Schutz von Beschäftigten vor der Vogelgrippe

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P R A X I S
Schutz von Beschäftigten
vor der Vogelgrippe
Informationen der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit
D
ie seit Ende 2003 in Asien
auftretende Form der Vogelgrippe (aviäre Influenza) ist inzwischen auch in verschiedenen Regionen Europas und im
Februar 2006 auch in Deutschland
(Schwäne auf Rügen) aufgetreten.
Anders als andere Influenza-A-Viren, die für den Menschen meist
harmlose Formen der Vogelgrippe
verursachen, kann der neue, äußerst virulente Erreger der Vogelgrippe oder „Geflügelpest“ bei einer Übertragung auf den Menschen
eine ernsthafte Erkrankung auslösen, die in vielen Fällen zum Tode
führt.
Pandemiegefahr
Obwohl die Fallzahlen erkrankter
Menschen an der neuen Form der
Vogelgrippe mit bisher 169 deutlich
kleiner ist als zum Beispiel die im
Jahr 2003 neu aufgetretene Atemwegserkrankung SARS (mehr als
8.000 Fälle), sehen Experten aller
Gesundheitsinstitutionen in der neuen Vogelgrippe eine Bedrohung. Sie
befürchten, dass durch gleichzeitige
Infektion eines Menschen mit einem
hoch virulenten aviären Influenzaund mit einem der üblicherweise in
jedem Winterhalbjahr auftauchenden leicht übertragbaren humanen
Influenzaviren ein neues gefährliches Grippevirus entstehen könnte,
das sich weltweit ausbreiten könnte
(Pandemie) und viele Todesopfer
fordern würde. Aus diesem Grund
haben zum Beispiel die Europäische
Union und die Bundesrepublik Deutschland entsprechende
Pandemiepläne aufgestellt (Internet:
www.rki.de/cln_006/nn_387378/DE/
Content/InfAZ/I/Influenza/Influenzapandemieplan.html).
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Das Bundesforschungsinstitut
für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) schätzt die Gefahr einer
Einschleppung der neuen Form der
Vogelgrippe über illegale Importe
von lebendem Geflügel oder Geflügelprodukten als hoch ein. Um Infektionen heimischer Tiere durch
Zugvögel zu verhindern, hat das
Verbraucherschutzministerium eine
Stallpflicht für Geflügel ab 17. Februar 2006 angeordnet.
Zum Schutz gegebenenfalls betroffener Beschäftigter vor der neuen Form der Vogelgrippe gibt die
Berufsgenossenschaftliche Zentrale
für Sicherheit und Gesundheit
(BGZ) die folgenden Hinweise (im
Internet: www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/
koord/kobas/vogelgr/index.html.
Schutzmaßnahmen
Der beim Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
angesiedelte Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und die
Berufsgenossenschaften haben für
den Fall eines Auftretens der Vogelgrippe bereits entsprechende Schutzmaßnahmen empfohlen. Schon 2003
wurde der Beschluss 608 „Empfehlung spezieller Maßnahmen zum
Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest“ (abrufbar unter
www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/koord/
kobas/vogelgr/608.pdf) des ABAS
gefasst.
Dieser ist kürzlich überarbeitet
worden und beschreibt Schutzmaßnahmen wie das Tragen Persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)
einschließlich Atemschutz und die
Beachtung von Hygienemaßnahmen. Betroffene Berufsgruppen in
der Geflügelhaltung, Veterinärme-
dizin, bei der Tierkörperbeseitigung
sind aufgefordert, diese Maßnahmen zu beachten.
Der berufsgenossenschaftliche
Koordinierungskreis für biologische
Arbeitsstoffe der BGZ (KOBAS)
hat unter Beteiligung unter anderem von Experten des Robert
Koch-Institutes und der Länder im
Frühjahr 2005 eine Empfehlung
zum Atemschutz bei Influenza erarbeitet, die anschließend vom ABAS
als Beschluss 609 „Arbeitsschutz
beim Auftreten von Influenza unter
besonderer Berücksichtigung des
Atemschutzes“ bestätigt wurde
(www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/koord/
kobas/vogelgr/608.pdf).
Dieser Beschluss geht nicht speziell auf aviäre Influenzaviren ein,
deren Übertragung von Mensch zu
Mensch bisher nicht sicher belegt
ist, sondern generell auf den Schutz
vor luftübertragenen Influenzaviren, die von erkrankten Menschen
auf Nichterkrankte übertragen werden können.
Dennoch können die Hinweise
des Beschlusses 609 auch als hilfreich angesehen werden, falls es zu
dem Fall käme, dass ein Mensch an
der neuen Form der Vogelgrippe erkrankt ist und von medizinischem
Personal behandelt werden müsste.
Die wissenschaftlichen Grundlagen, die der KOBAS bei seinen
Empfehlungen zugrunde gelegt hat,
werden in der Zeitschrift Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Heft
1-2/2006 (abrufbar unter www.hvbg.
de/d/bia/pub/grl/2006_003.pdf) veröffentlicht.
