4. Änderung des Flächennutzungsplanes der

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Benediktbeuern
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- Gewerbegebiet Süd - Begründung -
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Gemeinde Benediktbeuern
Prälatenstraße 7
83671 Benediktbeuern
Planungsbüro U-Plan
Mooseurach 16
82549 Königsdorf
Tel. 08857/69130 Fax 08857/691313
E-Mail: [email protected]
Internet: www.benediktbeuern.de
Tel. 08179/925540 Fax 08179/925545
E-Mail: [email protected]
Internet: www.buero-u-plan.de
Fassung vom: 05.07.2016
Geändert am: 03.08.2017
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
1
Inhalt
1. Plangebiet................................................................................................................................... 2
2. Planwerk ..................................................................................................................................... 2
fr
3. Planungsrechtliche Voraussetzungen ......................................................................................... 2
4. Anlass der Planänderung............................................................................................................ 6
5. Umweltbericht einschließlich Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.............. 7
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
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1. Plangebiet
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Benediktbeuern umspannt das gesamte Gemeindegebiet, die vorliegende Änderungsplanung umfasst den aus der Planzeichnung ersichtlichen Teilbe-
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reich im südlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet. Im Westen grenzt die Bahnlinie
München-Kochel, im Osten nach einem waldbestandenen Bereich die Bundesstraße B 11 und im
Süden der Lainbach an das Plangebiet. Die Flächengröße beträgt ca.5,2 ha.
2. Planwerk
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Legende und Begründung wurde im Maßstab
1:5.000 erstellt. Planzeichen sowie graphische und farbliche Darstellungen stimmen mit der Plan-
zeichenverordnung 90 überein. Der Flächennutzungsplanänderung wird die vorliegende Begründung beigelegt.
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3. Planungsrechtliche Voraussetzungen
3.1 Landesentwicklungsprogramm 2013
Die Gemeinde Benediktbeuern liegt gemäß Landesentwicklungsprogramm 2013 zwischen den
Mittelzentren Penzberg und Murnau a. Staffelsee im allgemeinen ländlichen Raum der Region 17
„Oberland“, zu welcher die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, GarmischPartenkirchen und Miesbach gehören.
Auszug aus der Strukturkarte des Landesentwicklungsprogrammes
Bayern 2013
Im Hinblick auf die angestrebte Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes sind im Besonderen folgende Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsprogrammes Bayern 2013 von Bedeutung:
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
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1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Z) In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten.
Die Stärken und Potenziale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen.
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(G) Hierfür sollen insbesondere die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von
Arbeitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gütern geschaffen oder erhalten werden.
2.2.5 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums
(G) Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass
- er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und weiter entwickeln
kann,
- seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt sind,
- er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und
- er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann.
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3.1 Flächensparen
(G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer
Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.
(G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.
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3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung
(Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig
zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.
3.3 Vermeidung von Zersiedelung
(G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur
sollen vermieden werden.
(Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.
5.1 Wirtschaftsstruktur
(G) Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen
kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sollen
erhalten und verbessert werden.
5.4.2 Wald und Waldfunktionen
(G) Große zusammenhängende Waldgebiete, Bannwälder und landeskulturell oder ökologisch besonders
bedeutsame Wälder sollen vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt werden.
(G) Die Waldfunktionen sollen gesichert und verbessert werden.
7.2.5 Hochwasserschutz
(G) Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen
- die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,
- Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
- Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt
werden.
(Auszug aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, 2013)
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
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3.2 Regionalplan Oberland
Insbesondere folgende der im Regionalplan Oberland fixierten Grundsätze und Ziele sind in Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebietes relevant. In diesem Zusammenhang ist
auch zu berücksichtigen, dass Benediktbeuern gemäß Landesentwicklungsprogramm 2006 an
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einer Entwicklungsachse lag. Auch wenn auf die Ausgrenzung von Entwicklungsachsen im Lan-
desentwicklungsprogramm 2013 verzichtet wurde, ist die Bezugnahme auf diese im Regionalplan
Oberland (s. nachstehend B II Z 1.3 und B IV Z 2.1) für die Gewerbegebietserweiterung von Bedeutung.
