somit auch die Vorstellung von einem noch nicht
abgeschlossen Prozess, von einer möglichen Rückkehr in das eigentliche Heimatland, vom Pendeln
und von einer andauernden Wanderung zwischen zwei verschiedenen Welten.44
Laut Encarta ist Migration in den Geschichts- und Sozialwissenschaften die Wanderungen von
Menschen an einen anderen Ort bzw. in eine andere Region, die mit einem dauerhaften Ortswechsel
verbunden
sind.
Diese
Wanderungen
vollziehen
sich
innerhalb
eines
Gebiets
oder
grenzüberschreitend als Außenwanderung, die sich aus der Sicht des Herkunftslandes als
Auswanderung (Emigration), aus der Sicht des Aufnahmelandes als Einwanderung (Immigration)
darstellt. 45
3.2. Migration in Österreich
Zwischen Anfang 1996 und Ende 2000 gab es über 2 Millionen Wanderungsfälle in Österreich.
Darunter sind 378.763 Zuwanderungen aus dem Ausland, 327.836 Abwanderungen in das Ausland
und gut 1,3 Mill. Übersiedlungen innerhalb Österreichs. 46
Gründe für die Einwanderung nach Österreich waren in den letzten Jahren vor allem Kriege, Armut
und ethische Diskriminierung. Besonders Menschen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien,
Türkei, Polen, Albanien und asiatischen und afrikanischen Staaten zählen zu den Migranten in
Österreich. Die meisten von ihnen siedeln sich im Großraum Wien und in den westlichen
Bundesländern an. Laut der Volkszählung von 2001 leben 730.200 Personen in Österreich, die nicht
die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Zählt man diejenigen hinzu, die eine andere
Muttersprache als Deutsch haben, kommt man auf über 917.000 Personen.47
43
44
45
46
47
Vgl. Duden 2009, Online- Version
Vgl. David, Borde, 1998, S.7
Vgl. Eschenhagen in Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie, 2008, „Migration“
Vgl. Maier, 2002, o.S.
Vgl. Baumgartner und Senger 2003, S. 10- 12
21
Die stärksten Migrantengruppen in Österreich stellen mit ca. 40% Menschen aus dem ehemaligen
Jugoslawien dar, die zweitstärkste Gruppe sind Migranten und Migrantinnen aus der Türkei. Es
zeigt sich hierbei eine gewisse Parallelität zu den Migranten und Migrantinnen in Deutschland.48
3.3. Gesundheit und Migration
Da ich im Rahmen des Studiums Gesundheits- und Pflegewissenschaften diese Arbeit verfasse, ist
es mir ein besonderes Anliegen die Auswirkungen von Migration auf die Gesundheit zu beachten.
Wenn man Gesundheit von Migranten und Migrantinnen betrachtet, muss man auch auf das soziale
Umfeld, in dem sie sich bewegen und leben, eingehen.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass sich Migranten und Migrantinnen in ihren neuen
„Heimatländern“ zuerst mal auf der untersten sozialen Stufe der Gesellschaft befinden.
Unterschiede tun sich im besonderen Bezug auf den Arbeitsplatz der Migranten und Migrantinnen
auf, verbunden mit ungünstigen Arbeitsbedingungen. Zu denen man ungünstige Arbeitszeiten
(Schichtarbeit), geringe Vergütung, große körperliche Belastung etc. zählen kann. Vieles spricht
also dafür, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen der ZuwandererInnen schlechter sind, als die
der einheimischen Leute. Dies drückt sich durch Sprachprobleme bzw. Sprachbarrieren, mangelnde
Ausbildung und Qualifikation für manche Berufe aus. Eine weiteres Problem stellt auch der
Rassismus einiger Menschen anderen Nationalität dar. Da Gesundheit ein Produkt aus, einerseits
den persönlichen Voraussetzungen des Individuums und andererseits des sozialen Umfeldes ist,
können sich die Probleme, die die meisten Migranten und Migrantinnen haben, negativ auf die
Gesundheit auswirken. Ein weiterer Faktor, der die Gesundheit negativ beeinflussen kann, ist, dass
die Immigranten in den Aufnahmeländern oft eingeschränkte Rechte haben. Ihre Rechte werden
durch den Aufenthaltsstatus, die Gesetzgebung, den allgemeinen gesellschaftlichen Einstellungen
gegenüber
Ausländern bzw. Migranten und Migrantinnen und den Arbeitsmarkt bestimmt.
Außerdem herrschen oft eine Einschränkung beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Daher
haben jene Personen, die während dem Migrationsprozess meist sehr gesund sind und im
Allgemeinen einen guten Lebensstil führen, eine relativ hohe Belastung und ein sehr hohes Risiko
in der neuen Heimat zu erkranken.49
Es
gibt
auch
bestimmte
migrationsbedingte
Erkrankungen.
Die
größte
Gruppe
der
migrationsbedingten Erkrankungen sind chronifizierte Depressionen, häufig gemischt mit Phobien.
