RESOLUTION 55/57 55/57. Internationales Jahr der Freiwilligen Die

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V. Resolutionen – Dritter Ausschuss
RESOLUTION 55/57
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55/57.
Internationales Jahr der Freiwilligen
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf ihre Resolution 52/17 vom 20. November
1997, mit der sie das Jahr 2001 zum Internationalen Jahr der
Freiwilligen erklärte, sowie unter Hinweis auf die Resolution
1997/44 des Wirtschafts- und Sozialrats vom 22. Juli 1997,
sowie unter Hinweis auf das Ergebnisdokument der vom
26. Juni bis 1. Juli 2000 in Genf abgehaltenen vierundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung2 "Weltgipfel
für soziale Entwicklung und der Weg danach: Soziale Entwicklung für alle in einer zunehmend globalen Welt", in dem die
Generalversammlung empfahl, die Einbeziehung von Freiwilligen in die soziale Entwicklung zu fördern, unter anderem dadurch, dass den Regierungen nahe gelegt wird, unter Berücksichtigung der Auffassungen aller Akteure umfassende Strategien und Programme zu erarbeiten, indem die Öffentlichkeit für
den Wert und die Möglichkeiten des Freiwilligenwesens sensibilisiert und ein förderliches Umfeld geschaffen wird, in dem
sich Einzelpersonen und andere Akteure der Zivilgesellschaft
in der Freiwilligenarbeit engagieren können und der Privatsektor dieselbe unterstützen kann,
mit Genugtuung über den Beschluss der Kommission für
soziale Entwicklung auf ihrer achtunddreißigsten Tagung, das
Thema Freiwilligenarbeit in die vorläufige Tagesordnung ihrer
neununddreißigsten Tagung aufzunehmen3,
unter Berücksichtigung des wertvollen Beitrags der Freiwilligenarbeit zur wirtschaftlichen wie auch zur sozialen Entwicklung,
eingedenk dessen, dass die Freiwilligenarbeit eine wichtige
Möglichkeit für die Teilhabe der Menschen an der gesellschaftlichen Entwicklung bietet,
1. begrüßt die Tätigkeiten, die von den Staaten, den zwischenstaatlichen Organisationen, den nichtstaatlichen Organisationen, den Gemeinwesenorganisationen und dem System der
Vereinten Nationen zur Förderung der Freiwilligenarbeit und
konkret zur Vorbereitung der Begehung des Internationalen
Jahres der Freiwilligen durchgeführt werden, und ermutigt diese Stellen, ihre Anstrengungen fortzusetzen;
2. fordert die Staaten auf, sich vor allem während des Internationalen Jahres für ein Umfeld einzusetzen, das Diskussionen auf nationaler und lokaler Ebene über die Merkmale und
1
Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde vom Wirtschaftsund Sozialrat vorgelegt.
2
Resolution S-24/2, Anlage.
3
Siehe Official Records of the Economic and Social Council, 2000, Supplement
No. 6 und Korrigendum (E/2000/26 und Korr.1), Kap. I, Abschnitt B.