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B II Siedlungswesen:
1.3 Z Eine verstärkte Siedlungstätigkeit soll sich auf dafür geeignete zentrale Orte und Bereiche entlang
der Entwicklungsachsen beschränken. Im Übrigen sollen sich alle Gemeinden organisch entwickeln, wobei
sich im Alpengebiet die Siedlungsentwicklung im Wesentlichen auf den wohnbaulichen und gewerblichen
Siedlungsbedarf für die ortsansässige Bevölkerung beschränken soll.
1.8 Z Bei allen Planungen und Maßnahmen soll die Versiegelung des Bodens so gering wie möglich
gehalten werden.
3.2 Z Im gewerblichen Siedlungsbereich soll die organische Siedlungsentwicklung einer Gemeinde den
Bedarf der ansässigen Betriebe umfassen sowie den für die Neuansiedlung von Betrieben, die zur örtlichen Grundversorgung oder zur Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendig oder die an besondere
Standortvoraussetzungen gebunden sind.
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B III Land- und Forstwirtschaft:
3.1.1 Z Die Wälder im Alpenraum und im Alpenvorland sollen in ihrem Flächenbestand erhalten und so
bewirtschaftet werden, dass sie ihre Funktionen langfristig erfüllen können.
B IV Gewerbliche Wirtschaft:
1.1 G Es ist anzustreben, die Wirtschaftskraft der Region Oberland dauerhaft zu entwickeln, zu stärken
und auszubauen. In allen Teilräumen der Region ist eine ausgewogene Branchenstruktur im Produzierenden Gewerbe, im Handel und in den übrigen Dienstleistungsbereichen von besonderer Bedeutung.
Auf eine anhaltende Sicherung des Naturpotentials und einen sparsamen Einsatz von Energie und Rohstoffen ist hinzuwirken.
Regionalen Wirtschaftskreisläufen ist vorrangig Rechnung zu tragen.
1.2 G In allen Teilräumen der Region ist die Vorbeugung bzw. Beseitigung eines Fachkräftemangels sowie
die Erweiterung des Arbeitsplatzangebots von besonderer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für wirtschaftlich benachteiligte gesellschaftliche Gruppen.
Es ist anzustreben, die Qualifizierung der Arbeitnehmer zu verbessern und dauerhaft zu sichern.
2.1 Z Die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen sollen insbesondere in den zentralen
Orten sowie in geeigneten Orten entlang der Entwicklungsachsen durch die Bereitstellung geeigneter
Standorte und durch den Ausbau der Infrastruktur verbessert werden. Dabei soll vorhandene Infrastruktur
möglichst effizient genutzt werden. Wo immer möglich, sollen Interessenten auf bereits ausgewiesene Flächen hingelenkt werden. [...]
2.3 Z Bei Neuansiedlungen bzw. Erweiterungen bestehender Betriebe soll durch eine flächensparende
Bauweise bzw. Gestaltung des Betriebsgeländes der Knappheit von Grund und Boden Rechnung getragen werden. Freiflächen sollen nur im unbedingt notwendigen Umfang versiegelt werden.
2.4 G Der Standortsicherung und Neuansiedlung von Handwerk ist besonders Rechnung zu tragen. In allen Gemeinden ist eine Versorgung mit Handwerk des örtlichen Bedarfs anzustreben.
(Auszug aus dem Regionalplan Oberland)
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
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3.3 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Benediktbeuern verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem
Jahr 1999. In diesem ist das Plangebiet als „Bachbegleitende Wälder, Auwälder, geschützt nach
Art. 13d (1) BayNatSchG“ dargestellt.
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3.4 Amtliche Biotopkartierung
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Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde
Benediktbeuern aus dem Jahre 1999
In der amtlichen Biotopkartierung des Landesamtes für Umwelt sind für das Plangebiet, welches
durch ein Waldgebiet bedeckt ist, keine Biotope erfasst.
3.5 Abwägung der Zielsetzungen der übergeordneten Planungsebenen
Die Gemeinde Benediktbeuern hat sich mit den Grundsätzen und Zielen von Landesentwicklungsprogramm und Regionalplanung umfassend auseinandergesetzt. Dabei ist der Gemeinde bewusst,
dass nicht alle der im Landesentwicklungsprogramm 2013 und Regionalplan Oberland genannten
Ziele und Grundsätze erfüllt werden können. Im vorliegenden Planungsfall steht insbesondere das
Ziel des Walderhalts in Konkurrenz zur nachhaltigen Entwicklung und Ordnung des ländlichen
Raumes, so dass dieser seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum erfüllen kann.