48
49
Vgl. David, Borde, 1998, S. 115
Vgl. Bollini in David, Borde, Kentenich, 2000, S. 198- 199
22
Fast immer gibt es dabei Somatisierungssymptome wie zum Beispiel Müdigkeit, Druckempfinden
im Hals- und Brustbereich, Schlafstörungen und Kopfschmerzen als Ergänzung zur Depression.50
Weiters
zeigt sich,
dass
Migranten
und
Migrantinnen ein
deutlich
weniger
aktives
Gesundheitsverhalten aufweisen. Sie rauchen mehr als Inländer und nehmen weniger Leistungen
des österreichischen Gesundheitssystems in Anspruch als ÖstereicherInnen. 51
3.4. Besonderheiten in der Arbeit mit muslimischen Migrantinnen im Gesundheitswesen
3.4.1. Besonderheit „Sprache und Kommunikation“
Eine große Besonderheit in der Arbeit mit Migranten und Migrantinnen ist sicherlich die
Kommunikation und die oft damit verbundenen Schwierigkeiten. Ist eine sprachliche Verständigung
nicht gegeben, kann es zum Beispiel zu Fehldiagnosen kommen. Als eine weitere Folge kann dies
zu einer falscher Behandlung und einer falscher Therapie führen. Aber selbst wenn eine richtige
Diagnose gestellt wurde, können durch das Fehlen einer gemeinsamen Sprache Unsicherheiten bei
Ärzten und auch beim Pflegepersonal aufkommen. Man kann sich nie sicher sein, dass die Patientin
alles verstanden hat. Es kann zur Vernachlässigung der pflegerischen Tätigkeiten kommen, wenn
man denkt, dass die Patientin sowieso nicht versteht, was man ihr erklärt. Und dadurch entsteht
meist wieder eine Verunsicherung bei der Patientin. Eine fehlende Kommunikation kann die
einzelnen
Beteiligten
auch
daran
hindern
ihrem
jeweiligen
Verantwortungsbereich
verantwortungsvoll nachgehen zu können. Ein Beispiel wäre, dass der Arzt rechtliche
Konsequenzen bzgl. seiner Aufklärungsplicht, die er wegen der fehlenden gemeinsamen Sprache
nicht durchführen kann, befürchten muss. Durch Einsetzen eines Dolmetscher oder geschulten
Klinikpersonals können diese Barrieren überwunden werden. Sind diese beiden Möglichkeiten nicht
gegeben, können Angehörige der Patientin hinzugezogen werden, die dann bei der Übersetzung
helfen. Hierbei muss dann aber darauf geachtet werden, dass auch Angehörige teilweise nicht über
genügend sprachliche Fähigkeiten verfügen und das Übersetzen eine sehr verantwortungsvolle
Aufgabe ist. 52
Oft ist es auch so, dass die Kinder die Dolmetscherfunktion übernehmen. Das Problem hierbei ist,
dass die Kinder trotz guter Deutschkenntnisse häufig sprachlich damit überfordert sind. Sie besitzen
kein nötiges Fachvokabular und Fachwissen, um eine adäquate Übersetzung liefern zu können. Die
50
51
52
Vgl. Koumaniotis in Ghaeni, 1999, S. 88
Vgl. Gesundheitsbericht Wien 2004, o.S.
Vgl. Ghaeni, 1999, S. 39-43
23
schlimme Folge einer solchen Laienübersetzung wäre eine Fehldiagnose.
Weiters kommt hinzu, dass durch das Übersetzen quasi ein Rollentausch vorgenommen wird. Die
Eltern geben ihre Autorität ab und tauschen ihre Macht mit ihren Kindern. Diese haben nun eine
gewisse Kontrolle über den Eltern, denn sie sind zu etwas befähigt, was sie sozial über ihre Eltern
stellt. Dadurch entsteht ein Konflikt mit den Kindern im Kampf um Anerkennung und Autorität.
Die Eltern können ihrer klassischen Rolle als Beschützer und Ernährer nicht mehr nachkommen.
Sie sind durch die Dolmetscherfunktion der Kinder nun auf diese angewiesen und hilfsbedürftig.
Dieser mögliche frühkindliche Konflikt hat eine Ablehnung anderer, später folgender Autoritäten,
wie zum Beispiel Lehrer in der Schule, zur Konsequenz. Auch mit Geschwistern kann es zu
Problemen kommen. Ihnen wird aufgrund des Dolmetschen mehr Aufmerksamkeit geschenkt und
stehen den Eltern dadurch scheinbar näher als die anderen Geschwister. So werden die Geschwister
abhängig vom übersetzenden Geschwisterteil. Aus diesem Grund sollte man professionelle und
speziell für den Gesundheitsbereich geschulte Dolmetscher einsetzen. Die Interaktion mit der
Familie darf aber trotzdem nicht außer Acht gelassen werden, nur unter dem Augenmerk, diese als
einheitlichen Kooperationspartnern zu sehen.
Wenn nicht der Kostenfaktor das wohl größte Problem für die Praxis darstellt.
3.4.2. Besonderheit „Gesundheits- und Krankheitsbild im Islam“
An dieser Stelle möchte ich das erste Mal auf die einzelnen Länderunterschiede eingehen. Fast
jedes Land, dessen Bevölkerung großteils dem islamischen Glauben angehört, hat ein eigenes
Gesundheits- und Krankheitsbild. Darum habe ich drei Länder ausgewählt, die ich hinsichtlich des
Gesundheits- und Krankheitsbildes beschreibe und die für das Gesundheitswesen in Österreich,
meiner Meinung nach, wichtig sind.

Das Gesundheits- und Krankheitsbild in der Türkei
Hier gehören 99% der Bevölkerung dem Islam an. In der Türkei kann psychisches Leiden
der Migrantinnen manchmal als körperliches geschildert werden. Eine Unterscheidung
zwischen Körper und Psyche ist nur zum Teil möglich.
Weiters ist der Glaube vorherrschend, dass ein böser Blick Krankheiten verursachen kann.
Um dem vorzubeugen befestigen Mütter an der Schulter der Kinder Nadeln und sprechen
kurze Schutzgebete.
Knocheneinrichter stehen mit der westlichen Medizin geprägt durch ihre biomedizinische
und holistische Behandlungsmethoden in Kontrast.
