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Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Willy Kreutz GmbH & Co. KG
Stand: 12.12.2012
1.
Allgemeines
1.1
Unsere („Willy Kreutz GmbH & Co. KG“) Einkaufsbedingungen gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. In diesem Fall
haben
sie
nur
Geltung
für
den
Einkaufsbedingungen
gelten
auch
entgegenstehender
oder
von
jeweiligen
dann,
Einzelvertrag.
wenn
unseren
wir
in
Unsere
Kenntnis
Einkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Verkäufers die Lieferung des Verkäufers
vorbehaltlos annehmen. Unser Stillschweigen ist zu keinem Zeitpunkt als
Zustimmung oder Genehmigung zu werten. Zwischen uns und dem
Verkäufer
getroffene
besondere
Vereinbarungen
bleiben
hiervon
unberührt.
1.2
Die Regelung der Ziff. 1.1 gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Verkäufer.
1.3
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 354 a HGB bleibt unberührt.
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1.4
Die Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener
Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Export/Importkontrollrecht und ggf. dem Export-/Importkontrollrecht weiterer
Staaten unterliegen. Der Verkäufer erklärt mit der Angebotsbestätigung die
Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen. Der Verkäufer erklärt,
alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu haben.
1.5
Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die offiziellen Regeln der ICC
zur Auslegung von Handelsklauseln INCOTERMS 2000 in der jeweils
geltenden Fassung.
2.
Angebot / Bestellung
2.1
Unsere
Bestellungen/Angebote
sind
freibleibend.
Der
Verkäufer
ist
verpflichtet, unsere Bestellung/Angebote innerhalb einer Frist von 3
Werktagen rechtsverbindlich zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung des
Verkäufers nicht innerhalb dieser Frist, sind wir berechtigt, unsere Bestellung
zu widerrufen. Nach Ablauf einer Woche gilt die Bestätigung des Verkäufers
als neues Angebot, was unsererseits binnen 14 Tagen angenommen
werden kann.
2.2
Erklärungen oder Anzeigen des Verkäufers nach Vertragsschluss sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von uns schriftlich angenommen
wurden.
3.
Preise / Zahlungsbedingungen
3.1
Der in der Bestellung/Angebot ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels
abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei
Haus/Empfangsstelle“, einschließlich Verpackung ein.
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3.2
Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den
Vorgaben in unserer Bestellung/Angebot – die dort ausgewiesene
Bestellnummer
angeben;
für
alle
wegen
Nichteinhaltung
dieser
Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Verkäufer verantwortlich, soweit
er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.
3.3
Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis
innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit
3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
3.4
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem
Umfang zu.
3.5
Im Falle qualitätsbedingter Rücklieferungen von Waren ist der Verkäufer
verpflichtet, die von uns für diese Ware gegebenenfalls bereits geleisteten
Zahlungen unverzüglich unter Einschluss von Zinsen an uns zurückzuzahlen.
Sofern dies nicht geschieht, haben wir das Recht, bis zum Eingang der
Rückzahlung die Waren einzubehalten.
4.
Lieferzeit, Lieferverzug
4.1
Die in der Bestellung/Angebot angegebene Lieferzeit ist bindend.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Ware bei der durch
die Bestellung/Angebot benannten Empfangsstelle.
4.2
Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu
setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich
ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
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4.3
Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.
Insbesondere
sind
wir
berechtigt,
nach
fruchtlosem
Ablauf
einer
angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu
verlangen.
4.4
Eine ohne unsere Zustimmung vorzeitig vorgenommene Auslieferung
berührt
nicht
die
an
den
vorgesehenen
Liefertermin
gebundene
Zahlungsfrist.
4.5
Behördliche Maßnahmen, Lieferbeschränkungen, Streiks, unverschuldete
Betriebsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer
als auch bei uns verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen
entsprechend. Dauert die Störung länger als 8 Wochen sind beide Teile zum
Vertragsrücktritt berechtigt.
5.
Gefahrübergang / Teillieferungen / Dokumente
5.1
Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf Gefahr
des
Verkäufers
„frei
Bestellung/Angebot
Haus/Empfangsstelle“
angegebenen
zum
jeweils
Empfangsstelle
in
der
zu
erfolgen(Bringschuld).
5.2
Die Transport- und Versandgefahr trägt der Verkäufer. Dies gilt auch für
etwaige Rücksendungen.
5.3
Bei Lieferung „frei Haus/Empfangsstelle“ hat sich der Verkäufer oder seine
Beauftragten von der Empfangsstelle den Empfang der Sendungen
bescheinigen zu lassen. Die Lieferungen an eine andere als die von uns
bezeichnete Empfangsstelle bewirken auch dann keinen Gefahrübergang
zugunsten des Verkäufers, wenn diese Stelle die Lieferung entgegennimmt.
