630 STUDIEN ZUR GESCHICHTE UND KULTUR DES ISLAMISCHEN ORIENTS ZWANGLOSE BEIHEFTE ZU DER ZEITSCHRIET „DER ISLAM" HERAUSGEGEBEN VON C.H.BECKER DRITTES HEFT STRASSBURG VERLAG VON KARL 1914 J. TRÜBNER DER IN EID BEI DEN SEMITEN SEINEM VERHÄLTNIS ZU VERWANDTEN ERSCHEINUNGEN SOWIE DIE STELLUNG DES EIDES IM ISLAM VON Jot\äi.«\«YfcS JOHS. PEDERSEN STRASSBURG VERLAG VON KARL TRÜBNER J. 1914 S iO PROFESSOR FRANTS BUHL IN DANKBARKEIT GEWIDMET c_. // VORWORT. Buche liegt eine dänische Promotions- und Habilitations„Den semitiske Ed og beslägtede Begreber samt Edens Islam" (Kobenhavn 191 2) zugrunde. Ich habe das Material Stilling aufs neue geprüft und vielfach erweitert, so daß hier nicht nur eine Übersetzung, sondern eine neue Bearbeitung des Buches vorliegt. Das behandelte Thema ist bisher noch nicht Gegenstand einer be- Diesem schrift i sonderen Untersuchung gewesen, wird aber das geistige Leben der Semiten behandelnden durch ist allerlei Material an den in den verschiedenen, Werken berührt. Tag gebracht und der Weg weitergehenden Untersuchung gebahnt worden. Da- zu einer Eine erschöpfende Darstellung der an den Eid der Semiten und seinen Gebrauch geist wohl in Anbetracht des Umfanges der Quellen kaum möglich; aber es war mein Ziel, so weit möglich, die wesentlichen und charakteristischen Züge zu sammeln. Vor allem interessierte es mich, zu untersuchen, wie die-Semiten selbst den Eid aufgefaßt haben, und welche Stellung er in ihrem geistigen Leben eingenommen hat. Ich fand, daß ihm verschiedene Vorstellungen zugrunde liegen, und hielt es für geboten, eine verhältnismäßig knüpften Eigentümlichkeiten zu geben, eingehende Darlegung dieser Begriffe zu geben, in denen der Eid wurzelt, und aus denen heraus er zu verstehen ist. Ich habe deshalb versucht zu sehen, was die verschiedenen Tatsachen in ihrem eigenen Zusammenhange bedeuten. Um nicht Erscheinungen zusammenzu- habe ich beinahe gänzlich darauf verzichtet, Paralleler, aus anderen Völkern anzuführen. Die Darstellung des Fluches verlangte eigentlich als Gegenstück eine Untersuchung des Segens und der positiven Grundbegriffe der Semiten, die im Anschluß an die Ausführungen über den Bund gegeben werden müßte, und zugleich die Darstellung des Wahrheitsstellen, die lediglich eine äußerliche Ähnlichkeit aufweisen, VORWORT VIII Kap. VIII naher begründen würde. Eine solche Untersuchung der Grundbegriffe hat Dr. Yiui. GRÖNBl 11 für die Germanen vorgenommen, und seinen tiefgehenden Kenntnissen der primitiven begriffes in i verdanke Psychologie ich verschiedene Anregungen. Ich mußte in dieser Arbeil auf eine solche weitergehende Untersuchung verzichten, aber es ist meine Hoffnung, daß ich kommen später dazu werde. Die dänische Ausgabe wurde wahrend einer mir von der Universität zu Beginn Kopenhagen bewilligten Stipendienreise die assyrisch-babylonische und die arabische Literatur Professoren ZIMMERN und FISCHER in Leipzig. HüRGRONJE führt, geschrieben. der Arbeit erhielt ich verschiedene Ratschläge in in dessen Leiden wurde ich Werk meiner Lehrsystem zugrunde gelegt während eines Aufenthaltes in Zu bezug auf von den Herren SNOUCK Bägüri einge- Bei Professor die Lektüre des im islamischen GOLDZMER machte mich Darstellung des Eides ist. in Professor Budapest auf einige im letzten Teile Wenn es mir gelungen des Buches benutzte Literatur aufmerksam. ist, durch die vorliegende deutsche Ausgabe mein Buch einem größeren Leserkreis vorzulegen, so verdanke ich dies vor allem Interesse Herrn Professor Becker' s, der keine diese Veröffentlichung zu ermöglichen. Hilfe recht not, um Mühe dem warmen gespart hat, Beim Korrekturlesen die mir unterlaufenden undeutschen tat um mir Wendungen zu ändern und zu verbessern. Diese mühsame und wenig angenehme Arbeit haben die Herren Doktoren GRAEFE, Rh lER und MiELCK inHamburg mitSorgfalt und bewunderungswerterGeduld vorgenommen. Außerdem hat Professor BECKER eine Korrektur gelesen. Diesen wie den anderen erwähnten Herren spreche ich meinen herzlichen Dank aus. J.P. INHALT. Seite i. Sprachliche Übersicht 2. Der Bund und der Bundeseid 21 Der iai'-Bund Der Fluch 52 4. 5. Die hypothetische Verfluchung 3. i 64 103 6. Der Eid 7. Das Gelübde 119 8. Selbstbehauptung und Verderben beim Schwur 128 9. Zeremonien beim Ablegen des Eides 143 10. Der Eid und 11. Die Beschwörung eines anderen 155 166 12. Lösung 13. Die Anwendung des Eides Fluch als 10S die Götter. Schwurformeln eines Schwurs 174 14. Verfall des Eides 15. 179 190 Die Stellung des Eides im Islam Abkürzungen 194 221 Nachträge und Berichtigungen 222 Zitierte Bibelstellen 230 Zitierte Koranstellen 235 Sachregister 236 Pedersen, Der Eid bei den Semiten. Sprachliche Übersicht. I. Babylonisch Die gewöhnliche Bezeichnung für den Eid im Assyrischen - Wort als eine mamitu. Es wird sodann maf'ül-Yorm zu amü »sprechen« zu betrachten *). mit dem Wort tamil »schwören« verwandt. Barth meinte diese Form mit seinem Lautgesetz von der Verwandlung des m zu n im Präfix ma des Assyrischen unter dem Einfluß eines Labials nicht vereinigen zu können (ZA II p. 116), eine Schwierigkeit, die Jensen 2 dadurch zu lösen versuchte, daß er das Wort aus einer Reduplikationsform iiuiinü, die sich zu amü verhielte wie babälu (bringen) zu abälu (bringen), Indessen hat Meissner (Altbab. herleitete (ZDMG XLIII p. 192.) Privatrecht p. 120 f.) nachgewiesen, daß dem amü im Babylonischen eine Wurzel awä zugrunde liegt, so daß mamitu ursprünglich die Form Es ist liegt nahe, dieses ) mawitu gehabt denn gelöst, m Allerdings wird die Schwierigkeit dadurch nicht hätte. Derselbe Verbum mit sich nach dem Präfix ma zu Aramäischen j: NC »schwören« entspricht 1 NC »schwören« (Sachaus Ausg. 1 11 D ; (vgl. Dalmans Wör- Beide Formen kehren in den Elephantinepapyri terbuch). 8. w Stamm kommt im So haben wir im Targum für Eid das Wort MlOiö, welcher Form TT vor. das wie ein es fragt sich doch, entwickeln konnte. 24; F 5. 8, in inf. NOiC^ nr. 33, B 6) 2; 58, 9; sowie und NDio (Sayce-Cowley D ."1010 wieder: Sayce-Cowley B »Eid« (Sachau nr. 49, 4. 1 nNOiO (B 6; F 4. 6. 9). Im Syrischen hat man für »schwören« das Verbum imä (mit oder ohne Alaf am Anfang) oder Tmi, dazu das Substantiv maumätä; dies Wort bedeutet außer Eid auch »deprecatio« (siehe PayneSmith's Thesaurus), das Verbum bedeutet im Af'el nicht nur »schwören lassen«, sonvgl. 33, 1) dern auch »exorcisavit«, wie Dem bedeutet. cista« Talmudisch ') Vgl. Grammalik Surpu 1. - maum e jänä Assyrischen Aramäische, BA 24) wie sowohl »qui adjurat« als»exor- entspricht wo j'mä und Haupt in Aufl. 65, 31 a, aber nicht in der 2. Aufl. § I p. 7; 15 Anm. 11 ; genau ziemlich Delitzsch in seiner assyrischen und dem Wörterbuch. Zimmern: 173; 17S. p. 63. : ) und nach ihm Jäger Pedersen, Der in BA I Eid bei den Semiten. das j'ml sowohl »sprechen« 479. 1 — wie II — (Levy: .\enhebraischcs und Cha lettisches und das Substantiv mffmi und momätä den bedeutet »schwören« Wörterbuch 2 244), I bezeichnet (ebenda III 50) Eigentümlich ist es, '). daß das assyrische Wort Form mamit vorkommt, was abgekürzten in sich vielleicht daraus erklären daß dieser Begriff, wie wir später zu sehen Gelegenheit haben wird 3 werden, einigermaßen wie ein persönliches Wesen b< Mamüu bezeichnet nicht nur, was wir unter Eid verstehen; es kommt ebenso häufig in der Bedeutung Besessenheit oder Fluch vor, läßt, — und Ge- dies ist wichtig für unser Verständnis des assyrischen Eides. legentlich wird es von der mit gebraucht dem Eid eingegangenen Verpflichtung Eine genauere Untersuchung über den Inhalt 3). dieses vorgenommen werden. Begriffes wird später Vom selben Stamm wie mamüu ist tamitu, das außer »Eid« einerseits den Orakelspruch der Gottheit, andererseits die Anfrage nach einem (Zimmern: solchen bezeichnet Beiträge p. 88; 190, 3 u. kommt Mit mamitu parallel onym. Auch das wird in der heit« verwendet KB vor, oft nisii a.). scheinbar damit syn- Bedeutung »Bann«, »Fluch«, »BesessenIV p. 146, 66; Tallquist: Maqlu V 72; Zimmern: Surpu passim). Aber in seinem Ursprung ist es von mamitu Es ist verwandt mit dem hebräischen NLVJ ganz verschieden. (siehe Gesenius-Buhl s. v.) und bedeutet »Handerhebung« 4), hat Neben mithin einen ähnlichen Ursprung wie das arabische jamtn. In der Zusammensetzung nis katu nfsu kommt die Form nii ili vor. Es ') ist (z.B. deshalb kaum richtig, wenn Mercer: The oath in Babylonian and Assyriern (Münchener Dissertation 1911) p. 26 mamitu von amü »sprechen« trennen will. Er denominiert es aus einem jama', das in tamü vorliegen soll, aber sonst nicht im Ass. vorkommt. Doch sind alle diese Wurzeln kaum zu trennen. Wir haben mithin: Ass. 'amü Lilerahtre mit der alten Form 'awä, dem in den aram. Dialekten bab. 'awä entsprechend von anlautendem Hamza, a> wissenschaft, 1910, p. 202 ff.). Aram.) oder Gestus hervorgegangen. (so (arab.). SD 1 und (nach Ungnad, ZA XVII 356) Dazu im Arabischen La». Es hegt also hier einWechsel vor (vgl. Nöldeke: Neue Beiträge zur sem. SprachDie Wurzel bezeichnet die Äußerung, durch Wort (Ass.- fO!"!. und ;, Aus der ersten Bedeutung ist die Bedeutung »Eid« (das Gesagte) Mit der letzteren wird das Wort für die rechte Hand zusammenhängen schon Hoffmann), und daraus hat sich dann auch (im Arabischen) die Bedeutung »Eid« entwickelt. So Haupt =) 3) in BA I p. 7S. in Knudtzons Ausg. (= Winckler 154); ferner beKnudtzon 67, 13 (= Winckler 121) und 149, 60 (= Winckler 150) den Knudtzon übersetzt es an diesen Stellen mit »Schwurbund«. Vgl. Mercer: So Amarnabrief 14S, 37 zeichnet es Bund. The oath 4) p. 22. 26. Vgl. sein Ideogramm ZI. Dagegen will Delitzsch eine abstrakte »Wesen, Existenz, Persönlichkeit« zugrunde legen; siehe sein Handwörterb. s. Bedeutung v. bedeutet es »Gebet« 1 von einem Gestus, Dieses Substantiv hat somit seinen Ursprung ). während mamitu den Gedanken auf das beim Schwur ausgesprochene Wort lenkt. Zu der Wortgruppe, welche man mit »Eid« Schrader, der zuerst auf diesen auch übersetzt, gehört aufmerksam gemacht hat, übersetzt es mit »Erklärung«, »Kontrakt«, »Eid« und will es aus der Wurzel icdj herleiten ; ). E. und V. Revillotjt wollen es mit »attestation« wiedergeben und zu dem hebräischen ed »Zeuge« von der Wurzel 'wd 3) stellen. Jensen schlägt vor, es mit ja ad zu adü. Begriff f 1 vergleichen 4). Sicher Aber doch setzen. nicht unberechtigt, adü mit Eid zu über- ist es Wort von mamitu das ist bezeichnet den Eid nicht als etwas mit als eine Handlung, rituelle Sehr pflichtung. wird oft sehr verschieden. Es dem Fluch Verwandtes oder sondern nach man daher es seinem am Inhalt Ver- als mit besten »Ver- »Anordnung« wiedergeben können. So, wenn ge= rabftti die im Eide bei den großen Göttern gegebenen »Anordnungen«, »Verpflichtungen« {KB II p. 262, pflichtung« oder sprochen wird von ade mamit iläni 96; vgl. ade niJ iläni c. 1. Man 154, 21). wird es hier mit »Eid« nicht Ebenfalls heißt ade sakänu übersetzen können. ordnungen, Verpflichtungen zustande bringen« 5), {KB II »An- 166, 9) während man kaum daß sein Bruder in mamit sakänu sagen könnte. Assurbanipal sagt, Babylon la issuru adi-ia »meine Verordnungen nicht hielt« 6 ). Wenn die neubabylonischen Kontrakte mit ki adl {-ia) zu beginnen pflegen, kann man wohl adi als »Eid« übersetzen, aber immer nur mit der Nebenbedeutung der Verpflichtung. Ein Eid, der etwas Geschehenes bestätigt, wird sicher nie mit adü bezeichnet. Das assyrische adü steht somit in seiner Bedeutung dem arabischen 'ahd sehr nahe; und es ist daher sehr wahrscheinlich, daß es auch etymologisch dasselbe Wort ') Vgl. das hebräische ähnlich verhält es sich mit s Record ) Er I p. dem vergleicht hebr. 147; KAT 1 p. ~l ^?'^ arab. min > n !j«_i und den Bedeutungen »schwören« und »beten«; _li~j. arab. ^J»; siehe The Babylonian and Oriental 548; vgl. Delitzsch: Handwörterb. p. 232b aus ^vdj »fest- legen«. 3) Formel 165 The Bab. and ki adi 4) KB 5) Vgl. Anm.), Orient. Record II p. 22 Bei (Enlil), Nabu f.; vgl. I p. 101 ff., mit Verweis auf die usw. in Kontrakten. 163 Anm.; siehe ferner KB VI p. 346. Jensen »Anordnungen« und »Versprechungen« (KB II 155, 21; »Abmachungen« (1. c. 167, 9), »Eide (Versprechungen)« (1. c. II p. 163, 118; 211, 2I9> 4l0«) Col. III 97; VII S;. 93 = KB II p. 1S4L; 214 f.; Col. I 11S = KB 1* II 162 f. 18; — ist J Der Vergleich mit dem hebr. ). keit behalten 3 würde dann auch 'ed seine Gültig- ). assyrischen Die — 4 Verben für »schwören« gehen etymologisch von der Bedeutung »sprechen« aus 3). tamü ist wahrscheinlich aus einer t-Form von amü »sprechen« abebenso wie z. B. das arabische takä aus der Form ittakä, von geleitet ist somit verwandt mit mamltu 1 der Wurzel wafcä, gebildet ist und entspricht diesem völlig in seiner Bedeutung; wie dies wird es in den Beschwörungstexten für »beschwören« verwendet, und tamü kommt öfters in der Bedeutung »besessen« vor 5). zakärn, die bekannte semitische Wurzel für »erwähnen«, »erinnern«, »nennen« wird in der Bedeutung »schwören« gebraucht, z. B. — — , III 14. 17. 41. 44 6 ). Die gewöhnlichste hebräische Bezeichnung für »Eid« Surpu ist D^CB', Verbum J73IW entspricht. Wie es nahe liegt, pflegt man dieses Wort mit JOtP »sieben« in Verbindung zu setzen. Doch ist Zur näheren Begründung verweist man die Sache nicht ganz sicher. gewöhnlich auf Gen. 21, 28, wo Abraham und Abimelek bei den Zere- dem das monien, die ihre Bundesschließung erhärten Das hat aber sollen, Lämmer sieben Wortes für den Eid Die erwähnte Erzählung ist aus zwei nicht allzu große Bedeutung. Berichten zusammengeflochten. In dem einen wird Abraham dazu aufgefordert, zu schwören, daß er in einem freundschaftlichen VerhältSie schließen nis zu Abimelek verbleiben wolle, worauf er auch eingeht. einen Bund und schwören sich gegenseitig Eide, weshalb der Ort In dem andern Bericht Be'erseba*, »Schwurbrunnen«, genannt wird. schließen Abraham und Abimelek einen Bund mit Benutzung von sieben Lämmern, indem Abraham dadurch bestätigt, daß einige Brunnen, welche die Leute Abimeleks sich angeeignet haben, ihm angegebrauchen. für die Etymologie des J = 'ahd ist, braucht dies ) Delitzsch: Hieb. 24 a führt ein adü »Zeit« an; wenn adü adü nicht vom anderen getrennt zu werden, da beide Bedeutungen in dem arabischen Begriff 'ahd aufgehen. 2 'i~d mit dem Arab. 'ahd zusammenhört; siehe ) vorausgesetzt nämlich, daß Hebr. Barth: Wurzeluntersuchungen p. 34. Schorr (WZKM XXIV 440) führt vermutungsweise noch eine Bezeichnung für den Eid an, nämlich fcipat sumim. 3) Eine analoge Bedeutungsentwicklung liegt in pTSakänu vor; erhält aber p. 218 f.; t) dann 220 die Bedeutung »sich verschwören«, AsSurbanipal es bedeutet »sprechen«, VIII 49. 69 = KB II f. Zimmern: Beiträge führt im Glossar p. 63 wohl mamltu, aber nicht tamü unter der Wurzel fflON auf. 5) = Surpu II 100 ff.; III 115. 116. 117 ff.; VIII 50. im Arabischen wie juSakkiruhu lläha ( f a b. II 8, 1 H i s. 559, 6) ) naSadahu lläha (Tab. II 12, 5. 9) = a£sama 'alä (600, 5 f.) = hallafa (600, 14). 6 Vgl. Ausdrücke ; Obschon gehören. es unserm Bericht nicht ausdrücklich ausgeLämmer hier sicher den Namen Bé'ér»Siebenbrunnen«) 2 ). Es liegen somit hier zwei in sprochen wird, sollen die sieben seba' motivieren (als Erklärungen des Namens Be'ersebcf vor, die eine mit ii c »Eidschwur«, c die andere mit Sb »sieben«, aber eine Verbindung zwischen »sieben« und »Schwur« wird in den Berichten nicht hergestellt. Man könnte nun meinen, daß die Bezeichnung vom Gebrauch der sieben Opfertiere bei den Schwurzeremonien herstamme. Aber wir haben nur dies eine Daß man Beispiel für einen derartigen Gebrauch. später eine Ver- bindung zwischen den beiden Bezeichnungen hergestellt hat 2 ), ist eine Sache für sich, es handelt sich hier um den ursprünglichen Gebrauch, und im AT. selbst finden wir kaum eine Erklärung für eine Verwandtschaft zwischen »schwören« und »sieben«. Man hat auf die Rolle verwiesen, welche die 7-Zahl beim Fluch und Schwur unter anderen semitischen Völkern kommt schen Welt In der assyri- spielt. Schwur- und »die Siebengottheit« üi sibitti oft in Beschwörungsformularen Hehn (Siebenzahl und zum Verständnis des als das letzte Glied in der Götterreihe vor. Sabbat p. 85) man meint, daß den Schlüssel »Sieben« be- hier hebräischen niiba < finden könne. deutet nach seiner Darstellung das Abgeschlossene, die Gesamtheit; komme und zusammenfassende dann bedeuten: die sieben, d. h. das Universum, alle Mächte des Himmels und der Erde zu Zeugen Andere verweisen auf die Araber und führen die Mitteilung rufen. Herodot an, daß man bei Bundesschließungen sein Blut auf von deshalb die Siebengottheit als das letzte Glied in der Götterreihe vor; niiba 1 soll — Wellhausen sieben Steine strich. hat vorgeschlagen, die Erklärung Schwur siebenmal wiederholt worden sei 3). Mehr Gewicht muß man sicher darauf legen, daß saba'a im arabischen »fluchen» bedeutet, und dieser Sinn hat sich nicht aus der Bedeutung »sieben« entwickelt, sondern aus der Bedeutung »beißen wie ein Raubtier«, ein Bedeutungsübergang, der sich bei ähnlichen Ausdrücken darin zu suchen, daß der auch sonst findet ") Vgl. 2 Gen. ) 4). Nöldeke: Sieben Brunnen 1 5 werden " heraus: 3 große Opfertiere eins gerechnet — im buch s. v. 3) ARW 7. zum Eid in je I VII b n p. E 341. 344. s r a kriegt auch hier die Zahl zwei Stücke zerteilt, die beiden Tauben werden als Dies zeigt, welche Bedeutung beilegen konnten (siehe die jüdischen Gelehrten Levy: Neuhebr. u. Chald. Wörter- V2Vr). Eine Frau Semitic Magic p. 217 Wellhausen. bei werden ganzen der 7-Zahl im Verhältnis in Opfertiere gebraucht. 5 soll bei Anm. 1 der Ka'ba sieben Eide schwören (Ag. I 156). Thompson: denkt auf Grund einer babylonischen Parallele an dasselbe wie Übrigens findet sich das dreimalige Wiederholen des Schwures häufiger den Arabern. 4) Siehe Goldziher: Abh. I p. 101, vgl. Lisdn al-'Arab X p. 12 untere Hälfte. — — 6 Wort "och ist es unmöglich, das hcbr. I Zusammenhang ganz sicheren in einen da das Alte Testament selbst uns hineinzubringen, Das muß vor allem Hehn gegenüber hervorgehoben werden. Mögen seine Auseinandersetzungen für das Babylonisch-Assyrische noch so richtig sein, im alten Israel haben wir für Das Richtigste wird daher derartige Spekulationen keinen Anhalt. zunächst sein, die Frage, ob zwischen den beiden Wurzeln »sieben« und »schwören« eine Verbindung bestehe, offen zu lassen. Denn auch keine Hilfe dafür bietet. Form die besieben lassen« »sich sehr auffallend, wenngleich ist ein Denominativum im Nif'al nicht ganz ohne Analogie ist x ). Der Begriff des i'bü'ä ist nicht so weit wie der des assyrischen mamitu, aber doch umfassender des Eidschwurs. Jes. 65, 15 liegt Num. sten, ebenso griff 5, 21 ; modern-europäische Begriff als der Bedeutung »Fluch« es der am an der letzteren Stelle nähert es sich näch- dem Be- »Besessenheit«. Eben Bedeutung hat das Wort rDN, das diese Substantiv benutzt wird und bisweilen mit Am als Verbum und »Eidschwur« zu über- die Bedeutung »Fluch«, Lev.$, I; kann man darüber im Zweifel sein, Jdc. ob es mit »Fluch« oder »Schwur« zu übersetzen ist. Es wechselt BisI. Sam. 14, 24. 28 mit V^wn; ebenfalls Gen. 24, 41, vgl. V. I. setzen ist. gewöhnlichsten An mehreren 17, 2. weilen wird es verwendet, ist Stellen wo es sich um 26, 28; Deut. 29, 11. 13. 18. 19 u. a. Bund einen handelt, so Gen. Aber der Begriff des Fluches bzw. der Besessenheit ist nie verlassen, selbst wo wir es anders übersetzen, und einen Unterschied im Gebrauch des Wortes bei den einzelnen Quellen nachzuweisen Der arabische sie Verbindung mit vermeiden Anm. es Man 1. ist Wie unmöglich. ist hier wie auch sonst Bezeichnung für den Eidschwur und Nöldeke (Reste p. 24S) hebräischen Ausdruck. in ), Sprachgebrauch Die gewöhnlichste reichsten. Wellhausen 2 (ZDMG LXI auf hebräischem p. am ist dem Wort 231) vergleichen dies mit Boden hat man auch hier später das Das Wort bedeutet noch bei den Beduinen »fluchen«, und erwähnen; voI.Wetzstein inZD.l/GXXII p.177, Mitteilung von Musil: Kiisejr 'Amra p. 49: daß man bisweilen 7 gesetzt. am liebsten, die Zahl 7 zu darf auf die bei der Eidesleistung einen Kreis mit 7 Strichen der nach zeichnet, nicht zu viel Gewicht legen. Länge nach und Es handelt sich hier um 7 Strichen der Breite einen Zauberkreis, der mit dem alten hebräischen Eid nichts zu tun hat; dazu kommt, daß bei diesem andere Zahlen eine eben so große Rolle wie die Siebenzahl spielen (siehe Doutté: Magie du Nord, Alger gion dans t Ajrique ') — mit Doch ist keins von den Die Hif'il-Form V 1 ?^'!! et Reli- 1909, p. 1795.). Gesen.-Kautzsch § 51 »beeidigen«, »beschwören« g erwähnten Beispielen sicher. in der Mischna das Objekt kann ?J? einführen. *) werden Dillmann: Komm. (in cap. IV). III 626. Der Begriff wird später eingehender untersucht Unter den verschiedenen Erklärungen dieses Wortes, welche jamin. die arabischen Philologen darbieten, müssen wir an derjenigen fest- Bezeichnung für »die rechte Hand« ) auffaßt, welche beim Schwur gebräuchlichen Gestus die Bedeutung »Eid«, »Schwur« erhält 2 ). Die abgeleitete Verbalform aimana »schwören« 1 halten, die es als ,en des ist kommt nicht sehr gewöhnlich, vom aber vor. Betrachtung des Stammes Bei der Substantiv hilf aus, wenn bedeutet ein Bündnis von hl] am gehen wir 3) besten wir den Begriff verstehen wollen. Stämmen Hilf Es umfaßt oder Stammesteilen. sowohl die mehr allgemeine Bedeutung »Bündnis«, »Bund«, wie die ganz konkrete »die Teilnehmer am Bunde«, zugleich bedeutet eigentlich die gegenseitige feierliche es auch »Eid«, Zusage beim Eingehen des Bundes. Dazu gehört das Wort hallf, ein Mitglied eines derartigen Bundes 4), und die Verbalform ta/iälafa, einen derartigen Bund miteinander eingehen. Daß man dem Verbum halafa nicht eine Bedeutung »schwören« zugrunde legen darf, sondern diese aus dem Begriff des Bundes herleiten muß 5), wird im nächsten Abschnitt näher begründet werden. Neben hilf kommen auch die Formen halfa und hilfa als Bezeichnungen des Eides vor. I b n Sida zählt einige Wortstämme als synonym mit hilf 6 auf Unter diesen sind zwei besonders gewöhnlich, nämlich 'akd ). *) Daß die rechte Hand gebraucht wird, liegt in deren Vorzug vor der linken. man mit dem den Vorschriften der Adabbücher geht hervor, daß ginnen soll, wenn etwa» Normales oder etwas vom unwürdig Betrachtetes vorgenommen wird magmü' al-rasä'il von Sabri, religiösen Gesichtspunkt aus nicht als (Gazäll Kairo 132S, p. Aus rechten Körperteil be- 73; : al-adab Ab ' d a 1-dTn in der ft 1 - Kä d i r a 1 - Sammlung G i 1 1 : al- gunja U-fäHbt (arie al-Aakk 'azza wa-galla, Mekka 1314, p. 17 f. Siehe weiter in Kap. III. =) In einem Scholion zu H a r I r I Mokante 10 (Beirut 1903 p. 97, Note 16) heißt es, jamin heiße »Schwur«, weil der Mann, wenn er einem anderen schwört, ihm mit der : Rechten den Handschlag gibt; wir können aber ebensogut an die Zeremonie denken, daß der Schwörende mit der rechten Hand das Heilige berührt oder die Hand danach ausstreckt. X Ibn Sida: 3) Lisän 1) Aalt/ erhält eine abgeleitete p. 399. uf Mufrassaf XIII Bedeutung, indem es 109, Büläq 1319. ebenso wie abü, afjü usw. man sagt Aaltfu l-güd (Ibn Sida l-Ailm ( L a q a n Djaouhara ed. Luciani p. Besitzer einer Eigenschaft verwendet wird; Vom Propheten wird gesagt, Das Wundertier el-Zäg Aajaii'än II p. 3). 5) uläpu sagt, es sei Aalt/ : al-bamr wa l-Aahwa I p. 9 ( D a m r I: i vom c). 36). kitäb Aajät al- Anm. das assyrische uläpu »Genossenschaft« mit nur unter der Voraussetzung, daß das hebr. hilf in 'j'PN nicht Verbindung setzen; wurzelverwandt mit ist. 6 ) mit i Siehe ferner Goldziber: Stud. Man kann dies jedoch er sei haliju 1. Unter diese hat er hilf gleichgestellt j!, plur. His. 920 O^H, Sur. 9,8. 10, nicht Mujasfal Broch infra; ed. mit aufgenommen. 167, 4. Es wird Von 'ahd wissen wir, daß seine Grundbedeutung »binden« Es bedeutet sodann »eine Verpflichtung auf sich nehmen«. 'akada li-ragulin bedeutet »einem Mann gegenüber sich verpflichten«, und dasselbe bedeutet 'äkada mit Akk. oder li; diese beiden Formen werden B u h. kitäb kajäla nr. 4 von der Aufnahme eines Mannes ins Schutzund 'ahd. ist. — Wenn die arabischen Philologen 'ahd als Synonym von Äz7/ erwähnen, so ist dies nicht ohne weiteres richtig; denn 'ahd ist viel umfassender als hilf. Während hilf einen Bund bedeutet gebraucht. verhältnis von Stämmen, Geburt zusammengehören, bezeichnet die nicht durch Verhältnis zwischen Zusammengehörigen mit allen aus diesem Verhältnis entspringenden Rechten und Pflichten. Es umfaßt mit hin sowohl das Verhältnis zwischen Verwandten (z. B. V a q. 68) 'ahd allgemein das - '), wie dasjenige zwischen Verbündeten (Buh. c); eben weil 'ahd der 1. umfassende Ausdruck für das Pflichtverhältnis ist, wird es auch vom Verhältnis zu Gott verwendet, während die Verwendung von hilf hier ganz ausgeschlossen wäre. Sur. 2, 25. 94; 9, 7. 12; 19, 81. 90, und in verbaler Fassung 8, 58; 9, I. 4. 7; 20, 114; 33, 15. 23; 43, 48 = 7, 131. An diesen Stellen liegt das Hauptgewicht auf dem Verhältnis, aber der Begriff hat jedesmal seinen ganzen Inhalt, der Begriff der Pflichten und Rechte ist es je An anderen mit einbezogen. ist die andere Seite mehr nachdem mit »Recht« oder Koran »Pflicht« wiederzugeben; Subjekt, mit »Forderung« oder »Zusage«. kommt Stellen des tritt Sind dann die Menschen Subjekt, so hervor. Vom ist Allah des Menschen Recht naturgemäß im Koran nicht häufig vor; jedoch 2, 39 vom Israeliten Allah gegenüber; in ironischer Fassung 2, 74. Dagegen wird es oft von der Pflicht des Menschen gebraucht: 2, 38. 172; 3, 70. 71; 6, 153; 9, 112; 13, 20. 25; 17, 36; 23, 8; von der Forderung Gottes 2, 38; 16, 93. 97, und von seiner Zusage oder Verheißung 2, 74. es Recht der Eben 118. dieselbe Anwendung findet das Wort, wo es sich um ein Verhältnis zwischen Menschen handelt. Es bedeutet die Forderung von Seiten der 8), Verbündeten Sur. 9, 4, das Anrecht (Xöldeke: Delectus 12.7. ebenso wie die Verpflichtung, verpflichtende Zusagen, Ag. an keiner von diesen Stellen Wenn wir loren. hinter dieser das ist Wort mit der Gesamtbegriff aus den »Pflicht« übersetzen, so liegt daraus hervor, daß ') Aber Bedeutung zugleich der Gedanke an das gegenseitige Ver- hältnis der Parteien, -welches die Pflicht begründet. findet, eine I 7. Augen verdoch immer man immer parallel mit 'ahd das Dies geht Verbum Form, die eben das Gegenseitige ausdrückt; so Sur. Vgl. auch Wellhausen: Skizzen und Vorarbeiten IV 83. u. a. 'ähada 2, 172; 93; 33, 15- Überhaupt handelt es sich dabei nicht Bedeutungen desselben Wortes, sondern lediglich darum, daß der Gesamtbegriff in verschiedenen Richtungen verwendet wird, so daß bald die eine, bald die andere Seite des Begriffs besonder.hervortritt. ahd wird in derselben Zeile verwendet, um bald Recht, bald Pflicht, bald das den beiden zugrunde liegende Verhältnis auszudrücken, z. B. Sur. 2, 38. 74. Begriffe wie Pflicht und Recht sind für uns einseitig, weil wir vom Individuum ausgehen. Der Semite geht von der Gesamtheit aus. »Pflicht« ist für ihn nur ein Teil eines größeren Begriffes, der auch »Recht« in sich begreift; und dieser größere Begriff ist das ganze Verhältnis zwischen den Zusammengehörigen. Alle Bedeutungen, die sich irgendwie aus einer der verschiedenen Nuancen des Begriffs herleiten lassen, werden mit dem Namen des Begriffs bezeichnet. Aus der Bedeutung des Verhältnisses der Zusammengehörigen geht die Bedeutung: rein äußerlich »mit jemandem in Verbindung kommen« hervor. So H 5. 1020, 16. 18, w-o es parallel mit massa »berühren« steht: al-Muglra b. Su'ba behauptete, der letzte l in bezug auf ahd mit dem Propheten zu sein, indem er seine Leiche noch im Grabe berührt habe. Wir können es hier am besten wiedergeben durch: »etwas mit ihm zu tun haben«. So auch 'A n t a r a 21, Ibn Sa'd II 2 p. 23, 26; 35, 24; 77, 14. 25 u. m. So kann 8. 63. es von dem Begegnen mit jemandem verwendet werden. »Mein l ahd mit Sa'd war zwischen dichten Bäumen, und seitdem habe ich kein 'ahd mit Sa'd gehabt«, heißt es rjam. 239, 9 v. u., vgl. Ag. XII 145, 15, und so wird es von dem Kommen, der Anwesenheit einer Zeitperiode Ijlam. 543, Vers 3 gebraucht. Damit in Verbindung verstehen wir die Bedeutung »Zeitalter« (z. B. I b n S a c d IL. 72, 10; 100, 15. 17), als das, womit man zu tun hat; es bedeutet nämlich immer nur Zeit Diese im relativen Sinne als Zeitalter einer bestimmten Person *). Bedeutungen gehen aus der Grundbedeutung des »Verhältnisses« hervor. Aber auch die anderen Nuancen des Begriffs können spezialisiert und doch immer mit dem Worte l ahd bezeichnet werden. In Verbindung mit der Bedeutung »Recht« steht die Bedeutung »Herr8, 58; 9- !• 4- 71 I(>, um verschiedene € i — schaft«, z. 863, 12); es kübi ') immer in ed. B. 'afid 'alä makkata »Herrschaft über wird parallel mit Houtsma II 502, 5. oder Sache; so auch X a r. Mekka« (Tab. III »das Chalifat«, gebraucht (J a '2 9; 503, 2; 508; vgl. T a b. II 175, 16) ); al-fyiläja, 3, 1: JsjI -Xic ,-w« »aus uralter Zeit«. Es muß Annexion stehen. o : ) «X;t<1 J« Thronfolger, eine Bedeutung, die sich versteinert hat Türkische übergangen ist. und z. B. ins — 10 — inderen Stellen wird es von den damit verbundenen Einkünften verwendet. ( Ja'kübi das synonyme 'akd). Zusammenhang Bedeutung »Befehl«, steht die I In 507; hier allerdings nicht 'ahd, sondern II [errschers an den 1 des Propheten verwendet mit der Bedeutung »Forderung« Tab. vom 1884 I Es wird von den ). Ibn Sa'd ( II p. 2 Tagesbefehl des letzten Verfügung 24, 27; 44. 22; 49, 13; a.) 2 ). m. 11 u. 51, 5; 56, 24; 57, 1 teerführer B. z. Wir haben in diesem ganzen Inhalt des Begriffes 'ahd noch keine Bedeutung gefunden, die wir mit »Eid« oder »Schwur« wiedergeben würden. Und doch haben die arabischen Philologen nicht Un- wenn recht, Wort das sie diesem Zusammenhang erwähnen. in I »er Begriff des Eides schließt sich an die im Worte liegende Bedeutung Verpflichtung Die Aufnahme einer unverbrüchlichen der Verpflichtung dasselbe wie ein Eid. ist kann sich auferlegt, ohne schließen an. sich man Diese Verpflichtung, die der umfassenden Bedeutung von 'ahd an- Beschränkung irgendeine (so Goldziher: Abh. II m. des arab. Textes; wohl Tab. III 69, 4). Aber der Natur des Wortes gemäß kann auch die Aufnahme von bestimmten, beschränkten Verpflichtungen ausgedrückt werden. So sagt Ibn Häzim zu p. 28 i. 'Amir: Gib mir 'Abdallah b. wenn der jetzige schriftlich ein 'ahd, d. h. die Zusage, daß Gouverneur über Huräsän vor den Feinden flieht, ich Damit übersein Nachfolger werde (Tab. II 65, 18, vgl. III 183, 18). einstimmend bedeutet das Verbum ista'hada »um eine Zusage bitten« {Ag. VII 107). Mit anderen Worten, der Stamm 'ahd kann Eid be- unverbrüchliche Zusage deuten, insofern er eine So B. z. H i §. Wir geben 435, 3: bedeutet. unverbrüchlichen Zusagen dir unsere und unsere unverbrüchlichen Erklärungen in bezug auf Folgsamkeit und Gehorsam 3). Diese Nebenbedeutung der Unverbrüchlichkeit wird besonders ausgedrückt, wenn es nicht bloß 'ahd, sondern 'ahdu llähi »eine Gotteszusage« heißt. Dies ist der stärkste Ausdruck für die Absolutheit, denn daß eine Verpflichtung, eine Zusage Allah gehört, daß heißt, J ) Dem 8; III 19S, 5; das Verbum sie über entspricht das Sur. folgt 2, menschlichen Beschränkungen erhaben alle 119; Verbum 3, Jcc, -J! Ibn Sa'd 179; 36, 60; der Herrschaft verwendet; dafür 14, ) II129, 14; 35, auch den anderen Nuancen von iXgc. Sur. 20, 114 Tab. wird es ^i .Xäc Jab. II 16S, 11. Recht- und Pfiichtverhältnis eintreten mit«. 2 »verfügen«, »befehlen«, Der Bedeutung »Verfügung« nahe Bei liegt die oft ' >:; Tab. s .;u. ÄX.Li2jl_j ;r t JLc «»„I < wüLo'_y:^ und II 196, m., aber bedeutet es »in das von der Übertragung Bedeutung »dringender Rat« Tab. 5- 3) ist LJO«^C — yA > Ax. d-L^i'. II — — II c unter keinen Umständen gebrochen werden darf. die ahdu llähi ist somit am besten mit »Eid«, »Schwur« wiedergeben können Form kommt häufig vor, z. B. II 5. 375, 4 f.; 638 f.; Tab. III Form, Diese die wir : ). i 185, 20; Ja'kübl 505; 509, bisweilen auch parallel mit jamin II Daneben kommen andere 71 9, 12; 16, 93. Ausdrücke vor wie mitäku llähi und dimmatu llähi 2 ), vgl. Sur. 2, 25; »Allah ahd geben« heißt so viel wie »schwören«. »Ich 13, 20. 25. gebe Allah 'ahd, daß fünfzig von euch getötet werden sollen .,« sagt »Eidschwur«, z. B. Sur. 3. ; c . ein Sterbender {Harn. 442, 5 v. u.; ziher: Abh. bum in der XCI II p. Tab. vgl. ferner Man verwendet usw.). < Form ähada (und äkada) mit Gott < 185, 20; als Objekt in derselben es, daß es, ursprünglich, nur von Eiden gebraucht wird, bei welchen zu etwas verpflichtet, d. h. bei promissorischen Eiden Die gewöhnlichste Bezeichnung für »schwören« Verbum aksama, das dem entspricht woran sich das muksam bischen Philologen wie /lilj man sich 3). ist neben halafa Form käsama gebraucht wird; Substantiv kasam (auch kasm His. 319, 14), das auch in der dies wird schließt; ferner kasänia; Leute definiert als die 4) Gold- deshalb auch das Ver- Der Natur des Wortes entspricht Bedeutung. . von den ara- welche darauf schwören, 5), daß eine Sache sich auf diese oder jene Weise verhält, aber es wird ebensogut von dem Eid, den sie schwören, gebraucht. Das Wort begreift, wieso viele andere semitische Wurzeln, zugleich Abstraktum und Kon- kretum in sich. Nach der Definition sollte es eigentlich nur vom Eide wegen etwas Geschehenem gebraucht werden. Wir hätten dann die Wurzel hlj (und ahd) für promissorische, die Wurzel ksm für assertorische Eide. Doch läßt diese Unterscheidung sich nicht durchführen. Es heißt von den Kurasiten, daß sie takäsamü 'alä kufrin »sie leisteten l ) Aber Eid (j-. 3 • -i*^o ,»>«!!), ) es heißt auch ohne Allah: lX. .' .» . Dieser Ausdruck steht ohne «X-f-t entsprechende z. B. Erhärtung Q i2»*Jl) und der ist die 1 womit der Mann schwört (Lisän IV 305). Tab. III 31, 12. Verbum wird His. 908, 7 (UÄäi^j ) vom Eingehen der eidlichen Vom Substantiv Tab. III 183, 19). Verpflichtungen bei der 'Akaba verwendet. form / **j1^s verwendet (His. 831, 19; 3) Jedoch man würde später vielleicht ...*S finden können, so daß sich »Schwur« im allgemeinen entwickelt 4) Siehe Lisän XVI so z. B. Tab. II 69, 19. ..I *JLt .Xic c Jlc o iXfcc wie für waJL^- die Bedeutung hätte. 378; //um. 434, zu erwähnenden 50 Eide beim Totschlag 5) für aJU! wird auch die Mehrzahl- den Ausdruck o !l\}' Das dem Substantiv 1 6. Im fiik ist es term. techn. für die (Bägürl II 230). unten — — 12 Unglauben zu behalten« 1 ); ähnlich sagt zu den verbündeten Stämmen: aksamtumu kulla muk- sich gegenseitig Eide, ihren Zuhair samin brauch Z ( u h. wenn ist, = 25 16, Mu'allaka v. Daß 26.) es ein späterer halaja für den Bestätigungseid verwendet wird, haben wir gesehen, aber deshalb dürfen wir nicht ähnliches für Tab. II kommen 19 69, Ge- beide Wurzeln, vom ksm behaupten. Bestätigungseid ge- braucht, vor. Um Bedeutung von ksm herum gruppieren sich andere. Es späteren Stellen, von magischen Formeln und diese wird, an wesentlich der Hersagung solcher gebraucht Form In -). X istaksama bedeutet »Orakel suchen«, was einer Bedeutung »Orakclantwort geben« in es Form entsprechen w ürde; jedoch ist diese Bedeutung für aksama nicht überliefert. Diesen Verwendungen des Wortes ist die Bedeutung »ein entscheidendes Wort, ein übermenschlicher Ausspruch« gemeinsam, genau wie das hebräische GDp Prov. 16, 10. Darin sieht Robertson Smith die Grundbedeutung der Wurzel 3), und weiter kommen wir kaum. Die Bedeutung »Magie«, welche im Hebräischen und Arabischen vorkommt, läßt sich ohne Schwierigkeit der vierten : hieraus erklären Wellhausen 4). Anm. {Reste 133 5) Begriffe »Zuteilung« eine ältere Bedeutung, einerseits in Form I, sucht in dem wegen kasama Aber der das »teilen« bedeutet, andererseits wegen kisma. Begriff »schwören« läßt sich schwerlich aus »zuteilen« herleiten. gens bedeutet kasama Übri- der älteren Literatur nicht eigentlich »zuteilen«, in His. 134, 4, vgl. 55, 6.7). Der Übergang zwischen kasama und aksama ist nicht schwer zu ermitteln; denn sondern »teilen«, er erklärt sich bzw. »verteilen« aus dem im (selbst Semitischen so gewöhnlichen Übergang zwi- schen den Bedeutungen »schneiden« und »entscheiden«, »abmachen« Es bestätigt sich mithin, daß die Bedeutung »Schwur« in dieser 5). Wurzel aus der Bedeutung »Entscheidung« hervorgeht. Es kommt hierzu der Stamm *lj, der in IV, V und VIII schwören bedeutet. Das Substantiv kann alwa, ulwa, ilwa, uluwwa oder alijja ') Buh. III von der Higra des Propheten al-'Arüs von »einem Waffenstillstand zwischen daß frasäma nach Tag Vgl., nr. 35. dem Feind und den Gläubigen« gebraucht wird. s ) Anm. 3; 127 3) Journal 4) Fleischer land XIII o{ Philology die Man sagt i*r?" un d p. 276 et ff. Grundbedeutung r» vgl. Dies wird von Davies: Magic, Doutté, c. 1. die »schneiden «bedeuten, sehr oft mit »Eid« als Objekt vor. -^? 1 in »Magie«. aufgenommen; ff. Daher kommen Verben, wy,«j Magie f. divination and demonology p. 44 5) Ferner Doutté: Siehe die in Dozy's Supplement zitierten Stellen. Religion p. 125 ; in dem Ausdruck La zwei Verba, die beide »schneiden« bedeuten (Ibn Slda , «»» XIII 5—1* haben wir sogar ; p. 114). — Die Wurzel kommt, wie oben erwähnt, im Hebräischen vor, vielleicht im assyrischen Dämon alü wiederzufinden J ). heißen. und — 13 ist im Arabischen noch mehrere Wörter, die in der Bedeutung Gewöhnlich ist die Bezeichnung ad-din für den Schwur bei den heutigen Beduinen (Musil 338. Daß das Wort für das Gottesverhältnis sich zur Bedeutung 343). »Schwur« entwickelt, kann nicht wundernehmen, da der Schwörende Es gibt »schwören« verwendet werden können. eben mit den heiligen Mächten in Verbindung tritt. Die Bedeutung des nafala bedeutet His. 173, 5 »schwören«. Wortes ist sonst »Beute verteilen«. Nach Lisän XIV 191 bedeutet das ja Wort auch »verneinen« 2 ); in einem Hadit über fcasäma werden die Verwandten des Erschlagenen gefragt: »Seid Ihr damit zufrieden, daß 50 von den Juden verneinen {nfl), daß sie ihn getötet haben?« Darnach bedeutet das Wort eigentlich »den Reinigungseid leisten«, und nafjala heißt »den Reinigungseid auferlegen«. 'Ali hat gesagt: »Ich möchte, Umaijaden damit einverstanden wären, daß wir ihnen den Rcinigungseid auferlegten (nafj alnähum) und zwar 50 Häsimiden, welche schwören: wir haben 'Utmän nicht getötet und kennen seinen /iala/a I, IV, VIII heißt Mörder nicht.« Gleich nafala ist anfala. daß die , — etwas feststehen«, »es mit Energie durchsetzen«, wird daher sama/a jaminan oder Schwur verwendet (Lisän IX 145. 146). »auf — vom l jamfnin oder sama/a 'ala amrin bedeutet: alä IX Das Wort heißt auch »begjdigen« (Lisän 196); eigentbedeutet es »die Haare ausrupfen«. Synonym ist sabafa (1. c. und leisten«. lich 183 unten). p. — kana'a erwähnt die Formel: er schweren Eid »einen ähnlich führt er kata'a = ist »schwören« nach lä iva-lladt (1. c. akna'u bihi = Ibn A'räbl; ahlifu (Lisän XI 90); Diese Wörter bezeichnen sonst 180) an. Bedeutung »schwören« wird dann aus der häufigen Schwurformel: »Es möge meine Hand verdorren, wenn .« hervorgegangen sein (siehe über die Formel unten in Kap. IV). das Verdorren der Hand; . die — . matana, safrka'a können gelegentlich für »schwören« verwendet werden, ohne daß der Grund klar Lagarde ') ist 3). (Abh. der Königl. Ges. wollte der Wurzel die d. Wissensch. zu Göllingen Bedeutung »hinstrecken, hinreichen« zugrunde auf Gen. 24, 29; 47, 29. Aber dies Wort liegt zu tief in XXVI 1880 legen, mit p. 10) Hinweis der semitischen Kultur, als daß wir es in so äußerlicher Weise erklären könnten. 3) 109). s. v. Man sagt ._**«.!' s^A ajU« c-*^*' IVj v gl- »ich ließ ihn einen heißt Nöldeke: schweren Eid schwören« (Ibn Slda XIII »den Schwur unbedingt, unwiderrufbar machen« (Lane Beiträge zur Kenntnis der Poesie der allen Araber p. 196). — Im A Dillmann t li o p i s c i dem mit c li Das wähnt werden. werden, daß es sich Bedeutung Assyrischen im Im Assyrischen haben man schwort, Zusammensetzung ist sie niSu, die sich hier als Parallele Was dem mit arabischen vorkommt, la'amru Schwurpartikel dritte assyrische be ina, ja sogar ina libbi ' , . wir zugleich lu; da diese Partikel auch zur Be- kräftigung verwendet wird, unten und er- Hebräischen So im hat, wiedergegeben. Arabischen^, im verschiedene semitischen Dialekten mit einer Präposition, die sonst in allen lokale Verbindung um zwei Der- oder dasjenige, bei dem wird in Wort vered wird später (Kap. VIII) abessinische h handelt. Es wird von mahalä. Eid der heißt ii arabischen bahala »verfluchen« muß bemerkt bracht; doch — 14 ist das u. 2 a. in der ). Die Form von eine abgekürzte nis, zum la, zusammenzustellen arabischen jamin bewährt (vgl. S. 2). Arabische das betrifft, am so sind die drei häufigsten gebrauchten Schwurpartikeln das erwähnte bi, ferner ta und wa, alle mit Genitiv, wa wird nur vor Substantiven, und, wenn das Verbum weggelassen ist, angewendet 3). Auch wenn man jemanden bei Allah doch ... al \ :, . . t _. iXJiJ wird 'Arüs t , / i s. in stehen 4). I <V- wa wird wie ta gebraucht, Namen Verbindung mit dem von dem gebraucht, der »den Schwur v. >^J;)- jpCei nicht nur der Regel in \\ wa darf »beschwört«, leistet und zu ihm C wird von dem unbedachten Eid gebraucht wenn keine Sühne nach Allahs (Tag eilt« (wie / *<->~); XII event. Eidbruch erforderlich ist (Lisän 5). 10;). * p ..,l*j^S! heißt es von zwingenden Eiden Ag. XIV 167, 6. IV Rawlinson 45 1 Obv. ina libbi ü Aiiur ü Marduk. I b n S 1 d a p. 1 10 rechnet auch la zu den Schwurpartikeln. io»_<\*j! ') 2 ) die Form ^LjIa^J {Lisän VI 279 3) Vgl. Alfijjah ed. Man hat auch infra). Dieterici p. 1S5; Wright: Arabian Grammar II § 62. Hl 4) b n S I I d a p. 1 10. Dem *Ju!» voraus geht oft eine verstärkende Partikel, in der (siehe .» Von diesem Wort gibt es die eigentümlichen Varianten jW, is*^' i?AJ=' Lane s. v. <_*>-£). Auch nach dem Schwur hat man in der Regel eine verstärkende Lal. Partikel, 164); o o o* f. Regel und zwar, wenn nicht eine Verneinung folgt, o oder .jt auch ein Wort wie J~wj wird nach dem Schwur verwendet; dergegeben (Tag 5) 1 al 'Arüs s. v. und > 1-- es wird mit q^*I wie- als seltene Form .c?J'. Alfijjah 185 &aA&1 i—JjJ -° h" p. J~wJ). Mufa&al 164 erwähnt - Broch (.l/»/asso/ ed. lehnt dagegen (ä)üLtÄJ ab (gegen al }} a f f ä f zu S I b a w a 1 h 1 ). ! — — 15 Für bi gilt keine von diesen Beschränkungen. Neben diesen Partikeln erwähnt Zamahsari noch min und li (Mufassal p. 164) x ). Aber min ist, wie er es selbst als eine vorliegende Anschauung erwähnt, aus aimunun verkürzt, und li ist gewiß die schon erwähnte ErhärtungsVon diesen allen ist bi ganz klar. Von ta nimmt partikel la *). Man gewöhnlich an, es sei der Rest eines längeren Wortes 3). man Schwurarabischen modern könnte an amänat oder an das besonders in — oft verwendete hajät denken. Doch hat das Schwierigkeiten, In einem anderen da von den Zwischenstufen nichts übrig ist 4). Falle sind dagegen alle Zwischenstufen der Verkürzungen vertreten, Das Wort selbst wird als Schwurpartikel nämlich bei jamin. benutzt, im Nominativ (z.B. Tab. II 141, 7 (plur.) wie amä- formeln so natu llähi. — Mufassal nach den Grammatikern mit weggelassenem mein Eid«), oder im Akkusativ (z. B. Im- 163), Prädikat (»Gottes Eid ist ru'ulkais Mu'allaka 27; wie amänata llähi. Mufassal 165), nach den Grammatikern mit hinzuzudenkendem uksimu »ich schwöre« 5). Man hat nun die Formen 'aimunu 6 mit dem erwähnten /: laimunu. Ferner: 'aimu, 'ftnu, 'um, mu (und nach Analogie mit bi die Form mi), munu, mana, mini. S 1 b a w a h erwähnt noch laimu. Sie werden nur in Verbindung mit Allah und der Ka'ba verwendet : '), i i (min und mun nach I b n Sida nur bei rabbi) 7). Übrig bleibt noch wa. Dies ist von Reckendorf 8 mit dem sogenannten wäwu l-rubba identifiziert worden. Nöldeke hat dagegen j ) Vgl. -) und zwar durch Analogie mit Reckendorf: Die syntaktischen Verhältnisse des Arabischen p. 194. bi in fr verwandelt. Es wird nur w/CSot^ verwendet (Mufassal). 3) De Goeje t) Man könnte an eine I § 356 Anm. Verkürzung von man o*-ii denken, wie sagt: du großer Gott O beinahe _^o-"jlX- (Mufassal 164). 5) Vgl. Ibn Sida ') Das Elif Kufiern s. Wright Dazu stimmt, daß es nur bei Allah verwendet wird, und wie oder ähnliches. immer bei ist die p. 115 am Anfang Form Pluralis. i. m.; Lisän XVII 350. des Wortes betrachtet J Als Variante n u s als elif kommt auch *^P mausüla, nach den vor (Freytag's Lexikon v.). 7) » und » nach Mufassal wie ta üAjJ A».*^ pjft eine 8 ) ir-si Ausnahme ^=A-i *j'. K. a Buh.: s t a 1 1 v.udür nr. 2 kitäb al a ä n I bemerkt, sei. Die syntaktischen Verhältnisse des Arabischen p. 195. i. i. steht daß dieser Gebrauch von — daß ndt, wåw beiden die Aber im Grunde sind wenn man bedenkt, daß wäwu chen, bedeutet (vgl. Nöldeke c. 1. p. 38), werden gebraucht verschieden Anwendungen beiden die — 16 wäw des l-rubba nicht die immer »wie 1 ). glei- viele« sondern im allgemeinen eine Ver- worauf man die AufmerkWelches der Ursprung samkeit lenken dieser Anwendung von wäw auch sein möge 2 ), wir haben somit in der Schwurpartikel wa eine Analogie zu dem oben erwähnten la. Diese Annahme wird dadurch stärkungspartikel die dasjenige angibt, ist, will. daß man als arabische Schwurpartikel auch 'a 3) verwendet und sogar den bloßen Akkusativ 5). Wenn man dazu in Betracht zieht, daß diese Schwurpartikeln vor sich oft Hj haben 6 ), so ist es klar, daß wir hier eine Gruppe von Partikeln haben, die lediglich auf den oder das, bei dem man schwört, aufmerksam machen, und die Gedanken darauf konzentrieren sollen, so daß es dem Gemüt gegenwärtig wird 7). Eine ähnliche Sachlage finden wir wieder im hebräischen Gebrauch des Wortes , n, eigentlich »das Leben des X. N.!« und ebenfalls im Assyrischen; man findet hier die Form riSl »bei meinem gestützt, sowie hä *) 4) Fünf Mo'allaqät II (Sitzungsberichte der phil.-hist. Klasse der Wiener Akad. p. 39 Anm.): »Die Schwurpartikel ruft einen Zeugen an, unser ^ (sc. wäwu führt das Bezeugte selbst ein; jenes^ hat notwendig einen determinierten Ausdruck Bd. 142, 1900, l-rubba) nach sich, dieses einen indeterminierten«. Hos. 12, 6; J Es wird im Hebräischen auf ähnliche Weise verwendet: ) Am. Ges.-Buhl 9, 5 (siehe iSS a unten). 15. Aufl. p. Jes. 43, 12; 44, 8; 51, 15; Man könnte an den deut- schen Gebrauch von »aber« erinnern. - .. Ibn Slda 3) fassal p. wo auch äJuj! erwähnt 164, XXI ferner dieselbe Zeitschrift j,\ ^iXm^\ (zu Sur. rj a Ag. Bsiijäwl 7). 105); so auch Mufassal 165, 5, c s- S, 125, S; jJJH, Mu- ZDMG LXI p. 737; XII Siehe weiter Fischer in wird. 306 (Vers p. * ^JoJ nennt dieses 'a ein »_;-> ohne Zweifel mit Recht. z.B. Harn. 2121. m.; Mufassal 164; siehe ferner das Glossar zu fabärls. v. l£; fur !) auch - s- 116: äjes-5, HiS. 452, 2; Mufassal 165, $>, Oft 9. kommt Bezeichnung der Sache, 1 1 1 die Form ]S xUS L3> vor. Dies \j> nach der (richtigeren) Anschauung von a 1- A h f a s ist es nach al- ist beschworen wird (»bei Gott, die Sache die *S- ist d e i ein Teil des Schwures(.l/!</asj<j/ 165). 5) iJü!, Ibn Slda Mufassal 164 6 ) 'Antra p. 7) kommt: z. B. ist Ham. 1. p. m; wohl aus c. I Tab. nJl!H b n S i II 142, 2; Mufassal 156; Fischer I.e. Die Form zusammengezogen. d a p. 113; vgl. für das Neuarabische Musil: A'usejr 12: 'tw Allah. In der Tat ist es also dasselbe, *_*i »wLl j»ät . was in der Beeidigungsformel i_Vi~J'. H i s. 944, I. 3. vor- — — 1/ Nergal u a Samas, bei Nergal und Samas werden später diesen Gebrauch verstehen lernen. a Haupt« und r ). Wir Einige der Schwurpartikeln gehen mit gewissen Substantiven eine Verbindung ein, daß dadurch eine neue Schwurpartikel entSo im Arabischen der Ausdruck bihakk. Dieses hakfc bedeutet: was jemand fordern kann, und was er leisten soll Recht und Pflicht. so feste steht. — bi-hakki scher der Gläubigen«, kommt Diese Ausdrucksweise anderes Beispiel als H wa-l-'uzzä, sagt Bahlra lläti ist i Tab. vor 116, 10, s. wa-hakkika »o Herr- III 152, II 600, 5 2 ). vgl. 5, noch heutzutage sehr gewöhnlich ist < Dieses la'amru. »Verehrung«, »Religion« und verweist weis dafür, daß 'amraka dasselbe sei 3). Ein Robertson Smith auf Kämil 760, 12 ff. als Be- amr erklärt wie 'amraka lläha aber mehrere 4), Gründe sprechen dafür, daß 'amr hier die gewöhnliche Bedeutung »Leben« hat, und 'amraka lläha kann man mit Ibn Sida p. 115 ult. als identisch mit 'ammartuka lläha erklären 5). la'amru wird gewöhnlich in Verbindung mit Personen gebraucht, sowohl Allah wie Menschen, am häufigsten mit einem Pronomen. Man findet la'amri ('A n t a r a 7, 4; Näbiga 17, 16) und la'amruka (Sur. 15, 72); ferner la'amru — ') Siehe : F. ) Landersdorfer: Risch: Allbab. Privatbrieje 1908, p. 39. ed-Din V. 15: ,iUt>»; Fleischer 'Izz der Liebe« weil es an die (angebliche) Geliebte gerichtet Mystikern Gott, vgl. B. z. erwähnten Werks von B i zu Sur. 73, i 7 ist; und den al-hakk bedeutet bei den Titel des oben S. 7 Anm. I . 'Abd ul-Kädir. Kinship äußert; so Lisän VI 279: -tJ»xJ! druck wird danach erklärt Erklärung einer anderen LigfP -**J i-&__; «J ist es Der von Rob. Sm. Jv^J- ii.tjsj , aJJi c! kein Schwur, sondern Auch IJastallänl erwähnt verlängern«. die Ansicht, c>JLi i^JiS. é. >»,tVi man zitierte bittet Gott, aJÜ é~*c »dein sei Aus- Nach Leben zu dasselbe wie ü)OiL*e (IX 425 Siehe 5) Goldziher Kinship in la'amri »und mein Leben ('amrt) parallelen wird mit in w d ä p. 5) übersetzt es »bei c. Snoück Hürgronje: Mekkanische Sprichwörter p. iS f.; Jaussen p. 190 Not. 1. Dieselbe Ansicht wird von arabischen Philologen gep. 69 Anm. 3) 4) sJUI a (1. c. 1. ,-- t»' gleichgestellt bei 1S4. (Lane ZauzanI dem Leben und »Religion« einander nicht v. s. sagt zu des Vaters. : Näbiga la'amru bnat al-Murri. Im infra) erinnert werden, und der Schwur (j;^u ic nach Tag al-'Arüs); 'Antara letzten : Mu'alla£a Grunde werden fern liegen. vi\j'-*c ist vgl. 10, die auch ii\-ot Eid bei den Semiten. Nöldeke _tJtj se i ein Bedeutungen »Leben« denominiert (»schwören lassen«), vgl. Lisän VI 279. Pedersen, Der sagt: nicht etwas Wertloses« (17, 16); ferner kann an den Ausdruck eVjLxS^j (Lisän VI 279 ZDMG XL Schwur ist 2 — abi-ka »bei 352, V. 7, dem Leben 18 — (= dein' oder la'amru abi-ka l-hairi »bei daß aus la'amru eine Von dem Leben {Lisän VI 270,; auch la'amru l-din »bei die zeigt, deiner o /Jam. deines edlen Vaters« mel, 1 geworden ist. Der der anderen arabischen Formel bi-hajäti reine Schwurpartikel Ausdruck hat eine Parallele in fulän 2 und vor allem in dem hebräischen , n. lieses letztere Wort wird gewöhnlich als Adjektiv aufgefaßt, aber einige Stellen werden wir besser verstehen, wenn wir es wie 'amr subSo steht 2 Sani. II, 11 ~Tt, das nur als Substantivisch fassen. stantiv verstanden werden kann (weshalb man in der Regel den Text Es bedeutet »bei deinem Leben« und entspricht genau verändert). Im AT. ist bekanntlich der Gebrauch dem arabischen 'amraka. durchgeführt, daß es vor dem Namen Jahwes Tl, sonst ^n heißt. Dies nennt Kautzsch »eine rabbinische Finesse« {Gramm. § 93 aa Anm. 1). Faßt man das Wort als Adjektiv, so scheint diese Finesse deutet man es dagegen allerdings willkürlich und unerklärlich; i constr., so würde im stat. man als Substantiv n als die sonst nicht , mehr vorkommende Singularform, n als eine zusammengezogene ) I Form des stat. constr. pluralis, /iaijaj^>/iaije^>-/K: auffassen können. Die alte Singularform wäre dann beim Jahwenamen bewahrt worden, wozu auch lautliche Gründe (Zusammentreffen der beiden j) hätten beitragen können 3) aus he wird eine reine Partikel, so daß es vor ; einem persönlichen Pronomen gebraucht werden kann, wo es sich nicht um mehr anderen Bezeichnungen für das Leben, L Oton, und vor B. 1 Sam. B. z. ein Konstruktionsverhältnis handelt, z. B. *]1J'Sj i n (z. 26; 17, 55). nach den arabischen Philologen ein Satz, entweder ein Verbalsatz mit weggelassenem Verbum ) oder ein Nominalsatz mit weggelassenem Prädikat 5). Dieser Satz bildet mit dem durch den Der Schwur Schwur ist wiederum einen verstärkten Satz, ebenso wie der Bedin- gungssatz mit seinem Nachsatz (Mufassal 163 Schwur ') eine so bedeutungslose Nöldeke: Musil ) siehe Oftmals Dozy: Supplement VI II ist der er inmitten Beiträge zur Kenntnis der Poesie der alten Araber p. 76. gibt es die Spielform iVJL*c., Lisän s f.). Redeform geworden, daß Für -i.**- 280. 352 b; Mujassal 164. Nach den Mitteilungen von scheint dies jetzt in Nordarabien die gewöhnliche (erstarrte) Schwuriormel zu sein. 3) Vgl. Sievers: Metrische Studien traktion der Singularform. 4) für »JLio 5) z. B. iu vi^aJl=>. ,w~Si wo i I 296 Anm. Er betrachtet 1 n als eine Kon- — — 19 ohne irgendeine syntaktische Wirkung stehen kann, und man findet ihn in arabischen Gedichten sogar mitten in einem Konstruktionsverhältnis '). Eigentümlich ist die Stellung des Schwures zu den Verneinungspartikeln. Die Verneinung kann nach ihm biseines Satzes weilen einer Partikel entbehren: tun« {Ham. 268, Vers (nicht) ich will dies oder jenes »bei Allah, 3 mit Scholion; Nöldeke: 2; 695, Delectus 33, 15; 74. 3; Mufassal 164; vgl. Sur. 24, 22) -). Auf der anderen Seite steht die ebenso merkwürdige Erscheinung an gewissen Stellen des Koran, daß die Verneinungspartikel lä vor dem Verbum schwöre« steht, »ich würden nimmt maßen (Sur. 56, wo wir 75, i; 74; Fahr al-Dln al-Räzt 15). gewöhnliche Verneinung und gibt es als tine dem wieder: »Ich schwöre nicht bei ist folgender- I 75, jüngsten Tage, und ich schwöre nicht bei der tadelnden Seele (das brauche so einleuchtend erwarten Bekräftigungspartikel eine 81, ich nämlich nicht, die Sache), aber ich frage dich: glaubst du wirklich Mehr Wahrscheinlichkeit hat wohl eine andere der von ihm angeführten Erklärungen, nämlich, daß lä sich auf etwas Hinzugedachtes bezieht und mit: Nein wiedergegeben werden kann. Mit Recht lehnt er es ab, daß es eine Form der Bekräftigungspartikel la sein soll, oder usw.« ! daß der Satz P- 367 als Fragesatz zu betrachten sei (Mafätih al-gaib VIII f.) 3). Aus der gebotenen daß die Ausdrucksweise auf diesem Gebiet bei den Semiten fließender und beweglicher ist als in unseren Sprachen. Es gibt keine gemeinsemitische Bezeichnung für den Eid, und innerhalb der einzelnen Dialekte ist der lexikalischen Übersicht geht hervor, Sprachgebrauch, wie wir gesehen haben, weniger fest abgegrenzt als bei können zum Teil auch andere Dieser Mangel an fester Be- uns. Die Worte, welche den Eid bezeichnen, damit verwandte Begriffe bezeichnen. schränkung des Begriffs im Sprachgebrauch der Semiten ist ein Zeugnis daß der Schwur bei den Semiten kein erstarrtes Überbleibsel ist, sondern vielmehr ein natürliches Glied im ganzen geistigen Organismus. Eben weil der Begriff lebendig ist, gibt es so viele andere Begriffe, mit denen er verwandt ist, und mit welchen er organisch zusammengehört. Im Eide bindet man seine Aussage mit übermenschlichen Kräften. Aber die Semiten, welche immer im lebendigen Verdafür, •) z. 3 ) T B. i b H i r 1 z dem Verbum und 3) s. I S52, 16 *tj sagt: wenn nLL >>-J.j: vgl. Wright: Arabian Grammar der erhärtete Satz positiv sein soll, wird dies mit Die drei ersten Anschauungen bei Baidäwl zu Sur. 56, 74. schließt sich der hier bevorzugten an {Kleine Schrijten I449). Siehe fernerG. 1, 222 D. la vor Daher kann kein Mißverständnis entstehen. Energicus ausgedrückt. Die Negationen im A'ur'än, Leipzig 191 II p. p. 58 Anm. 2 Fleischer Bergsträsser: und Fischer's Note ebenda, 2* — 1 Wenn ). — solchen standen, konnten dies aui hältnis zu tun 20 mehr denn wir untersuchen wollen, welchen Platz der eine i Schwur im müssen wir die verschiedenen verwandten Erscheinungen betrachten, aus denen der Schwur herDen Begriff des Eides wollen wir dann nicht zu eng vorgeht. fassen, sondern darunter verstehen jede Aussage oder Zusage, die mit übermenschlicher Bestätigung abgegeben wird. Die sprachliche l suchung hat gezeigt, daß es vor allem zwei Erscheinungen sind, die wir in Verbindung mit dem Schwur prüfen müssen, und zwar der Bund und der Fluch. Daran schließt sich noch das Gelübde. Geistesleben ') im alle ein Von Semiten einnahm, Interesse ist es zu sehen, wie dieselbe Sache auf verschiedene Weisen, welche letzten Ehemann der Grunde auf denselben Grundvorstcllungen beruhen, behandelt wird. bezug auf die Treue seiner Gattin Verdacht geschöpft hat, kann er in Wenn bei den Semiten das Recht dieses Verdachtes auf übernatürlichem Wege entscheiden lassen, und Num. 5 durch Ordal, indem die Frau mit Fluch gesättigtes zwar auf folgende Weisen Wasser trinkt. Ag. 1 156 dadurch, daß sie beim Heiligtum, siebenmal schwürt. : Ag. VIII 50 wird es durch die Vision eines Kähins entschieden. daß beide den Fluch auf s. v. a b nehmen für den *j, auf die Weise, daß der Mann, wenn sie sich bei seiner r sich i macht Rückkehr sich die jedoch kann der Mann Gesetz §§ 131. 132. gelöst, so ist sie Fall, er fortreist, zwei ; frei, wenn Ordal (Wasserprobe) fordern, Muhammed, s. sie dadurch, Hammu - nicht in flagranti ertappt wird; Kohler und Peiser: Hammurabis als er in jene barung von Allah zur Entscheidung der Sache, Sur. ff. Gauhari Äste zusammenbindet; haben untreu gewesen vgl. Reste p. 207. Bei Frau durch den Eid Bekanntlich erhielt Sur. 24, 6 daß der Gegner recht habe. 24, 2 ff. Lage geriet, eine Offen- Der Bund und der Bundeseid. II. Arabern Bei den beruht jeder Schutz, jedes Recht und jede Stammesgenossenschaft. auf Pflicht Nur innerhalb des Stammes Leben führen, denn außerhalb des Stammes herrscht nur Tod und Fluch, alles was böse und unmenschlich ist. Dies Verhältnis mit den unverbrüchlichen Pflichten und Rechten, die darin einbegriffen sind, wird, wie wir gesehen haben, von den Arabern mit dem Wort c ahd bezeichnet. Wenn zwei Parteien ein l dhd mit einander eingehen, bilden sie dadurch eine neue Lebensgemeinschaft von derselben innigen Art wie das Verhältnis zwischen den Stammesverwandten. Das ganze Leben, alle Rechte und Pflichten Wer seinen Pflichten nicht nachkäme, würde werden gemeinsam. läßt sich ein menschliches, normales als ein Ausgestoßener zu betrachten schaft nicht mehr angehört. Stamm Rob. Smith meint, daß diesem zugrunde liegt; sein, der der menschlichen Gesell- Dieses Eingehen in ein l alid heißt hilf. Bedeutung »schwören« Bedeutung »Bund« abgeleitet (Kin- daraus wäre die die skip p. 53; vgl. p. 56). Wir dürfen uns aber das Verhältnis zwischen »Eid« und »Bund« nicht so äußerlich denken, daß das Wort hilf erst »Schwur« hieße und darnach durch Übertragung »Bund«. Wie l ahd das Pflichtverhältnis im allgemeinen bezeichnet, so hilf das eingegangene, Weise, nicht nur das Verhältnis, son- stipulierte, aber, in semitischer dern auch die verbündeten Parteien und wohl auch das Wort, durch welches das Verhältnis konstituiert wird. Die Bedeutung »Eid« somit untrennbar mit der Bedeutung »Bund« verbunden. welcher hilf genannt wird, ist Welchen Charakter hat liegt die Blutmischung zusammengefügt; haben an die beiden ritzen ursprünglich der dieser Bundeseid? zugrunde Dadurch werden die beiden Parteien ). denn Verwandtschaft ist für den Semiten Teil- gemeinsamem Herodot 3,8 Blut. Bund und das herausfließende Blut auf es Bundes eid. Dem Bunde 1 Parteien, welche den Smith meint, ist Der Eid, schließen, berichtet, sich den wie Daumen sieben Steine streichen. Rob. müsse hinzugedacht werden, daß die eine Partei das dadurch, daß das gemeinsame Blut auf Blut der anderen trinkt; ') Vgl. Rob. Reste p. 128; Smith: Kinship Goldziher: Studien p. 59 ff.; Religion der I p. 67 und Semiten II p. 50 Anra. p. 240 {.; Wellhacsen: von beiden anerkannte Gottheit dem Bunde als Mitglied bei. Das erste, daß die Partner das Blut anderen kosten, isl doch nicht notwendig, und der Text gibt uns dafür keine Andeutung. J >as lauptgewicht muß auf die Mischung des Blutes werden als dasjenige, was ein unverbrüchliches Verhältnis elegi die Steine gestrichen wird, trete die i 1 Wenn herstellt. daß heißt dies, Blut das Handlung die auf Steine heilige gestrichen wird, eine heilige wird, d. h. eine besondere Bedeutung, Kraft und Sicherheit bekommt Wir haben dann hier werden kann, bei dadurch zustande kommt, daß die beiden in Kontakt gebracht werden. *). eine Zeremonie, die mit anderen zusammengestellt welchen ein /«'//-Verhältnis miteinander Parteien Für des Araber die Stammes ist jeder Stamm eine besondere Sphäre. wieder jedes Geschlecht eine Sphäre für ist Herrn des Zeltes konzentriert Umgebung gehört : und über ist, alles, Innerhalb sich, die was zu ihm und sein Zelt, seine Kleider, seine Speise, im seiner überhaupt seinen ganzen Besitz, gleichsam ausgestrahlt wird. Aber diese Sphäre hat eine kann verloren werden, wenn man sich entfernt, und wieder erworben werden. Im Heidentum sollen die Mekkaner in ihrer Wohnung ein Idol gehabt haben, das sie vor einer Reise und sofort nach der Heimkehr berührten 2 ). Wir müssen uns die »Sphäre« reale Bedeutung. Sie der Familie darin konzentriert denken; durch die erwähnte Zeremonie daß man so viel als möglich davon während der Reise bewahrt. Nach der Rückkehr will man dadurch das Verlorene wieder erw'erben. So hören wir auch bei den alten Historikern, wie die Mekkaner sofort nach einer Reise die Runde um die Ka'ba machten und den schwarzen Stein berührten. Alles, was an der Sphäre eines Geschlechtes teilhat, steht mit diesem in völliger Lebensgemeinschaft. Darauf beruht die große Bedeutung der Sphärenmischung, die durch /«'// stattfindet. Diese Berührung kann naturgemäß auf mancherlei Weise vorgenommen werden. Man berührt z. B. das Zeltseil des anderen (Ag. XIX 79, 31)3); dies kann mit der Lanze (Ag. II 161, 8)4) oder mit der will man ') sich versichern, Die Steine werden vielleicht auch besonders deshalb gebraucht, weil die Blut- spuren auf ihnen sich erhalten. 2 ) 3) Va q. 350. Zitat aus kitäb al-asnäm bei Siehe Kinship p. 48; »Literaturblatt f. Goldziher orient. Philologie« 18S5 Landberg: Arabica V in »Zeitschr. — 1SS7. f. Wenn (His. 4) 754, Wie kann wie bei 'akd übertragen sein; 144. ff.; habl direkt zur Bezeichnung des Bundesverhältnisses verwendet wird, so braucht dies nicht notwendig rühren, sondern p. Völkerpsychologie« XIII 251 vom Zeltseil herzu- auch Ä »*j r kann den Bund bezeichnen iuf.; Sur. 60, 10). der Prophet bei der letzten Wallfahrt den schwarzen Stein nur mit einem Stock berührte (Buh. I kitäb al-hagg Nr. 58). Kleidung [Ag. wand II 184, 19 f.) Man kann auch geschehen. der betreffenden Person ergreifen (Reste 109, ulkais Mu alla£a c : HiS. 21; l 173, 4 XV 117 ) Anm. 3; das Ge- Imru' oder sein eigenes Kleid an X 22, 10 bindet eine Frau Eimer an den des Flärit b. Zälim und zwingt ihn dadurch, sich ihrer anzunehmen. Ham. 14S kommt das Verhältnis dadurch zustande, daß die Sättel der beiden Männer sich berühren, Harn. 254 in der Weise, daß der eine sich hinter dem anderen auf das Pferd setzt. Aber es muß nicht notwendig der Mann selbst sein. Faßt man seinen minderjährigen Sohn am Gurt, so ist die Sache auch so in Ordnung (Ag-. X 27, 7); der Betreffende muß nur seiner Sphäre angehören. Es ist ohne Belang, welcher der beiden Partner der aktive ist 3 ). Ist der Kontakt vollzogen, so gehören sie zusammen, und der Stärkere muß dem Schwächeren helfen. Sehr allgemein ist der Zug, daß, wer einen anderen in seine Sphäre hineinzuziehen wünscht, seinen Mantel das des anderen knüpfen .-!/. Ag. . ihren oder ein anderes Kleidungsstück über die betreffende Person wirft. Muhammed Haibar seinen Mantel über Safijja, wonach sie Vaq. 291; vgl. Ruth 3, 9; siehe auch K ins kip Zijäd wirft seinen Mantel über Musaijab und bittet den p. 105); Chalifen, daß er ihm den Musaijab freigebe (Tab. III 150, 10); Umm Hänl* warf einen Mantel über zwei Verwandte ihres Mannes, die bei der Eroberung von Mekka bei ihr Schutz suchten, und rettet sie dadurch gegen den Widerspruch der Gläubigen (His. 820; Vaq. 336). wirft bei ihm gehört (His. Abu 763!.; Hirää lobt den Mann, der den ridä über seinen Sohn geworfen und ihn dadurch deutung hat errettet hatte wenn es, (H a m. 366, Vers 3). der Prophet seinen Mantel über Dieselbe Be- Ka c b b. Zuhair nachdem dieser mit seinem Lobgedicht für die frühere KränDer Prophet gibt Safwän b. kung Genugtuung geleistet hat 3). Umaija seinen Turban mit zum Geleit; dieser dient zum Beweis dafür, daß er unter dem Schutz des Propheten steht (H §. 826, 3; vgl. Va q. Der eine kann die Kleider des anderen anziehen. Jaussen 266) 4). wirft, i daß Ibrahim at-Tuäl einen Stellvertreter zu einer unangenehmen Feuerprobe schickte, und ihn dann seine Kleider anDaß es ziehen ließ, wodurch dieser so gut wie er selber wurde 5). erwähnt, es *) ^S L Jaussen: Coutumes -) *j'_2>\^SVJ somit der des Arabes p. 209. *\£>\ bedeutet nach Be Schützer, Lane v. s. 3) Ein Beispiel aus den heutigen Verhältnissen 4) Mehrere Beispiele findet :.!Ére: Les asiles chez Festschrijt I p. 293 5) Jaussen les Arabes man bei p. 317. 439, vgl. Tab. II liest Wellhausen: 320 f.; ff. p. b.^\s» Schutz nehmen«; hier »in welcher das Kleid des anderen (das Busenkleid) 445- siehe man bei ist ergreift. Jaussen p. 418 Anm. 2. Anm. I und Quatre- Reste 195, femer S. Frankel in der Nöldeke- . < — — 24 um Symbole ham 11t aus anderen Kind wird gegen Krank). schützt durch das Anlegen von Kleidern eines gesunden Kindes (p. ein unfruchtbares Weib hüllt sich in das Gewand einer kinderreichen Frau (p. 35), und Buhärl berichtet, wie man einmal den PropheIemd ersuchte, um einen Toten hincinzuwickeln, damit ten um sein diesem Segen zu Teil werde (siehe Reste 196). An den Kleidern hallen sich hier nicht lediglich Sachen, die Jaussen mitteilt: '1 ein 1 oder Potenzen, welche die Person besitzt und aus- die Eigenschaften strahlt, und wer die Kleider anzieht, wird Noch näher durch einzugehen, daß wenn dadurch ihrer man sie selbst berührt. küßt. Sawäd küßt der eine den anderen pheten am teilhafti das Bundesverhältnis mit einer Person da- liegt es, kommt Dies bei vor, Badr den Pro- nackten Leib, damit seine letzte Tat vor dem Tod die Be- rührung der laut Muhammeds sein sollte ( H i §. 444, 7 f.). Abu Bakr küßt ebenfalls die Leiche des Propheten ( H i §.". IOI2, 11 vgl. H ä. 281); sie werden dadurch »in seine Gemeinschaft« aufgenommen. Dasselbe Prinzip bewährt sich, wenn die Beduinen ihre Gäste beim I i ; Empfang dreimal auf jede Wange küssen (Musil 353 Auch kann man mit der Hand das Haupt des Betreffenden anrühren ( H 5. 813, Doch besonders 11), oder seinen Bart packen (Quatremére p. 321). gewöhnlich ist der Handschlag. Als die Gläubigen von Mekka nach Medina kamen und Brüderschaften schlössen, geschah dies dadurch, daß die Partner sich die Hände gaben und sagten: dieser ist mein Bruder (His. 344). »Einander Handschlag geben« kann d . i halb in der Bedeutung »sich zusammenschließen« gebraucht werden (Tab. II 128, 17; 130, 13 f.). Wir werden im nächsten Abschnitt mehr von der Bedeutung des Handschlags bei einer besonderen Bundeszeremonie hören. Unter demselben Gesichtspunkt müssen wir das Speisen beMan nimmt dadurch etwas in sich auf, das der Sphäre des trachten. anderen gehört und in sich die eigentümlichen Potenzen besitzt, die dessenWesen ausmachen. Deshalb verzehren dieWirtsleute des Propheten in Medina, was von seinem Essen übrig geblieben ist, und suchen mit besonderer Begierde das auf, was noch Spuren seiner Berührung tri (His. 338, 14 ff.). Kais b. al-Hatlm ißt etwas bei der Frau des Hiräs b. Zuhair und (Ag. II 161, 4) ') Es ist versah; siehe ) ist 2 ). dadurch in ein aufgenommen Friedensverhältnis Einige Beduinen, denen Jaussen begegnete und die Sitte bezeugt, daß der Beschützer dauernd den Schützling mit Kleidern Rückert: Hamasa p. 194; Andere Beispiele siehe Kinship Quatremére und Fränkel. Landberg: Arabica V p. 4S und in 175 f. den erwähnten Aufsätzen von die er zu seiner Mahlzeit einlud, lehnten dies entschieden ab. weil sie einen seiner Begleiter in Verdacht hatten, ein Feind zu sein, und sie durch die gemeinschaftliche Mahlzeit in ein es nicht riskieren wollten, Bundesverhältnis mit ihm zu kommen (p. 86). Eine besondere Rolle spielt zum Wirt, so lange sein das Salz. Der Gast steht im Schutzverhältnis »noch in seinem Bauch Salz ist« »auf seiner Zunge«, d. h. solange, Musil 1. c), — Ausdrücke, liegende Vorstellung noch (Jaussen 88; Musil 1 ) man den Geschmack 357), oder spürt (siehe welche zeigen, wie lebendig die zugrunde Man ist. spricht von hakku l-mil/i, das Verhältnis von Pflicht und Recht, das dadurch entsteht, daß d. h. man fremden Mannes gegessen hat (Jaussen 87; Quatreerhält dann direkt die Bedeutung: ein unverbrüchlicher Bund, als Synonym von hilf, und man kann sagen: »Zwischen N. N. und N. N. ist Salz«, d. h. Bund, und man bildet davon ein Verbum, z. B. im Ausdruck bainahumä hurmatu l-mumälakati »zwischen ihnen ist die Verpflichtung des gemeinsamen Salzgenusses« (siehe die Speise eines mere Lane p. s. 342); v. nil/j vül/i Daß . mittel handelt, ersieht es sich tatsächlich man um das Salz als Nahrungs- aus der Zusammenstellung »bei Salz und Asche« (Ag. XX 139, 28) und dem Ausdruck »zwischen ihnen ist Speise und Salz« (Landberg: Arabica V 157; Datina p. 14; 179). Eine ähnliche Bedeutung hat die Gabe, bei welcher der eine etwas der Sphäre des anderen Angehöriges erhält. In Medina pflegten die Banu 'Auf demjenigen, der Schutz bei ihnen suchte, einen Pfeil zu geben (H i §. 288, 15 ff.). Es kommt hier nicht auf den Wert des In Ma'an nimmt der Vater des Bräutigams, zum dem Vater der Braut obliegende Verpflichtung ihm einen Halm von dem vor dem Zelt des Betreffenden wachsen- Geschenkes an. Pfände für gegenüber, die den Gras, und legt ihn unter seinen Turban (Jaussen p. 48). Diese Vorgänge, welche alle auf dasselbe hinaus laufen, nämlich auf eine Vereinigung der Sphären der Parteien, erklären uns auch die Herodot von des Mannes konzentriert; werden die Potenzen des verbunden. ») Im Blut sind die Potenzen wenn das Blut zweier Männer gemischt wird, einen dem anderen mitgeteilt 2 ), und sie sind erwähnte Zeremonie. Dieser Ausdruck kommt auch in einem von Lane s. v. üJU zitierten Verse vor. b. Sinän das Blut Muhammeds, als er bei Uhud verwundet und der Prophet sagt: »Wessen Blut mein Blut berührt, den wird die Hölle nicht bewältigen« (H i. 572, 3 f.). Auch 'Abdallah b. al-Zubair trank sein Blut, als er zur Ader gelassen wurde (die Note zur genannten Stelle, Bd. II p. 141); aber es braucht keineswegs notwendig Blut zu sein; sein Harn hat dieselbe Wirkung (ibd.). 'A'isa rühmt 2 ) worden Deshalb leckt Milik ist, i sich, die letzte Sa'd gewesen zu sein, II, p. 30, 23; 50, 16). deren Speichel mit dem des Propheten gemischt wurde (I b n — — 26 Ein anderer Vorgang, der auf derselben Grün besteht darin, daß llung beruht, beiden Parteien gleichzeitig mit die -toff Kontakt gebracht werden, ulme daß dieser der einen oder der and< Dies fand statt beim Eingehen verschiedener von ihnen gehört r ). berühmter Bündnisse, über welche die alten Historiker berichten. Als die Kurasiten einmal beim Aufbau der Ka'ba uneinig wur in dann Bündnisse schlössen; so berichtet Ibn Hisäm. Die Banu 'Abd al-Där und Bann 'Adi b. Ka'b b. Lu'aij vollzogen den Bund, indem beide Parteien die Hände in eine Schale mit Blut steckten, und darnach wurden sie Blutlecker genannt H 5. 125; "Tab. I1138; Ham. 72 Schob unten; Reste erwähnt ferner Ham. 425; Ag. IV 151). Die letztere Bemerkung zeigt, daß man das Blut gekostet teilten sie sich in Parteien, die i ( hat. Die Tatsache, daß man das verbindende Element kostet, kommt auch beim Fudfäbündnis vor, dem der Prophet als Jüngling beigewohnt haben soll s ). Man trank hier Zemzemwasser das man zuvor mit der Ka'ba in Berührung gebracht hatte (Ag. XVI 65 f. M a s c ü d 1 , : ; Murüg III 121; IV 122; 124; H g. i erwähnt diesen Ritus das Kosten des Blutes in der eben erwähnten Zeremonie denn für Blut kann erläßlich, man auch Parfüm H Kosten ausgeschlossen ist und der Kommentar Arnolds in ( i §. 84 f.; Ausg.). nicht). ist Aber nicht un- benutzen, wobei das Zu h air: Mu'allaka 19 Auch gebraucht man rubb, einen dicken Sirup aus Datteln oder anderen Früchten; er muß häufig angewandt worden sein, da ribäb in der Bedeutung »Bund« gebraucht wird (Lane s. v.) 3); die Banu 'Abd Manät und Dabba werden al-ribäb genannt ( H i 5. verbündet haben. eig. 598), wahrscheinlich Wellhausen weil sie sich mit diesem Ritus erklärt den Ausdruck gamasa jammern, »einen Eid hineintauchen«, durch diese Zeremonie (Reste 129). Man hat gemeint, daß diese verschiedenen Stoffe als Ersatz für das eigene Blut der Parteien gewählt seien, indem ausging, daß die kosten man von der Annahme zugrunde liegende Zeremonie das gegenseitige Blut- der Parteien sei; als man vom Kannibalismus abkam, sei durch das Blut eines Opfertieres ersetzt worden, und das habe dies zu den anderen Vorgängen geführt. Aber, wie schon betont, das Kosten des Blutes ist nicht das zentrale, und wir haben hier eine vom Blutsaugen sehr verschiedene Methode. ') Von diesen Zeremonien wird eine zusammenfassende Darstellung gegeben bei Wellhausen: Reste p. 125 f. und Goldziher: Stud. I p. 67, wo man noch mehr Beweis- material findet. ) His. S6, 5 rühmt der Prophet seine Teilnahme an diesem Im Islam gibt es keinen hilf Buh. II kitäb kajäla Xr. 2. 3) Es heiQtLuä» s.v.: i_>lj, sei gleich A^. : es: Ulf. Andererseits heißt Neben diesen Zeremonien wird Bundesschließung einem Opfer erwähnt. Dies Verbindung mit in besonders dazu geeignet, die Bundes- ist zeremonie bedeutungsvoll und bindend zu machen, denn durch das Opfer entsteht eine besondere Kraft und Heiligkeit, welche allem in Verbindung damit Vorgenommenen mitgeteilt wird. Es heißt, daß der Bund beim Blut des Opfertiers geschlossen wird {Ham. 423, 10 '), vgl. Wellhausens ist Ibn Kelbi Zitat aus Orte an gewisse geknüpft, wird oft geschlossen daß das bei spiel dafür, sondere Kraft dadurch Va Dieselbe Kraft Reste p. 58). Ka c wo ba, Bund der und oben sahen wir der Zeremonie gebrauchte Wasser B. (z. B. die z. 190), q. daß es zuerst mit der erhielt, Ka c ba in deshalb ein Bei- eine be- Verbin- dung gebracht wurde. man diese Zeremonien mit gewissen Worten denen das ausgesprochen wurde, was durch den Ritus Wahrscheinlich hat begleitet, in Insofern können wir sagen, geschah: daß die beiden sich verbanden. dem Eid begründet Der Verbündete wird bisweilen maulä jamin genannt ( H ä. 467, 19; 468, 7 f.), und Harn. 187 wird gesagt, daß es zweierlei Arten von Verwandten gibt, Verwandte durch Geburt und Verwandte durch Eid 2 ). Aber wir haben erkannt, daß dieser Bundeseid seinen besonderen Charakter trägt: er besteht darin, daß man mit dem Wort und dem Ritus zwei verschiedene Sphären zusammenknüpft. Wir werden später sehen, daß daß das Verhältnis auf ist. i es Eide gibt, bei welchen andere Vorstellungen zugrunde liegen. Die Bundesschließung Eides gewesen, weil Stämme werden ') sie hilf s ) 3) »Und sie eins der ist in und haben dem Vgl. aus neuerer Zeit Lisän s. umfassende Eid war. Die beiden Rechte und Pflichten gemeinsam 3). alle er ließ ein Opfertier bringen, miteinander über der alten Zeit die wichtigste Art des am meisten dann wurde Musil 404: »Komm unter den Schutz <*>S erwähnt eine Formel, welche v. Wenn dir die alten - - y Bundesschließung herzusagen pflegten: bedeutet: und sodann machten es geschlachtet, Blut.« t>)w9jt>9 -a^S-, des Eides.« Araber angeblich bei der y d)wO ,-<0, was nach Lis. Abu 1-Hai- Unrecht geschieht, geschieht (dadurch) mir Unrecht. - y tam sagte liV^J <*^> d. h. wenn - mich als für deinen Verwandten, o)w«»\^ niederschlägt, schlägt sie für er den ein deinigen getötet, Mann mich 2), -c.X?, d. h. wer für soll: mich für Macht und Hoheit nieder. In einer anderen Fassung heißt es was bedeuten du Blutrache Wenn jemand meinen valt wenn jemand dich niederhauen will, richtet er dich y<* mich- forderst tötet, y *JvJI yo .»»X-iJ!» y tötet, hat sich gegen y «A.! (Owl (so H i s. 297, Blut für Blut, d.h. wir fordern Rache der eine für das Blut des anderen, und: Unterlassung für Unterlassung, d. h. für das Blut, das du vergibst, fordern — - 28 Wir haben Berichte über solche Bundcsschlicßungcn, welche die alten Verhältnisse aufgelöst und neue Stammesverbände zustande gebracht n '). Wie stark diese Verbindungen waren, ersieht man daraus, im Islam mit ihnen gerechnet wurde (Lisän X 399). daß noch Es luißt über ihre Zusammenschließung lediglich: ta/iälafu »sie bildeten H §. 246, 1; Harn. 320, 3). Das Verbum Alf behilf miteinander« deutet hier nicht »schwören« im allgemeinen, sondern »Stammesvcrbindung eingehen«, wenn man will: »Bundeseid leisten«. Indessen hat der Bundeseid nicht immer absoluten und umfassenden Charakter. Man kann Auf eingehen für einen begrenzten Zweck. Dieser Art ist der Fudfdbunå in Mekka, der gestiftet wurde, um allen, denen Unrecht geschah, Genugtuung zu verschaffen; hier werden keine neue Kombinationen gebildet; beim Eingehen des Bundes sagen die Beteiligten: »Wir schließen uns zusammen, obwohl wir alle Leute aus demselben Hause sind« nämlich um etwas zu tun, das nicht von vornherein zu ihren Pflichten gehörte (Ag. XVI 64 70; Es ist natürHi§. 85 f.; Mas'ü dl Murüg III 121 IV 122. 124 lich, daß diese Verwendung von hilf für beschränkte Spezialzwecke in der späteren Zeit gewöhnlicher geworden ist, und es wird das damit zusammenhängen, daß der alte Bundeseid ein wenig gelockert worden ist. Die Verhältnisse sind etwas komplizierter geworden. Der Bundeseid ist nicht mehr die absolute Vereinigung von zwei Sphären und umfaßt Wir sehen hier, wie hilf nicht mehr nicht immer das ganze Leben. < i ( — — : ; . speziell den Bund bezeichnet, sondern auf dem Wege ist, ein allgemeiner Eid zu werden; halafa bekommt die Bedeutung »schwören« im allgemeinen ausgeschlossen da, selbst wo Gedanke an einen Bund der Damit hängt zusammen, daß in das Verhältnis des halif eine gewisse Unbestimmtheit hineinkommt. es ebenso stark wie das natürliche XIII {Ag. 69, 2 Kinship 54) 2 ), völlig ist. ff.), er ist, Man hat Beispiele dafür, daß man übte für ihn Blutrache konnte eventuell erben, man kann vgl. Sur. 4, sogar bei einem anderen eigenen hilf Hilfe suchen (H i §. Stamm Al-Ahnas 285, 13). b. 37 (siehe gegen seinen Sarlf . halif Banu Zuhra, war Berater und Anführer dieses Stammes, als sie das Von einem Asaditen Schlachtfeld bei Badr verließen (His. 438). der auch wir nicht Rache *0^ ist (vgl. jedoch unsicher; ferner das Scholion Bd. II p. 92). Diese Bedeutung von Lisän führt andere Bedeutungen an: »Grab«, »Wohnung«, »Blutvergießen«. •) und Solche sind al- A/iäbis" (H al-A/iläf, jeder Murüg : ) III 121 f.: i s. 245 f.) und die beiden Verbünde in Mekka al-Mufai Geschlechtern bestehend (H aus 5 IV 122. 125: Tanbih ed. Vgl. die oben erwähnte Formel S. 27 i s. S.if.; de Goeje Anm. 3. Lisän p. 211). s. v. /;//; Mas'fidl: — daß erklärte der Prophet, H — 29 dem Asadstamm er Aber eben das nicht angehöre, »er ist daß Zweifel entstehen konnten. Als der alte Bundeseid noch seine ganze Kraft besaß, war dies unmöglich; der halif gehörte dem neuen Stamm. Jetzt, wo dieser Eid nicht mehr so mächtig ist, darf man sogar gleichzeitig in mehreren Stämmen halif sein, was Konflikte mit sich führen kann unser halif« ( H i ( daß s. 453, Daß 419). §. daraus, i das Verhältnis lockerer sein konnte, ersieht ob man Uhud darüber in ihren jüdischen hulafä Hilfe suchen sollten sie bei oder nicht (His. 559, H letzte Beispiel zeigt, Gläubigen vor der Schlacht bei die Zweifel waren, 9). Größere Klarheit bringt eine andere Stelle 11). 441): 'Utba b. Rabl'a sagt, als sein halif 'Arar b. al-Hadraml ( bei Nahla erschlagen ist: »Er war nur mein halif, und mir liegt ob sein Blutpreis und das Eigentum, das er verliert (aber nicht direkt die i §. Blutrache)« 1 Und ). dieser Ersatz kommt nicht ihm selbst, sondern der Familie des halif zugute; denn der Bruder erklärt, daß er unzufrieden Und daß sei. Stammes des neuen immer ein kalif nicht H vollberechtigtes Mitglied wo daß ein halif einen anderen nicht in ein //awr-Yerhältnis aufnehmen (und dadurch den Stamm verpflichten) kann. Es ist somit klar, daß es im ist, erhellt aus i 5. 