Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens pflicht & kür, agentur für werbung und marketing, Höchstadter Str. 43, 91325 Adelsdorf I. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt 1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. 2. Die Angebote haben maximal 30 Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande. 3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen sowie Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-/ Konstruktions- oder Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über die Produkte (technische Daten, Maße u. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausschließlich und schriftlich. 4.An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u. a., auch in elektronischer Form, behält sich das Unternehmen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugängig gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 5.Das Unternehmen gewährt dem Kunden das unwiderrufliche, unbeschränkt nach Maßgabe der Planung, das ausschließlich und unvertretbare Recht, die im Rahmen eines Auftrags erbrachten Leistung zu verwerten. Der Auftragnehmer verzichtet auf seine Rechte wie Autorennennung, Rückrufsrecht, Autorenkopien sowie auf sein Recht auf Bearbeitung und Zugang zu dem Auftrag. 6.Das Unternehmen achtet darauf, dass im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden und die aus der Sphäre des Kunden erlangten Unter- lagen und Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind auf Verlangen des Kunden die dm Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie sämtli- che Datenträger an den Kunden herauszugeben. III. Preise und Zahlungen 1.Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise als Festpreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und verstehen sich in Euro. 2.Falls zwischen Vertragsschluss und Fertigstellung die geltenden Preise weiterer Lieferanten oder sonstige auf den Produkten liegende Kosten steigen, ist das Unternehmen berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. 3.Mangels besonderer Vereinbarung werden ohne Abzug folgende Abschlagszahlungen fällig: 1/3 bei Vertragsschluss, 1/3 vor Auslieferung, 1/3 nach Lieferung und Abnahme. 4.Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. 5.Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die offene Forderung mit 4 % per anno zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. IV. Lieferung 1.Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer-/Leistungszeit müssen schriftlich erfolgen. Eine rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher Genehmigungen, Unterlagen und Informationen oder Anzahlung erfüllt hat. 2.Die Abnahme durch den Auftraggeber ist unverzüglich nach erfolgreicher Prüfung zu erklären. 3.Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn das Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit die Firma verlassen hat oder Versandbereitschaft angezeigt hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung. 4.Kann nicht pünktlich geleistet werden, wird der Kunde umgehend informiert. 5.Bei Verzögerungen, die das Unternehmne nicht zu vertreten hat, wie z. B. bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen anderer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Kann auch nach angemessener Verlängerung nicht geleistet werden, sind sowohl der Kunde als auch das Unternehmen zum Rücktritt vom Ver- trag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 6.Hat das Unternehmen die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berech- tigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspä- tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. V. Gefahrenübergang, Versicherung 1.Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt das Unternehmen verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft weitergehende Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung übernimmt. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über. 2.Verzögert sich oder unterbleibt der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ihm Versand- und Abnahmebe- reitschaft angezeigt wurde. 3.Das Unternehmen verpflichtet sich, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten zu versichern. VI. Eigentumsvorbehalt 1.Das von dem Unternehmen gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Inhabers. 2.Das Unternehmen ist berechtigt, auf Kosten des Kunden ihr Produkt gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern ihr der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung an das Unternehmen ab. 3.Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als 10 Tage in Verzug und ist eine von dem Unternehmen gesetzte angemessene Zahlungsfrist (1 Woche) erfolglos verstrichen, kann das Unternehmen vom Kunden Herausgabe der Ware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insol- venzantrag gestellt und nicht binnen 10 Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach oder drohen Verlust oder Untergang der Ware ist das Unternehmen berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu darf das Unternehmen den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Zurückgenommene Ware darf das Unternehmen freihändig und bestmöglich weiterverwerten. Soweit der Erlös die gesicherte Forderung übersteigt, steht dieser dem Kunden zu. VII. Mängelansprüche (Gewährleistung) 1.Die Haftung des Unternehmens erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit des Produktes. Eine Haftung ist ausgeschlossen: a. wenn die gelieferte Ware vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt wird. b. bei natürlichem Verschleiß. c. bei nicht ordnungsgemäßer Wartung. d. bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel. e. bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von dem Unternehmen nicht ausdrücklich genehmigt wurden. 2. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes oder, wenn sich der Mangel erst später zeigt, inner- halb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt. 3.Die gesetzliche Haftung des Unternehmens wegen Mängel ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d. h. nach Wahl des Unternehmens entweder Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, andernfalls ist das Unternehmen von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von dem Unternehmen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. 4.Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. 5.Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen haftet das Unternehmen ab Lieferung oder Abnahme. Ausgenommen hiervon sind Materialien, sofern sie eingebaut sind. Für diese Leistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 6.Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. 7.Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängel als nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 3. bis 5. sind ausgeschlossen. Das Unternehmen haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden. VIII. Haftung 1.Die Haftung des Unternehmens, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 2.Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführte Haftungsbeschränkungen gelten nicht: a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder von deren Erfüllungsgehilfen. b. bei Personenschäden. c. bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die das Unternehmen garantiert hat. d. bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 3.Das Unternehmen haftet nicht für Druckfehler oder Fehler inhaltlicher Art, sofern diese dem vom Kunden freigegebenen Endstand zur Druck oder Veröffentlichung ensprechen. Der Kunde ist verpflichtet, den ihm zur Verfügugn gestellten Druckendstand sorgfältig zu prüfen und die Freigabe zum Druck bzw. zur Veröffentlichung zu erteilen. Das Unternehmen haftet weiterhin nicht für Fehler, die im Zuge der Weiterverarbeitung in Fremdbetrieben entstanden sind. IX. Erfüllungsort 1.Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen ist Adelsdorf. 2.Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Fürth. Das Unternehmen ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Wahl am Sitz des Kunden zu klagen. 3.Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den kreativen Bereich, ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens pflicht & kür, agentur für werbung und marketing, Höchstadter Str. 43, 91325 Adelsdorf I. Der Abschluss der Verträge bzw. Aufträge des Unternehmens und ihren Dienstleistern (folgend Auftragnehmer genannt) erfolgt zu nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers, die das Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn das Unternehmen ihnen nicht widerspricht. II. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Erfüllung des Auftrages alle Rechte Dritter zu wahren. III.Der Auftragnehmer räumt dem Unternehmen an allen urheberrechtlichen Verwertungsrechten, Leistungsschutzrechten und sonstigen immateriellen Eigentumsrechnungen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erwirbt, ein ausschließliches Nutzungsrecht ein, das zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkt ist. Das Unternehmen ist berechtigt, ihre insoweit erlangten Rechte auch auf Dritte zu übertragen oder in jeglicher auch geänderter Form zu verwerten oder verwerten zu lassen. Die Zustimmung des Urhebers ist für die Übertragung, Einräumung oder Verwertung erlangter Rechte nicht erforderlich. Der Auftragnehmer verzichtet hiermit ausdrücklich auf das Urhebernennungsrecht. IV.Die gesamten Werbematerialien, wie Reinzeichnungen, Fotos, Illustrationen, Mustervorlagen etc. bleiben bzw. werden Eigentum des Unternehmens. V. Soweit sich der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Tätigkeit Dritter bedient, trägt er dafür Sorge, dass sich an den bei den Dritten entstehenden Rechten entsprechend Ziffer III. Nutzungsrechte einge- räumt werden. VI.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebs- geheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter. VII.Veröffentlichung über Sachverhalte, die die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zum Gegenstand haben, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.