Allgemeine Geschäftsbedingungen für

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen und Restaurantleistungen
Cosmopolitan Hotelbetriebs GmbH
I.
Anwendungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankettund Veranstaltungsräumen im anna hotel zur
Durchführung von Veranstaltungen wie Bankette,
Seminare, Tagungen etc., sämtliche Reservierungen
und Bewirtungen in unserem Restaurant sowie für alle
damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und
Leistungen.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Veranstalters
finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne der nachstehenden Regelungen aus
irgendwelchen Gründen unwirksam sein, so berührt dies
die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen
Bedingungen nicht.
2.
3.
II.
Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1.
Angebote des Hotels und Restaurants sind stets
freibleibend.
Der
Vertrag
kommt
durch
die
Antragsannahme (Bestätigung) der Bankettabteilung
oder
durch die Reservierungsbestätigung des
Restaurants zustande.
Tritt der Kunde/Besteller im Namen und auf Rechnung
eines Dritten (des Veranstalters) auf, so haftet der
Kunde/Besteller zusammen mit dem Veranstalter
gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem
Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Kunden/Bestellers vorliegt.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen
Räume sowie die Nutzung zu Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
Aufgrund
des
Geschäftsaufkommens
gelten
Reservierungen in unserem Restaurant generell für 2
Stunden, falls der Tisch länger benötigt wird, bedarf es
einer vorherigen Anmeldung.
2.
3.
4.
III.
1.
2.
Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Antragsbestätigung des Hotels
enthaltenen Preise. Diese verstehen sich jeweils
inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht
etwas anderes vereinbart wurde.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der
vom Hotel für vereinbarten Leistungen allgemein
berechnete Preis oder erhöhen sich die Kosten für in
3.
4.
IV.
Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen
Dritter, ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis
angemessen anzuheben, höchstens jedoch um 10%.
Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung
angemessener
Sicherheiten
(z.B.
Versicherung,
Kaution, Vorauszahlung) verlangen. Ebenso behalten
wir uns vor, eine Reservierung in unserem Restaurant
nur unter Angabe einer Kreditkarte vorzunehmen. Wir
sind berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem
Bewirtungspreis (soweit nicht unmittelbar im Anschluss
an die Bewirtung beglichen) sowie (in Bezug der
Regelung in Ziffer VIII) gegebenenfalls geschuldete
Entschädigung zu belasten.
Sofern keine festen Zahlungstermine vereinbart sind,
haben Zahlungen innerhalb von 14 Tage ab Zugang der
Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise
erfolgen. Rechnungen des Restaurants sind sofort nach
Leistungserbringung ohne Abzug zahlbar.
Haftung des Hotels
Das Hotel haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
des
Hotels,
seiner
gesetzlichen
Vertreter
oder
Erfüllungsgehilfen.
Bei
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten haftet das Hotel auch bei einfacher
Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz
des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
Die Haftung des Hotels bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt,
ebenso die Haftung für eingebrachte Sachen eines
Beherbergungsgastes nach Maßgabe der §§ 701 f. BGB. Der
Vertragspartner wird das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit
der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinweisen.
V.
Haftung des Restaurants
Das Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel,
die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Restaurants zurückzuführen sind.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
VI.
Haftung des Kunden
1.
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder
Inventar, die durch ihn selbst, den Veranstalter, eigene
Mitarbeiter
und
Mitarbeiter
des
Veranstalters,
Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Dritte aus
seinem Bereich verursacht werden.
2.
Soweit wir für die Veranstaltung auf Veranlassung des
Kunden technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschaffen, handeln wir ausschließlich im
Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet dem Dritten gegenüber für die
pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe
der Einrichtungen. Er stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtung
frei.
VIII. Reservierung und Stornierung Restaurantleistung
1.
VII. Stornierung, Änderung der Teilnehmerzahl
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Storniert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, eine Veranstaltung innerhalb 6 Wochen
vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt, 25% der
vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Erfolgt
die Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt, 50% der
vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Bei
Stornierung
innerhalb
3
Wochen
vor
Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt 75% der
vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Bei
Stornierung innerhalb 2 Wochen sind 90% der
vereinbarten Leistung zu zahlen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass der Vergütungsanspruch
nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Jede Änderung der Teilnehmerzahl ist schriftlich
vorzunehmen und bedarf der Zustimmung des Hotels.
