AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der ANPLAKT Werbung 1. Geltungsbereich Aufträge werden auf Grundlage dieser Bedingungen angenommen und ausgeführt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Firma ANPLAKT nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Nachfolgend wird der Auftraggeber (Kunde) „AG“ und der Auftragnehmer (ANPLAKT) „AN“ genannt. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AN und dem AG zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Urheber und Nutzungsrechte Der AN geht bei allen erteilten Aufträgen davon aus, dass der AG alle nötigen Urheberrechte, Baugenehmigungen oder sonstige Einverständniserklärungen besitzt, um den Auftrag auszulösen. Dementsprechend kann der AN keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen, welche durch die Verletzung dieser Bestimmung durch den AG entstehen können. Der AG erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von dem AN im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Der AN darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen AN und AG ausgeschlossen werden. Die Arbeiten des AN dürfen vom AG oder vom AG beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem AN vom AG ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der AN. 3. Widerrufsrecht (Belehrung über das Umtausch und Rückgaberecht) Alle von Privatkunden bei Anplakt Werbung erworbenen Artikel können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Ware. 4. Preise Alle vereinbarten oder in Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich jeweils gültiger MwSt. und gelten für Wiederverkäufer bzw. Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung. Verpackung, Lieferung und Montage sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich eingeschlossen ist. Üblicherweise werden sie gesondert ausgewiesen. Maßgebend sind die, mit der Annahme der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise. Unsere vereinbarten Preise sind Festpreise, die sich nur in Verbindung mit Mehraufwendungen erhöhen, welche vom AG zu verantworten sind, z. B. ungenügend aufgearbeitete Daten oder erhöhter Zeitaufwand für Montagen, auf Grund nicht erfolgter Vorarbeiten oder fehlender Baufreiheit. Dies erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem AG und der Möglichkeit, den Fehler oder Umstand durch den AG selbst zu beheben. Bei Drucksachen wird eine produktionsbedingte Mehrlieferung bis zu 3% mit entsprechender Ausweisung auf der Rechnung durch Auftragserteilung durch den AG akzeptiert. 5. Lieferung Der AN ist stetig bemüht, alle ihm erteilten Aufträge pünktlich und in zugesagter Qualität zu erfüllen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt wurden. Bei Versandware geht das Versandrisiko ab Übergabe an den Lieferdienst (Post, Paketdienst, Kurier..) auf den AG über. Beschädigte Verpackungen sind sofort beim jeweiligen Lieferdienst anzuzeigen. Der AN ist zu Teillieferungen berechtigt. Betriebsstörungen oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Auftragskündigung oder Stornierung. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den AN, das vom AG beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom AG gegen den AN resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den AG wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Ist der AN im Verzug, muss der AG eine angemessene Nachfrist setzen. Das gilt auch für bestätigte Terminlieferungen. Farbabweichungen oder geringfügige Änderungen am Produkt, Maßtoleranzen bis 3% sind produktionstechnisch bedingt und bilden keinen Reklamationsgrund. 6. Vergütung Die Vergütung der Leistung ist direkt bei Abholung oder Ablieferung ohne Abzug fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei Erstkunden, außergewöhnlichen Leistungen oder erhöhtem Materialaufwand ist der AN berechtigt, eine Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den AG und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden alle dadurch anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Sollte sich ein AG mit Zahlungen im Verzug befinden, so kann der AN Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Diskontsatz veranschlagen. Die Geltendmachung nachgewiesener Schäden bleibt davon unberührt. Ferner ist der AN berechtigt, Folgeaufträge ablehnen, bis die Forderungen bezahlt sind. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN. Dieser ist auch berechtigt, bei fruchtloser Mahnung nach Ankündigung z. B. eine montierte Werbeanlage oder eine KFZBeschriftung wieder zu demontieren. Die in diesem Fall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AG. Diese Maßnahme berechtigt nicht zu einer Vertragskündigung. Der AG ist berechtigt erhaltene Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. 8. Haftung, Gewährleistung, Garantie Gelieferte Waren, insbesondere veredelte Erzeugnisse (z. B. Foliendrucke, Folienplots, Schilder usw.), welche durch den AG weiterverarbeitet werden, sind vor der Endmontage zu prüfen. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich angezeigt werden. Speziell für Folienerzeugnisse, Digitaldrucke usw. gelten andere Garantiezeiten als sie der Gesetzgeber vorschreibt. Der AN geht davon aus, dass der AG weiß, dass es bei Drucken mit der Zeit zu Farbermattungen durch Lichteinwirkung, besonders bei der Verwendung im Freien, kommen kann. Wenn beispielsweise Digitaldrucke für eine Haltbarkeit von 6 Monaten vom AG bestellt werden, gelten die Garantiezeiten entsprechend. In keinem Fall kann der AN für Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn er die Montagen oder jeweiligen Folienapplikationen nicht selbst ausgeführt hat. Reklamationen nach erfolgter Eigenmontage des AG sind nicht möglich. Folgekosten durch erneute Montage / Demontage gehen in diesem Fall zu Lasten des AG. Bei Feststellung eines Fehlers im oder am Produkt kann der AG Nachbesserung verlangen. Eine Teil oder Gesamtneulieferung liegt im Ermessen des AN. Der AN ist nicht verpflichtet, gelieferte oder erstellte Kundendateien endlos abzuspeichern. Besonders bei späteren Nachbestellungen muss der AG für entsprechende Datensicherung sorgen. Auf Wunsch des AG stellt der AN ihm diese Daten gegen Unkostenerstattung auf einem Datenträger zur Verfügung. Farb und Materialabweichungen bei Nachbestellungen gleicher oder schon gefertigter Artikel sind möglich und bilden daher keinen Reklamationsgrund. Sollte der AG Handelswaren beim AN gekauft haben, die dieser bei einem Lieferanten einkauft und unverändert weiterverkauft, gilt die Gewährleistung des entsprechenden Lieferanten. Diese wird auf Wunsch vor der Bestätigung des Auftrages dem AG bekannt gegeben. 9. Datenschutz Um den Kunden einen persönlichen Service, Zustellung und eine fehlerfreie Auftragsabwicklung zu bieten ist die Speicherung und Nutzung von Käuferdaten erforderlich. Der Käufer willigt daher hinsichtlich der im Rahmen eines vom Verkäufers angebotenen ECommerce anfallenden Daten darin ein, dass der Verkäufer die Bestandsdaten sowie Daten, die im Rahmen eines konkreten Geschäftes anfallen, für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebots speichern, verändern oder nutzen darf. Der Kunde kann die Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Verkäufer widerrufen. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel Erfüllungsort und Gerichtstand ist in jedem Fall der Sitz der Firma ANPLAKT Werbung, Frankfurt am Main. Anwendbar ist nur deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung gegen geltendes Recht verstoßen und somit ungültig sein, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt und weiter gültig. Bemerkungen: Mit Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Frankfurt, den 1. 4. 2013 Anplakt Werbung und Beschriftung Schwarzwaldstraße 20 60528 Frankfurt Tel.: 06994946773 Fax: 06994946774 www.anplakt.de