P R A X I S Schutz von Beschäftigten vor der Vogelgrippe Informationen der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit D ie seit Ende 2003 in Asien auftretende Form der Vogelgrippe (aviäre Influenza) ist inzwischen auch in verschiedenen Regionen Europas und im Februar 2006 auch in Deutschland (Schwäne auf Rügen) aufgetreten. Anders als andere Influenza-A-Viren, die für den Menschen meist harmlose Formen der Vogelgrippe verursachen, kann der neue, äußerst virulente Erreger der Vogelgrippe oder „Geflügelpest“ bei einer Übertragung auf den Menschen eine ernsthafte Erkrankung auslösen, die in vielen Fällen zum Tode führt. Pandemiegefahr Obwohl die Fallzahlen erkrankter Menschen an der neuen Form der Vogelgrippe mit bisher 169 deutlich kleiner ist als zum Beispiel die im Jahr 2003 neu aufgetretene Atemwegserkrankung SARS (mehr als 8.000 Fälle), sehen Experten aller Gesundheitsinstitutionen in der neuen Vogelgrippe eine Bedrohung. Sie befürchten, dass durch gleichzeitige Infektion eines Menschen mit einem hoch virulenten aviären Influenzaund mit einem der üblicherweise in jedem Winterhalbjahr auftauchenden leicht übertragbaren humanen Influenzaviren ein neues gefährliches Grippevirus entstehen könnte, das sich weltweit ausbreiten könnte (Pandemie) und viele Todesopfer fordern würde. Aus diesem Grund haben zum Beispiel die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland entsprechende Pandemiepläne aufgestellt (Internet: www.rki.de/cln_006/nn_387378/DE/ Content/InfAZ/I/Influenza/Influenzapandemieplan.html). 14 Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) schätzt die Gefahr einer Einschleppung der neuen Form der Vogelgrippe über illegale Importe von lebendem Geflügel oder Geflügelprodukten als hoch ein. Um Infektionen heimischer Tiere durch Zugvögel zu verhindern, hat das Verbraucherschutzministerium eine Stallpflicht für Geflügel ab 17. Februar 2006 angeordnet. Zum Schutz gegebenenfalls betroffener Beschäftigter vor der neuen Form der Vogelgrippe gibt die Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) die folgenden Hinweise (im Internet: www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/ koord/kobas/vogelgr/index.html. Schutzmaßnahmen Der beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) angesiedelte Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und die Berufsgenossenschaften haben für den Fall eines Auftretens der Vogelgrippe bereits entsprechende Schutzmaßnahmen empfohlen. Schon 2003 wurde der Beschluss 608 „Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest“ (abrufbar unter www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/koord/ kobas/vogelgr/608.pdf) des ABAS gefasst. Dieser ist kürzlich überarbeitet worden und beschreibt Schutzmaßnahmen wie das Tragen Persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) einschließlich Atemschutz und die Beachtung von Hygienemaßnahmen. Betroffene Berufsgruppen in der Geflügelhaltung, Veterinärme- dizin, bei der Tierkörperbeseitigung sind aufgefordert, diese Maßnahmen zu beachten. Der berufsgenossenschaftliche Koordinierungskreis für biologische Arbeitsstoffe der BGZ (KOBAS) hat unter Beteiligung unter anderem von Experten des Robert Koch-Institutes und der Länder im Frühjahr 2005 eine Empfehlung zum Atemschutz bei Influenza erarbeitet, die anschließend vom ABAS als Beschluss 609 „Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes“ bestätigt wurde (www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/koord/ kobas/vogelgr/608.pdf). Dieser Beschluss geht nicht speziell auf aviäre Influenzaviren ein, deren Übertragung von Mensch zu Mensch bisher nicht sicher belegt ist, sondern generell auf den Schutz vor luftübertragenen Influenzaviren, die von erkrankten Menschen auf Nichterkrankte übertragen werden können. Dennoch können die Hinweise des Beschlusses 609 auch als hilfreich angesehen werden, falls es zu dem Fall käme, dass ein Mensch an der neuen Form der Vogelgrippe erkrankt ist und von medizinischem Personal behandelt werden müsste. Die wissenschaftlichen Grundlagen, die der KOBAS bei seinen Empfehlungen zugrunde gelegt hat, werden in der Zeitschrift Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Heft 1-2/2006 (abrufbar unter www.hvbg. de/d/bia/pub/grl/2006_003.pdf) veröffentlicht. Schutz von Dienstreisenden Das Auswärtige Amt sieht Reisen in betroffene Länder zurzeit Rheinisches Ärzteblatt 5/2006 P R A X I S (Stand: 16. Februar 2006) als