Sitzung des Agglomerationsrates vom 18. Mai 2017 Antwort des

Werbung
Antwort des Agglomerationsvorstandes
Anfrage betreffend die Vision für eine neue Landesaustellung
Quest_Leg 2016-2021_2017_002
Autor: Bernhard Altermatt (Freiburg)
Die Durchführung von Landesausstellungen haben in unserem Lande eine lange Tradition.
Sie dienen der Stärkung der nationalen Kohäsion und führen im Rhythmus der Generationen
zum Nachdenken über die Gegenwart und Zukunft unseres Landes. Die letzte
Landesaustellung, die im Jahre 2002 in der Region der drei Seen stattgefunden hat, löste ein
grosses Medienecho aus und wurde stark besucht. Sie erlaubte, die Gastgeberregion ins
Lampenlicht zu stellen und bot während mehreren Monaten ein attraktives Tourismusangebot.
Die zehn grössten Städte des Landes haben nun die Ambition, für den Zeithorizont 2030 eine
neue Landesausstellung zu planen. Das Vorhaben ist gegenwärtig noch Gegenstand einer
Absichtserklärung der Exekutiven der Städte Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur,
Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel. Die tragende Idee zu dieser dezentral organisierten
Landesausstellung ist die Inwertsetzung der Städte als Austauschplattformen und
hauptsächliche Förderinnen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die
Organisatoren gehen vom Prinzip aus, dass eine vertiefte Überlegung zu diesem Vorhaben
notwendig ist, wenn die Städte mit ihren Funktionsräumen als Ideenwerkstätten für die
Entwicklung unseres Landes eine zentrale Rolle wahrnehmen wollen.
Die Koordination des Vorhabens wird vorläufig im Rahmen einer Interessengemeinschaft
namens « IG Zehn Städte für eine Landesaustellung » gewährleistet. Die zehn betroffenen
Städte haben Ende des letzten Jahres ein Memorandum verfasst, um das Konzept der
zukünftigen Landesausstellung auf Papier zu bringen. Dieses Dokument wird im Moment
überprüft und zielt auf eine präzisere Definition der wesentlichen Umrisse dieser Veranstaltung
ab, insbesondere auch aus organisatorischer und finanzieller Sicht. Die Ergebnisse dieser
Überlegungsarbeit sollen publiziert und der Bevölkerung im Verlaufe des Monats Mai mitgeteilt
werden Aus den Kontakten geht hervor, dass das Projekt gegenwärtig in der
Ausarbeitungsphase steht. So ist die Veranstaltungsträgerschaft noch nicht definitiv
festgelegt. Der Kreis der an der Organisation beteiligten Städte könnte noch erweitert werden
und sich auch zusätzlichen Partnern gegenüber öffnen, sobald die Organisationsstruktur des
Vorhabens geklärt ist. Es ist von vorneherein nicht ausgeschlossen, das ein politisches
Gemeinwesen wie die Agglomeration Freiburg (nachstehend Agglomeration) gegebenenfalls
in diese Projektorganisation eingebunden werden könnte.
Die Agglomeration, welche die Aufgaben der Förderung des Tourismus, der Wirtschaft und
der Kultur wahrnimmt, verfolgt die Organisation der zukünftigen Landesausstellung mit
besonderer Aufmerksamkeit. Der Agglomerationsvorstand (nachstehend Vorstand) will sich
aber nicht in vorderster Front einsetzen, um die Organisation eines derartigen Ereignisses zu
fördern. Denn er stellt fest, dass das Vorhaben vorläufig nur auf einer Absichtserklärung der
Exekutiven der betroffenen Städte beruht. Der Vorstand wünscht noch mehr Informationen
über Inhalt und Form dieser Veranstaltung zu sammeln, bevor er ein Interesse für eine
mögliche Beteiligung ins Auge fassen kann, insbesondere auch aus der Sicht einer
Übereinstimmung zwischen den darzustellenden Themen und den an die Agglomeration
delegierten Aufgaben. Er hebt zudem hervor, dass die zehn betroffenen Städte in der Zeit von
Frühling bis Ende Jahr noch beabsichtigen, für dieses Projekt noch eine Machbarkeitsstudie
durchzuführen.
Sitzung des Agglomerationsrates vom 18. Mai 2017
Der Vorstand ist deshalb der Ansicht, dass es unter diesen Bedingungen vorteilhafter ist
abzuwarten, bis das Konzept der Veranstaltung durch die derzeitigen Projektpartner weiter
vertieft worden ist, bevor man formell eine Mitarbeit in den Diskussionsgruppen der
Organisation dieses Ereignisses beantragen kann. Falls es jedoch soweit kommen sollte, dann
wird er sich im Sinne der Anfrage an die Interessengemeinschaft als Trägerschaft der
geplanten Landesausstellung sowie an den Schweizerischen Städteverband wenden.
Die Anfrage ist damit erledigt.
Freiburg, den 6. April 2017
Sitzung des Agglomerationsrates vom 18. Mai 2017
Herunterladen