Impfletter – extra Nr. 4/2012

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Nr. 4 • November 2012
Impfletter – extra Nr. 4/2012
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Grippeimpfstoffe
Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die beiden Grippeimpfstoffe Begripal und Fluad des
Herstellers Novartis sind von einem Rückruf betroffen,
weil in Italien Ausflockungen in den Grippeimpfstoffen gefunden wurden. Gesundheitliche Nebenwirkungen sind nach Angaben des zuständigen PaulEhrlich-Instituts (PEI) aber nicht bekannt. Das Institut
hat inzwischen Grippeimpfstoffe anderer Hersteller
freigegeben, mit denen die vom Markt genommene
Menge zum großen Teil wieder ausgeglichen werden
sollen.
Mittlerweile haben Gespräche zwischen Impfstoffherstellern, Krankenkassen und Paul-Ehrlich-Institut
stattgefunden, um drohende Engpässe abzuwenden.
Bei dem Treffen in Berlin wurde auch über die generelle Versorgung Deutschlands mit Impfstoffen
gesprochen. Es wurde erörtert, wie viele Impfstoffdosen die Hersteller jeweils liefern können. Ob es
gelingt, die aktuell fehlenden Impfstoffe durch
zusätzliche Produktionen auszugleichen, ist fraglich,
denn laut Auskunft des pharmazeutischen Großhandels und Recherchen bei den Herstellern ist der
Markt in Hessen für Grippeimpfstoffe zurzeit leergefegt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Hessen alle
auf dem Markt befindlichen Grippeimpfstoffe zu
Lasten des Sprechstundenbedarfs bezogen werden
können. Es gibt keine Einschränkung über einen
Rabattvertrag zwischen Krankenkassen und Impfstoffhersteller. Sollte sich die Liefersituation verbessern, dann kann mit allen verfügbaren Impfstoffen
immunisiert werden.
Preise für Grippeimpfstoffe 2012/2013
Artikelname
Hersteller
Preis in
Euro
Xanaflu 2012/2013
Abbott
10,05
Grippe Stada N
Abbott
11,24
Afluria 2012/2013
Csl Biotherapies
11,27
Grippeimpfst
Ratio12/13
Ratiopharm
11,80
Intanza
Sanofi Pasteur
14,13
Mutagrip
Sanofi Pasteur
16,85
Influsplit SSW
2012/2013
GlaxoSmithKline
19,51
Mutagrip Kinder
Sanofi Pasteur
16,85
Fluenz
MedImmune,
AstraZeneca
23,00
Impfstoffe für Kinder
Adjuvantierte Impfstoffe
Inflexal V 2012/2013
Janssen-Cilag
20,02
Fluad 2012/2013
Novartis
20,14
Für die genannten Preise gilt, dass über eine europäische Referenzpreisbildung die Hersteller seit dem
1.1.2011 (AMNOG) verpflichtet sind, Rabattzahlungen
an die Krankenkassen zu leisten. Diese sind uns als KV
nicht bekannt. Die hier genannten Bruttopreise werden somit bei einzelnen Produkten erhebliche
Abschläge aufweisen.
Über den Rote-Hand-Brief wurden Apotheken in
Hessen von der Firma Novartis informiert, dass die von
der Rücknahme betroffenen Chargen von Begripal
und Fluad ungekühlt retourniert werden sollen.
Hinweis:
Soweit Sie Impfstoffe zurückgeben, lassen Sie sich
schriftlich die Rückgabe mit einer Mengenangabe von
der Apotheke bestätigen. Zur Dokumentation der
Verlustquote können Sie uns dieses Schriftstück
faxen (069 795028946).
Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL),
die sich aus der STIKO-Empfehlungen Juli 2012 ergeben haben:
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen hat entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben innerhalb von drei Monaten zu Änderungen der Impfempfehlungen der STIKO eine Entscheidung zu treffen, inwieweit er diese in seine SI-RL
übernimmt.