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Trends der Freiwilligenarbeit in den jeweiligen Gesellschaften
fördert, namentlich auch über die wichtigsten Herausforderungen, zu deren Bewältigung das Jahr beitragen kann, und das
Thema Freiwilligenarbeit in die Tagungen auf hoher Ebene und
auf anderen Ebenen sowie in andere Veranstaltungen im
Jahr 2001 aufzunehmen;
3. bittet die Staaten, alle zu Gebote stehenden Mittel zu
prüfen, um angesichts des Nutzens, den Freiwillige aus ihrem
Engagement ziehen können, mehr Menschen zur Übernahme
freiwilliger Tätigkeiten zu bewegen und sie aus einem breiteren
gesellschaftlichen Spektrum zu rekrutieren, vor allem aus
Gruppen, zu denen auch Jugendliche, ältere Menschen und Behinderte gehören;
4. ermutigt die Regierungen, die nichtstaatlichen Organisationen, den Privatsektor, herausragende Persönlichkeiten und
andere maßgebliche Akteure, alle erdenklichen Maßnahmen zu
ergreifen, um vor allem im Verlauf des Internationalen Jahres
insbesondere auf lokaler Ebene und unter anderem in Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden, führenden Vertretern von
Gemeinwesen, den Medien und den Schulen die Freiwilligenarbeit zu fördern;
5. ermutigt die Organisationen des Systems der Vereinten Nationen, bei ihrem Tagesgeschäft und ihren einschlägigen
Sitzungen das Jahr zu berücksichtigen und auch künftig mit
dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen als Koordinierungsstelle für das Jahr zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Beiträge, die Freiwillige in ihrem eigenen
Interessenbereich leisten, voll und ganz anerkannt werden;
6. ersucht die Kommission für soziale Entwicklung, der
Generalversammlung über den Wirtschafts- und Sozialrat geeignete Vorschläge und Empfehlungen zu unterbreiten, um den
Beitrag der Freiwilligenarbeit zur sozialen Entwicklung weiter
zu fördern;
7. ersucht den Generalsekretär, seine Mitteilung4 zur
Übermittlung des Beitrags des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen zu den Vorbereitungen für die vierundzwanzigste Sondertagung der Generalversammlung "Weltgipfel
für soziale Entwicklung und der Weg danach: Soziale Entwicklung für alle in einer zunehmend globalen Welt" als Dokument
der neununddreißigsten Tagung der Kommission für soziale
Entwicklung vorzulegen, und ersucht ihn des Weiteren, es innerhalb des Systems der Vereinten Nationen weit zu verbreiten,
namentlich indem es der Kommission für Wohn- und Siedlungswesen in ihrer Eigenschaft als Vorbereitungsausschuss für
die Sondertagung der Generalversammlung zur Gesamtüberprüfung und -bewertung der Habitat-Agenda, dem Vorbereitungsausschuss für die Sondertagung der Generalversammlung zur Weiterverfolgung des Weltkindergipfels, dem Vorbereitungsausschuss für die Weltkonferenz gegen Rassismus,
Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz sowie der Kommission für die
4
A/AC.253/16/Add.7.
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Generalversammlung – Fünfundfünfzigste Tagung
Rechtsstellung der Frau auf ihrer fünfundvierzigsten Tagung
zur Verfügung gestellt wird;
8. beschließt, dass zeitgleich mit dem Abschluss des Internationalen Jahres der Freiwilligen am 5. Dezember 2001
zwei Plenarsitzungen der sechsundfünfzigsten Tagung der Generalversammlung der Freiwilligenarbeit gewidmet werden,
und ersucht in dieser Hinsicht den Generalsekretär, einen bei
dieser Gelegenheit zu erörternden Bericht darüber auszuarbeiten, wie die Regierungen und das System der Vereinten Nationen die Freiwilligenarbeit unterstützen können;
9. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung
auf ihrer siebenundfünfzigsten Tagung über die Ergebnisse des
Internationalen Jahres der Freiwilligen und über seine Weiterverfolgung Bericht zu erstatten.
eingedenk dessen, dass die Generalversammlung in ihrer
Resolution 54/262 beschloss, dass die Kommission für soziale
Entwicklung als Vorbereitungsausschuss für die zweite Weltversammlung über das Altern fungieren wird,
erneut erklärend, dass die zweite Weltversammlung über
das Altern unter anderem den Zusammenhängen zwischen der
Frage des Alterns und der Entwicklung besondere Aufmerksamkeit widmen soll, unter besonderer Berücksichtigung der
Bedürfnisse, Prioritäten und Perspektiven der Entwicklungsländer,
bekräftigend, dass sichergestellt werden muss, dass die
zweite Weltversammlung über das Altern konkrete Folgemaßnahmen zum Internationalen Jahr der älteren Menschen erbringt, und anerkennend, wie wichtig ein angemessener Vorbereitungsprozess ist,
RESOLUTION 55/58
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55/58.
