Hollywood-Lächeln – auch für gesetzlich Versicherte

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PRESSEMITTEILUNG
Die UPD-Experten klären auf
Hollywood-Lächeln – auch für gesetzlich Versicherte
Berlin, 16. August 2017: Sie wünschen sich ein strahlendes Lächeln und wollen
auch morgen noch kraftvoll zubeißen – ganz ohne störende Zahnlücken?
Zahnersatz kann Abhilfe leisten. Aber allein der Gedanke an Behandlung und
Kosten treibt Betroffenen oft die Schweißperlen auf die Stirn. Mangelnde
Aufklärung ist ein Grund dafür. Viele Patienten wissen nicht, welche
Aufwendungen die Krankenkasse übernimmt und was aus der eigenen Tasche
gezahlt werden muss. Zusätzlich verwirren können Fachbegriffe wie
Regelversorgung, Festkostenzuschuss, Heil- und Kostenplan sowie die
zahlreichen Alternativen beim Zahnersatz. Damit Sie Ihrem Zahnarzt oder Ihrer
Versicherung nicht „zahnlos“ gegenüberstehen und der Zahnersatz zur
Kostenfalle mutiert, beraten Sie die Experten der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der kostenfreien Rufnummer 0800
011 77 22 dazu.
Viele Ratsuchende wenden sich mit medizinischen oder finanziellen Fragestellungen
zum Thema Zahnersatz an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Beim Zahnersatz schließt der Zahnarzt einzelne oder mehrere Zahnlücken durch
spezielle „Aufsätze“, sogenannte Brücken und Prothesen. Implantate sind eine
weitere Alternative. Bei stark zerstörten Zähnen können Kronen eine Lösung sein.
Sie werden wie eine schützende Kappe auf und um den Zahn angepasst und helfen
dabei, ihn zu erhalten. „Häufig beraten wir zur medizinischen Notwendigkeit
bestimmter Therapien. Aber auch die prothetische Versorgung sowie Vor- und
Nachteile von zuzahlungsfreien Alternativen fragen die Ratsuchenden sehr oft nach“,
erklärt Driss Wartini, Zahnarzt bei der Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland.
Regelversorgung – Jeder Versicherte hat Anspruch auf Zahnersatz
Grundsätzlich gilt: Auf die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz hat
jeder Versicherte einen Anspruch. Krankenkassen befürworten dabei die sogenannte
Regelversorgung. Sie deckt die notwendige Versorgung ab, orientiert sich am
zahnärztlichen Befund und sieht eine festgelegte Leistung vor, die nach § 12
Sozialgesetzbuch V dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen muss. So ist eine
wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Therapie sichergestellt. „Die
Leistungen der Regelversorgung sollen dem allgemein anerkannten Stand der
medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Sie müssen vor allem dazu beitragen,
dass das Behandlungsziel auf wirtschaftliche und zweckmäßige Weise erreicht wird“,
weiß Wartini. Wünschen Sie eine über die Grundversorgung hinausgehende
Leistung, zum Beispiel die Rundumverblendung einer Brücke oder den Einsatz von
Keramik als metallfreie Konstruktion, deckt die Regelversorgung diese Leistung nicht
ab. So soll das Wirtschaftlichkeitsgebot qualitativ minderwertige Leistungen und
gleichzeitig ausufernde Kosten verhindern.
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Zahnärzte und Krankenkassen orientieren sich bei ihrer Bewertung an einem
Katalog, der aktuell rund 50 Einzelbefunde für zerstörte oder verlorene Zähne
aufweist. Für jeden Befund ist ein bestimmter Betrag, der sogenannte Festzuschuss,
festgelegt.