Folgende Änderungen in der SI-RL wurden
im Oktober 2012 beschlossen:
Ü Hepatitis B: Grundimmunisierung aller noch nicht
geimpften Kinder und Jugendlichen bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes im
Alter von 15 Monaten bis 17 Lebensjahren. Hier
wurde der Zeitraum angepasst.
Ü Meningokokken: 1. Immunisierung im 2. Lebensjahr mit einer Dosis MeningokokkenC-Konjugatimpfstoff. 2. Indikationsimpfung für gesundheitlich
Gefährdete: Personen mit angeborenen oder
erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement/Properdindefekte, Hypogammaglobulinämie, Asplenie. Der Hinweis, dass Nachholimpfungen im
Sinne einer Catch-up Strategie nicht empfohlen
werden, entfällt.
Ü Mumps: Die Änderung betrifft die berufliche Indikation (und damit bei diesen Patienten keine GKVLeistung), sie wird erweitert auf nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung
oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die in
Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren
Patientenversorgung (außer Personal in der Pädiatrie), in Gemeinschaftseinrichtungen (außer Personal zur Betreuung und Pflege von Kindern im
Vorschulalter) oder Ausbildungseinrichtungen für
junge Erwachsene tätig sind.
Ü Pneumokokken: In den STIKO-Empfehlungen wird
als Standardimpfung (Erwachsene > 60 Jahre) nur
der 23-valente Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff genannt. Zwischenzeitlich wurde aber die
Zulassung für den 13-valenten Konjugatimpfstoff
auf Erwachsene ab 50 Jahren erweitert. In ihren
aktuellen Empfehlungen hat die STIKO auf ihre
Stellungnahme im Epidemiologischen Bulletin
7/2012 hierzu verwiesen und im Übrigen keine
Anpassung (für die Standardimpfung) vorgenommen, da sie im Ergebnis keine ausreichende Evidenzgrundlage für eine Änderung ihrer geltenden
Empfehlung gesehen hat. In dieser Empfehlung
weist sie jedoch auch darauf hin, dass bei Personen,
bei denen die wiederholte Impfung gegen Pneumokokken aufgrund einer Immundefizienz oder
chronischen Nierenkrankheit indiziert ist (Indikationsimpfung), es möglicherweise sinnvoll ist,
sowohl mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff als
auch mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff
zu impfen. Obwohl die STIKO noch keine ausreichende Evidenzgrundlage für eine Änderung ihrer
Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung (Personen
> 60 Jahre) gesehen hat, nimmt der G-BA eine entsprechende Änderung in Anlage 1 vor, da vor dem
Hintergrund der bestehenden Zulassung des
Konjugatimpfstoffes die Einschränkung des
Anspruches für Leistungen durch eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken auf einen konkreten Impfstoff nicht mehr gerechtfertigt ist.
Ü Varizellen: Die Empfehlung einer bevorzugten
Nachholimpfung bei 9- bis 17-jährigen Jugendlichen
ohne Varizellen-Anamnese entfällt. Die STIKO empfiehlt generell, fehlende Impfungen so früh wie
möglich bis zum 18. Geburtstag nachzuholen.
Ü Influenza-Prophylaxe bei Personen ab einem
Lebensalter von 24 Monaten bis zum vollendeten
18. Lebensjahr: Hier ist auch ein nasal zu applizierender Impfstoff zugelassen. Abgerechnet werden
kann dieser mit den üblichen Influenza-Gebührenordnungspositionen.
Der Beschluss liegt derzeit dem Bundesgesundheitsamt zur Prüfung vor. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG wird er am Tag nach
seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
treten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. med. Wolfgang LangHeinrich
Vorstandsberater Pharmakotherapie
Ihr Ansprechpartner: Klaus Hollmann • KV Hessen
Telefon: (0 69) 7 95 02-390 • Fax: (0 69) 7 95 02-8946
E-Mail: [email protected]
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