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5.4
Teillieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig und sind
in den Begleitpapieren als solche zu kennzeichnen.
5.5
Der Verkäufer ist verpflichtet, auf allen Begleitpapieren und Lieferscheinen
exakt unsere Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dies, so sind
Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.
5.6
Bei LKW-Anlieferung ist ein Frachtbrief/Lieferschein mit Ablieferquittung
beizufügen.
5.7
Kosten und Schäden, die durch unrichtige oder unterlassene Begleitpapiere
oder Nichtbeachtung unserer Instruktionen entstehen, gehen zu Lasten des
Verkäufers.
5.8
Soweit der Verkäufer aufgrund der jeweiligen Bestellung/Angebot einen
Anspruch
auf
Rücksendung
der
für
diese
Sendung
notwendigen
Verpackungsmittel hat, sind die gesamten Lieferpapiere mit einem
entsprechend
deutlichen
Kennzeichnung
wird
das
Hinweis
Leergut
zu
bei
versehen.
uns
Bei
fehlender
umgehend
vernichtet.
Rücksendeansprüche des Verkäufers erlöschen.
6.
Mängelhaftung
6.1
Die ordnungsgemäße Vertragserfüllung setzt voraus, dass sämtliche zu
liefernden Gegenstände und zu erbringenden Leistungen dem neuesten
Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und
Fachverbänden
entsprechen.
Entsprechende
vorgeschrieben oder üblich, werden mit übergeben.
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Zertifikate
soweit
6.2
Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt
zu. In jedem Fall sind wir berechtigt, vom Verkäufer nach unserer Wahl
Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das
Recht auf Schadenersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.3
Wir sind berechtigt, auf Kosten des Verkäufers die Mängelbeseitigung selbst
vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit
besteht.
6.4
Entstehen
uns
infolge
Vertragsgegenstandes
der
Kosten
mangelhaften
insbesondere
Leistungen
Transport-,
des
Arbeits-,
Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende
Eingangskontrolle, so hat der Verkäufer diese Kosten zu tragen.
6.5
Im Falle mangelhafter Lieferungen verzichtet der Verkäufer bereits jetzt auf
den Einwand verspäteter Mängelrüge nach § 377 HGB. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
6.6
Der Verkäufer haftet für ein Verschulden von Nachauftragnehmern,
Vorverkäufern, Zulieferern und Hilfspersonen uns gegenüber wie für eigenes
Verschulden.
6.7
Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
7.
Rechte Dritter / Freistellung / Produkthaftpflicht
7.1
Der Verkäufer steht dafür ein, dass durch seine Lieferung oder im
Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden.
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7.2
Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter
freizustellen,
sofern
die
Ursache
in
seinem
Herrschafts-
und
Organisationsbereich gesetzt ist und/oder er im Außenverhältnis selbst
haftet. Der Verkäufer ist in derartigen Fällen verpflichtet, uns etwaige
Aufwendungen gemäß §§ 683,670 BGB sowie gem. §§ 830, 840, 426 BGB zu
erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit von uns durchgeführten
Maßnahmen ergeben.
7.3
Der Verkäufer haftet auf Ersatz aller uns infolge der Rechte und Ansprüche
Dritter entstehenden Kosten (wie z.B. Anwalts-, Gerichtskosten, Kosten
Beweissicherungssicherungsverfahren), Schäden und sonstigen Nachteilen,
inklusive Ausfälle, die wir dadurch erleiden, dass wir die gelieferte Ware
nicht planmäßig verwenden können.
7.4
Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
7.5
Der Verkäufer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von € 3 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden –
pauschal
–
zu
unterhalten;
stehen
uns
weitergehende
Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.
8.
Beistellung
8.1
Sofern wir Materialien beim Verkäufer beistellen, behalten wir uns hieran
das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer
werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen
vermischten oder verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
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8.2
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen,
Berechnungen
geheimzuhalten.
und
sonstigen
Dritten
dürfen
Unterlagen
sie
nur
und
mit
Informationen
unserer
strikt
ausdrücklichen
Zustimmung offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt
auch nach Abwicklung dieses Vertrages.
9.
Übertragung von Rechten Pflichten / Abtretung
9.1
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf der Verkäufer seine
vertraglichen Verpflichtungen nicht übertragen.
9.2
Der Verkäufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt,
wenn seine Gegenansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis
beruhen
wie
seine
Verpflichtung,
wenn
seine
Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt
sowie fällig sind.
10.
Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendung deutschen Rechts
10.1
Erfüllungsort für die Lieferung oder Leistung ist die von uns bezeichnete
Empfangsstelle, Zahlungsort ist Steinfeld.
10.2
Ist der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen,
ist
Würzburg
ausschließlicher
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer seinen Sitz im
Ausland hat.
10.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
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10.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
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