Die Gemeinde hat in der Abwägung der verschiedenen Belange dem Belang der Schaffung von
Gewerberaum höheres Gewicht beigemessen als dem Ziel des Walderhalts und damit den Widerspruch überwunden. Zum Vorrang der Innenentwicklung s. Position 4.
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
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4. Anlass der Planänderung
Die Gemeinde Benediktbeuern beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes, um die
planerischen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes zu schaffen.
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Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes trägt die Gemeinde Benediktbeuern der starken
Nachfrage an gewerblichen Bauflächen Rechnung. So liegen der Gemeinde 13 Anfragen, insbesondere von ortsansässigen Betrieben, nach gewerblichen Bauland vor, welche bislang nicht bedient werden konnten, da die im Gemeindegebiet Benediktbeuern ausgewiesenen Gewerbeflä-
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chen bereits vollständig bebaut sind. Die Entwicklung des Gewerbegebietes ist daher von hoher
Dringlichkeit. Durch Schaffung von Arbeitsplätzen vor allem für die ortsansässigen Bewohner kön-
nen die bestehende hohe Auspendlerquote reduziert und zugleich die Ziele und Grundsätze von
Landesentwicklungsprogramm und Regionalplanung (s. o.) im Rahmen der Möglichkeiten der Ge-
meindeentwicklung umgesetzt werden. Da gemäß Vorgaben von Landesentwicklung und Baugesetzbuch der Innentwicklung der Vorrang einzuräumen ist, wurden die im Siedlungszusammen-
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hang bestehenden unbebauten Flächen im Hinblick auf ihre Eignung für die Entwicklung eines
Gewerbegebietes geprüft. Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass diese nicht für eine Gewer-
begebietsentwicklung zur Verfügung stehen. Die geprüften Gebiete und die Gründe, weshalb diese
nicht als Gewerbegebiet entwickelt werden, sind in nachstehender Tabelle dargelegt.
Geprüfte Flächen im
Siedlungszusammenhang
(ohne Baulücken) Gebietsname
Darstellung Realnutim FNP
zung
„Umgebung Kloster“
LW
unbebaut
„Ludlmühlstraße“
WA
unbebaut
„Zwischen Bonifatiusstraße
und Ludlmühlstraße“
LW
unbebaut
Gründe, welche einer Entwicklung als Gewerbegebiet entgegen stehen
Sichtbeziehung zum Kloster, welche gemäß Vorgabe des BLfD freizuhalten ist.
Umgebende Wohnbebauung. Potentielle Gefährdung von Schulkindern durch ein Gewerbegebiet
soll vermieden werden.
Fläche mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Das Zusammenwachsen der einzelnen
Ortsteile soll vermieden werden. Umgebende
Wohnbebauung.
Zur Gebietseingrünung und um den Schutz des südlich angrenzenden Lainbachs zu gewährleisten, bleiben im Westen, Süden und Osten weiterhin Flächen für Wald im Flächennutzungsplan
verankert.
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5. Umweltbericht einschließlich Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Bestand
Graphische
Darstellung
Planung
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Das Plangebiet grenzt unmittelbar südlich an das
bestehende Gewerbegebiet von Benediktbeuern
an. Im Westen grenzen die Trasse der Bahnlinie
München-Kochel, im Osten, in ca. 100 m Entfernung die Bundesstraße B 11, im Süden der Lainbach an. Das gesamte Plangebiet ist mit Wald
bestanden.
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Verbale
Beschreibung
Zielsetzung
der Plandarstellung
Darstellung im
rechtskräftigen
Flächennutzungsplan
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Das Plangebiet wird in der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Waldbestand wird als Gebietseingrünung und zum Schutz des Lainbachs im Westen,
Süden und Osten erhalten.
Die Gemeinde Benediktbeuern beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planerischen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes zu schaffen. Damit soll der
gewerbliche Baulandbedarf der ortsansässigen Betriebe auf längere Sicht gedeckt werden.
