Erläuterungen zur Vogelgrippe für das Personal im Sanitäts

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Erläuterungen zur Vogelgrippe für das Personal im
Sanitäts- und Rettungsdienst
Das Vogelgrippevirus (H5 N1) könnte bald auch in Deutschland sein, weshalb das
Personal im Rettungs- und Sanitätsdienst entsprechend informiert sein sollte.
Die Vogelgrippe ist eine Tierkrankheit, die von Hause aus für den Menschen nicht
gefährlich ist. Eine gewisse Gefahr besteht nur bei Menschen, die intensiven Kontakt
mit infiziertem Geflügel (das es bisher in Deutschland nicht gibt) hatte. Das
Vogelgrippevirus ist von Hause aus nicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Eine
Übertragung ist allerdings beschrieben bei einem direkten Kontakt mit Menschen, bei
denen ein bestätigter Erkrankungsfall oder der Verdacht einer Erkrankung vorliegt
(z.B. beim Transport derartiger Personen). Voraussetzung für eine Infektion an
Menschen ist bei der hohen genetischen Variabilität der Influenzaviren aufgrund der
hohen Mutationsfrequenz und der Fähigkeit zum Genaustausch, dass es bei mit
Grippeviren infizierten Menschen zu einer Kreuzung mit dem Vogelgrippevirus
kommen könnte. Auf diese Weise könnte ein neues Influenzavirus entstehen, das
dann von Mensch zu Mensch übertragbar wäre. Dieses Virus wäre für das
menschliche Immunsystem vollkommen unbekannt.
Das Risiko einer Infektion kann für den gesunden Menschen allgemein als gering
angesehen werden. Eine Gefährdung stellt lediglich der direkte Kontakt mit infizierten
Tieren und kontaminierten Produkten und Materialien dar.
Übertragungswege
Infizierte
Tiere
scheiden
das
Virus
in
hoher
Konzentration
mit
allen
Körperausscheidungen (Kot, Speichel, Tränenflüssigkeit) aus, wobei der Kot eine
hohe Infektiosität aufweist.
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann die Übertragung auf Menschen sowohl
aerogen als auch durch Schmierinfektionen über die Schleimhäute erfolgen. Ein
direkter
Kontakt
kontaminierten
mit
den
Produkten
infizierten
bzw.
Tieren,
Materialien
deren
erscheint
Ausscheidungen
für
eine
oder
Übertragung
erforderlich zu sein. Eine indirekte Übertragung über die Luft ist bei starker
Staubentwicklung ebenfalls möglich.
Artikel 2005 Erläuterung zur Vogelgrippe 31.10.
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Schutzmaßnahmen
Eine Impfung gegen das Vogelgrippevirus gibt es für den Menschen nicht. Aus
Arbeitsschutzgründen ist es deshalb auch nicht erforderlich, Beschäftigten im
Rettungs- und Sanitätsdienst eine Influenza Schutzimpfung mit dem aktuellen
humanen Influenza-Impfschutz anzubieten, da diese Impfung nicht dem Schutz vor
Infektionen durch den Erreger des Vogelgrippevirus dient.
Bei Ausbruch der Erkrankung kann eine Therapie mit Neuraminidasehemmern die
Erkrankung lindern. (Tamiflue ®, Relenza ®). Bei Ausbruch der Erkrankung hat der
Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen einschließlich der persönlichen
Schutzausrüstung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bereitzulegen und zu
treffen. Die Beschäftigten haben die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten
und
Schutzvorrichtungen,
sowie
die
persönliche
Schutzausrüstung
bestimmungsgemäß zu verwenden.
Sollte es zu einer Grippewelle mit dem Vogelgrippevirus kommen, sind die auch bei
einer Influenza Epidemie speziellen Verhaltensregeln zu beachten:
1.
Bei Verdacht ist der Patient möglichst in einem separaten Raum, getrennt von
anderen Personen unterzubringen und wenn zumutbar mit einem MundNasen-Schutz (MNS) auszustatten. Personen, die unmittelbar Kontakt zum
Patienten haben, sollten sich mit einem Schutzkittel, Einmalhandschuhen und
einem MNS, der den Anforderungen der Geräteklasse FFP 1 erfüllt,
ausstatten.
2.
Bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus ist dieses im Voraus über die
Verdachtsdiagnose (Erkrankung) zu informieren, zur Vorbereitung einer
Isolierung.
3.
Für das den Transport durchführende Personal ist bei Tätigkeit am Patienten
das Tragen von Einmalhandschuhen, Schutzkitteln und FFP 2 – Masken,
gegebenenfalls einer Schutzbrille zu empfehlen.
4.
Nach dem Transport ist eine Scheuerwischdesinfektion sämtlicher Flächen
und Gegenstände mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener
Wirksamkeit für das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ durchzuführen.
Nach Ablegung der Schutzkleidung ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
Artikel 2005 Erläuterung zur Vogelgrippe 31.10.
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Der Arbeitgeber hat Beschäftigten mit möglichem direkten Kontakt zu Erkrankten
oder krankheitsverdächtigen Personen eine prophylaktische antivirale Therapie mit
Neuraminidasehemmern zur Verfügung zu stellen.
Prof. Dr. med. P. Sefrin
Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie
-Sektion für Präklinische NotfallmedizinOberdürrbacher Straße 6
97080 Würzburg
Literatur:
Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen
durch den Erreger der klassischen Geflügelpest – Beschluss des Ausschusses für
biologische Arbeitsstoffe (ABAS 608) Oktober 2003.
Empfehlung des Rober-Koch-Instituts zur Prophylaxe für und zum Management von
gefährdeten Personen durch aviäre Influenza (Stand:14.10.2005).
Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des
Atemschutzes – Beschluss des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe
(ABAS 609) Mai 2005.
Artikel 2005 Erläuterung zur Vogelgrippe 31.10.
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