Chance Praxis

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Chance Praxis
Gründen. Behandeln. Leben.
Prophylaxe-Leistungen wirtschaftlich durchführen
Monia Geitz · Donnerstag den 16. Juli 2015
Immer mehr Patienten legen großen Wert
auf die Zahnprophylaxe und wünschen
sich, dass ihr Zahnfleisch sowie ihre
Zähne möglichst lange gesund und
funktionsfähig bleiben. Regelmäßige
Kontrollen
und
professionelle
Zahnreinigungen werden daher gern
genutzt, um zu verhindern, dass es zu
Karies oder Parodontitis, den beiden
häufigsten Zahnerkrankungen, kommt.
Judith Kressebuch, Abrechnungsexpertin
des zahnärztlichen Honorarzentrums
Büdingendent, erläutert, was Zahnärzte
bei Prophylaxe-Leistungen beachten
sollten, damit ihre Arbeit vollständig
Auch die Erhebung des PA-Status kann
honoriert wird.
analog berechnet werden. Foto:
Vor Beginn der Behandlung sollte derProdente/Johann Peter Kierzkowski
Patient umfangreich über den
Behandlungsablauf, die Vorbehandlung
und Nachsorge aufgeklärt werden. Auch
über die anfallenden Kosten sowie über
eventuelle Folgekosten, die aus einer
Nachbehandlung, Recall etc., entstehen
können, empfiehlt es sich, Patienten
umfassend zu informieren. Ebenso sollte
ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
In vielen Praxen gibt es speziell geschultes Prophylaxe-Personal, sodass den Patienten
individuelle und professionell durchgeführte Mundhygieneprogramme angeboten
werden können. Dieses Fachpersonal und die Bereitstellung eines Behandlungsraums
für die Prophylaxe sind kostenintensiv. Es ist daher auf eine optimale Auslastung zu
achten. Professionelle Zahnreinigungen (PZR) gehören zu den Leistungen, die am
häufigsten erbracht werden. Damit diese Leistungen auch wirtschaftlich erbracht
werden, sollte der Praxisinhaber das Honorar auf Basis des angestrebten
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Stundensatzes der Praxis kalkulieren.
Auch bei gesetzlich versicherten Patienten wird die PZR nach der GOZ 1040
abgerechnet. Die Berechnung eines Pauschalbetrags ist seit dem Inkrafttreten der
GOZ 2012 nicht mehr möglich. Eine zeitliche Einschränkung für die Berechnung der
GOZ 1040 gibt es im Gegensatz zu den GOZ-Ziffern 4050 und 4055 für das Entfernen
harter und weicher Zahnbeläge nicht.
Analog abrechnen
Viele Leistungen, die im Rahmen einer PAR-Therapie oder der Prophylaxe erbracht
werden, sind nicht in der GOZ 2012 oder im nach Paragraf 6 Absatz 2 geöffneten
Bereich der GOÄ enthalten. Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeichnis
aufgenommen wurden, können nach Paragraf 6 Absatz 1 analog berechnet werden,
egal wann Anwendungsreife bestand und egal aus welchem Grund die entsprechende
Leistung nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde. Voraussetzung ist
jedoch, dass es sich um eine selbstständige Leistung handelt. Allein der behandelnde
Zahnarzt ist zuständig für die Wahl der ihm angemessenen analogen Gebührenziffer
aus der GOZ oder dem nach Paragraf 6 Absatz 2 geöffneten Bereich der GOÄ.
Folgende Leistungen können beispielsweise im Rahmen der Prophylaxe/PAR-Therapie
analog berechnet werden:
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Full-Mouth-Desinfektion
Subgingivale nichtchirurgische Reinigung nach PAR-Behandlung
Keimreduktion der Zahnfleischtasche mittels Laser
Taschensterilisation mittels Laser
Reinigung der Wangenschleimhaut und der Zunge
Herstellung/Eingliederung und Anwendung einer individuell angefertigten Schiene zur
Parodontalprophylaxe (Medikamententräger)
PZR an Stegen, Geschieben
Reinigung von Prothesen
Periotest
Antibakterielle photodynamische Therapie
Anwendung eines Halimeters
Erhebung des PA-Status oder PSI, wenn mehr als zwei Mal innerhalb eines Jahres
medizinisch notwendig
Eine systematische Patientenaufklärung hinsichtlich der anfallenden Kosten im
Rahmen der Prophylaxe, PAR-Therapie und Nachbehandlungen wirkt sich nicht nur
positiv auf den Behandlungserfolg aus, sondern auch auf die Zufriedenheit der
Patienten. Zahnärzte sollten in jedem Fall die Möglichkeiten der Analogabrechnung
nutzen und beachten, dass sie ihre Leistungen auf Basis ihres angestrebten
Stundensatzes kalkulieren. Nur so sichern sie auf Dauer die Wirtschaftlichkeit ihrer
Praxis.
Judith Kressebuch, Büdingen
Zu unserer Autorin
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Judith Kressebuch, Abrechnungsexpertin von Büdingendent,
verfügt über langjährige Erfahrung und umfangreiche
Kenntnisse in der GKV- und Privatabrechnung sowie rund um das
Thema Praxismanagement. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt
sie Kunden in Abrechnungsangelegenheiten und bei aktuellen
Praxisthemen. Ihr Know-how gibt sie zudem als Referentin der
Büdingen Akademie an Zahnärzte und deren Mitarbeiter weiter.
Judith Kressebuch
(Foto:
Büdingendent)
Kontakt und Information:
[email protected]
www.buedingen-dent.de
Dieser Beitrag wurde publiziert am Donnerstag den 16. Juli 2015 um 08:09
in der Kategorie: Abrechnung, Aktuelles.
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