Die Gemeinde Benediktbeuern verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr
1999, in welchem das Plangebiet als „Bachbegleitende Wälder, Auwälder, geschützt nach Art. 13d (1)
BayNatSchG“ dargestellt ist.
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
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Bestand
Planung
Das Plangebiet ist weitgehend von Wald unterschiedlicher Ausprägung bedeckt. So sind ältere
Fichtenforste ebenso festzustellen wie Mischwälder, jüngere Laubwälder und jüngere Fichtenforste.
Mit Ausnahme der jüngeren Fichtenforste, welchen
eine geringe Bedeutung (Kategorie I) für das
Schutzgut Tiere und Pflanzen beizumessen ist,
sind die Wälder von mittlerer Bedeutung (Kategorie
II) für Pflanzen und Tiere. Auwälder, welche die
Kriterien der Katieranleitung der Biotopkartierung
Bayern erfüllen würden und welchen eine hohe
Bedeutung beizumessen wäre, sind nicht vorhanden. Im Westen des Plangebietes ist ein Holzstadel
mit umgebenden Schotterwegen und -flächen zu
verzeichnen (Kategorie I), im Nordwesten im Übergang zur bestehenden Bebauung eine Schlagflur
(Kategorie I). Der westliche Abschluss des Plangebietes wird von einer Baumhecke (Kategorie II)
gebildet, im Übergang von der Schlagflur zur nördlich angrenzenden, landwirtschaftlichen Flur ist ein
mesophiles Gebüsch (Kategorie II) auszugrenzen.
Neben den Wertigkeiten, welche den einzelnen
Vegetationsflächen aufgrund ihrer Artenzusammensetzung beizumessen ist, ist zu würdigen, dass
die Waldflächen Teil einer wichtigen Biotopverbundachse sind, was gemäß dem Bayerischen
Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ eine hohe Bedeutung (Kategorie III) für das
Schutzgut Arten und Lebensräume bedingt.
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Schutzgut
Tiere / Pflanzen
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Mit Realisierung der Planung geht der Verlust von
Vegetation und Tierlebensräumen mit geringer bis
hoher Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen einher. Die Biotopverbundachse, welche bislang
von den Verkehrstrassen Bahnlinie München-Kochel
und Bundesstraße B 11 unterbrochen ist, wird auf
einen Bereich entlang des Lainbachs reduziert.
Die artenschutzrechtliche Bedeutung des Plangebietes wurde im Rahmen einer speziellen, artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht (r2 Landschaftsarchitektur, 22.08.2016). Diese kam zu dem
Ergebnis, dass im Untersuchungsraum keine
Pflanzenart des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
nachgewiesen ist. „Obwohl einige Orchideen gefunden wurden, ist das Gebiet für den Frauenschuh
wohl nicht geeignet“.
In Bezug auf die Fauna wurden die Tiergruppen
der Fledermäuse und Lurche untersucht, da Haselmaus und Käfer aufgrund der konkreten Situation (dichtes Kronendach mit wenig Sträuchern und
geringe Totholzanteile) ausgeschlossen wurden.
Durch Batcorder-Erfassung sowie aufgrund der
Auswertung einschlägiger Datentabellen sind im
Plangebiet diverse Fledermausarten vertreten.
Darüber hinaus wurden in den Fahrspuren von
Rückefahrzeugen sowohl adulte Gelbbauchunken,
wie auch deren Kaulquappen nachgewiesen.
Die Ergebnisse werden bei Ausgestaltung des
städtebaulichen Konzeptes ebenso berücksichtigt,
wie bei der Herleitung der naturschutzfachlichen
Ausgleichsmaßnahmen. Darüber hinaus werden
die aufgrund des Artenschutzes erforderlichen
Maßnahmen (s. rechte Spalte) als Festsetzungen
in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (r2
Landschaftsarchitektur, 22.08.2016) kam zu dem
Ergebnis, dass durch das Vorhaben für keine der
Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie für
keine europäische Vogelart gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände des § 44 Abs.
1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden, sofern
folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Rodungsarbeiten sind außerhalb der Fledermaus-
-
-
-
Wochenstuben und der Brutzeit durchzuführen.
