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Durch verschiedene Abweichungen des Bau-IST vom
Bau-SOLL (=Auftrag) verlangt der Auftragnehmer eine
Vergütungsanpassung. Diese soll nun durch eine eigene
Berechnung geprüft werden.
Dazu wird eine Ausgleichsberechnung angelegt...
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...die hiermit zur weiteren Bearbeitung vorliegt.
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Nachträge bzw. Vergütungsanpassungen können
verschiedene Ursachen haben. Diese sind in der Liste
dargestellt.
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Als erstes soll der Wegfall einer Leistung dargestellt
werden.
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Dazu greifen Sie auf das Auftrags-LV zurück...
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...und markieren die Position(en), die komplett
weggefallen sind. Hier die „Einbauleuchten“.
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Aus dieser Leistungsminderung entsteht ein
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers, den Sie jetzt
schon der Höhe nach erkennen können.
Erscheint er Ihnen hoch, vielleicht sogar zu hoch?
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Bei den Bodenbelägen wurden die ausgeschriebenen
Mengen in der Abrechnung nicht erreicht. Vielleicht auch
deshalb, weil bei der Ausschreibung ein
„Sicherheitszuschlag“ eingebaut wurde.
Die Folgen sehen Sie gleich...
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Markieren Sie die betroffenen Positionen der
Bodenbeläge ...
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... und tragen sie die Abrechnungsmengen ein.
Da die Mindermengen >10% sind, entstehen weitere
Ausgleichsansprüche. Gleich werden Sie die Summe
sehen...
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Erscheint Ihnen dies zu hoch ?
Sie werden gleich sehen, dass die Ansprüche auf Basis
der vorgelegten und akzeptierten EFB Preis 1(*)
berechtigt sind!
(*) EFB 1a = 221 EFB 1b =222 gemäß VHB Juli 2008
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Hier der Nachweis, dass 58,14 % der EP bei
Unterdeckung als Vergütungsanspruch für
Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten
und Gewinn zu vergüten sind – für nicht ausgeführte
Leistungen!
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So sieht der detaillierte ausgedruckte Nachweis
„schwarz auf weiß“ aus. Teil 1...
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...und Teil 2.
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Wie aber wäre es gewesen, wenn „Meier“ den Auftrag
erhalten hätte?
Hier seine Vergütungsansprüche prozentual...
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...und absolut.
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Im Vergleich...
Auftragnehmer „Müller“
Abrechnungssumme auf Basis der
IST-Mengen und Vergabe-EP:
92.479,41 (netto)
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Im Vergleich...
Auftragnehmer „Müller“
Abrechnungssumme auf Basis der
IST-Mengen und Vergabe-EP:
92.479,41 (netto)
zuzüglich Ausgleichsanspruch (wie vor)
7.519,13 (netto)
Summe
99.998,54 Netto)
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Dagegen „Meier“
Abrechnungssumme auf Basis der
IST-Mengen und Vergabe-EP:
95.147,78 (netto)
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Dagegen „Meier“
Abrechnungssumme auf Basis der
IST-Mengen und Vergabe-EP:
95.147,78 (netto)
zuzüglich Ausgleichsanspruch (wie vor)
3.153,35 (netto)
Summe
98.301,13 Netto)
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Im Nachhinein wäre also „Meier“ mit
98.301,13 Netto)
gegenüber Müller mit
99.998,54 Netto)
der bessere Auftragnehmer gewesen.
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Was hätte bei der Vergabe besser laufen können?
Blenden wir noch einmal zurück...
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Bei der Prüfung der EFB-Preis hätte
der Stundenwert auffallen können.
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Zum Beispiel durch einen Vergleich
mit den Werten der
DBD-Baupreise EFB,
die in der ABC-Analyse nach
Zeitbedarf dargestellt und summiert
werden.
1.598,24 Std
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Ein Aufklärungsgespräch hätte
erbringen können, dass dem Bieter
bei den Zuschlagssätzen in seiner
Kalkulation ein Irrtum unterlaufen ist.
Diesen hätte er vor der Vergabe wie
folgt korrigiert:
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Übliche Zuschlagssätze hätten auch
zu einem plausiblen Zeitbedarf
geführt...
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Bei gleichem Bau-IST wären diese
Vergütungsansprüche entstanden.
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Damit hätte die Endabrechnung von Müller
so ausgesehen:
Abrechnungssumme auf Basis der
IST-Mengen und Vergabe-EP:
92.479,41 (netto)
zuzüglich Ausgleichsanspruch (wie vor)
4.945,08 (netto)
Summe
97.424,49 Netto)
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Rund 2500 Euro (netto) hätten eingespart werden
können, nur durch qualifizierte Prüfung und Wertung der
EFB Preis und ein zielführendes Aufklärungsgespräch...
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„Hätte, wäre, wenn“....
Beim nächsten mal besser mit x:plan ?
Mehr Information erhalten Sie dort, wo Sie auch diese
Präsentation erhalten haben!
Was aber, wenn es nicht nur Leistungsminderungen gibt,
Sondern auch Leistungsmehrungen. Wie berechnen Sie
In diesem Fall die Vergütung ?
Sehen Sie dazu noch
⇒ Die Ausgleichsberechnung mit x:plan