Beratung neu denken - Deutsches Ärzteblatt

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UNABHÄNGIGE PATIENTENBERATUNG
Beratung neu denken
Rebecca Beerheide
in Blick ins Gesetzbuch kann bei vielen Fragen
aufschlussreich sein: Die Unabhängige Patientenberatung, kurz UPD, soll nach § 65 b Sozialgesetzbuch V „Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen
und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert
und kostenfrei informieren und beraten“. Das hilft, die
scharfe Diskussion zu verstehen, die seit Monaten um
die Neuvergabe der UPD geführt wird. Zur Erinnerung:
Eine unabhängige Beratung wurde als Modellprojekt in
der rot-grünen Regierungszeit im Jahr 2000 gestartet.
2011 wurde sie Teil der Regelversorgung, seit Anfang
2016 organisiert mit der Sanvartis AG erstmals ein profitorientiertes Unternehmen eine aus dem zivilgesellschaftlichen Engagement entstandene Organisation.
Die bisherigen Betreiber – der Sozialverband VdK
Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband
sowie der Verbund unabhängiger Patientenberatung –
sind mit der europaweiten Ausschreibung vor den Kopf
gestoßen worden, konnten mit ihren Argumenten trotz
kartellrechtlicher Überprüfung nicht überzeugen. Die
Kritik an der Sanvartis AG bezieht sich auf die CallCenter-Dienstleistungen, die sie für Pharmaunternehmen, Krankenkassen oder auch Kassenärztliche Vereinigungen anbietet. Kann also solch ein Unternehmen
unabhängig, kostenfrei und qualitätsgesichert Patienten
beraten, wie es das Gesetz vorsieht?
Nach der harschen Kritik an der Neuvergabe der
UPD hat der zuständige Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef-Laumann (CDU), eilig
Schutzfunktionen eingebaut: Zusätzlich zu den bislang
üblichen Sitzungen des Beirates soll die Position eines
Auditors geschaffen werden. Der- oder diejenige kann
auf alle Unterlagen und Beratungsvorgänge zugreifen
und berichtet über mögliche Missstände direkt an Laumann. Wer diese Position übernehmen wird, ist Mitte
März noch unklar, offenbar ist die Suche schwieriger
als gedacht. Schließlich müsse man neben Gesundheitswissen auch Unternehmensbilanzen lesen können,
heißt es. Doch kann ein Auditor das große Misstrauen
gegenüber den Betreibern zerstreuen? Wohl kaum.
E
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 11 | 18. März 2016
Auch ein weiterer Blick ins Gesetz hilft, um zu erkennen, was bei der UPD-Vergabe an ein privates Unternehmen offenbar übersehen wurde: In § 65 b SGB V
heißt es, dass die UPD das Ziel habe, „die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen“. Nach
Ansicht der früheren Betreiber geschah dies durch den
Austausch mit den Patientenorganisationen, die auch
im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten sind. Mit
der UPD-Vergabe an die Sanvartis AG sei dieser Informationsfluss abrupt beendet worden, beklagten Vertreter der Organisationen bei der Anhörung im Bundestag.
Dort wird die Situation als politischer Unfall bewertet,
der erst 2021, wenn das neue Ausschreibungsverfahren
startet, behoben werden kann.
Bis dahin sollten sich die Gesundheitspolitiker ein
neues Konzept für die Vergabe ausdenken: Wäre es
nicht sinnvoller, die Beratung in einer steuerfinanzierten Stiftung zu organisieren? Damit wird die UPD aus
einem Interessenkonflikt befreit, den sie seit jeher mit
dem GKV-Spitzenverband hat: Die Kassen finanzieren
sie – gleichzeitig muss sie deren Verhalten beobachten
und kritisieren. Die dringend nötige Neuorganisation
der UPD wird in die Amtszeit eines neuen Patientenbeauftragten fallen. Eine Aufgabe, die die derzeitige Koalition einer neuen Regierung ab 2017 überlässt.
Rebecca Beerheide
Ressortleiterin Politische Redaktion
A 465
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