Um die speziellen Bedürfnisse der baumbewohnenden Fledermäuse zu berücksichtigen, beschränkt sich die Rodungszeit auf den Zeitraum
Mitte September bis Ende Oktober. Falls dies nicht
möglich ist, ist auch eine Fällung Anfang März bis
Mitte April möglich, dabei muss aber nach Brutvögeln untersucht werden.
Baufeldfreimachung zwischen September und
März
Begrenzung der Straßenbeleuchtung auf das unbedingt nötige Maß und Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel.
Sofortiges Aufhängen von 20 Fledermauskästen
im Altbestand und im angrenzenden Wald.
Die Hälfte der aufzuhängenden Fledermauskästen
sind frostsicher auszuführen.
Anlage von mehreren, geeigneten Laichgewässern
für Gelbbauchunken entlang des Lainbachs.
Sofortiges Aufhängen von 20 Nisthilfen für Höhlenbrüter im angrenzenden Wald bzw. an den
Straßenbäumen
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
Bestand
Schutzgüter
Boden, Wasser,
Klima/Luft
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Planung
Gemäß Geologischer Karte 1:25.000 ist das Plangebiet durch einen holozänen Schutt- und
Schwemmkegel bedeckt. Auf diesem sind meist
jungholozäne, z. T. würmzeitliche Talfüllungen aus
Mergel, Lehm, Sand, Kies und z.T. Torf ausgebildet (Kategorie II). Da gemäß Auskunft des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen im Bereich des
bestehenden Gewerbegebiets bzw. im Bereich
mehrerer Grundstücke südlich des Mondscheinwegs bei Baumaßnahmen Hausmüll-Ablagerungen
erschlossen wurden, die aus einer früheren Verfüllung eines alten Lainbach-Grabens stammen,
wurde eine orientierende altlastentechnische und
indikative Baugrunduntersuchung durchgeführt
(SakostaCAU GmbH, München, 30.06.2017). Diese kam aufgrund von durchgeführten Gelände- und
Laboruntersuchungen zu folgender Einschätzung:
„Die Untersuchungsergebnisse haben aus gutachterlicher Sicht den bestehenden Anfangsverdacht
hinsichtlich des Vorliegens einer Altlast / schädlichen Bodenveränderung nicht bis zu einem hinreichenden Verdacht im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) § 9 Abs. 2 Satz 1
erhärtet.“ Zugleich kamen die abfalltechnischen
Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass von 26
untersuchten Proben in sechs Proben Schadstoffgehalte ermittelt wurden, welche die Zuordnungswerte der Zuordnungskategorie Z0 nicht einhalten.
Für diese sechs Proben wurden aufgrund der Feststoffbefunde vorläufige abfallrechtliche Einstufungen zu den Zuordnungskategorien Z1.1 bzw. 1.2
ermittelt. Der Gemeinde ist bewusst, dass eine
erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem
Niederschlagswasser über Auffüllungen bzw. Altlastenverdachtsflächen im Rahmen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung nicht möglich ist. Sollten in den Bereichen, welche zur Versickerung des Niederschlagswassers vorgesehen
werden, Auffüllungen vorhanden sein, würden
diese unter fachtechnischer Aushubüberwachung
vollständig ausgebaut. Die Rückverfüllung würde
ausschließlich mit unbelastetem, güteüberwachten
Einbaumaterial erfolgen. Des Weiteren würden die
Empfehlungen der orientierenden altlastentechnischen und indikative Baugrunduntersuchung (SakostaCAU GmbH, München, 30.06.2017) berücksichtigt werden.
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Mit Realisierung der Planung gehen derzeit forstwirtschaftlich genutzte Böden, welche teilweise durch
Auffüllungen verändert sind, durch Versiegelung
verloren bzw. werden in ihrem derzeitigen Zustand
überprägt. Gleichfalls sind Veränderungen des Oberflächenabflusses, der Niederschlagswasserversickerung und des lokalen Klimas zu erwarten.
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
Bestand
Planung
Aufgrund der Nähe des südlich angrenzenden
Lainbachs ist von hohen Grundwasserständen
auszugehen, der westliche Bereich ist in der Folge
im Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete des LfU als wassersensibler Bereich
aufgenommen (Kategorie II bis III). In einer
Grundwassermessstelle des WWA Weilheim
(Oberflur-Pegel BEN4), wurde am 17.05.2017 ein
Grundwasserstand von ca. 6,91 m unter Pegeloberkante gemessen. Zugleich wurden im Rahmen
der orientierenden Untersuchung ausgehend von
der tiefsten Auffüllung eine Mächtigkeit der unbelasteten Grundwasserüberdeckung von ca. 2 m
festgestellt (SakostaCAU GmbH, München,
30.06.2017).