24
Nur akute Krankheiten werden behandelt, der Patient/ die Patientin bleibt dabei passiv,
wobei manchmal der persönliche Wunsch besteht die jeweilige Behandlung bis zum Ende
des Fastenmonats Ramadan zu verschieben.
Sollte ein Familienmitglied ins Krankenhaus kommen, dann ist es ein Anliegen der
Angehörigen Tag und Nacht beim Patienten/ bei der Patientin zu bleiben.
Üblicherweise wird Schmerz schweigend ertragen und man sieht ihn als Teil des Lebens an.
Nur bei chronischen Beschwerden kann das Empfinden heftig und laut zum Ausdruck
gebracht werden, um sich damit Unterstützung zu sichern. Auch das Sprechen über
Schmerzen ist nicht üblich. Äußerungen in diese Richtung, wie das Schreien bei
Arztbesuchen, können zu Missverständnissen führen. Türken neigen oft dazu, sich selbst für
ihre Schmerzen die Schuld zu geben. 53

Das Gesundheits- und Krankheitsbild in den Ländern des
ehemaligen Jugoslawiens
Hier handelt es sich um fünf Länder, die zwar getrennte Staaten sind, aber im Bezug auf das
Gesundheits- und Krankheitsbild zusammengefasst werden können. Zu den Ländern zählen:
Bosnien-Herzegowina, die Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien und
Slowenien. In allen fünf Ländern ist der Islam eine wichtige Religionssparte und es gibt
viele Angehörige. Es ist zu beachten, dass viele Migranten und Migrantinnen, die es nach
Österreich bzw. Deutschland verschlagen hat, wegen dem Krieg geflüchtet sind. Viele von
ihnen haben Folter, Vertreibung, Plünderungen, Vergewaltigungen, etc. erlebt und haben
davon psychische Schäden davongetragen. Deswegen kann auch in diesem Falle
psychisches Leiden als körperliches Leiden geschildert werden. Eine Unterscheidung von
Körper und Psyche ist, genau wie in der Türkei, nur zum Teil möglich. Auch was das
Schmerzempfinden angeht, gibt es eine große Gemeinsamkeit mit der Türkei. Die
Schmerzen werden der eigenen Schuld zugeschrieben. Schmerzäußerungen und über den
Schmerz zu sprechen ist nicht üblich, die Ausnahme bilden wiederum chronische
Schmerzen. Psychische Konflikte zeigen sich unter Umständen als Ganzkörperleid.54

Das Gesundheits- und Krankheitsbild in Afghanistan
In Afghanistan gehören fast 100% der Bevölkerung dem islamischen Glauben an. Viele
Menschen aus Afghanistan sind Flüchtlinge. Psychische Krankheiten sind genauso weit
53
54
Vgl. Alban, Leininger, Reynolds 1999, S. 252- 253, S.258
Vgl. Alban, Leininger, Reynolds 1999, S. 149, S.152
25
verbreitet, wie Magenbeschwerden, Kopfschmerzen und Ganzkörperschmerz, zu denen
dann auch oft noch Tuberkulose, Durchfall, Rheuma, Typhus, etc. hinzukommen.
Gynäkologische Krankheiten sind ein Tabuthema. Frauen haben oft wochenlang Schmerzen
und Blutungen, bevor sie ihren Mann überhaupt davon erzählen. Als Ursache für
Erkrankungen werden üble Einflüsse von außen, böse Blicke, Mangelernährung, Gift,
Verletzungen, usw. angesehen.
Für Beschwerden des zentralen Nervensystems werden das Einwirken böser Geister
verantwortlich gemacht. Ursachen und Wirkung werden oft nicht auseinander gehalten.
Weiters ist es so, dass der Hauptgrund vieler Krankheiten in der Bauchgegend lokalisiert
wird. Was darauf zurückzuführen ist, dass viele AfghanInnen bei der Frage, nach dem Ort
des Schmerzes, auf den Unterleib zeigen .
Sie glauben auch daran, dass es zur Vorbeugung von Krankheiten heiße und kalte Speisen
gibt, die richtig kombiniert werden müssen. Kombiniert man diese falsch kommt es zu
Krankheiten.
Zur Erhaltung der Gesundheit trägt man auch bestimmte Amulette, die die bösen Geister,
welche das Leiden verursachen, fernhalten sollen. Die westliche Medizin ist die bevorzugte
Behandlungsweise, wobei diese oft mit Wundermedizin verglichen wird. Bei psychischen
Beschwerden werden oft Heilige und Mystiker hinzugezogen, wobei die Zahl dieser seit den
80er Jahren immer geringer wird.
Die
soziale
Unterstützung
bei
Krankheiten
folgt
der
Linie
der
gemeinsamen
Klanzugehörigkeit. Um der Familienehre keine Schande zufügen zu können, wenn eine Frau
von einem Mann untersucht wird, simulieren Männer oft die Beschwerden ihrer Frauen, um
Medikamente zu bekommen. Ein weiteres Vorgehen in dieser Hinsicht besteht darin, dass
der Mann seine Frau zum Arzt begleitet und ihre Symptome erklärt. Aufgrund dieser
Angaben baut sich die Diagnose auf.
Bei Schmerzempfinden ist es wichtig, dass sofortige Schmerzlinderung erwartet und auch
nachdrücklich erlangt wird. Leiden wird nur im privaten Kreis unter vertrauten Personen
gezeigt. Die Ausnahmen sind hierbei aber Wehen und Schmerzen während der Geburt.55
Wenn man das Gesundheits- und Krankheitsbild dieser drei Länder miteinander vergleicht, dann
sieht man, dass in diesen an einen Einfluss des Bösen auf die Gesundheit bzw. Krankheit geglaubt
wird. Auch das Schmerzempfinden und die Äußerungen weisen in allen drei Ländern Ähnlichkeiten
auf, die meiner Meinung nach in der Praxis im Gesundheitswesen beachtet werden müssen.