251, 12, es heißt, /^//-Verhältnis verschiedene Stufen gibt. Es soll hier in Kürze ein Begriff erwähnt werden, der teilweise mit ist, nämlich das eben erwähnte giwär ~). synonym Bisweilen wird hilf gleichbedeutend mit es parallel und hilf gebraucht, z. B. H §. 387, 20. Es hat denselben unverbrüchlichen Charakter und ist auf einen Eid gegründet (Hu da" iL 37, 3). Im allgemeinen Sprachgebrauch sehen i wir jedoch einen Unterschieds); hilf kann auch verwendet werden, wo um es sich Ebenbürtige handelt, giwär dagegen nur, wo das Ver- hältnis zwischen einem Stärkeren und einem Schwächeren, der Schutz kommt. Deshalb sagt al-Härit, der bei einem 'Igliten sucht, in Frage Schutz sucht: Ich bin gär bei dir (Ag. X27, 6 /kiW' -Verhältnis zu seiner Frau, als er f.). Abu nach Medina 1-As sucht ein kommt ( H i §. XIX 75, 6 heißt es: al-Barräd ging zu Harb b. Umaija und vollstreckte das hilf mit ihm, und Harb machte sein giwär-Ver- 469, 10 Ag. ff.). hältnis gut. ') Lehrreich Weil faßt in His. 302: seiner Übersetzung diese Stelle anders, aber die Richtigkeit der hier gegebenen Auffassung geht aus Blutrache fordert. ferner folgendes Beispiel aus ist p. wo es der Bruder des Erschlagenen ist, der die Frankel (1. c. p. 297 f.): »Zur Verpflichtung des 442 hervor, Die Bemerkung von Patrons gehört natürlich in erster Reihe die Blutrache für den getöteten Klienten«, ist somit nicht ganz korrekt. •innym mit lion zu H 3) i s. Vgl. 442, ,.s-l »in ein giwär -Verhältnis aufnehmen« 7. Goldziher: Slud. 1 6g n. 3. ist Jc>; siehe das Scho- — Sa c d 'Ubäda wir b. Mann Er nennt nach Mekka fortgeschleppt. 1 deren zwei, Waren er Heimat geschützt seiner in Seine unglückliche Lage wird ihnen mitgeteilt, und Hand sofort aus der Stelle zitierte II Wenn Stammesgenossen. ihrer 251, 12 S. i hatte. erretten ihn sie wir dazu die oben Betracht ziehen: »Ich bin ein halif in und Stammes), Mitglied des echtes (kein Ein ob er nicht im ^Mewr-Verhältnis zu jemandem dort stehe. i. Fra — 30 ein kann halif giwär in nicht aufnehmen«, so scheint der Unterschied der beiden Begriffe der zu sein, daß giwär einen mehr individuellen Charakter trägt einen mehr umfassenden; Stammes, wie es ja auch, durchsetzen kann, 2 '), hilf eine Angelegenheit des wie wir gesehen haben, im Grunde die Ver- solches Verhältnis ohne über zunächst Aber da Stammessphären bedeutet. zweier einigung ein ist hilf so die Zustimmung gehen die beiden Begriffe der einzelne Stammes seines leicht nicht ineinander ). Das Wort giwär unterliegt ähnlichen Begriffsentwicklungen wie Wie halif Mitglied eines hilf bedeutet, entweder als der Stärkere hilf. (His. 442, 7) oder als der Schwächere (His. 441, 13), so bedeutet gär sowohl Beschützer wie Schützling. (His. Allahs girän während Satan in der Schlacht bei (Sur. Wie 50). 8, Die Gläubigen sind 986, 10), wie Allah ihr mavlät) eigentlich hilf ist (Sur. 8, 41), Badr der gär der Ungläubigen war die sämtlicher Pflichten und Rechte einem unverbrüchliche Stamm Übernahme gegenüber bedeutet, dann das Aufsichnehmen bestimmter Pflichten und schließlich Eid im allgemeinen, so entsteht aus dem Begriff giwär die Bedeutung Zuhair sagt (I 43), daß es zweierlei giwär gibt: das »Garantie«. Schutzverhältnis und das auf Garantie beruhende. Gär wird direkt in der Bedeutung »Garant« gebraucht (His. 432, 14; Ham. 25. 12). Wir haben gesehen, w-ie der Begriff des Eides in dem des Bundes liegt, und ebenso wie die Begriffsentwicklung von »Bund« zu »Eid« ') ^ Procksch: g'- Über die Blutrache »Der gär gehört dem Hause an 2 H Vgl. ) herrsche giwär. denn 630: Daß Abu es ist eine bei nicht zunächst 1-Barä, halif des den vorislamischen Arabern 11), in kommt auch 3) i s. Anm. i Stammes 'Amir, beim Propheten sich dem Propheten und 'Amir Dies bestätigt uns, wie unbestimmt später das Verhältnis des halif war, als im Zitat aus His. 251, 12. (Inilafa)« in In der Regel heißt jenem Stamm (H Übereinstimmung mit der oben dargelegten Auffassung; aber »dein vor (His. 441, 13; 442, f. ist es 4. 1 ; i s. halTf« 7). zu entscheiden, ob es einen Unterschied gibt zwischen diesem mit haltf eindeutigen Ausdruck und gär; und 43 Anm. kitäb kajäla nr. 38: heißen kann, zwischen es ganz andere Anschauung Schwierig 546, 3 p. dem ganzen Stamm«. »mein gär« und »dein gär«, aber »unser halif« und »halif 127, H s. Freund befindet, genügt dafür, daß als es i (bail), gär vom vgl. Procksch: Blutrache Stärkeren im Verhältnis ferner H i s. 64s, iS; Bu p. 23 h. II — — 31 Bund durch die Verhältnisse gefördert wird, indem der deutung als die seine alte Be- absolute Vereinigung zweier Sphären allmählich ein- büßt. Diese Entwicklung läßt sich noch auf andere Weise nachweisen. Es gehört zum Wesen des Stammes daß selbst ganzen alten Bundes, daß jedes Mitglied des verpflichtet wird, und wir haben Beispiele dafür gesehen, Aber unbedeutende Mitglieder die Gesamtheit verpflichten. gegenüber der alten Anschauung vom Stamm heit erhebt sich ein gewisser Individualismus, als der natürlichen und wir finden Ein- Beispiele daß der Stamm sich nicht durch den Eid der einzelnen Mitglieder als gebunden betrachtet T ). So geht es, als Muhammed b. Hisäm dem Stamm der Ukail einen Eid abnimmt, seine Verwandten nicht zu töten: sie lassen einen der Ihren zurück, und dieser erschlägt den Betreffenden [Hain. 25). Eine ähnliche Auffassung drückt sich in dafür, der folgenden Erzählung aus: dem Stamme mit Taij: 'Amr b. al-Mundir hatte einen Bund keinen Raubzug gegen einander zu führen. Einmal nach einer mißlungenen Expedition begegnet er einigen Taiund einer seiner Begleiter fordert ihn auf, diese zum Ersatz für das Mißgeschick auszuplündern. Er lehnt dies ab unter Hinweis auf seinen Bund mit Taij. Aber der andere antwortet: »Du hast doch wohl nicht mit ihnen allen den Bund geschlossen«. [Harn. 635 i- m. = der Vers Harn. 645 und 760). Heutzutage kommt als Eid vor: »Ich schwöre für mich und meine fünf«, d. h. meine Verwandten in fünf Generationen (Jaussen 160, Anm. 1). Der Mann kann also diese verpflichten, aber es muß ausdrücklich gesagt werden. Das ist ein Zwischenstandpunkt zwischen dem alten Bundesbegriff und dem Injiten, dividualismus. Bei den Israeliten Rechtspraxis, Aber befinden sich noch gewissermaßen die alte soziale Einrichtungen, noch wesentlich auf ein großer Unterschied besteht zwischen darin, dem haben, und alten das Königtum ist sie die B. z. Arabern und daß diese letzteren nicht mehr Nomaden sind; Stadtkultur zu eine herrscht und mehrere Stammesverfassung, Boden. Israeliten fangen an, bestrebt, eine Verwaltung einzuführen. Nichtsdestoweniger haben die Israeliten noch im wesentlichen dieselbe Bundesvorstellung wie die Araber. Das wird uns aus einigen zentralisierte Stellen sofort klar werden. Eskol und 'Aner »ba ta lé •) klärte Gen. 14, 13 werden Abrami benannt ba <a l Als Zainab ihren unbekehrten der Prophet, solidarisch; ein Wir b'rit Wort finden hier etwas daß es ; Mann in Medina Amoriter Mamre, b'rit bedeutet dasselbe alten Geist in neuen Formen. genommen in Schutz zwar gegen sein Wissen geschehen des Geringsten unter ihnen bindet vom die sie alle (H i hatte, er- aber Muslime seien sei, s. 469; Va q. 233 f.). wir fialij, oder genauer, wie der Betriff i as dem Arabischen 32 - auch vorkommende entspricht, ist Und daß du-l-fril] 1 ). aus Y. 24 ersichtlich, denn daß »die Verbündeten« den Zug mit Beute mit ihm teilen. Mit dieser Stelle es geht aus diesem Vers hervor, Abraham machen und analog Neh. ist 6, 18, die wo Juda ba la le S'bü'ä viele in es /<? von dem Ammoniter Tobija heißt, daß waren, und wir sehen aus dem Schluß des Verses, daß er dieses Bundesverhältnis durch Heirat erlangt hatte. Der Ausdruck entspricht formell genau dem arabischen maulä jamin. und realiter wäre es durch das arabisch c giran wiederzugeben. Nehmen WM wir dazu Ob. »Alle deine Verbündeten 1 ) ^3. 7: Sfmtffj !jnna haben dich betrogen«, so ersehen wir daraus, daß der Begriff des hilj auch bei den Hebräern lebendig war. Um die Bedeutung des Bundeseides bei den Israeliten zu verstehen, müssen wir zunächst darüber im klaren sein, was b e rit bedeutet. An der erwähnten Stelle Ob. 7 steht ^irn? \irJN parallel mit ~Ö7ty UIOX »Leute, mit denen du Frieden hast«. Auch Psalm 55, 21 »eine b'rit brechen« dasselbe wie »an die, mit welchen er ist Sälöm hat, Hand Feldes deine b e rit, die wilden Tiere des Feldes sind in Friedensver- ist zu hältnis zu legen«. gekommen dir Hiob ("^ 5, 23 heißt es: noblen). mit den Steinen des Dies Verhältnis zwischen und sälöm haben wir an mehreren Stellen. Jos. 9 wünschen die Gibe'oniten b e rit mit Israel, und es heißt V. 15: Dann gab Josua ihnen Frieden (Dl'ptt'') und schloß mit ihnen b'rit, so daß er sie das Leben behalten ließ 3); andererseits war es natürlich den Gibe'oniten nicht Ein erlaubt, das Leben eines Israeliten zu verletzen (2. Sam. 21, 4). derartiges Verhältnis mit den Kananäern einzugehen, war den IsraeÄhnliche Bedeutung hat b'rlt I. Sani. II, 1, liten verboten {Jdc. 2, 2). wo die Einwohner von Jabes dem Nahas sagen lassen: »Machet b'rit mit uns, dann wollen wir deine Knechte sein «. Sälöm hat an diesen Stellen eine weniger volle Bedeutung als sonst im Alten Testament, nämlich haupt- b e rü sächlich: gegenseitige Unverletzbarkeit. die b'Yit Gen. 26, 28 hier b'rit mit ihm f., vgl. 21, Benhadad und Diesen Charakter hat auch 23 und i.Reg. 20, 34 bis; läßt ihn gehen, Ahab nachdem schließt Benhadad gemacht hat; b e rit bedeutet somit nicht einen Vertrag, eine Vereinbarung mit diesen Zugeständnissen als Inhalt; sondern wir verstehen es am besten hier wie an den obigen Stellen in der seine Zugeständnisse »3 (Lisän IV 306. 307). ») Oder >X£E *) Der Ausdruck könnte auf Arabisch v_JiL>J! A^?S heißen. 3) So zu wollen. muß man übersetzen, nicht: ein Abkommen d a r ü b e r , sie am Leben lassen — — OJ Bedeutung: ein Verhältnis der Unverletzbarkeit Wir würden hier auch sälöm setzen können : ). Ähnlich ist es I. Reg. 5, 26: es herrschte sälöm zwischen Hiräm und Salomo, und sie machten miteinander b'rit; ferner wenn davon die Rede ist, daß Israel mit einer Groß' . für b'rit macht b'rit eingeht [Hos. 12.2. Die Spötter sagen, daß sie mit dem Tode b'rit haben, d. h. der Tod wird ihnen nichts Böses antun 3). Hier sind noch zu erwähnen 7<?s. 33, 8; Hos. 2, 204); Sack. 11, 10; Hiob 40, 28. An anderen Stellen hat b'rit jedoch mehr Fülle und Inhalt. So z. B. 1 Sa m. 18, 3, wo die von David und Jonathan eingegangene b'rit ganz und gar bedingungslos ist und auf Leben und Tod gilt; b'rit hat hier die volle Bedeutung von Lebensgemeinschaft mit gegenseitiger Teilnahme an allen Rechten und Pflichten; ferner Am. I, 9, wo der Ausdruck CTUSI n"H2 an das Arabische erinnert, wo ähä »Bund eingehen« bedeutet [His. 344 ff.), und I Reg. 15, 19, wo das Bundesverhältnis, das Asa mit Benhadad wünscht, den gemeinsamen Kampf gegen Ba'sa in sich begreift, oder Psalm 83, 6, wo die Nachbarn Israels eine b'rit gegen Jahwe schließen. B'rit kann hier wie überall sonst durch das arabische c ahd wiedergegeben werden und bezeichnet wie dies das gegenseitige Verhältnis der Zusammengehörigen mit allen Rechten und Pflichten, welche dies Verhältnis für die Beteiligten mit sich ') Es 1 nicht absolut notwendig "'/]£'?$ >n ^r!' ??'? zu verändern, obwohl das ist auch einen guten Sinn geben würde. dann: und ich d. h. dich nicht angreifen. Zukunft. ! ) n7& bedeutet: lassen, dich in Unverletzbarkeit will — (lies am Der Sinn laisser. besten niit LXX tV"^?) ist lassen, Dies gehört dann zu den Zugeständnissen Benhadads für die man }\ 25; 57, 26 Cu'ii' rV"?2 nicht mit Bund« übersetzen muß, also tatsächlich (siehe diesen Ausdruck vor allem Jes. 24, 5), womit es Hes. 37, 2'> Das zweite Glied im Konstruktionsverhältnis ist dann adjektivisch Ich glaube, daß Jes. 54, Hi 10; . »Friedensbund«, sondern mit »ein unverletzbarer gleich mit C.7V' im Parallelismus aufzufassen. 2'TU' , n 1 H2 die b'rit ewig n , "^2 steht. Denselben Ausdruck haben wir Nutn. 25, 12 nach der Lesart in LXX des M. T.); in diesem Vers wird somit dasselbe gesagt wie in V. 13, genannt wird. Dasselbe heißt P2CNJ , P , ~!2 (Psalm S9, 29) (für wo »meine b'rit ist treu, sicher*. 3) Interessant ist es zu bemerken, daß t^LJi -ii2>^;xS ähnlich aussieht, aber doch das Gegenteil bedeutet: der gegengesetzten Seiten des Begriffs treten hier Glück hat mit uns *) hilf geschlossen (-~^.'i Daß Jahwe mit den (Gressmann: und kann wohl »auf der -•!{,'. - VIII 102, b'rit schließt, Wenn man b'rit Man Eid bei den Semiten. äußerlich so 1 Die ent- sagt auch: das v. u.). heißt somit »Frieden«: so auffaßt, ist Die der Ausdruck Höhe der prophetischen Anschauung stehen« Israelilisch- jüdische Eschalologie, p. 195). Pedersen, Der 5 dich getroffen. den Vordergrund. LääJlS» Tieren für Israel wilden Tiere dürfen Israel nichts Böses tun. nicht auffallend je in //am. 420, Vers Tod hat 3 — führt (vgl. S. Von 8). 34 dieser — umfassenden Bedeutung aus werden iment verWortes b'rit im Alten Ti stehen können. Ob beide Parteien Rechte haben, ob sie beide Pflicht haben, oder ob nur die eine fordern kann, während die andere leisten muß, ist ohne Belang. Das Hauptgewicht liegt auf der Gegensei' wir alle Anwendungsarten de I und Verpflichtung. Es gibt nun eine Gruppe von Stellen im Alten Testament, wo das Hauptgewicht auf dem Verhältnis liegt, ohne daß dessen Charakter näher bezeichnet wird, da dieser mit den Umständen gegeben So z. B. 2. Sam. 2, 12 f., wo David mit Abner auf dessen Aufist. forderung hin eine b c rit eingeht, auf die Bedingung, daß David seine keit frühere Ehefrau Mikal wieder bekomme; worin dieses Verhältnis be- war selbstverständlich; eigentlich ist nur Abner der Diese Leistende, denn er soll David die Königswürde verschaffen. wo von des Begriffs, das Verhältnis, steht oft Vordergrund, Seite im Israels b'rit mit Jahwe die Rede ist. Die umfassende Bedeutung von b'rit bringt es mit sich, daß es ohne prinzipiellen Unterschied vom Verhältnis der Menschen untereinander und von dem zwischen Israel und seinem Gott gebraucht werden kann. Eine Scheidung zwischen einem »profanen« und einem »religiösen« Sprachgebrauch gibt es hier nicht. Charakteristisch für diesen Gebrauch des Wortes ist I. Reg. 19. 10. 14, wo es heißt, die Israeliten haben ihre b'rit mit, d. h. ihr Verhältnis zu Jahwe aufgegeben (12117), indem sie seine Altäre zerstört und seine Propheten getötet haben. Es ist hier nicht von der Übertretung einzelner Punkte in einem Vertrag oder Abkommen die Rede, sondern von einem vollkommenen Bruch mit Jahwe als Gott. Opfer und Anerkennung der Propheten Jahwes sind nicht Gegenstand eines Vertrages zwischen Israel und Jahwe, sondern die gegebene und selbstverständliche Form, unter der Israel zu ihm in dem Verhältnis eines stehen sollte, Stammes zu seinem Gotte In derselben Weise wird das den Propheten gebraucht; so an der bekannten Stelle bei 31 steht. f., d. h. wo Jahwe oft Jer. 31, nachdem Israel immer wieder die b'rit mit. das Verhältnis zu ihm gebrochen hat, er jetzt ein Verhältnis zu sagt, daß, Israel eingehen will, Israel Wort das dadurch besser als die früheren sein soll, daß mit Freuden die Bedingungen, welche die Grundlage für dieses Verhältnis bilden, erfüllen wird. Ferner Jer. 22, 9: ». das Verhältnis zu Jahwe, ihrem Gotte aufgegeben (ni.T . . sie haben Wi2 HN 131$?) und sich vor anderen Göttern niedergeworfen und ihnen gedient«. So an den zahlreichen Stellen, wo es heißt, daß Israel seine b'rit mit Jahwe gebrochen hat, besonders wenn zugleich damit ausgedrückt wird, daß sie anderen Göttern dienen: Lev. 26, 15; Deut. 17, 2 ff.; 31, 16. 20; — Jos. 15; 2. Reg. 27, 15. 38 7, #<?s. 6, 7 8, ; 1 ; 35 — Jer. II, 10; 14. 21; #<?s. 16, 59: 44. 7: t".; Psalm. 44, 1 8 (wir haben deine b'rtt, d das Verhältnis zu h. Gott nicht geleugnet; im Parallelvcrs »vergessen«. Ebenso natürwenn es heißt, daß Israel seine b'rtt überwacht: Gen. 17, 9; Ex. 19. 5: dir als lich Hes. daß Psalm. 25, 10; 103, 14; 17, um es sich hier nicht 18. — Es muß immer betont werden, ein Ver- an den letztgenannten Stellen ebensowohl wie i.Reg. hältnis, Unterschied zwischen dieser und den anderen Stellen der Verschiedenheit der israelitischen deutet um einen Vertrag handelt, sondern Rein formell be- überall dasselbe. doch gibt dene Nuancen. innerhalb der angeführten Stellen es Oft steht nn? parallel mit pn, EDtfC, anderen Bezeichnungen für Gesetz, Anordnung, so daß Bedeutungen nähert. griffe b'rlt, sondern seine b'rtt mit Jahwe dadurch, Jahwe Macht oder es sich diesen daß dessen andere Seite nach der oben daß die b'rtt dann, mit seinem Volke, nämlich er seine verschieiTliFI Dies bedeutet jedoch keine Änderung im Be- lediglich, gegebenen Definition hier mehr hervortritt. seits hält Der des Gottesverhältnisses nach der alt- und der prophetischen Anschauung. b'rlt hier Und Art 19. liegt lediglich in es seine Gesetze befolgt, wenn er teils als sein für es einsetzt. nämlich Israel betätigt und anderer- mit Israel handelt, wie ein Gott Gesetzgeber, teils dadurch, daß Deshalb verstehen wir, auch wenn die Sache vom Gesichtspunkt Jahwes aus betrachtet wird, die Parallelen zwischen rv~Q und j5n, K5B73 usw., und ferner, daß es oft von Jahwe heißen kann, er zeige gegen Israel "IDH und D^cm, Liebe und Barmherzigkeit, daß 1 gleichzeitig damit, Denn mit ihm. er seine Reg. 8, daß gesagt wird, er halte seine b'rtt seine Barmherzigkeit gegen Israel erweist sich dadurch, Macht zu seinem Besten ausübt. Siehe Deut. 7, 9. 12 = 23; Psalm. 89, 29. 35; Dan. Alles, 9, 4; Neh. 1, 5; 9, 32; 2. Chr. 6, 14. worin dieses Verhältnis ausgedrückt wird, kann b'rtt ge- nannt werden. haben gesehen, Das liegt in der semitischen Eigenart, und wir Man daß dasselbe für das arabische 'ahd gilt. Deshalb s kann b'rtt i t. oder seine darf sagen, daß Jahwes ~Dn pn Es heißt, daß Jahwes b'rtt bisweilen ganz konkret gebraucht werden. b'rtt auf den Körpern der Israeliten ist, und zwar als Beschneidung Das Benehmen Israels kann seine b'rtt (mit Jahwe) {Gen. 17, 10. 13). genannt werden (Hes. 16, 61), und Jahwes b'rtt liegt in der Lade c nämlich die Gesetzestafeln (1 Reg. 8, 21; 2 Chr. 6, 11), genau wie ahd — einem gegebenen Zusammenhang »Einkünfte« bedeuten kann. Hiernach müssen wir es verstehen, wenn Stellen vorkommen, wo das gegenseitige Verhältnis für unser Bewußtsein stark zurücktritt, in während die andere Seite des Begriffes: die mit dem Verhältnis gege3* - - 36 - benen Rechte und Pflichten im Vordergrund erscheint. Ein besonders deutliches Beispiel dafür ist Nutn. 25. 13, wo gesagt wird, das Levi eine ewige Priesterschaft-fcO'^ haben nisses zwischen Jahwe und den Rechte und und Mal. 2. 8 (hier mehr hervor, nämlich des Verhält- der Begriff des Verhältnisses tritt die soll, d. h. Pflichten des Priestertums; so auch Deut. 33, 9 Priestern); ferner Neh. 13, 29; entspricht hier der anderen Seite des arabischen < ahd, die b'rit auch mit hakk wiedergegeben werden kann. In diesen Fällen ist die Bedeutung Recht und Pflicht dem Bewußtsein in gleicher Weise gegenwärtig. An einer Stelle wie Deut. 4, 31 (»die b'rtt der Väter, welche er ihnen schwur«) tritt vor allem die Bedeutung »Recht« hervor; an anderen werden wir ist von Seiten am besten mit »Pflicht« wiedergeben; so Lev. 24, Stellen es 8: es Israels eine ewige brote auslegen sollen; oder Hes. 17, b'rlt, 16, übertreten habe, nämlich die von b'rlt mit diesem geschlossene, daß wo sie jeden Sabbat Schau daß Sidkija seine Nebukadnezars welche dies Verhältnis ihm es heißt, ihm d. h. die Pflichten, als Vasall auferlegt. c Hieraus bildet sich wie bei ahd die Bedeutung »Gesetz«, »An- Es gibt einige Stellen, wo b'rlt nicht nur, wie in den früher erwähnten Beispielen, parallel mit höh, miipäf usw. steht, sondern in einem Zusammenhange, wo für unser Bewußtsein ebenIn dieser Weise wird es von einer königsogut hök stehen könnte. lichen Verordnung gebraucht, Jer. 34, 8. Das gleiche bedeutet es 2. Reg. 2 3, 3, wenn daselbst mitgeteilt wird: König Josija trat an den ihm vorbehaltenen Platz im Tempel »vor der Säule«, und vollzog die b'rlt, daß man nach den Verordnungen des gefundenen Gesetzbuches Jahwe diene, während das Volk seinerseits die auferlegten Verpflichtungen annahm. Hiob gibt seinen Augen die b'rlt, d. h. die Verordnung, daß sie auf eine Jungfrau nicht achten dürfen (Hiob 31, 1), und Jahwe hat die b e rit mit Tag und Nacht, daß sie zur ordnung«. rechten Zeit — kommen, hat es so verfügt (Jer. 33, 20; vgl. V. 25 Innerhalb des Verhältnisses zwischen Jahwe und seinen Verehrern kommt b'rlt wohl am d. h. er . ehesten in dieser Bedeutung vor Jes. 56, 4 (von den Verschnittenen, welche tun, was Jahwe wünscht und seine b'rlt halten), und besonders nahe liegt es uns, wo n"H3 als Objekt für Jos. das 7, Verbum 11 = Jdc. iTiä 2, »anordnen«, »verfügen« steht; 20; 1. Psalm in, 9. Überhaupt ist es nicht immer Deut. Doch kann selbst bei Begriffs mehr hervortreten, Reg. II, II. Konstruktion die andere Seite des so leicht für 4, 13; dieser z. B. uns zu entscheiden, welche Seite des Begriffs an der betreffenden Stelle im Vordergrund steht. — — J/ in unseren Sprachen keinen Begriff, der dem von b'rit und kein Wort, mit dem wir es wiedergeben könnten. Die Nuancen müssen wir mit ganz verschiedenen Wendungen bezeichnen, die annähernd die Bedeutung im betreffenden Zusammenhang ausdrücken. Aber wir dürfen keineswegs meinen, damit eine er- Wir haben entspricht, schöpfende Wiedergabe des Begriffs geleistet zu haben. Die verschiedenen Nuancen keineswegs ganz neue Bedeutungen und Umbildungen stellen des Begriffs dar. Der Hebräer empfindet da, wo immer dessen Gesamtheit, bestimmte Schattierung im Vordergrund eine vermögen wir das Gegenseitige, welches immer nicht zu empfinden. Moment Dieses ist in diesem Begriffe echt semitisch. selbst Vor allem steht. liegt, Für uns sind Ausdrücke wie Gesetz, Verfügung, Herrschaft, Pflicht ausgeprägt einseitig. Für den Semiten drücken sie alle etwas Gegenseitiges aus, denn er behält immer das Verhältnis zwischen Menschen im Auge. Dies liegt in den arabischen Begriffen mehr im nächsten Abschnitt), und hebräische Daß b'rit c hakk, bai a (worüber allen diesen entspricht *). immer dasselbe in dem Worte empfindet der Hebräer es sich nicht hilf, 'ahd, um Bedeutungsentwicklungen handelt, — eben das — also daß die auf historischem Wege entstanden sind, erhellt mit besonderer Klarheit aus Stellen, wo wir geneigt sein würden, eine verschiedene Übersetzung des \\ ortes im Vorder- und Nachsatz zu geben, z. B. Jos. 23, 16, wo es sich nach dem ganzen Zusammenhang um den völligen Bruch des Grundverhältnisses zu Jahwe durch die Verehrung fremder Götter handelt; aber in dem daran geknüpften Relativsatz C2PN !"HS HtfR müssen wir an die innerhalb dieses Verhältnisses gegebenen Anordnungen denken; so auch Jos. /, 11 ; Jdc. 2, 20 Besonders charakteristisch u. a. wo b'rit am ehesten »Zusage«; V. Rede in derselben 9, die folgenden ist Gen. 17, 2 Nuancen ausdrückt: V. ff., 2, 7 10 »Anordnung, Gesetz«; V. 14 »Verhält- und zwar zwischen Gott und seinen Verehrern; V. 13 konkret von der Beschneidung. 2. Reg. 23, 3 wird es im selben Vers dreimal gebraucht 1) von der Verfügung des Königs Josija, 2) von den Forderungen des gefundenen Gesetzbuches und 3) von der Verpflichtung, die das Volk nach der Verfügung des Königs übernehmen muß. Man hat gemeint, für die Bedeutung der b'rit einiges Gewicht nis«, — darauf legen zu müssen, ob wird oder nicht. ') nungen (das zwischen Ebenbürtigen eingegangen Es geht aus der DiLLiiANN führt in hier gegebenen Darstellung hervor, seinem Wörterbuch für das Äthiopische folgende Bezeich- für b'rit (foedus) an: Wort sie hig (vgl. pV\, ( *>), ser'ät (vgl. c Ji Gesetz), mahalä für Eid), keda, ktdän (vgl. iXic:), Worte, die schon auf verschiedene Schattie- rungen des Begriffs hindeuten. - ohne Belang für den Charakter des Begriffes diese Frage I - 38 ist. — am meisten vom Verhältnis zwischen Jahwe und Aber Jahwe kann auch innerhalb dieses VerhältSonderb'-Tite haben. Er hat b'rit mit David, indem er seinem wird im A. T. B'rit Israel gebraucht. nisses Königtum versprochen hat {Psalm 89, 4. 35 f.), mit indem er seinem Geschlecht das Priestertum zusagt, mit Pinehas (Nim. 25, 12 f.). Als Ausdruck für das Verhältnis zwischen Israel und seinem Gott können wir das Wort b'rit oft am besten mit »Religion« wiedergeben Aber eine erstarrte Spezialbezeichnung für die jüdische Religion wird der Ausdruck nie. Dies bedeutet b'rit nur, wenn der Zusammenhang darauf hindeutet. Dan. II, 28 wird von »einem Verächtlichen« gesagt, er wird auf B'"jp r, , "]3 achtgeben; das heißt: auf ein *) heiliges (Gottes)verhältnis. Ebenso V. 30: er wird gegen eine heilige b'rit vorgehen. Es ergibt sich aus dem Zusammenhang mit genügender Deutlichkeit, daß damit das Gottesverhältnis Israels gemeint ist, d. h. die jüdische Religion; aber der Ausdruck entstammt keineswegs einem allgemeinen Sprachgebrauch, 1 i schlecht das Levi, demzufolge b'rit »die jüdische Religion bedeutete, sowenig wie er ohne weiteres »Gesetzestafeln« oder »Beschneidung« bedeutet. Der Verfasser hat mit Absicht den Ausdruck unbestimmt gehalten, ebenso wie die Bezeichnung »ein Verächtlicher«; dies soll das HellDunkel, worin ein apokalyptischer Verfasser seine Rede zu verhüllen <; In V. 32 heißt pflegt, verstärken. bringen wird; fall mag b'rit daß es, er rrn.2 Ttt'~ID aber der ganze Ausdruck könnte auch »Pflichtverletzer«, Dan. lose Leute, bedeuten. wie 11, II, 22 wird 30 verwendet; tV]3 28. zum Ab- hier in demselben Sinne gebraucht sein, TM b'rit in gleich d. h. treu- dunkler Weise bedeutet hier »der Fürst eines (Gottes-)Verhältnisses«undbezeichnet den Hohepriester. Vielleicht ebenso Dan. »er 9, 27: vom gottlosen Herrscher heißt es: wird eine Religion für viele schwer machen«. O 1 ?"] ? fVC "TCMrH Doch könnte b'rit 1 auch »Anordnung« bedeuten: er wird eine Verfügung schwer machen, eine schwere Anordnung auferlegen. Eine detaillierte Darstellung des Begriffes b'rit und seines realen Aber es war notwendig, Inhaltes kann hier nicht gegeben werden. zwischen Eid und das Verhältnis seine allgemeine Art zu erörtern, um Bund auf israelitischem Boden feststellen zu können. Der Begriff hat früher mehrfach den Gegenstand eingehender Untersuchung ge- hier bildet, zuletzt mar aber 2 ), in man der ist ausführlichen Darstellung von Krätzsch- auf seinen ausgeprägt semitischen Charakter ') Man übersetzt in der Regel weniger korrekt: ') Die Bundesvorstellung im Alten Testament. den heiligen Bund. Marburg 1S96. Dort wird auch eine Übersicht über andere Behandlungen der Frage gegeben. genügend aufmerksam gewesen, und nicht man hat die arabischen nicht beachtet. In älterer und neuerer Zeit hat man Wort mit »Bund« übersetzt, aber auf modern europäische Weise Die Erkenntnis, daß es dies als »Abkommen«, »Vertrag« aufgefaßt. Parallelen das wo gebraucht wird, oft tatsächlich nur der Eine zu befehlen hat, hat daß man die Bedeutung »Entscheidung«, »Abdann machung« zugrunde gelegt hat. In beiden Fällen mußte der Übergang zwischen der einseitigen und der gegenseitigen Bedeutung als Mag man nun das eine oder das unerklärlich betrachtet werden '). dazu geführt, andere getan haben, man hat sich durch den europäischen Begriff »Ver- trag« dazu verleiten lassen, Verhältnisses, eines die Einleitung, Verabredung die das Verhältnis beruht ''.er fcrit als 2 ), oder Entscheidung, die während aufzufassen, Grundlegung die auf es in Wirklichkeit — Diese Ein- das Verhältnis selbst mit seinem ganzen Inhalt bedeutet. Behandlung ist nun von Krätzschmar bis zum äußersten rieben, wenn er b'rit definiert als »diejenige kultische Handlung, durch die in feierlicher Weise Verpflichtungen oder Abmachungen irgendwelcher Art absolut bindend und unverbrüchlich gemacht wurden« (p. 4°)- Er hat hier den Begriff vollkommen gesäubert von dem, was der Semite immer dabei empfindet (nämlich das gegenseitige Verhältnis), und seitigkeit in der Bedeutung zugrunde eine Wenn Wort an K. diese Definition nicht festhält, sondern Verpflichtungen, von die das gelegt, keiner Stelle hat. (p. 41) sagt, daß es welche durch eine heilige Handlung ist dies auch nicht korrekt; denn sanktioniert sind, gebraucht wird, so bei den politischen Es Riten. b e rit's der älteren Zeit möglich, daß ist sie hören wir nichts von solchen stattgefunden haben, aber notwendig ebensowenig wie für das arabische l ahd. Dieser Es wird einschiefe Gesichtspunkt beherrscht die ganze Darstellung. geschärft, daß man die Begriffe »Verhältnis zu Jahwe« und »Bundesfür den Begriff verhältnis zu ist es Jahwe« auseinanderhalten müsse beruhe auf einem historischen unlösbar machen angedeutet? Bedeutung Hos. ) 8, Krätzschmar p. 312 ». . . . können Jahwe verwenden. die Vertreter der beiden : 1 das letztere das Verhältnis somit das Wort Nun steht das b'rit Wort eben — aber das wird für unecht erklärt, gibt in seinem oben erwähnten Buche p. 3 f. nicht für in dieser jedoch ohne eine Übersicht über Anschauungen. die Vorstellung . . . ., daß Jahwe aus einer b'ril fließe.« Ebenso H. Schultz: AlUestl. Theologie!, 1896, Israels Verhältnis zu Biblische Theologie des A. T. p. 36. und 100); der Aber an welcher Stelle ist dieser Unterschied Arnos und Hosea kennen (nach Krätzschmar) keinen das Verhältnis zu 'E: (p. soll. historischen Einleitungsakt, ') Einleitungsakt, die anderen Darstellungen der alttestamentlichen Theologie. — — 40 als daß es gegen das Schema ist. Erst im Deuteronomium und bei den späteren Propheten spiele die b'rit eine K und sie werde jetzt durch Übertragung nicht mehr von dem Einleitui) ritus, sondern von dem Verhältnis selbst gebraucht (p. 142 ff. 161. 169. Im Zeitalter P.s werde es ein religiöser Terminus technicus, 179 f.). und endlich erhält es, wieder durch Übertragung, die Bedeutung »die Gemeinde« (p. 199. 254. vgl. 39 f.). Gegen diese Darstellung muß eingewendet werden, daß der Begriff viel zu äußerlich und ohne Ver- andere Bcgründuni;. — ständnis für die semitischen Eigentümlichkeiten behandelt wird. Bugriff wird nach einem Schema zerstückt; seitigen Verhältnisses, die überall zugrunde einer (sogar ganz äußerlich gedachten) Wie verhält sich nun der dem im nisses ist wird als das Resultat hier dem dargestellt. des Eides? wie auf arabischem und liegenden bindenden Eingehen Die eines derartigen ver- Verhält- deshalb bindend und unverbrüchlich und hat somit den Charakter eines Eides. im A. ist oft Das liegt, Entwicklung beruht BundesbegrifT pflichtenden Moment. Der Bedeutung des gegen- Begriff b e rit zu Verwandtschaft zwischen beiden Gebiet auf die melek fand Dieser eidliche Charakter der Bundesschließung Die Bundesschließung Abrahams mit Abi- T. bezeugt. statt, indem er schwur, sich nicht treulos erweisen zu wollen gegen ihn und sein Geschlecht ff.); ebenso schwuren (Gen. 21, 22 Isaak und Abimelek einander Eide (Gen. 26, 31), ja es heißt V. 28, daß ist. Zwischen David und Jonathan war nach 21, 7 ein Jahweeid, weshalb ihr Verhältnis auch eine Jahwe- zwischen ihnen eine 'älä 2. Sam. b'rä genannt um wird (20, 8). Als Jojada mit den Offizieren eine b'rit im Tempel Jahwes schwören (2. Reg. 11, 4); dem Sidkija wird, als er mit Nebukadnezar als dessen Vasall eine b'rit eingeht, ein Eid auferlegt (Hes. 17, 13), und der Prophet wirft ihm vor, diesen bei seinem Aufruhr gering geschätzt zu haben (V. 16 19) auch wird der eidliche Charakter der Bundesschließung auf sozialem Gebiet durch den Ausdruck ba la le i'bü ä (Neh. 6. 18) bezeugt. So betrachtet man denn auch das Grundverhältnis zwischen Jahwe und Israel als durch einen Eid der beiden Partner begründet ). In der großen Rede Deut. 29. 9 ff. wird dies immer wiederholt. Hes. 16, 8 heißt es: »Ich schwur dir zu und ging eine b'rit mit dir ein«, und andererseits sagt Jahwe zu Israel (V. 59): »Du warst ein Meineidiger und b'rit-brecher« (sc. Jahwe selbst gegenüber). Gen. 26, 3 spricht vom Schwur an Abraham; das deutet auf die Gen. 17 geschlossene b'rit hin. Psalm 105. 9 f. erwähnt einen dem Isaak geleisteten fchloß, — Atalja zu stürzen, ließ er sie ; l — 1 J ) Es heißt bunden, so wäre in einer Talmudstelle: Israel nie erlöst worden Hätte sich Gott nicht durch einen Schwur ge(siehe Levy: Wörterbuch I p. 132 s. v. 1CN). — Auch Eid. kann auf dies welcher Jahwe sagt, daß er An mehreren daß mag die ist es hindeuten, von gegründet späteren Ursprungs sein. 19) 17, •). zweifelhaft, ob die Vor- daß das Eingehen der ist, auf einem Eid es Abraham mit b'rit mit Isaak halten will (Gen. sie der erwähnten Stellen stellung des Verfassers die oder — 41 b'rit selbst ein Eid Die letztere Vorstellung sei. worauf Jedenfalls, das, es hier für uns ankommt, ist, daß das Eingehen einer das ganze Leben umfassenden b'rit an und für sich bindend ist, und daß dieser Bundeseid einen anderen Charakter hat als andere Eide, indem man in diesem Eid mit dem aiuleren Partner zusammengebunden wird, ebenso wie beim arabischen hilf; die Zeremonien werden das noch bestätigen. Aber wie 'ahd und (lilj nicht nur dann verwendet werden, wenn ein das ganze Leben mit seinen Pflichten umfassendes Verhältnis eingegangen wird, sondern auch in Einzelfällen, wo man pflichtungen auf sich nimmt, so auch bestimmte, beschränkte Ver- Im Anschluß an b'rit. deutung »unverbrüchliche Pflicht« finden wir die die Be- Bedeutung »unver- brüchliche Zusage«, was wir ebensogut mit Eid übersetzen können. Einen derartigen Gebrauch von Jakobs mit Laban die b'rit b'rit haben wir wohl Gen. in der Darstellung 31, 50, wo des Elohisten darauf hinauszulaufen scheint, daß Jakob die Töchter Labans nicht schlecht behandeln und auch keine weiteren Frauen außer ihnen nehmen darf. Sache so ausdrücken, daß Jakob dem Laban einen Eid schwört; aber dieser Eid wird b'rit genannt. Innerhalb des Verhältnisses zwischen Jahwe und Israel kommt b'rit öfters in dieser Weise vor. Wir würden die — 15. wo Jahwe in der jahwistischen DarAbraham schließt, daß er das Land Kanaan dem Geschlechte Abrahams schenken will. Es handelt sich nicht darum, daß Jahwe jetzt in ein neues Verhältnis zu ihm als sein Gott Besonders klar ist das Gen. stellung eine b'rit mit denn aus cap. eintritt; schon lange Abraham besitzen ') mit: eine 'riDpHl; Nachkommenschaft ich glaube, 19. hat darum , PCpn) geführt. beseitigt; aber ff.; und ist Die b'rit daß Hes. 14, 12 ff.; es seine Pflicht erfüllt 18; 33, mit somit dieselbe, wie deutlich ausgesprochen ist; vgl. l.Sam. 20, 42, — vorausgesetzt, Erst bei Jer. 31, 29 Anschauung das daß man hier und an mehreren anderen Stellen dies Wort das den Vätern von Jahwe zugeschworene Land {Deut. usw.). die mit den Söhnen in sich ein b'rit (auch hier steht Israel daß Jahwe Land Kanaan ist lediglich, zusagt, »durchführen«, nicht »aufrichten« wiedergeben muß. den Vätern schließt die 15, erhält Die diese Zusage begleitende Zeremonie bezweckt ledig- »behaupten«, f. daß ein solches Verhältnis dieses in cap. 15 keine neue hervor, nach diesem Kapitel geschieht, soll. Hes. 16, 60 Auch besteht. Was Form. 12 geht I. — Anspruch es Reg. auf 7, 8; 31, 20; Jdc. 2, 1; Jer. II, 5 1 —20 ist die Grundlage für diese weder Jcremia noch Hesekiel haben diesen Gedanken durch- Vgl. dazu das oben S. 31 Dargestellte. — 42 — wieunten näher dargelegt werden wird, dem Abraham zu verbürgen, lieh, Jahwe i'i sein Versprechen halten will. Diese Zusage, diese wird dann auch als Eid betrachtet; es heißt Vätern das Land zugeschworen habe (Gen. 52, 13; 33, 'i Ntmi. n, 12; 32, 11; Deut. Jdc. 2, Jer. 1; 11, u. 5 v. a.). — Auch öfters, 8; 31, 20. ein solches existiert Elohini, Jos. 1, 13, 5; 6; 6; 5, Gew. 9 spricht nicht von der Hinleitung eines neuen Grundverhältnisses zwischen denn Ex. 24, 7; 26, 3; 50, 24; 7, b'rit, daß Jahwe den Jahwe und Noah; schon vor der Sintflut; Noah wandelte mit während das übrige Geschlecht abgefallen war. Die in b'rit Zusage Gottes, des Inhalts, daß die Erde nicht mehr durch eine Wasserflut verheert noch die Geschöpfe hinweggetilgt werden sollen. Lediglich darauf bezieht cap. 9 wie uns V. ist, auch das sich 1 1 zeigt, eine verpflichtende der Regenbogen '). Das mit b*rit ausgean diesen Stellen zu Tage in einer Zusage, b'rit -Zeichen, drückte Verhältnis tritt welche die Unverbrüchlichkeit eines Eides hat und deshalb mit »eid- Zusage« wiedergegeben werden kann. licher In dieser Bedeutung kommt das Wort an vielen Stellen des A. T. vor. So von der Zusage Jahwes an David 2. Sam. 23, 5 2 ); Jer. 33, 21; Psalm. 89, 4.3) 40. In allgemeinerer Bedeutung kommt es von den Zusagen vor, die Jahwe als Gott Israels diesem gegeben hat: Ex. 13, 23; Jes. 59, 2i; Ein paar Lev. 26, 9; 24; 2, 2. Reg. Psalm. 105, 8 (= 1. 5. 9. die Schwierigkeiten verursacht haben, werden Chr. 16, 15); 106, 45; III, Stellen, wir vermutlich nach dieser Auffassung des Begriffes verstehen b'rit werden verschiedene Völker erwähnt, die beim Zug der Babylonier gegen Ägypten umkommen sollen, darunter \jj ^l^n f~!N- Cornill ändert in seinem Kommentar mit sinnreicher Benutzung der alten Übersetzungen rVDH in i nn?n »die ganzen Kretenser«. Insofern damit gemeint ist: die Kreter in ihrer Heimat, ist dies aber in der Tat keine Verbesserung des Textes. Das ganze Stück spricht von einem Angriff gegen Ägypten. Es würde können. ') Hier Hes. 30, Von 5 dieser b'rit handelt 9, 8 segnet Gott Noah, indem er — 17; dagegen hat ihm zahlreiche 9, 1 — 7 nichts Herrschaft über die Erde, die Erlaubnis Tiere zu schlachten (V. heit des Lebens, V. 7 dann — 17 2 noch dadurch gesichert, daß Gott die feierliche zu tun. — 4) und endlich Sichersollen (V. 5). Der Bestand ganze Erde nicht mehr durch Katastrophen wie die Wasserflut b'rtl (V. 1) zusagt, dazu indem alleMorder durch Blutrache ausgerottet werden kehrt der Segen an seinen Ausgangspunkt zurück. 9, 8 mit der Nachkommenschaft Mit dieses Segens wird Zusage in ihren {b'rtl) abgibt, die Grundpfeilern zu erschüttern. : ) las 3) David.« »Eine ewige (d. h. unverbrüchliche) b'rit setzte er Geschlecht Davids das Königsgeschlecht Israels sein »Ich gehe eine b'rit mit meinem Erwählten ein, mir (David)«, soll; vgl. 2. sc. Sam. schwöre dahingehend, 7, 12. 14 — 16. meinem Knechte — — 43 wenn der Prophet sagen wollte, daß die Babylonier, Tat auszuführen, auch nach Kreta ziehen würden. Aber fassen wir hier b'rit als »Zusage«, so bedeutet der Text: »Söhne des gehöchst auffallend sein, um diese Zusammenhang lobten Landes«, was in diesem wohnenden Juden. Stämmen (lies 2"1J?n Ägypten unter den fremden in Ägypten niederge- heißt: Die Israeliten werden hier die Araber) erwähnt, die sich die in haben oder an seinen Grenzen wohnen. Nach dem PapyrusElephantine wissen wir ja, daß es alte Judenkolonien in Ägypten gab, so daß der Einwand der Kommentatoren in dieser Beziehung wegfällt J ). Auf dieselbe Weise kann man rvcn "N^O Mal. 3, i verEs stehen, und zwar als »der zugesagte, der verheißene Gesandte«. lassen fund in — liegt nahe, um von ~n5?d zu einer Wiederholung r^ya von vorzunehmen, I a zu entgehen, die Veränderung IVQn also Tj^C verheißene »der Der Messias, der König, der kommen wird, um Israel durch die Unterwerfung anderer Völker zu einem Herrschervolk zu machen, womit die eigene Offenbarung Jahwes und das Ende der Zeiten vorbereitet wird. Die Stelle lautet in Übersetzung (mit der vorgenommenen Textänderung) also: Siehe, ich sende meinen Gesandten, und er ebnet mir den Weg; flugs zieht in seinen Palast hinein der Herr, nach dem ihr verlangt; der zugesagte König, den ihr herbeiwünscht, siehe er kommt 2 ). Der König geht nach seinem Palast und wird von dort aus durch seine Herrschaft das unterdrückte Volk aufrichten. Im Innern wird er das Volk läutern König«, aber in beiden Fällen Bedeutung ist die dieselbe: — Siehe die Kommentare von Smend, Cornill, Bertholet und Krätzschmar zur Hieron y mus und Theodoret haben die Stelle so aufgefaßt, wie es oben dargelegt ist, und Rosenmüller gibt sie im Anschluß an diese beiden mit »filii terrae promissionis«wieder(RosENMÜLLER: Sckolia II, 1826, p. 266). Es muß noch einmal betont werden, ') Stelle. daß wir mit einer Übersetzung wie »Zusage« nicht den ganzen Begriff b'rit erschöpft haben. Der Hebräer empfindet immer das ganze Verhältnis dahinter. Möglich ist auch, daß hier mehr vom »Verhältnis« als von der »Zusage« empfunden wird, so daß fTIZi"! V"*} ? »das 1 Land des Pflichtverhältnisses wäre«, oder sogar »das Eigentumsland« ä^wi (_C2,S. Nuancen nachzufühlen ist eben unmöglich. In jedem Falle wird dasselbe gemeint sein. / Alle Man hat in der Regel »der Engel des Bundes« übersetzt und vermutet, daß hier eine Bezeichnung für Jahwe sians&e Forjättelser p. 165); verschieden sein muß. selbst vorliege (so aber aus Ferner müßte die israelitische Religion auffassen, nahe legt. meinde in 1 man dann Krätzschmar: Bundesvorstellung p. 202, Wellhalsen zur St.; Bl hl: Mes- hier »den Bund« als eine Bezeichnung für 237 p. er ff. vom Schutzengel der GerV12n sich zur Bedeutung will es meint, daß Gemeinde« entwickelt habe, eine Auffassung, die jedoch nicht begründet Eine wenig naheliegende Erklärung findet demzufolge verehrte B. obwohl der Zusammenhang diese Bedeutung nicht Analogie mit Dan. 10 verstehen, indem »die jüdische z. a geht hervor, daß der Gesandte von Jahwe TfHZ fV^Sn "N7.D 7ff2 sder man bei Gressmann: zum Engel Jahwes (Jdc. 8, 23; 9, 4. 46) sein soll ! ist. lsr.-jiid. Eschatologie degradierte«, von den Sikemiten 5 — — 44 und den vernachlässigten Kultus wieder zustande bringen. Das Stück an die vorangehenden Reden, sowohl i, 2 — schließt sich somit eng 6 wie 1, 15, 12 gebraucht. ff., an. Von verpflichtenden menschlichen Zusagen Jahwe suchen zu Zur Zeit Asas gingen wird b'ril Chr. 2. die Israeliten eine b'ril ein, wollen, d. h. sie verpflichteten sich feierlich dazu, ebenso wie die Judäer Jer. 34, IO sich feierlich verpflichteten, ihre Sklaven freizulassen; das ist ihreb*rit, während Sidkijas 6*rß darin besteht, daß wo ihnen dies verordnet (V. er die Endlich 8). Judäer vor ihrem Gott eine b'ril ist zu erwähnen Esr. 10, 3, eingehen, ihre fremden Frauen fortzuschaffen. bedeutet wie 'ahd B'ril während in umfassender Weise das Pflichtverhältnis, nur das eingegangene, von der Natur nicht gegebene Jiilf Aber noch Verhältnis ausdrückt. Wie wir gesehen haben, dazu. anderer Unterschied ein kommt gehört zu beiden Begriffen auch die Bedeutung: »eidliche Zusage«; für hilf hat sich daraus die Bedeutung: überhaupt entwickelt, und mit dieser hat es sich von dem Gesamtbegriff losgerissen; denn beim assertorischen Eid liegt »Eid« der Begriff des es Anders bei Nuancen, gegenseitigen Verhältnisses nicht vor. wirkt die Gesamtbedeutung immer durch hier b'ril; alle wird nur von der eidlichen Zusage, aber nie von der eidlichen Be- stätigung gebraucht. Für das Eingehen einer am das entsprechende im Imperativ vor (Sam. Kriegsleuten: Verbum 17, 8). pflegt gewinnen: hier die Zu- einer Stelle sagt Goliath zu den israelitischen ihr Sauls Knechte in 1"in3 zu verändern, 113 Erwählt euch einen Mann, daß (und mit mir kämpfe) wenn wir Es kommt an !T13. Da Zusammenhang Bezeichnungen. Warum schickt ihr euch an, euch zurSchlacht aufzustellen? Bin ich doch der Philister und Man das uns ja in diesem gibt es verschiedene meisten interessiert, nächst b'ril, m3 als : ). In der Tat Verbum zu IV13 Textänderung einen entsprechenden Sinn. ist er zu diese ! um '^N TT1 B"N Dlb 113. Übersetzung zu die mir herunter Veränderung komme überflüssig, betrachten, ja die Stelle hat ohne und dem semitischen Geist mehr Der Satz würde auf Arabisch heißen lähidü viel tieferen < imrefan, oder vielleicht noch besser bäji'ü für ähidü (siehe den nächsten ') Kommentare von Budde, Nowack und Smith. Änderung hinzuweisen pflegt, weil dort 11P3 steht, ist Siehe die man für die 1~I3 wäre da nicht möglich, weil das Objekt dessen gibt natürlich Prophetae: )i07 110.3- ein Stier ist; I. Reg. iS, 25, worauf in der ebenso 2. Tat nicht analog: Sam. 24, 12. In- T"in3 im wesentlichen den Sinn richtig wieder, vgl. Lagaroe: Nur eines derartigen Erwähl ens. fehlt hier der geistige Hintergrund und die Bedeutung - — 45 Manne ein, d. h. gebt ihm den Auftrag, als euer Vertreter aufzutreten. Wir verstehen dann auch eine Nuance, die außer acht gelassen wird, wenn man Abschnitt balfrü 1 , und bedeutet: gehet liest: eine b'rit mit einem Goliath sagt »ich bin der Philister«, nicht »ein (zufälliger) Philister«, sondern der Philister, welcher im Namen seines Volks hervorEs ist dann natürlich, daß er zu den anderen sagt: Erwählt ihr tritt. Mann, der in eurem Namen hervortreten und mit mir kämpfen kann. Und dieses, daß der Mann im Namen seines Volks hervortritt, bedeutet vielmehr, als daß er ein äußerlicher VerDas Volk hat sich mit ihm identifiziert, treter der Gesamtheit ist. einen euerseits Sobald Goliath gefallen denn darin besteht der »Bund«. ist, fliehen seine I.andsleute (V. 51). Aber diese Stelle steht nicht isoliert da, denn b'rit ist selbst eine Verbums tert. 7, die ebenso wie b'klt und s'bit ihr i bewahrt hat, während diese Verben sonst im Infinitiv in der Regel die Form der verba tert. w angenommen haben *). Verbalform, die Infinitivbildung eines Die Richtigkeit dieser Betrachtung wird dadurch gestützt, daß es llen gibt, wo es seine verbale Kraft behalten zu haben scheint, indem es ein (DPiK); Hes. ) Es Objekt nach sich haben kann. 16, 8; 60 ("niN) 16, 1 ); Dies Lev. 26, ist wird gewöhnlich unter Nomina mit der Fem.-Endung Kautzsch: Gramm. Barth betrachtet es 2S. Aufl. seiner § 94fi; König: Lehrgebäude der Grundanschauung gemäß der Fall Jes. 59, 21 (2ipi£ Yvn?-ri£); 42 i angeführt (Gesenius- hehr. Sprache II p. 168). als eine Infinitivbildung (siehe No- minalbildung §97 g). In bezug auf die Etymologie des Wortes, die übrigens ohne Bedeutung für das Verständnis seines Gebrauches ist, herrscht keine Einigkeit. Zimmern setzt es in Verbindung mitAss. barü »schauen «(KAT. 606; so Ges.-Buhl s.v.i"H3); in seinen»ß£i>: p. 90 ist er sogar geneigt, i'rflals eine Entlehnung von barütu anzusehen. Andere D es in von Vbrj »schneiden«, »festsetzen« her; so Gesenius in seinem Thesaurus, Levy u. a., Krätzschmar p. 245 von Mbrj »binden«, das birilu »Fessel« zu- seinem Wörterbuch soll, wodurch es mit ,Xftc analog sein würde. Aber es ist zweifelhaft, ob dieser vorkommt. Ed. Meyer: Die Israeliten p. 558 Anm. setzt es in Verbindung mit grunde liegen mm ~" Bund oft mit einer Mahlzeit eingeleitet wird, Hommel: Aliisraelit. XI mit äthiopischem ebrcl »abwechselnder Dienst, Funktion«, vgl. ZDMG. XLVI 536 f. Seyeold in der Nöldeke-Festschrifl p. 757 f. bringt es mit dem arabischen bara'a zusammen, was rein oberflächlich genommen recht bestechend scheinen könnte, da das arabische Wort heutzutage von Verordnungen gebraucht wird. Aber in der Tat stehen »essen«, weil der Überlieferung p. _ fern; denn bei b*rTt liegt die gegenseitige Verwährend bara'a von der entgegengesetzten Bedeutung: Freiheit von Verpflichtung ausgeht. Absolut Sicheres läßt sich kaum sagen. Nur soviel kann man bemerken, daß die beiden Bedeutungen »essen« und »festsetzen« demBegriff des Bundes nahedie Bedeutungen der beiden Wörter einander pflichtung zugrunde, — stehen. Leute, mit denen man ißt, man b'rlt hat. Aber Bund bezeichnet habe. wird jedoch dadurch geschwächt, daß GP1N und sind dieselben wie die, mit denen das heißt natürlich nicht, daß das Wort erst das Essen, danach den *) ZrN Die Beweiskraft dieser Stellen bisweilen verwechselt werden, vor allem bei Hesekiel. - 46 - rirhr\ TynaTNi ovn lyngrVM, d. h. meine Verfügung und meine Verfügung an die Nacht. Noch an zwei Stellen an den Tag könnte man vermuten, daß b'rft verbale Kraft besitzt, und zwar Jes. 42, 6 und 49, 8, wo das eigentümliche C}7 rvp ? dann nicht mit »ein Volksbund« zu übersetzen, sondern im Zusammenhang so zu ver- 20: Jer. 33, 1 »Ich setze dich dazu mit Völkern in stehen wäre: in Pflicht- schaft. als ihr b'rft und Friedensverhältnis, wir können sagen: Und in dieses Verhältnis soll Israel Lehrer (42, 6) und Herrscher (49, 8). zu treten«, d. h. Lebensgemeinmit den Völkern eintreten, An in wie viel Stellen das auf b'rü folgende nx, das als die Präposition »mit« aufgefaßt wird, in der Tat als die Objektspartikel zu betrachten wäre, läßt sich nicht ent- scheiden. Der am häufigsten vorkommende Ausdruck ist rV"Q ms. Gesenius (in seinem Thesaurus) und nach ihm die meisten Forscher suchen die Erklärung dieses Ausdrucks in Gen. 15, wo einige Tiere bei der fø-zi-Zeremonie zerteilt werden; daher käme der Ausdruck »eine Zur Bestätigung verweist man auf das griechib e rit schneiden«. Aber der Unterschied zwischen dem Hebräischen sche opxia TSjtveiv. und dem Griechischen ist, daß op/ta auch die bei der Zeremonie verwendeten Tiere bedeuten kann, während wir b'rü nie in diesem Sinne gebraucht finden. Es kommt hinzu, daß die Handlung in Gen. 15, wiebald nachgewiesen wird, keineswegs eine so charakteristische Bundeszeremonie Wir müssen daher viel eher die ist, wie man gewöhnlich annimmt. Ursache dieses Sprachgebrauchs in dem bei den Semiten oft zu beobachtenden Übergang zwischen den Bedeutungen »schneiden« und »entscheiden, abmachen« suchen l ) und lieber, anstatt Analogien bei den Griechen, die Aufklärung bei den Arabern zu finden trachten, wo der Ausdruck kafa'a jaminan eine ziemlich genaue Parallele zu dem hebräischen Ausdruck bietet (vgl. oben S. 12 Anm. 5). Diese Erwägung wird noch dadurch gestützt, daß ms (wofür Levy in seinem die Hebräisciien Wörterbuch auch Bedeutung »decidere« anführt) mit rhu als Objekt vorkommt (Deut. 29, II. 13), mit "OT [Jer. 34, 18; Hag. 2, 5; Psalm 105, 9) und mit rUCg (Neh. 10, 1). Man hat auf Grund der erstgenannten Deutung von I"H3 gemeint, hier den ursprünglichen Ausdruck zu haben, der da gebraucht wurde, wo die Parteien ebenbürtig waren, im Gegensatz zu den anderen Ausdrücken, die man verwendete, wenn ein Überlegener einem Vgl. V**in, 2 ,.,L«! ) Neh. 10, 1 "113, Tjnn und das oben S. 12 = läÜLk« «IJCN I"P3 bedeutet »Sicherheit, Geleit«. arab. über ksm Gesagte. ^'"-t Das entsprechende arab. — 47 — man kann Aber Untergeordneten gegenüberstand x ). zwischen Unterschied gründeten rvra und nungen nachweisen {W<W, dem das arabischen )P3, akäma CpH; gleich ist, keinen siehe oben S. 41 Anm. die Frage, ob die Parteien ebenbürtig sind oder nicht, ist dem sich weilen beide Parteien, I. Reg. Es kann der Tat sind bisI. Sam. 18; 23, Regel derjenige, der die Initiative ergreift die niedrigere Partei sein (Hos. immer und 1), an und für eigentlich kein Beispiel einer — Subjekt B. Gen. 21, 27. 32; 31, 44; z. 26, sonst in der 5. es ist fast wo im A. T. kommt Begriffe fremd; zwischen ganz Gleichgestellten vor. b'rit be- den sonstigen Bezeichwegen dieses letztgenannten, An die überlegene. die niedrigere Partei Subjekt 12, 2. 2; Chr. 23, 3), den beiden erwähnten es ist, ist mit der Präposition aber Stellen, Gj; ver- Daneben werden PN und b gebraucht; ein Unterschied in Verwendung läßt sich kaum nachweisen, und sie werden alle bunden. ihrer sowohl in den ältesten wie in den jüngsten Schriften gebraucht, ebenso Verbum wie das Eine es b'rit CVT3 selbst. kann ohne alle Förmlichkeiten eingegangen werden; denn wie hervorgehoben, nicht das Eingehen des Verhältnisses, son- ist, dern dies selbst, was im Begriffe vorherrschend Die Formalität ist. Umständen ab. Die bloße Verkann genügen. So kommt die b'rit zwischen Abner und David zustande im selben Augenblick, in dem Abner die von David gestellte Bedingung erfüllt hat, wenn sie auch weiter durch einen gemeinschaftlichen Schmaus in Hebron bekräftigt wird (2. Sani. 3, 12 ff.). Hat die b'rit jedoch einen bedeutungsvollen Charakter, so hören wir in der Regel von gewissen Riten, die Wir ersehen aus diesen, daß der Bundesbeobachtet werden. schließung, dem Bundeseid bei den Hebräern dieselbe Anschauung zuder Einleitung hängt daher von den abredung, grunde eine liegt b'rit zu schließen, wie bei den Arabern. Wenn Leute einen Bund schließen, werden ihre Sphären vereinigt. Besonders deutlich Davids, indem ihre sie tritt Sani. (1. iS, deren Bedeutung bei den Arabern oben dargelegt wurde Sitte, Wie bei diesen kommt rührung vor, vor allem Sidkijas (Hes. ') 17, b'rit 18). hier als auch die So hören b'rit, ihre als charakteristisch, daß um das Verhältnis zwischen Jahwe und Israel in Schriften gebraucht, die auf gleicher Stufe wie Chr. 21, 7 usw. (bei Hcs., Jer. und (S. 23t. ). Be- wir, daß durch Handschlag vollzogen wurde Die Priester erhärteten die es sich eine 3f.), gegenseitige direkte Handschlag. mit Nebukadnezar Krätzschmar erwähnt denn auch vorkommt, wenn 2. Jonathans und dies zutage bei der b'rit Kleider wechseln Deuijes.). P stehen, z. Frauen fortzu3 I"n3 nicht bei P handelt; aber es wird B. Jes. 61, S; Zach, n, 10; — schaffen, mit wem hier sie am Handschlag Esr. - 48 10, vgl. 19, den Handschlag gaben, was ehesten »Zusage« bedeutet). um V. 3. Es steht nicht so eigentümlicher ist, da, als b'ril Dieselbe Zeremonie findet statt dem Fürsten und seinen Untertanen, wenn diese ihm huldigen, da, wo es sich um Kauf handelt, worüber wir im nächsten Ab- zwischen ferner mehr erfahren werden. Wie eingewurzelt dieser Brauch Ausdruck: reicht Jahwe die Hand 2. Chr. 30, 8). Zu dieser Gruppe gehört auch der Kuß. Wenn man seine Ver- schnitt ist, zeigt der wandten oder seine Geliebte küßt, brauchen wir ja nicht uns fremd- artige Vorstellungen um heranzuholen, das zu erklären, obwohl die Berührungen etwas mehr gesehen Aber man wird hier wohl 2. Sam. 14, 33 erwähnen können, wo David den Absalom, nachdem er in Ungnade gewesen ist, mit einem Kuß wiederaufnimmt. Hierher gehört auch der Huldigungskuß (siehe unten), und ebenso das Küssen der Götter; durch diese innige Berührung erlangt man Teilnahme an ihrer Kraft, wie die alten Araber es durch Umkreisen und Streicheln taten (1. Reg. 19, iS; Hos. 13, 2 Auch das gemeinsame Essen kommt bei den Israeliten vor. So an der vorher erwähnten Stelle 2. Sani. 3, wo Abner und seine Leute bei David essen. Ferner in dem Bericht des Jahwisten über Isaaks und Abimeleks b'rit [Gen. 26, 30) und über den Jakobs und Labnns Gen. 31, 54). Derselbe Ritus kommt in der Erzählung von den Gibeoniten vor ('Jos. 9, 14) 2 ). Daß dasselbe dem Ausdruck »ein Salzbund« 3) in Num. 18, 19 und 2. Chr. 13, 5 zugrunde liegt, zeigt die Analogie bei den Arabern sowie Esr. 4, 14, wo die Feinde der Juden an den Semiten sicher haben als wir. in diesen natürlichen ' ') . Die Berührung braucht nicht unmittelbar zusein; dasselbe wird durch das Aus- Hand strecken der erzielt. gegen den, welchen er Auf ähnliche Weise ist Wir erfahren Esther empfangen 4, will, ausstreckt. zu verstehen, wenn die 1 1 ; S, 4, daß der König sein Zepter Dieser berührt sodann die Spitze (5, 2). Anbeter und der Gott auf den babylonischen Eine andere Erklärung sucht Hände gegeneinander ausstrecken. p. 795 Anm. 4. Auffassung des Begriffes gemäß hat Krätzschmar kein Verständnis für Siegelzylindern die Fischer: 2 ) das ZDMG. LXV Seiner Verbindende, gegenseitig ist für das Zeremonien die ausdrücken. Die 4'rS-Handlung ihn eine Fluchzeremonie, deren Charakteristikum er in der Zerteilung der Tiere Die gemeinsame Mahlzeit macht ihm daher Schwierigkeiten, denn dieses Gen. 15 findet. Zusammenessen hat Mahlzeit mit der ja b'ril mit einem Fluche nichts zu tun. Er muß dann behaupten, daß die Kampfgelüste der Sie sei lediglich ein Mittel, die nichts zu tun habe. Parteien zu beschwichtigen, bis die 4<v-ß-Feierlichkeit stattfinden könne (p. 46)! Handschlag (p. Auch 47) sei »eine »Bund mit Kohlt Salz«; siehe Aruch ed. ebensowenig wie bei der Gabe (siehe oben S. 25) auf die 3) schließen und ein zwei Männer dadurch einen Bund, daß Darnach sind sie Freunde dies verschlingen. oj the Princeton Der spätere Vereinfachung« (der Zerteilung der Tierer). Expedition II p. 132 Anm. I. sie II p. 205. Menge an. In Es kommt hier Abessinien einander ein Durrakörnchen geben für ewig, siehe Littyann : Publications — 49 — Konig schreiben: »Wir haben das Salz des Palastes gegessen«, womit sie dartun wollen, daß sie Freunde des Königs sind. Der Ausdruck »ein Salzbund« ist bei den Israeliten eine Bezeichnung für einen fest geschlossenen Bund; es wird an den angeführten Stellen auf das Verhältnis zwischen Jahwe und Israel angewandt; der Ausdruck ist hier voll berechtigt, denn beim Opfer, das den Bund mit Jahwe aufrecht hält, wird Salz verwendet (Lev. 13) 2, J ). Gabe Endlich finden wir auch die Weise gebraucht, oben in der nämlich zur Vereinigung S. 25 erwähnten der beiden Parteien da- durch, daß etwas von der Sphäre des einen in die des anderen übergeht. kommt vor Gen. 21 in der b'rtt Abrahams mit Abimelek, sowohl beiE(V. 27) wie bei J (V. 30) 2 ). Mit dieser Stelle, an der die altsemitische Auffassung von der Bedeutung der Gabe noch ganz deutlich ist, kann man solche wie Jes. 30, 6; Hos. 12, 2; 1. Reg. 15, 19 kaum zusammenbringen. Es handelt sich hier darum, daß ein kleiner Staat Dies das \\ ohlwollen des größeren mit Gen. 33, 8 — wo Jakob Esau 11, Gaben zu gewinnen sucht. Dagegen Gabe aufdrängt, scheint der alte eine Gesichtspunkt noch klar durch. Man Bundeszeremonie in Aber wenn der Bund nach seiner wesentlichen Natur findet in der Regel die charakteristische Gen. cap. 15. eine Lebensgemeinschaft ist, teien miteinander eingehen, ein gegenseitiges Verhältnis, das zwei Par- dann müßte doch die am meisten charak- Zeremonie bezwecken, sie beide zu binden. In Gen. 15 wird aber nur der eine Partner gebunden, nämlich Jahwe, ähnlich wie Jer. 34, 18 f., wo dieselbe Handlung vorkommt. Gen. 15 ist dieser teristische Ritus veranlaßt durch die Frage Abrahams in V. 8: daß wissen, ich das Land bekomme?, Woher kann ich mir Sicherheit dafür, d. h. gib daß du das mir gegebene Versprechen halten willst3). In ähnlicher Weise dient die Zeremonie Jer. 34 dazu, das Versprechen der Judäer, ihre Sklaven freizulassen, zu erhärten. Wir würden sie daher eher eine ') So wird 2 ) sondern auch ein Reinigungsmittel dar. Reinigung (nach Menstruation) verwendet His. "68. Ich folge hier der Quellensonderung von Gunkel und Buhl (in seiner dänischen Das Salz es stellt auch bei nicht nur ein Xahrungs-, ritueller Übersetzung des A.T.). (Abraham Sinn In V. 30 gibt Indem Abimelek ist: die anerkannt, daß es zwischen Dillmann 3) J.: St. Gabe annimmt, hat ihnen keinen Streit und das oben S. 24 t. Ich folge der Quellensonderung 7—12 wie V. 9 z. Abraham dem Abimelek a. f.; 17 f. 7 Lämmer, auf daß Beweis für sein Recht auf den strittigen Brunnen selbst) ein Gunkkl er b'rii um vgl. erwähnte Beispiel aus Jaussen. von Buhl: JE.: V. 1—4; E.: 5—6; 12 b— 16; Abraham glaubte Jahwe«) zur selben Quelle rechnet V. 6 (»und die Zeremonie, die eben Abraham den Glauben eingeben soll, wird aber dadurch f. deutlich damit zusammengehurt, wie die Antwort mit der Frage. K.icJ ihm Der mit Abraham und dadurch den Brunnen geben kann; sinnlos; andererseits scheidet er V. 8 aus, obschon V. 9 p e(jersen, Der sie seien. bei den Semiten. 4 In Gen. ist der Verlauf Bundeszeremonie nennen. folgender: Abraham nimmt eine junge Kuh, eine Ziege und einen Widder, alle dreijährig, dazu eine Turteltaube und noch einen Vogel. Schwur- als eine und Er zerteilt die Tiere rlie Vögel werden nicht Stücke eins dem andern gegenüber, legt die Als es dunkel geworden zerteilt. kommt ist, ein rauchender und flammender Ofen und schreitet zwischen den Daß dieses die Gegenwart Jahwes bezeichnet, Stücken hindurch ). 1 Wahrscheinlich ist Ninn DV3 V. 19 nur ein feierlicher ist klar ). Ausdruck für »damals«, und der darauf folgende Spruch: »Deiner Nachkommenschaft schenke ich dies Land vom Fluß Ägyptens3) bis zum grol Fluß 4 ;« ertönt, während Jahwe zwischen den Stücken hindurchschreitet. Man hat gemeint, daß dieses Gehen zwischen den Fleischstücken dazu diene, auf mystische Weise die Partner zu verbinden 5). Aber das würde voraussetzen, daß beide diesen Teil der Zeremonie ausführten, was hier eben nicht der Fall ist 6 ). Die gewöhnlichste Auffassung 7) ist wohl die, daß die Parteien einen Fluch auf sich herabrufen, mit daß es dem Bundbrecher ebenso wie diesen zerteilten dem Inhalt, Tieren ergehen soll; man verweist dafür auf Jdc. 19, 29; I. Sam. II, 7 sowie auf Parallelen bei den Griechen und Römern (angeführt von Winer: Reahvörterbuchs. v. Bund, bei Ed. Meyer 1. c. nebst Krätzschmar p. 44 f.) 8 ). Aber die Zerteilung der Tiere ist nicht das Wichtigste; denn die beiden Vögel bleiben unberührt, und ein Fluch wird hier nicht Die Wahrscheinlichkeit spricht nicht dafür, daß das gesprochen. Wir verstehen die Handlung in Ganze eine Fluchzeremonie sei. in diesem Zusammenhang am besten als eine Art von Opfer. Die verwendeten Tiere sind die im Alten Testament beim Opfer 2 — Wenn ') nur der sein, Gen. 32. 23 J und Zug mit den Adlern V. weigert, sich ihre besonderen Sinn haben soll, kann es binden zu lassen; vgl. zu diesem Gedanken ff. Nachbarstämme 3) oder mit Textänderung in »dem Euphratfluß« 5) Rob. Smith: Religion 6 Wenn Gunkel geht, weil der siehe Näheres bei Ed. Meyer: Die Israeliten p. 70. 4) ) 11 einen sich Über Jahwes Offenbarung im Feuer ) dies nicht zu es der daß Jahwe ist vH3 »Bach«, »Strom«. wohl eine p. 2421.; (richtige) Glosse zu Duhm zu Jer. 34, 18 »dem großen Fluß«. f. ebenso wie Staerk meint, daß nur Jahwe zwischen den Stücken Bund »seine freie Bestimmung, kein Vertrag zweier Parteien« sei, so stimmt dem Charakter der ganzen Handlung und der hier eingegangenen b'ril, wo eben Jahwe ist, Ewald: der gebunden wird. Anhang p. 26; Graf zu 7< T 34, S; Smend: AUValeton in ZAW. XII 225 f.; Krätzschmar p. 44 f.: Stade: Biblische Theologie p. 154; Ed. Meyer: Die Israeliten p. 500. Dillmann, Gunkel, Holzinger in den Kommentaren. 7) testl. Gesch. des Volkes Isr.; - ] Religionsgeschichte p. 294; 8 ) (MVG. Hierzu ist 1S98, 22S eine babylonische Parallele, Mati'ilu's ff.); dieser Schwur an Assurnirari gekommen wird später besprochen werden. — üblichen. Wenn die Vögel Behandlung Lev. ihrer i, 5 nicht — 1 17: 12. 6. 8: 14. werden, zerlegt 14. 22; so entspricht 15, 14. 29; Nutn. es 0. daß die Zeremonie mit der I. Sam. II mitgeteilten nicht ganz analog ist; denn Den Zweck der Handlung in hier ist die Art der Tiere ohne Belang. wir eine Sphäre hervorgebracht können uns so denken, daß Gen. 15 werden soll, welche die Kraft und Heiligkeit des Opfers besitzt. Indem Daß 10. dreijährig Tiere die der zu Verpflichtende sein Wort sein sollen, ausspricht, zeigt während auch, er im eigensten Sinne mitten im Opfer steht, erhält das ausgesprochene Wort eine unverbrüchliche Kraft. Die Stelle wird dann ebenso aufzufassen sein wie die oben S. 27 erwähnte arabische Sitte, über dem Opfer Iiilj zu schließen. Jer. 34, i8f. läßt sich leicht in demselben Sinne erklären An einigen Stellen wird ausdrücklich vom Opfer bei der Bundesl . schließung gesprochen: Zach. 5 ff.; II. 9, eine Opfermahlzeit das Jes. 31, I Psalm. Wenn die 50, 5 nir^v oder vom Blut: Ex. 24, gemeinsame Mahlzeit wie Gen. so sind zwei Gesichtspunkte vereinigt. ist, vorkommende !"CED, 31, 54 — Wenn das »Bund« bedeutet, aus der Bedeutung »Trankopfer ausgießen«, nicht in in der Bedeutung »flechten« herzuleiten ist, so haben wir hier ein Zeugnis von einer anderen Opferzeremonie bei der Bundesschließung *). Von b'rtt-X oWzug an heiligen Orten (vgl. oben S. 27) hören wir auch im Alten Testament; sie wird im Heiligtum eingegangen 1. Sam. 23, 18; 2. Reg. 11, 4; 23, 3; Jer. 34, 18. Wir haben jetzt in großen Zügen gesehen, welche Bedeutung der Bundesbegriff bei den Arabern und den Hebräern hat, und wie der Begriff »Pflicht« und »bindende Aussage« damit zusammengehört. Das babylonisch-assyrische Material bietet uns in diesem Zusammenhang keinen Stoff. Die Kultur ist bei diesen Völkern eine Stadt- und Staatskultur mit einer auf dem Königtum beruhenden Zentralisation geworden. In diesem Kreise ist das arabische hilf nicht mehr am Platze, und die Bedingungen für die Vorstellungen, welche an diesen »Bund« hat hier seine moderne BeBegriff geknüpft sind, fehlen. deutung: Vertrag, Vereinbarung, und seine Garantie wird nicht in Zeremonien, welche die Parteien zusammenknüpfen, sondern in dem Wurzel "03 der Fluch gesucht, der ) sei V. 18 c ist dem Verletzer des Vertrags droht. auf jeden Fall im Zusammenhang unmöglich. Duhm meint, das Ganze aus späterer antiquarischer Gelehrsamkeit herausgesponnen, was nicht ausgeschlossen ist. Schwally: Semitische Kriegsaltertümer I 1901 p. 55 f. sieht in 1. Sam. 7, 6 ein Beispiel für ein derartiges Bundestrankopfer. Zu den griechischen Eidzeremonien gehörte eben die Libation, und zwar von ungemischtem Wein (Kircher: Die sakrale Bedeutung *) des Weines im Altertum p. 11 f.; 22 f.; 90). Der bai-Bund. III. Die Araber haben einen besonderen Wnrtstamm für einen Bund, in welchem Gebens und Empfangens im Vordergrund die Begriffe des stehen, nämlich den Stamm bai 1 verschiedenen Bildungen. in Er wird in der Form bai vom Kauf gebraucht. Aber Kauf ist für den alten Semiten etwas anderes als für uns. Das können wir schon daraus ersehen, daß das Wort sowohl Kmi wie »Verkauf« bedeutet. Das Schwergewicht des Begriffes liegt nicht darauf, daß ein Mann etwas veräußert und dafür einen gleich( wertigen Ersatz erhält, sondern auf dem einander etwas geben '). Was Verhält- gegenseitigen das zwischen den beiden Parteien zustande nis, kommt, indem sie werden wir dies Verhältnis bedeutet, wenn wir uns das oben in bezug auf die Gabe Auseinandersetzte vergegenwärtigen. Wer etwas von dem anderen nimmt, erhält damit mehr als den materiellen Wert; der Gegenstand gehörte der Sphäre des anderen an und besitzt daher etwas von seinem Wesen. Mit der Sache erhält er etwas vom Wesen des Mannes, die Sphären werden gemischt. Der Unterschied zwischen Gabe und Kauf ist lediglich der, daß beim Kauf der eine etwas bestimmtes wünscht und dafür eine nach Verabredung festgesetzte Sache gibt, also, daß ein Kontrakt geschlossen wird 2 ). Ein Tausch findet statt, und der bewirkt, daß ein Bund zwischen beiden zustande kommt. einsehen, Diese Bedeutung des Kaufs läßt sich auch daraus erkennen, daß er mit Bundeszeremonien ausgeführt wird, und zwar in Form der der gegenseitigen Berührung. Wir erfahren W ä k. 314, daß Handschlag die übliche Form der Kaufzeremonie ist: Muhammed sagt zur ') Vgl. die Definition t gji^i s- ,_£ KJuLjüs SüJ <.*^! Bägüri I p. föP; Grass- hoff: Die allgemeinen Lehren des Obligationenrechts .... nach der Rechisschule des Esch-schafi'i (Königsberger TD Diss. 1895) p. 97. (so j__c-il Xöldeke: 76. Begriff des «..O im muslimischen Gesetz gerechnet kann somit kein Wunder nehmen und beruht nicht auf Verflüchtigung des Grasshoff I. c. p. 98). Imäm denselben Sinn. »verkaufen« hat auch (im Keuhebr.) die Bedeutung »Kauf« (~12C); siehe Neue Beitrage zur sein. Spracht®, p. 3 ) Daß Schenkung '\+$> zum wird, Bekanntlich hat Begriffes : — Mutter des 'Abdallah seitdem hatte »Gott segne seinen Handschlag immer Segen sie gerade ein Angebot für ein Schaf b. Ga'far, als ihr Bruders gemacht wurde: ihres — 30 — bei allem Kauf. seinem Herrn übergeben wird, legt seine Hand !« die seinige in und Ein Sklave, der H ( >. i 228, 8). Über Kauf und Verkauf man wird uns Ruth Israel in mitgeteilt 4, 7 hatte in der alten Zeit bei Lösung und Tauschhandel die Sitte. daß ein Mann seine Sandale auszog und sie dem anderen gab Hier '). wird also der Bund durch eine »Gabe<: zustande gebracht. Handschlag dagegen erfolgt zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger. Zwischen beiden besteht dann der Kaufbund 2 ), der Bürge ist in diesen diesem Verhältnis an die Stelle des eigentlichen Schuldners getreten, den Handschlag für ihn gibt er 17. iS der »Handschlaggebcr« ; (^ »für«, ist nicht »an ihn« Prov. den Handschlag »für die Hand« des Schuldners (Hiob *B wie Prov. An 6, i; der Bürge (Prov. 22, 26), er gibt 3: 17, ohne J?pJJP II, 15). dieser kommt Stelle neubabylonischen Kontrakten put .... emeiu, pid und mähis puti . . nadänu . Man (z. B. put sagt KB. IV . . 206; p. Bürg- kommt Die Redensart vor. oft in nastl. . 230) 3 , Die Bedeutung »Garantie« (Bürg- der Bürge. ist man babylonischer Ausdruck für ein nämlich put mahäsu. schaft in Betracht, mit den Worten bezeichneten indem pfä mahäsu soviel heißen sollte wie: den andern an die Vorderseite schlagen. Meissner, der darauf aufmerksam gemacht hat (in MVG X p. 307 f.), erwähnt dazu als Analogie die Stelle in der Sintfluterzählung, wo Enlil sich zwischen UtnapiStim und schaft) hat Zeremonie aus einer angeblich hergeleitet, Nachmals hat man den Handschuh der rechten Hand gegeben (so im Targum zu siehe Lagarde: Hagiographa Chaldaice p. 168), die späteren Juden ein Handtuch oder ein Stück Leinen anstatt des Schuhes (siehe das Zitat aus Rabbi ') Ruth. 4, 7; Salomo Jarchi in bei Rosenmüller: Das der alten Zeit eben der Eigentum dasjenige ist, alte und neue Morgenland Schuh verwendet wird, kann daraus was man betritt. So III p. 71). erklärt werden, sollen die abessinischen Kaiser zum Daß daß das Zeichen Schuh darauf geworfen haben (Rosenmüller 1. c), und in diesem Sinne verstehen wir Psalm. 60, 10; 108, 9: Jahwe wirft seinen Schuh auf Edom. der Herrschaft über etwas den Ober Deut. 25, 9 wird später gehandelt werden. Bibl. Archaeol. 1901 p. 36 für ein paar dalen zu t.) will Sandalen verkauft« bekommen, indem soll dieser die Auffassung von Der Schuh hat the Soc. 0/ um ein paar San- Grundstück zu verkaufen. "CO hier die als Bezeichnung für Bedeutung des Ge- in der Nöldekefestschri/t p. 409. Dieser »Bund« wird auch dadurch ausgedrückt, daß /«J-é sowohl »Schuldner «wie »Gläubiger« bed., 3) Yahuda sein f. »Der den Armen bedeuten: Der denArmen ruiniert, »ruinieren« läßt sich schwerlich verteidigen. *) (Proceedings 6 erklären. 2, gezwungen wird, ihm Aber der Arme hat kaum Grundbesitz, und ringen, Unbedeutenden, vgl. A. S. Oesterley aus dieser Sitte Am. Vgl. .,10 Ungnad sowohl »leihen« wie »ausleihen« (vgl. Nöldeke: Neue Beiträge in OLZ, 1907, 145. p. 74,. — Frau -eine und stellt berührt (GilgamcScpos 54 sie segnet, XI 201 ff.) •). — während er ihre Vorderseite pütj Auf derartige Vorstellungen wird Ausdruck zurückzuführen sein, selbst wenn KoschakeR darin daß püt hier überall in seiner präpositioneilen Bedeutung »für« steht 1 ). Nach ihm wäre nämlich »Hand« als Objekt zu den erwähnten Verben mit unterverstanden, wofür er auf Prov. n, 13 verweist; mäljis pitti bedeute dann »der (Hand)schlägcr für (etwa?)«. Der Bürge gibt dem Gläubiger die Hand für den Schuldner, dessen >IIand« er dadurch wird (Koschaker p. 15), und wenn seine Verpflichtung aufgehoben wird, »zieht er seine Hand aus« (1. c. p. 26 ff.), Her oder »die Hand des Gläubigers wird weggezogen« (1. c. p. 29). Bürge geht hier wie bei den Israeliten für den Schuldner einen Kaufbund mit dem Gläubiger ein. Wir haben hier somit einen Überrest der alten Bundesvorstellungen bei den Babyloniern, bei denen diese sonst nicht sehr lebendig sind. Auch bei anderen Völkern erhält sich eben beim Kauf der alte Brauch, wenn auch der Vorstellungskreis, aus welchem er hervorgegangen ist, nicht mehr lebt 3). Wenn der Übergang einer Sache von einem zum anderen der recht hat, Bund einen darstellt, Bei der handelt. um wie viel mehr, wenn es sich Ehe kommt um Personen zwischen den beiden Parteien eine beim gewöhnlichen Kaufbund. Der eine Partner Lebensgemeinschaft von noch innigerer Art als Kauf zustande. Und doch ist die Ehe ein macht einen bestimmten Antrag und gewährt dafür eine Gegenleistung nach Kontrakt. Das Wort »Kauf« wird dann auch geradezu dafür verMit Unrecht erwähnt Meissner in diesem Zusammenhang Gen. 24, ') Welche Vorstellungen hier zugrunde liegen, werden wir später (in 2. 7; 47, 29. cap. VIII) sehen. P. Koschaker: Babylonisch-assyrisches Bürgschajtsrecht p. 212 ff. Während die Handreichung durch die Ausdrücke nadänu und ma/iäsu zweifellos wird, scheint nasü, was »Hand er h eb en« bedeuten würde, auf eine andere Vorstellung zurückzugehen, nämlich die, daß der Bürge dem Gläubiger gegenüber schwört; put emedu, Koschaker meint, die Handreichung bedeute, »für einen stehen« sagt nichts vom Ritus. 2 ) 3) daß der Bürge (p. 20 ff. 22S). sich in die Gewalt des Gläubigers gebe, weil die Hand Aber nach den obigen Analogien verstehen wir das Machtsymbol es besser als sei Bundeszere- monie, die den Partner verpflichtet; damit werden auch die Schwierigkeiten, die sich sonst bieten (z. B. Koschaker p. 29), gelöst. Später werden die Ausdrücke versteinert, ohne Beziehung zu der alten Zeremonie angewandt seitige (1. c. Berührung kommt auf anderen Gebieten soll die Hand des Opfernden ergreifen — Die Vereinigung durch gegen- und vor dem Gotte an der Priester die Opferhandlung ausführt, — p. 234). bei den Babyloniern vor. soll Der iar«-Priester seiner Stelle reden; der Betreffende mit der Hand während das Opferlamm (Zimmern: RituaÜajeln 1 20, Z. 6S ff. = 14S ff.). Vgl. die zahlreichen Siegelder Adorant vor den Gott von einem anderen ihn an der Hand haltenden Gott geführt wird. Ebenso berührte der Prophet die Brust'Umars (.c.lXjo. <£**•**>, sagt 'l'mar), aiser bekehrt worden war, indem er Gott um Beständigkeit für ihn bat (II is. 228,20). anfassen. zylinder, wo 35 wendet {Kinship 96). Die Frau gehört jetzt der Sphäre des Mannes an, ist in seinem Bunde; das drücken die Araber damit aus, daß zwischen ihnen giwär besteht (Kinship p. JJ, 131. 1S6). Sie gehört immer ihrem Stamm, aber durch sie hat der Mann einen Bund mit ihren Verwandten, was durch das mahr noch bestätigt wird ). Daß man durch die Ehe einen Bund eingeht, bedeutet, daß man in eine Gemeinschaft mit unverbrüchlichen Rechten und Pflichten eintritt. Das heißt, man nimmt die mit der Ehe verbundenen Pflichten Auf hebräischem Boden ist die als eidliche auf sich. Ehe eine b'rit dieser Art, und sie wird betrachtet als ein durch einen J — Eid eingegangenes Verhältnis. So Hes. 16, 8: der Prophet läßt in seiner Jugendbraut anreden, und sagt V. 8: Ich breitete den Zipfel meines Mantels über dich und verhüllte deine Rede Jahwe Israel als seine schwur Nacktheit, und ich dir zu und ging b'rit mit dir ein . . . und du wurdest mein! Ähnlich heißt es Mal. 2, 14: Jahwe war Zeuge zwischen dir und der Ehefrau deiner Jugend, der du treulos warst, obschon sie deine Lebensgefährtin war und deine gesetzliche, eheliche sicher ~rY>"i2 Ptt'Nl ~?7t~ Gattin. In dieser Weise ist zu übersetzen. Das erste Wort wird bisweilen mit »Landsmännin«, »Stammesgenossin« wiedergegeben, aber es ist sehr zweifelhaft, ob »Landsmann« heißen kann; ~2f"! fährte«, die Bedeutung »Geund entspricht genau der gewöhnliche »Genosse« paßt hier vorzüglich daß der Mann Prov. 2, 17 »der Gefährte« (*]V?N) seiner Der Ausdruck »die Gattin deiner b'rit« bedeutet »diejenige, mit der du eine b'rit eingegangen bist«, d. h. eine Lebensgemeinschaft, in welcher du unverbrüchliche Rechte und Pflichten hast, also: »deine nach dem Gesetz geheiratete Frau«, ebenso wie es Prov. 2, 17 von einer untreuen Ehefrau heißt, sie betrüge den Gatten ihrer Jugend und vergesse die b'rit ihres Gottes, d. h. die b'rit mit ihrem Tatsache, Gattin genannt wird. Manne, die ') .V sie mit einem Schwur bei ihrem Gott erhärtet hat Vgl. Kinship passim achrichten 1893) p. 450. und Wellhausen: Die Ehe Bei den Abessiniern bei werden den Arabern 1 ). {Galt, gelehrte bei einer besonderen Feier- Verwandten der Verlobten im Bund vereinigt. Ein Freund der Familie des Bräutigams fragt die Eltern dreimal, ob sie einwilligen. Dreimal sagt er dann zu jedem: dies sei ein Gottesbund für dich, daß du nicht betrügst worauf geantwortet wird: es sei so Ein Knabe bekommt von den beiden Vätern je einen Strohhalm, womit er sich zu lichkeit die ! ! jedem der Anwesenden begiebt, der dann darauf spuckt. Die Väter legen hiernach den Halm, der somit etwas vom Wesen jedes Anwesenden an sich hat, auf das Haupt, Der Bund wird für vollzogen erklärt, ein Segen ausgesprochen, und nach gegenseitigem Händedruck trennen sich die Parteien. Später werden Gaben ausgewechselt (Littmann: The Princeton Expedition II p. 125 ff.). : deich arabisch *JL'I ,X^=. - - 56 Krätzsciimar will an diesen Stellen b'ril als »die jüdische Gemeinde« übersetzen 1 ), also »deine jüdische Frau«. Sein Argument dafür ist, daß die Ehe bei den Juden eine so gering geschätzte Institution sei, daß sie nicht daran denken könnten, sie mit einem religiösen Kultusakt einzuleiten. Aber b'ril bedeutet keinen Kultusakt; andererseits wurde die Ehe eben mit einer eidlichen Zusage eingeleitet, wie lies. 16, 8 ausdrücklich gesagt wird, und der von Krätzschmar behauptete Unterschied zwischen dem, was zur Religion und dem, was nicht dem zu ihr gehört, beruht auf einer alten Israel völlig fernliegenden Anschauung. Man könnte noch hinzufügen, daß der Punkt, auf dem K. das Ganze begründet: die Geringschätzung der Ehe bei den Juden, den Tatsachen nicht entspricht. Das alles würde uns nicht berechtigen, eine ganz unbelegte Bedeutung für das Wort b'ril anzunehmen 2 ). Die Hes. 16, 8 erwähnte Zeremonie den Zipfel des Manti Is : über das Weib zu breiten, das 3, 9 vor Safijja. Dasselbe 3). man wie oben tat, Es kam auch sonst bei kommt auch Riilh erwähnt, Muhammed mit heiraten 23 S. will, den Arabern vor4j. Der Erbe des Verstorbenen konnte sich die Witwe für denselben Brautpreis wie den vom warf Verstorbenen gegebenen sichern, wenn 5). Die Bedeutung dieser Handlung Mantel über sie Bundeszeremonie haben er seitun als wir schon kennen gelernt (oben S. 22 f.). Zum Wortstamm bai c 1 gehört im Arabischen der Ausdruck bai a. »Huldigung« und das entsprechende Verbum bäja'a mit »huldigen« zu übersetzen, und anders kann man es wohl in Aber daß bäjcfa nicht mit dem vielen Fällen kaum wiedergeben. Man pflegt dies W'ort mit deutschen »huldigen« zusammenfällt, Unterschied mit dem dem Subjekt verwendet wird 6 !. So ist H §. i daß daraus, erhellt überlegenen und ohne es niedrigeren Partner als 6. 746, 8 (bis) Muhammed von dem gesagt wird, daß er »bäja a seine Leute«; aber ebenda HiS. 296. 1(Z. 8) wird gesagt, daß die Leute i>bäja ü Muhammed«. sagt der Prophet zu den anderen: ubäji'ukum, und al-Barä sagt zu ihm (Z. 17): bäji'nä »geh ein fcaz'a-Verhältnis mit uns ein«, während c derjenige, l seine ') Bundesvorslellung p. 168; -) Zum Kommentar zu Hes. 16, S Überfluß nennt Hes. 16, 8 die Ehe eine Anschauung dem Propheten gegenüber (s. Wellhausen b'ril; Komm, zur St.). ARW. VII p. 40 seinen 3) Vgl. zu dieser Zeremonie 4) Siehe Jacob: Allarabisches Beduinenleben p. 58 5) Siehe Rob. Smith's Zitat aus deutung Sur. 6 ) 2, in Tabari's auf dieser Grundlage übersetzt er lti'127 .!/<)/. 2, (Xowacks Handkommentar). Krätzschmar behauptet aber ff. f. Korankommentar : Kinslüp [6 »seine Frau«. p. 104 f.; Er hätte für diese Be- 183 heranziehen können. Der andere Partner kann 89S, 11; Han:. 318, 1; Tab. als Objekt oder mit li stehen; das letzte Il 175, 19; 177, 19; 221, 2; 222, ;,. z. B. H i s. — His. 299, 12. 13. 