Chance Praxis

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Chance Praxis
Gründen. Behandeln. Leben.
Fokus Abrechnung: Parodontologische Leistungen
Monia Geitz · Montag den 24. November 2014
Um in der eigenen Praxis Honorarverluste zu
vermeiden, ist es wichtig, bei der Erbringung
von PAR-Leistungen auf eine lückenlose sowie
richtlinienkonforme Berechnung und
Dokumentation zu achten. Zudem ist durch
eine ungenügende Befundung sowie
Aufklärung der Patienten der Weg in die
Wirtschaftlichkeitsprüfung vorprogrammiert.
Im Folgenden werden gemäß den einzelnen
Behandlungsschritten abrechnungsrelevante
Hinweise dargestellt und durch ein Beispiel
ergänzt. Dies soll den Leser dabei
unterstützen, in den Bereichen Diagnostik,
Vorbehandlung sowie in der Nachbetreuung
von
PAR-Patienten
die
Silke Jagnjic (Foto: Jagnjic)
Abrechnungspositionen korrekt anzusetzen
oder aber, diese nicht zu vergessen.
Eingangsdiagnostik
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Anamnese dienen, neben der eingehenden
Untersuchung, die Aufnahme des PSI-Befunds, die Röntgendiagnostik und die
Vitalitätsprüfung der einzelnen Zähne zur Feststellung einer vorliegenden
parodontalen Erkrankung.
Initialbehandlung
Bei Einleitung einer Parodontitis-Therapie sind zwingend die GKV-PAR-Richtlinien zu
beachten, insbesondere Punkt 4: Mitwirkung des Patienten. Des Weiteren hat die
Aufnahme des Mundhygiene-Befunds zu erfolgen und muss zudem dokumentiert
werden.
Anders als in der GOZ bietet uns der Bema für die vorgeschriebene PARVorbehandlung zur Erlangung der ausreichenden Mundhygienesituation keine
Abrechnungspositionen. Eine Privatvereinbarung für ein individuelles
Vorbehandlungskonzept (PZR, Keimbestimmung, MH-Instruktionen etc.) ist bei einem
GKV-Patienten
unerlässlich.
Die
konservierenden/chirurgischen
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Behandlungsmaßnahmen sind vor PAR-Therapiebeginn zu erbringen und
abzuschließen.
Therapie
Die eigentliche PAR-Therapie erfolgt bei einem GKV-Patienten zunächst im
geschlossen Verfahren nach den Gebührennummern (P200/P201). Sollte im Anschluss
eine Ergänzung der Therapie aus medizinischer Sicht erforderlich sein, so kann diese
nach den Bema-Nummern P202/P203 innerhalb von drei Monaten beantragt werden.
Jegliche Augmentationen, Bindegewebstransplantate, gewebeschonende Verfahren
und Dekontamination (zum Beispiel mittels Laser, Vector) sowie auch zu behandelnde
Zähne, die außerhalb des Wirtschaftlichkeitsgebots liegen, sind mit dem Patienten
privat nach Paragraf 4 Absatz 5 BMV-Z und Paragraf 7 Absatz 7 EKV-Z zu
vereinbaren.
Die GOZ bildet diesbezüglich eine vielfache Auswahl an Berechnungsmöglichkeiten
zur PAR-Therapie ab (4070 ff., Laserzuschlag, OP-Zuschläge etc.). Leistungen, die
nicht in der GOZ beschrieben sind, zum Beispiel die Behandlung einer Periimplantitis,
werden analog nach Paragraf 6 Absatz 1 GOZ berechnet.
Nachbehandlung
Die Nachbehandlung beinhaltet das Entfernen von Fäden sowie Verbänden und die
Applikation von Medikamenten und wird im Bema nach P111 und in der GOZ nach
4150 berechnet.
Erhaltungstherapie
Um die Gefahr eines Rezidivs zu minimieren, ist eine Erhaltungstherapie
beziehungsweise eine unterstützender Parodontitistherapie (UPT) unumgänglich. Der
Bema gibt lediglich unzureichende Berechnungsmöglichkeiten, wie die halbjährliche
Untersuchung nach 01, die jährliche Zahnsteinentfernung und den zweijährlichen PSICode. Die Abrechnung einer medizinisch sinnvollen Erhaltungstherapie ist in der GOZ
gegeben (1000 ff., 4000 ff.) und mit einem GKV-Patienten privat zu vereinbaren (siehe
das untenstehende Abrechnungsbeispiel).
Fazit
Zur Durchführung einer umfassenden und richtlinienkonformen PAR-Therapie, sollten
vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten das individuelle Behandlungskonzept
besprochen und schriftlich fixiert werden. Zu guter Letzt sichert ein spezielles RecallSystem zur Nachsorge das Behandlungsergebnis ab und unterstützt den
wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis.
Silke Jagnjic, Offenbach
Zu unserer Autorin
Silke Jagnjic ist Senior Consultant sowie ZMF/ZMV bei der Prodent Consult und leitet
den Bereich Abrechnungsservice.
E-Mail: [email protected]
Abrechnungsbeispiel
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Therapie: geschlossene Kürettage im Oberkiefer
Bema
GOZ
OK, UK
1x 108
OK, UK
(einschließlich)
1x 4040
(einschließlich)
18-28
8x I (40)
2x 0080 (O)
18-28
16x 0090 (I)
13-23
6x P200 (Kür)
15,25
13-23
6x 4050 (Zst)
15,25
6x 4070 (Kür)
6x 4080 (Ging)
16-18
26-28
6x P201 (Kür)
16-18
26-28
6x 4055 (Zst)
6x 4075 (Kür)
6x 4080 (Ging)
Dieser Beitrag wurde publiziert am Montag den 24. November 2014 um 16:29
in der Kategorie: Aktuelles, Praxisführung.
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