Festkostenzuschuss steigern – Bonusheft lohnt sich
Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen feste Zuschüsse für Zahnersatz. Egal für welche Art
des Zahnersatzes Sie sich entscheiden, die Zuschüsse bleiben gleich. Sie decken
ungefähr die Hälfte der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab. Wenn Sie
regelmäßig zum Zahnarzt gehen und Ihr Bonusheft abstempeln lassen, sind Sie klar
im Vorteil. Sie erhalten einen höheren Festkostenzuschuss. So steigt die Zuwendung
nach mindestens fünf Jahren lückenloser Führung um 20 Prozent, nach zehn Jahren
sogar um 30 Prozent. Patienten mit einem geringen Einkommen profitieren von einer
Härtefallregelung. Sie können bis zu 100 Prozent der Kosten für die
Regelversorgung in der Basisvariante von Ihrer Versicherung erhalten.
Festzuschüsse bieten Ihnen den Vorteil, jede wissenschaftlich anerkannte
Therapieform, aber beispielsweise auch eine ästhetisch anspruchsvollere
Versorgung, in Anspruch nehmen zu können. Alles was dabei über die
Regelversorgung hinaus geht, zahlen Sie als Zusatzleistung aus dem eigenen
Portemonnaie.
Wichtig: Heil- und Kostenplan
Ein sogenannter Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt erstellt, dokumentiert die
voraussichtlichen Kosten und den Verlauf der Behandlung. Krankenkassen
entscheiden auf der Grundlage Ihres Heil- und Kostenplanes über die Höhe des
Zuschusses. Aufpassen! In der Regel müssen Sie den Plan Ihrer Versicherung,
idealerweise gemeinsam mit dem Bonusheft, vor der Behandlung vorlegen.
Ich benötige Zahnersatz. Worauf muss ich achten? Und wie vermeide ich es,
in eine Kostenfalle zu tappen? Die Unabhängige Patientenberatung
Deutschland (UPD) beantwortet Ihre Fragen
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Wie kann ich die Kosten, die ich selbst bezahlen muss, beeinflussen? Und
wie hoch sind die Zuschüsse meiner Krankenkasse?
Welche Unterschiede gibt es beim Zahnersatz? Wie kann ich erkennen,
was für mich die beste Lösung ist?
Meine Kasse verweigert die Zuzahlung? Welche Möglichkeiten habe ich?
Die UPD-Experten helfen gerne weiter. Sie erreichen die UPD kostenfrei unter der
Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und
samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr)
Weitere Informationen und Beratungsangebote: www.patientenberatung.de
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Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.
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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD
Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige
Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und
Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragen selbstbestimmt,
eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.
Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD
Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in
Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende
können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail,
oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland,
die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.
Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gehören auch Juristen
und Sozialversicherungsfachangestellte zum UPD-Beraterteam.
Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die Patientenberatung
über die individuelle Beratung hinaus Politik und Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im
Gesundheitswesen aufmerksam, unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf
diese Weise die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.
UPD – Die kostenlose Patientenauskunft für Deutschland im Serviceüberblick
Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk – kostenlose
Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung und ist wie folgt erreichbar:
Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00
bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Fremdsprachige Angebote: Beratung Türkisch, Rufnummer: 0800 011 77 23, Zeiten: montags bis
samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Russisch, Rufnummer: 0800 011 77 24, Zeiten: montags
bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Arabisch, Rufnummer: 0800 332 212 25, Zeiten:
dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.
Der Beratungs-Service vor Ort oder im UPD Beratungsmobil kann nach telefonischer
Terminabstimmung genutzt werden, und zwar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 25
(Zeiten: Mo – Fr 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr).
Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen das
Beratungsmobil Halt macht, stehen unter www.patientenberatung.de.
Weitere Informationen, auch zu Online-Beratungsmöglichkeiten und der App, finden Ratsuchende unter
www.patientenberatung.de, Facebook, Twitter oder Vimeo.
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Jann G. Ohlendorf
Sprecher
Tel.: +49 (0) 30 868 721-125
Mobil: +49 (0) 162 4083285
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Geschäftsführer: Thorben Krumwiede
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