18; 300, 7. — D/ Muhammed S dinenser das Subjekt darstellen 1 ), vgl. Objekt His. ist, II 717, und die Me- f. einem anderen einwelchem Verhältnis der eine der höher Stehende, der andere der Niedrigere ist, oder anders ausgedrückt: in welchem gegeben und empfangen wird. Für die Araber ist dieser Bund von derselben Art wie der Kaufbund, deshalb verwenden sie denselben Wortstamm für beides 2 ). Lisän sagt, es sei ein Ausdruck für das Eingehen eines unverbrüchlichen Pflichtverhältnisses, bei welchem gleichsam jeder von beiden dem andern seine ganze Habe verkauft und ihm sein ganzes Selbst, seinen Gehorsam und seine »eigenste Sache« gibt (IX p. 374 in ein Verhältnis zu Bäja'a bedeutet somit: treten, in 5. Die beiden haben sich aneinander »verkauft«, der eine v. bat') 3). als Herrscher, der An die der dem andere als Beherrschter. Übersetzung »Huldigung« 'Akabazusammenkunft machten mit Einseitigkeiten, haften l Begriff der bai a nicht gerecht werden. die gläubigen Bei der zweiten Medinenser eine bai'a dem Propheten (His. 296 f.). Aber bai'a bedeutet hier nicht Muhammeds als Propheten« denn diese Anerkennung hat »Huldigung ; schon stattgefunden und bildet die Voraussetzung für die hier erwähnte Was bei dieser Zusammenkunft geschieht, ist, daß Muhammed von denMedinensern in einen Schutzbund auf genommen wird; dieser wird aber bai'a und nicht hilf genannt wegen der besonderen Art desBundes, nämlich, daß Muhammed das Oberhaupt der anderen ist. Es wird im Haiit eingeschärft, daß man in solchen Verhältnissen treulich seine Pflicht tun solle. Es heißt B u h. k. Sahäiät nr. 22, daß drei Arten von Menschen bai'a. von Gott gehaßt werden, darunter »ein Mann, welcher ein baic -Verhältnis mit einem anderen Mann eingeht, aber nur in weltlicher Weise: wenn er ihm gibt, was er wünscht, genügt er seiner Pflicht gegen ihn, sonst nicht« +). Es gibt nun Beispiele dafür, daß bai'a wie hilf nicht ') 5 : ) Ebenso verhält es sich mit säla/ia; H i s. 902, 13 ist von den Beteiligten der Stärkere, der Schwächere Subjekt. Völlers die beiden will ARW. VIII Bedeutungen trennen. p. 97, im Gegensatz zu Wellhauses {ARW. VII Den beiden legt er Aj »Arme«, und sucht den Grund der verschiedenen Bedeutungsentwicklung schlag sowohl beim Kauf wie bei der Huldigung verwendet wird. p. 3 S . »Klafter« zugrunde, daß der HandAber mit der Klafter darin, hat der Handschlag doch nichts zu tun. mS S^o! J ; tuål Kastallänl Nach ... I. Ä-LwiO. iOl£_3. !w»Ü Ka2-_S» S_1£.L-^ \^>-.o "" -— -* handelt es sich hier um die -^ ^-^ Treue gegen den Chalifen, - - 58 nur für das Eingehen eines unbegrenzten, das Leben umfassenden Vi verwendet wird, hältnissi s Übernahme sondern auch von der r- be- stimmter Pflichten innerhalb des Verhältnisses, das mit dem Wort hai'a charakterisiert sie Dies geschieht wird. B. bei z. Hudaibija, als dem Baum seine Anhänger die Zusage abgeben läßt, im bevorstehenden Kampfe treu aushalten wollen. Der Begrifl Muhammed unter »Huldigung« ist hier ausgeschlossen, da es sich nur um Anhänger handelt, welche schon seit langem dem Propheten gehuldigt haben. Es wird auch gesagt, ihre bai'a gälte 'alä l-niaul, oder nach einer anderen Überlieferung l oder daß bai'a ist Kampf alä an sie nicht fliehen wollten mithin ein geleistet Eid daß d. h. 1 ) sie bis (His. der vor zu nennen, den Tod in Wäk. 746; wird und dazu verpflichtet, bis vorgekommen (Buh. kitäb al-g-ihäi nr. ( auch einen Ausdruck wie bäja'ahit alä l-harb Zusage, unter ihm kämpfen zu wollen Alle diese Beispiele bestätigen, daß wir parallelen, nur engeren Begriff haben. Wie ist Diese öfters vor der 11). er d. h. (Hig. kämpfen 2541. dem bevorstehenden zum Äußersten stand- Eine derartige bai'a mit dem Heerführer zuhalten. Schlacht lå nafirra, Man findet gab ihm die feste 299, 13; 300, 19). in bai 1 einen mit (Ulf ganz dieses bedeutet es das Ein- gehen eines Verhältnisses mit unverbrüchlichen Pflichten, darin liegt man da- sein her Charakter. eidlicher bäjcfa In gewissen Fällen durch istahlaja »Eid fordern« ersetzt finden. gestorben war, forderte sein Sohn Mu'äwija es b. Harn. 319, 4 3 ). Eine ausführliche Darstellung einer bai'a uns H kann »Als Jazfd Jazid den Eid«, heißt -Zeremonie bietet Medinenser nach der zweiten 'Akabazusammenkunft den Schutz Muhammeds übernahmen) nach dem Bericht i §. von Ka'b 296 ff. (als die b. Mälik, Zunächst fragt al-'Abbäs der selbst dabei war: Propheten die Medinenser. ob sie ihn in Schutz nehmen wollten, worauf sie antworteten: »Wir haben dich gehört, sprich, o Prophet !« Hiermit verschwindet al-'Abbäs aus der Erzählung; er an Stelle des spielt somit hier eine recht überflüssige Rolle und gehört vielleicht eigentlich gar nicht in die Erzählung hinein dann Koranverse, verkündet Allah und ') Ein dritter Ausdruck für dasselbe ist _<»?,!! 3). sagt: j Der Prophet zitiert »Ich gehe ein bai'a- Ss. Wie im Syrischen >>sie schwuren ihm« vom Treueid an den Herrscher verwendet wird (Payne Smith: Thesaurus 1 Sp. 1602). Wie aus hilf die Bedeutung »Schwur« so geht aus bäja'a die Bedeutung ".wetten« hervor, vorausgesetzt, daß diese (von Freytag gegebene) Übersetzung von ffam. 19, 3 richtig ist: ein Mann bäja'a, einen Eimer Milch zu trinken, ohne Atem zu holen (vgl. Freytag's Lexikon"). 3) Vgl. darüber Buhl: Muhammeds Liv p. 191. -) — — 59 ') ein, daß ihr mich gegen alles verteidigen Frauen und Kinder verteidigt.« Dann ergreift al-Barä b. Ma'rür seine Hand und sagt: »Ja, bei dem, der dich mit der Wahrheit als Propheten gesandt hat, wir wollen dich gegen das verteidigen, wogegen wir unsere Familie verteidigen, und wir treten in ein bai'a- Verhältnis mit dir ein, o Gesandter Gottes; und wir sind alle Kriegsleute und Waffenträger durch Erbe von Geschlecht zu Geschlecht.« Auf die Anfrage eines Anwesenden an Muhammed, ob er Verhältnis mit euch darüber wogegen sollt, ihr eure wenn auch treu bleiben würde, einem Lächeln: zum Propheten: Hand aus, und sie sagen nun er seine ihre sie Hände in antwortet er mit er siegreich wäre, »Blut für Blut, Fall für Fall!« »Strecke deine Die Medinenser 1 ) Da Hand aus!« treten in das Verhältnis zu ihm (offenbar tut dies jeder die seinige legen streckt indem von den ein, Anwesenden, 300, 7 f.). Die Zeremonie besteht hier aus zwei Teilen: der feierlichen Zumit ausdrücklicher Erwähnung dessen, worauf das Verhältnis gegründet wird, und der Aufnahme der Verpflichtung durch den Hand- schlag. Diese Handlung haben wir schon kennen gelernt als eine der Vermischung zweier Sphären durch Berührung, was wieder Form bestätigt, Form, »Bund« ist. Der Handschlag ist immer die Verpflichtung aufgenommen wird. So bei Hudaibija daß das Ganze in der die His. 746; ein seine z. B. Die vgl. Sur. 48, 10: Bei der Chalifenhuldigung ist Hand ein Gottes über euren Händen). ist stehender Ausdruck: c Hand aus, und der andere ging ein bai a-Yerhältnis Jab. II 21, 17; III 473 (mehrmals); 601, 14; 663, daß »Handschlag geben« dasselbe wie »huldigen« wird man die gibt, ist die rechte (wird B. z. H i §. 898, 3). n Er streckte zu ihm ein, 16 usw., so — Die Hand, ausdrücklich denn die rechte Seite ist der linken überlegen. 'A'iäa erzählt. daß der Prophet immer am liebsten mit dem rechten Teil anfing (Buh. küäb al-salät nr. 47); bei der Leichenwaschung soll man mit der rechten igt), Seite beginnen Scham nicht ( Buh. küäb al-ganffiz mit der rechten nr. 9. 10. Hand berühren Man (Buh- k. 11). darf seine al-unuiiT und nicht nach der rechten Seite spucken usw. 4). Auch hier ist es von Bedeutung, daß die Handlung an einem Orte Der Baum bei vor sich geht, der eine besondere Heiligkeit besitzt. nr. 18), ) ,.jl ^ber auch jjlt, I 5) selbe Vgl. dazu ,..! ohne urmel vgl. oben Goidziher S. -Lc, 27 in Zeitschrift z. Anm. /. 13. Bu h. manäfib rt-ansämr. 4;. Völkerpsychologie XVI, f. Der- oben S. 7 1SS6, p. 3S0 Ausdruck bedeutet im Hebräischen »verbürgen«. Mehrere Beispiele bei Goldziher: Die Zahirilen Anm. III. k. 3. 1. p. S5. Siehe ferner — 6o — Hudaibija, unter welchem die Zeremonie im Jahre später ein und '), sehr wahrscheinlich, daß Gegenstand der Verehrung IIurgronje gezeigt hat, es wie Snouck diese geweihten Islam nicht erst durch den Propheten zu ihrer Heiligkeil Auch sonst erfahren wir von der Übernahme sind. tung unter einem Baum war stattfand, 7 ist, 1 >i gelangt einer Verpflich- (\V 3 k. 98). Eigentümlich ist, daß die Teilnahme beider Partner nicht unerläßlich notwendig ist. So nimmt nach Hi§. 717, 11 f. 'Amr b. al-'As den Ni von Abessinien in den Islam auf, indem er fragt: »Willst du dich mir an seiner (sc. Muhammeds) Statt auf Grund des Islam unterordnen? Er antwortet Ja und gibt ihm den Handschlag, der mithin als der Muhammeds gilt 3). Ein anderes Beispiel wird T a b. III 862 f. Däwüd b. 'Isä erklärt in einer Rede auf der Kanzel in zählt: er- der Moschee zu Mekka den Muhammed b. Härün al-Rasid für abgesetzt und seinen Bruder 'Abdallah al-Ma'mün zum Chalifen statt seiner. Danach treten die Vornehmen, einer nach dem anderen, auf die Stufen der Kanzel hinauf, und »gehen mit ihm das bai'a- Verhältnis für 'Abdallah ein« (bäja'ahu li'abdillähi). Darauf steigt dieser herunter und setzt sich in eine Ecke der Moschee, wohin dann die einfacheren Leute kommen und ihm gegenüber die Einsetzung al-Ma'mün's vollziehen, indem sie ihm den Handschlag geben, während er ihnen kitäba c l-bai ati, das Schriftstück, auf dem die Rechte und Pflichten dieses Verhältnisses aufgezeichnet sind, vorliest. Eine derartige Urkunde wurde inder Ka'ba aufbewahrt (p. 861, I; 862,12). Ein Beispiel dafür, daß der andere Partner fehlen kann, wird Buh. III kitäb al-magäzi nr. 19 mitgeteilt: 'Utmän b. 'Affän wohnte dem Akt von Hudaibija nicht bei, weil er nach Mekka geschickt worden war. Der Prophet ersetzte symbolisch seine Gegenwart, indem er von seiner rechten Hand »Dies sagte: ist die Hand 'Utmäns«. Israeliten haben keine besondere Bezeichnung für einen Bund dieser Art. Aber die Sache selbst, daß ein Herrscher mit seinem Volk einen »Bund« hat, gibt es bei ihnen, und bai < ist der vierte arabische Begriff, der in dem hebräischen b'rtt aufgeht 4). 2. Sam. 3, 21 sagt Abner zu David: »Laß mich hingehen, ganz Israel um meinen Die Goldziher: Stud. 3) Die Frage, ob dies historisch 4) Neben Begriffe nicht z. B. und Wellhausen: ') Ta Ail/, 'alid neben b. II 7, 15 II und 306 f. sei, ist /'aik: vgl. S. 37. Reste 104. hier ohne Belang. Es sei hier nochmals erwähnt, daß diese arab. einander liegen; denn 'ahd umfaßt UJ^Lxj gebraucht, wo sie alle (also = b'rti); i«jij>.ö ebensogut stehen könnte. so wird — 6i — Herrn, den König, zu sammeln, daß sie mit dir eine b'rit eingehen, und du König werdest über alles, was du wün- David David als Herrscher anerkannt wird (»Gehe eine b'rit mit mir ein, dann werde ich dir helfen, ganz Israel auf deine Seite zu bringen«). Es wird denn auch 5, 3 mitgeteilt, daß das Volk in Hebron vor Jahwe eine b'rit mit David schloß, worauf sie ihn zum König salbten. 2. Reg. 11, 17 berichtet, daß der Hohepriester Jojada die b'rit zwischen dem jungen Joas und dem Volk zustande bringt, nachdem 'Atalja getötet worden ist ). Vielleicht ist Jos. 24, 25 hier zu erwähnen: Nachdem Josua in einer Rede die Wohltaten Jahwes gegen Israel aufgezählt und es vor die Wahl zwischen ihm und anderen Göttern gestellt hat, erklärt das Volk in V. 24, daß es nur Jahwe verehren will. Dann wird in V. 25 gesagt: »Sodann ging Josua an jenem Tag eine b'rit mit dem Volke ein, und er setzte ihm daselbst in Sichern Gesetz und Recht.« Aber die Anerkennung Jahwes als Gott ist schon mit der Rede Josuas und der Antwort des Volkes V. 1 24 erledigt. Und Josua ist als Subjekt im Satz cyb rP*53 n~p^ als Partner in der b'rit, nicht als bloßer Vermittler gekennzeichnet 2 ). Der Text läßt sich am einfachsten so verstehen, daß Josua sich als Oberhaupt des Volkes anerkennen läßt, nachdem Jahwe als Gott anerkannt worden ist; der letzte Teil des Verses läßt uns wissen, wie er damit übereinstimmend Hieran schließen sich dann V. 26 28 mit der als Gesetzgeber auftritt. Mitteilung, daß Josua »diese Worte« auf einem Stein aufzeichnete. Hiermit sind wohl eher die Gesetze als die Rede V. 2 24 gemeint. Ebenso wie bai c a wird nun b'rit nicht nur von der Huldigung, sondern auch von der Aufnahme bestimmter Verpflichtungen zwischen dem Volk und seinem Oberhaupt verwendet. So wird es Jer. 34 gebraucht: Der König Sidkija bringt eine b'rit mit dem Volk zustande, indem er Freilassung der Sklaven in Übereinstimmung mit Lev. 25, 10 schest«. Ähnlicher Art eingegangen ist (3, 12), die ist denn sie b'rit, die Abner bereits mit enthält deutlich genug, daß , — — — ") Im Texte steht: Jojada brachte die b'rit zustande zwischen Jahwe und dem König und dem Volk, so daß es das Volk Jahwes sein sollte. Das darauf folgende »und zwischen dem König und dem Volk« streicht man gewöhnlich mit Hinweis darauf, daß Aber es hat seine gute Bedeutung: Man ging zwei b'rlt's, ein, einerdem König und dem Volk (indem er nämlich König wird), andererseits zwischen Jahwe auf der einen Seite und dem König mit dem Volk auf der anderen (indem Jahwe als der Gott Israels anerkannt wird). Nur würde man im Texte die beiden Mit- es 2. Chr. 23, 16 fehlt. seits zwischen teilungen in umgekehrter Reihenfolge erwarten. a ) Das Subjekt wechselt wie im Arabischen; Huldigenden das Subjekt. nicht 7 rfl2, sondern hier ist der Herrscher, 2. — Wo tatsächlich von einem Vermittler die P3 nT3, 2. Reg. II, 17. Sam. Rede ist, 5, 3 die heißt es — — 62 V. ip, 8;, und das Volk tritt seinerseits der b'rit bei oben S. 36). Es wird hier kein Vertrag geschlossen, sondern der König befiehlt, und die Untertanen verpflichten sich, seinen Befehl zu Einen analogen Fall haben wir 2. Reg. 23, 3 + 2. Chr. 34, 31 f. erfüllen. Nachdem das Gesetzbuch im Tempel gefunden ist und König Josija es für seine Person als das Gesetzbuch Jahwes anerkannt hat, ruft er Vertreter seines Volkes zum Tempel herauf und läßt ihnen den Inhalt des Gesetzbuches vorlesen. V. 3 heißt es nun: Darauf trat der K< verordnet (V. vgl. an die Säule und vollzog vor Jahwe Vorgeschriebenen Gesetze die beobachten J ) b'rit, daß im Buche sie die Und sollten. das Volk ging Auch hier handelt es sich nicht um 36 einen mit Jahwe geschlossenen Bund, sondern um eine b'rit, die mit auf die b'rit ein (vgl. oben dem König eingegangen S. |. man geht wird, d. h. auf die Verpflichtung ein. auf die einzugehen der König befiehlt. Wie auf arabischem Gebiet unter einem lung ihm 9, Hand- 6bei der Huldigung Die Heiligkeit dieses Baumes geht daraus hervor, Abimelek's). unter finden wir auch hier, daß diese Baume vor sich geht (Jdc. eine Massebe stand (die Richtigkeit der daß gewöhnlichen Text- änderung von 2^p vorausgesetzt). Übrigens findet die Zeremonie im Heiligtum »vor Jahwe« statt (2. Sam. 5, 3; Jer. 34, 8), und der König hat bei diesem Vorgang seinen bestimmten Platz im Tempel, und zwar vor »der Säule« (2. Reg. II, 14; 23, 3). Auch die bei den Arabern gewöhnliche Form des Handschlags wird angewandt. So 2. Reg. io, 15: Als Jehu die Königsmacht an sich gerissen hat, läßt er sich von Jonadab ben Rekab als Zeichen seiner Anerkennung den Handschlag geben und 1. 24 heißt es: Alle Chr. 29, Hand unter -) (die des) König(s) Salomo. Von anderen Zeremonien, die auf einen »Bund« deuten, möge erwähnt werden, daß das Volk dem neuen Herrscher Gaben bringt Obersten .... legten die oben (vgl. Ob S. 25. 49), der Ku ß 1. 16,13; i.Reg. 1,39; zweifelhaft sein. 2. 1. Sam. Sam. 10, 10, 27. 1 und die Salbung 1. Sani. 10, 27: kann Handlung Reg. 9 ursprünglich ähnlich zu fassen sind, Es kommt darauf an, ob der, welcher die ausführt, ursprünglich als Vertreter des Volkes aufgetreten der jetzigen Überlieferung Salbe mit teilt (Jes. nach 61, 1). einer ist er späteren Vertreter der Auffassung Gottheit, ist. In und die offenbar deren Geist Aber daß der Salbende der Vertreter Gottes ist. und das Bedeutungs- schließt den anderen Gesichtspunkt keineswegs aus, ') PNTH fTHSn ^:""PX 3 Hier »unter«, im Arabischen »über« ) »die Worte der Verpflichtung«, H i å. 304, 7. d. h. diese Gebote. volle bei der die Salbung ist 63 ursprünglich Berührung, die Reibung — kaum der Stoff des Öls, sondern *). Huldigung eines Königs auch auf hebräischem Boden die Bedeutung eines Eides hat, erhellt aus Koh. 8, 2 Beobachte die Gebote eines Königs, besonders wegen des Gotteseides. Unter demselben Gesichtspunkt wie der Königsbund ist der Bund Daß die : König Jahwe zu betrachten. Wenn König Israels dicht nebender Tat genannt wird, so liegen diese Bezeichnungen in einander -). In allen diesen Ausdrücken ist enthalten, daß er in einem Bunde der hier beschriebenen Art mit Israel steht. Der Gott einer Stadt kann »der Bundesverwandte« (Jdc. 8, 33; 9, 4) genannt werden?. Wie man dem König schwört, so schwört man auch Jahwe {Jes. dem großen mit israelitischen dieser bald der Eigentümer, bald der Eheherr, bald der 10. 18; 4 mlk . Wellhausen 1, 5 (?); 2. Chr. 15, 14)4). in ARW. p. 3S. VII ') Vgl. : Die Stellung des überlegenen Partners in diesem Bunde wird mit ) Im bezeichnet. Eheherrn lich 23; Zeph. ; nur (vgl. Kinship vom Konig Arabischen p. 92. 95. (und in 9S) wird dieser sowohl vom dem Wortslamm Eigentümer, wie vom und vom König gebraucht, im Hebräischen bekannt- Verbindung damit »Berater«); für die beiden anderen tritt ba'al ein. 5) rV"n *) Man b'J2 darf als Schwurpartikel = Js..j£. .j-, kaum iTn 1 "? vorkommt. dafür V. 46 »der Bundesgott«. >?2tJ'n mit »bei Jahwe schwören« übersetzen, da y nie IV. Nur innerhalb des mes läßt sich 'ahd, der geschieht b'rit, das heißt: innerhalb des Stam- Wer in die b'rit eintritt, zum Leben ein. Fragen wir nun: dem Bundesbrecher? Dann muß zunächst geantwortet ein Menschenleben führen. geht zur Lebensgemeinschaft, Was Der Fluch. d. h. werden, daß diese Frage beim Eingehen des Bundes nicht im Vorder- grunde steht. Wer den Bundeseid den davon abgeleiteten seine Pflicht zu tun, leistet, sowohl den umfassenden wie speziellen, wird in erster Linie indem er jetzt dem anderen mit gebunden, seiner Verpflich- tung gegenübersteht, wie der Mann seinem Stammesgenossen. Erst nach- dem dieses festgestellt und sie muß ist, können wir die genannte Frage auf werfen, dem Bundes- dahin lautend beantwortet werden, daß es dem Manne, der seine Verpflichtungen seinen Stammgenossen gegenüber nicht erfüllt. Er verliert die Rechte und Lebensgütcr, die er im Stamm besitzt, d. h. er wird vom Fluch brecher ergeht, wie betroffen. Wenn nicht nur, wir jetzt den Fluch untersuchen wollen, so geschieht es weder im letzten Grunde hinter dem Bundeseide steht, sondern insonderheit aus dem Grunde, daß wir neben dem Bundeseid andere Eidesarten haben, bei denen der Fluch sich eben im Vordergrund befindet, wie wir aus der sprachlichen Übersicht ersehen haben. Die dem Schwörenden am nächsten liegende Vorstellung isthier nicht, wie beim Bundeseid, Drohung des Fluches eine wirkliche Realität, und nicht als leeres Wort aufzufassen ist, haben die Studien von Wellhausen und besonders von Goldziher genügend dargetan, doch wird eine Untersuchung des das Bindende, sondern im Gegenteil das Drohende. Daß diese am Platze sein, da die richtige Auffassung seines Wesens für unser Verständnis des Eides sehr wichtig ist. Wir wollen Fluches auch hier nicht in erster Linie an das Fluchwort denken, sondern zunächst vom Fluch als einem Zustand ausgehen. Der Flucli bezeichnet alles, was böse und schädlich ist, alles, was mit normalen Verhältnissen nicht übereinstimmt, die Negation des Lebens. Was die Araber - 65 näher dabei gedacht haben, können wir aus sich der Definition ersehen, die der Lisän al 'arab XVII 272 p. von der ff. allgemeinen arabischen Bezeichnung für den Fluch al-lcfn darbietet: es ist II min ib'äd wa-fard Allähi wa-l-fycdki; andere sagen, so wird hinzugefügt: min al-hairi; Die spezielle Erklärung 168). min wieder andere: rahmali (Bägürl llähi Nehmen muslimisch. ist wir diese Entfernung aus der menschlichen Gesellschaft bedeutet. Das heißt eben die Trennung von den Menschen, mit denen man ahd hat, was unter den vorislamischen Verhältnissen soviel bedeutet wie: die Ausstoßung aus dem Stamm. so bleibt fort, daß übrig, die al-la'n c Für ein solches Ausstoßen bildet die in der obigen Definition vortrd den terminus technicus '). Der Ausgestoßene heißt kommende Wurzel synonym mit mu/arrad. ein Wort, das 17); in gebraucht wird [Ag. II 186, kommt auch (arid Ham. demselben Sinne Daß vor. }ial? dasselbe in ab' ada »entfernen« mafrüdAusstoßungs- 95, 3 v. u.) um'; liegt, zeigt die Mann 3). Als Beleg für diese Bedeutung von la'ana führt Lisän einen Vers von an<): »Ich verscheuchte damit den Katävogel und schützte ihn an dem Ort, wo der Wolf sich aufhält sowie der verfluchte Mann«. Lisän macht die Bemerkung, daß der »verfluchte« Mann sich immer den Menschen fern »Jeden, dem hält, und der Dichter vergleicht den Wolf mit ihm. formel: ab'ada llähu diesen Sammäh Allah entfernt flucht, die Strafe zu dasselbe al-la'n aus seiner Barmherzigkeit; er und wird des Todes« sei wie und (ard bewegt sich der flucht«, wie er B. z. H 5. i gesagt, sich daß derselben Richtung wie ib'äd In al-ta'dib. zieht er Es wird deshalb 5). Ausdruck mahrüm vorkommt. in der Bedeutung »ver- 867, 13 Mit seiner Definition hat Lisän die äußerste Form des Fluches angegeben. Aber b'd enthält den Begriff des Fluches im allgemeinen Sinne, wie B. z. H i §. 849, 20, und umgekehrt findet man als Segensformel jub'idanka llähu »Gott entferne dich nicht« (Tab. II 143, 7) 6 ). : lä Dieselbe t ') Vgl. Harn. 101 sub V. 4: jJaJi 3 Goldziher: Abh. ) 3) P- Vgl. I p. Proksch: Über 33 ^«J^» Anm. (zit. J-*=' Muslim 20, 97). die Blutrache bei den vorislamischen Arabern, Leipzig 1899, 32- q,<»11S *) 5) XVII Jo-JLS' v_ajJJI Übrigens bedeutet der 275, 7 v. u. ist »der verfluchte der Sinn ist: ich verscheuchte »1&« zitierte i.' ;Ue <^-^S LlifiJi ö-cö &J Vers wahrscheinlich etwas anderes. Mann« die Nach Lisän Bezeichnung für eine Vogelscheuche, und den IJatävogel, wie eine Vogelscheuche behalten die Bemerkungen von Lisän in diesem Zusammenhang es tut. Deshalb natürlich doch ihren Wert. 6 ) Andererseits findet man die Verfluchungsformel aJJi Jujs )i Tab. Jk*j siehe Näheres unten. Pedersen, Der Eid bei den Semiten. 5 II 91, 12. Über : — Formel kommt 66 — Anrede an Verstorbene sehr häufig in der vor. »Sei immer in den arabischen Trauergedichten. Der nämlich an und für sich »fern« '), d. h. aus dem Stamm nicht ferne«, heißt es Verstorbene ist ausgestoßen. Gauhari sagt deshalb geradezu: al-bu'du l-haläku werden heißt sterben« [Sihäh s. v. b'd : wie umgekehrt der aus dem Stamm Verstoßene wie tot ist. Aber es gibt verschiedene Stufen innerhalb des Todes: man kann mehr oder weniger fern sein. Dadurch bekommt der erwähnte Ausruf einen Sinn; es kann heißen: »entfernt ; »Gott entferne nicht Zijäd, wenn er fällt« (Tab. , II 169, 11), und von einem Fluche, der den Betreffenden über das Grab hinaus gesprochen werden (Tab. es kann verf<-! II 177,9; hier allerdings in islamischer Fär- bung) 3). Einer der schlimmsten Flüche lautet bei den heutigen Beduinen »Mögest du kein Abendmahl bekommen« (Jaussen p. IOI). Dabei wird an Todesmahlzeiten gedacht, d. h. »wenn du dieses Leben verlassen hast«; das Schattenleben wird nämlich dadurch doppelt schmerzlich. Der Tod und die Ausstoßung aus dem Stamme bezeichnen somit den Arabern den Fluch in besonderem Sinne. Beiden ist gemeinsam, daß der Betreffende aus der menschlichen Gesellschaft entfernt ist. Aber auch innerhalb derselben kann man in mancherlei Weise vom Fluche getroffen werden. Wir können hier unsere Begriffsbestimbei mung und abnorm ist«, durchEr wirkt, so oft ein Mann in irgend etwas, das seine Ehre und Es gehört vor allem zum sein Glück ausmacht, beeinträchtigt wird. Glück und zur Ehre des Arabers ein freier Mann zu sein, einem alten, edlen Geschlecht anzugehören und selbst Vater vieler Söhne zu sein. Dazu kommt, daß er reich, freigebig und mächtig sein muß. Dann hat er auch seine Ehre i'ird) unverkürzt. Ein solcher Mann ist karim edel. Eben weil er seine Ehre besitzt, »schaut er sich frei um« (Lisän IV 374). Der Gegensatz dazu ist al-la'nn. der tadelnswerte, der mit seinem Blick immer anderen ausweicht (ebenda). Ein solcher Mann ist »niedrig von Herkunft, geizig von Seele« (Lisän s. v. P»i In das Niveau dieses Mannes zu kommen heißt verflucht werden. des Fluches als »alles was böse, schädlich führen. 1 . ') Der Dichter Mälikb. al-Raib mich begraben,; aber wo ist wenn sie (dann) eine ferne Stätte, wenn nicht die Meinige« (Lisän IV 5S). J sagt: Sie sagen »sei nicht ferne«, Jünus sagt man beides in der Bedeutung: »in einer gewissen Entfernung sich befinden«, während man *) Vgl. Lisän IV 59: i_J_Xi! eV-L? zur Bezeichnung des Fluches lediglich die 187 JotJj ^v-*-?.;- Nach Form OtJU verwende. 3) Goldziher: Abh. I p. 29 Anm. 3 führt Usd al-Cäba I 277 unten an; vgl. Wäk. Anm.: wer eine keusche Frau verleumdet, den verfluche Gott in dieser und in der künftigen Welt. _ — Die Freiheit verlieren - 6; deshalb ein Fluch; er kann dadurch be- ist zeichnet werden, daß die Stirnlocke abgeschnitten wird (Harn. 252 und eine sehr häufig vorkommende Fluchformel ist: lä abä laka »du hast keinen Vater«, was ungefähr dasselbe besagt wie: »Deine Mutter ist eine Hure«, und du selbst gehörst somit keinem edlen Geschlecht (vgl. 1. Sam. 20, 30) an; oder man bezeichnet sich als kinderlos, um Selbstverfluchung auszusprechen eine welcher sich in niedrigem Stande und deshalb ist es eine Verfluchung, »elend« (= heb. 7^) nennt, in (Harn. Armut 252}. wenn man jemanden His. 772, 10, und B. z. Derjenige, befindet, ist verflucht; dalli »gering«, eine bekannte Fluchformel lautet: »Er möge weder männliche noch weibliche Kamele besitzen« Auf *). diese Weise bekommt der Fluch einen individuellen Charakter. ist es ein Fluch wie eine Frau behandelt zu werden Mann Für den (\V ä k. 128, 129; Harn. 25, 4 weshalb z. f.), für den Beduinen Bauer zu werden, B. Hassan b. Täbit den Naufal »einen Bauern, der einen vorhergehenden Tage krepierten Esel kastriert«, nennt ( H 5. 805, Zum Fluche gehören alle Arten von Krankheiten und Körper15). fehlern. Auch seinen Verstand und seine Religion zu verlieren, was auf am i dasselbe hinausläuft, 'Umar ein Fluch {Ag. ein ist am Geschwür Finger XV bekommen Als 'Abdallah b. 47 hat und den Suraih fragt, . ihm Suraih das ab und sagt: »Ich befürchte, daß du deine Hand verletzest. Wenn du dann sofort stirbst, wirst du deinem Herrn in verstümmeltem Zustande begegnen; wenn nicht, lebst du als ein Verstümmelter und bringst Schmach über deine Kinder« (Tab. II 150 Noch heute sagt ob er den Finger abschneiden solle, rät . der Beduine als Selbstverfluchung: »Ich lasse mir den Arm abschnei- Unter denen, die Mu'awija gegen 356). ( Musil p. Adi schickte, befand sich ein Einäugiger, aber es wird zugleich gesagt, daß es ein Mann war, den das Unglück verfolgte {maSTim oder Von Gu'ail b. Suräka wird erzählt, daß er zwar as' am. Tab. II 140 ein frommer Mann war, aber nicht in Achtung stand und häßlich wenn« usw. den, Hugr b. c . aussah er (W ihm einen ) ») i^s-JI Muhammed versuchte dem abzuhelfen, indem besseren Namen verlieh ('Amr; vgl. auch Hiä. 641), aber ä k. T59). 2 ). wJj» Üj wJl> Lisän sagt ,«-^£ (s. v. Zuhair v .^ ,»iLi), i, 17 Lc und Freytag's Wörterbuch «mm unten), (j^**ä) parallel mit **!!, tadelnswert. ihn häßlich«. (s. daß ein »einer s. und im Verse Ag. XI Sehr häufig ist v. v_*i>). mit häßlichem Gesicht« der Fluch «JLii 51, ist (vgl. 16 steht häßlich a^s*s »Gott mache — — 68 doch ihren Spott gegen ihn die Gläubigen richteten Oft '). tritt der Fluch in zufälligen Unglücksfällen zutage. So z.B. wenn jemand aus! achtsamkeit durchs eigene Schwert wie es fällt, 'Amir B. z. b. Al- Akwa" erging. Die Genossen machte das sehr bedenklich, der Prophet aber erklärte, er wäre als »Zeuge« gefallen ( H 5. 756, II ff.). i Deshalb kommen Unglücksfälle als Folgen einer ausgesprochenen Ver- Sa'Id b. Zaid flucht jemandem, der sagt, es liege ihm mehr an seinem fortgelaufenen Kamel als an der Fürbitte des ProDie Folge war, daß er in den Bergen ausglitt und sich zu pheten. Tode fiel (\V ä k. 246). Wenn jemand strauchelt, folgert er denn auch sofort, daß ein Fluch vorliegt, und sucht dessen weiteren Folgen vorzubeugen (Bub- k. magäzl'Hv.64; Hiä.401; 733,11- Buh. k.manäkibal-ansäry,r. 63istdas fluchung vor. Straucheln die Folge eines Untersuchung Eine vom Propheten ausgesprochenen Fluches). israelitischen der Auffassung des Fluches wird die schon oben erwähnte Tatsache bestätigen: daß die Begriffe dieses Volkes denen der Araber nahe stehen, aber durch das seßhafte Wohnen im Lande modifiziert sind. Unter den hebräischen Bezeichnungen für den Fluch ist TIN die Dieses Wort entspricht ziemlich genau der von den arastärkste. bischen Philologen gegebenen Definition von la'n. Das ist besonders ersichtlich aus zwei Stellen: Gen. und 14 3, Stelle wird Kain verflucht, und es heißt dort: flucht (TPN) von dem Ackerboden, der seinen um Hand An II. 4, letzter »Jetzt bist du ver- Mund aufgetan hat. Empfang zu nehmen!« »ausstoßen aus«, und es ist die das Blut deines Bruders von deiner in "PN bedeutet hier ganz deutlich Rede von einer Ausstoßung aus seinem Stammgebiet }P liegt in der Verfluchung der Schlange hast, bist du verflucht von Getier des Feldes !« (d. h. (3, aus, jD 2 Dasselbe ). 14): »Weil du dieses getan ~11~)N) allem Vieh und allem das bedeutet: du bist aus der Gesellschaft, zu der du gehörst, verstoßen 3). In Zukunft soll die Schlange nicht mehr wie andere Tiere sein, sondern im Gegensatz zu ihnen auf dem Bauche kriechen und Staub fressen. ') Er war es, Muhammed wäre unschuldig war (\V ä 2 ) 3) 112). k. übliche »Sei verflucht, hinweg zulässig die Analogie Wiedergabe von jD von . . .« . . . !« vgl. versucht Kautzsch: TflN von )D zu ist. durch sprachlich möglich, aber gibt keine so prägnante auch vom Acker hinweg (getrieben) von dem Boden was sprachlich nicht Die als er ausrief, Gu'ail (od. Gu'äl) konnte doch durch Zeugen beweisen, daß er Gunkels Übersetzung: »verflucht sollst du sein, trennen, Uhud annahm, dessen Gestalt Satan in der Schlacht bei gefallen. 4, 11 für sich hat. »vor« oder Bedeutung wie »unter« ist allerdings die hier dargestellte, die An mehreren 69 Stellen des A. T. - kommen Verfluchungen vor, die uns was der Israelit unter Fluch verstanden hat, so vor allem Lev. und Deiä. 28, 15 ff. Dort wird aufgezählt, was mit dem Volke geschehen soll, wenn es die göttlichen Gebote nicht hält. Der zeigen, 26. 14 ff. Inhalt dieser Flüche ist: Kinderlosigkeit (DeiU. 28, 18), »sie sollen das Söhne und Töchter verzehren« {Lev. 26, 29), Unfruchtbarkeit auf dem Felde und im Viehbestand [Deut. 28, 17. 18. 23 f. 38 ff. und Lev. 26, 20. 26), Verlust ihres Eigentums und Schändung der Familie {Deut. 28, 30 ff.; Lev. 26, 22), Armut {Deut. 28, 44), Untergang Fleisch ihrer durch die tum Hand des Feindes {Deut. 28, 25; Lev. 26, 16. 17. 25), Unfrei- vom Fremdling Abhängigkeit heit, {Deut. 28, 43 f.), Pest und Siech- Tod {Deut. außerdem dadurch verschlimmert wird, daß »die Leichname allen Vögeln des Himmels und allen wilden Tieren der Erde zum Fräße dienen werden, indem niemand sie wegscheucht« {Deut. 28, 26 vgl. Lev. 26, 30. 39), das Volk wird aus seinem Lande fortgetrieben und in ein fremdes Land weggeführt, wo es nicht mehr Jahwe, sondern nur minderwertigen, fremden Göttern dienen kann {Deut. 28, 36; vgl. {Deut. 28, 21. 22. 27. 35; Lev. 26, 16. 25), schleuniger 28, 20), der Lev. 26, 33. 38). Nimmt man diesen Flüchen die spezielle Färbung, die durch den Charakter Israels eines seßhaft gewordenen, als ackerbautreibenden man, daß das das Denken beherrschende dasselbe ist wie bei den Arabern. Moment wesentlich Verlust von Reichtum, Freiheit und Macht, Verstoßung aus der vorhandenen Gesellschaft und Tod bilden den Inhalt. Dies ist auch der Fall beim Fluch, den David über Joab ausspricht 2. Sam. 3, 29: »Es möge im Hause Joabs nie an Leuten fehlen, die an Fluß und Aussatz leiden, an Leuten, die sich mit der Spindel beschäftigen I ), die durchs Schwert fallen oder denen es an Brot fehlt.« Nur ist hier eins hinzugekommen: Volkes gegeben ist, so sieht die rituelle Unreinheit. Bei den Assyrern hat der Fluch ein minder soziales Gepräge. Er bezieht sich nicht so sehr auf das Verhältnis zur Gesellschaft als auf die betreffende Person selbst. Die offiziellen Verfluchungen bestehen wesentlich aus einer Anrufung der Götter, von deren Seite der Fluch kommen soll. schen Auffassung mamftu. Eine etwas realere Vorstellung von der assyri- bekommen wir durch eine Untersuchung des Begriffes Wie schon erwähnt, ist dieser Ausdruck Interesse, in untersuchen. ') oder : die die gewöhnliche Eben deshalb ist es von besonderem diesem Zusammenhange den Gebrauch des Wortes zu Bezeichnung für den Eidschwur. am Stocke gehen (LXX), also wohl Krüppel. — Man kann arratu (das hebr. 8; b, 7. 7 a, 1 17. ); hier in Surpu V-VI, so z.B. 27. 37. 47. 57 Jammer unheilvoller kommt es TIN Menschen '.tmon den mamllu gederselben Bedeutung vor wie sagen, daß die Beschwörungstexte gegen denn sind; richtet — 70 ff. i IV Rawlinson (vgl. arratu: hat wie ein »Ein böser Fluch : Jammer, Schmerz hat ihn befallen, ein böser Fluch hat- ihn befallen, ' befallen, arratu Bann , mamü), Seuche. Jenen Menschen schlachtete der böse Fluch an Und wenn der Beschwörer den Fluch verwie ein Lamm dahin« treibt, sagt er (Surpu V-VI 67 ff.): ... »Fluch niiu), Bann mamüu ,. . . . , Pein Q ua l J ), x ), Krankheit, Schmerz, Missetat, Frevel, Sünde, Ver- gehen, die Krankheit, die in Gliedern sie sitzt, mögen meinem Leibe, meinem wie diese Zwiebel abgeschält heute das lodernde Feuer verbrennen, der Licht schauen !« So geht es in Fleische, werden Bann meinen Es möge ! weiche, möge den Beschwörungsformeln weiter ich fort (Surpu V/VI 73 ff-, 83 fr., 93 ff., 103 ff., 113 ff., 123 ff., 130 ff.). Oft kehrt die Zusammenstellung von physischen und moralischen Übeln wieder: mamitu, hitlu. hablatu. Sertu, taniku. niS arnu. ili-,. Bann, Surpu [V 35. Kranke gesund, der Lahme kann wieder gehen, der Gefangene wird frei; denn »Sünde, Missetat, Leiden, Not, Kummer, Trübsal, Krankheit, Ach und Weh, ruhelose Tage, Unglück, Betrübnis, Schmerz Surpu IV 60 ff.) ist alles Bann, »Sünde und Bann {arnu, mamü), zum Unheil des Menschen (Surpu IV 67). Es ist ein Band, Fesseln, die für den geschaffen«. Menschen geknüpft sind 3), und die man lösen oder sprengen muß 4). Ein Dämon »warf Die Wirkung ist zunächst Krankheit Vergehen, Frevel, Missetat, 36. Wenn 50). alles dies Sünde Schmerz, Fluch, beseitigt wird, wird der : Krankheit Körper, ein böser in seinen mamü saß in seinem Leib, ein böses Unglück hat er in seinen Leib geworfen, eine böse Qual hat in seinem Leib gesessen, ein böses Gift hat er in seinen Leib geworfen, eine böse Sünde hat er in seinen Leib geworfen, Gift, Sünde saß in ihm« 5). Seine Wirkung ist ferner, die Frau von den Armen des Mannes ') So übersetzt Zimmern mit Vorbehalt 2 Zimmern ) ergänzt vis ili [zakärii] tertu, maiallu. »den Schwur bei Gott«, nii auch Fluch bedeuten zu können, siehe Tallquist: Maqlu VIII 130, mamü parallel beim Gotte, 3) mit Krankheit, Seuche, Fieber steht. die Z. B. : allein scheint niS ili, nii qälä Tallquist übersetzt: »Das Schwören Erhebung der Hände zum Eide«. rakistu; IV 4S. 56; V/VI Surpu IV 47 ili wo 161 : kifru IV 49 : kasitu, vgl. Va q. 192 infra. *) paräsu IV 47; patäru II 144 s.: IV 38 S.; paräru (zweite Form), ratnü (zweite Form) IV 59; pasäru VIII 30. 32. 61; p. 93 XX; nasäsu, King: Magic I 4S. 5) Thompson: The siehe Haupt: Akkad. und sumer. Devils and evil spirits of Babylonia p. f. Keilinschrijien — und die Lende des Mannes unfruchtbar zu machen Bewohner des Landes ausgerottet werden 2); überhaupt fern zu halten 1 ), so daß die alles, was böse ist, Krankheit, unheilvolle Träume, Zeichen, Omina usw. Da das Ganze von etwas im Körper sitzenden Dämonischen kommt, kann man mamit am besten mit »Bann, Besessenheit« wiedergeben. Aber diese spezielle Anschauung liegt nicht immer dem Fluche im Assyrischen zugrunde. In den offiziellen Fluchformeln hören wir nicht von dämonischen Kräften, sondern der Fluch wird direkt durch näher angegebene Götter vollstreckt. Es heißt z. B. Wer diesen Vertrag zu nichte macht, seinen Untergang sollen Marduk und §arpänltum aussprechen« (K. B. IV p. 246 f. 252 f.). Asäurbanipal sagt, als sein Vasall Gyges von Lydien sich untreu zeigt: »Es möge sein Leichnam vor seinen Feind geworfen werden, und seine Gebeine mögen weggeführt werden«, was in Erfüllung ging, als die Kimmerier ihn besiegten (K. B. II p. 177). Ein ähnlicher Fluch, nur : stärker, ist: schwinde, ». . . . (K. B. III p. 182 giltig erklärt, ihn = f. Name vergehe, sein Kummer zugrunde sein gehe selbst er in B. A. I mögen Anu, p. 268 Enlil ff.), Geschlecht ohne »Wer oder: ver- Bestattung« dieses für un- und Ea mit einem bösen, unlös- baren Fluch [arrat la napiurn maruStiimi verfluchen, Nabu, der himm- möge Namen, Zukunft verkürzen, Uras und Belitekalli Samen zerstören« (K. B. IV p. 214 f., lische Schreiber, seine mögen seinen 29 seinen Dasselbe 33)3). kommt Worte ändert, ihn mögen lichen unlösbaren Fluch [Anu], den Kontrakten vor: Enlil und Ea »Wer ... in der Seele Totenspeisung versagen, haben, die Libation vorzunehmen« (B. E. am Leben Unterwelt seiner ver- einen Sohn YIII diese mit einem scheuß- (?) verfluchen, so daß seine Seele nicht SamaS .... möge erhalten werde. storbenen 4) oft in möge er nicht 4). Wir finden also bei den Assyrern zwei Vorstellungen vom Fluche. Nach der einen ist er Bann, Besessenheit, ein böser Stoff, der im Menschen sitzt und alle physischen und moralischen Übel verursacht. Nach der anderen besteht er darin, daß alles, was zum Glück ) Thompson p. 34 f.; 186 f. 188. *) ibd. p. 3) Der Kontrakt stammt aus der Zeit Nabunä'ids. Es handelt sich um einen Mann, der bei seiner Tochter in Ausgeding geht. 4) Vgl. Arab. iL-Jj lä*- *.^-ot- »ich verfluchte sie mit einem ungesunden Fluch « (Ove Chr. Krarup: Auswahl pseudodavidischer Psalmen, København 1909, p. 13 des arab. Textes). Bemerkenswert ist, daß es mit »ich bereitete ihnen große Schmach« parallel steht. B. Landsberger macht mich (brieflich) darauf aufmerksam, daß kibsu hier nicht »Tritt« (»Zutritt»), sondern dasselbe wie kispu »Totenspeisung * bedeutet. — — 72 des Menschen gehört, ihm genommen wird, darunter vor allem Nachkommenschaft; dir Fluch 1" vi i-t sich in allerlei Elend, im Tode und im Mangel an der für die verstorbene Seele nötigen Verpflegung. Dagegen findet man hier kaum die arabische und hebräische Vorstellung vom Fluche als einer Verstoßung aus der Gesellschaft. Die Auffassung des Fluches als »Bann, Besessenheit« ist nicht babylonisch-assyrisch. speziell Sie findet sich bei allen semitischen Völkern in der Form, daß der Fluch dauernd über gewissen Ortschaften ruht, mit denen man dann nicht ohne eine gewisse Gefahr in Berührung tritt. So ist mamit auf der Steppe zu Hause ebenso wie utukku, der böse Dämon 2 ), und im A. T. Asasel (Lev. 16, io. 21 f.). Auch weilt der Fluch in Ruinen und zerstörten Ortschaften: Ein Jude darf in einer Ruine nicht sein Gebet verrichten 3). Für Muhammed weilt der Fluch in besonders starkem Grad in Al-Higr, das er als einen Ruinenhaufen betrachtete (Sur. 15, 80); als er auf seinem Zug nach Tabuk dort vorüber kam, warnte er davor, von dem Trinkwasser dieses Ortes zu trinken und in der Nacht ohne Begleitung dorthin zu gehen. Zwei Männer taten es trotzdem, aber der eine von diesen beiden erstickte, der andere wurde auf die Berge der Taijiten geschleudert. Allerdings wurde der erste durch das Gebet Muhammeds wieder gesund, und der andere wurde zurückgeführt. Als Muhammed selbst vorbeiritt, zog er seinen Mantel vor das Gesicht (His. 898 f. und teilweise Wäk. 397). Diese Furcht vor Ruinen hegt der Beduine heutzutage, wie noch Musil beim Besuche von Kusejr 'Amra erfahren ' . mußte. Unter den Orten, auf welchen der Fluch ruht, nennt Lisän VIII Es scheint aus dem Lisän 6 f. die Bedürfnisorte. hervorzugehen, daß man diese Orte sogar Fluchorte, malä'in, genannt hat. Im Islam verunreinigt man sich durch die Notdurft und muß 274, Wenn nach der Erledigung derselben eine Waschung vornehmen. man in Mekka jenen Ort betritt, sagt man: »Friede über Welten !« (Sur. 37, yf\ +). wähnt werden, aber Anas betrat, zu sagen pflegte: ') feru; Der Name erzählt, den er den Ort bei dir gegen das Schänd- daß der Prophet, bevor Keilsckrifttexte p. 78, 25. »reinen« Ort für den »unreinen« vgl. Lev. 4, 12; in Allahs darf daselbst nicht er- „Ich nehme Zuflucht Haupt: Akkad. und sumer. Noah Num. Surpu V/VI 165; zum 19, 9. ») Thompson: The Devils ') Traktat B'raköt. Goldschmidt: Der babylonische p. 152; 154, 195; 166; 182, 5. Talmud I p. 4; vgl. für Assyrisch Thompson: The Devils p. 134 f., 57Mekka II p. 41. Vgl. auf talmud. -jüdischem Boden den 4) Snouck Hurgronje: Levy: Xeuhebr. Wörterbuch IV p. 391 (s. v. "P^p). Spruch zitierten a aus Schabb. 67 um! liehe al-hubt Schändlichkeiten, die wa-l-frabä'ii ( B u h. kitäb Es stimmt deshalb gut mit unserer Definition des al-icudiV nr. 9). Fluches bei den Arabern als an allem haftend, was außerhalb des Stammes sich befindet, überein, daß die Bedürfnisorte in älterer Zeit außerhalb des Lagers (His. 898, 19) und der Stadt gelegen waren, weshalb ein derartiger Ort auch miüabarraz »der Ort, zu dem man hinaus- (Buh. geht« genannt wird bäb. 13; II i 5. man Von dem Propheten 733). Angelegenheit weit kitäb aX-magäzi 34, vgl. kitäb al-wudi? hinausging ( IV Lis. heißt daß es, His. 61). er zu dieser teilt mit, daß später nach persischer Sitte die Anstalten in die Häuser verlegte. man Wollte Ort einen mit Fluch infizieren, so brauchte man dort nur seine Notdurft zu verrichten, wie die Anhänger Husains in der Moschee von Medina taten (Tab. III 556, 13; vgl. His. 31, 4) 1 ). Mit dieser Anschauung stimmt überein, daß der Fluch von der Person oder dem Ort, wo er weilt, ausstrahlt. Zunächst durchdringt Deshalb warnt der Prophet er das ganze Objekt, in welchem er sitzt. im obigen Beispiel davor, das Wasser in Al-Higr zu trinken. 'Abdallah b. 'Uraar wahrend er in wurden Haibar war, die Hände mitten um seine Besitzungen zu besichtigen Die Eier von einer verfluchten Henne 294). der Nacht gelähmt, in soll man (Wäk. nicht essen, auch nicht die Milch eines verfluchten Schafes trinken (Goldziher: Abh. II p. 29, Anm. 3). Aber der Fluch strahlt auch auf die Umgebung aus. Wie schon oben erwähnt, nicht nur gilt dies Wenn vom Fluche, sondern daß Abraham ein Ses;en und Glück C~C"12) werden solle, und daß die Leute sich durch ihn »segnen«oder »sich Glück verschaffen« sollen, dann bedeutet das soviel, daß er nicht nur selbst das Glück in sich tragen, sondern es auch auf ebensogut von seinem Gegensatz. es heißt, Ebenso wird Israel nach Jes. 19, 24 einmal Dagegen indem es mächtig und stark wird. heißt es Jer. 26 6 daß Israel eine nbhp für alle Völker und Deut. 28, 37, daß es zur Verwüstung, zur Fabel und zum Gegenstand zur Verwüstung nämscharfer Rede unter den Völkern werden solle lich, indem der Fluch über ihm ruht und sich auf seine Umgebung andere ausstrahlen soll. eine fl^l? werden, — ') Vgl.WENSiNCK, »Der Islam« gewissen Umständen durch und andere Angehörige er eine allem, alles, (s. z. was B. l p. es 101 auch Surpu f. IV sei, p. 223. — Übrigens kann der Fluch unter kommen, III 156 ff.). so auch durch Vater und Mutter Deshalb betet der Prophet, bevor Stadt betritt, gegen »das Böse von einer Stadt, von ihren Einwohnern und von in ihr ist« ( H i 3. 7 5*1 f.), wie er auch mit »dem Fluch von Gott und den was Engeln und den Menschen« verflucht zum Himmel«, heißt es Jaussen 229. ( Ff i ä. 970, 8); »ein ewiger Fluch von der Erde bis — So verbreitet. heißl ut. Fluch über Bewässerte mitsamt 'lern — 74 29, sich 1 Jcr. 2(j, zum 18 zum Fluch »Schrecknis bringt, e, ) daß bewirke, und d. Israel für alle Königreiche der 1 Verwüstung zur (nbxb), er Trockenen weggerafft wird«, Verderben für Schuldige und Ui ein durch 8 h. wird Erde werden, Spott [~\:'S~ er wird nach und zur Schande unter allen den Völkern, unter die Jahwe es verstoßen wird.« Dadurch daß es selbst verflucht ist, wird es auch anderen zum Fluch und zur \ erwüstung werden; vgl. Num. 5. Dcsw«. 21. 27: Jcr. 42, 18; 44. 12. Leichnam des Hingerichteten nicht über Nacht draußen hangen bleiben, sondern muß noch am selben Tage begraben werden denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und das Land würde sonst durch An seinen Leichnam vom Fluche mitbetroffen werden Deut. 21, 23 darf auch der ; . einigen Stellen des A. T. tritt diese Vorstellung in bedeutungsvoller Weise hervor. I. Sani. 14, 24 erklärt Saul: »Verflucht (TTIN) jeder Mann, zum Abend, daß der an meinen Feinden Rache nehme«. Jonathan hörte dies nicht und aß später am Tage ein wenig Honig. Da nun das Orakel nachher Saul keine Antwort gab, schloß er, daß eine Versündigung begangen wäre, und das Los bezeichnete Jonathan etwas ißt bis als den Schuldigen. bereit zum Sterben 2 ). ich Er gesteht gegessen zu haben und erklärt Saul bestätigt, daß dies geschehen muß. kann hier nicht von einer Strafe in unserem Sinne da Jonathan ja vom Verbot nichts wußte. Ebensowenig die Rede ist es sich Es sein, aus einer besonderen Härte in Sauls Charakter zu verstehen; denn Jonathan selbst als daß erklärt zuerst, ganz natürlich. Schwur, mit welchem muß, er sterben muß; er betrachtet er seine Versicherung, erhärtet, bezeichnet vielmehr daß Jonathan sterben Betrübnis als Zorn. erhält ihre natürliche Erklärung auf folgende Weise: schweigt, so ist dies also Saul handelt auch nicht im Zorn; sondern der Wenn Die Stelle das Orakel das ein böses Omen, welches bedeutet, daß ein Fluch Nähe ist. Es stellt sich durch das Los heraus, daß dieser Fluch von Jonathan herrüht. Von dem Augenblicke an, wo er etwas gegessen hat, ruht der Fluch auf ihm, und es ist, wie er selbst zugibt, notwendig ihn zu töten, um das Unheil abzuwehren; es würde sich sonst in der J 3 ) Diese Übersetzung von njJIJ Kittel übersetzt ist unsicher. Kautzsch: Die Heilige Schrift des A. T. 2. Aufl.) dieses , fragend: »Ich kostete nur ein wenig Honig jJH gedafür soll ich sterben ? !« Aber stattet kaum rein sprachlich diese Übersetzung, und auf jeden Fall widerstrebt sie dem Geist der Erzählung, wo es nicht auf wenig oder viel ankommt. ) (bei — — — 75 über das ganze Heer verbreiten Die Einrede '). Fluche betroffen sein, ganz soll Jonathan kann den er errungen beweist das Gegenteil. Ein nicht sterben; er hat heute mit Gott gehandelt. vom ist Jonathan, der uns den großen Sieg verschafft hat, folgerecht: nicht des Volkes im Gegenteil: der D. h. Sieg, und (noch nach dem Essen) verfolgt hat, Verfluchter kann nicht Sieger werden. Andererseits ist er doch, wie das Los zeigt, vom Fluche berührt, aber nicht so stark, daß dieser nicht auf andere Weise abgewendet werden könnte, nämlich dadurch, daß Jonathan ausgelöst wird z ). Eine Parallele zu dieser Erzählung ist Jos. J, wo von c Akan (oder 'Akar berichtet wird. Er hat sich etwas von der Beute, die D"in, d.h. der Vernichtung geweiht ist, angeeignet. Infolgedessen erleiden die von den an Stärke weit unterlegenen 'Aijiten. Jahwe läßt nun Josua wissen, welches der Grund ist: Es befindet sich etwas, das herein ist, in Israel, wodurch es selbst heran geworden ist (V. 12; vgl. 6, l8). Durch das Los soll nun herausgefunden werden, bei wem es sich befindet, und dieser soll dann mit allem, was ihm gehört, d. h. Familie und Eigentum, verbrannt werden (V. 15). Es ist deutlich, daß es sich hier um einen Fluch handelt, der über das ganze Heer sich verbreitet und deswegen ausgetilgt werden muß. Der Umstand, daß alles, was c Akan gehört, mitverbrannt werden muß, zeigt, daß es sich nicht um eine Strafe in unserem Sinne, sondern vielmehr um eine Ausrottung handelt 3). Die Erzählung beruht im letzten Grunde auf einer Moral, in der man nicht zwischen Israeliten eine große Niederlage — Budde ') Vgl. auch J Ein solches Auslösen findet statt bei Erstgeburten von Menschen und unreinen ) zur Stelle. Tieren (Num. iS, 15 f.), und besteht aus Zahlung einer gewissen Summe; so Ex. 21, 30 (E) und Num. 3, 46 S. (P). Einlösen von Opfertieren wird Ex. 13, 13. 15; 34, 2ü (J) erwähnt. Ewald, Wellhausen, Budde u. a. nehmen an, daß das Einlösen hier in unserer Stelle durch einen Menschen stattfindet; dieses liegt aber keineswegs notwendig im Ausdruck. Schwally: Semitische Kriegsaltertümer p. 42. Die Kommentatoren (Dillmann, Holzinger, teilweise auch Steuernagel) betrachten die Verbrennung als eine gesteigerte Strafe und vergleichen damit Gen. 38, 24; Lev. 20, 14, wo vom Verbrennen der Unzüchtigen gesprochen wird. Es muß aber dann betont werden, daß »Strafe« nicht in unserem individualistischen Sinne zu verstehen ist. Der Zweck ist nicht, 'Akan einen 3) Vgl. größeren Schmerz beizubringen, sondern ihn als faules Glied auszumerzen. Die genannten Kommentatoren sehen von dem Umstand ab, daß die in unserem Sinne unschuldige Familie mitverbrannt wird. Holzinger und Steuernagel betrachten ohne jeden triftigen Grund diesen Zug in V. 15 alsGlosse, und Holz, will (in Kautzsch: Die heilige Schrift des A. T. 2. Aufl.) CriN in V. 25 von der Habe 'Akans verstehen; aber dieses Wort kann kaum anderes als Personen bezeichnen. denselben Gesichtspunkt. Text richtig ist; doch Dasselbe Übrigens fällt muß auch er scheint nicht zu dem das Verbrennen der Unzüchtigen unter mit 1. Sam. 31, 12 der Fall sein, folgenden Verse zu passen. wenn der - 76 dem Stamme schädlich un muß ' i gründlich ausgetilgt werden, Daß 'Akans brennung geschieht. rung änderl , willkürlich. Stamme \\ er n unserer in Überliefe- Übertretung des positiven Befehls Jahwes erscheint (V. als 25 15. am wie es Vergi nachteilig besten durch Ver- nichts an der Sache. des Sein, förderlich, Denn Jahwes Stammgottes, Wille ist mit und somit mit dem Gesamtwillen Jahwes Befehl übertritt, hat sich also Gesellschaft gestellt, d. h. er ist verflucht Befehl ist II. nicht dem, was dem Israels identisch. außerhalb der israelitischen und schädlich. Auf arabischem Boden finden wir dieselbe Betrachtungsweise wandt auf diejenigen, die sich etwas von der Beute aneignen, aber doch wohl in einer Form, in der das Ursprüngliche durch spätere Vorstellungen verschleiert ist. Bei Haibar hatte Farwa einen Kopfbund an sich genommen, um sich vor der Sonne zu schützen, und vergessen ihn wieder abzugeben als er aber daran erinnert wurde, brachte er ihn zurück. Als der Prophet das hörte, sagte er: »Es war ein Kopfbund vom Höllen• ; feuer«, d. h. der konnte seinen Mann in die Hölle bringen. Ein anderer, Karkara, der gefallen war, war nach der Aussage des Propheten direkt gegangen wegen eines Kleides, das er unterschlagen hatte. kamen einige Leute mit ein paar Steinen oder Muscheln ohne Wert, die sie vergessen hatten abzuin die Hölle — Nach liefern. der Verteilung der Beute bei Haibar Muhammed ließ jeden einzeln hätten; darauf wurden schwören, daß sie es nur vergessen gebunden auf eine Leichenbahre gelegt, und M. verrichtete über ihnen die Todes-salät (wodurch ihr Tod symbolisiert wird). Daß auch das Verbrennen in Anwendung gewesen ist, geht aus folgender bei dem Bemerkung hervor: Muhammed ließ demjenigen, Gut befand, nicht sein ganzes Gepäck ihn und strafte ihn mit Worten (W ä k. 281 f.; sich unterschlagenes verbrennen, aber schalt vgl. sie 292). Es gehört hierher auch die Vorstellung von »Unglücksmännern«. Wer eine unglückliche Botschaft bringt, ist eine gefährliche Person, Behandlung gefaßt machen kann (2. Sam. 18, ff.; Wäk. Von einem Kuraiziten, Hujai, wird gesagt, daß er 19 65). ein bekannter Unglücksmensch sei, der sein Volk ins Verderben stürzte wie Abu Gahl die Kurais (W ä k. 196, 197). Bedauernswert sind diejenigen, die von Unglücksmännern, und nicht von edelbürtigen glücklichen besiegt werden ( H §. 830, 19). Der Fluch liegt in dem Namen des Betreffenden. Jes. 65, 15 heißt es von den gestraften Israeliten, daß sie ihren Namen zur nyaty den Auserwählten hinterlassen werden, ebenso wie der Name Abrahams zur HD13 O TT. gebraucht werden sollte {Gen. 12, 3 usw.; vgl. Jer. 29, 22), und wir haben ja oben die sich auf eine üble i — — / — / Muhammed dem Unglücksmenschen Gu'ail b. Suräka Muhammed weigerte sich, an Bergen übelklingenden Namen vorbeizuziehen, und als er einmal zwischen daß gesehen, einen anderen Namen gab (S. 67). mit Hunain und 872, 4 Weg, der »der Enge« genannt wurde, Tä'if einen veränderte er dessen Namen und '), So B. dadurch, daß z. H i §. maßregeln mit etwas, man von einem Dämon berührt — Eine Frau verfluchte auf einer Reise ihr Kamel. trifft. Mann) sagte er (wohl ihr (Lisän verflucht !« den Fluch worauf der in man in die Nähe einer verfluchten Person Ortes kommt es sei denn, daß man Gegen- oder dadurch, daß oder eines verfluchten kommt man ist, Berührung zustand vor allem durch Fluch ruht. Dann ( ff.)- Wie aus alledem verständlich wird passierte, nannte ihn »den Leichten« s. v. ^ »Haltet euch : Wenn 274). p. dem denn fern, es ist ferner das Fluchwort jemanden in Verfluchung bringt, beruht es auf derselben Vorstellung. Das Wort hängt mit dem, was es ausspricht, innig zusammen, und wenn es gegen jemanden geschleudert wird, ist er damit in Berührung mit der Sache selbst. man Deshalb kann man sich vor ihm sich versteckt. dadurch gegen den Fluch schützen, daß Muhammed zog den Mantel vor das Ge- an al-Higr vorüberzog sicht, als er ( H i S. 899, 8; siehe oben S. 72). Als Muhammed und um zu sehen, wessen Religion die bessere wäre, versteckten sich die Christen, um die Christen sich gegenseitig verfluchen nicht getroffen zu werden {Ag. Man kann X 144, 21 ; vgl. H sollten, i §. 410; auch niederwerfen und so den Fluch über sich hinweggleiten lassen, so daß man nicht davon berührt wird. Dies geschah z. B. bei der bekannten Gelegenheit, als Hiubaib am Marterpfahl hing und einen Fluch gegen seine Henker ausstieß; Abu Sufjän warf seinen Sohn Mu'äwija schleunigst zu Boden, damit der Fluch ihn nicht treffen sollte H §. 641, 14 ff.; Wäk. 159). Ein anderes Verfahren ist, sich die Ohren zuzustopfen; das tat Huwaitib Sur. 3, 54). sich i ( 'Abd al c Uzzä bei derselben Gelegenheit (Wäk. 159). Als die Juden vonKuraiza den gegen sie vorrückenden Propheten verfluchten, suchte 'Ali zu verhindern, daß Muhammed dies hörte (Wäk. 2ll) 2 ). In derselben Weise wehrt man sich auch durch Verhüllen gegen den bösen Blick 3). b. ') Thompson: The a Wenn ) Stelle eine 3) Lev. 19, Dcvils p. 44 ff.; f. einem Tauben zu fluchen, so liegt an dieser andere Vorstellung zugrunde. Siehe die Beispiele Reste p. 196. mitgeteilt. 152 14 verboten wird, Ein anderes Verfahren wird Wäk. 192 Anra. 4 - 78 Wir daß es drei Hauptvorstellungcn sind, die dem zugrunde liegen: Ausstoßung aus der hen, hal Fluche semitischen Gesellschaft, Beraubung des Glückes und der Ehre, Bann und Besessenheit. Von diesen drei Übeln das erste das schwerste; denn es umfaßt die beiden anderen. Außerhalb des Stammes gibt es kein Glück und keine Ehre, sondern nur ist alles Die letzte Auffassung kann mit einer der beiden anderen Böse. sein, wie es unter anderem aus den Beispielen. Sam. 14 und und aus der oben gegebenen Darstellung von mannt klar hervorAber diese Verknüpfung mit der zweiten Auffassung ist nicht geht. absolut notwendig. Der Fluch kann jemandem als Unglück zugefügt verknüpft Jos. 7 werden, ohne daß sessenheit sitzt. So er in dem wurden Betreffenden als eine ansteckende Be- die Gibeoniten damit verflucht, daß sie sozial wurden (Jos. 9, 23); aber deswegen werden sie nicht gefährUmgebung. Auch ist die Erde nicht besessen, weil sie dazu verflucht ist, Dornen und Gestrüpp zu tragen. In 'Antara's Mu'allaqa Vers 22 heißt es von einem Kamel, daß »es mit einem milchwas aber dem losen, trockenen Euter verflucht worden ist« (lu'inai Kamel nicht schädlich ist; im Gegenteil, um so besser eignet es sich zum Reittier. Möglicherweise ist das »verflucht sein« hier mehr ironisch erniedrigt lich für ihre . als ernst gemeint. bestimmen versucht Bezeichnungen haben, wird es von Interesse sein, für das Hineinbringen in den oben umschriebenen Zustand zu unter- Nachdem Wesen wir so das des Fluches zu die verschiedenen suchen. Besonders charakteristisch Hier bezeichnet "TIN, wie oben ist S. Hebräische. hier das 68 gezeigt wurde, die Verstoßung. Besonders klar wird dies an den beiden dort erwähnten Stellen, Gen. 3, 14 und 4, II, wo das Verbum mit der Präposition |C »aus« verbunden ist. Dasjenige, woraus Kain und die Schlange verstoßen werden, ist eben die Gesellschaft, deren Glieder sie sind. Diese Auffassung des Stammes TIN läßt sich im A. T. an den meisten Stellen durchführen, wo der Zusammenhang diesen Begriff des näheren erläutert. »ITN Meroz und seine Bewohner, weil sie nicht zu Hilfe kamen«. Hier ist die Rede von den israelitischen Stämmen, die sich versammelt und gegen die Kananäer um ihr Leben gekämpft haben. Es ist sehr natürlich, daß der Fluch gegen einen kleinen Stammesteil, der sich zurückgehalten hat, die Bedeutung hat, Diese daß er nicht mehr zur Gesellschaft gerechnet werden soll x ). Jdc. 5, 23 heißt es: Auffassung ergibt sich überall da, ) wo es sich um eine Angelegenheit Diese Auffassung empfiehlt sich umsomehr, als der Mal'ak Jahwes die auffordert dies zu tun (und nicht z. B. sagt: »T"1N Meroz«, Stämme »verflucht ist Meroz«). ; — 79 — handelt, die das ganze Volk angeht, von selber. essen des Volkes So Jos. werden. wahrnimmt, 6, 26: Israels. Wer nicht die Inter- nicht als dessen Mitglied betrachtet »wer das von den Israeliten zerstörte Jericho — wieder aufbaut. soll denn 'S«; er beweist sich dadurch als Feind Dasselbe geschieht Jdc. 21, 18 mit demjenigen, der eine Frau an Benjamin gibt. Auch I. Sam. 14, 24 bewährt sich dieser Gesichtspunkt wir haben gesehen, daß die Ausstoßung hier durch den sollte. Damit stimmt überein, daß derjenige, der die Denn wer für ärür erklärt wird. — 26; vgl. Mal. 14. I, b'rit erfolgen nicht hält, die b'rit nicht hält, stellt sich eben dadurch außerhalb der israelitischen'Gcsellschaft, so Deut. 2j, 15 Tod An z. B. Jer. II. 3 und einigen anderen Stellen findet sich Bedeutung angedeutet. David sagt I. Sam. 26, 19, daß, wenn Menschen Saul gegen ihn aufgereizt haben, dann sind sie ij? ? C , 1N denn sie haben ihn aus dem Lande Jahwes vertrieben. flliT, David ist also selbst ein Verstoßener und wird wohl seinen Feinden nichts Geringeres wünschen. Jer. 17. 5 heißt es, daß der Mann, der sich »Er ist wie ein kahler Baum in der auf Menschen verläßt, ärür ist. Steppe und erlebt nichts Gutes .... er wohnt in der Wüste, in salzWieder wird hier an jemanden reicher und unbewohnbarer Gegend. « gedacht, der nicht zur Gesellschaft gehört, und den das Unglück deswegen verfolgt. TIS kann auch gebraucht werden, um die soziale Erniedrigung, die Ausstoßung aus der Gesellschaft der freien, vollberechtigten Männer zu bezeichnen. So z. B. Gen. 9, 23, wo Kena'an für ärür erklärt wird, indem er der Knecht seiner Brüder wird, und Jos. 9, 23. wo die Gibeoniten von Josua zu Tempeldiencrn gemacht werden. Wird TIN in bezug auf ein Volk als Ganzes angewandt, so bezeichnet es Lähmung der Kraft und Beschränkung der Anzahl, und in bezug auf Tiere und leblose Dinge: Zerstörung der Eigenschaften, die ihrem Wesen eigentümlich sind, und sie nutzbar machen. Gen. 17 sagt Jahwe, daß die Erde um des Menschen willen ärürä 3, Dies wird 3, 1 7 f. so erklärt, daß sie Dornen und sein solle, vgl. 5, 29. Gestrüpp tragen und schwierig zu bearbeiten sein solle. Jer. 20, 14 heißt es ärür der Tag. an dem ich geboren wurde In der parallelen dieselbe 1 "'. , — : Stelle Hiob. nis ! 3. 3 steht nicht TW, sondern ""N 1 »zugrunde gehen«, dadurch näher erklärt wird, daß der Tag zu Dunkel und Finsterund aus der Zahl der Tage ausgestoßen werden soll. Die Ver- — fluchungen, die Deut. 28 aufgezähTt~wefc!en7'richten sich auch gegen K"rb und Backschüsscl (V. daß Korb und Backschüssel wird. 17 und das Vieh (V. 18); das bedeutet, und daß das Vieh mißraten leer sein sollen — Neben "HN kommt b^p 8o vor. — stellen Sie An nebeneinander, wenn und llit'il ist die Bedeutuni; »leicht sein« mit den beiden Nebenbedeutungen »schnell Arabisch £alla) geknüpft, an das Pilpel sein« und »gering sein« Bedeutung »schütteln« ). Es wird Hes. 21, 26 vom Schütdie nicht parallel, Gen. 12, 3; Ex. 22, 27. Kai, Nif'al 1 gebraucht. der Orakelpfeile teln Schwally bringt dies mit 9j30 »(Zauber-)Stab« in Verbindung uivl findel darin die Grundbedeutung : . Bedeutung »verfluchen«, die das Wort im Pi'el hat, ableiten, woraus dann weiter die Bedeutung »gering sein« herzuleiten Er vergleicht damit das arabische aksama, aber das gibt wäre. keine genaue Parallele, da es nicht »verfluchen« bedeutet, und die Konsequenz der Annahme Schwally's würde sein, daß das arabische kalla, das nur »gering sein« bedeutet, eine Entlehnung aus dem HeHieraus will er die bräischen wäre. Der Übergang von Bedeutung der zu der des »gering sein« Wer 1. Sam. 2, 30 hervor: aber wer mich geringschätzt, der wird »Verfluchens«, geht aus einer Stelle wie mich ehrt, den ehre erniedrigt (von für bhp. ("12?N), Dieser Gegensatz zu bbp). die der charakteristisch den Gesellschaft, 78 S. genannten Grundauffassungen Diese Bedeutung bewährt »Ich 8,21: willen i.-t zum Leben, die Ausdann bezeichnet bbp die ErniedriBeraubung der Ehre und des Glückes, somit also die zweite von Gen. ~ZZ Bezeichnet TIN den Tod im Gegensatz stoßung aus gung, ich bbp_«. Erde die will im A. T. nicht mehr des Jahwe sich überall um Dies hat er durch die Sintflut getan. der Fluches. sagt z. B. Menschen Hier wird ?2j2 gebraucht, weil nur von einem vorübergehenden Schaden gesprochen 17; 5, 29 von etwas Dauerndem die Rede war. »Wer nicht hundert Jahre erreicht, gilt als verflucht« 3). Auch hier ist bbp der gegebene Ausdruck; denn es bedeutet (die Richtigkeit der Textänderung vorausgesetzt), daß der Betreffende nicht dasselbe Maß von Glück wie die anderen erreicht. Andererseits Deut. ist die Grenze zwischen ~HN und bbp naturgemäß oft fließend. 23, 5 und Jos. 24, 9 wird bbp von dem Fluche Bileams gebraucht, während Num. 22, 6; 23, 7 bei derselben Sache TIN hat. Jedoch der Unterschied zwischen den beiden Ausdrücken wird nie gänzlich verwischt, -|"IN kann seiner Grundbedeutung gemäß nie mit Gott während Gew. wird, Jes. 65, 3, 20 heißt es: Buhl s. v. XI 170 f. Ges. -Buhl. ') Vgl. *) ZAW 3) Ich folge in dieser Übersetzung in des A. T.); er streicht mit N^D); siehe auch Oort das Ges.-Buhl s. v. Buhl (Komm, zweite j3 H'CH. und zu Jesaja und die dänische Übers, versteht NEIIhier als »verfehlen* (opp. — als man Objekt verwendet werden; 24, 10 Sam. 3. 13). mit TIN finden wir Lev. 24. 11. 16 3j?J 10 24. sagt in diesem Fall 7?p [Ex. 22, 27; 1. ff.; Parallel — 8i ZZp^ al>er es . Num. 22. II. 17; kommt zu selten 11. 23. 13. um vor, 27; seinen Charakter genauer bestimmen zu können. Zu der Gruppe von Wörtern hier behandelten hinzu- CVT ist Wortstamm wird gewöhnlich mit »Zorn« und »zürnen« übersetzt. Aber das Wort bezeichnet keinen Affekt. Es Da steht Num. 23. 7 parallel "TIN, V. S und Prov. 24. 24 mit 2rp. Dieser zurechnen. Balak den ,Bileam dazu nicht muß es hier "N prll.m.p ~i ,, ' DJ71 auffordern zürnen, zu Israel will, Macht und Stärke zu verringern, ungefähr dasselbe wie verfluchen bedeuten. Psalm 7, 12 sondern dazu, durch sein Wort Israels 'CZ'""; ein gerechter Richter ist aber nichteiner, Zusammenhange einer, der straft. FJie Verbindung zwischen »fluchen« und »strafen« haben wir auch auf der zürnt, sondern in diesem arabischem Gebiet gefunden; somit scheint CJJ7 allgemeine die Bedeutung zu haben »jemandem Böses tun«, sei es durch Worte (Verfluchung) oder durch Tat (eventuell Strafe). So wird im A. T. immer gebraucht, wo es als Verbum vorkommt: Jes. 66, 14; r Mick. 10; Sack. 6, würde man als diejenigen, die »zornig« ist am 12; 1, Mal. 1. 4; Prov. 22, 14; 24. 24: 25, 23 besten Cp>1J mit »niedergeschlagen«, »betrübt« Böses gelitten haben, wiedergeben; die Übersetzung c auch deshalb weniger gut, deutung wie Kai bekommen würde); Dan. und findet sich Gi?1 bisweilen parallel mit s]N schaft) bedeuten: Zeph. 3, 8, Jes. ungefähr 10, 10. 25; Jer. 5. = Psalm 69, Hes. 21, 36; 22, 31, aber nur an Stellen, gerichten und Zerstörung äußert. Dan. bezeichnet es direkt die *)SJp_, 10; wo 8, die »Zorn« (als Leiden- Nah. 102, dieser 19; dieselbe Be- Als Substantiv 30. II, Psalm 25; dann weil Nif al II, 6; 1. 11 ; Zorn 36 Hab. 3, 12; oder mit rrr": sich in Straf- (vgl. Jes. An Verwüstung, das Strafgericht. 26,20) keiner von diesen Stellen geht somit das Substantiv über das hinaus, was im Verbum liegt. sondern einsam, -aß ich im Kreise Fröhlicher, »Nie! von deiner Hand gezwungen; denn du erfülltest Jeremia klagt: mich mit DPI« [Jer. 15, 17 mich erbost«; denn Jeremia . 1 Dies bedeutet schwerlich: i>t »du machtest nicht böse, sondern vielmehr unglück- Schmach trägt, V. 18 daß seine Schmerzen ihn überwältigen; V. 17 ist dann besser so zu verstehen: »du erfülltest mich mit Fluch, mit Unheil«, wie es Psalm 38, 4 heißt: »an meinem Leibe ist nichts unversehrt wegen deines 0}H«. Wie das Verbum Num. 23, 7. 8 von der ausgesprochenen Ver- lich. V. 15 heißt es, daß er fluchung gebraucht wird, so auch das Substantiv Hos. Pedersen, Der Eid bei den Semiten. 7. 6 16: Ihre — — 82 OJNO, «las ist: wegen 'Ilt So auch Jes. 30, 27, wo Jahwe sich in flammendem Zorn und in Wolken offenbart, »seine Lippen sind Man faßt gevoll von CJM, seine Zunge gleicht verzehrendem Feuer«. wöhnlich das Qjn als »Geifer«, der ihm vor dem Munde steht infolge Besser geben wir es aber durch »Fluch« wieder; seiner Leidenschaft. denn erst dann kommt der Parallelismus mit »dem verzehrenden Feuer« Häuptlinge fallen durchs Schwurt sie ausstoßen *). Qjiii'b Verfluchungen, die zu seinem Recht. Es wird vom Schelten und Zurechtweisen gebraucht, Gen. 37, 10; Prov. 13, 1 17, 10; Ruth 2, 16; Koh. 7. 5 sogar mit einer Nebenbedeutung von Wohlwollen; aber oft rinden So in der Fluch wir es in ziemlich derselben Bedeutung wie D]}]. »Jahwe verfluche dich, formel ]ÜZT\ ?]? ilirP "rø Sach. 3, 2 Satan!« Deswegen kann es parallel mit Worten, die »zerstören« beSo wird es vor allem mit Jahwe als deuten, stehen, Psalm 9, 6. Subjekt gebraucht: Jes. 17, 13; Nah. 1, 4 (mit dem Meer als Objekt); Mal. 3, 11 (Heuschrecken als Objekt); Psalm 18, 16 (= 2. Sam. 22, 16); 68, 31; 106, 9; 119, 21 u. a., mit Menschen als Subjekt Jes. 30, 17 Damit übereinstimmend kommt das abgeleitete rP83P parallel Dem OJM steht "\]}i sehr nahe. ; : mit msp, dem Substantiv zu "IIS vor. Übrig bleibt noch Der Unterschied zwischen diesem Aus- r\ba. druck und TIN wird klar, wenn man bedenkt, daß es nicht mit |0 verbunden werden kann, ja nicht einmal mit äußerem Objekt vorkommt; TIN und bbp bezeichnen wesentlich die Wirkungsart des Fluches: den Zustand, aus welchem die Person herausgebracht, und denjenigen, in welchen sie hineingeführt wird, rhu dagegen bezeichnet das Unglück als selbständige Größe, wie es in jemandem Es ist somit im sitzt, und wie es auf seine Umgebungen einwirkt. Hebräischen der dem assyrischen mamitu am nächsten kommende Begriff und kann insofern durch »Bann«, »Besessenheit« wiedergegeben Es ist ein schädlicher, unheilvoller Stoff, der im Menschen werden. seinen Sitz haben, Num. 5, der ein Land »verzehren« kann, so daß die Äcker verdorren, Jes. 24, 6; Jer. 23, 10,; vgl. Sach. 5, 3. Es kann deshalb bisweilen in einer sich dem Persönlichen nähernden Form beschrieben werden, wenn es z. B. heißt, daß es auf jemanden lauert ) C3JJ >• 11 »das ist ihr Spott« faßt man am Besten 'als eine die erwähnten Aus- drücke auslegende Glosse auf. l ) Der Unterschied, den Gunkel (Schöpfung und Chaos Gebrauch des Wortes stellen will, läßt sich 3) einerseits Anm. zwischen dem mit Jahwe und andererseits mit Menschen als Subj. fest- nur teilweise durchführen. Die abgeleitete Form HvNFl kommt Thren. 3, 65 vor. p. 59 2) {Deut. 29, Im Jdc. 17, 2; rhu aussprechen 1. Sam. 14. 24; 1. Reg. 8, 31 = 2. Verbum Chr. 6. 22; 8 (?) 10, 4; Joel 1, 2; 4, »ein solches Die einzigen Stellen, in denen es als hervorbringen)«. (d. h. vorkommt, sind Hos. Das Verbum bedeutet 19). Arabischen umfaßt la'ana alle die Nuancen, welche durch Verben ausgedrückt werden '). Aber es gibt noch andere Ausdrücke, mit welchen man den Fluch in stärkerer oder schwächerer Form bezeichnet. Zu den stärksten Ausdrücken gehören verschiedene Formen des Verbums ba'ida. Wir haben bereits die verschiedenen hebräischen Form des Fluches oft in Fluchformeln mit Wie es in den Wörterbüchern heißt al-bu'd es denn auch al-bu'd wa-l-bi äd al-la'n (Lis. IV 58). nur: ab'adahu Ildhu (Lis. IV 57; His. 849, 20), erwähnt, daß die äußerste ab'ada ausgedrückt wird. so heißt al-haläk, Man nicht sagt l sondern auch ba'ida: »er ist (sei) fern« d. i. verflucht, z. B. Sur. 11, 98: wurde Tamüd« 2 ). Dieses Verbum hat soDiese mit sowohl eine äußerliche Bedeutung wie eine qualitative. tamüdu ba'idat »verflucht An den Begriff »fern« knüpft der Araber den Begriff »fremd«, »seiner Sphäre nicht angehörend«. Das kann ganz neutral gemeint sein. Die nach Abessinien Ausgewanderten kamen »zum Land der Fernen«, d. h. nach I b n Ideenverbindung a 1 - A1 1 r ist leicht verständlich. »der Fremden, mit denen wir keine Verwandtschaft hatten«. fremd ist, d. h. seinem Stamm, seiner Sphäre nicht angehört, ist für ihn ohne Glück und Ehre, minderwertig und Eben diese Bedeutung hat oft das Adjektiv ba'id. elend, verflucht. Aber was für den Araber Lisän sagt: al-ab'ad al-ha'in, »der Entfernte« Abu Gahl war ist der Minderwertige. der »entfernteste« (al-ab'ad* Mann, den seine Besieger erschlagen hatten, heißt es in einem Hadit, »der Minderwertigste«, d. h. (zit. Lisän IV 61). Bedeutung kommt das Wort mehrmals im Koran vor. von den Widersachern Muhammeds heißt, sie seien in einem »der größte Schuft« In dieser Wenn es »fernen Zweifel«, so bedeutet dies »fern« nicht etwa »fernliegend« »an den Haaren herbeigezogen«, was nach scheinlich, ) Das und in dem ähnlichen Ausdruck »ein ferner Irrtum« ausge- hebräische HiJ,'? »Wermut«, das in der Regel mit und bald das »Unglück«, bald das »Unrecht« von demselben Stamm. parallel steht 2 ) In ferner Sur dem Wort für »Gift« n, Jou 63. 71. 9S; 23, 43. 46. sagen, z. B. Sur. Lisän sagt, das n, sei (CNI) bezeichnet, ist wahrscheinlich den Fluchformeln findet man noch häufiger die Form »J nach Lisän die Tamimiten aJ d. h. dem Zusammenhang unwahr- 46: ^.»« A dasselbe wie rr.l u Ijou, wofür ^»äD -*?. 6* i-\j«J; schlössen sondern ist, viel verdammter Irrtum und eher nach B. Sur. 56, 11. 87; 83, 21. 28). (z. minderwerti »ein Zusammenhange wer Nahegebrachten« genannt wer Sie bilden den Gegensatz zu • Verdammten« (»vom Guten Fernen, Ausgestoßenen. 101) Dieser Ausdruck '). dem Ob In diesem Zweifel«. laß die Seligen »die wir vir - 84 entfernt«, 21, im vorislamischcn Sprachgebrai also ist gut begründet. BaHda hat viele Synonyme, die in Fluchformcln nicht \ kommen, obwohl sie realiter einen Zustand der Verfluchung beze: nen Häufig *). ist die Formel: Dasselbe bedeutet die hn«. »Ein Feind von Marduk Grunde letzten »Gott llähu bekän; wiederkehrende babylonische Formel: oft ist, kätaldhu - Dieser Ausdruck hat im Bedeutung wie aVada. B< wer« usw. eine ähnliche radikale Etwa auf bezeichnen den absoluten Fluch. derselben Stufe steht das vorkommende la/iä, eigentlich »entrinden«, »abschälen« (z. B. Bisweilen sagt ein Dichter, 6, 4; His. 804, 9; 805, 14). häufig 'An tara er einen Mann »abschält« wie einen Stock (z. B. Lis. XX 107). Was cas heißt, lehrt ein von Wellhausen angeführter Spruch: »Der Baum lebt nur solange die Rinde lebt, und der Mann nur so lange er daß J^ou MüÜ.Sitr.2, ') 171; 22, 52; 41, 52. Baidäwl 22, 12; 34, 8; 42, 17; 50, 2b. was .Voü 3^04,63. mit der hier dargestellten Auffassung übereinstimmt. Es ja im einzelnen Falle zu empfinden, ob diese Bedeutung mitspielt, Stelle -X-ot-J Wenn 44). an der <-)l-^*' so vom ist für B. z. Rede die Gottlosen sich befinden, die tikl? also In Fluchformeln hat ist man uns sehr schwierig, «-i-, (50, oft I p. 39. Es heißt im Diclionary Gesellschaft der Mystiker nicht angehören«. Muslim : daß iheology p. 115 Js^jtJ Jsju ,- r c S,u*£ &a9^a=J! im Fluche gebraucht. Dasselbe ' gilt für mit oder wider eigenen Willen; danach bedeutet r u u ' 1 Lisän VI = d. h. Bei »der guten terms Joo_i <\Xs. _•_?» -vt äaämIXaj! So werden die gewöhnlichen Ausdrücke für »verstoßen« 0_-3 und <JLr> nicht so ) häufig Sj ist, oj the lechnical ."akXffi."'. >')_» >, es ^^JS noch in der Sprache der Mystiker seine qualitative Bedeutung behalten hat. Jou m 3), ist Wendungen wie Interessant jhnen heißt J'oeJ »von der mystischen Intuition ausgeschlossen sein«, (s. einer fernen {Sur. 34, 51. 52; 41, »Tod dem Elenden«, dafür auch 3--'! jJJi Jsju!> an eine Frau jc.Xa*JS (Lisän IV 58); vgl. die Beispiele Goldziher: Abh. 1 i Wege*, O 3 ' in richtigen wenn von dieselben von der Auferstehung sagen, es sei ein >X-otJ wahrscheinlich »minderwertig«, »töricht«. AjtJ^'i in.. [35. 165; 14.3- 2 ' bedeute »fern sagt, es ü k a i 76). s 19, 6), > :'• es »aus dem Stamm ' IsL^s* (Tamim: / (z. B. hat aber doch nicht die oben behandelten Nuancen von .XxJ Dagegen gebraucht man zum Fluche i entfernt werden» wie iXju »fern« und »Iremd« o > jl^U«), nach Lisän IV 5S. . i^^» = Jsjij: man sagt : - 85 - schämt« (Reste 22J Anm. I d. h. so lange er seine Ehre ('ird) behauptet; ohne diese kann der Araber nicht leben. La/iä bedeir. . dann »jemandem Al! Für p. (XX und Lisän sagt Ehre rauben«, seine 107): ihn ab« bedeutet: »er töte ihn und verfluche ihn« le 1 wird auch das synonyme kasara verwendet (Goldziher-.^^/;. la/iä 40 Anm. 3 Sehr groß ). I . man den Ehre und Würde beeinträchtigt. Es heißt adallaka llähu »Gott erniedrige dich«, was an das Hebräische 7?p Man sagt: baerinnert. Ebenso ahzäka llähu (z. B. H 5. 451, 13 Betreffenden Reihe von Ausdrücken, durch welche die ist seiner in i hala . Wie sabba. ramä, saiama, kadaja, tefana, hagäi). 2 . verschiedenen Nuancen die man kennen, kann schwierig es einzelnen Ausdrücke dieser zu er- daraus ersehen, daß Lisän satama als »häßliche doch ohne kadf« erklärt, während dasselbe Lexikon XI 184 daß takädafat dasselbe sei wie tasätamat. Diese Reihe läßt sich fortsetzen mit schwächeren Ausdrücken, die wir mit »tadeln« überRede, sagt, gamma und wie setzen, Icfima*). gehören zu diesem Kreise, der Ehre durch Sie insofern eine (in der Regel kleinere) Beeinträchtigung ausgedrückt wird, und al-la*im ist. wie oben gesagt, das Gegenteil von al-karim »dem Edlen« (Lis. IV 574 sie . kommt mehrmals In den Elephantinepapyri ») 2. 6; 3, (ZA. XXI • das 62 b, 8.10), als Substantiv 57, 14: 58, 9. 13; : Wort DTiV i"in? vor (ed. und Lidzbarski (Deutsche Lüeraturzeüung 1907 1908, p. 198) Sachau 58, 14). (57, 14; 1,7; Nöldeke Sp. 3161; er Bedeutung »verfluchen« vorgeschlagen mit Hinweis Lehnallerdings merkwürdig frühes auf das Arabische. Entweder müßte es dann ein wort aus dem Arabischen sein, oder die Zusammenstellung mit der Bedeutung »abschälen-' im Arabischen wäre sekundär. Auch hebt H. Hirschfeld (Journ. of the Royal As. Soc. verweist auf Xerab 19 12 p. S20 f.) I, 10) haben die — — mit Recht hervor, daß ein derartiges Schimpfwort in einem offiziellen Schrei- Der V ergleich des Mannes den Semiten geläufig (im A, T. z. B. Jer. 11, 19; 17. S; H. s. 17. S ff. 3; Hiob 29, 19). An gewissen Stellen denkt man nicht mehr an diese Zu- ben, zumal gegen einen Dignitaren, schwerlich zulässig wäre. mit dem Baum 19, ioff.; ist Psalm 1, sammenstellung; In so, wenn Verbindung mit ein Dichter sagt ,<J findet auch ohne diese Verbindung vor. mache ihn (Lis. XIX : ) verächtlich, 159 Ag. X s. er man s_3- oft I^Ü, J-J» a-il so ai-i. jJJi Es heißt: &*iy. mache, daß er LöU s—ic» .vL' LSU a—^w. ^"ji'i anschwillt, er schädige ihn {Harn. 479). Dieses *"~' kommt s 'j~ »Gott und demütige ihn v. \j£). 144 wird die gegenseitige Verfluchung der Muslime und der Christen ioP-»» genannt. 3) Goldzihers Behandlung des Fluches in Abh. I. v_JÄi wird im fikh term. die verleumdende Beschuldigung der Unzucht (Bägüri II 241 vgl. Jüyn- Vgl. techn. für ; boll: Handbuch p. 303). . ^ ... ,.--< Li. U^J u -~~ 'S- }—-j^ JläJ_5 (£w«n s. v.). — Nach muslimischer Auffassung Dasselbe Wort, Gott. — 86 das Aussprechen eines Fluch der ist das Gebet bedeutet, du'ä, ein Gebet zu auch Seinem ursprünglichen Charakter Fluches. bezeichnet nach hat der Fluch aber durch seine eigene Kraft gewirkt. Die Erklärung dafür wurde schon angedeutet: Wort und Sache gehören so innig zusammen, daß man durch das Aussprechen von etwas Bösem gegen einen Mann ihn mit der Sache selbst in Berührung bringt. Man wird denn auch nicht immer mit Recht den Fluch als einen tatkräftigen, ausgesprochenen man jemandem sagt: »Du Wunsch bezeichnen können. Wenn Mann !« so hat man dadurch bist ein edler Ehre vermehrt. Wenn Jahwes Mal'ak Jdc. 6, 12 Gideon sagt: ^nn TCJ ~OV Hin 1 bedeutet es nicht eben: »Ich wünsche, daß Jahwe mit dir sein möge«, sondern »Jahwe ist mit dir, du starker Held«, d. h. »du bist ein kräftiger, glücklicher Mann« 1 ). V. 13 zeigt auch, daß Gideon es nicht als Wunsch auffaßt. Er sagt: »Jahwe ist nicht mit uns« (also auch nicht mit mir), denn die Tattatsächlich seine zu , Man sachen zeugen dagegen. eine stärkere Realität die Rede Das ist. ist konstatiert eine Tatsache, die dadurch bekommt. Das gilt nun auch, wenn vom Bösen deutlich bei der Formel: lä abä laka. Die Ver- neinungspartikel lä mit Akkusativ ohne Nunation bezeichnet nicht einen Wunsch, sondern die absolute Negation: Vater«, d. h. »du bist nicht ein freier, edler Mann »Du hast keinen aus reiner Herkunft«. Durch das Aussprechen von dergleichen Dingen einem Manne gegen- man über beraubt Von ihn seiner Ehre; darin besteht der Fluch. dieser Auffassung um daß die Araber ihn des Fluches auszudrücken, Harn. 72 infra wird bemerkt, daß »Du man aus kann das man Perfekt verstehen, gebrauchen 2 ). zu einem Menschen sagen kann: !« obwohl er in der Tat nicht zugrunde Auf al-Nasri sagte, als er das Heer der Gläubigen den Hawäzinstämmen sich nähern sah »Hawäzin ist zugrunde gegangen, künftig gibt es keine Hawäzin !« (ibd.). Mälik, der Häuptling von Hawäzin, äußert hier natürlich keinen Wunsch, sondern konstatiert bist zugrunde gegangen Mälik geht. b. c : eine »ideal« vorhandene, noch nicht vollzogene Tatsache. zählung in B. H i § ä m' s ') Vgl. die Formel: TVffYh 2 Sogar mit ) Jö Eine Er- Überlieferung zeigt, welche Bedeutung C Fis' CCII? //am. 252, V. 1. 2. Sam. man 2, 5. Mit diesem Gebrauch kann das hebräische »pro- Es ist hier versucht, den ursprünglichen Gebrauch Es muß aber bemerkt werden, daß man jedenfalls später ein solches Perfekt als einen Wunsch ausdrückend betrachtete und dafür in negativen Sätzen die Partikel 15 verwendet. Doch kommt noch im Koran das Perf. mit/ä vor, ohne einen Wunsch zu bezeichnen. Siehe G. Bergsträsser: Die Negationen im Kur* an. Leipzig 19 11, p. 3S ff. phetische Perfekt« verglichen werden. zu finden. - - 87 Dimam einer derartigen Konstatierung beilegen konnte: Als beim Propheten gewesen ist, sagt zu er b. Ta'laba Stammesgenossen: worauf sie antworten: seinen »Al-Lät und al-'Uzzä sind zugrunde gegangen !« »Gemach, Dimam, nimm dich in acht vor Aussatz, vor Elephantiasis und Besessenheit« (His. 944, 11 f.). Dimam hat durch seine Äuße- Er rung die Götter verflucht. aber es läßt Die Konstaticrung ihres Untergangs an und für sich oder nicht. Fluch ein daß diese Götter untergehen, ob er ihren Untergang wünscht sieht ein, nicht feststellen, sich ist '). Weise wie das arabische Perfekt wird das hebräische Partizipium gebraucht. Man sagt: »TT1N der Mann, der so und so tut ... .« So Jos. 6, 26: »"IVTN vor Jahwe der Mann, welcher es unternimmt, diese Stadt (Jericho) wieder aul zubauen«. Dies darf nicht In derselben Wunsch als aufgefaßt werden, sondern Mann selben Augenblick, da der das THN an ihm, denn auch Chiel; Prädikat geschah es wieder aufbauen wollte der Fluch I. Sam. 14, (1. und rein beschreibend: ist dem steht unter er er verlor seinen Sohn, traf, Deut. 27, 15 ff.; Tun als haftet So Fluche. als er die Stadt Durch denselben Ausdruck wurde Reg. 16,34). 