55
Vgl. Alban, Leininger, Reynolds 1999, S. 2-3, S.7
26
Wenn man Migrantinnen behandelt, muss man darauf bedacht sein, dass die meisten ihren Schmerz
nicht zeigen bzw. nicht zeigen dürfen, da es ihr Glauben so von ihnen verlangt. Keine
Leidensäußerung darf nicht mit keinem Leiden verwechselt werden.
Ich finde es wichtig, dass man speziell in unserem Gesundheitswesen darauf achten sollte, dass
sich einige Migrantinnen nicht von einem männlichen Arzt behandeln lassen wollen. Das kann in
einem kleinen Krankenhaus oft sehr problematisch sein. Wenn keine weibliche Ärztin für
bestimmte Bereiche zur Verfügung steht, dann sollte zumindest darauf geachtet werden, dass die
Patientin im Beisein ihres Mannes oder eines männlichen Angehörigen behandelt wird.
3.4.3. Besonderheit „Familienangehörige“
Wie schon im ersten Teil meiner Arbeit erwähnt wurde, ist die Familienstruktur in islamischen
Familien anders aufgebaut als in österreichischen Familien.
Für viele Angehörige ist es wichtig, dass sie während des Verlaufes bzw. der Dauer einer Krankheit
nicht von der Seite des betroffenen Familienmitgliedes weichen.56
Bei vielen ist es so, dass die Krankheit nicht nur die Patientin allein, sondern die ganze Familie
betrifft. Es ist die Pflicht der Angehörigen die Patientin zu besuchen. Zu den religiösen Pflichten im
Islam gehört es sich um Kranke aus der Familie, der Nachbarschaft und aus dem Freundeskreis zu
kümmern. Die Kranke, insbesondere eine Sterbende, darf nicht alleine gelassen werden. Als
Nichtverwandter
muss
man
mindestens
einen
Besuch
am
Krankenbett
abstatten,
Familienangehörige und Nahestehende müssen entsprechend öfter anwesend sein und Todkranke
sollen überhaupt nicht alleine gelassen werden. Damit die Seele der Sterbenden in aller Ruhe den
Körper und die Welt verlassen kann, soll man sich voneinander verabschieden und gegenseitig um
Vergebung bitten. Ansonsten kann nach islamischem Glauben die Seele die Welt nicht verlassen.
Dies wird sowohl von der Sterbenden als auch von den Familienangehörigen als Erlösung
betrachtet.57
In der Türkei und dem Iran ist es üblich, dass die Pflege der Kranken auf der Station im Bereich der
Familie liegt. Das Pflegepersonal hat in ihren Augen die Rolle des medizinischen Assistenten. Die
Familie übernimmt die ganze Pflege und kümmert sich um die Kranke. Somit ist das Krankenhaus
zwar eine Institution, die sich um Krankheit und Heilung kümmert, die Betreuung und Pflege der
Kranken liegt jedoch ganz in den Händen der Familie. Daher können muslimische Familien, die
jetzt hier in unserer Gesellschaft leben, nur schwer akzeptieren, dass das kranke Familienmitglied
56
57
Vgl. Alban, Leininger, Reynolds 1999, S. 252- 253
Vgl.Ghaeni, Achab in Ghaeni, 1999, S. 50- 51
27
von „fremdem“ Pflegepersonal betreut wird. Die meisten Muslima wollen von nahen Personen
versorgt werden. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, wenn es unter dem Pflegepersonal
Personen gibt, die aus dem gleichen Land wie sie kommen.58
Dies kann es immer wieder zu Problemen führen. Vor allem deswegen, weil es in Österreich so
gehandhabt wird, dass das Pflegepersonal die pflegerischen Tätigkeiten ausüben muss. Wenn man
nun eine muslimische Patientin auf der Station hat, für die es wichtig ist, dass sie von
Familienangehörigen gepflegt wird, kann es hierbei zu Missverständnissen kommen. Oft sind auch
nicht die Räumlichkeiten oder Möglichkeiten gegeben, einer muslimischen Patientin dies zu
gewähren. Weiters ist es auch schwierig für das Personal die dauernde Anwesenheit der
Familienangehörigen zu akzeptieren und zu erlauben. Da es meist so ist, dass die muslimische
Patientin kein Einzelzimmer hat, fühlen sich oft ihre Zimmernachbarn von der dauernden
Anwesenheit gestört. Deswegen muss ein Mittelweg gefunden werden, der sowohl für die
muslimische Patientin und deren Angehörigen als auch für das Pflegepersonal und für das ärztliche
Personal akzeptabel ist.