Bei Abweichungen der vertraglich vereinbarten
Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die
bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass diese
dem Kunden unzumutbar sind. Wird ein größerer Raum
benötigt, erhöht sich die Raummiete entsprechend
unserer gültigen Preisliste.
Bei der Berechnung des Speisenumsatzes wird die
zuletzt gemeldete Teilnehmerzahl (7 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn) zugrunde gelegt. Eine spätere
Reduzierung der Personenzahl wird bei der Abrechnung
bis maximal 10% als Kulanz berücksichtigt. Bei einer
späteren Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die
tatsächliche Zahl am Veranstaltungstag der Berechnung
zugrunde gelegt.
Verschieben
sich
ohne
vorherige
schriftliche
Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und
Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel
zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in
Rechnung stellen.
Für Dienstleistungen nach 24:00 Uhr ist das Hotel
berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeiter
tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde
zu veranschlagen.
2.
3.
4.
Bei einer individuellen Tischreservierung bis 9 Personen
ohne Speisenvorbestellung ist die Reservierung des
Tisches bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt
ohne Meldung einer Verspätung garantiert. Für den Fall,
dass eine Verspätung von mehr als 15 Minuten eintritt,
ist der Gast/ Kunde verpflichtet, diese Verspätung
zumindest fernmündlich zu melden. Andernfalls verliert
der Gast/ Kunde die Reservierung vollständig und wir
sind
berechtigt
gegebenenfalls
eine
Entschädigungszahlung zu erheben (vgl. Ziffer III).
Bei Reservierungen gelten die reservierte Zeit sowie die
Anzahl der reservierten Plätze (d.h. Gäste) als
verbindlich. Reservierungen können bis spätestens 1
Stunden vor der reservierten Zeit im Ganzen oder in
Teilen
kostenfrei
storniert
werden.
Bei
Gruppenreservierungen (ab 10 Personen) oder bei
Tischreservierungen bei speziellen Events (z.B.
Silvester) ist eine kostenfreie Stornierung bis 48
Stunden vor der reservierten Zeit möglich. Für eine
kostenfreie Stornierung für Reservierungen ab 15
Personen, muss diese bis 2 Wochen vor der
reservierten Zeit getätigt werden.
Wird die Stornierung nicht zumindest fernmündlich bis
zum in Absatz 2 genannten Zeitpunkt durchgeführt oder
werden die vereinbarten Leistungen des Restaurants
ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen,
behalten wir uns vor, für die nicht in Anspruch
genommene Leistung eine pauschale Entschädigung
von EUR 30,00 pro Platz (d.h. pro Gast) in Rechnung zu
stellen. Als Stornierung gilt auch eine Veränderung des
Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft (vgl. Absatz
2) oder eine Änderung der Teilnehmerzahl.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
Anspruch auf Zahlung nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
IX.
Technische Einrichtungen
1.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen
unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf
unserer schriftlichen Zustimmung. Der Kunde haftet für
die durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretenen
Störungen oder Beschädigungen an den technischen
Anlagen des Hotels. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal
erfassen.
Der Kunde ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür
2.
3.
kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen und
wird die Telefoneinheiten in Rechnung stellen.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten
technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach
Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das
Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat oder der
Anspruch auf Minderung oder Zurückbehaltung nicht
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
X.
Mitgebrachtes Material
1.
Mitgebrachte und zugesandte Ausstellungs- oder
sonstige, auch persönliche Gegenstände des Kunden
oder der Teilnehmer der Veranstaltung befinden sich auf
Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, im
Hotel bzw. im Restaurant. Das Hotel bzw. Restaurant
haftet nur nach Maßgabe von Ziffer IV bzw. V und
übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung
keine Haftung.
Die Aufstellung oder Anbringung von Gegenständen ist
vorher mit der Bankettabteilung abzustimmen.
Die mitgebrachten oder zugesandte Ausstellungs- oder
sonstigen Gegenstände sind nach Ende der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Sollte dies
nicht möglich sein, teilt der Kunde dies der
Bankettabteilung rechtzeitig vor Veranstaltungsende mit.
Entfernt der Kunde die Gegenstände nicht unverzüglich
nach Veranstaltungsende, ist das Hotel berechtigt, die
Entfernung, Lagerung und Rücksendung auf Kosten des
Kunden vorzunehmen.
2.
3.
XI.
Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder
dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich
erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung der
Schriftformklausel.
Einseitige
Änderungen
oder
Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Hotels.
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