24 demjenigen angeheftet, der irgend eine Speise zu sich nahm, und wir haben gesehen, daß der Fluch Jonathan Augenblick dem- in Stadt wieder aufbaut, die er aß. In ähnlichem zu verstehen Jer. 17, 5 2 ). in dem Sinne sind die Sprüche Sobald jemand durch sein Sprüchen charakterisierte Person wird, ist er verDer Unterschied zwischen diesen Stellen und einer Stelle wie Jer. 17, 5 (»ärür der Mann, der sich auf Menschen verläßt«) ist lediglich der, daß hier von einer tatsächlich vorhandenen Person, an den anderen Stellen nur von »ideal« existierenden Personen die Rede ist. Deshalb kann dieses Partizipium mit dem schlechthin beschreibenden perfectum consecutivum fortgesetzt werden (Jer. 20, 13). Die Änderung in den Jussiv, die man hier vorzunehmen pflegt, ist nur notwendig unter der Voraussetzung der modernen Auffassung des Fluches als eines Wunsches. die in diesen flucht. Übrigens hat ') Tabari eine andere, vielleicht ursprüngliche Lesart: »bei den Hinterteilen« der beiden Göttinnen, worauf mich Prof. Ein Schwur beim Hinterteil dicht, in welchem er kommt auch sonst vor. _X*»Ij, Buhl aufmerksam macht. Farazdak schwört in einem Ge- al-Haggäg verhöhnt, bei dem Hinterteil seines Vaters (Harn. 330, Doch erklärt dies der Komm, anders, nämlich: »mit seinem Hinterteil« (ist 3). Schmach verbunden), vgl. Lane s. v. xX*«. Vielleicht hat das Wort nicht allzu viel Sinn. Härita sagt: »Ihr sollt al-Hasan huldigen, wenn auch mit euren Hinterteilen« (.-ig. XV Vers 47» 5): ) Vgl- v "'"- - --, 6: flucht«, Gi». 27, 29. »Wen du segnest, der i s t gesegnet; wem du fluchst, der i s t ver- - — 88 le Kraft, die das Aussprechen eines Fluches besitzt, Man kann durch ihn dem Leben ihm :<>ße Bedeutun;.'. des Nächsten nachstellen {Hiob 31, 30). Deshalb haben die Israeliten liese r e a I yerleiht Todesstrafe für das Verfluchen der Eltern [Ex. 21, vgl. Prov. 20, 20; 30, 11 Dieselbe Strafe wird . dem \~\ Lev. 20. 9; Ablsai von Sim'I edacht, weil er David verflucht (2. Sam. 19, 22), eine Strafe, die David nicht sogleich ausüben will, die er aber auf dem Sterbebi seinem Sohn zu vollziehen überläßt (1. Reg. 2, 8; vgl. Ex. 2:. 27 Jes. Neben der Verfluchung des Königs erwähnt Jes. 8, 21 Ausdruck der höchsten Verzweiflung. Auch verboten {Ex. 22, 27) und wird mit Steinigung bestraft Lev. 21 8, die Verfluchung Gottes als dies ist 24, 10 Wer ff.). solches begeht, hat sich dadurch aus der Gesellschaft Hiob ausgeschlossen. Tod der 9 scheint 2, davon die direkte Folge zu sein. Der Fluch ist zum Kampfmittel somit vorzüglich geeignet. Auf assyrischem Boden begegnen wir der Vorstellung, daß der Fall des Tempels eine Folge des Fluchs des Feindes war l ). In dieser Weise braucht der König von Moab den Fluch gegen die Israeliten Xu»:. im Kampfe. Ein Angriff mit W'orten muß ebensogut abgewehrt werden wie ein Angriff mit Waffen. Der Held rühmt sich eben so sehr dessen, daß 22 ff.), war der Fluch Schmähung zurückweist wie er die Vers bei den Arabern ein stehendes Glied des Sieges über den Feind Harn. -7 1) 2). Das Verbot gegen die Verfluchung der Eltern womit 24 verglichen werden kann) hat eine Parallele im israelitische übrigens Sitr. 17, ist, einem Gläubigen zu fluchen [Lisän XYII Der Prophet sagt: Einem Gläubigen zu fluchen ist wie ihn zu töten (Buh. k. al-aimän wa-l-nudüc nr. 7). Es heißt deshalb: »Der richtige Muslim ist derjenige, vor dessen Zunge und dessen Hand Ferner wird verdie Gläubigen sicher sind« (Buh. k.al-imän, bäb 2). Nach einer boten, Vater und Mutter des Nächsten zu schmähen. Überlieferung sagte der Prophet zu Abu Darr: »Du bist ein Mann, in dem das Heidentum steckt«, weil er die Mutter eines anderen schmähte. Abu Darr versetzte darauf, daß man auf diese Weise Verhöhnungen Es ist auch aus Ag. VIII 103 ersichtlich. zu beantworten pflegte. wo Islam, p. es verboten 136). — ') 2 ) *L>v? Siehe Schollmeyer: Der Uta Goldziher: Abh. 1 »I }ji.'i 3) M u 28 ff.; in vgl. im A. T. Jer. 9, 2. 7: ein geschliffenes Messer genannt, vgl. s 1 i Ml'G. 13 p. 5 (Vers Ausdrücke II vgl. die parallelen i 2S). s. 829, 17 : V—>»>.~. Zu dem im Arabischen häufig vorkommenden Vergleich zwischen dem .!. Fluch und den Pfeilen Zunge auch p. m Nawawi - IV (Kairo 1 Psalm Psalm 2S_^) p. 113. 57, 4; 52, 4. an letzter Stelle wird die daß es strafbar ist, jemanden mit Spottgedichten zu verfolgen Al-Sammäh wird von Sulaim befreit sich Di'bal zu töten, obwohl es ab, higa). verklagt, dies getan zu haben, aber er Auf der andern durch einen zweideutigen Schwur. Ma'mün lehnt 89 Abu Seite daß Sa'd angibt, gegen die Chalifen higa gesprochen hat (Ag. XVIII 54, 11 ff.). Heutzutage wird ein Fluch mit 300 Megidys bestraft (Jaussen 228). Es wurde oben dargelegt, daß es jedenfalls nicht immer dem Charakter des Fluches entspricht, ihn als einen Wunsch zu beer Das wird dadurch trachten. bestätigt, des Fluchenden unabhängig — ist daß seine Wirkung vom Willen ebenso wie der Segen [Gen. 2J, Er muß sein Ziel finden, wenn er einmal ausgesprochen ist. Auf einem mehr sekundären Standpunkt, bei dem die Vorstellung aufkommt, daß der Fluch nur denjenigen trifft, der es verdient, entsteht deshalb das Problem, was in dem Falle einer un33. Nun. 361.; 23, 6 ff.). verdienten Verfluchung aus dem ausgesprochenen Fluch schiedenen Überlieferungen Weise muslimischen Die eine, '). schrieben wird, denjenigen Abu Dar d ä die Die ver- wird. lösen es in verschiedener und I b n Mas'üd zuge- geht darauf hinaus, daß der Fluch in diesem trifft, der ihn ausgesprochen hat 2 Falle ). Eine andere Tradition, die auch auf Ibn Mas'üd zurückgeht, vertritt bequemere Auffassung, nämlich, daß der Fluch in diesem Juden trifft: »Wenn die Männer sich gegenseitig fluchen, und der eine von ihnen dem anderen flucht, so trifft der Fluch denjenigen von ihnen, der ihn verdient. Verdient keiner von beiden ihn, so fährt er gegen die Juden, die verbergen, was Gott sein Name ist eine etwas Falle die erhaben ') e (Traktat Makköl ! ) hat« 3). Prov. 26, 2 wird bemerkt, daß ein derartiger Fluch nicht mud, wo doch R. J trifft — — offenbart ! hüd a fol. 1 1 daß der Fluch lehrt, So auch im Tal- trilTt. eines Gelehrten sogar unverdient ein- a). »Ich hörte, daß der Gesandte Gottes — Gott segne ihn und schenke ihm Heil ! — daß der Fluch, wenn er gegen jemanden gerichtet wird, sich (gegen ihn) richtet, und wenn er den Weg zu ihm oder Zutritt bei ihm findet, geht er in ihn hinein. Im anderen sagte, Falle kehrt — dem seinem Herrn er zu Machligen und Erhabenen Zutritt bei Orte, ihm gefunden, was befiehlst woher du gekommen bist« Wenn- Gottes sagte: i ( I Er du mir denn? b n Mas'üd). — sagt: und wenn gestoßen und er ist, dann keinen Durchgang 3) findet, wendet (Abu Dann Sodann sucht er sich zum Himmel fährt er zur er rechts und Erde links, gegen den, gegen den er aus- Im andern Falle kehrt er zu dem zurück, der Dardä). Xach dem Text bei Goldziher: Abh. I p. sofern er ihn verdient. ausgesprochen hat« Kehre zurück zu dem einen Fluch ausstößt, dann steigt der Fluch Tore werden vor ihm geschlossen. die zurück und sagt: zu ihm und keinen »Ich hörte, daß der Gesandte empor, und die Tore des Himmels werden vor ihm geschlossen. hinunter, — Weg Mein Min. X. N. richtete mich gegen X. X.. aber ich habe keinen Goldzihers Text Abh. I p. itS; Lisän s. v. ,-v*J. ihn — 90 — wie der Fluch von demjenigen, gegen den er und auf einen anden kl werden kann. Hiervon gibt es mehrere Beispiele. Als man Habbär b. al-Aswad »Verfluchte, wehrte der Prophet den Fluch ab, indem er sagte: wer dich 5. verflucht, (Scholion zu H Habbär!« flucht ist, 467, 2). Als Umm Mistah strauchelte, ein Omen, welches darauf hindeutet, daß ein Fluch in der Nähe ist, sagte sie: ».Mi-t.ih ist gestrauchelt!« (H 5. Dir Fluch ist dadurch auf ihn 733, II; Buh. III k. al-magäzi Nr. 64 übertragen, was er wegen seiner üblen Nachrede über 'Ä'iSa verdient Wir sehen gerichtet ist, hier, abgeleitet i i . hat. Als das Maultier des ihn begleitet: Abu »Der Schuft 1 ) Härita strauchelt, sagt sein Bruder, der ist gestrauchelt!« womit er den Pro- I.Iärita lenkt sofort wieder den Fluch vom Propheten ab, indem er sagt: »Nein, du bist gestrauchelt!« (His. 401, 17 ff.). Heutzutage wehren die Beduinen einen Fluch von einem Pferd dadurch ab, daß sie über ihm einen Hahn durchbohren, so daß pheten meinte. Aber Abu das Blut auf dieses hinabströmt (Jaussen 265). Auch im A. T. kommt diese Ablenkung des Fluches vor. Als Jakob befürchtet, daß sein Vater seinen Betrug entdecken und ihn verfluchen wird, sagt Rebekka: »Dein Fluch (d. h. der gegen dich gerichtete) trifft mich !« (Gen. 27, 13). Darauf geht Jakob ohne Furcht zu seinem Vater. Das Weib aus Tekoa sagt zu David: »Mich und meine Familie trifft die Schuld (}ty"l, nämlich für ungesühnte Tötung), aber der König und sein Haus sind frei« (2. Sam. 14, 9). — Eine andere Weise, den Fluch abzuwehren, durch einen wo Segen zu neutralisieren. ist Dies geschieht Jdc. es, 17. ihn 2, Mutter Mikas ihn vor dem Fluch, den sie ausgesprochen hat, dadurch schützt, daß sie sagt: »Gesegnet von Jahwe (oder: vor die Jahwe) bist du, mein Sohn !« Als Suräka Muhammed auf dem Weg nach Medina verfolgte, verfluchte ihn der Prophet, worauf sein Pferd nicht weiter konnte, stockte und mit den Vorderbeinen in der Erde stecken blieb. Auf Suräkas Bitte hob der Prophet den Fluch auf, indem er einen Segen über ihn aussprach (Buh. III k. manäkib al-ansär Nr. 63^. So sind die Menschen, die selbst mit »Segen« gefüllt sind, ein Schutz gegen den Fluch. Sie strahlen ihren Segen aus und verhindern dadurch die Wirkungen des Fluches. In diesem Sinne wird man sicher am besten den bekannten Gruß an die vorislamischen Könige verstehen: abaita lla'na 3,1; 5, 48; 17, 14). ') (z. B. Ag. X 26, 11 Der Gruß wird, wohl Eigentlich: »Der Entfernte«; siehe oben S. 83 ; Harn. 101. 102; in N äbiga muslimischem Sinne, auf — — pi »Du wehrst Sache ab, durch welche du dir Harn. 101 Man darf den Satz nicht den Fluch zuziehen würdest« als Wunsch auffassen; denn der Gruß der Untertanen an den König Weise erklärt: diese die . soll kein Wunsch oder Ermahnung, sondern eine Huldigung sein. Das »Du wehrst den Fluch ab«, wird der Satz, wenn wir ihn so auffassen: du d. h. mit deinem Segen und bist selbst gegen den Fluch. Wo du bist, kann bedeutet also dasselbe wie »Jahwe Die Fassung mit dir« [Jdc. Wie der Segen, so Wäk. 117), (Gott bringe ihn nicht nahe Haibar näherte, sagte Hi§. er: Tab. II 91, 12), ) und lä fcarrabahu llähu als Muhammed sich (verwüstet werde Haibar, haribat Haibar Ein Fluch gegen die Banu Kuäair lautet: kaSara l-ilähu 757, 11). bani KuJair (Goldziher: Abh. tümlichkeit '). Wortspiele. Karlb mit der Formel: 3), manche Damit verwandt Ibn Kami'a (Gott mache 2 ihn klein. 12 vorkommenden wird verflucht mit den Worten: akmcfahu llähu 573, 10; 12). so hat auch der Fluch oft His 641, Jos. 6, 26; sind die in der Fluchformel His. 6, Wehr Der Gruß hinkommen«. des ausgesprochenen Fluches weist oft Eigentümlichkeiten auf. rythmische Form; ist Stärke eine in deiner er nicht ist, I p. 40 Anm. daß entweder der Name 3). Eine andere Eigen- des Verfluchten oder der wenn man Namens al-aVadu oder al-äkaru sagt, wie H 5. 401, 17 (s. oben S. 84 Anm. I). Von der Umschreibung des Fluches selbst gibt es zahllose Variationen. Man sagt, wenn man jemandem zusetzen will: »Möge deine himmlische Frau ihren Mann nicht entbehren« (Wäk. 131), Inhalt des Fluches umschrieben wird. z. Das erste ist der Fall, B. statt des i nämlich dadurch, daß der Betreffende fällt, oder: »Möge sie ihre Haare schneiden« [Hud. 29, 2; vgl. Reste 181), d. h. ihre Angehörigen ver»Gott lasse ihn keinen Zahn behalten« (Tarafa 2, 2). Oft lieren. Umschreibungen dunkel und schwer zu deuten. Al-'lkd al-farid p. 255 führt von derartigen Formeln an: »Ihr Mund für deinen Mund«, d. h. der Mund der Erde soll deinen Mund berühren, nämlich »In deinen Mund dadurch, daß du vom feindlichen Schwerte fällst. »Sein Gesicht Stein und in deinen Mund Kies« 4) bedeutet dasselbe. sind diese •) Vgl. Goldziher: Abh. 2 Ich mache nicht den Versuch, ) I p. 72. in der Übersetzung das arabische Fluchperfekt nachzuahmen. Bedeutung des Ausdrucks siehe oben 3) Über 4) Vgl. Harn. 103, 21 die Gesicht (xg-^jl »LäJI), AjJjüt (Lisän X IX 125, 16). (Jg. ; Man Lis. IV sagt i^Jü ,X^E-'! 58; ferner jJJI 131. 180). Einfacher heißt es: S. 84. xU Wtj'ti' ~^>S und d. h. iJL'l Gott werfe ihn auf sein ijüJi; denn «JcXJI ist Gehe von mir hinweg zum Fluche Gottes ! . — komme — 92 nämlich dadurch, daß er geschlagen und an seim »Von der Wehr deiner Seiten mögest du kein Be»Allah möge sein .sehne und seinen Hals durchschneiden.« Andere Formeln werden im Musta/raf - auf ehalten »Allah möge dich werler Augenhaare noch rt »Allah zerstücke ihn, zerhacke lassen«, d. h. Auge oder Hand. und zerstreue seine Überreste nach allen Seiten !« »Deine Familie e deinen Tod beweinen und deine Habe erben« u. a. Bisweilen läßt man den eigentlichen Fluch selbst fort. So nennt !« ^nämlich I/cd die Formel: »Für die Hände 3) und den Mund soll das Unglück kommen), oder man sagt 'alaija wa'alaija »mich !« (Tab. III 188, 6). Diesem entspricht das treffe, mich treffe ~»so mache Elohim, und so fahre hebräische rpDV' fiDl DVDS iW%) krümmt daliegt. haben« stehen 1 ). ' : i ii - — ( — wofür Psalm 120, 3 die Variante bietet Ijb rye"""":* ~T [EVTID »was tue »er« dir und was setze »er« fort« (oder man lese mit LXX Diese Scheu, den Fluch selbst auszusprechen, hat Passiv) 4). er fort«, — dieselbe Scheu sich wo man 5. Grund natürlichen ihren 5. i. man euphemistisch Reg. 21, io. 13; A. T. zeigt »segnen« sagt, Psalm 10. 3; Hiob 1, Hiermit kann der Gebrauch von »rein« statt »unrein« 9S). verglichen werden (Lev. ist Im seiner Gefährlichkeit. daß darin, »fluchen« meint, so 11; 2. Es in 4, 12). schon erwähnt worden, daß sein Geschlecht verflucht. man Dies oftmals jemanden ist mehr als durch bloße Form; denn an das Geschlecht, an die Familie ist Leben und Ehre des Menschen gebunden. »Du Sohn eines Hundes« ist ein Ausruf, den man heutzutage wie vor Jahrhunderten täglich im Orient hört, der aber so abgenutzt worden ist, daß er kaum mehr als eigentlicher Fluch gilt 6 ). Aber eine wirkliche Verfluchung des Vaters eines Menschen wird sehr ernst genommen. Jaussen (p. 213 f.) erzählt von einem x ) So erklärt al -'Ikd iiL«J bi e^^iL> J^S ^. Was iXJ.I qJ-jSU-JU deutet, weiß ich nicht. =) Ahmad al-Absihi: al-Moslafraf, tråd. par G. Rat, II p. 699. Der ara- bische Text steht mir nicht zur Verfügung. 3) Vgl. Sur. iix, 4) Goldziher: 1. Abh. I 40, Anm. 9 führt arabische Parallelen an. ZDMG XXXI Dasselbe tun die Beduinen, wenn sie p. 554. mache dein Gesicht weiß«, indem sie »schwarz« meinen (Jaussen 2 vgl. Fischer in ZDMG 1911, p. 53 Anm. 6 Wie wenig diese Formel heutzutage bedeutet, ersieht man daraus, daß ein Vater ) seiner eigenen Tochter sagen kann: »Du Tochter eines Hundes, du Tochter eines UnSnouck Hurgronje: Mekkanische Sprichgläubigen, du Tochter eines Engländers!« 5) sagen: Vgl. Grünbaum »Allah wörter p. 1 1 in — 93 — Beduinen, der einen anderen halb tot geschlagen hatte und nachher dem mächtigen Muhammed ed-Diäb Schutz : Als suchte. der am Zell <1< s Mißhandelten vorüberging, stieß Fluch gegen ihn aus, indem er ausrief: »Gott verfluche deinen Vater!« Der Verwundete mußte diesen Fluch damit büßen, daß er Und auch seine Ansprüche auf den anderen fallen lassen mußte. l beltäter eines Tage- dieser einen war eine edelmütige Vergünstigung von dies hätte das Haus Muhammeds. Seiten des Betreffenden zerstören können, um Er seinen Schütz- So Oft wird der Fluch gegen die Mutter gerichtet. ling zu schützen. an der schon öfters angeführten Stelle I. Sam. 20, 30. Man sagt: »Du Sohn einer unbeschnittenen Frau« (Reste 176*. Al-'Abbäs wird damit verhöhnt, wurde«, d. Sohn einer Frau, war Sklavin (HiS. 858, 17). er sei h. »der die von Schafen gesäugt Ein Fluch hat größere oder kleinere Wirkungsfähigkeit, dem die ihn aussprechende Persönlichkeit Bileam holen, geistige Kräfte besitzt. Balak zu verfluchen, weil er in dem Rufe besonderer ließ mehr um je oder nach- wenij 1 r die Israeliten Verfluchungsfähigkeit Dies kann nichts Ungewöhnliches gewesen sein, denn es gibt stand. dafür eine feste Bezahlung (Num. 22, aus Hiob 7); 3, 8 scheint hervorzugehen, daß die »Tagesflucher« eine Art Zunft bildeten '). Knaben, die ihn verspotten, hat sogleich die Folge, daß einige Bärinnen herauskommen und sie zerreißen Bei den Arabern hören wir auch von (2. Reg. 2, 24, vgl. 6, 16). .Männern, die sich in dieser Hinsicht auszeichnen. So Sa'd b. Abi Wakkäs [Reste 248 Aber der große Meister der Verfluchung ist der Prophet selbst, obwohl er es von sich wies, ein la"än zu sein. »Wenn Elisas Verfluchung der — . der Prophet euch flucht, flucht euch Allah mit seinem Fluche«, heißt H Durch seinen Fluch hemmt er das Pferd seines VerEr flucht Nadr b. al-Härit. der das Dokument, durch welches seine Familie exkludiert wird, geschrieben hat; und sofort ist einer von Xadrs Fingern verdorrt (H s. 230, 18). Diese Fä! igkeit konnte ihm lästig werden, wie z. B. als er vom Zorne hingerissen dem Freigelassenen der 'A'isa zurief: »Allah haue dir die Hand ab !« Muhammed bat dann worauf die Hand sofort leblos herabhing. der Fluch in Segen verAllah, seine Fähigkeit so zu regulieren, daß es i 5. 989, 9. folgers (oben S. 90). i wandelt wurde, wenn er ihn gegen einen Gläubigen richtete Oft schickte der Prophet seine Feinde in den 234). Fluch. Der Tod Abu Gahls und ) Gunkels Auffassung "on QV ndet {Schöpjung u. Chaos p. 59)> dreier anderer hervorragenden als jäm = C, (W ä k. Tod durch einen Häupt- Meer, scheint mir nicht genügend — 94 — Badr rührte von einem Fluche her, den Muhammed einmal in (Buh. III k.manäkib al-ansär Nr. 29). Ähnlich verhielt es sich mit 'Ukba l). abi Mu'ait, der Spottverse gegen ihn gedichtet hatte, und gleichfalls bei Badr fiel (W ä k. 58). Die beiden, die ihn bei Uhud verwundeten, starben im selben Jahre infolge seiner Verfluchung (W a k. 117). Muhallam b. Gutäma starb sieben Tage, nachdem der Prophet ihn verflucht hatte, und die Erde weigerte sich ihn aufzunehmen ( II 5. 989, 2 ff. Der Fluch ist in diesem Falle durch die dreimalige Wiederholung verstärkt). Der Prophet pflegte linge bei Mi kka gegen sie ausstieß i deshalb seine Schlachten mit einer Verfluchung des Feindes einzuleiten. Unter dem, wovor Allah die Gläubigen geschützt hat, wird genannt »daß euer Prophet euch flucht, so daß ihr sterbet« 1 ). Dieselbe Kraft hat sein Segen. Einen solchen spricht er über ein müdes Kamel aus; es wird sofort gestärkt und läuft schneller k. al-gihäd, sM'wissen bäb Umständen So zu sprechen. am 14 Marterpfahl f.; 113). 642, 4; als anderen (B u die hing Todesstunde. und h. gewöhnliche Menschen haben unter eine besondere Fähigkeit, wirkungskräftige in der Wäk. Auch seine 159; vgl. S. 77). Henker Im So z. Worte B. Hubaib, als er verfluchte (H i S. 641, A. T. haben wir keine Bei- von Segnungen, die von dem Sterbenden oder von dem, der dem Tode nahe ist, ausgesprochen werden {Gen. 27, 10 ff. 47, 7. 10; 48, 8 ff. 49, I ff.). Auf den Auftrag des Sterbenden wird deshalb besonderes Gewicht gelegt Eine ähnliche Bedeutung wird dem (1. Reg. 2, I 9; Hiä. 832, n). Worte des gebärenden Weibes beigemessen (i. Sam. 4, 21); Man betrachtet das, was sie in der Geburtsstunde sagt, als Omen und benennt das Kind darnach (Gen. 29, 32 ff. 35, 18). Die Kraft, die der Mann zur Verfluchung braucht, kann ihm von dem Ort, auf welchem er sie ausspricht, mitgeteilt werden. Es ist deshalb nicht gleichgültig, wo ein Fluch ausgesprochen wird. Da Bileam die Israeliten von Bamot-Ba'al aus nicht verfluchen kann, fordert ihn Balak auf, es auf einem anderen Ort zu versuchen, zuerst auf Pisga (Num. 23, 14), dann auf Pe'or (23, 28). Der Fluch gegen einen unent- spiele dieser Art, aber entsprechende Beispiele ; ; — — ; deckten Verbrecher wird vor — Die offizielle stattfand, Ag. X wurde 107, 31). dem Altar ausgesprochen (i. Reg. 8, 31). Verfluchung, die unter den Umaijaden gegen 'Ali in der An Moschee vorgenommen (z. B. T a b. II 12, 4 f.; derselben Stelle wird die gegenseitige Verfluchung, welche Eheleute bei der Beschuldigung der Untreue gegen einander aussprechen, und von welcher später die Rede sein wird, vorgenommen ') Siehe Goldziher: Die Zähiriten p. 33 Anm. 2. — (Buh. I grunde, wenn man bäb 44) k. al-salåt. Eine ähnliche Vorstellung '). sich bei einer richtet; dies tat der — 95 liegt zu- Verfluchung gegen die Ka'ba Prophet (Buh. III År. als kibla al-magäzT, bäb 7); das- b. 'Umar und einige Leute aus Higäz. als sie (Tab. II 158, 20). Die Wirkung war allerdings, daß 'Abdallah am Finger ein Geschwür bekam. 'Abdallah selbe tat Zijäd verfluchten Dieselbe Kraft, Opfer kommt 25. 29 Wie ist, so auch die der Zeiten. Anschluß verfluchte seine Feinde im an den Gottesdienst die Kraft der Orte verschieden im Monat Ramadan, der dafür besonders geeignet war Man kann Wenn Männer Tat, durch die dadurch, daß auch dadurch, daß welche sich bei man will (vgl. ihnen sagt: als so geschieht das nicht 66), Männer »Ihr seid keine sondern !« Die Mekkaner, wurden von den mitselber Frauen (Wäk. 128). wären Mann sie nahm einem das Schwert Hand (W ä k. 129). Es wird ins Gesicht, ab und gab ihm dafür eine Spindel ein verfluchen. deshalb ihrer Feiglinge betrugen, als Aimän warf ihnen Erde wenn S. ). sie wie Weiber behandelt werden. sie Uhud gezogenen Frauen geschminkt, erzählt, daß, und man 2 Wort nicht bloß durch das sich feige gezeigt haben, männlichen Ehre berauben Urara 22, 40; f.). Muhammed allein Deshalb Verbindung mit Opfer vor {Niim. die Verfluchung in 14. wird durch das der Ort dauernd besitzt, die für eine kürzere Weile hervorgebracht (vgl. S. 27). in die unter den Banü-1-Härit sich feige zeigte, Weiber nicht vor ihm verschleierten {Harn. 25, 4 f.). hat bestimmte Gesten, um jemandem den Fluch beizubringen. Jes. 57, 4 wird getadelt, daß man den Mund aufsperrt und die Zunge hinausstreckt; 58, 9 erwähnt das »Zeigen mit den Fingern« 3). Auf den Hinterkopf jemandes zeigen ist dasselbe wie ihn für einen Verräter zu erklären, heißt es Harn. 629 (Schol. zu Vers 2). Der Prophet deutet auf drei seiner Feinde in Mekka, was deren Tod zur Folge hat (His. 272. 14 f.); als er auf die Götzen in der Ka'ba sich die Man ') (*^~^») Diese ,-,L}C*J»J sein. —XJjij bei der J ) die Zeit mandüb (anempfohlen). Es muß eine große Moschee Die geeignetsten Stellen sind: in der Moschee zu Mekka zwischen --TJ1 unl »Ji*^i, das sogenannte lem ist ä_SVo Goldziher nach der . « t*U, in Medina auf »die Ifibla der Propheten« in der Nöldehe-Festschrijt falät al-'asr am I dem Minbar (Bägüri p. 323; vgl. Freitag dafür geeignet (B des Propheten, in Jerusa- II 169). Abk. ägü rl I Am p. 32. II 169). Das besten ist 'r ist •!»'' oh* 3) Es steht parallel mit »böse Rede« a. d. e. S. und iltSl'D a. d. a. (Proceedings oj Ihe Soc. oj Bibl. Archaealogy 1901, p. 130) will dieses oder ähnlichem wiedergeben. Andere ändern den Text in i"II3C S. Boissier Wort mit »Zauberstab« - 96 deutet, m fall- 1 1 i ^. 825, Dieser Gestus 5 ist an viel Goldziher hat deren Kr kann mit der ganzen Hand eine große Menge zusammengestellt oder nur mit dem Finger ausgeführt werden 2 ). Es ist oben dargestellt Stellen in der arabischen Literatur bezeugt. ' . werden, wie die »Potenz« des .Mannes durch Berührung auf einen anderen übertragen werden kann. Durch das Ausstrecken der Hand man oder des Fingers erreicht dasselbe wie durch direkte Berührung. So kann man sich Besessenheit dadurch zuziehen, daß man auf ein ig, von dem Besessenheit ausströmt, zeigt; so Stirpu IT, 7. 8S III l6 4). Andererseits kann man auch den Fluch sowohl durch Zei mit dem Finger oder der Hand wie durch Berührung übertragen. Je nach den Umständen kann man sich natürlich auch auf diese Weise Segen zuziehen. Es heißt in einer Beschwörung: »Es sei der Mann, den ich berühre, ein Glücklicher .... es werde auf meinen Rücken mit dem Finger eines Glücklichen gedeutet« 5). So verstehen vir, wie das Deuten mit dem Finger sowohl bei der Verfluchung wie bei dem Gebet 6 ), in welchem man mit wohlwollenden Mächten Verbindung zu erlangen wünscht, statthaben kann. Num. 12, 14 heißt daß, es, sicht spuckt, sie sieben wenn Tage lang Behandlungsweise wird Deut. weigert, seiner Pflicht, die \\ ein die 25, 9 Vater seiner Tochter ins Ge- Schmach Eine ähnliche trägt. Wenn jemand erwähnt: sich itwe des verstorbenen Bruders zu heiraten. soll sie zu ihm gehen, ihm ins Gesicht spucken, die Sanvon seinem Fuße abziehen und sagen: »So ergeht es dem, der die Familie seines Bruders nicht aufbaut». V. 10 fügt hinzu, daß sein Geschlecht als »das Geschlecht des Sandalenlosen« gezeichnet werden zu genügen, dale Dieses Abziehen der Sandale bringt soll. man gewöhnlich mit der schon daß der Käufer eines Feldes vom Verkäufer eine Sandale bekommt, in Verbindung. Mit diesem Vorgang hat es jedoch nichts zu tun; es findet doch hier kein Kauf statt Daraus, daß sie auf ihn spuckt, sowie aus V. IO geht deutlich hervor, daß es sich hier um einen Fluch handelt. Sie macht ihn damit ehrlos. Daß das Aberwähnten Sitte, ! ZDMG : ) 3) 4) ') den ich L p. 495 f.; Nöldeke-Festschrift p. 320 ff.; Er wird sogar äiLcXJ! und io»^_w-l genannt, ubäna taräsu. Abh. Lis. I p. 55 XVIII f. p. 283. fätä taräsu. Thompson: The jetzt Tu. übersetzt V. devils p. 28, 279. 2S3. berühre, gesegnet. Darnach sollte der 2-<): Anrufende Es werde der Mann, selbst durch Berührung das Glück auf einen anderen übertragen; aber auf diese Weise würde die Stelle gänzlich aus dem Zusammenhang 6 rend ) Goldziher man in herausfallen. ZDMGL p. 495 f. Man in der letzten in !<.?-Stellung sitzt. streckt den Finger Vgl. auch Abh. II p. bei der saiäi aus. CV f. wäh- ;: — — 97 ziehen von Sandalen in der Tat dies bedeuten kann, dalen ab!« 1 ersichtlich. ) bedeuten: steller aus der ara- ist »Gott lösche sein Licht und ziehe ihm die San- bischen Fluchformel: Dies soll nach dem betreffenden Schrift- mache aus ihm einen Blinden und einen »Gott Krüppel«. Abziehen der Sandale bekommt LS dadurch seine Be- vielleicht deutung, daß es zur Ehre des Mannes gehört, wie gewöhnliche, normale gekleidet zu sein *). Eine Änderung der normalen Kleidung bringt den Betreffenden in den Zustand des Fluches. Das Menschen auch für die Frisur. gilt Ein Dichter nennt hypothetischen in einer Selbstverfluchung neben seinem eigenen und seines Sohnes Tod, daß Unordnung geraten sollen, nachdem sie gesalbt 3) Als Ämir für seinen erschlagenen Bruder 'Amr b. al-Hadraml keine Sühne erhalten konnte, rief er wie ein Schutzloser um Hilfe, indem er sich entblößte, Erde auf sich streute und schrie: Weh um 'Amr (His. 442, 8; \V ä k. 52). Er kennzeichnet Locken seine Harn. sind in c 252). ! sich dadurch als einen Verfluchten, der in seinem Stamme keine Zu- Hier kann an die Behandlung, die den Gesandten Davids flucht hat. von Seiten des ließ ihnen den Bart halb abscheren und die Kleider unten halb ab- Ammoniterkönigs zuteil wurde, erinnert werden: er Der Aussätzige soll seine Kleider zerreißen, Bart verhüllen, die Haare ungepflegt lassen und ausrufen Unrein! Unrein! Lev. 13, 45). Dadurch gibt er zu wissen, daß er sich im Verfluchungszustande befindet, und man kann ihm entgehen. Tamar streut Asche auf ihr Haupt und zerreißt ihr Kleid, als Amnon ihre Ehre geraubt hat (2. Sam. 13, 19). Überhaupt pflegt der, den ein Unglück trifft, seine Kleider zu zerreißen und eventuell härenes Zeug pW) anzuziehen. So Gen. 37. 29; 44, 13; Jos. 7, 6; 2. Sam. 13. 31 schneiden Sam. (2. 10, 4). seinen 1. Reg. 21, 27; Eine ') : ) Reg. 2. 5, 8; 30 usw. Elephantinepap. 6, und trinkt nicht besonders wirksames salbt sich nicht Al-Mustairaj Die Sandale Berührung mit Wein Mittel, den S. 53 Anm. allerlei 1) 15. 1. 20. M; 20j. 1, jemandem zu fluchen, ist, II p. 699. ist ein besonders notwendiges Klcidungstück, da Schmutz schützt. Eben deshalb wird etwas Schmutziges, Verächtliches betrachtet oben \\b<.\. und muß an einem Abessiniern der (vgl. Vahuda heiligen Orte abgezogen Bund zwischen den Verwandten sie vor der direkten die Sandale andererseits als in der N öldekejestschrift und 3, 5). Wenn bei werden {Ex. der Braut und des Bräutigams geschlossen wird, ziehen alle die Schuhe aus (Littmann: Princeton Expedition II p. 125). 3) Lies ..L?Ofür ...L?, vgl. Nöldeke: besonderem Maße das Kennzeichen des abgeschnitten, und der Peil ersen, Der Kid Mann schwört freien Delectus p. 46, 16. Mannes. bei ihnen, bei den Semiten. Die Stirnlocken sind in Den Kriegsgefangenen werden Dozy: Supplement II 352 y b. sie 98 man Staub daß oder Kies gegen den sonders gegen sein Haupt. Muhammed Betreffenden be- wirft, Die Beispiele dafür sind zahlreich ' Als . Mekka die 36. Sure \ ;en hat, wirft er Staub auf die Hakim b. Hizäm war damals zugegen, aber in Häupter der KuraiSiten. dem Verderben (Wäk. er entging »lücklich menge Badr bei Wä k. 58 ; vgl. Sur. 8, 17: Andere sie, ohne Allah warf es« 1 18 326, (hier ruft es Blindheit hervor); ff.; Tab. 745; 5 ff. ). II 88. 6; 115, von Mu'ta und riefen: 'Amr bestreute 7. oben erwähnten Gelegenheit linge (W i 798, 5. ! i 358, 17: sich sie 559. 20 ff.; mit Erde bei der die Leute mit Staub dem Kriegspfade Ihr seid auf und 3), sich Als die geschlagenen Flücht- ä k. 52). zurückkehrten, bewarfen »Ihr Flüchtlinge geflüchtet!« (H Als das Handge- und umzusehen (H 5. »Nicht du warfst, als du warfst, sondern Beispiele sind: His. 277. II; 285, sprach dazu eine Verfluchung; da flohen 445; 51). anfing, warf der Prophet Kies gegen den Feind Allahs einer der Geretteten bedauert, mit den anderen »bestaubten« {mutagabbirbt; zurückgelassen worden zu sein (His. 801, 17); das Wort »bestaubt« bedeutet hier so viel wie verAls ein flucht. fallene beklagt, Mann sich über das Jammern der Weiber um Gesagt Muhammed, er solle Staub in ihren Mund werfen, 796 f.). Als Hind, die Frau Hubairas, wünscht Hubaira sie für den Fall, daß sie auf einen hohen Berg hinauf, »dessen mit dem Geschlecht bricht Feuchtigkeit sich als trockener Staub gesammelt hat« (H §. 828, 14). aber ablehnt (H was er zum Islam übergetreten i 5. — ist, — i Auch gegen Sachen wirkt die Geste. Als der Prophet gegen eines der festen Gebäude in Haibar Kies warf, wankte es und sank in die (W Erde ä k. 276). Der Beiname seinen Feinden dem Staube« muß von und »der Verfluchte« bedeuten. Es wird 3) daß er einmal auf dem Erdboden schlafend geabü taräb »der mit 'Alis stammen eine Legende erzählt, und daß der Prophet ihn deswegen abü tur ab genannt habe; führt die Benennung darauf zurück, daß er die Gewohnheit gehabt habe, wenn er Fätima zürnte, Staub auf seinen Kopf zu legen anstatt zu schelten (H i 5. 422, 13 f.) 4). Aber der Name wird immer von der gegnerischen Partei als Schimpfname ge- legen, man oder braucht, ') z. B. Tab. Vgl. Reste 250 ) als hier Vgl. den oben aus H i s. Sein Anhänger, Hugr, 11. und Goldzther Staubes teilweise anders 3 II 89, in aufgefaßt ZDMG 5S7 ff. (wo die Bedeutung des ist). 989, 9 zitierten Spruch. Das wird auch von Nöldeke {ZDMG LII Muhammeds Liv p. 244 Anm. 2. 4) Eine dritte Tradition führt Nöldeke a. a. 3) XLII behauptete p. 29 f.) 0. an. geltend gemacht. Vgl. Buhl: — 99 Zijäd gegenüber den abü turäb nicht zu kennen, sondern nur abü -Hasan und riusain (T a b. II 129), und die Anhänger 'Alis werden von den Gegnern al-turabijja genannt (z. B. Tab. II 136, 16) J ). Die Unseligen beim jüngsten Gericht haben staubbedeckte, schmutzige Gesichter (Sur. 80, 40 f.;. Wenn jemand als Blutzeuge fällt, dann wischen seine beiden Genossinnen unter den Huris den Staub von seinem 1 — und sagen: »Allah bestaube das Gesicht Gesicht dessen, der dich be- staubt hat, und töte denjenigen, der dich getötet hat« (H Iblis legt Asche auf die Gesichter der Waisen, damit hassen 2 ) wenn B. z. Gaz äl I Gazäll: ) Name ohne Bedenken gebraucht, sogar als ehrende Abü Bakr, abü Hafs, abü 'Amr und Sammlung von Sabri p. 529). mukäSafal al-£ulüb, Bulaq 1300, Bezeichnung für das Nichtswürdige, Elende. Tarafa sie die vier ersten Chalifen: abü Turäb benennt (al-kaivä'id al-'aiara in der 2 f.). 5. ). Später wird allerdings der Kunje, 770, 7 Menschen i die sagt 4,54: si_o«jt Oft p. 41 ist Staub wird daher eine infra. und ^s-i}, »ich sah Elende, Arme«, _jU Armut zu denken. besonders an so heißt es im * o - K ! I rän (90, 16) »einen armen bestaubten« (Xj-X/O Wer 22},). 222); daher das Adj. <w> JJ gewöhnliche Fluchformel haben soll, I 222), oder bei licher ist sodann »KXj oO-J, man dann auch i_ajJU1j einer anderen *j i«_J„^X«i *.>»SJ die uns o in der 5-Jte Äc, er den Namen VI in ä (Lisän Eine sein«. Als geworden ist. U j' 290) oder aJ Vereinigung auch bei »Xju begegnet — - y Diese (ibd.). Lj! ^S iiVj (Harn. 579; Lisän Bezeichnung für Staub: -äc. ä-ic vorüberging, veränderte Lisän (vgl. bekommen welche der Prophet selbst ausgesprochen v_j1.XjI , * Äj.^ic, »bedürftigen« und das Verbum v—J-j »arm und nichtswürdig und qualitativen Sinnes, lichen h. dafür auch ii\^*j \ü«j -j, das eine Redeform wie Als Fluch verwendet (Lisän d. 13), etwas sucht, aber nicht findet, hat nur »Staub« in die Hände ist, Muhammed eines ist äußer- noch deut- an dem Orte - .»irt.*> c (vgl. 5. 7&f.). Die Formen süo.sLc, - o XjjLe (und dazu Spielformen wie ÄJJÜ, o«.jjü usw.) werden Bedeutung »abscheulich, häßlich, schändlich« (= 0.j-»j>) gebraucht sl^o) »ein abscheuliches Weib«, und sagt als Adj. Man man c>o-åjuivon einem Manne, so sagt bezeich- net dies ihn als jemanden, der »seine Sache in schändlicher Weise durchsetzt« (Lisän 260. 263). ø-2pwt Ginnen« einen (vgl. ^yt o^jjLc, Baidäwi Eigennamen gemacht. »einen Stein in seinen St.) z. ( Sur - 2 7. VI 39) bedeutet mithin: »Ein Schuft unter den Daraus hat man dann (in auch sonst üblicher Weise) Dieselbe Rolle wie der Staub, spielt der Stein. Man sagt Mund«, ferner ÜA>o»j jj »Staub und Stein für ihn« (Lis. im Hadit erklärt: Das Kind gehört dem Bett, und der La j" I222); so wird auch die Stelle 7* 5 — Im uns begegnet T. A. Num. 13). ähnlicher ein und Staub gegen David, Stein — 100 ihn er als Brauch. 17 wird in das »Fluchwasser«, das die 5, warf Sim'I Sam. 16, des Ehebruchs ver- verfluchte 2. Frau trinken muß, Staub geworfen. Der Elende, der sich Verstoßener und wie die Fule in den Ruinen fühlt, drückt ein wie seine Not mit den Worten aus, daß er »Staub als Brot ißt« 'Psalm dächtigt' 102, IO). Wenn essen so soll, die Schlange der Verfluchung Gen. 3. 14 zufolge Staub Als Hiob das somit ein besonders starker Fluch. ist Unglück betroffen ist, Asche auf das Haupt Asche [Hiob sitzt er in der Sam. (2. Jes. 58, 5; Jer. 6, 26; Jon. 3, 13, J 19) 6; Thren. ); 2, 2. Tamar 8). können ferner vom streut Stellen wie 16; Esth. 4, I; Dan. 9. 3. erwähnt werden. Bei den Assyrer n wird Staub bei Beschwörungen verwendet, z Aber der Ausdruck »Staub essen« kommt z. B. Maqlu p. 106, 64 ). Im Totenreich auch direkt als Bezeichnung für den Fluch vor 3). Arabern »das staubreiel c« Grab bei den auch das wie ißt man ///, Auch ist 4). Wenn Abessiniern lautet ein heißt, daß das Gesicht mit bei den es so hat das darin seinen Grund, auch der Schmach daß Fluch »Iß Staub : !« Staub bedeckt wird, es der Sitz der Ehre und deswi Wenn jemand seine Ehre unangetastet weiß; hat man die Ehre verloren, so ist das ist 6 ). besitzt, ist sein Gesicht Das Gesicht weiß machen bedeutet deshalb jemanz. B. Tab. III 32, vgl. II 17, 20, es schwarz machen das Gegenteil. Deshalb ist eine häufig vorkommende Form der Verfluchung, jemandem zu wünschen, daß sein Gesicht schwarz Gesicht schwarz. dem seineEhre Hure der Stein wiedergeben, (Lis. VI 290). Dann verstehen wir die Bedeutung der Steinigung, und ebenso daß »der gesteinigte Satan« dasselbe 16, 100; 3S, »lästern« ") "ISN 9, in 78:81,25). Das arabische Wort ist wie »der verfluchte« (Sur. für »steinigen« bedeutetet im 3, 31; 15, 17. Äthiopischen (s. Dillmann s. v. ragama). Jastrow (Journal oj the Amer. Orient. Soc. XX 1S99, p. 133 ff.) verändert hier "Ni3 oder liest "ISN und übersetzt: »den Kopfschmuck abnehmen«, vgl. Judith I. 2 ) 3) Vgl. Boissier in Proc. oj the Soc. 0/ Bibl. Arch. 1901, p. 114 So in dem unten zu besprechenden Mati'ilu-Vertrag; 1905, 490 4) So kann man wohl H i §.837, hat« er ruhig liegt 1 ,Loüi ^S (= l>UJI *-Jac Lisän und nicht wegfliegt (Lis. 5) Litt mann: Publications 6 Tab. ) Streck in OLZ f. »der viele Gäste wenn 6f. vgl. ferner III 170, 13 f. 1. oj the Princeton übersetzen, in Analogie XX 78. Li wird zujUJt ^jÜ vom Staub gesagt, c). Expedition Nr. 124, 26; 360. Die Strafe der abtrünnigen Israeliten ist eine Beschämung Deshalb verhüllt der Trauernde sein Gesicht (2. .Som. 19, 5) ebenso wie der Verfluchte Jer. 14, 3, und dem zum Tode Verurteilten wird das Gesicht ihrer Gesichter (Jer. 7, iq). verhüllt (Est. 7, S). — werde (Jaussen 202). wenn mögen häßlich werden«, »Ihre Gesichter der Prophet, als er bei Badr K.ilaba sagt, — 101 (H den Feind verflucht, i 5. sagt 445, 15) der die Frauen der Kurais geschmäht sie al-'Ar^i, schwarz machen (Atj: 1 155, 1); dies ihm zuruft und Steine gegen ihn wirft. 'Antara hat, begegnet, wolle sie sein Gesicht tut sie dadurch, kennt (22, 4) daß gewisse Feuerherd. ein sie schwarz Gesichter deren Leute, wie sind und dadurch unzüchtiger Die Gesichter ehrloser Frauen werden geschwärzt (H i §. 393, 20). In einem Trauergedicht es, daß die Gesichter der Ansären vor Trauer über den Propheten heißt über seine Person schwarz geworden sind (H weise hängt dies damit zusammen, daß i §. 1 1025, 7) Möglicher- ). man den Staub als Sitz des Fluches betrachtet, so daß das »schwarze Gesicht« eigentlich das mit Erde beschmierte wäre *). Der Ausdruck »das Gesicht weiß machen« wäre dann davon abgeleitet. Es liegt auf der Hand, daß eine auffallende Ähnlichkeit besteht zwischen den erwähnten Verfluchungszeremonien und den Handlungen, die bei einem Todesfall ausgeführt werden. Das Abschneiden des Bartes, das Zerreißen des Kleides, das Ritzen der Haut, Vorgänge schon die in Jer. 41. wir als Verfluchungszeremonien der Kleider anläßlich reißen Sam. 4, 12; nicht (2. Sam. 14. 2; vor 14. 2. (i. 1 eines Sam. I, II 2. ; (2. streut Staub auf das Sam. Haare ab verhüllt den Körper Kopf (2. 1. Mich. 15. 30; Jes. 20, 2; vgl. Haupt Hes. 27, 30; Mich. 13. 32; (Jos. 7. 6; 10; Thren. Sam. 15. man Jer. 41, 5); Jes. 61. 3). schert die Jes. 15. 2; Jer. 7. 29; 16. 6; 41. 5; 48. 37: ; geht ohne Sandalen Man erwähnt werden, haben kennen gelernt. Das ZerTodesfalles kommt im A. T. oft als Trauersitten 5 3. 1. 2, Sam. 10; 30; 19, 5); 4. salbt sich (Lev. 21. 5; Deut. 1, 16; Hiob Hes. 24. 12; 2. 1, 20), Man 17). Sam. 1, 2; His. 763, 6; Wäk. 74 man verstümmelt seinen . (Lev. 19, 28; 21. 5: Deut. 14. i; Jer. 16. 6; 41, 5; 47, 5; 48, 37 . Sitten erkennen wir wieder als Verfluchungsriten. Bis- weilen läßt es sich sehr schwer entscheiden, ob eine derartige Hand- Alle diese lung sich auf den Fluch oder den Tod bezieht, 21, 29; 2. Reg. 6, 30. z. B. Jos. 7. 6; 1. Reg. Diese innige Verbindung zwischen Fluchsitten und Todessitten kann uns nicht wundernehmen, denn wir haben gesehen, daß der Fluch in seiner äußersten Form eben der Tod ist. Die verschiedenen Versuche, die Trauersitten zu erklären, haben nur ') Vgl. D ALM an: Palästinischer Diwan, p. 319: Trauernde Witwen schwärzen ihre Gesichter. : ) 3) es auch, daß der mit dem schwarzen Gesicht im Gegensatz zum hellfarbigen, freien Mann. für die Assyrer Zimmern i. KATi p. 603. Möglich wäre sklave wäre, Vgl. urspr. der Neger- - — teilweise durchgeführt werden können wenn wir verstehen wir, 102 sie als — Die meisten Trau '). zum Fluche gehörig betrachten; denn Aber wir haben gesehen, daß sie hier ihre natürliche Erklärung finden. dann entsteht die Frage: Warum setzt sich derjenige, der einen Verwandten verloren hat, in den Fluchzustand? Vielleicht werden vir durch eine Überlieferung von 'Abdallah b. 'L'mar auf die rechte Spur geleitet. Er erzählt: »Der Prophet sagte: Betretet nicht diese durch Strafe gerichteten Stellen, es sei denn, daß ihr weint. Wenn ihr nicht weint, dann sollt ihr sie nicht betreten, daß euch nicht das, was sie getroffen hat, treffe« 2 Die bestraften Orte sind solche, über welchen ). Gehen sie dort hinein, so werden sie vom Fluche infiziert. Aber wer sich in einem dem Fluche entsprechenden Zustande befindet, nimmt vom Fluch keinen Schaden. Er ist gegen ihn vakziniert. Beim Todesfall ist der Fluch in der Familie zu Hause und strahlt vom Gestorbenen aus. Indem man sich selbst in den Fluch zustand versetzt, wehrt man sich gegen schädlichen Einfluß. Auf ähnliche Weise können wir dann auch einen von Goldziher 3) mitgeteilten Ritus verstehen: Der schmähende Dichter salbt bloß die eine Seite seines Haupthaares, läßt seinen Mantel schlaff herabhängen und nur einen Fuß mit der Sandale versehen. Er macht sich dadurch unzugänglich für das Schmähen des Gegners und wehrt sich gegen den Rückschlag seines eigenen Fluches. Denn, wie schon dargestellt, wer nicht normal angezogen ist, hat sich außerhalb des Normalen und dadurch der Fluch weilt. in den Fluchzustand gesetzt. Jastrow (Journal of the American Orient. Soc. XX 1S99, p. 133 ff., vgl. ZAW 29 und ZAW 1902 p. 117 ff.) will für einen Teil der Sitten eine ganz zufällige Veranlassung geltend machen. Das Streuen der Erde auf den Kopf käme daher, daß die Verwandten ursprünglich Erde zum Grab in einem Korb auf dem Kopf trugen, und das Trauerkleid auf der Lende wäre ihre Arbeitstracht bei dieser Gelegenheit. Er weist dafür ') XXI p. 23 — auf die bildliche Darstellung auf der Geierstele hin. wäre vom Feueropfer herzuleiten. tümlich wäre es doch auch, rein äußerliche wenn Herkunft hätte. Aber ein so Der Gebrauch von Asche statt die Todesopfer sind nicht Feueropfer. allgemeiner Gebrauch eine solche Schwally (Das Leben nach dem sucht die Erklärung für die Sitten im Seelenkult. Auf diese Erde Eigenzufällige, Tode, Gießen 1S92) Weise lassen sich natürlich die Todesopfer erklären, die anderen Sitten aber nur gekünstelt. Man muß daran fest- Das Verhältnis des Semiten zu dem Toten ist durch einen doppelten Gesichtspunkt bestimmt: Durch den Wunsch, die Verbindung mit ihm zu bewahren, und die Furcht, daß er schaden könne. (So auch E. Aurelius: Föreställningar 1 Israel om de döda och iilståndet efter dåden, Uppsala 1907, halten, p. daß verschiedene Motive zugrunde liegen können. 140). •) Buh. 3) Siehe Abk. k. al-salåt, nr. 53. I p. 46. V. Der Die hypothetische Verfluchung. Fluch wirkt nicht unsere Naturgesetze. nach Man kann mechanischen Gesetzen, so seine Wirkung deshalb von wie ge- Bedingungen abhängig machen. Diese Vorstellung scheint uns allerdings nicht mit der oben erwähnten von der absoluten Wirkung des Fluches zu harmonieren. Uns genügt aber, daß die Semiten beide Vorstellungen haben ohne einen Widerspruch zu empfinden. Die Vorstellung von der bedingten Wirkung des Fluches ist höchst wichtig; denn sie macht aus ihm ein brauchbares Hilfsmittel auf dem Gebiete des Rechtslebens, und zwar in zwei Formen, einerseits da, wo ein Verbrechen begangen ist, um die Wahrheit festzustellen, andererseits um einem künftigen Verbrechen vorzubeugen I ). Das erste kann wieder in zweifacher Form stattfinden: Entweder weiß man, daß das Verbrechen begangen ist; man sucht dann durch den Fluch den Verbrecher zu finden. Oder man hat eine Person im Verdacht und stellt dann wissen durch den Fluch Bei den fest, ob der Betreffende schuldig Israeliten sprach man vor dem ist oder nicht. Altar einen Fluch gegen den unbekannten Verbrecher aus, der dann durch diesen Fluch wurde (i. Reg. 8, 31) 2 ). Wahrscheinlich hegte man die daß der so entladene Fluch sich von dem Täter auf die Zeugen und Mitschuldigen verbreite und auch sie treffe, wenn sie ihr Wissen nicht offenbarten. Doch kann diese Wirkung auch daher kommen, daß sie in der Fluchformel miterwähnt sind. Andererseits werden sie jedoch nicht so stark getroffen, daß sie nicht ebenso wie bei der Berührung von Leichen und anderer Unreinheit durch ein Sündopfer gereinigt werden könnten. Allerdings kann dies (Lev. 5, 3). unangenehm genug sein; man sagt vom Hehler, daß er sich selbst getroffen Vorstellung, 1 haßt, da er den Fluch hört, ohne (den Täter) anzuzeigen (Prov. 29, 24). *) z. B. : 2 ) Natürlich kann es auch gebraucht werden, wähnten Fälle handelt, da Rede zu sein scheint. 3) um etwasErwünschtes hervorzubringen, »Gott strafe dich, wenn du Mälik nicht ertappst« (T ab. III 119, 3). Doch ist es nicht ganz sicher, ob es sich hier nicht um den zweiten der oben er- Dagegen ihn nicht sühnen. gilt dies in V. 32 nicht vom von Beteiligten, die vor Täter; er wird dem vom Fluch Gericht erscheinen, die zentral getroffen und kann : — Vrab Bei den e r man heutzutage den Fluch prii hl n — 104 über den- der etwas von einem Kamel oder einem anderen fortge- jeni laufenen Tier weiß, es aber verschweigt (Musil 288 ler \ I f.) '). erdacht gegen eine bestimmte Person kann durch einen ein- fachen Fluch bestätigt oder aufgehoben werden. erwähnt Goldziher (Abh. I 34 p. f. ; Ein Beispiel dafür »Wenn es heißt da: er (DiSa) seine mache ihm vor seinem Auge eine weiter Pustel, die immer an ihm fresse, bis daß er ins Grab gelangt (daran stirbt).« Kurz nachher starb Dlsa. -- Man kann aber auch Missetat wirklich begangen hat, so sorgfältiger vorgehen, übertragt, was schuldig, so wirkt der Fluch, Vorgang man indem z. B. den Fluch auf irgend etwas die verdächtige Person essen O ist ein r d a 1 , muß. im anderen Falle 2 ein Gottesurteil Ist der Betreffende er wirkungslos. ist Dieser ). Ein typisches Beispiel dafür findet sich im A. T. Num. 5. Ilff. Wenn eine Ehefrau ihrem Manne des Ehebruchs verdächtig ist, soll er sie zum Priester mit einem Opfer schicken. Dieser soll sie vor Jahwe stellen; daselbst soll er ihre Hand Er geben. halten, und Darauf soll er das in Haare auflösen und Hand selbst soll in der Wasser zu ihr sagen, er soll wenn sie ihr das ein tönernes Opfer vom Boden Staub unschuldig in Gefäß mit Wasser sei, solle schütten. ihr das Wasser nicht schaden, habe sie sich dagegen vergangen, so solle das Wasser ihren Bauch anschwellen und zu einem Fluch in ihrem ihre Hüfte schwinden Stamme werde 3). lassen, so Die Flüche soll daß sie er auf- dem Wasser, das er in dem Nach Darbringung des Opfers gibt er ihr das Wasser zu trinken, und jetzt zeigt sich die Wirkung: Wird sie vom Fluch getroffen, so kann sie, wie aus V. 28 hervorgeht, keine Kinder mehr gebären 4). Dieser ganze Ritus ist vollkommen klar. Wenn die Haare des Weibes gelöst sind, ist sie nicht mehr die freie, normale Frau, sondern in den Fluchzustand versetzt. Das Wasser im Gefäß wird mit Fluch schreiben und darnach das Geschriebene in Gefäß hat, sich auflösen lassen. gesättigt, teils ') durch den Staub, der hineingetan wird Vgl. die ausführliche Formel, die 5i, V von Landberg: Arabien 1 teils 5<) f. durch mitgeteilt wird. ) Hirzel: Der Eui. Leipzig 1902 will auf Grund des griechischen Materials behaupten, daß der Eid sich rein historisch aus dem Gottesurteil entwickelt hat, und findet das Zwischenglied im Eid beim Styx, der ursprünglich ein Gottesurteil mit Styxwasser gewesen sein soll. 2 ist 3) Vgl. zu diesem Ausdruck 4) Dasselbe 5) Es ist liegt S. 73 f. vermutlich auch in dem Zug, daß kein Gewicht darauf zu legen, daß es Staub (Holzinger zur Stelle). Aller Staub trägt an und ihre Hüfte schwindet. vom Boden fur sich des heiligen Tempels den Fluch in sich. Baentsch los werden die niedergeschriebenen Flüche, die darin aufgelöst der festgestellten Bedingung ist nun das Wasser Unter •). ein Gift, das seine Wirkung ausübt, und sie ist für den Rest ihres Lebens ein verfluchtes Weib mit einem entstellten Körper und ohne Fähigkeit, die normale Funktion des Weibes zu erfüllen (vgl. dafür 2. Sam. 6, 23). Der Vorgang erscheint hier nur sehr wenig im Sinne der Jahwereligion umgebildet. Der einzige Zug, der dafür in Betracht kommen kann, im das Opfer, das Jahwe dargebracht wird. Nicht einmal eine Anrufung Jahwes findet statt. Der Fluch wird in das Wasser hineingelegt und wirkt dort durch eigene Kraft 2 ). Die Umstände, unter welchen man den Fluch anwendet, um eine Handlung zu verhindern, sind höchst mannigfaltig. Gelegentlich des Konfliktes mit Benjamin erklärten die israelitischen Stämme: »Verflucht, wer an Benjamin eine Frau gibt« (Jdc. 21, 18). Saul erklärte denjenigen, der etwas äße, für verflucht (i. Sam. 14, 24); in ähnlicher Weise sagte Jahwe: »Verflucht der Mann, welcher Götzenbilder macht« — usw. (Deut. 2~: eine Stadt, sie denjenigen ausspricht, der tun die As syre r. Kumani und ? * birku und hat, Im Kriege vgl. Jer. 11, 3). indem man sie man den darauf tabtu I (ca. 3 Fluch über und einen Fluch über wieder aufbaut [Jos. Tiglat Pilesar streut bringt vollständig zerstört 6, Dasselbe 26). IIOO) zerstört eine Stadt der Er macht sodann einen . Blitz aus Kupfer, beschreibt darauf die Beute, die er gemacht ein Verbot, die Stadt wieder geln errichteten Haus stellt er aufzubauen. In einem aus Zie- den Blitz auf. (Xowacks Handkomm.) meint, daß der Staub Geschmack beizubringen! lediglich um dem gebraucht wird, Wasser einen eklen *) Diese Methode wird von den Zauberkünstlern vielfach angewandt, siehe z. B. Doutté: Magie et religion p. 2J S : ) Vgl. zum ganzen Vorgang Rob. Smith: Religion p. 138 f. Die Bedeutung von 3) Inschrift Col. VI p. 14 tf. in Wincklers Keilschritttexten. . fablu XVIII King: A>:nals p. pflanze Man nicht festgestellt. ist 4) Er 176. in BIt-Istar Vol. I übersetzt es mit »Salz«. übers.: »memorialtablet«. Dagegen die spitze Lanze (jnubnuUit Ninibs auf. Standarte, die das Eigentumsrecht des Königs dokumentieren wäre, daß Assurnäsiraplu an der Stelle, (p. 63. wo ist hier, daß die Stadt nicht Thcreau-Dangix wohl eher Recht, wenn ist es (Le glaive tonrnoyant in Rei: de nicht unberechtigt Gen. 3, Andrae: Der Ar.u-Adad Tempel vgl. er Streck wo Streck meint, womit zu solle, Surpu III 16. mehr aufgebaut werden l'hist. et de es sei eine errichtet Aber das darf; deshalb hat daß der Fluch dadurch litterat, relig. I ZA. vergleichen den Feind besiegt hat, sein Bild er meint, in dieser sagt, er 69. 73. 87. 99); ebenso Salmanassar II (p. 135. 141. 143. 147. 155 usw.). Charakteristische werde. siehe vergleicht die Annalen Tiglat Pilesars III, Z. 160, 1896, 147 ff.). dargestellt Vielleicht 14 heranzuziehen. Über Abbildungen des Blitzes siehe in Assur, Tafel XXXIV, für Fluch durch den Blitz — Wir haben Gebrauch, der dem hier einen in Num. 5 beschriebenen in einen Gegenstand diesem heraus wirkt. Dieser Zug wird und aus yloniern und Assyrcrn bei der Errichtung von der Fluch entspricht, nämlich daß hineingelegt bei d ich — 106 Man errichtete einen kudurru auf seinem Auf ihm war der Umfang des Besitztums angege! und er enthielt eine Reihe von Flüchen gegen denjenigen, der ihn Dieselbe Sitte ist entfernte und dadurch die Grenze verrückte '). für das A. T. in Jes. 19, 19 f. bezeugt, und ein ähnlicher Vorgang liegl Gen. 31 vor, wo Jakob und Laban einen Malstein (V. 45), 01 nach dem anderen Bericht, einen Steinhaufen (V. 46 f. 48. 51 f.' erDieser Steinhaufe und di richten, und Laban sagt (V. 51 f.): Grenzsteinen, kudurru's. Grundstück. — .Malstein (hier sind beide Quellen vereinigt) sind zwischen Dieser Steinhaufe und der Malstein »Zeuge«, ist mir und cir. »Zeuge«; weder ist darf ich über diesen Steinhaufen hinaus zu dir hinübergehen, noch du über diesen Steinhaufen und diesen Malstein hinaus in bö Selbstverständlich kann die Absicht Absicht zu mir herübergehen. nicht die sein, daß der Stein oder der Steinhaufe etwas bezeugen sollen. ge~J| muß bedeuten »wirksamer Zeuge«, so wie es in der Formel darfst — »Gott ist Zeuge zwischen mir und dir« Gen. 31, 50 was tatsächlich dasselbe bedeutet wie: Gott soll zwischen uns richten (V. 53). Wer unter den angegebenen Umständen den Stein überschreitet, den wird der Fluch treffen. Aber deshalb brauchen wir nicht anzunehmen, daß eine Gottheit im Stein sitzt. Es genügt dabei zu bleiben, daß ein Fluch hineingelegt ist, wie er Num. 5 ins Wasser braucht wird: . gelegt wird. Besonders reichliche Zeugnisse für den abwehrenden Gebrauch des haben wir bei den Babyloniern und Assyrer n. Gebäude werden mit einer Inschrift versehen, die denjenigen, der das Haus verfallen läßt, verflucht 2 ), oder noch häufiger denjenigen, der es Fluches Siehe ') in BA II p. z. III B. KB III p. 162 i'ntcrschied zwischen bab. lonier und gewesen, f.; IV und f. assyr. kudurru's) Assyrer, Leipzig 1907, p. 245 um p. 58 62 f. 72 f. 80 ff. 90 — 47. 98 s. Otto Weber: Du- graben worden sind, fortgeschleppt wurde. eines solchen Gegenstandes (II es, Rawlinson 65 a ferner Belser (auch den Literatur der Baby- wo sie später ausge- — Beschwörung einer Grenze ohne Yermittelung kommt auch Burnaburias von Kardunias hciCt f.; Thema Die vielen Flüche sind nicht kräftig genug zu verhindern, daß ein Teil der Steine nach Elarn, Grenze festsetzten« f. Betreffend Abbildungen und Literatur zu diesem ff. daß 6); vor: sie Von König Busurassur von Assur und »das Gebiet beschwuren (itmu) itmu bedeutet: sie und diese legten darauf einen (hypo- thetisch wirkenden) mamilu, wie es auch Z. 4 heißt: auf dieses Gebiet legten sie sich gegenseitig mamit, vgl. KB B. KB II ») z. I 50 194 f. f., 4. — und den, der erhält, segnet, möglichen allen io7 — im Stand hält, verflucht '). Bei Handlungen wird eine Verfluchung es nicht gerichtlichen gegen denjenigen, der etwas andern Festgesetzten ändert, ausgesprochen. So bei Schenkungsurkunden 2 bei der Ausscheidung eines Gebietes aus einer Provinz 3), bei dem Verkauf eines Feldes 4), wenn ein Sklave dem Tempel geschenkt wird 5), wenn zwei Personen Gütergemeinschaft :, schließen 6 Ein Testator ). ment verändert •) u. v. Siehe A"i3 7), I iff. legt den Fluch über jeden, der sein Testa- usw. 44—47; II 112 f. 150!. 258 3) KB IV KB III 4) Kohler *) 234 f. 27S 170 f. (Nebukadnezar u. f. (aus der Zeit Kyros' I. Assurbanipals Inschri/tX 10S ff. Grund Ungnad: Hammurabis Gesetz III Xr. 371. 453, vgl. 47S. dieser Stellen gesagt wird: »Der der Gottheit zur Bestrafung und Nabunä'ids). zugunsten des Ritti-Marduk). Stellen gibt es nur einen Fluch, keinen Eid, so auf ff. a. daß es nicht berechtigt ist, Eidschwur der Zuwiderhandlung: ist Eid 5) KB Kohler 7) ibd. II p. 19. ) IV 1 54 u. f. ist Fluch.« (aus der Zeit Assurbanipals). Peiser: Aus dem bab. Rechtsleben IV diesen S. 223 ursprünglich stets ein Anrufen — Wir folgenden sehen, daß diese Behauptung jedenfalls modifiziert werden muß. 6 An wenn p. 45. werden im VI. Der Eid Im vorhergehenden Abschnitt als Fluch. sind wir dem Gebrauch des Fluches Eid schon sehr nahe gekommen. Um zu lassen, genügt es, daß der Redende sie gegen Ein wesentlicher Unterschied vom gewöhnsich selbst anwendet. die hypothetische Verfluchung als zum Eid werden lichen Fluch liegt hier nicht vor; es ist dieselbe Vorstellung, die zugrunde ob nun der Fluch gegen einen anderen oder gegen den Sprecher liegt, Semiten empfinden auch keinen UnterWir haben gesehen, daß mamitii im Assyrischen und H7M schied. im Hebräischen zur Bezeichnung des Fluches und des Eides gebraucht werden, ohne daß der Übergang empfunden wird. Die Israeliten könselbst gerichtet ist. Die für den Eid njJCB' auch auf die hypoanwenden: An der Stelle, wo Josua den thetische Mann verflucht, der jemals Jericho wieder aufbauen würde, heißt es, Sauls daß er »einen Eidschwur auferlegte« (J?3#M Jos. 6, 26,. nen die Spezialbezeichnung Verfluchung Verfluchung desjenigen, der etwas essen würde, wird ein auferlegter Eidschwur genannt Wenn endlich die (i. Sam. dem Volke 14. 26. 27; vgl. Jdc. 21. 18). hypothetische Verfluchung über eine bestimmte Person ausgesprochen wird und diese dann jOX antwortet und dadurch den Spruch zu dem ihrigen macht, so wird klar, daß die Grenze zwischen Fluch und Eid durchaus fließend 15 ff.; Neh. Auf 5. ist (Num. 5. 22; Deut. 27, 13)- babylonisch -assyrischem Boden haben wir der Fluch bei politischen Verträgen als mehrere Beispiele dafür, daß Eid gebraucht wird. Der älteste Fall, den man kennt, ist wohl der von dem »die Geierstelea berichtet: Eannatum, Fürst von Lagaä (nach Ed. Meyer ca. 2700 v. Chr.) macht den Grenzstreitigkeiten zwischen Lagas' und GiShu ein Ende, indem er den Bezirk Gu-edin für Eannatum und die Lagas und seinen Gott Ningirsu zurückgewinnt. Einwohner von GiShu haben sich gegenseitig Eide geschworen, daß sie Dies wird in der Inschrift den Vertrag nicht verändern wollen '). folgendermaßen ausgedrückt (17, 7 ff.) Wenn sie dereinst dies Wort : ') Thureau-Dangin-: Die sumerischen und akkadischen Königsinschriften, p. 15 ff. — — 109 sie den Schwur ausGis-Hu niederschlagen. Ich E-an-na-tum habe das große Netz der Nin-har-sag über die Leute von Gis-Hu geworfen; ich habe ausgesprochen den Schwur; die Leute von Gis-Hu haben E-an-na-tum (Lücke) Was meine Mutter Nin-har(18, 8 ff.). »wer wird durch sein Wort, wer wird durch sein sag anbetrifft, unter den Leuten von Gis-Hu an dem (gegebenen) Worte rütteln und ändern, das große Netz En-lils, (bei dem) soll gesprochen haben, . . . . . . — . Wenn . . Wort ändern], soll das große der sie den Schwur ausgesprochen haben, So weiter mit Enzu, Babbar und Ninki. künftig es bestreiten? [sie dieses Netz der Nin-har-sag, bei Gi5-Hu niederschlagen«. Der Eid ist hier ein Fluch, der den Eidbrecher niederschlägt. Das Netz, mit welchem er verglichen wird, ist sicher ein Bild aus dem Kriege; — man um gebraucht es Marduk, als er Hes. 13; 12. dem Feind es Im '). der Geierstele; mamitu wird öfters mit diesem Netz verglichen Aus späterer Zeit haben wir einen Vertrag zwischen viel h a d d Ba'al, dem König und n Netz A. T. wird dieses Eine Abbildung davon befindet sich auf 20 erwähnt. 17. Ein solches hatte überzuwerfen. gegen Tiämat kämpfte von Tyrus 2 A ). s a r - Hier wie im 3). vorhergehenden Vertrag sollen die Götter beider Parteien den verpflichteten Teilnehmer sie dem Fluch mit die Tyrier) (nl. treffen, falls Himmels und der »Die großen Götter des den Vertrag brechen. Erde, die Götter von Assyrien und die Götter von Akkad, die Götter vom »Jenseits des Flusses« sollen euch mit einem unlösbaren verfluchen 8 (Z. — flu 9), soll kommen lassen, über herkommen; ''" Wind einen ungünstigen sa-pu-nu sie Ba-al-sa-me-me Ba-al-ma-la-gi-e »"" Mi-il-gi-iu ,7u 4) — — Sturmflut 11), Ja-su-mu-nu Land dem [Untergang] und eure Einwohner geben; aus eurem Lande .... (14 Ba-al- saru limnu) über eure Schiffe Takelage sprengen« (10 eure Fluche ilu soll sollen euer der Gefangenschaft über- in eurem Munde, 15). eurem Körper, das für eure Salbung mögen sie zugrunde das Kleid an Öl richten (16 Aüartu 5) möge in einerstarken Schlacht euren Bogen 17 — ') Enuma . elis IV 44 (siehe orientalische Texte, p. 16); vgl. : ) z. Assvricns B. Cunei/orm Texts 2SS; 311. I p. Die Speise Jensen KB VI p. den Etanamythus XVII PI. 34, 14; 24 KB f.; Ungnad VI p. 104 bei Jastrow: Die Religion Babylonicns und p. 2S3 sidanu (Surpu VII 16) mit übersetzt, weiß ich nicht. Zauberer und Zauberinnen spannen ein Netz, mit dem Menschen bezaubern (Maqlu II 152; III 162; VII 82). Andererseits den Zauberer wie mit einem Netz überwältigen (II 162). 3) Winckler: in Altorientalische Forschungen MVG. 1S98 p. 238 <) od. Mi-il-kar-ti, vgl. vgl. ff.; Nachtrag KATi p. 192 II p. 10 ff. So für Istar; s. Zimmern /. c. Anm. und Zimmern 5. will der sie Beschwörer sowie Nachtrag ibd. p. 192 357 und 437. in KATi (Melqart) und der folgende (Esmun) sind speziell tyrische Götter. 5) Alt- Mit welchem Recht Jastrow die nach Peiser Gress.mann: f. 357 Anm. 3. Dieser — — iio Füßen eurer Feinde] euch sitzen lassen, Feind soll eure Beute verteilen (18— 19 « usw. Diesen beiden Urkunden ist es eigentümlich, daß zerbrechen, beider [zu ein fremder die Götter Parteien, auch die der zu verpflichtenden, den Fluch ver- man, daß nicht nur von einem Fluch, der Man ruft auferlegt wird, die Rede ist. vom sich also beteiligt Der Verpflichtete nur seine eigenen Götter an. Daraus bürgen. ersieht dem anderen einen Teil selbst daran, diese hypothetische Verfluchung auf sich zu laden, das von einem Eid die Rede. heißt, es ist hier tatsächlich Eine dritte Urkunde ist von besonderem Interesse, weil sie uns einen Ritus bei einem politischen Vertrag mitteilt, nämlich bei dem Ver- ASsurniräri (ca. 755—45) und Mati'ilu von Blt-Agusi, der in Arpad ein Reich gegründet hatte '), geschlossen wurde. Der Inhalt des Vertrages ist, daß Mati'ilu verpflichtet wird, dem Assurniräri Heerfolge zu leisten und für ihn zu opfern. Bricht trag, welcher zwischen er diese Verpflichtung, so wird der Fluch ihn selbst, seine Familie, Heer und seine Großen, sein sein ganzes wird Flüche ausgesprochen werden, diesem heißt heraufgebracht die von tungen . . Bock »Dieser es: . ., ASSurniräri, sondern dann gebracht ist, von Wenn Herde nicht zum Opfer damit Mati'ilu As§ur, festgestellten Verpflich- Mati'ilu sich gegen die Verpflichtungen Bock von gleich wie dieser soll, seiner heraufgebracht dem König von (ade) bekräftige. vergeht, ist er ist Land treffen. Während diese Von Bock geschlachtet. ein seiner Herde herauf- zu seiner Herde nicht zurückkehrt und an der Spitze Herde [nicht mehr geht], Mati'ilu samt seinen Söhnen, seinen Töchtern und den Leuten seines Landes [fortgeführt werden], zu seinem Lande nicht zurückkehren, nicht an der Spitze seines Landes seiner Haupt Dieses stehen. das Haupt des der Leute seines tungen (ade) geschnitten nicht ist Landes. [sich vergeht], ist ... . soll das das Haupt Mati'ilu, Wenn Haupt des Bockes, seiner Söhne, Mati'ilu gleichwie das wider Haupt [es ist] seiner Großen, diese dieses Verpflich- Bockes ab- das Haupt des Mati'ilu abgeschnitten wer- Weise wird mit sir imittu, d. h. der rechten Keule, fortgefahren. Es folgt eine Lücke im Text. Danach kommt eine Reihe von Flüchen: Mati'ilu und seine Untertanen sollen Sin und Adad mit Aussatz und Hungersnot schlagen, ihr Feld und Vieh sollen unfruchtbar sein, so daß sie ihre eigenen Söhne und Töchter fressen, den«. Auf ^'g 1 - 1S9S p. 229 Weber: dieselbe Winckler in KATi p. 49. Die Urkunde vgl. Zimmern in KATi p. 597 und ff.; Literatur der Bob. u. Ass. p. 241 f. ist von Peiser mitgeteilt, MVG sein »Christusmythe« p. 43; III ferner — III — Staub x essen und Harn trinken. seine Soldaten Weiber sein. \\ ie eine Hure sie sollen sollen ) sie verden von einem Land ins — Mati'ilu Hure eine soll vom Mann zum Mann andere geworfen werden. Schließlieh Unter den Fluch garantieren, aufgezählt. die Götter, welche -), geht, diesen sind sicher auch diejenigen desMati'ilu gewesen, aber die Liste ist unvollständig, da der Schluß abgebrochen Für Zeremonie des Bockschlachtens sowie die dazugehörende die Erklärung ist. gibt Griechen Parallelen es und Römer n bei anderen Völkern, Besonders schlagend 3). so den bei die Parallele ist Li vi u S I 24: Beim Abschluß eines politischen Vertrags wird ein Schwein geschlachtet, und es heißt nun: »Wenn (das römische Volk) zuerst betrügerisch auf Staatsbeschluß den Vertrag verletzt, desselben Tages sollst du, Juppiter, das römische Volk also treffen wie ich heutigen Tages dieses Schwein treffen werde, und du sollst es um soviel stärker treffen, als du größere Kraft und Stärke besitzest. « Es besteht eine auffallende Ähnlichkeit zwischen dieser Zeremonie und der bei B e schwörungen gegen Krankheit und Besessenheit ausgeführten, z. B. Surpu V-VI 60 Wie diese Zwiebel abge143: »Beschwörung. schält und ins Feuer geworfen wird, die lodernde Flamme sie verzehrt, wie sie in ein Beet nicht mehr gepflanzt, mit Furche undGräbchen nicht mehr umzogen wird, im Boden nicht mehr Wurzel schlägt, ihre Röhre — mehr wächst, das Sonnenlicht nicht nicht mehr den Tisch eines Gottes oder Königs nicht mehr wie erblickt; — so kommt sie auf soll die Besessenheit usw., die in meinem Körper, meinem Fleisch, meinen Gliedmaßen sitzt, wie diese Zwiebel abgeschält werden Heutigen Tages verzehre sie die lodernde Flamme, die Besessenheit weiche, ich aber möge Licht schauen !« So weiter: »Wie diese Dattel abgeschnitten und ins Feuer geworfen wird wie diese Palmenrispe abgebrochen und . . . ! ; ins Feuer geworfen wird«. Dasselbe ferner mit Schaffell, Ziegenfell, Wolle und Samen. als Von derselben Art ist Ersatz für einen Menschen, das den Kopf des Vgl. dafür 1 : Lammes ) oben S. der folgende Text Lamm gibt er für den gibt er 4) »Das .• Lamm für dessen Leben, 5) Kopf des Menschen, den Nacken 100. Also nicht nur seine männliche Ehre verlieren, sondern sogar ein ehrloses Weib werden. 3) Siehe die von Die Israeliten Leipzig 1909 Legende 4) p. p. Kraetzschmar: Die Bundesvorstellung 560 angeführten Beispiele. (= Religionsurkunden auch der Völker IV p. 441. Warneck: Die 1) p. 40 f., 1. 5. 6. und Ed. Meyer: Religion der Batak, 7. 10. 11; vgl. die p. 42. Zimmern KATi p. 597; Jastrow 101. 5) S. Der Priester (?); vgl. Zimmern. I p. 351; Ungnad in » Altorientalische Textet — Lammes Lammes gibt i Nacken des Menschen gibt er für den er für — 112 des Menschen«. die Brust .rust Was des diesen Stellen von Analogie und Identität Diesen Gebrauch hat man in den oben erwähnten Beispielen aul Opfer beim Eidschwur übertragen. Aber man muß mit der M keit rechnen, daß dies eine sekundäre Deutung ist, und daß es ur'j; sprünglich ein wirkliches Opfer gewe^ Darauf deutet zugrunde ist liegt, die Identifizierung ' . . daß man imütu spielt; denn dieser besondere Bedeutung 2 ). ein Opfertier verwendet, zweitens die Rolle, die das erstens, Sir Noch einen Teil des Tieres hat eben beim Opfer eine Vertrag zwischen Fürsten bieten uns die Keilin- schriften, nämlich denjenigen, durch welchen der Hattikönig S u b ma i u 1 1 i u dem Sohne Ma des Mitannikönigs Tusatta, seine Tochter zur Ehefrau gibt 3). Wir befinden uns die Form ersten Hälfte ist i l> u a za - , hier außerhalb der semitischen Welt, aber wie die Sprache babylonisch auch t t ist, des Vertrages den anderen hier erwähnten. gleicht In der Mattiuaza, in der zweiten Subbiluliuma der Rede:. Mattiuaza schwört, eine andere Frau neben der Tochter des Hattikönigs nicht nehmen zu wollen. Dies geschieht in der Form, daß er den Fall eines Eidbruchs eine Reihe von Verfluchungen über sich für seine Familie und sein Rauch werden, der gegen den Himmel emporsteigt, oder wie Wasser, das aus einem Rohr hinausströmt und nie zurückkehrt 4), sein Thron soll umgestürzt werden, und die Götter, bei denen er den Vertrag beschwört, sollen ihn vernichten, wie sie im anderen Falle ihn und sein Land segnen sollen. Der Inhalt ci Flüche ist somit der gewöhnliche: Der Tod und der Raub der Ehre und des Glückes. Im A. T. geht die Verwandtschaft zwischen Fluch und Eid namentlich aus dem Gebrauch des Wortes n^N hervor (s. S. 6. 82 f. Wir haben früher gesehen, in welchem Sinne man dieses Wort durch hcrabruft: Land er selbst und diese zweite Frau, sollen kinderlos sein, wie . »Fluch« wiedergeben kann. Ferner haben wir gesehen, wie es in Form anderen gegenüber verwendet wird. Hier sind Stellen hervorzuheben, wo eine Person die D7N hypothe- hypothetischer nun einige ') Welt 450 Über siehe E. diese Vorstellungen in den nordafrikanischen Ausläufern der semitischen Doutte: Magie & Religion dans V Ajriquc du Nord. Alger 1909 p. 5S ff., ff. 3) Zimmern KATl p. Winckler in OLZ 4) Vgl. 2 ) 597; Beiträge p. 95. 1910, Sp. 295 ff. im Anschluß an zu diesem Vergleich Psalm 22, 15; Flüchen bei Littmann: The Princeton Expedition 5S, S; p. i--'. Nr. MVG (.4 .55. 1Q07. von den abessinischen — gegen sich selbst richtet, tisch bedeutet. Dies ist — ii3 wo der Begriff also so viel wie Eid der Fall an einigen Stellen bei Hesekiel, die mit den aus dem assyrischen Gebiete angeführten analog sind. Hes. 17. 13 heißt es, daß Nebukadnezar einen von den Sprößlingen des Königsgeschlechts nahm und Fluch hineinführte« 1 mit ihm eine b'rit schloß und ihn Es wird Sidkija vorgeworfen, daß ). »in einen indem er, mit seinem Lehnsherrn brach, diesen Fluch mißachtet habe er die b'rit Es ist oben dargestellt, daß der Handschlag, den Sidkija nach V. 18 Nebukadnezar gegeben hat, darauf hinweist, daß ihr Verhältnis ein Bund ist, in welchem sie zusammengebunden werden (S. 47). Es liegt also hier eine Mischung von zwei Riten vor, denen (V. 16. iS. 19). verschiedene Vorstellungen zugrunde liegen: dem bei einen die Vor- von etwas Bindendem, beim anderen von etwas, das schlägt. Diese Mischung ist nicht ungewöhnlich und liegt um so näher, als stellung auch der wo vor, b'rit- Brecher dem Fluch Sie verfällt. das Mahl, das gehalten wird (V. 54), kommt auch und Gen. 31 die Errichtung des nach beiden verschiedenen ff.) Weise heißt es Gen. 26, 28: »Es (Verfluchung, Selbstverfluchung) zwischen uns und Steines oder des Steinhaufens (V. 45 Richtungen weisen. werde eine Tibü In dir, und wir schließen der Bund bei einem gleicher Essen und der Fluch wirken hier seine Weise rP"Q (Deut. die Garantie. 29, 11. daß Das gemeinschaftliche nebeneinander und bieten jedes auf eine b'rit mit dir«, aus V. 30 geht hervor, Mahl geschlossen wird. 13. iS. Deshalb steht rhu bisweilen parallel mit Den Israeliten 19. 20; Hos. 10, 4) 2 ). wird der Vorwurf gemacht, daß sie durch ihren Bruch der Selbstverfluchung gering geschätzt haben (Hes. 16, ist die lich Rede ist gemeint 59). b'rit die Vermutlich von dem Bund mit Jahwe (vgl. Deut. 29, 11 ff.); mögdaß der Bruch mit ihrem Lehnsherrn Nebukadnezar Man kann dann öfters i"6x ganz (vgl. Kap. 17). hier jedoch, ist - synonym mit njTGtJ'' finden (vgl. oben S. 6. 108). Gen. 24, 3. 9. 37 heißt es, daß Abraham seinem Sklaven einen Eid abnahm (^JPZlfN), wenn er das ihm Befohlene erfüllt hatte, war er vom Eide (njJIZtt') gelöst; dies wird V. 41 damit wiedergegeben, daß er von Abrahams ') Durch Veränderung der Vokale kann eine man lesen: Fluch hinein« (Krätzschmar: Bundesvorslellung p. 32; »Und ging mit ihm in einen zur St.; Bertholet zur Komm, Aber der hypothetisch wirkende Fluch wird nur gegen den Unterliegenden, nicht St.). gegen den Sieger gerichtet. 2 ) Man übersetzt lismus ersichtlich. am besten N1U' ITi^N »ins Eitle schwören«, wie aus Hosea rügt hier, daß man eitle, nicht daß N1B' bed. nur Falschheit in der Bedeutung: was ist. eitel man ist, dem das, worauf nichts zu geben Falschheit in der Bedeutung: »der Wahrheit widersprechend« heißt "lp.tf. Pedersen, Der Eid bei den Semiten. Paralle- falsche Verträge schließt. 8 — i"6x gelöst ist. fordert die Kundschafter auf, ihr zu schwören, und das mit Picb die ; der muß man 2. 12 Leben als Arm kraftlos Arabern Bei den den Fluch hinzudenken; Verlust des Eigentums und der Inhalt: sein eigener Weise sie ihr Verwandten retten wollen, und sie antworten: wir V. 14: C~V" "rj't; Leben für euch ein! beteuert Unschuld seine welcher Hiob Rede, in hypothetischer Schwüren mit in der Tat eine Reihe von Unfruchtbarkeit (V. 40), die Gattin und daß 50 zu unserem (Kap. 31) ist Selbstverfluchung; an einigen Stellen ist 10. ihrer stehen sonst och Neh. Eine typische Schwurformcl dieser Art haben wir Jos. erwähnen. Rahab Zusammenha diesem In — IH werden soll in Kinder V. Sklaverei gehen (V. (V. 22). sehen wir den Fluch in charakteristischer Eid gebraucht bei der Institution, die li'än genannt wird. — Es heißt im Koran Sur. 24. 6 9: »Wenn jemand seine Frau der Unzucht beschuldigt, ohne andere Zeugen dafür zu haben als sich selbst, soll er ein vierfaches Zeugnis bei Allah ablegen, daß er wahr spricht. Und das fünfte soll sein, daß der Fluch Allahs ihn trifft, wenn er Lügen redet. Sie kann die Strafe von sich abwenden, wenn Und als das sie ein vierfaches Zeugnis bei Allah ablegt, daß er lügt. Diese fünfte, daß der Zorn Allahs sie trifft, wenn er wahr spricht.« Handlung spielt sich in der Moschee vor einem Obmann ab (B u h. kitäb al-salät, nr. 44; Lisän s. v. la'ana ';. Wenn die Frau in der hier von ihm schwanger und gebiert, so gehört das Kind ihr und kommt nicht zum Manne, aber es wird als uneheliches Kind betrachtet. Der Mann wird nicht wegen Injurien bestraft, und die Frau nicht wegen Ehebruch, sofern sie nur ihre Formel hersagt 2 ). Wir kennen diese Sitte nur als eine speziell islamische, aber man hat allen Grund anzunehmen, daß Muhammed hier wie sonst Vorbilder hat, an die er sich hält. In zahlreichen arabischen Schwurformeln ist der Eid deutlich So, wenn es heißt: katalani Ildhu Hn lam eine Selbstverfluchung. aktulka »Allah töte mich, wenn ich dich nicht töte« (Ta b. III 155 f.), oder: »Meine Tochter ist vaterlos geworden und meine Schwiegertochter Witwe, und meine Locken nach der Salbung in Unordnung vorgeschriebenen Weise geschworen hat, und er hat keine ehelichen ') das Es wird anempfohlen, ist ...L£*Jlj sollen zugegen ..wsJlj); so -) Vgl. B JöjJLij; sein. ä gQ Am r I II am ist sie Rechte mehr über die geschieden, sie. Ist sie Handlung auf dem minbar vor sich gehen zu lassen; Vier Zeugen ist es im masgid al-haräm beim Aa/Tm. besten besten 169 ist die Zeit nach dem Xachmittagsgottesdienst („i f. Juynboll: Handbuch des islamischen Gesetzes p. 192. »Ilt'i — ns — In wenn ich gegen sie nicht kämpfe« (Ham. 252) '). Abneigung gegen den Tod auf dem Krankenlager sagt 'Antara (19, 19): Ich bin ein solcher Mann, daß ich sterben will, wenn Diese scheinbar sinnlose Äußerung zeigt, ich nicht getötet werde. daß: »ich will sterben, wenn usw.« eine so gewöhnliche Schwurformel gewesen ist, daß sie gebraucht werden konnte, ohne daß an ihren In- geraten . . ., seiner Eine indirekte Selbstverfluchung ist es, wenn einer den Teppich der Ka'ba zerreißen zu wollen, wenn es Gott ist, halt gedacht wird. erklärt, der Muhammed gesandt hat (Hi§. 279, 15 Frevels gegen das Heilige würde sein, f.). daß Denn die Folge dieses vom Fluch getroffen er werden würde. Ein Mann sagt zu seiner Frau: »Ich esse Blut, wenn mit einer Nebenfrau schrecke . . .« Daß (Harn. 813). ich dich nicht es ein Fluch ist, Das Scholion gibt dazu verschiedene Erklärungen 2 darunter diese: »Wenn jemand getötet wird und der Verwandte statt Blutrache Kamele nimmt und ihre Milch trinkt, dann ist Blut zu essen, klar. ist ;, Diese Erklärung ob er das Blut des Erschlagenen trinkt«. nach der bekannten Redeweise »Milch statt Blut trinken« von der Annahme von Kamelen an Stelle der Blutrache modifiziert werden. es, als muß vom Verwandten die Rede. M a d a n b. 6 a w w ä s sagt »Wenn das, was dir über mich hinterbracht worden ist, wahr ist, dann mögen mich meine Freunde tadeln und die Fingerspitzen an meinen Händen schwinden, und ich allein wickle Mundir in seine ridä als Leichenkleid, und ein Totschläger unter meinen Feinden treffe Haut !« (Harn. 69). Er ruft hier den Fluch über sich herab unter der Form, daß er Krüppel wird, seine Nachkommenschaft verliert und seiner Ehre in den Augen der Freunde verlustig wird. Von derselben Art ist der folgende Eid: »Wenn dieser Mann wahr spricht, sind wir schlimmer denn die Esel«, d. h. ehrlos (Hi§. 355, 9 f.)Beispiele von derartigen Schwüren, die aus einer bedingten Selbstverfluchung bestehen, könnten in großer Zahl beigebracht werden 3). Aber auf jeden — ') *) hier Verlust eines Lies mit Nöldeke: Deleclus p. 46, 16 /-J-50 statt .-.L?,, und i Løp-Lii fur »Blut trinkt Hungersnot, indem Schlangenblut, ist : Vgl. oben S. 97. o (v. 17) Fall ' d. Løp-Lu. man man h. Gift wenn man dem Tode nahe als Medizin, es vom Höcker ist, oder während einer des Kamels zapft; oder mit dem Blut ist hier gemeint.« wenn es heißt: ich schwöre 3) So ist der Schwur auch N ä b i g a 3, 3 gemeint, ...und der Mann kann Gott nicht entrinnen. Über Flüche bei Bundesschließungen vgl. Landberg: Arabien V p. 159. 8* n6 — Eine eigentümliche Form des Gebrauchs wenn man es, ist um oder des Angeredeten einleitet, Mann sagt zu seiner Frau: — Fluches des als Aussage mit einer Verfluchung seiner eine »Du seine Äußerung zu erhärten. bist dreimal unwiderruflich Eid selbst Ein von mir was immer du mir sagst, ich werde dir dasselbe sagen « deswegen nicht verstoßen, es handelt sich nur um einen Ausruf, dessen Sinn in der Weise ergänzt werden muß, daß der hier ausgesprochene Fluch wirkt, wenn der übrige Inhalt der Äußerung Sur. 74, 19. 20 heißt es: mit der Wahrheit nicht übereinstimmt. kutila kai/a kaddara, eig. »er werde getötet, wie er doch plante !« Eine ähnliche Ausdrucksweise haben wir Tab. III 168, 6: kätalahu llähu geschieden Die Frau må ' ! . ist ahsana dirä'ahu »Allah bekämpfe ihn, wie schön ist sein Arm !« Die arabischen Philologen sagen, daß diese Art der Verfluchung ge- um Verwunderung und Bewunderung ita'aggub) d ä w will es in seinem Kommentar zur Sur. braucht wird, B drücken. auszu- 74 damit erklären, daß der Neider so sagen würde, und erwähnt als Beispiel a die Formel: ist er !« kätalahu llähu es daher als könnte Aber betrachten. Stellen, mä asga'aku »Allah töte ihn, wie mutig Allein in diesem Beispiel man sagt; i i wo es eben der Bewunderer, der es für übertriebenes diese Erklärungen passen nicht um sich es ist Euphemismus Selbstverfiuchung eine Lob recht an solchen handelt, z. B. Meine Hand schwinde 2 ) Man muß vielmehr dabei bleiben, daß der Fluch einfach gebraucht wird, um der Äußerung mehr Kraft zu geben. In welchem Sinne das zu verstehen ist, werden wir in einem späteren Abschnitt deutlicher sehen. In dieser Weise wird nun die Verfluchung so häufig gebraucht, Ag. IX 17, 13: ! daß sie schließlich lediglich zur Manier wird. Doch ist die Grenze schwer zu ziehen, denn auch bei diesem mehr lockeren Gebrauch des Fluches wird die Aussage oft eindringlicher gemacht. Der Fluch wird z. B. sehr häufig in der genannten Weise als Einleitung zu einer Auf- Man forderung gebraucht. dein Herz« (Tab. III dich« (Ta b. III 162, ') Iab a r I , ed. sagt Ziala'a llähu kalbaka »Gott verstoße 116, 6 f.) und kälalaka llähu »Gott bekämpfe Öfters wird die Formel lä abä laka auf solche 5). de Goeje, Introduciio p. XCVII Z. S. Die Scbcidungsformel trägt den Charakter eines Fluches (vgl. den nächsten Abschnitt). ') Dieselbe Verfluchung kommt Ag. X 8, 16 als reguläre hypothetische Selbstver- Üuchung vor: »Meine Hand schwindet an dem Tage, wo stützende Lanze 5, (eig. 39; Deleclus 34, 10; Harn. 69; Hiob 31, 22; Psalm 137, 5; und die oben erwähnte Formel Goldziher: Abk. 1 und die unterHis. 830, 18; Xäbiga Musil 356; ferner Sur. 111,1 ich rjalid schlage Eisen) ihn gegen mich verteidigt«, vgl. 40, Anm. taribat jadähu. 8. Vgl. H i s. 230, 18 und oben S. 67 sowie - "7 — Weise angewandt 1 ); Geht auseinander und Tab. B. z. »Ihr habt keinen Vater! II 123, 7: Der Betreffende spricht hier streitet nicht !« kann somit zu seinen Freunden, von einer eigentlichen Verfluchung Rede keine sein; vgl. H Ham. 72. 6 u. a. Doch braucht gern einem Manne gegenüber, zu dem man in 78, 18; 79, 2; s. i man diese Formel nicht einem untergeordnetem Verhältnis zitierten Derselbe Mann, der die oben steht. Worte äußerte, sagt ebendaselbst 14 in einer ähnlichen Z. Situation zu den beiden, bei denen er Zuflucht gesucht hat: lä abä ligairika anderer als du hat keinen Vater« »ein Äußerung Flüche gegeben hat man die man wie wenig deutlich, zeigt — wie bei uns. wailaka und waihaka 3 Diese sinnlose ). auf den Inhalt derartiger In derselben Weise gebraucht womit man sonst , 2 von einem Unglück getroffen sind ); so solche Leute anredet, B. z. H i 807, 17; 812, ä. 19; 955, 4- Bei den Israeliten haben wir eine Fluchformel, die in ähnlichem Sinne gebraucht wird, nämlich das bekannte: üv6n kommt es für steht i. film Sani. i. 20, 13; IVV Ruth flDl 1, 0\~6x riZ'T H3; Im 17. Plural Reg. 19, 2; 20, 10 vor, sicher nicht ohne Absicht, da es dort als Aussage von Nicht -Israeliten (Isebel, bzw. Benhadad) erscheint. Es wird als Ausdruck einer starken Erregung gebraucht, bei Zorn Sam. 3, 9; 1. Reg. 2, 23; bei Betrübnis 1. Sam. 14, 44; vgl. 2. Reg. Wenn 6, 31, und bedeutet ungefähr dasselbe wie »Gott strafe mich !« die zu bekräftigende Aussage negativ ist, wird sie oft mit CX, wenn positiv, mit xb CX eingeleitet. Dieses QX scheint I. Sam. 3. 17 mit der Fluchformel direkt verbunden zu sein. Gewöhnlich steht letztere aber ohne syntaktische Verbindung, wie es in den oben erwähnten arabischen Formeln der Fall ist, und DX bezeichnet selbst, wie das 2. ') Ausdruck Nöldeke: Beiträge zur Kenntnis der Poesie der Vgl. zu diesem alten Araber, p. 67. 2 ) 3) Ebenso Tab. Auch dL' sagt, es sei 4) für *j J il, viU A 1 sei - Asma y>. 14: 600, 2); oder 31,6). ,jj VIII 103, 24), oder mir lieber als sie. &JJS ' (Harn. 553 wenn man um etwas -*!^ ^,csjt bS, Jus i OkP, »I1X1 ^aJJ" (Lisän I 222, der für ~3ui). Deshalb sagt den Betreffenden fangen, II 120, 9. 1, daß dieser Ausdruck eine Anrufung i. m.). bittet; lA^JUai z. Umgekehrt B. jJÜ! iWs». (II 125, 17: 37, 10 »Ich gebe meinen Vater pflegt f., oder «Ju! vgl. 39, 12); und Mutter um Erbarmung man mit einem Segen anzu- für dich« >A_».