Schutz von Dienstreisenden
Das Auswärtige Amt sieht Reisen in betroffene Länder zurzeit
Rheinisches Ärzteblatt 5/2006
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(Stand: 16. Februar 2006) als unbedenklich an. Es empfiehlt allerdings:
➤ Den Kontakt mit lebendem oder
totem Geflügel vermeiden.
➤ Keine Vogel- oder Geflügelmärkte besuchen.
➤ Auf das Halten von Ziervögeln
bei Aufenthalt in den betroffenen
Regionen verzichten.
Reisenden ist es außerdem verboten, aus einer Reihe von asiatischen Ländern Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und
andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte
Jagdtrophäen in die Europäische
Union einzuführen.
Das Auswärtige Amt hält zahlreiche weitere Hinweise im Internet
bereit unter www.auswaertiges-amt.de
Für den Fall einer Influenza-Pandemie hat das Auswärtige Amt für
Auslandsreisende einen speziellen
Influenza-Pandemieplan-Ausland
ausgearbeitet, der auch auf die Mitnahmen von Medikamenten eingeht.
Weitere Informationen
Im Internet ist eine Reihe von guten, ausführlichen Informationen zur Vogelgrippe
zugänglich, besonders sei auf das Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Institutes (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit)
und die von diesem Institut vorgenommene Risikobewertung sowie die FAQ-Seite
zur Vogelgrippe des Robert Koch Instituts
hingewiesen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
www.baua.de
Friedrich-Loeffler-Institut
www.fli.bund.de
Robert Koch Institut
www.rki.de
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
www.bmelv.de
Auswärtiges Amt
www.auswaertiges-amt.de
Europäische Kommission – Public Health
Europa.eu.int
Weltgesundheitsorganisation– WHO
www.who.int
Rheinisches Ärzteblatt 5/2006
FORTBILDUNG
Der Arzt als Unternehmer
Neue Seminarreihe der Ärztekammer Nordrhein wendet
sich an junge Mediziner
Die goldenen Zeiten sind vorbei.
Das wirtschaftliche Klima wird
zunehmend rauer, die Gesundheitspolitik trägt ihrerseits zur Verunsicherung bei. Die Risiken für den
Arzt als Unternehmer haben in den
letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Folge: Immer weniger junge Mediziner wagen den Schritt in
die Selbständigkeit, immer mehr
Praxen stehen ohne Nachfolgeregelung dar. Eine zunehmende Zahl
von Praxen gerät in wirtschaftliche
Schwierigkeiten, die Zahl der Insolvenzen ist sprunghaft angestiegen.
Grund genug für die Ärztekammer Nordrhein, in Zusammenarbeit
mit der „Wotax Wirtschaftprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft“
ein Fortbildungsangebot ins Leben
zu rufen, das die steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte einer Praxis-Gründung oder
-Übernahme ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt.
Unter dem Titel „Der optimale
Weg zur eigenen Praxis – Der Arzt
als Unternehmer“ fand dieses Seminar erstmals Anfang Februar im
Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf
statt. Auf dem Programm: Vorträge
zu den wichtigsten steuerlichen,
rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Hürden, welche Ärzte, die
sich mit dem Gedanken einer Niederlassung tragen, zu meistern und
beachten haben.
Was ist bei Verträgen bei der
Übernahme einer Praxis oder der
Gründung einer Praxisgemeinschaft zu beachten? Wie sieht eine
moderne Praxisführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus?
Wie bereite ich mich optimal auf
Gespräche mit der Bank vor? Wie
vermeide ich steuerliche Stolpersteine, um die neu geschaffene
Existenz nicht in Gefahr zu brin-
gen? Diese und weitere Fragen
wurden erläutert und eingehend
diskutiert.
Als Referenten konnten namhafte Gastredner wie Dr. Reiner
Schäfer-Golz (Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin) gewonnen werden.
Die steuerlichen und finanziellen
Themen behandelten die Experten
der „Wotax“. Die Teilnehmer stellten der Fortbildung durchweg ein
positives Zeugnis aus.
Großes Informationsbedürfnis
„Das Bedürfnis nach Informationen in diesem Feld ist groß, wir haben mit diesem Fortbildungs-Angebot offenen Türen eingerannt“,
sagt der Geschäftsführende Arzt
der Ärztekammer Nordrhein, Dr.
Robert Schäfer, „die gute Idee hat
bereits Nachahmer gefunden.“
Die Veranstaltung war der Auftakt zu einer neuen FortbildungsReihe.
Bereits am 9. Juni bietet die Ärztekammer Nordrhein zusammen mit
der Wotax das nächste Seminar für
medizinische Existenzgründer im
Haus der Ärzteschaft an. Die Teilnahmegebühr beträgt 35,- EUR, es
werden 5 Fortbildungspunkte vergeben. Weitere Informationen und das
Anmeldeformular stehen im Internet
unter www.wotaxmed.de bereit.
ÄkNo/Wotax
Ärztliche Körperschaften
im Internet
www.aekno.de
Ärztekammer Nordrhein
www.kvno.de
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
www.arzt.de
Deutsches Ärztenetz
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