Der Eid bei den Semiten, in seinem Verhältnis zu verwandten

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630
STUDIEN ZUR
GESCHICHTE UND KULTUR
DES ISLAMISCHEN ORIENTS
ZWANGLOSE BEIHEFTE
ZU DER ZEITSCHRIET „DER ISLAM"
HERAUSGEGEBEN
VON
C.H.BECKER
DRITTES HEFT
STRASSBURG
VERLAG VON KARL
1914
J.
TRÜBNER
DER
IN
EID BEI
DEN SEMITEN
SEINEM VERHÄLTNIS ZU VERWANDTEN ERSCHEINUNGEN
SOWIE
DIE
STELLUNG DES EIDES IM ISLAM
VON
Jot\äi.«\«YfcS
JOHS.
PEDERSEN
STRASSBURG
VERLAG VON KARL TRÜBNER
J.
1914
S
iO
PROFESSOR FRANTS BUHL
IN
DANKBARKEIT GEWIDMET
c_. //
VORWORT.
Buche liegt eine dänische Promotions- und Habilitations„Den semitiske Ed og beslägtede Begreber samt Edens
Islam"
(Kobenhavn 191 2) zugrunde. Ich habe das Material
Stilling
aufs neue geprüft und vielfach erweitert, so daß hier nicht nur eine
Übersetzung, sondern eine neue Bearbeitung des Buches vorliegt.
Das behandelte Thema ist bisher noch nicht Gegenstand einer be-
Diesem
schrift
i
sonderen Untersuchung gewesen, wird aber
das geistige Leben der Semiten behandelnden
durch
ist
allerlei
Material an den
in
den verschiedenen,
Werken
berührt.
Tag gebracht und der Weg
weitergehenden Untersuchung gebahnt worden.
Da-
zu einer
Eine erschöpfende
Darstellung der an den Eid der Semiten und seinen Gebrauch geist wohl in Anbetracht des
Umfanges der Quellen kaum möglich; aber es war mein Ziel, so weit
möglich, die wesentlichen und charakteristischen Züge zu sammeln.
Vor allem interessierte es mich, zu untersuchen, wie die-Semiten selbst
den Eid aufgefaßt haben, und welche Stellung er in ihrem geistigen
Leben eingenommen hat. Ich fand, daß ihm verschiedene Vorstellungen zugrunde liegen, und hielt es für geboten, eine verhältnismäßig
knüpften Eigentümlichkeiten zu geben,
eingehende Darlegung dieser Begriffe zu geben, in denen der Eid
wurzelt, und aus denen heraus er zu verstehen ist. Ich habe deshalb
versucht zu sehen, was die verschiedenen Tatsachen in ihrem eigenen
Zusammenhange bedeuten.
Um
nicht Erscheinungen
zusammenzu-
habe ich
beinahe gänzlich darauf verzichtet, Paralleler, aus anderen Völkern
anzuführen. Die Darstellung des Fluches verlangte eigentlich als Gegenstück eine Untersuchung des Segens und der positiven Grundbegriffe
der Semiten, die im Anschluß an die Ausführungen über den Bund
gegeben werden müßte, und zugleich die Darstellung des Wahrheitsstellen,
die lediglich eine äußerliche Ähnlichkeit aufweisen,
VORWORT
VIII
Kap. VIII naher begründen würde. Eine solche Untersuchung der Grundbegriffe hat Dr. Yiui. GRÖNBl 11 für die Germanen
vorgenommen, und seinen tiefgehenden Kenntnissen der primitiven
begriffes in
i
verdanke
Psychologie
ich
verschiedene Anregungen.
Ich
mußte
in
dieser Arbeil auf eine solche weitergehende Untersuchung verzichten,
aber
es
ist
meine Hoffnung, daß
ich
kommen
später dazu
werde.
Die dänische Ausgabe wurde wahrend einer mir von der Universität
zu
Beginn
Kopenhagen
bewilligten
Stipendienreise
die assyrisch-babylonische
und
die arabische Literatur
Professoren ZIMMERN und FISCHER in Leipzig.
HüRGRONJE
führt,
geschrieben.
der Arbeit erhielt ich verschiedene Ratschläge in
in
dessen
Leiden wurde ich
Werk meiner
Lehrsystem zugrunde gelegt
während eines Aufenthaltes
in
Zu
bezug auf
von den Herren
SNOUCK
Bägüri einge-
Bei Professor
die Lektüre des
im islamischen
GOLDZMER machte mich
Darstellung des Eides
ist.
in
Professor
Budapest auf einige im letzten Teile
Wenn es mir gelungen
des Buches benutzte Literatur aufmerksam.
ist,
durch die vorliegende deutsche Ausgabe mein Buch einem größeren
Leserkreis vorzulegen, so verdanke ich dies vor allem
Interesse Herrn Professor Becker' s, der keine
diese Veröffentlichung zu ermöglichen.
Hilfe recht not,
um
Mühe
dem warmen
gespart hat,
Beim Korrekturlesen
die mir unterlaufenden undeutschen
tat
um
mir
Wendungen
zu ändern und zu verbessern. Diese mühsame und wenig angenehme Arbeit haben die Herren Doktoren GRAEFE, Rh lER und MiELCK
inHamburg mitSorgfalt und bewunderungswerterGeduld vorgenommen.
Außerdem hat Professor BECKER eine Korrektur gelesen. Diesen wie
den anderen erwähnten Herren spreche ich meinen herzlichen Dank aus.
J.P.
INHALT.
Seite
i.
Sprachliche Übersicht
2.
Der Bund und der Bundeseid
21
Der iai'-Bund
Der Fluch
52
4.
5.
Die hypothetische Verfluchung
3.
i
64
103
6.
Der Eid
7.
Das Gelübde
119
8.
Selbstbehauptung und Verderben beim Schwur
128
9.
Zeremonien beim Ablegen des Eides
143
10.
Der Eid und
11.
Die Beschwörung eines anderen
155
166
12.
Lösung
13.
Die Anwendung des Eides
Fluch
als
10S
die Götter.
Schwurformeln
eines Schwurs
174
14. Verfall des Eides
15.
179
190
Die Stellung des Eides im Islam
Abkürzungen
194
221
Nachträge und Berichtigungen
222
Zitierte Bibelstellen
230
Zitierte Koranstellen
235
Sachregister
236
Pedersen,
Der Eid
bei
den Semiten.
Sprachliche Übersicht.
I.
Babylonisch
Die gewöhnliche Bezeichnung für den Eid im
Assyrischen
-
Wort als eine
mamitu.
Es wird sodann
maf'ül-Yorm zu amü »sprechen« zu betrachten *).
mit dem Wort tamil »schwören« verwandt. Barth meinte diese Form
mit seinem Lautgesetz von der Verwandlung des m zu n im Präfix
ma des Assyrischen unter dem Einfluß eines Labials nicht vereinigen
zu können (ZA II p. 116), eine Schwierigkeit, die Jensen 2 dadurch
zu lösen versuchte, daß er das Wort aus einer Reduplikationsform
iiuiinü, die sich zu amü verhielte wie babälu (bringen) zu abälu (bringen),
Indessen hat Meissner (Altbab.
herleitete (ZDMG XLIII p. 192.)
Privatrecht p. 120 f.) nachgewiesen, daß dem amü im Babylonischen
eine Wurzel awä zugrunde liegt, so daß mamitu ursprünglich die Form
Es
ist
liegt
nahe,
dieses
)
mawitu gehabt
denn
gelöst,
m
Allerdings wird die Schwierigkeit dadurch nicht
hätte.
Derselbe
Verbum mit
sich
nach dem Präfix
ma
zu
Aramäischen
j:
NC
»schwören« entspricht
1
NC »schwören« (Sachaus Ausg.
1
11
D
;
(vgl.
Dalmans Wör-
Beide Formen kehren in den Elephantinepapyri
terbuch).
8.
w
Stamm kommt im
So haben wir im Targum für Eid das Wort MlOiö,
welcher Form
TT
vor.
das
wie ein
es fragt sich doch,
entwickeln konnte.
24;
F
5. 8, in inf.
NOiC^
nr. 33,
B
6)
2; 58, 9;
sowie
und NDio (Sayce-Cowley
D
."1010
wieder:
Sayce-Cowley B
»Eid« (Sachau
nr. 49,
4.
1
nNOiO (B 6; F 4. 6. 9).
Im Syrischen hat man für »schwören« das Verbum imä (mit oder ohne
Alaf am Anfang) oder Tmi, dazu das Substantiv maumätä; dies Wort
bedeutet außer Eid auch »deprecatio« (siehe PayneSmith's Thesaurus),
das Verbum bedeutet im Af'el nicht nur »schwören lassen«, sonvgl. 33, 1)
dern auch »exorcisavit«, wie
Dem
bedeutet.
cista«
Talmudisch
')
Vgl.
Grammalik
Surpu
1.
-
maum e jänä
Assyrischen
Aramäische,
BA
24) wie
sowohl »qui adjurat« als»exor-
entspricht
wo j'mä und
Haupt
in
Aufl.
65, 31 a, aber nicht in der 2. Aufl.
§
I p. 7; 15
Anm.
11
;
genau
ziemlich
Delitzsch in seiner assyrischen
und dem Wörterbuch. Zimmern:
173; 17S.
p. 63.
:
)
und nach ihm Jäger
Pedersen, Der
in
BA
I
Eid bei den Semiten.
das
j'ml sowohl »sprechen«
479.
1
—
wie
II
—
(Levy: .\enhebraischcs und Cha lettisches
und das Substantiv mffmi und momätä den
bedeutet
»schwören«
Wörterbuch
2
244),
I
bezeichnet (ebenda III 50)
Eigentümlich
ist es,
').
daß das assyrische Wort
Form mamit vorkommt, was
abgekürzten
in
sich vielleicht daraus erklären
daß dieser Begriff, wie wir später zu sehen Gelegenheit haben
wird 3
werden, einigermaßen wie ein persönliches Wesen b<
Mamüu bezeichnet nicht nur, was wir unter Eid verstehen; es
kommt ebenso häufig in der Bedeutung Besessenheit oder Fluch vor,
läßt,
—
und
Ge-
dies ist wichtig für unser Verständnis des assyrischen Eides.
legentlich wird es von der mit
gebraucht
dem Eid eingegangenen
Verpflichtung
Eine genauere Untersuchung über den Inhalt
3).
dieses
vorgenommen werden.
Begriffes wird später
Vom selben Stamm wie mamüu ist tamitu, das außer »Eid« einerseits
den Orakelspruch der Gottheit, andererseits die Anfrage nach einem
(Zimmern:
solchen bezeichnet
Beiträge p. 88; 190, 3 u.
kommt
Mit mamitu parallel
onym. Auch das wird
in der
heit« verwendet
KB
vor,
oft nisii
a.).
scheinbar damit syn-
Bedeutung »Bann«, »Fluch«, »BesessenIV p. 146, 66; Tallquist: Maqlu V 72;
Zimmern: Surpu passim). Aber in seinem Ursprung ist es von mamitu
Es ist verwandt mit dem hebräischen NLVJ
ganz verschieden.
(siehe Gesenius-Buhl s. v.) und bedeutet »Handerhebung« 4), hat
Neben
mithin einen ähnlichen Ursprung wie das arabische jamtn.
In der Zusammensetzung nis katu
nfsu kommt die Form nii ili vor.
Es
')
ist
(z.B.
deshalb
kaum
richtig,
wenn Mercer: The
oath in Babylonian
and
Assyriern
(Münchener Dissertation 1911) p. 26 mamitu von amü »sprechen« trennen will.
Er denominiert es aus einem jama', das in tamü vorliegen soll, aber sonst nicht im Ass.
vorkommt. Doch sind alle diese Wurzeln kaum zu trennen. Wir haben mithin: Ass. 'amü
Lilerahtre
mit der alten Form 'awä,
dem
in
den aram. Dialekten
bab. 'awä entsprechend
von anlautendem Hamza,
a>
wissenschaft, 1910, p. 202
ff.).
Aram.) oder Gestus
hervorgegangen.
(so
(arab.).
SD
1
und (nach Ungnad,
ZA XVII
356)
Dazu im Arabischen La». Es hegt also hier einWechsel
vor (vgl. Nöldeke: Neue Beiträge zur sem. SprachDie Wurzel bezeichnet die Äußerung, durch Wort (Ass.-
fO!"!.
und
;,
Aus der
ersten
Bedeutung
ist
die
Bedeutung »Eid« (das Gesagte)
Mit der letzteren wird das Wort für die rechte
Hand zusammenhängen
schon Hoffmann), und daraus hat sich dann auch (im Arabischen) die Bedeutung
»Eid« entwickelt.
So Haupt
=)
3)
in
BA
I p.
7S.
in Knudtzons Ausg. (= Winckler 154); ferner beKnudtzon 67, 13 (= Winckler 121) und 149, 60 (= Winckler 150) den
Knudtzon übersetzt es an diesen Stellen mit »Schwurbund«. Vgl. Mercer:
So Amarnabrief 14S, 37
zeichnet es
Bund.
The oath
4)
p. 22. 26.
Vgl. sein
Ideogramm
ZI.
Dagegen
will
Delitzsch
eine abstrakte
»Wesen, Existenz, Persönlichkeit« zugrunde legen; siehe sein Handwörterb.
s.
Bedeutung
v.
bedeutet es »Gebet«
1
von einem Gestus,
Dieses Substantiv hat somit seinen Ursprung
).
während mamitu den Gedanken auf das beim
Schwur ausgesprochene Wort lenkt.
Zu der Wortgruppe, welche man mit »Eid«
Schrader, der zuerst auf diesen
auch
übersetzt, gehört
aufmerksam gemacht
hat, übersetzt es mit »Erklärung«, »Kontrakt«, »Eid« und will es
aus der Wurzel icdj herleiten ; ).
E. und V. Revillotjt wollen es
mit »attestation« wiedergeben und zu dem hebräischen ed »Zeuge«
von der Wurzel 'wd 3) stellen. Jensen schlägt vor, es mit ja ad zu
adü.
Begriff
f
1
vergleichen
4).
Sicher
Aber doch
setzen.
nicht unberechtigt, adü mit Eid zu über-
ist es
Wort von mamitu
das
ist
bezeichnet den Eid nicht als etwas mit
als
eine
Handlung,
rituelle
Sehr
pflichtung.
wird
oft
sehr verschieden.
Es
dem Fluch Verwandtes
oder
sondern
nach
man
daher
es
seinem
am
Inhalt
Ver-
als
mit
besten
»Ver-
»Anordnung« wiedergeben können.
So, wenn ge=
rabftti
die im Eide bei den großen
Göttern gegebenen »Anordnungen«, »Verpflichtungen« {KB II p. 262,
pflichtung« oder
sprochen wird von ade mamit iläni
96; vgl. ade niJ iläni
c.
1.
Man
154, 21).
wird es hier mit »Eid« nicht
Ebenfalls heißt ade sakänu
übersetzen können.
ordnungen, Verpflichtungen zustande bringen«
5),
{KB
II
»An-
166, 9)
während man kaum
daß sein Bruder in
mamit sakänu sagen könnte. Assurbanipal sagt,
Babylon la issuru adi-ia »meine Verordnungen nicht hielt« 6 ). Wenn
die neubabylonischen Kontrakte mit ki adl {-ia) zu beginnen pflegen,
kann man wohl adi als »Eid« übersetzen, aber immer nur mit der
Nebenbedeutung der Verpflichtung. Ein Eid, der etwas Geschehenes
bestätigt, wird sicher nie mit adü bezeichnet. Das assyrische adü steht
somit in seiner Bedeutung dem arabischen 'ahd sehr nahe; und es ist
daher sehr wahrscheinlich, daß es auch etymologisch dasselbe Wort
')
Vgl.
das hebräische
ähnlich verhält es sich mit
s
Record
)
Er
I p.
dem
vergleicht hebr.
147;
KAT
1
p.
~l ^?'^
arab.
min
>
n
!j«_i
und
den
Bedeutungen »schwören« und »beten«;
_li~j.
arab.
^J»;
siehe
The Babylonian and Oriental
548; vgl. Delitzsch: Handwörterb. p.
232b aus ^vdj
»fest-
legen«.
3)
Formel
165
The Bab. and
ki adi
4)
KB
5)
Vgl.
Anm.),
Orient. Record II p. 22
Bei (Enlil),
Nabu
f.;
vgl. I p.
101
ff.,
mit Verweis auf die
usw. in Kontrakten.
163 Anm.; siehe ferner KB VI p. 346.
Jensen »Anordnungen« und »Versprechungen« (KB II 155, 21;
»Abmachungen« (1. c. 167, 9), »Eide (Versprechungen)« (1. c.
II p.
163, 118;
211,
2I9> 4l0«) Col. III
97; VII S;. 93
=
KB
II p.
1S4L; 214
f.;
Col. I 11S
= KB
1*
II 162
f.
18;
—
ist
J
Der Vergleich mit dem hebr.
).
keit behalten
3
würde dann auch
'ed
seine Gültig-
).
assyrischen
Die
—
4
Verben für »schwören« gehen etymologisch
von der Bedeutung »sprechen« aus 3).
tamü ist wahrscheinlich aus einer t-Form von amü »sprechen« abebenso wie z. B. das arabische takä aus der Form ittakä, von
geleitet
ist somit verwandt mit mamltu 1
der Wurzel wafcä, gebildet ist
und entspricht diesem völlig in seiner Bedeutung; wie dies wird es
in den Beschwörungstexten für »beschwören« verwendet, und tamü
kommt öfters in der Bedeutung »besessen« vor 5).
zakärn, die bekannte semitische Wurzel für »erwähnen«, »erinnern«, »nennen« wird in der Bedeutung »schwören« gebraucht, z. B.
—
—
,
III 14. 17. 41. 44 6 ).
Die gewöhnlichste hebräische Bezeichnung für »Eid«
Surpu
ist
D^CB',
Verbum J73IW entspricht. Wie es nahe liegt, pflegt man
dieses Wort mit JOtP »sieben« in Verbindung zu setzen.
Doch ist
Zur näheren Begründung verweist man
die Sache nicht ganz sicher.
gewöhnlich auf Gen. 21, 28, wo Abraham und Abimelek bei den Zere-
dem
das
monien, die ihre Bundesschließung erhärten
Das hat aber
sollen,
Lämmer
sieben
Wortes für den Eid
Die erwähnte Erzählung ist aus zwei
nicht allzu große Bedeutung.
Berichten zusammengeflochten.
In dem einen wird Abraham dazu
aufgefordert, zu schwören, daß er in einem freundschaftlichen VerhältSie schließen
nis zu Abimelek verbleiben wolle, worauf er auch eingeht.
einen Bund und schwören sich gegenseitig Eide, weshalb der Ort
In dem andern Bericht
Be'erseba*, »Schwurbrunnen«, genannt wird.
schließen Abraham und Abimelek einen Bund mit Benutzung von
sieben Lämmern, indem Abraham dadurch bestätigt, daß einige
Brunnen, welche die Leute Abimeleks sich angeeignet haben, ihm angegebrauchen.
für die Etymologie des
J
= 'ahd ist, braucht dies
) Delitzsch: Hieb. 24 a führt ein adü »Zeit« an; wenn adü
adü nicht vom anderen getrennt zu werden, da beide Bedeutungen in dem arabischen Begriff
'ahd aufgehen.
2
'i~d mit dem Arab. 'ahd zusammenhört; siehe
) vorausgesetzt nämlich, daß Hebr.
Barth: Wurzeluntersuchungen p. 34. Schorr (WZKM XXIV 440) führt vermutungsweise noch eine Bezeichnung für den Eid an, nämlich fcipat sumim.
3)
Eine analoge Bedeutungsentwicklung liegt in pTSakänu vor;
erhält aber
p.
218
f.;
t)
dann
220
die
Bedeutung
»sich verschwören«, AsSurbanipal
es
bedeutet »sprechen«,
VIII
49. 69
= KB
II
f.
Zimmern:
Beiträge führt
im Glossar
p.
63 wohl mamltu, aber nicht tamü unter
der Wurzel fflON auf.
5)
=
Surpu
II 100
ff.;
III 115. 116. 117
ff.;
VIII
50.
im Arabischen wie juSakkiruhu lläha ( f a b. II 8, 1 H i s. 559, 6)
)
naSadahu lläha (Tab. II 12, 5. 9) = a£sama 'alä (600, 5 f.) = hallafa (600, 14).
6
Vgl. Ausdrücke
;
Obschon
gehören.
es
unserm Bericht nicht ausdrücklich ausgeLämmer hier sicher den Namen Bé'ér»Siebenbrunnen«) 2 ). Es liegen somit hier zwei
in
sprochen wird, sollen die sieben
seba' motivieren
(als
Erklärungen des Namens Be'ersebcf vor, die eine mit ii c »Eidschwur«,
c
die andere mit Sb »sieben«, aber eine Verbindung zwischen »sieben«
und »Schwur« wird in den Berichten nicht hergestellt. Man könnte
nun meinen, daß die Bezeichnung vom Gebrauch der sieben Opfertiere
bei den Schwurzeremonien herstamme.
Aber wir haben nur dies eine
Daß man
Beispiel für einen derartigen Gebrauch.
später eine Ver-
bindung zwischen den beiden Bezeichnungen hergestellt hat 2 ), ist
eine Sache für sich, es handelt sich hier um den ursprünglichen Gebrauch, und im AT. selbst finden wir kaum eine Erklärung für eine
Verwandtschaft zwischen »schwören« und »sieben«.
Man
hat auf die Rolle verwiesen, welche die 7-Zahl beim Fluch
und Schwur unter anderen semitischen Völkern
kommt
schen Welt
In der assyri-
spielt.
Schwur- und
»die Siebengottheit« üi sibitti oft in
Beschwörungsformularen
Hehn (Siebenzahl und
zum Verständnis des
als das letzte Glied in der Götterreihe vor.
Sabbat
p. 85)
man
meint, daß
den Schlüssel
»Sieben« be-
hier
hebräischen niiba < finden könne.
deutet nach seiner Darstellung das Abgeschlossene, die Gesamtheit;
komme
und zusammenfassende
dann bedeuten: die sieben,
d. h. das Universum, alle Mächte des Himmels und der Erde zu Zeugen
Andere verweisen auf die Araber und führen die Mitteilung
rufen.
Herodot
an, daß man bei Bundesschließungen sein Blut auf
von
deshalb
die Siebengottheit als das letzte
Glied in der Götterreihe vor; niiba
1
soll
—
Wellhausen
sieben Steine strich.
hat vorgeschlagen, die Erklärung
Schwur siebenmal wiederholt worden sei 3).
Mehr Gewicht muß man sicher darauf legen, daß saba'a im arabischen
»fluchen» bedeutet, und dieser Sinn hat sich nicht aus der Bedeutung
»sieben« entwickelt, sondern aus der Bedeutung »beißen wie ein Raubtier«,
ein Bedeutungsübergang, der sich bei ähnlichen Ausdrücken
darin zu suchen, daß der
auch sonst findet
")
Vgl.
2
Gen.
)
4).
Nöldeke: Sieben Brunnen
1
5
werden
" heraus:
3 große Opfertiere
eins gerechnet
— im
buch
s.
v.
3)
ARW
7.
zum Eid
in je
I
VII
b n
p.
E
341. 344.
s r
a kriegt auch hier die Zahl
zwei Stücke zerteilt, die beiden Tauben werden als
Dies zeigt, welche
Bedeutung
beilegen konnten (siehe
die jüdischen Gelehrten
Levy: Neuhebr.
u. Chald.
Wörter-
V2Vr).
Eine Frau
Semitic Magic p. 217
Wellhausen.
bei
werden
ganzen
der 7-Zahl im Verhältnis
in
Opfertiere gebraucht.
5
soll bei
Anm.
1
der Ka'ba sieben Eide schwören (Ag.
I
156).
Thompson:
denkt auf Grund einer babylonischen Parallele an dasselbe wie
Übrigens findet sich das dreimalige Wiederholen des Schwures häufiger
den Arabern.
4)
Siehe Goldziher: Abh. I p. 101, vgl. Lisdn al-'Arab
X
p.
12 untere Hälfte.
—
—
6
Wort
"och ist es unmöglich, das hcbr.
I
Zusammenhang
ganz sicheren
in einen
da das Alte Testament selbst uns
hineinzubringen,
Das muß vor allem Hehn gegenüber hervorgehoben werden. Mögen seine Auseinandersetzungen für das Babylonisch-Assyrische noch so richtig sein, im alten Israel haben wir für
Das Richtigste wird daher
derartige Spekulationen keinen Anhalt.
zunächst sein, die Frage, ob zwischen den beiden Wurzeln »sieben«
und »schwören« eine Verbindung bestehe, offen zu lassen. Denn auch
keine Hilfe dafür bietet.
Form
die
besieben lassen«
»sich
sehr auffallend, wenngleich
ist
ein
Denominativum im Nif'al nicht ganz ohne Analogie ist x ).
Der Begriff des i'bü'ä ist nicht so weit wie der des assyrischen
mamitu, aber doch umfassender
des Eidschwurs. Jes. 65, 15 liegt
Num.
sten, ebenso
griff
5,
21
;
modern-europäische Begriff
als der
Bedeutung »Fluch«
es der
am
an der letzteren Stelle nähert es sich
näch-
dem Be-
»Besessenheit«.
Eben
Bedeutung hat das Wort rDN, das
diese
Substantiv benutzt wird und bisweilen mit
Am
als
Verbum und
»Eidschwur« zu über-
die Bedeutung »Fluch«, Lev.$, I;
kann
man darüber im Zweifel sein,
Jdc.
ob es mit »Fluch« oder »Schwur« zu übersetzen ist. Es wechselt
BisI. Sam. 14, 24. 28 mit V^wn; ebenfalls Gen. 24, 41, vgl. V. I.
setzen
ist.
gewöhnlichsten
An mehreren
17, 2.
weilen wird es verwendet,
ist
Stellen
wo
es sich
um
26, 28; Deut. 29, 11. 13. 18. 19 u. a.
Bund
einen
handelt, so Gen.
Aber der Begriff des Fluches
bzw. der Besessenheit ist nie verlassen, selbst wo wir es anders übersetzen, und einen Unterschied im Gebrauch des Wortes bei den einzelnen Quellen nachzuweisen
Der
arabische
sie
Verbindung mit
vermeiden
Anm.
es
Man
1.
ist
Wie
unmöglich.
ist hier wie auch sonst
Bezeichnung für den Eidschwur
und Nöldeke
(Reste p. 24S)
hebräischen Ausdruck.
in
),
Sprachgebrauch
Die gewöhnlichste
reichsten.
Wellhausen
2
(ZDMG LXI
auf hebräischem
p.
am
ist
dem
Wort
231) vergleichen dies mit
Boden hat man auch
hier später das
Das Wort bedeutet noch bei den Beduinen »fluchen«, und
erwähnen; voI.Wetzstein inZD.l/GXXII p.177,
Mitteilung von Musil: Kiisejr 'Amra p. 49: daß man bisweilen
7 gesetzt.
am
liebsten, die Zahl 7 zu
darf auf die
bei der Eidesleistung einen Kreis mit 7 Strichen der
nach zeichnet, nicht zu
viel
Gewicht legen.
Länge nach und
Es handelt
sich hier
um
7
Strichen der Breite
einen Zauberkreis, der
mit dem alten hebräischen Eid nichts zu tun hat; dazu kommt, daß bei diesem andere
Zahlen eine eben so große Rolle wie die Siebenzahl spielen (siehe Doutté: Magie
du Nord, Alger
gion dans t Ajrique
')
—
mit
Doch
ist
keins von den
Die Hif'il-Form
V 1 ?^'!!
et Reli-
1909, p. 1795.).
Gesen.-Kautzsch
§
51
»beeidigen«, »beschwören«
g erwähnten Beispielen sicher.
in der Mischna das Objekt
kann
?J? einführen.
*)
werden
Dillmann: Komm.
(in cap. IV).
III 626.
Der
Begriff wird später eingehender untersucht
Unter den verschiedenen Erklärungen dieses Wortes, welche
jamin.
die arabischen Philologen darbieten,
müssen wir an derjenigen
fest-
Bezeichnung für »die rechte Hand« ) auffaßt, welche
beim Schwur gebräuchlichen Gestus die Bedeutung »Eid«,
»Schwur« erhält 2 ). Die abgeleitete Verbalform aimana »schwören«
1
halten, die es als
,en des
ist
kommt
nicht sehr gewöhnlich,
vom
aber vor.
Betrachtung des Stammes
Bei der
Substantiv
hilf aus,
wenn
bedeutet ein Bündnis von
hl]
am
gehen wir
3)
besten
wir den Begriff verstehen wollen.
Stämmen
Hilf
Es umfaßt
oder Stammesteilen.
sowohl die mehr allgemeine Bedeutung »Bündnis«, »Bund«, wie die ganz
konkrete »die Teilnehmer
am
Bunde«, zugleich bedeutet
eigentlich die gegenseitige feierliche
es auch »Eid«,
Zusage beim Eingehen des Bundes.
Dazu gehört das Wort hallf, ein Mitglied eines derartigen Bundes 4),
und die Verbalform ta/iälafa, einen derartigen Bund miteinander eingehen. Daß man dem Verbum halafa nicht eine Bedeutung »schwören«
zugrunde legen darf, sondern diese aus dem Begriff des Bundes herleiten muß 5), wird im nächsten Abschnitt näher begründet werden.
Neben hilf kommen auch die Formen halfa und hilfa als Bezeichnungen des Eides vor.
I b n Sida zählt einige Wortstämme als synonym mit hilf
6
auf
Unter diesen sind zwei besonders gewöhnlich, nämlich 'akd
).
*)
Daß
die rechte
Hand gebraucht
wird, liegt in deren Vorzug vor der linken.
man mit dem
den Vorschriften der Adabbücher geht hervor, daß
ginnen
soll,
wenn etwa» Normales oder etwas vom
unwürdig Betrachtetes vorgenommen wird
magmü'
al-rasä'il
von
Sabri,
religiösen Gesichtspunkt aus nicht als
(Gazäll
Kairo 132S,
p.
Aus
rechten Körperteil be-
73;
:
al-adab
Ab
'
d a
1-dTn in der
ft
1 -
Kä
d
i
r
a
1
-
Sammlung
G
i 1
1
:
al-
gunja U-fäHbt (arie al-Aakk 'azza wa-galla, Mekka 1314, p. 17 f. Siehe weiter in Kap. III.
=) In einem Scholion zu H a r I r I
Mokante 10 (Beirut 1903 p. 97, Note 16) heißt
es, jamin heiße »Schwur«, weil der Mann, wenn er einem anderen schwört, ihm mit der
:
Rechten den Handschlag gibt; wir können aber ebensogut an die Zeremonie denken,
daß der Schwörende mit der rechten Hand das Heilige berührt oder die Hand danach
ausstreckt.
X
Ibn Sida:
3)
Lisän
1)
Aalt/ erhält eine abgeleitete
p. 399.
uf Mufrassaf
XIII
Bedeutung, indem
es
109,
Büläq 1319.
ebenso wie abü, afjü usw.
man sagt Aaltfu l-güd (Ibn Sida
l-Ailm ( L a q a n
Djaouhara ed. Luciani p.
Besitzer einer Eigenschaft verwendet wird;
Vom
Propheten wird gesagt,
Das Wundertier el-Zäg
Aajaii'än II p. 3).
5)
uläpu
sagt, es sei Aalt/
:
al-bamr wa l-Aahwa
I p.
9
(
D
a
m
r I:
i
vom
c).
36).
kitäb Aajät al-
Anm.
das assyrische uläpu »Genossenschaft« mit
nur unter der Voraussetzung, daß das hebr.
hilf in
'j'PN nicht
Verbindung setzen;
wurzelverwandt mit
ist.
6
)
mit
i
Siehe ferner Goldziber: Stud.
Man kann
dies jedoch
er sei haliju
1.
Unter diese hat er
hilf gleichgestellt
j!, plur.
His. 920
O^H, Sur. 9,8.
10, nicht
Mujasfal
Broch
infra;
ed.
mit aufgenommen.
167, 4.
Es wird
Von 'ahd wissen wir, daß seine Grundbedeutung »binden«
Es bedeutet sodann »eine Verpflichtung auf sich nehmen«. 'akada
li-ragulin bedeutet »einem Mann gegenüber sich verpflichten«, und
dasselbe bedeutet 'äkada mit Akk. oder li; diese beiden Formen werden
B u h. kitäb kajäla nr. 4 von der Aufnahme eines Mannes ins Schutzund
'ahd.
ist.
—
Wenn die arabischen Philologen 'ahd als
Synonym von Äz7/ erwähnen, so ist dies nicht ohne weiteres richtig; denn
'ahd ist viel umfassender als hilf. Während hilf einen Bund bedeutet
gebraucht.
verhältnis
von Stämmen,
Geburt zusammengehören, bezeichnet
die nicht durch
Verhältnis zwischen Zusammengehörigen mit allen aus diesem Verhältnis entspringenden Rechten und Pflichten. Es umfaßt mit
hin sowohl das Verhältnis zwischen Verwandten (z. B. V a q. 68)
'ahd allgemein
das
-
'),
wie dasjenige zwischen Verbündeten
(Buh.
c); eben weil 'ahd der
1.
umfassende Ausdruck für das Pflichtverhältnis ist, wird es auch vom
Verhältnis zu Gott verwendet, während die Verwendung von hilf hier
ganz ausgeschlossen wäre. Sur. 2, 25. 94; 9, 7. 12; 19, 81. 90, und in
verbaler Fassung 8, 58; 9, I. 4. 7; 20, 114; 33, 15. 23; 43, 48 = 7, 131.
An
diesen Stellen liegt das Hauptgewicht auf
dem
Verhältnis, aber der
Begriff hat jedesmal seinen ganzen Inhalt, der Begriff der Pflichten
und Rechte
ist es je
An anderen
mit einbezogen.
ist
die andere Seite
mehr
nachdem mit »Recht« oder
Koran
»Pflicht« wiederzugeben;
Subjekt, mit »Forderung« oder »Zusage«.
kommt
Stellen des
tritt
Sind dann die Menschen Subjekt, so
hervor.
Vom
ist
Allah
des Menschen
Recht
naturgemäß im Koran nicht häufig vor; jedoch 2, 39 vom
Israeliten Allah gegenüber; in ironischer Fassung 2, 74.
Dagegen wird es oft von der Pflicht des Menschen gebraucht: 2, 38. 172;
3, 70. 71; 6, 153; 9, 112; 13, 20. 25; 17, 36; 23, 8; von der Forderung
Gottes 2, 38; 16, 93. 97, und von seiner Zusage oder Verheißung 2, 74.
es
Recht der
Eben
118.
dieselbe
Anwendung
findet das Wort,
wo
es sich
um
ein
Verhältnis zwischen Menschen handelt. Es bedeutet die Forderung von
Seiten der
8),
Verbündeten Sur.
9, 4,
das Anrecht (Xöldeke: Delectus 12.7.
ebenso wie die Verpflichtung, verpflichtende Zusagen, Ag.
an keiner von diesen Stellen
Wenn wir
loren.
hinter dieser
das
ist
Wort mit
der Gesamtbegriff aus den
»Pflicht« übersetzen, so liegt
daraus hervor, daß
')
Aber
Bedeutung zugleich der Gedanke an das gegenseitige Ver-
hältnis der Parteien, -welches die Pflicht begründet.
findet, eine
I 7.
Augen verdoch immer
man immer
parallel mit 'ahd das
Dies geht
Verbum
Form, die eben das Gegenseitige ausdrückt; so Sur.
Vgl. auch
Wellhausen:
Skizzen und Vorarbeiten IV 83.
u. a.
'ähada
2,
172;
93; 33, 15- Überhaupt handelt es sich dabei nicht
Bedeutungen desselben Wortes, sondern lediglich
darum, daß der Gesamtbegriff in verschiedenen Richtungen verwendet
wird, so daß bald die eine, bald die andere Seite des Begriffs besonder.hervortritt.
ahd wird in derselben Zeile verwendet, um bald Recht,
bald Pflicht, bald das den beiden zugrunde liegende Verhältnis auszudrücken, z. B. Sur. 2, 38. 74. Begriffe wie Pflicht und Recht sind für
uns einseitig, weil wir vom Individuum ausgehen. Der Semite geht
von der Gesamtheit aus. »Pflicht« ist für ihn nur ein Teil eines größeren
Begriffes, der auch »Recht« in sich begreift; und dieser größere Begriff
ist das ganze Verhältnis zwischen den Zusammengehörigen.
Alle Bedeutungen, die sich irgendwie aus einer der verschiedenen
Nuancen des Begriffs herleiten lassen, werden mit dem Namen des
Begriffs bezeichnet.
Aus der Bedeutung des Verhältnisses der Zusammengehörigen geht die Bedeutung: rein äußerlich »mit jemandem
in Verbindung kommen« hervor.
So H 5. 1020, 16. 18, w-o es parallel
mit massa »berühren« steht: al-Muglra b. Su'ba behauptete, der letzte
l
in bezug auf ahd mit dem Propheten zu sein, indem er seine Leiche
noch im Grabe berührt habe. Wir können es hier am besten wiedergeben durch: »etwas mit ihm zu tun haben«. So auch 'A n t a r a 21,
Ibn Sa'd II 2 p. 23, 26; 35, 24; 77, 14. 25 u. m. So kann
8. 63.
es von dem Begegnen mit jemandem verwendet werden.
»Mein l ahd
mit Sa'd war zwischen dichten Bäumen, und seitdem habe ich kein
'ahd mit Sa'd gehabt«, heißt es rjam. 239, 9 v. u., vgl. Ag. XII
145, 15, und so wird es von dem Kommen, der Anwesenheit einer Zeitperiode Ijlam. 543, Vers 3 gebraucht. Damit in Verbindung verstehen
wir die Bedeutung »Zeitalter« (z. B. I b n S a c d IL. 72, 10; 100, 15. 17),
als das, womit man zu tun hat; es bedeutet nämlich immer nur Zeit
Diese
im relativen Sinne als Zeitalter einer bestimmten Person *).
Bedeutungen gehen aus der Grundbedeutung des »Verhältnisses« hervor.
Aber auch die anderen Nuancen des Begriffs können spezialisiert
und doch immer mit dem Worte l ahd bezeichnet werden. In Verbindung mit der Bedeutung »Recht« steht die Bedeutung »Herr8, 58; 9- !• 4- 71 I(>,
um
verschiedene
€
i
—
schaft«,
z.
863, 12); es
kübi
')
immer
in
ed.
B. 'afid 'alä makkata »Herrschaft über
wird parallel mit
Houtsma
II 502, 5.
oder Sache; so auch
X
a
r.
Mekka« (Tab.
III
»das Chalifat«, gebraucht (J a '2
9; 503, 2; 508; vgl. T a b. II 175, 16) );
al-fyiläja,
3, 1:
JsjI
-Xic
,-w«
»aus uralter Zeit«.
Es muß
Annexion stehen.
o
:
)
«X;t<1
J«
Thronfolger, eine Bedeutung, die sich versteinert hat
Türkische übergangen
ist.
und
z.
B. ins
—
10
—
inderen Stellen wird es von den damit verbundenen Einkünften
verwendet.
(
Ja'kübi
das synonyme 'akd).
Zusammenhang
Bedeutung »Befehl«,
steht die
I
In
507; hier allerdings nicht 'ahd, sondern
II
[errschers an den
1
des Propheten verwendet
mit der Bedeutung »Forderung«
Tab.
vom
1884
I
Es wird von den
).
Ibn Sa'd
(
II
p.
2
Tagesbefehl des
letzten Verfügung
24, 27; 44. 22; 49,
13;
a.) 2 ).
m.
11 u.
51, 5; 56, 24; 57,
1
teerführer
B.
z.
Wir haben in diesem ganzen Inhalt des Begriffes 'ahd noch keine
Bedeutung gefunden, die wir mit »Eid« oder »Schwur« wiedergeben würden. Und doch haben die arabischen Philologen nicht Un-
wenn
recht,
Wort
das
sie
diesem Zusammenhang erwähnen.
in
I
»er
Begriff des Eides schließt sich
an die im Worte liegende Bedeutung
Verpflichtung
Die Aufnahme einer unverbrüchlichen
der
Verpflichtung
dasselbe wie ein Eid.
ist
kann
sich auferlegt,
ohne
schließen
an.
sich
man
Diese Verpflichtung, die
der umfassenden Bedeutung von 'ahd an-
Beschränkung
irgendeine
(so
Goldziher: Abh.
II
m. des arab. Textes; wohl Tab. III 69, 4). Aber der Natur
des Wortes gemäß kann auch die Aufnahme von bestimmten, beschränkten Verpflichtungen ausgedrückt werden.
So sagt Ibn Häzim zu
p.
28
i.
'Amir: Gib mir
'Abdallah
b.
wenn der
jetzige
schriftlich ein 'ahd, d. h. die Zusage,
daß
Gouverneur über Huräsän vor den Feinden flieht, ich
Damit übersein Nachfolger werde (Tab. II 65, 18, vgl. III 183, 18).
einstimmend bedeutet das Verbum ista'hada »um eine Zusage bitten«
{Ag. VII 107). Mit anderen Worten, der Stamm 'ahd kann Eid be-
unverbrüchliche Zusage
deuten, insofern er eine
So
B.
z.
H
i
§.
Wir geben
435, 3:
bedeutet.
unverbrüchlichen Zusagen
dir unsere
und unsere unverbrüchlichen Erklärungen in bezug auf Folgsamkeit
und Gehorsam 3). Diese Nebenbedeutung der Unverbrüchlichkeit wird
besonders ausgedrückt, wenn es nicht bloß 'ahd, sondern 'ahdu llähi
»eine Gotteszusage« heißt.
Dies ist der stärkste Ausdruck für die
Absolutheit, denn daß eine Verpflichtung, eine Zusage Allah gehört,
daß
heißt,
J
)
Dem
8; III 19S, 5;
das
Verbum
sie
über
entspricht das
Sur.
folgt
2,
menschlichen Beschränkungen erhaben
alle
119;
Verbum
3,
Jcc,
-J!
Ibn Sa'd
179; 36, 60;
der Herrschaft verwendet; dafür
14,
)
II129, 14; 35,
auch den anderen Nuancen von iXgc. Sur.
20, 114
Tab. wird es
^i .Xäc Jab. II 16S, 11.
Recht- und Pfiichtverhältnis eintreten mit«.
2
»verfügen«, »befehlen«,
Der Bedeutung »Verfügung« nahe
Bei
liegt die
oft
'
>:;
Tab.
s .;u.
ÄX.Li2jl_j
;r t
JLc
«»„I
<
wüLo'_y:^
und
II 196,
m., aber
bedeutet es »in das
von der Übertragung
Bedeutung »dringender Rat« Tab.
5-
3)
ist
LJO«^C
—
yA
>
Ax.
d-L^i'.
II
—
—
II
c
unter keinen Umständen gebrochen werden darf.
die
ahdu
llähi ist
somit
am besten mit »Eid«, »Schwur« wiedergeben können
Form kommt häufig vor, z. B. II 5. 375, 4 f.; 638 f.; Tab. III
Form,
Diese
die wir
:
).
i
185, 20;
Ja'kübl
505; 509, bisweilen auch parallel mit jamin
II
Daneben kommen andere
71 9, 12; 16, 93.
Ausdrücke vor wie mitäku llähi und dimmatu llähi 2 ), vgl. Sur. 2, 25;
»Allah ahd geben« heißt so viel wie »schwören«.
»Ich
13, 20. 25.
gebe Allah 'ahd, daß fünfzig von euch getötet werden sollen
.,« sagt
»Eidschwur«,
z.
B. Sur.
3.
;
c
.
ein Sterbender {Harn. 442, 5 v. u.;
ziher: Abh.
bum
in
der
XCI
II p.
Tab.
vgl. ferner
Man verwendet
usw.).
<
Form ähada (und äkada) mit Gott
<
185, 20;
als
Objekt in derselben
es,
daß
es,
ursprünglich, nur von Eiden gebraucht wird, bei welchen
zu etwas verpflichtet,
d. h. bei
promissorischen Eiden
Die gewöhnlichste Bezeichnung für »schwören«
Verbum aksama,
das
dem
entspricht
woran
sich
das
muksam
bischen Philologen
wie
/lilj
man
sich
3).
ist
neben halafa
Form käsama gebraucht wird;
Substantiv kasam (auch kasm His. 319, 14),
das auch in der
dies wird
schließt; ferner kasänia;
Leute
definiert als die
4)
Gold-
deshalb auch das Ver-
Der Natur des Wortes entspricht
Bedeutung.
.
von den ara-
welche darauf schwören,
5),
daß eine Sache sich auf diese oder jene Weise verhält, aber es wird
ebensogut von dem Eid, den sie schwören, gebraucht. Das Wort begreift,
wieso viele andere semitische Wurzeln, zugleich Abstraktum und Kon-
kretum in sich. Nach der Definition sollte es eigentlich nur vom
Eide wegen etwas Geschehenem gebraucht werden. Wir hätten dann
die Wurzel hlj (und ahd) für promissorische, die Wurzel ksm für assertorische Eide. Doch läßt diese Unterscheidung sich nicht durchführen.
Es heißt von den Kurasiten, daß sie takäsamü 'alä kufrin »sie leisteten
l
) Aber
Eid
(j-.
3
• -i*^o
,»>«!!),
)
es heißt
auch ohne Allah:
lX.
.'
.»
.
Dieser Ausdruck steht ohne «X-f-t
entsprechende
z.
B.
Erhärtung Q i2»*Jl) und der
ist die
1
womit der Mann schwört (Lisän IV
305).
Tab.
III 31, 12.
Verbum wird His.
908,
7
(UÄäi^j ) vom Eingehen der eidlichen
Vom Substantiv
Tab. III 183, 19).
Verpflichtungen bei der 'Akaba verwendet.
form
/
**j1^s verwendet (His. 831, 19;
3)
Jedoch
man
würde
später
vielleicht
...*S
finden können, so daß
sich
»Schwur« im allgemeinen entwickelt
4)
Siehe Lisän
XVI
so
z.
B.
Tab.
II 69, 19.
..I
*JLt
.Xic
c Jlc
o
iXfcc wie für waJL^- die
Bedeutung
hätte.
378; //um. 434,
zu erwähnenden 50 Eide beim Totschlag
5)
für aJU!
wird auch die Mehrzahl-
den Ausdruck
o
!l\}'
Das dem Substantiv
1
6.
Im
fiik ist es term. techn. für die
(Bägürl
II 230).
unten
—
—
12
Unglauben zu behalten« 1 ); ähnlich sagt
zu den verbündeten Stämmen: aksamtumu kulla muk-
sich gegenseitig Eide, ihren
Zuhair
samin
brauch
Z
(
u
h.
wenn
ist,
=
25
16,
Mu'allaka
v.
Daß
26.)
es ein späterer
halaja für den Bestätigungseid verwendet wird, haben
wir gesehen, aber deshalb dürfen wir nicht ähnliches für
Tab.
II
kommen
19
69,
Ge-
beide Wurzeln,
vom
ksm behaupten.
Bestätigungseid ge-
braucht, vor.
Um
Bedeutung von ksm herum gruppieren sich andere. Es
späteren Stellen, von magischen Formeln und
diese
wird, an wesentlich
der Hersagung solcher gebraucht
Form
In
-).
X
istaksama bedeutet
»Orakel suchen«, was einer Bedeutung »Orakclantwort geben« in
es
Form entsprechen w ürde;
jedoch ist diese Bedeutung für
aksama nicht überliefert. Diesen Verwendungen des Wortes ist die
Bedeutung »ein entscheidendes Wort, ein übermenschlicher Ausspruch« gemeinsam, genau wie das hebräische GDp Prov. 16, 10.
Darin sieht Robertson Smith die Grundbedeutung der Wurzel 3),
und weiter kommen wir kaum. Die Bedeutung »Magie«, welche im
Hebräischen und Arabischen vorkommt, läßt sich ohne Schwierigkeit
der vierten
:
hieraus erklären
Wellhausen
4).
Anm.
{Reste 133
5)
Begriffe »Zuteilung« eine ältere Bedeutung, einerseits
in
Form
I,
sucht in
dem
wegen kasama
Aber der
das »teilen« bedeutet, andererseits wegen kisma.
Begriff »schwören« läßt sich schwerlich aus »zuteilen« herleiten.
gens bedeutet kasama
Übri-
der älteren Literatur nicht eigentlich »zuteilen«,
in
His. 134, 4, vgl. 55, 6.7). Der
Übergang zwischen kasama und aksama ist nicht schwer zu ermitteln; denn
sondern
»teilen«,
er erklärt sich
bzw. »verteilen«
aus
dem im
(selbst
Semitischen so gewöhnlichen Übergang zwi-
schen den Bedeutungen »schneiden« und »entscheiden«, »abmachen«
Es
bestätigt sich mithin, daß die
Bedeutung »Schwur«
in dieser
5).
Wurzel
aus der Bedeutung »Entscheidung« hervorgeht.
Es kommt hierzu der Stamm *lj, der in IV, V und VIII schwören
bedeutet. Das Substantiv kann alwa, ulwa, ilwa, uluwwa oder alijja
')
Buh.
III
von der Higra des Propheten
al-'Arüs von »einem Waffenstillstand zwischen
daß frasäma nach Tag
Vgl.,
nr. 35.
dem Feind und den Gläubigen« gebraucht
wird.
s
)
Anm.
3; 127
3)
Journal
4)
Fleischer land
XIII
o{ Philology
die
Man
sagt
i*r?" un d
p.
276
et
ff.
Grundbedeutung
r»
vgl.
Dies wird von Davies: Magic,
Doutté,
c.
1.
die »schneiden «bedeuten, sehr oft mit »Eid« als Objekt vor.
-^?
1
in »Magie«.
aufgenommen;
ff.
Daher kommen Verben,
wy,«j
Magie
f.
divination and demonology p. 44
5)
Ferner Doutté:
Siehe die in Dozy's Supplement zitierten Stellen.
Religion p. 125
;
in
dem Ausdruck La
zwei Verba, die beide »schneiden« bedeuten
(Ibn Slda
,
«»»
XIII
5—1* haben wir sogar
;
p.
114).
—
Die Wurzel kommt, wie oben erwähnt, im Hebräischen vor,
vielleicht im assyrischen Dämon alü wiederzufinden J ).
heißen.
und
—
13
ist
im Arabischen noch mehrere Wörter, die in der Bedeutung
Gewöhnlich ist die Bezeichnung ad-din für den Schwur bei den heutigen Beduinen (Musil 338.
Daß das Wort für das Gottesverhältnis sich zur Bedeutung
343).
»Schwur« entwickelt, kann nicht wundernehmen, da der Schwörende
Es
gibt
»schwören« verwendet werden können.
eben mit den heiligen Mächten in Verbindung tritt.
Die Bedeutung des
nafala bedeutet His. 173, 5 »schwören«.
Wortes ist sonst »Beute verteilen«. Nach Lisän XIV 191 bedeutet das
ja
Wort auch »verneinen« 2 ); in einem Hadit über fcasäma werden die
Verwandten des Erschlagenen gefragt: »Seid Ihr damit zufrieden, daß
50 von den Juden verneinen {nfl), daß sie ihn getötet haben?« Darnach
bedeutet das Wort eigentlich »den Reinigungseid leisten«, und nafjala
heißt »den Reinigungseid auferlegen«.
'Ali
hat gesagt: »Ich möchte,
Umaijaden damit einverstanden wären, daß wir ihnen den
Rcinigungseid auferlegten (nafj alnähum) und zwar 50 Häsimiden,
welche schwören: wir haben 'Utmän nicht getötet und kennen seinen
/iala/a I, IV, VIII heißt
Mörder nicht.« Gleich nafala ist anfala.
daß
die
,
—
etwas feststehen«, »es mit Energie durchsetzen«, wird daher
sama/a jaminan oder
Schwur verwendet (Lisän IX 145. 146).
»auf
—
vom
l
jamfnin oder sama/a
'ala
amrin bedeutet:
alä
IX
Das Wort heißt auch »begjdigen« (Lisän
196); eigentbedeutet es »die Haare ausrupfen«. Synonym ist sabafa (1. c. und
leisten«.
lich
183 unten).
p.
— kana'a
erwähnt die Formel:
er
schweren Eid
»einen
ähnlich führt er kata'a
=
ist
»schwören« nach
lä iva-lladt
(1.
c.
akna'u bihi
=
Ibn A'räbl;
ahlifu (Lisän
XI
90);
Diese Wörter bezeichnen sonst
180) an.
Bedeutung »schwören« wird dann aus
der häufigen Schwurformel: »Es möge meine Hand verdorren, wenn
.« hervorgegangen sein (siehe über die Formel unten in Kap. IV).
das Verdorren der Hand;
.
die
—
.
matana, safrka'a können gelegentlich für »schwören« verwendet werden,
ohne daß der Grund klar
Lagarde
')
ist 3).
(Abh. der Königl. Ges.
wollte der Wurzel die
d.
Wissensch. zu Göllingen
Bedeutung »hinstrecken, hinreichen« zugrunde
auf Gen. 24, 29; 47, 29.
Aber
dies
Wort
liegt
zu
tief in
XXVI
1880
legen, mit
p.
10)
Hinweis
der semitischen Kultur, als daß
wir es in so äußerlicher Weise erklären könnten.
3)
109).
s.
v.
Man
sagt
._**«.!'
s^A
ajU«
c-*^*'
IVj v gl-
»ich ließ ihn einen
heißt
Nöldeke:
schweren Eid schwören«
(Ibn Slda
XIII
»den Schwur unbedingt, unwiderrufbar machen« (Lane
Beiträge zur Kenntnis der Poesie der allen Araber p. 196).
—
Im A
Dillmann
t
li
o p
i
s c
i
dem
mit
c
li
Das
wähnt werden.
werden, daß es sich
Bedeutung
Assyrischen
im
Im Assyrischen haben
man schwort,
Zusammensetzung
ist sie
niSu, die sich hier als Parallele
Was
dem
mit
arabischen
vorkommt,
la'amru
Schwurpartikel
dritte assyrische
be
ina, ja sogar ina libbi
'
,
.
wir zugleich lu; da diese Partikel auch zur Be-
kräftigung verwendet wird,
unten und
er-
Hebräischen
So im
hat, wiedergegeben.
Arabischen^,
im
verschiedene
semitischen Dialekten mit einer Präposition, die sonst
in allen
lokale
Verbindung
um zwei
Der- oder dasjenige, bei dem
wird
in
Wort vered wird später (Kap. VIII)
abessinische
h handelt.
Es wird von
mahalä.
Eid
der
heißt
ii
arabischen bahala »verfluchen«
muß bemerkt
bracht; doch
—
14
ist
das u.
2
a. in
der
).
Die
Form von
eine abgekürzte
nis,
zum
la,
zusammenzustellen
arabischen jamin bewährt
(vgl.
S. 2).
Arabische
das
betrifft,
am
so sind die drei
häufigsten
gebrauchten Schwurpartikeln das erwähnte bi, ferner ta und wa, alle
mit Genitiv, wa wird nur vor Substantiven, und, wenn das Verbum
weggelassen ist, angewendet 3). Auch wenn man jemanden bei Allah
doch
...
al
\
:,
.
.
t
_.
iXJiJ wird
'Arüs
t
,
/
i
s.
in
stehen
4).
I
<V-
wa
wird wie
ta
gebraucht,
Namen
Verbindung mit dem
von dem gebraucht, der »den Schwur
v. >^J;)-
jpCei
nicht
nur
der Regel
in
\\
wa
darf
»beschwört«,
leistet
und zu ihm
C wird von dem unbedachten Eid gebraucht
wenn keine Sühne nach
Allahs
(Tag
eilt«
(wie
/
*<->~);
XII
event. Eidbruch erforderlich ist (Lisän
5).
10;).
* p
..,l*j^S! heißt es von zwingenden Eiden Ag. XIV 167, 6.
IV Rawlinson 45 1 Obv. ina libbi ü Aiiur ü Marduk.
I b n S 1 d a p. 1 10 rechnet auch la zu den Schwurpartikeln.
io»_<\*j!
')
2
)
die
Form ^LjIa^J {Lisän VI 279
3)
Vgl. Alfijjah ed.
Man
hat auch
infra).
Dieterici
p. 1S5;
Wright: Arabian Grammar
II § 62.
Hl
4)
b n S
I
I
d a
p.
1
10.
Dem
*Ju!» voraus geht oft eine verstärkende Partikel, in der
(siehe
.»
Von diesem Wort gibt es die eigentümlichen Varianten jW, is*^' i?AJ='
Lane s. v. <_*>-£). Auch nach dem Schwur hat man in der Regel eine verstärkende
Lal.
Partikel,
164);
o
o
o*
f.
Regel
und zwar, wenn nicht
eine Verneinung folgt,
o
oder
.jt
auch ein Wort wie J~wj wird nach dem Schwur verwendet;
dergegeben (Tag
5)
1
al
'Arüs
s.
v.
und > 1--
es
wird mit
q^*I
wie-
als
seltene
Form
.c?J'.
Alfijjah
185
&aA&1
i—JjJ
-°
h"
p.
J~wJ).
Mufa&al 164 erwähnt
-
Broch
(.l/»/asso/ ed.
lehnt dagegen (ä)üLtÄJ ab (gegen al
}}
a
f f
ä
f
zu S
I
b a
w
a
1
h
1
).
!
—
—
15
Für bi gilt keine von diesen Beschränkungen. Neben diesen Partikeln
erwähnt Zamahsari noch min und li (Mufassal p. 164) x ).
Aber min ist, wie er es selbst als eine vorliegende Anschauung erwähnt,
aus aimunun verkürzt, und li ist gewiß die schon erwähnte ErhärtungsVon diesen allen ist bi ganz klar. Von ta nimmt
partikel la *).
Man
gewöhnlich
an, es sei der Rest eines längeren Wortes 3).
man
Schwurarabischen
modern
könnte an amänat oder an das besonders in
—
oft verwendete hajät denken. Doch hat das Schwierigkeiten,
In einem anderen
da von den Zwischenstufen nichts übrig ist 4).
Falle sind dagegen alle Zwischenstufen der Verkürzungen vertreten,
Das Wort selbst wird als Schwurpartikel
nämlich bei jamin.
benutzt, im Nominativ (z.B. Tab. II 141, 7 (plur.) wie amä-
formeln so
natu
llähi.
—
Mufassal
nach den Grammatikern mit weggelassenem
mein Eid«), oder im Akkusativ (z. B. Im-
163),
Prädikat (»Gottes Eid ist
ru'ulkais Mu'allaka 27; wie amänata llähi. Mufassal 165), nach
den Grammatikern mit hinzuzudenkendem uksimu »ich schwöre« 5).