>_j oder «JJI ( H i s. »meine Onkel auf väterlicher und mütterlicher Seite*, (Tab. II vélLåc (II 796, 14; Ag. d. h. du bist « — arabische (laß in, eine starke Verneinung CN mit "»3 wechselt [Ruth. i. ie mit CN '3 (2. ,S'<?;;;. 5. 35 ') lichste Vgl. — ii8 17; 1 ). Dies Sam. 1. ist 14. -14; daraus ersichtlich, I. Reg. 2.25: [9 Gesenius-Kaltzsch: Hebräische Grammalik. 28. Aufl. Erklärung dieses Gebrauches der Bedingungspartikel ist § wehl 140. die, sprünglich ein Eid von der im nächsten Abschnitt zu behandelnden Art Hiob 31. Daß nicht aus. u. Kautzsch § siehe Holma a. ein derartiger weil der 2 . Gebrauch auch Ursprung auf der vom A. . vertri :e vergessen ur- sie wie z. Jahwes Mund vorkommt, schließt in 1 ist, Die natür- daß ist (s. B. dies Ges. - Über den ahnlichen Gebrauch von kt und kt lä im Assyrischen XXVIII 1913 p. 102 f. Auch im Assyrischen gibt es Beispiele von 149 Anm.). in ZA Schwüren ohne Xachsatz: »Wenn jemand etwas erfahrt ohne Behrens: Ass.-bab. Briefe {Leipziger semitist. Studien 11, p. es dem König [6. mitzuteilen — VII. Das Gelübde. Man findet oft im Arabischen, besonders da, wo es sich um Rache und Krieg handelt, eine eigentümliche Form der Beteuerung, nämlich: »Wenn ich so und so nicht tue. werde ich mir dies oder das auferlegen.« Oder: »Ich werde mich dieser oder jener Sache enthalten, b i s ich dies und das getan habe.« Insofern man gezwungen ist, sich das Genannte aufzuerlegen, hätten wir hier einen Eid. denn die Aussage wird durch eine stärkere Macht garantiert. In der Tat liegt ein solcher Fall hier vor, und Beteuerungen dieser Art werden auch in den jikh- Büchern zum Eid gerechnet. Worin dieser übermenschliche Zwang besti: i, wird man sehen, wenn man das in dieser Beteuerungsform enthaltene Gelübde etwas näher betrachtet. Wir wollen die beiden Formen, die — durch die angeführten Beispiele vertreten sind, jede für sich betrachten, und zwar zuerst die zweite. hier einige angeführt werden. Aus den zahlreichen Beispielen mögen Als Imru'ulkais die Nachricht daß die Asaditen seinen Vater getötet haben, sagt er: »Wein und Weiber sind mir untersagt </iaräm>, bis ich IOO Asaditen <>tet und die Stirnlocken von ioo abgeschnitten habe (Ag. VIII 68, 2). Zumail b. Ubair von den Fazära schwur, kein Fleisch zu essen, sein Haupt nicht zu waschen und zu keiner Frau zu gehen, bevor er Ibn Dära, der seinen Stamm geschmäht hatte, getötet hätte (Harn. 193, 12). 'Abbäs b. Mirdäs schwört, daß sein Haupt und seinen Körper kein Wasser zur Waschung berühren soll, bevor er an dem Mörder Dasselbe schwört seines Bruders Rache geübt habe [Ag. XIII 69, 8). Hesain b. Damdam (Arnold: Septem Mu'allakät p. 68, vgl. Ag. IX Was diese Enthaltung von der Waschung bedeutet, ist aus 149 f.). anderen Stellen ersichtlich, wo beigefügt wird: von ritueller Unreinheit min ganäbatin). So schwur Zaid b. Härita nach dem Kampfe mit den Banü Fazära im Wädi Kurä, daß Waschung von ritueller Unreinheit nicht auf sein Haupt kommen solle, bevor er gegen die Banü Fazära eine Razzia gemacht habe (H i 5. 980, 3 f.). Nach der Schlacht bei Badr legte Abu Sufjän das Gelübde inadr) ab, daß kein Wasser auf sein Haupt kommen solle, es von ritueller Unreinheit zu waschen, ehe er nicht den Feldzug gegen Muhammed unternommen hätte (H i §. empfängt, — — 120 — Einer anderen Überlieferung zufolge erklärte er, sich der Weiber und der Salbung enthalten zu wollen, bis er Rache genommen hätte \\ ä k. 75 Der Mekkaner 'Amr b. 'Abd hatte beim Grabenkrieg ein nadr auf sich genommen, indem er die Salbung für haräm erklärte, bis er für eine Wunde, die ihm bei Badr zugefügt worden war, Rache summen hätte (W ä k. 201). Noch heutzutage schwört der Beduine, daß er dies oder jenes nicht essen, Bcilager nicht haben und im Zelt nicht schlafen wolle, bevor er Rache genommen habe (Musil 334 oder er schwört, sich nicht zu rasieren noch die Haare schneiden zu lassen noch Bcilager zu haben, bevor er sich gerächt habe (Musil 365). Psalm 131, 1 ff. heißt es von David: »Er schwur Jahwe, gelobte dem 543)- . , Gewaltigen Jakobs: Ich will das Zelt meiner noch das Bett meines Lagers besteigen, ich Wohnung nicht betreten, will meinen Augen den meinen Augenwimpern die Ruhe nicht gönnen, bis ich eine Stätte Jahwes, Wohnstätten des Gewaltigen Jakobs gefunden habe.« Ein Gelübde, das naturgemäß in der muslimischen Überlieferung nur selten vorkommt, läuft auf Enthaltsamkeit vom Wein hinaus. Duraid b. al-Simma, von Asmä verwundet, sagt: »Meine Hand ist geschwunden x Ich will alten Wein nicht trinken, wenn der Tod den Asmä b. Zinbä' nicht trifft (Ag. IX 17, 13). Wahriz schwur einen Eid, daß er ungemischten Wein nicht kosten wollte, bevor er Beute an Gefangenen und Vieh gemacht hätte (H §. 44, 4). Endlich finden sich die meisten der genannten Variationen in einer andern Überlieferung des Ausspruches des Imru'ulkais beim Tode Schlaf, — ! ) — i seines Vaters vereinigt Imru'ulkais vor. versichert in dieser weder Fleisch essen, noch Wein trinken, noch sich mit Öl salben, noch ein Weib berühren, noch von seinem Haupte die rituelle Unreinheit iganäbd) abwaschen w olle, ehe er Rache genommen habe (Ag. VIII 68, 17 f.). In einem Scholion Harn. 301 wird uns mitgeteilt, daß man keine Gedichte vor vollzogener Rache zu machen pflegte. Eine solche Erklärung abgeben heißt: nadara Durch das nadr begibt man sich in einen neuen Zustand. Überlieferung: daß er T : , ') Oder: meine Hand schwinde ( ,..*.»«.) o*JLi); s. S. 116. o * -) kommt lichen die Synonym mit ,i\j ist i_^S\J, «-a-^vj; eine eigentümliche Nebenbedeutung be- giräh al-'amd von dem bei körperwenn a - § ä f I es in seinem kitab Verwundungen zu zahlenden Betrag gebraucht. So auch die Higäzener, während jtXJ, 1 i ' Leute von 'Irak dafür den terminus (ji.^l gebrauchen (Lisän VII, eäfi'Iten Minhäe sagen auch (£.^1 (vgl. III p. 158. 159. 160 usw.) Juynboll: Handbuch p. 298; 54). so schon Die späteren Nawawl : — 121 Rob. Smith hat diesen Zustand als Tabuzustand bezeichnet Er heißt arabisch ihräm und ist namentlich von der Rolle her, die l ). er Zu seinen wichtigsten beim Pilgerfest zu Mekka spie!t, bekannt. Kennzeichen bei diesem Fest gehört sich der Weiber und des Haarscherens zu enthalten 3 ). Dazu kommt, daß man sich vom Blutvergießen wendig zum fernzuhalten eine hat, die sonst nicht not- Pflicht, Zustand gehört, wie aus dessen Gebrauch im Kriege hervorgeht 3 Man kann noch erwähnen, daß es den syrischen Pilgern untersagt war, während der Reise im Bett zu schlafen, womit Wellhausen (Reste 122 f.) vergleicht, was H 5. geweihten . i 128 erzählt: daß die Hums, wenn sie sich im ihräm befanden, nicht gewobenen Teppichen (bau sa r sondern nur noch Zelte aus Fellen (bail adam betraten, ferner daß sie in die Steinhäuser nicht durch den gewöhnlichen Eingang hineingingen, sondern durch die Mauer in das Haus einbrachen. In diesen Sitten erkennen wir eben die Gelübde, die man sich in Eiden der oben erwähnten Art mehr ( Zelte aus . — auferlegte, wieder. Wellhaüsen 122) faßt diesen ganzen ihräm -Zustand als [Reste Was beim ndr die Hauptrolle man beim Ablegen des Zustandes darzu- etwas für den ndr Sekundäres auf. spiele, das Opfer, das sei »Der Ihräm bringen pflege. nur ein setze, ist dem Gelobenden, damit nicht der Inhalt des Gelübdes, er er allen Eifer an die ist heilige Pflicht auferlegter Zwang, bestehend namentlich in gewissen beschwer- Ende nehmen« *). Doch wird eine Betrachtung der Sachlage auf hebräischem Boden zeigen, daß der geweihte Zustand für den Begriff des ndr von Hause aus wesentlich ist. lichen Abstinenzen, die nur mit der Erfüllung des Gelübdes ein ist die spezielle Bezeichnung dafür, daß man Zustand auferlegt, issär (Num. 30), doch gewöhnlich wird ein Wort derselben Wurzel wie das arabische ndr angewandt, und zwar in der Form ndr oder nzr. Diese letzte Wurzel kommt im Worte *VU vor. Der israelitische nazir befindet sich dauernd in dem Im Hebräischen sich einen solchen ') Religion p. 254 ) Rob. Smith bezeugt Jdc. (s. 5, Reste p. 123 2 ff. fand, sicher mit Recht, das letztgenannte für den hebräischen Krieg (JJHB). Anm. 2). Den gleichen Gebrauch weist Bevan für die Araber nach Abu Sufjän von seiner wichtigen Expedition nach Medina Als zurückkehrte, schnitt er bei Isaf und Nä'ila neben der Ka'ba seine Haare ab 3) sie sich ( W äk. 324). Vermutlich stammte diese Bestimmung für die Pilger ursprünglich daher, daß auf geweihtem Gebiet befanden, wo das Totschlagen naturgemäß ausgeschlossen war. t) Dieselbe Betrachtung bei tannien (191 1). Coxybeare im Artikel »vow« in der Encyclopcedia Bri- — 122 — Das den andere für eine kürzere Zeit eintreten. N'.iziracrtums ist die Enthaltsamkeit Kennzeichen d< ie von der BeWeintrinken und vom Scheren des Ii Zustand, in wesentliche vom - rührung mit allem rituell Unreinen Jdc. 13, 5; 1. Sam. 1. 11 Num. Daß er sich auch der Weiber hätte enthalten müssen, hören wir nicht Daß aber eine derartige Enthaltsamkeit zum geweihten Zustande ge; ' hört, ist daraus ersichtlich, Sam. Zustand 1. 21, 6; 2. Sam. daß sie für den Krieger eine Rolle . spielt der Krieger befindet sich ja im geweihten II, 11); 2 und darf deshalb die geweihten Schaubrote essen (i. Sam. Wir sehen also, daß der Zustand, in welchem sich der nazlr be- 21). ) man mit demjenigen, den findet, lübde auferlegt, identisch ist, sich durch die oben erwähnten Ge- welches wiederum der Begriff des geweihten Zustandes ist, zeigt, daß zunächst es der an die Wurzel ndr Zustand eintritt, so geschieht es, um Simson sollte Naziräer sein, um Israel aus der Hand der Philister erretten zu können Jdc. 13, 5), und seine Kräfte sind davon abhängig, daß sein Naziräertum gewahrt wird {Jdc. 16, 17 ff.), während beim Naziräer Samuel (1. Sam. 1, 11) die Kräfte sich auf mehr geistigem Gebiete betätigen. Deshalb nehmen Auch während die Israeliten das Naziräat auf sich vor dem Kriege. des Kampfes konnte man es in verschiedenen besonderen Formen auf sich nehmen, um das Glück im Kampfe zu fördern (i. Sam. 14, Wir haben allen Grund anzunehmen, daß diese Enthaltungs24) 3). zeremonien auch bei den Arabern die selbstverständliche Vorbereitung zum Krieg gewesen und nicht bloß aus besonderen Gelübden während des Kampfes hervorgegangen sind *). Wir können also in gewisser Hinsicht das Gelübde als etwas dem knüpft ist. Wenn man in diesen dadurch Kraft zu gewinnen. Bundeseid Analoges betrachten. Wie der Bundesschließende sich dem Stamm gegenüber verpflichtet und dafür den Schutz und die Gemeinschaft des Stammes erhält, so weiht sich der Gelobende neuen dem Heiligen und empfängt dadurch Kraft. hat den Bundesbrecher so würde auch als ein der, Und 1. ^NO l ihn und wie der Ausgestoßener dem Fluch anheimfallen würde, welcher die ') Wie ScmvALLv: Semitische nehmen kann, ist mir nicht klar. s c. ) Näheres bei Schwally 3) Wort bindet Sein unverbrüchlichen Charakter eines Schwures. rppj* kann also dem Heiligen gegenüber Kriegsaltertümer p. 62 p. 46 dies für ff. aufgenommene Simson in Anspruch ff. regelmäßig übersetzt werden: '»Damit ich Rache Rache genommen habe« nehme an meinen Feinden«. Die Übersetzung: »und bis ich würde natürlicher sein, wenn die Präposition "1J7 wiederholt wäre (vgl. jedoch Jes. 5, 8; Ges.-Kautzsch § 112 w.). . 1) Vgl. Rob. Smith: Religion p. 255. . . — Verpflichtung nicht hielte, sich eine solche vom Weihe auch (i. Sam. So kann man Fluch betroffen werden. Form in der fluchung auferlegen — 123 24 14, einer hypothetischen Ver- . Auf dieser bindenden Kraft des Wortes beruht es, daß das Gelübde Schwur betrachtet wird '). Die oben erwähnte Bezeichnung für das Enthaltsamkeitsgelübde HEN wird wahrscheinlich mit dem Verbum "^DN »binden« zusammenhängen. Num. 30, 3 heißt es: Wenn jemand ein Gelübde tut oder einen E d schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen; und in der späteren Sprache ist "na recht eigentlich das Wort für den oft als i promissorischen Eid geworden. Ähnlich der Sachverhalt bei den ist Arabern. Wir haben in den obigen Beispielen schon gesehen, daß das Gelübde als ein Schwur betrachtet wird. Oft heißt es: N. N. nadara dies oder jenes; und wenn er es erledigt hat, wird gesagt: er hat seinen Eid eingelöst [Harn. 193, 13; 301, Vers 2). Wie im Hebräischen erhält nadara die Bedeutung: »eine unverbrüchliche Zusage abgeben« {Ag. IX 130, 7 ff.), oft in Beziehung zum Kampf ('A n t a r a Der Gelübdeeid kann daher mit den früher erwähnten 21, 84) 2 ). Eidesarten zusammenfallen. Die feierliche Verpflichtung, die man sich vor dem Kampfe auferlegt, ist einerseits als eine bai'a zu be- trachten (siehe oben S. 58), die auch 'ahd genannt wird ('A Mu'allaka 83 f.), andererseits als ein Gelübde (W ä k. 120). tapfer gekämpft hat, der hat »sein Gelübde erfüllt« oder »seinen Eid gehalten« [Ham. 301 : Eiden getreuer und im Angriff heftiger (W m r : Wir ä k. 120 infra), »Nie sah ich Leute, die ihren waren denn wir«). Wir sehen, wie in diesen Beispielen durch das Wort ndr die feierliche Aufnahme einer Verpflichtung ausgedrückt wird. Daß jedoch nach die alte Betrachtungsweise, diesem Begriff verknüpft die am Anfang ') die . . geweihter Zustand ein nicht gänzlich ausgestorben ist, zurückgetreten. erwähnten Arten des Gelübdes. Für Bedeutung des geweihten Zustandes jedoch Die oben zitierte Betrachtuns von Well- Die Verwandtschaft zwischen Fluch und Gelübde Wurzel ndr im onym mit mit zeigen ist, dieses Kapitels die spätere Zeit ist die stark der . As s y r i s c h e n in der Form nazäru ist u. a. daraus ersichtlich, daß »verfluchen« bedeutet und syn- aräru und czeru gebraucht wird (siehe Delitzsch: Hieb, p.457); in dieselbe Rich- tung weist das Verhältnis zwischen dem arabischen ihräm und dem hebräischen lurpn. ^J . »wahrnehmen«; . . Qjjw^l. es heißt Daraus ist es wohl zu verstehen, wenn Lisän (VII 54): s.iXs». //am. 70, 12. 13; siehe auch Schwally in x*ic ZDMG LH U ,AJ bedeutet — * ^JsjiJkJ» c~~^} 137. . )^4j ; v ß' - Daraus entsteht dann die Bedeutung: auf der Hut sein im allgemeinen, ,<Äi! bedeutet »warnen«, oft im Koran. — 124 hausen Weihe Die Bedeutung der kraftspendenden hat hier ihre Gül zurück; an ihre Stelle tritt Leistungen, mit welchen man nicht suchen zu wollen, bevor b. der Gesichtspunkt asketischer tritt Man sich quält. man schwört, den Schatten dies oder jenes getan hat. 'Abdallah schwört, nicht schlafen zu wollen, bevor Hassan hammed ihm gebracht werde (Tab. III 553, 8) solcher asketischen Leistungen liegt darin, daß zwingen, den in der Form *j. sie Jahja b. Mu- Die Bedeutung den Gelobenden eines Gelübdes ausgedrückten promissori- schen Schwur schleunigst zu erfüllen, denn sein Wort zwingt ihn, in dem unangenehmen Zustand zu bleiben, bis das Zugesagte ausgeführt worden ist. Die zweite der oben erwähnten Arten des Gelübdes hatte die folgende Form: »Wenn ich so und so tue (oder nicht tue), so will ich mir dies oder das auferlegen. « Während man im vorigen Fall sofort in einen gewissen unangenehmen Zustand eintrat, der durch seinen lästigen Druck die durch das Gelübde garantierte Handlung hervorzwang, liegt das Zwingende in diesem Zusammenhang darin, daß die Unterlassung des zu Garantierenden unangenehme Folgen nach sich zieht. Das speziell eidliche Moment liegt hier wie dort darin, daß das, wozu man sich verpflichtet, derart ist, daß eine stärkere Macht im gegebenen Falle die Nichterfüllung bestrafen würde. Diese Gelübde haben oft mehr als die anderen einen äußerlichen Charakter und sind oft mehr wie eine beim Eidbruch zu bezahlende Buße zu betrachten. Der Wert des Eides hängt dann davon ab, wie peinlich die betreffende Leistung ist. Hier sind zunächst die Fälle zu erwähnen, »Meine Kamele sind Opfertiere, in welchen man etwa und so verhält« (siehe Freytags Lexikon s. v. hadjuri). Dies Wort kann, einmal ausgesprochen, nicht gebrochen werden, denn die Kamele sind dadurch geweiht worden. Wenn der Betreffende im Falle des Eintretens der festgestellten Bedingung es ablehnen würde, die Tiere zu opfern, so würde der Fluch ihn treffen, wie er einen jeden trifft, der von der geweihten Beute nimmt (siehe S. 75 !•)• Diese Weihung wird damit ein Eid von einer Stärke, die um so größer ist, als der Verlust der Kamele dem Besitzer empfindlich ist. Wo dieser Eid Bedeutung haben soll, hat er sagt: deshalb in der Regel die Form, daß falls es sich so man alle Kamele, die man besitzt, — und lüge nicht ist es nicht der Fall, so gehört alles, was ich besitze, dem Hause Allahs, indem ich es mit nackten Füßen dahin treibe.« Oder man setzt eine sehr hohe Anzahl von Opfertieren fest: Al-Muhtär schwört bei dem weiht. ') So z. B. Harn. 667, Vers 3 Vgl. für die heutigen Verhältnisse : »Ich schwöre Musil 365. — — 125 allmächtigen Gott usw., daß er nicht Aufruhr machen iooo Opfertiere darbringen und er es tut, soll er Ka'ba schlachten, II 600, 15 und wenn der Türe der männlichen und weiblichen Indessen ist al-Muhtär /. sowie seine ganzen Sklaven freisprechen (Tab. will, sie bei 1 f.) und schon von vornherein entschlossen, seinen Eid zu brechen, Der gebrochene Eid wird durch die Kamele werden abgegeben, Unkosten zu zahlen: bereit, die ist kafjära (davon später mehr) gesühnt, die die Sklaven freigelassen, Im und vorletzten Beispiel er ist frei. der Eid ist zudem durch Leistung, daß der Gelobende die Opfertiere mit nackten die asketische Füßen treiben kommen soll, erschwert. Derartige asketische Zusagen vor. Man den Schatten nicht suchen, mit niemandem ein Wort erklärt, reden zu wollen, wenn usw. -). Das Opfer wird im Laufe der dem Gesichtspunkt betrachtet, seines Eigentums beraubt. recht häufig Zeit daß immer mehr vorwiegend unter man sich eines gewissen Teiles Dies erklärt uns, daß zwei Formen des Gelübdeeides, bei welchen wesentlich dieser Gesichtspunkt zugrunde Analogie liegt, sich in zum Opfer ausbilden können; das sind die Zusage, Sklaven freizulassen, und die Erklärung der Ehescheidung. Die Freilassung von Sklaven 3) wird immerfort im Koran als besonders verdienstlich erwähnt (Sur. 24, 33; 5, 91 58, 4; 90, 13) und wird mit Speisung und Bekleiden der Armen oder Fasten zur Sühne der Sünden (4, 94; 5, 91 58, 4; vgl. Buh. II kit ab 4, 94; ; ; Xr. 2) gleichgestellt oder sogar vorgezogen. freulichen Erlebnissen ein Opfer leisten konnte, so al-'itb, man Wie man kam bei er- es vor, daß Anzahl von Sklaven freilassen zu wollen. So sprach al-'Abbäs den Sklaven, der von Haggäg zu ihm kam, frei und versprach noch 10 andere freilassen zu wollen (W ä k. 290). Eine erklärte, eine gewisse man einen Sklaven freilassen will, hat denselben bindenden Charakter wie die Zusage eines Opfers. Dies macht sie zum Eide brauchbar. Wie beim Opfer hängt auch hier die Stärke des Eides davon ab, Aussage, daß man wie vielen Sklaven verpflichtete 'Umar ') Ja ' al-Muhtär, sich b. al-Rabi'a alt I I 505 f., alle, die er geworden war und Im obigen besaß, 509 Beispiel Als freizulassen. die Zeit für unten zu erwähnenden Eidesformeln bei Ähnlich in den Ijüb die Freilassung zusagt. a passend 1 - ' Um a hielt, r i und f. ») Dieser Eid ist recht häufig. Innerhalb des Islam herrscht darüber Einstimmigkeit, daß man diesen Eid nicht durch Koranrezitation bricht, was 'Abd a 1 - K ä d i r a 1 G 1 1 ä n I als Beweis für das hanbalitische Dogma, daß Koranrezitation nicht mensch- liche Rede, sondern das Wort Gottes und wie der Koran selbst unerschaffen (al-Gunja 3) I p. Vgl. 60 infra . Juyneoll: Handbuch des islamischen Gesetzes 1910, p. 205 ff. sei, anführt — schwur Leier an den Nagel zu liän ;cn, die — 126 er, daß er für jeden Vers, n Sklaven freilassen wollte, was er künftig machen wür ihm einmal neun Sklavin kostete (Ag. I 64. 5 der sich auf Freilassung eines Auf gleicher Stufe wie der Ei oder mehrerer Sklaven bezieht, steht die Beteuerung, daß man sich i . 1, von seiner Frau scheiden wahr sei, richtig oder wenn man im Kämil bedeute, wie wenn man häufig nebeneinander vor, Muhammed wo es heißt, daß ich nicht ...... z. B. Tab. III 176, entweder falaktu ist III 188, Auch 6).. es sicher von meinen Die beiden Eide scheidung und Freilassung von Sklaven ab« Die Formel So wird Erklärung dasselbe diese 4. 7. kommen wo al-Mansür »Lege vor mir die Eide auf Ehe- 'Abdallah sagt: b. dies oder jenes nicht sagte: »Ich will dies oder jenes Besitztümern abgeben, wenn zu wenn nicht dies oder jenes tue. aufgefaßt, ' wolle, itnra^atl (bi-l-taläki wa-l-'itäei T oder imra'atl jålikun hier hängt natürlich die Kraft . . und Stärke des Eides vom Werte der betreffenden Frau für den Schwörenden ab. InBuhturls Hamäsa gibt es mehrere Gedichte, in welchen ein Betrüger sich rühmt, von seinem Kreditor durch einen Scheidungseid, der als besonders wurde ijamlnu ganisin befreit zu haben; allein er hätte sowieso daran gedacht, sich von ihr scheiden zu wollen 2 ). Doch muß man bedenken, daß es vor allem eine pekuniäre Frage war, ob sich ernst aufgefaßt . nämlich der Betreffende sich eine neue verschaffen konnte oder nicht. Eine besonders scharfe Form Frauen, die alle man bekommt dieser man Schwur, wenn hat und in Zukunft haben wird, für unwider- ruflich verstoßen erklärt, wenn usw. Wenn man 3). man hat und haben daß man sich zum strengen noch dazu alle Sklavinnen, die wird, für freigelassen erklärt, bedeutet Zölibat verpflichtet, ein Risiko, es, das für den Araber nicht ohne Wirkung sein wird. Reisenden zufolge wird dieser Eid heutzutage sehr und als »seine besonders bindend betrachtet*); — Den neueren viel gebraucht tallaka bedeutet einerseits Frau verstoßen«, andererseits »Scheidungseid schwören« (Musil ist takan (Musil Wenn man zu einem Lager kommt, und die Beduinen sich um 385); eine Spezialbezeichnung für den Scheidungseid 240). ed. Nöldeke: ) 3) 509 Wright ') : p. 270 f.; vgl. Kinship So in den Eiden bei al-'Umari Diese beiden Schwurarten sind vor f. p. 04 f. Beiträge zur Kenntnis der Poesie der alten Araber p. 198 und dem Ja'kübl ed. islam. Richter nicht erlaubt. der einen solchen Eid forderte, wäre sofort abzusetzen, sagt ff. Houtsma p. 505 f.. Ein al-Säfil (Bäsjürl II p. 358). O p. 470. Vgl., außer Bcrckardt, Musil und Jaussen, Lane: Manners and cusiomsl I — — 127 den neu angekommenen Gast drängen, zu Gast zu sein, und jemand mit verstärkt, so kehrt der Fremde bei um ihn zu nötigen, bei ihnen dem Scheidungseid ihm ein (Jaussen seine Einladung 59). Der Wahhä- bitenhäuptling Saud wollte diesen Schwur nicht dulden und ließ jeden, der ihn schwur, prügeln; er bekämpfte ja die häufigen Ehescheidungen (Burckardt: Beduinen und Wahaby p. 421). Zuletzt wird diese Ehescheidungsformel eine wie in dem S. 1 16 aus der Einleitung zu Form Tabari der Verfluchung, zitierten Beispiel. den alten Gedichten aufgefaßt; sie wird dort bisweilen als Drohung der Ehefrau gegenüber verwendet, um sie zu irgend etwas zu zwingen. Z. B. Ham. ~2: »Du bist verstoßen, wenn du mich, So wird sie auch in nicht fragst, welch herrlicher Reiter dein und Hat'am begegnete und das Scholion teilt könne; ') vgl. So sagt 'Amir !« mit, daß man Ehemann b. Tufail war, als er ') dies als einen Fluch betrachten Harn. 139. Der Zeitgen Sudä zu seiner Frau, imeds. der Feind Gottes (\V ä fc. 153 ff. 362). - Selbstbehauptung und Verderben beim Schwur. VIII. Wir haben im Vorhergehenden die verschiedenen Erscheinun im semitischen Vorstellungsleben, mit welchen der Eid verwandt und aus welchen er hervorgegangen ist, betrachtet. Vor allem zwei Erscheinungen liegen dem Eide zugrunde: Der Bund und der Fluch. Der erste bindet, der zweite trifft in dem Falle, daß das gegebene Wort gebrochen wird. Einiges ist aber noch unerklärt geblieben. Wie ist es zu verstehen, daß Kraft verleiht? dem Wort mehr ein Opfer oder ein heiliger Ort Dazu kommt noch, daß Schwurarten es gibt, die wir nicht aus den vorher besprochenen Vorstellungen heraus erklären können. In den arabischen Gedichten oder sein Stamm kommt daß ein Dichter, es oft vor, durch ihn, sich rühmt, nie einen Eid zu brechen. Der Taijite 'Arik sagt zu eAmr: »W enn man uns unter eidlicher Verpflichtung ein Stück Hasenfleisch [Ham. 760, Vers 3). gäbe, würden wir die Verpflichtung halten« C A m r b. Kult ü m rühmt seinen Stamm, daß er am besten der Verpflichtung Genüge leiste und am sorgfältigsten einen Eid halte, der einmal abgelegt worden sei (Mu'allafca 67). Abu D u'a i b Die Beispiele dafür sind zahlreich. T 1 ) »Du sagt: sollst sagen, daß sie nie vernommen daß hat, ich die Ver- pflichtung gebrochen oder den Eidgenossen verletzt habe« (Tag" al-'Arüs s. Einigen Erschlagenen wird nachgerühmt, daß halafa). v. \\ ort hielten, auch wenn sie das etwas Unangenehmes schwuren (makrüha*) sie Harn. 27), ebenso wie das A. T. denjenigen rühmt, der nicht falsch schwört {Psalm 24, 4), der sich selbst zum Schaden schwört und es doch nicht abändert ») Oder es bedeutet: (15, 4). wenn auch gegeben würde (und nicht richtiges halten. Die Fortsetzung: daß diese Auffassung 2 auch ) SIbawaihi in einer Abu 1-Hasan hat bei Diese Tugend wird in der Bundessehließung mit uns nur Hascnfleiseh Opferfleisch'), würden wir doch »und diesen Bund hast du die den Trauer die Bundesverpflichtung fest geschlossen« könnte darauf deuten, richtige wäre. erklärt doch KP. _\,a ^Jlc ein unangenehmen Lage die obige wenig anders: wenn der Betreffende schwört, Erklärung (siehe das Schohon). setzt er es durch ( » .Xo). — gedachten oft 112, in 13), — 129 dem Verstorbenen nachgerühmt His. (z.B. 109, 16; wie überhaupt Treue gegen die Verpflichtung sozusagen jedem Lobgedicht figuriert, ebenso wie umgekehrt Treubruch [gadr) zu den schlimmsten Dingen gehört, deren man Mann einen beschul- digen kann (His. 447 supra; 516, 15; Harn. 31; 160; 211; 473; 489; »Die schlechteste Charaktereigenschaft ist Treubruch gegen 780). Edle unterläßt den Treu- die Verpflichtung (al-gadru bi-l-'ahdi); der bruch, wenn auch seine Speise des Blut wird« (Hain. 645) Ein Abends Gemolkenes von abgezapftem Mann schwört deshalb »den Eid eines Mannes, an dessen Brust derTadel nicht saugt«. Ein anderer sagt: »Ich schwöre den Eid eines Mannes, der da schwört und nicht lügt 2 ), und in einem Eid, den ein Wahrhaftiger ausspricht, ist kein Betrug« (Ag. XII, 15 infra). Kutaijir beschreibt jemanden als »einen Mann von wenig Eiden 3), der sparsam mit seinem Eid ist, wenn er aber unbe'). wußt einen Eid ausspricht, so wird alijja) er gehalten« (zitiert Lane B. z. s. v. 4). Hätten wir in der vorhergehenden Darstellung alle im Eide vorhandenen psychologischen Momente erschöpft, so könnten die zitierten Stellen als Zeugnisse für den Verfall des Eides erscheinen. Sie könnten bedeuten, daß der Glaube an das Wirken der übermenschlichen Kräfte, von welchen die Bedeutung des Eides abhängig ist, jetzt weniger lebenskräftig wäre. Der Dichter rühmt seinen Stamm, daß er sein Wort hält; dies ist etwas Moralisches. Aber wo die besprochenen Vorstellungen lebendig sind, könnte es aussehen, als ob nichts Moralisches oder Unmoralisches am Eide wäre. Es wird durch ihn jemandem eine drohende Gefahr auferlegt, und man hält sein Wort, um dieser Gefahr zu entgehen, aus Furcht, sich selbst einen Schaden zuzufügen. Zum Rühmen läge dann keine Veranlassung vor. Um die Bedeutung der erwähnten Stellen zu verstehen, müssen wir uns indes zweierlei klarmachen. Erstens, daß dieses Unterscheiden ) und aß =) Zur Zeit der Hungersnot zapfte man Blut aus der Halsader des Kamels, kochte es. Ein solcher Eid heißt aJ -t^-h oder üj . ^5» yfrtr > (z. B. Ag. IX 124. 1. 26). t Jüls», was man auch »der seinen Eid hält« übersetzen könnte, vgl. unten die Behandlung von Sur. 5, 91. Hassan b. Jäbit sagt zum Lobe der Geliebten, daß sie »nicht schnell zum Schwören ist* (H i ä. 522, 9). Ka'b b. Zuhair dagegen hat schlechte 3) «JL**jJ Erfahrungen gemacht als : »Sie hält die Verpflichtung, auf die sie eingegangen das Sieb das Wasser hält«. ernst genommen Übrigens hat (//am. 575 letzter Vers; keine Eide gibt, weiß ich nicht) ») Vgl. ferner was es man bedeuten soll, daß — hier wie anderswo (siehe Hirzel: Pedersen, Der Rat Eid bei den Semiten. I 017!., 627 ff., 677, 760 nicht besser immer allzu es für gefärbte Finger über Treue gegen den Eid Quatremére: Les asiles Beiträge p. So; Al-Mosta'raj par ist, die Liebesschwüre nicht Der Eid p. 323 f. 9 ff.; p. 62). Nöldeke: — 130 zwischen dem Moralischen und einem rein äußerlichen Schaden Semiten fremd Beides gehört für ihn sehr innig zusammen. ist. getroffen wird, verliert dadurch auch seine von Unglück und Fluch Zweitens müssen wir uns klar- Ehre, wie wir oben gesehen haben. machen, daß wie für uns Wahrheit reden« für den alten Semiten nicht dasselbe »die Die Wahrheit ist. dem Wer ist für uns ein abstrakter Begriff — die — und für uns i-t Übereinstimmung der Aussage mit der Tatsache Wahrheit zu sagen, auch mit einer abstrakten Begründung: um der Wahrheit willen, weil wir nur dadurch Diese Betrachtung die Übereinstimmung mit uns selbst bewahren. liegt dem alten Semiten gänzlich fern. Für ihn handelt es sich immer um eine bestimmte, konkrete Sache, und, was das Entscheidende ist, die Wahrheit wird nicht nur im Verhältnis zur Tatsache, sondern vor allem im Verhältnis zum Menschen betrachtet. Es handelt sich beim Eide entweder um ein Versprechen oder um die Feststellung einer Tatsache. »Sein Versprechen halten« ist ein Ausdruck für »Macht«. Der reiche und mächtige Schejch, der vieles Gut besitzt und die Fähigkeit hat, alles zu besiegen und zu beherrschen, das Ideal des Beduinen, legt seine Macht und seine Ehre am besten dadurch am liebsten große Zusage, die er abgegeben an den Tag, daß er die hat, hält. Niemand hält seine Zusage so wie Allah {Sur. 9, 112). Das heißt nicht, daß er sich für jeden Fall durch sein Wort gebunden fühlt was Allah eben nicht tut, wovon u. a. dér Anfang eben derselben Sure es eine allgemeine Pflicht, die — — ein schlagendes Zeugnis abgibt; aber es bedeutet, daß ist, er die Fähigkeit besitzt, Erfüllung der seines wafä', es, daß ist es, Art. ist Der Begriff der Wahrheit bezieht auch auf die Wir verstehen von sehr inniger sich nicht lediglich auf sie durchgeführt wird. dies am besten da, wo den guten Die Wahrheit erstreckt Wahr ist, es sich handelt, aber genau dasselbe hat seine Gültigkeit, ') ist Zukunft und die äußere Durchsetzung. nur wahr, wenn nämlich so Verpflichtung, in Willen und die Aufrichtigkeit des Redenden. sich sich welche die größte Rolle den Ermahnungen des Koran *). Dies Verhältnis zwischen Wahrheit und Stärke auch Allah so groß Stamm ein eingegangenen der rühmt, und diese Form der Wahrheit spielt, daß Zusage ausgesprochenen in der Daher kommt Willen durchzusetzen. oft den was um Eine Sache sich bewährt. Versprechungen wenn es sich darum Die Sache kann auch von einem anderen Gesichtspunkt aus betrachtet werden, vom Standpunkt dessen, dem Ansprüche an den Versprechenden. Versprechen Dieser Gesichtspunkt hält. die taiijja Sur. die Zusage gegeben 3, 27. ist. Er hat durch die Zusage Die Rücksicht auf ihn gebietet daher, daß ist im Koran vorherrschend. Vgl. man sein umgekehrt — — 13' Wir müssen handelt, eine Tatsache festzustellen. es sich immer um konkrete Fälle handelt, hier bedenken, denen ein in daß Interesse Zwei Stämme oder Geschlechter streiten sich darüber, ob von einem Mitglied des anderen getötet sei, so daß der erste Stamm von dem anderen Blutrache fordern könnte. Auch hier ist die Wahrheit nicht etwas Abstraktes; sie wird im Verhältnis zum Menschen betrachtet. Wahr sprechen heißt hier recht haben. Aber recht haben heißt seine Sache durchsetzen können. Der Arme und Schwache soll deshalb nicht Prozeß mit dem Starken führen. Der letztere wird seine Sache durchsetzen können. Ein Mensch kann Gott gegenüber nicht Recht bekommen, obwohl er es nach menschlichem Maßstab haben sollte, denn Gott ist stärker, ihm gegenüber hat niemand recht {Hiob 9, 2; 42, 1; Psalm 143, 2). Er ist nicht ein Mensch, der lügen könnte; wenn er etwas gesprochen hat, setzt er es durch (Num. 23, 19; vgl. Psalm 119, 106). Diese Einheit von Wahrheit und Stärke findet ihren Ausdruck in der Sprache, am deutlichsten auch in der Wurzel sdk '). Dieser Stamm bedeutet im Hebräischen als Verbum im Kai: »sein, wie man mitspielt. ein Mitglied des einen sein soll« {Hiob 4, 17; 15, 14; 22, 3; » lieses feststellen und durchsetzen, Psalm 143,2 u.a.), »recht haben«, daß es anerkannt wird« {Jes. 45, so 9.26; Hiob 11,2; 40,8) sowie »seinen Widersacher besiegen« (J^s. 45,25). Dieselben Nuancen zwischen Wahrheit, Recht, Sieg und Macht lassen feststellen. anderen Verbalformen und die abgeleiteten Substantive Ebenso bedeutet das arabische sadaka sowohl »wahr reden«, wenn man eine Tatsache berichtet sich für die (z. B. H i s. 244, 12) wie »seine Sache durchsetzen« (Sibawaihi Harn. 27), also eben: was sich bewährt, was die Kraft hat, sich zu behaupten 2 ). Der alte Semit hat keine Bezeichnung für die abstrakte Wahrheit, weil der Begriff nicht für ihn existiert. Kraft hat, sich Auch durchzusetzen«. die Wurzel JCN bedeutet: »Was Was Jahwe tut, ist iTJlDN, die er hat daß sie steht {Psalm 119, 90). Das Wort »Amen« daß man eine erledigte Tatsache bestätigt (was es an und für sich auch könnte), sondern bekräftigt überall das Eintreffen einer Tatsache, die sich erst in der Zukunft durchsetzen wird {Nu7n. 5, 22; Deut. 27, I4ff.; 1. Reg. 1, 36 usw.). Ob man sagt, daß ein Mann in sich Kraft besitzt, oder daß er Wahrheit besitzt, ist deshalb die Erde befestigt, so bedeutet im A. T. nie, Kautzsch: Über •) Vgl. *) Daher auch: die Derivate des Stammes sdk im alttestl. Sprachgebrauch 1881. -Menschen {//am. 41). »sein wie man sein soll«, sowohl Von Menschen bedeutet von einem Kleid wie von einem es dasselbe wie »edel« (//am. 41 Schol. zu V- '! 155), von Lanzen »stark und hart«, von Datteln »weich«, vom Krieger in der Schlacht »gewaltsam« (//am. 227). 9* — — 132 Das eine ohne das andere kann man nicht haben. Daher sagt Tarafa (i, 7): »Mit Wahrheit befaßt sich der Kraftvolle, Zuversichtliche, mit der Lüge befaßt sich der Niedrige, Erf> beinahe dasselbe. lose« '). Diese Auffassung der Wahrheit Wenn ist wichtig für unser Verständnis was sich bewährt, durchsetzt, Wahrheit das dann kann es auch Stufen in der Wahrheit geben. Wenn ein Mann, der größere Kraft hat, seine Sache besser durchführen kann als ein des Eides. anderer, die dann hat ist, mehr Recht, er spricht den Eid bedeutet, können wir aus Sur. verordnet, daß, wenn ein Mann bezeugen, daß er dies oder jenes 5, in der 105 wahrer. f. ersehen, Was dies für wo der Prophet stirbt, und zwei Leute Ferne testiert, sie nach gebet auf ihre Aussage schwören müssen. Aber Verstorbenen können das vereiteln, wenn sie, dem Nachmittags- die Verwandten des die also nicht dabei- sind, schwören, — dessen Zeugnis Gültigkeit hat). Als die beiden Reisegefährten seinen Die Veranlassung daß sie mehr Recht haben. c für diese Offenbarung soll nach Ibn Abbäs die folgende gewesen sein: Ein Sahmit zog aus mit Tamim al-Däri und c Adi b. Baddä. Der Sahmit stirbt in einem Lande, wo kein Muslim zugegen ist (also niemand, gewesen Nachlaß zurückbringen, vermißt man einen silbernen Becher mit eingelegtem Gold. Der Prophet läßt die beiden einen Eid schwören (daß sie sich ihn nicht angeeignet hätten). Aber kurz nachher wird der Becher in Mekka gefunden, und der Inhaber behauptet, ihn von Tamim und 'Adi gekauft zu haben. Darauf schwören zwei von den Leuten, die den Becher beanspruchen: Unser Zeugnis ist wahrer (a/ia^ku) als das ihrige 2 (Buh. kitäb al-wasäjä, bäb 34). Die beiden Männer legen hier den Eid ab wegen einer Sache, deren Zeugen sie nicht selbst gewesen sind. Der Eid ist eine Stärkeprobe zwischen den — ) beiden Parteien. muß Wenn der ein Mann an und Eid die Aussprache eines starken Wortes seine ganze Kraft dabei einsetzen. für sich Richtige durchzusetzen. Wie Es ist, dann gilt nicht, das an den Tag zu bringen, sondern seine Sache wenn er seine Macht daß er sie mit Unterbei den Arabern nichts der Einzelne wahrer spricht, potenziert, so wird seine Sache dadurch wahrer, stützung anderer behauptet. an und für ihm ist ') Elende, a ) sich, sondern nur er solidarisch <_^..yJLi ist und in Der einzelne ist Verbindung mit seinem Stamm. in ihm hat er seine Kraft. »wer in sich Substanz hat«; eine Var. der nicht die Kraft Vgl. Reste p. 1S9. und das Glück hat, sein liest ,»j_\_!). Wenn Mit es sich ^~fS>?* ist der Vorhaben durchsetzen zu können. um größere Sachen handelt, Seine Schuld schwören. — 133 muß deshalb der ist des — Stammes Stamm wird sein Wort kräftiger dadurch, daß der ganze 1 lies ist das Prinzip in für den einzelnen Schuld, und andererseits Stamm es ausspricht. Die einzelnen Mit- der arabischen kasäma. brauchen gar nichts von dem Vorgang, in bezug auf den sie sie müssen mit ihrem Wort das des Wenn ein einzelnen unterstützen und es dadurch stärker machen. Stammgenosse mit seinem Eid etwas zugesagt hat, wird der Stamm glieder schwören, zu wissen (siehe unten), aber Der sterbende Guwaij schwur, daß sein es auch durchsetzen. für ihn 50 andere töten würde, Ähnlich ist es bei den was sich Abessiniern *) auch in Stamm erfüllte (Harn. 441 ihrem Stammeseid f.). (wéréd). 50 Männer und 5 Weiber. Verwandte des Verklagten, müssen auf der Ruine eines Heiligtums schwören. Der Ankläger fragt: Wenn ihr so und so getan habt, sollt ihr dann Asche werden? usw., nicht: wenn N. N. so und so getan hat. Stärker kann ihre Solidarität nicht ausgedrückt werden 2 ). Die Betrachtung gelehrt, warum des Wahrheitsbegriffes der Semiten hat uns der Araber sich so gern rühmt, daß er seine Eide hält. Aber wie wir dadurch zugleich das Prinzip des Stammeseides verstehen, werden uns auch andere Erscheinungen jetzt klar werden. Es ist nämlich nicht nur das Prahlen damit, daß man seinen Eid hält, was auf eine andere Auffassung des Eides hindeutet, als die bisher festgestellte. Wir haben gesehen, daß in den assyrischen Eidschwüren oft eine Reihe von Göttern aufgezählt werden, die im gegebenen Falle Wenn aber der Araber bei seinen den Schwörenden treffen sollen. Vätern schwört, kann der Sinn nicht sein, daß er für den Fall des so — Eidbruches die Strafe dieser auf sich herabruft. Nur in der ersten Zeit nach der Bestattung wirken verstorbene Verwandte gefährlich. Die Ahnen gehören zum Geschlecht und stehen auf seiner Seite. Die Betrachtung ist Der Araber befindet sich auf der Höhe seines Selbster sich in Gemeinschaft mit den Ahnen weiß. Dann fühlt er seine ganze Ehre und Stärke potenziert, denn sie vertreten und sind das, was das Leben des Stammes trägt, und damit die Grundlage, auf der seine ganze Existenz ruht. Dies müssen wir nun hier eine andere. bewußtseins, wenn •) Litt mann: Princeton Expedition Nr. 94. 2 Vgl- ) f., wo das ganze Dorf den zum Schwören begleitet. Der Beweis der Richtigkeit ihres Eides daß sie im Gebiet des Gegners ohne Wanken ihren Standpunkt behaupten Demgemäß galt bei den Alten (vor dem Islam) auch der Klägereid (siehe Mcnzinger: Ostajrikanische Studien 1S64 p. 499 der Blutschuld Angeklagten dann darin, und durchsetzen. liegt p. 234, 480). mit dem, was vorher vom 134 — Wahrheitsbegriff gesagt wurde, in Zusammen- Je größere Stärke ein Mann sich geben kann, desto wahrer spricht er. Dadurch, daß der Schwörende seine Ahnen herbei- hang bringen. potenziert er sich auf eine andere Stufe hinauf, auf der seine ruft, Worte mehr Gewicht haben, als wenn er wie ein gemeiner Sterblicher spricht. In Verbindung mit den Vätern erhält er im stärksten Maße die Kraft, welche er im Stamm besitzt. Hier stehen wir also bei einer neuen Auffassung des Eides neben den schon dargestellten: seiner Auffassung als einer kräftigen, potenzierten sie kräftiger ist, wahrer ist als das gewöhnliche So verstehen wir eine Erscheinung, die sich von den früher behandelten Auffassungen des Eides aus schwieriger erklären läßt, nämlich die Ekstase, die bisweilen bei der Eidesabiegung vorkommt 2 ). Durch diesen Eid schraubt der Schwörende sich dazu hinauf, Worte Aussage, die eben, weil Wort 1 ). Er zu sprechen, die eigentlich übermenschlich sind. Werte, die er im Leben für dieses besitzt, setzt er sie zugleich aufs Spiel. Dies ist Wort setzt die gesamten aber dadurch ein, die Kehrseite der Sache, die Worten ein besonderes Gewicht verleiht. Dahinter lauert der Fluch, und zwar in seiner alleräußersten Form. In einem der vorhergehenden Abschnitte sahen wir den Fluch als Eid gebraucht, indem er den Schwörenden mit diesem oder jenem Schaden, eventuell auch dem Tod, im gegebenen Falle treffen wird. Aber hier ist nur vom seinen Fluche Vgl. S. ') obwohl 1 1 (i f. Für Form Rede: der vollständige Verlust die arabischen Philologen ist der Eid eben eine starke Bekräftigung, der absoluten in die er unter Beeinflussung des Islam die Absolutheit verloren hat. Die hypothetische Selbstverfluchung wird deshalb nicht als ein richtiger Eid anerkannt; denn in einer starken Bekräftigung kann kerne Bedingung gestellt eines Eides. sein. Und doch, heißt es, Die ausgesprochene Verfluchung hebt die Bedingung hat auf. sie den Charakter »Wenn das, was du von mir gehört hast, wahr ist, dann verfluche mich usw.«, ist in der Tat dasselbe wie: »Was du von mir gehört hast, ist wahrhaftig nichtwahr« (Tibrizi's Scholion zu Harn. 69, Vers 1). J ) Ich kenne keine klassische davon (Landberg: Arabica V 141 von Gesang und Gewehrsalven, die Beweisstelle dafür, aber neuere Reisende berichten Musil 338 f.; Jaussen i88f.). die Gemüter besonders aufregen. f.; zwischen Eid und Ekstase bestätigt sich für die Abessinier. Der Landberg erzählt Diese Verbindung feierliche Stammeseid wer cd, das entsprechende Verbum wöröt (Litt.mann Princeton Expcd. p. 91, 26; Aber nach Dillmann {Lexikon Sp. 902) ist täwärädä und täwärädä der Ausdruck 174). für die Ekstase der »falschen« Propheten. Nach Prof. E. Littmann wird täwärädä bei heißt den heutigen Abessiniern nur von dem promissorischen Eid vor dem Richter gebraucht. »Von den Helden wird manchmal gesungen, daß sie alles einsetzen, wenn sie lettvärädö; man wettet vor dem Richter, daß man einen Prozeß gewinnt, und setzt so und so viel ein; verliert man, so muß man das Doppelte zahlen. sehr wild und unbändig« (briefliche Mitteilung}. Dabei werden die Leute oft ; — — 135 was das Leben des Betreffenden trägt J ). Dieser Eid ist deshalb der schrecklichste von allen. Es ist nicht leicht, in jedem Falle eine Schwurzeremonie zu analysieren und nachzuweisen, ob diese oder jene Vorstellung im Vordergrund steht; dafür fehlt uns in der Regel das Material. Aber wie wir bereits gesehen haben, daß die verschiedenen Vorstellungen des Bundeseides und des Flucheides zusammengehen, so vereinigt sich auch die Sowohl beim hier auseinandergesetzte Auffassung mit den anderen. Bund wie im Fluch und dem damit zusammenhängenden Eid spricht man ein starkes Wort, und wir haben gesehen, daß man es durch Opfer oder andere Zeremonien noch verstärkt. Umgekehrt haben wir hier gesehen, wie der Fluch hinter dem starken Wort steht und denjenigen bedroht, der es nicht durchsetzen kann. Es findet dann eine Wechselwirkung zwischen dem Fluch und dem starken Wort statt: durch das Aussprechen eines Fluches macht man sein Wort stärker (vgl. oben S. Il6f.) 2 ). Aber wie es Eide gibt, in welchen der Bundesgedanke im Vordergrund steht, andere, in welchen zunächst ein Fluch gesprochen wird, so gibt es auch Schwüre, die vor allem nach der hier dargestellten dessen, alles Auffassung zu verstehen sind. Nach dem Vorhergehenden haben wir diese Eidesart in charakteristischer Form im Schwur bei den Vätern. Das ist dasselbe in potenzierter Form wie ein Eid beim Geschlecht oder Stamm. Dieser Eid kann folgende Fassung haben: »Ich meine Herkunft zurückgeführt den auf gehöre nicht demjenigen, wird (meinen Ahnherrn), 650, Vers 2), oder: »Ich habe keine Mutter, wenn es sich so verhält, und auch keinen Vater« [Hain. 421, 7 f.); oder der Vater wird mit der Schwurpartikel wa eingeführt: wa'abi, wa'abika wenn« usw. {Ham. H B. (z. Vers 4; i §. 10, 15; 11. 13)3), wa'ablhi oder la'amru ablka [Harn. 338, 'Antara: Dieselbe Bedeutung hat wahrdeinem Großvater« oder »bei deinem Ahn- Mn'allafca IO). scheinlich wagaddika, »bei herrn«*) ') je ist (z. B. Tarafa 4, nachdem der Eid auf Tab. 72; diese Weise oder wie es die Gottheit als Trägerin des dort 56. II 110, i). ist sie die Macht, die Böses Über den Meineidigen bringt. so allumfassend ) 3) schwört im Abschnitt VI aufgefaßt wird. Lebens des Betreffenden, von der man ist, daß er es ist, Hier sich lossagt Der Unterschied zwischen der Stellung des Gottes in den beiden Eidesformeln schwindet aber, 3 Man Insofern der Eid eine Beziehung zur Gottheit hat, wird deren Stellung verschieden, wenn al-A'lam in Landberg: Primeurs arabes I p. 9. Von einem Vater zum Sohne gesagt bei Goldziher: Mu'ammarün Macht seine der auch im gegebenen Falle die Exekution ausübt. Vgl. (Abh. II p. 63, letzte Hälfte). 4) hausen Bekanntlich kann (Reste 1S5 Anm. es auch 2) vorzieht. »bei deinem Glück« übersetzt werden, was Well- Nöldeke deinem Großvater«, aber gibt dies später auf übersetzt in seinen Beiträgen 1S7 »bei (ZDMG XLI 723). Goldziher hält daran [ - 36 So schwört Kulaib aus Taglib Wä'il m.). wä'ansäbi wffilin »bei den Grabsteinen von Wä'il* '//am. 421 uselben Eid schwören Gassäs von Bakr Wä'il (ibd. Z. 11 v.u.) und béi dem Grab Ahnherrn seines '). i. I '< Vater dessen //am. 423, wa'ansåbi ijålin sagt, so 1. Wenn Gassäs //am. 422, 9 v. vermutlich eine Nebenform von Wä'il u. 4). ist Ijäl 2 ). Die Bedeutung des Eides bei den Vätern ist u. a. daraus ersichtlich, daß der Islam ihn verpönt der Prophet tadelte einmal 'Umar, als ; kommt Nichtsdestoweniger er ihn gebrauchte. man In ähnlicher Weise schwört bei seinem vor er oft Stamme 3). in dem Eide beim Kriegsruf des Stammes (siehe hierüber Goldziher: Studien I 61; Rob. Smith: Kinship 44 Anm.), oder direkt »bei der Verwandtschaft« Daß dieser Schwur sehr gewöhnlich m. bi-l-rahmi *). {Harn. 254 i. gewesen geht aus Sur. ist, In diesem 4, Zusammenhang hajäti (so Ag. Mifallaka 34), III, 4 la'amruka An v. u.), wo man sind die Fälle zu erwähnen, Man Leben schwört. bei sich selbst oder seinem XIV hervor. 1 und sagt binafsl aber noch häufiger la'amri (Z u h a kommt r: Mu'am- oder 'amraki (Goldziher: (ibd. 42), bii einem Zusatz, welcher zeigt, daß der Schwur den hier angegebenen Charakter trägt, nämlich »und mein Leben ist nicht etwas Unbedeutendes« (Haut. 643, Z. I v. u.; 646; Näbiga 17, 16). Der Schwur bei der Ehre und marün p. 63) 5). einigen Stellen bei den die Ehre vertretenden Stirnlocken denselben Sinn, fest {Studien I p. 229). als meiner Kraft« »bei Noch heutzutage wird Eid bei den Ahnen aufgefaßt (Musu. II es ist nicht Willkür, Ahnen geschworen ') Vgl. daß es für {bi-Hszi, diese 34). Eide beide Bedeutungen empfunden haben. sammen, (s. hat wesentlich S. 67) deutlicher führt in die angegebene Rich- und noch tung der Schwur es vor mit Lane siehe Formel gebraucht - v.). s. (s'a i.iddi) und wird Übrigens wird der alte Araber bei diesem Ahnen gehören Sein Glück und seine beide Begriffe ein Wort Wenn gibt. er bei zu- den hat, hat er auch bei seinem Glück geschworen. Goldziher: Studien I p. 239. und nicht der Name eines uns unbekannten Gottes, wie es in der Note bei Nöldeke: Delectus p. 40 angenommen wird. 3) So z. B. H i s. 793, 7 im Munde des 'Abdallah b. Rawäha, obwohl er eben für das Heil seiner Seele so besorgt gewesen ist. Sogar im Munde des Propheten kommt dieser *) Schwur vor. Er sagte einmal \jj! _ JLil, Naw aw H 1 IV p. 99). Nach I b n habe damit aber keinen Eid bezweckt a Cr a von \iü!» vor. Dagegen Schwur ausgesprochen haben r Abu Bakr bei zwei Gelegenheiten diesen ein Schreibfehler soll verpönten (Kastallänl IX 4) Auch mit Xj_s, z. (Muslim- wure diese Tradition verwerflich oder es lage B. in einem Var. zu Taraf a 4, 72: 413 f.). ^J-X-i Seligsohn: Le Diwan de Taraja Ihn al-'Abd al-BakrT, Paris 1901, p. (j;3 ÄJ~; (s. 104). Eine Vereinigung des Eides bei sich selbst 5) Siehe zu diesen Formeln S. 1 7 f und des Eides beim Geschlecht hat man in einer Formel wie dieser: »Sie gehören dir, (so wahr) ich bin der Sohn von Hind" (Tab. II 69, 7). . — Formeln In diesen ist — 137 Form das die positive Charakteristische. Man und das man hebt dasjenige hervor, worin man seine Existenz deswegen nicht verlieren kann, ohne zugrunde zu gehen. Die fühlt, Form mehr dem gewöhnlichen Flucheid nähern, z. B. lasse meinen Reichtum •) und wende mich ab von den auch kann sich Ham. 67: »Ich Edlen und begegne meinen Gästen mit verdrießlichem Gesicht« (wenn Im Kommentar heißt es (p. 68), daß ich Ibn tfarb nicht angreife). vornehmer Eid sei. Der Schwörende setzt nämlich was seinem Leben Wert gibt, aufs Spiel. Die Stellung, die für den alten Araber der Stamm und die Väter einnehmen, nimmt für den Muhammedaner die Religion in Anspruch. »Der Islam ist mein Vater, ich habe keinen anderen Vater,« heißt es 2 ). Parallel mit dem Eide bei den Vätern ist deshalb hier der Eid b e dies ein besonders liier alles, i der Religion. Man sagt wadlnl {Ag. XII 124, 11 Mufassal 164: oder wie Muhammed einmal sagte: »Möge mir Gott nicht helfen, wenn ich den Banu Ka b nicht helfe, wie ich mir selber helfe« ä k. 323). Es kommt auch in der Form vor, daß man sich im gegebenen Falle von der Religion lossagt, z. B. T a b. III 106, I f.: »Ich gehöre nicht al-'Abbäs, und ich bin von Muhammed losgelöst, wenn« ; bidinika) c usw. 3). — Die islamische Religion konzentriert kommenen Abhängigkeit von Gott; der Mensch Kraft, sondern alles durch die Kraft Gottes. deshalb findet keit ihren wie: »Wir gehören Gott, wa'innä ilaihi rägi'ün. z. ist sich in der voll- nichts durch eigene Die islamische Frömmig- charakteristischen Ausdruck Formeln in und zu ihm kehren wir zurück (innä B.Tab. III 44, 10; 108, 14; 111,8; 116. oder: »Es gibt keine Kraft noch Stärke außer bei Gott<< 13), li-llähi 5; 168, lå haula walä kuwwata illä bi-llähi, Kastalläni IX p. 422 unten). Der furchtbarste Eid ist deshalb derjenige, in welchem man dieses Verhältnis aufs Spiel setzt und sich von »Allahs Kraft und Stärke lossagt«. Ein Es mag interessantes Beispiel dafür erzählt Tabari (III 616 ff.). hier wiedergegeben werden: <T sä Ga'far b. Beherrscher b. 'Abdallah stachelt ') aber jetzt sich Das Wort vorziehen. nach berichtet ' al-Dabbl: Härün al-Raäld Gläubigen der die Dailamiten (den 'Aliden, hatte, Fesseln vor hier der in der Sein führen. der ich ließ heute beim er Jahjä zum Aufruhr ange- Härüns sich befand) Bakkär b. 'Abdallah, Gewalt Feind (_J.) bedeutet eigentlich Fülle In Anbetracht Als war, in ein von Ilaaren, was einige Kommentatoren schon erwähnten Bedeutung des Haares gäbe das auch einen guten Sinn. Wright: Arabic Grammar II p. 95 ü. modernen Erzählungen: Ich bin von meiner Religion =) Zitiert bei 3) Auch {na-æådir Abi in Nuwäs, Kairo 132S, p. 4). gelöst, wenn . . . Sprößling al-Zubair's, - 138 klagte ihn an, daß er unter den Medinensern gegen Härün Aufruhr angestiftet habe. Diesen Vorwurf beantwortet Jahja mit der Mitteilung, daß, Bruder während eines Auf- als sein standes gegen Härün getötet worden sei, Bakkär gekommen sei, ein Trauergedicht auf ihn rezitiert und dazu Jahja seine Unterstützung ver- sprochen habe für den Fall, daß es ihm gelingen an sich zu reißen. Bakkär sollte, »Bei Gott, o Beherrscher der Gläubigen, bei ihm, außer zum Gott gibt (»und seinen ganzen falschen Eid bis was er sagt, ist kein die Herrschaft erklärt dies für reine Erfindung wahres Wort, und er redet und dem schreit: es keinen Ende«), in dem, mir Dinge nach, die Al-Rasid wendet sich jetzt an Jahja: »Er hat geschworen, hast du Zeugen, die dieses Trauergedicht von ihm gehört ich nie gesagt habe.« haben?« will, Jahjä antwortet: »Nein, aber darf ich ihm den Eid, den ich auferlegen?« Dies wird gestattet. Er wendet sich nunan Bakkär und sagt: »Sage: Ich bin von Allahs Kraft und Stärke gelöst meiner eigenen Kraft und Stärke anheimgefallen, wenn und ges ich so Der Zubairite (d.h. al- Bakkär) sagt »0 Herrscher der Gläubigen, Eid? Ich schwöre ihm bei Gott, außer dem es keinen Gott gibt, und er erlegt mir einen Eid auf bei etwas, wovon ich nicht weiß, was es ist.« Aber hierzu bemerkt Jahjä: »0 Herrscher der Gläubigen, wenn er wirklich die Wahrheit spricht, was kann er dann dagegen haben, den Eid, den ich ihm auferlege, zu schwören?« Härün gibt ihm recht und sagt zu dem anderen: »Schwöre ihm den Eid, wehe dir !« Da sagte er: »Ich bin von Allahs Kraft und Stärke gelöst und meiner eigenen Kraft und Stärke anheimgefallen« aber hier stockt er, und, so wird berichtet, bebt und zittert vor dem Eid und ruft: »0 Herrscher der Gläubigen! Ich weiß nicht, was es für ein Eid ist, den er mir auferlegt, ich habe ihm bei Gott dem Allmächtigen, dem Mächtigsten von allem, geschworen !« Da aber sagt Häiün: »Schwöre ihm den Eid oder ich urteile, daß du unrecht hast und strafe dich \* Darauf, heißt es, sprach Bakkär: »Ich bin von Allahs Kraft und Stärke gelöst und meiner eigenen Kraft und Stärke anheimgefallen, wenn ich das gesagt habe 1« Darnach ging er von Härün fort. Dieser Bericht schließt mit der Mitteilung, daß Allah ihn mit Apoplexie schlug, so daß habe ! ') « : w-as ist das für ein — — er auf der Stelle starb. womit er büßen muß. Selbstverständlich hat er sich auch einen Platz in Mit I J ist der Tod nicht das Einzige, von Gott losgesagt hat, der Hölle gesichert, obwohl es nicht Dadurch, daß er sich wird immer die Lösung aus einem Pflichtverhältnis bezeichnet, untertänlichen Verhältnis zum Herrscher {A£. ähnlich hört im Abessinischen (siehe unten). I 13, 4), von Blutschuld z. B. (.->V. von dem X 9, 22;; — direkt mitgeteilt wird daß wir voll, Zubairiten, d. •). I — Art des Ablebens war so schreckens- liese die Mitteilung h. '39 von 'Isä b. Ga'far verstehen, unter den der Familie des Bakkär, sei eine andere Tradition von dem Ende desselben verbreitet gewesen, nämlich, daß er von einer eifersüchtigen Ehefrau vergiftet worden sei, weil er einer Sklavin zu viel Interesse widmete. Tabari teilt auch eine andere Version mit (p. 620 f.), welche von einem ausführlicheren Vorgang bei der Eidesabiegung berichtet: Abu Jünus berichtet von 'Abdallah b. al-'Abbäs b. al-Hasan, daß es sich nicht um Bakkär, sondern um dessen Vater 'Abdallah Aufruhr b. Mus'ab handelt. lieser einen beschuldigt Jahjä, gegen Härün angestiftet zu haben. Die Eidesabiegung geht nun auf folgende Weise vorsieh: Jahjä verrichtet eine salät, aus zwei rek'a's bestehend, läßt dann 'Abdallah dasselbe tun und darauf die Segensformel über den Propheten aussprechen. Darauf legt z ) er seine rechte Hand in die 'Abdallahs Wenn und sagt: »Allähumma du weißt, daß ich 'Abdallah b. Mus'ab zum Aufruhr gegen diesen (und er legte seine Hand auf ihn und deutete auf ihn 3)) aufgefordert habe, so vernichte mich mit einer Strafe von dir und überliefere mich meiner eigenen Kraft und Stärke; im anderen Falle überliefere ihn seiner eigenen Kraft und Stärke und vernichte ihn mit einer Strafe von dir Amen, o Herr der Welten !« Jahjä bittet sodann 'Abdallah, seinerseits dieselbe Formel herzusagen, was er auch tut. Jahjä wird nun wieder in sein Gefängnis in einem Flügel des Schlosses geführt, und 'Abdallah geht nach Hause. Der Berichterstatter 'Abdallah b. al-'Abbäs und sein Vater al-'Abbäs, die der Szene beigewohnt haben, gehen gleichfalls Heim. Der Vater ist vor Schreck erstarrt. Kurz nachher kommt ein Sklave von dem Zubairiten 'Abdallah, um al-'Abbäs zu bitten, daß er zu ihm komme. 'Abbäs versteht, daß die Absicht die Da er dadurch seiner ist, daß er den Meineidigen unterstützen soll. Gnade beim Propheten verlustig gehen würde, wagt er es nicht, und schickt an seiner Stelle seinen Sohn, 'Abdallah, unseren Erzähler. Aber kaum ist dieser zum Hause des Meineidigen gelangt, als die Weiber mit Trauergebärden herauskommen: mit aufgelösten Haaren und sieh auf die Brust schlagend. Als der Mann nach Hause gekommen war, hatte er geschrien: Mein Leib mein Leib und war darauf gestorben. 1 ! ! — ! ') wurde Nach einem anderen Bericht (Mas'udi: murüg VI er — sie 296 ff. der Pariser Ausgabe) sich, seine Leiche wurde wiederholt vom Grabe hinausgeworfen. Eig. »zusammenflocht« *-v^*J Das ist wohl auf Härün deutet. 3) p. schwarz wie Kohlen, sein Leib schwoll an, und das Grab weigerte aufzunehmen ») ! so zu verstehen, S s^-fr*r>. daß er &**& Hand die auf 'Abdallah legt und dabei — liese I als jene ist 14" Version hat vor der ersten das voraus, daß uns mehr sie Die Sache die positive Seite dieser Eidesform ersehen läßt. man sich von seiner Religion und den tragenden sondern man gibt seine Aussage ab eben als Ausüber nicht bloß die, daß Mächten lossagt, und dieser Religion füllen kann. Dies Handlungen, die Kraft, mit welcher sie ihre in der ist Anhänger er- deutlich ausgedrückt in den gottesdienstlichen Wenn vor der Erklärung vorgenommen werden. der eine Beteiligte den anderen an der Hand hält, so wirkt das starke Wort um so unmittelbarer auf den anderen, dem es ja auch gilt. Übrigens erinnert der ganze M a s *ü Vorgang etwas an die li'än -Zeremonie (s.S. 114). wird die Kraft dieser Eidesform auf eine TradiC tion von A1I gestützt, der zufolge der Prophet gesagt hat: »Niemand schwört diesen Eid falsch, ohne daß Allah die Strafe über ihn binnen Bei drei d i ') Tagen beschleunigt« 2 ). Weise In charakteristischer kommt diese Eidesform vor in den Ibn Fadl Allah al-'Umari von die unter den Mamlükensultanen für charakteristischsten Züge desselben auf des Treubruches von ihm los Houtsma Beamten Religionen aller Die Bekenner jedes Glauben zählen die im Reiche angeordnet waren. Ja'kübi angeführten Eidesformeln, die 3). und sagen den Fall sich für Dieselbe Eidesform finden wir bei 509 f. + Eine Zusammenfassung des islamischen und des altarabischen Eides kommt vor, wenn man schwört »bei Allah und der Verwandtschaft« {Ag. (ed. IX 130, 12; I XII 505 f.; . 124, 25; Tab. I 1396, 11. vgl. Sur. 4, 1), Ehre und der Religion« zu schwören (Jaussen 169) 5), verglichen werden kann. Bei den Israeliten hat man ebenfalls den Schwur beim Geschlecht, den wir bei den Arabern als für diese Eidesform charakteristisch womit die Sitte der heutigen siehe S. 139 2 Ebenda wird ) »bei der Dies bedeutet nämlich der Gen. 24. 2 gefunden haben. ') Beduinen Anm. f.; 31, 53 vor- 1. eine andere Fassung dieser Tradition mitgeteilt, wo es heißt, daß, wenn man Allah in seinem Eidschwur preist, er sich scheut, die Strafe zu befördern; allein wenn man sich von ihm lossagt, bringt er binnen drei Tagen die Strafe über den Betreffenden. Diese Erklärung ist echt arabisch, aber ganz sinnlos. In der Tat preist man AU ih auch in der Lossagungsformel. 3)al-'Umari: Kiläb al-ta'rTf ft-l-muffala/i al-sartf, in Kairo 1312 gedruckt; Warner 352 und Cod. Lips. (Catal. Völlers) 659. Vgl. Goldziher: Vorlesungen über den Islam 1910, p. 135 (3, 3). Man kann auch bei anderem Wertvollen schwören, obschon man dadurch ferner Cod. Lugd. 4) 5) eben alles aufs Spiel setzt, z. B. einem Reisegefährten gegenüber kann ein Reisegemeinschaft schwören (//am. 40 nach der Mitte). der Gehebten (Harn. 585, Vers 2); nach man L*J ist das &aaÅJj bei wertvollen « , nicht bei ihrer Ein Dichter schwört beim Vater dem Kommentar i_jL~vä c Jlc- Und ebenso kann »Die Araber schworen bei Salz und Wasser sAi -yjt- Mann L2J Sachen nr'ü (Lisän III 439). <. .» «. ''«'' schwören. — '41 kommende Eid (siehe den nächsten Abschnitt). Wer diesen bricht, ist damit vom Stamme ausgeschlossen, was, wie wir gesehen haben, eben die Grundbedeutung von TIN ist. Ein derartiger Schwur ist — Wie bei den Arabern, deshalb »ein großer Schwur« (Jdc. 21, 5). so schwört man auch hier bei seinem Leben und seinem Haupt 1 ). Der Schwur beim Haupt kommt auch bei den Babyloniern vor (siehe S. l6f). Jonathan schwört bei seiner Freundschaft für David i. Sani. 20, 17). Wie die Väter die auf dem Geschlecht und dem Stamme gegründete Gesellschaft vertreten, so ist die Staatsgemeinschaft im König verkörpert. Wird man vom König gelöst, so ist man vom Staat gelöst Gen. 42, 15. 16 schwört Josef in seiner Eigenschaft als Ägypter bei Pharao. Dieser Eid soll noch zur Zeit Ibn Ezras (ca. 1170) in Ägypten auf Kalifen angewandt, gewöhnlich gewesen sein 2 ). Beiden Baby loniern und Assyrern ist dieser Schwur ganz gewöhnlich Man schwört beim König und bei der lokalen Gottheit 3). Derselbe Eid schwur kommt im A. T. in der Anrede an den König selbst vor. »Bei dir selbst, König«, sagt Abner zu David (1. Sam. 17, 55). Dasselbe sagt Urija zu David (2. Sam. 11, 11), und Ittai sagt zu ihm: »Bei Jahwe und bei meinem Herrn, dem König« (2. Sam. 15, 21). Doch zweifelhaft, ob man diese Stellen als Zeugnisse für den speziellen Eid beim König betrachten darf. Nichtsdestoweniger haben sie auch in diesem Zusammenhang ihr Interesse. Die Formel ist mit , n ge- ist es deinem Leben«. Das bedeutet nicht: »Eben ist, daß du lebst, eben so wahr« usw. Ein derartiger rein abstrakter Vergleich würde keine Garantie leisten und deshalb kein Eid sein. Die eigentliche Bedeutung ist, in Analogie mit der Formel »bei meinem Leben«, diese: »Ich bin von dir gelöst, wenn« usw. Aber man sagt: »bei deinem Leben« nicht nur dem König gegenüber. bildet, also eigentlich »bei so wahr, wie es Hanna David zu Jonathan (i.Sam. 20, 3), (1. Sam. 25, 26), Elisa zu Elias Es ist eine Form geworden, um die Verehrung und (2. Reg. 2, 2). Anhänglichkeit auszudrücken, die man für den anderen hegt •*). Wie die Babylonier beim König schwören, so schwören sie auch sagt es zu Eli (i.Sam. I, 26), Abigail zu David, bevor er König wird bei ihrem Gott, Das sind bei der Gottheit der Stadt, teils bei der des Landes. teils die Mächte, auf welchen die Gesellschaft gegründet ) Traktat B'raköt 3 a, 19; siehe (nauädir abi Xirjjäs p. 3. 7). : ) Siehe 3) Siehe S. iS; »bei dem Leben ist. deines Haupts« heißt es auch Rosenmüller: Das alte und neue Morgenland I 1S18, p. 200 f. Kohler und I'ngnad: Hammurabis Gesetz und Meissner: AUbab. Ver- träge, passim. 4) V Auch bei den 91, Z. 4 v. u. Arabern schwürt und 110, vor Elija schwürt »bei 24). man beim Leben dessen, mit In derselben Richtung liegt es, Jahwe, deinem Gott«. wenn dem man die redet (Ag. Witwe in Sarpat — 142 — In Israel ist Jahwe derjenige, bei dem man schwört. Es würde keinem Israeliten einfallen zu behaupten, daß Jahwe der einzige wäre, der jemanden mit dem Fluche treffen könnte. Das können nicht nur andere Götter, sondern auch alle dämonischen Mächte. Es ist deshalb die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß auch hier dem Eide dieselbe Anschauung zugrunde liegt, wie diejenige, welche in dem Eide bei den Vätern und in den erwähnten arabischen Formeln ist. Indem man bei Jahwe schwürt, spricht man in der Kraft, man von ihm hat, aber zugleich setzt man sein Verhältnis zu ihm Wenn man nur bei Jahwe schwören darf, bedeutet das, aufs Spiel. daß er der einzige ist, von dem die Existenz des Schwörenden gänzlich abhängig ist, d. h. er ist der einzige, den man als seinen Gott anerkennt. ausgedrückt die Ebenso natürlich ist es deshalb, daß andere Völker bei ihrem Gotte schwören, das eine schließt das andere nicht aus. So wird das Schwören bei einem Gotte ein besonders charakteristischer Ausdruck für das Verhältnis, in dem man zu ihm steht, kann heißen: Jahwe, deinen Gott, sollst du fürchten, ihn du verehren, und bei seinem Namen sollst du schwören »Ihr, die ihr beim Namen Jahwes schwört« (Deut. 6, 13; 10, 20). wird als Bezeichnung für die, tue ihm dienen, gebraucht Jer. 44, 26 Daß Jahwe von (= die Judäer); vgl. Jes. 48, 1; Psalm 63, 12. anderen Völkern als Gott angenommen wird, wird dadurch ausgedrückt, daß sie bei ihm schwören werden (Jer. 12, 16). Das bedeutet dasselbe, wie wenn es heißt, daß fünf ägyptische Städte »an jenem Tage« die Sprache Kanaans reden' und zu Jahwe Sebä'öt schwören werden, d. h. Israeliten werden (Jes. 19, 18). Bei D.Jes., der die Unterwerfung aller Welt unter Jahwe verkündet, wird die Unterwerfung auf folgende Weise ausgedrückt: »Mir soll jedes Knie sich beugen, jede Zunge schwören« (Jes. 45, 23). »Bei anderen Göttern schwören« ist ein zentraler Ausdruck für Abfall von der jahwistischen Religion {Jer. 4, 2; 5, 7; Hos. 4. 15; Am. 8, 14; Ze/. I, 5) '). Auf gleicher Stufe mit dem Abfall steht es, bei Jahwe falsch zu schwören; denn dadurch sagt man sich eben von dem Verhältnis zu ihm als seinem Gotte los. Verbot und Warnung gegen das Falschschwören steht deshalb in unund es sollst ! mittelbarem (Jer. Zusammenhang mit dem Verbot Ex. 20, 7). 7, 9; Dieser Sachlage entsprechend des Götzendienstes vgl. ist der Grundsatz im Islam, daß, wer da schwört, nur bei Allah schwören darf. ') Vgl. Maimonides, anbetung ausmacht, zitiert bei nach dem der rechtmäßige Eid einen Frxnkel: Die Eidesleistung der Jude» Teil der Gottesp. 10. Zeremonien beim Ablegen des Eides. IX. Bereits im Vorhergehenden ist in den verschiedenen Abschnitten von Schwurzeremonien die Rede gewesen ). Sie sind aber nur erwähnt l sie eine bestimmte Auffassung des Eides beleuchteten, beim Bunde oder beim Fluche. Hier soll eine Übersicht über die Zeremonien von allgemeineren Gesichtspunkten aus gegeben werden. Erstens werden für die Ablegung des Eides gewisse Orte bevorzugt z ). Wie wir gesehen haben, gilt dies sowohl für den Bund wie worden, insofern sei es den Fluch; aber auch für den Eid da, wo er nicht direkt aus diesen Man brauchte ja eben diesen Vorgang, um für Erscheinungen herzuleiten ist. Wort stärker zu machen; wo es darauf ankommt, ein Wort als gewöhnlich auszusprechen, ist es natürlich, daß sein besten an einem Ort geschieht, wo besondere stärkeres am dies Kräfte wohnen. - Araber beim Zemzembrunnen bindende Verhaben (H i §. 93, 16), so legten sie auch feierliche Eidschwüre in der Nähe der Ka'ba ab. Indem sie um die Ka c ba kreisten, sagten die KuraiS: »Bei al-Lat und al-'Uzzä und bei Manät, der dritten daneben« (Reste 34; vgl. Sur. 53, 19 f.). Man schwur »zwischen Safä und Marwa«, ein anderer Ausdruck für dieselbe Sache (H §. 317, 18). Um die Berührung inniger zu machen, hat man die Hand an den schwarzen Stein gelegt, weshalb er jaminu-llähi genannt wird (Lisän XVII 351) 3). Als die KuraiSiten und die Juden aus gegenseitig Haibar sich schwuren, einmütig gegen den Propheten Wie alten die sprechen abgelegt i ) Für Eideszeremonien bei den verschiedenen Völkern ist ein großes Material ge- sammelt von Richard Lasch: Der Eid, seine Entstehung und Beziehung zu Glaube und Brauch der Naturvölker, Stuttgart 1908. ') Über den Eid zu Goldziher (B ä gü ri II einer bestimmten Zeit, und zwar nach dem Nachmittagsgottes- dienst, siehe in yliült' beim 358). dem li'än Nachmittagsgottesdienst, nach dem lichkeit der Zeit Tradition gestützt (B u IX p. 'Umar um ff. wird auf die al-sahädät Nr. 22). der Nacht und die Engel des Tages zusammen 3) B. A geküßt wird 1 5 r meint, er heiße »die (Lis.). Die Orte und Zeiten sind dieselben wie Manzür b. Zabbän zurück XI 55, unten cap. XV. ihn schwören zu lassen salät al-'asr b. kiiäb 297 hielt Hand (Ai-, Zur Zeit des (Baidäwj bis zur Zeit 1 wiedergegebenen 'asr treffen die zu Sur. Allahs«, weil er wie die nach Die Vorzüg- 30). 5, Engel 105). Hand eines Königs — zu kämpfen, gingen so daß sie al-RaSid sie — 144 miteinander hinter den Behang der Ka*ba, das Heiligtum unmittelbar berührten (\Y ä nahm die Mekkaner in Eid bei der Ka'ba, um k. Härün 190). sich ihrer Treue gegen seinen Sohn zu versichern (Tab. III 861, 4 ff.). Noch heutzutage Selbstverständlich gilt der Eid bei der Ka'ba als besonders stark »). war nicht der sie einzige Ort, der einem Eide Bedeutung Man schwur an dem Ort, wo der Gott, dem man gehörte, war, und wo sein Emblem aufgestellt war (Ag.l'X. 8, 9 f. inda und wenn es heißt, daß man beim »Gotteshaus« sali), verlieh. heimisch l <ti l- Ifala- schwört, wohl nicht immer die Ka*ba zu sein 2 ). Man schwört heutzutage auf dem Grab des walf, den man verehrt, indem man die Hand an das Grab legt 3), oder, wenn er in einem Heiligtum im Sarge liegt, den Sarg mit der Hand berührt 4). In Zusammenhang mit dieser Geste schwört man bei dem mächtigen Gott und dem gnädigen Schöpfer, welches zeigt, daß es nicht ein herabgerufener Fluch ist, was im Vordergrund des Bewußtseins steht. Auch braucht schwört es man bei dem Islam Im und innerhalb schwört man welche von einem 115, 1 f.). oder der heiligen Quelle (Musil). oft in der dieser insonderheit auf eine besondere Heiligkeit II Baum heiligen 5), Imäm von Vor allem Moschee dem (Tab. minbar, denn und keine Lüge ist dies III 33), dieses besitzt so furchtbar wie die, würde (T a von dem minbar des Propheten dieser Stelle aus gesprochen gilt — b. in Auf diesem nimmt Kutaijir b. al-Salt dem Sammäh den Eid ab [Ag. VIII 103, 2l), und er fügt hinzu, daß, wer an dieser Stelle falsch schwört, sicher in die Hölle kommt. Dies wird auf einen Ausspruch des Propheten gestützt (T a b. II 92, i8f.). Andererseits weigert sich Zaid b. Täbit auf dem minbar zu schwören, als Marwän es von ihm verlangt. Er erklärte sich bereit zu schwören, wo er war, aber nicht auf einem minbar, denn der Prophet habe gesagt »Deine beiden Zeugen oder dein Eid !« allein er hat nicht den einen Ort für minderwertiger als den anderen erklärt (B u h. kitäb al-sahädät Nr. 23). Das kann natürlich ein Deckmantel sein. In Israel ist es sicher ebenso gewöhnlich gewesen, daß man Medina. : Snouck Hurgronje: Mekka II p. 306. Zu den älteren Belegstellen gehört z. B. 'Antara 21, 10. 3) Siehe Jaussen 311; Musil 33S. 342. 1) Landberg: Arabica V 137; vgl. Grethe Auer: Marokkanische Ersählungen, Bern 1904, p. 152 f.; 182 ff. Vgl. Munzinger, Ostafr. Slud. p. 4S0; man hat während des ') Siehe 3 Vgl. Reste 91. ) Schwures das Grab überschritten (ebd. 5) Siehe der Eid alterliche Becker p. 234). in der Nöldeke/eslschrift I p. 341 ff. So kommt bei den Abessiniern der Kirche vor (Munzinger, c. p. 3SS). Ebenso wurde Judeneid in der Synagoge abgelegt. in 1. der mittel- — — 145 im Heiligtum schwur. Das geht aus Ex. 22, 6 hervor: Wenn jemand einem anderen etwas von seinem Besitztum zum Aufbewahren anvertraut hat, und dieses dann gestohlen wird, ohne daß man den Dieb findet, so soll der Mann, dem die Sachen übergeben wurden, sich hä-elohim nähern [und schwören] ), wenn er sich am Eigentum des anderen nicht vergriffen hat. Von dem Schwur beim Heiligtum haben wir auch ein Zeugnis in Hos. 4, 15: »Geht nicht nach Gilgal, und zieht Da nicht hinauf nach Beth-Awgn und schwört nicht bei Jahwe !« der Prophet nicht die Absicht haben kann, den Jahweeid zu verbieten, 1 muß man entweder hinzufügen dem vorhergehenden Satz mit Be'erseba'« »in 2 ) oder den letzten Schwört nicht verbinden: in Gilgal Das letzte gibt in der Tat einen guten Sinn; denn schwört nur an einem Kultusort, den man anerkennt. Durch man das Schwören bei Jahwe an diesen Orten bezeugt man seine Anerkennung ihres Kultus als eine wirkliche Jahwcverchrung. Die Papyri aus Elephantine bezeugen vielleicht auch den Eidschwur im Heiligtum, wenn man Pap. 32, 3 (Nr. 33 in Sachau's Edition) so auffassen darf 3). In einem anderen Papyrus (Pap. 27, Sachau Nr. 28) muß der Be- und Beth-Aw^n daß der Eid zwischen es heißt, vermutungsweise ergänzt Meyer muß *), dem Gotte Harambet'el; Wüp abzulegen sei. Sachau ablegen Reinigungseid einen klagte ! bei vier N^pJ • und übersetzt Ed. »Rächer«. denkt an Schwursteine, zwischen denen der Schwörende stehen wie bei vielen Völkern gebräuchlich, aber diese Bedeutung dem läßt sich schwerlich aus N^pO würde man Besser c Af el lesen, in der Bedeutung: »conEs wäre dann von Zeremonienmeistern, ptep. als Bestätiger« stituentes, erhaltenen Wortteil herleiten. 5). Diese Worte sind hinzugedacht oder ausgefallen im M. T. LXX hat Tat von einem Eid die Rede ist, ist aus V. 10 klar ersichtlich. 2 ) Siehe die Gründe dafür in Nowack's Kommentar. ) sie. Daß hier in der Es 3) da IfTCUJQl steht NC N~UDC2 1 . Das Wort N"UDD war früher nur aus nabat. Inschriften bekannt (siehe Lidzbarski: Handbuch der nordsem. Epigraphik p. 328). Daß (vgl. früher das Wort semitic Inscriptions das hier das nicht arab. darüber Schwally in Wort mit NC 1 Lehnwort sein kann, geht ZDMG LH Wort von dem wohl aus dieser Sachau p. 134). 3 eine hn berührend und dadurch zugleich •») bei der Sitzungsberichte der preuß. Akad. 191 1 mit p. dem Stelle hervor Cooke: North- die Gottheit vertretenden Kultstein. verbinden dürfen, würde das erste der Lokalpräp. und der Schwurpartikel vertreten; er schwört i faßt wie Wenn wir Zwischenstellung zwischen bei dem Kultstein, d. h. Stein verbundenen Gottheit. 1049 und: Der Papyrusjund von Elephan- tine 1912 p. 63. 5) Dafür kann man das syrische ahTm k'jämä »einen führen, noch besser das targumische, in der wo Qlp Bedeutung »schwören lassen« vorkommt. vorgeschlagen {ZAW Pedersen, 1912 p. 143 Der Eid bei Anm. den Semiten. 8); Bund zustande bringen« an- (mit ^J? wie ^J? IPZUTl) Gen. 50, 5 Epstein hat schon dieselbe Ergänzung in Pa'el — nur hest er Passiv und übersetzt »Angestellte« jO 1 — - . — 146 Wahrnehmung der richtigen Zeremonie Von solchen hören wir nämlich auch garantieren sollen, die Rede. und wenn die Abessinier den feierlichen Babylonicrn, bei den Schwur leisten, so ist cinEideswächtcr {'akbaima/ialä. Littmann 1 74t offiziellen Zeugen, welche die . Z. 21) dabei. 19. hinauf und muß Er steigt mit den Schworenden auf das Heiligtum kontrollieren, ob sie nach der formel amen oder bäri sagen, Hersagung der Schwur von der Last des Fluches d. h. sich los- sagen. Bei den man Babylonicrn einen Rechtshandel hatte. den Tagen Gudeas, heißt nicht zur Während man hatte es, Schwurstätte man schwur hin 1 den Tempeln, wenn in des idealen Zustandes in keinen Rechtshandel, gi Zur Zeit Hammurabis hatte ). man besondere Rechtsdiener zur Ausführung des Zercmonial Man schwur im Tempel des betreffenden Gottes (Kohler und Ungnad z. B. Nr. 669. 711. 718). Es scheint, daß eine bestimmte Abteilung des Tempels, vermutlich am Eingang, dazu benutzt wurde; zum denn es heißt mehrmals, daß die, welche schwören sollen, des betreffenden Gottes geschickt werden K. B. (z. U. u. »Tor« 715 = Meissner: Altbabylonisches Privatrecht 34); sie schwören »in der hohen Pforte« im Tempel von Samas 3) (K. und L 706; vgl. ferner 697. 713. 732), »vor dem Gotte« (K. und U. 34. 696. 723). Der letzte Ausdruck muß bedeuten: vor dem Götterbild oder dem Götteremblem. Es heißt deshalb auch, daß sie »bei dem Emblem von SamaS« und bei dem von Nannar, Aja oder Enlil usw. schwuren (K. u. U. 74. 694. 695. T . 708. 715. 716. 735. 742)4). mit Verweis auf Dan. p. 126 ') 2 ) 3) f.), pc 1 i, 4. zu lesen, Gelegentlich wird gesagt: »Das 19; 7, 16; Such. 3, 4. ist unmöglich, da in Z. 7. Der Vorschlag von Volz 10 deutlich p (ZAW des IQ12 steht. Thureau-Dangin: Sumerisch-akkadische Königsinschriften, Kohler und Ungnad: Hammurabis Gesetz III p. 256. p. 69 (5, 5 ff.). was man immer In Israel wird bekanntlich der Rechtshandel im »Tor« erledigt, auf das Stadttor bezogen hat. Emblem Die Analogie mit den hier vorgeführten Beispielen könnte darauf deuten, daß es in Wirklichkeit das TempeHtor« war. »das Tor« »über der Stadt« vor einem Markt sich befand. Hiob 29, 7 erfahren wir, Märkte gab es u. a. vor Palast und dem Tempel (Esr. 10, 9; 2. Chr. 29, 4; Eslh. 4, 6; 6, 9. 11; viell. Neh. S, 1. wenn das Wassertor ein Palasttor sei, vgl. Bfrtholet zu Neh. 3, 26). Das Tor ist dab dem 3. 10, »über der Stadt«, und der höchste Punkt der Stadt wird in der Mitte, nicht an der Stadtgrenze In Jerusalem könnte es das Jer. 17, 19 erwähnte Qyi"| -1 j2 sein. vgl. Ruth 3, 11 ; weder hier noch Deut. 17, 5 ist "IJ7K' (so Kere) sein, angedeutet, daß es die Eingangspforte der Nach 1. Reg. 7, 7 geht der Rechtshandel in einer Halle der Königsburg (die an den Tempel stößt) vor sich. >) Daß surinnu »Emblem« bedeutet, s. Frank inZ.lXXII 113. Ungnad übersetzt »Panier«. Über diese Embleme siehe vor allem Frank: Göttersymbole (Leipziger semitist. Studien II 2). Das gewöhnliche Symbol des Samas ist die Sonnenscheibe, wie das von S n Stadt ist. — — M7 Samaå hat er hinausgezogen« (nasä/nt K. u. U. 716. 1066). Man hat die Vermutung ausgesprochen, daß es sich hier um ein Ordal handle: das Emblem wäre im Boden befestigt gewesen und hätte herausgezogen werden müssen, was nicht immer gelungen sei (K. u. U. III 258). An wo von dieser Stelle, ablegung die Rede ist, einer gewöhnlichen Sitte bei der Eides- kann doch nicht an das Gottesurteil Man könnte in solchem den Schwurzeremonienmeister als Subjekt denken, so daß der Sinn wäre: er nahm das Götteremblem zur Eidcsablegung hervor. Auch anderes deutet nämlich darauf hin, daß die Embleme erst hineingetragen werden mußten. Es heißt, daß Sinne gedacht diese sich sein. sich wo geschworen wird, hineinstellen *). Emblem hineingebracht worden war, pflegte wahrscheinlich zu berühren, wie man die Ka'ba das Lokal, in Nachdem das der beSchwörende es rührt. Das Götteremblem hat für den Schwur dieselbe Bedeutung wie die heilige Stätte. Durch die Berührung erhält das Wort des Schwörenden die Kraft, die es haben soll. Es kann nach diesem kaum noch zweifelhaft sein, warum man in allen semitischen Dialekten lokale Prä- positionen als Schwurpartikel gebraucht. Die Formel, die drückt in Worten die Handlung aus, die sagt, man man bei der Ka'ba, sagt man man: »Ich schwöre ablegung ausführt. Steht bei man Die Formeln werden dann auch gebraucht, der Ka'ba«. sich nicht her- bei der Eides- wenn an dem betreffenden Ort befindet. Deshalb gibt es in denen man »bei der Ka'ba« schwört (z. B. Eidesformeln, viele Zuhair Mu'allaka 16 — 17; Harn. 319, vgl. wa gebraucht wird). Diese Formel II 15. 1, wo nicht bi, sondern bewahrt worden, da die muslimischen Philologen sie als einen Eid »bei dem Herrn der Ka'ba« auffassen, eine Formel, die auch häufig vorkommt, in älteren Gedichten wohl durch Emendation (so 'A n t a r a 21, 10; Goldziher: Abh. ist Ebenso schwört man beim minbar'-. 59). Die Eide beim Gott und bei seinem Heiligtum sind nicht ver- Wesen und die Heiligkeit des Heiligtums ist genau von derselben Art wie das Wesen der Gottheit; die beiden sind nicht zu trennen und wirken mit denselben Kräften. Ob man ein Götterbild schieden; denn das die Mondsichel ist. Ein anderes Emblem Samas htsa2saru; des es wurde früher »Kataster« und ist jetzt und Mercer (The oath p. 10 Anm. 2; 35 Anm. 2. 3) als die Säge des Sonnengottes bestimmt worden. Mehrere Symbole werden K. und U. 715 = Meissner 43 erwähnt. ) Daß irubu (K. und U. 708. 715) so aufzufassen ist, zeigt die grammatische Konstruktion des Satzes (B. Landsberger machte mich darauf aufmerksam). übersetzt, aber es hat das Götterdeterm. von B. Landsberger (OLZ 2 ) Becker in XV 1912 (Meissner: Sp. 149 der Nöldekejeslschrijt I ff., vgl. Allbab. Privalrechl 105) Imm. Low ibd. Sp.305 f.) 335. 10* — — 148 oder einen geweihten Ort des Gottes berührt, deshalb einerlei ist ') Oft schwur man vor oder neben {'inda) dem Gottc, eventuell in BeAuch im Zusammenhang mit dem rührung mit seinem Emblem. Namen des Gottes wird somit wir aus einer ersehen part ikcl Opferblut gefärbten) (im Minätale)« (H Herr war« den zur Eides- man kaum dem, der mein wissen, ob ein« dastände Schwurpartikel oder eine dasOpfer In diesem Zitat sehen wir zugleich (vom »bei Steinhügelchen es nicht mit »bei Parallelismus stände, würde in Präposition örtliche neben ansäb Wenn 534, 17). Lnkalpräposition der Eidesformel wie dieser: rotfarbigen §. i Gebrauch der Lokalpräposition der Den Übergang von verständlich. 