Stand: 03 07 2011 Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. Zukunft des Euro Reform der Wirtschaftsund Währungsunion Ausgabe 01 2011 Editorial „Wir haben die Weichen für ein starkes Europa gestellt“ Liebe Leserin, lieber Leser, der Euro ist eine Erfolgsgeschichte – angesichts einer niedrigeren Inflation als im letzten Jahrzehnt der Deutschen Mark und eines mehr als stabilen Wechselkurses gegenüber den beiden anderen Leitwährungen dieser Welt, Yen und US-Dollar, ist dies völlig unstrittig. Und dass die Bedeutung des Euro für die deutschen Exporte, aber auch das Gewicht Europas in der Welt gar nicht überbewertet werden kann, wird auch von den meisten bestätigt. Aber die Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahre und nun die Staatsschuldenkrise in einigen Ländern der Eurozone führen bei vielen von uns zu Verunsicherungen. Sie fragen sich, ob ihr Euro noch sicher sei, sie fragen sich nach dem Sinn und Zweck der sogenannten Rettungsschirme und sind beunruhigt, wenn sie von immer neuen Milliardensummen lesen, die für die nachhaltige Sicherung der Eurozone bereitgestellt werden. Die Länder der Eurozone haben auf die krisenhaften Zuspitzungen der letzten Jahre reagiert. Gemeinsam haben sie es verstanden, die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit relativ unbeschadet zu überstehen. Gemeinsam haben sie der Bankenkrise getrotzt und mit neuen Regulierungsschritten dafür vorgesorgt, dass sich diese in Zukunft nicht wiederholen kann. Und gemeinsam haben sie die Instrumente geschaffen, der Staatsschuldenkrise Herr zu werden. Gemeinsam haben sie sich zum einen sehr viel strengeren Regeln unterworfen, was zulässige Verschuldungsgrenzen innerhalb Europas betrifft, und zum anderen haben sie dafür gesorgt, dass eine akute Krise eines Staates nicht außer Kontrolle geraten kann. Langfristig wird diese Aufgabe der Ende Juni 2011 von den Finanzministern der Eurogruppe beschlossene Europäische Stabilitätsmechanismus übernehmen. Die Materie ist außerordentlich komplex, betrifft aber alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und der anderen Euroländer. Die vorliegende Broschüre erläutert deshalb kurz und prägnant, worauf sich die Regierungen bislang verständigt haben. Ihr Bundesfinanzministerium AUSGANGSPUNKT Auf dem Weg zu klaren Regeln Manche Euroländer haben derzeit so viele Schulden, dass ohne solidarische Hilfe der europäischen Partner deren akute Zahlungsunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Verantwortlich dafür sind nicht allein die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und die zur Krisenbewältigung eingesetzten staatlichen Hilfsprogramme. Zu den Ursachen gehört vielmehr auch, dass bei einzelnen Staaten seit längerer Zeit nicht konsequent an soliden Haushalten und der eigenen Wettbewerbsfähigkeit gearbeitet wurde. Lange Zeit wurden diese Missstände nicht zielstrebig genug angegangen, aber in der Bankenkrise wurden sie offenbar. Die Staatsschuldenkrise hat Schwachstellen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion aufgedeckt, die es zu beseitigen gilt. Der Euroraum braucht eine an der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Außerdem dürfen politische Befindlichkeiten nicht länger im Wege stehen, wenn es um Sanktionen gegen Haushaltssünder geht. Und nicht zuletzt müssen die Finanzmärkte so reguliert werden, dass sie ihre Aufgaben besser erfüllen als in den ersten zehn Jahren der Währungsunion. Die Staats- und Regierungschefs des Euroraums haben eine Strategie entworfen, die die Wirtschaftsund Währungsunion reformieren und stabilisieren soll. Ziel ist es, eine Krise des Euro und damit Europas zu verhindern. Die im Gesamtpaket enthaltenen Instrumente der Krisenvorbeugung und der Notfallhilfe werden die Ad-hoc-Maßnahmen ersetzen, die in den zurückliegenden Monaten notwendig geworden sind. Statt also wie im Jahr 2010 beispielsweise einen temporären Rettungsschirm aufzuspannen, ist jetzt auf europäischer Ebene die Prävention verbessert und ein festes Regelwerk für den Umgang mit Staatsschuldenkrisen etabliert worden. Die Kernelemente der Strategie und alle daraus resultierenden Verpflichtungen werden mit den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament abgestimmt. Deutsche Exporte in die Eurozone 2000 – 2010 Die Eurozone ist der wichtigste Exportmarkt für deutsche Unternehmen 60,0 50,0 Exporte in die Eurozone 40,0 Übrige Exporte 30,0 20,0 10,0 0,0 Angaben in Prozent Quelle: destatis, 2011 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 MITTELPUNKT Krisen vorbeugen Die Situation Griechenlands, aber auch Portugals und Irlands zeigt, dass der bestehende Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht ausreicht. Damit künftig alle Euroländer ihre Schulden effektiv begrenzen und einen ausgeglichenen Haushalt anstreben, verschärft die Europäische Union (EU) die Vorgaben und senkt die Schwellen, bei deren Überschreiten ein Mitgliedstaat zur Verantwortung gezogen werden kann. In Zukunft werden sehr viel früher, schneller, umfassender und quasi automatisch Sanktionen verhängt, wenn ein Staat die gemeinsamen Regeln missachtet. Quasi automatisch bedeutet, dass nur eine qualifizierte Mehrheit (und nicht mehr wie früher eine Minderheit) im EU-Finanzministerrat (ECOFIN) Sanktionen stoppen kann. Krisenvorbeugung Staatsverschuldung reduzieren Wirtschaftspolitik koordinieren Finanzmärkte stabilisieren Die Strategie Europa 2020 der EU Europa muss innovativer, schneller und wettbewerbsfähiger werden. Um dies zu erreichen, haben die europäischen Staats- und Zu den wesentlichen Ursachen der aktuellen Schuldenkrisen gehört neben einer unsoliden Haushaltspolitik, dass die Wirtschaft in der Europäischen Union nicht überall wettbewerbsfähig ist. Betroffene Staaten sollen deshalb strukturelle Reformen einleiten, um ökonomisch zu erstarken. Nur so können sie ihre Schulden künftig selbst zurückzahlen und gar nicht erst in die Lage kommen, exzessive Defizite anzuhäufen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU unter anderem den Euro-Plus-Pakt beschlossen. Er ergänzt die Strategie Europa 2020 (siehe Infobox) und sieht vor, dass die Staaten jährlich gemeinsame Ziele vereinbaren, die dann konkrete nationale Maßnahmen nach sich ziehen. Regierungschefs mit der Strategie „Europa 2020“ Vorgaben in fünf Schlüsselbereichen festgelegt: Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klimawandel und Energie, Bildung und Armutsbekämpfung. Beispielsweise soll der Anteil der Bevölkerung, der tatsächlich einem Beruf nachgeht, bis zum Ende des Jahrzehnts auf 75 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung gesteigert werden. Der Anteil der Schulabbrecher soll auf unter zehn Prozent abgesenkt werden und mindestens 40 Prozent der jüngeren Generation sollen einen Hochschulabschluss erwerben. Drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU sollen für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden. MITTELPUNKT Zusätzlich wurde ein neues Verfahren etabliert, das wirtschaftliche Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten überwacht. Es schlägt beispielsweise Alarm, wenn ein Staat zu viel importiert und zu wenig exportiert. Dies kann ein Symptom verlorener Wettbewerbsfähigkeit sein. Eine der Lehren der vergangenen Jahre besteht darin, dass die Politik den Finanzsektor stärker regulieren muss. Die Europäische Union hat deshalb unter anderem daran mitgewirkt, dass Banken mehr Eigenkapital vorhalten müssen. Diese Reserven sollen verhindern, dass die Banken in einer Krise erneut staatliche Hilfen benötigen. Eine weitere zentrale Maßnahme der Finanzmarktreform besteht darin, den Finanzsektor strenger zu überwachen. Dazu hat die EU eine europäische Finanzmarktaufsicht geschaffen. Zusammen mit der strengeren nationalen Regulierung (siehe Infobox) kann Krisen nun besser vorgebeugt werden. Finanzmarktregulierung in Deutschland Die Reform des Finanzmarktes gilt zwar für die gesamte Eurozone. Einige Maßnahmen können aber nur die nationalen Regierungen umsetzen. Um eingreifen zu können, wenn eine Bank in Schieflage geraten ist, hat die Bundesregierung das Bankenrestrukturierungsgesetz auf den Weg gebracht. So können systemrelevante Banken im Sanierungsfall leichter neu organisiert werden. Die Kosten dafür soll nicht der Steuerzahler tragen. Die Situation der „Erpressbarkeit des Staates“, weil eine Bank zu groß ist, um abgewickelt werden zu können, ohne dass es zu massiven Nebenwirkungen