3.4.4. Besonderheit „Ernährung und Essgewohnheiten“
Im Islam ist es eine Sünde, wenn man nicht alles verspeist und wenn Reste weggeworfen werden
müssen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Verbot, Schweinefleisch und alles was aus Schwein
hergestellt wurde, zu essen. Dies kann bei stationären Aufenthalten ein Erschwernis sein. Wenn zum
Beispiel eine Salatschüssel für mehrere Patienten auf einem Tisch steht, und andere Patienten
Schweinefleisch als Speise haben und dann trotzdem vom Salat essen, rühren muslimische
Patientinnen diesen nicht mehr an. Aus diesen Grund ist es wichtig für jeden Patient jede Mahlzeit
immer getrennt auf eigenen Tellern zu servieren. Dies ist in Österreich bei stationären Aufenthalten
auch immer die Norm. Bei den Speisen ist es empfehlenswert und auch wichtig, dass es immer eine
Mahlzeit gibt, die eindeutig nicht aus Schweinefleisch besteht sondern zum Beispiel aus Geflügel
oder Rind hergestellt wurde. 59
3.4.5. Besonderheit „die muslimische Frau als Patientin“
Im ersten Teil meiner Arbeit bin ich auf die Rolle der Frau im Islam eingegangen. Die zuvor
angeführten Punkte sind beim Umgang mit einer muslimischen Patientin zu beachten. Sowohl die
58
Vgl.Ghaeni, Achab in Ghaeni, 1999, S. 54-55
59
Vgl. Erdönmez- Seel in Ghaeni, 1999, S.92, S.95
28
Bekleidungsvorschriften für eine Muslima (vgl. Das traditionelle Familienleben und Pflichten in
islamischen Gesellschaften, S.9 ) als auch die Rolle der Frau in der Ehe und die Bildung dieser
(Vgl. Bildung und Beruf der Frau, S.10, und Heirat und Ehe (-leben) im Islam, S.12 ) muss in der
Praxis beachtet werden. Sehr oft ist es so, dass sich muslimische Frauen nicht von männlichen
Ärzten sondern nur von weiblichen Ärztinnen behandeln lassen wollen. Hierbei ist es auch
wiederum wichtig einen Weg zu finden, der die Patientin zufrieden stellt.
29
4. Besonderheiten bei der Arbeit mit muslimischen Migrantinnen in der
Geburtenhilfe
In Europa ist die Geburtenzahl von Migrantinnen generell höher als die der jeweiligen
einheimischen Bevölkerung. Bei ihnen ist auch die Rate an Schwangerschafts- und
Geburtenkomplikationen deutlich größer als bei einheimischen Frauen, was mit der geringeren
Inanspruchnahme von vorgeburtlichen Maßnahmen erklärt werden kann. Dies wird auf sprachliche
und kulturelle Kommunikationsprobleme zurückgeführt. Aufgefallen ist, dass eine bessere
berufliche Stellung der ausländischen Frauen, deutliche Auswirkungen auf die Inanspruchnahme
von Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen hat.60
Die Institutionalisierung der Geburtshilfe und die Einführung neuer medizinischer Konzepte führten
und führen stets zu einer Beeinflussung der gesellschaftlich angepassten Begleitumstände von
Schwangerschaft, Geburt und postnatalen Phase. Diese Veränderungen erfassen auch verschiedene
Ebenen, wie zum Beispiel mehr Zuwendung zu Gebärenden, dem Einbezug der Familie und bessere
Bedingungen für die Mutter-Kind-Beziehung, die Einführung der vertikalen Gebärhaltung und die
Sichtweise über das Stillen.61
Diverse Konzepte, wie das traditionelle Rollenverhalten, vertikale Gebärpositionen, das Fernbleiben
von fremden Männern bzw. Ärzten bei der Geburt und religiöse Vorstellungen beeinflussen das
Leben von Frauen allgemein und speziell die Geburtshilfe in hohem Maß. Für eine muslimische
Frau ist es nur schwer vorstellbar nach der Geburt ein ungewaschenes Kind an sich zu nehmen, da
in dieser Kultur eine Abneigung gegen Blut, Schleim und alles, was mit Geburt zusammenhängt,
herrscht. 62
Daher sollte man in der Geburtenhilfe immer den länderspezifischen Traditionen und
Wertvorstellungen Beachtung geschenkt werden.
Die zuvor schon angeführten Besonderheiten im Umgang mit muslimischen Patientinnen ergeben
sich auch im Bereich der Geburtenhilfe und sind somit auch hierbei zu beachten:
4.1. Beistand und Begleitung bei der Geburt
Die Anwesenheit der Angehörigen ist in der Geburtenhilfe sehr wichtig. Im islamischen Kulturkreis
60
61
62
Vgl. Weiss, 2003, S. 108
Vgl. Domenig, 2001, S.362- 363
Vgl. Domenig, 2001, S.362
30
wird die Gebärende normalerweise nicht vom Ehemann begleitet, sondern von anderen Frauen der
Familie. Der Beistand bei der Geburt ist Aufgabe der Frauen. Da es aber bei Migrantinnen oft der
Fall ist, dass weder die Mutter bzw. die Schwiegermutter noch andere weibliche
Familienangehörige in dem jeweiligen Land anwesend sind, gibt es auch keine Begleitung und
Unterstützung bei der Geburt.
63
Wenn das der Fall sein sollte, kommt es heutzutage immer öfter vor, dass der Ehemann der
muslimischen Patientin bei der Geburt dabei ist. So vermischt sich - infolge des Prozesses der
Anpassung - Modernes und Traditionelles miteinander. 64
4.2.Kommunikation mit Migrantinnen in der Geburtenhilfe
Eine weitere, schon einmal erwähnte Besonderheit, ist in der Geburtenhilfe die Kommunikation.
Die fehlende gemeinsame Sprache kann hier wieder ein Problem darstellen. Bei einer Geburt ist es
ebenso wichtig, dass eine Person anwesend ist, die die wichtigsten Dinge, wie zum Beispiel die
Anleitung der richtigen Atemtechnik und Entspannung, die während der gesamten Wehentätigkeit
durchgeführt werden soll, übersetzen kann. Die fehlende gemeinsame Sprache ist hinsichtlich des
Aufbaus von Vertrauen zur Hebamme eine Schwierigkeit. Somit kann es hier sehr hilfreich sein,
wenn der Ehemann der Patientin bei der Geburt vor Ort ist.
4.3. Schmerz und dessen Äußerung bei der Geburt
Auch die Schmerzbekämpfung spielt bei der Geburtenhilfe eine wesentliche Rolle.