2 ). Verbindung in mit dem Schwur erwähnt. der Riten, Wir haben gesehen, daß das Opfer ein Glied und Verfluchung beobachtet Zugleich sahen wir, daß das Opfer beim Fluche bisBundesschließung bei die werden, bildet. weilen als eine symbolische Verfluchung gedeutet wird, eine Deutung, die die doch vielleicht sekundär Bedeutung Ortes, nämlich: es soll Von einem ist Opfers des Wir verstehen auch S. 112). (s. am aus besten des der dem ausgesprochenen Worte hier heiligen Kraft verleihen. derartigen Eidesopfer hören wir Harn. 423, 10 Die : Stammes- genossen des Gassäs schwören, als sein Vater ihn auszuliefern gedenkt, über dem zu wollen. Zu h Blut eines geschlachteten Kamels, für ihn kämpfen a sagt r i : »Schwüre von uns und auf einer Schwurstätte, auf welcher das Blut I, Dem 50). c Tag- al- .lrüs zufolge Mekka gemeint ; ksm) v. ist mit der Schwurstättc ob wir nun an dieses oder an den Altar vom der Gebrauch (s. euch werden vereinigt« (Z u h. fließt, 3) denken, Opfer bei der Eidesabiegung in der vorislamischen Auch heutzutage wird das Opfer bei ähnlichen z. B. um jemanden an sein Versprechen zu wenn er einem jungen Manne seine Tochter als Braut zubinden, Opfer und Blut kommt denn auch gesagt hat (Jaussen 344 f.). Zeit ist hier belegt. Gelegenheiten gebraucht, — recht häufig in Eidesformeln vor Vorgang. dargelegten einem Opfertier, Harn. das in den — in Analogie mit dem oben ") Es macht deshalb ar a m - b e t'e in Bezirk des Gotteshauses« (Ed. Tempelbezirk hausende : ) So wahren Eid auch bei Manät, Meyer in der (Sach. Nr. 2S), Z. erwähnten Abh. Numen (Meyer Papyrusfund in der wo Die muslimische diesem Zusammenhange keinen großen Unterschied, ob Elephantinepapyrus 27 1 Reste p. 26 angeführten p. p. 64, 62 Stelle: »ich 7 als »der geweihte 1049) oder als das im Anm. 2) auffaßt. schwüre ehrlich einen der Opferplatz der Hazrag ist«; ferner Elephaniinepapyr. 32, siehe oben. 3) 147 Vers die kleinen Füllen, in der Wüstenebene traben«. man H S. 4 wird geschworen »bei Höcker gestochen ist, dessen Junge, 761, So faßte es Wellhausen in der ersten Ausgabe der Reste. .;. — Form daß man bei dem Herrn dieser Opfertiere schwört (Harn. ist die, Ag: X 22, Beiträge p. 164; 715, 6; — 149 7; XII 28 15, Kinship f.; in al-Hansä's Nöldeke Gedicht, '). 59) Die direkte Berührung, von welcher oben die Rede war, findet heutzutage statt, wenn der Beduine auf das (zuvor mit Blut bestrichene) schwört, die Hand legt (Musil 331. Es kann auch ein Stein sein p. 326). Im Islam ist es in gewissen Fällen anempfohlen, den Eid durch derartige Vorgänge zu verstärken (tagllz oder ta'cl»; al-jamln) z ). Man legt ein Koranexemplar in seinen Schoß, Grab, bei dessen Bewohnern er schlägt und »Lossagungssura« die rezitiert auf, (die 9.) einen geringen Preis verkaufen usw. [Sur. Korans selbst man verwendet 71) 3, Buhäris oft und sa/fih Nähe muß, hat, wo größerem Abstand befindet, sich in daß man Hand danach ihre An 3). darauf Eide für Stelle des Diese direkte *). Berührung, die nur dann stattfinden kann, wenn in unmittelbarer Hand seine legt Die, welche die Verpflichtung Allahs : man das Heilige das Götterbild oder Emblem der Weise modifiziert werden, in Man erreicht dadurch eine Berührung (vgl. S. 96). Wo das Götterbild vollends verschwindet, und der Gott ein bloßer Himmelsgott wird, bleibt dann die Handerhebung als festes Glied der Schwurzeremonien. So ist es im Alten Testament. Man erhebt die Hand zu Jahwe, wenn man schwört (Gen. 14, 22). »Die Hand erheben« die Unsicher «) Harn. ist die unmittelbare <_^>j^o 16: 190, _.j'! iA.~Lc) *-\>Ju: (besser ausstreckt. Wirkung wie durch ähnliche ^ _' (JTiAjU S»ii>w3 -,;Oji,J S_>.i/*. »er wS-JL^ LgJ schwur ihr bei den beiden 'Uzzä' s und matgara, das an den Seiten des magzara herausfließt: ich werde außer dir keine Rob. Smith heiraten«. Nöldeke bei ZDMG XLI in {Kinship 60) Die Stelle 710. Lät und 'Uzzä und bei dem i~>^ = und sollte nach Rob. Smith bedeuten: Die Blut). unbekannt. piert.) matgara und magzara könnten Ortsnamen schwur bei den beiden 'l'zzä's Reste 38, 9. 3 vgl. er ist und schwur ihr an den Seiten der Schlachtstelle, d. h. des Altars, Identifizierung von s-^X/O und -o*>J ist jedoch brieflicher Mitteilung die Identifizierung als Es würde dann j?^>£, Fruchtsaft; i\i^>ws al-'Uzzä, Saft, der und den arabischen Lexicis bedenklieb nach = faktisch (also fließt faßt al-Lät Die beiden 'Uzzä sind Schlachtplatz. sein, so und (dem Tal) matgara, das hier die oben erwähnte Fischer betrachtet (Professor unmöglich und die Stelle als korrum- daß die Bedeutung wäre: Er sich neben magzara hinstreckt. Zusammenstellung von dem Gotle und der Stelle vorliegen. : ) H i 23S, s. 15 heißt es verstärkten Eid: wenn...... (Ag. XIY .,' ^.j^JI ^./s -iLr-V.».!» »und Die alten Araber haben die Lanze ich schwöre einen zum Schwur benutzt 164, 20). Bägüri 35S (fasl al-hukm bt-l-baijina). 3) Siehe 4) Siehe Goldziher: Die Zähiriten p. 115; Studien p. 252 and customs 3 edit. I II 168. 470. Mouliéras: Anm. Le Maroc inconnu. 2. Lane: Manners Paris 1S95, p. 406. _ wird sodann i ist), Hand 6, 8; erhebt {Ex. so daß es sogar nämlich die Berührung der sagt Abraham meine Lende, daß (wie es im Assyrischen mit von Jahwe heißt, daß er Deut. 32, 40; Hes. 20, 28. 42; 36, Die direkte Berührung beim ff. — synonym mit »schwören« »Gebet« synonym 24, 2 5o Schwur ist Genitalien zu seinem Sklaven: d Eid abnehme bei dir einen ich 7). auch im A. T. bezeu des Mannes. Gen. mr Hand unter Jahwe, dem Gott für meinen Sohn nicht eine Frau von den Weibern der Kanaaniten, unter denen ich wohne, nehmen willst, sondern daß du in mein Vaterland und meinen Heimatsort ziehen willst, um für meinen Sohn Isaak eine Frau zu nehmen !« V. 9 teilt mit: »Da legte der Sklave seine Hand unter die Lende Abrahams, seines Herrn, und schwur ihm auf diese Weise«. Gen. 47, 29 muß Josef des Himmels und der Erde, daß du seinem Vater Jakob schwören, ihn in seinem Vaterlande bestatten zu wollen, und er legt den Eid ab, indem er die Hand unter die Lende des Vaters legt. — Man hat wegen dieses Ritus an Phallusverehrung und die Betrachtung der Geschlechtsteile als »des Göttlichen im Menschen« gedacht '). Wir müssen dann jedenfallsbedenken, in welchem Die Sinne man den Phallus des Mannes »göttlich« nennen könnte. Genitalien des Mannes vertreten das Geschlecht, zunächst die Kinder, aber darnach' das Geschlecht im ganzen, wie es aus den Formeln, die denselben Ritus bei den heutigen Arabern begleiten, erhellt. Der den Eid Fordernde legt hier die Linke auf das Haupt des Schwörenden und steckt die Rechte unter dessen Gürtel, ergreift seine Genitalien und sagt Ich beschwöre dich bei deinem Gürtel und bei deinen Genitalien, bei (deinen Kindern), die du schon hast und die du haben wirst, bei Der deiner Verwandtschaft und bei deiner Nachkommenschaft« 2 ). Schwur bedeutet dann nicht, daß die Nachkommenschaft die Verletzung des Eides rächen werde 3), sondern dasselbe wie der Eid bei den Vätern. Es ist ein Eid bei dem Geschlecht, von dem man im Falle : der Verletzung losgerissen wird. Hand In den beiden israelitischen Beispielen Aber im anderen der Sohn, welche beide vom Geschlecht des Familienhaupts abhängig sind und ihm angehören. Eigentümlich ist in dem Beispiel aus neuerer Zeit, daß der Eidesforderer mit seiner Hand die Genitalien des Schwörenden anfaßt. Der natürliche Vorgang, daß der Schwörende selbst die Hand unter legt der in dem ') bei dem J ) 3) Schwörende einen Fall die ist es Gunkel: Kommentar unter die Lende eines anderen. ein Sklave, 2. Genesis 3. Aufl. p. 250 f. Etwas anderes ist es, Phallus des Gottes schwört (Curtijs: Primit. Semit Rel. 113). Musil p. 339; ebenso Landberg: Arabica V So Dillmann in seinem Kommentar. p. 143. wenn man — — I5i Lende legi isl aber auch bezeugt. Ein Beispiel dafür wird aus Ägypten mitgeteilt in den Berichten über Bonapartes Feldzug in diesem Lande J ). Gen. 24 haben wir diesen Schwur wohl nicht in reiner Form: Der Sklave legt seine Hand unter die Lende seines Herrn und schwört bei J a h w e. Das erste deutet auf eine Zeit hin, da die Hebräer wie die Araber das Geschlecht und die Väter als das Höchste, das, wovon die Existenz abhing, betrachteten. Ein Eid bei Jahwe als Stammesgott läßt sich damit wohl vereinigen und kann mit einbegriffen sein. Aber hier wird bei »dem Gott des Himmels und der Erde« geschworen, was auf eine Zeit hinweist, in der der Kreis erweitert ist, und der Schwerpunkt nicht mehr in der Familie liegt. Diese Vereinigung von Altem seine eigene und Neuem, um hier auch im Islam kennen gelernt haben die wir so weniger bemerkbar, als das Alte nur in gedrückt wird, und diesen hat — gedeutet. Jakob schwört ist möglicherweise Gen. hier bei dem pa/iad seines Dieses Wort, das »Schrecken« bedeuten kann, Vaters Isaak. Hiob S. 140), ist vielleicht anders als ursprünglich Ein Überrest dieses alten Ritus 53 wiederzufinden. 31, man (s. einem Gestus aus- Bedeutung, die 40, 17 vor in einer fahid vergleichen sich Damit kann man läßt. kommt mit der des arabischen wie dem mit assyri- schen birku den Sitz der Zeugungskraft des Mannes bezeichnen. Schwierigkeit bei im Auffassung dieser Parallelismus mit »dem Gotte meines Vaters, vorkommt. Aber dies kann aus einer Zeit anders als ursprünglich aufgefaßt hat Eine daß »Isaaks pa/iad« V. 42 ist, dem Gotte Abrahams« stammen, da man pahad : Ein eigentümlicher arabischer Ritus ist der Schwur bei einem Der Bericht hierüber stammt von GauharI3) iSihäk Feuer. s. Er berichtet nach Abu 'Ubaida: Während des Heidentums Stamm {fyaurri) ein Feuer, worüber Wächter angestellt Wenn zwischen zwei Männern ein Streit entstand, gingen v. favl). hatte jeder waren. ) Zitiert in Eichhorn's Allgemeiner Bibliothek sammenhang den im 10. X p. 438 ff. Ob man in diesem Zudem Anspeien des Jahrhundert den Juden auferlegten Eid »bei beschnittenen Gliedes« (der Schwörende mußte es dreimal anspeien) nennen darf, Siehe gestellt. 3 und ) Frankel: Die Das zweite pnS1 TON fehlt in LXX. DiTCN könnte dann Glosse zu "WTC eine spätereVervollständigung der Glosse. Ich verdanke Leiden, die hier vermutungsweise gegebene Deutung von Eschatologie schreibt von p^ä , Jdc. 11, 34 ff., entsetzte, 3) als er Vgl. Reste 189. "HE- man ihm Menschenopfer der Geschichte der Jephtatochter eine »deutliche volksetymologische sich dahin- C. 1 2N sein van Arendonk, Gressmann Isr.-jüd. "E> es sei ein kanaanitischer Gott, weil bei ihm geschworen In prähistorischer Zeit habe wird. sei Eidesleistung der Juden 1847 p. 69. (!) dargebracht, »wie vermuten möchte«. Gen. man aus 27, 33 biete Anspielung auf diesen Namen«. Es steht da, daß Isaak den Betrug Jakobs entdeckte. — ii /um Feuer und schwuren und ein wurde es Verfahren Schrecken« »der Übung in Die Wächter warfen Salz hin- bei ihm. al-hüla noch heute ist 152 Lisän '). Zeugnis für diesen Schwur einen Vers von vorkommende mihäS wird als »die beim Rob. Smith gedeutet. an will diese v. Näbiga 3 ); Dieses erwähnt m/is als das daselbst Feuerschwur Vereinigten« Erklärung nicht anerkennen und denkt Stammzeichen {Kinship 58 Anm.). ein eingebranntes Anderswo übersetzt er es »Geritzte« und versteht es von den durch {Religion 241 Doch Blutbund Vereinigten. der Mitteilung im Lisän aufzufassen — genannt. fs. läßt ist, kaum läßt sich diese Übersetzung gegenüber rechtfertigen. — Wie die Feuerzeremonie Der Herd schwerlich entscheiden. sich spielt nach unseren Kenntnissen keine Rolle bei den Arabern, aber den Abu 'Ubaida kann man entnehmen, daß das Feuer Mitteilungen von im Stamm einnahm und etwas Heiliges war. Schwur entspräche dann dem Schwur beim Heiligtum 3). Der eine zentrale Rolle kommen Bei den heutigen Arabern wohl zum großen Teil von Dies ist wendete Kreis (bab. zum Schwur heiten magischen Künsten dem insonderheit der Fall bei Zauberkreis verwendet Ritus, herstammen + welchem man den in . schon bei den Babyloniern ver- Dieser 5). wird bei besonders feierlichen Gelegen- iisurtu) gebraucht, und ein solcher Eid besitzt eine starke Diesen ablegen zu müssen, Kraft. verschiedene Riten vor, die ist beinahe ebenso schrecklich wie Deshalb kommt die oben erwähnte Ekstase besonders bei Zeremonie vor, und man bemüht sich sorgfältig, alle Waffen zu entfernen, bevor der feierliche Akt beginnt. Im Lager darf er nicht vor sich gehen. Man entfernt sich bis zu einem gewissen Abstand vom Lager. Der Kreis wird mit einem Säbel oder einem Stock geBisweilen sind es drei konzeichnet. Seine Form ist verschieden. zentrische Kreise (Landberg 131 f.), bisweilen ist der Kreis durch der Tod. dieser Siehe ') Landberg: Arabüa V muß Schwörende der Araber von p. 221 133 f. und sein Zitat aus al-Kagirami siehe Goldziher Wegen al-Nagirami. Der der Schrift über die Eide in Melanies Derenbourg, Paris 1909, ff. »vereinige dein mi/iäs«, Nah. 24, 2 ) I. In den arabischen Gedichten spielt das Feuer vor allem eine Rolle als Signalfeuer 3) für den Krieg. Arabica V p. Die Formel, die in Verbindung mit der Feuerzeremonie von Landberg vom Signalfeuer die Rede 133 mitgeteilt wird, könnte darauf hindeuten, daß Feuer wird außerdem zum Ordal gebraucht (H wäre. und p. siebenmal durch das Feuer springen. Waliab. 2S; •1) Landberg: Arabüa Vgl. oben S. Al-Muhana} XIII 5) 1 1 1 V und *ic samt *£j in f.: 17 und Burckardt: Beduinen (I b n Landberg V p. ff.; S 1 d a 124 ff.; p. 116). Burckardt Beduinen und Wahab. Musil 33$ i s. Jaussen 439)der Bedeutung »schwören« p. 162 Jaussen iSSf. p. 103; Arabica — - 153 Musil beob- Querlinien eingeteilt; die Zahl dieser Linien variiert. man achtete sieben nach beiden Richtungen, gelegentlich hat aufeinander immer senkrecht stehende Aber Diameter. es nur zwei braucht nicht ein zirkelrunder Kreis zu sein, es gibt vier-, fünf-, sechseckige Der Kreis wird usw. oft Davids oder Salomons Ring genannt (LandDer Schwörende tritt, gewaschen und rasiert, mit geschnittenen Ilaaren in den Kreis hinein und schwört sich frei, wenn er unschuldig ist. Ist er dies nicht, so wagt er es schwerlich zu schwören. Tut er es doch, so ist er eo ipso aus dem Stamme ausgestoßen (siehe Landberg). berg 124 f.) J ). Oft begnügt man mit sich nicht dem bloßen und zwar irgend etwas in den Kreis hinein, Kreis, sondern legt die verschiedensten Dinge wie Mist von Kamelen, Schafen oder Hunden, Asche, ein Stückchen Hund (Musil Zelttuch (Musil 342) oder einen blinden jungen Besonders gewöhnlich ist 339). Bei ihm legt der sende wa-nemle- Schwur. man Ameisen in den Kreis hinein, in der Mitte steckt man ein Schwert Erde und schwört, indem man es mit der Hand anfaßt. Der Gebrauch des den Mann kennzeichnenden Schwertes ist verständlich. Es ist bei den Völkern sehr gewöhnlich, daß man bei den Waffen schwört. So schwören die alten Araber auch oft bei der Lanze (z. B. Harn. 234, in die Z. 8 v. u.; 441, Vers sagt Lisän (s. v. -). 4) Ähnlich schwört auch der Abessinier, indem (Munzinger 1. nml XVIII 204), daß Schwert er auf ein tritt c. p. Über 480). die Ameise der Prophet es verbot, sie zu und es heißt: Mit dreierlei wird Zauber geübt: mit der Ameise, Über die verschiedenen anderen mit Gift und mit bösem Blick 3). töten, ') und Vgl- für den Zauberkreis für den ..^»-Ju. *J~> Doutté Magieet Religion dans FA/riqitedu Nord p. 155 ff. Anm. 2. Dieser ist sechseckig (p. 1 56). Sonst zugleich p. 113 m 3 w * heißt der Kreis iC*i=> oder _jj>. Der Eid im Kreise wird auch und . - Cr In Südarabien sagt ^lijl man _' • -^. -'- (Landberg ,->^*J genannt, weil die Sache mit 129. 134). ihm abgeschlossen erledigt wird (ibidem). 2 ) 3) Vgl. auch den Ritus Vgl. wird auch in \-t3 in der Jaussen 150 und oben Bed. dem von Lisän %-erfluchen. zitierten . S. 149 A. 2. Die Verwendung der Ameise zum Zauberkreis Vers bezeugt: »Bei uns gibt es keinen Fehler, so daß jemand ohne Herkunft wäre; wir gehören einem edlen Stamme an und ziehen keinen Kreis wie dies auch im einzelnen aufzufassen sein mag. Die ominöse um die Ameise herum« Bedeutung der Ameise ist auch ersichtlich aus einem Lisän XIV p. 203 angeführten Vers — von Abu 1-Ward al-Ga'di: mit Ameisen und mit Unheil«. »Allah verfluchte die ihn gebar, Propheten, die Ameise zu töten, bietet (Ausg. 1284), variiert wird. wo und sie gebar einen Verschiedene Überlieferungen wegen des Verbotes des Dam Tri: kitäb Ziajäl al-hajawän II p. 431 übrigens die Fabel von den Ameisen und Salomo (vgl. Sur. 27, In der Schlacht bei Hunain werden B. Hisäm 18 ff. ff.) zufolge die Engel durch — — 154 gebrauchten Dinge sind keine speziellen Angaben vorhanden, und ein Das wahrscheinlichste dürfte sein, daß man mit diesen Dingen etwas der Mcnschenwelt und dem Stamme Prinzip läßt sich schwerlich finden. Gehöriges in den übernatürlichen Kreis hineinbringen verständlicher ist will. Nicht von den neueren Reisenden bezeugtes ein anderes Verfahren: Der Schwörende nimmt irgendein Holzstückchen, einen Zweig oder einen Stock in die land und schwört »bei dem Leben Etwas Konkretes muß der Schwörende vor sich dieses Holzes« ). haben. Es kann auch Brot und Kaffee, die vornehmsten NahrungsI J mittel, sein. Das (p. ist Indem er diese in der 103) mitgeteilte Sitte, die man Hand hält, schwört schwört »bei Zu bemerken ist dem Leben Hand an den dieses Zeltes Ameisen vertreten. Burckardt Zeitplan] zu legen, und indem seiner Bewohner«. - noch, daß die heutigen Araber diese Schwüre ebenso wie den Fluch oft mit kibla ausüben (Landberg Über Babylonische Tieromina. ') er bei der Familie. uns nach Kap. VIII verständlich, ebenso die von die Ameise nach der Vorstellung der Babylonier Berlin 1909, p. 136 Dieser Schwur heißt . dm el-'üd. Die andere Eide und deren Bezeichnungen mit. siehe Hunger : ff. S. 1 52 A. 5 erwähnten Verfasser teilen noch Der Eid und X. Schwurformeln. die Götter. Wir haben im vorhergehenden nur hie und da die Götter erwähnt. Eine kurze Erörterung ihres Verhältnisses zum Eid wird vielleicht Gewöhnlieh nimmt man wohl an, daß der Eid hier am Platze sein. und die Götter untrennbar zusammengehören. Nach dem hier Dar- — gestellten scheint es zunächst ist, Wo nicht so. der Schwur ein Fluch kann dieser auferlegt werden, ohne daß die Rede vom Dazwischen- den anderen Eidesarten haben wir Die Bedeutung der Götter auch nicht immer von Göttern gehört. werden wir einsehen, wenn wir uns klar machen, was es heißt, daß man im Schwur ein starkes Wort spricht. Daß der Mann sich in seiner ganzen Gottheit treten einer Kraft erhebt man auch ist Bei Wort spricht, kann spricht. Wort ausdrücken, daß er ein heiliges So göttlicher Art und stammt aus dem Göttlichen. und so Diese Kraft ist. übermenschlich ein starkes verstehen wir, was es heißt, daß der Schwörende sich durch die Schwurformel seinen Gott gegenwärtig macht, und warum der Schwur durch ein Opfer verstärkt wird: in seinem Gott hat er die Kraft, das starke daß der Unterschied nicht sehr groß ist zwischen Formeln wie »bei der VerwandtDenn schaft« und »bei dem Stammesgotte« oder »bei den Vätern«. die Väter und der Stammesgott vertreten beide die Kraft, die der Wort zu sprechen. Stamm Wir werden dann auch einsehen, besitzt. Bei der einer dem Eide zugrunde liegenden Auffassungen des Eides, nämlich bei der, die den Eid als Verfluchung betrachtet, kann der Eid doch eine selbständige Stellung den Göttern gegenüber er- Dies halten. schen. ist Hier, in charakteristischer wo Weise der die Götter in allen Rolle spielen, könnte man Fall im Assyri- Fluchformeln eine so große denken, daß mamit seine Kraft nur von ihnen hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall; mamit kann von allem, was zwischen Himmel und Erde ist, herkommen: von Bäumen, vom Feuer, von den Eltern, von Geräten und so auch von den Göttern, wie die Beschwörungen (besonders Éurpu) zeigen. Der Unterschied ist lediglich der, daß das letztgenannte stärker als das übrige ist. Mamitu wird in den Formeln oft unlösbar genannt. Dies wird im vollständigsten i 56 - Sinne gefaßt, so daß es auch nicht von den Göttern gelöst werden kann. So heißt es in einer Beschwörungs- oder Schwurformel ): mamit, mamit, ein Zauberkreis -;, der nicht fortgerückt, ein Krci< der Götter, werden kann, ein Kreis vom Himmel und von der Erde, der nicht verändert werden kann, kein einziger Gott kann ihn aufheben, kein Gott noch Mensch kann ihn lösen foder: aus Zum Schluß (Z. 36 40 Wer seinem Kreise gelöst werden) usw. den Eid bei den großen Göttern nicht fürchtet, dun soll der Eid bei nicht überschritten der — — : — den großen Göttern packen; die großen Götter sollen ihn verfluchen. Wir sehen hier, wie vianiil sein selbständiges Dasein führt, und teilweise den Göttern überlegen VII 38 ff., So heißt ist. es auch in Sitrpn daß Marduk seinem Vater Ea meldet: »Ein V 16 Dämon ff., hat einen Menschen befallen, aber ich weiß nicht, was der Mensch be- gangen hat, und wodurch er geheilt wird.« Das Band, mit welchem mamit bindet, gehört nicht dem direkten Machtgebiet der Götter an. Der Eid ist insofern stärker als die Götter, als er nach seinen bestimmten Gesetzen wirkt, nach denen die Götter sich richten müssen 3). Die Oberherrschaft Anu's wird damit bezeichnet, daß er der mamit des Himmels ist * . Daß Mamltu in der kann nach diesem Gilgamesepos die großen X nicht Col. Götter, Götterreihe als selbständige Gottheit figuriert, wundernehmen. VI 36 ff. wo erwähnt, versammeln sich, Es wird ' bildet, setzt mit ihnen die Schicksale fest«. geht hervor, daß sie es heißt: Mamitu, eine Unterweltsgöttin die als » ' Göttin im Anunnaki, das Schicksal Aus dem Zusammenhang ist; an anderen Stellen sie geradezu in Verbindung mit Nergal erwähnt {Surpu VIII 14) bzw. als dessen Gemahlin 5). An anderen Stellen ist Sama§ der wird — ') Cuneiform Texts XVII PL 2 usurtu, 3) Zu ) eig. 34. »Zeichnung«, von ~ijji diesen Vorstellungen gehört es auch, daß Marduk, als er Götter erkoren wird, eine Zauberformel und die Schicksalstafeln erhält zum Obersten (ßnwna elis II der 43. Das Schicksal ist stärker als die Götter, aber das Schicksal und mamitu gehören zusammen (siehe unten das Zitat aus dem Gilgamesepos). Andererseits darf nicht übersehen werden, daß die Schicksalstafeln ja zu den Göttern gehören. Wenn sie auch ihre Stärke von solchen Tafeln haben, wie die griechischen ihre Kraft der Ambrosia verdanken, so sind sie doch immer die Stärksten. 1) II Rawlinson 47, 16, vgl. Sayce: Hibbert lectures 291 rm. 5) Böllenrücher: Gebete und Hymnt n an Nergal (Leipziger semit. Studien I) p. 20. vgl. VII 26. 34). B. identifiziert sie unrichtig mit Mami, vgl. ferner Scheil: Delegation en Perse VII lisches Namenund den Namen Mamitusillim (siehe Tallquist: buch s. v.). Vgl. Mercer: The oath p. 27; Mercer macht auch auf Mamitu als Bezeichnung eines Monats aufmerksam. Diesen bestimmt er im Anschluß an Hummel als den p. 143 Zehnten (Tebet); siehe p. 23; vgl. 36 A. I. — Gott des Eides '), — 157 was vermutlich mit seiner Stellung als »Richter« zusammenhängt. Bei den stellungen Arabern vom begegnen wir zum Teil ähnlichen Vor- Fluche wie bei den Babyloniern. der Fluch von allen möglichen Dingen Auch kann hier kommen. Der Prophet beteti immer, bevor er in eine Stadt hineinging, gegen das Böse der Stadt und ihrer Einwohner und alles dessen, was sich darinnen befand (H §. 7561.), und er nennt in einer Formel den Fluch Allahs, der Engel und der Menschen (H i 5. 970, 8), wie die heutigen Beduinen von »einem ewigen Fluch von der Erde bis zum Himmel empor« sprechen (Jaussen 229). Auch haben wir den Fluch als eine selbständige Größe behandelt gesehen (siehe oben S. 89 Anm. 2); und in Gedichten kann man vom Eid beinahe wie von einem persönlichen Wesen sprechen. Doch hören wir nie, daß er ein den Göttern gleichgestelltes Wesen sei. Bei den Israeliten ist der Sachverhalt im wesentlichen derselbe wie bei den Arabern. Doch macht sich die Abhängigkeit der Gottheit vom Eide auch hier geltend, jedoch auf andere Weise als die für das Babylonische dargestellte, nämlich darin, daß Jahwe selbst seine Worte durch Schwören erhärtet. Daß die babyl.-assyr. Götter schwören (z. B. Ereskigal in Istars Höllenfahrt IV 31; siehe Ungnad in Gressmanns: Altoriental. Texte p. 67) wird man wohl i als sehr verständlich betrachten. Dasselbe ist der Fall mit Jahwe. Sein Schwur ist keineswegs als ein bildlicher Ausdruck zu verstehen. Er schwört bei sich selbst {Gen. 22, 16; Ex. 32, 13; Jes. 45, 23; Am. 6, 8; 8, 7; immerfort bei Arm« (Jes. 62, 8), d. h. Namen« (Jer. 44, 26); »bei seiner ganzen Wendungen besagen alle dasselbe: Jer.); »bei seinem rechten bei seiner Kraft; »bei seinem großen Heiligkeit« (Am. 4, er 2). Diese spricht in seiner ganzen Göttlichkeit, mit der ganzen Kraft, die Gott besitzt, und er setzt seine Existenz er als Nach der Auffassung des Eides als als Gott dafür einer Selbstbehauptung, ein. indem der Schwörende mit seinem ganzen Wesen spricht, wie es oben (Kap. VI II) dargestellt ist ein wurde, verstehen wir diesen Schwur. Der Eid Jahwes starkes Zeugnis davon, wie wenig abstrakt der israelitische ist. Jahwe ist eine stärkere Persönlichkeit wie die Menwas wir »Absolutheit« nennen, ist ein den alten Israeliten unbekannter Begriff. In der Stärke seines Wortes kann es Abstufungen geben. Die absolute Wahrheit ist ein Begriff, den man auch für Jahwe nicht denken kann. Er kann den Propheten einen Lügengeist schicken, Gottesbegriff schen, aber ') siehe K. 4209 Rev. Z. !2 (Mitteilung Jastrow: Religion p. 69. von B. Landsberger). Über Samas als Richter wenn es seine Ziele fördert. liegt, flaß er Aber darin, daß er bei von keinem anderen abhängig ist. assyrisch« den Bei (so Ereäkigal um schützt. selbst: lü J )ie ihren Hals trägl Vermutlich 165). I i^t das Verhältnis etwas wören bei Göttern ersten Ranges im oben angeführten Beispiel). Stein, den sie X Göttern n Götter zweiten Ran anders. ist sich selber schwört, (lü I5tar schwört bei dem GügameSepos ukni ki$ädi-ia. dieser ein Amulett, das sie in ihrer Göttlichkeit Aber als Gottheit ersten Ranges schwört anäku auch bei sich sie ' vom Auffassung ständigem, Eide etwas den Göttern gegenüber Selb- als wir bei den Assyrern vorfinden, hat ihre Gedanken die vollkommen beherrscht. ist eben bei ihnen, daß die Der Eid als Fluch wird dann eine Anrufung an die Götter oder den Gott, daß er den Wortbrüchigen strafe, und insofern er eine Lossagung vom Lcbenserhaltenden ist, eine solche von dem betreffenden Gott. nicht Götter den Die Regel daß man ist, Wenn schwört. Die Regel Eid gewährleisten. seinem eigenen G o bei t t e der Eid ein Lossagungscid (oder dessen Kehrseite: ein exstatischer Eid) ist, so ist auch da, dies selbstverständlich; aber wo er ein Fluch ist, ist es das Natürliche, daß man den Gott, mit dem man in Verbindung steht, anruft. Doch kommt es in solchem Falle auch vor, daß der Sieger den Bezwungenen bei seinen Göttern schwören Tiglat läßt. Pilesar I (etwa IIOO) ließ großen Göttern vor Samas schwören, daß Im sie (also (z. bei seinen einem mitgeführten Samaäemblem) treue Vasallen sein wollten (K. B. Falle des Eidbruches wird der Siegers bestraft die Nai'rikönige B. K. B. II 144 I 32 f., V. 13 f. Schwörende von den Göttern des f., Z. 17 f.). Die Götter des Siegers sind ihm so groß geworden und ihre Machtsphäre so ausgedehnt, daß sie ihm in allen Fällen die besten Bürgen sind. Die alten Babylonier schwuren beim Hauptgott des Landes und Damit der Stadt, bei ihrem König und oft bei ihrem Heimatsort 3 haben sie die Mächte genannt, auf welchen ihre Existenz beruht. . Mercer: The ') Vgl. •) Wenn nach i. oath p. 29 f. Sam. 29, 6 Akis bei Jahwe schwört, beruht dies wohl auf einem schwört jedermann nach seiner eigenen Religion. Der Jude soll Lapsus. Im Islam schwören »bei Gott, der die Thora an Moses offenbarte und ihn vom Ertrinken errettete«-, der Christ »bei Gott, der das Evangelium an Jesus offenbarte«', der Zarathustrier oder der Götzendiener »bei dem, der ihn erschallen und gebildet hat« liche Schwurformeln hikensultane gibt 3) altbab. al-'l T mari in 5. II 358). Ausführ- im Reich der Marn- seinem mehrmals erwähnten Werk. Kohler und 1'ngnad: Hammurabis Privatrecht p. (Bägüri für die Verehrer der verschiedenen Religionen Gesetz III passim; Meissner: Beiträge zum - — und von denen sie — 159 Wenn abhängig sind. bei zwei wird, bedeutet dies entweder, daß die beiden so daß man die Macht streiten, daß der eine sicherheitshalber bei beiden schwört, oder andere Landkönig itkönig, der In Königen geschworen um Israel ist, Damit laubt (vgl. S. 142). ') ist. wie schon erwähnt, nur der Eid bei Jahwe er- Aber sind andere Götter ausgeschlossen. wir haben gesehen, daß daneben noch Überreste des alten Eides beim vorhanden schlecht anderen, jedoch die wie auch der Schwur beim König und sind, Jahwe konkurrieren, vorkommt mit nicht In den Elephantinepapyris, S. I40f.). alten israelitischen Religion bezeugt wo ist, (s. eine Sonderentwicklung der scheint die Sachlage anders dem Gotte Jahö geschworen 2 ), aber auch bei 'Anatjahö Pap. 32 = Sachau Nr. 33, 3) und Harambet'el {Pap. 27 = Sachau Nr. 28, 7) 3). Etwas anderes ist es, wenn der Ägypter PI' zu sein. Hier wird bei Jüdin Mibtahja einen Eid bei der ägyptischen Göttin Sati schwören läßt 4). Das müssen wir auf dieselbe Weise verstehen, wie wenn der Es kann nur yrcrkönig den Besiegten bei Samas schwören läßt. die da stattfinden, wo der Schwörende kein inneres Verhältnis zum Schwurgott zu haben braucht, und wo der Eid eine rein äußerliche Selbst vcrfluchung ist. Aber als das Normale dürfen wir es nicht betrachten. Neben diesen Zeugnissen aus der israelitischen Volksreligion erwähnt Meyer Am. Ed. wo 14, 8, mit Worten bezeichnet, der Prophet die abtrünnigen Israeliten Gressmann) (nach er die wiedergibt: so welche bei der Aschimat von Samaria schwören, und die sagen: beim Leben Deines Gottes, Dan, und beim Leben Deines Daud, Be'eräeba' 5).« Demnach haben wir hier einige der Götter genannt, »die, ) Kohler und Ungnad Wenn 3) Vgl. oben S. 145. 14S A. Epstein hat ; f. Nr. 380; vgl. Daiches: AUbab. Rechtsurkunden p. 20. =) Pap. 36 (Sachau Nr. 34). Z. 4 so zu verstehen es sehr Personennamen, nicht Götternamen Ebenso will sind. eines Priesters oder Fürsten, des Vorsitzenden der Beklagte. erklären will, auch die Fürsten die ägyptischen Könige im A. T. auch als göttlich er Harambéthél 28, also um C 1 einen Die Veränderung von p"!CU' Für die Namen Änderung von bei $»2i! Meyer PpU'N N- - p. 58, " in um discovered ai Assuan, in 'Z' ff.). Was eine Erklärung vor London 19) Col. VII 5 vor. unter denen vor allem NC'ii'N - ~~i~ 1910, Pap. F rC't'N scheint ziemlich einleuchtend. Der Name 'sm-bet'el kommt Pap. Eleph. Taf. 20 (Sach. Nr. anderen analogen N^p) Schwur. Sayce und Cowley: Aramaic Papyri, Meyer: Papyrus/und p. 39 f. 5) Namen (•$< ~'?N genannt werden können, wie ja verehrt wurden (Z/1H' 191 2 p. 143 <) Vgl. den Gotte Harambüthcl, was Epstein damit auch immer HarambC-thcl sein mag, es handelt sich auf jeden Fall einem göttlichen Wesen, 7 als im Gericht auffassen. Vor ihm rufe dem steht hier: vor Allerdings daß ist. und Meyer: Der Papyrusfund von Elephantine p. 58. wahrscheinlich gemacht, daß ASMbethél und 'Anatbethel Sach. iS, VII 1 spricht in Sonderheit, 2. Vgl. die Reg. 17, 30. daß wir dadurch — i6o — denen die Israeliten trotz der Ermahnungen der Propheten und bei der Priester schwuren, d. h. die sie verehrten. Islam Im man analoger Weise nur der Eid bei Allah erlaubt. ist in Nichtsdestoweniger haben wir viele daß gesehen, dafür Beispiele den Vätern, walVs schwört, welche für diese Leute den Platz eingenommen haben, den der Prophet dem in der teils bei alleinigen Allah vorbehalten hatte. dem auf islamischen Welt einem Volk man Beim besitzt. — Für Eide, wer Spiel stehen, wird es offenbar, teils bei und Ahmed Jahjä«, in Ägypten bei Hosen Standesheiligen. reale Interessen Macht in daß die Art des Eides ist es bezeichnend, nur bei lokalisierten walts schwört, nicht wo die eigentliche bei »sidnä in Syrien usw., sondern auch bei So schwören die Seeleute bei dem tunesischen Heiligen Muhriz, der ein besonderer Schutzheiliger der Seereisenden Aus bildet der die sich Zeugen als so Ag. XVI 157, 21; ebenso Harn. 88, Vers 2 Kommentar daß diese Äußerung Ausdrucks hat, aber einen Eid bezweckt, sagt hier, gerufen wird. Der Form nach kann daß usw.«. weißt, stellung in 2 ); die in Ferner Harn, iio, Vers 4; 252, 8; Gott ist Zeuge (jashadu llähu), Sur. es heißt: oft. ist '). daß Gott den Eidesbruch straft, Gottheit weitere, daß man beim Eide die anruft. Man sagt: Gott weiß, daß ich nicht lüge; Vorstellung heraus, es Mufasssal p. 163. Der Form eines erzählenden dem Gott zum Zeugen Tab. 9, II 132, 3. His. 108; auch eine Anrede an Gott sein: Oder 827, 19. »Gott, du Israeliten begegnet uns diese VorHörender zwischen uns«, heißt es Jdc. II, 10; Bei den »Jahwe ist ein den beiden parallelen Sätzen die gleiche Person (die zweite) erhalten. "11"! als Be- kommt auf dem Mesastein Z. 12 und in Eigennamen vor (siehe Kommentare von Nowack und Marti). Behalten wir ^]"1~, so muß eine andere zeichnung für einen Gott die Wallin (ZDMG VI p. 193 f.) erwähnt einen Schwur bei den modernen Orientalen, der zunächst sehr ähnlich aussieht: »bei dem Weg, den wir gehen-'. Aber die modernen Orientalen schwören bei allem ohne Prinzip. Wir müßten dann jeden(vgl. falls »bei dem Weg zum heiligen Ort« verstehen, was an sich möglich wäre Driver: Joel and Arnos z. St.). Rob. Smith (Religion 140 Anm. 254) schlägt die Übersetzung vor »nach dem (Schwur-) Ritus von Be'erseba'«. Das verträgt sich aber nicht mit dem Schwurpartikel 1 n. Vielmehr würden wir, da ^"l" nach Jer. 12, 16 »Kultus« bedeuten kann, übersetzen können »bei Be'erseba's Kultus«. Dieser Schwur wäre nach S. 148. 162 sehr normal und hat Analogien in den häufigen arabischen Schwüren beim Opfer und beim Pilgerfest. Schwierig ist es jedoch immerhin, daß es mit einem Satzteil in der Erklärung gesucht werden. zweiten Person parallel steht. 2 ) 2 ) Goldziher: Sind. II 311 des Propheten bei Badr. Auffallend gesteigert, daß dasselbe Gedicht, nud dort das farblose *j.äi i Jäqüt nach Der Verfasser des Gedichtes ist I p. 899, 17. Hisäm, Bruder Abu Gabis und Gegner seinem Munde \L'l. Der Verdacht wird dadurch al-Härit b. ist in allerdings mit vielen Varianten, für \JÜ! steht. H i s. 523 vorkommt Also wird beides Korrektur für einen »Götzen« — — i6i Zeuge bei uns«, Jer. 42, 5, vgl. I. Sam. 12, 5 f. '). die Form: »Jahwe soll zwischen mir und dir richten« Gen. 16, 5; I. Sam. 24. 16), und noch mehr: »Jahwe ist zwischen mir und dir« (1. Sani. 20, 23. 42). Diese Form finden wir auch bei den »ein zuverlässiger Damit verwandt ist Tab. Arabern: Attähu baini wabainaka II 119, 12). Eine andere, mit dieser verwandte Vorstellung besonders liegt beim promissorischen Eid vor. wenn der Eid als eine Zusage an Gott aufgefaßt wird. Er ist dann zugleich Bürge und Interessent und wird eventuell eingreifen. Dieser Auffassung sind wir begegnet c in Ausdrücken wie: alaija ahdu llähi oder mitäku llähi oder dimmaiu llähi (siehe S. Il); Wendungen, denen im Hebräischen ein Ausdruck l wie ein »Jahwe-berlt « entspricht. Schwurfor m In der e kann man 1 den. bei welchem man schwört, mit der Schwurpartikel ohne weiteren Zusatz nennen: Jahwe«, »bei Die Absicht Allah«. ist, Namens ihre Anwesenheit herbeizuführen »bei durch das Nennen lediglich und Kap. VIII) »Die hohen Götter nennen« ist ein im Assyrischen vorkommender Ausdruck für schwören 3 ). Aber wie beim Fluche ist es sehr gewöhnlich, daß man den, bei welchem man schwört, unter einer Umschreibung nennt. ihres Man sagt z. B.: ka'idaka dein Helfer, was 3 ; 16 das heißt: »der neben dir sitzt«, d. h. nach Belieben auf den verschiedenen Religionsstufen Der Gottesname kann gänzlich weg- verdolmetscht werden kann. gelassen werden, (vgl. S. indem man lediglich erklärt: »Ich schwöre!«*); oder indem man sagt: »Ich schwöre bei dem, bei welchem ich schwöre!« (His. 203, 18; K. al-tmfammarin p. 8, 14; 43, 1) oder »bei dem, bei welchem man schwört« (His. 135, 9). Einige der Umschreibungen in arabischen verdecken Quellen wahrscheinlich Formeln. heidnische — \\ ir haben von der Bedeutung des Ortes und des Opfers beim Eide gesprochen. Eine Erinnerung daran ist es sicher, daß man mit so vielen Formeln schwört, teils beim Herrn des heiligen Ortes, teils beim Herrn des Opferfestes. Der bloße Zusatz von »Herr« macht die Formel muslimisch. Man schwört beim Herrn der Ka*ba, beim heiligen Gebiet, beim Herrn ') an Auf der anderen Israel Deut. 30, : ) Vgl. das arabische .X^iJ »zitieren« -ichc Nöldeke: Beiträge , p. fuhrt 116) die b n S I zu Zeugen seiner und »beschwören« (schwören 102. 108 Anm. 3. Ihn S Ida lassen) wie J.S (al-Mujassas XIII - o an. Dasselbe bedeutet wohl das ebenfalls von „ ' _ - _ä1s»L (Goldzihek: Abh. II kitäb a'-mu'ammarhi p. 40, 15). Schwur (Kastallänl IX p. 421). Für die Juden siehe unten. **~i\* (//am. 201); Im Islam Worte d a angeführte ^j:-^». o +) -p. Form iLVxi o I nimmt Jahwe Himmel und Erde Seite 19. ist dies kein Pedersen, Der Kid bei den Semiten. j j — der dortigen Tauben '). (Kamele)« (Ag. X 22, Ka'ba genannt wird. Ka'ba) und was sich — 162 Beim Herrn »der hüpfenden, hervorschreiten Unzählig sind die Formeln, Einer sagt: »Ich schwüre beim 7 . darum von denen, welchen die in 1 lause (sc. der beim Hause ZuEin anderer: »Bei dem, wozu die Pilger pilgern, und bei dem hiläl, das die Geweihten an den Seiten von Nahla rufen« 2 (Ham. 612). Man schwört beim ganzen heiligen Gebiet und allem, was sich daselbst befindet: Bei Taur und dem, der Tablr gegründet hat, bei dem Wanderer auf '1er Hirä, bei der Ka'ba, dem schwarzen Stein, den Wallfahrtenden usw. (H s. 173 i. m.). Ebenso bei dem Herrn des Hauses und des heiligen .Monats (kitäb al-mifammarln p. 59, 14. Jemand schwört beim befindet oder gehorsam sind« (Lane flucht suchen s. die v. «jIIj). ) i Herrn der Opfertiere und der Pilger (Ag. XII Haare scheren läßt (am Fest, nl. Gott. 15, Wä die 28 k. bei dem, f.); 182, Note 2). «1er Man schwört »bei Allah und seinen Offenbarungen und bei Ort und Zeiten des hagg- Festes« 3). von Formeln geht auf eine nähere Beschreibung des Gottes, bei dem man schwört, hinaus. Man sagt: »Bei dem Gott, außer dem es keinen gibt« (Tab. II 35. 10: 64. 7), bzw. mit dem Zusatz: »der das Verborgene und das Offenbare kennt, der andere Gruppe Eine Gnädige, der Barmherzige« (Tab. II 600, 13 f.). Oder: »Bei deinem Gott und bei dem Gotte dessen, der vor dir war, und dessen, der nach Mehr speziell muslimisch ist: »Bei dir kommt« (Tab. I 1723, 2 ff.). dem, der Muhammed kitäb al-htisümät Nr. Moses vor allen vor allen anderen Menschen erwählt hat« (B u Ein Jude 1. fällt hier ein: anderen erwählt hat«). h. »Nein, bei dem, der Solche Formeln, in welchen Gott mit verschiedenen Namen und Eigenschaften genannt wird, werden im jikh empfohlen (Bägüri II 35S). In den Eiden bei al 'Umari wird eine ganze theologische Beschreibung von Gott, seinem Oft gibt man eine UmWesen und seinen Eigenschaften gegeben. Zu Mu'äwija schreibung, die durch die Situation veranlaßt ist +). — »Nein, beim Herrn im Gedicht von Ru'ba b. al- cAggäg His. 55, der Zuversichtlichen, die sicher wohnen beim Bindeplatz der Opfertiere und beim über') Das letzte wachten Haus« für ^JwÄ^o'ÜI) ( ) und sagt, z. B. daß H i es sich s. 74. um die 10. vgl. p. jjj oben zitiert 1 : den Vers (mit 0.^_>JL' Tauben Mekkas handelt. Von denen wird auch Psalm S4, 4. Allerdings kann auch Gott gemeint sein (bei dem, für den die Pilger pilgem und hiläl rufen) oder: bei 3) o^f)- Lisän XVII .,J^v«^*ji sonst gesprochen, ä 1 den Pilgern für ihn Zarnah sari im Muhit al (sc. MuAif s. Gott) und v. jt-ii. dem Hilähui (vgl. den Kommentar). Statt mit »Ort« kann man >£<< . mit »Ritus« übersetzen. s) Muhammed erkannte die Laune '.Visas daran, ob sie »beim Herrn oder »beim Herrn Abrahams« schwur (Goldziher in Mélanges Derenbovrg Muhammeds« p. 230 Anm.). - i6 3 - sagt einer: »Bei dem, der die Stellung des Kalifen groß gemacht hat« II 194, 6). Muhammed beschwört die Juden bei Gott und bei was er ihnen offenbarte, und bei dem, der ihre Vorfahren mit dem, Manna und Wachteln speiste, und bei dem, der das Meer für ihre Väter austrocknete (H i §. 376, 18 ff.). Man schwört bei dem, der das Samenkorn spaltet und den Lebensatem erschafft {Harn. 312, 2; die erste {Tab. Hälfte ist eine Anspielung auf Sur. 6, 95), bei dem, der für Sorge trägt auf der Ebene und im Gebirge {Harn. 694, 2 sagt eine Frau, deren Mann in seiner Freigebigkeit alles dem, der den Himmel an seine Ferner bei und den Mond (Harn. 268), der Nacht, in dem »bei wenn er voll die Speisen v. u.). So verschenkt. emporgehoben hat und wenn er neu ist Stelle ist, der meine geringe Person speist« (IbnSida p. 118) '), und mehr mit Hinblick auf die Umstände des Schwures: »bei dem, der das betrügerische Auge kennt und das, was die Herzen Die alten Kähine schwuren bei Naturverbergen (T a b. II 20, 19). erscheinungen: »Beim Zwielicht, bei der Finsternis der Nacht, bei der Morgendämmerung, wenn sie sich daran schließt« (His. II, 4) 2 j, Schwüre, die in den ältesten Suren immerfort wiederkehren, und die wohl mehr eine ästhetische als reale Bedeutung haben. Im Alten Testament haben wir Schwüre, die an die oben erwähnten erinnern. Jer. 38, 16 wird geschworen »bei Jahwe, der uns dieses Leben geschaffen hat«, und nach Jer. 16, 14; Aber die Israeliten aus Ägypten herführte«. 23, 7 bei »Jahwe, der in Zukunft, heißt es, der die Israeliten aus dem Norden soll man schwören bei Jahwe, herführte. David schwört bei Jahwe, der ihn aus jeder Drangsal errettet hat (2. verhält und Sam. 4, 9); seine Seele wenn Hiob erbittert ihm bei El schwört, der sein Recht (Hi. 27, 2), so begründet er diesen Schwur damit, daß trotz alledem der rüah Elöah noch in seinerNase sitzt (V. 3). Nach dem Talmud kann man sowohl bei den in der Bibel angewandten Namen Gottes wie auch bei seinen Attributen schwören 3). Ibn S Ida p. nS aufzählt, erscheint: ') Unter den seltenen Schwurformeln, die O2 «* (Va -iV^öi ^5 r- J^»^)- Dieses Oo»£, das nach den arabischen Philologen mit der Nebenbedeutung Schicksal bezeichnet ( JOOl, siehe Harn. 27 1 , Vers 2 »die Zeit« und Freynach Rob. tag s. v.) und mit der Verneinung durch »niemals« wiedergegeben wird, ist Smith (Kinship 61 Anm.) urspr. der Gott '.lud der Bakr-Wä'il, den er mit dem hebr. "J-'ll? identifiziert; vgl. Reste 66 und Religion p. 29 Anm. 13 (wo die Bemerkung von Nöldeke in ZDMG XL J 184 bestritten wird). Der Kähin Satlh schwört ) befinden (Medina), H i s. bei den Schlangen, die sich zwischen den beiden /tarra's 10, 14. der Kahm Sikk »bei den Menschen zwischen den beiden harra's«. 3) nvw Es wird ein ia\s n\-!N Unterschied zwischen nur von Gott gebräuchlichen Bezeichnungen, wie ,c:v6s ba ,&nbx usw. und solchen wie bmn ,ni2:r\ ,p:n usw. — IÖ4 — Bestimmte Personen haben gewisse Lieblingsschwüre. rjaklm b. Hizäm, der bei Badr gegen Muhammed kämpfte und mit dem Leben davonkam, obsrlien er sich der Gefahr aussetzte, schwur später, bekehrt hatte, »bei dem, der mich aus der Schlacht als er sich Badr bei (H errettete Lieblingsschwüre 1 i ). ällahi lladl lä iläha §. 440, 20). An einer gairahu »bei Der Prophet hatte Stelle wird Gott außer dem mehr selbst solcher als erwähnt: keinen Gott gibt es (H §. 452, 2). Am häufigsten kommt vor: »bei dem, in dessen Hand meine (bzw. Muhammeds) Seele ist« (z. B. Buh. kitäb al-aimän Nr. 3; M u s 1 i m - N a w a w i IV p. ro8) s). Dieser Schwur erinnert an den Schwur des Elias: Bei Jahwe Sebä'öth, in dessen Dienst ich stehe (1. Reg. 17, i; 18, 15). Ein anderer seiner Schwüre war: »Bei dem, der mich mit der Wahrheit gesandt hat« {Ag. X 144, 7 v. u.). Diese Form wird auch in der Anrede an ihn gebraucht: »Bei dem, der dich mit der Wahrheit gesandt hat« (H §. 434, 14; 435, 4; Buh. kitäb kafjarät al-aimän Nr. 3). Sein liebster Schwur soll gewesen sein »Nein, bei dem, der die Herzen wendet« {lä wamiikallibi l-kulüb, Musnad i i : Ahmad II p. 26). Man wiederholt um den Schwur zwei oder drei oder noch mehrere ihm größeres Gewicht zu verleihen. Im Arabischen braucht Male 3), man dabei alle drei Schwurpartikeln: wallähi wa-billähi wa-tallähi » . Bei den heutigen Orientalen läßt sich ein Prinzip in den Schwurformeln kaum finden. Man schwört bei allem, was einem einfällt. Man dem schwört bei gemacht. Alle Silben, HlHv wie 7 in >C3 dem Schnurrbart, bei Feuer, beim Holz, bei die vorn oder hinten angehängt werden, in OSVW*. Nach können ausgelassen werden, einigen gilt dies für die zuletzt angeführten nicht, durch den Gottesnamen schon geheiligt sind (S'bü'öt 35 a und das einfache: »ich schwöre« (Frankel: Eidesleistung p. 23). da sie Auch genügt b). ') Vom »Schwur des Propheten« ist »der Schwur beim Propheten« zu trennen; vgl. Goldziher 1. c. in Mélanges Derenbourg. Beim Propheten schwören auch heutzutage die Araber (Landberg: Arabica V 142 f.; Jaussen 58); vgl. unten Kap. XV 2. s. •) Dieser Schwur kommt auch häufig bei anderen vor, z. B. Ag. XVI 68, 30; H w I N w a s m a 2. M u 1 nicht islamisch); (angeblich 153, 13; 154, 142, 2. 7; 144, 20 i i IV 115 (Abu Huraira). p. 'Abdallah sagt: »Ich will lieber neunmal als einmal darauf schwüren, daß der 3) Prophet getötet worden schwört leistete, i) man zehnmal. daß er ist« (I Ag. XI Sa'd b n 55 f. ed. erzählt Sachau II 2 p. 7, 17 ff.). Nach Musil 341 von Maniür, der an 'Umar 40 Schwüre darauf das Weinverbot, das er übertreten hatte, nicht kannte. Burckardt: Beduinen und Wahab. p. 103; Lane: Manners and custoi/ts 3 I [68. c Bei al-'I'marl iJÜLJ. !dl~i' fangen die Eide auf diese Weise an: '^L-J; »nJÜwj. \JÜJj. aJUliV »Jli^.. jUL sl}\» ^iü w{. Jyjt dem Weg, - i6 5 diesem Kaffee, den der Gläubige wie der Ungläubige den 29 Buchstaben 1 ). Eine Formel kann durch den häufigen Gebrauch so abgenutzt trinkt«, »bei bei werden, daß mehr Schwur gilt. So ist bei den Ägyptern walläh kein richtiger Schwur; aber wallähi, das die in der alltäglichen Sprache außer acht gelassene Genitivendung behält, ist ein wirklicher Schwur (Lane: Manners and customs 3 I 469). Wallin erwähnt der Scham nennt als in in ZDMG als eigentlicher VI 190. Ägypten und Syrien 193 oft f. und die sonst erwähnten vorkommenden Schwur deiner Mutter«. Hier wie sonst heben die Araber den Reim. als p. 325); nicht Wallin Siehe *) sie . . Mekka beüebten in -i ' .\JJ!. As>. Schwur: IX, 125,3. *J-\-'! :JC.j. , ^A«s' . Werke. ^S» »bei Snouck-Hurgronje ''•»'1 aJUS. (Mekka II Die Beschwörung eines anderen. XI. Es gehört zum Wesen des Eides, daß der Schwörende die SchwurDoch braucht er nicht immer formel als die seinige anerkennen muß. selbst der eigentlich dem In Aktive zu feierlichen sein. durch den Akt, Israeliten die ver- sich Gebote zu halten, werden die Flüche dem Volke von den Leviten vorgesagt, und nach jedem Fluch antwortet das Volk JCN Deut. 27, 15 26; \g\.Jer. II, 5). Wir dürfen annehmen, göttlichen die pflichten, — Vorgängen des täglichen Lebens entnommen ist, und in der Tat ist an zwei anderen Stellen, wo es sich ledigganz Ähnliches lich um menschliche Verhältnisse handelt, etwas daß Schilderung den diese Nehemia Als dargestellt. Bausch seines Juden veranlaßt reicheren die Schuldforderung gegen die Armen Gewandes aus und »So möge sagt: hat, schüttelt fallen zu lassen, er ausgeleert sein«. Jahwe (Neh. 5, ausschütteln, und so er soll den Gott einen jeden, der diesem seinen Versprechen untreu wird, aus seinem Hause seinem Eigentum ihre ausgeschüttelt und und Darauf spricht die ganze Versammlung jDN und preist Sie erkennen seine Worte an und bekennen, daß 13). Vorgang bei dem oben behandelten Verfahren mit der des Ehebruchs verdächtigen Frau. Der Priester spricht ihr die Flüche vor und sie erkennt diese an, indem Dasselbe kommt nicht nur bei dem sie jDN spricht (Num. 5, 22). Salomo schwört bei Jahwe, daß Flucheid, sondern auch sonst vor. Dieser macht diesen Sim'I sterben soll, wenn er Jerusalem verläßt. sie dies als Jahwediener tun. Genau so der ist Eid bei Jahwe zu dem seinigen, indem er sagt: »das Wort ist gut, ich Damit überhabe gehört« (d. h. ich bin einverstanden) I. Reg. 2, 42. einstimmend heißt es im Talmud: Wenn jemand nach einem Schwur amen antwortet, so ist es, als hätte er mit eigenem Munde einen Schwur — gesprochen III 10 f. 1 sein, vgl. ') ), (5 e und m ü 6 dies Mt. 26, 63 1 im Anschluß Traktat s'bü'öt Verfahren scheint das gewöhnliche gewesen zu Frankel: Eidesleistung p. 22 Amen Alisna, f. f. Wenn jemand antwortet, so ist er für sagt : Heute habe ich nicht gegessen ihm sagt: ich beschwöre dich, und der den Schwur verantwortlich (MiSna s'bü'öt XI). oder die tephillin nicht angelegt, und ein anderer erste darauf an — — 167 dem Mit diesem feierlichen »Beschwören«, bei der Schwörende den Schwur anerkennt, wo jemand verwandt, um schwört, ihm (1. Sam. es deutlich daß ist, anderes »Beschwören« eine Aufforderun« an einen anderen Jonathan beschwört David So »beschwört« Ahab den zu erhärten und eindringlich zu machen. bei seiner Liebe zu ein ist 20, 17 '). .Micha b. Jimla die Wahrheit zu sprechen (1. Reg. 22, 16; Chr. 18, 15 2. . und so werden »die Töchter Jerusalems« bei den Gazellen oder den Hinden der Steppe beschworen, die Liebe nicht zu wecken und stören, bis es ihr gefällt (Cant. 2, 7. 5; vgl. 8, 4; 3, 8. 9). 5, Zur Bezeichnung des Beschwörens gebraucht man immer das Hii'il von JQltf mit Acc. in der MiSna wird der Beschworene auch mit ?V ; ; eingeführt ). Das Arabische hat viele Ausdrücke für das Beschwören. Wie im Hebräischen gebraucht man die Kausativform vom \ erbum, das »schwören« bedeutet. Man sagt ahlaja (z. B. Ag. XII 157, 12: XXI 261, 4) und hallafa (Tab. II 600, 14). Al-Mansür ließ Abu Daläma schwören, daß er in dem mesgid seines Stammes die salät verrichten wollte (Ag. IX 127, 8: ahlafahn an). Bei aksama, das sich nicht in das Kausativ setzen läßt, die die Konstruktion eine andere; die ist man sagt XIII 2, 4 v. u.) 3). Aber auch Verba, nicht »schwören« bedeuten, werden hier gebraucht, nämlich solche, »erwähnen«, gedenken machen bedeuten. Es heißt judakkiruhu aksamtu Tab. lläha an 'alaika II 7, B. Ag. (z. 'Abdallah b. 'Amr, einer der »Heuchler« sagt 1). ihr euer Volk und euren Propheten verlaßt (H i 5. 559, 6). Mit ähnlichen Worten beschwört Jahjä b. 'Abdallah den Kalifen al-RasId zu sagen, warum er ihn fesselt und straft (Tab. III 616, 16 f.). Noch häufiger kommt nasada vor. Dies bedeutet udakkiriikumu daß lläha, »zitieren«, besonders Verse; die Person, der man etwas vorsagt, wird in Akkusativ eingeführt ansuduka lläha bedeutet somit ich zitiere, nenne dir : ; Wie Allah. man auch bei dakkara bewirkt mit diesem Worte die Gegen- wart Gottes oder des heiligen Gegenstandes, bei dem man schwört ') Eine Änderung des M. T. gegen ihn sein solle, wenn er Cant. V 2. 4. 5 'JN "rV'--"2 2, - -pZVC; a attrahiert worden 3) Auch ist, IV Man ci--aJl> 2. 4. ;), aber es kommt sagt sowohl II 600, 5. 6. 7 u. a. wo 1 — 5 16). CD^y _*J ~'^Z'S'2 'Jg; 22,16 das 'jN wahrscheinlich durch T er gütig bei gegenseitiger Misna sbü'öt 'JN !P3B>Ö. Eigentümlich sogar a b. II 6oo, 5 vor {Ag. XVIII 205, iXäJ (T Das Beschwören f. Reg. tritt als Suff, auf, Der negative Nachsatz mit .:.»Lr •») V (Var. zu (Y. 14 Q^PN WSßVfft usw. Jonathan beschwört David, daß unnötig. Tab. Freundschaft haben wir auch -) ist König würde Man +). 1 f.; Cr 1 /^' , ist die Form das vorhergehende -N ^x 1 -'^' - ohne Konjunktion f.). a b. II 13, 5) wie iXii-i (ibd. Z. 9). H (IV i s. 13). 916, 3. — 1 68 — nenne dir Allah, daß du zu mir kommst (Tab. III 622, 19 werden die beiden Verben nebeneinander gebraui Al-Kattäl sagt: Ich nenne für Zijäd, während die Gesellst Litt in unserer a ich t: ' . Bisweilen und erwähne ihm die \ Itschaft mit Si'r und Haijam (Harn. 95). Das Wort nasada wird besonders gebraucht, wenn ein Verbrechen aufgeklart werden soll. Als Umm Hakim ihre beiden Söhne verloren hat, »erwähnt« sie den Leuten ihre Söhne [Ag. XV 47. 7); als ein gewisser Husain getötet worden ist. »erwähnen« ihn seine Verwandten in jeder \ rsammlung und auf jedem Markt (Ag. XII 124, 6) -). Daß diese »Erwähnung« ein Schwur ist, geht aus der Weise Mitte ist, 1 hervor, in der die Leute gefragt werden; einer der eben genannten Alten sagt: »ich erwähne und deine Religion: weißt du etwas von dir Allah meinem Bruder?« Der andere antwortet: ich weiß nichts« Z. c. (1. »Nein, bei meiner Religion Bisweilen w-ird nasada term. techn. für 11). daß man das, wobei geschworen wird, nicht Objekt des Verbums, sondern mit der Schwurpartikel bi einführt. »Ich beschwöre dich bei Gott«, sagt Dimäm (Tab. I 1723, 2)4); »ich »beschwören«, so als beschwöre dich bei der Heiligkeit dieses Hauses (der Ka'ba) (B u k. al-magäzl nr. 19; Wie aus vgl. H i 911, §. h. 1). man bei dieser SchwurFormeln wie sonst. Man beschwört bei der Ka'ba, bei Allah und der Verwandtschaft [Ag. XII 124, 25), bei Allah und der Religion (ibd. Z. 11); ein Gesandter an den Propheten »erwähnt« ihm »Gott, deinen Gott, und den Gott derer, die vor dir waren, und den Gott dessen, der nach dir kommt« (His. 943, 18 f.), und er verstärkt die Frage durch dreimaliges Wiederholen 5 Zuweilen hat dieser Schwur einen Zusatz, der bei dem gewöhnlichen Schwur ungewöhnlich wäre. Es heißt: »Ich erwähne euch Allah in eurem Blut und eurem Gehorsam !« {Ag. I 13, 9) 6 ) oder »ich erwähne diesen Zitaten hervorgeht, braucht ziemlich art dieselben . ) Der Nachsatz mit 2 ) (Mus il Das Suchen eines "3\. bestimmten Mannes im Kampfe wird jetzt auch l\mJ genannt 385). Wie der Hebräer durch |CN den Schwur anerkennt, kann der Araber ~* J -~^' ( Hi§ - 944, 1. es tun mit 3)- ; 4) Der Paralleltext His. 943, iS 5) xii >.,,,' ,3 ^V^d.c des Schwures gebraucht wird. werden <>) 111 besonders beim 7 f.). hat -ijjya» v^LLi^~ .\Ui ,-J), Jjv^io!. dasselbe Wort, das vom Verstärken Die oben erwähnten Formeln: 'amraka Haha und Beschwören gebraucht (Lisän j^ÄcLbj _5 tLO 133, f. Jl jJJI TV 432 fi^XÄil auch é*~J6 J. fci'daka f.). jJJi dljwJi (T a b. — 169 — Emir, in meinem Blut« (Ag. IX [25, i<> \ber oft kommt gebrauchten Schwurformel ein Hinweis auf das Verin hältnis zwischen dem Beschwörenden und dem Beschworenen vor. dir Allah, o der hier 'Abdallah b. 'Umar schreibt: Ihr kennt die Freundschaft, die zwischen mir und euch besteht, und ich beschwöre euch bei dem, was zwischen uns besteht (T a Schlacht den und b. II 600, 5 Als 'Ali f.). Fuß abgehauen dem Talha XIV Hand 16, erwähne dir Allah worauf 'Ali ihn ziehen hat, sagt dieser: »Ich die Verwandtschaft (unter uns), o Vetter ließ [Ag. 'Utrnän in der b. !« Ein Verwundeter »erwähnt« seine abgehauene 15). (Harn. 590 vor der Mitte). Jahjä b. 'Abdallah sagt zu al-RasId: und unserer Verwandtschaft mit dem 616, 16 f.). Es heißt: Ich frage dich bei Ich »lasse dich gedenken« Allah's 1 T resandten Gottes« meinem Einfluß bei a b. III (H dir i 691, 20: bijadl 5. \<>ch andere Verben werden in diesem Man Hndaka sagt: sä'altuka bi-llähi »ich frage dich bei Gott« mich bei Gott« (Tab. lläha »er fragte II . Zusammenhang 1 ), benutzt. sa'alanl Auch 'azama 119, 8). dem zauberischen Gebrauch diesem Zusammenhang gebraucht 2 ). »beschwören«, das sich mehr wird in ja, c alä annähert, Oft kann es zweifelhaft erscheinen, ob eigentlich der Beschwörende oder der Beschworene als der Schwörende betrachtet wird. Wenn der Beschworene den Schwur anerkennt, kann kein Zweifel bestehen. Aber oft ist es deutlich, daß die ganze Verantwortung auf dem Beschwörer und liegt, in dem Sinne hat sich der Islam entschieden. Ganz klar einem solchen Schwur: Ishäk sagt zu al-Rasid: Ich schwöre (Iialajtu bei dem Grab von al-Mahdi, daß er deswegen befragen soll« usw. (Ag: V 110, 27). Daß der Schwur den Beschwörer bindet, geht aus folgender Erzählung hervor: Kais b. Haddadijja ist Sache die in wird von Ibn Muharrik beschworen (aksama Dann zurückzugeben. sagt er: 'alaihi geraubtes Gut . »Was mein und meines Geschlechts du (oder habe ich?) deinen Eid eingelöst« Es hängt also von dem Verhältnis zwischen der Beschworene den Schwur einlösen will. beiden ab. ob den Teil betrifft, so hast XIII (Ag. unten) 3). So wird «lit ii)>J'AiJ ') (nawädir Abi 2 ) ob 2 Nuwäs Hariri, um den es sich erklärt Ham.Q*,. Man erste Makame richtigen, , in fine. — Hierhin gehört eine »ich lasse dich bei Allah Zuflucht •«-•> 124, 11; vgl. 3) ..I g)u»t, CJ_o=U ^JL, Natürlich läßt es sich nicht immer entscheiden, im Geistesleben wurzelnden Schwur oder das mechanisch- magische Beschwören der Zauberkünstler handelt. dafür gebraucht. sagt p. 3. 7). Wendung Teilweise werden dieselben wie diese: i>\ xL)-J iLXjjil .,! suchen dagegen, daG ich mit ih Worte n ausziehe« (.1 .". ^Jl IX 125, 26). <&+~*i ^J, jf; vgl. H is. 319, 11 ff- und Tab. II 226, 7 f.: Jazid hat geschworen, — Schwüren verwandt diesen Mit I/O — »ind Gelübde, die man auf einen anderen Einfluß ausüben mit dem Kücken gegen die Ka'ba und gelobt welche sich durch Suhail will. stellt seine Stellung nicht zu verändern, bevor die Sühne für einen Erschlagenen bezahlt wird (H i S. J?$. man da 4 f.; \Y ä durchgeführt, nicht — Mutter beschwört ihre Fätima lehnt sie der Sonne und schwur sich ihr fügte [Ag. Ausgewanderten, daß kein sie Abu Sufjän 262). k. Kamm ab, es Es wurde auch Mitleid mit ihr !« 'Abdallah zu heiraten; das zu tun (halajat 'alaihä); (älat) stand sie in daselbst zu verbleiben, bis die Tochter 1 f.). Zu 'AjjäS, einem der nach Medina man: »Deine Mutter hat gelobt {nadarat Haupt berühren soll, bis sie dich sieht, und daß XVIII 205, sagte ihr , gegen die Sonne nicht Schatten suchen sie sich erklärte das für töricht. das Geld nicht sobald verschaffen könnte. 'Umar meinte, wenn wohl kämmen, und wenn will, bis sie die Läuse die Hitze in Habe dich sieht. quälten, würde ihr lästig wurde. sie Mekka würde sie sicher Schatten suchen, aber 'Ajjä§ sagte: »Ich will den Schwur meiner Mutter lösen !« und er zog ab, obwohl 'Umar ihm die (H ä. 319, 11 ff.). Bei einer ähnlichen Veranlassung schwur die Mutter von Mus'ab b. 'Umair, daß sie weder essen noch trinken noch Schatten suchen wolle, bis er von den Muslimen zurückkäme. Sie stand in der Sonne, bis sie ohnmächtig wurde und bald darauf starb (H §. II p. 90, Note zu p. 290, 1). Hind schwur Hälfte seines Gutes anbot i i nach der Schlacht bei Badr, daß sie sich nicht salben wollte noch das Mannes teilen (bevor Rache genommen sei; W ä k. 75). S; Ubäda schwört mit Hassan b. Täbit nie mehr zu sprechen, wenn Bett des b. c Forderung an Safwän aufgäbe (\V ä k. 189). Denselben Schwur spricht später Sa c d b. Zaid aus, da er sich durch einen Vers von Hassan beleidigt fühlte (H §. 723, 16 f.; ä k. 231) '). Bei den heutigen Beduinen ist diese Art der Beschwörung allgemein. \\ enn ein Gast in das Lager kommt, so hört er bisweilen den Schwur: Ich verstoße meine Frau, wenn du nicht bei mir einkehrst, oder: ich lasse Diese Schwurform meinen Arm abschneiden usw. (Jaussen 59). er nicht seine W i — die Huldigung Ibn al-Zubairs nur ') Safwän er nie zu vgl. H in Verbindung mit anzunehmen, seiner Partie Der Schwur, daß man mit jemandem nicht sprechen will, kommt b. Umaija schwur, als er von der Bekehrung von YVahb b. 'Umair ihm sprechen noch ihm i s. Muhammed wan man drei Muslime, zu sprechen, als Strafe an. So durfte öfters vor. hörte, »daß \Yä k. 76); jemandem die den Zug nach Tabük nicht Zum selben Zweck 910, 12). eine Gefälligkeit erweisen wolle« 238, 15; al-Mostatraf II p. 455. -^J^ Ite d (H 1- mitmachen wollten, nicht anreden (His. 807 unten; vgl. konnte er auch den Verkehr mit der Frau verbieten (His. 911, i s. 473, 19; Verbot, mit 12). — 171 — kann oft in humoristischer Weise angewendet werden: Als al-Mahdl von einem Zug zurückkehrt, sagt der Schelm Abu Daläma in einem Verse zu ihm: »Ich habe gelobt, daß, wenn ich dich heil und wohlhabend in den Städten 'Iraks wiedersehe, du den Segen über den Propheten aussprechen und meinen Beutel mit Dirhams füllen sollst«. »aber Al-Mahdl spricht den Segen: sallä llähu 'alaihi wasallama was die Dirhams betrifft, nein!« Abu Daläma erwidert: »Du bist zu edel, um zwischen den beiden zu unterscheiden und das Leichteste — — Ähnlich erging Da muß al-Mahdl nachgeben. begegnete er einer zurückgekehrt, Zuge es dem al-Muhallib. Von einem alten Frau, die seine Hand küßte und sagte: »Ich habe Gott gelobt, Hand küßte und ich deine daß, wenn du heil zurückkämest, zu erwählen«. du mir 400 Dirhams sowie ein sagditisches Mädchen zu meiner Bedienung gäbest«. Er lachte und sagte: »Ich will dein Gelübde einlösen, aber enthalte dich von derlei Gelübden, Mütterchen, denn nicht jeder- mann wird sie für dich Das Beschwören begleitet. ist einlösen«. Ag. IX 130, 7 ff.). bisweilen von einem bestimmten Meistens berührt der Beschwörende den Gestus Beschworenen. ergreift die Hand des Kalifen al-Mansür, indem er ihn beschwört, Leben nicht aufs Spiel zu setzen (Tab. III 133, 7 f.). Ibn Ubaij steckt seine Hand von hinten in den Panzer des Propheten, indem er ihn um Befreiung für Kainukä' bittet (Wäk. 92). Wir können diesen Gestus wie oben als Bundeszeremonie verstehen. Der Beschwörende bewirkt dadurch, daß der andere ihm gegenüber verpflichtet wird. Wir haben schon gesehen, daß dieser Gebrauch auch heutzutage vorkommt. Der Eidesforderer legt die eine Hand an das Haupt, eventuell die andere an die Genitalien dessen, der schwören soll, und sagt ihm Als ein Gouverneur in Bosra die Schwurformel vor (Musil 341). eine Metzelei in der Stadt veranstalten will, kommt seine Mutter zu Ma*n sein — ihm, entblößt ihre Brust und beschwört ihn bei dieser, es zu unterSo belassen, was er dann auch tut (Ag. XIII 96 i. m. nach Reste). schwört auch heute bei den Beduinen die Mutter ihren Sohn »bei meiner Brust, an der du gesogen hast« (Musil 343) '). Die feierliche Beschwörung muß natürlich wie der feierliche Schwur beim Heiligtum geleistet werden. Die Eidesabiegung unter der Form der Beschwörung ist bei den soll er (Gott) die Brust abschneiden, an der du sogest. Dieser Schwur heißt dlned-dirre, »Brusteid«. DerMannkann ') beim Andere sagen auch Bei Gott, wenn du nicht so und so tust, so : Beschwören seinen Bart fordern, seinen Bart nicht zu Musil). erfassen oder ausrupfen und den zu Beschwörenden auf- beschämen (Goldziher in der N öldeke- Festschrift p. 310; — Ab essin schließen ei i und n ö] i nlich. /--' Wenn zwei Parteien sich Treue schwören, so geschieht das sich in zusammender Weise, Amen daß jeder einen in der anderen Partei beschwürt, und dieser antwortet, I ler z. »Wenn du N. N. »Wenn du N. B. andere: »Amen«. betrügst, soll Gott dich betrügen?« N. betrügst, sollen deine Tage dunkel werden?« Der andere: »Amen«. Und so fort. Stammeseid, wered, auf einem Heiligtum ist ebenfalls der Vorgang der, daß der Ankläger die Schwörenden fragt: »Wenn Ihr so und so getan 1'. i werdet Ihr dann Asche werden?« und ähnliche Fragen habt, mi welche sie In diesem Amen antworten Zusammenhang »beschwören« kann. stellt, t ). zu erwähnen, daß ist Wir haben gesehen, daß ihren Beschwörungskünsten die Götter binden z die man auch Gott Assyrer mit Hier reden wir jedoch ). von gewöhnlichen Schwüren, durch welche man Gott beeinflussen c will, wie man Menschen beeinflußt. Sulafa gelobt, da Äsim ihren Sohn getroffen hat: Wenn Allah das Haupt von 'Asirn in meine Gewalt Dieser ruchlose gibt, will ich daraus Wein trinken (H i §. 567, 14). Schwur wurde aber von Allah nicht eingelöst (H §. 639). So beschwur der Prophet Gott vor der Schlacht bei Badr (näsadahn, H §. 444; ä k. 53)3). Es heißt: Mancher, der nur zwei abgenutzte Kleider hat, und den man nicht bemerkt (ist doch ein solcher, daß), wenn er Allah beschwört, er seinen Schwur löst (Lisän VI 175 s. v. tmr) 4). In solchen Beschwörungen Gottes braucht man den Namen des Propheten und beschwört Gott bei ihm; doch auch bei anderen Propheten und Heiligen. Durch ihre Namen wird der Schwur eindringlicher. Das heißt: tawassul bi-l-näbi; Ibn T a m i j j a hat darüber einen i i W i Aufsatz verfaßt: kitäb al-tawassul wa-l-wasila IbnTaimijja 5). Littmann: Publ. of the Princeton Exp. Nr. SS und 94. Vgl. Worrel: Studien zum abessinischen Zauberwesen, ZA XX IV 1910 p. 64. Wie im Bab.-Ass. wird hier von einem bösen Netz gesprochen, p. 66. 3) Das Beschwören hat hier den Charakter, daß Muh. Allah an sein Versprechen erinnert und ihm in Aussicht stellt, keine Anbeter zu finden. So droht eine Frau der 'l'zzä, sie nie mehr anrufen zu wollen (Reste 35), und der ruchlose Ibn Simäk droht Allah, nie J s mehr p. ) ) salät zu verrichten, •1) vS$ 5) Sein Aufsatz „iLaJi o wenn er sein Kamel nicht bekomme (Mostatraj trad. Rat II 161). &JÜ! jwjj. <Jlc ist Über *j«3I _J aJ äj_jj ^ erv* ^ - gedruckt in al-Manär XII (1327) IbnTaimijja (f 652) siehe ejF-^ p. V; 6^4 ff. Es heißt p. Goldziher: Zähiriten 625: p. 189. — — ^73 unterscheidet drei Arten von tawassul: I. durch den Glauben an den Propheten und Gehorsam ihm gegenüber, wie es Pflicht ist, durch 2. und Fürbitte, was während des Lebens des Propheten stattgefunden hat und am jüngsten Tag wieder stattfinden wird, 3. das tawassul durch ihn, d. h. »das Beschwören Gottes {al-iksäm 'alä llähi) Dies findet bei seinem Wesen und das Beten durch sein Wesen«. besonders bei dem Regengebet {al-istiskä) statt. Gegen diese Sitte seine Bitte tritt b n I Taimijja scharf auf: »Dies ist etwas, das die Genossen beim Regengebet und ähnlichem nie getan haben, weder in seinem Leben noch nach seinem Tod, weder bei seinem Grab noch anderswo, und das ist aus irgendeinem von den unter ihnen verbreiteten Gebeten nicht bekannt«. Etwas Derartiges werde nur in schwachen Haditen überliefert, sei es, daß sie dem Propheten und den Genossen oder Er solchen, deren Wort keinen Beweis bietet, beigelegt werden J ). zitiert Abu H a n 1 a welcher sagt, daß man Gott nur bei ihm selbst anrufen dürfe, und verabscheut, daß man sagt: »Ich bitte dich 1 bei , der Majestät deines Throns« Abu Jüsuf, oder »bei deinen Geschöpfen« 2 ) Abu rianifa der dies von überliefert, 3). sagt, Schwur bei Allah sei, letzteres aber und man dürfe nicht sagen: bei deinen Propheten und Gesandten, oder »beim heiligen Haus« oder »beim heiligen mas'ar«. Eigentümlich ist es, daß die Beschwörung Gottes an und für sich nicht verworfen ersteres sei doch erlaubt, da es ein nicht, wird. Ibn Taimijja erkennt die Sitte, bei einem noch lebenden Menschen Gott anzurufen, beim istiskä an. Die Alten haben bei al-'Abbäs und Jazid b. al-Aswad Gott angerufen. Erst später sei man zum Grabe des Propheten gegangen, um daselbst Gott bei dem gah des Propheten zu beschwören ') -,C -y* 3). »i»iyO. Kiki-/* .' '.<SL*JL>£ Öa.O.5-' J. läWJ ,-,/» • 3) Über das ganze Thema fesischrijt (p. In der von Mekkaner 303 ff.). siehe das reichhaltige Material bei 'Abbäs wurde als ein Snolck Hurgkonje: Mekka für den I Sultan zu Gott .vj^_! £ ^ "— Goldziher i3-&*J * " Uilj \ in der Nöldeke- großer Regenmacher betrachtet (ibd. p. 309). p. 204 ff. mitgeteilten Bittschrift beten die Lösung XII. Hat eine eines Schwures. Person einen Schwur ausgesprochen, über ihr und bindet sie, bis er eingelöst worden ist. so ruht dieser Enthält aber der Eid ein auf unbestimmte Zeit geltendes Versprechen, so können bisweilen Fälle eintreten, in denen man wünscht, sich von dem durch den Eid auferlegten Band freizumachen. Handelt es sich um ein eidliches Versprechen, das einem anderen gegeben ist, so ist dieser andere Herr darüber und kann dem betreffenden sein Wort zurückgeben, wodurch der Eid aufgehoben ist. Dies ist z. B. bei den Arabern der Fall, wenn jemand in ein Schutzverhältnis zu einem andern getreten 'Utmän b. Maz'ün stand unter dem Schutz des Walid b. ali.-t. Mugira als sein gär. aber machte sich Skrupel darüber von einem Ungläubigen beschützt zu werden, während die anderen Mitglieder der Gemeinde Verfolgung leiden müßten. Er ging dann zu al-\\alld und sagte: »Deine Verpflichtung dein ^wär-Verhältnis zurück nur verlangte al-\\'alld, Ich gebe dir hierdurch ist erfüllt •). !« Damit war es sollte bei der Ka c die Sache abgemacht, ba öffentlich verkündet beim Eingehen der Verpflichtung geschehen war, zum Zeugnis für alle. Walid erklärte sich dann hier für gelöst bar? und 'Utmän bestätigte es (H §. 243, 13 ff.; Ag. XIV 99 unten). ÄhnAls sein Patron auf Veranlassung liches wird von Abu Bakr erzählt. der Mekkaner ihn bittet nur im Hause seine gottesdienstlichen Übungen werden, wie es i zu verrichten, antwortet er ihm: »oder ich Verhältnis zurück und begnüge mich mit gebe dir dein giwär- dem ^'zrär-Vcrhältnis zu Der andere erwidert: »Gib mir dann mein giwär zurück!« Er sagt: »Ich gebe es dir hiermit zurück!« (kad radadtuhu 'alaika sc. guwäraka). Der Patron verkündet es dann den versammelten Kuraisiten Ein (His. 246, 15 ff.; ein wenig anders Buh. kitäb al-kajäla 4 gehuldigt hatte«, Beduine, der »dem Propheten auf Grund des Islams Gott«. . kam am folgenden Tage fieberkrank zu ihm und sagte dreimal: »Gib mir mein Wort zurück!« 1) : ) — üki/Ö (akilnii-). v^%j. avälahu jaminan X a b. III 1S3, Ju. was Muhammed jedoch jedesmal — ablehnte (B u dem h. kitäb jadå'il Eidesleister sein al-madina io) der Eidesnehmer dieser seinen hätte erfüllt Wenn »). Wort zurückgibt, hat wie wenn er ihn ebensogut, — 175 1 Eid »gelöst«, ). Aber selbst wenn der Eidesnehmer sein Wort nicht zurückgibt, kann ein Schwur doch dadurch entkräftet werden, daß der Betreffende sich für gelöst erklärt, sobald höhere Zwecke es erfordern. Einige Mekkaner lösen sich von dem Schwur, die Familie Muhammeds auszuschließen, dadurch, daß sie diesbezüglich eine Erklärung abgeben (H i 5. 248, 20). Sie sagen: wir sind davon gelöst (und gehen über) zu Allah. Mit ähnlichen Worten löst einer in Medina sein hilf und geht zu Allah und dem Propheten über (H 5. 546. 16 f.). Es gibt auch Beispiele dafür, daß ein Beschützer nach Gutdünken seine Verpflichtung brechen kann (z. B. Ag. XIX j?). Eine Anordnung aus späterer Zeit ist auch die, daß der Eid nicht gilt, wenn das Zugesagte außerhalb der Befugnis Schwörenden liegt. So ist es im Islam (darüber unten), und analoge i - Erscheinungen hat man Israel in (Nuvi. 30, 2 ff.). Aufhebung einer eidlichen Verpflichtung wird bisweilen ebenso wie die Übernahme einer solchen unter gewissen Zerem o n e n vorgenommen. Diese bestehen in der Regel darin, daß man, während man seine Erklärung ausspricht, ein Kleidungsstück ablegt. Als Muhammed, der Sohn Härüns, abgesetzt werden sollte, stieg Däwud b. cIsä auf den minbar und sagte: »Ich entkleide Muhammed b. Härün der Kalifenwürde, wie ich mein Haupt dieses Turbans entkleide«, und nahm den Turban vom Kopf und warf ihn einem der unten sich befindenden Diener zu; er war von rotgestreiftem Stoff. Darnach wurde ihm ein schwarzer hasimitischer Turban gebracht. Diesen setzte er auf den Kopf und sagte: »Ich setze hiedurch 'Abdallah al-Ma'mün in die Kalifenwürde ein als Herrscher der Gläubigen« (Tal). III 862, 14 ff.). Auf ähnliche \\ eise wurde Jazld abgesetzt. Die Medinenser gingen zur Moschee Die i x ) In der Äußerung des Propheten bei dieser Gelegenheit: »Medina ist wie die Esse, das Abscheuliche, das hineinkommt, lehnt es ab, das Gute darin wird geläutert«, liegt eine Anerkennung davon, daß das Fieber aus der Annahme des Islam herstammt. : ) Dieses »Lösen« des Eides, sei es, daß es durch Erfüllung oder Aufhebung seiner Forderung geschieht, wird durch die Verben jl und JJL>- au-gedrückt. Es heißt hadll: um Wenn ein Gläubiger drei Kinder den Schwur einzulösen, *v~Jul Hindeutung auf Sfir. \<>, 72, verliert, soll üJLs-o wo Allah sagt, (z. B. daß Buh. al-DIn al-Räzi: einem kitäb al-aimäjiwa-l-nudürq), eine alle in die Hölle erhält lahillatu t-iasami die Bedeutung: »ein kleiner Zeitraum« tum« (Fahr in das Feuer der Hölle ihn nur berühren, Majäilh VIII p. 232 kommen werden; und sogar f.; Lane »ein kleines s. v. daher Quan- JJl=-). — und sagten dem minbar von ihm bei sich — i/6 los. 'Abdallah wonach //ala'tu«. er vom Kopfe nahm. diesen 'Umar 1). Turban abnehme »Ich setze Jazid ab {fyalaHv), wie ich meinen te: Ein zweiter sag) wie ich meine Sandale abnehme, ein dritter: meinen Mantel, ein vierter: meinen Schuh, usw., stücken dalag [Ag. Amtes entsetzen Haupt (Tab. I wo angewandt, f.) 1 ). 12 I nimmt soll, Abu 'Ubaida den Hälid sei: den Turban Hälids von seinem Als er Diese Zeremonien werden nicht nur da 2148, 17). um es sich überhaupt sondern ganzer Haufen von solchen Kleidungs- bis ein die Absetzung eines Herrschen handelt, dem Lösen bei Ka'b eidlicher Verpflichtungen. I Asad sagte zu den Gesandten des Propheten: »Ich zerreiße den Bund, wie ich diesen Schuhriemen Häuptling von zerreiße!« (Wäk. Kuraiza 197) 2 — ). Verwandtschaft mit den oben I rebiet : wenn man Daß heit ab. die Zwiebel abschält, schält man auch Eidesabiegung ist zugleich die Mann Däwud b. i. f. KrankGegen- eingesetzt c Isä (aus daß dieselbe Zeremonie bei der es, vorgenommen uianäkib al-ansär Nr. 27 deutliche ein positives nämlich das Anziehen, wodurch ein Eigentümlich III). eine zeigt Illf. erwähnten Riten auf ass.-bab. das oben erwähnte Verfahren des zeigt Tab. Dies Verfahren S. diese Entkleidungszeremonien stück haben, wird, b. wird, Buh. Man soll wie aus hervorzugehen scheint: III die kitäb Mauer neben der Ka'ba al-higr und nicht al-hatim nennen 3), denn die Leute des Heidentums pflegten zu schwören und ihre Peitsche, ihre Schuhe oder ihre Bogen (dort) hinzuwerfen. Diese Stelle und kann auf jeden ist jedoch wenig klar Erklärung der hier besprochenen Fall die gegebene Sitte nicht widerlegen. Wo kann der Schwur als eine Art von Besessenheit betrachtet wird, Wirkung durch Surpu IV 50). seine werden Im Gegenbeschwörung A. T. gehört ein Sündopfer zur Sühne eines nicht ge- »Wenn jemand 5, I ff. Sünde auf sich lädt, dadurch daß er eine(hypothetisch ausgesprochene) haltenen leichtsinnigen Schwures. Es heißt Lev. eine aufgehoben (vgl. Verfluchung (H7N) anhört, und, obwohl zugegen gewesen ist Weise Schuld diese ') Vgl. er : entweder persönlich als Zeuge oder es anderswoher weiß, es nicht angibt, und auf (fiy) Goldziher: Abh. auf sich lädt oder I 47 wenn jemand irgend etwas f. Andere Beispiele sind zu finden bei Goldziher: Abh. I 47 f. und in seinem Autsatz »UberGeberda:- und Zeichensprache beiden Arabevni'm Zeitschrift für Völkerpsychol : ) XVI 1SS6 p. 379. 3) Doch hat diese Benennung sich auch später behauptet. sagt ^j^ÄJtliJi ^.e Kfi, jja^3 LJjÄXJI .jb) ^^li^Jo B ä g ü r c+-~Jj I (II p. 169) Unreines berührt, Aas sei es das Aas eines unreinen wilden Tiers oder das eines unreinen Haustiers oder das wenn jemand oder Aas Gewürms, eines unreinen leichtsinnig mit den Lippen schwört etwas, Gutes oder Böses, von den Dingen zu tun, auf welche die Menschen leicht- daß er sich dessen bewußt ist, er es aber nachund durch etwas derartiges in Schuld gerät (CK'N), dann soll er, wenn er durch irgend etwas derartiges in Schuld gerät, bekennen, wodurch er Sünde auf sich geladen hat (Ntpn), und er soll Jahwe für die Sünde, die er begangen hat, seine Buße (fCE'N) sinnig schwören, ohne her erkennt bringen: ein Lamm weibliches Stück Kleinvieh, ein zum Sündopfer und so soll Sünde«. Es handelt (PNIflrn). verschaffen von seiner der sich hier der betreffende von der Fluchwelt berührt Er ist. der Fluchwelt anheimgefallen, denn es handelt sich gehen. doch in Er steht ihm und in der israelitischen Gesellschaft, infiziert ihn oder eine Ziege ihm Lösung Priester und muß dadurch um Fälle, in denen ist nicht gänzlich um leichtere Ver- aber die älä den Bund mit dem Heiligen durch das Sündopfer erneuert. innige Verbindung mit dem Heiligen vertreibt die älä '). Wo Diese er um es sich müßte der Schwörende einen wirklich ernsten Meineid handelt, ausgestoßen werden. sitzt werden, daß getilgt Zu den Falschschwürcn, werden ganz Es heißt die gesühnt können, gehören allerdings scheinbar auch solche, die nicht als unbedeutend und leichtsinnig betrachtet werden können. Lev. 5, 20 ff., daß, wenn jemand seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder die Herausgabe gefundener Sachen verweigert oder sich durch einen falschen Schwur etwas aneignet, dann soll er es zu 6/ 5 zurückerstatten und Jahwe einen Widder als Aber an dieser Stelle ist nicht von einer Sühne Der Gesetzgeber spricht nur von Verundes Schwures die Rede. treuung gegen den Nächsten, indem man sich das ihm Gehörige zueignet, was zugleich eine Versündigung gegen die Gemeinschaft und dadurch gegen Jahwe ist, und das muß ersetzt werden. Davon, daß man sich durch den Schwur noch dazu extra vergeht, wird gänzlich abgesehen, was allerdings auffallend ist. Nach dem Talmud sind gewisse Gelübde (die den Charakter des Schwurs haben) an und für sich hinfällig 3). Aber gewisse Gelübde Buße darbringen ') fällt, ist er ). Bei Vergehen, durch welche der Betreffende gänzlich aus der Gemeinschaft herauseine solche doch im Bunde d. h. er 3 Bundesemeuerung ausgeschlossen, weil steht, fehlt; er wird ausgerottet, das arabische -..».».».'i muß vgl. z. B. die Grundlage, nämlich, in der Fluchwelt, in die er geraten Num. ig, 20. Das Schwören NtS?/ ist, ist «-*- ( : ) 3) ^g'- Hammurabi (Kohler und Peiser: Ham. s Sie sind Levy: Wörterbuch Pedersen, Der III 346 Eid bei den Semiten. Gesetz) § 106. 126. b aufgezählt. I 2 daß verbleiben dasselbe wie ; - i 78 - und Schwüre können, wenn der Betreffende Reue (i"lt3?n) zeigt, gelöst werden. Doch sind solche, welche anderen geleistet werden, unlösbar, außer wenn der Beteiligte anwesend und einverstanden ist. Nur solche, die man sich selbst auferlegt, können gelöst werden, und zwar muß der Betreffende einem Gelehrten oder drei Laien mitteilen, was Außerdem bezweckt er gelobt hat, und warum er es lösen will '). man eine allgemeine Lösung solcher leichtsinnigen, überflüssigen Schwüre durch die alljährlich am Vorabende des Versöhnungstages ausgesprochene kol nidre-Yormel Eine Sühne gehoben den obschon wird, wenn man für leichtsinnige 2 ). Schwur, man durch ihn die bricht, Wirkung seine leistet man im auf- Koran, Schwüre durch Freilassung eines Sklaven Darüber wird später gehandelt oder gleichwertige Leistungen sühnt. werden. — wendig, wenn Beduinen Bei den heutigen ein bindendes Wort ist Opfer ein vernichtet werden soll, z. B. not- wo eine unwiderrufbare Scheidungsformel gegenüber einer Ehefrau aus- gesprochen ist. Diese Formel hat den bindenden Charakter eines Doch ist der Gesichtspunkt hier nicht so tief begründet wie Lev. 5. Das Opfer bei den heutigen Beduinen verwandelt haram in haläl, macht das Unerlaubte erlaubt (Jaussen 59, vgl. 57; 347 f.). Schweres, aber ein Opfer kann aufheben. ') Auflösen heißt "VFIH; siehe Frankel: Eidesleistung p. 61 J Siehe Text, ) Herzog-Hauck: p. 63 sie f. ff. und Geschichte in The Jewish Encyclopedia s. v. Realwörterbuch s. v. (von Strack) und bei Frankel: Eidesleistung Übersetzung Man rische teilt ist er die ein, je wärtiges oder Anwendung Die XIII. assertorische Eide in nachdem etwas des Eides. promisso- und auf etwas Vergangenes und Gegen- sie sich Zukünftiges beziehen. Der assertorische Eid nachdem von dem Verklagten oder von dem Kläger abgelegt wird. Zum ferner entweder Reinigungseid oder Bekräftigungseid, je Bekräftigungseid gehört endlich der Zeugeneid. Der einzige Ort kommen gearbeitet vorfindet, Araber erhielten wo man ein dem Boden des Staats in der alten semitischen Welt, ausgebildetes Rechtswesen auf Babylonien ist dem Islam mit erst ein und Assyrien. Bei den alten ist. Arabern Wort, das wohl nicht ein Das Leben hat. straktes nicht ist Richter im Islam seine große das worden Sitte, sunna, Bedeutung erhalten zwar nach festen Gesetzen geregelt; aber ein ab- Rechtsprinzip den erst beruht das Recht auf aus- Die geschriebenes Gesetz, allerdings nur zu einem gewissen Teil in die Praxis umgesetzt voll- liegt denn eine solche gibt hier Vertreter als es nicht. vollkommen sie dem Gegenpart sucht Gerechtigkeit, Seine Entscheidung in hat keine absolute Gültigkeit, sondern anderen Partei ein Plus Man fern. unparteiischen der der Sache gibt der einen oder der gegenüber. Dessen Gewicht hängt von der Autorität des Richters ab. Es kann deshalb vorkommen, daß der Richter vor der Verkündigung seines Urteils die Parteien schwören — daß sie sich seiner Entscheidung wirklich unterwerfen werden '). Unter diesen Verhältnissen können wir nicht erwarten, den Gebrauch des Eides in feste Formen gebracht zu finden. Er wird nicht nur vor dem Richter gebraucht; ein Mann kann einen anderen zur Ka cba oder zu einem anderen Heiligtum hinführen und daselbst den Betreffenläßt, den schwören Bei den lassen. Israeliten Wellhausen: finden wir, wie gewöhnlich, einen und Vorarbeiten IV p. 39; vgl. G. Jacob: Allarabisches Damit hängt es zusammen, daß oft der Kläger, nicht der Richter den Beschuldigten vereidigt und ihm die Formel vorsagt. So oben nach Tab. Darauf beruht z. B. zum großen Teil der Witz in der zehnten Makäme des III 616 ff. ') Siehe Beduinenleben, Berlin 1S97, H a r I r i. Skizzen p. 217. : — — i8o Das Rechtswesen hat Zwischenzustand. denselben Charakter wie das in der älteren Zeit wesentlich arabische, doch ist ein Streben nach Zentralisation vorhanden. i. Der assertorische Eid. Dieser spielt als Beweismittel eine große Rolle bei allen Semiten. Er heißt bei den Arabern fcasäma '). Seine größte Bedeutung beim Totschlag; denn dieser war der gewöhnlichste Gegen- erhält er stand der Streitigkeiten unter den Beduinen-). Ibn 'Abbäs bericht von einem Fall, bei welchem die £asäma zum erstenmal im Heidentum I Buh. k. manäkib al-ansär nr. 27 i. w ird angewendet wurde 3). davon erzählt; der Inhalt ist folgender: Ein Häsimit war von einem Manne aus einem anderen kuraiäitischen Stamme als Treiber Unterwegs begegnet dieser für einige Kamele gemietet worden. i. einem anderen Hääimiten, der einen Riemen braucht, um seinen Der Mietsknecht gibt ihm einen der Stricke Schlauch zuzubinden. Als sie einen Rastort erreichen, bemerkt der Eigender Kamele. daß das eine Kamel nicht wie die anderen angebunden war und befragt den Knecht wegen des Strickes. Als er die Antwort bekommt, daß das Kamel keinen hat, prügelt er den Kameltreiber mit einem Stock so arg, daß dessen Tod die Folge ist. Zufälligerweise kommt kurz nachher ein Jemenit vorüber und sieht den sterbenden Er erwidert »Gehst du zum Markt ? « Dieser fragt Mietsknecht. Doch, vielleicht gehe ich dennoch dahin.