Allgemeine Einkaufsbedingungen der Willy Kreutz GmbH & Co. KG Stand: 12.12.2012 1. Allgemeines 1.1 Unsere („Willy Kreutz GmbH & Co. KG“) Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den Einkaufsbedingungen gelten auch entgegenstehender oder von jeweiligen dann, Einzelvertrag. wenn unseren wir in Unsere Kenntnis Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Verkäufers die Lieferung des Verkäufers vorbehaltlos annehmen. Unser Stillschweigen ist zu keinem Zeitpunkt als Zustimmung oder Genehmigung zu werten. Zwischen uns und dem Verkäufer getroffene besondere Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 1.2 Die Regelung der Ziff. 1.1 gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Verkäufer. 1.3 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt. Seite 1 von 9 1.4 Die Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Export/Importkontrollrecht und ggf. dem Export-/Importkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Der Verkäufer erklärt mit der Angebotsbestätigung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen. Der Verkäufer erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu haben. 1.5 Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die offiziellen Regeln der ICC zur Auslegung von Handelsklauseln INCOTERMS 2000 in der jeweils geltenden Fassung. 2. Angebot / Bestellung 2.1 Unsere Bestellungen/Angebote sind freibleibend. Der Verkäufer ist verpflichtet, unsere Bestellung/Angebote innerhalb einer Frist von 3 Werktagen rechtsverbindlich zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung des Verkäufers nicht innerhalb dieser Frist, sind wir berechtigt, unsere Bestellung zu widerrufen. Nach Ablauf einer Woche gilt die Bestätigung des Verkäufers als neues Angebot, was unsererseits binnen 14 Tagen angenommen werden kann. 2.2 Erklärungen oder Anzeigen des Verkäufers nach Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von uns schriftlich angenommen wurden. 3. Preise / Zahlungsbedingungen 3.1 Der in der Bestellung/Angebot ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus/Empfangsstelle“, einschließlich Verpackung ein. Seite 2 von 9 3.2 Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung/Angebot – die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Verkäufer verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. 3.3 Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. 3.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. 3.5 Im Falle qualitätsbedingter Rücklieferungen von Waren ist der Verkäufer verpflichtet, die von uns für diese Ware gegebenenfalls bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich unter Einschluss von Zinsen an uns zurückzuzahlen. Sofern dies nicht geschieht, haben wir das Recht, bis zum Eingang der Rückzahlung die Waren einzubehalten. 4. Lieferzeit, Lieferverzug 4.1 Die in der Bestellung/Angebot angegebene Lieferzeit ist bindend. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Ware bei der durch die Bestellung/Angebot benannten Empfangsstelle. 4.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Seite 3 von 9 4.3 Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. 4.4 Eine ohne unsere Zustimmung vorzeitig vorgenommene Auslieferung berührt nicht die an den vorgesehenen Liefertermin gebundene Zahlungsfrist. 4.5 Behördliche Maßnahmen, Lieferbeschränkungen, Streiks, unverschuldete Betriebsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei uns verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Dauert die Störung länger als 8 Wochen sind beide Teile zum Vertragsrücktritt berechtigt. 5. Gefahrübergang / Teillieferungen / Dokumente 5.1 Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf Gefahr des Verkäufers „frei Bestellung/Angebot Haus/Empfangsstelle“ angegebenen zum jeweils Empfangsstelle in der zu erfolgen(Bringschuld). 5.2 Die Transport- und Versandgefahr trägt der Verkäufer. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen. 5.3 Bei Lieferung „frei Haus/Empfangsstelle“ hat sich der Verkäufer oder seine Beauftragten von der Empfangsstelle den Empfang der Sendungen bescheinigen zu lassen. Die Lieferungen an eine andere als die von uns bezeichnete Empfangsstelle bewirken auch dann keinen Gefahrübergang zugunsten des Verkäufers, wenn diese Stelle die Lieferung entgegennimmt. Seite 4 von 9 5.4 Teillieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig und sind in den Begleitpapieren als solche zu kennzeichnen. 5.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, auf allen Begleitpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten. 5.6 Bei LKW-Anlieferung ist ein Frachtbrief/Lieferschein mit Ablieferquittung beizufügen. 5.7 Kosten und Schäden, die durch unrichtige oder unterlassene Begleitpapiere oder Nichtbeachtung unserer Instruktionen entstehen, gehen zu Lasten des Verkäufers. 5.8 Soweit der Verkäufer aufgrund der jeweiligen Bestellung/Angebot einen Anspruch auf Rücksendung der für diese Sendung notwendigen Verpackungsmittel hat, sind die gesamten Lieferpapiere mit einem entsprechend deutlichen Kennzeichnung wird das Hinweis Leergut zu bei versehen. uns Bei fehlender umgehend vernichtet. Rücksendeansprüche des Verkäufers erlöschen. 6. Mängelhaftung 6.1 Die ordnungsgemäße Vertragserfüllung setzt voraus, dass sämtliche zu liefernden Gegenstände und zu erbringenden Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Entsprechende vorgeschrieben oder üblich, werden mit übergeben. Seite 5 von 9 Zertifikate soweit 6.2 Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu. In jedem Fall sind wir berechtigt, vom Verkäufer nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. 6.3 Wir sind berechtigt, auf Kosten des Verkäufers die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht. 6.4 Entstehen uns infolge Vertragsgegenstandes der Kosten mangelhaften insbesondere Leistungen Transport-, des Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Verkäufer diese Kosten zu tragen. 6.5 Im Falle mangelhafter Lieferungen verzichtet der Verkäufer bereits jetzt auf den Einwand verspäteter Mängelrüge nach § 377 HGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 6.6 Der Verkäufer haftet für ein Verschulden von Nachauftragnehmern, Vorverkäufern, Zulieferern und Hilfspersonen uns gegenüber wie für eigenes Verschulden. 6.7 Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. 7. Rechte Dritter / Freistellung / Produkthaftpflicht 7.1 Der Verkäufer steht dafür ein, dass durch seine Lieferung oder im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Seite 6 von 9 7.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, sofern die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und/oder er im Außenverhältnis selbst haftet. Der Verkäufer ist in derartigen Fällen verpflichtet, uns etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683,670 BGB sowie gem. §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit von uns durchgeführten Maßnahmen ergeben. 7.3 Der Verkäufer haftet auf Ersatz aller uns infolge der Rechte und Ansprüche Dritter entstehenden Kosten (wie z.B. Anwalts-, Gerichtskosten, Kosten Beweissicherungssicherungsverfahren), Schäden und sonstigen Nachteilen, inklusive Ausfälle, die wir dadurch erleiden, dass wir die gelieferte Ware nicht planmäßig verwenden können. 7.4 Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. 7.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 3 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. 8. Beistellung 8.1 Sofern wir Materialien beim Verkäufer beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten oder verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Seite 7 von 9 8.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen geheimzuhalten. und sonstigen Dritten dürfen Unterlagen sie nur und mit Informationen unserer strikt ausdrücklichen Zustimmung offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. 9. Übertragung von Rechten Pflichten / Abtretung 9.1 Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht übertragen. 9.2 Der Verkäufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen wie seine Verpflichtung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sowie fällig sind. 10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendung deutschen Rechts 10.1 Erfüllungsort für die Lieferung oder Leistung ist die von uns bezeichnete Empfangsstelle, Zahlungsort ist Steinfeld. 10.2 Ist der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer seinen Sitz im Ausland hat. 10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Seite 8 von 9 10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Seite 9 von 9