Neben Verbrennungen zweiten und dritten Grades gilt das Gebären als das Schmerzhafteste, was
Menschen ertragen können. Schmerzen sind jedoch nicht nur bewusstseinsabhängig, sondern
vielmehr ist das Erleben, Empfinden und die Form der Äußerung kulturspezifisch. So soll ein
bestimmtes Schmerzverhalten in der einen Gesellschaft weitgehend unterdrückt werden, während es
in einer anderen geradezu gefordert wird.65
Frauen aus islamischen Kulturkreisen dürfen bei der Geburt, im Gegensatz zum Alltag, Schmerzen
ganz bestimmt zeigen. Sie erfahren dadurch durch ihren Ehemann und den Angehörigen auch viel
mehr Aufmerksamkeit. Denn durch die Geburt eines Kindes erhält die Frau in der Familie einen
höheren Status, vor allem, wenn sie einen Sohn gebärt und durch die Äußerung des Schmerzes steht
63
64
65
Vgl.Ghaeni, Achab in Ghaeni, 1999, S. 54
Vgl. Domenig, 2001, S.37
Vgl.Zimmermann, 2000, S.120
31
sie auch im Mittelpunkt. Das Bekennen von Leiden hilft ihr auch dabei sich selbst zu entlasten. 66
Migrantinnen verhalten sich in unserer Gesellschaft während der Geburt entsprechend den
normativen Erwartungen ihrer Herkunftsgesellschaft und so, wie sie es zu Hause erlernt haben.
Dass ihr Verhalten, welches sich zum Beispiel durch übertriebenes Schreien äußert, in unserer
Gesellschaft oft als „lautvolle Disziplinlosigkeit“ oder als übertrieben angesehen wird, wissen viele
von ihnen nicht. Andererseits wird hierbei aber auch gefragt, inwieweit der Geburtshelfer den lauten
Schmerzäußerungen dieser Migrantinnen nachgehen darf und ihnen mehr Analgetika verabreichen
soll. Die Folge daraus ist nämlich eine verlängerte Austreibungsperiode und teilweise sogar ein
Geburtsstillstand mit den daraus folgenden Konsequenzen für Mutter und Kind. Das laute Äußern
ist für alle Beteiligten oft bei der Entbindung sehr belastend, insbesondere dann, wenn kein
Gespräch mit der werdenden Mutter möglich ist, um sie zu beruhigen, entspannen und ihr ihre
Angst zu nehmen.67
4.4. Die operative Entbindung bei Migrantinnen
Auch die operative Entbindung, der Kaiserschnitt, stellt eine Besonderheit dar. Es ist davon
auszugehen, dass das nicht gewohnte Verhalten der ausländischen Patientinnen in Kreißsälen dazu
führt, dass es zu einer vorzeitigen Geburstsbeendigung durch eine vaginal operative Entbindung
kommt. Dies geschieht, weil man einer Entgleisung der Gebärenden und einem Geburtsstillstand
vermeiden will. 68
4.5. Vorsorgeuntersuchungen
In Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen ist zu sagen, dass Migrantinnen diese später als einheimische
Frauen durchführen. Vor allem bei Türkinnen ist dies aufgefallen. Diese gehen noch später als
einheimische Frauen und auch später als andere ausländische Frauen zur Vorsorgeuntersuchung.
Jenes bessert sich zwar, wenn sie schon länger in einem Land wie Österreich oder Deutschland
leben, in dem Vorsorgeuntersuchungen sehr wichtig sind, aber trotzdem besteht hier noch
Aufholbedarf. Auch die Zahl der Untersuchungen in der Schwangerschaft insgesamt betreffend und
die Untersuchungsdichte anbelangend, zeigt sich, dass diese bei türkischen Schwangeren und auch
66
67
68
Vgl. Ghaeni, 1999, S.71
Vgl.Zimmermann, 2000, S.120- 121
Vgl.Zimmermann, 2000, S. 122-123
32
bei anderen Frauen mit islamischer Religionszugehörigkeit, viel geringer ist als bei Einheimischen.
Darüber lässt es sich ersehen, dass Musliminnen aus den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
kaum Gewinn ziehen können, da in vielen Fällen die Kommunikation sehr beschränkt ist und
dementsprechend auch die Aufklärung und Anleitung mangelhaft ist. Von vielen Migrantinnen wird
die Untersuchung sogar als abstoßend empfunden. Deswegen verzichten viele von ihnen auf weitere
Arztbesuche. Wenn aber nun Basisuntersuchungen nicht durchgeführt werden können, kommt es
dazu, dass eine Vielzahl von Risiken nicht erkannt werden und es dadurch zu erheblichen
Problemen bei der Geburt kommen könnte. Dieser Faktor und das ungewohnte Geburtsverhalten
dieser Migrantinnen sowie die oft zu späte Aufnahme in einer Klinik, führt daher zu großen
Schwierigkeiten bei der Geburt selbst und dazu, dass diese Migrantinnen die Geburt als einen
gehetzten, unfreundlichen und psychisch belastenden Prozess empfinden.69
4.6. Schwangerschaftsverhalten
Das Schwangerschaftsverhalten von Frauen aus verschiedenen Kulturen ist sehr unterschiedlich.
Migrantinnen aus dem mediterranen Raum sind der Überzeugung, dass sie während der
Schwangerschaft durch den Anblick eines Hasens, ein Kind mit einer Hasenscharte zur Welt
bringen, und wenn sie mit offenen Feuer in Kontakt kommen, kann beim Kind ein Feuermal
verursacht werden.
