Antwort des Agglomerationsvorstandes Anfrage betreffend die Vision für eine neue Landesaustellung Quest_Leg 2016-2021_2017_002 Autor: Bernhard Altermatt (Freiburg) Die Durchführung von Landesausstellungen haben in unserem Lande eine lange Tradition. Sie dienen der Stärkung der nationalen Kohäsion und führen im Rhythmus der Generationen zum Nachdenken über die Gegenwart und Zukunft unseres Landes. Die letzte Landesaustellung, die im Jahre 2002 in der Region der drei Seen stattgefunden hat, löste ein grosses Medienecho aus und wurde stark besucht. Sie erlaubte, die Gastgeberregion ins Lampenlicht zu stellen und bot während mehreren Monaten ein attraktives Tourismusangebot. Die zehn grössten Städte des Landes haben nun die Ambition, für den Zeithorizont 2030 eine neue Landesausstellung zu planen. Das Vorhaben ist gegenwärtig noch Gegenstand einer Absichtserklärung der Exekutiven der Städte Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel. Die tragende Idee zu dieser dezentral organisierten Landesausstellung ist die Inwertsetzung der Städte als Austauschplattformen und hauptsächliche Förderinnen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Organisatoren gehen vom Prinzip aus, dass eine vertiefte Überlegung zu diesem Vorhaben notwendig ist, wenn die Städte mit ihren Funktionsräumen als Ideenwerkstätten für die Entwicklung unseres Landes eine zentrale Rolle wahrnehmen wollen. Die Koordination des Vorhabens wird vorläufig im Rahmen einer Interessengemeinschaft namens « IG Zehn Städte für eine Landesaustellung » gewährleistet. Die zehn betroffenen Städte haben Ende des letzten Jahres ein Memorandum verfasst, um das Konzept der zukünftigen Landesausstellung auf Papier zu bringen. Dieses Dokument wird im Moment überprüft und zielt auf eine präzisere Definition der wesentlichen Umrisse dieser Veranstaltung ab, insbesondere auch aus organisatorischer und finanzieller Sicht. Die Ergebnisse dieser Überlegungsarbeit sollen publiziert und der Bevölkerung im Verlaufe des Monats Mai mitgeteilt werden Aus den Kontakten geht hervor, dass das Projekt gegenwärtig in der Ausarbeitungsphase steht. So ist die Veranstaltungsträgerschaft noch nicht definitiv festgelegt. Der Kreis der an der Organisation beteiligten Städte könnte noch erweitert werden und sich auch zusätzlichen Partnern gegenüber öffnen, sobald die Organisationsstruktur des Vorhabens geklärt ist. Es ist von vorneherein nicht ausgeschlossen, das ein politisches Gemeinwesen wie die Agglomeration Freiburg (nachstehend Agglomeration) gegebenenfalls in diese Projektorganisation eingebunden werden könnte. Die Agglomeration, welche die Aufgaben der Förderung des Tourismus, der Wirtschaft und der Kultur wahrnimmt, verfolgt die Organisation der zukünftigen Landesausstellung mit besonderer Aufmerksamkeit. Der Agglomerationsvorstand (nachstehend Vorstand) will sich aber nicht in vorderster Front einsetzen, um die Organisation eines derartigen Ereignisses zu fördern. Denn er stellt fest, dass das Vorhaben vorläufig nur auf einer Absichtserklärung der Exekutiven der betroffenen Städte beruht. Der Vorstand wünscht noch mehr Informationen über Inhalt und Form dieser Veranstaltung zu sammeln, bevor er ein Interesse für eine mögliche Beteiligung ins Auge fassen kann, insbesondere auch aus der Sicht einer Übereinstimmung zwischen den darzustellenden Themen und den an die Agglomeration delegierten Aufgaben. Er hebt zudem hervor, dass die zehn betroffenen Städte in der Zeit von Frühling bis Ende Jahr noch beabsichtigen, für dieses Projekt noch eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Sitzung des Agglomerationsrates vom 18. Mai 2017 Der Vorstand ist deshalb der Ansicht, dass es unter diesen Bedingungen vorteilhafter ist abzuwarten, bis das Konzept der Veranstaltung durch die derzeitigen Projektpartner weiter vertieft worden ist, bevor man formell eine Mitarbeit in den Diskussionsgruppen der Organisation dieses Ereignisses beantragen kann. Falls es jedoch soweit kommen sollte, dann wird er sich im Sinne der Anfrage an die Interessengemeinschaft als Trägerschaft der geplanten Landesausstellung sowie an den Schweizerischen Städteverband wenden. Die Anfrage ist damit erledigt. Freiburg, den 6. April 2017 Sitzung des Agglomerationsrates vom 18. Mai 2017