Nr. 4 • November 2012 Impfletter – extra Nr. 4/2012 • • Grippeimpfstoffe Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die beiden Grippeimpfstoffe Begripal und Fluad des Herstellers Novartis sind von einem Rückruf betroffen, weil in Italien Ausflockungen in den Grippeimpfstoffen gefunden wurden. Gesundheitliche Nebenwirkungen sind nach Angaben des zuständigen PaulEhrlich-Instituts (PEI) aber nicht bekannt. Das Institut hat inzwischen Grippeimpfstoffe anderer Hersteller freigegeben, mit denen die vom Markt genommene Menge zum großen Teil wieder ausgeglichen werden sollen. Mittlerweile haben Gespräche zwischen Impfstoffherstellern, Krankenkassen und Paul-Ehrlich-Institut stattgefunden, um drohende Engpässe abzuwenden. Bei dem Treffen in Berlin wurde auch über die generelle Versorgung Deutschlands mit Impfstoffen gesprochen. Es wurde erörtert, wie viele Impfstoffdosen die Hersteller jeweils liefern können. Ob es gelingt, die aktuell fehlenden Impfstoffe durch zusätzliche Produktionen auszugleichen, ist fraglich, denn laut Auskunft des pharmazeutischen Großhandels und Recherchen bei den Herstellern ist der Markt in Hessen für Grippeimpfstoffe zurzeit leergefegt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Hessen alle auf dem Markt befindlichen Grippeimpfstoffe zu Lasten des Sprechstundenbedarfs bezogen werden können. Es gibt keine Einschränkung über einen Rabattvertrag zwischen Krankenkassen und Impfstoffhersteller. Sollte sich die Liefersituation verbessern, dann kann mit allen verfügbaren Impfstoffen immunisiert werden. Preise für Grippeimpfstoffe 2012/2013 Artikelname Hersteller Preis in Euro Xanaflu 2012/2013 Abbott 10,05 Grippe Stada N Abbott 11,24 Afluria 2012/2013 Csl Biotherapies 11,27 Grippeimpfst Ratio12/13 Ratiopharm 11,80 Intanza Sanofi Pasteur 14,13 Mutagrip Sanofi Pasteur 16,85 Influsplit SSW 2012/2013 GlaxoSmithKline 19,51 Mutagrip Kinder Sanofi Pasteur 16,85 Fluenz MedImmune, AstraZeneca 23,00 Impfstoffe für Kinder Adjuvantierte Impfstoffe Inflexal V 2012/2013 Janssen-Cilag 20,02 Fluad 2012/2013 Novartis 20,14 Für die genannten Preise gilt, dass über eine europäische Referenzpreisbildung die Hersteller seit dem 1.1.2011 (AMNOG) verpflichtet sind, Rabattzahlungen an die Krankenkassen zu leisten. Diese sind uns als KV nicht bekannt. Die hier genannten Bruttopreise werden somit bei einzelnen Produkten erhebliche Abschläge aufweisen. Über den Rote-Hand-Brief wurden Apotheken in Hessen von der Firma Novartis informiert, dass die von der Rücknahme betroffenen Chargen von Begripal und Fluad ungekühlt retourniert werden sollen. Hinweis: Soweit Sie Impfstoffe zurückgeben, lassen Sie sich schriftlich die Rückgabe mit einer Mengenangabe von der Apotheke bestätigen. Zur Dokumentation der Verlustquote können Sie uns dieses Schriftstück faxen (069 795028946). Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), die sich aus der STIKO-Empfehlungen Juli 2012 ergeben haben: Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb von drei Monaten zu Änderungen der Impfempfehlungen der STIKO eine Entscheidung zu treffen, inwieweit er diese in seine SI-RL übernimmt. Folgende Änderungen in der SI-RL wurden im Oktober 2012 beschlossen: Ü Hepatitis B: Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes im Alter von 15 Monaten bis 17 Lebensjahren. Hier wurde der Zeitraum angepasst. Ü Meningokokken: 1. Immunisierung im 2. Lebensjahr mit einer Dosis MeningokokkenC-Konjugatimpfstoff. 2. Indikationsimpfung für gesundheitlich Gefährdete: Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement/Properdindefekte, Hypogammaglobulinämie, Asplenie. Der Hinweis, dass Nachholimpfungen im Sinne einer Catch-up Strategie nicht empfohlen werden, entfällt. Ü Mumps: Die Änderung betrifft die berufliche Indikation (und damit bei diesen Patienten keine GKVLeistung), sie wird erweitert auf nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung (außer Personal in der Pädiatrie), in Gemeinschaftseinrichtungen (außer Personal zur Betreuung und Pflege von Kindern im Vorschulalter) oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind. Ü Pneumokokken: In den STIKO-Empfehlungen wird als Standardimpfung (Erwachsene > 60 Jahre) nur der 23-valente Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff genannt. Zwischenzeitlich wurde aber die Zulassung für den 13-valenten Konjugatimpfstoff auf Erwachsene ab 50 Jahren erweitert. In ihren aktuellen Empfehlungen hat die STIKO auf ihre Stellungnahme im Epidemiologischen Bulletin 7/2012 hierzu verwiesen und im Übrigen keine Anpassung (für die Standardimpfung) vorgenommen, da sie im Ergebnis keine ausreichende Evidenzgrundlage für eine Änderung ihrer geltenden Empfehlung gesehen hat. In dieser Empfehlung weist sie jedoch auch darauf hin, dass bei Personen, bei denen die wiederholte Impfung gegen Pneumokokken aufgrund einer Immundefizienz oder chronischen Nierenkrankheit indiziert ist (Indikationsimpfung), es möglicherweise sinnvoll ist, sowohl mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff als auch mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff zu impfen. Obwohl die STIKO noch keine ausreichende Evidenzgrundlage für eine Änderung ihrer Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung (Personen > 60 Jahre) gesehen hat, nimmt der G-BA eine entsprechende Änderung in Anlage 1 vor, da vor dem Hintergrund der bestehenden Zulassung des Konjugatimpfstoffes die Einschränkung des Anspruches für Leistungen durch eine Schutzimpfung gegen Pneumokokken auf einen konkreten Impfstoff nicht mehr gerechtfertigt ist. Ü Varizellen: Die Empfehlung einer bevorzugten Nachholimpfung bei 9- bis 17-jährigen Jugendlichen ohne Varizellen-Anamnese entfällt. Die STIKO empfiehlt generell, fehlende Impfungen so früh wie möglich bis zum 18. Geburtstag nachzuholen. Ü Influenza-Prophylaxe bei Personen ab einem Lebensalter von 24 Monaten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Hier ist auch ein nasal zu applizierender Impfstoff zugelassen. Abgerechnet werden kann dieser mit den üblichen Influenza-Gebührenordnungspositionen. Der Beschluss liegt derzeit dem Bundesgesundheitsamt zur Prüfung vor. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG wird er am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. med. Wolfgang LangHeinrich Vorstandsberater Pharmakotherapie Ihr Ansprechpartner: Klaus Hollmann • KV Hessen Telefon: (0 69) 7 95 02-390 • Fax: (0 69) 7 95 02-8946 E-Mail: [email protected]