kommt, („too big to fail“) darf sich nicht wiederholen. Außerdem wird ein Fonds eingerichtet, der über die neue Bankenabgabe finanziert wird und der gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen absichert. Besonders riskante Wertpapiergeschäfte hat die Bundesregierung zudem verboten. MITTELPUNKT Stabilitätsmechanismus ersetzt Rettungsschirm Die Mitgliedstaaten der EU haben bis 2013 einen temporären europäischen Rettungsschirm gespannt, um die drohende Zahlungsunfähigkeit eines Mitglieds der Eurozone abwenden zu können. Dieser Rettungsschirm umfasst ein Garantievolumen von 750 Mrd. Euro und besteht aus drei Pfeilern: •Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM): Damit kann die EU als Staatengemeinschaft bis zu 60 Mrd. Euro Kredite aufnehmen und an krisengeschüttelte Euroländer weiterreichen. Die Darlehen müssen verzinst zurückgezahlt werden • E uropäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF): Mit dieser zwischenstaatlich eingerichteten Finanzzweckgesellschaft können die Euroländer mit insgesamt 440 Mrd. Euro Garantievolumen für Kredite einstehen. Es wurde dabei eine „Übersicherung“ vorgenommen – eine Erhöhung des Garantierahmens auf 780 Mrd. Euro –, um den Märkten gegenüber ein Rating höchster Güte (AAA) nachweisen und somit günstig Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen zu können. Der deutsche Anteil am Garantierahmen insgesamt beträgt dabei rund 211 Mrd. Euro. Dies ist in Brüssel bereits beschlossen worden, braucht aber noch die Zustimmung des Deutschen Bundestages • B eteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF): mindestens die Hälfte des Beitrags der EU (60 Mrd. Euro EFSM + 440 Mrd. Euro EFSF = 500 Mrd. Euro – also 250 Mrd. Euro) Notfallhilfe Bis 2013 temporärer Rettungsschirm (EFSF) Ab 2013 permanenter Schutzmechanismus (ESM) Der Bundesfinanzminister hat immer deutlich gemacht, dass eine einfache Verlängerung der EFSF keine nachhaltige Lösung der Staatsschuldenkrise sein kann. Wichtig ist vielmehr die Einbettung eines Nachfolgeinstruments in ein umfassendes und transparentes Regelwerk. Genau dies leisten die Beschlüsse zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, zur Einführung eines „makroökonomischen Überwachungsverfahrens“ und zum Euro-Plus-Pakt. MITTELPUNKT Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) Nominales Kapitalvolumen des Krisenfonds 700 Mrd. € Verteilungsschlüssel der Euroländer in % Frankreich 27,1 168,3 20,4 Italien 17,9 Spanien 11,9 Niederlande 5,7 Belgien 3,5 Griechenland 2,8 Österreich 2,8 Portugal 2,5 Finnland 1,8 Irland 1,6 Slowakei 0,8 Slowenien 0,4 Luxemburg 0,3 Zypern 0,2 Estland 0,2 Malta 0,1 21,7 126,4 16,3 111,1 14,3 73,8 9,5 Übersicherung der ESM-Kredite, um Top-Rating zu erhalten 35,4 4,6 21,6 2,8 17,5 2,3 17,3 2,2 15,6 2,0 11,1 1,4 9,9 1,3 5,1 0,7 2,7 0,3 1,6 0,2 1,2 0,2 1,2 0,1 0,5 0,1 620 Mrd. € abrufbares Kapital / Garantien 500 Mrd. € effektive Kreditvergabe Deutschland 80 Mrd. € eingezahltes Kapital Abrufbares Kapital / Garantien in Mrd. € Eingezahltes Kapital in Mrd. € Zusammen für eine stabile Währung: Jedes Land des Euroraums trägt seinen Teil zum Europäischen Stabilitätsmechanismus bei. Für die finanzielle Beteiligung der einzelnen Länder gelten verbindliche Obergrenzen. So wird eine gerechte Lastenverteilung sichergestellt. MITTELPUNKT Von besonderer Bedeutung ist dabei das konkrete Regelwerk für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als Nachfolgeinstitution der EFSF. Denn es ist gelungen, den Charakter einer eventuellen Hilfe als letzte aller denkbaren Maßnahmen („Ultima Ratio“) festzuschreiben und Wege sowohl zu einer wirtschaftspolitischen Anpassung im betroffenen Land als auch zur Einbindung privater Gläubiger zu finden. Der ESM greift nur, wenn eine mögliche Staatspleite den gesamten Euroraum gefährdet und sämtliche anderen Gegenmaßnahmen gescheitert sind. Und wenn ein Staat nicht mehr solvent ist, werden die privaten Gläubiger zwingend bei dann notwendigen Rettungsmaßnahmen herangezogen. Ähnlich wie Staaten, die den heutigen Rettungsschirm beanspruchen, werden die betroffenen Länder durch den ESM zu umfangreichen wirtschaftlichen Reformen verpflichtet. Der Hilfsfonds des ESM umfasst ein effektives Ausleihvolumen