unbedenklich an. Es empfiehlt allerdings: ➤ Den Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel vermeiden. ➤ Keine Vogel- oder Geflügelmärkte besuchen. ➤ Auf das Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen verzichten. Reisenden ist es außerdem verboten, aus einer Reihe von asiatischen Ländern Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union einzuführen. Das Auswärtige Amt hält zahlreiche weitere Hinweise im Internet bereit unter www.auswaertiges-amt.de Für den Fall einer Influenza-Pandemie hat das Auswärtige Amt für Auslandsreisende einen speziellen Influenza-Pandemieplan-Ausland ausgearbeitet, der auch auf die Mitnahmen von Medikamenten eingeht. Weitere Informationen Im Internet ist eine Reihe von guten, ausführlichen Informationen zur Vogelgrippe zugänglich, besonders sei auf das Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Institutes (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) und die von diesem Institut vorgenommene Risikobewertung sowie die FAQ-Seite zur Vogelgrippe des Robert Koch Instituts hingewiesen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de Friedrich-Loeffler-Institut www.fli.bund.de Robert Koch Institut www.rki.de Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft www.bmelv.de Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.de Europäische Kommission – Public Health Europa.eu.int Weltgesundheitsorganisation– WHO www.who.int Rheinisches Ärzteblatt 5/2006 FORTBILDUNG Der Arzt als Unternehmer Neue Seminarreihe der Ärztekammer Nordrhein wendet sich an junge Mediziner Die goldenen Zeiten sind vorbei. Das wirtschaftliche Klima wird zunehmend rauer, die Gesundheitspolitik trägt ihrerseits zur Verunsicherung bei. Die Risiken für den Arzt als Unternehmer haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Folge: Immer weniger junge Mediziner wagen den Schritt in die Selbständigkeit, immer mehr Praxen stehen ohne Nachfolgeregelung dar. Eine zunehmende Zahl von Praxen gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Zahl der Insolvenzen ist sprunghaft angestiegen. Grund genug für die Ärztekammer Nordrhein, in Zusammenarbeit mit der „Wotax Wirtschaftprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft“ ein Fortbildungsangebot ins Leben zu rufen, das die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte einer Praxis-Gründung oder -Übernahme ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Unter dem Titel „Der optimale Weg zur eigenen Praxis – Der Arzt als Unternehmer“ fand dieses Seminar erstmals Anfang Februar im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf statt. Auf dem Programm: Vorträge zu den wichtigsten steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Hürden, welche Ärzte, die sich mit dem Gedanken einer Niederlassung tragen, zu meistern und beachten haben. Was ist bei Verträgen bei der Übernahme einer Praxis oder der Gründung einer Praxisgemeinschaft zu beachten? Wie sieht eine moderne Praxisführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus? Wie bereite ich mich optimal auf Gespräche mit der Bank vor? Wie vermeide ich steuerliche Stolpersteine, um die neu geschaffene Existenz nicht in Gefahr zu brin- gen? Diese und weitere Fragen wurden erläutert und eingehend diskutiert. Als Referenten konnten namhafte Gastredner wie Dr. Reiner Schäfer-Golz (Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin) gewonnen werden. Die steuerlichen und finanziellen Themen behandelten die Experten der „Wotax“. Die Teilnehmer stellten der Fortbildung durchweg ein positives Zeugnis aus. Großes Informationsbedürfnis „Das Bedürfnis nach Informationen in diesem Feld ist groß, wir haben mit diesem Fortbildungs-Angebot offenen Türen eingerannt“, sagt der Geschäftsführende Arzt der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Robert Schäfer, „die gute Idee hat bereits Nachahmer gefunden.“ Die Veranstaltung war der Auftakt zu einer neuen FortbildungsReihe. Bereits am 9. Juni bietet die Ärztekammer Nordrhein zusammen mit der Wotax das nächste Seminar für medizinische Existenzgründer im Haus der Ärzteschaft an. Die Teilnahmegebühr beträgt 35,- EUR, es werden 5 Fortbildungspunkte vergeben. Weitere Informationen und das Anmeldeformular stehen im Internet unter www.wotaxmed.de bereit. ÄkNo/Wotax Ärztliche Körperschaften im Internet www.aekno.de Ärztekammer Nordrhein www.kvno.de Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein www.arzt.de Deutsches Ärztenetz 15