AGB`s

Werbung
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der ANPLAKT Werbung
1.
Geltungsbereich
Aufträge werden auf Grundlage dieser Bedingungen angenommen und ausgeführt. Von
diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der
Firma ANPLAKT nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Nachfolgend wird der Auftraggeber (Kunde) „AG“ und der Auftragnehmer (ANPLAKT) „AN“
genannt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AN und dem AG zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen
und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.
Urheber und Nutzungsrechte
Der AN geht bei allen erteilten Aufträgen davon aus, dass der AG alle nötigen Urheberrechte, Baugenehmigungen oder sonstige Einverständniserklärungen besitzt, um den Auftrag
auszulösen. Dementsprechend kann der AN keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen, welche durch die Verletzung dieser Bestimmung durch den AG entstehen können.
Der AG erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an
allen von dem AN im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Der AN darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen AN
und AG ausgeschlossen werden.
Die Arbeiten des AN dürfen vom AG oder vom AG beauftragter Dritter weder im Original
noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des
Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem AN vom AG ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen
sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung
der AN.
3.
Widerrufsrecht (Belehrung über das Umtausch und Rückgaberecht)
Alle von Privatkunden bei Anplakt Werbung erworbenen Artikel können innerhalb von zwei
Wochen nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt
das rechtzeitige Absenden der Ware.
4.
Preise
Alle vereinbarten oder in Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich
jeweils gültiger MwSt. und gelten für Wiederverkäufer bzw. Gewerbetreibende im Sinne der
Gewerbeordnung.
Verpackung, Lieferung und Montage sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich
eingeschlossen ist. Üblicherweise werden sie gesondert ausgewiesen. Maßgebend sind die,
mit der Annahme der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise.
Unsere vereinbarten Preise sind Festpreise, die sich nur in Verbindung mit Mehraufwendungen erhöhen, welche vom AG zu verantworten sind, z. B. ungenügend aufgearbeitete
Daten oder erhöhter Zeitaufwand für Montagen, auf Grund nicht erfolgter Vorarbeiten oder
fehlender Baufreiheit. Dies erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem AG und der Möglichkeit, den Fehler oder Umstand durch den AG selbst zu beheben.
Bei Drucksachen wird eine produktionsbedingte Mehrlieferung bis zu 3% mit entsprechender Ausweisung auf der Rechnung durch Auftragserteilung durch den AG akzeptiert.
5.
Lieferung
Der AN ist stetig bemüht, alle ihm erteilten Aufträge pünktlich und in zugesagter Qualität zu
erfüllen.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt wurden.
Bei Versandware geht das Versandrisiko ab Übergabe an den Lieferdienst (Post, Paketdienst,
Kurier..) auf den AG über. Beschädigte Verpackungen sind sofort beim jeweiligen Lieferdienst anzuzeigen.
Der AN ist zu Teillieferungen berechtigt.
Betriebsstörungen oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Auftragskündigung oder
Stornierung. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den AN, das vom AG beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ein Schadensersatzanspruch vom AG gegen den AN resultiert daraus nicht. Dies gilt auch
dann, wenn dadurch für den AG wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten
werden können und/oder nicht eintreten.
Ist der AN im Verzug, muss der AG eine angemessene Nachfrist setzen. Das gilt auch für bestätigte Terminlieferungen.
Farbabweichungen oder geringfügige Änderungen am Produkt, Maßtoleranzen bis 3% sind
produktionstechnisch bedingt und bilden keinen Reklamationsgrund.
6.
Vergütung
Die Vergütung der Leistung ist direkt bei Abholung oder Ablieferung ohne Abzug fällig,
sofern nicht anderes vereinbart wurde.
Bei Erstkunden, außergewöhnlichen Leistungen oder erhöhtem Materialaufwand ist der AN
berechtigt, eine Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den AG
und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden alle
dadurch anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Sollte sich ein AG mit Zahlungen im Verzug befinden, so kann der AN Verzugszinsen in
Höhe von 10% über dem jeweiligen Diskontsatz veranschlagen. Die Geltendmachung
nachgewiesener Schäden bleibt davon unberührt. Ferner ist der AN berechtigt, Folgeaufträge ablehnen, bis die Forderungen bezahlt sind.