Waldflächen produzieren Frischluft und tragen
damit generell zur Verbesserung der Lufthygiene
und des lokalen Klimas bei (Kategorie II).
Das Landschaftsbild ist durch den vorhandenen
Wald im Übergang von den bebauten Flächen des
Gewerbegebietes im Norden zum Gewässerlauf
des Lainbachs im Süden geprägt. Der Waldbestand ist Teilfläche eines weitgehend geschlosseDie mit der Änderung der Nutzung verbundene Ronen Gehölzbandes entlang des Lainbachs. Diesem dung des Waldes führt zur Veränderung des Landkommt als landschaftsprägendes Element eine
schaftsbildes.
hohe Bedeutung (Kategorie III) für das Landschaftsbild, den jüngeren Fichtenforsten sowie den
Schotterflächen und der Schlagflur eine geringe
Bedeutung für das Landschaftsbild zu (Kategorie I).
Die Planung führt nicht zu erheblichen Auswirkungen
Innerhalb des Plangebietes liegen keine relevanten
auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Eventuell
Ausprägungen (z.B. Bau- bzw. Bodendenkmäler)
zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der
vor.
Meldepflicht gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden die
Außer der Bedeutung der Fläche für die HolzproVoraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden
duktion und den unter den anderen Schutzgütern
Gewerbegebietes geschaffen. Damit wird dem kondargelegten Funktionen (z.B. Klima/Lufthygiene
kreten Baulandbedarf ortsansässiger Gewerbetreiund Erholung), die auch für das Schutzgut Mensch
bender Rechnung getragen. Zugleich werden die
Relevanz besitzen, sind keine Weiteren auf dieses
Belange des Hochwasserschutzes im Rahmen der
Schutzgut bezogenen Funktionen zu nennen.
verbindlichen Bauleitplanung gewürdigt.
Bei Nicht-Durchführung der Planung wird der aktuelle Bestand (vgl. Beschreibung „Bestand“) erhalten.
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung besteht die wesentliche Maßnahme zur Vermeidung/ Minderung nachteiliger Umweltauswirkungen in der Standortwahl. Im vorliegenden Fall erfolgt ein Beitrag zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen dadurch, dass die Bauflächen an das bestehende Gewerbegebiet
angrenzen und somit der Umfang erforderlicher Erschließungsmaßnahmen gering gehalten werden kann.
Zugleich wird einer Zersiedelung durch Gewerbeansiedlungen auf der „Grünen Wiese“ mittelbar entgegen
gewirkt. Des Weiteren wird durch die dargestellte Gebietseingrünung im Süden in Zusammenhang mit
einem den Lainbach begleitenden Gehölz (außerhalb des Plangebietes), die Leitfunktion, welche das
Gewässer und seine Begleitvegetation insbesondere für das Schutzgut Tiere erfüllen, teilweise aufrecht
erhalten. Der Erhalt der Waldflächen im Osten und Westen dient vorrangig der Minderung der Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Landschaftsbild.
Weitere Vermeidungs- /Minderungsmaßnahmen, die zu einer weiteren Reduzierung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten und Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild beitragen
können, sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen. Insbesondere sind dort die Ausgestaltung der Grünfläche sowie die Hochwasserschutzmaßnahmen zu konkretisieren.
Die Zielsetzung der Planung, dass bestehende Gewerbegebiet zu erweitern, um den gewerblichen Baulandbedarf der ortsansässigen Betriebe zu befriedigen, lässt keine grundsätzlichen Planungsalternativen
zu.