Man hat nun die Formen 'aimunu 6 mit dem erwähnten /: laimunu. Ferner: 'aimu, 'ftnu, 'um, mu (und nach Analogie mit bi die
Form mi), munu, mana, mini. S 1 b a w a h erwähnt noch laimu.
Sie werden nur in Verbindung mit Allah und der Ka'ba verwendet
:
'),
i
i
(min und mun nach I b n Sida nur bei rabbi) 7).
Übrig bleibt noch wa. Dies ist von Reckendorf 8 mit dem sogenannten wäwu l-rubba identifiziert worden. Nöldeke hat dagegen
j
)
Vgl.
-)
und zwar durch Analogie mit
Reckendorf: Die
syntaktischen Verhältnisse des Arabischen p. 194.
bi in
fr
verwandelt. Es wird nur
w/CSot^ verwendet
(Mufassal).
3)
De Goeje
t)
Man könnte an
eine
I §
356 Anm.
Verkürzung von
man
o*-ii denken, wie
sagt:
du großer Gott
O
beinahe
_^o-"jlX- (Mufassal 164).
5)
Vgl.
Ibn Sida
')
Das
Elif
Kufiern
s.
Wright
Dazu stimmt, daß es nur bei Allah verwendet wird, und wie
oder ähnliches.
immer
bei
ist
die
p. 115
am Anfang
Form
Pluralis.
i.
m.; Lisän
XVII
350.
des Wortes betrachtet J
Als Variante
n u
s als elif
kommt auch *^P
mausüla, nach den
vor (Freytag's Lexikon
v.).
7)
» und » nach Mufassal wie ta
üAjJ A».*^
pjft eine
8
)
ir-si
Ausnahme
^=A-i
*j'.
K.
a
Buh.:
s t
a
1 1
v.udür nr. 2
kitäb al a
ä n
I
bemerkt,
sei.
Die syntaktischen Verhältnisse des Arabischen
p.
195.
i.
i.
steht
daß dieser Gebrauch von
—
daß
ndt,
wåw
beiden
die
Aber im Grunde sind
wenn man bedenkt, daß wäwu
chen,
bedeutet
(vgl.
Nöldeke
c.
1.
p. 38),
werden
gebraucht
verschieden
Anwendungen
beiden
die
—
16
wäw
des
l-rubba nicht
die
immer »wie
1
).
glei-
viele«
sondern im allgemeinen eine Ver-
worauf man die AufmerkWelches
der
Ursprung
samkeit lenken
dieser Anwendung von
wäw auch sein möge 2 ), wir haben somit in der Schwurpartikel wa eine
Analogie zu dem oben erwähnten la. Diese Annahme wird dadurch
stärkungspartikel
die dasjenige angibt,
ist,
will.
daß man als arabische Schwurpartikel auch 'a 3) verwendet
und sogar den bloßen Akkusativ 5). Wenn man dazu in
Betracht zieht, daß diese Schwurpartikeln vor sich oft Hj haben 6 ),
so ist es klar, daß wir hier eine Gruppe von Partikeln haben, die lediglich auf den oder das, bei dem man schwört, aufmerksam machen, und
die Gedanken darauf konzentrieren sollen, so daß es dem Gemüt gegenwärtig wird 7). Eine ähnliche Sachlage finden wir wieder im hebräischen Gebrauch des Wortes , n, eigentlich »das Leben des X. N.!«
und ebenfalls im Assyrischen; man findet hier die Form riSl »bei meinem
gestützt,
sowie hä
*)
4)
Fünf Mo'allaqät II (Sitzungsberichte der phil.-hist. Klasse der Wiener Akad.
p. 39 Anm.): »Die Schwurpartikel ruft einen Zeugen an, unser ^ (sc. wäwu
führt das Bezeugte selbst ein; jenes^ hat notwendig einen determinierten Ausdruck
Bd. 142, 1900,
l-rubba)
nach
sich, dieses einen indeterminierten«.
Hos.
12, 6;
J
Es wird im Hebräischen auf ähnliche Weise verwendet:
)
Am.
Ges.-Buhl
9, 5 (siehe
iSS a unten).
15. Aufl. p.
Jes. 43, 12; 44, 8; 51, 15;
Man könnte an den
deut-
schen Gebrauch von »aber« erinnern.
-
..
Ibn Slda
3)
fassal
p.
wo auch äJuj! erwähnt
164,
XXI
ferner dieselbe Zeitschrift
j,\
^iXm^\ (zu Sur.
rj
a
Ag.
Bsiijäwl
7).
105); so auch Mufassal 165,
5,
c
s-
S,
125, S; jJJH,
Mu-
ZDMG LXI p.
737;
XII
Siehe weiter Fischer in
wird.
306 (Vers
p.
*
^JoJ
nennt dieses
'a ein
»_;->
ohne Zweifel mit Recht.
z.B. Harn. 2121. m.; Mufassal 164; siehe ferner das Glossar zu fabärls. v. l£; fur
!)
auch
-
s-
116: äjes-5, HiS. 452, 2;
Mufassal 165,
$>,
Oft
9.
kommt
Bezeichnung der Sache,
1 1 1
die
Form
]S
xUS
L3>
vor.
Dies
\j>
nach der (richtigeren) Anschauung von a
1-
A
h
f
a
s ist es
nach al-
ist
beschworen wird (»bei Gott, die Sache
die
*S-
ist
d
e
i
ein Teil des Schwures(.l/!</asj<j/
165).
5)
iJü!,
Ibn Slda
Mufassal 164
6
)
'Antra
p.
7)
kommt:
z.
B.
ist
Ham.
1.
p.
m;
wohl aus
c.
I
Tab.
nJl!H
b n S
i
II 142, 2;
Mufassal 156; Fischer
I.e.
Die
Form
zusammengezogen.
d a
p. 113; vgl. für
das Neuarabische Musil: A'usejr
12: 'tw Allah.
In der Tat ist es also dasselbe,
*_*i
»wLl j»ät
.
was
in der
Beeidigungsformel
i_Vi~J'.
H
i
s.
944,
I. 3.
vor-
—
—
1/
Nergal u a Samas, bei Nergal und Samas
werden später diesen Gebrauch verstehen lernen.
a
Haupt« und
r
).
Wir
Einige der Schwurpartikeln gehen mit gewissen Substantiven eine
Verbindung ein, daß dadurch eine neue Schwurpartikel entSo im Arabischen der Ausdruck bihakk. Dieses hakfc bedeutet:
was jemand fordern kann, und was er leisten soll
Recht und Pflicht.
so feste
steht.
—
bi-hakki
scher der Gläubigen«,
kommt
Diese Ausdrucksweise
anderes Beispiel
als
H
wa-l-'uzzä, sagt Bahlra
lläti
ist
i
Tab.
vor
116, 10,
s.
wa-hakkika »o Herr-
III 152,
II 600, 5 2 ).
vgl.
5,
noch heutzutage sehr gewöhnlich
ist
<
Dieses
la'amru.
»Verehrung«, »Religion« und verweist
weis dafür, daß 'amraka dasselbe
sei
3).
Ein
Robertson Smith
auf Kämil 760, 12 ff. als Be-
amr
erklärt
wie 'amraka lläha
aber mehrere
4),
Gründe sprechen dafür, daß 'amr hier die gewöhnliche Bedeutung
»Leben« hat, und 'amraka lläha kann man mit Ibn Sida p. 115 ult.
als identisch mit 'ammartuka lläha erklären 5).
la'amru wird gewöhnlich in Verbindung mit Personen gebraucht, sowohl Allah wie Menschen,
am häufigsten mit einem Pronomen. Man findet la'amri ('A n t a r a
7, 4; Näbiga 17, 16) und la'amruka (Sur. 15, 72); ferner la'amru
—
')
Siehe
:
F.
)
Landersdorfer:
Risch:
Allbab. Privatbrieje 1908, p. 39.
ed-Din V. 15: ,iUt>»; Fleischer
'Izz
der Liebe« weil es an die (angebliche) Geliebte gerichtet
Mystikern Gott, vgl.
B.
z.
erwähnten Werks von
B
i
zu Sur. 73,
i
7
ist;
und den
al-hakk bedeutet bei den
Titel des oben
S. 7
Anm.
I
.
'Abd ul-Kädir.
Kinship
äußert; so Lisän
VI 279:
-tJ»xJ!
druck wird danach erklärt
Erklärung
einer anderen
LigfP
-**J
i-&__; «J
ist es
Der von Rob. Sm.
Jv^J-
ii.tjsj
,
aJJi
c!
kein Schwur, sondern
Auch IJastallänl erwähnt
verlängern«.
die Ansicht,
c>JLi i^JiS.
é. >»,tVi
man
zitierte
bittet Gott,
aJÜ é~*c
»dein
sei
Aus-
Nach
Leben zu
dasselbe wie
ü)OiL*e (IX 425
Siehe
5)
Goldziher
Kinship
in
la'amri »und mein Leben ('amrt)
parallelen
wird mit
in
w
d ä
p. 5) übersetzt es »bei
c.
Snoück Hürgronje: Mekkanische Sprichwörter p. iS f.; Jaussen p. 190 Not. 1.
Dieselbe Ansicht wird von arabischen Philologen gep. 69 Anm.
3)
4)
sJUI
a
(1.
c.
1.
,--
t»' gleichgestellt
bei
1S4.
(Lane
ZauzanI
dem Leben
und »Religion« einander nicht
v.
s.
sagt zu
des Vaters.
:
Näbiga
la'amru bnat al-Murri.
Im
infra) erinnert
werden, und der Schwur (j;^u
ic nach Tag al-'Arüs);
'Antara
letzten
:
Mu'alla£a
Grunde werden
fern liegen. vi\j'-*c
ist
vgl.
10,
die
auch
ii\-ot
Eid bei den Semiten.
Nöldeke
_tJtj se i ein
Bedeutungen »Leben«
denominiert (»schwören lassen«), vgl.
Lisän VI 279.
Pedersen, Der
sagt:
nicht etwas Wertloses« (17, 16); ferner kann an den
Ausdruck eVjLxS^j (Lisän VI 279
ZDMG XL
Schwur
ist
2
—
abi-ka »bei
352, V.
7,
dem Leben
18
—
(=
dein'
oder la'amru abi-ka l-hairi »bei
daß aus la'amru eine
Von
dem Leben
{Lisän VI 270,; auch la'amru l-din »bei
die zeigt,
deiner
o
/Jam.
deines edlen Vaters«
mel,
1
geworden ist. Der
der anderen arabischen Formel bi-hajäti
reine Schwurpartikel
Ausdruck hat eine Parallele in
fulän 2 und vor allem in dem hebräischen , n.
lieses letztere Wort wird gewöhnlich als Adjektiv aufgefaßt, aber
einige Stellen werden wir besser verstehen, wenn wir es wie 'amr subSo steht 2 Sani. II, 11 ~Tt, das nur als Substantivisch fassen.
stantiv verstanden werden kann (weshalb man in der Regel den Text
Es bedeutet »bei deinem Leben« und entspricht genau
verändert).
Im AT. ist bekanntlich der Gebrauch
dem arabischen 'amraka.
durchgeführt, daß es vor dem Namen Jahwes Tl, sonst ^n heißt.
Dies nennt Kautzsch »eine rabbinische Finesse« {Gramm. § 93 aa
Anm. 1). Faßt man das Wort als Adjektiv, so scheint diese Finesse
deutet man es dagegen
allerdings willkürlich und unerklärlich;
i
constr.,
so
würde
im
stat.
man
als Substantiv
n als die sonst nicht
,
mehr vorkommende Singularform, n als eine zusammengezogene
)
I
Form
des stat. constr. pluralis, /iaijaj^>/iaije^>-/K: auffassen können.
Die alte Singularform wäre dann beim Jahwenamen bewahrt worden,
wozu auch lautliche Gründe (Zusammentreffen der beiden j) hätten
beitragen können
3)
aus he wird eine reine Partikel, so daß es vor
;
einem persönlichen Pronomen gebraucht werden kann,
wo
es sich nicht
um
mehr
anderen Bezeichnungen für das Leben,
L
Oton,
und vor
B. 1 Sam.
B.
z.
ein Konstruktionsverhältnis handelt,
z.
B.
*]1J'Sj i
n
(z.
26; 17, 55).
nach den arabischen Philologen ein Satz, entweder
ein Verbalsatz mit weggelassenem Verbum ) oder ein Nominalsatz mit
weggelassenem Prädikat 5). Dieser Satz bildet mit dem durch den
Der Schwur
Schwur
ist
wiederum einen
verstärkten
Satz,
ebenso wie der Bedin-
gungssatz mit seinem Nachsatz (Mufassal 163
Schwur
')
eine so bedeutungslose
Nöldeke:
Musil
)
siehe
Oftmals
Dozy: Supplement
VI
II
ist
der
er inmitten
Beiträge zur Kenntnis der Poesie der alten Araber p. 76.
gibt es die Spielform iVJL*c., Lisän
s
f.).
Redeform geworden, daß
Für -i.**-
280.
352 b; Mujassal 164.
Nach den Mitteilungen von
scheint dies jetzt in Nordarabien die gewöhnliche (erstarrte) Schwuriormel zu sein.
3)
Vgl. Sievers: Metrische Studien
traktion der Singularform.
4)
für »JLio
5)
z.
B. iu
vi^aJl=>.
,w~Si
wo
i
I
296
Anm. Er
betrachtet
1
n
als eine
Kon-
—
—
19
ohne irgendeine syntaktische Wirkung stehen kann, und
man findet ihn in arabischen Gedichten sogar mitten in einem Konstruktionsverhältnis ').
Eigentümlich ist die Stellung des Schwures
zu den Verneinungspartikeln.
Die Verneinung kann nach ihm biseines Satzes
weilen einer Partikel entbehren:
tun« {Ham. 268, Vers
(nicht)
ich will dies oder jenes
»bei Allah,
3 mit
Scholion;
Nöldeke:
2;
695,
Delectus 33, 15; 74. 3; Mufassal 164; vgl. Sur. 24, 22) -).
Auf der
anderen Seite steht die ebenso merkwürdige Erscheinung an gewissen
Stellen des Koran, daß die Verneinungspartikel lä vor dem Verbum
schwöre« steht,
»ich
würden
nimmt
maßen
(Sur.
56,
wo
wir
75,
i;
74;
Fahr al-Dln al-Räzt
15).
gewöhnliche Verneinung und gibt
es als tine
dem
wieder: »Ich schwöre nicht bei
ist
folgender-
I
75,
jüngsten Tage, und ich
schwöre nicht bei der tadelnden Seele (das brauche
so einleuchtend
erwarten
Bekräftigungspartikel
eine
81,
ich
nämlich nicht,
die Sache), aber ich frage dich: glaubst
du wirklich
Mehr Wahrscheinlichkeit hat wohl eine andere der von ihm angeführten Erklärungen, nämlich, daß lä sich auf etwas Hinzugedachtes
bezieht und mit: Nein wiedergegeben werden kann. Mit Recht lehnt
er es ab, daß es eine Form der Bekräftigungspartikel la sein soll, oder
usw.«
!
daß der Satz
P-
367
als
Fragesatz zu betrachten
sei
(Mafätih al-gaib VIII
f.) 3).
Aus der gebotenen
daß die
Ausdrucksweise auf diesem Gebiet bei den Semiten fließender und beweglicher ist als in unseren Sprachen. Es gibt keine gemeinsemitische
Bezeichnung für den Eid, und innerhalb der einzelnen Dialekte ist der
lexikalischen Übersicht geht hervor,
Sprachgebrauch, wie wir gesehen haben, weniger
fest
abgegrenzt als bei
können zum Teil auch andere
Dieser Mangel an fester Be-
uns. Die Worte, welche den Eid bezeichnen,
damit verwandte Begriffe bezeichnen.
schränkung des Begriffs im Sprachgebrauch der Semiten
ist
ein Zeugnis
daß der Schwur bei den Semiten kein erstarrtes Überbleibsel ist,
sondern vielmehr ein natürliches Glied im ganzen geistigen Organismus. Eben weil der Begriff lebendig ist, gibt es so viele andere Begriffe, mit denen er verwandt ist, und mit welchen er organisch zusammengehört. Im Eide bindet man seine Aussage mit übermenschlichen Kräften. Aber die Semiten, welche immer im lebendigen Verdafür,
•) z.
3
)
T
B.
i
b
H
i
r 1 z
dem Verbum und
3)
s.
I
S52, 16 *tj
sagt:
wenn
nLL
>>-J.j: vgl.
Wright: Arabian Grammar
der erhärtete Satz positiv sein
soll,
wird dies mit
Die drei ersten Anschauungen bei
Baidäwl
zu Sur. 56, 74.
schließt sich der hier bevorzugten an {Kleine Schrijten I449). Siehe fernerG.
1,
222 D.
la
vor
Daher kann kein Mißverständnis entstehen.
Energicus ausgedrückt.
Die Negationen im A'ur'än, Leipzig 191
II p.
p.
58
Anm.
2
Fleischer
Bergsträsser:
und Fischer's Note ebenda,
2*
—
1
Wenn
).
—
solchen standen, konnten dies aui
hältnis zu
tun
20
mehr denn
wir untersuchen wollen, welchen Platz der
eine
i
Schwur im
müssen wir die verschiedenen
verwandten Erscheinungen betrachten, aus denen der Schwur herDen Begriff des Eides wollen wir dann nicht zu eng
vorgeht.
fassen, sondern darunter verstehen jede Aussage oder Zusage, die mit
übermenschlicher Bestätigung abgegeben wird. Die sprachliche l
suchung hat gezeigt, daß es vor allem zwei Erscheinungen sind, die
wir in Verbindung mit dem Schwur prüfen müssen, und zwar der
Bund und der Fluch. Daran schließt sich noch das Gelübde.
Geistesleben
')
im
alle
ein
Von
Semiten
einnahm,
Interesse ist es zu sehen, wie dieselbe Sache auf verschiedene Weisen, welche
letzten
Ehemann
der
Grunde auf denselben Grundvorstcllungen beruhen, behandelt wird.
bezug auf die Treue seiner Gattin Verdacht geschöpft hat, kann er
in
Wenn
bei den
Semiten das Recht dieses Verdachtes auf übernatürlichem Wege entscheiden lassen, und
Num. 5 durch Ordal, indem die Frau mit Fluch gesättigtes
zwar auf folgende Weisen
Wasser trinkt.
Ag. 1 156 dadurch, daß sie beim Heiligtum, siebenmal schwürt.
:
Ag. VIII 50 wird es durch die Vision eines Kähins entschieden.
daß beide den Fluch auf
s.
v.
a b
nehmen
für
den
*j, auf die Weise, daß der Mann, wenn
sie sich bei seiner
r
sich
i
macht
Rückkehr
sich die
jedoch kann der
Mann
Gesetz §§ 131. 132.
gelöst, so ist sie
Fall,
er fortreist, zwei
;
frei,
wenn
Ordal (Wasserprobe) fordern,
Muhammed,
s.
sie
dadurch,
Hammu
-
nicht in flagranti ertappt wird;
Kohler und Peiser: Hammurabis
als er in jene
barung von Allah zur Entscheidung der Sache, Sur.
ff.
Gauhari
Äste zusammenbindet; haben
untreu gewesen vgl. Reste p. 207. Bei
Frau durch den Eid
Bekanntlich erhielt
Sur. 24, 6
daß der Gegner recht habe.
24, 2
ff.
Lage
geriet, eine Offen-
Der Bund und der Bundeseid.
II.
Arabern
Bei den
beruht jeder Schutz, jedes Recht und jede
Stammesgenossenschaft.
auf
Pflicht
Nur
innerhalb
des
Stammes
Leben führen, denn außerhalb des
Stammes herrscht nur Tod und Fluch, alles was böse und unmenschlich ist.
Dies Verhältnis mit den unverbrüchlichen Pflichten und
Rechten, die darin einbegriffen sind, wird, wie wir gesehen haben, von
den Arabern mit dem Wort c ahd bezeichnet. Wenn zwei Parteien ein
l
dhd mit einander eingehen, bilden sie dadurch eine neue Lebensgemeinschaft von derselben innigen Art wie das Verhältnis zwischen
den Stammesverwandten. Das ganze Leben, alle Rechte und Pflichten
Wer seinen Pflichten nicht nachkäme, würde
werden gemeinsam.
läßt sich ein menschliches, normales
als ein
Ausgestoßener zu betrachten
schaft nicht
mehr angehört.
Stamm
Rob. Smith meint, daß diesem
zugrunde
liegt;
sein, der der
menschlichen Gesell-
Dieses Eingehen in ein
l
alid heißt hilf.
Bedeutung »schwören«
Bedeutung »Bund« abgeleitet (Kin-
daraus wäre die
die
skip p. 53; vgl. p. 56). Wir dürfen uns aber das Verhältnis zwischen
»Eid« und »Bund« nicht so äußerlich denken, daß das Wort hilf erst
»Schwur« hieße und darnach durch Übertragung »Bund«. Wie l ahd
das Pflichtverhältnis im allgemeinen bezeichnet, so hilf das eingegangene,
Weise, nicht nur das Verhältnis, son-
stipulierte, aber, in semitischer
dern auch die verbündeten Parteien und wohl auch das Wort, durch
welches das Verhältnis konstituiert wird.
Die Bedeutung »Eid«
somit untrennbar mit der Bedeutung »Bund« verbunden.
welcher
hilf
genannt wird,
ist
Welchen Charakter hat
liegt die
Blutmischung
zusammengefügt;
haben
an
die beiden
ritzen
ursprünglich der
dieser
Bundeseid?
zugrunde
Dadurch werden die beiden Parteien
).
denn Verwandtschaft ist für den Semiten Teil-
gemeinsamem
Herodot 3,8
Blut.
Bund
und das herausfließende Blut auf
es
Bundes eid.
Dem Bunde
1
Parteien, welche den
Smith meint,
ist
Der Eid,
schließen,
berichtet,
sich
den
wie
Daumen
sieben Steine streichen.
Rob.
müsse hinzugedacht werden, daß die eine Partei das
dadurch, daß das gemeinsame Blut auf
Blut der anderen trinkt;
')
Vgl. Rob.
Reste p. 128;
Smith: Kinship
Goldziher: Studien
p. 59 ff.; Religion der
I
p. 67
und
Semiten
II p. 50 Anra.
p.
240
{.;
Wellhacsen:
von beiden anerkannte Gottheit
dem Bunde als Mitglied bei. Das erste, daß die Partner das Blut
anderen kosten, isl doch nicht notwendig, und der Text gibt uns dafür
keine Andeutung. J >as lauptgewicht muß auf die Mischung des Blutes
werden als dasjenige, was ein unverbrüchliches Verhältnis
elegi
die Steine gestrichen wird, trete die
i
1
Wenn
herstellt.
daß
heißt dies,
Blut
das
Handlung
die
auf
Steine
heilige
gestrichen
wird,
eine heilige wird, d. h. eine besondere
Bedeutung, Kraft und Sicherheit bekommt
Wir haben dann hier
werden kann, bei
dadurch zustande kommt, daß die beiden
in Kontakt gebracht werden.
*).
eine Zeremonie, die mit anderen zusammengestellt
welchen ein /«'//-Verhältnis
miteinander
Parteien
Für
des
Araber
die
Stammes
ist
jeder
Stamm
eine besondere Sphäre.
wieder jedes Geschlecht eine Sphäre für
ist
Herrn des Zeltes konzentriert
Umgebung gehört
:
und über
ist,
alles,
Innerhalb
sich, die
was zu ihm und
sein Zelt, seine Kleider, seine Speise,
im
seiner
überhaupt seinen
ganzen Besitz, gleichsam ausgestrahlt wird. Aber diese Sphäre hat eine
kann verloren werden, wenn man sich entfernt,
und wieder erworben werden. Im Heidentum sollen die Mekkaner
in ihrer Wohnung ein Idol gehabt haben, das sie vor einer Reise und
sofort nach der Heimkehr berührten 2 ). Wir müssen uns die »Sphäre«
reale Bedeutung.
Sie
der Familie darin konzentriert denken; durch die erwähnte Zeremonie
daß man so viel als möglich davon während
der Reise bewahrt.
Nach der Rückkehr will man dadurch das Verlorene wieder erw'erben. So hören wir auch bei den alten Historikern,
wie die Mekkaner sofort nach einer Reise die Runde um die Ka'ba
machten und den schwarzen Stein berührten.
Alles, was an der Sphäre eines Geschlechtes teilhat, steht mit
diesem in völliger Lebensgemeinschaft. Darauf beruht die große Bedeutung der Sphärenmischung, die durch /«'// stattfindet.
Diese Berührung kann naturgemäß auf mancherlei Weise vorgenommen werden. Man berührt z. B. das Zeltseil des anderen (Ag. XIX
79, 31)3); dies kann mit der Lanze (Ag. II 161, 8)4) oder mit der
will
man
')
sich versichern,
Die Steine werden vielleicht auch besonders deshalb gebraucht, weil die Blut-
spuren auf ihnen sich erhalten.
2
)
3)
Va
q.
350.
Zitat aus kitäb al-asnäm bei
Siehe Kinship p. 48;
»Literaturblatt
f.
Goldziher
orient. Philologie«
18S5
Landberg: Arabica V
in »Zeitschr.
— 1SS7.
f.
Wenn
(His.
4)
754,
Wie
kann wie
bei 'akd übertragen sein;
144.
ff.;
habl direkt zur Bezeichnung des
Bundesverhältnisses verwendet wird, so braucht dies nicht notwendig
rühren, sondern
p.
Völkerpsychologie« XIII 251
vom
Zeltseil herzu-
auch Ä »*j r kann den Bund bezeichnen
iuf.; Sur. 60, 10).
der Prophet bei der letzten Wallfahrt den schwarzen Stein nur mit einem
Stock berührte
(Buh.
I
kitäb al-hagg Nr.
58).
Kleidung [Ag.
wand
II
184,
19
f.)
Man kann auch
geschehen.
der betreffenden Person ergreifen (Reste 109,
ulkais
Mu alla£a
c
:
HiS.
21;
l
173, 4
XV 117
)
Anm.
3;
das Ge-
Imru'
oder sein eigenes Kleid an
X 22, 10 bindet eine Frau
Eimer an den des Flärit b. Zälim und zwingt ihn dadurch, sich
ihrer anzunehmen. Ham. 14S kommt das Verhältnis dadurch zustande,
daß die Sättel der beiden Männer sich berühren, Harn. 254 in der
Weise, daß der eine sich hinter dem anderen auf das Pferd setzt.
Aber es muß nicht notwendig der Mann selbst sein. Faßt man seinen
minderjährigen Sohn am Gurt, so ist die Sache auch so in Ordnung (Ag-. X 27, 7); der Betreffende muß nur seiner Sphäre angehören.
Es ist ohne Belang, welcher der beiden Partner der aktive ist 3 ).
Ist der Kontakt vollzogen, so gehören sie zusammen, und der Stärkere
muß dem Schwächeren helfen. Sehr allgemein ist der Zug, daß, wer
einen anderen in seine Sphäre hineinzuziehen wünscht, seinen Mantel
das des anderen knüpfen
.-!/.
Ag.
.
ihren
oder ein anderes Kleidungsstück über die betreffende Person wirft.
Muhammed
Haibar seinen Mantel über Safijja, wonach sie
Vaq. 291; vgl. Ruth 3, 9; siehe auch K ins kip
Zijäd
wirft
seinen
Mantel über Musaijab und bittet den
p. 105);
Chalifen, daß er ihm den Musaijab freigebe (Tab. III 150, 10); Umm
Hänl* warf einen Mantel über zwei Verwandte ihres Mannes, die
bei der Eroberung von Mekka bei ihr Schutz suchten, und rettet sie dadurch gegen den Widerspruch der Gläubigen (His. 820; Vaq. 336).
wirft bei
ihm gehört (His.
Abu
763!.;
Hirää lobt den Mann, der den ridä über seinen Sohn geworfen
und ihn dadurch
deutung hat
errettet hatte
wenn
es,
(H a m. 366, Vers
3).
der Prophet seinen Mantel über
Dieselbe Be-
Ka
c
b
b.
Zuhair
nachdem dieser mit seinem Lobgedicht für die frühere KränDer Prophet gibt Safwän b.
kung Genugtuung geleistet hat 3).
Umaija seinen Turban mit zum Geleit; dieser dient zum Beweis dafür,
daß er unter dem Schutz des Propheten steht (H §. 826, 3; vgl. Va q.
Der eine kann die Kleider des anderen anziehen. Jaussen
266) 4).
wirft,
i
daß Ibrahim at-Tuäl einen Stellvertreter zu einer unangenehmen Feuerprobe schickte, und ihn dann seine Kleider anDaß es
ziehen ließ, wodurch dieser so gut wie er selber wurde 5).
erwähnt,
es
*)
^S L Jaussen: Coutumes
-)
*j'_2>\^SVJ
somit der
des Arabes p. 209.
*\£>\ bedeutet nach
Be Schützer,
Lane
v.
s.
3)
Ein Beispiel aus den heutigen Verhältnissen
4)
Mehrere Beispiele findet
:.!Ére:
Les asiles chez
Festschrijt I p. 293
5)
Jaussen
les
Arabes
man
bei
p. 317.
439, vgl.
Tab.
II
liest
Wellhausen:
320
f.;
ff.
p.
b.^\s»
Schutz nehmen«; hier
»in
welcher das Kleid des anderen (das Busenkleid)
445-
siehe
man
bei
ist
ergreift.
Jaussen p. 418 Anm. 2.
Anm. I und Quatre-
Reste 195,
femer
S.
Frankel
in der Nöldeke-
.
<
—
—
24
um Symbole ham
11t aus anderen
Kind wird gegen Krank).
schützt durch das Anlegen von Kleidern eines gesunden Kindes (p.
ein unfruchtbares Weib hüllt sich in das Gewand einer kinderreichen
Frau (p. 35), und Buhärl berichtet, wie man einmal den PropheIemd ersuchte, um einen Toten hincinzuwickeln, damit
ten um sein
diesem Segen zu Teil werde (siehe Reste 196). An den Kleidern hallen
sich hier nicht lediglich
Sachen, die
Jaussen
mitteilt:
'1
ein
1
oder Potenzen, welche die Person besitzt und aus-
die Eigenschaften
strahlt,
und wer
die Kleider anzieht, wird
Noch näher
durch einzugehen, daß
wenn
dadurch ihrer
man sie selbst berührt.
küßt. Sawäd küßt
der eine den anderen
pheten
am
teilhafti
das Bundesverhältnis mit einer Person da-
liegt es,
kommt
Dies
bei
vor,
Badr den Pro-
nackten Leib, damit seine letzte Tat vor dem Tod die Be-
rührung der laut Muhammeds sein sollte ( H i §. 444, 7 f.). Abu Bakr
küßt ebenfalls die Leiche des Propheten ( H i §.". IOI2, 11 vgl. H ä.
281); sie werden dadurch »in seine Gemeinschaft« aufgenommen.
Dasselbe Prinzip bewährt sich, wenn die Beduinen ihre Gäste beim
I
i
;
Empfang dreimal auf jede Wange küssen (Musil 353
Auch kann
man mit der Hand das Haupt des Betreffenden anrühren ( H 5. 813,
Doch besonders
11), oder seinen Bart packen (Quatremére p. 321).
gewöhnlich ist der Handschlag. Als die Gläubigen von Mekka
nach Medina kamen und Brüderschaften schlössen, geschah dies dadurch, daß die Partner sich die Hände gaben und sagten: dieser ist
mein Bruder (His. 344). »Einander Handschlag geben« kann d
.
i
halb in der Bedeutung »sich zusammenschließen« gebraucht werden
(Tab. II 128, 17; 130, 13 f.). Wir werden im nächsten Abschnitt
mehr von der Bedeutung des Handschlags bei einer besonderen Bundeszeremonie hören.
Unter demselben Gesichtspunkt müssen wir das Speisen beMan nimmt dadurch etwas in sich auf, das der Sphäre des
trachten.
anderen gehört und in sich die eigentümlichen Potenzen besitzt, die
dessenWesen ausmachen. Deshalb verzehren dieWirtsleute des Propheten
in Medina, was von seinem Essen übrig geblieben ist, und suchen mit
besonderer Begierde das auf, was noch Spuren seiner Berührung tri
(His. 338, 14 ff.). Kais b. al-Hatlm ißt etwas bei der Frau des Hiräs
b.
Zuhair und
(Ag. II 161, 4)
')
Es
ist
versah; siehe
)
ist
2
).
dadurch
in
ein
aufgenommen
Friedensverhältnis
Einige Beduinen, denen Jaussen begegnete und
die Sitte bezeugt,
daß der Beschützer dauernd den Schützling mit Kleidern
Rückert: Hamasa
p.
194;
Andere Beispiele siehe Kinship
Quatremére und Fränkel.
Landberg: Arabica V
p.
4S
und
in
175
f.
den erwähnten Aufsätzen von
die er zu seiner Mahlzeit einlud, lehnten dies entschieden ab. weil sie
einen seiner Begleiter in Verdacht hatten, ein Feind zu sein,
und
sie
durch die gemeinschaftliche Mahlzeit in ein
es nicht riskieren wollten,
Bundesverhältnis mit ihm zu
kommen (p. 86). Eine besondere Rolle spielt
zum Wirt, so lange sein
das Salz. Der Gast steht im Schutzverhältnis
»noch in seinem Bauch
Salz
ist«
»auf seiner Zunge«, d. h. solange,
Musil
1.
c),
— Ausdrücke,
liegende Vorstellung noch
(Jaussen 88; Musil
1
)
man den Geschmack
357), oder
spürt (siehe
welche zeigen, wie lebendig die zugrunde
Man
ist.
spricht
von hakku
l-mil/i,
das Verhältnis von Pflicht und Recht, das dadurch entsteht, daß
d.
h.
man
fremden Mannes gegessen hat (Jaussen 87; Quatreerhält dann direkt die Bedeutung: ein unverbrüchlicher Bund, als Synonym von hilf, und man kann sagen: »Zwischen N. N. und N. N. ist Salz«, d. h. Bund, und man bildet davon ein
Verbum, z. B. im Ausdruck bainahumä hurmatu l-mumälakati »zwischen
ihnen ist die Verpflichtung des gemeinsamen Salzgenusses« (siehe
die Speise eines
mere
Lane
p.
s.
342);
v.
nil/j
vül/i
Daß
.
mittel handelt, ersieht
es sich tatsächlich
man
um
das Salz als Nahrungs-
aus der Zusammenstellung »bei Salz und
Asche« (Ag. XX 139, 28) und dem Ausdruck »zwischen ihnen ist Speise
und Salz« (Landberg: Arabica V 157; Datina p. 14; 179).
Eine ähnliche Bedeutung hat die Gabe, bei welcher der eine
etwas der Sphäre des anderen Angehöriges erhält. In Medina pflegten
die Banu 'Auf demjenigen, der Schutz bei ihnen suchte, einen Pfeil
zu geben (H i §. 288, 15 ff.). Es kommt hier nicht auf den Wert des
In Ma'an nimmt der Vater des Bräutigams, zum
dem Vater der Braut obliegende Verpflichtung ihm
einen Halm von dem vor dem Zelt des Betreffenden wachsen-
Geschenkes an.
Pfände für
gegenüber,
die
den Gras, und legt ihn unter seinen Turban (Jaussen p. 48).
Diese Vorgänge, welche alle auf dasselbe hinaus laufen, nämlich
auf eine Vereinigung der Sphären der Parteien, erklären uns auch die
Herodot
von
des Mannes konzentriert;
werden die Potenzen des
verbunden.
»)
Im Blut sind die Potenzen
wenn das Blut zweier Männer gemischt wird,
einen dem anderen mitgeteilt 2 ), und sie sind
erwähnte Zeremonie.
Dieser Ausdruck
kommt auch
in
einem von Lane
s.
v.
üJU
zitierten Verse vor.
b. Sinän das Blut Muhammeds, als er bei Uhud verwundet
und der Prophet sagt: »Wessen Blut mein Blut berührt, den wird die Hölle
nicht bewältigen« (H i. 572, 3 f.). Auch 'Abdallah b. al-Zubair trank sein Blut, als er
zur Ader gelassen wurde (die Note zur genannten Stelle, Bd. II p. 141); aber es braucht
keineswegs notwendig Blut zu sein; sein Harn hat dieselbe Wirkung (ibd.). 'A'isa rühmt
2
)
worden
Deshalb leckt Milik
ist,
i
sich, die letzte
Sa'd
gewesen zu
sein,
II, p. 30, 23; 50,
16).
deren Speichel mit
dem
des Propheten gemischt wurde (I b n
—
—
26
Ein anderer Vorgang, der auf derselben Grün
besteht darin, daß
llung beruht,
beiden Parteien gleichzeitig mit
die
-toff
Kontakt gebracht werden, ulme daß dieser der einen oder der and<
Dies fand statt beim Eingehen verschiedener
von ihnen gehört r ).
berühmter Bündnisse, über welche die alten Historiker berichten.
Als die Kurasiten einmal beim Aufbau der Ka'ba uneinig wur
in
dann Bündnisse schlössen; so berichtet
Ibn Hisäm. Die Banu 'Abd al-Där und Bann 'Adi b. Ka'b b. Lu'aij
vollzogen den Bund, indem beide Parteien die Hände in eine Schale
mit Blut steckten, und darnach wurden sie Blutlecker genannt H 5.
125; "Tab. I1138; Ham. 72 Schob unten; Reste erwähnt ferner Ham. 425;
Ag. IV 151). Die letztere Bemerkung zeigt, daß man das Blut gekostet
teilten sie sich in Parteien, die
i
(
hat. Die Tatsache, daß man das verbindende Element kostet, kommt
auch beim Fudfäbündnis vor, dem der Prophet als Jüngling beigewohnt haben soll s ). Man trank hier Zemzemwasser das man zuvor
mit der Ka'ba in Berührung gebracht hatte (Ag. XVI 65 f. M a s c ü d 1
,
:
;
Murüg
III 121;
IV
122; 124;
H
g.
i
erwähnt diesen Ritus
das Kosten des Blutes in der eben erwähnten Zeremonie
denn für Blut kann
erläßlich,
man auch Parfüm
H
Kosten ausgeschlossen
ist
und der Kommentar
Arnolds
in
(
i
§.
84
f.;
Ausg.).
nicht).
ist
Aber
nicht un-
benutzen, wobei das
Zu h air: Mu'allaka 19
Auch gebraucht man rubb,
einen dicken Sirup aus Datteln oder anderen Früchten; er
muß
häufig
angewandt worden sein, da ribäb in der Bedeutung »Bund« gebraucht
wird (Lane s. v.) 3); die Banu 'Abd Manät und Dabba werden al-ribäb
genannt
(
H
i
5.
verbündet haben.
eig.
598), wahrscheinlich
Wellhausen
weil sie sich mit diesem Ritus
erklärt
den Ausdruck gamasa jammern,
»einen Eid hineintauchen«, durch diese Zeremonie (Reste 129).
Man
hat gemeint, daß diese verschiedenen Stoffe als Ersatz für
das eigene Blut der Parteien gewählt seien, indem
ausging, daß die
kosten
man von
der Annahme
zugrunde liegende Zeremonie das gegenseitige Blut-
der Parteien
sei;
als
man vom Kannibalismus abkam,
sei
durch das Blut eines Opfertieres ersetzt worden, und das habe
dies
zu den anderen Vorgängen geführt.
Aber, wie schon betont, das
Kosten des Blutes ist nicht das zentrale, und wir haben hier eine vom
Blutsaugen sehr verschiedene Methode.
') Von
diesen Zeremonien wird eine zusammenfassende Darstellung gegeben bei
Wellhausen: Reste p. 125 f. und Goldziher: Stud. I p. 67, wo man noch mehr Beweis-
material findet.
) His. S6, 5 rühmt der Prophet seine Teilnahme an diesem
Im Islam gibt es keinen hilf Buh. II kitäb kajäla Xr. 2.
3) Es heiQtLuä» s.v.: i_>lj, sei gleich A^.
:
es:
Ulf.
Andererseits heißt
Neben diesen Zeremonien wird Bundesschließung
einem
Opfer
erwähnt.
Dies
Verbindung mit
in
besonders dazu geeignet, die Bundes-
ist
zeremonie bedeutungsvoll und bindend zu machen, denn durch das
Opfer entsteht eine besondere Kraft und Heiligkeit, welche allem in
Verbindung damit Vorgenommenen mitgeteilt wird. Es heißt, daß der
Bund beim Blut des Opfertiers geschlossen wird {Ham. 423, 10 '), vgl.
Wellhausens
ist
Ibn Kelbi
Zitat aus
Orte
an gewisse
geknüpft,
wird
oft geschlossen
daß das bei
spiel dafür,
sondere Kraft dadurch
Va
Dieselbe Kraft
Reste p. 58).
Ka
c
wo
ba,
Bund
der
und oben sahen wir
der Zeremonie gebrauchte Wasser
B.
(z.
B. die
z.
190),
q.
daß es zuerst mit der
erhielt,
Ka
c
ba
in
deshalb
ein Bei-
eine be-
Verbin-
dung gebracht wurde.
man diese Zeremonien mit gewissen Worten
denen das ausgesprochen wurde, was durch den Ritus
Wahrscheinlich hat
begleitet,
in
Insofern können wir sagen,
geschah: daß die beiden sich verbanden.
dem Eid begründet
Der Verbündete wird bisweilen maulä jamin genannt ( H ä. 467, 19; 468, 7 f.), und Harn. 187
wird gesagt, daß es zweierlei Arten von Verwandten gibt, Verwandte
durch Geburt und Verwandte durch Eid 2 ). Aber wir haben erkannt,
daß dieser Bundeseid seinen besonderen Charakter trägt: er besteht darin, daß man mit dem Wort und dem Ritus zwei verschiedene
Sphären zusammenknüpft. Wir werden später sehen, daß
daß das Verhältnis auf
ist.
i
es
Eide
gibt, bei
welchen andere Vorstellungen zugrunde liegen.
Die Bundesschließung
Eides gewesen, weil
Stämme werden
')
sie
hilf
s
)
3)
»Und
sie
eins
der
ist in
und haben
dem
Vgl. aus neuerer Zeit
Lisän
s.
umfassende Eid war. Die beiden
Rechte und Pflichten gemeinsam 3).
alle
er ließ ein Opfertier bringen,
miteinander über
der alten Zeit die wichtigste Art des
am meisten
dann wurde
Musil 404: »Komm unter den Schutz
<*>S erwähnt eine Formel, welche
v.
Wenn
dir
die alten
- -
y
Bundesschließung herzusagen pflegten:
bedeutet:
und sodann machten
es geschlachtet,
Blut.«
t>)w9jt>9
-a^S-,
des Eides.«
Araber angeblich bei der
y
d)wO
,-<0,
was nach
Lis.
Abu 1-Hai-
Unrecht geschieht, geschieht (dadurch) mir Unrecht.
- y
tam
sagte liV^J
<*^>
d. h.
wenn
-
mich
als für
deinen Verwandten, o)w«»\^
niederschlägt, schlägt sie für
er
den
ein
deinigen
getötet,
Mann mich
2),
-c.X?, d. h. wer für
soll:
mich
für
Macht und Hoheit
nieder.
In einer anderen Fassung heißt es
was bedeuten
du Blutrache
Wenn jemand meinen valt
wenn jemand dich niederhauen will, richtet er
dich
y<*
mich-
forderst
tötet,
y
*JvJI
yo
.»»X-iJ!»
y
tötet,
hat
sich gegen
y
«A.! (Owl
(so
H
i
s.
297,
Blut für Blut, d.h. wir fordern Rache der eine für das Blut des
anderen, und: Unterlassung für Unterlassung,
d. h.
für das Blut, das
du vergibst, fordern
—
-
28
Wir haben Berichte über solche Bundcsschlicßungcn, welche die alten
Verhältnisse aufgelöst und neue Stammesverbände zustande gebracht
n ').
Wie stark diese Verbindungen waren, ersieht man daraus,
im
Islam mit ihnen gerechnet wurde (Lisän X 399).
daß noch
Es
luißt über ihre Zusammenschließung lediglich: ta/iälafu »sie bildeten
H §. 246, 1; Harn. 320, 3). Das Verbum Alf behilf miteinander«
deutet hier nicht »schwören« im allgemeinen, sondern »Stammesvcrbindung eingehen«, wenn man will: »Bundeseid leisten«.
Indessen hat der Bundeseid nicht immer absoluten und umfassenden Charakter. Man kann Auf eingehen für einen begrenzten
Zweck. Dieser Art ist der Fudfdbunå in Mekka, der gestiftet wurde,
um allen, denen Unrecht geschah, Genugtuung zu verschaffen; hier
werden keine neue Kombinationen gebildet; beim Eingehen des Bundes
sagen die Beteiligten: »Wir schließen uns zusammen, obwohl wir alle
Leute aus demselben Hause sind«
nämlich um etwas zu tun, das
nicht von vornherein zu ihren Pflichten gehörte (Ag. XVI 64 70;
Es ist natürHi§. 85 f.; Mas'ü dl Murüg III 121 IV 122. 124
lich, daß diese Verwendung von hilf für beschränkte Spezialzwecke
in der späteren Zeit gewöhnlicher geworden ist, und es wird das damit
zusammenhängen, daß der alte Bundeseid ein wenig gelockert worden ist.
Die Verhältnisse sind etwas komplizierter geworden. Der Bundeseid
ist nicht mehr die absolute Vereinigung von zwei Sphären und umfaßt
Wir sehen hier, wie hilf nicht mehr
nicht immer das ganze Leben.
<
i
(
—
—
:
;
.
speziell den Bund bezeichnet, sondern auf dem Wege ist, ein allgemeiner Eid zu werden; halafa bekommt die Bedeutung »schwören«
im allgemeinen
ausgeschlossen
da,
selbst
wo
Gedanke an einen Bund
der
Damit hängt zusammen, daß
in
das Verhältnis des halif eine
gewisse Unbestimmtheit hineinkommt.
es ebenso stark wie das natürliche
XIII
{Ag.
69, 2
Kinship 54) 2 ),
völlig
ist.
ff.),
er
ist,
Man hat Beispiele dafür, daß
man übte für ihn Blutrache
konnte eventuell erben,
man kann
vgl. Sur. 4,
sogar bei einem anderen
eigenen hilf Hilfe suchen (H
i
§.
Stamm
Al-Ahnas
285, 13).
b.
37 (siehe
gegen seinen
Sarlf
.
halif
Banu Zuhra, war Berater und Anführer dieses Stammes, als sie das
Von einem Asaditen
Schlachtfeld bei Badr verließen (His. 438).
der
auch wir nicht Rache
*0^
ist
(vgl.
jedoch unsicher;
ferner das Scholion
Bd. II
p. 92).
Diese Bedeutung von
Lisän führt andere Bedeutungen an: »Grab«, »Wohnung«,
»Blutvergießen«.
•)
und
Solche sind al- A/iäbis" (H
al-A/iläf, jeder
Murüg
:
)
III
121
f.:
i
s.
245
f.)
und die beiden Verbünde in Mekka al-Mufai
Geschlechtern bestehend (H
aus
5
IV
122.
125: Tanbih ed.
Vgl. die oben erwähnte
Formel
S. 27
i s.
S.if.;
de Goeje
Anm.
3.
Lisän
p. 211).
s.
v. /;//;
Mas'fidl:
—
daß
erklärte der Prophet,
H
—
29
dem Asadstamm
er
Aber eben das
nicht angehöre, »er
ist
daß
Zweifel entstehen konnten. Als der alte Bundeseid noch seine ganze
Kraft besaß, war dies unmöglich; der halif gehörte dem neuen Stamm.
Jetzt, wo dieser Eid nicht mehr so mächtig ist, darf man sogar gleichzeitig in mehreren Stämmen halif sein, was Konflikte mit sich führen kann
unser halif«
(
H
i
(
daß
s.
453,
Daß
419).
§.
daraus,
i
das Verhältnis lockerer sein konnte, ersieht
ob
man
Uhud darüber
in
ihren jüdischen hulafä Hilfe suchen sollten
sie bei
oder nicht (His. 559,
H
letzte Beispiel zeigt,
Gläubigen vor der Schlacht bei
die
Zweifel waren,
9).
Größere Klarheit bringt eine andere Stelle
11).
441): 'Utba b. Rabl'a sagt, als sein halif 'Arar b. al-Hadraml
(
bei Nahla erschlagen ist: »Er war nur mein halif, und mir liegt ob
sein Blutpreis und das Eigentum, das er verliert (aber nicht direkt die
i
§.
Blutrache)«
1
Und
).
dieser Ersatz
kommt
nicht
ihm
selbst,
sondern
der Familie des halif zugute; denn der Bruder erklärt, daß er unzufrieden
Und daß
sei.
Stammes
des neuen
immer
ein kalif nicht
H
vollberechtigtes Mitglied
wo
daß ein
halif einen anderen nicht in ein //awr-Yerhältnis aufnehmen (und
dadurch den Stamm verpflichten) kann. Es ist somit klar, daß es im
ist,
erhellt
aus
i
5.
251, 12,
es heißt,
/^//-Verhältnis verschiedene Stufen gibt.
Es soll hier in Kürze ein Begriff erwähnt werden, der teilweise mit
ist, nämlich das eben erwähnte giwär ~).
synonym
Bisweilen wird
hilf
gleichbedeutend
mit
es parallel und
hilf gebraucht, z. B. H §. 387, 20.
Es hat denselben unverbrüchlichen Charakter und ist auf einen Eid
gegründet (Hu da" iL 37, 3). Im allgemeinen Sprachgebrauch sehen
i
wir jedoch einen Unterschieds); hilf kann auch verwendet werden,
wo
um
es sich
Ebenbürtige handelt, giwär dagegen nur, wo das Ver-
hältnis zwischen einem Stärkeren
und einem Schwächeren, der Schutz
kommt. Deshalb
sagt al-Härit, der bei einem 'Igliten
sucht, in Frage
Schutz sucht: Ich bin gär bei dir (Ag. X27, 6
/kiW' -Verhältnis zu seiner Frau,
als er
f.).
Abu
nach Medina
1-As sucht ein
kommt
(
H
i
§.
XIX
75, 6 heißt es: al-Barräd ging zu Harb b. Umaija
und vollstreckte das hilf mit ihm, und Harb machte sein giwär-Ver-
469, 10
Ag.
ff.).
hältnis gut.
')
Lehrreich
Weil faßt in
His. 302:
seiner Übersetzung diese Stelle anders, aber die Richtigkeit der hier
gegebenen Auffassung geht aus
Blutrache fordert.
ferner folgendes Beispiel aus
ist
p.
wo es der Bruder des Erschlagenen ist, der die
Frankel (1. c. p. 297 f.): »Zur Verpflichtung des
442 hervor,
Die Bemerkung von
Patrons gehört natürlich in erster Reihe die Blutrache für den getöteten Klienten«,
ist
somit nicht ganz korrekt.
•innym mit
lion zu
H
3)
i
s.
Vgl.
442,
,.s-l »in ein
giwär -Verhältnis aufnehmen«
7.
Goldziher:
Slud.
1
6g
n. 3.
ist
Jc>;
siehe das Scho-
—
Sa c d
'Ubäda wir
b.
Mann
Er nennt
nach Mekka fortgeschleppt.
1
deren
zwei,
Waren
er
Heimat geschützt
seiner
in
Seine unglückliche Lage wird ihnen mitgeteilt, und
Hand
sofort aus der
Stelle
zitierte
II
Wenn
Stammesgenossen.
ihrer
251, 12
S.
i
hatte.
erretten ihn
sie
wir dazu die oben
Betracht ziehen: »Ich bin ein halif
in
und
Stammes),
Mitglied des
echtes
(kein
Ein
ob er nicht im ^Mewr-Verhältnis zu jemandem dort stehe.
i.
Fra
—
30
ein
kann
halif
giwär
in
nicht aufnehmen«, so scheint der Unterschied der beiden Begriffe der
zu sein, daß giwär einen mehr individuellen Charakter trägt
einen mehr umfassenden;
Stammes, wie
es ja auch,
durchsetzen kann,
2
'),
hilf
eine Angelegenheit
des
wie wir gesehen haben, im Grunde die Ver-
solches Verhältnis ohne
über
zunächst
Aber da
Stammessphären bedeutet.
zweier
einigung
ein
ist
hilf
so
die
Zustimmung
gehen die
beiden Begriffe
der
einzelne
Stammes
seines
leicht
nicht
ineinander
).
Das Wort giwär unterliegt ähnlichen Begriffsentwicklungen wie
Wie halif Mitglied eines hilf bedeutet, entweder als der Stärkere
hilf.
(His. 442, 7) oder als der Schwächere (His. 441, 13), so bedeutet gär sowohl Beschützer wie Schützling.
(His.
Allahs girän
während Satan
in der Schlacht bei
(Sur.
Wie
50).
8,
Die Gläubigen sind
986, 10), wie Allah ihr mavlät)
eigentlich
hilf
ist
(Sur. 8, 41),
Badr der gär der Ungläubigen war
die
sämtlicher Pflichten und Rechte einem
unverbrüchliche
Stamm
Übernahme
gegenüber bedeutet,
dann das Aufsichnehmen bestimmter Pflichten und schließlich Eid
im allgemeinen, so entsteht aus dem Begriff giwär die Bedeutung
Zuhair sagt (I 43), daß es zweierlei giwär gibt: das
»Garantie«.
Schutzverhältnis und das auf Garantie beruhende. Gär wird direkt
in der Bedeutung »Garant« gebraucht (His. 432, 14; Ham. 25. 12).
Wir haben gesehen, w-ie der Begriff des Eides in dem des Bundes
liegt, und ebenso wie die Begriffsentwicklung von »Bund« zu »Eid«
')
^
Procksch:
g'-
Über die Blutrache
»Der gär gehört dem Hause an
2
H
Vgl.
)
herrsche giwär.
denn
630:
Daß Abu
es ist eine
bei
nicht zunächst
1-Barä, halif des
den vorislamischen Arabern
11),
in
kommt auch
3)
i
s.
Anm.
i
Stammes 'Amir, beim Propheten sich
dem Propheten und 'Amir
Dies bestätigt uns, wie unbestimmt später das Verhältnis des halif war,
als
im Zitat aus His.
251, 12.
(Inilafa)« in
In der Regel heißt
jenem Stamm (H
Übereinstimmung mit der oben dargelegten Auffassung; aber »dein
vor (His. 441, 13; 442,
f.
ist
es
4.
1
;
i s.
halTf«
7).
zu entscheiden, ob es einen Unterschied gibt zwischen diesem
mit haltf eindeutigen Ausdruck und gär;
und 43 Anm.
kitäb kajäla nr.
38:
heißen kann, zwischen
es
ganz andere Anschauung
Schwierig
546, 3
p.
dem ganzen Stamm«.
»mein gär« und »dein gär«, aber »unser halif« und »halif
127,
H
s.
Freund befindet, genügt dafür, daß
als
es
i
(bail),
gär
vom
vgl.
Procksch: Blutrache
Stärkeren im Verhältnis ferner
H
i
s.
64s, iS;
Bu
p.
23
h.
II
—
—
31
Bund
durch die Verhältnisse gefördert wird, indem der
deutung
als die
seine alte Be-
absolute Vereinigung zweier Sphären allmählich ein-
büßt. Diese Entwicklung läßt sich noch auf andere Weise nachweisen.
Es gehört zum Wesen des
Stammes
daß
selbst
ganzen
alten Bundes, daß jedes Mitglied des
verpflichtet wird,
und wir haben
Beispiele dafür gesehen,
Aber
unbedeutende Mitglieder die Gesamtheit verpflichten.
gegenüber der alten Anschauung
vom Stamm
heit erhebt sich ein gewisser Individualismus,
als der natürlichen
und wir finden
Ein-
Beispiele
daß der Stamm sich nicht durch den Eid der einzelnen Mitglieder als gebunden betrachtet T ). So geht es, als Muhammed b. Hisäm
dem Stamm der Ukail einen Eid abnimmt, seine Verwandten nicht zu
töten: sie lassen einen der Ihren zurück, und dieser erschlägt den
Betreffenden [Hain. 25).
Eine ähnliche Auffassung drückt sich in
dafür,
der folgenden Erzählung aus:
dem Stamme
mit
Taij:
'Amr
b.
al-Mundir hatte einen
Bund
keinen Raubzug gegen einander zu führen.
Einmal nach einer mißlungenen Expedition begegnet er einigen Taiund einer seiner Begleiter fordert ihn auf, diese zum Ersatz
für das Mißgeschick auszuplündern. Er lehnt dies ab unter Hinweis
auf seinen Bund mit Taij. Aber der andere antwortet: »Du hast doch
wohl nicht mit ihnen allen den Bund geschlossen«. [Harn. 635 i- m. =
der Vers Harn. 645 und 760). Heutzutage kommt als Eid vor: »Ich
schwöre für mich und meine fünf«, d. h. meine Verwandten in fünf
Generationen (Jaussen 160, Anm. 1).
Der Mann kann also diese
verpflichten, aber es muß ausdrücklich gesagt werden.
Das ist ein
Zwischenstandpunkt zwischen dem alten Bundesbegriff und dem Injiten,
dividualismus.
Bei
den
Israeliten
Rechtspraxis,
Aber
befinden
sich
noch gewissermaßen die alte
soziale
Einrichtungen,
noch wesentlich auf
ein großer Unterschied besteht zwischen
darin,
dem
haben, und
alten
das Königtum
ist
sie
die
B.
z.
Arabern und
daß diese letzteren nicht mehr Nomaden sind;
Stadtkultur zu
eine
herrscht
und mehrere
Stammesverfassung,
Boden.
Israeliten
fangen an,
bestrebt,
eine
Verwaltung einzuführen.
Nichtsdestoweniger haben die Israeliten noch im wesentlichen
dieselbe Bundesvorstellung wie die Araber. Das wird uns aus einigen
zentralisierte
Stellen sofort klar werden.
Eskol und 'Aner »ba ta lé
•)
klärte
Gen. 14, 13 werden
Abrami benannt ba <a l
Als Zainab ihren unbekehrten
der Prophet,
solidarisch; ein
Wir
b'rit
Wort
finden hier etwas
daß
es
;
Mann
in
Medina
Amoriter Mamre,
b'rit
bedeutet dasselbe
alten Geist in neuen Formen.
genommen
in Schutz
zwar gegen sein Wissen geschehen
des Geringsten unter ihnen bindet
vom
die
sie alle
(H
i
hatte, er-
aber Muslime seien
sei,
s.
469;
Va
q.
233
f.).
wir
fialij,
oder genauer, wie
der Betriff
i
as
dem Arabischen
32
-
auch vorkommende
entspricht,
ist
Und daß
du-l-fril] 1 ).
aus Y. 24 ersichtlich, denn
daß »die Verbündeten« den Zug mit
Beute mit ihm teilen.