« Der Sterbende »Nein bittet ihn, doch die Häsimiten zusammenzurufen und ihrem Häuptling Abu Tälib mitzuteilen, daß dieser Mann ihn wegen eines Kamelstrickes Als der Eigentümer der Kamele nach Mekka kommt, getötet habe. sagt er, daß der Mann, den er gemietet habe, auf dem Wege krank geworden und gestorben sei. Kurz nachher kommt der Jemenit an und erstattet seinen Bericht über die Sache. Abu Tälib geht dann Entweder zu dem Totschläger und sagt: »Wähle eins von dreien! bezahlst du 100 Kamele, weil du unseren Stammgenossen getötet tümer, : ! — — ") Siehe wegen dieser Bezeichnung S. 11 f. Doch bemerkt mit Recht Wellhausen gegenüber der Behandlung des Themas von Rob. Smith in Kinship, daß iasäma nicht ausschließlich vom Eid wegen Totschlags gebraucht wird. Ein Beispiel ist das folgende: Als Talha und al-Zubair mit '.Visa gegen Basra zogen und man sie glauben gemacht hatte, daß sie sich auf dem Weg nach Mekka : ) befänden, meinte Mann, daß wähnt 3) zählung sie den Brunnen al-Haub wiederzuerkennen; es nicht dieser (Masoudi: war. aber sie schwuren zu 50 Dieser Fall wird als der erste Falschschwur im Islam er- Prairies d'or IV, Paris 1S65 p. 306). Wie absurd diese Mitteilung ist, als das Haupt der Häsimiten ersieht auftritt. man daraus, daß Abu Tälib in der Er- ; — hast, oder 50 IÖI — von deinem Stamme schwören, daß du ihn nicht getötet Seine Stammgenossen er- hast, oder wir töten dich zur Blutrache«. zum Schwur. bieten sich Stamm Eine häSimitische Frau, welche in diesem verheiratet war, bittet Abu Tälib von ihrem Sohn den Schwur nicht zu fordern '). Ein anderer bezahlte seinen Teil des Sühnpreises, nämlich zwei Kamele, die anderen schwuren. Ibn 'Abbäs fügt hinzu, daß vor Ablauf 48 gestorben seien. Erzählung Reinigungseid; aber es gibt andere Erzählungen, die zeigen, daß dieser Schwur auch gebraucht wurde, um eine Anklage zu beweisen, z. B. Harn. 25 -) Bei einigen zufällig ent- Kasäma ist eines Jahres alle in dieser : standenen kommt Streitigkeiten es so zwischen einigen Härititen und 'Ukailiten daß ein 'Ukailit getötet und andere verSie begeben sich zu Muhammed b. Hisäm, der zu weit, stümmelt werden. den 'Ukailiten sagt: »Bringt mir Beweise (baijina) !« Sie erwidern: »Eid 3 Wie können wir Beweis erbringen, und wie können wir Zeugen stellen? Aber die Blutschuld ist allgemein anerkannt, es werden darüber Lieder gesungen, und es ist bekannt !« Ibn Hisäm will dann den Blutpreis bezahlen und damit die Sache erledigen; doch gelingt ! es den 'Ukailiten Diese Erzählung — von der Gegenpartei zu erschlagen. ein gutes Beispiel zur Beleuchtung der in Kap. VIII hinterlistig einen ist um so mehr, da keiner von den Schwörenden selbst Zeuge der Begebenheit gewesen ist hier ebensowenig wie im vorhergehenden Beispiel. Auch in einem Falle, wo Muhammed die fcasäma auferlegte, ist diese zunächst ein Klägereid und nicht ein Reinigungseid: Ein Muslim, 'Abdallah b. Sahl, war in Haibar, um Datteln einzusammeln. Eines Tages fand man ihn mit zerbrochenem Genick bei einer Quelle liegen. Der Bruder und die Schwester des Getöteten kommen vor den Propheten und berichten, was geschehen ist. Er fordert sie auf, den Täter zu bezeichnen und 50 Eide darauf, daß er es sei, zu schwören; dann solle er ausgeliefert werden. Sie lehnen ab. Darauf sagt der Prophet: »Dann müssen 50 von den Juden (den Bewohnern Haibars) schwören, daß sie unschuldig sind, und dadurch frei werden«. Sie wollten aber keinen Eid von den Juden annehmen, da sie von ihnen glaubten, daß sie falsch schwören würden. Die Sache wurde dann :urch beigelegt, daß der Prophet den Blutpreis bezahlte (H i §. 777 f. dargestellten Auffassung des Eides, — ) ! ) 3) Vgl. Ag. >U_w-S per lapsum hier mahus. XI und Reste 123 ff. Kasäma kommt als Personenname vor //am. 434, was Freytag einführt, indem er übersetzt (versio Hamasae p. 49): tum dixit (!) Kasa148, 28 \y. Jü. — — \Y ä 293 k. Bub. f.; s 1 i m Nawaw - (Kairo 1283) IV p. 118 i Die 50 Männer sind wohl ursprünglich vertreten jedenfalls sie Als diesen. Muhammed KuraiSiten gegen ma'a ahl al-dimma kitäb al-gizja wa-l-tnuwäda'a Mu wa-l-harb no. 12; — 182 die Bund einen ff.). Männer des Stammes, Juden in IJaibar mit den alle schlössen, schwuren auch 50 Muhammed zusammenden ganzen Stamm (\Y ä k. KuraiSiten bei der Ka'ba mit den Juden gegen Diese 50 schwuren für stehen zu wollen. — Islam Im ist fcasäma ein term. techn. geworden für die Schwüre beim Totschlag. Nur müssen hier nicht 50 Leute schwören, sondern einer kann 50 Schwüre leisten. Der ursprüngliche Gesichtspunkt ist bei diesem Eide völlig verlassen, und der Eid wird in äußerlicher, formaler Weise behandelt z ). Einen Überrest ihrer alten Kraft scheint die kasäma noch im Islam behalten zu haben, indem sie zuerst dem Kläger auferlegt wird und zum Beweis für seine Anklage dient. Aber ihre Bedeutung ist doch sehr beschränkt worden. Die kasäma wird nur in Verbindung mit laut angewendet. Laut bedeutet etwa dasselbe wie „Indizien", z. B. wenn jemand getötet ist, und seine Leiche oder ein Teil davon an einem [einsamen Ort oder in einem kleinen Dorfe, wo es nur Feinde von ihm gibt, gefunden wird 3). Doch werden die Indizien und damit die kasäma hinfällig, wenn die Klage nicht 190) '). Kinder, Sklaven und Irrsinnige, nach ') M auch Frauen, sind von diesem Eid ausgeschlossen. und schied gemacht zwischen 'adl 2 Wenn ) fäsik, ä 1 i k Ahmad, D ä w ü d , u. a. Übrigens wird beim Eide kein Unter- (Bäijüri zwischen mvslim und käfir II 231). B. zwei Erben da sind, schwört jeder 25 Eide, sind drei da, schwört jeder z. 17; nur darf die Zahl der Schwüre nicht 378). Vielleicht läßt sich diese kleiner als 50 sein (B ä g ü r 5 II 232; XVI Lisän Veränderung der fcasäma aus der oben angeführten Tradition daß die Kläger 50 Eide schwören sollen (»Ihr sollt .«, eine und wird wahrscheinlich in Übereinstimmung mit der alten Praxis gemeint haben, daß 50 von ihnen schwören sollen. Da allmählich die alte Stammesverfassung ihre Bedeutung verlor, hatte dies keinen Sinn mehr, und man hat sein Gebot be- Der Prophet herleiten. Var. »50 von euch . sagt, . treffend der 50 Eide nur wörtlich auffassen können. der Erzählung nicht 3)NawawI . .«), . Nawaw und bemerkt: Der Prophet sagt Kairo (M u s 1 i m - N a w a w 1 , I z. »Ihr«, aber 12S3, IV p. B. versteht das «Ihr« meint »du«. 119 f.) nennt 7 Fälle o von Ojj: ein er 1. die Anzeige des Getöteten, bevor er stirbt; 2. ein gültiger Zeuge mehrere ungültige; oder von dem Angeklagten verwundet worden § ä f i'I und Abu Hanifa kommener Beweis; 4. wird; 6. 5. wenn M ä 7. der oben erwähnte Fall. 1 i k hiei ist, wenn der z. B. wenn zwei gültige Zeugen bezeugen, daß und er einige Tage nachher stirbt. Nach jedoch ein die kasäma überflüssig machender voll- der Angeklagte wird in der Blutspuren angetroffen; gefunden ist dies 3. ungenügender Beweis, Nähe des Ermordeten mit Waffen und zwei Parteien kämpfen und zwischen ihnen ein Getöteter Getötete im Gedränge gefunden wird. Doch ist nach keine Rache zu fordern, nach anderen bezahlt die Staatskasse den Blutpreis gemäß den - I8 3 geltenden Bestimmungen erhoben ist Beschuldigte die Richtigkeit des laut in Abrede 2 ). wenn der wenn er Ferner, stellt, z. B. leugnet, bei der Tat zugegen gewesen oder diejenige Person zu sein, bei man der nommen blutiges Messer ein Sein Eid gesehen hat. soll ange- Erst Beweis dem Kläger ob : wenn die Richtigkeit der Indizien nach den Regeln eines gewöhnlichen Rechtsstreites festgestellt ist, wird die kasäma angewendet. Sie wird zuerst dem Kläger auferlegt. Schwört er 50 Eide, so wird werden, denn hier liegt der . / Lehnt der Kläger das Schwören der Angeklagte für schuldig erkannt. werden ab, so durch sich die 50 zugeschoben, und er kann schwören. Lehnt er es ab, so wird der Eid noch einmal sie frei dem Kläger dem Angeklagten Eide Da auferlegt. der Schwerpunkt natürlich immer in der Verhandlung über die Indizien liegen muß, und wie sonst im islamischen Recht entschieden auf der Seite des Angeklagten ist, so ersieht man, daß die kasäma sich im Islam von ihrem ursprüngWenn kein laut vorhanden lichen Wesen sehr weit entfernt hat 3). ist, schwört der Beklagte zuerst, hier wieder 50 Eide, die jedoch nach der Vorteil hier Bägüri nicht Einleitung zum (Bägüri kasäma genannt werden II 230 in der Kapitel). In der kasäma haben wir noch eine Erinnerung aus der alten Zeit, in der abstrakte Rechtsprinzipien Stamm Recht an den alles ausgeschlossen völlig waren, da geknüpft war, und der Eid das stärkste Recht (die Wahrheit) zu entscheiden, ist ein dreifaches: Eid oder Befragen eines Obmannes oder unmittelbare Deutlichkeit«. Der beeinWenn trächtigte Stamm muß immer selbst sein Recht durchsetzen. Beweismittel darstellte. die Zuha Sache auf der Hand man liegt,, keinen Richter zu fragen. ') Die Klage li t <- jeder Partner sagt (I 40): »Das Mittel, das und der Täter gesteht, so braucht Ebensowenig wenn der Stamm die gegen eine bestimmte Person gerichtet sein, genau angegeben muß oder -lo5>), darf nicht durch eine andere Klage vom Kläger aufgehoben werden, muß mukallaf ' iuUJI ^cJuj! 3) Siehe Bägüri Juyneoll: Handbuch zutage wird r CO o sein (ob i sie sein, <Jlc. II p. der Getötete darf nicht ein unverbündeter Soldat sein. J^JO 230 ff.; Jwo^l 5t!_j vgl. Sachau: a* M uhammedanisches Recht p. 798; des islam. Gesetzes p. 287. 319; siehe femer Reste 1S7. gebraucht (Landberg: Arabica V 138 f.). Noch heut- Die Bemerkung von Well- hausen, daß kasäma im Islam nur Reinigungseid sei, ist nicht ganz korrekt. Übrigens ist man sich nicht darüber einig, ob die kasäma im Islam erlaubt sei. N a w a w I (MuslimNiwawi IV p. 118) nennt sie einen Grundpfeiler im Gesetz und eine Säule für das allgemeine Wohl, erwähnt aber doch, daß einige der sie lediglich als eine sie verwerfen; zu diesen gehört heidnische Sitte betrachtet; vgl. vergleichende Rechtswissenschaft VIII 1889 p. 412 ff. Goldziher Buhäri, in der Zeitschrift für — kasäma — 84 1 nur wenn diese Fälle nicht vorliegen, bittet Entscheidung '). leisten will; um einen fiäkim Im Islam herrscht (von der dem der Beweis kasäma abgesehen) der Grundsatz, daß dem Angeklagten Kläger, der Eid Buh. küäb al-rahn no. 6; 356; Ag. XIV 171 infra). obliegt kitab al-sahädät no. 19. 20; Erst man muß 2 (z. B. Bägüri II ) der Kläger aufgefordert werden, Beweise zu erbringen, und Beweise, das sind Zeugen. Ob Zeugen- die einrichtung in der älteren Zeit, als die kasäma in ihrer eigentlichen Form lebendig war, eine Bedeutung hatte, muß dahingestellt bleiben. Jedenfalls können Stammesgenossen nicht Zeugen in unserer Bedeutung des Wortes sein, da der ganze Stamm mitbeteiligt ist, der Gebrauch von Zeugen setzt eigentlich eine abstrakte Auffassung vom Recht voraus. Der Koran fordert zwei männliche Zeugen (Sur. 2, 282;; das Zeugnis zweier Frauen gilt Buh. geringen Verstandes«, wie das eines Mannes (»wegen ihres Der Prophet 3). Eid« (Buh. sahädät no. 20). So sind im Islam »Beweis« {baijina) und »Zeugen« Begriffe, die direkt identifiziert werden. Als Muhammed b. Hisäm in der obigen Erzählung Zeugen oder sagte: »Deine beiden von den 'Ukailiten Beweis ') Das Zu h. I 40: £^l>- (Läj jc\ a A'l a 1 - m 1. II 14); t^L^JI ( » für c; Ahlwardt ) liest es hier ,Uü ändert die Sache -J.) oder 2 & ryh*ri glc c&_\_»j| e-l=», £ot-läa , Zeugen als ^>Jt ^,. (s. v. Ju)\ vgl. a 1 - m A'l a y^ (Lisän XVIII llf Landberg ciL>- wie Lisän Andere Lesarten sein. ••y***'^» aV s. talm. Rechte, 3) siehe wo der Eid fehlt, ist ,Jlc ixÄ^j-!. <-ciA*.'l 1S46, ; es 190, 3; Wäk. wird ein Hadit darüber nicht einig (B u als Talmud (Frankel: Der p. 303 124. 12S. zitiert, h. bietet Ahlwardt p. 37 (das kaum ursprünglich). Wie dies Prinzipbei Kaufpro- gerichtliche 1 1. 54. Beweis nach mosaisch- dem Islam vier Zeugen erforderlich waren: Das Zeugnis von Sklaven ist wohl kaum anerkannt daß es im Islam anerkannt werde.aber die Gelehrten sind sich II k. sahädät no. 13). Zeugen zugelassen; so versuchte Suraih gelten zu lassen (Ag. Ju — 312). Einige Stellen deuten darauf, daß vor His. gewesen Berlin ; »Befragen eines Schiedsrichters oder Ausgleich zessen angewandt wird, siehe Grasshoff: Die allgent. Lehren des Obligationenrechts p. Dasselbe Prinzip herrscht im 1^ v <_ii, v. s. (Land- »Beweis und Zeugen, nach anderen Zugeständnis nicht. unmittelbare Klarheit«, *j-Lc oiU' _^^-'! ^r^J' ist wird hier das Richtigere letzte ^»~-~ auch den häkim fragen, wer von uns das Übergewicht hat« »sie und jL>). Nach Lisän bedeutet Das »i Läj\;J>\jJ\ ist u-JliJI), Lisän VII berg: Primeurs arabes vgl. sein fordert, verstehen sie das jLäi »i besteht darin, daC ,.ai kitäb al-sahädät no. 12) XVI es 'All 36 f.). Söhne eines Beteiligten umsonst seinen Sohn Über Zeugen s. als übrigens werden nicht Zeuge vor dem Käji Juynboll p. 315 S. (Ham. - i8 5 Al-Ra§Id sagt zu Jah ja: »Hast du baijina, die dieses Trauer- 25). gedicht gehört haben?« Das Wort bedeutet hier Die Zeugen schwören nicht, daß sie nicht lügen, ). ebensowenig wie der Richter schwört, daß er nicht ungerecht urteilen direkt: »Zeugen« da will, nahme (Tab. III 618, 3). 1 Würde wäre (Bagüri II 357) •). Eine Ausdie dem Testieren eines in der es unter ihrer der Eid von Zeugen, bildet Ferne gestorbenen Testators beigewohnt haben und dies vorbringen Sur. 5, 105). Wenn der Kläger nur einen männlichen Zeugen stellen kann, kann der Eid einer der Parteien an die Stelle des zweiten Zeugen treten (B u h. k. sahädät no. 20; BägQri II 356; Juynboll p. 319). Kann der Kläger den Beweis erbringen wie ihn Kann Bestimmungen die wird dem Angeklagten der Eid auferlegt 3). Damit beweist er seine Unschuld. Der Eid muß in der Regel sofort geleistet werden, doch kann mit Er- fordern, so die Sache erledigt. ist er dies nicht, so laubnis des Klägers eine kleine Frist zu genauerer Untersuchung zuge- Wird der Eid geleistet, so ist der Prozeß erledigt. Kläger jedoch später Zeugen finden, so kann die Sache wieder aufgenommen werden, denn »der gültige Beweis hat mehr Recht als der standen werden. Sollte der Schwur« (B u falsche h. k. sahädät no. 27). Sollte der Beklagte nicht schwören wollen, so wird der Eid dem Kläger auferlegt. al-radd) erledigt dann die Sache. Sein Eid (jamin — Das Anwendungsgebiet des Eides ist im Islam sehr beschränkt worden. Er ist wesentlich Reinigungseid, nur in gewissen Fällen und mit starken Klauseln Bekräftigungseid. also ') Vgl. 2 D^ ) so z. Wort II des Zeugen 1 : s I t b n S all i schwören V mache ihre versichere, und .vLI euch gegenüber« 3) Bägüri 689; 728. (.-Ig. 1. c; j>. für u Es wird der Mann 106); vgl. ff s v. s. 422 sagt, es (JN..\.:^„i), daß es den Wert eines Eides Wort auszusprechen"; A^i;) sagt nach al-Ahfas sei ein Eid, mit Hinweis auf Sur. daß du der Gesandle Allahs h. kitäb verurteilt, dessen »Zeugnis Allah gegenüber«, wie *i Sur. 24, 6. 8: p. und V. 2 seinem Eid und Man sagt \X^J~' »ich erkläre 0*.j_i:l *JJj oijLi^i V<'- den Eid im Prozeß Juynboll Nach Burckardt: Beduinen bist, al-aimän no. 10 wird verboten zu vielleicht besagt dies dasselbe. ^\.^ioi »ich erklare XIV Iwj *+s» oLUaJIj *0>j d a führt deshalb das Wort unter den Syno- äni IX dessen Eid seinem Zeugnis vorangeht«; •ich " . >» I I ein „unverbrüchliches Eide... Aber B ,» '- SJ^i^i- J. Jy g sfeh so feierlich, und Lisän (IV Die »Zweifler« sagen: Wir bezeugen heißt es: Sic !»*_>» Bedeutung die 117) auf iAXj Ji£Ä!, Ka ^jJLs»! icl ''.;, p. an und fur ist B. im Glaubensbekenntnis. nymen von _sd;> (XIII liVJjo 356: £j^l bekommt dadurch Jv^-£ hat. Bägüri p. 319; Saciiau: Muh. Reckt 102 schwört der Kläger beinahe niemals. — Israeliten kommt Bei den Gesetzen — i8ö A. des T. anderen ein Tier der assertorische Eid in den Reinigungseid als Wenn jemand dem und dieses umkommt vor. zum Hüten übergeben hat oder Schaden leidet, ohne daß andere es sehen, und ohne Schuld des Hüters, dieser sich mit soll Auch Num. 22, 91.). 5, 21 dem Eide bei Jahwe frei schwören (Ex. wo die Vorschrift betreffs der des Ehe- ff., bruchs verdächtigen Frau gegeben wird, der Eid ein Reinigungseid. ist Hierzu müssen wir auch den Fall Deal. 21, I ff. Wir haben rechnen. da eine Parallele zur arabischen fcasäma ), und zwar folgenden Inhalts: Wenn auf einem Feld ein Erschlagener gefunden wird, ohne daß 1 man den Totschläger kennt, so sollen die Ältesten die Entfernung den nächsten Städten abmessen. Die am nächsten liegende bis zu muß dann von der Schuld des Totschlags reinigen. Das geschieht dadurch, daß die Ältesten der Stadt (vgl. die 50 bei den Arabern) eine junge Kuh, die noch nicht unter dem Joch gewesen ist, zu einem nie versiegenden Bach in einem unbebauten Tal hinabführen und ihr daselbst das Genick brechen. Dann sollen die Priester und die Ältesten der Stadt über der jungen Kuh ihre Hände waschen und sich feierlich Jahw e gegenüber für an der Blutschuld unbeteiligt erklären. So werden sie von der Blutschuld frei werden 2 ). Der assertorische Eid hat im alten Israel sicher eine größere Bedeutung als Beweismittel gehabt, als aus unseren Quellen direkt hervorgeht. Die Papyri aus Elephantine, bei denen Stadt sich T ) Vgl. Kinship 64 Moses her. Siehe des arabischen Texts). "^ESj -) ist Anm. Einige islamische Schriftsteller leiten die kasäma von 2. Pseudo-Balhi Über (Huart Le : abessinische livre de la création III p. 99 Parallelen siehe oben S. f. = p. 90 f. 133. hier nicht »gesühnt werden« bedeuten; denn im Zusammenhang Sühnung der Blutschuld die Rede, sondern wie bei den Arabern davon, Das Wort muß bedeuten, daß sie für das Blut nicht zur Verantwortung kann gar nicht von der sie festzustellen. gezogen werden können. ~1B- Betreffenden gelöst werden , mit ist, - ' ersieht Tod) soll dem Israel«. ein Begriff, für Band dieses soll; man den wir keinen gleichwertigen lösen, heißt "IG-, das oft wie jt Daß "1E2 als Obj. im Arabischen gebraucht wird. aus Jes. 28, 18, aufgelöst werden«, (Unglück, Verderben) vor ist Krankheit, Schuld, Sünde, Besessenheit sind wie ein Band, das für den Ausdruck haben. wo Crn 1 "^ ~)E21 und noch als Obj. vor, deutlicher Der Sinn ist büßen. Erstens steht nicht: Laß bedeutet: »und euer Jes. 47, 11; es wobei der Begriff »Sühne« völlig hier behandelten Satz (V. 8) steht: fernliegt. (mit dem hier mit <"l1fl Bund kommt — Unmittelbar »Lege nicht unschuldiges Blut in dein Volk nicht Israel für es indeterminiert, und J-is» wirklich so aufzufassen das unschuldige Blut (nl. desGetöteten) zweitens hegt es gänzlich außerhalb des Zusammen- Der Sinn ist: Laß nicht die Blutrache an unschuldigen Israeliten ausgeübt werden, nämlich wenn die Blutrache an der nächsten Stadt ausgeübt würde. V. 9 fordert dann schließlich Israel auf, seinerseits dafür zu sorgen, daß unschuldige Leute nicht getötet werden. hangs, ob der Erschlagene mit Recht oder Unrecht getötet ist. 8 man 1 - 7 dem Landesrecht rechnen muß, zeugen von allerdings mit B einer SayceJadonja das Recht großen Bedeutung des Eides im Rechtsleben. In Pap. Cowley) hat Dargman dem Juden Mahseja b. (ed. Mahseja schwört vor dem Grundstück bestritten. Gericht bei Jahö, daß das Grundstück ihm gehöre, und damit ist die Sache erledigt, was Dargman in der Urkunde bestätigt. Die Tochter dieses Mahseja hatte einen Prozeß mit einem Ägypter PI' wegen Vermögenssachen. Hier entscheidet der Eid der Mibtahja bei der Göttin Satis auf ein gewisses (Pap. So wird F). (Sachau 33, geschworen Pap. (? einer Geschäftsurkunde in 32), in einer Sachau einer Eselin anderen wegen Lieferung von Fischen Doch kann der Charakter Pap. 36). 34, 4, wegen bestimmt werden. Eine Eidesurkunde haben wir noch Sachau 28 (Pap. 27): Ein gewisser Malkija verpflichtet sich vor dem Gotte die Erklärung abzugeben, daß er nicht als Gewalttäter Die Richtigkeit einer Klage gegen den Kläger aufgetreten sei *). dieser Eide nicht näher — Zeugen wird durch bewiesen; mindestens zwei sind erforderlich (Num.-ss, 30; Deut. 17, 6; 19, Bei den Babyloniern Hanunurabis kommt der Reinigungseid vor in So für die des Ehebruchs verdächtige Frau (§§ Gesetz. Num. 1323), vgl. 15)»). 5, 21 ff.). Wenn 131. eine Schlägerei stattgefunden hat, daß er den Gegner Der Arzt, der einer Person das Sklavenmal abgenommen hat, macht sich von der ziemlich hohen Strafe frei, wenn er schwört, daß er dazu unvorsätzlich verleitet worden Ebenso wer ein Rind gemietet hat, das plötzlich sei (§ 226). ohne seine Schuld umkommt (§ 249; vgl. Ex. 22, 6 f.); der Hirt, dessen Tier umkommt (§ 266); wer einen entlaufenen Sklaven packt, wenn dieser ohne sein Wissen wieder entflieht (§ 20). Um das Recht einer Klage zu beweisen, kommt der Eid in diesem Gesetz nicht vor. Dagegen wird, wenn Raub oder Unterschlagung bewiesen ist, der Wert wird der Beklagte freigesprochen, sobald er schwört, nicht vorsätzlich verwundet habe (§ 206). Die Urkunde könnte ") aber Z. 7 f. entgeht man, — eid vor als Anklageschrift aufgefaßt werden (vgl. Sachau, daß der Sprechende selbst der Beklagte wenn man mit Meyer (Papyrus/und verstümmelten in der usw. zeigt, Vor Gericht Z. 4 ist liest: Du entschieden worden, dem Gotte Harambethel verpflichtet er sich, p. 63) hast mich verklagt: (siehe oben S. ist. Ungnad); Dieser Schwierigkeit und Epstein (ZAW 1912 p. 143) bist in mein Haus eingedrungen Du daß Malkija 159) frei sich machen durch den Reinigungs- solle. In dieser Urkunde diesen Eid zu leisten. werden immer Zeugen erwähnt. Die geringste Sachau 35, Pap. 33), oft sind 4 da, sonst 3, 5, 7, 8 bis 12. Als Zeugen werden offenbar alle Anwesenden verzeichnet; daher kann es vorkommen, daß einer der Beteiligten unter den Zeugen erwähnt wird (Sayce-Cowley, A. C. D.). 3) Zitiert nach Kohler und Peiser: Hammurabis Gesels I Leipzig 1904. 2 ) Anzahl In den l'rkunden aus Elephantine ist 2 (so — — i88 des Geraubten durch den Eid des Klägers festgestellt (§ 23. 106; vgl. Doch kommt auch der Eid des Klägers als Beweismittel im 281). '). Daneben spielen Zeugen eine große müssen mit dem Zeugeneid ihre Aussagen erhärten : ). • babylonischen Rcchtslebcn vor Rolle; sie Der promissorische Eid. Eidesform gehört bei den Arabern 2. Zu alles, was mit zusammenhängt wenn zwei Stämme sich zusammenschließen, wenn zwei Männer sich zu einem bestimmten Zwecke vereinigen, wenn ein einzelner in einen Stamm als Zialif aufgenommen wird. Hierher gehören alle Arten von Versprechungseiden und GeFerner Eide, die mit dem Begriffe ba? lübden, Racheschwur usw. dem dieser Begriffe hilf : Zusammenhang stehen, die einem Oberhaupt dargebrachte Huldigung und Handel. Mit der Entwicklung des Handels auf den großen Märkten kommt auch das Kreditwesen in Brauch, und der promissorische in Eid angewandt, die Bedeutung einer Garantie für die den promissorischen Eid zu stützen, gebraucht man erhält, hierbei Zahlung Um 3). kommt daneben Zeugen, Dokumenten Mua'llaka von a 1 - H ä Gebrauch der Eins auf. r i — 66 v. t schriftlichen von der ersten Zeugnisse dafür wo 68, die ist der Eid zwischen Bakr und Taglib bei Du-1-Magäz erwähnt wird. Hier wurden Geiseln gestellt, und der Vertrag wurde auf Pergamente geschrieben, natürlich um für den Fall des Eidbruchs als Beweis zu dienen. Der gemeinsame Beschluß der KuraiSiten, die Hääimiden auszuschließen, wurde in einem Dokument niedergelegt (H 5. 230). Die Verträge des Propheten mit den Stämmen wurden gewöhnlich niedergeschrieben. Ein Scholion zu Harn. 760 teilt mit, daß die Araber bei eidlichen Veri trägen dieselben auf einem Stückchen gereinigten weißen Tuches niederzuschreiben pflegten, vgl. Harn. 635 schriftliche Beweis z. ') 6 Dokumente, : ) z. Im Islam 5). B. Kohler und Ungnad: Ham.s B. ]. c. 713. 1055. 1056. z. B. An 1. Gesetz III 695. Der Reinigungseid kommt der ersten dieser Stellen hat man ein Beispiel dafür, der Poesie der alten Araber p. 19S. den Eid eines Baumeisters in bezug auf die Ausführung seiner Arbeit bietet a r hat, a 4) sie f daß Für vielleicht a 4, 22 ein Zeugnis (»wie die Brücke des Griechen, deren Meister (?) geschworen sie an den Seiten mit Backsteinen belegt werden soll, daß sie sich erhebe«). Nach Nöldeke: Fünf Mu'allaiäl nach dem Basüskriege vereinigte; I Vgl. ferner 6 Vgl. p. 53 er regierte Nöldeke: Beiträge 185 JUYNBOLL p. 3I3. 5) ) in 688. 697. 706. 713. c. daß Zeugen verworfen werden. 3) Siehe Nöldeke: Beiträge zur Kenntnis T bieten ). Urkunden sehr häufig vor, diesen m. i. nach schafi'itischer Lehre, keinen jedenfalls f. f. 506 war es — 554; Mundir vgl. Ag. b. Mä-al-Samä, der IX 17'. f. — 1 — 89 Israeliten kommt Bei den dieser Eid im privaten Leben tortwährend vor, ebenso wie bei den Arabern. Über seine Verwendung im Rechtsleben hören wir nichts. hören wir von Zeugen sowie von schriftlichen Ruth feste Regeln für Beim Verkauf Dokumenten {Jer. 32; 4). Babylon Bei den iern spielt der promissorische Eid eine Kontrakten; beide Parteien schwören, den Vertrag nicht ändern zu wollen J ). Neben dem Eid sind Zeugen erforderlich, ein Dokument wird abgefaßt und mit den Siegeln oder Nagelabdrücken große Rolle in der Kontrahenten verschen. den altbabylonischen Kontrakten bezieht sich der Eid in der alles in Ordnung ist und nichts verändert werden In Regel darauf, daß Später darf. ist Urkunden sind Käufer Kredit gewöhnlicher geworden. Viele neubabylonische Schuldbriefe, und der Eid bezieht sich verpflichtet, die vereinbarte Im Dienst Summe sich darauf, zu bezahlen 2 daß der ). des Staates wird der promissorische Eid in der bab-.ass. Welt mehrfach angewandt. Erstens werden die bezwungenen Fürsten vereidigt. Mehrere Beispiele dafür haben wir schon kennen gelernt. Innerhalb der Staatsgesellschaft wird den Beamten ein Treueid auferlegt. Diesen Eid legt der König bisweilen bei besonderen Gelegenheiten den Beamten auf. So Assurbanipal aus Anlaß seines Konflikts mit seinem Bruder §amas§umukin3). Von einem untreuen Beamten heißt es, daß er »seinen Eid nicht hält« 4). Bei seiner Vereidigung sind Zeugen da 5). Die Zeremonie geht an einem bestimmten Tag vor sich, in der Morgenfrühe und mit Opfer 6 ). ') ) z. B. III p. 35. — Kohler und Ungnad III V passim. IV 296 f. Kohler und Peiser: Aus dem babylonischen Rechtsleben II Für entsprechende Urkunden im Altbab. siehe Ko22. 33 f. IV 32. 47. 50. Siehe ä KB schaker: Babylonisch-assyrisches Bürgschaftsrechl 3) Siehe Peiser in MVG 1S98 p. 243 ff. 1) Tell-Amarnabriej 154, 36 Knudtzon f. (nach p. l Winckler, ff. der es von einem rabisu faßt). 14S denkt an den verbündeten König von Sidon. 5) Scheil *) Delitzsch in der Hilprechtfestschrijt p. 154. in BA sem. Stud. II) 1906 p. 13. I 217 f. Nach Behrens: Ass.-bab. Briefe kultischen Inhalts (Leipziger p. 35 scheint sie alljährlich an einem großen Fest vor- genommen zu werden. Vom Eide eines iarfi-Priesters bei der Einweihung wird gesprochen Zimmern: Rilualtafeln p. 118 f., wenn der Text bedeutet: »auf die Tafel und den Tafelstift vor Samas und Hadad schwören«. Die Stelle könnte auch bedeuten: »er lehrt ihn vor S. und II. mit Tafel und Tafelstift zu beschwören«, vgl. no. 1 20, 13 ff. — Der XIV. Verfall des Eides. In seiner vollen Kraft finden wir den Eid in der altarabischen wo notgedrungener Versuch, sondern das Wahrheit festzustellen. Wir haben gesehen, wie der Eid im praktischen Gebrauch begrenzt und beschränkt worden ist, aber die Ehrfurcht vor ihm war doch groß, und es gab genügend A-asäma, er nicht ein letzter eigentliche Mittel Beispiele dafür ist, die anzuführen, wie berichten, vor Ende daß die alle, des Jahres Meineidigen es Buhäri Ibn 'Abbäs konnte in der oben aus den falschen Schwur ergangen war. mitgeteilten Erzählung geleistet hatten, ums Leben gekommen waren x ). In Israel schon mußte man unter David 3 Jahre lang Hungersnot leiden, weil Saul durch die Ermordung einiger Gibeoniten den Eid gebrochen hatte, in dem Israel 21, Bewohnern dieser Stadt das Leben zusicherte (2. Sam. und Jahwe läßt Sidkijja in Gefangenschaft führen zur Strafe daß er seinen demNebukadnezar geleisteten Eidschwur gebrochen den I f.), dafür, hat (Hes. 17, 19). Mit der Zeit hat man aber doch dem Eid weniger Zwei Faktoren wirken hier zusammen: Das Bedeutung beigelegt. Schwinden der alten Weltanschauung und die durch die Praxis geförderte Entwickelung eines komplizierteren Rechtssystems. Bei den Babyloniern trägt wohl am ehesten das letzte Moment dazu bei, daß das Gebiet des Eides allmählich beschränkt wird. Schon zur Zeit Hammurabis ist der Eid im wesentlichen auf den Reinigungseid beschränkt, doch wird er noch sehr ernst genommen. Wer ihn bricht, muß eine gewisse Summe an den Fiskus zahlen, wobei sein Kopf »asphaltiert« wird, was wohl zu besagen hat, daß er in schmählicher Weise den Tod erleidet. An anderen Stellen heißt es, daß ihm ein Bronzepflock in den Mund geschlagen werden soll 2 ). Im Eide hatte man dann auch eine Bürgschaft dafür, daß die eingegangenen Verpflichtungen gehalten wurden. Aber gleichzeitig hatte man in Zeugen, Dokumenten und Bürgen eine Garantie, die man allmählich praktischer gefunden hat. Da nun zugleich der Staat als der unparteiische Richter ') Nicht ganz so schlimm erging es dem Vater an einem seiner Finger; al-Kutaijir sagte ihm, sie des Kutaijir. stamme Er hatte eine Falschschwur emporgehoben habe (Aq. VIII 54 unten). l ) Kohler und Ungnad III 45S. 45Q. IV n 50; Wunde daher, daß er den Finger Ungnad: DiWat p. 30. zum - — und Vollstrecker des Rechts auftritt, ziemlich überflüssig gemacht, und schen Urkunden kommt das Pfand und setzt verändert — 191 in wird der Eid im Geschäftsleben den neubabylonischen und assyriAnstatt des Eides er seltener vor. eine Geldbuße der fest für den, nimmt man den Vertrag '). Israeliten klagen die Propheten ständig darüber, daß man bei Jahwe falsch schwört. So Jer. 5, 2; 7, 9; Sack. 5, 3. 4; Mal. 3, 5. Es wird ausdrücklich davor gewarnt (Lev. 19, I2j, und der Mann wird gelobt, der sich selber zum Schaden schwört und doch seinen Eid hält (Psalm 15, 4; vgl. Harn. 27). Das, was hier getadelt wird, ist, daß man bei Jahwe falsch schwört; denn das bedeutet ein Abfall von seiner Religion (vgl. oben S. 142). Wenn es Ex. 20, 7; Deut. 5, 11 heißt, daß man den Namen Jahwes nicht zum Eitlen anwenden darf, dann ist dies nicht eben eine Warnung vor dem falschen Schwur, sondern davor, bei allen unbedeutenden Gelegenheiten zu schwören, denn dadurch verliert der Gebrauch des Namens Jahwes seine Würde Bei den und Bedeutung 2 ). Ein wirklicher Verfall des Eides ist vorhanden, wo ein Skeptizismus wie der von Kohelet sich entwickelt. Zu den Betrachtungen dieses Verfassers gehört, daß es »dem Schwörenden ergeht wie dem, der den Schwur scheut« (Koh. 9, 2). Hier wird die Kraft des Eides geleugnet wegen Auflösung der alten Weltanschauung. Talmud Im wird die Heiligkeit des Eides durch positive Strafen für den Meineidigen geschützt. tretung eines Bekräftigungsschwurs Für die vorsätzliche Über- (iTJHl bV) erhält man Geißel während man bei versehentlichem Eidbruch (nrUJtP bv) nach Lev. 5 ein Opfer leistet. Nach den meisten erhält man auch bei Nichtigkeitschwurs des sogenannten (NUP nj?13tP") Übertretung hiebe, — M isna lll, 10 11). Solchen, die Geißelhiebe ($ e bü"öt fol. 3 b, 20 b. 21 a; Eid auferlegen (S'bü'öt nicht die Wahrheit sprachen, dürfte man keinen VII i). Diese Scheu hegten die Alten nicht; nur mußte der Falschschwörende die Folgen, nämlich den Fluch, tragen. Bei den Arabern kann gleichfalls ein Rückgang der. BeWir haben bereits gesehen, deutung des Eides festgestellt werden. wie die kasäma im Islam ihre alte Bedeutung verliert. Aber schon vor dem Islam fängt die Degeneration des Eides an. Absolutes hat, in ') p. 96 ff. J ) So in den ass. dem die und bab. Kontrakten aus der Kohler und Peiser: Aus dem So kann auch Hos. deutung von xi^' siehe S. 4, 2 Wenn man Lebensbedingungen konzentriert verstanden werden. 113 Anni. 2. Zeit der späteren Dynastien bab. Rechtsleben IV Wegen kein sind, ver- KB IV p. 67. 69. 74. der hier vorkommenden Be- ' — — 192 der eigentliche Eid seine Kraft, denn dieser besteht ja eben darin, daß man dieselben in sich konzentriert und sich von ihnen loss.< Aber schon vor Muhammed war ja in Arabien das Alte vielfach in Auflösung begriffen. Den Göttern, die den Eid gewährleisten sollten. traute man nicht immer die Fähigkeit zu, jemanden zu treffen. Wo der Eid von einer Gottesfurcht abhängig geworden ist, die keine Wurzeln mehr im Leben hat, schwindet sein Wert mit dieser. Es gibt denn auch in der Beduinenpoesie eine Sammlung von Gedicht die mehr als irgend etwas anderes den Verfall des Eides unter den Arabern beleuchten, nämlich die in den letzten Abschnitten von Buhturis Hamåsa gesammelten, von denen Nöldeke einige liert — wiedergegeben hat [Beiträge 185 p. rühmen Die Dichter ff.). sich hier der falschen Schwüre, welche sie geleistet verhöhnt seine Gläubiger, weil •) Ein Ausdruck, den man später ^«~*i-l ry^r.- sie als haben '). Ein Schuldner ihm etwas anvertraut haben. »W ie Falschschwur versteht, Die muslimischen Plülologen definieren dies ,»»*.'! ist als identisch dem bewußten lügenhaften Schwur wegen etwas Vergangenem, und sein, weil der Schwörende durch ihn getaucht« wird. Diese Erklärung ist und nachher in die Missetat natürlich unrichtig, bedeutet »ein ernstlicher, bindender Schwur*, wie , - '1 • 1 mit _**i!l er oder -•»--•.-: so genannt soll die Hölle »hinein- in und der Ausdruck hat ursprünglich B aus es z. B. u Xr. h. II kitäb al-igöra ;, und aus Nöldekes Beiträgen p. 198 ersichtlich ist. Man hat vermutet, daß der Ausdruck von der bei gewissen Bundeszeremonien beobachteten Sitte, die Hände in etwas zu tauchen, herstamme. Dagegen würde allerdings sprechen, wenn es richtig wäre, daß dieser Eid — Von diesem Schwur heißt es 'liJ sich nur auf das Vergangene bezieht. Häuser »die als /ladt/ von Abu Huraira Cod. Lugd. leib Ruinen verwandelt« in verlassene 11' arner 355, durch welchen zitiert einen man wo 1, es auch von ,»»«.« Ebenda wird unfruchtbar machte. s. Traditionssammlung dieser Schwur .^»_J! heißt, daß ,i so definiert, 336, daß er I p. Dieser Spruch wird v. «JÜ_j). überliefert in der alphabetisch geordneten 134 fol. Lane (vgl. daß er den Mutter- es der Schwur l einem anderen Muslim etwas von seinem Besitztum raube. anderen Spruch ihm, wie der Esel zur XJwJUii! sillijär.a (eine -£*«' '^r* Pflanze) eilt«, ('• s0 ^ ür -^"r") LÄJCS- was man von jemandem l£d sei. »er eilt sagt, der c. 1. zu eilt damit, einen Eid zu schwören, oder in der Eile einen falschen Eid schwört, weil der Esel die Pflanze oft mit Wurzel ausreißt, Die Voraussetzung einem muß vom Tag al-'Arüs sein, s. sie für Futter daß diese Pflanze v. l\j: zitiertem nehmend (Lane in der s. v. iü_JwO, Tat nicht sehr wertvoll Vers wird s.\y\s-, sonst »Schuh«, vom JJLo). J ist. „falschen ? Schwur" verwendet. »einen aufrichtigen Näbiga (vgl. His. Hassan Täbit Eid ohne Betrug« sagt (1, 5): 516, 9). b. JüaJuua <j=J> (I b _^i sagt: n JwiO S a'd -^-«~ II jjr3 _^t 2 p. 91, 5; o^Jb> .J — In '\sl>- c *- c^^- vgl. Sur. i6, 96). »einen Eid ohne Ausweg« : — 193 - konntet Ihr mir und meiner Religion vertrauen?« (Nöldeke p. 186). Ein anderer hat sich von seiner Schuld frei geschworen durch einen Eid, der »die Berge spaltete, als wäre er ein Stein aus einer Bailiste, von den Kriegern geschleudert« (p. 194). Einer nennt seinen Schwur »einen Lappen von zerrissenem buntem Zeug« (p. 195)Ein Dichter vom Stamm Ukl prahlt damit, daß sein Stamm den Meineid nicht »Woher weißt du, was die Eide 'Ukls wert sind, sobald der scheute. Gaumen vom Speichel trocken geworden ist« (nämlich nachdem der Schwur gesprochen worden ist). »Ihre Schwüre fahren einher wie das im Gebüsch lodernde Feuer« (p. 196). Die Ablegung solcher Eide beruht auf der Beobachtung, die der Prediger in seinem Gebiet auch gemacht hatte, daß es dem Meineidigen nicht schlecht geht, und dazu kommt, daß Allah so gnädig und barmherzig ist man kann immer nachher c — bereuen (p. 197). von Scheidungseid und Freilassungseid Der Dichter erklärt dann, daß er doch den betreffenden Sklaven freilassen oder sich von der Frau scheiden wollte, um sich eine neue zu nehmen. Hier liegt also nicht eigentlich Meineid, sondern leichtfertiger Umgang mit der Wahrheit vor, was aber wesentlich dasselbe ist. Gleicher Art sind die Fälle, wo der Wortlaut des Schwures gehalten wird, während man die Verpflichtung umgeht, z. B. wenn In anderen Gedichten wird gesprochen. jemand in der Form eines Eides erklärt, eine Pilgerreise unternehmen undHafä und Sälim freilassen zu wollen, und dann nachher erzählt, daß er ohnehin pilgern wollte und Hafä und Sälim seien gar keine Sklaven lkd I p. 221). Ähnlich ist das, was von Negus erzählt wird, als Abraha die Herrschaft über Jemen gewonnen hatte. Negus schwur, daß er Abraha nicht lassen wollte, ehe er sein Land niedergetreten und seine Stirn ( { Aber Abraha besänftigte Negus, worauf Haare abschneiden ließ und sie mit einem Sack jemenitischer Erde zu ihm schickte mit der Bitte, er möchte darauf seinen Schwur lösen (H §. 29; vgl. das von Jaussen 369 erwähnte Beispiel). Wie wenig Gewicht man dem Eid beilegen konnte, zeigt folgendes Beispiel al-Tufail b. 'Amir schwur, al-Kutaijir wegen einiger Verse zu töten. Ein gemeinsamer Freund, Handak, besänftigte ihn, da sagt er: »Wäre nicht Handak gewesen, so hätte ich meinen Schwur gelöst«. Die meisten dieser Schwüre weisen auf den Verfall der alten Weltanschauung hin. Der größte Teil stammt aus der Zeit des Islam, doch wäre es nicht richtig, diese Religion ohne weiteres für sie alle verAber daß sie den Eid nicht gestärkt hat, antwortlich zu machen. werden wir im Folgenden sehen. locke abgeschnitten habe. er seine i — Pedersen, Der Eid bei den Semiten. 13 XV. Die Stellung des Eides im Islam. Koran und Tradition. i. dem Mit Islam wurden auf semitischem Boden neue Werte ge- und das Leben bestimmend anzuerkennen und sichere Grundlage geschaffen hat, wo früher Skepsis und Auflösung vorhanden war, hat er die Bedingungen für eine Erneuerung der Bedeutung und Kraft des Eides gegeben. Daß in der Tat Beispiele für den Respekt vor dem Eid auf islamischem Boden beizubringen sind, haben wir oben S. 137 ff. mit genügender Klarheit gesehen. Im großen und ganzen hat der Islam indessen die entgegengesetzte Wirkung schaffen, die als absolut gefordert wurde. Insofern der Islam seinen Anhängern eine feste gehabt, er hat den Eid völlig untergraben. Muhammed Glanz, wenn dem bei er bedient sich sie dem Himmel und was sie ausgebreitet 91, seinen älteren erscheinen läßt, bei der Nacht, bei (Sur. in Offenbarungen Er schwört »bei der Sonne und ihrem Monde, wenn er ihr nachfolgt, bei dem Tag, Schwüre. zahlreicher 1 wenn ihn gebaut hat, bei der sie sie verbirgt, Erde, und wa? der Seele und was sie gebildet hat« mehr mystisch »bei der Feige und dem dem Berge Sinai, bei diesem sicheren Lande« 1 (95, iff.). — 7). hat, bei Oder Ölbaum, bei Er schwört »bei den Untergangsstellen der Sterne« (56, 74), »bei den rücklaufenden Sternen, den eilig laufenden, den sich verbergenden, und bei der Nacht, wenn sie dunkel wird, und bei dem Morgen, wenn er hervorschimmert« (81, 15 18), -»bei dem Tage der Auferstehung« und »bei der tadelnden Seele« (75, i 2), »bei dem Himmel und dem Morgenstern« (86, 1), »bei dem Nachmittag« (103, 1), »bei der Morgendämmerung und den zehn Nächten -), bei dem Gepaarten und dem Einzelnen 3 »Dies ist ein Schwur für bei der Nacht, wenn sie anbricht« (89, I 3). den Einsichtsvollen,« sagt er (vgl. 56, 75). Es handelt sich wohl hier ) — — — um nicht •) Das 2 Vom ) 3) richtige Eide, sondern es wird wesentlich eine ästhetische eingefriedigte Gebiet (bei Mekka). Festmonat Du-l-higga. Das Menschenpaar und Gott. — — 195 Wirkung bezweckt; die dunklen Ausdrücke machen *). sollen auf »den Einsichts- vollen« Eindruck An gewissen Stellen des Korans wird ermahnt, die geschworenen So heißt Eide zu halten. es 16, 93: »Haltet die bei Allah eingegangene wenn ihr sie eingegangen nachdem ihr sie bekräftigt habt, denn ihr habt dadurch Fürwahr Allah weiß, Allah zum Bürgen euch gegenüber gemacht. was ihr tut Und es heißt V. 96: »Und ihr dürfet eure Eide nicht zum gegenseitigen Betrug auf euch nehmen, daß der Fuß nicht ausgleite, nachdem er fest gestanden hat; und ihr das Übel schmecket, weil ihr abwendig machtet von Allahs Weg, und eine schmerzhafte seid Verpflichtung, Ihr dürft die Eide ! nicht brechen, !<< wer eine Verpflichtung eingeht 153; 2, 172). An mehreren Stellen wirft der Prophet seinen Gegnern vor, daß sie falsch schwören, besonders den »Zweiflern«. So 58, 15: »Hast du nicht diejenigen bemerkt, welche bei einem Volke, dem Allah zürnt, Schutz suchten; sie gehören weder euch noch ihnen, und sie schwören falsch mit gutem Ungläubig Strafe euch treffe!« und nachher nicht sie ist, erfüllt (8, 38, vgl. 6, Bedacht.« V. 17: »Sic benutzen ihre Eide als eine Decke und machen dann abwendig von Allahs Weg. Ihnen wird eine entehrende Strafe zuteil werden !« V. 19: »An dem Tag, da Allah sie alle insgesamt auferweckt, da werden sie ihm schwören, wie sie euch schwören in dem Glauben, daß sie davon etwas haben.- Sind sie nicht Lügner ? « Derselbe Vorwurf wird ihnen 63, 2 gemacht. Es handelt sich um die »Heuchler«, oder besser die »Zweifler«, welche den Gläubigen Treue schwuren, aber ihre Verpflichtungen gegen die Juden nicht aufgeben wollten. 3, 71 heißt es: »Die, welche die bei Allah eingegangene Verpflichtung und ihre Eide Anteil am um einen geringen Preis verkaufen, die haben keinen Jenseits, nicht anschauen am und Allah wird zu ihnen nicht sprechen und sie Tage der Auferstehung und sie nicht für rein erklären; ihnen wird eine schmerzhafte Strafe zuteil werden«; vgl. 16, 97. Die Veranlassung zu dieser Offenbarung al-As'at einen Streit mit einem Sie trugen Juden wegen die übernehmen«, worauf 5, Nr. 11). 58 (B u sein, daß eines Grundstücks hatte. die sagte indessen: »O Prophet, da wird er schwören v gl- gewesen Sache vor, und er legte dem Juden da al-Ag'at keinen Beweis erbringen konnte. Dieser dem Propheten einen Eid auf, soll h. kitäb Muhammed vom Propheten al-knsümät Nr. redet an diesen Sur. 3, 71 4; vgl. k. Stellen seine und mein Eigentum mitgeteilt wurde, al-aimän wa-l-nudür Gegner an, und die Verpflichtungen, die zu halten ihnen ans Herz gelegt wird, sind solche •) Vgl. S. 163 und Reste 135. 13* — gegen und ihn nimmt sich der immer kommen Sache anders aus. Allah die wovon wenn brechen, fürchtete, nämlich 60 8, Muhammed daß dem J Verrat von Seiten er geleistete auch gewissermaßen dem des Gegners be- nicht zu, darauf zu halten braucht. nämlich da, Die Größe Allahs In der wo der Prophet ist ein Gesichts- andere verschwindet und wodurch alles einen herauszukommen, Eide gehalten werden sollen, während Dies scheint ). im Namen Allahs handelt. punkt, vor Sur. 9 ein deutliches Zeugnis ablegt. seine Verpflichtung selbst trifft dies direkt der allmächtige Herrscher, den Propheten aufgefordert, hatte Allah früher Vertrag zu Tat ist gesehen Seite deshalb nicht auch für ihn in Betracht, er kann sich über die schon dieser der anderen Rücksichten, die für die Sterblichen gelten, recht hat. Verpflichtung hinwegsetzen, Und Von Anhänger. seine — 196 alle Mittel werden 2 ). Aber auch von diesem Gesichtspunkt abgesehen, hat Muhammed in der Tat den Eid untergraben. Das stimmt ebenfalls zu dem Geiste des Islam. Wo der Eid einen Sinn hat, muß das Wort des Schwörenden die Macht besitzen, im Falle des Eidbruchs Unglück über ihn zu bringen: Indem der Eid dem Gebiet der Götter angehört, bedeutet er, daß man vermag, sich selbst von der betreffenden Gottheit geheiligt Hand gegen loszusagen oder seine strafende dem muslimischen das läßt sich mit Allah tut, was er und will, sich zu richten. Aber Gottesbegriff nicht vereinigen. läßt sich in keiner Weise durch Worte oder Taten der Menschen beeinflussen. Wie sollte man ihm dann durch Es ist seinen Eid irgendeine Art von Zwang auferlegen können? mithin völlig im Geiste des Islam, wenn der Prophet dem Eide Aber wo seine Kraft nicht absolut ist, und Muhammed zieht denn auch die daß der Eid eventuell gebrochen werden keine absolute Kraft beilegt. ist er tatsächlich aufgehoben, Konsequenz, praktische darf 3). ') Es handelt des Qorans ; mit ) Bei I sich hier um Juden in Medina; siehe Nöldeke-Schwally: Geschichte p. iSS. Lakänl: dem Hochmut Djaouhara gestellt, ed. Luciani p. 36 wird die Lüge auf gleichen Fuß doch mit der Einschränkung »wenn sie nicht nützlich ist« (pia fraus). 3) Bekanntlich verwirft auch Jesus den Eid von ähnlichen Voraussetzungen aus; .1//. deinemHaupt nicht schwören, denn du kannst kein einziges Haar weiß noch schwarz machen. Auf ähnliche Weise ist wohl V. 34 zu verstehen: der Himmel, die Erde und die heilige Stadt gehören alle Gott, über sie hast du keine Macht. Jesus zieht 5. 36 heißt es: Du sollst bei daraus nicht die Konsequenz, daß der Eid gebrochen werden darf, sondern ohne Eid wahr sprechen tischen Lebens soll und schwur lage Ml. 23, 16 — 23. (V. 36). selbst vor Hier ist die, daß man Übrigens fügt sich Jesus den Forderungen des prak- dem Richterstuhl (Ml. 26, 63 IV. Anders ist die Sach- nicht der eigentliche Eid gemeint, sondern gewisse Ent- , — — '97 Es heißt Sur. 5, 91 Gott straft euch nicht wegen unbesonnener Ausdrücke [bi-l-lagwi in euren Eiden, durch welche ihr euch verpflichtet '). Die Sühne dafür ist Speisung von zehn Armen mit dem, was ihr ihren eigenen Angehörigen zu geben pflegt oder Bekleidung Wenn jemand das nicht derselben oder Freilassung eines Sklaven. Dies ist die Sühne eurer Eide, leisten kann, dann drei Tage Fasten : ! wenn Offenbarungen klar; möchtet 224 Stelle (Sur. 2. — 225) scheibe für eure Eide [3"1[3; statt ~"p, oder wie das Lamm auch So macht euch Allah seine An einer anderen ). dankbar ihr daß Macht nicht Gott zur Zielfromm und gottesfürchtig seid und ihr Man irgendeine Sache nennen, die heilig würdig sind. d. h. sie dem Zusammenhang 3) Es ! Anm. B a gilt jedoch nach R. J e h u d a 4). Von den Ml. 23 er- 1. wogegen man w i erwähnt auch die Auslegung: »haltet ,0 3 &jZO-C - dem liegt sie«, was jedoch ist teju »was sich richtet: Ziel. Verbot, 2. von den Kommentatoren in der j Man »überhäuft Gott nicht mit Eiden«; der Satz »damit die Absicht mit In_ki* sie nutzlos, nichts- widerspricht. gibt zwei Auffassungen dieses Satzes, die das, daß S. 212. d ä i Regel gleichgestellt werden. deuten sagen: ist Siehe die spart für C31p wie die Hebe in der Tempelzelle (III nicht nur, daß sie unüberlegt sind, sondern vielleicht noch mehr, ) kann nach Frankel nichts bekannt. * " "' Es wird gelesen: *jiXJt£ oder .«JWfic oder *j\AäLc oder »j'AicI. wähnten Unterschieden 2 Man ist. ist B. -Hilp. (z. die Ställe, wie das Holz, wie die Opfer, wie der Altar, wiederTempel, wie Jerusalem (il/i/na n'därim I3: dasletzte ') sagt: dies oder das Nebenbenennung brauchen irgendeine (zum Tamidopfer), wie nicht), oder wie der Zehnte, — sein !« Eidesleistung p. 60 Anm.). man korbän kann 2 heißt es: »(224) 3), F ran kel: haltungsgelübde (so mich Eide ihr schwört, aber hütet eure Hindernis (ti_«J! kann be- hervorgestellt wird«; das -O* f * O > sagt «i^^sjü äjö-c (..,1) ^yC fromm ihr '»;-*£.); -O »> - cÄXJüt>. Also seid usw.« gibt man dann sagt: ich wollte das { tun >:' _i (oder ^c^jLci) ^csjti. Der Sinn wäre dann: Macht nicht Gott wegen eurer Eide (<Jo-»j! „^r*^') z u einem Hindernis dessen, daß ihr fromm seid r Hindernis für das Brechen] eurer Eide, damit ihr fromm seid. D. Eid verhindern, daß ihr ein (Kairiner Ausgabe) II a R 1 - ä z i: p. frommes Werk verübt (B a 224; MafättA II p. 355 ff. Bagawl, i d ä wI . . ! oder ... zu einem h. : Laßt nicht einen . z. St.; Cod. Lugd. Warner 294; Kastalläni IX T a b a r 1: 433 erwähnt noch eine dritte Auf- fassung: »Macht nicht (den Eid bei) Gott zu einer Stärke (äjü_c) für euch selbst«.) Auffassungen geben einen brauchbaren Sinn. er Abu Muslim al-Ispahäni zuschreibt, Fahr al-DIn vor. Tafsir Fahr al-DIn Beide zieht die erste Auffassung.die Er versteht die Stelle als eine gegen das viele Schwören im allgemeinen, mit Hinweis auf Sur. 68, 10. Warnung Er begründet diese wenn man bei allen Gelegenheiten schwört, der eigentliche Eid seine und der Gebrauch von Gottes Namen bei den alltäglichen Gelegenheiten ist eine Herabwürdigung des erhabenen Namens. So wäre der Satz »daß ihr fromm « zu verstehen. Wir werden aber sehen, daß es sich hier um bestimmte Eide handelt. seid Warnung damit, Bedeutung . . . daß, verliert, — Frieden unter den Menschen — iy8 Gott stiftet. ist hörend, wissend euch nicht wegen unbesonnener Ausdrücke -traft I euren in Gott (225) sondern für das, was eure Herzen sich angeeignet haben, Gott Eiden, ist ver- gebend und milde!« Das verstanden werden. wenn Sur. er Versen 91 5, versteht müssen Koranstellen beiden Diese Zusammenhang ihrem Verbindung mit den beiden vorhergehenden in die Enthaltsamkeit, diesen wird In "). in Fahr al-Din al-Räzi, tut auch besonders nach den Kommentaren an Leute gerichtet, die in bezug auf Speisen, Kleider, Schlaf und Frauen Askese treiben und nach der Weise der Mönche leben wollten. F a h r a 1 - D I n sagt, sie hatten geschworen so zu leben und fragten, nachdem Gott von Speisen verpönt; sie sind Was tun wir denn mit unseren Schwüren? 2, 2241. soll nach Baidäv, Und darnach wurde 5, 91 f. offenbart. den Abu Bakr betreffen, wegen seines Schwures, dem Sohn seiner die Askese verboten hatte: — i armen muhägirln gehörte, nichts mehr schenken zu wollen, nachdem Allah seine Verleumdung der 'A'isa für lügenhaft erklärt hatte. Aber der Prophet befahl ihm diesen Eid zu brechen. Nach andern soll die Stelle mit Bezug auf 'Abdallah b. Rawäha offenbart worden sein, der geschworen hatte, mit seinem Schwager BaSIr b. al-Nu'män kein Wort mehr zu sprechen, als er sich mit seiner Frau nicht vertrug. Base, Mistah, der zu den Diese Traditionen werden offenbar gegeben „faute de mieux". .Die erste wird nämlich auch an einer anderen wo Stelle, sie zu der Situation stimmt, angeführt, und zwar 24, 22 -). Es heißt hier: »Die Reichen und Wohlhabenden unter euch dürfen nicht verschwören, ihren Ver- Armen und den wandten, den zu schenken, sondern Im folgenden wird Tradition hier Sur. vergeben und verzeihen. daß Allah euch vergebe? ihr nicht, 2, der am 224L steht in Allah 'Ä'isas Fall Platze etwas Wünscht vergebend, barmherzig ist behandelt, was zeigt, !« daß die ist. einem Zusammenhang, Verhältnis zu den Weibern die Rede ist: wann man heiraten dürfe, 222 f. wann von Schwüren, durch nicht; V. 226 Weg Ausgewanderten auf Allahs sollen sie davon, in dem nur von V. 220f. davon, welche dem man und unbestimmte sich ihrer enthalten solle die man sich für von ihnen trennt V. 22j spricht von der völligen Scheidung, und so geht es weiter bis V. 243 3). Die beiden Verse 224 25 werden sich also wohl auch auf die Ehe beziehen, und zwar wie V 222 f. und 226 Zeit ; — 7 . ') Mafäti/i III p. 652 J Vgl. ) 3) il ä \v I. Ba i d ä Auch V. 239 £f. Bei w i und B f. werden u B h. a i d ä wS geschieht dies nicht. sahädät Nr. 15 i. f. sich auf das Verhalten der Eheleute beziehen, vgl. Bai- — 199 — Es wird vor Schwüren gewarnt, durch welche Tage der Frau zu enthalten. Oft dürften sie im Zorne ausgesprochen werden; Muhammed warnt vor solchen Gelübden, die nur Unfrieden verursachen und sich nicht mit der wahren Gottesfurcht vertragen (V. 224), und erlaubt es, solche unbedachtsamen Eide zu brechen (V. 225) *). Daran schließt sich dann V. 226 f. Für die. welche [Enthaltsamkeit] von ihren Frauen schwören, gilt eine Frist von vier Monaten. Wenn sie sich dann bedenken so ist Gott vergebend, barmherzig. Und wenn sie sich zur Scheidung entschließen Der Prophet ergänzt so ist Gott hörend, wissend. hier seine Warnung für den Mann mit einer praktischen Bestimmung zum Schutz der Rechte der Frau. Sein Enthaltsamkeitsschwur gilt nur 4 Monate, dann ist sie frei, oder er muß seinen Eid brechen und nach den gewöhnlichen Regeln sühnen. Aus dem hier gebrauchten Wort für »schwören« hat man im Islam den term. techn. Uff für diesen Enthaltungseid gebildet. Ein anderer Enthaltungsschwur wird gänzlich verboten, nämlich der Zihär, in welchem der Mann zu seiner Frau sagt: >Du bist mir wie der Rücken meiner Mutter.« Dieser Gebrauch wird auf die Enthaltsamkeit. der Mann sich verpflichtet, sich für einige : — — Sur. 58, 1—5 verurteilt (vgl. 33, 4) *). und 5, 91 f. liegen somit in derselben Linie. Der Prophet wendet sich in seiner Abneigung gegen die Askese wider die Enthaltungseide, die teils Speisen, teils Frauen betreffen. Die beiden Koranstellen setzen voraus, daß derartige Schwüre auch vor dem Islam im täglichen Leben häufig vorgekommen sind. Man sagt zur Frau: du bist für mich karäm (wie man in der Misna Cfip sagt). Dies ist nach I b n 'A b b ä s ein Schwur (Majätlh VIII 232) und dieser Schwur ist dem Scheidungsschwur ganz analog. Das zeigt uns aufs neue, daß der Eid zu jener Zeit schon etwas entwertet war und nicht nur für einzelne feierliche Gelegenheiten vorbehalten. Der Prophet setzt Sur. •) 2, Diese 224 f. Auffassung des Verses wird durch das unten S. 203 erwähnte HadTt gestützt. ilä' und ;ihär Juynboll: Handbuch p. 224 ff.; Sachau: Muh. Recht Das Aussprechen des ilä' ist im System eine »kleine Sünde«, der zihär eine 'große Sünde«. Eine Streitfrage ist es, ob IIa' auch für Ungläubige gilt, und in Zusammenhang damit, ob er gilt, wenn er nicht bei Allah geschworen ist. Abu Hanifa und : p. 13. ) Vgl. über 68 Mälik ff. treten für das letzte, S ä und f i*i Ahmad für das erste ein. Strittig ist auch, ob die kafjära geleistet werden muß, wenn i/ä'-Schwüre gebrochen werden, ehe die vier Monate verflossen sind (Majätifi II p. 359). diese Weise: las ,i>-yixi. W äj»J ^s ob er sagte: dich zu »reiten« Mutter zu »reiten«. Sinne verwendet. Dies ist ät_«JL ist sicher Lisäti (VI 201) erklärt die ;ihär-Formel auf UJ J! <^3«^a mir ebenso verboten wie richtig, ,. es '.'-'.\ ... Es mir verboten denn »reiten« wird heute noch ist also, ist, meine in diesem — — 20O — die rechte Gottesverchrung (d. h. die nichtasketischc) über Eine gute Tat darf nicht durch den Eid verhindi lage drr isl lübde talmudischen kommen sehr ähnlich. rden. den Eid. Mise Sach- ] Dieselben Enthaltungs- Menge vor. Man schwort drr Frau für {MiSna n'därim z. B. II 1.5; III 2. 3; vgl. gewisse Speisen oder Getränke während einer bestimmten hier in großer eine gewisse Zeit zu entsagen \ II 7 — 9), nicht zu genießen, wie Zeit zu schlafen warnen die der andere ist Levy: nach z. B. Gekochtes, Gebratenes, Gesalzenes, Wein usw. (III 2; VI VIII), ferner nicht oder andere asketische Werke zu üben. Wie Muhammed Gelehrten vor solchen Gelübden. »Besser als der eine und Feigen, Trauben, Fische, M e'I r {n'därim 9a, jemand, der gar nicht gelobt«, sagt R. Wörterbuch s. v. "TU), das Geloben, der sich not- wendigen Lebensbedürfnisse zu enthalten, gilt als sündhaft (Levy s. v. N"T1J). Solche Gelübde können nach Lev. 5 bereut und gesühnt werden, und Misna n'därim schreibt vor, wie man die Menschen dazu veranlassen soll. Auf dieser Grundlage darf man vermuten, daß Muhammed von den Juden gelernt hat, daß man solche Eide sühnen soll. - - Der Prophet hat somit ursprünglich den Eidbruch im Interesse der Frömmigkeit empfohlen. Er hat einem nach seinem Verständnis unfrommen Gebrauch des Eides vorbeugen wollen. Es isl wichtiger, daß Gottes Gebote erfüllt werden, als daß der Schwur in jedem Falle gehalten wird. Das Resultat ist also jedenfalls, daß der Eid in seiner absoluten Wirkung beschränkt wird 2 ). Nachdem somit die absolute Kraft des Eides verneint worden geht er bald einen bedeutungsvollen ist, Sur. 66, I — 3 O heißt es: Prophet unerlaubt, was Allah dir erlaubt hat zu erlangen? Ist 3), ! um Schritt Warum weiter. betrachtest du als das Gefallen deiner Gattinnen doch Allah vergebend, barmherzig! euch die Lösung eurer Eide vorgeschrieben, und Allah gesetzter (mauläkum); er ist der Wissende, der Weise (2) Allah hat ist euer Vor- (3) ! Als der Prophet einer seiner Gattinnen eine Erzählung insgeheim anvertraute, und sie es ') ausplauderte und Allah ihm davon Kap. IX: Man soll ihnen die Ehre ihrer Eltern vorhalten, der Sohn diese sündhaften Gelühde ablegt. Fin?; s. v. "1*13 bietet er Eidesleistung 57 2 ) Es ist Kunde gab, teilte er etw as : sie leidet Andere: die Ehre Gottes usw. darunter, daß (vgl. mehrere Aussprüche gegen Enthaltungsgelübde; vgl. Levy s. v. Frankel: ff.). in diesem Zusammenhang noch daran zu erinnern, daß der Prophet für zwei Falle praktische Vorschriften gegeben hat, in welchen die Kraft des Eides unberührt ist: Bei der Beschuldigung der Untreue gegen eine Gattin (li'än; siehe oben wenn das Testament (Sur. 5, 105 eines in der S. 114), und Fremde Verstorbenen von den Zeugen beschworen wird ff.). O 3) d. h. (nach Majäti/i VIII p. 232) -«a+jJI J \&h* •+*, den Sklavinnen. — — 201 mit und ließ anderes, und nachdem er es ihr mitgeteilt hatte, sagte Wer sie: hat dir dies mitgeteilt Kundige hat es mir mitgeteilt sich nicht fügen wollten, nütig um und fügsam Folgendes J sind. Er antwortete: »Der Wissende, der Es heißt darnach, wenn seine Frauen ? !« werde Allah ihm sicher andere geben, die — Es handelt sich nach den Kommentatoren der Prophet wurde eines Tages im Zelt seiner Gattin ): Hafsa mit der koptischen Sklavin Maria überrascht, die der ägyptische Statthalter ihm geschenkt hatte. Hafsa machte eine derartige Szene, daß der Prophet schwören mußte, sich von der Maria fernhalten zu wollen. Später bereute er es, und es wurde ihm diese Offenbarung gegeben 2 ). Muhammed soll der Hafsa das Versprechen abgenommen haben, die Geschichte zu verschweigen, aber sie konnte es doch nicht 5 lassen, der 'Ä i§a davon zu erzählen. Davon handelt V. 3. Allah befiehlt hier dem Propheten seinen Eid, der Maria zu ent- Man muß sagen, wieder zu brechen. um hier man ja brechen. daß die Voraussetzung, Aber doch war. in um sich hier Dazu kommt, So hat der Prophet sicher gedacht. ist die die Verschwiegenheit der Hafsa, weggefallen Grenze entschieden verrückt, denn es handelt einen besonnenen, wohlüberlegten Schwur einer anderen Person gegenüber. Die Erlaubnis, Eide zu brechen, erhält dadurch eine ganz neue Tragweite, die ja noch Wort dasteht das Betracht ziehen, daß es sich einen Enthaltsamkcitsschwur handelt, und eben solche durfte als mehr ausgedehnt wenn wird, ewig geltendes Gotteswort ohne die durch die Das Resultat ist eine völlige Der schwächste Punkt im mit dem schwächsten Punkt in seiner Veranlassung gegebene Beschränkung. Aufhebung der Bedeutung des Charakter des Propheten ist hier Eides. — Religion zusammengefallen. Das ist Material, das die Traditionssammlungen bieten, In einzelnen Aussprüchen werden den Koranstellen ganz analog. ') VIII p. J ) Siehe 231 T a b a r i: Tafsir XXVIII p. 90 ff. Fahr al-Din a 1 - R ä z I: Majätlh ff. Die andere Geschichte, die überliefert wird, daß der Prophet einige Zeit der Zainab auf Kosten der anderen Frauen den Vorzug gab, weil er bei ihr einen besonders schmackhaften Honig bekam, weshalb die anderen ihn schwören ließen, nie mehr Honig zu essen (siehe Baidäwi; Buhäri-Kastallänl wertlos; vgl. mitgeteilt: Nöldeke-Schwally Muhammed wurde von er sie zufrieden, und sie Noch (Büläk 1 2SS) IX p. 445) — ist natürlich eine Tradition wird Mafäti/i VIII p. 231 Hafsa an ihrem Tag mit Maria ertappt. versprach, die Sache zu verschweigen. stieß er sie, enthielt sich seiner kam p. 217. Da Doch dies nicht geschah, ver- Frauen und verblieb 29 Nächte im Zelte Marias. Gabriel und gebot ihm, Hafsa in Gnaden aufzunehmen. f. stellte Sie hätte sich Darauf gedemütigt und würde zu seinen Frauen im Paradiese gehören. Diese Tradition läßt sich mit den anderen vereinigen. Die Offenbarung (Sur. 66) ist dann gekommen, nachdem er sich mit seinen Frauen überwerfen hatte und nur das Zelt Marias ihm offen stand. — — 202 So in einem IJadil von 'Abdallah b. daß der Prophet sagte »Wenn jemand schwört um sich dadurch etwas vom Eigentum eines Muslims 1 anzueignen, so wird Allah ihm zürnen, wenn er ihm begegnet (Bub- II küäb al-ljusümät Falschschwiire getadelt. 'U m a r wo es heißt, ' ; , , ) Nr. 4; sahädät Nr. 10. 20. 25; al-aimän wa-l-nudür Nr. II). Ein anderes den IJadlL nennt als zugehörig zu den, der haßt, Ware einer dem nach feilscht und l drei Arten von Menschen, die Gott jemandem wegen des Preises ihm mehr gekostet hat, als andere sie dann zu teuer kauft mit asr daß schw-ört, sie daß der und unter den sieben Dingen, die der 3) hat, wird auch die Lösung des Ei' insonderheit geboten Prophet erwähnt (B 11 h. ganä^iz Nr. 2) 4). Diese zerstreuten Fälle können doch die völlige Verwerfung des wirklich [B u h. der Fall so ist, sahädät Nr. 22) ; Eides nicht aufwiegen, die aus anderen Zaditen hervorgeht, in den Sammlungen unter dem welche Abschnitt küäb al-aimän wa-l-nudür vorhanden sind. Als »Säule« wird hier folgender Ausspruch genannt, den der Prophet zu Ibn Samura geäußert haben soll: »Wenn du einen Eid geschworen hast, aber nachher einsiehst, daß ein anderer besser ist als der, dann sühne deinen Eid und nimm den besseren an i; Muslim -N a w a w I p. 101). Dieser Kommentaren zu Sur. in allen 2, 224 angeführte Spruch hatte nach Abu Müsä folgende Umstände zum Anlaß: Einige As'aritcn kamen zum Propheten und baten ihn um ein paar Reitkamele. Er antwortete: (Buh. IV küäb al-aimän Nr. »Bei Allah, ich gebe euch keines; denn ich habe keines«. Drei Tage nachher erhielt er indessen einige Kamele, welche er ihnen dann gab. Als sie sich entfernt hatten, kamen sie auf den Gedanken, daß sie ja eigentlich den Propheten meineidig gemacht hatten dadurch, daß sie Kamele angenommen hatten, und sie kehrten voll Besorgnis zu ihm zurück. Aber der Prophet beruhigte sie: »Allah, und nicht ich, hat euch die Kamele gegeben. Ich schwöre keinen Eid, ohne daß ich, wenn ich einsehe, daß ein anderer besser ist, meinen Eid sühnte und den besseren annähme« (B u h. k. al-aimän Nr. i.iojKastalläni IX p. 402. 436; M u s m N a w a w I p. 101). Im Anschluß trotz seines Schwures die 1 daran wird in Buh. (Nr. i) - i Hadlt ein >) Kastallänl IX : ) Kastalläni fügt hinzu: oder von einem 3) Vgl. oben S. 143 Anm. p. 434 sagt _^o 2. -yjj*^ vom Propheten »einen mitgeteilt: bewußten Eid«. -a>, Ferner Goldziher in ARW IX p. 300. Nach sahädät Nr. 25 hat dieser Fall die Offenbarung von Sur. 3, 71 veranlaßt. 4) *_~*äJ! »Der Gläubige ,!j!; das betrifft sogar die ist kein Lügner*. Eide anderer (vgl. oben). Vgl. 'lfd I p. [88: . — — 203 »Bei Allah, daß jemand unter euch an seinem Eid in bezug auf seine Frau hartnäckig festhält, wird ihm als größere Sünde bei Allah zugerechnet, als daß er seine kafiära leistet, wie Allah ihm vorgeschrieben hat« (nach Abu Huraira; Kastallänl IX 402 fügt hinzu: voraus- p. daß ein Schaden entsteht). Hier werden eben dieselben Enthaltungsschwüre verpönt wie im Koran. Neben den Eiden stehen die Gelübde. Über die Stellung des Islams zu ihnen sind HadUe in demselben Abschnitt gesammelt, in gesetzt, dem der Eid behandelt wird, und die Sachlage ganz analog. Einige ist davon (u. a. im Anschluß an Sur. 76, 7) gebieten, die abgegebenen Gelübde einzulösen (Buh. k. al-aimän Nr. 24; vgl. 27; Kastallänl IX 445 ff. ; Muslim -N awawl hang auch IV verdienstlich als Es wird p. 95). diesem Zusammen- in Gelübde Verstorbener die dargestellt, wenn diese das Eigentum betreffen, sind sie verpflichtend, bezug auf persönliche Leistungen herrscht keine Übereinstimmung '). Eine Das gewichtigste Hadit über das Gelübde ist folgendes -) Frau von den Ansär (nach die Frau Abu Darr's) ist gefangen genommen. Zugleich ist ein Kamel, das der Prophet auf Es gelingt ihr einer Expedition gewonnen hatte, erbeutet worden. insgeheim davonzuschleichen, das Kamel zu ergreifen und von dannen einzulösen; in : Nawawi zu Da reiten. Kamel sie verfolgt wird, gelobt Allah, sie nach Medina führen würde, wolle heil wenn sie dies dem er sie auf Kamel opfern. In Medina stellt man nun fest, daß das Kamel dem Propheten gehört, und man fragt ihn selbst, was zu tun sei. Der Prophet sagt: »Wie wo schlecht hat sie es durch ihr Gelübde, es zu schlachten, belohnt, doch Allah sie auf ihm errettete. Ein auch das betrifft, was man nicht selbst besitzt, soll nicht erfüllt werden.« Der letzte Passus ist vermutlich ein Zusatz, der die allgemeinen Sätze enthält, die man aus der Antwort des Propheten herausÜbrig bleibt dann die natürliche Erklärung, daß der gezogen hat. Prophet sein Kamel nicht abgeben wollte. Aber die Stelle zeigt, daß er einem derartigen Gelübde kein großes Gewicht beigelegt hat. Dasselbe geht noch deutlicher aus einem anderen Hadit hervor, in dem das Gelübde direkt verboten wird, mit der Begründung, daß es doch ohne Bedeutung ist, denn Allah läßt sich in seinen Taten nicht Das Gelübde dadurch beeinflussen (nach 'Abdallah b. 'Umar) 3). Gelübde, das eine Sünde, oder — — ') D ä ri m i Cod. Lugd. Warner 364, , solche Gelübde einzulösen ) Mus 3) Buh. 2 p. 96; 1 i m N awaw - I IV p. kiläb al-aimän Nr. 26. Dar im! fol. 196 unterstützt, nur mit r. 196 ging, und 97 ; His. 722 Nach den Zähiriten r. p. ; Wä p. k. 23 447; erblickte einen Greis, der, fragte: »Was ist ist es wägib, 80). Kastallänl IX Der Prophet Mühe fol. (Goldziher: Zähiriten mit 1 Muslim-Nawawi IV von seinen beiden Söhnen dem Greise?« Die Söhne ant- — ist hier mit einer zentralen — 204 Begründung aus dem Prinzip des Islam heraus verworfen. Daß dasselbe der Prinzip Entkräftigung liegt, 1 Ein Muslim ): sondern hinzufügen »so versichern, darf nichts mit Entschiedenheit zugrunde Eides des betreffend al-istitnä erhellt aus der Vorschrift immer vor dem Meineid geschützt; Schwur« 2 ). Der Eid bedeutet eigentlich nur eine Art von Glaubensbekenntnis. In ihm legt man dar, daß man Allah bekennt. Deshalb ist es streng verboten, bei anderen zu schwören. Als 'Umar einmal bei seinen Vätern schwur, sagte der Gott Dadurch hat will«. durch al-istitnä er sich »löst er seinen Prophet: »Allah verbietet euch, bei euren Vätern zu schwören. Wer da schwört, soll bei Allah schwören oder schweigen« (Buh- k. al-aimän Ka Nr. 4; 1 ä n i a s t ä n 1 1 Muslim-Na w a w 414; i I 99 Kastal f.). - »Wenn jemand fügt hinzu (nach 'Ikrima), daß der Prophet sagte: beim Messias schwört, geht er zugrunde, und der Messias ist besser als Wenn jemand bei einem Götzen geschworen hat, eure Väter 3)«. — worteten: »Er hat gelobt, zu Fuße zu gehen«. Der Prophet sagte dann: »Reite braucht dich und dein Gelübde nicht ') Buh. Nawaw 1 IV k. Kastalläni IX al-aimän Xr. 9; kafjarät Allah ! !« Muslim- 460; p. p. 106. w J»!>; siehe Kastalläni 1. c. und N aw a w I 1. c. sowie B a i ä I Die muslimischen Theologen fordern für die Gültigkeit »der Ausnahme« oder besser »des Vorbehalts« i. daß er in Verbindung mit dem Schwur ausgesprochen wird, Über i. sind die An2. daß er beabsichtigt ist. ehe der Schwur zu Ende gesprochen ist. ) d J.ix+j zu Sur. 66, 2. sichten geteilt. Folgende Auffassungen charakterisieren die Art der Verhandlung: Einige Atem nach dem sagen, man wird. Andere: die Stimme ein wenig ruhen lassen; oder: sich besinnen. darf den Sch%vur holen, ehe »der Vorbehalt« ausgesprochen bis er aus der Stellung, in der er sich befindet, dem Schwur nicht gesprochen hat. Kamels braucht. Einige sagen: lange es auch sein mag Xotwendigkeit des istilnä ist; 'Atä sagt: so viele Zeit, wie Monat, andere Kastalläni (s. Sur. 68, 17 hingewiesen, i aufgestanden und 4, X andere wieder a waw i). M 1 u Jahr, s 1 i und m sollst nicht sagen: 3) Vgl.oben beleuchtet die Übrigens wird auf »die Gärtenbesitzer« getadelt werden, weil sie schwuren: Ich werde S. 136. 160, wo morgen so und so tun, ohne daß Allah dem Dies letzte kann bedeuten 18, 28: will«. wir gesehen haben, daß dieser Schwur nicht so schnell ver- schwand und sogar im Munde des Propheten vorkommt. Derselbe Eid findet Es heißt Sur. 4, was den Kommentatoren Schwierigkeiten bereitet. furcht vor Allah, bei eines einige: so- »Morgen werden wir Früchte pflücken«, ohne einen Vorbehalt zu machen, und auf »Du es gilt, man zum Melken durch eine derbe Erzählung von Salomo. wo Andere: andere: solange er nach ihr einander »beschwört« fu>,^llj sich 1 : im Koran, Habt Ehr- »und der Verwandtschaft«. »wie ihr einander bei der Verwandtschaft beschwört«, aber auch »und habt Ehrfurcht vor der Verwandtschaft«. Die erste Bedeutung würde sicher wenn H a m z a recht hätte, den Genitiv zu lesen. Das Wort Gottes hätte dann selbst den Schwur bei der Verwandtschaft geleistet. Die meisten Kommentatoren (z. B. B a i d ä w i) verwerfen deswegen die Lesart H a m z a's und nehmen das Wort als Obj. Auf andere sein, — muß — 205 daher sofort die erste Hälfte des Glaubensbekenntnisses aus- er sprechen: Es gibt nur den einen Gott (Buh. Navaw I IV Islam schwört, Nr. ibd. ioo) p. ist »Wer ). wie er sagt«, So haben auch Eide, man die k. al-aimänür. Muslim 5; anderen Religion in einer dem bei Allah sind - dem als gehört dieser Religion an (B u d. h. Eide außer Alle 7). J h. deshalb nichtig. vor seiner Bekehrung geschworen hat, 2 keine Gültigkeit ). Das islamische Lehrsystem. 2. jedem fikh-Buch gibt es ein Kapitel über Eide und Gelübde, Koran und Sunna gegebene Grundlage zusammengefügt und zu einem System ausgearbeitet ist, das hier nach der Lehre der Sä f i'i t e n 3), dargestellt werden soll, während die Sonderansichten der anderen Riten nur gelegentlich berührt werden. Der Eid ist im muslimischen Gesetz eine Bekräftigung von etwas Geschehenem oder Erhärtung von etwas Zukünftigem durch In wo die in das Erwähnen des Wesens. Namens Die Voraussetzung Allahs oder eines der Attribute seines daß andere Möglichkeiten ist, die als bekräftigte vorliegen. Der »Säulen« des Eides, d. h. dessen, was notwendig dazu gehören muß, wenn ein solcher Eid zustande kommen soll, sind es vier, nämlich: Ein Schwörender; etwas, wobei geschworen wird; etwas, worauf geWeise löst Schwur Muhammed b. 'A b d u h die Schwierigkeit. bei der Verwandtschaft vorliegt, aber »der absolut verboten; ein derartiger Schwur Schwur bei Er nur verboten, wenn ist eine religiöse Verpflichtung auferlegt zu haben, nicht gibt zu, anderem man als daß Allah hier ein ist nicht meint, sich damit wenn man mit ihm lediglich eine Verstärkung (seiner Aussage) bezweckt, so wie die Araber mit einer Schwurformel versichern auf dieselbe Weise wie mit .•'.« Übrigens, einander bei \llah zu beschwören« nicht dasselbe wie ein Schwur (al-Manär Doch wird ') er nicht direkt käfir; in müssen (Buh. legen : Es herrscht ) ibd. Nr. k. 'Die ist, p. 320 in p. 417). eines käf.rs ohne Geltung ist; vgl. ff.; vgl. Über ZDMG Wä k. 93: An anderen dazu auf, die vor dem Islam eingegangenen Verpflich- erfüllen. Für die Darstellung sind zugrunde gelegt: Die Glossen von Ibrahim ff. ff.). !<• da das Gelübde Ibn Käsims Kommentar p.327 493 sich genommen hatte. Der Prophet sagte: »Erfülle es Kastalläni (IX p. 449) stellt fest, daß eine eigentliche Stellen fordert der Prophet jedoch 3) p. 'L'mar fragte einmal den Propheten wegen Herzen haben sich verändert und der Islam hat die Verträge ausgelöscht.« tungen zu zu XII Heide auf al-aimän Nr. 29); aber Erfüllung unmöglich das Falle hätte er das ganze Bekenntnis ab- Kastalläni IX hier einige Unsicherheit. eines Gelübdes, das er als (Buh. 7; dem ist sagt dieser Schriftsteller, L1II Nawawl: Bägürl p. 144 f. zu Abu al-Bägürl S u g ä's Text, gedruckt in Kairo 1326, II Minhådj Af-'f'iHbhi ed. van den Berg, Batavia 18S4, III Sachau: Muh. Recht f. XXI; vgl. dazu Snouck Hurgron je siehe 703. — 20Ö schworen wird; endlich der Ausdruck selbst. — Von diesen wird zuerst »das, wobei geschworen wird«, behandelt (irundsatz, daß man nur bei Allah schworen kann. durch eine Überlieferung vom Propheten begründet. Wer . schwöre bei Allah. dem I Dies wird da schwört, Hiermit sind Eide bei allem Erschaffenen, sich um gewöhnt, beim Propheten zu schwören, z. B. Wenn Propheten, Gabriel, der Ka'ba od. ähnl., ausgeschlossen. jemand der [ier gilt dadurch zu vermeiden, die Sühne bei etwaigem Eidbruch leisten zu müssen, so liegt darin eine Geringschätzung des Propheten, welche befürchten läßt, daß der Betreffende Unglauben falle. Darin, daß man bei daß man bei seinem e s e n oder bei oder bei einem seiner Attribute schwören Allahs zerfallen in drei Gruppen: i. solche, die nur Allah schwören kann, einem seiner W Namen Namen Die kann. in liegt, mit Bezug auf ihn gebraucht werden, z. B. der Schöpfer der Geschöpfe, der Herr der Welten, der Beherrscher des jüngsten Tages, derjenige, welchen ich anbete, derjenige, indessen Macht meine Seele ist usw.; 2. Bezug auf ihn gebraucht werden, z. B. der Barmherzige, der Schöpfer, Der die Speise gibt, der Herr u. a.; 3. solche, die ebenso gut in Bezug auf ihn als auf andere gebraucht w'erden, solche, die wesentlich in z. Doch, wenn jemand sagt Mißverständnis ausgeschlossen. ich will dies nicht tun«, — der Wissende, der Lebendige. der Existierende, B. : Bei I. ist »Bei Allah, und nachher erklärt: »Ich beabsichtigte keinen Erwähnen von) Allahs Namen mir Segen ihm Zuflucht zu nehmen«, dann ist es gutzu- Eid, sondern nur durch (das zu verschaffen und bei denn vor dem Richter. In anderen Fällen wird es anerkannt, Ausdrücke zu brauchen, bei welchen etwas anderes denkt als das, was die Mehrzahl dabei verstehen heißen, es sei nämlich als berechtigt man würde *). sichtigt vom — ist. Bei 2. gilt der Eid, Denkt man jedoch wenn das Entgegengesetzte nicht beabbei diesen Namen: der Barmherzige Herzen, der Schöpfer der Lüge, der Mann, welcher Nahrungsmittel spendet, der Herr der Kamele als Eid. der Eid nur, — Bei sichtigt, man mit 3. gilt dem bestimmte Absicht, so dem und positiv beab- ist es kein Eid. Allahs betrifft, so kommen (außer Attribut seines Wesens, nämlich der Existenz), die (14) positiven >) Ein solcher Ausdruck heißt Ich meinte keinen Eid, so faßt der Ausdruck nicht gilt direkt Namen Allah zu erwähnen. Denkt gebraucht man den Namen ohne nähere Attribute die dann wenn man betreffenden etwas anderes, oder Was od. ähnl., werden sollte: ist es anzuerkennen. »Wenn jemand Im 'i-i.j'S. « Minliäg heißt Bä gü rI es: »Wenn jemand sagt: bemerkt, daß dieser Satz so ge- sagt: ich meinte nicht Allah, dann gilt es.« : — und 207 — negativen in Betracht, weil sie mit ihm ewig zusammenDagegen kann man bei seinen (unzähligen) Tatattributen, z. B. der Schöpfung und der Erhaltung der Welt, nicht schwören, da sie mit der Zeit verbunden (akzidcntiell) sind. Dies ist nach der die (5 gehören. Lehre der Orthodoxen, der A ä'a r t e n der Fall, weil diese Attribute nach ihnen aus den verschiedenen Anwendungen der effektiven Allmacht unter zeitlichen Formen herzuleiten sind. Dagegen nach den i Mätäriditen , und können mithin werden nämlich nach ihrer Lehre aus dem göttlichen Attribut des »Wirkens« (in Existenz setzen) hergeleitet, und das ist ewig. Man kann »bei dem Buche Allahs«, »bei dem Koran« schwören, insofern man .dabei an den Koran alewiges, unerschaffenes Attribut Gottes denkt. Denkt man dagegen an die materiellen Koranexemplare, so ist es kein Eid. Über diesen Punkt herrscht keine wesentliche Uneinigkeit, und wo Eide bei etwas Erschaffenem in den Texten vorkommen, wird es in der Regel so erklärt, daß der Eid »dem Herrn« des betreffenden Geschöpfes gilt. Wenn Allah im Koran bei etwas Erschaffenem, bei der Sonne, dem Mond, der Morgendämmerung usw. schwört, so ist es kein Eid, sagt I b n T a i m j j a (in der unten erwähnten Schrift), sondern Allah erwähnt diese Dinge, um durch sie auf seine Allmacht. Weisheit und Einheit hinzuweisen. Doch ist ein Problem angeregt worden, nämlich, ob der Eid bei dem Propheten gültig sei. K a s t a 1 ä n i (IX p. 41 5) teilt mit, daß einige Hanbaliten einen solchen Eid als erlaubt betrachteten mit Hinweis darauf, daß er im Glaubensbekenntnis erwähnt wird, und damit eine Ausnahmestellung einnimmt. Aber die anderen, darunter auch die Sl'iten, verwerfen dies. Ibn Taimijja behandelt diese Frage in seiner Schrift al-tatvassul wa-l-wasila 1 ). Sein Hauptthema ist hier das oben gestreifte: Anrufung und »Beschwörung« von Gott bei dem Propheten 2 ), aber er behandelt es in Verbindung mit der Frage des Eides bei erschaffenen Dingen. In Übereinstimmung mit seinem strengen Standpunkt verwirft er Eide bei allem Erschaffenen, auch beim Propheten. Er sagt »Alle Muslime stimmen darin überein, daß, wenn jemand bei den heiligen, erschaffenen Dingen schwört [al-mahlukät al-rnuhtarima oder bei etwas, wovon er glaubt, daß es heilig sei, wie z. B. dem sind die Tatattribute ewig beim Eide gebraucht werden; sie — i 1 : ') wenn Abgedruckt er Sur. vgl. S. 17), 2 ) 15, 72 in al-Manär XII (1327) zu ihm andere meinen, Siehe S. 172 f. i..*.** sagt. liier p. G24 ff. Allah schwört auch beim Propheten, Einige sagen, es sei sprechen die Engel an Lot (s. .i^Åjw^- (s. Lis. Baidäwi z. s. v. -*£.; St.). — 208 — Thron oder dem Thronschemel, der Ka'ba, der heiligen Moschee und der entferntesten Moschee, der Moschee des Propheten Gott schenk - bei den Engeln und den Heiligen, bei den ihm Segen und Frieden Fürsten, bei den Schwerten der im heiligen Krieg Kämpfenden, beim Staub der Propheten und der Heiligen, ferner Eide bei sada£ ) und dann kommt kein Eid zustande, den Hosen der Ritter und ähnliches und es ist keine Sühne zu leisten für Eide bei diesen Dingen (wenn die Eide gebrochen werden).« Ibn Taimijja fügt hinzu, daß dies von den meisten behauptet wird, von Abu Hanifa, von b. H a n b a und von a 1 - S ä f il nach einer von zwei Überlieferungen. Ibn Taimijja kann seine Betrachtungen in einem charakteristischen Ausspruch zusammenfassen, den er den — '• ! 