U P D - B e r a t u n g s f a l l d e s M o n a t s

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"Mein Arzt muss eine Behandlungsakte führen und als Patient darf ich
erfahren, was darin steht", sagt Elke Gravert von der hannoverschen
Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Nicht immer geht es dabei reibungslos zu. Rund 2.800 Mal im Jahr wenden
sich Ratsuchende mit Fragen zum so genannten Einsichtsrecht an die UPD.
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich
Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Behandlungsakte zu gewähren.
Das regelt Paragraf 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch. „Außerdem hat man
Anspruch auf eine Kopie der Unterlagen", erklärt die UPD-Beraterin. "Nur
Röntgenaufnahmen müssen dem Patienten gegen Quittung im Original
überlassen werden.“
In der Patientenakte findet man gesammelt alle seine Diagnosen,
Untersuchungsergebnisse und Therapien. Besonders wichtig ist das für
Ratsuchende wie Carsten B., der an Rheuma erkrankt ist und über die Jahre
viele Untersuchungen und Röntgenaufnahmen hat machen lassen. Aus
beruflichen Gründen ist der 38-Jährige nach Hannover gezogen und eine neue
Praxis war auch schnell gefunden. B. bat seinen früheren Rheumatologen um
Zusendung der Dokumente. Doch der antwortete nicht.
„Falls der Arzt nicht reagiert, sollten Betroffene auf ihr Einsichtsrecht
hinweisen“, sagt Gravert. „Und wenn der Arzt die Aufzeichnungen nicht
herausgibt, muss er das begründen.“ Nach dem Gesetz ist das nur aus
erheblichen therapeutischen Gründen möglich. „Etwa wenn zu befürchten ist,
dass der Patient durch die Befunde psychisch schwer belastet wird“, so die
Beraterin. Es empfehle sich, den Arzt zunächst persönlich um Akteneinsicht zu
bitten. Bei Problemen könne man Kopien der Aufzeichnungen immer noch
schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anfordern und eine Frist setzen.
Für jede Kopie kann die Praxis bis zu 50 Cent verlangen und zudem
anfallende Portokosten in Rechnung stellen. Kostengünstiger ist es, wenn die
Unterlagen auf einen Datenträger kopiert werden. Alternativ kann der neue
Arzt die Daten mit Einverständnis des Patienten direkt beim vorherigen
Kollegen anfordern. „Das ist auch ein sinnvoller Weg, wenn Patienten die
Einsicht aus therapeutischen Gründen verweigert wurde“, ergänzt Schwabe.
UPD-Tipp: Mehr Wissenswertes zum Einsichtsrecht bietet der „Ratgeber für
Patientenrechte“. Er ist kostenlos erhältlich beim Publikationsversand der
Bundesregierung unter 030/18 272 272, [email protected]
oder im Internet unter www.patientenbeauftragter.de. Bei Fragen erreichen
Ratsuchende die UPD regional in 21 Beratungsstellen und kostenfrei am
bundesweiten Telefon unter 0800 0 11 77 22.
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Jan Bruns
Referatsleitung Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Bundesgeschäftsstelle
Littenstraße 10 | 10179 Berlin
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Patienten können auf Wunsch ihre Krankenunterlagen einsehen und sogar
Kopien verlangen. Doch nicht immer wird dieses Recht auch gewährt.
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Patienten haben Recht auf Akteneinsicht
[email protected] | www.upd-online.de
Tel. 030.200 89 23-43 | Fax 030.200 89 23-50
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Die UPD berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen – vor Ort
in 21 regionalen Beratungsstellen (Adressen siehe www.upd-online.de), über ihren
Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies* Beratungstelefon:
Deutsch:
Türkisch:
Russisch:
0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
* Beratung auf Deutsch nur im dt. Festnetz kostenfrei
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Patientinnen
und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen –
qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei handelt sie im
gesetzlichen Auftrag nach § 65 b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die
Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im
Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die
Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den
Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche
Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den
Verband der Privaten Krankenversicherung.
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