Mit dieser Stelle
es geht aus diesem Vers hervor,
Abraham machen und
analog
Neh.
ist
6,
18,
die
wo
Juda ba la le S'bü'ä
viele in
es
/<?
von dem Ammoniter Tobija heißt, daß
waren, und wir sehen aus dem Schluß des
Verses, daß er dieses Bundesverhältnis durch Heirat erlangt hatte.
Der Ausdruck entspricht formell genau dem arabischen maulä jamin.
und realiter wäre es durch das arabisch c giran wiederzugeben. Nehmen
WM
wir dazu Ob.
»Alle deine Verbündeten 1 )
^3.
7:
Sfmtffj !jnna
haben dich betrogen«, so ersehen wir daraus, daß der Begriff des hilj
auch bei den Hebräern lebendig war.
Um die Bedeutung des Bundeseides bei den Israeliten zu verstehen, müssen wir zunächst darüber im klaren sein, was b e rit bedeutet.
An der erwähnten Stelle Ob. 7 steht ^irn? \irJN parallel mit
~Ö7ty UIOX »Leute, mit denen du Frieden hast«.
Auch Psalm
55,
21
»eine b'rit brechen« dasselbe wie »an die, mit welchen er
ist
Sälöm hat,
Hand
Feldes
deine b e rit, die wilden Tiere des Feldes sind in Friedensver-
ist
zu
hältnis
zu legen«.
gekommen
dir
Hiob
("^
5,
23 heißt es:
noblen).
mit den Steinen des
Dies Verhältnis
zwischen
und sälöm haben wir an mehreren Stellen. Jos. 9 wünschen die
Gibe'oniten b e rit mit Israel, und es heißt V. 15: Dann gab Josua ihnen
Frieden (Dl'ptt'') und schloß mit ihnen b'rit, so daß er sie das Leben
behalten ließ 3); andererseits war es natürlich den Gibe'oniten nicht
Ein
erlaubt, das Leben eines Israeliten zu verletzen (2. Sam. 21, 4).
derartiges Verhältnis mit den Kananäern einzugehen, war den IsraeÄhnliche Bedeutung hat b'rlt I. Sani. II, 1,
liten verboten {Jdc. 2, 2).
wo die Einwohner von Jabes dem Nahas sagen lassen: »Machet b'rit mit
uns, dann wollen wir deine Knechte sein «. Sälöm hat an diesen Stellen eine
weniger volle Bedeutung als sonst im Alten Testament, nämlich haupt-
b e rü
sächlich: gegenseitige Unverletzbarkeit.
die b'Yit Gen. 26, 28
hier b'rit mit
ihm
f.,
vgl. 21,
Benhadad und
Diesen Charakter hat auch
23 und i.Reg. 20, 34 bis;
läßt ihn gehen,
Ahab
nachdem
schließt
Benhadad
gemacht hat; b e rit bedeutet somit nicht einen
Vertrag, eine Vereinbarung mit diesen Zugeständnissen als Inhalt; sondern wir verstehen es am besten hier wie an den obigen Stellen in der
seine Zugeständnisse
»3 (Lisän IV 306. 307).
»)
Oder >X£E
*)
Der Ausdruck könnte auf Arabisch v_JiL>J! A^?S heißen.
3)
So
zu wollen.
muß man
übersetzen, nicht: ein
Abkommen
d a
r
ü b e r
,
sie
am Leben
lassen
—
—
OJ
Bedeutung: ein Verhältnis der Unverletzbarkeit
Wir würden hier
auch sälöm setzen können : ). Ähnlich ist es I. Reg. 5, 26: es
herrschte sälöm zwischen Hiräm und Salomo, und sie machten miteinander b'rit; ferner wenn davon die Rede ist, daß Israel mit einer Groß'
.
für b'rit
macht b'rit eingeht [Hos. 12.2. Die Spötter sagen, daß sie mit dem
Tode b'rit haben, d. h. der Tod wird ihnen nichts Böses antun 3). Hier
sind noch zu erwähnen 7<?s. 33, 8; Hos. 2, 204); Sack. 11, 10; Hiob 40, 28.
An anderen Stellen hat b'rit jedoch mehr Fülle und Inhalt. So z. B.
1 Sa m. 18, 3, wo die von David und
Jonathan eingegangene b'rit ganz
und gar bedingungslos ist und auf Leben und Tod gilt; b'rit hat hier die
volle Bedeutung von Lebensgemeinschaft mit gegenseitiger Teilnahme
an allen Rechten und Pflichten; ferner Am. I, 9, wo der Ausdruck
CTUSI n"H2 an das Arabische erinnert, wo ähä »Bund eingehen«
bedeutet [His. 344 ff.), und I Reg. 15, 19, wo das Bundesverhältnis,
das Asa mit Benhadad wünscht, den gemeinsamen Kampf gegen
Ba'sa in sich begreift, oder Psalm 83, 6, wo die Nachbarn Israels eine
b'rit gegen Jahwe schließen. B'rit kann hier wie überall sonst durch das
arabische c ahd wiedergegeben werden und bezeichnet wie dies das
gegenseitige Verhältnis der Zusammengehörigen mit allen Rechten und Pflichten, welche
dies Verhältnis für die Beteiligten mit sich
')
Es
1
nicht absolut notwendig "'/]£'?$ >n ^r!' ??'? zu verändern, obwohl das
ist
auch einen guten Sinn geben würde.
dann: und ich
d. h.
dich nicht angreifen.
Zukunft.
!
)
n7&
bedeutet: lassen,
dich in Unverletzbarkeit
will
—
(lies
am
Der Sinn
laisser.
besten niit
LXX
tV"^?)
ist
lassen,
Dies gehört dann zu den Zugeständnissen Benhadads für die
man
}\ 25; 57, 26 Cu'ii' rV"?2 nicht mit
Bund« übersetzen muß, also tatsächlich
(siehe diesen Ausdruck vor allem Jes. 24, 5), womit es Hes. 37, 2'>
Das zweite Glied im Konstruktionsverhältnis ist dann adjektivisch
Ich glaube, daß
Jes.
54,
Hi
10;
.
»Friedensbund«, sondern mit »ein unverletzbarer
gleich
mit C.7V'
im Parallelismus
aufzufassen.
2'TU'
,
n 1 H2
die b'rit ewig
n , "^2
steht.
Denselben Ausdruck haben wir Nutn. 25, 12 nach der Lesart in
LXX
des M. T.); in diesem Vers wird somit dasselbe gesagt wie in V. 13,
genannt wird.
Dasselbe heißt
P2CNJ , P , ~!2
(Psalm S9, 29)
(für
wo
»meine
b'rit ist treu, sicher*.
3)
Interessant
ist es
zu bemerken, daß t^LJi
-ii2>^;xS
ähnlich aussieht, aber doch das Gegenteil bedeutet: der
gegengesetzten Seiten des Begriffs treten hier
Glück hat mit uns
*)
hilf geschlossen (-~^.'i
Daß Jahwe mit den
(Gressmann:
und kann wohl
»auf
der
-•!{,'.
-
VIII 102,
b'rit schließt,
Wenn man
b'rit
Man
Eid bei den Semiten.
äußerlich so
1
Die ent-
sagt auch: das
v. u.).
heißt somit »Frieden«:
so auffaßt,
ist
Die
der Ausdruck
Höhe der prophetischen Anschauung stehen«
Israelilisch- jüdische Eschalologie, p. 195).
Pedersen, Der
5
dich getroffen.
den Vordergrund.
LääJlS»
Tieren für Israel
wilden Tiere dürfen Israel nichts Böses tun.
nicht auffallend
je in
//am. 420, Vers
Tod hat
3
—
führt
(vgl.
S.
Von
8).
34
dieser
—
umfassenden Bedeutung aus werden
iment verWortes b'rit im Alten Ti
stehen können. Ob beide Parteien Rechte haben, ob sie beide Pflicht
haben, oder ob nur die eine fordern kann, während die andere leisten
muß, ist ohne Belang. Das Hauptgewicht liegt auf der Gegensei'
wir alle Anwendungsarten de
I
und Verpflichtung.
Es gibt nun eine Gruppe von Stellen im Alten Testament, wo das
Hauptgewicht auf dem Verhältnis liegt, ohne daß dessen Charakter näher bezeichnet wird, da dieser mit den Umständen gegeben
So z. B. 2. Sam. 2, 12 f., wo David mit Abner auf dessen Aufist.
forderung hin eine b c rit eingeht, auf die Bedingung, daß David seine
keit
frühere Ehefrau Mikal wieder
bekomme; worin
dieses Verhältnis be-
war selbstverständlich; eigentlich ist nur Abner der
Diese
Leistende, denn er soll David die Königswürde verschaffen.
wo
von
des
Begriffs,
das
Verhältnis,
steht
oft
Vordergrund,
Seite
im
Israels b'rit mit Jahwe die Rede ist.
Die umfassende Bedeutung
von b'rit bringt es mit sich, daß es ohne prinzipiellen Unterschied
vom Verhältnis der Menschen untereinander und von dem zwischen
Israel und seinem Gott gebraucht werden kann. Eine Scheidung zwischen
einem »profanen« und einem »religiösen« Sprachgebrauch gibt es hier
nicht.
Charakteristisch für diesen Gebrauch des Wortes ist I. Reg. 19.
10. 14, wo es heißt, die Israeliten haben ihre b'rit mit, d. h. ihr Verhältnis zu Jahwe aufgegeben (12117), indem sie seine Altäre zerstört
und seine Propheten getötet haben. Es ist hier nicht von der Übertretung einzelner Punkte in einem Vertrag oder Abkommen die Rede,
sondern von einem vollkommenen Bruch mit Jahwe als Gott. Opfer
und Anerkennung der Propheten Jahwes sind nicht Gegenstand eines
Vertrages zwischen Israel und Jahwe, sondern die gegebene und selbstverständliche Form, unter der Israel zu ihm in dem Verhältnis eines
stehen
sollte,
Stammes zu seinem Gotte
In derselben Weise wird das
den Propheten gebraucht; so an der bekannten Stelle
bei
31
steht.
f.,
d. h.
wo Jahwe
oft
Jer.
31,
nachdem Israel immer wieder die b'rit mit.
das Verhältnis zu ihm gebrochen hat, er jetzt ein Verhältnis zu
sagt, daß,
Israel eingehen will,
Israel
Wort
das dadurch besser als die früheren sein
soll,
daß
mit Freuden die Bedingungen, welche die Grundlage für dieses
Verhältnis bilden,
erfüllen wird.
Ferner Jer. 22, 9:
».
das Verhältnis zu Jahwe, ihrem Gotte aufgegeben (ni.T
.
.
sie
haben
Wi2 HN
131$?)
und sich vor anderen Göttern niedergeworfen und ihnen gedient«. So
an den zahlreichen Stellen, wo es heißt, daß Israel seine b'rit mit Jahwe
gebrochen hat, besonders wenn zugleich damit ausgedrückt wird,
daß sie anderen Göttern dienen: Lev. 26, 15; Deut. 17, 2 ff.; 31, 16. 20;
—
Jos.
15; 2. Reg. 27, 15. 38
7,
#<?s. 6, 7
8,
;
1
;
35
—
Jer. II, 10; 14. 21; #<?s. 16, 59: 44. 7:
t".;
Psalm. 44, 1 8 (wir haben deine
b'rtt,
d
das Verhältnis zu
h.
Gott nicht geleugnet; im Parallelvcrs »vergessen«. Ebenso natürwenn es heißt, daß Israel seine b'rtt überwacht: Gen. 17, 9; Ex. 19. 5:
dir als
lich
Hes.
daß
Psalm. 25, 10; 103,
14;
17,
um
es sich hier nicht
18.
— Es muß immer betont werden,
ein Ver-
an den letztgenannten Stellen ebensowohl wie i.Reg.
hältnis,
Unterschied zwischen dieser und den anderen Stellen
der Verschiedenheit der
israelitischen
deutet
um
einen Vertrag handelt, sondern
Rein formell be-
überall dasselbe.
doch gibt
dene Nuancen.
innerhalb der angeführten Stellen
es
Oft steht
nn?
parallel
mit
pn,
EDtfC,
anderen Bezeichnungen für Gesetz, Anordnung, so daß
Bedeutungen nähert.
griffe b'rlt,
sondern
seine b'rtt mit Jahwe dadurch,
Jahwe
Macht
oder
es sich diesen
daß dessen andere Seite nach der oben
daß
die b'rtt dann,
mit seinem Volke, nämlich
er seine
verschieiTliFI
Dies bedeutet jedoch keine Änderung im Be-
lediglich,
gegebenen Definition hier mehr hervortritt.
seits hält
Der
des Gottesverhältnisses nach der alt-
und der prophetischen Anschauung.
b'rlt hier
Und
Art
19.
liegt lediglich in
es seine Gesetze befolgt,
wenn
er
teils als sein
für es einsetzt.
nämlich
Israel betätigt
und anderer-
mit Israel handelt, wie ein Gott
Gesetzgeber,
teils
dadurch, daß
Deshalb verstehen wir, auch wenn die
Sache vom Gesichtspunkt Jahwes aus betrachtet wird, die Parallelen
zwischen rv~Q und j5n, K5B73 usw., und ferner, daß es oft von Jahwe
heißen kann, er zeige gegen Israel "IDH und D^cm, Liebe und Barmherzigkeit,
daß
1
gleichzeitig damit,
Denn
mit ihm.
er seine
Reg.
8,
daß gesagt wird,
er
halte seine
b'rtt
seine Barmherzigkeit gegen Israel erweist sich dadurch,
Macht zu seinem Besten ausübt.
Siehe Deut.
7, 9.
12
=
23; Psalm. 89, 29. 35; Dan.
Alles,
9, 4; Neh. 1, 5; 9, 32; 2. Chr. 6, 14.
worin dieses Verhältnis ausgedrückt wird, kann b'rtt ge-
nannt werden.
haben gesehen,
Das
liegt
in
der
semitischen
Eigenart,
und
wir
Man
daß dasselbe für das arabische 'ahd gilt.
Deshalb
s
kann
b'rtt
i
t.
oder
seine
darf sagen, daß Jahwes ~Dn
pn
Es heißt, daß Jahwes
b'rtt bisweilen ganz konkret gebraucht werden.
b'rtt auf den Körpern der Israeliten ist, und zwar als Beschneidung
Das Benehmen Israels kann seine b'rtt (mit Jahwe)
{Gen. 17, 10. 13).
genannt werden (Hes. 16, 61), und Jahwes b'rtt liegt in der Lade
c
nämlich die Gesetzestafeln (1 Reg. 8, 21; 2 Chr. 6, 11), genau wie ahd
—
einem gegebenen Zusammenhang »Einkünfte« bedeuten kann.
Hiernach müssen wir es verstehen, wenn Stellen vorkommen, wo
das gegenseitige Verhältnis für unser Bewußtsein stark zurücktritt,
in
während
die andere Seite des Begriffes: die mit
dem
Verhältnis gege3*
-
-
36
-
benen Rechte und Pflichten im Vordergrund erscheint. Ein
besonders deutliches Beispiel dafür ist Nutn. 25. 13, wo gesagt wird,
das Levi eine ewige Priesterschaft-fcO'^ haben
nisses zwischen
Jahwe und den
Rechte und
und Mal.
2.
8 (hier
mehr hervor, nämlich des Verhält-
der Begriff des Verhältnisses
tritt
die
soll, d. h.
Pflichten des Priestertums; so auch Deut. 33, 9
Priestern);
ferner Neh. 13, 29;
entspricht hier der anderen Seite des arabischen
<
ahd,
die
b'rit
auch mit
hakk wiedergegeben werden kann. In diesen Fällen ist die Bedeutung
Recht und Pflicht dem Bewußtsein in gleicher Weise gegenwärtig. An
einer Stelle wie Deut. 4, 31 (»die b'rtt der Väter, welche er ihnen
schwur«)
tritt
vor allem die Bedeutung »Recht« hervor; an anderen
werden wir
ist von Seiten
am
besten mit »Pflicht« wiedergeben; so Lev. 24,
Stellen
es
8: es
Israels eine
ewige
brote auslegen sollen; oder Hes. 17,
b'rlt,
16,
übertreten habe, nämlich die von
b'rlt
mit diesem geschlossene,
daß
wo
sie
jeden Sabbat Schau
daß Sidkija seine
Nebukadnezars
welche dies Verhältnis ihm
es heißt,
ihm
d. h. die Pflichten,
als Vasall
auferlegt.
c
Hieraus bildet sich wie bei ahd die Bedeutung »Gesetz«,
»An-
Es gibt einige Stellen, wo b'rlt nicht nur, wie in den
früher erwähnten Beispielen, parallel mit höh, miipäf usw. steht,
sondern in einem Zusammenhange, wo für unser Bewußtsein ebenIn dieser Weise wird es von einer königsogut hök stehen könnte.
lichen Verordnung gebraucht, Jer. 34, 8. Das gleiche bedeutet es 2. Reg.
2 3, 3, wenn daselbst mitgeteilt wird: König Josija trat an den ihm
vorbehaltenen Platz im Tempel »vor der Säule«, und vollzog die
b'rlt,
daß man nach den Verordnungen des gefundenen Gesetzbuches Jahwe diene, während das Volk seinerseits die auferlegten Verpflichtungen annahm.
Hiob gibt seinen Augen die b'rlt,
d. h. die Verordnung, daß sie auf eine Jungfrau nicht achten dürfen
(Hiob 31, 1), und Jahwe hat die b e rit mit Tag und Nacht, daß sie zur
ordnung«.
rechten Zeit
—
kommen,
hat es so verfügt (Jer. 33, 20; vgl. V. 25
Innerhalb des Verhältnisses zwischen Jahwe und seinen Verehrern
kommt
b'rlt
wohl
am
d. h. er
.
ehesten in dieser Bedeutung vor Jes. 56, 4 (von
den Verschnittenen, welche tun, was Jahwe wünscht und seine b'rlt
halten),
und besonders nahe liegt es uns, wo n"H3 als Objekt
für
Jos.
das
7,
Verbum
11
=
Jdc.
iTiä
2,
»anordnen«, »verfügen« steht;
20;
1.
Psalm in, 9.
Überhaupt
ist es
nicht
immer
Deut.
Doch kann selbst bei
Begriffs mehr hervortreten,
Reg. II, II.
Konstruktion die andere Seite des
so
leicht für
4,
13;
dieser
z.
B.
uns zu entscheiden, welche
Seite des Begriffs an der betreffenden Stelle im Vordergrund steht.
—
—
J/
in unseren Sprachen keinen Begriff, der dem von b'rit
und kein Wort, mit dem wir es wiedergeben könnten.
Die Nuancen müssen wir mit ganz verschiedenen Wendungen bezeichnen, die annähernd die Bedeutung im betreffenden Zusammenhang ausdrücken. Aber wir dürfen keineswegs meinen, damit eine er-
Wir haben
entspricht,
schöpfende Wiedergabe des Begriffs geleistet zu haben. Die verschiedenen
Nuancen
keineswegs ganz neue Bedeutungen und Umbildungen
stellen
des Begriffs dar. Der Hebräer empfindet
da,
wo
immer dessen Gesamtheit,
bestimmte Schattierung im Vordergrund
eine
vermögen wir das Gegenseitige, welches immer
nicht zu empfinden.
Moment
Dieses
ist
in
diesem Begriffe
echt semitisch.
selbst
Vor allem
steht.
liegt,
Für uns sind
Ausdrücke wie Gesetz, Verfügung, Herrschaft, Pflicht ausgeprägt einseitig. Für den Semiten drücken sie alle etwas Gegenseitiges aus, denn
er behält immer das Verhältnis zwischen Menschen im Auge.
Dies liegt in den arabischen Begriffen
mehr im nächsten Abschnitt), und
hebräische
Daß
b'rit
c
hakk, bai a (worüber
allen diesen entspricht
*).
immer dasselbe in dem Worte empfindet
der Hebräer
es sich nicht
hilf, 'ahd,
um Bedeutungsentwicklungen handelt,
—
eben das
— also daß
die auf historischem
Wege entstanden sind,
erhellt mit besonderer Klarheit aus Stellen,
wo wir geneigt sein würden, eine verschiedene Übersetzung des \\ ortes
im Vorder- und Nachsatz zu geben, z. B. Jos. 23, 16, wo es sich nach dem
ganzen Zusammenhang um den völligen Bruch des Grundverhältnisses
zu Jahwe durch die Verehrung fremder Götter handelt; aber in dem
daran geknüpften Relativsatz C2PN !"HS HtfR müssen wir an die innerhalb dieses Verhältnisses gegebenen Anordnungen denken; so auch
Jos.
/, 11
;
Jdc.
2,
20
Besonders charakteristisch
u. a.
wo
b'rit
am
ehesten »Zusage«; V.
Rede
in derselben
9,
die folgenden
ist
Gen. 17, 2
Nuancen ausdrückt: V.
ff.,
2,
7
10 »Anordnung, Gesetz«; V. 14 »Verhält-
und zwar zwischen Gott und seinen Verehrern; V. 13 konkret von
der Beschneidung.
2. Reg. 23, 3 wird es im selben Vers dreimal gebraucht 1) von der Verfügung des Königs Josija, 2) von den Forderungen
des gefundenen Gesetzbuches und 3) von der Verpflichtung, die das
Volk nach der Verfügung des Königs übernehmen muß.
Man hat gemeint, für die Bedeutung der b'rit einiges Gewicht
nis«,
—
darauf legen zu müssen, ob
wird oder nicht.
')
nungen
(das
zwischen Ebenbürtigen eingegangen
Es geht aus der
DiLLiiANN führt
in
hier gegebenen Darstellung hervor,
seinem Wörterbuch für das Äthiopische folgende Bezeich-
für b'rit (foedus) an:
Wort
sie
hig (vgl. pV\,
(
*>),
ser'ät (vgl.
c Ji Gesetz), mahalä
für Eid), keda, ktdän (vgl. iXic:), Worte, die schon auf verschiedene Schattie-
rungen des Begriffs hindeuten.
-
ohne Belang für den Charakter des Begriffes
diese Frage
I
-
38
ist.
—
am meisten vom Verhältnis zwischen Jahwe und
Aber Jahwe kann auch innerhalb dieses VerhältSonderb'-Tite haben.
Er hat b'rit mit David, indem er seinem
wird im A. T.
B'rit
Israel gebraucht.
nisses
Königtum versprochen hat {Psalm 89, 4. 35 f.), mit
indem er seinem Geschlecht das Priestertum zusagt, mit Pinehas
(Nim. 25, 12 f.). Als Ausdruck für das Verhältnis zwischen Israel
und seinem Gott können wir das Wort b'rit oft am besten mit
»Religion« wiedergeben
Aber eine erstarrte Spezialbezeichnung
für die jüdische Religion wird der Ausdruck nie.
Dies bedeutet
b'rit nur, wenn der Zusammenhang darauf hindeutet.
Dan. II, 28
wird von »einem Verächtlichen« gesagt, er wird auf B'"jp r, , "]3 achtgeben; das heißt: auf ein *) heiliges (Gottes)verhältnis. Ebenso V. 30:
er wird gegen eine heilige b'rit vorgehen. Es ergibt sich aus dem Zusammenhang mit genügender Deutlichkeit, daß damit das Gottesverhältnis Israels gemeint ist, d. h. die jüdische Religion; aber der Ausdruck entstammt keineswegs einem allgemeinen Sprachgebrauch,
1
i
schlecht das
Levi,
demzufolge
b'rit »die jüdische Religion
bedeutete, sowenig wie er
ohne weiteres »Gesetzestafeln« oder »Beschneidung« bedeutet. Der
Verfasser
hat
mit Absicht den Ausdruck unbestimmt gehalten,
ebenso wie die Bezeichnung »ein Verächtlicher«; dies soll das HellDunkel, worin ein apokalyptischer Verfasser seine Rede zu verhüllen
<;
In V. 32 heißt
pflegt, verstärken.
bringen wird;
fall
mag
b'rit
daß
es,
er
rrn.2 Ttt'~ID
aber der ganze Ausdruck könnte auch »Pflichtverletzer«,
Dan.
lose Leute, bedeuten.
wie
11,
II,
22 wird
30 verwendet; tV]3
28.
zum Ab-
hier in demselben Sinne gebraucht sein,
TM
b'rit
in gleich
d.
h.
treu-
dunkler Weise
bedeutet hier »der Fürst eines
(Gottes-)Verhältnisses«undbezeichnet den Hohepriester. Vielleicht ebenso Dan.
»er
9,
27:
vom
gottlosen Herrscher heißt
es:
wird eine Religion für viele schwer machen«.
O 1 ?"] ? fVC "TCMrH
Doch könnte b'rit
1
auch »Anordnung« bedeuten: er wird eine Verfügung schwer
machen, eine schwere Anordnung auferlegen.
Eine detaillierte Darstellung des Begriffes b'rit und seines realen
Aber es war notwendig,
Inhaltes kann hier nicht gegeben werden.
zwischen Eid und
das
Verhältnis
seine allgemeine Art zu erörtern, um
Bund auf israelitischem Boden feststellen zu können. Der Begriff
hat früher mehrfach den Gegenstand eingehender Untersuchung ge-
hier
bildet,
zuletzt
mar
aber
2
),
in
man
der
ist
ausführlichen
Darstellung
von Krätzsch-
auf seinen ausgeprägt semitischen Charakter
')
Man
übersetzt in der Regel weniger korrekt:
')
Die
Bundesvorstellung
im
Alten
Testament.
den
heiligen Bund.
Marburg 1S96. Dort wird auch
eine Übersicht über andere Behandlungen der Frage gegeben.
genügend aufmerksam gewesen, und
nicht
man
hat die arabischen
nicht beachtet.
In älterer und neuerer Zeit hat man
Wort mit »Bund« übersetzt, aber auf modern europäische Weise
Die Erkenntnis, daß es
dies als »Abkommen«, »Vertrag« aufgefaßt.
Parallelen
das
wo
gebraucht wird,
oft
tatsächlich nur der Eine zu befehlen hat, hat
daß man die Bedeutung »Entscheidung«, »Abdann
machung« zugrunde gelegt hat. In beiden Fällen mußte der Übergang zwischen der einseitigen und der gegenseitigen Bedeutung als
Mag man nun das eine oder das
unerklärlich betrachtet werden ').
dazu geführt,
andere getan haben,
man
hat sich durch den europäischen Begriff »Ver-
trag« dazu verleiten lassen,
Verhältnisses,
eines
die Einleitung,
Verabredung
die
das Verhältnis beruht
''.er
fcrit als
2
),
oder
Entscheidung,
die
während
aufzufassen,
Grundlegung
die
auf
es in Wirklichkeit
— Diese Ein-
das Verhältnis selbst mit seinem ganzen Inhalt bedeutet.
Behandlung ist nun von Krätzschmar bis zum äußersten
rieben, wenn er b'rit definiert als »diejenige kultische Handlung, durch
die in feierlicher Weise Verpflichtungen oder Abmachungen irgendwelcher
Art absolut bindend und unverbrüchlich gemacht wurden« (p. 4°)- Er
hat hier den Begriff vollkommen gesäubert von dem, was der Semite
immer dabei empfindet (nämlich das gegenseitige Verhältnis), und
seitigkeit in der
Bedeutung zugrunde
eine
Wenn
Wort an
K. diese Definition nicht festhält, sondern
Verpflichtungen,
von
die das
gelegt,
keiner Stelle hat.
(p.
41) sagt,
daß
es
welche durch eine heilige Handlung
ist dies auch nicht korrekt; denn
sanktioniert sind, gebraucht wird, so
bei
den politischen
Es
Riten.
b e rit's der älteren Zeit
möglich, daß
ist
sie
hören wir nichts von solchen
stattgefunden haben, aber notwendig
ebensowenig wie für das arabische l ahd. Dieser
Es wird einschiefe Gesichtspunkt beherrscht die ganze Darstellung.
geschärft, daß man die Begriffe »Verhältnis zu Jahwe« und »Bundesfür
den Begriff
verhältnis zu
ist es
Jahwe« auseinanderhalten müsse
beruhe auf einem historischen
unlösbar machen
angedeutet?
Bedeutung Hos.
)
8,
Krätzschmar
p.
312
».
.
.
.
können
Jahwe verwenden.
die Vertreter der beiden
:
1
das letztere
das Verhältnis
somit das Wort
Nun
steht das
b'rit
Wort eben
— aber das wird für unecht erklärt,
gibt in seinem oben erwähnten
Buche
p. 3
f.
nicht für
in dieser
jedoch ohne
eine Übersicht über
Anschauungen.
die Vorstellung
.
.
.
.,
daß
Jahwe aus einer b'ril fließe.«
Ebenso H. Schultz: AlUestl. Theologie!, 1896,
Israels Verhältnis zu
Biblische Theologie des A. T. p. 36.
und
100);
der
Aber an welcher Stelle ist dieser Unterschied
Arnos und Hosea kennen (nach Krätzschmar) keinen
das Verhältnis zu
'E:
(p.
soll.
historischen Einleitungsakt,
')
Einleitungsakt,
die anderen Darstellungen der alttestamentlichen Theologie.
—
—
40
als daß es gegen das Schema ist.
Erst im Deuteronomium und bei den späteren Propheten spiele die b'rit eine K
und sie werde jetzt durch Übertragung nicht mehr von dem Einleitui)
ritus, sondern von dem Verhältnis selbst gebraucht (p. 142 ff. 161. 169.
Im Zeitalter P.s werde es ein religiöser Terminus technicus,
179 f.).
und endlich erhält es, wieder durch Übertragung, die Bedeutung »die
Gemeinde« (p. 199. 254. vgl. 39 f.).
Gegen diese Darstellung muß
eingewendet werden, daß der Begriff viel zu äußerlich und ohne Ver-
andere Bcgründuni;.
—
ständnis für die semitischen Eigentümlichkeiten behandelt wird.
Bugriff wird nach
einem Schema zerstückt;
seitigen Verhältnisses, die überall
zugrunde
einer (sogar ganz äußerlich gedachten)
Wie
verhält sich
nun der
dem im
nisses ist
wird als das Resultat
hier
dem
dargestellt.
des Eides?
wie auf arabischem
und
liegenden bindenden
Eingehen
Die
eines derartigen
ver-
Verhält-
deshalb bindend und unverbrüchlich und hat somit den
Charakter eines Eides.
im A.
ist oft
Das
liegt,
Entwicklung
beruht
BundesbegrifT
pflichtenden Moment.
Der
Bedeutung des gegen-
Begriff b e rit zu
Verwandtschaft zwischen beiden
Gebiet auf
die
melek fand
Dieser eidliche Charakter der Bundesschließung
Die Bundesschließung Abrahams mit Abi-
T. bezeugt.
statt,
indem
er schwur, sich
nicht treulos erweisen zu wollen
gegen ihn und sein Geschlecht
ff.);
ebenso schwuren
(Gen. 21, 22
Isaak und Abimelek einander Eide (Gen. 26, 31), ja es heißt V. 28, daß
ist.
Zwischen David und Jonathan war nach
21, 7 ein Jahweeid,
weshalb ihr Verhältnis auch eine Jahwe-
zwischen ihnen eine 'älä
2.
Sam.
b'rä genannt
um
wird
(20,
8).
Als Jojada mit den Offizieren eine
b'rit
im Tempel Jahwes schwören
(2. Reg. 11, 4); dem Sidkija wird, als er mit Nebukadnezar als dessen
Vasall eine b'rit eingeht, ein Eid auferlegt (Hes. 17, 13), und der Prophet
wirft ihm vor, diesen bei seinem Aufruhr gering geschätzt zu haben
(V. 16
19) auch wird der eidliche Charakter der Bundesschließung auf
sozialem Gebiet durch den Ausdruck ba la le i'bü ä (Neh. 6. 18) bezeugt.
So betrachtet man denn auch das Grundverhältnis zwischen Jahwe
und Israel als durch einen Eid der beiden Partner begründet ). In
der großen Rede Deut.
29.
9 ff. wird dies immer wiederholt.
Hes. 16, 8 heißt es: »Ich schwur dir zu und ging eine b'rit mit dir ein«,
und andererseits sagt Jahwe zu Israel (V. 59): »Du warst ein Meineidiger und b'rit-brecher« (sc. Jahwe selbst gegenüber).
Gen. 26, 3
spricht vom Schwur an Abraham; das deutet auf die Gen. 17 geschlossene b'rit hin. Psalm 105. 9 f. erwähnt einen dem Isaak geleisteten
fchloß,
—
Atalja zu stürzen, ließ er
sie
;
l
—
1
J
)
Es heißt
bunden, so wäre
in einer Talmudstelle:
Israel nie erlöst
worden
Hätte sich Gott nicht durch einen Schwur ge(siehe
Levy: Wörterbuch
I
p. 132
s.
v.
1CN).
—
Auch
Eid.
kann auf
dies
welcher Jahwe sagt, daß er
An mehreren
daß
mag
die
ist es
hindeuten, von
gegründet
späteren Ursprungs sein.
19)
17,
•).
zweifelhaft, ob die Vor-
daß das Eingehen der
ist,
auf einem Eid
es
Abraham
mit
b'rit
mit Isaak halten will (Gen.
sie
der erwähnten Stellen
stellung des Verfassers die
oder
—
41
b'rit selbst
ein Eid
Die letztere Vorstellung
sei.
worauf
Jedenfalls, das,
es hier für
uns
ankommt, ist, daß das Eingehen einer das ganze Leben umfassenden b'rit
an und für sich bindend ist, und daß dieser Bundeseid einen anderen
Charakter hat als andere Eide, indem man in diesem Eid mit dem
aiuleren Partner zusammengebunden wird, ebenso wie beim
arabischen hilf; die Zeremonien werden das noch bestätigen.
Aber
wie 'ahd und (lilj nicht nur dann verwendet werden, wenn ein das ganze
Leben mit seinen Pflichten umfassendes Verhältnis eingegangen wird,
sondern auch in Einzelfällen,
wo man
pflichtungen auf sich nimmt, so auch
bestimmte, beschränkte Ver-
Im Anschluß an
b'rit.
deutung »unverbrüchliche Pflicht« finden wir
die
die Be-
Bedeutung »unver-
brüchliche Zusage«, was wir ebensogut mit Eid übersetzen können.
Einen derartigen Gebrauch von
Jakobs mit Laban
die b'rit
b'rit
haben wir wohl Gen.
in der Darstellung
31, 50,
wo
des Elohisten darauf
hinauszulaufen scheint, daß Jakob die Töchter Labans nicht schlecht
behandeln und auch keine weiteren Frauen außer ihnen nehmen
darf.
Sache so ausdrücken, daß Jakob dem Laban einen Eid
schwört; aber dieser Eid wird b'rit genannt.
Innerhalb des Verhältnisses
zwischen Jahwe und Israel kommt b'rit öfters in dieser Weise vor.
Wir würden
die
—
15. wo Jahwe in der jahwistischen DarAbraham schließt, daß er das Land Kanaan dem
Geschlechte Abrahams schenken will.
Es handelt sich nicht darum,
daß Jahwe jetzt in ein neues Verhältnis zu ihm als sein Gott
Besonders klar
ist
das Gen.
stellung eine b'rit mit
denn aus cap.
eintritt;
schon lange
Abraham
besitzen
')
mit:
eine
'riDpHl;
Nachkommenschaft
ich glaube,
19.
hat darum
,
PCpn)
geführt.
beseitigt; aber
ff.;
und
ist
Die
b'rit
daß
Hes. 14, 12
ff.;
es seine Pflicht erfüllt
18; 33,
mit
somit dieselbe, wie
deutlich ausgesprochen ist; vgl. l.Sam. 20, 42,
— vorausgesetzt,
Erst bei Jer. 31, 29
Anschauung
das
daß man hier und an mehreren anderen Stellen dies Wort
das den Vätern von Jahwe zugeschworene Land {Deut.
usw.).
die
mit den Söhnen in sich ein
b'rit
(auch hier steht
Israel
daß Jahwe
Land Kanaan
ist lediglich,
zusagt,
»durchführen«, nicht »aufrichten« wiedergeben muß.
den Vätern schließt die
15,
erhält
Die diese Zusage begleitende Zeremonie bezweckt ledig-
»behaupten«,
f.
daß ein solches Verhältnis
dieses in cap. 15
keine neue
hervor,
nach diesem Kapitel geschieht,
soll.
Hes. 16, 60
Auch
besteht.
Was
Form.
12 geht
I.
— Anspruch
es
Reg.
auf
7, 8; 31, 20; Jdc. 2, 1; Jer. II, 5
1
—20
ist die
Grundlage für diese
weder Jcremia noch Hesekiel haben diesen Gedanken durch-
Vgl. dazu das oben S. 31 Dargestellte.
—
42
—
wieunten näher dargelegt werden wird, dem Abraham zu verbürgen,
lieh,
Jahwe
i'i
sein Versprechen halten will.
Diese Zusage, diese
wird dann auch als Eid betrachtet; es heißt
Vätern das Land zugeschworen habe (Gen.
52, 13; 33, 'i Ntmi. n, 12; 32, 11; Deut.
Jdc.
2,
Jer.
1;
11,
u.
5
v.
a.).
—
Auch
öfters,
8; 31, 20.
ein solches existiert
Elohini,
Jos.
1,
13, 5;
6;
6;
5,
Gew. 9 spricht nicht von der
Hinleitung eines neuen Grundverhältnisses zwischen
denn
Ex.
24, 7; 26, 3; 50, 24;
7,
b'rit,
daß Jahwe den
Jahwe und Noah;
schon vor der Sintflut; Noah wandelte mit
während das übrige Geschlecht abgefallen war.
Die
in
b'rit
Zusage Gottes, des
Inhalts, daß die Erde nicht mehr durch eine Wasserflut verheert noch
die Geschöpfe hinweggetilgt werden sollen.
Lediglich darauf bezieht
cap. 9
wie uns V.
ist,
auch das
sich
1 1
zeigt, eine verpflichtende
der Regenbogen ').
Das mit b*rit ausgean diesen Stellen zu Tage in einer Zusage,
b'rit -Zeichen,
drückte Verhältnis
tritt
welche die Unverbrüchlichkeit eines Eides hat und deshalb mit »eid-
Zusage« wiedergegeben werden kann.
licher
In
dieser
Bedeutung
kommt
das Wort an vielen Stellen des A. T. vor. So von der Zusage
Jahwes an David 2. Sam. 23, 5 2 ); Jer. 33, 21; Psalm. 89, 4.3) 40.
In allgemeinerer Bedeutung kommt es von den Zusagen vor, die Jahwe
als
Gott Israels diesem gegeben hat: Ex.
13, 23; Jes. 59, 2i;
Ein paar
Lev. 26, 9;
24;
2,
2.
Reg.
Psalm. 105, 8 (= 1.
5. 9.
die Schwierigkeiten verursacht haben, werden
Chr. 16, 15); 106, 45; III,
Stellen,
wir vermutlich nach dieser Auffassung des Begriffes
verstehen
b'rit
werden verschiedene Völker erwähnt, die beim
Zug der Babylonier gegen Ägypten umkommen sollen, darunter \jj
^l^n f~!N- Cornill ändert in seinem Kommentar mit sinnreicher
Benutzung der alten Übersetzungen rVDH in i nn?n »die ganzen Kretenser«.
Insofern damit gemeint ist: die Kreter in ihrer Heimat,
ist
dies aber in der Tat keine Verbesserung des Textes.
Das
ganze Stück spricht von einem Angriff gegen Ägypten. Es würde
können.
')
Hier
Hes. 30,
Von
5
dieser b'rit handelt 9, 8
segnet
Gott Noah, indem
er
— 17; dagegen hat
ihm
zahlreiche
9,
1
—
7 nichts
Herrschaft über die Erde, die Erlaubnis Tiere zu schlachten (V.
heit des Lebens,
V.
7
dann
— 17
2
noch dadurch gesichert, daß Gott die
feierliche
zu tun.
— 4) und endlich Sichersollen (V. 5).
Der Bestand
ganze Erde nicht mehr durch Katastrophen wie die Wasserflut
b'rtl
(V. 1) zusagt, dazu
indem alleMorder durch Blutrache ausgerottet werden
kehrt der Segen an seinen Ausgangspunkt zurück.
9, 8
mit der
Nachkommenschaft
Mit
dieses Segens wird
Zusage
in ihren
{b'rtl)
abgibt, die
Grundpfeilern zu
erschüttern.
:
)
las
3)
David.«
»Eine ewige
(d. h.
unverbrüchliche)
b'rit setzte er
Geschlecht Davids das Königsgeschlecht Israels sein
»Ich gehe eine b'rit mit
meinem Erwählten
ein,
mir (David)«,
soll; vgl. 2.
sc.
Sam.
schwöre
dahingehend,
7, 12.
14
—
16.
meinem Knechte
—
—
43
wenn der Prophet sagen wollte, daß die Babylonier,
Tat auszuführen, auch nach Kreta ziehen würden. Aber
fassen wir hier b'rit als »Zusage«, so bedeutet der Text: »Söhne des gehöchst auffallend sein,
um
diese
Zusammenhang
lobten Landes«, was in diesem
wohnenden Juden.
Stämmen
(lies 2"1J?n
Ägypten
unter den fremden
in Ägypten niederge-
heißt:
Die Israeliten werden hier
die Araber) erwähnt, die sich
die in
haben oder an seinen Grenzen wohnen. Nach dem PapyrusElephantine wissen wir ja, daß es alte Judenkolonien in Ägypten
gab, so daß der Einwand der Kommentatoren in dieser Beziehung wegfällt J ).
Auf dieselbe Weise kann man rvcn "N^O Mal. 3, i verEs
stehen, und zwar als »der zugesagte, der verheißene Gesandte«.
lassen
fund
in
—
liegt nahe,
um
von ~n5?d zu
einer Wiederholung
r^ya
von
vorzunehmen,
I
a zu entgehen, die Veränderung
IVQn
also
Tj^C
verheißene
»der
Der Messias,
der König, der kommen wird, um Israel durch die Unterwerfung anderer
Völker zu einem Herrschervolk zu machen, womit die eigene Offenbarung Jahwes und das Ende der Zeiten vorbereitet wird. Die Stelle
lautet in Übersetzung (mit der vorgenommenen Textänderung) also:
Siehe, ich sende meinen Gesandten, und er ebnet mir den Weg; flugs
zieht in seinen Palast hinein der Herr, nach dem ihr verlangt; der zugesagte König, den ihr herbeiwünscht, siehe er kommt 2 ).
Der König
geht nach seinem Palast und wird von dort aus durch seine Herrschaft
das unterdrückte Volk aufrichten. Im Innern wird er das Volk läutern
König«, aber in beiden Fällen
Bedeutung
ist die
dieselbe:
—
Siehe die Kommentare von Smend, Cornill, Bertholet und Krätzschmar zur
Hieron y mus und Theodoret haben die Stelle so aufgefaßt, wie es oben dargelegt ist, und Rosenmüller gibt sie im Anschluß an diese beiden mit »filii terrae promissionis«wieder(RosENMÜLLER: Sckolia II, 1826, p. 266). Es muß noch einmal betont werden,
')
Stelle.
daß wir mit einer Übersetzung wie »Zusage« nicht den ganzen Begriff
b'rit
erschöpft haben.
Der Hebräer empfindet immer das ganze Verhältnis dahinter. Möglich ist auch, daß hier
mehr vom »Verhältnis« als von der »Zusage« empfunden wird, so daß fTIZi"! V"*} ? »das
1
Land des Pflichtverhältnisses wäre«, oder sogar »das Eigentumsland«
ä^wi (_C2,S.
Nuancen nachzufühlen ist eben unmöglich. In jedem Falle wird dasselbe gemeint sein.
/
Alle
Man
hat in der Regel »der Engel des Bundes« übersetzt und vermutet, daß hier
eine Bezeichnung für
Jahwe
sians&e Forjättelser p. 165);
verschieden sein muß.
selbst vorliege (so
aber aus
Ferner müßte
die israelitische Religion auffassen,
nahe
legt.
meinde
in
1
man dann
Krätzschmar: Bundesvorstellung
p. 202,
Wellhalsen
zur St.;
Bl hl: Mes-
hier »den
Bund«
als eine
Bezeichnung für
237
p.
er
ff.
vom Schutzengel der GerV12n sich zur Bedeutung
will es
meint, daß
Gemeinde« entwickelt habe, eine Auffassung, die jedoch nicht begründet
Eine wenig naheliegende Erklärung findet
demzufolge
verehrte
B.
obwohl der Zusammenhang diese Bedeutung nicht
Analogie mit Dan. 10 verstehen, indem
»die jüdische
z.
a geht hervor, daß der Gesandte von Jahwe
TfHZ
fV^Sn "N7.D
7ff2
sder
man
bei
Gressmann:
zum Engel Jahwes
(Jdc. 8, 23; 9, 4. 46) sein soll
!
ist.
lsr.-jiid. Eschatologie
degradierte«,
von den Sikemiten
5
—
—
44
und den vernachlässigten Kultus wieder zustande bringen. Das Stück
an die vorangehenden Reden, sowohl i, 2
—
schließt sich somit eng
6
wie
1,
15,
12 gebraucht.
ff.,
an.
Von verpflichtenden menschlichen Zusagen
Jahwe suchen zu
Zur Zeit Asas gingen
wird
b'ril
Chr.
2.
die Israeliten eine b'ril ein,
wollen, d. h. sie verpflichteten sich feierlich dazu,
ebenso wie die Judäer Jer. 34, IO sich feierlich verpflichteten, ihre Sklaven freizulassen; das ist ihreb*rit, während Sidkijas 6*rß darin besteht,
daß
wo
ihnen dies verordnet (V.
er
die
Endlich
8).
Judäer vor ihrem Gott eine
b'ril
ist
zu erwähnen Esr.
10, 3,
eingehen, ihre fremden Frauen
fortzuschaffen.
bedeutet wie 'ahd
B'ril
während
in
umfassender Weise das Pflichtverhältnis,
nur das eingegangene, von der Natur nicht gegebene
Jiilf
Aber noch
Verhältnis ausdrückt.
Wie wir gesehen haben,
dazu.
anderer Unterschied
ein
kommt
gehört zu beiden Begriffen auch die
Bedeutung: »eidliche Zusage«; für hilf hat sich daraus die Bedeutung:
überhaupt entwickelt, und mit dieser hat es sich von
dem Gesamtbegriff losgerissen; denn beim assertorischen Eid liegt
»Eid«
der
Begriff des
es
Anders bei
Nuancen,
gegenseitigen Verhältnisses nicht vor.
wirkt die Gesamtbedeutung immer durch
hier
b'ril;
alle
wird nur von der eidlichen Zusage, aber nie von der eidlichen Be-
stätigung gebraucht.
Für das Eingehen einer
am
das entsprechende
im Imperativ vor (Sam.
Kriegsleuten:
Verbum
17, 8).
pflegt
gewinnen:
hier
die
Zu-
einer Stelle
sagt Goliath zu den israelitischen
ihr Sauls
Knechte
in 1"in3 zu verändern,
113
Erwählt euch einen Mann, daß
(und mit mir kämpfe)
wenn wir
Es kommt an
!T13.
Da
Zusammenhang
Bezeichnungen.
Warum schickt ihr euch an, euch zurSchlacht aufzustellen?
Bin ich doch der Philister und
Man
das uns ja in diesem
gibt es verschiedene
meisten interessiert,
nächst
b'ril,
m3
als
:
).
In der Tat
Verbum zu IV13
Textänderung einen
entsprechenden Sinn.
ist
er zu
diese
!
um
'^N
TT1 B"N Dlb
113.
Übersetzung zu
die
mir herunter
Veränderung
komme
überflüssig,
betrachten, ja die Stelle hat ohne
und dem semitischen Geist mehr
Der Satz würde auf Arabisch heißen lähidü
viel tieferen
<
imrefan, oder vielleicht noch besser bäji'ü für ähidü (siehe den nächsten
')
Kommentare von Budde, Nowack und Smith.
Änderung hinzuweisen pflegt, weil dort 11P3 steht, ist
Siehe die
man
für die
1~I3
wäre da nicht möglich, weil das Objekt
dessen gibt
natürlich
Prophetae: )i07 110.3-
ein Stier ist;
I.
Reg. iS, 25, worauf
in der
ebenso
2.
Tat nicht analog:
Sam.
24,
12.
In-
T"in3 im wesentlichen den Sinn richtig wieder, vgl. Lagaroe:
Nur
eines derartigen Erwähl ens.
fehlt hier der
geistige
Hintergrund und die
Bedeutung
-
—
45
Manne ein, d. h.
gebt ihm den Auftrag, als euer Vertreter aufzutreten. Wir verstehen
dann auch eine Nuance, die außer acht gelassen wird, wenn man
Abschnitt
balfrü
1
,
und bedeutet: gehet
liest:
eine
b'rit
mit einem
Goliath sagt »ich bin der Philister«, nicht »ein (zufälliger)
Philister«, sondern der Philister, welcher im Namen seines Volks hervorEs ist dann natürlich, daß er zu den anderen sagt: Erwählt ihr
tritt.
Mann, der in eurem Namen hervortreten und
mit mir kämpfen kann. Und dieses, daß der Mann im Namen seines
Volks hervortritt, bedeutet vielmehr, als daß er ein äußerlicher VerDas Volk hat sich mit ihm identifiziert,
treter der Gesamtheit ist.
einen
euerseits
Sobald Goliath gefallen
denn darin besteht der »Bund«.
ist,
fliehen
seine I.andsleute (V. 51).
Aber
diese Stelle steht nicht isoliert da,
denn
b'rit ist
selbst eine
Verbums tert. 7, die ebenso
wie b'klt und s'bit ihr i bewahrt hat, während diese Verben sonst im
Infinitiv in der Regel die Form der verba tert. w angenommen haben *).
Verbalform,
die Infinitivbildung
eines
Die Richtigkeit dieser Betrachtung wird dadurch gestützt, daß es
llen gibt, wo es seine verbale Kraft behalten zu haben scheint,
indem
es ein
(DPiK);
Hes.
) Es
Objekt nach sich haben kann.
16,
8;
60 ("niN)
16,
1
);
Dies
Lev.
26,
ist
wird gewöhnlich unter Nomina mit der Fem.-Endung
Kautzsch: Gramm.
Barth betrachtet es
2S. Aufl.
seiner
§ 94fi;
König: Lehrgebäude der
Grundanschauung gemäß
der Fall Jes. 59, 21
(2ipi£ Yvn?-ri£);
42
i
angeführt (Gesenius-
hehr.
Sprache II p. 168).
als eine Infinitivbildung (siehe
No-
minalbildung §97 g). In bezug auf die Etymologie des Wortes, die übrigens ohne Bedeutung
für das Verständnis seines Gebrauches ist, herrscht keine Einigkeit. Zimmern setzt es
in
Verbindung mitAss. barü »schauen «(KAT. 606; so Ges.-Buhl s.v.i"H3); in seinen»ß£i>: p. 90 ist er sogar geneigt, i'rflals eine Entlehnung von barütu anzusehen. Andere
D es
in
von Vbrj »schneiden«, »festsetzen« her; so Gesenius in seinem Thesaurus, Levy
u. a., Krätzschmar p. 245 von Mbrj »binden«, das birilu »Fessel« zu-
seinem Wörterbuch
soll, wodurch es mit ,Xftc analog sein würde. Aber es ist zweifelhaft, ob dieser
vorkommt. Ed. Meyer: Die Israeliten p. 558 Anm. setzt es in Verbindung mit
grunde liegen
mm
~"
Bund oft mit einer Mahlzeit eingeleitet wird, Hommel: Aliisraelit.
XI mit äthiopischem ebrcl »abwechselnder Dienst, Funktion«, vgl. ZDMG.
XLVI 536 f. Seyeold in der Nöldeke-Festschrifl p. 757 f. bringt es mit dem arabischen
bara'a zusammen, was rein oberflächlich genommen recht bestechend scheinen könnte, da das
arabische Wort heutzutage von Verordnungen gebraucht wird. Aber in der Tat stehen
»essen«, weil der
Überlieferung p.
_
fern; denn bei b*rTt liegt die gegenseitige Verwährend bara'a von der entgegengesetzten Bedeutung: Freiheit von
Verpflichtung ausgeht.
Absolut Sicheres läßt sich kaum sagen. Nur soviel kann man
bemerken, daß die beiden Bedeutungen »essen« und »festsetzen« demBegriff des Bundes nahedie
Bedeutungen der beiden Wörter einander
pflichtung zugrunde,
—
stehen.
Leute, mit denen
man
ißt,
man b'rlt hat. Aber
Bund bezeichnet habe.
wird jedoch dadurch geschwächt, daß GP1N und
sind dieselben wie die, mit denen
das heißt natürlich nicht, daß das Wort erst das Essen, danach den
*)
ZrN
Die Beweiskraft dieser Stellen
bisweilen verwechselt werden, vor allem bei Hesekiel.
-
46
-
rirhr\ TynaTNi ovn lyngrVM, d. h. meine Verfügung
und
meine Verfügung an die Nacht. Noch an zwei Stellen
an den Tag
könnte man vermuten, daß b'rft verbale Kraft besitzt, und zwar Jes.
42, 6 und 49, 8, wo das eigentümliche C}7 rvp ? dann nicht mit »ein
Volksbund« zu übersetzen, sondern im Zusammenhang so zu ver-
20:
Jer. 33,
1
»Ich setze dich dazu mit Völkern in
stehen wäre:
in Pflicht-
schaft.
als ihr
b'rft
und Friedensverhältnis, wir können sagen:
Und
in dieses Verhältnis soll Israel
Lehrer
(42, 6)
und Herrscher
(49, 8).
zu treten«,
d. h.
Lebensgemeinmit den Völkern eintreten,
An
in
wie viel Stellen das auf
b'rü folgende nx, das als die Präposition »mit« aufgefaßt wird, in der
Tat
als die
Objektspartikel zu betrachten wäre,
läßt sich nicht
ent-
scheiden.
Der am häufigsten vorkommende Ausdruck ist rV"Q ms. Gesenius (in seinem Thesaurus) und nach ihm die meisten Forscher
suchen die Erklärung dieses Ausdrucks in Gen. 15, wo einige Tiere bei
der fø-zi-Zeremonie zerteilt werden; daher käme der Ausdruck »eine
Zur Bestätigung verweist man auf das griechib e rit schneiden«.
Aber der Unterschied zwischen dem Hebräischen
sche opxia TSjtveiv.
und dem Griechischen ist, daß op/ta auch die bei der Zeremonie verwendeten Tiere bedeuten kann, während wir b'rü nie in diesem Sinne gebraucht finden. Es kommt hinzu, daß die Handlung in Gen. 15, wiebald
nachgewiesen wird, keineswegs eine so charakteristische Bundeszeremonie
Wir müssen daher viel eher die
ist, wie man gewöhnlich annimmt.
Ursache dieses Sprachgebrauchs in dem bei den Semiten oft zu beobachtenden Übergang zwischen den Bedeutungen »schneiden« und
»entscheiden, abmachen« suchen l ) und lieber, anstatt Analogien bei
den Griechen, die Aufklärung bei den Arabern zu finden trachten,
wo der Ausdruck kafa'a jaminan eine ziemlich genaue Parallele zu dem
hebräischen Ausdruck bietet (vgl. oben S. 12 Anm. 5).
Diese Erwägung wird noch dadurch gestützt, daß ms (wofür Levy in seinem
die
Hebräisciien Wörterbuch auch
Bedeutung »decidere« anführt)
mit rhu als Objekt vorkommt (Deut. 29, II. 13), mit "OT [Jer. 34, 18;
Hag. 2, 5; Psalm 105, 9) und mit rUCg (Neh. 10, 1).
Man hat auf Grund der erstgenannten Deutung von I"H3 gemeint,
hier den ursprünglichen Ausdruck zu haben, der da gebraucht wurde,
wo die Parteien ebenbürtig waren, im Gegensatz zu den anderen
Ausdrücken, die man verwendete, wenn ein Überlegener einem
Vgl. V**in,
2
,.,L«!
)
Neh.
10,
1
"113,
Tjnn und das oben
S. 12
=
läÜLk«
«IJCN I"P3
bedeutet »Sicherheit, Geleit«.
arab.
über ksm Gesagte.
^'"-t
Das entsprechende
arab.
—
47
—
man kann
Aber
Untergeordneten gegenüberstand x ).
zwischen
Unterschied
gründeten
rvra und
nungen nachweisen {W<W,
dem
das
arabischen
)P3,
akäma
CpH;
gleich
ist,
keinen
siehe
oben
S. 41
Anm.
die Frage, ob die Parteien ebenbürtig sind oder nicht, ist
dem
sich
weilen beide Parteien,
I.
Reg.
Es kann
der Tat sind bisI.
Sam.
18;
23,
Regel derjenige, der die Initiative ergreift
die niedrigere Partei sein (Hos.
immer
und
1),
an und für
eigentlich kein Beispiel einer
— Subjekt
B. Gen. 21, 27. 32; 31, 44;
z.
26, sonst in der
5.
es ist fast
wo
im A. T. kommt
Begriffe fremd;
zwischen ganz Gleichgestellten vor.
b'rit
be-
den sonstigen Bezeichwegen dieses letztgenannten,
An
die überlegene.
die niedrigere Partei Subjekt
12,
2.
2;
Chr. 23,
3),
den beiden erwähnten
es
ist, ist
mit der Präposition
aber
Stellen,
Gj;
ver-
Daneben werden PN und b gebraucht; ein Unterschied in
Verwendung läßt sich kaum nachweisen, und sie werden alle
bunden.
ihrer
sowohl in den ältesten wie in den jüngsten Schriften gebraucht, ebenso
Verbum
wie das
Eine
es
b'rit
CVT3 selbst.
kann ohne
alle
Förmlichkeiten eingegangen werden; denn
wie hervorgehoben, nicht das Eingehen des Verhältnisses, son-
ist,
dern dies
selbst,
was im
Begriffe vorherrschend
Die Formalität
ist.
Umständen ab. Die bloße Verkann genügen.
So kommt die
b'rit zwischen Abner und David zustande im selben Augenblick, in
dem Abner die von David gestellte Bedingung erfüllt hat, wenn sie
auch weiter durch einen gemeinschaftlichen Schmaus in Hebron bekräftigt wird (2. Sani. 3, 12 ff.). Hat die b'rit jedoch einen bedeutungsvollen Charakter, so hören wir in der Regel von gewissen Riten, die
Wir ersehen aus diesen, daß der Bundesbeobachtet werden.
schließung, dem Bundeseid bei den Hebräern dieselbe Anschauung zuder Einleitung hängt daher von den
abredung,
grunde
eine
liegt
b'rit
zu schließen,
wie bei den Arabern.