1 — Ahmad 1 (Ibn Mas'üd, 'Abdalläh's drei »Ich lieber will schwören« 2 bei Allah Bei etwas ). Ibn 'Abbäs, falsch als Ibn 'Umar) zuschreibt: etwas bei anderem schwören ist anderem wahr nämlich sirk, Poly- und das ist schlimmer als Lüge, sagt Ibn Taimijja. Er fährt nun fort über den Eid beim Propheten: »Wir wissen nur, daß man wegen der Eide bei den Propheten streitet. Von Ahmad hat man zwei Überlieferungen über den Eid beim Propheten Gott schenke ihm Segen und Frieden Nach der einen hat der Eid bei ihm keine Gültigkeit, in Übereinstimmung mit der Ansicht der Mehrzahl: Mälik, Abu Hanifa, al-Säfi'I; nach der anderen ist dieser Eid gültig, und ein Teil seiner Anhänger ziehen dies vor, z. B. der Kädi und seine Nachfolger; Ibn al-Mundir schließt sich diesen an. Die meisten von ihnen beschränken den Streit auf den Propheten allein Gott schenke ihm Segen und Frieden aber Ibn 'Aqil überträgt diese Betrachtung auf die anderen Propheten. Die Sühne für theismus, — — . — — Für ') dieses Wort -wird in , den verschiedenen Lexika keine andere Bedeutung an- geführt als das bekannte persische Feuerfest im n. Monat, das von al- schrieben wird (Sachau's edit. p. 266, vgl. die Ergänzung dazu durch Biiüni be- Sachau aus dem Canon Masudicus in seiner »Translation« p. 213; siehe ferner Goldziher: Slud. I p. 210 Anm. 1). In den Eidesformeln bei al - 'Um ari kommt die saifaf-Xacht im Eide der Magüs vor (er »oVo, auch schreibt den Text IbnTaimijjas stXiil Ritter, Jo J_*., Kitterorden {al-juiuwit'ä); getragen; siehe die bei •lX-w findet hineingeraten sich). ist, bilden das Kennzeichen sie Aber ob es dieser scheint ganz unsicher. und Schwur ist, der in — Die Hosen der die Festtracht der Mitglieder der wird bei feierlichen Gelegenheiten, und vor allem beim Schwur Dozy: Supplement II 241 b angeführte Literatur und Kremer: Behandlung dieses Themas hat letzthin Thorning gegeben. [Beitr. z. Kenntnis d. islam. Vereinswesens. Türk. Bibl. 16.) -) Noch stärker heißt es von Ibn 'Abbäs: es ist besser 100 mal bei Allah zu schwören und den Eid zu brechen, als bei einem anderen zu schwören und den zu Eid halten Kulturgeschichte II (X a w a w T IV 18S. p. 99). Eine eingehende — den Eid bei etwas Erschaffenem notwendig zu betrachten, ist eine auch ein Eid beim Propheten, als Ansicht, höchst unrichtige {da*ij — 209 sei es gegen die Gesetze und ihre Grundlage streitend Und {li-l-usül wal-l-nusüs). Gott bei ihm zu beschwören {al-iksämu bihi ihm zu bitten in — Kategorie an.« Thema eigentlichen kommt und 'alä llähi; bei Bedeutung »beschwören«, gehört derselben fährt nun mit diesem seinem Trotz des Widerstandes der meisten Theologen der Ibn Taimijja fort. Schwur beim Propheten recht häufig vor, bisweilen in einer Fassung wie dieser: »Ich beschwöre dich bei Allah und unserem der dem Gesandten Anteil an 6 63. f.), (Ibn Sa'd Gottes« Schwur, den wir ein als II - 22; vgl. 62, p. barä'a-Rid nach Kap. YIII sehr wohl verstehen. Hinsichtlich des Ausdruckes Schwurpartikeln sind ta. n'a. Man kann bi. wenn partikel, so ist es ein Eid, im System: »Die {slga) heißt es man nur Sagt »Allah« ohne Schwur- ein solcher beabsichtigt sonst nicht. ist, Nominativ. Akkusativ oder Genitiv sagen, ein ».Allah« in Sagt jemand: aksamtu oder habe geschworen« oder »ich schwöre jetzt« \ oder uksimu oder a/diju »ich werde schwören« oder' »ich schwöre«, bei Allah, so ist es ein Eid, es sei denn, daß der Betreffende wünscht, damit eine Tatsache, die stattgefunden hat oder stattfinden wird (nämlich daß er geschworen hat oder schwören wird), mitzuteilen. Alle anderen Ausdrücke (la'amni llähi. 'alaija 'ahdu llähi usw.) bewirken den Eid nur, Sprachfehler hebt den Eid nicht auf. »ich halaftu wenn dies bezweckt Nach Vorbehalt alle »Wenn jemand Sagt jemand: ist *). Abu H a n 1 f M äl i k ist es ein al-Murtadä, und a derartigen Eide, nach sagt: Wenn und ich so so handle, ist wie der Rücken meiner Mutter, oder: mein Sklave gegeben, dann Seine ist und ich so so handle, Die Sä'iten verwerfen ohne Eid. deshalb auch den Scheidungseid. meine Frau geschieden, oder: ist frei, oder: mein Gut sie ist ist als mir Almosen welchem Eidbruch und Sühne stattfinden können.« kann nicht unter Bedingungen stattfinden, nur kein Eid. bei es Argumente dafür »Wenn sind: Scheidung nach einer unbedingten Formel; über Freilassung von Sklaven und Almosen haben einige SPiten bemerkt, daß, als wenn Gelübde aber wären erfordert seine liehe dazu, Eid ausgesprochen würden, sie als das sie gültig; sei bestimmte Formel: L\J Hauptbeweis ist immer der p^*s>-\ sie ein ungültiger ,jL wären, nach al-M. unrichtig, denn auch aas Gelübde der ö c"*- "* '-^ Jlc 1 ri und slltischen Autoritäten, daß jeder Eid, der nicht ein Eid bei Allah, ungültig ist. Er ^ er eig ent " hier kommt sagt, daß Abu Hanifa. Säfil und Mälik anders urteilen; der erste weist auf Sur. 9. 76 hin, Allah diejenigen tadelt, welche aO al-iniisär, lithograph. in einer Ausg. Bombay J*J-*z-, Trad. diesen Eid verwirft. Pedersen, aber es nicht halten 1315, p. S7 Der Eid bei den Semiten. Nach S f.). ä f (al-Murtadä: Aber wir haben gesehen, daß il gilt er nur, wenn ! er 4 wo kiläb Buhäri beabsichtigt — bin ich von Allah oder — 210 vom Propheten oder vom Islam gelöst, oder: dann bin ich ein Jude«, so gilt dies nicht. Wünscht der Betreffende damit auszudrücken, daß er gern von Allah gelöst werden will, so ist er ein Ungläubiger (käjir). Will er damit seine Abneigung gegen die betreffende Tat ausdrücken, so ist er zwar nicht käfir, aber muß doch sofort das Glaubensbekenntnis hersagen. Der Schwörende muß mukallaf sein, das ein solcher, ist der die Vorschriften des heiligen Gesetzes zu halten verpflichtet ist '). und Geisteskranke ausgeschlossen; ähnlich wie diese wird der Ohnmächtige angesehen, und der, welcher betrunken ist, ohne damit eine bewußte Übertretung begangen zu haben; ebenso wer in Distraktion handelt und der Schlafende. Ein Eid solcher Personen ist ungültig. Ferner muß der Schwörende freiwillig handeln. Dadurch sind die, welche gegen ihren Willen zum Schwören gezwungen werden, ausgeschlossen. Ferner muß der Betreffende im Besitze der Sprache sein. Hierdurch ist der Stumme ausgeschlossen, es sei denn, daß er auf anderem Wege in verständlicher Weise den Eid zu erkennen geben kann 2 ), und der Schwörende muß den Eid beabsichtigen, d. h. ihn mit dem Bewußtsein aussprechen, daß es ein Eid sein soll 3). Hiermit scheiden die unten zu erwähnenden »unbesonnenen Eide« aus. Das, worauf man schwört, soll eine fromme Tat Wenn jemand schwört, (fä a) sein, die nicht ohnehin pflichtmäßig ist. eine Übertretung {mcfsijja) begehen zu wollen, z. B. dadurch, daß Hierdurch Kinder sind c er etwas »Verbotenes« (/taräm) tut oder eine »Pflicht« [wägib, farJ unterläßt, so ist der Eid selbst eine Übertretung, und es ist * seine Pflicht, und wir haben gesehen, daß er nach jenes madhab vor dem Richter verboten ist. Dagegen nach M ä 1 i k den Kufensern und muß man nach Bruch dieses Eides Sühne leisten (Kastalläni IX 424). ist, Ahmad , ') Sc. jede volljährige Person, die in vollem Besitz ihrer Geisteskräfte sich befindet Juynboll: Handbuch p. 69). J ) Dagegensind Zeichen von jemandem, (siehe sie der sprechen kann, nicht gültig, selbst wenn verständlich sind. So auch 3) die Si'iten, nach al-Murtadä, nach einer anderen von zwei Versionen S ä Murta f i ' I) d ä sagt, daß Verantwortung und Pflicht bei wie es Sur. 35, 5 heißt: während für solche »Ihr ladet keine Schuld auf die anderen Riten (und Eide Sühne fordern. Zwang und A 1 - Vergessenheit wegfallen, euch dadurch, daß ihr unbewußt fehlt« (al-intisär p. 88). 4) der fünf Jede Tat gehört nach dem heiligen Gesetz in bezug auf ihre Zulässigkeit einer folgenden Kategorien »verboten«. lich«; p. 59 von »erlaubt« f. an: »Pflicht«, Übertretung von »Pflicht« »erlaubt« ist »verdienstlich«, »erlaubt«, »verwerflich«, »verboten«; von »verdienstlich« »verwerf- und umgekehrt. Siehe darüber Juynboli: Handbuch — — 211 ihn zu brechen und die Sühne zu leisten Schwört jemand, etwas *). »Verwerfliches« (makrüh) zu tun oder etwas »Verdienstliches« (mandüb, sunna, mustahabb) zu unterlassen, so Sühne ist »verdienstlich« (sunna). Schwört Eidbruch mit darauf folgender man, etwas »Verdienstliches« zu tun oder etwas »Verwerfliches« zu unterlassen, so oder zu unterlassen, — dadurch den nicht Namen sondern »erlaubt«, ist Wenn Gottes verehrt. zu tun eine Speise die Unterlassung des »verdienstlich«, der ein Eid, laubtes« betrifft, mit religiösen Zwecken verbunden z. der Eidbruch g-ä'iz) Haus hineinzugehen oder B. in ein z. zu essen, oder eine Kleidung anziehen, so Eidbruches ist Schwört man, etwas »Erlaubtes« (nmbä/i, »verwerflich«. ist, weil man etwas »Er- wenn jemand B. geschworen hat, nicht gut zu essen oder sich nicht schön anzu- ziehen, so sind die Ansichten geteilt. Eid es je Zwecke der Menschen Eidbruch muß nennen ihn eine fromme Tat, wieder »verwerflich«, andere sei andere sagen, daß Einige behaupten, ein derartiger nachdem wechselt, wie die Verhältnisse und sind. heißt hint. Soll ein solcher stattgefunden haben, so nach den dargestellten Regeln vollgültiger Eid abgelegt worden Wo dies der Fall ist, wird, wie wir gesehen haben, der Eidbruch bis- ein sein. weilen anempfohlen, bisweilen geboten (nämlich, wenn man geschworen Der Koran empfiehlt, wie oben dargestellt, den Eidbruch, wenn man eine »unbesonnene Äußerung« Für diese positive Verordnung ist kein rechter lagw) gemacht hat. Raum in dem in sich geschlossenen System; aber selbstverständlich eine hat, ') sie Die Sünde zu begehen). § 5*i t n stehen hier im Gegensatz zu den sunnitischen Richtungen, indem e behaupten, daß, wenn man bei Allah schwört, etwas Verbotenes zu tun oder etwas Ge- und keinen Eidbruch und Sühne nach Der Beweis ist außer der Übereinstimmung der siltischen Autoritäten die Betrachtung, daß die Bedeutung der Gültigkeit eines Eides die ist, daß es die Pflicht des Schwörenden ist, ihn zu erfüllen, wie Gott sagt: haltet eure Eide {Sur. 5, 1. 91), aber eine Sünde auszuüben kann nie Pflicht werden; also ist ein solcher Eid nicht gültig; wer botenes zu unterlassen, dies kein gültiger Eid sei sich ziehen könne. — fromme Tat wie könnte es ihm obliegen, dafür Sühne zu Das oben angeführte HadTl vom Propheten, daß, wenn jemand geschworen hat, aber nachher gewahrt, daß eine andere Tat »besser« sei, er seinen Eid brechen und Sühne ihn übertritt, tut somit eine leisten ? leisten soll, wird abgelehnt: das sei nur ein einziger Bericht, auf den nichts gegründet werden kann, »und in unseren Berichten, die wir von unseren haben wir unzählige Aussprüche liefern, deutlich aussprechen, daß die Sühne wegfällt«. »besseren« (entstellten) Fassung mitgeteilt, leisten soll, heißt: hält. daß p. S6 und die Imämen — Friede über für das Entgegengesetzte, wo sie ! — über- nämlich solche, die Ferner wird das erwähnte Hadit in einer es anstatt, Sühne des Eides (betreffend daß er für seinen eine Sünde) ist, Eid Sühne daß man ihn nicht Die, welche die gewöhnliche Fassung des Ausspruchs anerkennen, erklären dann, die f.). Sühne nur »verdienstlich«, nicht »Pflicht« sei (al-Murtadä: k. al-intifär Die Si'iten unterscheiden somit nicht zwischen der Gültigkeit und der Zulässigkeit des Eides. 14* 212 muß sie nun die aufgenommen werden, wenn sie im Koran steht, und es wird Aufgabe der Gelehrten sein, festzustellen, was unter diesem verstehen sei. Der Erklärungen sind vide. lagw zu Die Bagawl in seinem Kommentar zu Sur. 2, 224 litigsten hat übersichtlieh zusammengestellt ), und zwar die folgenden: I. Was in der Eile auf die Zunge fällt (jasbifru ilä l-lisäni). 2. Ausdrücke wie 1 »Nein, Allah«, bei »ja, bei Allah«, »keineswegs, bei Allah« (welche Rede jeden Augenblick wiederkehren). 3. Was im Scherz oder bei Streit und Hader gesagt wird. 4. Das, woran das Herz nicht gebunden ist. 5. Wenn jemand auf etwas schwört in nämlich dem in der alltäglichen Glauben, daß es richtig gewahrt. Sünde 6. betrifft. 8. mein Gesicht, wenn Ungläubiger, ein wenn alle und ich so handelt so er Diese Erklärungen werden ). auf Traditionen von 'Ä'iSa, muß Abu und sind gestützt muslimischen Exegese sämtlich insofern nach den Prinzipien der anzunehmen. Es so handle, oder: er 2 Huraira und anderen Genossen des Propheten richtig Ein Eid, der eine 7. Die Selbstverfluchung eines Manne?, wie wenn jemand sagt: Allah blende ist aber nachher das Entgegengesetzte sei, Ein im Zorn ausgesprochener Eid. als indessen bemerkt werden, daß eine nicht vom Koran bis zum Nach dem Koran können derartige unwesentliche Verschiebung in der Betrachtung System vor gegangen sich ist. unüberlegte Eide gebrochen und nach der Vorschrift gesühnt werden. Aber im ausgebildeten theologischen System sind sie nicht als wirkEide anzusehen, denn dafür, daß solche zustande kommen, ist, liche ') Cod. Lugd. Warner 294 -) Von den beiden I fol. 79 r. letzten Erklärungen abgesehen, gehen sie alle wesentlich auf eine von zwei Auffassungen hinaus: 1. eine unbewußte Lüge, 2. ein unüberlegter, nicht ernst Die letzte dieser beiden Ansichten wird von gemeinter Ausdruck. Abu Hanifa, von S ä f i'i geltend gemacht. Infolgedessen fordert Säfil Sühne für eine beschworene unbewußte Lüge, nicht für die alltäglichen unüberlegten Eide, Abu Hanifa die erste umgekehrt. Eine sehr klare Auseinandersetzung dieser beiden Auffassungen und ihrer verschiedenen Begründungen wird in Mafätik zu Sur. hat das denn und Wort sonst es ist der stetige die 2, 224 im Sprachgebrauch des Korans nicht Ausdruck für »das Beschuldigungen gegen ihn: 41, 25 (II 356 ff.) gegeben. eine so harmlose Übrigens Bedeutung; Geschwätz« der Mekkaner über den Propheten (in verbaler Fassung), 2S, 55; es nicht gehört werden 19, 72; 52, 23; 56, 24; 78, 35; SS, 11 (A-^i.'iS), soll im Paradies es steht parallel mit: »Versündigung« 52, 23, mit »falsches Zeugnis abzulegen« 2;, 72, mit »Lüge« 7$, 35; sich da- von abzukehren wird mitten unter den wichtigsten religiösen Pflichten erwähnt 23, 3. Mit »Betrug und Lüge« parallel steht es noch bei Gazäll: al-Adab ß-l-diu (S ab ris Ausgabe Nichtsdestoweniger haben Bedeutung zu geben, was man u. p. 72). vom die a. Kommentatoren sicher recht, dem Wort eine weitere aus seinen Nebenbedeutungen ersehen kann: es wird Zwitschern der Vögel gebraucht und von Kamelfüllen, die noch nicht zur Arbeit gebraucht werden (Mafätifi), in der Grammatik bedeutet auf die Konstruktion hat (Wkight II p. es ein Wort, das keinen Einfluß 339 A; Freytags Lexikon s. v.). - — 213 wie wir gesehen haben, die bewußte Absicht des Schwörenden forderlich, analog der Sachlage bei Erfüllung aller er- anderen Punkte im Bägüri kann daher im Anschluß an A b ü S u g ä' und seinen Kommentator direkt sagen: Bei einem unüberlegten Eid (lagwu l-jamin liegt nichts vor, z. B. wenn die Zunge unversehens den Eid ausspricht, oder wenn der Betreffende auf etwas schwört und nachher gewahr wird, daß er sich geirrt hat, oder wenn er im Zorn oder in der Eile schwört (II p. 324). Das System hat hier den Koran überwunden. Wenn von Eidbruch die Rede sein soll, muß eine reale ÜberGesetz. tretung des Inhaltes des Eides vorliegen. Hier gibt es ein reiches Feld Minhäg \\\\ p. 333 Einige seien hier nach für die Spitzfindigkeiten der muslimischen Logik. bis 351) behandelt eine Reihe Bägüri (II p. 324 ff. von Beispielen. Wenn jemand mitgeteilt: diesen oder jenen Sklaven nicht verkaufen will, schwört, daß er so begeht er keinen Eidbruch, wenn er einen anderen den Verkauf erledigen läßt. Dasselbe betrifft den Emir, wenn er schwört, nachher den Henker dies tun Zaid nicht prügeln zu wollen, und läßt, oder er schwört, ein Haus nicht bauen zu wollen und es dann den Baumeister tun läßt, oder sich nicht zu rasieren, und es dann den Barbier tun läßt. Andere meinen jedoch, es müsse aus Rücksicht auf den gewöhnlichen Sprachgebrauch behauptet werden, daß hier Eidbruch vorliegt. Schwört jemand, daß — er dies oder jenes nicht kaufen oder verkaufen will, so gilt dies nur für einen nach allen Forderungen des heiligen Gesetzes gültigen oder Verkauf. Wenn jemand Kauf schwört, daß er seinen Schuldner nicht verlassen will, bevor dieser seine Schuld bezahlt hat, so begeht er keinen wenn wenn der Schwörende imstande ihm zu entfliehen erlaubt hat. Tut einer den Schwur, einen Siegelring nicht anlegen zu wollen, und steckt ihn dann auf einen anderen Finger als den Ringfinger, so liegt kein Eidbruch vor; denn »einen Ring anlegen« heißt ihn auf den RingSchwört jemand, daß er eine Sache nicht verkaufen finger stecken. will, und auch niemanden bevollmächtigen, sie zu verkaufen, so macht er sich keiner Eidesverletzung schuldig, wenn er schon von vornherein jemanden bevollmächtigt hat und ihn kraft dessen den Verkauf erledigen läßt. Schwört ein Mann: Ich will diese Kleidung nicht anziehen, und zupft dann auf einer Fingersbreite die Fäden der Länge nach heraus, so Eidbruch, dieser entflieht, selbst wäre, ihm zu folgen, und selbst wenn er bedeutet es keinen Eidbruch, wenn er diese Kleidung anzieht. Dagegen, wenn er sagt Ich will auf diesem Esel nicht reiten, und ihm dann ein Ohr abschneidet und doch auf ihm reitet, so bricht er den Eid. Der Unterschied ist der, daß bei der Kleidung der ganze Körper berührt wird, nicht aber, wenn man auf dem Esel reitet. Charakteristisch : — — ist — 214 Wenn jemand endlich folgendes: schwört, daß er kein IJaili essen und es dann denn im gewöhnlichen Sprachgebrauch wird dies »essen« genannt, und Eide werden nach dem in der betreffenden Gegend gewöhnlichen Sprachgebrauch ('aläl-'urfi: gebildet. Aber schwört er bei der Scheidung von seiner Frau, daß er kein HaiiJ essen will, und verschlingt es dann, ohne es zu kauen, so liegt kein Eidbruch vor. Denn im klassischen Sprachgebrauch nennt man das nicht essen, und die Scheidung wird verschlingt ohne es zu kauen, so begeht er Eidbruch; will, nach diesem vollzogen. Die Sühne gesetzt, (kaffära) für den Eidbruch : wie im Koran fest- ist, ) Armen oder Speisung von zehn Freilassung eines Sklaven, Unter diesen Arten der Sühne kann Bekleidung von ebensovielen. man wählen. Vermag man nichts davon zu leisten, so kann man durch Sühne erlangen 2 ). Die drei ersten Arten können vor dem Eidbruch erledigt werden, das Fasten dagegen nicht. Obschon die Wahl zwischen jenen frei ist, wird doch die Freilassung eines Sklaven von einigen als das am meisten Verdienstliche betrachtet. Um wählen zu können, muß man frei sein und über Ein Sklave kann nur mit Fasten sein Vermögen verfügen können. sühnen, da er kein Eigentum besitzt, und sein Herr kann die Sühne für ihn nicht entrichten; doch darf es nach seinem Tode geschehen, denn dann ist er nicht mehr Sklave. Wer wegen Verschwendung oder Zahlungsunfähigkeit unter Vormundschaft gekommen ist sajlh und muflis), kann ebenfalls nur das Fasten leisten. Für die Sühne gelten folgende Regeln: dreitägiges Fasten Die Freilassung 3) I. ') J ) Kastalläni IX p. 454 ff.; Minliäg Eine eigentümliche Bestimmung haben der oben S. 209 Sühne Anm. 1 p. 330 f.; die § Vi Bägü r t e n. Obwohl erwähnten Art nicht anerkennen, fordern wenn bei Unterlassung des Zugesagten, wenn hat nur Gültigkeit, es sich um eine i II p. ein es 326 f. Eide von sie doch eine Art von sie fromme oder erlaubte Tat handelt, jedoch nicht die Eid-Sühne, sondern: Freilassung eines Sklaven, Speisung von Armen bo oder Fasten während zweier aufeinander folgender Monate. Arten kann der Betreffende für das wählen (intisär p. 88). x*i, Nackens«. -J-^>ö p. 122. oder ", Die Philologen Anm. 125 , V^-^ sagen (s. z. zusammenzubinden pflegten H ; wenn oder ", <£j, eigentlich i s. er freigelassen 301, 16; 459, 9. 13; 690, 9; S37, ist u — ist die vgl. 5; sieht. »Freilassung daß B. Mafäii/i III p. 654), am Nacken dieser ist richtig, wie Wenn man dann man eines Ausdruck mit einem Band wurde, wurde dieses Band Araber in der Tat dieses Verfahren anwendeten, Hals schlingt, 58, 4 5). daher stammt, daß die Araber die Hände eines Gefangenen die Unter diesen drei Die hier erwähnte Sühne Brechen des Ramadanfastens und des Zi/wr-Gelübdes (nach Sur. Juynboll: Handbuch 3) frei gelöst. Daß aus Stellen wie das Band auch das Verfahren ein sehr praktisches, denn der Gefangene würde um den — wenn — gläubiger, Sklave fehlerfreier - 215 den der Herr nicht ohne Verlust ist, entbehren kann. 2. jedem I Speisung mudd = ') von zehn Armen findet dadurch statt, daß man von dem in der Gegend des Sühnenden ge- ra/l I bräuchlichen Brotkorn schenkt. Bekleidung 3. schieht man jedem von ihnen ein zum gemeinsamen Gebrauch Verteilung durch die Armen selbst zu geben, ist Kleidungsstück schenkt. oder zur Kleidungsstück gegenseitigen was von zehn Armen ge- kisiva) daß so, Ein großes Alles, oder (kuswa werden kann, ein Kleidungsstück genannt brauchbar, Hemd, B. ein z. Handschuhe und Gurte ein Mantel, zur Sühne ist Turban usw. ein da gelten nicht, ungültig. sie Schuhe, Kleidungsstücke nicht was geschenkt wird, dem betreffenden Armen paßt oder nicht, ist gleichgültig; man kann z. B. einem Manne ein Es braucht weibliches Kleidungsstück oder ein Kinderkleid geben. Ob genannt werden. das, weder neu noch unbenutzt zu behaftet, muß so Ist Fasten braucht folgenden Tagen geleistet zu werden Fasten vorzuziehen, wenn selbst dies und mit ritueller Unreinheit 2 nicht ). mehr er nicht Ein an besitzt, aufeinander drei Mann berechtigt, was er für sich als ist die in seinem Dienste stehenden Persönlichkeiten braucht; wenn auch, gilt es mitgeteilt werden. dies Dreitägiges 4. sein. das er steuerpflichtige Mindestmaß (nisäb) 3) oder mehr besitzt. Auf 1 den Eiden werden gewisse Arten von G e Wir haben gesehen, daß in bezug auf Gelübde gleiche Linie mit ü b d e n gestellt ein gewisses 4). Schwanken in der Überlieferung vorliegt. Einige Traditionen fordern dazu auf, die Gelübde zu halten, andere verbieten wird im System dadurch vereinigt, daß Gelübden unterscheidet durch welche l-tabarruri), — er sich losreißen wollte Ausdruck: am Sur. 17,31. — Die Zähiriien man [nadru lediglich bezweckt, sich religiöses Ver- Eidesgelübde, und dienst zu verschaffen, man Frömmigkeitsgelübde : Dies sie. zwischen zwei Arten von erdrosselt werden. die zur Anregung, Wir verstehen dadurch den übertragenen Nacken die Hand festhalten, wo wir auf dem Rücken sagen würden, Däwüd erlaubte, einen fehlerhaften Sklaven freizulassen (Goldziher: p. 40). mudd, wie in Medina zur Zeit des Propheten er war (al-mudd al-nabawi); Goldziher: Sludien II p. 22. Dies muß dann in die Masse der verschiedenen Gegenden umgesetzt werden. Dadurch kommt einige Unsicherheit hinein. Das oben nach ') Es ist ein siehe darüber Bägüri 2 ) p. 95 angegebene Was doch 3) Siehe «) B ff.; ä Maß hierüber gü rl bagdadisch ist (Kastalläni IX p. 456 f.). die Hanafiten fordern. II p. Juynboll: Handbuch 102 Anm. 329 ff. Kastalläni IX ; p. M i 444 n h ä g ff.; vgl. III p. 352 ff.; M u s 1 i Juynboll: Handbuch m Nawa - p. 268. \\ i IV — Verhinderung oder zur zur — 2l6 Bekräftigung dienen. Auf jene wird Gruppe von Traditionen die erstgenannte, auf diese die letzterwähnte bezogen Die zweite Art von Gelübden '). die ist kommende. Dieses Gelübde wird genannt: nadru »Ausdauer- und Zorngelübde«, weil eigentlich meisten gebraucht wird, wenn führen man zornig hier wie es, Es wird auf gleiche Stufe mit dem Eid will. es und einen ist Betracht in l-lagäg-i wa-l-gadabi, heißt, am Streit durch- gestellt, weil es das nämliche bezweckt, und der Bruch desselben wird als Eidbruch Je nachdem gesühnt. Wenn 1. ich in Wenn die Wer I. anregen, 2. verhindern oder will, über dies oder das auf. 3. man dadurch kann es in folgenden Fassungen vorkommen: das Haus nicht hineingehe, lege ich mir Allah gegen- bekräftigen 3. Wenn 2. Sache sich nicht ein derartiges so, ich mit N. N. rede, lege ich mir usw. wie ich sage, verhält, lege ich mir usw. muß Gelübde ausspricht, dem oben die Eigenschaften von dem Schwörenden gefordert werden, und dazu befähigt sein, das den Gegenstand des Gelübdes Bildende auszuführen. Das, was man also im Falle der Wortbrüchigkeit ausführen muß, darf nicht eine Sünde sein, d. h. nicht »verboten«, und nicht »verwerflich«; in dem Falle hat das Gelübde keine Gültigkeit 2 ). Dasselbe ist der Fall, wenn es etwas schon von vornherein individuell Pflichtmäßiges ist (wägib 'aini 3 Das, was lediglich »erlaubt« ist, z. B. wenn jemand sagt: »Ich will kein Fleisch essen«, kann nicht der Gegenstand eines Frömmigkeitgelübdes, aber wohl des Eidgelübdcs sein, von dem hier die Rede ist, z. B. in der haben, nach die Dargestellten . ') Natürlich ist dies ganz willkürlich. In der Begründung der Verwerfung des Gelübdes dem betreffenden HadTt, daß dadurch kein Einfluß auf den göttlichen heißt es nämlich in Ratschluß ausgeübt werde, was um beeinflussen, nicht Auch haben wir solche, zeigt, »'.s», sondern sie seien IX I : M u nur Die ) r t p. a d ä den Bei 446 S ä höchstens *«_X^. f. f i'i und t e man 2, 224 und 5, sollen. 91 ur- Einige meinen, kein Gelübde sei Die Schwierigkeiten, welche das Schwanken aus den Verhandlungen über das Muslim-Nawawi den n stimmen hier mit nicht mit den anderen Sunniten. Ahmad, anderen die Gelübde handelt, welche Gott den Sprechenden selbst wirken ebensolche Gelübde betraf. in der Tradition veranlaßt hat, sieht ä n um sich es gesehen, daß die Anempfehlung des Eidbruchs Sur. sprünglich wahrscheinlich 1 daß die lediglich auf IV Ö Doch p. Thema fyastal- 96. I'i t n e ist es überein, aber nach nach Nawaw i IV a p. I - 98 der kafjära für ein derartiges Gelübde verlangt, nach einem HaJit, das (S ä f i'i Sl'iten darf , Mä 1 i k , Abu Hanifa, D ä w ü d) für schwach erklären. auch in der Bedingung keine Sünde vorkommen, während in diesem Punkt Meinungsverschiedenheit über die Ansicht Säfi'i's herrschen soll (al-inlisär p. 90). 3) Anders verhält es sich mit dem, was far4 kijä]a ist, d. h. das, wobei nur erforderlich ist, daß eine genügende Anzahl von Muslimen für die Erfüllung der religiösen Pflicht sorgen. So ist z. B. der Freitagsgottesdienst eine Pflicht für die Gemeinde, aber nicht für den ein- zelnen Muslim; ebenso die Todes;<r2ö?; vgl. Juvnboll p. 60. — Wenn Formel: man ich mit Zaid spreche, will ich kein Fleisch essen. dieses bricht, Es — 217 man hat kafjära zu leisten Wenn '). daß die Entwickelung des Eides im Islam seine fortist. Der Anfang ist der, daß der Prophet die vielen »überflüssigen« asketischen Eide beschränkt und empfiehlt, sie zu brechen und den Bruch zu sühnen. Später erweitert der Prophet den Begriff der sühnbaren Eide erheblich. Noch weiter wird dieser Begriff, seit die darüber erlassenen Vorschriften ohne die durch die ist klar, schreitende Auflösung gewesen Umstände gegebene Beschränkung als Gottesworte für alle Zeiten Im System werden die unbesonnenen Eide gar nicht als Eide gerechnet. Jetzt kann man nach der im Koran angegebenen feststehen. Weise bewußten Meineide 2 samt den Eiden sühnen, durch die ; eine Übertretung vom Umdeutung haben, reservatio mentalis und vom Eide übrig geblieben ist. Um hat man ein Naäit zurechtgemacht: Eid Fordernden verstanden werden man des gewöhnlichen Wort- muß man sinnes einen weiten Spielraum haben, die Da, wie wir gesehen göttlichen Gesetz zusagt. sagen, daß nicht viel der Willkür eine Grenze zu setzen. »Der Eid soll nach << 3 . was dem Sinne des den die reservatio mentalis aus- Dies gilt aber nur vor dem Richter, und selbst in diesem Forderung wertlos, denn jedermann kann sagen: »Um die Ansprüche eines Kädi machen zu können, muß der Betreffende selbst schließen Fall soll. die ist Ansprüche alle vom heiligen Gesetz für den Kädi gestellt einen solchen Kädi gibt es nicht in dieser Welt. Konsequenz, Eine ziehen kann, ist die, Gazäli von die erfüllen, Und werden.« man die aus dieser Entkräftung des Eides das Schwören gänzlich zu unterlassen. Dies wird empfohlen, wenn er a 1 - 5 ä wegen folgenden Aus- f i'I spruches rühmt: »Ich schwöre nie bei Allah, weder wahr noch unwahr <+ . ') Die SIHten erkennen diese Mischung von Eid und gewissen Gelübden nicht Der Eid ist immer unbedingt, das Gelübde immer bedingt (siehe S. 209 Anm. 1). Die Sühne ist daher in diesem Zusammenhang nicht die Eid-Sühne, sondern die S. 214 Anm. 2 erwähnte (inhsär p. 90). an. 2 in li ^k**.!; vgl. Ägypten herrschenden Brauch ristisch ist b. Jazid und T und ab. b. II 600, 20 S. Anm. 192 1 und Bägüri Lane: Manners and cvsloms siehe II 3 p. I p. 241. 469 f. Über den Charakte- Muhtär, der geschworen hat, sich nicht gegen 'Abdallah ff.: Talha zu erheben, das Hadit: zitiert »Wenn ich einen Eid geschworen habe und schwöre den zweiten und ist besser, daß ich sie angreife, einen anderen als besser betrachte, so lasse ich den ersten leiste als «t (j»j ) Sühne daß für meinen Eid«, und fügt dann hinzu: »und ich sie verteidige«. Vgl. auch ; . i_ . XVI 131, es Z. 12 f., wo al-Zubair seinen Eid, 'Ali zu beschützen, durch die Freilassung eines Sklaven aufhebt; ) Mus 1 i m X a w- a w - 1 IV p. 105; KastalläniIXp. die Juden. 4) I/ijä 'ulüm al-dln, Kairo 1322, p. iS infra. 444. Vgl. oben für - — — 2l8 Äußerung in den Mund, die vom Schwören abrät: zum Schaden und werde im Zorn getan '). Auch T a'ä 1 b I gehört zu denen, welche vom Schwören abraten, und zwar mit der Begründung, daß es entweder zum Eidbruch oder zum Verdruß führe; es heißt: den Lügner erkennt man daran, daß er viel schwört, Man legt 'Ali eine das gereiche nur i ohne dazu aufgefordert zu sein 2 ). Zu den Eigenschaften, die ein Kaufmann haben soll, gehört nach 'Abd al-Kädir a 1 - 6 1 1 ä n i daß er seine Zunge vor Lüge, unbesonnenen Aussprüchen (lagw) und Eiden hütet 3). Damit übereinstimmend hat man das Wortspiel ge, bildet: kaiiru l-hilfi hallju l-mdhänati 4) Verächtlicher« (nach Sur. 68, einige Kommentatoren gerichtet. Fahr hang davor und er a - 1 I) i es sagt, mit seinem erhabenen Wie io). Sur. 224 2, n a sei 1 - R eine Namen »wer viel schwört, ist ein wir gesehen haben, betrachten gegen das häufige Schwören als warnt in diesem ZusammenHerabwürdigung für Allah, wenn ä z i in die weltlichen Kleinigkeiten hinein- Er sucht durch seine Warnung den Eid zu schützen: »Wenn jemand bei allen kleinen und großen Gelegenheiten bei Allah schwört, wird seine Zunge daran gewöhnt, und es bleibt in seinem Herzen kein Raum für den Eid, und man ist nicht sicher davor, daß er es unternimmt, den falschen Schwur zu leisten; und so wird der Hieran ursprüngliche Zweck mit dem Eide zugrunde gerichtet« 5). schließt sich der Redakteur der modernistischen Zeitschrift al-Manär, wenn er bedauert, daß »man viele Muslime trifft, welche ihre Eide nicht halten, wie die Polytheisten es taten zur Zeit des Heidentums«, und von seinen Zeitgenossen sagt, daß »die Leute das viele Schwören von Kind an lernen bei ihren Müttern und den Kindern, mit welchen gezogen werden sie des solle. emporwachsen, und somit werden sie gewöhnt, den Namen Gottes, Erhabenen, nicht zu achten; ja, bisweilen finden wir dieses Schwören verbreitet sogar unter denen, welche sich mit der Religionswas zeigt, daß die Religionswissenschaft für 6 sie lediglich in Worten besteht, die keine Wurzel im Herzen haben« ). Aber es kann nicht geleugnet werden, daß man viel häufiger die entgegengesetzte Konsequenz gezogen hat: da der Eid nichts bedeutet, so kann er gebrochen werden. Xa'älibi gibt in der oben angeführten Schrift eine Äußerung des Abu Hanifa wieder: Wenn du mit dem Herrscher Schwierigkeiten hast, dann zerreiße deine Wahrhaftig wissenschaft abgeben, ') Lisän XVIII ) Jawäkilu l-mawäkit 3) al-öunja •f) p. 42. p. 28 al-Manär VIII Doch fi ist mad/ii wohl hier von dem Enthaltsamkeitseid l-sai'i f. p. 323. 5) Mafäli/i II p. 355 '•) al-Manär VIII (1315) {. p. 321 fi. {IIa) die wa-iammihi (Cod. Lugd. Warner 443, fol. Rede. 2S6). — dem keit mit zeihung und repariere Eid, um steht hier auf demselben Buhturis wie die erwähnten Dichter aus in dadurch, daß du Gott sie Abu Hanifa bittest. — 219 Ruhm der Beziehung einen besonderen Hamäsa. erworben Ver- Boden Er hat sich aber einen 1 ); ihm und den anderen Imamen Der Eid ist das Gebiet, wo der hervor- Unterschied zwischen prinzipiellen gibt es in diesem Punkt nicht. ragende fakih ganz besonders Gelegenheit findet, seinen Scharfsinn zu zeigen; die Anekdoten über die Einsicht heiliger und gelehrter Männer bewegen sich daher mit Vorliebe auf diesem Gebiet der Unterhaltungsliteratur wird Schlaue es versteht, durch das Thema oft benutzt, In -). wie der Kniffe seinen Eid zu umgehen. allerlei Anweisung für das Umgehen gibt. Ein Hauptwerk dieser Gattung ist a 1 H a s s ä f's Schrift vom Betrug, in welcher ein Abschnitt dem Eid gewidmet ist 3). Die verschiedenen Lagen und Formen, bei welchen man schwört, werden hier durchgenommen, und es wird gezeigt, wie der Eid umgangen werden kann. Das Prinzip ist, wie man nach der Ja, es hat sich eine Literatur gebildet, die und Brechen der Eide obigen Darstellung begreifen kann, Worte, teils reservatio mentalis. teils Umdeutung der gebrauchten Bisweilen erhält die Anweisung einen moralischen Anschein durch den Zusatz wa huwa maslüm »wenn der Betreffende übervorteilt Einleitung des Betrug ist«. In der Buches wird mit verschiedenen Traditionen verteidigt. [kijal) von diesen heißt es: aufgefaßt werden, Der Eid wenn soll er übervorteilt den Eid Fordernden, wenn er In einer nach dem Sinne des Schwörenden ist, unrecht hat. Betreffende selbst, der entscheidet, aber nach dem Sinne Aber natürlich des der ist es Dieser Aus- ob er unrecht hat. spruch wird nicht auf den Propheten selbst zurückgeführt, aber in Umm Kultüm vom Propheten, daß er in Lüge gegenüber Nachsicht übte: bei einem Manne, welcher (dadurch) unter den Menschen Frieden stiftete, bei einem Manne, der seiner Frau gegenüber log, und im Kriege 4). In mehreren dieser Traditionen spielt 'A 1 1 die Hauptrolle, und er nennt sich selbst einem anderen sagt drei Fällen der ') Vgl. dazu Goldziher: Vorlesungen Über den Islam. 1910, p. 68 J Selbst bei denen, die sonst f. — 10 und Anm. 8 P- 79) 'A b d a 1 - Käd i r: vom vielen Schwören al-Gunja, Einleitung p. abraten, siehe Mafäti/t I p. 13 f.; 7. Auch Abu Jüsuf hat ein solches 107-39. Goldziher 1. c. Anweisungen zu Rechtskniffen, darunter Umgehen der Eide werden gegeben Ahlwardt: Verzeichnis der arab. Handschriften der Königl. Bibliothek zu Berlin IV Nr. 4972 74. 3) Werk kitäb fi l-hijal, Kairo 1314, p. verfaßt; siehe — *) P. 3; vgl. trug ist.« den Ausspruch des Propheten p. 4: »Meine Ansicht ist, daß Krieg Be- — einen durchtriebenen Mann '). 220 — Übrigens in einer Überdaß Betrug nicht vom das Prinzip ist lieferung ausgesprochen, in der es heißt (p. 4), Bösen ist, wenn um es sich Erlaubtes handelt, denn dadurch befreit sich der Betreffende davon, eine ein Mensch tun soll, ist schon Sünde zu begehen. festgestellt, der Also: Alles, was menschliche Eid kann daran gar nichts verändern, er ist mit anderen Worten tatsächlich aufgehoben. Das Buch bewährt sich hier als echt islamisch. Charakteristisch man ist es, daß man in' einen wirklich bindenden Eid haben schriften des heiligen Gesetzes hält, islamischen Ländern, wenn an die Vorsondern zu Vorgängen greift, welche oft einer anderen Religionsform will, sich angehören, nicht die sich als eine Unterströmung unter der islamischen Oberfläche befindet *). So ist der Eid doch auf islamischem Boden bewahrt worden, und dies hat u. a. mit sich geführt, daß wir in den arabischen Quellen mehr Material zum Verständnis des Eides besitzen, als man nach der Stell des Islam zu ihm erwarten könnte. kräftige 1 ') Wie schon bemerkt, Auch in den nicht gültig. hältnis tum zum — sind die im Kap. VIII erwähnten starken Eide eig. Eide durch. In Marokko eines wali, wo sie sich im System unislamischen Eiden bricht bisweilen das islamische Ver- kommt es vor, daß die Leute sonst scheuen, lalsch zu schwören, am Eingang zum Heiligsagen: O a-ali, wir zum waK beabsichtigen dir einen lalschen Eid zu schwören; tu uns jedoch nichts Böses, wir wollen dir ein Gelübde tun Taris 1S95, p. 391. — woraui man ruhig lalsch schwört. Moulikras: Le ilaroc inconnu, Die wichtigsten Abkürzungen. A g. = Kiiäb al-Aiäni. i. Ausgabe, Büläk. A R W = Archiv für Religions-^issenschaft. B A = Beiträge zur Assyriologie und semit. Sprachwissenschaft. B u h. = Le recueil des traditions Malunnélanes par Abou Abdallah Mohammed ibn Ismail. el-Bokhäri, publié par L. Krehl I — III, continué par Th. W. Juynboll, Leyde 1S62. 64. H 68. 1907. = Hamasae Carmina ed. Frevtag, Bonn 1S2S. His. = Ibn Hischäm: Das Leben Muhammeds, ed. Wüstenfeld, a m. Göttingen 1S5S bis 1S60. K AT = Eb. Schrader: Die Keilinschri/ten und das Alle Testament, von H. Winckler und H. Zimmern, Berlin 1903. K B = Keilinschriftliche Bibliothek, herausg. von Eb. Schrader, M V G = Mitteilungen der V orderasiatischen Gesellschaft. OLZ = T a b. = k. = Berlin 1899 bearbeitet ff. Orientali stische Literaturzeitung. Annales auctore ed. Wa 3. Aufl., J. Abu Djafar Muhammed de Goeje, Lugd. 1879 ff. Wellhausen: Muhammed in b. Djarir at-Tabari Medina, Berlin 1882. K M = Wiener Zeitschrift für die Kunde des Morgenlandes. Z A = Zeitschrift für Assyriologie. Z D M G = Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft. Ferner die folgenden abgekürzten Büchertitel: Jaussen = P. Anton in Jaussen: Coulumes des Arabes au pays du Moab, Paris 1908. Goldziher: Abh. = Abhandlungen zur arabischen Philologie I — II. Leiden 1896 99. — Stud. = Muhammedanische Studien I— II. Halle 18SS. 90. MrsiL = A. Musil: Arabia Petraea 111, Ethnologischer Reisebericht, Wien 1908. Rob. Smith: Kinship = Kinship and Marriage in early Arabia, new edition by Stanley VY Z — A. Cook, — Religion = London 1907. Die Religion der Semiten, übers, von Stube, Freiburg 1S99. Wellhalsen: Reste = Reste arabischen Heidentums, 2. Aufl. 1898. Zimmern: Beiträge = Beiträge zur Kenntnis der babylonischen Religion, Leipzig Surpu = 1. Teil des oben genannten Werkes. — 1890. 1901. Nachträge und Berichtigungen. p. 7. kommt als Ortsname vor Jäküt 2,316, 15; der Stamm von Grimme und Chajes mit IVS^n Psalm 55, 20 in Verbindung gebracht, Revue des Etudes juives 44, 225. Synonym Ag. XV, 99, 7. mit hälaja ist sälaha, p. 57 Vaq. in den beiden ersten Bogen versehentlich für Wäk. halifun wird 1 ; p. 8. Neben mufcsam hat man p. II. p. 13 u. 181 p. 12 ob. 1 .J.V . -y« il mifcsam, Lis. 15, 89, 17. erzwungener Eid, ein ist »zum Schwören gezwungen werden«, 25. 45 '. iOcuö 48. ^ { Lis. 6, loj wird sogar l. frtr 1s. ^-^o i Ag. 14.82 unt. mit hilf »Bund« synon. gebraucht Hudail. ed. Kosegarten 170, 6 v. u.: es war *^i_«^s Banü Lihjän und den Banü 1-Mustalik, da sie zwischen den miteinander aßen und tranken. p. 13. J^s- a***Jt ^-sl*- oder schwören«, Sur. 16,40; Lis. ibd. p. 24. £lå*J! ,-,Uj5, nach 59. den **J! 4, 108, Lane 1374 £ 4 J^^a-l »einen starken Eid v. u.; ^. 2 14, 89, I 88 ; i. m. Sp. 3 häretische Schwüre. Handschlag wurde den beiden bei Akaba anwesenFrauen vom Propheten nicht gegeben, Hü. 312, 14 ff. Die Bedeutung, welche die Bundesidee noch heutzutage hat, geht aus einem demnächst von Kahle-Schmidt zu veröffent- fremden Mann geht, verschwistert sie sich zunächst mit ihm, dadurch daß sie ihre H a n d in die seinige legt und zu ihm sagt: »Du bist mein lichenden Text hervor: Bruder ist sie Koh. p. 25. in Gottes Verräter verrate Gott.« Zur Bevorzugung der Dann rechten Hand vgl. 2. »Brot und Salz« Wenn eine Frau zu einem Bund und den geschützt. 10, Wenn ein Sejh ist ein symbolischer Ausdruck geworden. dem Fremden Datteln und Milch gibt, ist dies das »Brot und Milch«, womit die Gastfreundschaft geschlossen wird, p. 263. Doughty, rubba. 163. 254. p. 273. Vgl. I. Travels in Arabia Deserta »fellowship« kommt noch im 609. Sam. 22, 23 : SjtBtømS U'p2' I, 228. 313 u. a. Arab. vor, Doughty WPN &py I, p. p. 28, Z. 3 v. u. »Hilfe« 44. wird durch 49 50 p. 57. p. p. zu streichen. von der eidlichen Bestätigung verwendet« 49= modifiziert. Salz als Reinigungsmittel 1 p. ist nie »b'rit . 2. Reg. 21 2, f. Die Zeremonie Gen. 15 wird Buch der Jubiläen Opfer aufgefaßt. f. 14. 11. 19 als ein Auch Sara »kaufen« und »verkaufen« wird von der Huldigung Wright 528, i: LjJ-ä »JLl! «_?-? &* ^J^ f^~ Unter den Synonymen ist noch ütu »Bann« vom Stamme ^NN gebraucht Kämil ed. p. 70. »binden« zu erwähnen, Surpu VII 86. Auf Al-H'gr (Medain Sälih) ruht noch der Fluch. Ein Mann. der es unternahm, den Boden zu bebauen, starb, Doughty I 136. Die Unfruchtbarkeit und Verwüstung von 'Ajäne in Zentralarabien stammt von einem Fluche her, der von einer \\ itwe gegen den gewalttätigen Herrscher der Stadt ausgesprochen wurde, Palgrave. Narrative of a years journey through Central and Eastern Arabia, 1866, I 377 f. Vgl. B'räköt 60 b Wer den Abort betritt, soll zuvor einen ibd. unt. Segen über die ihn begleitenden Engel sprechen und sie bitten, draußen auf ihn zu warten. A Kere. 2. Zu mutabarraz »Abort« vgl. nNSiö Reg. 10, 27, p. 73. Der Ba'altempel wurde in einen Abort verwandelt (ibd.). So c befiehlt auch Muh. b. Abd al-Wahhäb, daß einige der Heiligenb. gräber als Bedürfnisort benutzt werden sollten, p. 72. : Ahmad Zaini Dahlän: häbijja, p. Kairo 13 19, al-durar al-sunnijja l fi l-radd alä l-wah- # p. 52. , Der Mörder des Wahhäbitenhäuptlings 'Abd al- c AzIz wurde 753. getötet und seine Leiche auf dem offenen Platze in Dar'ijja verbrannt. Mengin. Histoire de V Égypte sous Mohammed- Aly, Paris 1823, II 525. Vgl. Kohelet p. 77 unt. p. 78. Z. 8 lies: p. 83. Vgl. daß 1. Sam. pim 7, 21. 14. Jes. 57, Gott« aufgefaßt wird. von den Gottlosen vgl- 37, 9- 19 bei Sanliedr. 99 a als Sur. in der Hölle Baidäwi 17, 19 wird _^s>j^c »fern von »entfernt« verwendet, parallel mit j._^«Jwo, erklärt es als »verstoßen (mafrüd) aus der Barmherzigkeit Allahs«. Für ba'id vgl. Spitta-Bey: Grammatik 40 d: »Anstatt fülän wird in Wendungen, die einen verächtlichen oder beleidigenden Sinn haben, be'yd Fem. be'yde oder ab'ad (nur im Maskul.) »der, die entfernte« gebraucht.« Damit übereinstimmend wird des arab. Vulgärdial. ion Ägypten, 1880, § ; — de Goejes Glossar zu Jabarl, s. Contes arabes modernes 12, ächtlichen Sinn vor p. 86. 88, Z. p. 89. Bei Spitta-Bey. es in Anrede ohne ver- Kosename?). Jak. 12. 141, p. (als kommt i v. -. Vgl. lä abä li-ablknm »euer Vater hat keinen Vater« 92. I. »meine Wi dcmüti.r Selbstbezeichnung gebraucht es als keit«, — 224 v. 1 u. lies: pflegte Bemerkenswert ist 3). man den der Zug, daß zu Verfluchenden veranlaßt, selbst mit dem Fluchsatze zu beginnen, wodurch ihm Eine Frau sagte zu 'Abdallah Er sagt »0, Gott!« worauf sie fortfahrt: »0, Gott, wenn 'Abdallah recht gehandelt hat, dann vergilt ihm mit Gutem, wenn aber nicht, dann lohne ihm darnach«; nachher haftete der Fluch an ihm, Palgrave, Nar- der Fluch näher gebracht wird. Sage »0 Gott!« Sa'üd: b. rative II 47. p. Man 90. sagte, Prophet wenn jemand untersagte, '>.. •:•.' strauchelte: damit weil .»_*", ! wurde, anerkannt was der daß das vom Satan herstammte, und er sich dann überheben würde; man sollte bismilläh sagen, Musnad Ahmad. Kairo 1313, 5,59. 71. Dem Strauchelnden oder einem, dem sonst ein Unfall zustieß, sagte man eO oder pXcO, was eine Liebespflicht war I b n J a § 500, 21); zu dem strauchelnden Kamel Straucheln '1 ( soll man außerdem in der Gähilijja L*J oder Jod gesagt haben, was im Islam verpönt sei (makrüh), Engelmann, Al-Hädirae Diwanus, Lugd. 1858, 3 p. 10, Maidänl, ff. Freytag II 811. vorkommende Fluchformel Allah jelbisak berne/a »Möge Allah dir einen europäischen Hut aufsetzen« (Doughty II, 560) bedeutet dasselbe wie ab'adaka llähu: die Verstoßung aus der Gesellschaft, wo man hineinv. p. 91, p. 92 ob. 1 u. Vgl. Die jetzt in Arabien ed. oft : gehört. p. 92 ». ^j^sujU kommt Lisän erklärt es *j_äJUJ vgl. 8i\j ^a l5-Xj 114) p. (VI 51 i. »möge und ^äJÜ f Betr. die m.). Nöldeke, Neue (zitiert Sprachwissensch. 1910, \-j' s.L\ ^AJÜ Fluch vor, wie allein als Hände Beiträge zur sem. er seiner Hände beraubt werden«. p. 93 ob. Mit I. Sam. einer Hure«, Lisän 20, 30 XIX 57 parallel i. m. ist Jji .j| Li In Medain Sälih »du Sohn wurde von Heuschrecken den Doughty Kahlheit eine Schande p. 97. gesagt: Allah verbrenne ihre Väter, 367. I 2. Reg. 2,23; Jes. 17 3, c Muh. b. Abd vom Besuch ff. al-\Yahhäb ließ einigen Leuten aus al-Ahsä. die beim Grabe des Propheten zurückkehrten, den Bart abschneiden und auf den Reittieren in umgekehrter Stellung sitzend nach Hause reiten, b. Zaini Dahlän, al-durar Ahmad al-sunnijja 41. p. 98 1 Hinzuzufügen . 613 ff., ist auf der der Aufsatz von die Bacher Redensart jüd.-aram. ZDMG in XLIII iVDlöb tOSV auf- merksam macht. p. A4dåå Vgl. 99=. ed. statt p. IOO2 . Houtsma 246 erwähnt entwicklungen — sind. f.,' -wo Bedeutungs- weitere Lies Z. 3 v. Artnamen u. Eigennamen. kommt Das Sprichwort »das Kind gehört dem Bett« ed. Freytag II 811 vor. Xöldeke, Neue Beiträge . . . Maidäni, 47 betrachtet ragim, »verflucht« als eine Entlehnung aus dem Äthiopischen; aber da die beiden Bedeutungen »steinigen« und »verfluchen« miteinander eng zusammenhängen, und gemeinsemitischen Vorstellungen beruht, nahme p. eine solche An- nicht notwendig. In 158. IIO. vgl. ist dies auf dem von Polybios VII 9 mitgeteilten Eid, der von Hannibal und den anderen karthagischen Ratsherren beim Vertrag mit Philipp von Mazedonien im Jahre 216 v. Chr. geschworen wurde (vgl. Pietschmann. Gesch. der Phönizier 181 Anm. 3), werden die folgenden göttlichen Mächte erwähnt: Zeus, Hera und Apollon; der Daimon (d. i. wohl Ba'al) der Karthager, Herakles und Iolaos; Ares. Triton und Poseidon; Flüsse, Häfen und Wasser, alle Götter, die Karthago beherrschen, alle Götter, die Mazedonien und das übrige Hellas beherrschen, alle Götter, die mit dem Krieg zu tun haben »so viele dieses Eidschwurs Zeugen sind«. Wenn die Karthager hier auch bei den Göttern der Bundesgenossen schwören, so wird das daher kommen, daß sie durch den Bund auch mit ihnen in Verbindung treten. als p. 115 i. die auch ihrigen anerkannt wurden. m., vgl. 190 1 Hand als . Zu dem die oft von Der Eid den vorkommenden Zug, daß die Folge eines Fluches oder Falschschwurs gelähmt oder angegriffen wird, vgl. Lis. VII 379, 6 Pedersen, müssen Karthagern Die ersterwähnten griechischen Götternamen Universalgötter bezeichnen, bei den Semiten. v. u. »deine beiden 15 1 — — 226 Daumen mögen, wenn du werden und nicht lügst, zersplittert genesen von Geschwüren und Lähmung«. p. 1 Der Gebrauch von 8. . nach N'öl- Negat. findet sich als \ } dekes Annahme {Neue Beiträge 2\\ speziell Mekka und in Mi dina. p. 120, Z. p. 1293. 132, 2 lies: 1 1 217 Vgl. f. ff. wer bed.: "ixJi schwört, Lis. viel XVIII Frauen Eine große Menge von Beispielen dafür, Liebesschwüre al-mnwaSSä p. 79 schwörenden seien p. 92 f. a gesammelt; die ff. Sängerinnen die hat halten, nicht (p. 110. \Y a - 1 am 107, 9 § s ä ihre / , öftesten falsch f.). wenn der Araber 136. schwört »als Bruder seiner kleinen Schwester«, Doughty II 25. Als ein Schwur bei seinem Leben ist zu erwähnen der bei dem Ein Schwur bei der Verwandtschaft Haupt; 3 a i. f. alf laila, Juden B'räköt für die Babylonier siehe p. 16; für die Mt. TJtt'NT "ITI ?PTI, vgl. Büläk 1279, 184, 8 v. u. 278, Habicht (ed. ist es, 3, 4, 2 162, v. u. ^.\ das für 36; 5. v. I wird sU*j Arabische ^»l, s_^». u. Druckfehler für dasselbe sein). p. 137 2 p. 140. Der Vers . Vgl. laila, den christlichen Schwur ÄjyÄJöJi Büläk 1279, LkJI^ 180, 11; 4. (jJIS'Lfülj L**P1j al-Ahtals Schwur ,^.!t b. p. r l^ftM3 -Æ3 XjLäiij ; so ~~J! al-Mahlk, Kairo 1329, p. 15. —rv~*^' Mf*3< a ^ oder i ( ibd 1,299, 4 v.u.; 300, 4 oder (-jJtXijj j» - Ag. VII ^^JuaJL, Diwan 538. 185, 1; 186, 8 v. u., der Verwandtschaft und Gott bei Wright findet sich Kämil, ed. al-'äsifc Schwur 173. kommt noch vor: ^jj al-muhibb al-wämik Kais 3. Schwur bei der Geliebten, mit detaillierter Beschreibung derselben, de Goeje, Memoire sur les Carmathes du Bah- 1405. rain p. 16; ein Verliebter schwört b e i d e r L i e b e alf laila, , Büläk 1279, 1, 232 m. Schwur bei fremden Göttern ist deshalb ein blasphemischer 142. Scherz. So wenn der Christ al-Ahtal schwört »bei al-Lätund al-'Uzzä«, Ag. VII 173 unt. Der Falschschwur bei {Hnda) dem minbar des Propheten 144. i. p. p. führt unbedingt in die Hölle, p. 152. Doughty Herde (I 267 f.) freischwur. Musnad Ahmad 2, 329 i. m. hat gesehen, daß jemand sich beim Es war der Schwur mit dem Zauber- — von dem es sonst werden muß. kreis, leistet p. daß heißt, Der Schwur auf das Schwert 153. I p. — 22" 502. vgl. 267 Mercer 1565. er ist außerhalb des Lagers ge- Doughty besonders bindend, f. hat später verschiedene babylonische und sumeri- sche Eidesformeln behandelt, in Americ. journ. of Sem. Lang. 1913, p. 65 Zu ff. und Journ. of the Arner. Or. Soc. späteren Ausgabe 1913, p. 33 ff. Buches (Paris 1912) hat Ho M mel einen Beitrag geliefert, worin er nachweisen will, daß die Bab. eine besondere Schwurgöttin hatten, und zwar X n ä deren Namen er Isga-nna liest. einer i p. , Ein Magribiner schwört bei seiner Religion und seinem 158 unt. garb (dem Vaterland), p. Doughty kommt auch _^> Für ^5-0* 161 3. Ibn partikeln gleichgestellt, 373, p. 163 i. M Schwur p. p. vor. Ja'is Es wird den Bestätigungs1 175. 5; Lisän V 227 f. dem Himmel und dem Morgenstern« ifärik Freytag I 370, »bei der Dunkelheit und dem »bei ed. ibd. Der Bart Zeichen der Ehre, deshalb Schwur bei ihm, Doughty Nachtrag zu p. 97. »Er schwur ihm tausend Schwüre«, alf laila, Büläk 4, 281 i. m. 1643. 164 f. Man schwört immer »bei dem Leben« einer Sache, vgl. p. 15 und Nachtrag zu p. 136. In einer mir von C. van Arendonk mitgeteilten Stelle aus 171. einer Hdschr. Bibl. Xat. Ms. arab. 5977 f. 12 b läßt al-Ma'mün c einen wall aus San ä schwören, indem dieser seine Hand auf das Haupt al-Ma'müns legt und sagt æLJ. 3_o>3 wohl weil al-Ma'mün sein Herrscher war. Das Beschwören Gottes scheint von den Wahhäbiten ver173. worfen zu werden, al- akä'id al-wahhabijja, cod. Landberg 164. I p. 371. , idäni, Mond«, p. I 2. m. a seines 250. 266. 268; vgl. den , p. c 126, p. I75 2 . f. 6 a. jJLsCf jj Kalo- kann bed. »ein Eid, der (erfüllt, aber) nicht (auf andere Weise) gelöst wird«, p. p. Irark. Mit'allaka 18. = »schwören« fauch J ä k 4. 747, 16 vgl. ~? "1J?N1 iXfrii »ich ließ dich schwören« 1. Reg. 2, 42. Als Strafe für Vertragsbruch kommt bei den Assyrern die 190. 185 2 . Zu Verbrennung des ältesten Sohnes oder der ältesten Tochter KAT. 434- vor, — 194 Über f- — 228 Schwüre im Koran hat Ihn al-A'räbl eine küäb al-frasam al-ilähl bismi l-rabbänl, die geschrieben: Schrifl Häggi Haifa Brockelmann III 6270, 445. I Vgl. für diese Bedeutung von ^S,, Imrk. 52, 42 (ed. Ahlwardt). Nöldeke, Zur Grammatik des Classischen Arabisch § 74 und 2043. 199 2 . Neue Beiträge p. II liche Lesart, vorzuziehen Zum la betrachtet f. ..bs»,'^ als die einzig wobei nur die erste Bedeutung, die überhaupt möglich wäre. ist, islamischen Eid vgl. Marneur, Essai als die bei Allah, so auch die Auch verpönen ..pis. wahhäbijja Vgl. 219. sur la théorie de preuve en droit musulman, Paris 1910, p. 221 Die Wahhäbitcn verbieten strengstens 207. f. Ma i sie ff. andern Schwüre Arabien gewöhnlichen s^o*. in alle das viele Schwören, al-'akä'id al- 6a. 7 b; Doughty i, 269. d ä n I II 925: »ein Eid, der in die Bergpfade hin- Auswege finden kann, und aufsteigt«, d. h. Spruch den daselbst worüber ein vgl. Gutes an Besitztum, Schwur ruht, und nichts an einem Eid, von dem wege gibt«. So schwur Muhammed 'Ali in der zitierten mög- »nichts es keine Aus- Ka'ba, daß und ließ ihn dann durch seinen Sohn arretieren, Snouck Hurgronje, Mekka Ähnliches tat in Wirklichkeit David, als er seinem Sohn I 155. Salomo ans Herz legte, den Sim'I zu töten, obwohl er ihm das Leben zugeschworen hatte, 2. Sam. 19, 24; 1. Reg. 1, 8. er dem Scherif Gäüb nichts Böses tun wollte — Ab ü Ha nlfa hat ein küäb al-mahärig ft l-kijal verfaßt, Brockelmann I171. Al-Hassäff 261 hat mehrere Kom- 2193. Häggl Haifa mentatoren gefunden (erwähnt Später schrieb Zain al-'Abidln ( k.al-asbäh wa-l-nacä'ir al-jikhijja madhab alä Nr. 4658). Nugaim b. f 970: al-hanafijja, wo auch Eideskniffe vorkommen, s. I. c. Nr. 774, oft kommentiert, Gildemeister, Catalogus manuser. Bonn p. 23 f., Brockelmann II 310 f. Es ist in Kairo gedruckt. Ferner: risäla fi falab al-jamln ba'da kukm al-mälikt, Brockelmann II 311; Ahlwardt, Katalog IV Nr. 3831, 8; 4961. Dasselbe Thema wurde von 5 ä f 'i t e n behandelt so K a z w 1 n I f 440 od. 460, i ; Nr. 4974; Sadr a a 1 f a Nr. 775; a 1 s. Ahlwardt s. H ä g gl H - 775 H a Brockelmann ; 1 f II 90. a Nr. 775; auch a 1 - 1 - - d 1 n b. S u b k I al-Wakilf f 771, Al-Asnawif S u j ü 1 1 u. a., die /. 1. 772, c. c. 716, Nr. 774. Häggl- Nr. 4658 —61 erwähnt sind. Ein Philologe wie Ib n Duraidf 321 schrieb nach mehreren Vorgängern ein Buch über mehrdeutige Ausdrücke als Anweisung für den, der zur Eidesleistung gezwungen wurde: kitäb al-malähin, ed. Thorbecke, Heidelberg 1882. Das Wort hlla hat nicht soviel die Bedeutung »Hinterlist«, »Betrug«, wie »Schlauheit«, »Klugheit«, eine Sache oft riD2n. 303. p. 2194. So Tab. I,J 1054, 3 f. fertig alf laila, zu bringen, wie Büläk, 1, 302, 18; 9- Der Spruch wird Musnad Ahmad, Kairo zitiert. 1 3 13, r, 131, 6 Zitierte Bibelstellen. Genesis. 3, 14 48. 51. 31. 54 68. 78. 100. 1054 32, 23 ff "3 'S. '•!• 29 50' 16, 10. 21 51 72 f 3. 17 79- 33.8ff 49 '9, 14 77' 4. 11 68. 78 35, 18 94 19, 28 101 5. 29 79- 80 37, 10 82 20, 9 8, 21 80 37, 29 97 20, 14 75 3 42. 79 3», 24 753 21, 5 IOt 41 42, 15 141 24, 8 80 44, 13 13 31 47, 7- i" 14, 22 149 9 12 76. 12, 3 14, 4L 15 8° 46. 49- 223 161 16, 5 17, 2fl 37 10. 17, 9- 13 47, 29 13'. 54'- 21, 27 47. 49 25, 8. 10 21,28 4 21, 30 49 21, 32 47 49, ff 94 26, 15 34 42 26, 42 45 1 5°, 24 24 3, 5 54 ff 1 . 113. 150 Numeri. 42 97 1 42 15 75 27, 10 19, 5 35 142 21, 17 88 21, 3° 75 1 22, 6 145 40. 42 ff. .. 6. 32. 40. 48. 113 94 ff 27, 33 89. 27 74 122 6 10 11, 12 12, 14 51 42 96 f 75 1 4S 75' 22 Leviticus. 14- 13 49 I2 1 92 29. 32 ff 94 5, 1 47 5, 1 17 ff 88 80. 87» 22, 6 1, 12 72 1 19, 9 34, 20 2, Mi- 5. 74 108. 131. 166 42 1 33, 4, 31. 53 22 157 87' 113 5, 106 100 6. 18, 19 89 3i, 5" 42. 151* 106. 104. ff 5i 32, 13 f ff 17 'S, 15 27, 36 44 11 5, 88 80. 81 « 5 90 27, 29 20». 82 5, 6, f. 6 27, 13 3li 45 2 20, 7 22, 27 26, 3 75' ff 5, 21 24, 24, 41 46 150 13, 6 13' 24, 29 3, 5 42 24, 7 69 ff Exodus. 2, 6 26, 28 42 26, 14 157 1 61. 62 26, 9 94 13. >3- 22, ib.., 81. 88 ff ff 6, 8 3i. 94 150 40 ff 32 24, 2 24, 10 41 21, 23 24, 36 97 48, 8 35 17, 19 21, 22 f 88 5 1 . 176. 200 6. 103 22, 7 93 22, 11. 22, 17 4° 23, 6 95 80. 81. 89 ff 23, 11. 81 13 Si 12, 6. 8 51 23, 14 94-95 41 »3, 45 97 23, 19 131 151 14, 22 51 23, 27 81 231 23. 2S 23, 29 f 25, 30, 2 f 33 a- 30, 3 2 2, 20 8i 13- 13 7, 121' 23> 5. 7* 24, 175 6, 12 123 6, 42 S, 3i 36 >42 41». 42 8 35 20 10, 14, 142 101 1 161 141 13 83 26, 19 23 42= 8, 33 4 9, 6 63 42=. '463 23 74 23, 5 80 53'- 25, 9 25, 10 96 42 46 28, 15 151 2 «22 13, 5 17 122 ff 17, 2 83. 6. 21, 18 105. I08 79. S a m u e 1 s. i 113 29, 18 74 83 29, 19 161 3°. '9 31, »6- 20 34. 41«. 1 42 150 32, 40 36 33, 9 2, 26 18. 80 30 13 81 3, 17 "7 4, 12 1, 6 2, 12 u s a. 4, 21 94 7, 6 51 1. 62 27 114 5, 6 42 6, 18 75 6, 26 79. 87. 91 . 75'- 78 7, 6 97. 101 7. " 36. 37 7, 15 35 32 9 9, 14 4S 9, 23 78. 79 1—24- 25 24, 61 26, 16 37 29, 9 So J u d 2, 1 i c e 1 32 5° 41'- 42 2, 12 101 86« 34 f 48 3 117 3, 9 3, 12 47. 61 60 3. 21 3, 29 69 3, 35 118 4, 9 163 5, 3 61. 62 6, 23 7, 12. 105 14 — 16 42 2 10, 4 11, 11 13, 19 97 iS. 122. 97 14, 2 101 14, 9 90 4S 14, 33 15, 21 141 15. 30- 3 2 ioi 13 100 78 14,24« 76 ff 161 '4 6. 74- 79- 105. IOO 6 19, 5 44 10S. 22 88 19, 24 228 122 62 17, S 44 17, 5i 45 40 iS. 141 21, 4 32 21, 7 4° 22, 16 82 3' 42 23, 5 44' 12 24, 18, IOI 117- 118 16, 13 17, 55 . 19, 83. 87. 20, 8 14, 141 97. 100 13, 3i 18, 19 12, 5 i 33-47 Regum. 20, 3 141 20, 13 117 1, 8 228 20, 17 167 1, 36 131 20, 23 161 1, 39 62 30 67. 93. 224 2, 1—9 94 161 2, 8 88 20, s. 5 16, 105. 108 7 s. 51 11, 7 11, 42 i 1 101 11 J o c 141 3, 10, 2, 122 11 73 6. 40. 46. mu 90 69. 79 29, 9ff S a 11 »41 21, 5 1, 2. 5° I. 28, 37 1, 160 96 ff 75' 633 - ", 34« 1, ji. 12 2. 15 S. 79. 87. 108. 131. 166 27, 158» 62 a 19, 29 21, 79 29, 6 63 34 17, 5 47- 51 25, 26 16, «G 17. y S6. 91 9, 9, > Id II, 10 12 7. 9- 122 "* 23 Deuteronomium. 6, 21 --, -J 2 32, 11 4, 36. 37 5. 36. 121. ff 2, 95 3S 24, io 12 3z 94 20, 42 141. 41 '. i . — "s 2, 23 "7- 2, 42 l66. 227 5. 26 7, 7 33-47 '4« 8, 21. 23 8, 31 35 103 83. 94. n 11. 15, 19 33- 41'- 19 19, — 232 106 f 19. 24 73 14, 100' 3 14, 21 35 20, 2 101 15, 15. 24, 6 82 16, 6 26, 20 81 16, M 30. 6 49 :• ; 17. is 81 [01 163 79. 87 36 30, 17- 27 82 17. 8 49 3i. 5i 17. «9 14'ji 1 85' 87 33. 8 33 20, 13 87 164 42, 6 46 20, 14 79 18, 15 164 43. 9 131 22, 9 34 18, 25 44' 43. 12 16 2 23. 7 163 118 43. 26 131 23, 44. 8 16* 26, 6 16, 34 17, 1 19, 2 117. 10. 19, 14 34- 35 73 19, 18 4S 45. 23 20, 10 117 45. 25 131 29, 22 20, 34 32 48, 142 31. 29 21, 10. 142. 157 63. 1 18 79 76 4'' ff 92 49. 9 21, 27 97 51, 15 16 3 33. 20 21, 29 101 54, 10 33 s 33. 21 22, l6 167 56. 4 36 33. 25 36 57. 4 95 34 61 13 R 2. 2, e g u m. 2 141 2, 21 2, f. 23 223. 225 24 6, 16 34. 8 100 34, 10 58, 9 95 34, iS 97. 62 10, 15 62 io> 27 38, 16 163 45 41. 5 101 61, 1 62 42, 5 161 61, 3 101 42, 18 74 61, 8 47' 44, 12 74 62, 8 157 44, 26 40-51 II, 14 62 11, 17 61 13. 23 42 17, 30 159 36- 37- 5i- 62 23, 3 27, 15- 3S J 3. 17 5. 8 8, 21 ff f i a. 225 1223 10, 5. 25 157 76 47. 5 101 65, 20 80 48, 37 101 66, 14 Si 65. 15 6 J e r e m i Hesechiel. a. 4. 2 142 12, 13 5. 7 142 14, 6. 26 100 16, S 35 e s a 142- 65, 15 223 11. 4 44 46. 49- 505. 51 f 42 101 9 42 11 117 6. 31 46 59. 21 93 30 36. 36. 44. 62 223 58, 5 59, 97 34 31, 31 * 57, 19 93 5. 8 6, 46 29. 82 10 1 109 2 40. 45- 55- 56 7. 9 142 16, 59 7, 19 ioo 6 16, 60 7, 29 101 17, Sff 8S* 17, 13 Si 17. M 9, 2. 7 SS 10, 10 81 11, 3 1 79- 105 17, 16 42. 166 iS 14. 24 123 11, 5 15. 2 101 11. 10 35 S5 ' 17, 13 82 11, 19 19, iS 63. 142 12, 16 41 . 142. 1595 41 1 ff 35. 41 '. 45 S5' 40. 113 35 ff. 19, 10 ..36. 40.47. 109. 113 41 ff 20, 28. 42 21, 26 113 35- 40. f 1 85» 150 So — Z 2i, 36 8i 22, 3i 8i 1. 5 17 101 3. 8 27, 30 101 24, 30. 5 37. 26 33 44, 7 Ho s e a. 33 15 '4-'- 6, 7 1 35 105, 8 42 81 105, 9 46 10, 4 83. 113 42 S a c h a r i a. in, 53' 12 81 119, 21 3. 2 82 119, 90. 3. 45, 3 9, 11 10 II, 145 5 120, 3 82 132, 2 51 137, 5 33- 47* 143. 2 7 M 1, 2—5. 1, 6 a 1 a k 36- 42 9 5- I, 82 106 131 92 120. 226 ff n6 s 13t Proverbien. i. 44 2, 17 4 81 6. 1 1. 14 79 'i. is 2, 8 36 13. 1 ff 35 35- 39 82 106, 45 108, 9 145 81 40. 46 f 106, 9 5 83 4, 2 8, J 35 20 16 63. s 33 150 7, 103. 18 142 a. i Haggai. 2. 34, 25 4, h a n 41" 36, 7 2, e p 4-' 1—2° 33. — 233 55 53 53- 54 82 12, 2 33-47- 49 2, 14 55 16, 10 12 12, 6 3 3. 1 43 17, 10 82 4S 3. 11 82 17, 18 20, 20 53 88 22, 81 16 13, 2 Psalmen. Joel. 1. S3 8 Arnos. 85' 1. 3 7, 12 9, 14 22, 26 53 24, 24 81 81 82 6 81 25, 23 1, 2, 9 33 6 l 53 157 4, 2 6, 8 8, 7 8, 14 9, 5 i 81 1, 5- 44. iS 35 i, 20 50, 5 5i 2, 5 92 52, 4 88* 2, 8 100 100 1, 10 101 1, 16 101 6, 10 81 a h u m. 4 82 i, 6 81 81 92 IOI 32. 223 2, 9 88» 3. 3 79 60, 10 53 3. 8 93 1 88. 12 142 4. 17 68, 31 82 5. 23 69, 25 81 9, 2 83. 6 33 11, 2 84, 4 162 1 38- 89, 29 33 89. 35 89, a b a k u k. Hiob. 11 57. 4 55, 20. 21 89. 4 1, H 88 35 63, 12 128 38, 4 Micha. 3, 103 25, 10 Jona. N 82 157 32 3, 6 29. 24 30, 11 12S 15, 4 18, 16 a. 7 89 1 24, 4 i6 J b a d 26, 2 157 142. 159 O 92 10, 3 f 40 J - 15. 92 131 32 131 14 131 131 42 17. 3 53 35 22, 3 131 35- 38 42 ^7. 2.3 29, 7 102, 10 100 29, 102, 11 81 31 19 163 1463 85 1 n8' 234 3>. 40 3". 22 1 30 31, Esther. 36 ' 31, 8. 19. 22. 4, 1 16 1 4, 6 88 4, 11 40, 8 131 5, 2 40, 17 151 6, 9. 40, 28 33 40, 42 151 42, 131 1 C an t c. i n 35 10, 1 46 48' 10, 30 114 48- 13. 29 36 1463 8 100 6 48' Daniel. I, 4. 7, 16 Chronica. 1. 15 42 29, 24 62 16, 146 19 Chronica. 2. 2. 3, 167 5 5. 8. 8, 167 7 167 9 167 4 Ruth. 8, 3 I0 ° 9, 4 35 9, 27 117. 11S 43 16 3, 9 3, 11 4, 7 2, jo 101 4, 14 2, 16 100 10, 3 65 823 10, 9 82 23. 56 3, h r e Kohe 7, 5 7, 21 8, 2 10, 2 n 1 e II, 22 11, 53 11, 6, M 35 6, 22 83 13, 5 48 35 15, 12 15, 14 63 iS, 15 167 21, 7 47' 44 3 38 38 11, 28. 32 1463 11 38 10 2, 6, 81 9, 17 T 146 19 1, 1463 1463 8, 4 7, 16 8, 1. 3. ^,32 100 114 38- 81 3° 23, 3 47 81 36 61' 23, 16 Es i. 1463 29, 4 r a. 44- 4S 30, S 4S 34, 31 48 62 f 1463 Matthäus. 4S 10, 19 t. N 82 223 1, 5 63 5, 13 222 6, 18 e h e m i 5, 34 5, 36 1963 a. 35 108. 166 32. 40 23, 16 26, 63 1963. — 23 f 226 1963 166. 1963 Zitierte Koranstellen. *5 2, II 8. 11, 46 2, 38 8-9 2,39 8 13. 20. 25 9 14. 3- 21 11, 63. 71- 98 8. 41, 25 83= 41, 44, 52 84- 11 42, 17 84' 84' 43.48 8 a 4S, 10 59 2, 74 2, 94 S 15. 2, 118 S 15. 72 2, 119 10 1 15, 80 2, 171 84' 16, 93 2, 172 195 16, 96 2, 224—25 197—99 16, 97 2, 224 ..202. 212. 2l6'. 2l8 3. 27 130" 3. 31 3. 54 3, 70 3, 71... 3. '79 4, 1 4, 37 4, 63 84» 22, 12. 52 4, 94 125 23, 3 4, 116. 135. 165 84 1 23,8 5. 1 211- 23, 43- 46 5. 9 1293 24, 2 8 5. 58 195 24, 6 ff 5, 91..99. 125. 197. 211 1 216 1 24, 22 5, 105 2003 24. 33 «63 25, 72 195 27, 18 8 27. 39 99* 28, 55 212' 8. 7, 13' 53, 19 56, 11 84 195 56, 24 212* J7, 19 223 56, 74 17, 24 88 56, 75 99' 17, 31 2143 56, 87 77 17.36 58, 1—5 8 18, 28 8 204* 58, 4 2023 19, 7^ 212= 58, 4—5 163. 132. 8. 19, 81. 28 21, 101 98 50 8, 58 8, 60 8. 9 9, I. 4- 9, 12 9. 76 9, 112 7 8. 8. 6 33, 15 9 33,23 34, 8- 5'- 52 196 35, 5 11 60 37, 9 209' 37. 77 130 38, 7S 19- 84 199 125 214 2 195 19 195 63, 2 66, 1—3. S4 1 68, 10 68, 17 1973. 20' 75, 114 76, 7 19. 198 78, 35 125 80, 40 2I2 2 Si, 15 153 3 81, 8 116 f 20*. 1 '9- f 212' 99 f 19 194 99 81, 25 83, 21. 2S 3 84 194 1 212= SS, II S9, 194 203 15— iS 86, 218 204' 17' 74, 19 9 200 f. 73, 7 83' 199 194 '94 212* 8. '43 i 58, 15. 17. io 1 84 33. 4 36, 8 8. s 30 9 - 90 196 8. 11. i75 s 20, 114 195 9. S. io 1 38 8, 41- S. 228 8, 17 8, 2I2 J 195 6, 95 153 84 1 50. 3- 26 52, 23 . 6, 17- 207' 72 140. 2043. f 99 34 195 8. 8. II. 149. 195. "7- 212' 83= 1—3 84 1 90, 13 2io3 90, 16 '94 125 99' 10> 91. 1—7 J94 223 95, 1 <* '94 72 103, 1 s III, I 99 194 923. ll(- Sachregister. abarra 175', Lösung des Schwures. s. Abnutzung adü 3. 4 einer Ästhetische Wirkung 1 Schwurformel — dem — 95 dem Fluch nach 'asr, — Assertorische Eide 180 165. a'laia Schwur nach 1 , 202. 142*. 88. jaminahu 13L . Schwures eines 163. Attribute Gottes 163 (jüdisch), 206 (isla- f. misch). 195- al-AhäbU Auslösen des Verfluchten 75. 28». Ausweg vom Schwur awä 2 1 al-AAläf 28. 'ahd, 'ahida, 'ähada, 'ahd- Allah 4'- ». 8 — 11. Bezeichnet das Verhältnis der Zu- 209. 228. . a/ila/a 167. 'awdu (otojx) 163 1 c 'azama . alä 169. sammengehörigen mit allen Rechten und Pflichten S, mehr umfassend als Hlf B. 8, einzelne Seiten des Begriffs treten in ba'al berit 31. den Vordergrund ba'al i'~bü'ä 32. 40. Verbindung daher Eid 1 1 , aimana s. 9, 10, bez. 9, äußerliche verpflichtende Zusage, zunächst promissorisch? n bahala 14. 85. ba'ida bez. den Fluch 83 wertig 83 b e rit. 7; aimän baijina 181, al-safila 222. l 'aid, 'akada, 'äkada, akd- Allah 7. S. 10. io 1 . bai' akälä 174- I74 2 aksama n; älä 6, Bann 177, 'a. 108. 192 barV gelöst 1. nach einer vorgesagten Baum, Armenspeisung Sühne — Mann 177. 187. 192. Ausdruck verglichen mit VerstoGung — 59 für den Fluch 7S , f. b'räkä (HD"!2) b'-rit f. 1S7 f.. bei 1S1 4. ff., 5. bei Juden 186 f. 191. f., arratu 70. Asketische Leistungen beim Gelübde 124 85 1 223. f. Namens Bekräftigungseid bei Arabern 68 — 62. f. 1723. Be'érseba', Erklärung des 197. 197. 215. die Handschlag. Bedürfnisorte Fluchorte 72 Babyloniern bezeichnet — Beamteneid 189. 136. 209. 70. stärkster der s. , Bedrohung Allahs Armenbekleidung Sühne TIN f. 174. Abschneiden des . 1 Huldigung unter 2 1 . 4. Anvertrautem, Eid wegen arnu vom Schwur basala jadan 3 'amr, 'amraka, la'amru 17 eingehen 44. 45>. 1 164. Schwurformel 166. 172. amü beril Schmach 97. 225. B. im Schwur 227, beim Beschwören 171 eine 133. Amen hilf 58, 58, bäja'a 57. ein Ehrzeichen, Bart, f. 153. 131. Eid barä'a-'Kia 158. 209. 167. 169. 173. ulwa, ilwa, uluwwa 13. amdä jammern 'ON 'ald 4 6 . 82, durch das Heilige vertrieben Eid alijja, afa'a, Ameise barä (,'T-), - Beweis. s. verwandt mit, aber enger wie bai'a ein 11. ba'id minder- f., 223. f. 31 — 51. 55 Infinitiv 45, s. f. Segen. 60 — 62. Das Wort Etymologie 45 1 , ein Definition - 237 33^. Lebensverhältnis zwischen den Zu- du'ä 86. sammengehörigen 34, bez. immer das gemeinsame Verhältnis 37, nicht Ver- du 'ahd 32 1 du All/ 32. . trag oder Einleitung eines Verhältnisses 39, die Religion, ist aber nie erstarrte Bezeichnung der jüdischen Rel. 38 gleich hilf, 'ahd, hak£, bai'a 37, bez. worin das Verhältnis sich betätigt alles, 35, Rechte ordnung 41 Zusage Nuancen nicht historisch ent- wickelt 37, Verhältnis zu aälöm 32 Eid 40; und b. An- Pflichten, Gesetz, unverbrüchliche 36, die f.. und älä 113, f. , zum Jahwes Sonder- Ehe-i'ra 55, b. des Königs f., Eingehen einer b. 38, mit dem Volk 60 ms 36, obj. für b. ff., "sjna "3 rro ":ct47,'-c^n 47. i*n3 44; 45 1 s. Bund. Berührung Bundesritus 22 ff. 543; 47: 4 6, 4 ,. : desselben B. Stoffes gleich26, B. fluchbringend 77, B. des Heiligen beim Schwur Beschränkung des Eides 54, mit Eid gestiftet 56; Enthaltsamkeits- nach gelübde 199, E.-scheidungsformel eine Verfluchung 127, E.-scheidungseid im Beschwören 1261., im Islam, von den 170, Seiten verworfen 209. Ehre im Fluche 66. 78. 85. 86. 100. im Schwur 136. 140. Eidbruch im Koran empfohlen 111». f., 1 1 1 185. 190 200. 203, später weitergehend 201 Auflösung des Eides 217. Abessiniern und Babyloniern 145 Salböl, ritueller f. vom Schatten, 184, B. -Zeugen baijina. Fluch durch den — bei 1054. Blut bei Bundesschließung 21 f. 25 vom Kämmen f., 170, vom 170, abgeraten — Juden und im Koran 198 200, Monate 199, im Hadit verpönt, gilt 4 f., in der B. essen ein Fluch f. Wein, Fleisch, Waschung, geschlecht- lichem Verkehr, Schlaf 119 Schwurformel 1 68 Die Eideswächter bei ägyptischen Juden, bei B. Gottes 172. 227. s. setzt , einen vollgültigen Eid voraus 211. Enthaltungsgelübde t. im Rechtsverfahren B. f. ur- 197, sprünglich in antiasketischem Interesse dem Kläger ob ff. liegt 184 Blitz, Kaufbund Ekstase bei der Eidesabiegung 134. 147. 149. Beschwörung 166 ein E.-scheidung Entwicklung im Islam fortschreitende ; zeitige Beweis Ehe 115, ten« 44 E. 'id 3. 4. im Neuen Test. 1963, Essen, gemeinsames 24 f. s. ild. (arab.), 48 (isr.). 115. Brot und Salz 222. Brust, Beschwörung bei der Mutterb. 171. Buchstaben, Schwur bei — tadelt 165. Bürge und Schuldner haben Kaufbund 54. Bund zwischen Herrscher und Untertanen 57 f., B. Jahwes mit Israel ein iai'-Bund 63, Bundeseide, absolute und begrenzte 28, verpflichtet später nicht Stamm 31, 47—51. 53 den ganzen Bundeszeremonien 22 f-, s. — 27. btrit, hilf, 'ahd, bai'a. F. bei besser dakkara 4 6 damma . Sühne f., für Eid- bruch 197. 215. Fern sein ein Fluch 65 Feuer, Schwur bei dem — f. 223. 151 f., die 164. F. zeigen Fluchgestus 95 Fluch, Bezeichnungen 78 i6i j . 167. F. ge- 208. Fasten ein Gelübde 119 — (D). f., im Koran 195 und Hadit 202. Jahwe getadelt 191, F. bei Allah als wahrer Schwur bei anderen Finger, mit D — 192 Falschschwur, Prahlen mit f. 85, definiert 78, Negation des Lebens 64, Tod und den ed-dirre. Brusteid 171'. Ausstoßung 65, die Freiheit verlieren, niedrig und arm sein 67, Krankheiten dimmatu und Körperfehler 67 85. lläki II. Dokumente, f., israelitische Auf- fassung 69, bei den Assyrern Besessen- ad-dln 13. schriftliche 188 f. heit und Negation des Glücks 69 — 72, 238 F. eine tatsächliche Schädigung, nicht im Hebr. mit Perfekt So, ptep. pass. ausgedrückt 87, unabhängig des Sprechenden S9, trifft vom F. 90, segentragende gegen F. 80 f., Kampfmittel ioo SS, F. ein des Gebet F. 92, F. . haftet an gewissen Stellen 72 f. gegen F. vom Orte heraus 73, F. unbekannte Verbrecher 103 f., 106, strahlt um Tat zu verhindern eine 105. 106, kann von allem herkommen F. hinter liegt 157, Schwur dem 167. enger als /Ulf 29 giu-är 171. zwischen Ehe- f., — Glaubensbekenntnis, Eid ein Götter schwuren 157 im Schwur 155 ff. Grab, Schwur beim G. des Ahnherrn des — 136. 144. zi'ali H (H, H). , hadä Falschschwur 192 1 . hagä 85. (G, G). (T) 18. /iäfi:un li-jaminihi 1293. ga'ar (~IW) 82. bi-hakk /jakk, 'd'a-hakk, hakku l-milh 17. Salz. s. bala'a verstoßen S4 2 . 62. Zialafa 7. gadama jamTnan 204. 142. Bedeutung der f., hohl Bundesverhältnis 223. Gabe bundesstiftend 25 (arab.), 49 (isr.), beim Kauf 53, Brautwerbung 55 und Huldigung f. 218. 218*. . leuten 55. hai G 135 symbolische Schwurg. f., beim Beschwören 'Abd al-Kädir I2j : al-Gilänl, 15;. 167 1 durch — spucken 96. ins G. ekstatischen Schwur bei F. Beschwörung bei F. 169. Fudülbund 28. jemandes Ehre und der Schmach Sitz der f., 134. Freundschaft, 165', f. f. 166, G. 223, wird in einen Gegenstand hineingelegt 50 Schwur beim f., Gesten, Fluchg. 95 86, Fluch- Sterbenden 94, des gebärenden Weibes 94, Fluchmänner 93 {. 92 1 Geüebte, Schwur bei der G. 226. Gesicht, f., fähigkeit des 1 40 Scheu dem Aussprechen vor 1 Menschen schützen F.-formeln 91 — sein Un- schuldigen (sekundär) 89. Ableitung des Verfluchung Geschlecht. — den bei — beim Beschwören 171. Berührung der Willen nicht den Schwur Genitalien, nur ein Wunsch 86. 88, im Arab. mit 12. II. c. 170. 'alä 1673. 125. fialala 13. gadr, Betrug verpönt 129. Aalfa gahd al-jamln 222. gairi u. a. i6i3. 227. Gebärendes Weib, Bed. ihres Wortes gamasa jaminan 26 gära s. 7. halij 7. 74. 218, Stellung des hallaja 4 6 . 94. jaminan fiallala jamin al-gams. s. gHwär. 1752. 227, Hanbaliten 125=. 199 2 207 . Gelübde als Eid Hand, Lähmung der H. 125. 92. 93. 115. Gegenbeschwörung 176. 123. 1243., im Islam wie Eid behandelt 203, G. zum Beschwören 170, gewisse G. hinfällig ungültig 205*, G. empfohlen, System teils (Talmud) 177, im Hadit 215, Schwanken der Beurteilung 216, 216 1 , in G. Verstor- bener einlösen verdienstlich 203, haltungsgelübde. s. n6 2 . t. 120 1 . 208. 2t6 : Fluch ein 225L, H.-erhe- 149 Vorzug der rechten H. f., Berührung des H.-schlag beim . 13. 91. Heiligen 7 1 159. . Bundeseid 24. beim Kauf 52, bei Huldigung 59 (arab.), 62 (isr.), beim Verbürgen 53. Abu Frömmigkeitsgelübde und Eidesgelübde hüj. s. f. Lösung des statt 222 (arab.), 47 teils verboten 203, im islam. zweierlei: s. bung 222. (Islam) 203. 216, G. eines Nicht-Musli- men 28 Schwures. al-Gazäli 212 2 . 217. fcazama jaminan /;. 167. (isr.), Hanifa 199'. 208. 209'. 2I2 ; 218. 219. haräm in der Gelübdeformel 199. al-Hassäf 219. 228. Entia.lf (Jjj>) s. Zauberkreis. . 216 1 . . 239 hätam Sulaimän 153 1 Haupt, Schwur beim pori) 1 ista'hada 10. . — 145, Beschwörung im 7. qamsin bewuß- 2. 11. 7. al-radd 185, 7. igte 1. Meineid 217=. 152. 226. i'mä, j'mi Aerem (0"VI) 75 — Heuchler, die falsch Bund K 35. oder »Zweifler« schwören Schwur ratur darüber 22 v f. »Bund«, »die Teilnehmer »Eid« am Bunde«, zunächst promissorischer Eid, 7, enger als 'ahd n. 2S, eig. Bundeseid, da. s. Eid bei der K. 143 — 53. 22S, f. täbab (Z2P) 81. kadaja 8 ^ ka/fära 203, Sühne. s. Schwur Kaffee, — bei 165. Kahlheit eine Schande 97. 225. ia'idaka 161. kana'a 7. hint_ 211, s. Eidbruch. bv 6«. (pH) und bTS hisbi'ä 6, (K). Ka'ba, Schwur neben oder in der 195. Betrug, Anweisung dazu 219, Lite- fiijal. 21. 1. f. hesed ("ISP), Liebe und AoÅ: Sklaven. s. ernster Eid 126, al-j. al-%amüs jamln ter Herd hilfa itäk 125, 2'. Heiligtum, Eid im /iilf l 1963, 226. kasäma c. 1S0 2 Eid ein f., 63, s. Fluch ein 67. 93- 224 12 1 11. Stammeseid 133. 180, 1S6 1 (abess.) 13, . 186 (arab.), (isr.), 1 1 1 , Sohn Reinigungs- und Bekräftigungs- , Bedeutung eid 181, hatte früher große bai'. Humoristische Beschwörungen 171. Hure werden f., gebraucht bei Totschlag 1S0 und sonst 164. -Eid 152. Huldigung 56 11 — S4 35. — Holz, Schwur bei 13. iasam, iasm, käsama im Islam verändert 183, dem Kläger auferlegt 1S2, bisweilen synon. H. einer 1S2, zuerst mit f. hilf 222. kasara fluchen 85. kata'a schwören 13. I. Enthaltsamkeitsschwur der Frau gegen- ilä über 199, abgeraten 199, so von 'Ali 218. 218 1 sein Aussprechen »kleine , Sünde« ili sibitli jaminan kata'a i/iräm-Zustand 121. 46. ein Bund 52. keda 37'. kese M m (CDp) iibla, 199=. 125. Kauf und Gabe, K. starkes Verfluchung mit Wort 12. — 95, Schwur mit — 154- 5. kidän 37«. ill (Jj) Bund 7 6- kl adl (-ia) iipal Bann 223. im (DN) und im iliu formeln 1 1 7 lö (N? CN) ( C) 'ifma issär !) Schwur- gung, geg, 223. 23 (~©2) ~-; * '. auflösen 186 2 vor Meineid 204. 204 2 173. f., . K. wechseln 47, K. breiten über das Weib, das . Regengebet, Beschwören Gottes — . kuswa 215, s. Armenbekleidung. Kleidung gehört zur Ehre des Mannes 97, Berührung der K. stiftet den Bund al-istitnä schützt beim J r. ("1EN) 121, s. Enthaltungsgelübde. al-islis£ä 4 CriP.) verfluchen, bez. die Erniedri- killél kipper 118. Bund 33. f. imä, imi schwören (syr.) in in 3. sumim Eid man unnormal gekleidet heiraten will 56, sein ist Fluch 97, K. -stück ablegen beim Schwur 176, bei Lösung des Schwures 175 f. 240 Schwur im Islam 213 Kniffe beim — König, Schwur beim kö ja'asc (lehim pperO 141. f. " HBT CVl'jN (."121 219 f. 158. 117. 9-'- matana maulä 13. 30, m. maumålå maumfjdnä jamin 27. I . I. kol nidre 178. mautik Koran im Schöße des Schwörenden Schwur beim K. 207. Meineid bestraft 190 149, Stammes im Schwur Kuß bundesstiftend 24 (arab.), 48 Huldigung 136. (isr.), bei Schwur Messias, f.. n 11. : 46'. . Prahlen mit — 193, — bei 204. 226. mihäs 152. minbar. Schwur auf den m. 144. 226 und beim m. 62. mltäi ii*, Falschschwur. s. korbån (p-\p, n:ip, DJip* c:ip) 1963. Kriegsruf des 103. Absetzung eines Herr- 147, dem m. 176. mispät (üpt^P) und frü 35. mömä, momä'ä, mömi, momätä schers auf lä abä laka 86. 116 la'ana 65. 83, s. la'amru 14, 'amr. s. 224. f. Moschee, Verfluchung in der Fluch. — 36. 2. 1. — 114, Schwur 144- al-mudd al-nabawl 215'. la'ima 85. lagw 197. 197 1 209', unbesonnene Äußerung muflis 214. . 211 — 13. 212, ist 218, die Erklärungen laliajätuka 14*. laut, Indizien f. TTO S5 mukallaj \Sy. 210. muksam im System kein Eid 212 lahä verfluchen 84 II. al-Muiaijibün 2S'. . 182 N. f. (Nt33?) — 136. 141. 1414.227. unbesonnen (schwören) 177'. nadara 170, nadr 119. 120, anempfohlen 215, gadabi 216 s. li'än 114. 2003. na/ala 13. Libation 51. 51*. Name Liebe, 12. f. 1 175. Leben, Schwur beim l'batle' davon Schwur bei der — f., n. wa-l- Gelübde. — Schwur beim Gottes, l-tabarruri n. l-lafcä£i 163. 1633 (Talmud), 206 (islam.). 226. Liebesschwüre gebrochen 1293. 226. näsajad (H 1 NIM) schwören Lieblingsschwüre 164. nasada beschwören 4 6 161 2 167. 1674. 168. 169 1 2. 3 1 . . . . Lösung des Schwures (XJkiAj, ,«—~fijl ; !j! nasähu 147. Naturerscheinungen, Schwur bei f-wjij!) 202. 2024, bei Juden Rückgabe des Wortes 174 isiitnä 204*, f., Frommen 7S, 227. durch al- 1693. Schwur des 172. Lossagungseid 158. näzlr 121, 223. 14. 37 1 barä'a. 2. 3. 4. Götter 155 . nti ili »sieben« 4 f. 14, n. tätu 2. «1/ Schwur- o. mamitu 106", 109. 172 3 nisba', Verhältnis zu . 199*. 207. 208. —71. — Nichtigkeitschwur (NIE' PJ/12E') 191. partikel 14. Mälilriten 1. Gelübde. msäb 215. s. M. madhür s. Netz, Fluch ein ttTsü 2. 70, mahalä — 163. 194. durch — eines anderen 169. 171, Allah löst den 170. 1 1 . 216». 6 Bann, Besessenheit 69 Eid 108 f., 209 f., stärker als die eine Gottheit 156. masséka (i"DEC) Bund 51. Opfer bei Bundesschließung bei Verfluchung 95, 148 f. 1S9, löst das den Eidbruch 191. Ordal 104. 1523. 27. 50 beim Schwur Wort 178, f. 223. 11 1 f. sühnt 241 Bedeutung des 0. Ort, bei gegenwartig zu machen 161, durch die Bundes- der Situation gefärbt 162. 163, bei Natur- schließung 27. 51, bei der Huldigung 59 bei der Verfluchung 94 f., Eidesabiegung 143 Sahida schwören 1S5 3 . 2J7. fi. P. pahad Jishäk Parfüm sak 97- (p'tfr*) Salz f. P. 164 1 verpönt , 207—09. und Salzbund 25 1053. 222. samata püi maöäsu, nafii, emédu, nadänu 53 f. R. einer r., Kauf saiåaru Säge des Sonnengottes 1464. Ursprung des Aus- salama 85. satara entfernt werden 84*. wy. sau- iNltt') Schlange, Schwur bei 165 1 Reinigungseid 1S1 f. (arab.), 1S6 (isr.), 187 — 137. bei der Vertreter 168. 226. der abstrakten 179, schwört nicht 1S5, R. im Eid 161. ist Schwur bei der — 208. Gott s. tionen 147 208'. f. Etymologie 4 — und f. älä 113 Segen ausgestrahlt 73 sa'ala 169. 173». 90, saba'a 5. sabaka vom unbesonnenen Schwur f. Lokalpräposi- Bedeutung des Stammes i. (S S). — 18, — Schwurstätte im Tor des Tempels 14O. s'bü'd, 72. 170. Ehre, Fluch. Schwurpartikeln 14 sdk, 131. 6, Fluch und Eid ioS, f., vertreibt den Fluch Euphemismus für Fluch 92, S. des Sterbenden 94. 133. fabara janmian 1S1 1 , jaminu l-sabri 192 1 . 202 1 . 222. Selbstverfluchung — — Eid 114 iS. 4. 5. 53. 6. siga 209. Si'iten 209 1 sabba S5. iirk, sadai (»iA*a, als Sieben, Bedeutung der Zahl sabala schwören 13. • 1 X»<), Schwur bei — 208, . 2io3. 2II 1 . 2I4 ; 2i6 ; . Polytheismus schlimmer als . 217 1 Säulen des Eides 205 Skeptizismus untergräbt den Eid 191 S. f. bruch 214. 199'. 205 20S. 209 1 . 212*. 216*. ff. f. Schwurformeln 161 — 161. 163. 1633, 65, ohne Gottesnamen mit Umschreibung des Gottes 161. 162, bezwecken den Gott Pedersen, Der Eid bei den Semiten. f., für Eid- 197. Spucken bringt Schmach 96 nach rechts zu 217. Sühne verdienstlich 214 . Lüge 20S. Sklavenfreilassung in Schwurformeln 125 208'. Säfi'iten verschworen Schwarz, Farbe der Schmach 100 Ruinen Fluchorte S 163=. 170'. rubb zur Bundesschließung 26. 222. saßh — Scheu vor dem Schwur 92. Schmähen Ritterhose, 191. Sprechen mit anderen ribäb 26. Wahrheit ein Slr'ät 37 1 . . (babyl.). nicht abziehen S. 93, ramä 85. Reim im Schwur Richter (.isr.), f. f. rakiba 199 2 . 228. Schwur 48 berit 35. drucks 2143. Religion, (arab.), 223. aarä kaufen und huldigen 22. (G^fH) und Lösung raiaba, f. 13. Sandale beim Fluch 96 ra/iamim . Salbung des Königs 62. Schwur beim 173. Fluchformeln S4 2 sälöm im Verhältnis zu b?rü 32 43. Promissorische Eide 188 Prophet, sa/iika in sakka'a schwören 13. 151. bei Bundesschließung 26. p l Sakänu erscheinungen 163. bei der f., Stammeseid 132 f.. s. s. Staub fluchtragend 98 f.. verboten 59. kasäma. f. (arab.), 100 (isr., assyr., abess.). 16 . 242 — Verwandtschaft, Schwur bei der Steinigung und Verfluchung 99*. ;j> Straucheln bez. den Fluch 90. 224. 204J. 220, Sühne des Eidbruchs 176. 169. — 214 2\y-. 178. 197. 200. sunna (I, T). Wahrheit — l-kasam 1 75 : s.Lösung desSchwures. Ibn Taimijja 172 £. 207 09. ta/tillalu , — 2. Ehe. s. 2 1 . tamitu 2. 135. 1 — 149 1 153. 227. . 3^*. eine Stärke 130 »mehr wahr* , bewährt 130. WaR, Schwur beim u-ama'a 132, — Stufen in der f., W. was sich ist, 144. 160. 2'. wäwu-l-rubba und nie Schwurpartikel 16. u-azza'a 133. '»5. Tauben des Heiligtums 162 1 iawassul 172 Weihezustand ta'-Jm al-jamin 14 Wein IJ3. und b'-rtt — Wesen Trauersitten, Fluchzeremonien 101 1 2S 165. . f. 120. 122. f. 14. Schwur beim Wiederholung des Schwures f. — Enthaltsamkeit von : wéréd abess. Stammeseid 94. 35. 36. Treue gegen den Schwur ;i — ein Kraftzustand 122 Weiß, Farbe der Ehre 100 t. Todesstunde, Bedeutung der törä (,rnin) Weg, Schwur beim . f. tazabbada l-jamina Allahs, 172. 133. — 206. 53. 1643. 164. 168. 227. f. iiöröt 134 2 . Wort, der Eid ein starkes u. — 116. 132 ff. 1 ? ; 75. Unbesonnener Schwur 197, Unglücksmänner 76 s. lagw. Za'am nicht Affekt f. Zakäru 'urda 135. ä. lika /a'ana 85. laläk 126, u. Waffen, Schwur bei 823. laglis 149- 168S. uläpu 1973. w. nd'abl T tarada davor 228. f. 1464. Hä ('"^NP) tamü der 168. 179. iunnnu ta' 217 — 136. 140. bei Warnung Schwören, Viel 15. Sündopfer zur Sühne des Eidbruchs 176. Beschwürung (jy^i) I97 usurtu 152. 156, 2 - zum Schwur Zauberkreis s. 81. 4. 152 f. (arab.), 156 Zauberkreis. (babyl.). Zedönä (i"Uni) v. 1 Vater und Mutter im Fluche S6. 88. 92 224, Schwur bei den Vätern 135 f., f. im 191. — für Verfluchung 95, für bestimmte Zeit, den Schwur 143*. 189. Zeltseil 22. Islam verpönt 204, Schwur beim Vater- Zemzemwasser land 227. Zeugen 1S43 <arab.) 1S4 (islam.), 1S7 (isr.), 1S9 (babyl.) schwören nicht (islam.) 185, Verbrennung der Verbrecher, der Leiche 7>3. 75. mit einer Ausnahme 1S5. 2003, Gott 223. Verpflichtungen binden nicht Allah 196. Vertrag zwischen Eannatum und den Be- wohnern von Gishu 108 26. f., zw. Asar- haddon und Ba'al von Tyrus 109, zw. Assurniräri und Mati'ilu 1 10, zw. Subbiluliuma und Mattiuaza 112, zw. Karthago und Mazedonien 225. beim Schwur — 160. 161. Zeugnis synon. mit Eid 114. 185'. zihär Enthalrungsschwur, im boten sein 199, Islam Aussprechen Sünde« I99 : Ursprung der Formel , Sühne für den Bruch des Zusage an Gott, Eid eine — ;. 161. ver- »große 199', 214'. ^BMMMHtaaHgSn^HHHn^HH Ifnivemtyof Toronto Library o c V -p •H CO æ c u. 0/ g^ « -H ££ m K> CARD c FROM ^ THIS 4 $-, DO NOT REMOVE THE "O g POCKET a, v K Acme Library Card Pocket 2? °^ s: o. O . j^BHM LOWE-MARTIN CO. umtted Å