von 500 Mrd. Euro. Dieses Ausleihvolumen wird abgesichert in Form von Kapitaleinlagen, Garantien und Abrufkapital von zusammen 700 Mrd. Euro. Dahinter steht (wie bei der EFSF) eine Übersicherung der ESM-Kredite um insgesamt 200 Mrd. Euro. 80 Mrd. Euro werden von den Mitgliedstaaten der Eurozone eingezahlt. Der deutsche Anteil liegt bei knapp 22 Mrd. Euro. Von den 620 Mrd. Euro Garantien und Abrufkapital, die für den ESM bereitzustellen sind, entfallen 168 Mrd. Euro auf den deutschen Staat. Bis Ende 2011 wird der Deutsche Bundestag im Gesetzgebungsverfahren über die Einrichtung des ESM und die Erhöhung des Garantierahmens der EFSF entscheiden. BLICKPUNKT Interview mit dem Bundesfinanzminister Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble Warum ist die Stabilisierung des Euro so wichtig – gerade für Deutschland? Wir haben enorme Vorteile von der Einführung des Euro. Er hat sich als preisstabiler als die D-Mark erwiesen und hat zu einer Vertiefung des europäischen Binnenmarkts geführt. Die Eurozone steht für rund 40 Prozent der deutschen Ein- und Ausfuhren. Für uns ist daher besonders vorteilhaft, dass es innerhalb der Eurozone keine Wechselkursrisiken gibt. Können die jetzt getroffenen Maßnahmen den Euro stärken? Ja, denn der Europäische Stabilitätsmechanismus ist ein klares und ex ante bekanntes Regelwerk für den Umgang mit Staatsschuldenkrisen. Es kommt nur in Notsituationen und unter strengen Bedingungen zum Einsatz. Mit dem neuen gesamtwirtschaftlichen Überwachungsverfahren beobachten wir nicht nur isoliert die Haushaltsentwicklung, sondern wirtschaftliche Ungleichgewichte insgesamt. Und wir können viel früher eingreifen, wenn sich Fehlentwicklungen abzeichnen. Entsteht jetzt eine Transferunion mit Deutschland als Nettozahler? Wenn Sie unter einer Transferunion grenzenlose und automatische Leistungen an EU-Staaten verstehen, dann ganz klar: nein. Natürlich finden Geldtransfers statt, zum Beispiel über die Strukturfonds. Über Hilfe in Krisensituationen wird im Einzelfall und einstimmig entschieden. Diese gibt es nur gegen harte Auflagen, auch besteht eine klare Obergrenze der Haftung für die einzelnen Mitgliedstaaten. Und die Hilfen sind zurückzuzahlen. Auf den Punkt Fakten zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion Deutschland profitiert von einem stabilen Euro: Er sorgt für Wachstum und erhöht die Exporte, er schafft Arbeitsplätze und hält die Inflation niedrig. Damit der Euro weiterhin stabil bleibt, haben die Staats- und Regierungschefs der Euroländer umfangreiche Verbesserungen der Wirtschaftsund Währungsunion auf den Weg gebracht. Die genauen Details werden nun in enger Abstimmung mit den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament fixiert. Vorbeugend: • • • Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, ihre Haushalte zu sanieren und die vor- handenen Defizite abzubauen. Budgetdisziplin wird nun nicht mehr gefordert, sondern auch tatsächlich durchgesetzt Die Strategie Europa 2020, der Euro-Plus-Pakt und das neue Überwachungsverfahren wirtschaftlicher Ungleichgewichte sorgen für starke und wettbewerbsfähige Mitgliedstaaten Europa stärkt mit neuen Regeln für den Finanzsektor dessen Widerstandsfähigkeit und verschärft dessen Kontrolle durch ein neues Finanzaufsichtssystem Für den Fall der Fälle •Der Euro-Rettungsschirm (EFSM und EFSF) und ab 2013 der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) sorgen dafür, dass die EU über die nötigen Instrumente verfügt, um auf mögliche Krisen effizient reagieren zu können und die Eurozone als Ganzes stabil zu halten • Eine Inanspruchnahme des ESM ist nur dann möglich, wenn die Stabilität der Eurozone insgesamt gefährdet ist. Die finanzielle Unterstützung ist außerdem an feste Regeln und harte Auflagen wie wirtschaftliche Reformen geknüpft • Der Privatsektor wird an Hilfsprogrammen beteiligt, wenn ein Krisenland erkennbar überschuldet ist Auf den Punkt Bisher erschienen: „Die Stabilisierung des Euro“ „Bundeshaushalt 2011“ „Bankenabgabe“ IMPRESSUM Redaktion: Referat Öffentlichkeitsarbeit Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 · 10117 Berlin Telefon: 030 18682-0 · Fax: 030 18682-3260 E-Mail: [email protected] www.bundesfinanzministerium.de