Wenn
Leute einen
Bund
schließen,
werden ihre Sphären vereinigt.
Besonders deutlich
Davids, indem
ihre
sie
tritt
Sani.
(1.
iS,
deren Bedeutung bei den Arabern oben dargelegt wurde
Sitte,
Wie
bei
diesen
kommt
rührung vor, vor allem
Sidkijas
(Hes.
')
17,
b'rit
18).
hier
als
auch
die
So hören
b'rit,
ihre
als charakteristisch,
daß
um das Verhältnis zwischen Jahwe und Israel
in Schriften gebraucht, die auf gleicher Stufe wie
Chr. 21, 7 usw. (bei Hcs., Jer.
und
(S. 23t. ).
Be-
wir,
daß
durch Handschlag vollzogen wurde
Die Priester erhärteten die
es sich
eine
3f.),
gegenseitige
direkte
Handschlag.
mit Nebukadnezar
Krätzschmar erwähnt denn auch
vorkommt, wenn
2.
Jonathans und
dies zutage bei der b'rit
Kleider wechseln
Deuijes.).
P
stehen,
z.
Frauen fortzu3 I"n3
nicht bei P
handelt; aber es wird
B. Jes. 61, S; Zach,
n,
10;
—
schaffen, mit
wem
hier
sie
am
Handschlag
Esr.
-
48
10,
vgl.
19,
den Handschlag gaben, was
ehesten »Zusage« bedeutet).
um
V.
3.
Es steht nicht
so eigentümlicher
ist,
da,
als b'ril
Dieselbe Zeremonie findet statt
dem Fürsten und seinen Untertanen, wenn diese ihm huldigen,
da, wo es sich um Kauf handelt, worüber wir im nächsten Ab-
zwischen
ferner
mehr erfahren
werden.
Wie eingewurzelt dieser Brauch
Ausdruck: reicht Jahwe die Hand 2. Chr. 30, 8).
Zu dieser Gruppe gehört auch der Kuß. Wenn man seine Ver-
schnitt
ist,
zeigt der
wandten oder
seine Geliebte küßt, brauchen wir ja nicht uns fremd-
artige Vorstellungen
um
heranzuholen,
das zu erklären, obwohl die
Berührungen etwas mehr gesehen
Aber man wird hier wohl 2. Sam. 14, 33 erwähnen
können, wo David den Absalom, nachdem er in Ungnade gewesen ist,
mit einem Kuß wiederaufnimmt. Hierher gehört auch der Huldigungskuß
(siehe unten), und ebenso das Küssen der Götter; durch diese innige Berührung erlangt man Teilnahme an ihrer Kraft, wie die alten Araber
es durch Umkreisen und Streicheln taten (1. Reg. 19, iS; Hos. 13, 2
Auch das gemeinsame Essen kommt bei den Israeliten vor. So
an der vorher erwähnten Stelle 2. Sani. 3, wo Abner und seine Leute
bei David essen.
Ferner in dem Bericht des Jahwisten über Isaaks
und Abimeleks b'rit [Gen. 26, 30) und über den Jakobs und Labnns
Gen. 31, 54).
Derselbe Ritus kommt in der Erzählung von den
Gibeoniten vor ('Jos. 9, 14) 2 ). Daß dasselbe dem Ausdruck »ein Salzbund« 3) in Num. 18, 19 und 2. Chr. 13, 5 zugrunde liegt, zeigt die Analogie bei den Arabern sowie Esr. 4, 14, wo die Feinde der Juden an den
Semiten sicher
haben als wir.
in diesen natürlichen
'
')
.
Die Berührung braucht nicht unmittelbar zusein; dasselbe wird durch das Aus-
Hand
strecken der
erzielt.
gegen den, welchen
er
Auf ähnliche Weise
ist
Wir erfahren Esther
empfangen
4,
will, ausstreckt.
zu verstehen,
wenn
die
1 1
;
S,
4,
daß der König
sein Zepter
Dieser berührt sodann die Spitze
(5, 2).
Anbeter und der Gott auf den babylonischen
Eine andere Erklärung sucht
Hände gegeneinander ausstrecken.
p. 795 Anm. 4.
Auffassung des Begriffes gemäß hat Krätzschmar kein Verständnis für
Siegelzylindern die
Fischer:
2
)
das
ZDMG. LXV
Seiner
Verbindende,
gegenseitig
ist für
das
Zeremonien
die
ausdrücken.
Die 4'rS-Handlung
ihn eine Fluchzeremonie, deren Charakteristikum er in der Zerteilung der Tiere
Die gemeinsame Mahlzeit macht ihm daher Schwierigkeiten, denn dieses
Gen. 15 findet.
Zusammenessen hat
Mahlzeit mit der
ja
b'ril
mit einem Fluche nichts zu tun.
Er muß dann behaupten, daß die
Kampfgelüste der
Sie sei lediglich ein Mittel, die
nichts zu tun habe.
Parteien zu beschwichtigen, bis die 4<v-ß-Feierlichkeit stattfinden könne (p. 46)!
Handschlag
(p.
Auch
47)
sei »eine
»Bund mit
Kohlt
Salz«; siehe
Aruch
ed.
ebensowenig wie bei der Gabe (siehe oben
S. 25)
auf die
3)
schließen
und
ein
zwei
Männer dadurch einen Bund, daß
Darnach sind sie Freunde
dies verschlingen.
oj the Princeton
Der
spätere Vereinfachung« (der Zerteilung der Tierer).
Expedition II p. 132
Anm.
I.
sie
II p. 205.
Menge
an.
In
Es kommt
hier
Abessinien
einander ein Durrakörnchen geben
für ewig, siehe
Littyann
:
Publications
—
49
—
Konig schreiben: »Wir haben das Salz des Palastes gegessen«, womit sie
dartun wollen, daß sie Freunde des Königs sind. Der Ausdruck »ein Salzbund« ist bei den Israeliten eine Bezeichnung für einen fest geschlossenen
Bund; es wird an den angeführten Stellen auf das Verhältnis zwischen
Jahwe und Israel angewandt; der Ausdruck ist hier voll berechtigt,
denn beim Opfer, das den Bund mit Jahwe aufrecht hält, wird Salz
verwendet (Lev.
13)
2,
J
).
Gabe
Endlich finden wir auch die
Weise gebraucht,
oben
in der
nämlich zur Vereinigung
S. 25
erwähnten
der beiden Parteien da-
durch, daß etwas von der Sphäre des einen in die des anderen übergeht.
kommt vor Gen. 21 in der b'rtt Abrahams mit Abimelek, sowohl
beiE(V. 27) wie bei J (V. 30) 2 ). Mit dieser Stelle, an der die altsemitische Auffassung von der Bedeutung der Gabe noch ganz deutlich ist,
kann man solche wie Jes. 30, 6; Hos. 12, 2; 1. Reg. 15, 19 kaum zusammenbringen. Es handelt sich hier darum, daß ein kleiner Staat
Dies
das
\\
ohlwollen des größeren mit
Gen. 33, 8
—
wo Jakob Esau
11,
Gaben zu gewinnen sucht. Dagegen
Gabe aufdrängt, scheint der alte
eine
Gesichtspunkt noch klar durch.
Man
Bundeszeremonie in
Aber wenn der Bund nach seiner wesentlichen Natur
findet in der Regel die charakteristische
Gen. cap. 15.
eine Lebensgemeinschaft
ist,
teien miteinander eingehen,
ein gegenseitiges Verhältnis, das zwei Par-
dann müßte doch
die
am
meisten charak-
Zeremonie bezwecken, sie beide zu binden. In Gen. 15
wird aber nur der eine Partner gebunden, nämlich Jahwe, ähnlich
wie Jer. 34, 18 f., wo dieselbe Handlung vorkommt. Gen. 15 ist dieser
teristische
Ritus veranlaßt durch die Frage Abrahams in V. 8:
daß
wissen,
ich das
Land bekomme?,
Woher kann
ich
mir Sicherheit dafür,
d. h. gib
daß du das mir gegebene Versprechen halten willst3). In ähnlicher Weise
dient die Zeremonie Jer. 34 dazu, das Versprechen der Judäer, ihre
Sklaven freizulassen, zu erhärten. Wir würden sie daher eher eine
')
So wird
2
)
sondern auch ein Reinigungsmittel dar.
Reinigung (nach Menstruation) verwendet His. "68.
Ich folge hier der Quellensonderung von Gunkel und Buhl (in seiner dänischen
Das Salz
es
stellt
auch bei
nicht nur ein Xahrungs-,
ritueller
Übersetzung des A.T.).
(Abraham
Sinn
In V. 30 gibt
Indem Abimelek
ist:
die
anerkannt, daß es zwischen
Dillmann
3)
J.:
St.
Gabe annimmt, hat
ihnen keinen Streit
und das oben
S.
24
t.
Ich folge der Quellensonderung
7—12
wie V. 9
z.
Abraham dem Abimelek
a.
f.;
17
f.
7
Lämmer, auf daß
Beweis für sein Recht auf den strittigen Brunnen
selbst) ein
Gunkkl
er b'rii
um
vgl.
erwähnte Beispiel aus Jaussen.
von Buhl: JE.: V. 1—4; E.: 5—6; 12 b— 16;
Abraham glaubte Jahwe«) zur selben Quelle
rechnet V. 6 (»und
die Zeremonie, die
eben Abraham den Glauben eingeben soll, wird aber dadurch
f. deutlich damit zusammengehurt,
wie die Antwort mit der Frage.
K.icJ
ihm
Der
mit Abraham und dadurch
den Brunnen geben kann;
sinnlos; andererseits scheidet er V. 8 aus, obschon V. 9
p e(jersen, Der
sie
seien.
bei den Semiten.
4
In Gen. ist der Verlauf
Bundeszeremonie nennen.
folgender: Abraham nimmt eine junge Kuh, eine Ziege und einen
Widder, alle dreijährig, dazu eine Turteltaube und noch einen Vogel.
Schwur-
als eine
und
Er
zerteilt die Tiere
rlie
Vögel werden nicht
Stücke eins dem andern gegenüber,
legt die
Als es dunkel geworden
zerteilt.
kommt
ist,
ein rauchender und flammender Ofen und schreitet zwischen den
Daß dieses die Gegenwart Jahwes bezeichnet,
Stücken hindurch ).
1
Wahrscheinlich ist Ninn DV3 V. 19 nur ein feierlicher
ist klar ).
Ausdruck für »damals«, und der darauf folgende Spruch: »Deiner Nachkommenschaft schenke ich dies Land vom Fluß Ägyptens3) bis zum grol
Fluß 4 ;« ertönt, während Jahwe zwischen den Stücken hindurchschreitet.
Man hat gemeint, daß dieses Gehen zwischen den Fleischstücken dazu diene, auf mystische Weise die Partner zu verbinden 5). Aber das
würde voraussetzen, daß beide diesen Teil der Zeremonie ausführten,
was hier eben nicht der Fall ist 6 ). Die gewöhnlichste Auffassung 7)
ist wohl die,
daß die Parteien einen Fluch auf sich herabrufen, mit
daß
es dem Bundbrecher ebenso wie diesen zerteilten
dem Inhalt,
Tieren ergehen soll; man verweist dafür auf Jdc. 19, 29; I. Sam. II, 7
sowie auf Parallelen bei den Griechen und Römern (angeführt von
Winer: Reahvörterbuchs. v. Bund, bei Ed. Meyer 1. c. nebst Krätzschmar p. 44 f.) 8 ). Aber die Zerteilung der Tiere ist nicht das Wichtigste;
denn die beiden Vögel bleiben unberührt, und ein Fluch wird hier nicht
Die Wahrscheinlichkeit spricht nicht dafür, daß das
gesprochen.
Wir verstehen die Handlung in
Ganze eine Fluchzeremonie sei.
in diesem Zusammenhang am besten als eine Art von Opfer.
Die verwendeten Tiere sind die im Alten Testament beim Opfer
2
—
Wenn
')
nur der
sein,
Gen. 32. 23
J
und
Zug mit den Adlern V.
weigert,
sich
ihre
besonderen Sinn haben
soll,
kann
es
binden zu lassen; vgl. zu diesem Gedanken
ff.
Nachbarstämme
3)
oder mit Textänderung in
»dem Euphratfluß«
5)
Rob. Smith: Religion
6
Wenn Gunkel
geht, weil der
siehe Näheres bei Ed.
Meyer: Die
Israeliten
p. 70.
4)
)
11 einen
sich
Über Jahwes Offenbarung im Feuer
)
dies nicht zu
es
der
daß Jahwe
ist
vH3 »Bach«, »Strom«.
wohl eine
p.
2421.;
(richtige) Glosse zu
Duhm
zu Jer. 34, 18
»dem großen Fluß«.
f.
ebenso wie Staerk meint, daß nur Jahwe zwischen den Stücken
Bund »seine freie Bestimmung, kein Vertrag zweier Parteien« sei, so stimmt
dem Charakter der ganzen Handlung und der hier eingegangenen b'ril, wo
eben Jahwe
ist,
Ewald:
der gebunden wird.
Anhang p. 26; Graf zu 7< T 34, S; Smend: AUValeton in ZAW. XII 225 f.; Krätzschmar p. 44 f.:
Stade: Biblische Theologie p. 154; Ed. Meyer: Die Israeliten p. 500. Dillmann, Gunkel,
Holzinger in den Kommentaren.
7)
testl.
Gesch. des Volkes Isr.;
-
]
Religionsgeschichte p. 294;
8
)
(MVG.
Hierzu
ist
1S98, 22S
eine babylonische Parallele, Mati'ilu's
ff.);
dieser
Schwur an Assurnirari gekommen
wird später besprochen werden.
—
üblichen.
Wenn
die
Vögel
Behandlung Lev.
ihrer
i,
5
nicht
—
1
17: 12. 6. 8:
14.
werden,
zerlegt
14. 22;
so
entspricht
15, 14. 29;
Nutn.
es
0.
daß die
Zeremonie mit der I. Sam. II mitgeteilten nicht ganz analog ist; denn
Den Zweck der Handlung in
hier ist die Art der Tiere ohne Belang.
wir
eine Sphäre hervorgebracht
können
uns
so
denken,
daß
Gen. 15
werden soll, welche die Kraft und Heiligkeit des Opfers besitzt. Indem
Daß
10.
dreijährig
Tiere
die
der zu Verpflichtende sein
Wort
sein sollen,
ausspricht,
zeigt
während
auch,
er
im eigensten
Sinne mitten im Opfer steht, erhält das ausgesprochene Wort eine
unverbrüchliche Kraft. Die Stelle wird dann ebenso aufzufassen sein
wie die oben
S.
27 erwähnte arabische Sitte, über
dem
Opfer
Iiilj
zu
schließen. Jer. 34, i8f. läßt sich leicht in demselben Sinne erklären
An einigen Stellen wird ausdrücklich vom Opfer bei der Bundesl
.
schließung gesprochen:
Zach.
5 ff.;
II.
9,
eine Opfermahlzeit
das
Jes. 31,
I
Psalm.
Wenn
die
50, 5
nir^v
oder
vom
Blut: Ex. 24,
gemeinsame Mahlzeit wie Gen.
so sind zwei Gesichtspunkte vereinigt.
ist,
vorkommende
!"CED,
31,
54
— Wenn
das »Bund« bedeutet, aus der
Bedeutung »Trankopfer ausgießen«, nicht in
in der
Bedeutung »flechten« herzuleiten ist, so haben wir hier ein Zeugnis von einer anderen Opferzeremonie bei der Bundesschließung *).
Von b'rtt-X oWzug an heiligen Orten (vgl. oben S. 27) hören
wir auch im Alten Testament; sie wird im Heiligtum eingegangen
1. Sam. 23, 18; 2. Reg. 11, 4; 23, 3; Jer. 34, 18.
Wir haben jetzt in großen Zügen gesehen, welche Bedeutung der
Bundesbegriff bei den Arabern und den Hebräern hat, und wie der
Begriff »Pflicht« und »bindende Aussage« damit zusammengehört.
Das babylonisch-assyrische Material bietet uns in diesem Zusammenhang keinen Stoff. Die Kultur ist bei diesen Völkern eine Stadt- und
Staatskultur mit einer auf dem Königtum beruhenden Zentralisation
geworden.
In diesem Kreise ist das arabische hilf nicht mehr am
Platze, und die Bedingungen für die Vorstellungen, welche an diesen
»Bund« hat hier seine moderne BeBegriff geknüpft sind, fehlen.
deutung: Vertrag, Vereinbarung, und seine Garantie wird nicht in
Zeremonien, welche die Parteien zusammenknüpfen, sondern in dem
Wurzel "03
der
Fluch gesucht, der
)
sei
V. 18 c
ist
dem
Verletzer des Vertrags droht.
auf jeden Fall im
Zusammenhang unmöglich. Duhm
meint, das Ganze
aus späterer antiquarischer Gelehrsamkeit herausgesponnen, was nicht ausgeschlossen
ist.
Schwally: Semitische Kriegsaltertümer I 1901 p. 55 f. sieht in 1. Sam. 7, 6 ein
Beispiel für ein derartiges Bundestrankopfer. Zu den griechischen Eidzeremonien gehörte
eben die Libation, und zwar von ungemischtem Wein (Kircher: Die sakrale Bedeutung
*)
des Weines im Altertum p. 11
f.;
22
f.;
90).
Der bai-Bund.
III.
Die Araber haben einen besonderen Wnrtstamm für einen Bund,
in
welchem
Gebens und Empfangens im Vordergrund
die Begriffe des
stehen, nämlich den
Stamm
bai
1
verschiedenen Bildungen.
in
Er wird in der Form bai vom Kauf gebraucht.
Aber
Kauf ist für den alten Semiten etwas anderes als für uns. Das
können wir schon daraus ersehen, daß das Wort sowohl Kmi
wie »Verkauf« bedeutet.
Das Schwergewicht des Begriffes liegt
nicht darauf, daß ein Mann etwas veräußert und dafür einen gleich(
wertigen
Ersatz
erhält,
sondern
auf
dem
einander etwas geben
').
Was
Verhält-
gegenseitigen
das zwischen den beiden Parteien zustande
nis,
kommt, indem
sie
werden wir
dies Verhältnis bedeutet,
wenn wir uns das oben in bezug auf die Gabe Auseinandersetzte vergegenwärtigen. Wer etwas von dem anderen nimmt,
erhält damit mehr als den materiellen Wert; der Gegenstand gehörte
der Sphäre des anderen an und besitzt daher etwas von seinem Wesen.
Mit der Sache erhält er etwas vom Wesen des Mannes, die Sphären
werden gemischt. Der Unterschied zwischen Gabe und Kauf ist lediglich der, daß beim Kauf der eine etwas bestimmtes wünscht und dafür
eine nach Verabredung festgesetzte Sache gibt, also, daß ein Kontrakt geschlossen wird 2 ). Ein Tausch findet statt, und der bewirkt,
daß ein Bund zwischen beiden zustande kommt.
einsehen,
Diese Bedeutung des Kaufs läßt sich auch daraus erkennen, daß
er
mit Bundeszeremonien
ausgeführt wird,
und zwar
in
Form
der
der gegenseitigen Berührung. Wir erfahren W ä k. 314, daß Handschlag die übliche Form der Kaufzeremonie ist: Muhammed sagt zur
')
Vgl. die Definition t gji^i
s-
,_£
KJuLjüs
SüJ <.*^! Bägüri
I
p.
föP; Grass-
hoff: Die allgemeinen Lehren des Obligationenrechts .... nach der Rechisschule des
Esch-schafi'i (Königsberger
TD
Diss. 1895) p. 97.
(so
j__c-il
Xöldeke:
76.
Begriff
des «..O im
muslimischen Gesetz gerechnet
kann somit kein Wunder nehmen und beruht nicht auf Verflüchtigung des
Grasshoff
I.
c. p.
98).
Imäm
denselben Sinn.
»verkaufen« hat auch (im Keuhebr.) die Bedeutung »Kauf« (~12C); siehe
Neue Beitrage zur sein. Spracht®, p.
3
) Daß Schenkung '\+$> zum
wird,
Bekanntlich hat
Begriffes
:
—
Mutter des 'Abdallah
seitdem hatte
»Gott segne seinen Handschlag
immer Segen
sie
gerade ein Angebot für ein Schaf
b. Ga'far, als ihr
Bruders gemacht wurde:
ihres
—
30
—
bei allem Kauf.
seinem Herrn übergeben wird, legt seine
Hand
!«
die seinige
in
und
Ein Sklave, der
H
(
>.
i
228, 8).
Über Kauf und Verkauf
man
wird uns Ruth
Israel
in
mitgeteilt
4, 7
hatte in der alten Zeit bei Lösung und Tauschhandel die Sitte.
daß ein Mann seine Sandale auszog und
sie
dem anderen gab
Hier
').
wird also der Bund durch eine »Gabe<: zustande gebracht. Handschlag
dagegen erfolgt zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger. Zwischen
beiden besteht dann der Kaufbund 2 ), der Bürge ist
in
diesen
diesem Verhältnis an die Stelle des eigentlichen Schuldners getreten,
den Handschlag für ihn
gibt
er
17.
iS
der »Handschlaggebcr«
;
(^ »für«,
ist
nicht »an ihn« Prov.
den Handschlag »für die Hand« des Schuldners (Hiob
*B wie Prov.
An
6,
i;
der Bürge (Prov. 22, 26), er gibt
3:
17,
ohne
J?pJJP
II, 15).
dieser
kommt
Stelle
neubabylonischen Kontrakten
put .... emeiu, pid
und mähis puti
.
.
nadänu
.
Man
(z.
B.
put
sagt
KB. IV
.
.
206;
p.
Bürg-
kommt
Die Redensart
vor.
oft
in
nastl.
.
230)
3
,
Die Bedeutung »Garantie« (Bürg-
der Bürge.
ist
man
babylonischer Ausdruck für
ein
nämlich put mahäsu.
schaft in Betracht,
mit den Worten bezeichneten
indem pfä mahäsu soviel heißen sollte wie: den
andern an die Vorderseite schlagen. Meissner, der darauf aufmerksam
gemacht hat (in MVG X p. 307 f.), erwähnt dazu als Analogie die
Stelle in der Sintfluterzählung, wo Enlil sich zwischen UtnapiStim und
schaft) hat
Zeremonie
aus
einer angeblich
hergeleitet,
Nachmals hat man den Handschuh der rechten Hand gegeben (so im Targum zu
siehe Lagarde: Hagiographa Chaldaice p. 168), die späteren Juden ein
Handtuch oder ein Stück Leinen anstatt des Schuhes (siehe das Zitat aus Rabbi
')
Ruth.
4, 7;
Salomo Jarchi
in
bei
Rosenmüller: Das
der alten Zeit eben der
Eigentum dasjenige
ist,
alte
und neue Morgenland
Schuh verwendet wird, kann daraus
was man
betritt.
So
III p. 71).
erklärt werden,
sollen die abessinischen Kaiser
zum
Daß
daß das
Zeichen
Schuh darauf geworfen haben (Rosenmüller 1. c), und in
diesem Sinne verstehen wir Psalm. 60, 10; 108, 9: Jahwe wirft seinen Schuh auf Edom.
der Herrschaft über etwas den
Ober Deut.
25, 9
wird später gehandelt werden.
Bibl. Archaeol. 1901 p. 36
für ein paar
dalen zu
t.)
will
Sandalen verkauft«
bekommen, indem
soll
dieser
die Auffassung
von
Der Schuh hat
the Soc. 0/
um
ein paar
San-
Grundstück zu verkaufen.
"CO
hier die
als
Bezeichnung für
Bedeutung des Ge-
in der Nöldekefestschri/t p. 409.
Dieser »Bund« wird auch dadurch ausgedrückt, daß /«J-é sowohl »Schuldner «wie
»Gläubiger« bed.,
3)
Yahuda
sein
f.
»Der den Armen
bedeuten: Der denArmen ruiniert,
»ruinieren« läßt sich schwerlich verteidigen.
*)
(Proceedings
6 erklären.
2,
gezwungen wird, ihm
Aber der Arme hat kaum Grundbesitz, und
ringen, Unbedeutenden, vgl. A. S.
Oesterley
aus dieser Sitte Am.
Vgl.
.,10
Ungnad
sowohl »leihen« wie »ausleihen« (vgl. Nöldeke: Neue Beiträge
in
OLZ,
1907, 145.
p. 74,.
—
Frau
-eine
und
stellt
berührt (GilgamcScpos
54
sie segnet,
XI
201
ff.) •).
—
während er ihre Vorderseite pütj
Auf derartige Vorstellungen wird
Ausdruck zurückzuführen sein, selbst wenn KoschakeR darin
daß püt hier überall in seiner präpositioneilen Bedeutung
»für« steht 1 ). Nach ihm wäre nämlich »Hand« als Objekt zu den erwähnten Verben mit unterverstanden, wofür er auf Prov. n, 13 verweist; mäljis pitti bedeute dann »der (Hand)schlägcr für (etwa?)«. Der
Bürge gibt dem Gläubiger die Hand für den Schuldner, dessen
>IIand« er dadurch wird (Koschaker p. 15), und wenn seine Verpflichtung aufgehoben wird, »zieht er seine Hand aus« (1. c. p. 26 ff.),
Her
oder »die Hand des Gläubigers wird weggezogen« (1. c. p. 29).
Bürge geht hier wie bei den Israeliten für den Schuldner einen Kaufbund mit dem Gläubiger ein. Wir haben hier somit einen Überrest der
alten Bundesvorstellungen bei den Babyloniern,
bei denen diese
sonst nicht sehr lebendig sind. Auch bei anderen Völkern erhält
sich eben beim Kauf der alte Brauch, wenn auch der Vorstellungskreis, aus welchem er hervorgegangen ist, nicht mehr lebt 3).
Wenn der Übergang einer Sache von einem zum anderen
der
recht hat,
Bund
einen
darstellt,
Bei der
handelt.
um
wie viel mehr, wenn es sich
Ehe kommt
um
Personen
zwischen den beiden Parteien eine
beim gewöhnlichen
Kaufbund. Der eine Partner
Lebensgemeinschaft von noch innigerer Art
als
Kauf zustande. Und doch ist die Ehe ein
macht einen bestimmten Antrag und gewährt dafür eine Gegenleistung
nach Kontrakt. Das Wort »Kauf« wird dann auch geradezu dafür verMit Unrecht erwähnt Meissner in diesem Zusammenhang Gen. 24,
')
Welche Vorstellungen
hier zugrunde liegen,
werden wir später
(in
2. 7; 47,
29.
cap. VIII) sehen.
P. Koschaker: Babylonisch-assyrisches Bürgschajtsrecht p. 212 ff.
Während die Handreichung durch die Ausdrücke nadänu und ma/iäsu zweifellos wird,
scheint nasü, was »Hand er h eb en« bedeuten würde, auf eine andere Vorstellung zurückzugehen, nämlich die, daß der Bürge dem Gläubiger gegenüber schwört; put emedu,
Koschaker meint, die Handreichung bedeute,
»für einen stehen« sagt nichts vom Ritus.
2
)
3)
daß der Bürge
(p.
20
ff.
22S).
sich in die
Gewalt des Gläubigers gebe, weil
die
Hand
Aber nach den obigen Analogien verstehen wir
das Machtsymbol
es besser als
sei
Bundeszere-
monie, die den Partner verpflichtet; damit werden auch die Schwierigkeiten, die sich sonst
bieten
(z.
B.
Koschaker
p. 29), gelöst.
Später werden die Ausdrücke versteinert, ohne
Beziehung zu der alten Zeremonie angewandt
seitige
(1. c.
Berührung kommt auf anderen Gebieten
soll die
Hand
des Opfernden ergreifen
— Die Vereinigung durch gegen-
und vor dem Gotte an
der Priester die Opferhandlung ausführt,
—
p. 234).
bei den Babyloniern vor.
soll
Der iar«-Priester
seiner Stelle reden;
der Betreffende mit der
Hand
während
das Opferlamm
(Zimmern: RituaÜajeln 1 20, Z. 6S ff. = 14S ff.). Vgl. die zahlreichen Siegelder Adorant vor den Gott von einem anderen ihn an der Hand haltenden
Gott geführt wird. Ebenso berührte der Prophet die Brust'Umars (.c.lXjo. <£**•**>, sagt
'l'mar), aiser bekehrt worden war, indem er Gott um Beständigkeit für ihn bat (II is. 228,20).
anfassen.
zylinder,
wo
35
wendet {Kinship 96). Die Frau gehört jetzt der Sphäre des Mannes
an, ist in seinem Bunde; das drücken die Araber damit aus, daß zwischen
ihnen giwär besteht (Kinship p. JJ, 131. 1S6). Sie gehört immer ihrem
Stamm, aber durch sie hat der Mann einen Bund mit ihren Verwandten,
was durch das mahr noch bestätigt wird ).
Daß man durch die Ehe einen Bund eingeht, bedeutet, daß man
in eine Gemeinschaft mit unverbrüchlichen Rechten und Pflichten
eintritt. Das heißt, man nimmt die mit der Ehe verbundenen Pflichten
Auf hebräischem Boden ist die
als eidliche auf sich.
Ehe eine b'rit dieser Art, und sie wird betrachtet als ein durch einen
J
—
Eid eingegangenes Verhältnis.
So Hes.
16, 8:
der Prophet läßt in seiner
Jugendbraut anreden, und sagt V. 8:
Ich breitete den Zipfel meines Mantels über dich und verhüllte deine
Rede Jahwe
Israel als seine
schwur
Nacktheit, und ich
dir zu
und ging
b'rit
mit dir ein
.
.
.
und
du wurdest mein! Ähnlich heißt es Mal. 2, 14: Jahwe war Zeuge
zwischen dir und der Ehefrau deiner Jugend, der du treulos warst,
obschon sie deine Lebensgefährtin war und deine gesetzliche,
eheliche
sicher ~rY>"i2 Ptt'Nl ~?7t~
Gattin.
In dieser Weise ist
zu übersetzen.
Das erste Wort wird bisweilen mit »Landsmännin«,
»Stammesgenossin« wiedergegeben, aber es ist sehr zweifelhaft, ob
»Landsmann« heißen kann;
~2f"!
fährte«,
die
Bedeutung »Geund entspricht genau der
gewöhnliche
»Genosse« paßt hier vorzüglich
daß der Mann Prov. 2, 17 »der Gefährte« (*]V?N) seiner
Der Ausdruck »die Gattin deiner b'rit« bedeutet
»diejenige, mit der du eine b'rit eingegangen bist«, d. h. eine Lebensgemeinschaft, in welcher du unverbrüchliche Rechte und Pflichten hast,
also: »deine nach dem Gesetz geheiratete Frau«, ebenso wie es Prov. 2,
17 von einer untreuen Ehefrau heißt, sie betrüge den Gatten ihrer
Jugend und vergesse die b'rit ihres Gottes, d. h. die b'rit mit ihrem
Tatsache,
Gattin genannt wird.
Manne, die
')
.V
sie
mit einem Schwur bei ihrem Gott erhärtet hat
Vgl. Kinship passim
achrichten 1893) p. 450.
und Wellhausen: Die Ehe
Bei den
Abessiniern
bei
werden
den Arabern
1
).
{Galt, gelehrte
bei einer besonderen Feier-
Verwandten der Verlobten im Bund vereinigt. Ein Freund der Familie des
Bräutigams fragt die Eltern dreimal, ob sie einwilligen. Dreimal sagt er dann zu jedem:
dies sei ein Gottesbund für dich, daß du nicht betrügst worauf geantwortet wird: es sei
so
Ein Knabe bekommt von den beiden Vätern je einen Strohhalm, womit er sich zu
lichkeit die
!
!
jedem der Anwesenden begiebt, der dann darauf spuckt. Die Väter legen hiernach den
Halm, der somit etwas vom Wesen jedes Anwesenden an sich hat, auf das Haupt, Der
Bund wird für vollzogen erklärt, ein Segen ausgesprochen, und nach gegenseitigem Händedruck trennen sich die Parteien. Später werden Gaben ausgewechselt (Littmann:
The Princeton Expedition II p. 125 ff.).
:
deich arabisch
*JL'I
,X^=.
-
-
56
Krätzsciimar will an diesen Stellen b'ril als »die jüdische Gemeinde« übersetzen 1 ), also »deine jüdische Frau«.
Sein Argument
dafür ist, daß die Ehe bei den Juden eine so gering geschätzte Institution sei, daß sie nicht daran denken könnten, sie mit einem religiösen
Kultusakt einzuleiten. Aber b'ril bedeutet keinen Kultusakt; andererseits wurde die Ehe eben mit einer eidlichen Zusage eingeleitet, wie
lies. 16, 8 ausdrücklich gesagt wird, und der von Krätzschmar behauptete Unterschied zwischen dem, was zur Religion und dem, was nicht
dem
zu ihr gehört, beruht auf einer
alten Israel völlig fernliegenden
Anschauung. Man könnte noch hinzufügen, daß der Punkt, auf dem
K. das Ganze begründet: die Geringschätzung der Ehe bei den Juden,
den Tatsachen nicht entspricht. Das alles würde uns nicht berechtigen, eine ganz unbelegte Bedeutung für das Wort b'ril anzunehmen 2 ).
Die Hes. 16, 8 erwähnte Zeremonie den Zipfel des Manti Is
:
über das Weib zu breiten, das
3,
9 vor
Safijja.
Dasselbe
3).
man
wie oben
tat,
Es kam auch sonst
bei
kommt auch Riilh
erwähnt, Muhammed mit
heiraten
23
S.
will,
den Arabern vor4j.
Der Erbe
des
Verstorbenen konnte sich die Witwe für denselben Brautpreis wie den
vom
warf
Verstorbenen gegebenen sichern, wenn
5).
Die Bedeutung
dieser
Handlung
Mantel über sie
Bundeszeremonie haben
er seitun
als
wir schon kennen gelernt (oben S. 22 f.).
Zum Wortstamm
bai
c
1
gehört im Arabischen der Ausdruck bai
a.
»Huldigung« und das entsprechende Verbum
bäja'a mit »huldigen« zu übersetzen, und anders kann man es wohl in
Aber daß bäjcfa nicht mit dem
vielen Fällen kaum wiedergeben.
Man
pflegt dies W'ort mit
deutschen
»huldigen« zusammenfällt,
Unterschied mit
dem
dem
Subjekt verwendet wird
6
!.
So
ist
H
§.
i
daß
daraus,
erhellt
überlegenen und
ohne
es
niedrigeren Partner als
6.
746,
8 (bis)
Muhammed
von dem gesagt wird, daß er »bäja a seine Leute«; aber ebenda
HiS. 296. 1(Z. 8) wird gesagt, daß die Leute i>bäja ü Muhammed«.
sagt der Prophet zu den anderen: ubäji'ukum, und al-Barä sagt zu
ihm (Z. 17): bäji'nä »geh ein fcaz'a-Verhältnis mit uns ein«, während
c
derjenige,
l
seine
')
Bundesvorslellung p. 168;
-)
Zum
Kommentar
zu Hes. 16, S
Überfluß nennt Hes. 16, 8 die Ehe eine
Anschauung dem Propheten gegenüber
(s.
Wellhausen
b'ril;
Komm, zur St.).
ARW. VII p. 40
seinen
3)
Vgl. zu dieser Zeremonie
4)
Siehe Jacob: Allarabisches Beduinenleben p. 58
5)
Siehe Rob. Smith's Zitat aus
deutung Sur.
6
)
2,
in
Tabari's
auf dieser Grundlage übersetzt er lti'127
.!/<)/.
2,
(Xowacks Handkommentar).
Krätzschmar behauptet
aber
ff.
f.
Korankommentar : Kinslüp
[6 »seine Frau«.
p.
104
f.;
Er hätte für diese Be-
183 heranziehen können.
Der andere Partner kann
89S, 11; Han:. 318,
1;
Tab.
als
Objekt oder mit
li
stehen; das letzte
Il 175, 19; 177, 19; 221, 2; 222,
;,.
z.
B.
H
i
s.
—
His.
299, 12. 13. 18; 300,
7.
—
D/
Muhammed
S
dinenser das Subjekt darstellen
1
),
vgl.
Objekt
His.
ist,
II
717,
und
die
Me-
f.
einem anderen einwelchem Verhältnis der eine der höher Stehende, der andere
der Niedrigere ist, oder anders ausgedrückt: in welchem gegeben und
empfangen wird. Für die Araber ist dieser Bund von derselben Art
wie der Kaufbund, deshalb verwenden sie denselben Wortstamm für
beides 2 ). Lisän sagt, es sei ein Ausdruck für das Eingehen eines unverbrüchlichen Pflichtverhältnisses, bei welchem gleichsam jeder von
beiden dem andern seine ganze Habe verkauft und ihm sein ganzes
Selbst, seinen Gehorsam und seine »eigenste Sache« gibt (IX p. 374
in ein Verhältnis zu
Bäja'a bedeutet somit:
treten, in
5.
Die beiden haben sich aneinander »verkauft«, der eine
v. bat') 3).
als Herrscher, der
An
die
der
dem
andere als Beherrschter.
Übersetzung
»Huldigung«
'Akabazusammenkunft machten
mit
Einseitigkeiten,
haften
l
Begriff der bai a nicht gerecht werden.
die gläubigen
Bei
der
zweiten
Medinenser eine bai'a
dem Propheten (His. 296 f.). Aber bai'a bedeutet hier nicht
Muhammeds als Propheten« denn diese Anerkennung hat
»Huldigung
;
schon stattgefunden und bildet die Voraussetzung für die hier erwähnte
Was bei dieser Zusammenkunft geschieht, ist, daß Muhammed von
denMedinensern in einen Schutzbund auf genommen wird; dieser wird aber
bai'a und nicht hilf genannt wegen der besonderen Art desBundes, nämlich, daß Muhammed das Oberhaupt der anderen ist. Es wird im Haiit
eingeschärft, daß man in solchen Verhältnissen treulich seine Pflicht tun
solle.
Es heißt B u h. k. Sahäiät nr. 22, daß drei Arten von Menschen
bai'a.
von Gott gehaßt werden, darunter »ein Mann, welcher ein baic -Verhältnis mit einem anderen Mann eingeht, aber nur in weltlicher Weise:
wenn er ihm gibt, was er wünscht, genügt er seiner Pflicht gegen ihn,
sonst nicht« +).
Es gibt nun Beispiele dafür, daß bai'a wie hilf nicht
')
5
:
)
Ebenso verhält es
sich mit säla/ia;
H
i
s.
902, 13 ist von den Beteiligten der Stärkere,
der Schwächere Subjekt.
Völlers
die beiden
will
ARW.
VIII
Bedeutungen trennen.
p. 97,
im Gegensatz zu Wellhauses {ARW. VII
Den beiden
legt er
Aj
»Arme«,
und sucht den Grund der verschiedenen Bedeutungsentwicklung
schlag sowohl beim Kauf wie bei der Huldigung verwendet wird.
p. 3
S
.
»Klafter« zugrunde,
daß der HandAber mit der Klafter
darin,
hat der Handschlag doch nichts zu tun.
mS
S^o!
J
;
tuål
Kastallänl
Nach
...
I.
Ä-LwiO.
iOl£_3.
!w»Ü Ka2-_S» S_1£.L-^ \^>-.o
""
-—
-*
handelt
es
sich hier
um
die
-^
^-^
Treue gegen den Chalifen,
-
-
58
nur für das Eingehen eines unbegrenzten, das Leben umfassenden Vi
verwendet wird,
hältnissi s
Übernahme
sondern auch von der
r-
be-
stimmter Pflichten innerhalb des Verhältnisses, das mit dem Wort
hai'a charakterisiert
sie
Dies geschieht
wird.
B. bei
z.
Hudaibija, als
dem Baum seine Anhänger die Zusage abgeben läßt,
im bevorstehenden Kampfe treu aushalten wollen. Der Begrifl
Muhammed
unter
»Huldigung« ist hier ausgeschlossen, da es sich nur um Anhänger handelt,
welche schon seit langem dem Propheten gehuldigt haben. Es wird
auch gesagt, ihre bai'a gälte 'alä l-niaul, oder nach einer anderen Überlieferung
l
oder daß
bai'a
ist
Kampf
alä
an
sie
nicht fliehen wollten
mithin ein
geleistet
Eid
daß
d. h.
1
)
sie bis
(His.
der vor
zu nennen,
den Tod
in
Wäk.
746;
wird und dazu verpflichtet, bis
vorgekommen (Buh.
kitäb al-g-ihäi nr.
(
auch einen Ausdruck wie bäja'ahit alä l-harb
Zusage, unter ihm kämpfen zu wollen
Alle diese Beispiele bestätigen,
daß wir
parallelen, nur engeren Begriff haben.
Wie
ist
Diese
öfters vor der
11).
er
d. h.
(Hig.
kämpfen
2541.
dem bevorstehenden
zum Äußersten stand-
Eine derartige bai'a mit dem Heerführer
zuhalten.
Schlacht
lå nafirra,
Man
findet
gab ihm die feste
299, 13; 300, 19).
in bai
1
einen mit (Ulf ganz
dieses bedeutet es das Ein-
gehen eines Verhältnisses mit unverbrüchlichen Pflichten, darin
liegt
man
da-
sein
her
Charakter.
eidlicher
bäjcfa
In
gewissen
Fällen
durch istahlaja »Eid fordern« ersetzt finden.
gestorben war, forderte sein Sohn Mu'äwija
es
b.
Harn. 319, 4 3 ).
Eine ausführliche Darstellung einer bai'a
uns
H
kann
»Als Jazfd
Jazid den Eid«, heißt
-Zeremonie
bietet
Medinenser nach der zweiten 'Akabazusammenkunft den Schutz Muhammeds übernahmen) nach dem Bericht
i
§.
von Ka'b
296
ff.
(als die
b. Mälik,
Zunächst fragt al-'Abbäs
der selbst dabei war:
Propheten die Medinenser. ob sie ihn in Schutz nehmen
wollten, worauf sie antworteten:
»Wir haben dich gehört, sprich, o
Prophet !« Hiermit verschwindet al-'Abbäs aus der Erzählung; er
an
Stelle des
spielt
somit hier eine recht überflüssige Rolle und gehört vielleicht
eigentlich
gar nicht in die Erzählung hinein
dann Koranverse, verkündet Allah und
')
Ein
dritter
Ausdruck
für dasselbe ist _<»?,!!
3).
sagt:
j
Der Prophet
zitiert
»Ich gehe ein bai'a-
Ss.
Wie im Syrischen >>sie schwuren ihm« vom Treueid an den Herrscher verwendet
wird (Payne Smith: Thesaurus 1 Sp. 1602). Wie aus hilf die Bedeutung »Schwur« so
geht aus bäja'a die Bedeutung ".wetten« hervor, vorausgesetzt, daß diese (von Freytag
gegebene) Übersetzung von ffam. 19, 3 richtig ist: ein Mann bäja'a, einen Eimer Milch zu
trinken, ohne Atem zu holen (vgl. Freytag's Lexikon").
3) Vgl. darüber Buhl: Muhammeds Liv p. 191.
-)
—
—
59
') ein, daß ihr mich gegen alles verteidigen
Frauen und Kinder verteidigt.« Dann ergreift
al-Barä b. Ma'rür seine Hand und sagt:
»Ja, bei dem, der dich mit
der Wahrheit als Propheten gesandt hat, wir wollen dich gegen das
verteidigen, wogegen wir unsere Familie verteidigen, und wir treten
in ein bai'a- Verhältnis mit dir ein, o Gesandter Gottes; und wir sind
alle Kriegsleute und Waffenträger durch Erbe von Geschlecht zu Geschlecht.« Auf die Anfrage eines Anwesenden an Muhammed, ob er
Verhältnis mit euch darüber
wogegen
sollt,
ihr eure
wenn
auch treu bleiben würde,
einem Lächeln:
zum Propheten:
Hand aus, und sie
sagen nun
er seine
ihre
sie
Hände
in
antwortet er mit
er siegreich wäre,
»Blut für Blut, Fall für Fall!«
»Strecke deine
Die Medinenser
1
)
Da
Hand aus!«
treten in das Verhältnis zu
ihm
(offenbar tut dies jeder
die seinige legen
streckt
indem
von den
ein,
Anwesenden, 300, 7 f.).
Die Zeremonie besteht hier aus zwei Teilen: der feierlichen Zumit ausdrücklicher Erwähnung dessen, worauf das Verhältnis gegründet wird, und der Aufnahme der Verpflichtung durch den Hand-
schlag.
Diese Handlung haben wir schon kennen gelernt als eine
der Vermischung zweier Sphären durch Berührung, was wieder
Form
bestätigt,
Form,
»Bund« ist. Der Handschlag ist immer die
Verpflichtung aufgenommen wird. So bei Hudaibija
daß das Ganze
in der die
His. 746;
ein
seine
z.
B.
Die
vgl. Sur. 48, 10:
Bei der Chalifenhuldigung
ist
Hand
ein
Gottes
über euren Händen).
ist
stehender Ausdruck:
c
Hand aus, und der andere ging ein bai a-Yerhältnis
Jab. II 21, 17; III 473 (mehrmals); 601, 14; 663,
daß »Handschlag geben« dasselbe wie »huldigen« wird
man
die
gibt,
ist
die
rechte (wird
B.
z.
H
i
§.
898,
3).
n
Er streckte
zu ihm ein,
16 usw., so
— Die Hand,
ausdrücklich
denn die rechte Seite ist der linken überlegen. 'A'iäa erzählt.
daß der Prophet immer am liebsten mit dem rechten Teil anfing (Buh.
küäb al-salät nr. 47); bei der Leichenwaschung soll man mit der rechten
igt),
Seite beginnen
Scham
nicht
(
Buh.
küäb al-ganffiz
mit der rechten
nr. 9.
10.
Hand berühren
Man
(Buh- k.
11).
darf seine
al-unuiiT
und nicht nach der rechten Seite spucken usw. 4).
Auch hier ist es von Bedeutung, daß die Handlung an einem Orte
Der Baum bei
vor sich geht, der eine besondere Heiligkeit besitzt.
nr.
18),
)
,.jl
^ber auch
jjlt,
I
5)
selbe
Vgl. dazu
,..!
ohne
urmel vgl. oben
Goidziher
S.
-Lc,
27
in Zeitschrift
z.
Anm.
/.
13.
Bu
h.
manäfib rt-ansämr.
4;.
Völkerpsychologie
XVI,
f.
Der-
oben
S. 7
1SS6, p. 3S0
Ausdruck bedeutet im Hebräischen »verbürgen«.
Mehrere Beispiele bei Goldziher: Die Zahirilen
Anm.
III. k.
3.
1.
p. S5.
Siehe ferner
—
6o
—
Hudaibija, unter welchem die Zeremonie im Jahre
später
ein
und
'),
sehr wahrscheinlich, daß
Gegenstand der Verehrung
IIurgronje gezeigt
hat,
es
wie Snouck
diese geweihten
Islam nicht erst durch den Propheten zu ihrer Heiligkeil
Auch sonst erfahren wir von der Übernahme
sind.
tung unter einem
Baum
war
stattfand,
7
ist,
1
>i
gelangt
einer Verpflich-
(\V 3 k. 98).
Eigentümlich ist, daß die Teilnahme beider Partner nicht unerläßlich
notwendig ist. So nimmt nach Hi§. 717, 11 f. 'Amr b. al-'As den Ni
von Abessinien in den Islam auf, indem er fragt: »Willst du dich mir
an seiner (sc. Muhammeds) Statt auf Grund des Islam unterordnen?
Er antwortet Ja und gibt ihm den Handschlag, der mithin als der
Muhammeds gilt 3). Ein anderes Beispiel wird T a b. III 862 f.
Däwüd b. 'Isä erklärt in einer Rede auf der Kanzel in
zählt:
er-
der
Moschee zu Mekka den Muhammed b. Härün al-Rasid für abgesetzt
und seinen Bruder 'Abdallah al-Ma'mün zum Chalifen statt seiner.
Danach treten die Vornehmen, einer nach dem anderen, auf die Stufen
der Kanzel hinauf, und »gehen mit ihm das bai'a- Verhältnis für
'Abdallah ein« (bäja'ahu li'abdillähi). Darauf steigt dieser herunter
und setzt sich in eine Ecke der Moschee, wohin dann die einfacheren
Leute kommen und ihm gegenüber die Einsetzung al-Ma'mün's vollziehen, indem sie ihm den Handschlag geben, während er ihnen kitäba
c
l-bai ati, das Schriftstück, auf dem die Rechte und Pflichten dieses
Verhältnisses aufgezeichnet
sind,
vorliest.
Eine derartige Urkunde
wurde inder Ka'ba aufbewahrt (p. 861, I; 862,12). Ein Beispiel dafür,
daß der andere Partner fehlen kann, wird Buh. III kitäb al-magäzi
nr. 19 mitgeteilt: 'Utmän b. 'Affän wohnte dem Akt von Hudaibija
nicht bei, weil er nach Mekka geschickt worden war.
Der Prophet
ersetzte symbolisch seine Gegenwart, indem er von seiner rechten Hand
»Dies
sagte:
ist
die
Hand
'Utmäns«.
Israeliten
haben keine besondere Bezeichnung für einen
Bund dieser Art. Aber die Sache selbst, daß ein Herrscher mit seinem
Volk einen »Bund« hat, gibt es bei ihnen, und bai < ist der vierte arabische Begriff, der in dem hebräischen b'rtt aufgeht 4). 2. Sam. 3, 21
sagt Abner zu David: »Laß mich hingehen, ganz Israel um meinen
Die
Goldziher: Stud.
3)
Die Frage, ob dies historisch
4)
Neben
Begriffe nicht
z.
B.
und Wellhausen:
')
Ta
Ail/, 'alid
neben
b. II 7, 15
II
und
306
f.
sei, ist
/'aik: vgl. S. 37.
Reste 104.
hier ohne Belang.
Es sei
hier
nochmals erwähnt, daß diese arab.
einander liegen; denn 'ahd umfaßt
UJ^Lxj
gebraucht,
wo
sie alle (also
=
b'rti);
i«jij>.ö ebensogut stehen könnte.
so wird
—
6i
—
Herrn, den König, zu sammeln, daß sie mit dir eine b'rit eingehen, und du König werdest über alles, was du wün-
David
David
als Herrscher anerkannt wird (»Gehe eine b'rit mit mir ein, dann werde
ich dir helfen, ganz Israel auf deine Seite zu bringen«).
Es wird
denn auch 5, 3 mitgeteilt, daß das Volk in Hebron vor Jahwe eine
b'rit mit David schloß, worauf sie ihn zum König salbten.
2. Reg.
11, 17 berichtet, daß der Hohepriester Jojada die b'rit zwischen dem
jungen Joas und dem Volk zustande bringt, nachdem 'Atalja getötet
worden ist ). Vielleicht ist Jos. 24, 25 hier zu erwähnen: Nachdem
Josua in einer Rede die Wohltaten Jahwes gegen Israel aufgezählt
und es vor die Wahl zwischen ihm und anderen Göttern gestellt hat,
erklärt das Volk in V. 24, daß es nur Jahwe verehren will. Dann wird
in V. 25 gesagt: »Sodann ging Josua an jenem Tag eine b'rit mit dem
Volke ein, und er setzte ihm daselbst in Sichern Gesetz und Recht.«
Aber die Anerkennung Jahwes als Gott ist schon mit der Rede
Josuas und der Antwort des Volkes V. 1
24 erledigt. Und Josua ist
als Subjekt im Satz cyb rP*53 n~p^ als Partner in der b'rit, nicht
als bloßer Vermittler gekennzeichnet 2 ).
Der Text läßt sich am einfachsten so verstehen, daß Josua sich als Oberhaupt des Volkes anerkennen läßt, nachdem Jahwe als Gott anerkannt worden ist; der
letzte Teil des Verses läßt uns wissen, wie er damit übereinstimmend
Hieran schließen sich dann V. 26 28 mit der
als Gesetzgeber auftritt.
Mitteilung, daß Josua »diese Worte« auf einem Stein aufzeichnete.
Hiermit sind wohl eher die Gesetze als die Rede V. 2 24 gemeint.
Ebenso wie bai c a wird nun b'rit nicht nur von der Huldigung,
sondern auch von der Aufnahme bestimmter Verpflichtungen zwischen
dem Volk und seinem Oberhaupt verwendet. So wird es Jer. 34 gebraucht: Der König Sidkija bringt eine b'rit mit dem Volk zustande,
indem er Freilassung der Sklaven in Übereinstimmung mit Lev. 25, 10
schest«.
Ähnlicher Art
eingegangen
ist
(3,
12),
die
ist
denn
sie
b'rit,
die
Abner
bereits mit
enthält deutlich genug, daß
,
—
—
—
") Im Texte steht:
Jojada brachte die b'rit zustande zwischen Jahwe und dem
König und dem Volk, so daß es das Volk Jahwes sein sollte. Das darauf folgende »und
zwischen dem König und dem Volk« streicht man gewöhnlich mit Hinweis darauf, daß
Aber es hat seine gute Bedeutung: Man ging zwei b'rlt's, ein, einerdem König und dem Volk (indem er nämlich König wird), andererseits
zwischen Jahwe auf der einen Seite und dem König mit dem Volk auf der anderen (indem
Jahwe als der Gott Israels anerkannt wird). Nur würde man im Texte die beiden Mit-
es 2. Chr. 23, 16 fehlt.
seits
zwischen
teilungen in umgekehrter Reihenfolge erwarten.
a
)
Das Subjekt wechselt wie im Arabischen;
Huldigenden das Subjekt.
nicht 7 rfl2, sondern
hier ist der Herrscher, 2.
— Wo tatsächlich von einem Vermittler die
P3 nT3,
2.
Reg. II, 17.
Sam.
Rede
ist,
5, 3
die
heißt es
—
—
62
V. ip,
8;, und das Volk tritt seinerseits der b'rit bei
oben S. 36). Es wird hier kein Vertrag geschlossen, sondern der
König befiehlt, und die Untertanen verpflichten sich, seinen Befehl zu
Einen analogen Fall haben wir 2. Reg. 23, 3 + 2. Chr. 34, 31 f.
erfüllen.
Nachdem das Gesetzbuch im Tempel gefunden ist und König Josija
es für seine Person als das Gesetzbuch Jahwes anerkannt hat, ruft er
Vertreter seines Volkes zum Tempel herauf und läßt ihnen den Inhalt
des Gesetzbuches vorlesen. V. 3 heißt es nun: Darauf trat der K<
verordnet (V.
vgl.
an
die Säule
und vollzog vor Jahwe
Vorgeschriebenen Gesetze
die
beobachten
J
)
b'rit,
daß
im Buche
sie die
Und
sollten.
das Volk ging
Auch hier handelt es sich nicht um
36
einen mit Jahwe geschlossenen Bund, sondern um eine b'rit, die mit
auf die
b'rit
ein (vgl.
oben
dem König eingegangen
S.
|.
man geht
wird, d. h.
auf die Verpflichtung
ein.
auf die einzugehen der König befiehlt.
Wie auf arabischem Gebiet
unter einem
lung
ihm
9,
Hand-
6bei der Huldigung
Die Heiligkeit dieses Baumes geht daraus hervor,
Abimelek's).
unter
finden wir auch hier, daß diese
Baume vor sich geht (Jdc.
eine
Massebe stand
(die Richtigkeit der
daß
gewöhnlichen Text-
änderung von 2^p vorausgesetzt). Übrigens findet die Zeremonie im
Heiligtum »vor Jahwe« statt (2. Sam. 5, 3; Jer. 34, 8), und der
König hat bei diesem Vorgang seinen bestimmten Platz im Tempel,
und zwar vor »der Säule« (2. Reg. II, 14; 23, 3).
Auch die bei den Arabern gewöhnliche Form des Handschlags
wird angewandt. So 2. Reg. io, 15: Als Jehu die Königsmacht an sich
gerissen hat, läßt er sich von Jonadab ben Rekab als Zeichen seiner
Anerkennung den Handschlag geben und
1.
24 heißt es: Alle
Chr. 29,
Hand unter -) (die des) König(s) Salomo.
Von anderen Zeremonien, die auf einen »Bund« deuten, möge
erwähnt werden, daß das Volk dem neuen Herrscher Gaben bringt
Obersten .... legten die
oben
(vgl.
Ob
S. 25. 49),
der
Ku
ß
1.
16,13; i.Reg. 1,39;
zweifelhaft sein.
2.
1. Sam.
Sam. 10,
10, 27.
1
und
die
Salbung
1.
Sani. 10, 27:
kann
Handlung
Reg. 9 ursprünglich ähnlich zu fassen sind,
Es kommt darauf
an, ob der, welcher die
ausführt, ursprünglich als Vertreter des Volkes aufgetreten
der jetzigen Überlieferung
Salbe
mit
teilt
(Jes.
nach
61,
1).
einer
ist
er
späteren
Vertreter
der
Auffassung
Gottheit,
ist.
In
und
die
offenbar deren
Geist
Aber daß der Salbende der Vertreter Gottes ist.
und das Bedeutungs-
schließt den anderen Gesichtspunkt keineswegs aus,
')
PNTH fTHSn ^:""PX
3
Hier »unter«, im Arabischen »über«
)
»die
Worte der Verpflichtung«,
H
i
å.
304,
7.
d. h. diese
Gebote.
volle bei der
die
Salbung
ist
63
ursprünglich
Berührung, die Reibung
—
kaum
der Stoff des Öls, sondern
*).
Huldigung eines Königs auch auf hebräischem Boden die
Bedeutung eines Eides hat, erhellt aus Koh. 8, 2 Beobachte die Gebote
eines Königs, besonders wegen des Gotteseides.
Unter demselben Gesichtspunkt wie der Königsbund ist der Bund
Daß
die
:
König Jahwe zu betrachten. Wenn
König Israels
dicht nebender
Tat
genannt wird, so liegen diese Bezeichnungen in
einander -). In allen diesen Ausdrücken ist enthalten, daß er in einem
Bunde der hier beschriebenen Art mit Israel steht. Der Gott einer Stadt
kann »der Bundesverwandte« (Jdc. 8, 33; 9, 4) genannt werden?.
Wie man dem König schwört, so schwört man auch Jahwe {Jes.
dem großen
mit
israelitischen
dieser bald der Eigentümer, bald der Eheherr, bald der
10. 18; 4
mlk
.
Wellhausen
1,
5 (?); 2.
Chr. 15, 14)4).
in
ARW.
p. 3S.
VII
')
Vgl.
:
Die Stellung des überlegenen Partners in diesem Bunde wird mit
)
Im
bezeichnet.
Eheherrn
lich
23; Zeph.
;
nur
(vgl.
Kinship
vom Konig
Arabischen
p. 92. 95.