Schutzgut
Kultur-/Sachgüter
Schutzgut
Mensch
"Nullvariante"
Vermeidungs- /
Minderungsmaßnahmen
Planungsalternativen
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Schutzgut
Landschaftsbild
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
Bestand
11
Planung
Der konkrete Kompensationsbedarf ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu ermitteln. Erst
dann kann auf Basis des im Bebauungsplan festgelegten Maßes der baulichen Nutzung in Kombination
mit den dort fixierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, zu welchen auch die Summe an grünordnerischen Maßnahmen zu zählen sind, die Beeinträchtigungsintensität von Natur und Landschaft im
Detail dargestellt werden. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes wird der Kompensationsbedarf für
den Änderungsbereich wie folgt abgeschätzt:
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Teilfläche 1:
Bewertung des Bestandes: geringe Bedeutung für Natur und Landschaft - Kategorie I
Eingriff: hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad - Typ A
=> Beeinträchtigungsintensität A I
Flächengröße: 0,62 ha; Faktorenspanne: 0,3-0,6; Kompensationsbedarf: 0,19 ha - 0,37 ha
Erwarteter Kompensationsbedarf Teilfläche 2:
(ca. in ha)
Bewertung des Bestandes: mittlere Bedeutung für Natur und Landschaft - Kategorie II
Eingriff: hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad - Typ A
=> Beeinträchtigungsintensität A II
Flächengröße: 2,50 ha; Faktorenspanne: 0,8-1,0; Kompensationsbedarf: 2,00 ha - 2,50 ha
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Kompensationsbedarf gesamt: 2,19 ha - 2,87 ha
Da die Planung mit einem hohen Versiegelungs- und Nutzungsgrad (Typ A) verbunden sein wird und die
betroffenen Gebiete in der Zusammenschau der Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes von geringer (Kategorie I) bis mittlerer Bedeutung (Kategorie II) sind, ist in Abhängigkeit der im
Bebauungsplan durchzuführenden detaillierten Bestandserfassung und der dort festgesetzten Minderungsmaßnahmen bei einer Eingriffsfläche von ca. 3,12 ha von einem Kompensationsbedarf zwischen
2,19 ha (Faktor 0,3 bzw. 0,8) und 2,87 ha (Faktor 0,6 bzw. 1,0) auszugehen.
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Empfehlung für
die
Kompensation
Es wird empfohlen, den naturschutzrechtlichen Ausgleich auf Flächen aus dem Ökokonto der Gemeinde
Benediktbeuern umzusetzen.
Die als „Bestand“ bezeichnete Spalte gibt die aktuell in Natura vorhandene Ausprägung der Schutzgüter
wieder (= aktuelle Umweltsituation). Die als „Planung“ bezeichnete Spalte umfasst die Darstellung im vorliegenden Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung sowie die daraus abgeleiteten Umweltauswirkungen.
Der Bestand und die Planung werden in die zu untersuchenden Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Boden,
Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Mensch differenziert (Nr. 2a/b der Anlage
zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB).
Die Betrachtung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung wird in der
tabellarischen Zusammenstellung unter dem Punkt „Nullvariante“ gefasst (Nr. 2b der Anlage zu § 2 Abs. 4
und § 2a BauGB).
Beschreibung der Die in die Umweltprüfung integrierte naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verlangt die Festlegung von
Merkmale der
Maßnahmen, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen vermieden bzw. gemindert werden können (Nr.
verwendeten
2c der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB). In der tabellarischen Zusammenfassung sind VermeidungsVerfahren
und Minderungsmaßnahmen in einem eigenen Punkt gefasst. Gleichfalls kommt der Leitfaden „Bauen im
Einklang mit Natur und Landschaft“ in der ergänzten Fassung (Januar 2003) zur überschlägigen Ermittlung
der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Anwendung (Nr. 2c der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
BauGB). Ferner sind Vorschläge für sinnvolle Kompensationsmaßnahmen aufgeführt.
Die Umweltprüfung endet mit der Zusammenfassung der Ergebnisse (in der Tabelle: Schwerpunkt der
Umweltauswirkungen) (Nr. 3c der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB).
Zum Detaillierungsgrad der Angaben sei angemerkt, dass sie der Planungsebene der Flächennutzungsplanung entsprechen und nicht den Detaillierungsgrad der Ebene der Bebauungsplanung besitzen (können). Dementsprechend sind beispielsweise die Angaben zu erforderlichen Vermeidungs-/Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen auf der Ebene der Bebauungsplanung weiter zu konkretisieren.