Auch Migrantinnen aus dem Orient glauben an die homöopathische Magie. Frauen aus dieser
Region, dürfen während der Schwangerschaft keine hässlichen Menschen anschauen, damit sie kein
verunstaltetes Kind zur Welt bringen. Die Schwangere darf weiters keine Leiche anblicken, denn
sonst läuft sie Gefahr, dass sie ein blasses oder ein Kind mit Gelbsucht gebärt. Wenn eine Migrantin
ein behindertes Kind ansieht, kann auch ihr Baby behindert werden und wenn sie einen behinderten
Menschen sogar belächelt, nimmt sie mit großer Sicherheit an, dass auch ihr Kind behindert wird.
Sie darf keinen Bären oder ein Tier mit zottigem Fell ansehen, damit ihr Kind nicht behaart zur Welt
kommt. Isst sie schwarzen Pfeffer muss sie Angst haben, dass ihr Kind mit vielen schwarzen
Muttermalen versehen ist. Aber nicht nur Unschönes kann eine Migrantin ihrem Kind übertragen.
Wenn eine Schwangere will, dass ihr Baby einen besonders lieben oder schönen Menschen ähneln
soll, dann muss sie diesen während der Schwangerschaft oft sehen und intensiven Kontakt zu ihm
pflegen. Schön wird das Kind ebenfalls, wenn die Schwangere andere schöne Kinder betrachtet.
Soll das Kind der Mutter ähneln, dann muss sie sich während der Schwangerschaft oft selbst im
Spiegel betrachten.
69
Vgl.Zimmermann, 2000, S. 123- 125
33
Auch diese Vorstellungen von Migrantinnen sind in der Geburtenhilfe zu beachten, da es für viele
von ihnen ein Problem darstellt und eine enorme Unruhe erweckt, wenn sie in einer Klinik zum
Beispiel ein behindertes Kind antreffen.70
4.7. Die Geburtsvorbereitung
Mit dem Beginn der Wehen werden in fast jeder Gesellschaft Maßnahmen getroffen, die der
Schwangeren helfen sollen, ihre Angst vor der Geburt zu verlieren, ihr Zuversicht zu vermitteln,
Verkrampfungen lösen und Schmerzen lindern.
Bei (muslimischen) Migrantinnen zählen zu den geburtserleichternden und geburtsfördernden
Praktiken vor allem Bauchmassagen, genauso Wärme in vielfältiger Art, zum Beispiel in Form von
heißen Kompressen, heißem Sand, Leinsamen oder Hafer oder warmen Sitzbädern. Als besonders
geburtsfördernd gilt das Bewegen der Schwangeren, denn das provoziert und verstärkt die Wehen.
Zahlreiche religiöse Riten und Praktiken sind bekannt, die zur Erleichterung der Geburt beitragen
sollen. Dazu gehören zum Beispiel, dass Verschlossenes im Haus einer Schwangeren geöffnet wird,
damit sich der Muttermund schneller weiten kann. Oder, dass der Geburtsweg von der Vagina bis
zum Uterus mit Olivenöl eingerieben wird, damit der Säugling aus der Schwangeren
"herausrutschen" kann.71
4.8. Die Geburt
Wie die Geburt selbst zu erfolgen hat ist von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. In fast jeder,
bis auf ein paar wenige Ausnahmen, ist es jedoch so, dass die Schwangere während der Geburt nicht
alleine sein soll. Die werdenden Mütter soll immer Beistand haben, entweder von anderen Frauen,
aber auch teilweise von Männern. Dies ist vor allem deshalb so, weil man weiß, dass Gebären ohne
fremde Hilfe nur schwer möglich ist und das eine Geburt sehr viele Risiken in sich birgt.
Zentralgestalt bei einer Entbindung ist die Hebamme. Sie hat nicht in jeder Gesellschaft die gleiche
Ausbildung bzw. in manchen Kulturen hat sie sogar überhaupt keine. Ihr Spektrum reicht von
einfach nur erfahrenen Frauen, die ein starkes Empathieempfinden haben, über „Laienhebammen“,
die ihre Kenntnisse ohne Ausbildung bei anderen Geburten erlernt haben, bis hin zu akademisch
Ausgebildeten, wie man sie in unserer Gesellschaft kennt. In vielen islamischen Ländern werden
die Geburten von Hebammen alleine, ohne ärztliche Hilfe, geleitet und von weiblichen Verwandten
70
71
Vgl.Zimmermann, 2000, S. 126- 127
Vgl.Zimmermann, 2000, S. 128- 129
34
oder Freundinnen der Familie werden sie unterstützt. Größtenteils geht eine Geburt in den eigenen
vier Wänden von statten.72
Die Gebärstellung kann sehr verschieden sein. Die Geburt kann sowohl im Stehen als auch im
knienden Zustand, in sitzender Position auf einem speziellen Gebärstuhl oder in einer, mit Wasser
gefüllten Wanne, erfolgen.73
Die unterschiedlichen Gebärhaltungen stellen in österreichischen Kliniken oft ein Problem dar, da
einige von ihnen bei uns nicht üblich sind. Hierbei sollte man den Migrantinnen entgegen kommen
und versuchen ihren Wunsch bezüglich der Gebärstellung erhören.
Sobald das Kind da ist, wird es von der Hebamme genommen und die Schwangere wird dazu
motiviert, dass sie weiterpresst, damit die Plazenta abgestoßen wird. Bei vielen muslimischen
Migrantinnen wird das Kind erst nach dem Ausstoß der Nachgeburt abgenabelt. Sowohl diese als
auch die Nabelschnur dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Die Plazenta wird an einem
exponierten Ort wie zum Beispiel im Hof einer Moschee oder auch im eigenen Garten vergraben.