(und
in
9S)
wird
dieser
sowohl
vom
dem Wortslamm
Eigentümer,
wie
vom
und vom König gebraucht, im Hebräischen bekannt-
Verbindung damit »Berater«); für die beiden anderen
tritt
ba'al ein.
5)
rV"n
*)
Man
b'J2
darf
als Schwurpartikel
=
Js..j£.
.j-,
kaum iTn 1 "?
vorkommt.
dafür V. 46 »der Bundesgott«.
>?2tJ'n mit »bei
Jahwe schwören« übersetzen, da y
nie
IV.
Nur innerhalb des
mes
läßt sich
'ahd, der
geschieht
b'rit,
das heißt: innerhalb des Stam-
Wer in die b'rit eintritt,
zum Leben ein. Fragen wir nun:
dem Bundesbrecher? Dann muß zunächst geantwortet
ein
Menschenleben führen.
geht zur Lebensgemeinschaft,
Was
Der Fluch.
d. h.
werden, daß diese Frage beim Eingehen des Bundes nicht im Vorder-
grunde
steht.
Wer den Bundeseid
den davon abgeleiteten
seine Pflicht zu tun,
leistet,
sowohl den umfassenden wie
speziellen, wird in erster Linie
indem
er jetzt
dem anderen mit
gebunden,
seiner Verpflich-
tung gegenübersteht, wie der Mann seinem Stammesgenossen. Erst nach-
dem
dieses festgestellt
und
sie
muß
ist,
können wir
die
genannte Frage auf werfen,
dem Bundes-
dahin lautend beantwortet werden, daß es
dem Manne, der seine Verpflichtungen seinen
Stammgenossen gegenüber nicht erfüllt. Er verliert die Rechte und
Lebensgütcr, die er im Stamm besitzt, d. h. er wird vom Fluch
brecher ergeht, wie
betroffen.
Wenn
nicht nur,
wir jetzt den Fluch
untersuchen wollen,
so
geschieht es
weder im letzten Grunde hinter dem Bundeseide steht, sondern
insonderheit aus
dem Grunde, daß
wir neben
dem Bundeseid andere
Eidesarten haben, bei denen der Fluch sich eben im Vordergrund befindet,
wie wir aus der sprachlichen Übersicht ersehen haben. Die dem Schwörenden am nächsten liegende Vorstellung isthier nicht, wie beim Bundeseid,
Drohung
des Fluches eine wirkliche Realität, und nicht als leeres Wort aufzufassen ist, haben die Studien von Wellhausen und besonders von
Goldziher genügend dargetan, doch wird eine Untersuchung des
das Bindende, sondern im Gegenteil das Drohende.
Daß
diese
am
Platze sein, da die richtige Auffassung seines
Wesens für unser Verständnis des Eides sehr wichtig ist. Wir wollen
Fluches auch hier
nicht in erster Linie an das Fluchwort denken, sondern zunächst
vom
Fluch als einem Zustand ausgehen.
Der Flucli bezeichnet alles, was böse und
schädlich ist, alles, was mit normalen Verhältnissen nicht übereinstimmt, die Negation
des Lebens.
Was
die
Araber
-
65
näher dabei gedacht haben, können wir aus
sich
der Definition ersehen, die der Lisän al 'arab
XVII
272
p.
von der
ff.
allgemeinen arabischen Bezeichnung für den Fluch al-lcfn darbietet: es
ist
II
min
ib'äd wa-fard
Allähi
wa-l-fycdki;
andere sagen, so wird hinzugefügt: min
al-hairi;
Die spezielle Erklärung
168).
min
wieder andere:
rahmali
(Bägürl
llähi
Nehmen
muslimisch.
ist
wir diese
Entfernung aus der menschlichen Gesellschaft bedeutet. Das heißt eben die Trennung von den
Menschen, mit denen man ahd hat, was unter den vorislamischen
Verhältnissen soviel bedeutet wie: die Ausstoßung aus dem Stamm.
so bleibt
fort,
daß
übrig,
die
al-la'n
c
Für ein solches Ausstoßen bildet die in der obigen Definition vortrd den terminus technicus '). Der Ausgestoßene heißt
kommende Wurzel
synonym mit
mu/arrad. ein Wort, das
17); in
gebraucht wird [Ag. II 186,
kommt auch (arid Ham.
demselben Sinne
Daß
vor.
}ial?
dasselbe in ab' ada »entfernen«
mafrüdAusstoßungs-
95, 3 v. u.) um';
liegt, zeigt die
Mann 3). Als Beleg für diese Bedeutung
von la'ana führt Lisän einen Vers von
an<): »Ich verscheuchte damit den Katävogel und schützte ihn an dem Ort, wo der
Wolf sich aufhält sowie der verfluchte Mann«. Lisän macht die Bemerkung, daß der »verfluchte« Mann sich immer den Menschen fern
»Jeden, dem
hält, und der Dichter vergleicht den Wolf mit ihm.
formel: ab'ada llähu diesen
Sammäh
Allah
entfernt
flucht,
die Strafe zu
dasselbe
al-la'n
aus seiner Barmherzigkeit;
er
und wird des Todes«
sei
wie
und (ard bewegt
sich der
flucht«, wie er
B.
z.
H
5.
i
gesagt,
sich
daß
derselben Richtung wie ib'äd
In
al-ta'dib.
zieht
er
Es wird deshalb
5).
Ausdruck mahrüm
vorkommt.
in der
Bedeutung »ver-
867, 13
Mit seiner Definition hat Lisän die äußerste Form des Fluches angegeben. Aber b'd enthält den Begriff des Fluches im allgemeinen Sinne,
wie
B.
z.
H
i
§.
849, 20,
und umgekehrt
findet
man
als
Segensformel
jub'idanka llähu »Gott entferne dich nicht« (Tab. II 143,
7)
6
).
:
lä
Dieselbe
t
')
Vgl. Harn. 101 sub V. 4: jJaJi
3
Goldziher: Abh.
)
3)
P-
Vgl.
I p.
Proksch: Über
33
^«J^»
Anm.
(zit.
J-*='
Muslim
20, 97).
die Blutrache bei den vorislamischen Arabern, Leipzig 1899,
32-
q,<»11S
*)
5)
XVII
Jo-JLS' v_ajJJI
Übrigens bedeutet der
275, 7 v. u. ist »der verfluchte
der Sinn
ist:
ich verscheuchte
»1&«
zitierte
i.'
;Ue <^-^S
LlifiJi
ö-cö
&J
Vers wahrscheinlich etwas anderes.
Mann«
die
Nach Lisän
Bezeichnung für eine Vogelscheuche, und
den IJatävogel, wie eine Vogelscheuche
behalten die Bemerkungen von Lisän in diesem
Zusammenhang
es tut.
Deshalb
natürlich doch ihren
Wert.
6
)
Andererseits findet
man
die Verfluchungsformel aJJi Jujs
)i
Tab.
Jk*j siehe Näheres unten.
Pedersen, Der
Eid bei den Semiten.
5
II 91, 12.
Über
:
—
Formel
kommt
66
—
Anrede an Verstorbene
sehr häufig in der
vor.
»Sei
immer in den arabischen Trauergedichten. Der
nämlich an und für sich »fern« '), d. h. aus dem Stamm
nicht ferne«, heißt es
Verstorbene
ist
ausgestoßen.
Gauhari
sagt
deshalb geradezu: al-bu'du l-haläku
werden heißt sterben« [Sihäh s. v. b'd :
wie umgekehrt
der aus dem Stamm Verstoßene wie tot ist. Aber es gibt verschiedene Stufen innerhalb des Todes: man kann mehr oder weniger fern sein.
Dadurch bekommt der erwähnte Ausruf einen Sinn; es kann heißen:
»entfernt
;
»Gott entferne nicht Zijäd, wenn er
fällt«
(Tab.
,
II 169, 11),
und
von einem Fluche, der den Betreffenden über das Grab hinaus
gesprochen werden (Tab.
es
kann
verf<-!
II 177,9; hier allerdings in islamischer
Fär-
bung) 3). Einer der schlimmsten Flüche lautet bei den heutigen Beduinen
»Mögest du kein Abendmahl bekommen« (Jaussen p. IOI). Dabei
wird an Todesmahlzeiten gedacht, d. h. »wenn du dieses Leben verlassen
hast«; das Schattenleben wird nämlich dadurch doppelt schmerzlich.
Der Tod und die Ausstoßung aus dem Stamme bezeichnen somit
den Arabern den Fluch in besonderem Sinne. Beiden ist gemeinsam, daß der Betreffende aus der menschlichen Gesellschaft entfernt ist.
Aber auch innerhalb derselben kann man in mancherlei Weise
vom Fluche getroffen werden. Wir können hier unsere Begriffsbestimbei
mung
und abnorm ist«, durchEr wirkt, so oft ein Mann in irgend etwas, das seine Ehre und
Es gehört vor allem zum
sein Glück ausmacht, beeinträchtigt wird.
Glück und zur Ehre des Arabers ein freier Mann zu sein, einem alten,
edlen Geschlecht anzugehören und selbst Vater vieler Söhne zu
sein.
Dazu kommt, daß er reich, freigebig und mächtig sein muß.
Dann hat er auch seine Ehre i'ird) unverkürzt. Ein solcher Mann
ist karim
edel.
Eben weil er seine Ehre besitzt, »schaut er sich frei
um« (Lisän IV 374). Der Gegensatz dazu ist al-la'nn. der tadelnswerte,
der mit seinem Blick immer anderen ausweicht (ebenda). Ein solcher
Mann ist »niedrig von Herkunft, geizig von Seele« (Lisän s. v. P»i
In das Niveau dieses Mannes zu kommen heißt verflucht werden.
des Fluches als »alles was böse, schädlich
führen.
1
.
')
Der Dichter
Mälikb. al-Raib
mich begraben,; aber wo
ist
wenn
sie
(dann) eine ferne Stätte, wenn nicht die Meinige« (Lisän IV
5S).
J
sagt:
Sie sagen »sei nicht ferne«,
Jünus
sagt
man
beides in der Bedeutung: »in einer gewissen Entfernung sich befinden«, während
man
*)
Vgl. Lisän
IV
59:
i_J_Xi!
eV-L?
zur Bezeichnung des Fluches lediglich die
187
JotJj
^v-*-?.;-
Nach
Form OtJU verwende.
3) Goldziher: Abh. I p. 29 Anm. 3 führt Usd al-Cäba I 277 unten an; vgl. Wäk.
Anm.: wer eine keusche Frau verleumdet, den verfluche Gott in dieser und in der
künftigen Welt.
_
— Die
Freiheit verlieren
-
6;
deshalb ein Fluch; er kann dadurch be-
ist
zeichnet werden, daß die Stirnlocke abgeschnitten wird (Harn. 252
und eine sehr häufig vorkommende Fluchformel ist: lä abä laka
»du hast keinen Vater«, was ungefähr dasselbe besagt wie: »Deine
Mutter ist eine Hure«, und du selbst gehörst somit keinem edlen Geschlecht (vgl. 1. Sam. 20, 30) an; oder man bezeichnet sich als kinderlos,
um
Selbstverfluchung auszusprechen
eine
welcher sich in niedrigem Stande und
deshalb
ist
es eine Verfluchung,
»elend«
(=
heb. 7^)
nennt,
in
(Harn.
Armut
252}.
wenn man jemanden
His. 772, 10, und
B.
z.
Derjenige,
befindet, ist verflucht;
dalli »gering«,
eine
bekannte
Fluchformel lautet: »Er möge weder männliche noch weibliche Kamele
besitzen«
Auf
*).
diese
Weise bekommt der Fluch einen individuellen Charakter.
ist es ein Fluch wie eine Frau behandelt zu werden
Mann
Für den
(\V ä k. 128, 129; Harn. 25, 4
weshalb
z.
f.),
für den
Beduinen Bauer zu werden,
B. Hassan b. Täbit den Naufal »einen Bauern, der einen
vorhergehenden Tage krepierten Esel kastriert«, nennt ( H 5. 805,
Zum Fluche gehören alle Arten von Krankheiten und Körper15).
fehlern. Auch seinen Verstand und seine Religion zu verlieren, was auf
am
i
dasselbe hinausläuft,
'Umar
ein
Fluch {Ag.
ein
ist
am
Geschwür
Finger
XV
bekommen
Als 'Abdallah b.
47
hat und den Suraih fragt,
.
ihm Suraih das ab und sagt:
»Ich befürchte, daß du deine Hand verletzest. Wenn du dann sofort
stirbst,
wirst du deinem Herrn in verstümmeltem Zustande begegnen; wenn nicht, lebst du als ein Verstümmelter und
bringst Schmach über deine Kinder« (Tab. II 150
Noch heute sagt
ob er den Finger abschneiden
solle, rät
.
der Beduine als Selbstverfluchung:
»Ich lasse mir den
Arm
abschnei-
Unter denen, die Mu'awija gegen
356).
( Musil p.
Adi schickte, befand sich ein Einäugiger, aber es wird zugleich
gesagt, daß es ein Mann war, den das Unglück verfolgte {maSTim oder
Von Gu'ail b. Suräka wird erzählt, daß er zwar
as' am. Tab. II 140
ein frommer Mann war, aber nicht in Achtung stand und häßlich
wenn« usw.
den,
Hugr
b.
c
.
aussah
er
(W
ihm einen
)
»)
i^s-JI
Muhammed versuchte dem abzuhelfen, indem
besseren Namen verlieh ('Amr; vgl. auch Hiä. 641), aber
ä k. T59).
2
).
wJj» Üj wJl>
Lisän sagt
,«-^£
(s.
v.
Zuhair
v
.^
,»iLi),
i,
17
Lc
und
Freytag's Wörterbuch
«mm
unten),
(j^**ä) parallel mit **!!, tadelnswert.
ihn häßlich«.
(s.
daß ein
»einer
s.
und im Verse Ag. XI
Sehr häufig
ist
v.
v_*i>).
mit häßlichem Gesicht«
der Fluch
«JLii
51,
ist (vgl.
16 steht häßlich
a^s*s »Gott mache
—
—
68
doch ihren Spott gegen ihn
die Gläubigen richteten
Oft
').
tritt
der
Fluch in zufälligen Unglücksfällen zutage. So z.B. wenn jemand aus!
achtsamkeit durchs eigene Schwert
wie es
fällt,
'Amir
B.
z.
b.
Al-
Akwa" erging. Die Genossen machte das sehr bedenklich, der Prophet aber erklärte, er wäre als »Zeuge« gefallen ( H 5. 756, II ff.).
i
Deshalb
kommen
Unglücksfälle als Folgen einer ausgesprochenen Ver-
Sa'Id b. Zaid flucht jemandem, der sagt, es liege ihm
mehr an seinem fortgelaufenen Kamel als an der Fürbitte des ProDie Folge war, daß er in den Bergen ausglitt und sich zu
pheten.
Tode fiel (\V ä k. 246).
Wenn jemand strauchelt, folgert er denn auch sofort, daß ein Fluch
vorliegt, und sucht dessen weiteren Folgen vorzubeugen (Bub- k.
magäzl'Hv.64; Hiä.401; 733,11- Buh. k.manäkibal-ansäry,r. 63istdas
fluchung vor.
Straucheln die Folge eines
Untersuchung
Eine
vom Propheten
ausgesprochenen Fluches).
israelitischen
der
Auffassung
des
Fluches wird die schon oben erwähnte Tatsache bestätigen: daß die
Begriffe dieses Volkes denen der Araber nahe stehen, aber durch das
seßhafte
Wohnen im Lande
modifiziert sind.
Unter den hebräischen Bezeichnungen für den Fluch ist TIN die
Dieses Wort entspricht ziemlich genau der von den arastärkste.
bischen Philologen gegebenen Definition von la'n. Das ist besonders
ersichtlich
aus
zwei
Stellen:
Gen.
und
14
3,
Stelle
wird Kain verflucht, und es heißt dort:
flucht
(TPN) von dem Ackerboden, der seinen
um
Hand
An
II.
4,
letzter
»Jetzt bist du ver-
Mund
aufgetan hat.
Empfang zu nehmen!«
»ausstoßen aus«, und es ist die
das Blut deines Bruders von deiner
in
"PN bedeutet hier ganz deutlich
Rede von einer Ausstoßung aus seinem Stammgebiet
}P
liegt in
der Verfluchung der Schlange
hast, bist
du verflucht von
Getier des Feldes
!«
(d. h.
(3,
aus, jD
2
Dasselbe
).
14):
»Weil du dieses getan
~11~)N)
allem Vieh und allem
das bedeutet: du bist aus der Gesellschaft, zu
der du gehörst, verstoßen
3).
In Zukunft
soll die
Schlange nicht mehr
wie andere Tiere sein, sondern im Gegensatz zu ihnen auf
dem Bauche
kriechen und Staub fressen.
')
Er war
es,
Muhammed wäre
unschuldig war (\V ä
2
)
3)
112).
k.
übliche
»Sei verflucht,
hinweg
zulässig
die Analogie
Wiedergabe von jD
von
.
.
.«
.
.
.
!« vgl.
versucht
Kautzsch:
TflN von )D
zu
ist.
durch
sprachlich möglich, aber gibt keine so prägnante
auch
vom Acker
hinweg (getrieben) von dem Boden
was sprachlich nicht
Die
als er ausrief,
Gu'ail (od. Gu'äl) konnte doch durch Zeugen beweisen, daß er
Gunkels Übersetzung:
»verflucht sollst du sein,
trennen,
Uhud annahm,
dessen Gestalt Satan in der Schlacht bei
gefallen.
4, 11 für sich hat.
»vor«
oder
Bedeutung wie
»unter«
ist
allerdings
die hier dargestellte, die
An mehreren
69
Stellen des A. T.
-
kommen
Verfluchungen vor, die uns
was der Israelit unter Fluch verstanden hat, so vor allem Lev.
und Deiä. 28, 15 ff. Dort wird aufgezählt, was mit dem
Volke geschehen soll, wenn es die göttlichen Gebote nicht hält. Der
zeigen,
26.
14
ff.
Inhalt dieser Flüche
ist:
Kinderlosigkeit (DeiU. 28, 18), »sie sollen das
Söhne und Töchter verzehren« {Lev. 26, 29), Unfruchtbarkeit auf dem Felde und im Viehbestand [Deut. 28, 17. 18. 23 f. 38 ff.
und Lev. 26, 20. 26), Verlust ihres Eigentums und Schändung der
Familie {Deut. 28, 30 ff.; Lev. 26, 22), Armut {Deut. 28, 44), Untergang
Fleisch ihrer
durch die
tum
Hand
des Feindes {Deut. 28, 25; Lev. 26, 16. 17. 25), Unfrei-
vom Fremdling
Abhängigkeit
heit,
{Deut. 28, 43
f.),
Pest und Siech-
Tod {Deut.
außerdem dadurch verschlimmert wird, daß »die Leichname allen Vögeln des Himmels und allen wilden Tieren der Erde zum
Fräße dienen werden, indem niemand sie wegscheucht« {Deut. 28, 26
vgl. Lev. 26, 30. 39), das Volk wird aus seinem Lande fortgetrieben
und in ein fremdes Land weggeführt, wo es nicht mehr Jahwe, sondern
nur minderwertigen, fremden Göttern dienen kann {Deut. 28, 36; vgl.
{Deut. 28, 21. 22. 27. 35; Lev. 26, 16. 25), schleuniger
28, 20), der
Lev. 26, 33. 38).
Nimmt man
diesen Flüchen die spezielle Färbung, die durch den
Charakter Israels
eines seßhaft gewordenen,
als
ackerbautreibenden
man, daß das das Denken beherrschende
dasselbe
ist wie bei den Arabern.
Moment wesentlich
Verlust von
Reichtum, Freiheit und Macht, Verstoßung aus der vorhandenen Gesellschaft und Tod bilden den Inhalt.
Dies ist auch der Fall beim
Fluch, den David über Joab ausspricht 2. Sam. 3, 29: »Es möge
im Hause Joabs nie an Leuten fehlen, die an Fluß und Aussatz leiden,
an Leuten, die sich mit der Spindel beschäftigen I ), die durchs Schwert
fallen oder denen es an Brot fehlt.« Nur ist hier eins hinzugekommen:
Volkes gegeben
ist,
so sieht
die rituelle Unreinheit.
Bei den Assyrern hat der Fluch ein minder soziales Gepräge.
Er bezieht sich nicht so sehr auf das Verhältnis zur Gesellschaft als
auf die betreffende Person selbst. Die offiziellen Verfluchungen bestehen wesentlich aus einer Anrufung der Götter, von deren Seite der
Fluch
kommen
soll.
schen Auffassung
mamftu.
Eine etwas realere Vorstellung von der assyri-
bekommen
wir durch eine Untersuchung des Begriffes
Wie schon erwähnt,
ist
dieser
Ausdruck
Interesse,
in
untersuchen.
')
oder
:
die
die
gewöhnliche
Eben deshalb ist es von besonderem
diesem Zusammenhange den Gebrauch des Wortes zu
Bezeichnung für den Eidschwur.
am
Stocke gehen (LXX), also wohl Krüppel.
—
Man kann
arratu (das hebr.
8; b, 7.
7 a,
1
17.
);
hier in
Surpu V-VI,
so z.B.
27. 37. 47. 57
Jammer
unheilvoller
kommt
es
TIN
Menschen
'.tmon den
mamllu gederselben Bedeutung vor wie
sagen, daß die Beschwörungstexte gegen
denn
sind;
richtet
—
70
ff.
i
IV Rawlinson
(vgl.
arratu: hat wie ein
»Ein böser Fluch
:
Jammer, Schmerz hat ihn
befallen,
ein böser Fluch
hat- ihn befallen,
'
befallen,
arratu
Bann
,
mamü), Seuche. Jenen Menschen schlachtete der böse Fluch an
Und wenn der Beschwörer den Fluch verwie ein Lamm dahin«
treibt, sagt er (Surpu V-VI 67 ff.): ... »Fluch niiu), Bann mamüu
,.
.
.
.
,
Pein
Q ua l
J
),
x
),
Krankheit, Schmerz, Missetat, Frevel, Sünde, Ver-
gehen, die Krankheit, die in
Gliedern
sie
sitzt,
mögen
meinem
Leibe,
meinem
wie diese Zwiebel abgeschält
heute das lodernde Feuer verbrennen, der
Licht schauen
!«
So geht
es in
Fleische,
werden
Bann
meinen
Es möge
!
weiche,
möge
den Beschwörungsformeln weiter
ich
fort
(Surpu V/VI 73 ff-, 83 fr., 93 ff., 103 ff., 113 ff., 123 ff., 130 ff.). Oft
kehrt die Zusammenstellung von physischen und moralischen Übeln
wieder: mamitu, hitlu. hablatu. Sertu, taniku. niS
arnu.
ili-,.
Bann,
Surpu [V 35.
Kranke gesund,
der Lahme kann wieder gehen, der Gefangene wird frei; denn »Sünde,
Missetat, Leiden, Not, Kummer, Trübsal, Krankheit, Ach und Weh,
ruhelose Tage, Unglück, Betrübnis, Schmerz Surpu IV 60 ff.) ist alles
Bann, »Sünde und Bann {arnu, mamü), zum Unheil des Menschen
(Surpu IV 67). Es ist ein Band, Fesseln, die für den
geschaffen«.
Menschen geknüpft sind 3), und die man lösen oder sprengen muß 4).
Ein Dämon »warf
Die Wirkung ist zunächst Krankheit
Vergehen, Frevel, Missetat,
36.
Wenn
50).
alles
dies
Sünde
Schmerz, Fluch,
beseitigt wird, wird
der
:
Krankheit
Körper, ein böser
in seinen
mamü
saß in seinem Leib, ein
böses Unglück hat er in seinen Leib geworfen, eine böse Qual hat in
seinem Leib gesessen, ein böses Gift hat er in seinen Leib geworfen, eine
böse Sünde hat er in seinen Leib geworfen, Gift, Sünde saß in ihm« 5).
Seine Wirkung ist ferner, die Frau von den Armen des Mannes
')
So übersetzt Zimmern mit Vorbehalt
2
Zimmern
)
ergänzt vis
ili
[zakärii]
tertu,
maiallu.
»den Schwur bei Gott«,
nii
auch Fluch bedeuten zu können, siehe Tallquist: Maqlu VIII 130,
mamü parallel
beim Gotte,
3)
mit Krankheit, Seuche, Fieber steht.
die
Z. B.
:
allein scheint
niS
ili,
nii qälä
Tallquist übersetzt: »Das Schwören
Erhebung der Hände zum Eide«.
rakistu; IV 4S. 56; V/VI
Surpu IV 47
ili
wo
161
:
kifru IV 49
:
kasitu, vgl.
Va
q.
192 infra.
*)
paräsu IV 47; patäru
II
144 s.: IV 38 S.; paräru (zweite Form), ratnü (zweite
Form) IV 59; pasäru VIII 30. 32. 61;
p. 93 XX; nasäsu, King: Magic I 4S.
5)
Thompson: The
siehe
Haupt: Akkad. und sumer.
Devils and evil spirits of Babylonia p.
f.
Keilinschrijien
—
und die Lende des Mannes unfruchtbar zu machen
Bewohner des Landes ausgerottet werden 2); überhaupt
fern zu halten
1
),
so
daß die
alles,
was böse ist, Krankheit, unheilvolle Träume, Zeichen, Omina usw.
Da das Ganze von etwas im Körper sitzenden Dämonischen kommt,
kann man mamit am besten mit »Bann, Besessenheit« wiedergeben.
Aber diese spezielle Anschauung liegt nicht immer dem Fluche
im Assyrischen zugrunde. In den offiziellen Fluchformeln hören wir
nicht von dämonischen Kräften, sondern der Fluch wird direkt
durch näher angegebene Götter vollstreckt. Es heißt z. B.
Wer diesen
Vertrag zu nichte macht, seinen Untergang sollen Marduk und
§arpänltum aussprechen« (K. B. IV p. 246 f. 252 f.). Asäurbanipal
sagt, als sein Vasall Gyges von Lydien sich untreu zeigt:
»Es möge
sein Leichnam vor seinen Feind geworfen werden, und seine
Gebeine mögen weggeführt werden«, was in Erfüllung ging, als die
Kimmerier ihn besiegten (K. B. II p. 177). Ein ähnlicher Fluch, nur
:
stärker,
ist:
schwinde,
».
.
.
.
(K. B. III p. 182
giltig erklärt,
ihn
=
f.
Name vergehe, sein
Kummer zugrunde
sein
gehe
selbst
er
in
B. A.
I
mögen Anu,
p.
268
Enlil
ff.),
Geschlecht
ohne
»Wer
oder:
ver-
Bestattung«
dieses für un-
und Ea mit einem bösen, unlös-
baren Fluch [arrat la napiurn maruStiimi verfluchen, Nabu, der himm-
möge
Namen,
Zukunft verkürzen, Uras und Belitekalli
Samen zerstören« (K. B. IV p. 214 f.,
lische Schreiber,
seine
mögen
seinen
29
seinen
Dasselbe
33)3).
kommt
Worte ändert, ihn mögen
lichen unlösbaren Fluch
[Anu],
den Kontrakten vor:
Enlil
und Ea
»Wer
...
in der
Seele Totenspeisung versagen,
haben, die Libation vorzunehmen«
(B. E.
am Leben
Unterwelt seiner ver-
einen Sohn
YIII
diese
mit einem scheuß-
(?)
verfluchen, so daß seine Seele nicht
SamaS .... möge
erhalten werde.
storbenen
4)
oft in
möge
er nicht
4).
Wir finden also bei den Assyrern zwei Vorstellungen vom Fluche.
Nach der einen ist er Bann, Besessenheit, ein böser Stoff, der
im Menschen sitzt und alle physischen und moralischen Übel verursacht.
Nach der anderen besteht er darin, daß alles, was zum Glück
) Thompson
p. 34
f.;
186
f.
188.
*)
ibd. p.
3)
Der Kontrakt stammt aus der Zeit Nabunä'ids.
Es handelt
sich
um
einen
Mann,
der bei seiner Tochter in Ausgeding geht.
4) Vgl. Arab. iL-Jj lä*- *.^-ot- »ich verfluchte sie mit einem ungesunden Fluch «
(Ove Chr. Krarup: Auswahl pseudodavidischer Psalmen, København 1909, p. 13 des arab.
Textes).
Bemerkenswert ist, daß es mit »ich bereitete ihnen große Schmach« parallel
steht.
B. Landsberger macht mich (brieflich) darauf aufmerksam, daß kibsu hier nicht
»Tritt« (»Zutritt»), sondern dasselbe wie kispu »Totenspeisung
*
bedeutet.
—
—
72
des Menschen gehört, ihm genommen wird, darunter vor allem Nachkommenschaft; dir Fluch 1" vi i-t sich in allerlei Elend, im Tode und
im Mangel an der für die verstorbene Seele nötigen Verpflegung. Dagegen findet man hier kaum die arabische und hebräische Vorstellung
vom Fluche als einer Verstoßung aus der Gesellschaft.
Die Auffassung des Fluches als »Bann, Besessenheit« ist nicht
babylonisch-assyrisch.
speziell
Sie findet
sich
bei
allen
semitischen
Völkern in der Form,
daß der Fluch dauernd über gewissen Ortschaften ruht, mit denen man dann nicht ohne eine gewisse Gefahr
in Berührung tritt.
So ist mamit auf der Steppe zu Hause
ebenso wie utukku,
der böse Dämon 2 ), und im A. T. Asasel (Lev. 16, io. 21 f.).
Auch
weilt der Fluch in Ruinen und zerstörten Ortschaften: Ein Jude
darf in einer Ruine nicht sein Gebet verrichten 3).
Für Muhammed
weilt der Fluch in besonders starkem Grad in Al-Higr, das er als einen
Ruinenhaufen betrachtete (Sur. 15, 80); als er auf seinem Zug nach
Tabuk dort vorüber kam, warnte er davor, von dem Trinkwasser dieses
Ortes zu trinken und in der Nacht ohne Begleitung dorthin zu gehen.
Zwei Männer taten es trotzdem, aber der eine von diesen beiden erstickte, der andere wurde auf die Berge der Taijiten geschleudert.
Allerdings wurde der erste durch das Gebet Muhammeds wieder
gesund, und der andere wurde zurückgeführt. Als Muhammed selbst
vorbeiritt, zog er seinen Mantel vor das Gesicht (His. 898 f. und
teilweise Wäk. 397).
Diese Furcht vor Ruinen hegt der Beduine
heutzutage,
wie
noch
Musil beim Besuche von Kusejr 'Amra erfahren
'
.
mußte.
Unter den Orten, auf welchen der Fluch ruht, nennt Lisän VIII
Es scheint aus dem Lisän
6 f. die Bedürfnisorte.
hervorzugehen, daß man diese Orte sogar Fluchorte, malä'in, genannt
hat.
Im Islam verunreinigt man sich durch die Notdurft und muß
274,
Wenn
nach der Erledigung derselben eine Waschung vornehmen.
man
in
Mekka jenen
Ort betritt, sagt man: »Friede über
Welten !« (Sur. 37, yf\ +).
wähnt werden, aber Anas
betrat, zu sagen pflegte:
')
feru;
Der
Name
erzählt,
den
er
den Ort
bei dir gegen das
Schänd-
daß der Prophet, bevor
Keilsckrifttexte p. 78, 25.
»reinen« Ort für den »unreinen« vgl. Lev. 4, 12;
in
Allahs darf daselbst nicht er-
„Ich nehme Zuflucht
Haupt: Akkad. und sumer.
Noah
Num.
Surpu V/VI 165; zum
19, 9.
»)
Thompson: The Devils
')
Traktat B'raköt. Goldschmidt: Der babylonische
p. 152; 154, 195; 166; 182, 5.
Talmud
I p.
4; vgl. für Assyrisch
Thompson: The Devils p. 134 f., 57Mekka II p. 41. Vgl. auf talmud. -jüdischem Boden den
4) Snouck Hurgronje:
Levy: Xeuhebr. Wörterbuch IV p. 391 (s. v. "P^p).
Spruch
zitierten
a
aus Schabb. 67
um!
liehe
al-hubt
Schändlichkeiten,
die
wa-l-frabä'ii
(
B
u
h.
kitäb
Es stimmt deshalb gut mit unserer Definition des
al-icudiV nr. 9).
Fluches bei den Arabern als an allem haftend, was außerhalb des
Stammes
sich befindet, überein,
daß
die Bedürfnisorte in älterer Zeit
außerhalb des Lagers (His. 898, 19) und der Stadt gelegen waren, weshalb ein derartiger Ort auch miüabarraz »der Ort, zu dem man hinaus-
(Buh.
geht« genannt wird
bäb. 13;
II
i
5.
man
Von dem Propheten
733).
Angelegenheit weit
kitäb aX-magäzi 34, vgl. kitäb al-wudi?
hinausging
(
IV
Lis.
heißt
daß
es,
His.
61).
er zu dieser
teilt
mit,
daß
später nach persischer Sitte die Anstalten in die Häuser verlegte.
man
Wollte
Ort
einen
mit Fluch infizieren, so brauchte
man
dort
nur seine Notdurft zu verrichten, wie die Anhänger Husains in der
Moschee von Medina taten (Tab. III 556, 13; vgl. His. 31, 4) 1 ).
Mit dieser Anschauung stimmt überein, daß der Fluch von der
Person oder dem Ort, wo er weilt, ausstrahlt. Zunächst durchdringt
Deshalb warnt der Prophet
er das ganze Objekt, in welchem er sitzt.
im obigen Beispiel davor, das Wasser in Al-Higr zu trinken. 'Abdallah b. 'Uraar
wahrend
er in
wurden
Haibar war,
die
Hände mitten
um
seine Besitzungen zu besichtigen
Die Eier von einer verfluchten Henne
294).
der Nacht gelähmt,
in
soll
man
(Wäk.
nicht essen,
auch nicht die Milch eines verfluchten Schafes trinken (Goldziher:
Abh. II p. 29, Anm. 3). Aber der Fluch strahlt auch auf die Umgebung
aus.
Wie schon oben erwähnt,
nicht nur
gilt dies
Wenn
vom
Fluche, sondern
daß Abraham ein
Ses;en und Glück C~C"12) werden solle, und daß die Leute sich durch
ihn »segnen«oder »sich Glück verschaffen« sollen, dann bedeutet das soviel,
daß er nicht nur selbst das Glück in sich tragen, sondern es auch auf
ebensogut von seinem Gegensatz.
es heißt,
Ebenso wird Israel nach Jes. 19, 24 einmal
Dagegen
indem es mächtig und stark wird.
heißt es Jer. 26
6
daß Israel eine nbhp für alle Völker und
Deut. 28, 37, daß es zur Verwüstung, zur Fabel und zum Gegenstand
zur Verwüstung nämscharfer Rede unter den Völkern werden solle
lich, indem der Fluch über ihm ruht und sich auf seine Umgebung
andere
ausstrahlen
soll.
eine fl^l? werden,
—
')
Vgl.WENSiNCK, »Der Islam«
gewissen Umständen durch
und andere Angehörige
er eine
allem,
alles,
(s.
z.
was
B.
l p.
es
101
auch
Surpu
f.
IV
sei,
p. 223.
— Übrigens kann der Fluch unter
kommen,
III 156
ff.).
so auch durch Vater
und Mutter
Deshalb betet der Prophet, bevor
Stadt betritt, gegen »das Böse von einer Stadt, von ihren Einwohnern und von
in ihr ist« ( H i 3. 7 5*1 f.), wie er auch mit »dem Fluch von Gott und den
was
Engeln und den Menschen« verflucht
zum Himmel«,
heißt es
Jaussen
229.
( Ff
i
ä.
970, 8);
»ein ewiger
Fluch von der Erde bis
—
So
verbreitet.
heißl
ut.
Fluch über
Bewässerte mitsamt
'lern
—
74
29,
sich
1
Jcr.
2(j,
zum
18
zum
Fluch
»Schrecknis
bringt,
e,
)
daß
bewirke,
und
d.
Israel
für alle Königreiche der
1
Verwüstung
zur
(nbxb),
er
Trockenen weggerafft wird«,
Verderben für Schuldige und Ui
ein
durch
8
h.
wird
Erde werden,
Spott
[~\:'S~
er
wird nach
und zur
Schande unter allen den Völkern, unter die Jahwe es verstoßen wird.«
Dadurch daß es selbst verflucht ist, wird es auch anderen zum Fluch und zur
\
erwüstung werden;
vgl.
Num.
5.
Dcsw«.
21. 27: Jcr. 42, 18; 44. 12.
Leichnam des Hingerichteten nicht über Nacht draußen
hangen bleiben, sondern muß noch am selben Tage begraben werden denn
ein Gehängter ist von Gott verflucht, und das Land würde sonst durch
An
seinen Leichnam vom Fluche mitbetroffen werden Deut. 21, 23
darf auch der
;
.
einigen Stellen des A. T. tritt diese Vorstellung in bedeutungsvoller
Weise hervor.
I.
Sani.
14,
24 erklärt Saul: »Verflucht (TTIN) jeder Mann,
zum Abend, daß
der
an meinen Feinden Rache nehme«.
Jonathan hörte dies nicht und aß später am Tage ein wenig Honig.
Da nun das Orakel nachher Saul keine Antwort gab, schloß er, daß
eine Versündigung begangen wäre, und das Los bezeichnete Jonathan
etwas ißt bis
als
den Schuldigen.
bereit
zum
Sterben
2
).
ich
Er gesteht gegessen zu haben und erklärt
Saul bestätigt, daß dies geschehen muß.
kann hier nicht von einer Strafe in unserem Sinne
da Jonathan ja vom Verbot nichts wußte. Ebensowenig
die
Rede
ist es
sich
Es
sein,
aus einer
besonderen Härte in Sauls Charakter zu verstehen; denn Jonathan
selbst
als
daß
erklärt zuerst,
ganz natürlich.
Schwur, mit welchem
muß,
er
sterben
muß;
er betrachtet
er seine Versicherung,
erhärtet, bezeichnet vielmehr
daß Jonathan sterben
Betrübnis als Zorn.
erhält ihre natürliche Erklärung auf folgende Weise:
schweigt, so
ist
dies also
Saul handelt auch nicht im Zorn; sondern der
Wenn
Die Stelle
das Orakel
das ein böses Omen, welches bedeutet, daß ein Fluch
Nähe ist. Es stellt sich durch das Los heraus, daß dieser Fluch
von Jonathan herrüht. Von dem Augenblicke an, wo er etwas gegessen
hat, ruht der Fluch auf ihm, und es ist, wie er selbst zugibt, notwendig ihn zu töten, um das Unheil abzuwehren; es würde sich sonst
in der
J
3
)
Diese Übersetzung von njJIJ
Kittel übersetzt
ist
unsicher.
Kautzsch: Die Heilige Schrift des A. T. 2. Aufl.) dieses
,
fragend: »Ich kostete nur ein wenig Honig
jJH gedafür soll ich sterben ? !« Aber
stattet kaum rein sprachlich diese Übersetzung, und auf jeden Fall widerstrebt sie dem
Geist der Erzählung, wo es nicht auf wenig oder viel ankommt.
)
(bei
—
—
—
75
über das ganze Heer verbreiten
Die Einrede
').
Fluche betroffen
sein,
ganz
soll
Jonathan kann
den er errungen
beweist das Gegenteil. Ein
nicht sterben; er hat heute mit Gott gehandelt.
vom
ist
Jonathan, der uns den großen Sieg verschafft hat,
folgerecht:
nicht
des Volkes
im Gegenteil: der
D.
h.
Sieg,
und (noch nach dem Essen) verfolgt hat,
Verfluchter kann nicht Sieger werden. Andererseits ist er doch, wie
das Los zeigt, vom Fluche berührt, aber nicht so stark, daß dieser
nicht auf andere Weise abgewendet werden könnte, nämlich dadurch,
daß Jonathan ausgelöst wird z ).
Eine Parallele zu dieser Erzählung ist Jos. J, wo von c Akan (oder
'Akar berichtet wird. Er hat sich etwas von der Beute, die D"in, d.h.
der Vernichtung geweiht
ist,
angeeignet.
Infolgedessen erleiden die
von den an Stärke weit unterlegenen
'Aijiten.
Jahwe läßt nun Josua wissen, welches der Grund ist: Es
befindet sich etwas, das herein ist, in Israel, wodurch es selbst heran
geworden ist (V. 12; vgl. 6, l8). Durch das Los soll nun herausgefunden
werden, bei wem es sich befindet, und dieser soll dann mit allem, was
ihm gehört, d. h. Familie und Eigentum, verbrannt werden (V. 15).
Es ist deutlich, daß es sich hier um einen Fluch handelt, der über
das ganze Heer sich verbreitet und deswegen ausgetilgt werden muß.
Der Umstand, daß alles, was c Akan gehört, mitverbrannt werden
muß, zeigt, daß es sich nicht um eine Strafe in unserem Sinne,
sondern vielmehr um eine Ausrottung handelt 3).
Die Erzählung
beruht im letzten Grunde auf einer Moral, in der man nicht zwischen
Israeliten eine große Niederlage
—
Budde
')
Vgl. auch
J
Ein solches Auslösen findet statt bei Erstgeburten von Menschen und unreinen
)
zur Stelle.
Tieren (Num. iS, 15 f.), und besteht aus Zahlung einer gewissen Summe; so Ex. 21, 30 (E)
und Num. 3, 46 S. (P). Einlösen von Opfertieren wird Ex. 13, 13. 15; 34, 2ü (J) erwähnt.
Ewald, Wellhausen, Budde u. a. nehmen an, daß das Einlösen hier in unserer Stelle
durch einen Menschen stattfindet; dieses
liegt
aber keineswegs notwendig im Ausdruck.
Schwally: Semitische Kriegsaltertümer p. 42. Die Kommentatoren (Dillmann, Holzinger, teilweise auch Steuernagel) betrachten die Verbrennung als eine gesteigerte Strafe und vergleichen damit Gen. 38, 24; Lev. 20, 14, wo vom Verbrennen der
Unzüchtigen gesprochen wird. Es muß aber dann betont werden, daß »Strafe« nicht in
unserem individualistischen Sinne zu verstehen ist. Der Zweck ist nicht, 'Akan einen
3)
Vgl.
größeren Schmerz beizubringen, sondern ihn als faules Glied auszumerzen.
Die genannten
Kommentatoren sehen von dem Umstand ab, daß die in unserem Sinne unschuldige Familie
mitverbrannt wird. Holzinger und Steuernagel betrachten ohne jeden triftigen Grund
diesen Zug in V. 15 alsGlosse, und Holz, will (in Kautzsch: Die heilige Schrift des A. T.
2. Aufl.) CriN in V. 25 von der Habe 'Akans verstehen; aber dieses Wort kann kaum
anderes als Personen bezeichnen.
denselben Gesichtspunkt.
Text richtig
ist;
doch
Dasselbe
Übrigens
fällt
muß auch
er scheint nicht
zu
dem
das Verbrennen der Unzüchtigen unter
mit
1.
Sam.
31,
12 der Fall sein,
folgenden Verse zu passen.
wenn
der
-
76
dem Stamme
schädlich un
muß
'
i
gründlich ausgetilgt werden,
Daß 'Akans
brennung geschieht.
rung
änderl
,
willkürlich.
Stamme
\\ er
n
unserer
in
Überliefe-
Übertretung des positiven Befehls Jahwes erscheint (V.
als
25
15.
am
wie es
Vergi
nachteilig
besten durch Ver-
nichts an der Sache.
des
Sein,
förderlich,
Denn Jahwes
Stammgottes, Wille
ist
mit
und somit mit dem Gesamtwillen
Jahwes Befehl
übertritt, hat sich also
Gesellschaft gestellt,
d. h. er ist
verflucht
Befehl
ist
II.
nicht
dem, was dem
Israels identisch.
außerhalb der israelitischen
und schädlich.
Auf arabischem Boden finden wir dieselbe Betrachtungsweise
wandt auf diejenigen, die sich etwas von der Beute aneignen, aber
doch wohl in einer Form, in der das Ursprüngliche durch spätere Vorstellungen verschleiert ist. Bei Haibar hatte Farwa einen Kopfbund an
sich genommen, um sich vor der Sonne zu schützen, und vergessen ihn
wieder abzugeben als er aber daran erinnert wurde, brachte er ihn zurück.
Als der Prophet das hörte, sagte er: »Es war ein Kopfbund vom Höllen•
;
feuer«, d. h. der
konnte seinen Mann
in die Hölle bringen.
Ein anderer,
Karkara, der gefallen war, war nach der Aussage des Propheten direkt
gegangen wegen eines Kleides, das er unterschlagen hatte.
kamen einige Leute mit
ein paar Steinen oder Muscheln ohne Wert, die sie vergessen hatten abzuin die Hölle
— Nach
liefern.
der Verteilung der Beute bei Haibar
Muhammed
ließ jeden einzeln
hätten; darauf wurden
schwören, daß
sie es
nur vergessen
gebunden auf eine Leichenbahre gelegt, und
M. verrichtete über ihnen die Todes-salät (wodurch ihr Tod symbolisiert wird).
Daß auch das Verbrennen in Anwendung gewesen ist,
geht aus folgender
bei
dem
Bemerkung hervor: Muhammed
ließ
demjenigen,
Gut befand, nicht sein ganzes Gepäck
ihn und strafte ihn mit Worten (W ä k. 281 f.;
sich unterschlagenes
verbrennen, aber schalt
vgl.
sie
292).
Es gehört hierher auch die Vorstellung von »Unglücksmännern«.
Wer
eine unglückliche Botschaft bringt,
ist
eine gefährliche Person,
Behandlung gefaßt machen kann (2. Sam. 18,
ff.;
Wäk.
Von
einem Kuraiziten, Hujai, wird gesagt, daß er
19
65).
ein bekannter Unglücksmensch sei, der sein Volk ins Verderben stürzte
wie Abu Gahl die Kurais (W ä k. 196, 197). Bedauernswert sind diejenigen, die von Unglücksmännern, und nicht von edelbürtigen
glücklichen besiegt werden ( H §. 830, 19).
Der Fluch liegt in dem
Namen des Betreffenden. Jes. 65, 15 heißt es von den gestraften
Israeliten, daß sie ihren Namen zur nyaty den Auserwählten hinterlassen werden, ebenso wie der Name Abrahams zur HD13 O
TT. gebraucht
werden sollte {Gen. 12, 3 usw.; vgl. Jer. 29, 22), und wir haben ja oben
die sich auf eine üble
i
—
—
/
—
/
Muhammed dem Unglücksmenschen Gu'ail b. Suräka
Muhammed weigerte sich, an Bergen
übelklingenden Namen vorbeizuziehen, und als er einmal zwischen
daß
gesehen,
einen anderen Namen gab (S. 67).
mit
Hunain und
872, 4
Weg, der »der Enge« genannt wurde,
Tä'if einen
veränderte er dessen
Namen und
'),
So
B. dadurch, daß
z.
H
i
§.
maßregeln
mit etwas,
man von einem Dämon
berührt
—
Eine Frau verfluchte auf einer Reise ihr Kamel.
trifft.
Mann)
sagte er (wohl ihr
(Lisän
verflucht !«
den Fluch worauf der
in
man in die Nähe einer verfluchten Person
Ortes kommt
es sei denn, daß man Gegen-
oder dadurch, daß
oder eines verfluchten
kommt man
ist,
Berührung
zustand vor allem durch
Fluch ruht.
Dann
(
ff.)-
Wie aus alledem verständlich
wird
passierte,
nannte ihn »den Leichten«
s.
v.
^
»Haltet euch
:
Wenn
274).
p.
dem
denn
fern,
es ist
ferner das Fluchwort
jemanden in Verfluchung bringt, beruht es auf derselben Vorstellung.
Das Wort hängt mit dem, was es ausspricht, innig zusammen, und wenn
es gegen jemanden geschleudert wird, ist er damit in Berührung mit
der Sache selbst.
man
Deshalb kann
man
sich vor
ihm
sich
versteckt.
dadurch gegen den Fluch schützen, daß
Muhammed zog den Mantel vor das Ge-
an al-Higr vorüberzog
sicht, als er
(
H
i
S.
899, 8; siehe
oben
S.
72).
Als
Muhammed und
um
zu sehen, wessen Religion die bessere wäre, versteckten sich die
Christen,
um
die Christen sich gegenseitig verfluchen
nicht getroffen zu werden {Ag.
Man kann
X
144, 21
;
vgl.
H
sollten,
i
§.
410;
auch niederwerfen und so den Fluch
über sich hinweggleiten lassen, so daß man nicht davon berührt wird.
Dies geschah z. B. bei der bekannten Gelegenheit, als Hiubaib am
Marterpfahl hing und einen Fluch gegen seine Henker ausstieß; Abu
Sufjän warf seinen Sohn Mu'äwija schleunigst zu Boden, damit der
Fluch ihn nicht treffen sollte
H §. 641, 14 ff.; Wäk. 159). Ein
anderes Verfahren ist, sich die Ohren zuzustopfen; das tat Huwaitib
Sur.
3,
54).
sich
i
(
'Abd al c Uzzä bei derselben Gelegenheit (Wäk. 159). Als die
Juden vonKuraiza den gegen sie vorrückenden Propheten verfluchten,
suchte 'Ali zu verhindern, daß Muhammed dies hörte (Wäk. 2ll) 2 ).
In derselben Weise wehrt man sich auch durch Verhüllen gegen
den bösen Blick 3).
b.
')
Thompson: The
a
Wenn
)
Stelle eine
3)
Lev. 19,
Dcvils p. 44
ff.;
f.
einem Tauben zu fluchen, so
liegt
an dieser
andere Vorstellung zugrunde.
Siehe die Beispiele Reste p. 196.
mitgeteilt.
152
14 verboten wird,
Ein anderes Verfahren wird
Wäk.
192 Anra. 4
-
78
Wir
daß es drei Hauptvorstellungcn sind, die dem
zugrunde liegen: Ausstoßung aus der
hen,
hal
Fluche
semitischen
Gesellschaft, Beraubung des Glückes und der
Ehre, Bann und Besessenheit. Von diesen drei Übeln
das erste das schwerste; denn es umfaßt die beiden anderen. Außerhalb des Stammes gibt es kein Glück und keine Ehre, sondern nur
ist
alles
Die letzte Auffassung kann mit einer der beiden anderen
Böse.
sein, wie es unter anderem aus den Beispielen. Sam. 14 und
und aus der oben gegebenen Darstellung von mannt klar hervorAber diese Verknüpfung mit der zweiten Auffassung ist nicht
geht.
absolut notwendig. Der Fluch kann jemandem als Unglück zugefügt
verknüpft
Jos. 7
werden, ohne daß
sessenheit sitzt. So
er
in
dem
wurden
Betreffenden als eine ansteckende Be-
die Gibeoniten
damit verflucht, daß sie sozial
wurden (Jos. 9, 23); aber deswegen werden sie nicht gefährUmgebung. Auch ist die Erde nicht besessen, weil sie
dazu verflucht ist, Dornen und Gestrüpp zu tragen. In 'Antara's
Mu'allaqa Vers 22 heißt es von einem Kamel, daß »es mit einem milchwas aber dem
losen, trockenen Euter verflucht worden ist« (lu'inai
Kamel nicht schädlich ist; im Gegenteil, um so besser eignet es sich
zum Reittier. Möglicherweise ist das »verflucht sein« hier mehr ironisch
erniedrigt
lich für ihre
.
als ernst gemeint.
bestimmen versucht
Bezeichnungen
haben, wird es von Interesse sein,
für das Hineinbringen in den oben umschriebenen Zustand zu unter-
Nachdem
Wesen
wir so das
des Fluches zu
die verschiedenen
suchen.
Besonders charakteristisch
Hier bezeichnet
"TIN,
wie oben
ist
S.
Hebräische.
hier das
68 gezeigt wurde, die Verstoßung.
Besonders klar wird dies an den beiden dort erwähnten Stellen, Gen. 3,
14 und 4, II, wo das Verbum mit der Präposition |C »aus« verbunden
ist.
Dasjenige, woraus Kain und die Schlange verstoßen werden, ist
eben die Gesellschaft, deren Glieder sie sind. Diese Auffassung des
Stammes TIN läßt sich im A. T. an den meisten Stellen durchführen, wo der Zusammenhang diesen Begriff des näheren erläutert.
»ITN Meroz und seine Bewohner, weil sie
nicht zu Hilfe kamen«. Hier ist die Rede von den israelitischen Stämmen, die sich versammelt und gegen die Kananäer um ihr Leben gekämpft haben.
Es ist sehr natürlich, daß der Fluch gegen einen
kleinen Stammesteil, der sich zurückgehalten hat, die Bedeutung hat,
Diese
daß er nicht mehr zur Gesellschaft gerechnet werden soll x ).
Jdc.
5,
23
heißt es:
Auffassung ergibt sich überall da,
)
wo
es sich
um
eine Angelegenheit
Diese Auffassung empfiehlt sich umsomehr, als der Mal'ak Jahwes die
auffordert dies zu tun (und nicht
z.
B. sagt:
»T"1N Meroz«,
Stämme
»verflucht ist Meroz«).
;
—
79
—
handelt, die das ganze Volk angeht, von selber.
essen des Volkes
So Jos.
werden.
wahrnimmt,
6,
26:
Israels.
Wer
nicht die Inter-
nicht als dessen Mitglied betrachtet
»wer das von den Israeliten zerstörte Jericho
—
wieder aufbaut.
soll
denn
'S«;
er
beweist sich dadurch als Feind
Dasselbe geschieht Jdc. 21, 18 mit demjenigen, der eine Frau an
Benjamin
gibt.
Auch
I.
Sam.
14,
24 bewährt sich dieser Gesichtspunkt
wir haben gesehen, daß die Ausstoßung hier durch den
sollte.
Damit stimmt
überein,
daß derjenige, der die
Denn wer
für ärür erklärt wird.
— 26;
vgl.
Mal.
14.
I,
b'rit
erfolgen
nicht hält,
die b'rit nicht hält, stellt sich eben
dadurch außerhalb der israelitischen'Gcsellschaft, so
Deut. 2j, 15
Tod
An
z.
B. Jer. II. 3
und
einigen anderen Stellen findet sich
Bedeutung angedeutet. David sagt I. Sam. 26, 19, daß, wenn
Menschen Saul gegen ihn aufgereizt haben, dann sind sie ij? ? C , 1N
denn sie haben ihn aus dem Lande Jahwes vertrieben.
flliT,
David ist also selbst ein Verstoßener und wird wohl seinen Feinden
nichts Geringeres wünschen. Jer. 17. 5 heißt es, daß der Mann, der sich
»Er ist wie ein kahler Baum in der
auf Menschen verläßt, ärür ist.
Steppe und erlebt nichts Gutes .... er wohnt in der Wüste, in salzWieder wird hier an jemanden
reicher und unbewohnbarer Gegend. «
gedacht, der nicht zur Gesellschaft gehört, und den das Unglück deswegen verfolgt.
TIS kann auch gebraucht werden, um die soziale Erniedrigung,
die Ausstoßung aus der Gesellschaft der freien, vollberechtigten Männer
zu bezeichnen.
So z. B. Gen. 9, 23, wo Kena'an für ärür erklärt wird, indem er der Knecht seiner Brüder wird, und Jos. 9, 23.
wo die Gibeoniten von Josua zu Tempeldiencrn gemacht werden.
Wird TIN in bezug auf ein Volk als Ganzes angewandt, so bezeichnet
es Lähmung der Kraft und Beschränkung der Anzahl, und in bezug
auf Tiere und leblose Dinge: Zerstörung der Eigenschaften, die
ihrem Wesen eigentümlich sind, und sie nutzbar machen.
Gen.
17 sagt Jahwe, daß die Erde um des Menschen willen ärürä
3,
Dies wird 3, 1 7 f. so erklärt, daß sie Dornen und
sein solle, vgl. 5, 29.
Gestrüpp tragen und schwierig zu bearbeiten sein solle. Jer. 20, 14
heißt es
ärür der Tag. an dem ich geboren wurde
In der parallelen
dieselbe
1
"'. ,
—
:
Stelle Hiob.
nis
!
3.
3
steht nicht
TW,
sondern ""N 1 »zugrunde gehen«,
dadurch näher erklärt wird, daß der Tag zu Dunkel und Finsterund aus der Zahl der Tage ausgestoßen werden soll.
Die Ver-
—
fluchungen, die Deut. 28 aufgezähTt~wefc!en7'richten sich auch gegen
K"rb und Backschüsscl
(V.
daß Korb und Backschüssel
wird.
17
und das Vieh (V. 18); das bedeutet,
und daß das Vieh mißraten
leer sein sollen
—
Neben "HN kommt b^p
8o
vor.
—
stellen
Sie
An
nebeneinander,
wenn
und llit'il ist die
Bedeutuni; »leicht sein« mit den beiden Nebenbedeutungen »schnell
Arabisch £alla) geknüpft, an das Pilpel
sein« und »gering sein«
Bedeutung »schütteln« ). Es wird Hes. 21, 26 vom Schütdie
nicht parallel, Gen. 12, 3; Ex. 22, 27.
Kai, Nif'al
1
gebraucht.
der Orakelpfeile
teln
Schwally
bringt dies mit 9j30
»(Zauber-)Stab« in Verbindung uivl findel darin die Grundbedeutung
:
.
Bedeutung »verfluchen«, die das Wort im Pi'el hat,
ableiten, woraus dann weiter die Bedeutung »gering sein« herzuleiten
Er vergleicht damit das arabische aksama, aber das gibt
wäre.
keine genaue Parallele, da es nicht »verfluchen« bedeutet, und die
Konsequenz der Annahme Schwally's würde sein, daß das arabische
kalla, das nur »gering sein« bedeutet, eine Entlehnung aus dem HeHieraus
will er die
bräischen wäre.
Der Übergang
von
Bedeutung
der
zu der des
»gering sein«
Wer
1. Sam. 2, 30 hervor:
aber wer mich geringschätzt, der wird
»Verfluchens«, geht aus einer Stelle wie
mich
ehrt,
den ehre
erniedrigt (von
für bhp.
("12?N),
Dieser Gegensatz zu
bbp).
die
der
charakteristisch
den
Gesellschaft,
78
S.
genannten Grundauffassungen
Diese Bedeutung bewährt
»Ich
8,21:
willen
i.-t
zum Leben,
die Ausdann bezeichnet bbp die ErniedriBeraubung der Ehre und des Glückes, somit also die
zweite von
Gen.
~ZZ
Bezeichnet TIN den Tod im Gegensatz
stoßung aus
gung,
ich
bbp_«.
Erde
die
will
im A. T.
nicht mehr
des
Jahwe
sich überall
um
Dies hat er durch die Sintflut getan.
der
Fluches.
sagt
z.
B.
Menschen
Hier wird
?2j2
gebraucht, weil nur von einem vorübergehenden Schaden gesprochen
17; 5, 29 von etwas Dauerndem die Rede war.