Folgemaßnahmen zum Internationalen Jahr der
älteren Menschen: Zweite Weltversammlung über
das Altern
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf ihre Resolution 54/24 vom 10. November
1999 sowie auf ihre Resolution 54/262 vom 25. Mai 2000, in
der sie beschloss, die zweite Weltversammlung über das Altern
einzuberufen, die im April 2002 in Spanien stattfinden wird,
sowie unter Hinweis auf die Resolution 2000/1 des Wirtschafts- und Sozialrats vom 3. Mai 2000 und auf den Beschluss 38/100 der Kommission für soziale Entwicklung vom
17. Februar 20006,
in der Erkenntnis, dass dank der Begehung des Internationalen Jahres der älteren Menschen auf allen Ebenen Initiativen
ergriffen und Impulse zur Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des Alterns von Bevölkerungen und den Anliegen
und dem Beitrag älterer Menschen erteilt wurden,
5
Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Ausschuss eingebracht von: Ägypten, Algerien, Andorra, Argentinien, Armenien, Äthiopien,
Australien, Bangladesch, Belarus, Belgien, Bolivien, Burkina Faso, Chile, China, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Dänemark, Demokratische Republik Kongo,
Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, El Salvador, Finnland, Frankreich, Ghana, Griechenland,
Guatemala, Haiti, Indien, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irland, Island,
Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kenia, Kolumbien, Kongo, Kroatien, Kuba, Luxemburg, Madagaskar, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Pakistan, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea,
Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Singapur, Spanien,
Südafrika, Sudan, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Uganda, Ukraine, Venezuela, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland,Vietnam und Zypern.
6
Siehe Official Records of the Economic and Social Council, 2000, Supplement
No. 6 und Korrigendum (E/2000/26 und Korr.1), Kap. I, Abschnitt C.
sowie bekräftigend, dass der überarbeitete Aktionsplan und
die langfristige Strategie über das Altern realistische finanzielle
Empfehlungen für die Umsetzung enthalten werden,
in Anbetracht dessen, dass derzeit eine Forschungsagenda
der Vereinten Nationen über das Altern für das 21. Jahrhundert
ausgearbeitet wird, die eine Grundlage für alterspolitische
Maßnahmen vor allem in den Entwicklungsländern liefern soll,
1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs
über die Folgemaßnahmen zum Internationalen Jahr der älteren
Menschen7;
2. beschließt, dass die zweite Weltversammlung über das
Altern vom 8. bis 12. April 2002 in Madrid abgehalten wird;
3. bittet die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls zu prüfen,
ob das Mandat der einzelstaatlichen Komitees oder anderer anlässlich des Internationalen Jahres der älteren Menschen geschaffener Mechanismen so ausgeweitet werden kann, dass sie
die einzelstaatlichen Vorbereitungen für die zweite Weltversammlung über das Altern übernehmen können, und bittet die
Mitgliedstaaten außerdem, geeignete Wege oder Mechanismen
für ihre Vorbereitungen für die zweite Weltversammlung zu
prüfen, sofern sie diese noch nicht haben;
4. vermerkt die ermutigenden Antworten von Mitgliedstaaten, Institutionen der Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Organisationen auf die Anfrage des Sekretariats zur Ermittlung ihrer Auffassungen zu den Fortschritten bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern8 und
zu den noch bestehenden Hindernissen sowie zu den in einem
überarbeiteten Aktionsplan vorrangig zu behandelnden Themen, und legt denjenigen, die noch nicht geantwortet haben,
nahe, dies zu erwägen;
7
A/55/167.
Siehe Report of the World Assembly on Ageing, Vienna, 26 July-6 August
1982 (Veröffentlichung der Vereinten Nationen, Best.-Nr. E.82.I.16), Kap. VI,
Abschnitt A.
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