Erläuterungen zur Vogelgrippe für das Personal im Sanitäts- und Rettungsdienst Das Vogelgrippevirus (H5 N1) könnte bald auch in Deutschland sein, weshalb das Personal im Rettungs- und Sanitätsdienst entsprechend informiert sein sollte. Die Vogelgrippe ist eine Tierkrankheit, die von Hause aus für den Menschen nicht gefährlich ist. Eine gewisse Gefahr besteht nur bei Menschen, die intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel (das es bisher in Deutschland nicht gibt) hatte. Das Vogelgrippevirus ist von Hause aus nicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Eine Übertragung ist allerdings beschrieben bei einem direkten Kontakt mit Menschen, bei denen ein bestätigter Erkrankungsfall oder der Verdacht einer Erkrankung vorliegt (z.B. beim Transport derartiger Personen). Voraussetzung für eine Infektion an Menschen ist bei der hohen genetischen Variabilität der Influenzaviren aufgrund der hohen Mutationsfrequenz und der Fähigkeit zum Genaustausch, dass es bei mit Grippeviren infizierten Menschen zu einer Kreuzung mit dem Vogelgrippevirus kommen könnte. Auf diese Weise könnte ein neues Influenzavirus entstehen, das dann von Mensch zu Mensch übertragbar wäre. Dieses Virus wäre für das menschliche Immunsystem vollkommen unbekannt. Das Risiko einer Infektion kann für den gesunden Menschen allgemein als gering angesehen werden. Eine Gefährdung stellt lediglich der direkte Kontakt mit infizierten Tieren und kontaminierten Produkten und Materialien dar. Übertragungswege Infizierte Tiere scheiden das Virus in hoher Konzentration mit allen Körperausscheidungen (Kot, Speichel, Tränenflüssigkeit) aus, wobei der Kot eine hohe Infektiosität aufweist. Nach derzeitigen Erkenntnissen kann die Übertragung auf Menschen sowohl aerogen als auch durch Schmierinfektionen über die Schleimhäute erfolgen. Ein direkter Kontakt kontaminierten mit den Produkten infizierten bzw. Tieren, Materialien deren erscheint Ausscheidungen für eine oder Übertragung erforderlich zu sein. Eine indirekte Übertragung über die Luft ist bei starker Staubentwicklung ebenfalls möglich. Artikel 2005 Erläuterung zur Vogelgrippe 31.10. 1 von 3 Schutzmaßnahmen Eine Impfung gegen das Vogelgrippevirus gibt es für den Menschen nicht. Aus Arbeitsschutzgründen ist es deshalb auch nicht erforderlich, Beschäftigten im Rettungs- und Sanitätsdienst eine Influenza Schutzimpfung mit dem aktuellen humanen Influenza-Impfschutz anzubieten, da diese Impfung nicht dem Schutz vor Infektionen durch den Erreger des Vogelgrippevirus dient. Bei Ausbruch der Erkrankung kann eine Therapie mit Neuraminidasehemmern die Erkrankung lindern. (Tamiflue ®, Relenza ®). Bei Ausbruch der Erkrankung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen einschließlich der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bereitzulegen und zu treffen. Die Beschäftigten haben die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten und Schutzvorrichtungen, sowie die persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Sollte es zu einer Grippewelle mit dem Vogelgrippevirus kommen, sind die auch bei einer Influenza Epidemie speziellen Verhaltensregeln zu beachten: 1. Bei Verdacht ist der Patient möglichst in einem separaten Raum, getrennt von anderen Personen unterzubringen und wenn zumutbar mit einem MundNasen-Schutz (MNS) auszustatten. Personen, die unmittelbar Kontakt zum Patienten haben, sollten sich mit einem Schutzkittel, Einmalhandschuhen und einem MNS, der den Anforderungen der Geräteklasse FFP 1 erfüllt, ausstatten. 2. Bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus ist dieses im Voraus über die Verdachtsdiagnose (Erkrankung) zu informieren, zur Vorbereitung einer Isolierung. 3. Für das den Transport durchführende Personal ist bei Tätigkeit am Patienten das Tragen von Einmalhandschuhen, Schutzkitteln und FFP 2 – Masken, gegebenenfalls einer Schutzbrille zu empfehlen. 4. Nach dem Transport ist eine Scheuerwischdesinfektion sämtlicher Flächen und Gegenstände mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit für das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ durchzuführen. Nach Ablegung der Schutzkleidung ist eine Händedesinfektion durchzuführen. Artikel 2005 Erläuterung zur Vogelgrippe 31.10. 2 von 3 Der Arbeitgeber hat Beschäftigten mit möglichem direkten Kontakt zu Erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen eine prophylaktische antivirale Therapie mit Neuraminidasehemmern zur Verfügung zu stellen. Prof. Dr. med. P. Sefrin Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie -Sektion für Präklinische NotfallmedizinOberdürrbacher Straße 6 97080 Würzburg Literatur: Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest – Beschluss des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe (ABAS 608) Oktober 2003. Empfehlung des Rober-Koch-Instituts zur Prophylaxe für und zum Management von gefährdeten Personen durch aviäre Influenza (Stand:14.10.2005). Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes – Beschluss des Ausschusses für biologische Arbeitsstoffe (ABAS 609) Mai 2005. Artikel 2005 Erläuterung zur Vogelgrippe 31.10. 3 von 3