»Wer nicht hundert Jahre erreicht, gilt als verflucht« 3). Auch hier ist bbp der gegebene Ausdruck; denn es bedeutet
(die Richtigkeit der Textänderung vorausgesetzt), daß der Betreffende
nicht dasselbe Maß von Glück wie die anderen erreicht. Andererseits
Deut.
ist die Grenze zwischen ~HN und bbp naturgemäß oft fließend.
23, 5 und Jos. 24, 9 wird bbp von dem Fluche Bileams gebraucht,
während Num. 22, 6; 23, 7 bei derselben Sache TIN hat. Jedoch
der Unterschied zwischen den beiden Ausdrücken wird nie gänzlich verwischt, -|"IN kann seiner Grundbedeutung gemäß nie mit Gott
während Gew.
wird,
Jes. 65,
3,
20 heißt es:
Buhl s. v.
XI 170 f.
Ges. -Buhl.
')
Vgl.
*)
ZAW
3)
Ich folge in dieser Übersetzung
in
des A. T.); er streicht mit
N^D);
siehe auch
Oort das
Ges.-Buhl
s.
v.
Buhl (Komm,
zweite j3
H'CH.
und
zu Jesaja
und
die dänische Übers,
versteht NEIIhier als »verfehlen* (opp.
—
als
man
Objekt verwendet werden;
24, 10
Sam. 3. 13).
mit TIN finden wir
Lev. 24. 11. 16 3j?J
10
24.
sagt in diesem Fall 7?p [Ex. 22, 27;
1.
ff.;
Parallel
—
8i
ZZp^
al>er es
.
Num. 22. II. 17;
kommt zu selten
11.
23.
13.
um
vor,
27;
seinen
Charakter genauer bestimmen zu können.
Zu der
Gruppe von Wörtern
hier behandelten
hinzu-
CVT
ist
Wortstamm wird gewöhnlich mit »Zorn« und
»zürnen« übersetzt.
Aber das Wort bezeichnet keinen Affekt. Es
Da
steht Num. 23. 7 parallel "TIN, V. S und Prov. 24. 24 mit 2rp.
Dieser
zurechnen.
Balak den ,Bileam
dazu
nicht
muß
es hier
"N prll.m.p ~i
,,
'
DJ71
auffordern
zürnen,
zu
Israel
will,
Macht und Stärke zu verringern,
ungefähr dasselbe wie verfluchen bedeuten. Psalm 7, 12
sondern dazu, durch sein Wort
Israels
'CZ'""; ein
gerechter Richter
ist
aber nichteiner,
Zusammenhange einer, der straft. FJie
Verbindung zwischen »fluchen« und »strafen« haben wir auch auf
der zürnt, sondern in diesem
arabischem
Gebiet
gefunden;
somit
scheint
CJJ7
allgemeine
die
Bedeutung zu haben »jemandem Böses tun«, sei es durch
Worte (Verfluchung) oder durch Tat (eventuell Strafe). So wird
im A. T. immer gebraucht, wo es als Verbum vorkommt: Jes.
66, 14;
r
Mick.
10; Sack.
6,
würde man
als diejenigen, die
»zornig«
ist
am
12;
1,
Mal.
1.
4; Prov. 22, 14; 24. 24: 25, 23
besten Cp>1J mit »niedergeschlagen«, »betrübt«
Böses gelitten haben, wiedergeben; die Übersetzung
c
auch deshalb weniger gut,
deutung wie Kai bekommen würde); Dan.
und
findet sich Gi?1 bisweilen parallel mit s]N
schaft) bedeuten:
Zeph.
3,
8,
Jes.
ungefähr
10,
10.
25; Jer.
5.
= Psalm
69,
Hes. 21, 36; 22, 31, aber nur an Stellen,
gerichten und Zerstörung äußert. Dan.
bezeichnet es
direkt
die
*)SJp_,
10;
wo
8,
die »Zorn« (als Leiden-
Nah.
102,
dieser
19;
dieselbe Be-
Als Substantiv
30.
II,
Psalm
25;
dann
weil Nif al
II,
6;
1.
11
;
Zorn
36
Hab.
3,
12;
oder mit rrr":
sich in Straf-
(vgl. Jes.
An
Verwüstung, das Strafgericht.
26,20)
keiner
von diesen Stellen geht somit das Substantiv über das hinaus, was im
Verbum
liegt.
sondern
einsam,
-aß ich im Kreise Fröhlicher,
»Nie!
von deiner Hand gezwungen; denn du erfülltest
Jeremia klagt:
mich mit DPI« [Jer. 15, 17
mich erbost«; denn Jeremia
.
1
Dies bedeutet schwerlich:
i>t
»du machtest
nicht böse, sondern vielmehr unglück-
Schmach trägt, V. 18 daß seine Schmerzen
ihn überwältigen; V. 17 ist dann besser so zu verstehen: »du erfülltest
mich mit Fluch, mit Unheil«, wie es Psalm 38, 4 heißt: »an meinem
Leibe ist nichts unversehrt wegen deines 0}H«.
Wie das Verbum Num. 23, 7. 8 von der ausgesprochenen Ver-
lich.
V. 15 heißt
es,
daß
er
fluchung gebraucht wird, so auch das Substantiv Hos.
Pedersen, Der
Eid bei den Semiten.
7.
6
16:
Ihre
—
—
82
OJNO, «las ist: wegen 'Ilt
So auch Jes. 30, 27, wo Jahwe
sich in flammendem Zorn und in Wolken offenbart, »seine Lippen sind
Man faßt gevoll von CJM, seine Zunge gleicht verzehrendem Feuer«.
wöhnlich das Qjn als »Geifer«, der ihm vor dem Munde steht infolge
Besser geben wir es aber durch »Fluch« wieder;
seiner Leidenschaft.
denn erst dann kommt der Parallelismus mit »dem verzehrenden Feuer«
Häuptlinge fallen durchs Schwurt
sie ausstoßen *).
Qjiii'b
Verfluchungen, die
zu seinem Recht.
Es wird vom Schelten und Zurechtweisen gebraucht, Gen. 37, 10; Prov. 13, 1 17, 10; Ruth 2, 16; Koh. 7. 5
sogar mit einer Nebenbedeutung von Wohlwollen; aber oft rinden
So in der Fluch wir es in ziemlich derselben Bedeutung wie D]}].
»Jahwe verfluche dich,
formel
]ÜZT\ ?]? ilirP "rø
Sach. 3, 2
Satan!« Deswegen kann es parallel mit Worten, die »zerstören« beSo wird es vor allem mit Jahwe als
deuten, stehen, Psalm 9, 6.
Subjekt gebraucht: Jes. 17, 13; Nah. 1, 4 (mit dem Meer als Objekt);
Mal. 3, 11 (Heuschrecken als Objekt); Psalm 18, 16 (= 2. Sam. 22, 16);
68, 31; 106, 9; 119, 21 u. a., mit Menschen als Subjekt Jes. 30, 17
Damit übereinstimmend kommt das abgeleitete rP83P parallel
Dem
OJM steht
"\]}i
sehr nahe.
;
:
mit
msp, dem
Substantiv zu "IIS vor.
Übrig bleibt noch
Der Unterschied zwischen diesem Aus-
r\ba.
druck und TIN wird klar, wenn man bedenkt, daß es nicht mit |0
verbunden werden kann, ja nicht einmal mit äußerem Objekt vorkommt; TIN und bbp bezeichnen wesentlich die Wirkungsart des
Fluches:
den
Zustand,
aus
welchem
die
Person
herausgebracht,
und denjenigen, in welchen sie hineingeführt wird, rhu dagegen
bezeichnet das Unglück als selbständige Größe, wie es in jemandem
Es ist somit im
sitzt, und wie es auf seine Umgebungen einwirkt.
Hebräischen der dem assyrischen mamitu am nächsten kommende Begriff
und kann insofern durch »Bann«, »Besessenheit« wiedergegeben
Es ist ein schädlicher, unheilvoller Stoff, der im Menschen
werden.
seinen Sitz haben, Num. 5, der ein Land »verzehren« kann, so
daß die Äcker verdorren, Jes. 24, 6; Jer. 23, 10,; vgl. Sach. 5, 3. Es
kann deshalb bisweilen in einer sich dem Persönlichen nähernden
Form beschrieben werden, wenn es z. B. heißt, daß es auf jemanden lauert
)
C3JJ
>•
11
»das ist ihr
Spott« faßt
man am
Besten 'als eine
die
erwähnten Aus-
drücke auslegende Glosse auf.
l
)
Der Unterschied, den Gunkel (Schöpfung und Chaos
Gebrauch des Wortes
stellen will, läßt sich
3)
einerseits
Anm.
zwischen
dem
mit Jahwe und andererseits mit Menschen als Subj.
fest-
nur teilweise durchführen.
Die abgeleitete Form HvNFl
kommt
Thren.
3,
65 vor.
p. 59
2)
{Deut. 29,
Im
Jdc. 17, 2;
rhu aussprechen
1.
Sam.
14. 24; 1.
Reg.
8,
31
=
2.
Verbum
Chr.
6.
22;
8 (?)
10, 4; Joel 1,
2;
4,
»ein solches
Die einzigen Stellen, in denen es als
hervorbringen)«.
(d. h.
vorkommt, sind
Hos.
Das Verbum bedeutet
19).
Arabischen
umfaßt la'ana alle die Nuancen, welche durch
Verben ausgedrückt werden '). Aber
es gibt noch andere Ausdrücke, mit welchen man den Fluch in stärkerer oder schwächerer Form bezeichnet. Zu den stärksten Ausdrücken
gehören verschiedene Formen des Verbums ba'ida. Wir haben bereits
die verschiedenen hebräischen
Form des Fluches oft in Fluchformeln mit
Wie es in den Wörterbüchern heißt al-bu'd
es denn auch al-bu'd wa-l-bi äd al-la'n (Lis. IV 58).
nur: ab'adahu Ildhu (Lis. IV 57; His. 849, 20),
erwähnt, daß die äußerste
ab'ada ausgedrückt wird.
so heißt
al-haläk,
Man
nicht
sagt
l
sondern auch ba'ida:
»er ist (sei) fern« d.
i.
verflucht,
z.
B. Sur. 11, 98:
wurde Tamüd« 2 ). Dieses Verbum hat soDiese
mit sowohl eine äußerliche Bedeutung wie eine qualitative.
tamüdu
ba'idat
»verflucht
An
den Begriff »fern«
knüpft der Araber den Begriff »fremd«, »seiner Sphäre nicht angehörend«.
Das kann ganz neutral gemeint sein. Die nach Abessinien Ausgewanderten kamen »zum Land der Fernen«, d. h. nach I b n
Ideenverbindung
a
1
-
A1
1
r
ist
leicht
verständlich.
»der Fremden, mit denen wir keine Verwandtschaft hatten«.
fremd ist, d. h. seinem Stamm, seiner Sphäre
nicht angehört, ist für ihn ohne Glück und Ehre, minderwertig und
Eben diese Bedeutung hat oft das Adjektiv ba'id.
elend, verflucht.
Aber was
für den Araber
Lisän sagt: al-ab'ad al-ha'in, »der Entfernte«
Abu Gahl war
ist
der Minderwertige.
der »entfernteste« (al-ab'ad* Mann, den seine Besieger
erschlagen hatten, heißt es in einem Hadit,
»der Minderwertigste«,
d. h.
(zit. Lisän IV 61).
Bedeutung kommt das Wort mehrmals im Koran vor.
von den Widersachern Muhammeds heißt, sie seien in einem
»der größte Schuft«
In dieser
Wenn
es
»fernen Zweifel«, so bedeutet dies »fern« nicht etwa »fernliegend«
»an den Haaren herbeigezogen«, was nach
scheinlich,
) Das
und
in
dem
ähnlichen Ausdruck »ein ferner Irrtum« ausge-
hebräische HiJ,'? »Wermut«, das in der Regel mit
und bald das »Unglück«, bald das »Unrecht«
von demselben Stamm.
parallel steht
2
)
In
ferner Sur
dem Wort
für »Gift«
n,
Jou
63. 71. 9S; 23, 43. 46.
sagen,
z.
B. Sur.
Lisän sagt, das
n,
sei
(CNI)
bezeichnet, ist wahrscheinlich
den Fluchformeln findet man noch häufiger die Form »J
nach Lisän die Tamimiten aJ
d. h.
dem Zusammenhang unwahr-
46: ^.»« A
dasselbe wie
rr.l
u
Ijou, wofür
^ȊD
-*?.
6*
i-\j«J;
schlössen
sondern
ist,
viel
verdammter Irrtum und
eher nach
B. Sur. 56, 11. 87; 83, 21. 28).
(z.
minderwerti
»ein
Zusammenhange wer
Nahegebrachten« genannt wer
Sie bilden den Gegensatz zu •
Verdammten« (»vom Guten
Fernen,
Ausgestoßenen.
101)
Dieser Ausdruck
').
dem Ob
In diesem
Zweifel«.
laß die Seligen »die
wir vir
-
84
entfernt«,
21,
im vorislamischcn Sprachgebrai
also
ist
gut begründet.
BaHda hat viele Synonyme, die in Fluchformcln nicht \
kommen, obwohl sie realiter einen Zustand der Verfluchung beze:
nen
Häufig
*).
ist
die
Formel:
Dasselbe bedeutet die
hn«.
»Ein Feind von Marduk
Grunde
letzten
»Gott
llähu
bekän;
wiederkehrende babylonische Formel:
oft
ist,
kätaldhu
-
Dieser Ausdruck hat im
Bedeutung wie aVada. B<
wer« usw.
eine ähnliche radikale
Etwa auf
bezeichnen den absoluten Fluch.
derselben Stufe steht das
vorkommende la/iä, eigentlich »entrinden«, »abschälen« (z. B.
Bisweilen sagt ein Dichter,
6, 4; His. 804, 9; 805, 14).
häufig
'An tara
er einen Mann »abschält« wie einen Stock (z. B. Lis. XX 107).
Was cas heißt, lehrt ein von Wellhausen angeführter Spruch: »Der
Baum lebt nur solange die Rinde lebt, und der Mann nur so lange er
daß
J^ou MüÜ.Sitr.2,
')
171; 22, 52; 41, 52.
Baidäwl
22, 12; 34, 8; 42, 17; 50, 2b.
was
.Voü 3^04,63.
mit der hier dargestellten Auffassung übereinstimmt. Es
ja
im einzelnen Falle zu empfinden, ob diese Bedeutung mitspielt,
Stelle -X-ot-J
Wenn
44).
an der
<-)l-^*'
so
vom
ist für
B.
z.
Rede
die Gottlosen sich befinden, die
tikl? also
In Fluchformeln hat
ist
man
uns sehr schwierig,
«-i-, (50,
oft
I p.
39.
Es heißt im Diclionary
Gesellschaft der Mystiker nicht angehören«.
Muslim
:
daß
iheology p. 115
Js^jtJ
Jsju
,-
r
c S,u*£
&a9^a=J!
im Fluche gebraucht. Dasselbe
'
gilt für
mit oder wider eigenen Willen; danach bedeutet
r
u
u
'
1
Lisän VI
=
d. h.
Bei
»der guten
terms
Joo_i
<\Xs. _•_?»
-vt
äaämIXaj!
So werden die gewöhnlichen Ausdrücke für »verstoßen« 0_-3 und <JLr> nicht so
)
häufig
Sj
ist,
oj the lechnical
."akXffi."'. >')_»
>,
es
^^JS
noch in der Sprache der Mystiker seine qualitative Bedeutung behalten hat.
Jou
m
3), ist
Wendungen wie
Interessant
jhnen heißt J'oeJ »von der mystischen Intuition ausgeschlossen sein«,
(s.
einer fernen
{Sur. 34, 51. 52; 41,
»Tod dem Elenden«, dafür auch 3--'! jJJi Jsju!> an eine Frau
jc.Xa*JS (Lisän IV 58); vgl. die Beispiele Goldziher: Abh.
1
i
Wege*,
O 3
'
in
richtigen
wenn von
dieselben von der Auferstehung sagen, es sei ein >X-otJ
wahrscheinlich »minderwertig«, »töricht«.
AjtJ^'i
in.. [35. 165; 14.3- 2 '
bedeute »fern
sagt, es
ü
k a
i
76).
s
19, 6),
>
:'•
es
»aus
dem Stamm
'
IsL^s* (Tamim:
/
(z.
B.
hat aber doch nicht die oben behandelten Nuancen von .XxJ
Dagegen gebraucht man zum Fluche
i
entfernt werden»
wie iXju »fern« und »Iremd«
o >
jl^U«), nach Lisän IV 5S.
.
i^^» =
Jsjij:
man
sagt
:
-
85
-
schämt« (Reste 22J Anm. I
d. h. so lange er seine Ehre ('ird)
behauptet; ohne diese kann der Araber nicht leben. La/iä bedeir.
.
dann »jemandem
Al!
Für
p.
(XX
und Lisän sagt
Ehre rauben«,
seine
107):
ihn ab« bedeutet: »er töte ihn und verfluche ihn«
le
1
wird auch das synonyme kasara verwendet (Goldziher-.^^/;.
la/iä
40 Anm. 3
Sehr groß
).
I
.
man den
Ehre und Würde beeinträchtigt. Es heißt
adallaka llähu »Gott erniedrige dich«, was an das Hebräische 7?p
Man sagt: baerinnert.
Ebenso ahzäka llähu (z. B. H 5. 451, 13
Betreffenden
Reihe von Ausdrücken, durch welche
die
ist
seiner
in
i
hala
.
Wie
sabba. ramä, saiama, kadaja, tefana, hagäi).
2
.
verschiedenen Nuancen
die
man
kennen, kann
schwierig es
einzelnen Ausdrücke
dieser
zu
er-
daraus ersehen, daß Lisän satama als »häßliche
doch ohne kadf« erklärt, während dasselbe Lexikon XI 184
daß takädafat dasselbe sei wie tasätamat. Diese Reihe läßt sich
fortsetzen mit schwächeren Ausdrücken, die wir mit »tadeln« überRede,
sagt,
gamma und
wie
setzen,
Icfima*).
gehören zu diesem Kreise,
der Ehre durch
Sie
insofern eine (in der Regel kleinere) Beeinträchtigung
ausgedrückt wird, und al-la*im ist. wie oben gesagt, das Gegenteil
von al-karim »dem Edlen« (Lis. IV 574
sie
.
kommt mehrmals
In den Elephantinepapyri
»)
2. 6;
3,
(ZA.
XXI
•
das
62 b, 8.10), als Substantiv
57, 14: 58, 9. 13;
:
Wort
DTiV
i"in? vor (ed.
und Lidzbarski (Deutsche Lüeraturzeüung 1907
1908, p. 198)
Sachau
58, 14).
(57, 14;
1,7;
Nöldeke
Sp. 3161;
er
Bedeutung »verfluchen« vorgeschlagen mit Hinweis
Lehnallerdings merkwürdig frühes
auf das Arabische. Entweder müßte es dann ein
wort aus dem Arabischen sein, oder die Zusammenstellung mit der Bedeutung »abschälen-'
im Arabischen wäre sekundär. Auch hebt H. Hirschfeld (Journ. of the Royal As. Soc.
verweist auf Xerab
19 12 p. S20
f.)
I,
10)
haben
die
—
—
mit Recht hervor, daß ein derartiges Schimpfwort in einem
offiziellen Schrei-
Der V ergleich des Mannes
den Semiten geläufig (im A, T. z. B. Jer. 11, 19; 17. S; H. s. 17. S ff.
3; Hiob 29, 19). An gewissen Stellen denkt man nicht mehr an diese Zu-
ben, zumal gegen einen Dignitaren, schwerlich zulässig wäre.
mit
dem Baum
19, ioff.;
ist
Psalm
1,
sammenstellung;
In
so,
wenn
Verbindung mit
ein Dichter sagt
,<J
findet
auch ohne diese Verbindung vor.
mache ihn
(Lis.
XIX
:
)
verächtlich,
159
Ag.
X
s.
er
man
s_3-
oft I^Ü,
J-J» a-il
so ai-i. jJJi
Es heißt: &*iy.
mache, daß
er
LöU
s—ic»
.vL'
LSU
a—^w.
^"ji'i
anschwillt, er schädige ihn
{Harn. 479).
Dieses
*"~'
kommt
s 'j~
»Gott
und demütige
ihn
v. \j£).
144 wird die gegenseitige Verfluchung der Muslime
und
der Christen ioP-»»
genannt.
3)
Goldzihers Behandlung des Fluches in Abh. I. v_JÄi wird im fikh term.
die verleumdende Beschuldigung der Unzucht (Bägüri II 241 vgl. Jüyn-
Vgl.
techn. für
;
boll: Handbuch p. 303).
.
^
...
,.--<
Li.
U^J
u -~~
'S-
}—-j^
JläJ_5
(£w«n
s.
v.).
—
Nach
muslimischer Auffassung
Dasselbe Wort,
Gott.
—
86
das Aussprechen eines
Fluch
der
ist
das Gebet bedeutet, du'ä,
ein
Gebet
zu
auch
Seinem ursprünglichen Charakter
Fluches.
bezeichnet
nach hat der Fluch aber durch seine eigene Kraft gewirkt. Die Erklärung dafür wurde schon angedeutet: Wort und Sache gehören so innig
zusammen, daß man durch das Aussprechen von etwas Bösem gegen
einen Mann ihn mit der Sache selbst in Berührung bringt.
Man wird denn auch nicht immer mit Recht den Fluch als einen
tatkräftigen, ausgesprochenen
man jemandem
sagt:
»Du
Wunsch bezeichnen können. Wenn
Mann !« so hat man dadurch
bist ein edler
Ehre vermehrt. Wenn Jahwes Mal'ak Jdc. 6, 12
Gideon sagt: ^nn TCJ ~OV Hin 1 bedeutet es nicht eben: »Ich
wünsche, daß Jahwe mit dir sein möge«, sondern »Jahwe ist mit dir,
du starker Held«, d. h. »du bist ein kräftiger, glücklicher Mann« 1 ).
V. 13 zeigt auch, daß Gideon es nicht als Wunsch auffaßt. Er sagt:
»Jahwe ist nicht mit uns« (also auch nicht mit mir), denn die Tattatsächlich seine
zu
,
Man
sachen zeugen dagegen.
eine stärkere Realität
die
Rede
Das
ist.
ist
konstatiert eine Tatsache, die dadurch
bekommt.
Das
gilt
nun auch, wenn vom Bösen
deutlich bei der Formel: lä abä laka.
Die Ver-
neinungspartikel lä mit Akkusativ ohne Nunation bezeichnet nicht
einen Wunsch,
sondern die absolute Negation:
Vater«, d. h. »du bist nicht ein freier, edler
Mann
»Du hast keinen
aus reiner Herkunft«.
Durch das Aussprechen von dergleichen Dingen einem Manne gegen-
man
über beraubt
Von
ihn seiner Ehre; darin besteht der Fluch.
dieser Auffassung
um
daß die Araber
ihn
des Fluches
auszudrücken,
Harn. 72 infra wird bemerkt, daß
»Du
man
aus kann
das
man
Perfekt
verstehen,
gebrauchen
2
).
zu einem Menschen sagen kann:
!« obwohl er in der Tat nicht zugrunde
Auf al-Nasri sagte, als er das Heer der Gläubigen den
Hawäzinstämmen sich nähern sah »Hawäzin ist zugrunde gegangen,
künftig gibt es keine Hawäzin !« (ibd.).
Mälik, der Häuptling von
Hawäzin, äußert hier natürlich keinen Wunsch, sondern konstatiert
bist
zugrunde gegangen
Mälik
geht.
b.
c
:
eine »ideal« vorhandene, noch nicht vollzogene Tatsache.
zählung in B.
H
i
§
ä m'
s
')
Vgl. die Formel: TVffYh
2
Sogar mit
)
Jö
Eine Er-
Überlieferung zeigt, welche Bedeutung
C Fis' CCII?
//am. 252, V.
1.
2.
Sam.
man
2, 5.
Mit diesem Gebrauch kann das hebräische »pro-
Es ist hier versucht, den ursprünglichen Gebrauch
Es muß aber bemerkt werden, daß man jedenfalls später ein solches Perfekt
als einen Wunsch ausdrückend betrachtete und dafür in negativen Sätzen die Partikel
15 verwendet. Doch kommt noch im Koran das Perf. mit/ä vor, ohne einen Wunsch zu bezeichnen.
Siehe G. Bergsträsser: Die Negationen im Kur* an. Leipzig 19 11, p. 3S ff.
phetische Perfekt« verglichen werden.
zu finden.
-
-
87
Dimam
einer derartigen Konstatierung beilegen konnte: Als
beim Propheten gewesen
ist,
sagt
zu
er
b.
Ta'laba
Stammesgenossen:
worauf sie antworten:
seinen
»Al-Lät und al-'Uzzä sind zugrunde gegangen !«
»Gemach, Dimam, nimm dich in acht vor Aussatz, vor Elephantiasis
und Besessenheit« (His. 944, 11 f.). Dimam hat durch seine Äuße-
Er
rung die Götter verflucht.
aber es läßt
Die Konstaticrung ihres Untergangs an und für sich
oder nicht.
Fluch
ein
daß diese Götter untergehen,
ob er ihren Untergang wünscht
sieht ein,
nicht feststellen,
sich
ist
').
Weise wie das arabische Perfekt wird das hebräische
Partizipium gebraucht. Man sagt: »TT1N der Mann, der so und so
tut ... .«
So Jos. 6, 26: »"IVTN vor Jahwe der Mann, welcher es
unternimmt, diese Stadt (Jericho) wieder aul zubauen«. Dies darf nicht
In derselben
Wunsch
als
aufgefaßt werden, sondern
Mann
selben Augenblick, da der
das
THN
an ihm,
denn auch Chiel;
Prädikat
geschah es
wieder aufbauen wollte
der Fluch
I.
Sam.
14,
(1.
und
rein beschreibend:
ist
dem
steht unter
er
er verlor seinen
Sohn,
traf,
Deut. 27, 15
ff.;
Tun
als
haftet
So
Fluche.
als er die
Stadt
Durch denselben Ausdruck wurde
Reg. 16,34).
24 demjenigen angeheftet, der irgend eine Speise
zu sich nahm, und wir haben gesehen, daß der Fluch Jonathan
Augenblick
dem-
in
Stadt wieder aufbaut,
die
er aß.
In ähnlichem
zu verstehen
Jer. 17, 5
2
).
in
dem
Sinne sind die Sprüche
Sobald jemand durch sein
Sprüchen charakterisierte Person wird, ist er verDer Unterschied zwischen diesen Stellen und einer Stelle wie
Jer. 17, 5 (»ärür der Mann, der sich auf Menschen verläßt«) ist lediglich der, daß hier von einer tatsächlich vorhandenen Person, an den
anderen Stellen nur von »ideal« existierenden Personen die Rede ist.
Deshalb kann dieses Partizipium mit dem schlechthin beschreibenden
perfectum consecutivum fortgesetzt werden (Jer. 20, 13). Die Änderung
in den Jussiv, die man hier vorzunehmen pflegt, ist nur notwendig
unter der Voraussetzung der modernen Auffassung des Fluches als eines
Wunsches.
die in diesen
flucht.
Übrigens hat
')
Tabari
eine andere, vielleicht ursprüngliche Lesart:
»bei den Hinterteilen« der beiden Göttinnen, worauf mich Prof.
Ein Schwur beim Hinterteil
dicht,
in
welchem
er
kommt auch
sonst vor.
_X*»Ij,
Buhl aufmerksam macht.
Farazdak
schwört in einem Ge-
al-Haggäg verhöhnt, bei dem Hinterteil seines Vaters (Harn. 330,
Doch erklärt dies der Komm, anders, nämlich: »mit seinem Hinterteil« (ist
3).
Schmach verbunden), vgl. Lane s. v. xX*«. Vielleicht hat das Wort nicht allzu viel Sinn.
Härita sagt:
»Ihr sollt al-Hasan huldigen, wenn auch mit euren Hinterteilen« (.-ig. XV
Vers
47» 5):
)
Vgl-
v "'"-
-
--, 6:
flucht«, Gi». 27, 29.
»Wen du
segnest, der
i
s t
gesegnet;
wem
du fluchst, der
i
s t
ver-
-
—
88
le Kraft, die das Aussprechen eines Fluches besitzt,
Man kann durch ihn dem Leben
ihm
:<>ße Bedeutun;.'.
des Nächsten nachstellen {Hiob 31, 30). Deshalb haben die Israeliten
liese r e a
I
yerleiht
Todesstrafe für das Verfluchen der Eltern [Ex. 21,
vgl. Prov. 20, 20; 30,
11
Dieselbe Strafe wird
.
dem
\~\
Lev.
20.
9;
Ablsai von Sim'I
edacht, weil er David verflucht (2. Sam. 19, 22), eine Strafe, die
David nicht sogleich ausüben will, die er aber auf dem Sterbebi
seinem Sohn zu vollziehen überläßt (1. Reg. 2, 8; vgl. Ex. 2:. 27
Jes.
Neben der Verfluchung des Königs erwähnt Jes. 8, 21
Ausdruck der höchsten Verzweiflung. Auch
verboten {Ex. 22, 27) und wird mit Steinigung bestraft Lev.
21
8,
die Verfluchung Gottes als
dies
ist
24, 10
Wer
ff.).
solches begeht, hat sich dadurch aus der Gesellschaft
Hiob
ausgeschlossen.
Tod
der
9 scheint
2,
davon
die direkte Folge
zu sein.
Der Fluch
ist
zum Kampfmittel
somit vorzüglich
geeignet.
Auf
assyrischem Boden begegnen wir der Vorstellung, daß der Fall des
Tempels eine Folge des Fluchs des Feindes war
l
).
In dieser Weise
braucht der König von Moab den Fluch gegen die Israeliten
Xu»:.
im Kampfe.
Ein Angriff mit W'orten muß ebensogut abgewehrt werden wie ein
Angriff mit Waffen.
Der Held rühmt sich eben so sehr dessen, daß
22
ff.),
war der Fluch
Schmähung zurückweist wie
er die
Vers
bei den Arabern
ein stehendes Glied
des Sieges über den Feind Harn. -7
1) 2).
Das
Verbot gegen die Verfluchung der Eltern womit
24 verglichen werden kann) hat eine Parallele im
israelitische
übrigens
Sitr.
17,
ist, einem Gläubigen zu fluchen [Lisän XYII
Der Prophet sagt: Einem Gläubigen zu fluchen ist wie ihn
zu töten (Buh. k. al-aimän wa-l-nudüc nr. 7). Es heißt deshalb:
»Der richtige Muslim ist derjenige, vor dessen Zunge und dessen Hand
Ferner wird verdie Gläubigen sicher sind« (Buh. k.al-imän, bäb 2).
Nach einer
boten, Vater und Mutter des Nächsten zu schmähen.
Überlieferung sagte der Prophet zu Abu Darr: »Du bist ein Mann,
in dem das Heidentum steckt«, weil er die Mutter eines anderen schmähte.
Abu Darr versetzte darauf, daß man auf diese Weise Verhöhnungen
Es ist auch aus Ag. VIII 103 ersichtlich.
zu beantworten pflegte.
wo
Islam,
p.
es
verboten
136).
—
')
2
)
*L>v?
Siehe
Schollmeyer: Der Uta
Goldziher: Abh. 1
»I
}ji.'i
3)
M
u
28
ff.;
in
vgl.
im A. T.
Jer. 9,
2.
7:
ein geschliffenes Messer genannt, vgl.
s
1 i
Ml'G. 13 p. 5 (Vers
Ausdrücke II
vgl. die parallelen
i
2S).
s.
829, 17
:
V—>»>.~.
Zu dem im Arabischen häufig vorkommenden Vergleich zwischen dem
.!.
Fluch und den Pfeilen
Zunge auch
p.
m Nawawi
-
IV (Kairo
1
Psalm
Psalm
2S_^) p.
113.
57, 4;
52, 4.
an letzter Stelle wird die
daß
es strafbar
ist,
jemanden mit Spottgedichten zu verfolgen
Al-Sammäh wird von Sulaim
befreit sich
Di'bal zu töten, obwohl
es ab,
higa).
verklagt, dies getan zu haben, aber er
Auf der andern
durch einen zweideutigen Schwur.
Ma'mün
lehnt
89
Abu
Seite
daß
Sa'd angibt,
gegen die Chalifen higa gesprochen hat (Ag. XVIII 54, 11 ff.).
Heutzutage wird ein Fluch mit 300 Megidys bestraft (Jaussen 228).
Es wurde oben dargelegt, daß es jedenfalls nicht immer dem
Charakter des Fluches entspricht, ihn als einen Wunsch zu beer
Das wird dadurch
trachten.
bestätigt,
des Fluchenden unabhängig
—
ist
daß seine Wirkung
vom
Willen
ebenso wie der Segen [Gen. 2J,
Er muß sein Ziel finden, wenn er einmal
ausgesprochen ist. Auf einem mehr sekundären Standpunkt, bei dem
die Vorstellung aufkommt, daß der Fluch nur denjenigen trifft, der es
verdient, entsteht deshalb das Problem, was in dem Falle einer un33.
Nun.
361.;
23,
6
ff.).
verdienten Verfluchung aus
dem ausgesprochenen Fluch
schiedenen
Überlieferungen
Weise
muslimischen
Die eine,
').
schrieben wird,
denjenigen
Abu Dar d ä
die
Die ver-
wird.
lösen es in verschiedener
und
I
b n
Mas'üd
zuge-
geht darauf hinaus, daß der Fluch in diesem
trifft,
der ihn ausgesprochen hat
2
Falle
).
Eine andere Tradition, die auch auf Ibn Mas'üd zurückgeht, vertritt
bequemere Auffassung, nämlich, daß der Fluch in diesem
Juden trifft: »Wenn die Männer sich gegenseitig fluchen,
und der eine von ihnen dem anderen flucht, so trifft der Fluch denjenigen von ihnen, der ihn verdient. Verdient keiner von beiden ihn,
so fährt er gegen die Juden, die verbergen, was Gott
sein Name ist
eine etwas
Falle die
erhaben
')
e
(Traktat Makköl
!
)
hat«
3).
Prov. 26, 2 wird bemerkt, daß ein derartiger Fluch nicht
mud, wo doch R. J
trifft
—
— offenbart
!
hüd a
fol.
1
1
daß der Fluch
lehrt,
So auch im Tal-
trilTt.
eines Gelehrten sogar unverdient ein-
a).
»Ich hörte, daß der Gesandte Gottes
— Gott segne ihn und schenke ihm
Heil
!
—
daß der Fluch, wenn er gegen jemanden gerichtet wird, sich (gegen ihn) richtet,
und wenn er den Weg zu ihm oder Zutritt bei ihm findet, geht er in ihn hinein. Im anderen
sagte,
Falle kehrt
— dem
seinem Herrn
er zu
Machligen und Erhabenen
Zutritt bei
Orte,
ihm gefunden, was
befiehlst
woher du gekommen bist«
Wenn-
Gottes sagte:
i
(
I
Er
du mir denn?
b n
Mas'üd).
—
sagt:
und wenn
gestoßen
und
er
ist,
dann keinen Durchgang
3)
findet,
wendet
(Abu
Dann
Sodann sucht
er sich
zum Himmel
fährt er zur
er rechts
und
Erde
links,
gegen den, gegen den er aus-
Im andern Falle kehrt er zu dem zurück, der
Dardä). Xach dem Text bei Goldziher: Abh. I p.
sofern er ihn verdient.
ausgesprochen hat«
Kehre zurück zu dem
einen Fluch ausstößt, dann steigt der Fluch
Tore werden vor ihm geschlossen.
die
zurück und sagt:
zu ihm und keinen
»Ich hörte, daß der Gesandte
empor, und die Tore des Himmels werden vor ihm geschlossen.
hinunter,
—
Weg
Mein Min. X. N. richtete mich gegen X. X.. aber ich habe keinen
Goldzihers Text Abh.
I
p.
itS; Lisän
s.
v. ,-v*J.
ihn
—
90
—
wie der Fluch von demjenigen,
gegen den er
und auf einen anden
kl werden kann.
Hiervon gibt es mehrere Beispiele. Als man Habbär b. al-Aswad
»Verfluchte, wehrte der Prophet den Fluch ab, indem er sagte:
wer
dich
5.
verflucht,
(Scholion
zu
H
Habbär!«
flucht ist,
467, 2).
Als Umm Mistah strauchelte, ein Omen, welches darauf hindeutet, daß
ein Fluch in der Nähe ist, sagte sie: ».Mi-t.ih ist gestrauchelt!« (H 5.
Dir Fluch ist dadurch auf ihn
733, II; Buh. III k. al-magäzi Nr. 64
übertragen, was er wegen seiner üblen Nachrede über 'Ä'iSa verdient
Wir sehen
gerichtet
ist,
hier,
abgeleitet
i
i
.
hat.
Als das Maultier des
ihn begleitet:
Abu
»Der Schuft
1
)
Härita strauchelt, sagt sein Bruder, der
ist
gestrauchelt!«
womit
er
den Pro-
I.Iärita lenkt sofort wieder den Fluch vom
Propheten ab, indem er sagt: »Nein, du bist gestrauchelt!« (His.
401, 17 ff.). Heutzutage wehren die Beduinen einen Fluch von einem
Pferd dadurch ab, daß sie über ihm einen Hahn durchbohren, so daß
pheten meinte. Aber Abu
das Blut auf dieses hinabströmt (Jaussen 265).
Auch im A. T. kommt diese Ablenkung des Fluches vor. Als
Jakob befürchtet, daß sein Vater seinen Betrug entdecken und ihn
verfluchen wird, sagt Rebekka: »Dein Fluch (d. h. der gegen
dich gerichtete) trifft mich !« (Gen. 27, 13).
Darauf geht Jakob
ohne Furcht zu seinem Vater. Das Weib aus Tekoa sagt zu David:
»Mich und meine Familie trifft die Schuld (}ty"l, nämlich für
ungesühnte Tötung), aber der König und sein Haus sind frei« (2. Sam.
14,
9).
—
Eine andere Weise, den Fluch abzuwehren,
durch einen
wo
Segen
zu neutralisieren.
ist
Dies geschieht Jdc.
es,
17.
ihn
2,
Mutter Mikas ihn vor dem Fluch, den sie ausgesprochen hat,
dadurch schützt, daß sie sagt: »Gesegnet von Jahwe (oder: vor
die
Jahwe) bist du, mein Sohn !« Als Suräka Muhammed auf dem Weg
nach Medina verfolgte, verfluchte ihn der Prophet, worauf sein Pferd
nicht weiter konnte, stockte und mit den Vorderbeinen in der Erde
stecken blieb.
Auf Suräkas Bitte hob der Prophet den Fluch auf,
indem er einen Segen über ihn aussprach (Buh. III k. manäkib
al-ansär Nr. 63^.
So sind die Menschen, die selbst mit »Segen« gefüllt sind, ein
Schutz gegen den Fluch. Sie strahlen ihren Segen aus und verhindern
dadurch die Wirkungen des Fluches.
In diesem Sinne wird man
sicher
am
besten den bekannten Gruß an die vorislamischen Könige
verstehen: abaita lla'na
3,1; 5, 48; 17, 14).
')
(z.
B. Ag.
X 26,
11
Der Gruß wird, wohl
Eigentlich: »Der Entfernte«; siehe oben
S.
83
;
Harn. 101. 102;
in
N äbiga
muslimischem Sinne, auf
—
—
pi
»Du wehrst
Sache ab, durch welche du dir
Harn. 101
Man darf den Satz nicht
den Fluch zuziehen würdest«
als Wunsch auffassen; denn der Gruß der Untertanen an den König
Weise erklärt:
diese
die
.
soll
kein
Wunsch oder Ermahnung, sondern
eine Huldigung sein. Das
»Du wehrst den Fluch ab«,
wird der Satz, wenn wir ihn so auffassen:
du
d. h.
mit deinem Segen und
bist selbst
gegen den Fluch.
Wo
du
bist,
kann
bedeutet also dasselbe wie »Jahwe
Die
Fassung
mit dir« [Jdc.
Wie der Segen,
so
Wäk.
117),
(Gott bringe ihn nicht nahe
Haibar näherte, sagte
Hi§.
er:
Tab.
II 91, 12),
)
und
lä fcarrabahu llähu
als
Muhammed
sich
(verwüstet werde Haibar,
haribat Haibar
Ein Fluch gegen die Banu Kuäair lautet: kaSara l-ilähu
757, 11).
bani KuJair (Goldziher: Abh.
tümlichkeit
').
Wortspiele.
Karlb mit der Formel:
3),
manche
Damit verwandt
Ibn Kami'a
(Gott mache 2 ihn klein.
12
vorkommenden
wird verflucht mit den Worten: akmcfahu llähu
573, 10;
12).
so hat auch der Fluch oft
His 641,
Jos. 6, 26;
sind die in der Fluchformel
His.
6,
Wehr
Der Gruß
hinkommen«.
des ausgesprochenen Fluches weist oft
Eigentümlichkeiten auf.
rythmische Form;
ist
Stärke eine
in deiner
er nicht
ist,
I p.
40 Anm.
daß entweder der
Name
3).
Eine andere Eigen-
des Verfluchten oder der
wenn man
Namens al-aVadu oder al-äkaru sagt, wie H 5. 401, 17
(s. oben S. 84 Anm. I).
Von der Umschreibung des Fluches selbst gibt es
zahllose Variationen.
Man sagt, wenn man jemandem zusetzen will:
»Möge deine himmlische Frau ihren Mann nicht entbehren« (Wäk. 131),
Inhalt des Fluches umschrieben wird.
z.
Das
erste ist der Fall,
B. statt des
i
nämlich dadurch, daß der Betreffende
fällt,
oder: »Möge sie ihre
Haare
schneiden« [Hud. 29, 2; vgl. Reste 181), d. h. ihre Angehörigen ver»Gott lasse ihn keinen Zahn behalten« (Tarafa 2, 2). Oft
lieren.
Umschreibungen dunkel und schwer zu deuten. Al-'lkd
al-farid p. 255 führt von derartigen Formeln an: »Ihr Mund für deinen
Mund«, d. h. der Mund der Erde soll deinen Mund berühren, nämlich
»In deinen Mund
dadurch, daß du vom feindlichen Schwerte fällst.
»Sein Gesicht
Stein und in deinen Mund Kies« 4) bedeutet dasselbe.
sind diese
•)
Vgl.
Goldziher: Abh.
2
Ich
mache nicht den Versuch,
)
I p. 72.
in
der Übersetzung das arabische
Fluchperfekt
nachzuahmen.
Bedeutung des Ausdrucks siehe oben
3)
Über
4)
Vgl. Harn. 103, 21
die
Gesicht (xg-^jl
»LäJI),
AjJjüt (Lisän X
IX 125, 16).
(Jg.
;
Man
Lis.
IV
sagt i^Jü
,X^E-'!
58; ferner jJJI
131. 180). Einfacher heißt es:
S. 84.
xU
Wtj'ti'
~^>S
und
d. h.
iJL'l
Gott werfe ihn auf sein
ijüJi; denn «JcXJI
ist
Gehe von mir hinweg zum Fluche Gottes
!
.
—
komme
—
92
nämlich dadurch, daß er geschlagen und
an seim
»Von der Wehr deiner Seiten mögest du kein Be»Allah möge sein
.sehne und seinen Hals
durchschneiden.« Andere Formeln werden im Musta/raf - auf
ehalten
»Allah möge dich werler Augenhaare noch
rt
»Allah zerstücke ihn, zerhacke
lassen«, d. h. Auge oder Hand.
und zerstreue seine Überreste nach allen Seiten !« »Deine Familie
e deinen Tod beweinen und deine Habe erben« u. a.
Bisweilen läßt man den eigentlichen Fluch selbst fort. So nennt
!« ^nämlich
I/cd die Formel: »Für die Hände 3) und den Mund
soll das Unglück kommen), oder man sagt 'alaija wa'alaija »mich
!« (Tab. III 188, 6).
Diesem entspricht das
treffe, mich treffe
~»so mache Elohim, und so fahre
hebräische rpDV' fiDl DVDS iW%)
krümmt
daliegt.
haben«
stehen
1
).
'
:
i
ii
-
—
(
—
wofür Psalm 120, 3 die Variante bietet Ijb rye"""":* ~T [EVTID
»was tue »er« dir und was setze »er« fort« (oder man lese mit LXX
Diese Scheu, den Fluch selbst auszusprechen, hat
Passiv) 4).
er fort«,
—
dieselbe Scheu
sich
wo man
5.
Grund
natürlichen
ihren
5.
i.
man
euphemistisch
Reg. 21,
io.
13;
A. T. zeigt
»segnen« sagt,
Psalm
10. 3;
Hiob
1,
Hiermit kann der Gebrauch von »rein« statt »unrein«
9S).
verglichen werden (Lev.
ist
Im
seiner Gefährlichkeit.
daß
darin,
»fluchen« meint, so
11; 2.
Es
in
4, 12).
schon erwähnt worden, daß
sein Geschlecht
verflucht.
man
Dies
oftmals jemanden
ist
mehr
als
durch
bloße Form;
denn an das Geschlecht, an die Familie ist Leben und Ehre des
Menschen gebunden. »Du Sohn eines Hundes« ist ein Ausruf, den
man heutzutage wie vor Jahrhunderten täglich im Orient hört, der
aber so abgenutzt worden ist, daß er kaum mehr als eigentlicher Fluch
gilt 6 ).
Aber eine wirkliche Verfluchung des Vaters eines Menschen
wird sehr ernst genommen.
Jaussen (p. 213 f.) erzählt von einem
x
)
So erklärt
al
-'Ikd iiL«J
bi
e^^iL>
J^S
^.
Was
iXJ.I
qJ-jSU-JU
deutet, weiß ich nicht.
=)
Ahmad
al-Absihi:
al-Moslafraf,
tråd.
par G. Rat,
II p. 699.
Der
ara-
bische Text steht mir nicht zur Verfügung.
3)
Vgl. Sur. iix,
4)
Goldziher:
1.
Abh.
I
40,
Anm.
9 führt arabische Parallelen an.
ZDMG XXXI
Dasselbe tun die Beduinen, wenn sie
p. 554.
mache dein Gesicht weiß«, indem sie »schwarz« meinen (Jaussen 2
vgl. Fischer in ZDMG 1911, p. 53 Anm.
6 Wie wenig diese Formel heutzutage bedeutet, ersieht man daraus, daß ein Vater
)
seiner eigenen Tochter sagen kann: »Du Tochter eines Hundes, du Tochter eines UnSnouck Hurgronje: Mekkanische Sprichgläubigen, du Tochter eines Engländers!«
5)
sagen:
Vgl.
Grünbaum
»Allah
wörter p.
1 1
in
—
93
—
Beduinen, der einen anderen halb tot geschlagen hatte und nachher
dem mächtigen Muhammed ed-Diäb Schutz
:
Als
suchte.
der
am Zell <1< s Mißhandelten vorüberging, stieß
Fluch gegen ihn aus, indem er ausrief: »Gott verfluche deinen
Vater!« Der Verwundete mußte diesen Fluch damit büßen, daß er
Und auch
seine Ansprüche auf den anderen fallen lassen mußte.
l
beltäter eines Tage-
dieser einen
war eine edelmütige Vergünstigung von
dies
hätte das
Haus
Muhammeds.
Seiten
des Betreffenden zerstören können,
um
Er
seinen Schütz-
So
Oft wird der Fluch gegen die Mutter gerichtet.
ling zu schützen.
an der schon öfters angeführten Stelle I. Sam. 20, 30. Man sagt: »Du
Sohn einer unbeschnittenen Frau« (Reste 176*. Al-'Abbäs wird damit
verhöhnt,
wurde«,
d.
Sohn einer Frau,
war
Sklavin
(HiS. 858, 17).
er
sei
h.
»der
die
von Schafen gesäugt
Ein Fluch hat größere oder kleinere Wirkungsfähigkeit,
dem
die
ihn
aussprechende
Persönlichkeit
Bileam holen,
geistige Kräfte besitzt.
Balak
zu verfluchen, weil er in
dem Rufe besonderer
ließ
mehr
um
je
oder
nach-
wenij
1
r
die Israeliten
Verfluchungsfähigkeit
Dies kann nichts Ungewöhnliches gewesen sein, denn es gibt
stand.
dafür eine feste
Bezahlung
(Num.
22,
aus Hiob
7);
3,
8
scheint
hervorzugehen, daß die »Tagesflucher« eine Art Zunft bildeten
').
Knaben, die ihn verspotten, hat sogleich
die Folge, daß einige Bärinnen herauskommen und sie zerreißen
Bei den Arabern hören wir auch von
(2. Reg. 2, 24, vgl. 6, 16).
.Männern, die sich in dieser Hinsicht auszeichnen.
So Sa'd b. Abi
Wakkäs [Reste 248
Aber der große Meister der Verfluchung ist der
Prophet selbst, obwohl er es von sich wies, ein la"än zu sein. »Wenn
Elisas Verfluchung der
—
.
der Prophet euch flucht, flucht euch Allah mit seinem Fluche«, heißt
H
Durch seinen Fluch hemmt er das Pferd seines VerEr flucht Nadr b. al-Härit. der das Dokument,
durch welches seine Familie exkludiert wird, geschrieben hat; und sofort ist einer von Xadrs Fingern verdorrt (H s. 230, 18). Diese Fä! igkeit konnte ihm lästig werden, wie z. B. als er vom Zorne hingerissen
dem Freigelassenen der 'A'isa zurief: »Allah haue dir die Hand ab !«
Muhammed bat dann
worauf die Hand sofort leblos herabhing.
der
Fluch in Segen verAllah, seine Fähigkeit so zu regulieren, daß
es
i
5.
989,
9.
folgers (oben S. 90).
i
wandelt wurde, wenn er ihn gegen einen Gläubigen richtete
Oft schickte der Prophet seine Feinde in den
234).
Fluch.
Der Tod Abu Gahls und
) Gunkels Auffassung "on QV
ndet {Schöpjung
u.
Chaos
p. 59)>
dreier anderer hervorragenden
als
jäm
= C,
(W
ä k.
Tod durch einen
Häupt-
Meer, scheint mir nicht genügend
—
94
—
Badr rührte von einem Fluche her, den Muhammed einmal in
(Buh. III k.manäkib al-ansär Nr. 29). Ähnlich
verhielt es sich mit 'Ukba l). abi Mu'ait, der Spottverse gegen ihn gedichtet hatte, und gleichfalls bei Badr fiel (W ä k. 58). Die beiden, die
ihn bei Uhud verwundeten, starben im selben Jahre infolge seiner
Verfluchung (W a k. 117).
Muhallam b. Gutäma starb sieben Tage,
nachdem der Prophet ihn verflucht hatte, und die Erde weigerte sich
ihn aufzunehmen ( II 5. 989, 2 ff.
Der Fluch ist in diesem Falle
durch die dreimalige Wiederholung verstärkt).
Der Prophet pflegte
linge bei
Mi kka gegen sie ausstieß
i
deshalb seine Schlachten mit einer Verfluchung des Feindes einzuleiten.
Unter dem, wovor Allah die Gläubigen geschützt hat, wird genannt
»daß euer Prophet euch flucht, so daß ihr sterbet« 1 ). Dieselbe Kraft
hat sein Segen.
Einen solchen spricht
er
über ein müdes Kamel aus;
es
wird sofort gestärkt und läuft schneller
k.
al-gihäd,
sM'wissen
bäb
Umständen
So
zu sprechen.
am
14
Marterpfahl
f.;
113).
642, 4;
als
anderen (B u
die
hing
Todesstunde.
und
h.
gewöhnliche Menschen haben unter
eine besondere Fähigkeit, wirkungskräftige
in der
Wäk.
Auch
seine
159; vgl. S. 77).
Henker
Im
So
z.
Worte
B. Hubaib, als er
verfluchte
(H
i
S.
641,
A. T. haben wir keine Bei-
von Segnungen, die von
dem Sterbenden oder von dem, der dem Tode nahe ist, ausgesprochen werden {Gen. 27, 10 ff. 47, 7. 10; 48, 8 ff. 49, I ff.). Auf
den Auftrag des Sterbenden wird deshalb besonderes Gewicht gelegt
Eine ähnliche Bedeutung wird dem
(1. Reg. 2, I
9; Hiä. 832, n).
Worte des gebärenden Weibes beigemessen (i. Sam. 4, 21);
Man betrachtet das, was sie in der Geburtsstunde sagt, als Omen und
benennt das Kind darnach (Gen. 29, 32 ff. 35, 18).
Die Kraft, die der Mann zur Verfluchung braucht, kann ihm von
dem Ort, auf welchem er sie ausspricht, mitgeteilt werden. Es ist deshalb nicht gleichgültig, wo ein Fluch ausgesprochen wird. Da Bileam
die Israeliten von Bamot-Ba'al aus nicht verfluchen kann, fordert ihn
Balak auf, es auf einem anderen Ort zu versuchen, zuerst auf Pisga
(Num. 23, 14), dann auf Pe'or (23, 28). Der Fluch gegen einen unent-
spiele dieser Art, aber entsprechende Beispiele
;
;
—
—
;
deckten Verbrecher wird vor
—
Die
offizielle
stattfand,
Ag.
X
wurde
107, 31).
dem
Altar ausgesprochen
(i.
Reg.
8, 31).
Verfluchung, die unter den Umaijaden gegen 'Ali
in der
An
Moschee vorgenommen
(z.
B.
T
a b. II 12, 4
f.;
derselben Stelle wird die gegenseitige Verfluchung,
welche Eheleute bei der Beschuldigung der Untreue gegen einander
aussprechen, und von welcher später die Rede sein wird, vorgenommen
')
Siehe Goldziher:
Die Zähiriten
p.
33
Anm.
2.
—
(Buh.
I
grunde,
wenn man
bäb 44)
k. al-salåt.
Eine ähnliche Vorstellung
').
sich bei einer
richtet; dies tat der
—
95
liegt zu-
Verfluchung gegen die Ka'ba
Prophet (Buh. III
År.
als kibla
al-magäzT, bäb 7); das-
b. 'Umar und einige Leute aus Higäz. als sie
(Tab. II 158, 20). Die Wirkung war allerdings,
daß 'Abdallah am Finger ein Geschwür bekam.
'Abdallah
selbe tat
Zijäd verfluchten
Dieselbe Kraft,
Opfer
kommt
25.
29
Wie
ist, so auch die der Zeiten.
Anschluß
verfluchte seine Feinde im
an den Gottesdienst
die Kraft der Orte verschieden
im Monat Ramadan, der dafür besonders geeignet war
Man kann
Wenn Männer
Tat,
durch die
dadurch, daß
auch dadurch, daß
welche sich bei
man
will
(vgl.
ihnen sagt:
als
so geschieht das nicht
66),
Männer
»Ihr seid keine
sondern
!«
Die Mekkaner,
wurden von den mitselber Frauen (Wäk. 128).
wären
Mann
sie
nahm einem das Schwert
Hand (W ä k. 129). Es wird
ins Gesicht,
ab und gab ihm dafür eine Spindel
ein
verfluchen.
deshalb ihrer
Feiglinge betrugen,
als
Aimän warf ihnen Erde
wenn
S.
).
sie
wie Weiber behandelt werden.
sie
Uhud
gezogenen Frauen geschminkt,
erzählt, daß,
und man
2
Wort
nicht bloß durch das
sich feige gezeigt haben,
männlichen Ehre berauben
Urara
22, 40;
f.).
Muhammed
allein
Deshalb
Verbindung mit Opfer vor {Niim.
die Verfluchung in
14.
wird durch das
der Ort dauernd besitzt,
die
für eine kürzere Weile hervorgebracht (vgl. S. 27).
in die
unter den Banü-1-Härit sich feige zeigte,
Weiber nicht vor ihm verschleierten {Harn. 25, 4 f.).
hat bestimmte Gesten, um jemandem den Fluch beizubringen. Jes. 57, 4 wird getadelt, daß man den Mund aufsperrt und
die Zunge hinausstreckt; 58, 9 erwähnt das »Zeigen mit den Fingern« 3).
Auf den Hinterkopf jemandes zeigen ist dasselbe wie ihn für einen
Verräter zu erklären, heißt es Harn. 629 (Schol. zu Vers 2).
Der
Prophet deutet auf drei seiner Feinde in Mekka, was deren Tod
zur Folge hat (His. 272. 14 f.); als er auf die Götzen in der Ka'ba
sich die
Man
')
(*^~^»)
Diese ,-,L}C*J»J
sein.
—XJjij
bei der
J
)
die Zeit
mandüb (anempfohlen).
Es muß
eine große
Moschee
Die geeignetsten Stellen sind: in der Moschee zu Mekka zwischen --TJ1
unl »Ji*^i, das sogenannte
lem
ist
ä_SVo
Goldziher
nach der
. «
t*U, in Medina auf
»die Ifibla der
Propheten«
in der Nöldehe-Festschrijt
falät al-'asr
am
I
dem Minbar
(Bägüri
p. 323;
vgl.
Freitag dafür geeignet (B
des Propheten, in Jerusa-
II 169).
Abk.
ägü rl
I
Am
p. 32.
II 169).
Das
besten
ist
'r
ist
•!»''
oh*
3)
Es
steht parallel
mit »böse Rede«
a. d. e. S.
und
iltSl'D a. d. a.
(Proceedings oj Ihe Soc. oj Bibl. Archaealogy 1901, p. 130) will dieses
oder ähnlichem wiedergeben.
Andere ändern den Text
in i"II3C
S.
Boissier
Wort mit »Zauberstab«
-
96
deutet,
m
fall-
1
1
i
^.
825,
Dieser Gestus
5
ist
an
viel
Goldziher hat deren
Kr kann mit der ganzen Hand
eine große Menge zusammengestellt
oder nur mit dem Finger ausgeführt werden 2 ). Es ist oben dargestellt
Stellen
in
der arabischen
Literatur bezeugt.
'
.
werden, wie die »Potenz« des .Mannes durch Berührung auf einen
anderen übertragen werden kann. Durch das Ausstrecken der Hand
man
oder des Fingers erreicht
dasselbe wie durch direkte Berührung.
So kann man sich Besessenheit dadurch zuziehen, daß man auf ein
ig, von dem Besessenheit ausströmt, zeigt; so Stirpu IT, 7. 8S
III l6 4). Andererseits kann man auch den Fluch sowohl durch Zei
mit dem Finger oder der Hand wie durch Berührung übertragen. Je
nach den Umständen kann man sich natürlich auch auf diese Weise
Segen zuziehen. Es heißt in einer Beschwörung: »Es sei der Mann,
den ich berühre, ein Glücklicher .... es werde auf meinen Rücken
mit dem Finger eines Glücklichen gedeutet« 5).
