SEITE EINS UNABHÄNGIGE PATIENTENBERATUNG Beratung neu denken Rebecca Beerheide in Blick ins Gesetzbuch kann bei vielen Fragen aufschlussreich sein: Die Unabhängige Patientenberatung, kurz UPD, soll nach § 65 b Sozialgesetzbuch V „Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten“. Das hilft, die scharfe Diskussion zu verstehen, die seit Monaten um die Neuvergabe der UPD geführt wird. Zur Erinnerung: Eine unabhängige Beratung wurde als Modellprojekt in der rot-grünen Regierungszeit im Jahr 2000 gestartet. 2011 wurde sie Teil der Regelversorgung, seit Anfang 2016 organisiert mit der Sanvartis AG erstmals ein profitorientiertes Unternehmen eine aus dem zivilgesellschaftlichen Engagement entstandene Organisation. Die bisherigen Betreiber – der Sozialverband VdK Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie der Verbund unabhängiger Patientenberatung – sind mit der europaweiten Ausschreibung vor den Kopf gestoßen worden, konnten mit ihren Argumenten trotz kartellrechtlicher Überprüfung nicht überzeugen. Die Kritik an der Sanvartis AG bezieht sich auf die CallCenter-Dienstleistungen, die sie für Pharmaunternehmen, Krankenkassen oder auch Kassenärztliche Vereinigungen anbietet. Kann also solch ein Unternehmen unabhängig, kostenfrei und qualitätsgesichert Patienten beraten, wie es das Gesetz vorsieht? Nach der harschen Kritik an der Neuvergabe der UPD hat der zuständige Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef-Laumann (CDU), eilig Schutzfunktionen eingebaut: Zusätzlich zu den bislang üblichen Sitzungen des Beirates soll die Position eines Auditors geschaffen werden. Der- oder diejenige kann auf alle Unterlagen und Beratungsvorgänge zugreifen und berichtet über mögliche Missstände direkt an Laumann. Wer diese Position übernehmen wird, ist Mitte März noch unklar, offenbar ist die Suche schwieriger als gedacht. Schließlich müsse man neben Gesundheitswissen auch Unternehmensbilanzen lesen können, heißt es. Doch kann ein Auditor das große Misstrauen gegenüber den Betreibern zerstreuen? Wohl kaum. E Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 11 | 18. März 2016 Auch ein weiterer Blick ins Gesetz hilft, um zu erkennen, was bei der UPD-Vergabe an ein privates Unternehmen offenbar übersehen wurde: In § 65 b SGB V heißt es, dass die UPD das Ziel habe, „die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen“. Nach Ansicht der früheren Betreiber geschah dies durch den Austausch mit den Patientenorganisationen, die auch im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten sind. Mit der UPD-Vergabe an die Sanvartis AG sei dieser Informationsfluss abrupt beendet worden, beklagten Vertreter der Organisationen bei der Anhörung im Bundestag. Dort wird die Situation als politischer Unfall bewertet, der erst 2021, wenn das neue Ausschreibungsverfahren startet, behoben werden kann. Bis dahin sollten sich die Gesundheitspolitiker ein neues Konzept für die Vergabe ausdenken: Wäre es nicht sinnvoller, die Beratung in einer steuerfinanzierten Stiftung zu organisieren? Damit wird die UPD aus einem Interessenkonflikt befreit, den sie seit jeher mit dem GKV-Spitzenverband hat: Die Kassen finanzieren sie – gleichzeitig muss sie deren Verhalten beobachten und kritisieren. Die dringend nötige Neuorganisation der UPD wird in die Amtszeit eines neuen Patientenbeauftragten fallen. Eine Aufgabe, die die derzeitige Koalition einer neuen Regierung ab 2017 überlässt. Rebecca Beerheide Ressortleiterin Politische Redaktion A 465