"Mein Arzt muss eine Behandlungsakte führen und als Patient darf ich erfahren, was darin steht", sagt Elke Gravert von der hannoverschen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nicht immer geht es dabei reibungslos zu. Rund 2.800 Mal im Jahr wenden sich Ratsuchende mit Fragen zum so genannten Einsichtsrecht an die UPD. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Behandlungsakte zu gewähren. Das regelt Paragraf 630g im Bürgerlichen Gesetzbuch. „Außerdem hat man Anspruch auf eine Kopie der Unterlagen", erklärt die UPD-Beraterin. "Nur Röntgenaufnahmen müssen dem Patienten gegen Quittung im Original überlassen werden.“ In der Patientenakte findet man gesammelt alle seine Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und Therapien. Besonders wichtig ist das für Ratsuchende wie Carsten B., der an Rheuma erkrankt ist und über die Jahre viele Untersuchungen und Röntgenaufnahmen hat machen lassen. Aus beruflichen Gründen ist der 38-Jährige nach Hannover gezogen und eine neue Praxis war auch schnell gefunden. B. bat seinen früheren Rheumatologen um Zusendung der Dokumente. Doch der antwortete nicht. „Falls der Arzt nicht reagiert, sollten Betroffene auf ihr Einsichtsrecht hinweisen“, sagt Gravert. „Und wenn der Arzt die Aufzeichnungen nicht herausgibt, muss er das begründen.“ Nach dem Gesetz ist das nur aus erheblichen therapeutischen Gründen möglich. „Etwa wenn zu befürchten ist, dass der Patient durch die Befunde psychisch schwer belastet wird“, so die Beraterin. Es empfehle sich, den Arzt zunächst persönlich um Akteneinsicht zu bitten. Bei Problemen könne man Kopien der Aufzeichnungen immer noch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anfordern und eine Frist setzen. Für jede Kopie kann die Praxis bis zu 50 Cent verlangen und zudem anfallende Portokosten in Rechnung stellen. Kostengünstiger ist es, wenn die Unterlagen auf einen Datenträger kopiert werden. Alternativ kann der neue Arzt die Daten mit Einverständnis des Patienten direkt beim vorherigen Kollegen anfordern. „Das ist auch ein sinnvoller Weg, wenn Patienten die Einsicht aus therapeutischen Gründen verweigert wurde“, ergänzt Schwabe. UPD-Tipp: Mehr Wissenswertes zum Einsichtsrecht bietet der „Ratgeber für Patientenrechte“. Er ist kostenlos erhältlich beim Publikationsversand der Bundesregierung unter 030/18 272 272, [email protected] oder im Internet unter www.patientenbeauftragter.de. Bei Fragen erreichen Ratsuchende die UPD regional in 21 Beratungsstellen und kostenfrei am bundesweiten Telefon unter 0800 0 11 77 22. + + + + + + + + + + + + Kontakt für Rückfragen von Medien + + + + + + + + + + + + + Jan Bruns Referatsleitung Information und Kommunikation Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH Bundesgeschäftsstelle Littenstraße 10 | 10179 Berlin s t a n o M Patienten können auf Wunsch ihre Krankenunterlagen einsehen und sogar Kopien verlangen. Doch nicht immer wird dieses Recht auch gewährt. s e d l l a f s g n u t a r e B D P U Patienten haben Recht auf Akteneinsicht [email protected] | www.upd-online.de Tel. 030.200 89 23-43 | Fax 030.200 89 23-50 + + + + + + + + + + + + + + + + Mehr zur UPD + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + Die UPD berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen – vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen (Adressen siehe www.upd-online.de), über ihren Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies* Beratungstelefon: Deutsch: Türkisch: Russisch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr) 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr) 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr) * Beratung auf Deutsch nur im dt. Festnetz kostenfrei Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65 b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.