So verstehen vir,
wie das Deuten mit dem Finger sowohl bei der Verfluchung
wie bei dem Gebet 6 ), in welchem man mit wohlwollenden Mächten
Verbindung zu erlangen wünscht, statthaben kann.
Num.
12,
14 heißt
daß,
es,
sicht spuckt, sie sieben
wenn
Tage lang
Behandlungsweise wird
Deut.
weigert, seiner Pflicht, die
\\
ein
die
25,
9
Vater seiner Tochter ins Ge-
Schmach
Eine ähnliche
trägt.
Wenn jemand
erwähnt:
sich
itwe des verstorbenen Bruders zu heiraten.
soll sie zu ihm gehen, ihm ins Gesicht spucken, die Sanvon seinem Fuße abziehen und sagen: »So ergeht es dem, der
die Familie seines Bruders nicht aufbaut». V. 10 fügt hinzu, daß sein
Geschlecht als »das Geschlecht des Sandalenlosen« gezeichnet werden
zu genügen,
dale
Dieses Abziehen der Sandale bringt
soll.
man
gewöhnlich mit der schon
daß der Käufer eines Feldes vom Verkäufer eine
Sandale bekommt, in Verbindung. Mit diesem Vorgang hat es jedoch
nichts zu tun; es findet doch hier kein Kauf statt
Daraus, daß sie
auf ihn spuckt, sowie aus V. IO geht deutlich hervor, daß es sich hier
um einen Fluch handelt. Sie macht ihn damit ehrlos. Daß das Aberwähnten
Sitte,
!
ZDMG
:
)
3)
4)
')
den ich
L
p.
495
f.;
Nöldeke-Festschrift p. 320
ff.;
Er wird sogar äiLcXJ! und io»^_w-l genannt,
ubäna taräsu.
Abh.
Lis.
I p.
55
XVIII
f.
p.
283.
fätä taräsu.
Thompson: The
jetzt
Tu. übersetzt V.
devils p. 28, 279. 2S3.
berühre, gesegnet.
Darnach
sollte der
2-<):
Anrufende
Es werde der Mann,
selbst
durch Berührung
das Glück auf einen anderen übertragen; aber auf diese Weise würde die Stelle gänzlich
aus
dem Zusammenhang
6
rend
)
Goldziher
man
in
herausfallen.
ZDMGL
p.
495
f.
Man
in der letzten in !<.?-Stellung sitzt.
streckt
den Finger
Vgl. auch Abh. II p.
bei der saiäi aus.
CV
f.
wäh-
;:
—
—
97
ziehen von Sandalen in der Tat dies bedeuten kann,
dalen ab!«
1
ersichtlich.
)
bedeuten:
steller
aus der ara-
ist
»Gott lösche sein Licht und ziehe ihm die San-
bischen Fluchformel:
Dies
soll
nach dem betreffenden Schrift-
mache aus ihm einen Blinden und einen
»Gott
Krüppel«.
Abziehen der Sandale bekommt
LS
dadurch seine Be-
vielleicht
deutung, daß es zur Ehre des Mannes gehört, wie gewöhnliche, normale
gekleidet zu sein *). Eine Änderung der normalen
Kleidung bringt den Betreffenden in den Zustand des Fluches. Das
Menschen
auch für die Frisur.
gilt
Ein Dichter nennt
hypothetischen
in einer
Selbstverfluchung neben seinem eigenen und seines Sohnes Tod, daß
Unordnung geraten sollen, nachdem sie gesalbt 3)
Als Ämir für seinen erschlagenen Bruder 'Amr
b. al-Hadraml keine Sühne erhalten konnte, rief er wie ein Schutzloser um Hilfe, indem er sich entblößte, Erde auf sich streute und
schrie: Weh um 'Amr
(His. 442, 8; \V ä k. 52). Er kennzeichnet
Locken
seine
Harn.
sind
in
c
252).
!
sich
dadurch
als einen Verfluchten, der in
seinem
Stamme
keine Zu-
Hier kann an die Behandlung, die den Gesandten Davids
flucht hat.
von
Seiten des
ließ
ihnen den Bart halb abscheren und die Kleider unten halb ab-
Ammoniterkönigs
zuteil
wurde, erinnert werden: er
Der Aussätzige soll seine Kleider zerreißen,
Bart verhüllen, die Haare ungepflegt lassen und ausrufen
Unrein! Unrein! Lev. 13, 45). Dadurch gibt er zu wissen, daß er sich
im Verfluchungszustande befindet, und man kann ihm entgehen. Tamar
streut Asche auf ihr Haupt und zerreißt ihr Kleid, als Amnon ihre
Ehre geraubt hat (2. Sam. 13, 19). Überhaupt pflegt der, den ein
Unglück trifft, seine Kleider zu zerreißen und eventuell härenes Zeug
pW) anzuziehen. So Gen. 37. 29; 44, 13; Jos. 7, 6; 2. Sam. 13. 31
schneiden
Sam.
(2.
10, 4).
seinen
1.
Reg. 21, 27;
Eine
')
:
)
Reg.
2.
5, 8;
30 usw. Elephantinepap.
6,
und
trinkt nicht
besonders
wirksames
salbt sich nicht
Al-Mustairaj
Die Sandale
Berührung mit
Wein
Mittel,
den
S.
53
Anm.
allerlei
1)
15.
1.
20.
M;
20j.
1,
jemandem
zu
fluchen,
ist,
II p. 699.
ist ein
besonders notwendiges Klcidungstück, da
Schmutz
schützt.
Eben deshalb wird
etwas Schmutziges, Verächtliches betrachtet
oben
\\b<.\.
und muß an einem
Abessiniern
der
(vgl.
Vahuda
heiligen Orte abgezogen
Bund zwischen den Verwandten
sie
vor der direkten
die Sandale andererseits als
in der
N öldekejestschrift und
3, 5). Wenn bei
werden {Ex.
der Braut
und des Bräutigams
geschlossen wird, ziehen alle die Schuhe aus (Littmann: Princeton Expedition II p. 125).
3)
Lies ..L?Ofür ...L?,
vgl.
Nöldeke:
besonderem Maße das Kennzeichen des
abgeschnitten, und der
Peil ersen, Der Kid
Mann schwört
freien
Delectus p. 46, 16.
Mannes.
bei ihnen,
bei den Semiten.
Die Stirnlocken sind in
Den Kriegsgefangenen werden
Dozy: Supplement
II
352
y
b.
sie
98
man Staub
daß
oder Kies gegen den
sonders gegen sein Haupt.
Muhammed
Betreffenden
be-
wirft,
Die Beispiele dafür sind zahlreich
'
Als
.
Mekka die 36. Sure \
;en hat, wirft er Staub auf die
Hakim b. Hizäm war damals zugegen, aber
in
Häupter der KuraiSiten.
dem Verderben (Wäk.
er entging »lücklich
menge
Badr
bei
Wä
k.
58
;
vgl. Sur. 8, 17:
Andere
sie,
ohne
Allah
warf es«
1
18
326,
(hier ruft es Blindheit hervor);
ff.;
Tab.
745;
5
ff.
).
II 88. 6;
115,
von Mu'ta
und
riefen:
'Amr bestreute
7.
oben erwähnten Gelegenheit
linge
(W
i
798,
5.
!
i
358, 17:
sich
sie
559.
20
ff.;
mit Erde bei der
die
Leute mit Staub
dem Kriegspfade
Ihr seid auf
und
3),
sich
Als die geschlagenen Flücht-
ä k. 52).
zurückkehrten, bewarfen
»Ihr Flüchtlinge
geflüchtet!« (H
Als das Handge-
und
umzusehen (H 5.
»Nicht du warfst, als du warfst, sondern
Beispiele sind: His. 277. II; 285,
sprach dazu eine Verfluchung; da flohen
445;
51).
anfing, warf der Prophet Kies gegen den Feind
Allahs
einer der Geretteten bedauert,
mit
den anderen »bestaubten« {mutagabbirbt; zurückgelassen worden zu sein
(His. 801, 17); das Wort »bestaubt« bedeutet hier so viel wie verAls ein
flucht.
fallene beklagt,
Mann sich über das Jammern der Weiber um Gesagt Muhammed, er solle Staub in ihren Mund werfen,
796 f.). Als Hind, die Frau Hubairas,
wünscht Hubaira sie
für den Fall, daß sie
auf einen hohen Berg hinauf, »dessen
mit dem Geschlecht bricht
Feuchtigkeit sich als trockener Staub gesammelt hat« (H §. 828, 14).
aber ablehnt (H
was
er
zum
Islam übergetreten
i
5.
—
ist,
—
i
Auch gegen Sachen wirkt die Geste. Als der Prophet gegen eines
der festen Gebäude in Haibar Kies warf, wankte es und sank in die
(W
Erde
ä k. 276).
Der Beiname
seinen Feinden
dem Staube« muß von
und
»der
Verfluchte«
bedeuten. Es wird
3)
daß er einmal auf dem Erdboden schlafend geabü taräb »der mit
'Alis
stammen
eine Legende erzählt,
und daß der Prophet ihn deswegen abü tur ab genannt habe;
führt die Benennung darauf zurück, daß er die Gewohnheit gehabt habe, wenn er Fätima zürnte, Staub auf seinen Kopf
zu legen anstatt zu schelten (H i 5. 422, 13 f.) 4). Aber der Name
wird immer von der gegnerischen Partei als Schimpfname ge-
legen,
man
oder
braucht,
')
z.
B.
Tab.
Vgl. Reste 250
)
als hier
Vgl. den oben aus
H
i
s.
Sein Anhänger, Hugr,
11.
und Goldzther
Staubes teilweise anders
3
II 89,
in
aufgefaßt
ZDMG
5S7
ff.
(wo
die
Bedeutung des
ist).
989, 9 zitierten Spruch.
Das wird auch von Nöldeke {ZDMG LII
Muhammeds Liv p. 244 Anm. 2.
4) Eine dritte Tradition führt Nöldeke a. a.
3)
XLII
behauptete
p.
29
f.)
0. an.
geltend gemacht.
Vgl.
Buhl:
—
99
Zijäd gegenüber den abü turäb nicht zu kennen, sondern nur
abü -Hasan und riusain (T a b. II 129), und die Anhänger 'Alis werden
von den Gegnern al-turabijja genannt (z. B. Tab. II 136, 16) J ).
Die Unseligen beim jüngsten Gericht haben staubbedeckte, schmutzige
Gesichter (Sur. 80, 40 f.;. Wenn jemand als Blutzeuge fällt, dann
wischen seine beiden Genossinnen unter den Huris den Staub von seinem
1
—
und sagen: »Allah bestaube das Gesicht
Gesicht
dessen, der dich be-
staubt hat, und töte denjenigen, der dich getötet hat« (H
Iblis legt
Asche auf die Gesichter der Waisen, damit
hassen
2
)
wenn
B.
z.
Gaz
äl
I
Gazäll:
)
Name ohne Bedenken
gebraucht, sogar als ehrende
Abü Bakr, abü Hafs, abü 'Amr und
Sammlung von Sabri p. 529).
mukäSafal al-£ulüb, Bulaq 1300,
Bezeichnung für das Nichtswürdige, Elende.
Tarafa
sie
die vier ersten Chalifen:
abü Turäb benennt (al-kaivä'id al-'aiara in der
2
f.).
5.
).
Später wird allerdings der
Kunje,
770, 7
Menschen
i
die
sagt 4,54: si_o«jt
Oft
p. 41
ist
Staub wird daher eine
infra.
und
^s-i}, »ich sah Elende, Arme«,
_jU
Armut zu denken.
besonders an
so heißt es
im
* o -
K
!
I
rän (90, 16) »einen armen bestaubten« (Xj-X/O
Wer
22},).
222); daher das Adj. <w> JJ
gewöhnliche Fluchformel
haben
soll,
I
222), oder
bei
licher
ist
sodann »KXj
oO-J,
man dann auch
i_ajJU1j
einer anderen
*j
i«_J„^X«i
*.>»SJ
die uns
o
in der
5-Jte
Äc,
er
den
Namen
VI
in ä
(Lisän
Eine
sein«.
Als
geworden
ist.
U j'
290) oder aJ
Vereinigung
auch bei »Xju begegnet
—
- y
Diese
(ibd.).
Lj! ^S
iiVj
(Harn. 579; Lisän
Bezeichnung für Staub: -äc.
ä-ic vorüberging, veränderte
Lisän
(vgl.
bekommen
welche der Prophet selbst ausgesprochen
v_j1.XjI
, *
Äj.^ic,
»bedürftigen«
und das Verbum v—J-j »arm und nichtswürdig
und qualitativen Sinnes,
lichen
h.
dafür auch ii\^*j \ü«j -j, das eine Redeform wie
Als Fluch verwendet
(Lisän
d.
13),
etwas sucht, aber nicht findet, hat nur »Staub« in die Hände
ist,
Muhammed
eines
ist
äußer-
noch deut-
an dem Orte
-
.»irt.*>
c
(vgl. 5. 7&f.).
Die Formen süo.sLc,
- o
XjjLe (und dazu Spielformen wie ÄJJÜ,
o«.jjü usw.) werden
Bedeutung »abscheulich, häßlich, schändlich« (= 0.j-»j>) gebraucht
sl^o) »ein abscheuliches
Weib«, und sagt
als Adj.
Man
man c>o-åjuivon einem Manne, so
sagt
bezeich-
net dies ihn als jemanden, der »seine Sache in schändlicher Weise durchsetzt« (Lisän
260. 263). ø-2pwt
Ginnen«
einen
(vgl.
^yt
o^jjLc,
Baidäwi
Eigennamen gemacht.
»einen Stein in seinen
St.)
z.
(
Sur
-
2 7.
VI
39) bedeutet mithin: »Ein Schuft unter den
Daraus hat man dann
(in
auch sonst üblicher Weise)
Dieselbe Rolle wie der Staub, spielt der Stein.
Man
sagt
Mund«, ferner ÜA>o»j jj
»Staub und Stein für ihn« (Lis.
im Hadit erklärt: Das Kind gehört dem Bett, und der
La j"
I222); so wird auch die Stelle
7*
5
—
Im
uns
begegnet
T.
A.
Num.
13).
ähnlicher
ein
und Staub gegen David,
Stein
—
100
ihn
er
als
Brauch.
17 wird in das »Fluchwasser«, das die
5,
warf
Sim'I
Sam. 16,
des Ehebruchs ver-
verfluchte
2.
Frau trinken muß, Staub geworfen. Der Elende, der sich
Verstoßener
und wie die Fule in den Ruinen fühlt, drückt
ein
wie
seine Not mit den Worten aus, daß er »Staub als Brot ißt« 'Psalm
dächtigt'
102, IO).
Wenn
essen
so
soll,
die
Schlange der Verfluchung Gen.
3.
14 zufolge Staub
Als Hiob
das somit ein besonders starker Fluch.
ist
Unglück betroffen ist,
Asche auf das Haupt
Asche [Hiob
sitzt er in der
Sam.
(2.
Jes. 58, 5; Jer. 6, 26; Jon. 3,
13,
J
19)
6; Thren.
);
2,
2.
Tamar
8).
können
ferner
vom
streut
Stellen wie
16; Esth. 4, I;
Dan.
9.
3.
erwähnt werden.
Bei den Assyrer n wird Staub bei Beschwörungen verwendet,
z
Aber der Ausdruck »Staub essen« kommt
z. B. Maqlu p. 106, 64 ).
Im Totenreich
auch direkt als Bezeichnung für den Fluch vor 3).
Arabern
»das
staubreiel c«
Grab
bei
den
auch
das
wie
ißt man ///,
Auch
ist 4).
Wenn
Abessiniern lautet ein
heißt, daß das Gesicht mit
bei den
es
so hat das darin seinen Grund,
auch der Schmach
daß
Fluch
»Iß Staub
:
!«
Staub bedeckt wird,
es der Sitz der
Ehre und deswi
Wenn jemand seine Ehre unangetastet
weiß; hat man die Ehre verloren, so ist das
ist 6 ).
besitzt, ist sein Gesicht
Das Gesicht weiß machen bedeutet deshalb jemanz. B. Tab. III 32, vgl. II 17, 20, es schwarz
machen das Gegenteil. Deshalb ist eine häufig vorkommende Form
der Verfluchung, jemandem zu wünschen, daß sein Gesicht schwarz
Gesicht schwarz.
dem seineEhre
Hure der
Stein
wiedergeben,
(Lis.
VI
290).
Dann
verstehen wir die Bedeutung der Steinigung, und
ebenso daß »der gesteinigte Satan« dasselbe
16, 100; 3S,
»lästern«
")
"ISN
9,
in
78:81,25).
Das arabische Wort
ist
wie »der verfluchte« (Sur.
für »steinigen« bedeutetet
im
3, 31;
15, 17.
Äthiopischen
(s. Dillmann s. v. ragama).
Jastrow (Journal oj the Amer. Orient. Soc. XX 1S99, p. 133 ff.) verändert hier
"Ni3 oder liest "ISN und übersetzt: »den Kopfschmuck abnehmen«, vgl. Judith
I.
2
)
3)
Vgl. Boissier in Proc. oj the Soc. 0/ Bibl. Arch. 1901, p. 114
So in dem unten zu besprechenden Mati'ilu-Vertrag;
1905, 490
4)
So kann man wohl H i §.837,
hat«
er ruhig liegt
1
,Loüi
^S
(= l>UJI *-Jac Lisän
und nicht
wegfliegt (Lis.
5)
Litt mann: Publications
6
Tab.
)
Streck
in
OLZ
f.
»der viele Gäste
wenn
6f.
vgl. ferner
III 170, 13
f.
1.
oj the Princeton
übersetzen, in Analogie
XX
78.
Li
wird
zujUJt ^jÜ
vom Staub
gesagt,
c).
Expedition Nr. 124, 26; 360.
Die Strafe der abtrünnigen Israeliten
ist
eine
Beschämung
Deshalb verhüllt der Trauernde sein Gesicht (2. .Som. 19, 5)
ebenso wie der Verfluchte Jer. 14, 3, und dem zum Tode Verurteilten wird das Gesicht
ihrer Gesichter (Jer. 7, iq).
verhüllt (Est. 7,
S).
—
werde (Jaussen 202).
wenn
mögen häßlich werden«,
»Ihre Gesichter
der Prophet, als er bei Badr
K.ilaba sagt,
—
101
(H
den Feind verflucht,
i
5.
sagt
445,
15)
der die Frauen der Kurais geschmäht
sie al-'Ar^i,
schwarz machen (Atj: 1 155, 1); dies
ihm zuruft und Steine gegen ihn wirft. 'Antara
hat, begegnet, wolle sie sein Gesicht
tut sie dadurch,
kennt
(22, 4)
daß
gewisse
Feuerherd.
ein
sie
schwarz
Gesichter
deren
Leute,
wie
sind
und dadurch
unzüchtiger
Die Gesichter
ehrloser
Frauen werden geschwärzt (H i §. 393, 20). In einem Trauergedicht
es, daß die Gesichter der Ansären vor Trauer
über den Propheten heißt
über seine Person schwarz geworden sind (H
weise hängt dies damit zusammen, daß
i
§.
1
1025, 7)
Möglicher-
).
man den Staub
als Sitz des
Fluches betrachtet, so daß das »schwarze Gesicht« eigentlich das mit
Erde beschmierte wäre *). Der Ausdruck »das Gesicht weiß machen«
wäre dann davon abgeleitet.
Es liegt auf der Hand, daß eine auffallende Ähnlichkeit besteht
zwischen den erwähnten Verfluchungszeremonien und den Handlungen, die bei einem Todesfall ausgeführt werden.
Das Abschneiden des Bartes, das Zerreißen des Kleides, das Ritzen der Haut,
Vorgänge
schon
die in Jer. 41.
wir
als
Verfluchungszeremonien
der Kleider anläßlich
reißen
Sam. 4, 12;
nicht (2. Sam. 14. 2;
vor
14.
2.
(i.
1
eines
Sam.
I,
II
2.
;
(2.
streut Staub auf das
Sam.
Haare ab
verhüllt den
Körper
Kopf
(2.
1.
Mich.
15. 30; Jes. 20, 2; vgl.
Haupt
Hes. 27, 30; Mich.
13. 32;
(Jos. 7. 6;
10; Thren.
Sam.
15.
man
Jer. 41, 5);
Jes. 61. 3). schert die
Jes. 15. 2; Jer. 7. 29; 16. 6; 41. 5; 48. 37:
;
geht ohne Sandalen
Man
erwähnt werden, haben
kennen gelernt.
Das ZerTodesfalles kommt im A. T. oft
als Trauersitten
5 3.
1.
2,
Sam.
10;
30; 19, 5);
4.
salbt
sich
(Lev. 21. 5; Deut.
1,
16;
Hiob
Hes. 24.
12;
2.
1,
20),
Man
17).
Sam.
1,
2;
His. 763, 6; Wäk. 74
man verstümmelt seinen
.
(Lev. 19, 28; 21. 5: Deut. 14. i; Jer. 16. 6; 41, 5; 47, 5; 48, 37
.
Sitten erkennen wir wieder als Verfluchungsriten.
Bis-
weilen läßt es sich sehr schwer entscheiden, ob eine derartige
Hand-
Alle diese
lung sich auf den Fluch oder den Tod bezieht,
21, 29;
2.
Reg. 6, 30.
z.
B. Jos.
7.
6;
1.
Reg.
Diese innige Verbindung zwischen Fluchsitten
und Todessitten kann uns nicht wundernehmen, denn wir haben
gesehen, daß der Fluch in seiner äußersten Form eben der Tod ist.
Die verschiedenen Versuche, die Trauersitten zu erklären, haben nur
')
Vgl.
D ALM an:
Palästinischer
Diwan,
p. 319:
Trauernde Witwen schwärzen ihre
Gesichter.
:
)
3)
es auch, daß der mit dem schwarzen Gesicht
im Gegensatz zum hellfarbigen, freien Mann.
für die Assyrer Zimmern i. KATi p. 603.
Möglich wäre
sklave wäre,
Vgl.
urspr. der Neger-
-
—
teilweise durchgeführt
werden können
wenn wir
verstehen wir,
102
sie als
—
Die meisten Trau
').
zum Fluche
gehörig betrachten;
denn
Aber
wir haben gesehen, daß sie hier ihre natürliche Erklärung finden.
dann entsteht die Frage: Warum setzt sich derjenige, der einen Verwandten verloren hat, in den Fluchzustand? Vielleicht werden vir
durch eine Überlieferung von 'Abdallah b. 'L'mar auf die rechte Spur
geleitet.
Er erzählt: »Der Prophet sagte: Betretet nicht diese durch
Strafe gerichteten Stellen, es sei denn, daß ihr weint. Wenn ihr nicht
weint, dann sollt ihr sie nicht betreten, daß euch nicht das, was sie
getroffen hat, treffe«
2
Die bestraften Orte sind solche, über welchen
).
Gehen sie dort hinein, so werden sie vom Fluche
infiziert.
Aber wer sich in einem dem Fluche entsprechenden Zustande
befindet, nimmt vom Fluch keinen Schaden. Er ist gegen ihn vakziniert.
Beim Todesfall ist der Fluch in der Familie zu Hause und
strahlt vom Gestorbenen aus.
Indem man sich selbst in den Fluch
zustand versetzt, wehrt man sich gegen schädlichen Einfluß. Auf ähnliche Weise können wir dann auch einen von Goldziher 3) mitgeteilten
Ritus verstehen: Der schmähende Dichter salbt bloß die eine Seite
seines Haupthaares, läßt seinen Mantel schlaff herabhängen und nur
einen Fuß mit der Sandale versehen. Er macht sich dadurch unzugänglich für das Schmähen des Gegners und wehrt sich gegen den Rückschlag seines eigenen Fluches. Denn, wie schon dargestellt, wer nicht
normal angezogen ist, hat sich außerhalb des Normalen und dadurch
der Fluch weilt.
in
den Fluchzustand gesetzt.
Jastrow (Journal of the American Orient. Soc. XX 1S99, p. 133 ff., vgl. ZAW
29 und ZAW 1902 p. 117 ff.) will für einen Teil der Sitten eine ganz zufällige
Veranlassung geltend machen. Das Streuen der Erde auf den Kopf käme daher, daß die
Verwandten ursprünglich Erde zum Grab in einem Korb auf dem Kopf trugen, und das
Trauerkleid auf der Lende wäre ihre Arbeitstracht bei dieser Gelegenheit. Er weist dafür
')
XXI
p. 23
—
auf die bildliche Darstellung auf der Geierstele hin.
wäre
vom
Feueropfer herzuleiten.
tümlich wäre es doch auch,
rein äußerliche
wenn
Herkunft hätte.
Aber
ein
so
Der Gebrauch von Asche
statt
die Todesopfer sind nicht Feueropfer.
allgemeiner
Gebrauch eine solche
Schwally (Das Leben nach dem
sucht die Erklärung für die Sitten im Seelenkult.
Auf
diese
Erde
Eigenzufällige,
Tode,
Gießen 1S92)
Weise lassen
sich natürlich
die Todesopfer erklären, die anderen Sitten aber nur gekünstelt.
Man muß daran
fest-
Das Verhältnis des Semiten
zu dem Toten ist durch einen doppelten Gesichtspunkt bestimmt: Durch den Wunsch,
die Verbindung mit ihm zu bewahren, und die Furcht, daß er schaden könne. (So auch
E. Aurelius: Föreställningar 1 Israel om de döda och iilståndet efter dåden, Uppsala 1907,
halten,
p.
daß verschiedene Motive zugrunde liegen können.
140).
•)
Buh.
3)
Siehe Abk.
k.
al-salåt, nr. 53.
I p. 46.
V.
Der
Die hypothetische Verfluchung.
Fluch
wirkt nicht
unsere Naturgesetze.
nach
Man kann
mechanischen Gesetzen,
so
seine
Wirkung deshalb von
wie
ge-
Bedingungen abhängig machen.
Diese Vorstellung scheint
uns allerdings nicht mit der oben erwähnten von der absoluten Wirkung
des Fluches zu harmonieren. Uns genügt aber, daß die Semiten beide
Vorstellungen haben ohne einen Widerspruch zu empfinden.
Die
Vorstellung von der bedingten Wirkung des Fluches ist höchst wichtig;
denn sie macht aus ihm ein brauchbares Hilfsmittel auf dem Gebiete
des Rechtslebens, und zwar in zwei Formen, einerseits da, wo ein
Verbrechen begangen ist, um die Wahrheit festzustellen, andererseits um
einem künftigen Verbrechen vorzubeugen I ). Das erste kann wieder in
zweifacher Form stattfinden: Entweder weiß man, daß das Verbrechen
begangen ist; man sucht dann durch den Fluch den Verbrecher zu
finden.
Oder man hat eine Person im Verdacht und stellt dann
wissen
durch den Fluch
Bei den
fest,
ob der Betreffende schuldig
Israeliten
sprach
man
vor
dem
ist
oder nicht.
Altar einen Fluch
gegen den unbekannten Verbrecher aus, der dann durch diesen Fluch
wurde (i. Reg. 8, 31) 2 ). Wahrscheinlich hegte man die
daß der so entladene Fluch sich von dem Täter auf
die Zeugen und Mitschuldigen verbreite und auch sie treffe, wenn sie
ihr Wissen nicht offenbarten.
Doch kann diese Wirkung auch daher
kommen, daß sie in der Fluchformel miterwähnt sind. Andererseits
werden sie jedoch nicht so stark getroffen, daß sie nicht ebenso wie bei
der Berührung von Leichen und anderer Unreinheit durch ein Sündopfer gereinigt werden könnten.
Allerdings kann dies
(Lev. 5,
3).
unangenehm genug sein; man sagt vom Hehler, daß er sich selbst
getroffen
Vorstellung,
1
haßt, da er den Fluch hört, ohne (den Täter) anzuzeigen (Prov. 29, 24).
*)
z.
B.
:
2
)
Natürlich kann es auch gebraucht werden,
wähnten Fälle handelt, da
Rede zu sein scheint.
3)
um
etwasErwünschtes hervorzubringen,
»Gott strafe dich, wenn du Mälik nicht ertappst« (T ab. III 119, 3).
Doch ist es nicht ganz sicher, ob es sich hier nicht um den zweiten der oben er-
Dagegen
ihn nicht sühnen.
gilt dies
in V. 32
nicht
vom
von
Beteiligten, die vor
Täter; er wird
dem
vom Fluch
Gericht erscheinen, die
zentral getroffen
und kann
:
—
Vrab
Bei den
e
r
man heutzutage den Fluch
prii hl
n
—
104
über den-
der etwas von einem Kamel oder einem anderen fortge-
jeni
laufenen Tier weiß, es aber verschweigt (Musil 288
ler \
I
f.) ').
erdacht gegen eine bestimmte Person kann durch einen ein-
fachen Fluch bestätigt oder aufgehoben werden.
erwähnt Goldziher (Abh.
I
34
p.
f.
;
Ein Beispiel dafür
»Wenn
es heißt da:
er (DiSa) seine
mache ihm vor seinem Auge eine
weiter
Pustel, die immer
an ihm fresse, bis daß er ins Grab gelangt
(daran stirbt).« Kurz nachher starb Dlsa. -- Man kann aber auch
Missetat wirklich begangen hat, so
sorgfältiger vorgehen,
übertragt,
was
schuldig, so wirkt der Fluch,
Vorgang
man
indem
z.
B. den Fluch auf irgend etwas
die verdächtige Person essen
O
ist ein
r
d a
1
,
muß.
im anderen Falle
2
ein Gottesurteil
Ist
der Betreffende
er wirkungslos.
ist
Dieser
).
Ein typisches Beispiel dafür findet sich im A. T.
Num.
5.
Ilff.
Wenn eine Ehefrau ihrem Manne des Ehebruchs verdächtig ist, soll
er sie zum Priester mit einem Opfer schicken. Dieser soll sie vor Jahwe
stellen; daselbst soll er ihre
Hand
Er
geben.
halten,
und
Darauf
soll er
das
in
Haare auflösen und
Hand
selbst soll in der
Wasser
zu ihr sagen,
er
soll
wenn
sie
ihr das
ein tönernes
Opfer
vom Boden
Staub
unschuldig
in
Gefäß mit Wasser
sei, solle
schütten.
ihr das
Wasser
nicht schaden, habe sie sich dagegen vergangen, so solle das Wasser
ihren
Bauch anschwellen und
zu einem Fluch in ihrem
ihre
Hüfte schwinden
Stamme werde
3).
lassen, so
Die Flüche
soll
daß
sie
er auf-
dem Wasser, das er in dem
Nach Darbringung des Opfers gibt
er ihr das Wasser zu trinken, und jetzt zeigt sich die Wirkung: Wird
sie vom Fluch getroffen, so kann sie, wie aus V. 28 hervorgeht, keine
Kinder mehr gebären 4).
Dieser ganze Ritus ist vollkommen klar.
Wenn die Haare des
Weibes gelöst sind, ist sie nicht mehr die freie, normale Frau, sondern
in den Fluchzustand versetzt.
Das Wasser im Gefäß wird mit Fluch
schreiben und darnach das Geschriebene in
Gefäß hat,
sich auflösen lassen.
gesättigt, teils
')
durch den Staub, der hineingetan wird
Vgl. die ausführliche Formel,
die
5i,
V
von Landberg: Arabien
1
teils
5<) f.
durch
mitgeteilt
wird.
) Hirzel: Der Eui. Leipzig 1902 will auf Grund des griechischen Materials behaupten,
daß der Eid sich rein historisch aus dem Gottesurteil entwickelt hat, und findet das
Zwischenglied im Eid beim Styx, der ursprünglich ein Gottesurteil mit Styxwasser
gewesen sein soll.
2
ist
3)
Vgl. zu diesem Ausdruck
4)
Dasselbe
5)
Es
ist
liegt
S.
73
f.
vermutlich auch in
dem Zug, daß
kein Gewicht darauf zu legen, daß es Staub
(Holzinger zur
Stelle).
Aller Staub trägt an
und
ihre
Hüfte schwindet.
vom Boden
fur sich
des heiligen Tempels
den Fluch
in sich.
Baentsch
los
werden
die niedergeschriebenen Flüche, die darin aufgelöst
der festgestellten Bedingung
ist
nun das Wasser
Unter
•).
ein Gift, das
seine
Wirkung ausübt, und sie ist für den Rest ihres Lebens ein verfluchtes
Weib mit einem entstellten Körper und ohne Fähigkeit, die normale
Funktion des Weibes zu erfüllen (vgl. dafür 2. Sam. 6, 23).
Der
Vorgang erscheint hier nur sehr wenig im Sinne der Jahwereligion
umgebildet.
Der einzige Zug, der dafür in Betracht kommen kann,
im das Opfer, das Jahwe dargebracht wird.
Nicht einmal eine
Anrufung Jahwes findet statt. Der Fluch wird in das Wasser hineingelegt und wirkt dort durch eigene Kraft 2 ).
Die Umstände, unter welchen man den Fluch anwendet, um eine
Handlung zu verhindern, sind höchst mannigfaltig. Gelegentlich des
Konfliktes mit Benjamin erklärten die israelitischen Stämme: »Verflucht, wer an Benjamin eine Frau gibt« (Jdc. 21, 18).
Saul erklärte
denjenigen, der etwas äße, für verflucht (i. Sam. 14, 24); in ähnlicher
Weise sagte Jahwe: »Verflucht der Mann, welcher Götzenbilder macht«
—
usw. (Deut. 2~:
eine Stadt,
sie
denjenigen ausspricht, der
tun die
As syre r.
Kumani und
?
*
birku
und
hat,
Im Kriege
vgl. Jer. 11, 3).
indem man
sie
man den
darauf tabtu
I (ca.
3
Fluch über
und einen Fluch über
wieder aufbaut [Jos.
Tiglat Pilesar
streut
bringt
vollständig zerstört
6,
Dasselbe
26).
IIOO) zerstört eine Stadt der
Er macht sodann einen
.
Blitz
aus Kupfer, beschreibt darauf die Beute, die er gemacht
ein Verbot, die Stadt wieder
geln errichteten
Haus
stellt er
aufzubauen.
In einem aus Zie-
den Blitz auf.
(Xowacks Handkomm.) meint, daß der Staub
Geschmack beizubringen!
lediglich
um dem
gebraucht wird,
Wasser
einen eklen
*) Diese Methode wird von den Zauberkünstlern vielfach angewandt,
siehe z. B.
Doutté: Magie et religion p. 2J S
:
) Vgl. zum ganzen Vorgang Rob. Smith: Religion p. 138 f.
Die Bedeutung von
3) Inschrift Col. VI p. 14 tf. in Wincklers Keilschritttexten.
.
fablu
XVIII
King: A>:nals
p.
pflanze
Man
nicht festgestellt.
ist
4)
Er
176.
in BIt-Istar
Vol.
I
übersetzt es mit »Salz«.
übers.:
»memorialtablet«.
Dagegen
die spitze
Lanze (jnubnuUit
Ninibs auf.
Standarte, die das Eigentumsrecht des Königs dokumentieren
wäre, daß Assurnäsiraplu an der Stelle,
(p. 63.
wo
ist hier,
daß
die Stadt nicht
Thcreau-Dangix wohl eher Recht, wenn
ist
es
(Le glaive tonrnoyant in Rei: de
nicht unberechtigt Gen.
3,
Andrae: Der Ar.u-Adad Tempel
vgl.
er
Streck
wo
Streck meint,
womit zu
solle,
Surpu III
16.
mehr aufgebaut werden
l'hist. et
de
es sei eine
errichtet
Aber das
darf; deshalb hat
daß der Fluch dadurch
litterat, relig. I
ZA.
vergleichen
den Feind besiegt hat, sein Bild
er meint,
in
dieser sagt, er
69. 73. 87. 99); ebenso Salmanassar II (p. 135. 141. 143. 147. 155 usw.).
Charakteristische
werde.
siehe
vergleicht die Annalen Tiglat Pilesars III, Z. 160,
1896, 147
ff.).
dargestellt
Vielleicht
14 heranzuziehen. Über Abbildungen des Blitzes siehe
in Assur,
Tafel
XXXIV,
für Fluch durch
den Blitz
—
Wir haben
Gebrauch, der dem
hier einen
in
Num.
5
beschriebenen
in einen Gegenstand
diesem
heraus wirkt. Dieser Zug
wird und aus
yloniern und Assyrcrn bei der Errichtung von
der Fluch
entspricht, nämlich daß
hineingelegt
bei d
ich
—
106
Man errichtete einen kudurru auf seinem
Auf ihm war der Umfang des Besitztums angege!
und er enthielt eine Reihe von Flüchen gegen denjenigen, der ihn
Dieselbe Sitte ist
entfernte und dadurch die Grenze verrückte ').
für das A. T. in Jes. 19, 19 f. bezeugt, und ein ähnlicher Vorgang
liegl Gen. 31 vor, wo Jakob und Laban einen Malstein (V. 45), 01
nach dem anderen Bericht, einen Steinhaufen (V. 46 f. 48. 51 f.' erDieser Steinhaufe und di
richten, und Laban sagt (V. 51 f.):
Grenzsteinen, kudurru's.
Grundstück.
—
.Malstein (hier sind beide Quellen vereinigt) sind zwischen
Dieser Steinhaufe
und der Malstein
»Zeuge«,
ist
mir und
cir.
»Zeuge«; weder
ist
darf ich über diesen Steinhaufen hinaus zu dir hinübergehen,
noch
du über diesen Steinhaufen und diesen Malstein hinaus in bö
Selbstverständlich kann die Absicht
Absicht zu mir herübergehen.
nicht die sein, daß der Stein oder der Steinhaufe etwas bezeugen sollen.
ge~J| muß bedeuten »wirksamer Zeuge«, so wie es in der Formel
darfst
—
»Gott ist Zeuge zwischen mir und dir« Gen. 31, 50
was tatsächlich dasselbe bedeutet wie: Gott soll zwischen uns richten
(V. 53).
Wer unter den angegebenen Umständen den Stein überschreitet, den wird der Fluch treffen. Aber deshalb brauchen wir nicht
anzunehmen, daß eine Gottheit im Stein sitzt. Es genügt dabei zu
bleiben, daß ein Fluch hineingelegt ist, wie er Num. 5 ins Wasser
braucht wird:
.
gelegt wird.
Besonders reichliche Zeugnisse für den abwehrenden Gebrauch des
haben wir bei den Babyloniern und Assyrer n.
Gebäude werden mit einer Inschrift versehen, die denjenigen, der das
Haus verfallen läßt, verflucht 2 ), oder noch häufiger denjenigen, der es
Fluches
Siehe
')
in
BA
II p.
z.
III
B.
KB
III p. 162
i'ntcrschied zwischen bab.
lonier
und
gewesen,
f.;
IV
und
f.
assyr. kudurru's)
Assyrer, Leipzig 1907, p. 245
um
p. 58
62
f.
72
f.
80
ff.
90
—
47.
98
s.
Otto Weber: Du-
graben worden sind, fortgeschleppt wurde.
eines solchen Gegenstandes
(II
es,
Rawlinson 65 a
ferner
Belser
(auch den
Literatur der Baby-
wo
sie
später ausge-
— Beschwörung einer Grenze ohne Yermittelung
kommt auch
Burnaburias von Kardunias hciCt
f.;
Thema
Die vielen Flüche sind nicht kräftig genug
zu verhindern, daß ein Teil der Steine nach Elarn,
Grenze festsetzten«
f.
Betreffend Abbildungen und Literatur zu diesem
ff.
daß
6);
vor:
sie
Von König Busurassur von Assur und
»das Gebiet beschwuren (itmu)
itmu bedeutet:
sie
und
diese
legten darauf einen (hypo-
thetisch wirkenden) mamilu, wie es auch Z. 4 heißt: auf dieses Gebiet legten sie sich gegenseitig
mamit,
vgl.
KB
B.
KB
II
») z.
I
50
194
f.
f.,
4.
—
und den, der
erhält, segnet,
möglichen
allen
io7
—
im Stand hält, verflucht '). Bei
Handlungen wird eine Verfluchung
es nicht
gerichtlichen
gegen denjenigen, der etwas andern Festgesetzten ändert, ausgesprochen.
So bei Schenkungsurkunden 2 bei der Ausscheidung eines Gebietes
aus einer Provinz 3), bei dem Verkauf eines Feldes 4), wenn ein Sklave
dem Tempel geschenkt wird 5), wenn zwei Personen Gütergemeinschaft
:,
schließen
6
Ein Testator
).
ment verändert
•)
u.
v.
Siehe A"i3
7),
I
iff.
legt
den Fluch über jeden, der sein Testa-
usw.
44—47;
II 112
f.
150!. 258
3)
KB IV
KB III
4)
Kohler
*)
234
f.
27S
170
f.
(Nebukadnezar
u.
f.
(aus der Zeit Kyros'
I.
Assurbanipals Inschri/tX 10S
ff.
Grund
Ungnad: Hammurabis
Gesetz III Xr. 371. 453, vgl. 47S.
dieser Stellen gesagt wird: »Der
der Gottheit zur Bestrafung
und Nabunä'ids).
zugunsten des Ritti-Marduk).
Stellen gibt es nur einen Fluch, keinen Eid, so
auf
ff.
a.
daß
es nicht berechtigt ist,
Eidschwur
der Zuwiderhandlung:
ist
Eid
5)
KB
Kohler
7)
ibd. II p. 19.
)
IV
1
54
u.
f.
ist
Fluch.«
(aus der Zeit Assurbanipals).
Peiser: Aus dem
bab. Rechtsleben
IV
diesen
S.
223
ursprünglich stets ein Anrufen
— Wir
folgenden sehen, daß diese Behauptung jedenfalls modifiziert werden muß.
6
An
wenn
p. 45.
werden im
VI.
Der Eid
Im vorhergehenden Abschnitt
als Fluch.
sind wir
dem Gebrauch
des Fluches
Eid schon sehr nahe gekommen. Um
zu lassen, genügt es, daß der Redende sie gegen
Ein wesentlicher Unterschied vom gewöhnsich selbst anwendet.
die hypothetische Verfluchung
als
zum Eid werden
lichen Fluch liegt hier nicht vor; es
ist
dieselbe Vorstellung, die zugrunde
ob nun der Fluch gegen einen anderen oder gegen den Sprecher
liegt,
Semiten empfinden auch keinen UnterWir haben gesehen, daß mamitii im Assyrischen und H7M
schied.
im Hebräischen zur Bezeichnung des Fluches und des Eides gebraucht
werden, ohne daß der Übergang empfunden wird. Die Israeliten könselbst
gerichtet
ist.
Die
für den Eid njJCB' auch auf die hypoanwenden:
An der Stelle, wo Josua den
thetische
Mann verflucht, der jemals Jericho wieder aufbauen würde, heißt es,
Sauls
daß er »einen Eidschwur auferlegte« (J?3#M Jos. 6, 26,.
nen
die Spezialbezeichnung
Verfluchung
Verfluchung desjenigen, der etwas essen würde, wird ein
auferlegter Eidschwur genannt
Wenn
endlich
die
(i.
Sam.
dem Volke
14. 26. 27; vgl. Jdc. 21.
18).
hypothetische Verfluchung über eine bestimmte
Person ausgesprochen wird und diese dann jOX antwortet und dadurch den Spruch zu dem ihrigen macht, so wird klar, daß die Grenze
zwischen Fluch und Eid durchaus fließend
15
ff.;
Neh.
Auf
5.
ist
(Num.
5.
22; Deut. 27,
13)-
babylonisch -assyrischem
Boden
haben
wir
der Fluch bei politischen Verträgen als
mehrere Beispiele dafür, daß
Eid gebraucht wird. Der älteste
Fall, den man kennt, ist wohl der
von dem »die Geierstelea berichtet: Eannatum, Fürst von Lagaä
(nach Ed. Meyer ca. 2700 v. Chr.) macht den Grenzstreitigkeiten
zwischen Lagas' und GiShu ein Ende, indem er den Bezirk Gu-edin für
Eannatum und die
Lagas und seinen Gott Ningirsu zurückgewinnt.
Einwohner von GiShu haben sich gegenseitig Eide geschworen, daß sie
Dies wird in der Inschrift
den Vertrag nicht verändern wollen ').
folgendermaßen ausgedrückt (17, 7 ff.) Wenn sie dereinst dies Wort
:
')
Thureau-Dangin-:
Die sumerischen und akkadischen Königsinschriften,
p.
15
ff.
—
—
109
sie den Schwur ausGis-Hu niederschlagen.
Ich E-an-na-tum habe
das große Netz der Nin-har-sag über die Leute von Gis-Hu geworfen;
ich habe ausgesprochen den Schwur; die Leute von Gis-Hu haben
E-an-na-tum
(Lücke)
Was meine Mutter Nin-har(18, 8 ff.).
»wer wird durch sein Wort, wer wird durch sein
sag anbetrifft,
unter den Leuten von Gis-Hu an dem (gegebenen) Worte rütteln und
ändern,
das große Netz En-lils, (bei dem)
soll
gesprochen
haben,
.
.
.
.
.
.
—
.
Wenn
.
.
Wort ändern], soll das große
der sie den Schwur ausgesprochen haben,
So weiter mit Enzu, Babbar und Ninki.
künftig es bestreiten?
[sie
dieses
Netz der Nin-har-sag, bei
Gi5-Hu niederschlagen«.
Der Eid ist hier ein Fluch, der den Eidbrecher niederschlägt. Das
Netz, mit welchem er verglichen wird, ist sicher ein Bild aus dem Kriege;
—
man
um
gebraucht es
Marduk,
als er
Hes.
13;
12.
dem Feind
es
Im
').
der Geierstele; mamitu wird öfters mit diesem Netz verglichen
Aus
späterer Zeit haben wir einen Vertrag zwischen
viel
h a d d
Ba'al, dem König
und
n
Netz
A. T. wird dieses
Eine Abbildung davon befindet sich auf
20 erwähnt.
17.
Ein solches hatte
überzuwerfen.
gegen Tiämat kämpfte
von Tyrus
2
A
).
s
a
r
-
Hier wie im
3).
vorhergehenden Vertrag sollen die Götter beider Parteien den verpflichteten Teilnehmer
sie
dem Fluch
mit
die Tyrier)
(nl.
treffen,
falls
Himmels und der
»Die großen Götter des
den Vertrag brechen.
Erde, die Götter von Assyrien und die Götter von Akkad, die Götter
vom
»Jenseits des Flusses« sollen euch mit einem unlösbaren
verfluchen
8
(Z.
—
flu
9),
soll
kommen
lassen,
über
herkommen;
''"
Wind
einen ungünstigen
sa-pu-nu
sie
Ba-al-sa-me-me
Ba-al-ma-la-gi-e
»""
Mi-il-gi-iu
,7u
4)
—
—
Sturmflut
11),
Ja-su-mu-nu
Land dem [Untergang] und eure Einwohner
geben; aus eurem Lande .... (14
Ba-al-
saru limnu) über eure Schiffe
Takelage sprengen« (10
eure
Fluche
ilu
soll
sollen euer
der Gefangenschaft über-
in eurem Munde,
15).
eurem
Körper,
das
für
eure
Salbung
mögen
sie zugrunde
das Kleid an
Öl
richten (16
Aüartu 5) möge in einerstarken Schlacht euren Bogen
17
—
')
Enuma
.
elis
IV 44
(siehe
orientalische Texte, p. 16); vgl.
:
) z.
Assvricns
B. Cunei/orm Texts
2SS; 311.
I p.
Die Speise
Jensen
KB
VI
p.
den Etanamythus
XVII
PI. 34, 14;
24
KB
f.;
Ungnad
VI
p.
104
bei
Jastrow: Die Religion Babylonicns und
p. 2S3 sidanu (Surpu VII 16) mit
übersetzt, weiß ich nicht.
Zauberer und Zauberinnen spannen ein Netz, mit dem
Menschen bezaubern (Maqlu II 152; III 162; VII 82). Andererseits
den Zauberer wie mit einem Netz überwältigen (II 162).
3)
Winckler:
in
Altorientalische Forschungen
MVG.
1S98 p. 238
<) od. Mi-il-kar-ti, vgl.
vgl.
ff.;
Nachtrag
KATi
p. 192
II
p.
10
ff.
So für
Istar;
s.
Zimmern
/.
c.
Anm.
und Zimmern
5.
will der
sie
Beschwörer
sowie Nachtrag ibd. p.
192
357 und 437.
in
KATi
(Melqart) und der folgende (Esmun) sind speziell tyrische Götter.
5)
Alt-
Mit welchem Recht Jastrow
die
nach Peiser
Gress.mann:
f.
357
Anm.
3.
Dieser
—
—
iio
Füßen eurer Feinde] euch sitzen lassen,
Feind soll eure Beute verteilen (18— 19 « usw.
Diesen beiden Urkunden ist es eigentümlich, daß
zerbrechen,
beider
[zu
ein fremder
die
Götter
Parteien, auch die der zu verpflichtenden, den Fluch ver-
man, daß nicht nur von einem Fluch, der
Man ruft
auferlegt wird, die Rede ist.
vom
sich also
beteiligt
Der
Verpflichtete
nur seine eigenen Götter an.
Daraus
bürgen.
ersieht
dem anderen
einen Teil
selbst daran, diese hypothetische
Verfluchung auf sich zu laden, das
von einem Eid die Rede.
heißt, es ist hier tatsächlich
Eine dritte Urkunde ist von besonderem Interesse, weil sie uns
einen Ritus bei einem politischen Vertrag mitteilt, nämlich bei dem Ver-
ASsurniräri (ca. 755—45) und Mati'ilu
von Blt-Agusi, der in Arpad ein Reich gegründet hatte '), geschlossen
wurde. Der Inhalt des Vertrages ist, daß Mati'ilu verpflichtet wird,
dem Assurniräri Heerfolge zu leisten und für ihn zu opfern. Bricht
trag, welcher zwischen
er diese Verpflichtung,
so wird der Fluch ihn selbst, seine Familie,
Heer und
seine Großen, sein
sein ganzes
wird
Flüche ausgesprochen werden,
diesem heißt
heraufgebracht
die
von
tungen
.
.
Bock
»Dieser
es:
.
.,
ASSurniräri,
sondern
dann
gebracht
ist,
von
Wenn
Herde nicht zum Opfer
damit Mati'ilu
As§ur, festgestellten Verpflich-
Mati'ilu sich gegen die Verpflichtungen
Bock von
gleich wie dieser
soll,
seiner
heraufgebracht
dem König von
(ade) bekräftige.
vergeht,
ist
er ist
Land treffen. Während diese
Von
Bock geschlachtet.
ein
seiner
Herde herauf-
zu seiner Herde nicht zurückkehrt und an der Spitze
Herde [nicht mehr geht], Mati'ilu samt seinen Söhnen, seinen
Töchtern und den Leuten seines Landes [fortgeführt werden], zu
seinem Lande nicht zurückkehren, nicht an der Spitze seines Landes
seiner
Haupt
Dieses
stehen.
das
Haupt des
der
Leute seines
tungen
(ade)
geschnitten
nicht
ist
Landes.
[sich vergeht],
ist
...
.
soll
das
das Haupt
Mati'ilu,
Wenn
Haupt
des
Bockes,
seiner Söhne,
Mati'ilu
gleichwie das
wider
Haupt
[es
ist]
seiner Großen,
diese
dieses
Verpflich-
Bockes ab-
das Haupt des Mati'ilu abgeschnitten
wer-
Weise wird mit sir imittu, d. h. der rechten Keule,
fortgefahren.
Es folgt eine Lücke im Text. Danach kommt eine
Reihe von Flüchen: Mati'ilu und seine Untertanen sollen Sin und
Adad mit Aussatz und Hungersnot schlagen, ihr Feld und Vieh sollen
unfruchtbar sein, so daß sie ihre eigenen Söhne und Töchter fressen,
den«.
Auf
^'g 1
-
1S9S p. 229
Weber:
dieselbe
Winckler in KATi p. 49. Die Urkunde
vgl. Zimmern in KATi p. 597 und
ff.;
Literatur der Bob. u. Ass. p. 241
f.
ist
von Peiser
mitgeteilt,
MVG
sein »Christusmythe« p. 43;
III
ferner
—
III
—
Staub x essen und Harn trinken.
seine Soldaten Weiber sein. \\ ie eine Hure
sie sollen
sollen
)
sie
verden
von einem Land
ins
— Mati'ilu
Hure
eine
soll
vom Mann zum Mann
andere geworfen werden.
Schließlieh
Unter
den Fluch garantieren, aufgezählt.
die Götter, welche
-),
geht,
diesen sind sicher auch diejenigen desMati'ilu gewesen, aber die Liste
ist
unvollständig, da der Schluß abgebrochen
Für
Zeremonie des Bockschlachtens sowie die dazugehörende
die
Erklärung
ist.
gibt
Griechen
Parallelen
es
und
Römer
n
bei
anderen
Völkern,
Besonders schlagend
3).
so
den
bei
die Parallele
ist
Li vi u
S I 24:
Beim Abschluß eines politischen Vertrags wird ein
Schwein geschlachtet, und es heißt nun: »Wenn (das römische Volk)
zuerst betrügerisch auf Staatsbeschluß den Vertrag verletzt, desselben
Tages sollst du, Juppiter, das römische Volk also treffen wie ich heutigen
Tages dieses Schwein treffen werde, und du sollst es um soviel stärker
treffen, als du größere Kraft und Stärke besitzest. « Es besteht eine auffallende Ähnlichkeit zwischen dieser Zeremonie und der bei B e schwörungen gegen Krankheit und Besessenheit ausgeführten,
z. B. Surpu V-VI 60
Wie diese Zwiebel abge143: »Beschwörung.
schält und ins Feuer geworfen wird, die lodernde Flamme sie verzehrt,
wie sie in ein Beet nicht mehr gepflanzt, mit Furche undGräbchen nicht
mehr umzogen wird, im Boden nicht mehr Wurzel schlägt, ihre Röhre
—
mehr wächst, das Sonnenlicht
nicht
nicht
mehr
den Tisch eines Gottes oder Königs nicht mehr
wie
erblickt;
— so
kommt
sie
auf
soll die
Besessenheit
usw., die in meinem Körper, meinem Fleisch, meinen
Gliedmaßen sitzt, wie diese Zwiebel abgeschält werden
Heutigen
Tages verzehre sie die lodernde Flamme, die Besessenheit weiche, ich
aber möge Licht schauen !« So weiter: »Wie diese Dattel abgeschnitten
und ins Feuer geworfen wird
wie diese Palmenrispe abgebrochen und
.
.
.
!
;
ins
Feuer geworfen wird«. Dasselbe ferner mit Schaffell, Ziegenfell, Wolle
und Samen.
als
Von
derselben Art
ist
Ersatz für einen Menschen, das
den Kopf des
Vgl. dafür
1
:
Lammes
)
oben
S.
der folgende Text
Lamm
gibt er für den
gibt er
4)
»Das
.•
Lamm
für dessen Leben,
5)
Kopf des Menschen, den Nacken
100.
Also nicht nur seine männliche Ehre verlieren, sondern sogar ein ehrloses Weib
werden.
3)
Siehe die von
Die Israeliten
Leipzig 1909
Legende
4)
p.
p.
Kraetzschmar: Die Bundesvorstellung
560 angeführten Beispiele.
(= Religionsurkunden
auch
der Völker IV
p.
441.
Warneck: Die
1) p.
40
f.,
1.
5.
6.
und Ed. Meyer:
Religion der Batak,
7.
10.
11; vgl.
die
p. 42.
Zimmern KATi
p. 597;
Jastrow
101.
5)
S.
Der Priester
(?); vgl.
Zimmern.
I
p.
351;
Ungnad
in
» Altorientalische
Textet
—
Lammes
Lammes gibt
i
Nacken des Menschen
gibt er für den
er
für
—
112
des Menschen«.
die Brust
.rust
Was
des
diesen Stellen
von Analogie und Identität
Diesen Gebrauch hat man in den oben erwähnten Beispielen aul
Opfer beim Eidschwur übertragen. Aber man muß mit der M
keit rechnen, daß dies eine sekundäre Deutung ist, und daß es ur'j;
sprünglich ein wirkliches Opfer gewe^
Darauf deutet
zugrunde
ist
liegt,
die Identifizierung
'
.
.
daß man
imütu spielt; denn dieser
besondere Bedeutung 2 ).
ein Opfertier verwendet, zweitens die Rolle, die das
erstens,
Sir
Noch
einen
Teil des Tieres hat
eben beim Opfer eine
Vertrag zwischen Fürsten bieten uns die
Keilin-
schriften,
nämlich denjenigen, durch welchen der Hattikönig S u
b
ma
i
u
1
1
i
u
dem Sohne
Ma
des Mitannikönigs Tusatta,
seine Tochter zur Ehefrau gibt
3).
Wir befinden uns
die
Form
ersten Hälfte
ist
i
l>
u a za
-
,
hier außerhalb
der semitischen Welt, aber wie die Sprache babylonisch
auch
t t
ist,
des Vertrages den anderen hier erwähnten.
gleicht
In der
Mattiuaza, in der zweiten Subbiluliuma der Rede:.
Mattiuaza schwört, eine andere Frau neben der Tochter des Hattikönigs nicht nehmen zu wollen.
Dies geschieht in der Form, daß er
den Fall eines Eidbruchs eine Reihe von Verfluchungen über sich
für
seine Familie und sein
Rauch werden, der gegen den Himmel
emporsteigt, oder wie Wasser, das aus einem Rohr hinausströmt und
nie zurückkehrt 4), sein Thron soll umgestürzt werden, und die Götter,
bei denen er den Vertrag beschwört, sollen ihn vernichten, wie sie im
anderen Falle ihn und sein Land segnen sollen. Der Inhalt ci
Flüche ist somit der gewöhnliche: Der Tod und der Raub der Ehre
und des Glückes.
Im A. T. geht die Verwandtschaft zwischen Fluch und Eid
namentlich aus dem Gebrauch des Wortes n^N hervor (s. S. 6. 82 f.
Wir haben früher gesehen, in welchem Sinne man dieses Wort durch
hcrabruft:
Land
er selbst
und
diese zweite Frau,
sollen kinderlos sein, wie
.
»Fluch« wiedergeben kann.
Ferner haben wir gesehen, wie es
in
Form anderen gegenüber verwendet wird. Hier sind
Stellen hervorzuheben, wo eine Person die D7N hypothe-
hypothetischer
nun
einige
')
Welt
450
Über
siehe E.
diese Vorstellungen
in
den nordafrikanischen Ausläufern der semitischen
Doutte: Magie & Religion dans
V Ajriquc
du Nord.
Alger 1909 p. 5S
ff.,
ff.
3)
Zimmern KATl p.
Winckler in OLZ
4)
Vgl.
