Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Restaurantleistungen Cosmopolitan Hotelbetriebs GmbH I. Anwendungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankettund Veranstaltungsräumen im anna hotel zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankette, Seminare, Tagungen etc., sämtliche Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne der nachstehenden Regelungen aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht. 2. 3. II. Vertragsschluss und Vertragsinhalt 1. Angebote des Hotels und Restaurants sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der Bankettabteilung oder durch die Reservierungsbestätigung des Restaurants zustande. Tritt der Kunde/Besteller im Namen und auf Rechnung eines Dritten (des Veranstalters) auf, so haftet der Kunde/Besteller zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden/Bestellers vorliegt. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Nutzung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Aufgrund des Geschäftsaufkommens gelten Reservierungen in unserem Restaurant generell für 2 Stunden, falls der Tisch länger benötigt wird, bedarf es einer vorherigen Anmeldung. 2. 3. 4. III. 1. 2. Zahlungsbedingungen Es gelten die in der Antragsbestätigung des Hotels enthaltenen Preise. Diese verstehen sich jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel für vereinbarten Leistungen allgemein berechnete Preis oder erhöhen sich die Kosten für in 3. 4. IV. Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen Dritter, ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzuheben, höchstens jedoch um 10%. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Vorauszahlung) verlangen. Ebenso behalten wir uns vor, eine Reservierung in unserem Restaurant nur unter Angabe einer Kreditkarte vorzunehmen. Wir sind berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem Bewirtungspreis (soweit nicht unmittelbar im Anschluss an die Bewirtung beglichen) sowie (in Bezug der Regelung in Ziffer VIII) gegebenenfalls geschuldete Entschädigung zu belasten. Sofern keine festen Zahlungstermine vereinbart sind, haben Zahlungen innerhalb von 14 Tage ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise erfolgen. Rechnungen des Restaurants sind sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug zahlbar. Haftung des Hotels Das Hotel haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Die Haftung des Hotels bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, ebenso die Haftung für eingebrachte Sachen eines Beherbergungsgastes nach Maßgabe der §§ 701 f. BGB. Der Vertragspartner wird das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinweisen. V. Haftung des Restaurants Das Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Restaurants zurückzuführen sind. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. VI. Haftung des Kunden 1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, den Veranstalter, eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters, Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. 2. Soweit wir für die Veranstaltung auf Veranlassung des Kunden technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir ausschließlich im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet dem Dritten gegenüber für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtung frei. VIII. Reservierung und Stornierung Restaurantleistung 1. VII. Stornierung, Änderung der Teilnehmerzahl 1. 2. 3. 4. 5. 6. Storniert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veranstaltung innerhalb 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt, 25% der vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt, 50% der vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Bei Stornierung innerhalb 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sind wir berechtigt 75% der vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Bei Stornierung innerhalb 2 Wochen sind 90% der vereinbarten Leistung zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vergütungsanspruch nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Jede Änderung der Teilnehmerzahl ist schriftlich vorzunehmen und bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei Abweichungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass diese dem Kunden unzumutbar sind. Wird ein größerer Raum benötigt, erhöht sich die Raummiete entsprechend unserer gültigen Preisliste. Bei der Berechnung des Speisenumsatzes wird die zuletzt gemeldete Teilnehmerzahl (7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn) zugrunde gelegt. Eine spätere Reduzierung der Personenzahl wird bei der Abrechnung bis maximal 10% als Kulanz berücksichtigt. Bei einer späteren Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Zahl am Veranstaltungstag der Berechnung zugrunde gelegt. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. Für Dienstleistungen nach 24:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeiter tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen. 2. 3. 4. Bei einer individuellen Tischreservierung bis 9 Personen ohne Speisenvorbestellung ist die Reservierung des Tisches bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt ohne Meldung einer Verspätung garantiert. Für den Fall, dass eine Verspätung von mehr als 15 Minuten eintritt, ist der Gast/ Kunde verpflichtet, diese Verspätung zumindest fernmündlich zu melden. Andernfalls verliert der Gast/ Kunde die Reservierung vollständig und wir sind berechtigt gegebenenfalls eine Entschädigungszahlung zu erheben (vgl. Ziffer III). Bei Reservierungen gelten die reservierte Zeit sowie die Anzahl der reservierten Plätze (d.h. Gäste) als verbindlich. Reservierungen können bis spätestens 1 Stunden vor der reservierten Zeit im Ganzen oder in Teilen kostenfrei storniert werden. Bei Gruppenreservierungen (ab 10 Personen) oder bei Tischreservierungen bei speziellen Events (z.B. Silvester) ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor der reservierten Zeit möglich. Für eine kostenfreie Stornierung für Reservierungen ab 15 Personen, muss diese bis 2 Wochen vor der reservierten Zeit getätigt werden. Wird die Stornierung nicht zumindest fernmündlich bis zum in Absatz 2 genannten Zeitpunkt durchgeführt oder werden die vereinbarten Leistungen des Restaurants ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, behalten wir uns vor, für die nicht in Anspruch genommene Leistung eine pauschale Entschädigung von EUR 30,00 pro Platz (d.h. pro Gast) in Rechnung zu stellen. Als Stornierung gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft (vgl. Absatz 2) oder eine Änderung der Teilnehmerzahl. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch auf Zahlung nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. IX. Technische Einrichtungen 1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Der Kunde haftet für die durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretenen Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen. Der Kunde ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür 2. 3. kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen und wird die Telefoneinheiten in Rechnung stellen. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat oder der Anspruch auf Minderung oder Zurückbehaltung nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. X. Mitgebrachtes Material 1. Mitgebrachte und zugesandte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände des Kunden oder der Teilnehmer der Veranstaltung befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, im Hotel bzw. im Restaurant. Das Hotel bzw. Restaurant haftet nur nach Maßgabe von Ziffer IV bzw. V und übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Die Aufstellung oder Anbringung von Gegenständen ist vorher mit der Bankettabteilung abzustimmen. Die mitgebrachten oder zugesandte Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Sollte dies nicht möglich sein, teilt der Kunde dies der Bankettabteilung rechtzeitig vor Veranstaltungsende mit. Entfernt der Kunde die Gegenstände nicht unverzüglich nach Veranstaltungsende, ist das Hotel berechtigt, die Entfernung, Lagerung und Rücksendung auf Kosten des Kunden vorzunehmen. 2. 3. XI. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Hotels.