Wenn das nicht möglich ist, wird die sie in fließendes Wasser geworfen. Nachdem die Nabelschnur
vollständig abgetrocknet und abgefallen ist, wird sie aufbewahrt. In vielen südeuropäischen
Ländern wird sie sogar fein zerrieben und in ein Säckchen gefüllt. Sie soll dem Kind Glück
bringen.74
Vor allem diese Praktiken sollen von österreichischen Hebammen zur Kenntnis genommen und
beachtet werden, da dies für muslimische Mütter ein sehr wichtiger Akt und ein Teil der Geburt ist.
4.9. Die Pflege des Neugeborenen
In Südeuropa wird das Neugeborene gewaschen und mit Öl oder Kräuteressenzen eingerieben, dann
gewickelt und zur Mutter ins Bett gelegt.
In der Türkei und anderen islamischen Ländern werden bei Hausgeburten die Babys mit einer
Salzlösung, die auch mit Zucker, Honig oder Butter vermengt sein kann, abgerieben. Danach wird
das Kind gebadet und mit Kräuteressenzen eingecremt. Dies wird deshalb praktiziert, damit das
Kind keine Hautentzündungen bekommt, es nicht schwitzt und es einen angenehmen Körpergeruch
erhält. Dem Kind werden außerdem noch zwei Tropfen Zitronensaft ins Auge gegeben, damit sich
das darin verklebte Blut auflöst, sich die Augen nicht entzünden und die Augen schön strahlend
werden. Danach werden die Neugeborenen gewickelt und bis zum Hals eingepackt, um die Arme
72
Vgl.Zimmermann, 2000, S 129- 130
Vgl.Zimmermann, 2000, S. 130
74
Vgl.Zimmermann, 2000, S. 130- 131
73
35
und die Beine zu strecken.
Gestillt werden die meisten Babys selten sofort. Oft bekommen sie zuerst Zuckerwasser und werden
erst dann gestillt, nachdem der Muezzin dreimal zum Gebet gerufen hat.
Beim ersten Stillen soll auch eine Person anwesend sein, die den Koran auswendig rezitieren kann
und dies dann auch währenddessen tut.75
4.10. Die Wöchnerin
Bei muslimischen Migrantinnen dauert die Wöchnerinnenzeit meist nur zwei bis drei Tage. In
dieser Zeit bekommen sie viel Besuch von Verwandten, Freunden und Nachbarn und erhalten von
diesen meist kleine Geschenke.
In der Türkei dauert die Wöchnerinnenzeit allgemein 40 Tage, wobei die Frau nur die ersten drei bis
sieben Tage im Bett verbringt.
In den ersten 40 Tagen nach der Geburt darf das Kind nicht in der Öffentlichkeit präsentiert werden
und nur Verwandten und Freunden gezeigt werden. Da Babys durch ihre geringe Abwehrkraft sehr
gefährdet und für negative magische Kräfte anfällig sind, muss man sie davor schützen. Der
sogenannte "böse Blick" trifft vor allem junge Frauen, die schön sind und gerade schwanger waren.
Darum soll man das Baby speziell vor fremden Blicken schützen, besonders aber vor Blicken von
blonden, blauäugigen Frauen, denn unter diesen könnte eine sein, die den bösen Blick an sich hat
und den Wöchnerinnen ihr Kind missgönnen könnte. Im schlimmsten Fall kann ein Kind nach so
einem bösen Blick sterben. Deswegen ist es für muslimische Migrantinnen so wichtig ihr Kind vor
Fremden zu schützen. Es gibt auch Abwehrmittel gegen diesen Blick: blaue Perlen oder Amulette
aus Leder, Blech oder Holz, auf denen magische Abwehrformeln stehen und die um den Hals des
Neugeborenen gebunden werden.76
75
76
Vgl.Zimmermann, 2000, S. 131
Vgl.Zimmermann, 2000, S. 132- 133
36
5. Ausblick und eigenes Statement
Trotz meines Vorwissens zum Islam war ich erstaunt, wie viel ich durch die Beschäftigung mit
diesem Thema dazugelernt habe.
Ich finde es ist wichtig sich im Gesundheitswesen mit den Besonderheiten von verschiedenen
Kulturen zu beschäftigen, vor allem, weil man darauf achten sollte, dass die Patienten in einem
Krankenhaus zu einer baldigen Genesung kommen bzw., dass ihnen ihr Leiden gemildert wird. Es
ist leichter, muslimischen Patienten zu helfen, wenn man weiß, wie diese ihren Schmerz äußern
bzw. nicht äußern.
Ich bin der Meinung, dass das Krankenhauspersonal - sowohl das Pflegepersonal, als auch die Ärzte
und Ärztinnen- in der Hinsicht auf das Gesundheits- und Krankheitsverständnis von verschiedenen
Kulturen zu wenige Informationen im Rahmen ihrer Ausbildung erhalten.
Weiters glaube ich, dass es wichtig wäre, mehr Geld in Dolmetscherdienste zu investieren, da mir
durch die Behandlung dieses Themas aufgefallen ist, dass die fehlende Kommunikation eine der
größten Barrieren bei der Arbeit mit Migranten und Migrantinnen darstellt.
Leider werden all diese Aspekte von den finanziellen Mitteln, welche dem Gesundheitswesen zur
Verfügung stehen, beeinflusst und so lassen sich Änderungen nur schwer herbeizuführen.
Das Einzige das man ohne große finanzielle Mittel erreichen könnte, ist, dass man das Personal
über Bräuche, Werte und wichtige Aspekte von verschiedenen Religionen informiert und, dass diese
versuchen ihre Patienten und deren Wertvorstellungen und Riten so gut es geht zu verstehen, sie
unterstützen und ihnen Verständnis entgegen bringen.
37
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