Hinweis auf technische Lücken /
Keine der Ebene der Flächennutzungsplanung entsprechenden Lücken.
fehlende
Kenntnisse
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benediktbeuern
Bestand
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Planung
Empfohlene MonitoringmaßnahAußer den generell gültigen Monitoringaufgaben sind keine spezifischen Maßnahmen für den Planbereich
men zur Überwa- erforderlich. Ggf. können erforderliche Monitoringaufgaben erst auf der Ebene der Bebauungsplanung
chung der Umdetailliert benannt werden.
weltauswirkungen
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für
die Erweiterung des zwischen der Bahnlinie München-Kochel und der Bundesstraße B11 gelegenen Gewerbegebietes nach Süden geschaffen werden. Der derzeit weitgehend bewaldete Änderungsbereich
grenzt nördlich an den Lainbach an.
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Die Gemeinde Benediktbeuern hat sich mit den Grundsätzen und Zielen von Landesentwicklungsprogramm und Regionalplanung umfassend auseinandergesetzt. Dabei ist der Gemeinde bewusst, dass nicht
alle der im Landesentwicklungsprogramm 2013 und Regionalplan Oberland genannten Ziele und Grundsätze erfüllt werden können. Im vorliegenden Planungsfall steht insbesondere das Ziel des Walderhalts in
Konkurrenz zur nachhaltigen Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raumes, so dass dieser seine
Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum erfüllen kann. Die Gemeinde hat in der Abwägung
der verschiedenen Belange dem Belang der Schaffung von Gewerberaum höheres Gewicht beigemessen
und damit den Widerspruch überwunden.
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Als wesentliche Auswirkung des Vorhabens ist die mit der Planung in Verbindung stehende Überbauung
von Flächen zu nennen. Hierdurch gehen Vegetationsbestände verloren, forstlich genutzter Boden wird
versiegelt, der Oberflächenwasserabfluss, die Grundwasserneubildung, das lokale Klima und das Landschaftsbild erfahren Veränderungen.
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Schwerpunkt der
Umweltauswirkungen
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung besteht die wesentliche Maßnahme zur Vermeidung/ Minderung nachteiliger Umweltauswirkungen in der Standortwahl. Im vorliegenden Fall erfolgt ein Beitrag zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen dadurch, dass die Bauflächen an das bestehende Gewerbegebiet
angrenzen und somit der Umfang erforderlicher Erschließungsmaßnahmen gering gehalten werden kann.
Zugleich wird einer Zersiedelung durch Gewerbeansiedlungen auf der „Grünen Wiese“ mittelbar entgegen
gewirkt. Des Weiteren wird durch die dargestellte Gebietseingrünung im Süden in Zusammenhang mit
einem den Lainbach begleitenden Gehölz (außerhalb des Plangebietes), die Leitfunktion, welche das
Gewässer und seine Begleitvegetation insbesondere für das Schutzgut Tiere erfüllen, teilweise aufrecht
erhalten. Der Erhalt der Waldflächen im Osten und Westen dient vorrangig der Minderung der Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Landschaftsbild.
Die Plandarstellung des bislang im Flächennutzungsplan als „Bachbegleitende Wälder, Auwälder“ dargestellten Bereiches als Gewerbegebiet führt zu kompensationspflichtigen Eingriffen in Natur und Landschaft. Je nach Ausgestaltung der Bebauungsplanung sind zwischen 2,19 ha und 2,87 ha Ausgleichsfläche zu erbringen. Es wird empfohlen, den naturschutzrechtlichen Ausgleich auf Flächen aus dem Ökokonto der Gemeinde Benediktbeuern zu realisieren.
Eine zum Vorhaben durchgeführte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (r2 Landschaftsarchitektur,
22.08.2016) kam zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben für keine der Arten des Anhangs IV der
FFH-Richtlinie sowie für keine europäische Vogelart gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden, sofern artenschutzrechtliche Maßnahmen (u. a. Zeitfenster für Rodungsarbeiten und Baufeldfreimachung, Aufhängen von Fledermauskästen
und Nisthilfen für Höhlenbrüter, Anlage von Laichgewässern für die Gelbbauchunke) umgesetzt werden.
Benediktbeuern, den
Hans Kiefersauer
1. Bürgermeister
Ute Wellhöfer
(Planungsbüro U-Plan)
Planfertiger
(Siegel)
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