7.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN. Dieser ist auch
berechtigt, bei fruchtloser Mahnung nach Ankündigung z. B. eine montierte Werbeanlage
oder eine KFZBeschriftung wieder zu demontieren. Die in diesem Fall entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des AG. Diese Maßnahme berechtigt nicht zu einer Vertragskündigung.
Der AG ist berechtigt erhaltene Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu
veräußern.
8.
Haftung, Gewährleistung, Garantie
Gelieferte Waren, insbesondere veredelte Erzeugnisse (z. B. Foliendrucke, Folienplots, Schilder usw.), welche durch den AG weiterverarbeitet werden, sind vor der Endmontage zu prüfen. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich angezeigt werden. Speziell für Folienerzeugnisse, Digitaldrucke usw. gelten andere Garantiezeiten als sie
der Gesetzgeber vorschreibt. Der AN geht davon aus, dass der AG weiß, dass es bei Drucken
mit der Zeit zu Farbermattungen durch
Lichteinwirkung, besonders bei der Verwendung im Freien, kommen kann.
Wenn beispielsweise Digitaldrucke für eine Haltbarkeit von 6 Monaten vom AG
bestellt werden, gelten die Garantiezeiten entsprechend.
In keinem Fall kann der AN für Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn
er die Montagen oder jeweiligen Folienapplikationen nicht selbst ausgeführt hat. Reklamationen nach erfolgter Eigenmontage des AG sind nicht möglich. Folgekosten durch erneute
Montage / Demontage gehen in diesem Fall zu Lasten des AG.
Bei Feststellung eines Fehlers im oder am Produkt kann der AG Nachbesserung verlangen.
Eine Teil oder Gesamtneulieferung liegt im Ermessen des AN.
Der AN ist nicht verpflichtet, gelieferte oder erstellte Kundendateien endlos abzuspeichern.
Besonders bei späteren Nachbestellungen muss der AG für entsprechende Datensicherung
sorgen. Auf Wunsch des AG stellt der AN ihm diese Daten gegen Unkostenerstattung auf
einem Datenträger zur Verfügung. Farb und Materialabweichungen bei Nachbestellungen
gleicher oder schon gefertigter Artikel sind möglich und bilden daher keinen Reklamationsgrund.
Sollte der AG Handelswaren beim AN gekauft haben, die dieser bei einem Lieferanten einkauft und unverändert weiterverkauft, gilt die Gewährleistung des entsprechenden Lieferanten. Diese wird auf Wunsch vor der Bestätigung des Auftrages dem AG bekannt gegeben.
9.
Datenschutz
Um den Kunden einen persönlichen Service, Zustellung und eine fehlerfreie Auftragsabwicklung zu bieten ist die Speicherung und Nutzung von Käuferdaten erforderlich.
Der Käufer willigt daher hinsichtlich der im Rahmen eines vom Verkäufers angebotenen
ECommerce anfallenden Daten darin ein, dass der Verkäufer die Bestandsdaten sowie Daten, die im Rahmen eines konkreten Geschäftes anfallen, für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebots speichern, verändern oder
nutzen darf.
Der Kunde kann die Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Verkäufer widerrufen.
10.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtstand ist in jedem Fall der Sitz der Firma ANPLAKT Werbung,
Frankfurt am Main. Anwendbar ist nur deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung gegen geltendes Recht verstoßen und somit ungültig sein, bleiben
alle anderen Bestimmungen davon unberührt und weiter gültig.
Bemerkungen:
Mit Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
Frankfurt, den 1. 4. 2013
Anplakt Werbung und Beschriftung
Schwarzwaldstraße 20
60528 Frankfurt
Tel.: 06994946773
Fax: 06994946774
www.anplakt.de
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