1 Chance Praxis Gründen. Behandeln. Leben. Prophylaxe-Leistungen wirtschaftlich durchführen Monia Geitz · Donnerstag den 16. Juli 2015 Immer mehr Patienten legen großen Wert auf die Zahnprophylaxe und wünschen sich, dass ihr Zahnfleisch sowie ihre Zähne möglichst lange gesund und funktionsfähig bleiben. Regelmäßige Kontrollen und professionelle Zahnreinigungen werden daher gern genutzt, um zu verhindern, dass es zu Karies oder Parodontitis, den beiden häufigsten Zahnerkrankungen, kommt. Judith Kressebuch, Abrechnungsexpertin des zahnärztlichen Honorarzentrums Büdingendent, erläutert, was Zahnärzte bei Prophylaxe-Leistungen beachten sollten, damit ihre Arbeit vollständig Auch die Erhebung des PA-Status kann honoriert wird. analog berechnet werden. Foto: Vor Beginn der Behandlung sollte derProdente/Johann Peter Kierzkowski Patient umfangreich über den Behandlungsablauf, die Vorbehandlung und Nachsorge aufgeklärt werden. Auch über die anfallenden Kosten sowie über eventuelle Folgekosten, die aus einer Nachbehandlung, Recall etc., entstehen können, empfiehlt es sich, Patienten umfassend zu informieren. Ebenso sollte ein Kostenvoranschlag erstellt werden. In vielen Praxen gibt es speziell geschultes Prophylaxe-Personal, sodass den Patienten individuelle und professionell durchgeführte Mundhygieneprogramme angeboten werden können. Dieses Fachpersonal und die Bereitstellung eines Behandlungsraums für die Prophylaxe sind kostenintensiv. Es ist daher auf eine optimale Auslastung zu achten. Professionelle Zahnreinigungen (PZR) gehören zu den Leistungen, die am häufigsten erbracht werden. Damit diese Leistungen auch wirtschaftlich erbracht werden, sollte der Praxisinhaber das Honorar auf Basis des angestrebten Copyright © 2017 Chance Praxis -1/3- 04.07.2017 2 Stundensatzes der Praxis kalkulieren. Auch bei gesetzlich versicherten Patienten wird die PZR nach der GOZ 1040 abgerechnet. Die Berechnung eines Pauschalbetrags ist seit dem Inkrafttreten der GOZ 2012 nicht mehr möglich. Eine zeitliche Einschränkung für die Berechnung der GOZ 1040 gibt es im Gegensatz zu den GOZ-Ziffern 4050 und 4055 für das Entfernen harter und weicher Zahnbeläge nicht. Analog abrechnen Viele Leistungen, die im Rahmen einer PAR-Therapie oder der Prophylaxe erbracht werden, sind nicht in der GOZ 2012 oder im nach Paragraf 6 Absatz 2 geöffneten Bereich der GOÄ enthalten. Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurden, können nach Paragraf 6 Absatz 1 analog berechnet werden, egal wann Anwendungsreife bestand und egal aus welchem Grund die entsprechende Leistung nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine selbstständige Leistung handelt. Allein der behandelnde Zahnarzt ist zuständig für die Wahl der ihm angemessenen analogen Gebührenziffer aus der GOZ oder dem nach Paragraf 6 Absatz 2 geöffneten Bereich der GOÄ. Folgende Leistungen können beispielsweise im Rahmen der Prophylaxe/PAR-Therapie analog berechnet werden: ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Full-Mouth-Desinfektion Subgingivale nichtchirurgische Reinigung nach PAR-Behandlung Keimreduktion der Zahnfleischtasche mittels Laser Taschensterilisation mittels Laser Reinigung der Wangenschleimhaut und der Zunge Herstellung/Eingliederung und Anwendung einer individuell angefertigten Schiene zur Parodontalprophylaxe (Medikamententräger) PZR an Stegen, Geschieben Reinigung von Prothesen Periotest Antibakterielle photodynamische Therapie Anwendung eines Halimeters Erhebung des PA-Status oder PSI, wenn mehr als zwei Mal innerhalb eines Jahres medizinisch notwendig Eine systematische Patientenaufklärung hinsichtlich der anfallenden Kosten im Rahmen der Prophylaxe, PAR-Therapie und Nachbehandlungen wirkt sich nicht nur positiv auf den Behandlungserfolg aus, sondern auch auf die Zufriedenheit der Patienten. Zahnärzte sollten in jedem Fall die Möglichkeiten der Analogabrechnung nutzen und beachten, dass sie ihre Leistungen auf Basis ihres angestrebten Stundensatzes kalkulieren. Nur so sichern sie auf Dauer die Wirtschaftlichkeit ihrer Praxis. Judith Kressebuch, Büdingen Zu unserer Autorin Copyright © 2017 Chance Praxis -2/3- 04.07.2017 3 Judith Kressebuch, Abrechnungsexpertin von Büdingendent, verfügt über langjährige Erfahrung und umfangreiche Kenntnisse in der GKV- und Privatabrechnung sowie rund um das Thema Praxismanagement. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt sie Kunden in Abrechnungsangelegenheiten und bei aktuellen Praxisthemen. Ihr Know-how gibt sie zudem als Referentin der Büdingen Akademie an Zahnärzte und deren Mitarbeiter weiter. Judith Kressebuch (Foto: Büdingendent) Kontakt und Information: [email protected] www.buedingen-dent.de Dieser Beitrag wurde publiziert am Donnerstag den 16. Juli 2015 um 08:09 in der Kategorie: Abrechnung, Aktuelles. Kommentare können über den Kommentar (RSS) Feed verfolgt werden. Du kannst zum Ende springen und ein Kommentar abgeben. Pingen ist momentan nicht erlaubt. Copyright © 2017 Chance Praxis -3/3- 04.07.2017