2
)
597; Beiträge p. 95.
1910, Sp. 295
ff.
im Anschluß an
zu diesem Vergleich Psalm 22, 15;
Flüchen bei Littmann: The Princeton Expedition
5S, S;
p.
i--'.
Nr.
MVG
(.4
.55.
1Q07.
von den abessinischen
—
gegen sich selbst richtet,
tisch
bedeutet.
Dies
ist
—
ii3
wo
der Begriff also so viel wie Eid
der Fall an einigen Stellen bei Hesekiel, die mit
den aus dem assyrischen Gebiete angeführten analog sind. Hes. 17. 13
heißt es, daß Nebukadnezar einen von den Sprößlingen des Königsgeschlechts
nahm und
Fluch hineinführte«
1
mit ihm eine
b'rit schloß und ihn
Es wird Sidkija vorgeworfen, daß
).
»in einen
indem
er,
mit seinem Lehnsherrn brach, diesen Fluch mißachtet habe
er die b'rit
Es ist oben dargestellt, daß der Handschlag, den
Sidkija nach V. 18 Nebukadnezar gegeben hat, darauf hinweist, daß
ihr Verhältnis ein Bund ist, in welchem sie zusammengebunden werden
(S. 47).
Es liegt also hier eine Mischung von zwei Riten vor, denen
(V.
16.
iS.
19).
verschiedene Vorstellungen zugrunde liegen:
dem
bei
einen die Vor-
von etwas Bindendem, beim anderen von etwas, das schlägt.
Diese Mischung ist nicht ungewöhnlich und liegt um so näher, als
stellung
auch der
wo
vor,
b'rit-
Brecher
dem Fluch
Sie
verfällt.
das Mahl, das gehalten wird (V.
54),
kommt auch
und
Gen. 31
die Errichtung des
nach beiden verschiedenen
ff.)
Weise heißt es Gen. 26, 28: »Es
(Verfluchung, Selbstverfluchung) zwischen uns und
Steines oder des Steinhaufens (V. 45
Richtungen weisen.
werde eine
Tibü
In
dir,
und wir schließen
der
Bund
bei einem
gleicher
Essen und der Fluch wirken hier
seine
Weise
rP"Q
(Deut.
die Garantie.
29,
11.
daß
Das gemeinschaftliche
nebeneinander und bieten jedes auf
eine b'rit mit dir«, aus V. 30 geht hervor,
Mahl geschlossen wird.
13.
iS.
Deshalb steht rhu bisweilen parallel mit
Den Israeliten
19. 20; Hos. 10, 4) 2 ).
wird der Vorwurf gemacht, daß
sie
durch ihren Bruch der
Selbstverfluchung gering geschätzt haben (Hes. 16,
ist
die
lich
Rede
ist
gemeint
59).
b'rit
die
Vermutlich
von dem Bund mit Jahwe (vgl. Deut. 29, 11 ff.); mögdaß der Bruch mit ihrem Lehnsherrn Nebukadnezar
Man kann dann öfters i"6x ganz
(vgl. Kap.
17).
hier
jedoch,
ist
-
synonym mit njTGtJ'' finden (vgl. oben S. 6. 108). Gen. 24, 3. 9. 37 heißt
es,
daß Abraham seinem Sklaven einen Eid abnahm (^JPZlfN),
wenn er das ihm Befohlene erfüllt hatte, war er vom Eide (njJIZtt')
gelöst; dies wird V. 41 damit wiedergegeben, daß er von Abrahams
')
Durch
Veränderung der Vokale kann
eine
man
lesen:
Fluch hinein« (Krätzschmar: Bundesvorslellung p. 32;
»Und ging mit ihm in einen
zur St.; Bertholet zur
Komm,
Aber der hypothetisch wirkende Fluch wird nur gegen den Unterliegenden, nicht
St.).
gegen den Sieger gerichtet.
2
)
Man
übersetzt
lismus ersichtlich.
am
besten N1U' ITi^N »ins Eitle schwören«, wie aus
Hosea rügt
hier,
daß man
eitle,
nicht daß
N1B' bed. nur Falschheit in der Bedeutung: was
ist.
eitel
man
ist,
dem
das,
worauf nichts zu geben
Falschheit in der Bedeutung: »der Wahrheit widersprechend« heißt "lp.tf.
Pedersen, Der
Eid bei den Semiten.
Paralle-
falsche Verträge schließt.
8
—
i"6x
gelöst
ist.
fordert die Kundschafter auf, ihr zu schwören,
und das
mit
Picb
die
;
der
muß man
2.
12
Leben
als
Arm
kraftlos
Arabern
Bei den
den Fluch hinzudenken;
Verlust des Eigentums und der
Inhalt:
sein eigener
Weise
sie ihr
Verwandten retten wollen, und sie antworten: wir
V. 14: C~V" "rj't;
Leben für euch ein!
beteuert
Unschuld
seine
welcher
Hiob
Rede,
in
hypothetischer
Schwüren
mit
in der Tat eine Reihe von
Unfruchtbarkeit (V. 40), die Gattin
und
daß
50 zu
unserem
(Kap. 31) ist
Selbstverfluchung; an einigen Stellen
ist
10.
ihrer
stehen
sonst
och Neh.
Eine typische Schwurformcl dieser Art haben wir Jos.
erwähnen.
Rahab
Zusammenha
diesem
In
—
IH
werden
soll
in
Kinder
V.
Sklaverei gehen (V.
(V. 22).
sehen wir den Fluch in charakteristischer
Eid gebraucht bei der Institution, die
li'än
genannt wird.
—
Es heißt im Koran Sur. 24. 6 9: »Wenn jemand seine Frau der
Unzucht beschuldigt, ohne andere Zeugen dafür zu haben als sich
selbst, soll er ein vierfaches Zeugnis bei Allah ablegen, daß er wahr
spricht.
Und das fünfte soll sein, daß der Fluch Allahs ihn trifft,
wenn er Lügen redet. Sie kann die Strafe von sich abwenden, wenn
Und als das
sie ein vierfaches Zeugnis bei Allah ablegt, daß er lügt.
Diese
fünfte, daß der Zorn Allahs sie trifft, wenn er wahr spricht.«
Handlung spielt sich in der Moschee vor einem Obmann ab (B u h.
kitäb al-salät, nr. 44; Lisän
s.
v.
la'ana
';.
Wenn
die
Frau
in der hier
von ihm
schwanger und
gebiert, so gehört das Kind ihr und kommt nicht zum Manne, aber es
wird als uneheliches Kind betrachtet. Der Mann wird nicht wegen
Injurien bestraft, und die Frau nicht wegen Ehebruch, sofern sie
nur ihre Formel hersagt 2 ). Wir kennen diese Sitte nur als eine speziell
islamische, aber man hat allen Grund anzunehmen, daß Muhammed
hier wie sonst Vorbilder hat, an die er sich hält.
In zahlreichen arabischen Schwurformeln ist der Eid deutlich
So, wenn es heißt: katalani Ildhu Hn lam
eine Selbstverfluchung.
aktulka »Allah töte mich, wenn ich dich nicht töte« (Ta b. III 155 f.),
oder: »Meine Tochter ist vaterlos geworden und meine Schwiegertochter Witwe, und meine Locken nach der Salbung in Unordnung
vorgeschriebenen Weise geschworen hat,
und
er hat keine ehelichen
')
das
Es wird anempfohlen,
ist ...L£*Jlj
sollen
zugegen
..wsJlj); so
-)
Vgl.
B
JöjJLij;
sein.
ä
gQ
Am
r I II
am
ist sie
Rechte mehr über
die
geschieden,
sie.
Ist sie
Handlung auf dem minbar vor sich gehen zu lassen;
Vier Zeugen
ist es im masgid al-haräm beim Aa/Tm.
besten
besten
169
ist die Zeit
nach dem Xachmittagsgottesdienst („i
f.
Juynboll: Handbuch
des islamischen Gesetzes p. 192.
»Ilt'i
—
ns
—
In
wenn ich gegen sie nicht kämpfe« (Ham. 252) ').
Abneigung gegen den Tod auf dem Krankenlager sagt 'Antara (19, 19): Ich bin ein solcher Mann, daß ich sterben will, wenn
Diese scheinbar sinnlose Äußerung zeigt,
ich nicht getötet werde.
daß: »ich will sterben, wenn usw.« eine so gewöhnliche Schwurformel
gewesen ist, daß sie gebraucht werden konnte, ohne daß an ihren In-
geraten
.
.
.,
seiner
Eine indirekte Selbstverfluchung ist es, wenn einer
den Teppich der Ka'ba zerreißen zu wollen, wenn es Gott ist,
halt gedacht wird.
erklärt,
der
Muhammed
gesandt hat (Hi§. 279, 15
Frevels gegen das Heilige
würde
sein,
f.).
daß
Denn
die Folge dieses
vom
Fluch getroffen
er
werden würde.
Ein Mann sagt zu seiner Frau: »Ich esse Blut, wenn
mit einer Nebenfrau schrecke
.
.
.«
Daß
(Harn. 813).
ich dich nicht
es ein Fluch
ist,
Das Scholion gibt dazu verschiedene Erklärungen 2 darunter diese: »Wenn jemand getötet wird und der Verwandte statt Blutrache Kamele nimmt und ihre Milch trinkt, dann ist
Blut zu essen,
klar.
ist
;,
Diese Erklärung
ob er das Blut des Erschlagenen trinkt«.
nach der bekannten Redeweise »Milch statt Blut trinken« von der
Annahme von Kamelen an Stelle der Blutrache modifiziert werden.
es,
als
muß
vom
Verwandten die
Rede.
M a d a n b. 6 a w w ä s sagt »Wenn das, was dir über
mich hinterbracht worden ist, wahr ist, dann mögen mich meine
Freunde tadeln und die Fingerspitzen an meinen Händen schwinden,
und ich allein wickle Mundir in seine ridä als Leichenkleid, und ein
Totschläger unter meinen Feinden treffe Haut !« (Harn. 69). Er ruft
hier den Fluch über sich herab unter der Form, daß er Krüppel wird,
seine Nachkommenschaft verliert und seiner Ehre in den Augen der
Freunde verlustig wird.
Von derselben Art ist der folgende Eid:
»Wenn dieser Mann wahr spricht, sind wir schlimmer denn die Esel«,
d. h. ehrlos (Hi§. 355, 9 f.)Beispiele von derartigen Schwüren, die
aus einer bedingten Selbstverfluchung bestehen, könnten in großer
Zahl beigebracht werden 3).
Aber auf jeden
—
')
*)
hier
Verlust
eines
Lies mit
Nöldeke:
Deleclus p. 46,
16 /-J-50 statt .-.L?,,
und
i
Løp-Lii
fur
»Blut trinkt
Hungersnot, indem
Schlangenblut,
ist
:
Vgl. oben S. 97.
o
(v. 17)
Fall
'
d.
Løp-Lu.
man
man
h. Gift
wenn man dem Tode nahe
als
Medizin,
es
vom Höcker
ist,
oder während einer
des Kamels zapft; oder mit
dem
Blut
ist hier
gemeint.«
wenn es heißt: ich schwöre
3) So ist der Schwur auch N ä b i g a 3, 3 gemeint,
...und der Mann kann Gott nicht entrinnen. Über Flüche bei Bundesschließungen vgl.
Landberg: Arabien V p. 159.
8*
n6
—
Eine eigentümliche Form des Gebrauchs
wenn man
es,
ist
um
oder des Angeredeten einleitet,
Mann
sagt zu seiner Frau:
—
Fluches
des
als
Aussage mit einer Verfluchung seiner
eine
»Du
seine
Äußerung zu
erhärten.
bist dreimal unwiderruflich
Eid
selbst
Ein
von mir
was immer du mir sagst, ich werde dir dasselbe sagen «
deswegen nicht verstoßen, es handelt sich nur um einen
Ausruf, dessen Sinn in der Weise ergänzt werden muß, daß der hier
ausgesprochene Fluch wirkt, wenn der übrige Inhalt der Äußerung
Sur. 74, 19. 20 heißt es:
mit der Wahrheit nicht übereinstimmt.
kutila kai/a kaddara, eig. »er werde getötet, wie er doch plante !« Eine
ähnliche Ausdrucksweise haben wir Tab. III 168, 6: kätalahu llähu
geschieden
Die Frau
må
'
!
.
ist
ahsana dirä'ahu »Allah bekämpfe ihn, wie schön
ist
sein
Arm
!«
Die arabischen Philologen sagen, daß diese Art der Verfluchung ge-
um Verwunderung und Bewunderung ita'aggub)
d ä w will es in seinem Kommentar zur Sur.
braucht wird,
B
drücken.
auszu-
74 damit erklären, daß der Neider so sagen würde, und erwähnt als Beispiel
a
die Formel:
ist er !«
kätalahu llähu
es daher als
könnte
Aber
betrachten.
Stellen,
mä
asga'aku »Allah töte ihn, wie mutig
Allein in diesem Beispiel
man
sagt;
i
i
wo
es
eben der Bewunderer, der es
für übertriebenes
diese Erklärungen passen nicht
um
sich
es
ist
Euphemismus
Selbstverfiuchung
eine
Lob
recht an solchen
handelt,
z.
B.
Meine Hand schwinde 2 ) Man muß vielmehr dabei
bleiben, daß der Fluch einfach gebraucht wird, um der Äußerung mehr
Kraft zu geben. In welchem Sinne das zu verstehen ist, werden wir
in einem späteren Abschnitt deutlicher sehen.
In dieser Weise wird nun die Verfluchung so häufig gebraucht,
Ag.
IX
17,
13:
!
daß sie schließlich lediglich zur Manier wird. Doch ist die Grenze
schwer zu ziehen, denn auch bei diesem mehr lockeren Gebrauch des
Fluches wird die Aussage oft eindringlicher gemacht. Der Fluch wird
z. B. sehr häufig in der genannten Weise als Einleitung zu einer Auf-
Man
forderung gebraucht.
dein Herz«
(Tab.
III
dich« (Ta b. III 162,
')
Iab
a r
I
,
ed.
sagt Ziala'a llähu kalbaka »Gott verstoße
116, 6
f.)
und kälalaka
llähu »Gott
bekämpfe
Öfters wird die Formel lä abä laka auf solche
5).
de Goeje,
Introduciio
p.
XCVII
Z.
S.
Die Scbcidungsformel
trägt den Charakter eines Fluches (vgl. den nächsten Abschnitt).
')
Dieselbe Verfluchung
kommt
Ag.
X
8,
16 als reguläre hypothetische Selbstver-
Üuchung vor: »Meine Hand schwindet an dem Tage, wo
stützende Lanze
5,
(eig.
39; Deleclus 34, 10; Harn. 69; Hiob 31, 22; Psalm 137, 5;
und
die
oben erwähnte Formel
Goldziher: Abk.
1
und die unterHis. 830, 18; Xäbiga
Musil 356; ferner Sur. 111,1
ich rjalid schlage
Eisen) ihn gegen mich verteidigt«, vgl.
40,
Anm.
taribat jadähu.
8.
Vgl.
H
i s.
230, 18
und oben
S.
67
sowie
- "7 —
Weise angewandt
1
);
Geht auseinander und
Tab.
B.
z.
»Ihr habt keinen Vater!
II 123, 7:
Der Betreffende spricht hier
streitet nicht !«
kann somit
zu seinen Freunden, von einer eigentlichen Verfluchung
Rede
keine
sein; vgl.
H
Ham. 72. 6 u. a. Doch braucht
gern einem Manne gegenüber, zu dem man in
78, 18; 79, 2;
s.
i
man diese Formel nicht
einem untergeordnetem Verhältnis
zitierten
Derselbe Mann, der die oben
steht.
Worte äußerte, sagt ebendaselbst
14 in einer ähnlichen
Z.
Situation zu den beiden, bei denen er Zuflucht gesucht hat: lä abä
ligairika
anderer als du hat keinen Vater«
»ein
Äußerung
Flüche gegeben hat
man
die
man
wie wenig
deutlich,
zeigt
—
wie bei uns.
wailaka und waihaka
3
Diese sinnlose
).
auf den Inhalt derartiger
In derselben Weise gebraucht
womit man sonst
,
2
von einem Unglück getroffen sind );
so
solche Leute anredet,
B.
z.
H
i
807, 17; 812,
ä.
19; 955, 4-
Bei den Israeliten haben wir eine Fluchformel, die in ähnlichem
Sinne gebraucht wird, nämlich das bekannte:
üv6n
kommt es
für
steht
i.
film
Sani.
i.
20,
13;
IVV
Ruth
flDl
1,
0\~6x riZ'T H3;
Im
17.
Plural
Reg. 19, 2; 20, 10 vor, sicher nicht ohne Absicht, da es
dort als Aussage von Nicht -Israeliten (Isebel, bzw. Benhadad) erscheint.
Es wird
als Ausdruck einer starken Erregung gebraucht, bei Zorn
Sam. 3, 9; 1. Reg. 2, 23; bei Betrübnis 1. Sam. 14, 44; vgl. 2. Reg.
Wenn
6, 31, und bedeutet ungefähr dasselbe wie »Gott strafe mich !«
die zu bekräftigende Aussage negativ ist, wird sie oft mit CX, wenn
positiv, mit xb CX eingeleitet.
Dieses QX scheint I. Sam. 3. 17 mit
der Fluchformel direkt verbunden zu sein. Gewöhnlich steht letztere
aber ohne syntaktische Verbindung, wie es in den oben erwähnten
arabischen Formeln der Fall ist, und DX bezeichnet selbst, wie das
2.
')
Ausdruck Nöldeke: Beiträge zur Kenntnis der Poesie der
Vgl. zu diesem
alten
Araber, p. 67.
2
)
3)
Ebenso Tab.
Auch dL'
sagt, es sei
4)
für
*j
J
il,
viU
A
1
sei
-
Asma
y>. 14: 600, 2);
oder
31,6).
,jj
VIII 103,
24), oder
mir lieber
als sie.
&JJS
'
(Harn. 553
wenn man um etwas
-*!^
^,csjt
bS,
Jus i
OkP, »I1X1 ^aJJ"
(Lisän
I
222, der
für ~3ui).
Deshalb sagt
den Betreffenden
fangen,
II 120, 9.
1,
daß dieser Ausdruck eine Anrufung
i.
m.).
bittet;
lA^JUai
z.
Umgekehrt
B. jJÜ!
iWs».
(II 125, 17: 37, 10
»Ich gebe meinen Vater
pflegt
f.,
oder «Ju!
vgl. 39, 12);
und Mutter
um Erbarmung
man mit einem Segen anzu-
für dich«
>A_».>_j
oder «JJI
(
H
i
s.
»meine Onkel auf väterlicher und mütterlicher Seite*,
(Tab.
II
vélLåc (II
796, 14; Ag.
d. h.
du
bist
«
—
arabische
(laß
in,
eine starke
Verneinung
CN mit "»3 wechselt [Ruth. i.
ie mit CN '3 (2. ,S'<?;;;. 5. 35
')
lichste
Vgl.
—
ii8
17;
1
).
Dies
Sam.
1.
ist
14. -14;
daraus ersichtlich,
I.
Reg. 2.25: [9
Gesenius-Kaltzsch: Hebräische Grammalik.
28. Aufl.
Erklärung dieses Gebrauches der Bedingungspartikel
ist
§
wehl
140.
die,
sprünglich ein Eid von der im nächsten Abschnitt zu behandelnden Art
Hiob
31.
Daß
nicht aus. u.
Kautzsch §
siehe
Holma
a.
ein derartiger
weil der
2
.
Gebrauch auch
Ursprung auf der vom A.
.
vertri
:e
vergessen
ur-
sie
wie
z.
Jahwes Mund vorkommt, schließt
in
1
ist,
Die natür-
daß
ist (s.
B.
dies
Ges. -
Über den ahnlichen Gebrauch von kt und kt lä im Assyrischen
XXVIII 1913 p. 102 f. Auch im Assyrischen gibt es Beispiele von
149 Anm.).
in
ZA
Schwüren ohne Xachsatz: »Wenn jemand etwas erfahrt ohne
Behrens: Ass.-bab. Briefe {Leipziger semitist. Studien 11, p.
es
dem König
[6.
mitzuteilen
—
VII.
Das Gelübde.
Man findet oft im Arabischen, besonders da, wo es sich um Rache
und Krieg handelt, eine eigentümliche Form der Beteuerung, nämlich:
»Wenn ich so und so nicht tue. werde ich mir dies oder das auferlegen.«
Oder: »Ich werde mich dieser oder jener Sache enthalten, b i s ich dies
und das getan habe.« Insofern man gezwungen ist, sich das Genannte
aufzuerlegen, hätten wir hier einen Eid. denn die Aussage wird durch
eine stärkere Macht garantiert.
In der Tat liegt ein solcher Fall hier
vor, und Beteuerungen dieser Art werden auch in den jikh- Büchern
zum Eid gerechnet.
Worin dieser übermenschliche Zwang besti: i,
wird man sehen, wenn man das in dieser Beteuerungsform enthaltene
Gelübde etwas näher betrachtet. Wir wollen die beiden Formen, die
—
durch die angeführten Beispiele vertreten sind, jede für sich betrachten,
und zwar zuerst
die zweite.
hier einige angeführt werden.
Aus den zahlreichen Beispielen mögen
Als
Imru'ulkais
die Nachricht
daß die Asaditen seinen Vater getötet haben, sagt er:
»Wein und Weiber sind mir untersagt </iaräm>, bis ich IOO Asaditen
<>tet und die Stirnlocken von ioo abgeschnitten habe (Ag. VIII
68, 2). Zumail b. Ubair von den Fazära schwur, kein Fleisch zu essen,
sein Haupt nicht zu waschen und zu keiner Frau zu gehen, bevor er
Ibn Dära, der seinen Stamm geschmäht hatte, getötet hätte (Harn.
193, 12). 'Abbäs b. Mirdäs schwört, daß sein Haupt und seinen Körper
kein Wasser zur Waschung berühren soll, bevor er an dem Mörder
Dasselbe schwört
seines Bruders Rache geübt habe [Ag. XIII 69, 8).
Hesain b. Damdam (Arnold: Septem Mu'allakät p. 68, vgl. Ag. IX
Was diese Enthaltung von der Waschung bedeutet, ist aus
149 f.).
anderen Stellen ersichtlich, wo beigefügt wird: von ritueller Unreinheit min ganäbatin).
So schwur Zaid b. Härita nach dem Kampfe
mit den Banü Fazära im Wädi Kurä, daß Waschung von ritueller
Unreinheit nicht auf sein Haupt kommen solle, bevor er gegen die Banü
Fazära eine Razzia gemacht habe (H i 5. 980, 3 f.). Nach der Schlacht
bei Badr legte Abu Sufjän das Gelübde inadr) ab, daß kein Wasser
auf sein Haupt kommen solle, es von ritueller Unreinheit zu waschen,
ehe er nicht den Feldzug gegen Muhammed unternommen hätte (H i §.
empfängt,
—
—
120
—
Einer anderen Überlieferung zufolge erklärte er, sich der Weiber
und der Salbung enthalten zu wollen, bis er Rache genommen hätte
\\ ä k. 75
Der Mekkaner 'Amr b. 'Abd hatte beim Grabenkrieg ein
nadr auf sich genommen, indem er die Salbung für haräm erklärte,
bis er für eine Wunde, die ihm bei Badr zugefügt worden war, Rache
summen hätte (W ä k. 201). Noch heutzutage schwört der Beduine,
daß er dies oder jenes nicht essen, Bcilager nicht haben und im Zelt
nicht schlafen wolle, bevor er Rache genommen habe (Musil 334
oder er schwört, sich nicht zu rasieren noch die Haare schneiden zu
lassen noch Bcilager zu haben, bevor er sich gerächt habe (Musil 365).
Psalm 131, 1 ff. heißt es von David: »Er schwur Jahwe, gelobte dem
543)-
.
,
Gewaltigen Jakobs: Ich will das Zelt meiner
noch das Bett meines Lagers besteigen, ich
Wohnung
nicht betreten,
will meinen Augen den
meinen Augenwimpern die Ruhe nicht gönnen, bis ich eine
Stätte Jahwes, Wohnstätten des Gewaltigen Jakobs gefunden habe.«
Ein Gelübde, das naturgemäß in der muslimischen Überlieferung
nur selten vorkommt, läuft auf Enthaltsamkeit vom Wein hinaus.
Duraid b. al-Simma, von Asmä verwundet, sagt: »Meine Hand ist
geschwunden x
Ich will alten Wein nicht trinken, wenn der Tod
den Asmä b. Zinbä' nicht trifft (Ag. IX 17, 13). Wahriz schwur einen
Eid, daß er ungemischten Wein nicht kosten wollte, bevor er Beute
an Gefangenen und Vieh gemacht hätte (H §. 44, 4).
Endlich
finden sich die meisten der genannten Variationen in einer andern
Überlieferung des Ausspruches des Imru'ulkais beim Tode
Schlaf,
—
!
)
—
i
seines Vaters
vereinigt
Imru'ulkais
vor.
versichert
in
dieser
weder Fleisch essen, noch Wein trinken, noch
sich mit Öl salben, noch ein Weib berühren, noch von seinem Haupte
die rituelle Unreinheit iganäbd) abwaschen w olle, ehe er Rache genommen habe (Ag. VIII 68, 17 f.). In einem Scholion Harn. 301 wird
uns mitgeteilt, daß man keine Gedichte vor vollzogener Rache zu
machen pflegte. Eine solche Erklärung abgeben heißt: nadara
Durch das nadr begibt man sich in einen neuen Zustand.
Überlieferung:
daß
er
T
:
,
')
Oder: meine
Hand schwinde
(
,..*.»«.)
o*JLi);
s.
S.
116.
o *
-)
kommt
lichen
die
Synonym mit
,i\j ist i_^S\J, «-a-^vj; eine eigentümliche
Nebenbedeutung be-
giräh al-'amd von dem bei körperwenn a - § ä f
I es in seinem kitab
Verwundungen zu zahlenden Betrag gebraucht. So auch die Higäzener, während
jtXJ,
1
i
'
Leute von 'Irak dafür den terminus (ji.^l gebrauchen (Lisän VII,
eäfi'Iten
Minhäe
sagen auch (£.^1
(vgl.
III p. 158. 159. 160 usw.)
Juynboll: Handbuch
p. 298;
54).
so schon
Die späteren
Nawawl
:
—
121
Rob. Smith hat diesen Zustand als Tabuzustand bezeichnet
Er heißt arabisch ihräm und ist namentlich von der Rolle her, die
l
).
er
Zu seinen wichtigsten
beim Pilgerfest zu Mekka spie!t, bekannt.
Kennzeichen bei diesem Fest gehört sich der Weiber und des
Haarscherens zu enthalten 3 ).
Dazu kommt, daß man sich vom
Blutvergießen
wendig zum
fernzuhalten
eine
hat,
die sonst nicht not-
Pflicht,
Zustand gehört, wie aus dessen Gebrauch
im Kriege hervorgeht 3
Man kann noch erwähnen, daß es den
syrischen Pilgern untersagt war, während der Reise im Bett zu
schlafen, womit Wellhausen (Reste 122 f.) vergleicht, was H 5.
geweihten
.
i
128 erzählt: daß die Hums, wenn
sie sich im ihräm befanden, nicht
gewobenen Teppichen (bau sa r sondern nur noch
Zelte aus Fellen (bail adam betraten, ferner daß sie in die Steinhäuser nicht durch den gewöhnlichen Eingang hineingingen, sondern
durch die Mauer in das Haus einbrachen.
In diesen Sitten erkennen
wir eben die Gelübde, die man sich in Eiden der oben erwähnten Art
mehr
(
Zelte aus
.
—
auferlegte, wieder.
Wellhaüsen
122) faßt diesen ganzen ihräm -Zustand als
[Reste
Was beim ndr die Hauptrolle
man beim Ablegen des Zustandes darzu-
etwas für den ndr Sekundäres auf.
spiele,
das Opfer, das
sei
»Der Ihräm
bringen pflege.
nur ein
setze,
ist
dem Gelobenden, damit
nicht der Inhalt des Gelübdes, er
er allen Eifer
an die
ist
heilige Pflicht
auferlegter Zwang, bestehend namentlich in gewissen beschwer-
Ende
nehmen« *). Doch wird eine Betrachtung der Sachlage auf hebräischem
Boden zeigen, daß der geweihte Zustand für den Begriff des ndr von
Hause aus wesentlich ist.
lichen Abstinenzen, die nur mit der Erfüllung des Gelübdes ein
ist die spezielle Bezeichnung dafür, daß man
Zustand auferlegt, issär (Num. 30), doch gewöhnlich
wird ein Wort derselben Wurzel wie das arabische ndr angewandt,
und zwar in der Form ndr oder nzr. Diese letzte Wurzel kommt im
Worte *VU vor. Der israelitische nazir befindet sich dauernd in dem
Im Hebräischen
sich einen solchen
')
Religion p. 254
) Rob. Smith
bezeugt Jdc.
(s.
5,
Reste p. 123
2
ff.
fand, sicher mit Recht, das letztgenannte für den hebräischen Krieg
(JJHB).
Anm.
2).
Den gleichen Gebrauch weist Bevan für die Araber nach
Abu Sufjän von seiner wichtigen Expedition nach Medina
Als
zurückkehrte, schnitt er bei Isaf und Nä'ila neben der Ka'ba seine Haare ab
3)
sie sich
(
W äk.
324).
Vermutlich stammte diese Bestimmung für die Pilger ursprünglich daher, daß
auf geweihtem
Gebiet
befanden,
wo
das Totschlagen naturgemäß ausgeschlossen
war.
t)
Dieselbe Betrachtung bei
tannien (191
1).
Coxybeare im
Artikel
»vow«
in der Encyclopcedia Bri-
—
122
—
Das
den andere für eine kürzere Zeit eintreten.
N'.iziracrtums ist die Enthaltsamkeit
Kennzeichen d<
ie von der BeWeintrinken und vom Scheren des Ii
Zustand,
in
wesentliche
vom
-
rührung mit allem rituell Unreinen Jdc. 13, 5; 1. Sam. 1. 11 Num.
Daß er sich auch der Weiber hätte enthalten müssen, hören wir nicht
Daß aber eine derartige Enthaltsamkeit zum geweihten Zustande ge;
'
hört, ist daraus ersichtlich,
Sam.
Zustand
1.
21, 6; 2.
Sam.
daß
sie für
den Krieger eine Rolle
.
spielt
der Krieger befindet sich ja im geweihten
II, 11);
2
und darf deshalb die geweihten Schaubrote essen (i. Sam.
Wir sehen also, daß der Zustand, in welchem sich der nazlr be-
21).
)
man
mit demjenigen, den
findet,
lübde auferlegt, identisch
ist,
sich
durch die oben erwähnten Ge-
welches wiederum
der Begriff des geweihten Zustandes
ist,
zeigt,
daß
zunächst
es
der an die Wurzel ndr
Zustand eintritt, so geschieht es, um
Simson sollte Naziräer sein, um Israel
aus der Hand der Philister erretten zu können Jdc. 13, 5), und seine
Kräfte sind davon abhängig, daß sein Naziräertum gewahrt wird
{Jdc. 16, 17 ff.), während beim Naziräer Samuel (1. Sam. 1, 11) die
Kräfte sich auf mehr geistigem Gebiete betätigen. Deshalb nehmen
Auch während
die Israeliten das Naziräat auf sich vor dem Kriege.
des Kampfes konnte man es in verschiedenen besonderen Formen
auf sich nehmen, um das Glück im Kampfe zu fördern (i. Sam. 14,
Wir haben allen Grund anzunehmen, daß diese Enthaltungs24) 3).
zeremonien auch bei den Arabern die selbstverständliche Vorbereitung
zum Krieg gewesen und nicht bloß aus besonderen Gelübden während
des Kampfes hervorgegangen sind *).
Wir können also in gewisser Hinsicht das Gelübde als etwas dem
knüpft
ist.
Wenn man
in diesen
dadurch Kraft zu gewinnen.
Bundeseid Analoges betrachten. Wie der Bundesschließende sich dem
Stamm gegenüber verpflichtet und dafür den Schutz und die
Gemeinschaft des Stammes erhält, so weiht sich der Gelobende
neuen
dem
Heiligen und empfängt dadurch Kraft.
hat den
Bundesbrecher
so
würde auch
als ein
der,
Und
1.
^NO
l
ihn und
wie der
Ausgestoßener dem Fluch anheimfallen würde,
welcher die
') Wie ScmvALLv:
Semitische
nehmen kann, ist mir nicht klar.
s
c.
) Näheres bei Schwally
3)
Wort bindet
Sein
unverbrüchlichen Charakter eines Schwures.
rppj* kann
also
dem
Heiligen gegenüber
Kriegsaltertümer p. 62
p.
46
dies für
ff.
aufgenommene
Simson
in
Anspruch
ff.
regelmäßig übersetzt werden:
'»Damit ich
Rache
Rache genommen habe«
nehme an meinen Feinden«. Die Übersetzung: »und bis ich
würde natürlicher sein, wenn die Präposition "1J7 wiederholt wäre (vgl. jedoch Jes. 5, 8;
Ges.-Kautzsch § 112 w.).
.
1)
Vgl. Rob. Smith: Religion p. 255.
.
.
—
Verpflichtung nicht hielte,
sich eine solche
vom
Weihe auch
(i. Sam.
So kann man
Fluch betroffen werden.
Form
in der
fluchung auferlegen
—
123
24
14,
einer hypothetischen Ver-
.
Auf dieser bindenden Kraft des Wortes beruht es, daß das Gelübde
Schwur betrachtet wird '). Die oben erwähnte Bezeichnung
für das Enthaltsamkeitsgelübde HEN wird wahrscheinlich mit dem
Verbum "^DN »binden« zusammenhängen. Num. 30, 3 heißt es: Wenn
jemand ein Gelübde tut oder einen E d schwört, durch den er
sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen;
und in der späteren Sprache ist "na recht eigentlich das Wort für den
oft als
i
promissorischen Eid geworden.
Ähnlich
der Sachverhalt bei den
ist
Arabern.
Wir haben in den obigen Beispielen schon gesehen, daß
das Gelübde als ein Schwur betrachtet wird.
Oft heißt es: N. N.
nadara dies oder jenes; und wenn er es erledigt hat, wird gesagt: er
hat seinen Eid eingelöst [Harn. 193, 13; 301, Vers 2). Wie im Hebräischen erhält nadara die Bedeutung: »eine unverbrüchliche Zusage
abgeben« {Ag. IX 130, 7 ff.), oft in Beziehung zum Kampf ('A n t a r a
Der Gelübdeeid kann daher mit den früher erwähnten
21, 84) 2 ).
Eidesarten zusammenfallen.
Die feierliche Verpflichtung, die man
sich vor
dem Kampfe
auferlegt,
ist
einerseits als eine bai'a zu be-
trachten (siehe oben S. 58), die auch 'ahd genannt wird ('A
Mu'allaka 83 f.), andererseits als ein Gelübde (W ä k. 120).
tapfer gekämpft hat, der hat »sein Gelübde erfüllt«
oder »seinen Eid gehalten« [Ham. 301
:
Eiden getreuer und im Angriff heftiger
(W
m
r
:
Wir
ä k. 120 infra),
»Nie sah ich Leute, die ihren
waren denn wir«).
Wir sehen, wie in diesen Beispielen durch das Wort ndr die feierliche Aufnahme einer Verpflichtung ausgedrückt wird.
Daß jedoch
nach
die alte Betrachtungsweise,
diesem Begriff verknüpft
die
am Anfang
')
die
.
.
geweihter Zustand
ein
nicht gänzlich ausgestorben
ist,
zurückgetreten.
erwähnten Arten des Gelübdes. Für
Bedeutung des geweihten Zustandes jedoch
Die oben zitierte Betrachtuns von Well-
Die Verwandtschaft zwischen Fluch und Gelübde
Wurzel ndr im
onym mit
mit
zeigen
ist,
dieses Kapitels
die spätere Zeit ist die
stark
der
.
As
s
y
r
i
s c
h
e
n
in der
Form nazäru
ist u. a.
daraus ersichtlich, daß
»verfluchen« bedeutet und syn-
aräru und czeru gebraucht wird (siehe Delitzsch: Hieb, p.457); in dieselbe Rich-
tung weist das Verhältnis zwischen dem arabischen ihräm und dem hebräischen lurpn.
^J
.
»wahrnehmen«;
.
.
Qjjw^l.
es heißt
Daraus
ist
es
wohl zu verstehen, wenn
Lisän (VII 54): s.iXs».
//am. 70, 12. 13; siehe auch
Schwally
in
x*ic
ZDMG LH
U
,AJ bedeutet
—
*
^JsjiJkJ»
c~~^}
137.
.
)^4j
;
v ß'
-
Daraus entsteht dann die
Bedeutung: auf der Hut sein im allgemeinen, ,<Äi! bedeutet »warnen«,
oft
im Koran.
—
124
hausen
Weihe
Die Bedeutung der kraftspendenden
hat hier ihre Gül
zurück; an ihre Stelle
tritt
Leistungen, mit welchen
man
nicht suchen zu wollen, bevor
b.
der Gesichtspunkt asketischer
tritt
Man
sich quält.
man
schwört, den Schatten
dies oder jenes getan hat.
'Abdallah schwört, nicht schlafen zu wollen, bevor Hassan
hammed ihm
gebracht werde (Tab. III 553, 8)
solcher asketischen Leistungen liegt darin, daß
zwingen, den in der
Form
*j.
sie
Jahja
b.
Mu-
Die Bedeutung
den Gelobenden
eines Gelübdes ausgedrückten promissori-
schen Schwur schleunigst zu erfüllen, denn sein Wort zwingt ihn, in
dem unangenehmen Zustand zu bleiben, bis das Zugesagte ausgeführt
worden ist.
Die zweite der oben erwähnten Arten des Gelübdes hatte die
folgende Form: »Wenn ich so und so tue (oder nicht tue), so will ich
mir dies oder das auferlegen. « Während man im vorigen Fall sofort
in einen gewissen unangenehmen Zustand eintrat, der durch seinen
lästigen Druck die durch das Gelübde garantierte Handlung hervorzwang, liegt das Zwingende in diesem Zusammenhang darin, daß die
Unterlassung des zu Garantierenden unangenehme Folgen nach sich
zieht.
Das speziell eidliche Moment liegt hier wie dort darin, daß das,
wozu man sich verpflichtet, derart ist, daß eine stärkere Macht im
gegebenen Falle die Nichterfüllung bestrafen würde. Diese Gelübde
haben oft mehr als die anderen einen äußerlichen Charakter und sind oft
mehr wie eine beim Eidbruch zu bezahlende Buße zu betrachten.
Der Wert des Eides hängt dann davon ab, wie peinlich die betreffende
Leistung
ist.
Hier sind zunächst die Fälle zu erwähnen,
»Meine Kamele sind Opfertiere,
in
welchen
man etwa
und so verhält«
(siehe Freytags Lexikon s. v. hadjuri).
Dies Wort kann, einmal
ausgesprochen, nicht gebrochen werden, denn die Kamele sind dadurch
geweiht worden. Wenn der Betreffende im Falle des Eintretens der
festgestellten Bedingung es ablehnen würde, die Tiere zu opfern, so
würde der Fluch ihn treffen, wie er einen jeden trifft, der von der geweihten Beute nimmt (siehe S. 75 !•)• Diese Weihung wird damit ein Eid
von einer Stärke, die um so größer ist, als der Verlust der Kamele dem
Besitzer empfindlich ist. Wo dieser Eid Bedeutung haben soll, hat er
sagt:
deshalb in der Regel die Form, daß
falls es sich so
man
alle
Kamele, die
man
besitzt,
—
und lüge nicht
ist
es nicht der Fall, so gehört alles, was ich besitze, dem Hause Allahs,
indem ich es mit nackten Füßen dahin treibe.« Oder man setzt eine
sehr hohe Anzahl von Opfertieren fest: Al-Muhtär schwört bei dem
weiht.
')
So
z.
B. Harn. 667, Vers 3
Vgl. für die heutigen Verhältnisse
:
»Ich schwöre
Musil
365.
—
—
125
allmächtigen Gott usw., daß er nicht Aufruhr machen
iooo Opfertiere darbringen und
er es tut, soll er
Ka'ba schlachten,
II
600,
15
und wenn
der Türe der
männlichen und weiblichen
Indessen ist al-Muhtär
/.
sowie seine ganzen
Sklaven freisprechen (Tab.
will,
sie bei
1
f.)
und
schon von vornherein entschlossen, seinen Eid zu brechen,
Der gebrochene Eid wird durch die
Kamele werden abgegeben,
Unkosten zu zahlen:
bereit, die
ist
kafjära (davon später mehr) gesühnt, die
die Sklaven freigelassen,
Im
und
vorletzten Beispiel
er ist frei.
der Eid
ist
zudem durch
Leistung, daß der Gelobende die Opfertiere mit nackten
die asketische
Füßen treiben
kommen
soll,
erschwert.
Derartige asketische Zusagen
vor.
Man
den Schatten nicht suchen, mit niemandem ein Wort
erklärt,
reden zu wollen, wenn usw.
-).
Das Opfer wird im Laufe der
dem Gesichtspunkt
betrachtet,
seines Eigentums beraubt.
recht häufig
Zeit
daß
immer mehr vorwiegend unter
man
sich
eines gewissen Teiles
Dies erklärt uns, daß zwei Formen des
Gelübdeeides, bei welchen wesentlich dieser Gesichtspunkt zugrunde
Analogie
liegt, sich in
zum Opfer
ausbilden können; das sind die Zusage,
Sklaven freizulassen, und die Erklärung der Ehescheidung.
Die Freilassung von Sklaven 3) wird immerfort
im Koran
als
besonders verdienstlich erwähnt (Sur.
24, 33;
5, 91
58, 4; 90, 13) und wird mit Speisung und Bekleiden der Armen oder
Fasten zur Sühne der Sünden (4, 94; 5, 91 58, 4; vgl. Buh. II kit ab
4,
94;
;
;
Xr. 2) gleichgestellt oder sogar vorgezogen.
freulichen Erlebnissen ein Opfer leisten konnte, so
al-'itb,
man
Wie man
kam
bei er-
es vor,
daß
Anzahl von Sklaven freilassen zu wollen.
So sprach al-'Abbäs den Sklaven, der von Haggäg zu ihm kam, frei
und versprach noch 10 andere freilassen zu wollen (W ä k. 290). Eine
erklärte, eine gewisse
man einen Sklaven freilassen will, hat denselben bindenden
Charakter wie die Zusage eines Opfers. Dies macht sie zum Eide brauchbar. Wie beim Opfer hängt auch hier die Stärke des Eides davon ab,
Aussage, daß
man
wie vielen Sklaven
verpflichtete
'Umar
')
Ja
'
al-Muhtär,
sich
b. al-Rabi'a alt
I I
505
f.,
alle,
die
er
geworden war und
Im obigen
besaß,
509
Beispiel
Als
freizulassen.
die Zeit für
unten zu erwähnenden Eidesformeln bei
Ähnlich in den
Ijüb
die Freilassung zusagt.
a
passend
1 -
'
Um
a
hielt,
r i
und
f.
») Dieser Eid ist recht häufig. Innerhalb des Islam herrscht darüber Einstimmigkeit,
daß man diesen Eid nicht durch Koranrezitation bricht, was 'Abd a 1 - K ä d i r a 1 G 1 1 ä n I als Beweis für das hanbalitische Dogma, daß Koranrezitation nicht mensch-
liche
Rede, sondern das Wort Gottes und wie der Koran selbst unerschaffen
(al-Gunja
3)
I p.
Vgl.
60 infra
.
Juyneoll: Handbuch des islamischen
Gesetzes 1910, p. 205
ff.
sei,
anführt
—
schwur
Leier an den Nagel zu liän ;cn,
die
—
126
er,
daß
er für jeden Vers,
n Sklaven freilassen wollte, was
er künftig machen wür
ihm einmal neun Sklavin kostete (Ag. I 64. 5
der sich auf Freilassung eines
Auf gleicher Stufe wie der Ei
oder mehrerer Sklaven bezieht, steht die Beteuerung, daß man sich
i
.
1,
von seiner Frau scheiden
wahr
sei,
richtig
oder
wenn man
im Kämil
bedeute, wie
wenn man
häufig nebeneinander vor,
Muhammed
wo
es heißt,
daß
ich nicht ......
z.
B.
Tab.
III
176,
entweder falaktu
ist
III 188,
Auch
6)..
es sicher
von meinen
Die beiden Eide
scheidung und Freilassung von Sklaven ab«
Die Formel
So wird
Erklärung dasselbe
diese
4.
7.
kommen
wo al-Mansür
»Lege vor mir die Eide auf Ehe-
'Abdallah sagt:
b.
dies oder jenes nicht
sagte: »Ich will dies oder jenes
Besitztümern abgeben, wenn
zu
wenn
nicht dies oder jenes tue.
aufgefaßt,
'
wolle,
itnra^atl
(bi-l-taläki
wa-l-'itäei
T
oder imra'atl jålikun
hier hängt natürlich die Kraft
.
.
und Stärke des Eides
vom Werte der betreffenden Frau für den Schwörenden ab. InBuhturls
Hamäsa gibt es mehrere Gedichte, in welchen ein Betrüger sich rühmt,
von seinem Kreditor durch einen Scheidungseid, der als besonders
wurde ijamlnu ganisin befreit zu haben; allein er
hätte sowieso daran gedacht, sich von ihr scheiden zu wollen 2 ). Doch
muß man bedenken, daß es vor allem eine pekuniäre Frage war, ob
sich
ernst aufgefaßt
.
nämlich der Betreffende sich eine neue verschaffen konnte oder nicht.
Eine besonders scharfe Form
Frauen, die
alle
man
bekommt
dieser
man
Schwur, wenn
hat und in Zukunft haben wird, für unwider-
ruflich verstoßen erklärt,
wenn usw.
Wenn man
3).
man hat und haben
daß man sich zum strengen
noch dazu
alle
Sklavinnen, die
wird, für freigelassen erklärt,
bedeutet
Zölibat verpflichtet, ein Risiko,
es,
das für den Araber nicht ohne Wirkung sein wird.
Reisenden zufolge wird dieser Eid heutzutage sehr
und
als
»seine
besonders bindend betrachtet*);
—
Den neueren
viel
gebraucht
tallaka bedeutet einerseits
Frau verstoßen«, andererseits »Scheidungseid schwören« (Musil
ist takan (Musil
Wenn man zu einem Lager kommt, und die Beduinen sich um
385); eine Spezialbezeichnung für den Scheidungseid
240).
ed.
Nöldeke:
)
3)
509
Wright
')
:
p.
270
f.;
vgl.
Kinship
So in den Eiden bei
al-'Umari
Diese beiden Schwurarten sind vor
f.
p.
04
f.
Beiträge zur Kenntnis der Poesie der alten Araber p. 198
und
dem
Ja'kübl
ed.
islam. Richter nicht erlaubt.
der einen solchen Eid forderte, wäre sofort abzusetzen, sagt
ff.
Houtsma
p.
505
f..
Ein
al-Säfil (Bäsjürl
II p. 358).
O
p. 470.
Vgl., außer
Bcrckardt, Musil und Jaussen, Lane: Manners and cusiomsl
I
—
—
127
den neu angekommenen Gast drängen,
zu Gast zu sein, und jemand mit
verstärkt, so kehrt der
Fremde
bei
um
ihn zu nötigen, bei ihnen
dem Scheidungseid
ihm
ein
(Jaussen
seine Einladung
59).
Der Wahhä-
bitenhäuptling Saud wollte diesen Schwur nicht dulden und ließ jeden,
der ihn schwur, prügeln; er bekämpfte ja die häufigen Ehescheidungen
(Burckardt: Beduinen und Wahaby
p.
421).
Zuletzt wird diese Ehescheidungsformel eine
wie in
dem
S.
1
16 aus der Einleitung zu
Form
Tabari
der Verfluchung,
zitierten Beispiel.
den alten Gedichten aufgefaßt; sie wird dort bisweilen als Drohung der Ehefrau gegenüber verwendet, um sie zu irgend
etwas zu zwingen. Z. B. Ham. ~2: »Du bist verstoßen, wenn du mich,
So wird
sie
auch
in
nicht fragst, welch herrlicher Reiter dein
und Hat'am begegnete
und das Scholion teilt
könne;
')
vgl.
So sagt 'Amir
!«
mit,
daß
man
Ehemann
b. Tufail
war, als er
')
dies als einen Fluch betrachten
Harn. 139.
Der Zeitgen
Sudä
zu seiner Frau,
imeds. der Feind Gottes (\V ä
fc.
153
ff.
362).
-
Selbstbehauptung und Verderben beim
Schwur.
VIII.
Wir haben im Vorhergehenden die verschiedenen Erscheinun
im semitischen Vorstellungsleben, mit welchen der Eid verwandt
und aus welchen er hervorgegangen ist, betrachtet. Vor allem zwei
Erscheinungen liegen dem Eide zugrunde: Der Bund und der Fluch.
Der erste bindet, der zweite trifft in dem Falle, daß das gegebene Wort
gebrochen wird. Einiges ist aber noch unerklärt geblieben. Wie ist
es zu verstehen,
daß
Kraft verleiht?
dem Wort mehr
ein Opfer oder ein heiliger Ort
Dazu kommt noch, daß
Schwurarten
es
gibt,
die
wir nicht aus den vorher besprochenen Vorstellungen heraus erklären
können.
In den arabischen Gedichten
oder sein
Stamm
kommt
daß ein Dichter,
es oft vor,
durch ihn, sich rühmt, nie einen Eid zu brechen.
Der Taijite 'Arik sagt zu eAmr:
»W enn man uns unter eidlicher Verpflichtung ein Stück Hasenfleisch
[Ham. 760, Vers 3).
gäbe, würden wir die Verpflichtung halten«
C
A m r b. Kult ü m rühmt seinen Stamm, daß er am besten
der Verpflichtung Genüge leiste und am sorgfältigsten einen Eid
halte, der einmal abgelegt worden sei (Mu'allafca 67). Abu D u'a i b
Die Beispiele dafür sind zahlreich.
T
1
)
»Du
sagt:
sollst sagen,
daß
sie nie
vernommen
daß
hat,
ich die Ver-
pflichtung gebrochen oder den Eidgenossen verletzt habe« (Tag" al-'Arüs
s.
Einigen Erschlagenen wird nachgerühmt, daß
halafa).
v.
\\ ort hielten,
auch wenn
sie
das
etwas Unangenehmes schwuren (makrüha*)
sie
Harn. 27), ebenso wie das A. T. denjenigen rühmt, der nicht falsch
schwört {Psalm 24, 4), der sich selbst zum Schaden schwört und
es
doch nicht abändert
»)
Oder
es bedeutet:
(15, 4).
wenn auch
gegeben würde (und nicht richtiges
halten. Die Fortsetzung:
daß diese Auffassung
2
auch
)
SIbawaihi
in
einer
Abu 1-Hasan hat
bei
Diese Tugend wird in
der Bundessehließung mit uns nur Hascnfleiseh
Opferfleisch'),
würden wir doch
»und diesen Bund hast du
die
den Trauer
die Bundesverpflichtung
fest geschlossen«
könnte darauf deuten,
richtige wäre.
erklärt doch
KP. _\,a
^Jlc ein
unangenehmen Lage
die obige
wenig anders: wenn der Betreffende
schwört,
Erklärung (siehe das Schohon).
setzt
er
es
durch
(
» .Xo).
—
gedachten oft
112,
in
13),
—
129
dem Verstorbenen nachgerühmt
His.
(z.B.
109,
16;
wie überhaupt Treue gegen die Verpflichtung sozusagen
jedem Lobgedicht
figuriert,
ebenso wie umgekehrt Treubruch [gadr)
zu den schlimmsten Dingen gehört,
deren
man
Mann
einen
beschul-
digen kann (His. 447 supra; 516, 15; Harn. 31; 160; 211; 473; 489;
»Die schlechteste Charaktereigenschaft ist Treubruch gegen
780).
Edle unterläßt den Treu-
die Verpflichtung (al-gadru bi-l-'ahdi); der
bruch,
wenn auch
seine Speise des
Blut wird« (Hain. 645)
Ein
Abends Gemolkenes von abgezapftem
Mann schwört
deshalb »den Eid eines
Mannes, an dessen Brust derTadel nicht saugt«. Ein anderer sagt: »Ich
schwöre den Eid eines Mannes, der da schwört und nicht lügt 2 ), und
in einem Eid, den ein Wahrhaftiger ausspricht, ist kein Betrug« (Ag.
XII, 15 infra).
Kutaijir beschreibt jemanden als »einen Mann von
wenig Eiden 3), der sparsam mit seinem Eid ist, wenn er aber unbe').
wußt einen Eid ausspricht, so wird
alijja)
er gehalten« (zitiert
Lane
B.
z.
s.
v.
4).
Hätten wir in der vorhergehenden Darstellung alle im Eide
vorhandenen psychologischen Momente erschöpft, so könnten die
zitierten Stellen als Zeugnisse für den Verfall des Eides erscheinen.
Sie könnten bedeuten, daß der Glaube an das Wirken der übermenschlichen Kräfte, von welchen die Bedeutung des Eides abhängig ist,
jetzt weniger lebenskräftig wäre.
Der Dichter rühmt seinen Stamm,
daß er sein Wort hält; dies ist etwas Moralisches. Aber wo die besprochenen Vorstellungen lebendig sind, könnte es aussehen, als ob
nichts Moralisches oder Unmoralisches am Eide wäre. Es wird durch
ihn jemandem eine drohende Gefahr auferlegt, und man hält sein Wort,
um dieser Gefahr zu entgehen, aus Furcht, sich selbst einen Schaden
zuzufügen. Zum Rühmen läge dann keine Veranlassung vor. Um
die Bedeutung der erwähnten Stellen zu verstehen, müssen wir uns
indes zweierlei klarmachen.
Erstens, daß dieses Unterscheiden
)
und aß
=)
Zur Zeit der Hungersnot zapfte man Blut aus der Halsader des Kamels, kochte
es.
Ein solcher Eid heißt aJ
-t^-h oder
üj
.
^5»
yfrtr
>
(z.
B. Ag.
IX
124.
1.
26).
t
Jüls», was man auch »der seinen Eid hält« übersetzen könnte, vgl. unten
die Behandlung von Sur. 5, 91. Hassan b. Jäbit sagt zum Lobe der Geliebten, daß sie
»nicht schnell zum Schwören ist* (H i ä. 522, 9). Ka'b b. Zuhair dagegen hat schlechte
3)
«JL**jJ
Erfahrungen gemacht
als
:
»Sie hält die Verpflichtung, auf die sie eingegangen
das Sieb das Wasser hält«.
ernst
genommen
Übrigens hat
(//am. 575 letzter Vers;
keine Eide gibt, weiß ich nicht)
») Vgl. ferner
was
es
man
bedeuten
soll,
daß
— hier wie anderswo (siehe Hirzel:
Pedersen, Der
Rat
Eid bei den Semiten.
I
017!., 627
ff.,
677, 760
nicht besser
immer
allzu
es für gefärbte Finger
über Treue gegen den Eid Quatremére: Les asiles
Beiträge p. So; Al-Mosta'raj par
ist,
die Liebesschwüre nicht
Der Eid
p.
323
f.
9
ff.;
p. 62).
Nöldeke:
—
130
zwischen
dem
Moralischen und einem rein äußerlichen Schaden
Semiten fremd
Beides gehört für ihn sehr innig zusammen.
ist.
getroffen wird, verliert dadurch auch seine
von Unglück und Fluch
Zweitens müssen wir uns klar-
Ehre, wie wir oben gesehen haben.
machen, daß
wie für uns
Wahrheit reden« für den alten Semiten nicht dasselbe
»die
Die Wahrheit
ist.
dem
Wer
ist
für uns ein abstrakter Begriff
— die
—
und für uns i-t
Übereinstimmung der Aussage mit der Tatsache
Wahrheit zu sagen, auch mit einer abstrakten Begründung: um der Wahrheit willen, weil wir nur dadurch
Diese Betrachtung
die Übereinstimmung mit uns selbst bewahren.
liegt dem alten Semiten gänzlich fern. Für ihn handelt es sich immer
um eine bestimmte, konkrete Sache, und, was das Entscheidende ist,
die Wahrheit wird nicht nur im Verhältnis zur Tatsache, sondern
vor allem im Verhältnis zum Menschen betrachtet.
Es handelt sich beim Eide entweder um ein Versprechen oder um die
Feststellung einer Tatsache. »Sein Versprechen halten« ist ein Ausdruck
für »Macht«. Der reiche und mächtige Schejch, der vieles Gut besitzt
und die Fähigkeit hat, alles zu besiegen und zu beherrschen, das Ideal
des Beduinen, legt seine Macht und seine Ehre am besten dadurch
am liebsten große Zusage, die er abgegeben
an den Tag, daß er die
hat, hält. Niemand hält seine Zusage so wie Allah {Sur. 9, 112). Das heißt
nicht, daß er sich für jeden Fall durch sein Wort gebunden fühlt was Allah eben nicht tut, wovon u. a. dér Anfang eben derselben Sure
es eine allgemeine Pflicht, die
—
—
ein schlagendes Zeugnis abgibt; aber es bedeutet,
daß
ist,
er die Fähigkeit besitzt,
Erfüllung
der
seines wafä',
es,
daß
ist
es,
Art.
ist
Der Begriff der Wahrheit bezieht
auch auf
die
Wir verstehen
von sehr inniger
sich nicht lediglich auf
sie
durchgeführt wird.
dies
am
besten da,
wo
den guten
Die Wahrheit erstreckt
Wahr
ist,
es sich
handelt, aber genau dasselbe hat seine Gültigkeit,
')
ist
Zukunft und die äußere Durchsetzung.
nur wahr, wenn
nämlich
so
Verpflichtung,
in
Willen und die Aufrichtigkeit des Redenden.
sich
sich
welche die größte Rolle
den Ermahnungen des Koran *).
Dies Verhältnis zwischen Wahrheit und Stärke
auch
Allah so groß
Stamm
ein
eingegangenen
der
rühmt, und diese Form der Wahrheit
spielt,
daß
Zusage ausgesprochenen
in der
Daher kommt
Willen durchzusetzen.
oft
den
was
um
Eine Sache
sich
bewährt.
Versprechungen
wenn
es sich
darum
Die Sache kann auch von einem anderen Gesichtspunkt aus betrachtet werden,
vom Standpunkt
dessen,
dem
Ansprüche an den Versprechenden.
Versprechen
Dieser Gesichtspunkt
hält.
die taiijja Sur.
die Zusage gegeben
3,
27.
ist.
Er hat durch die Zusage
Die Rücksicht auf ihn gebietet daher, daß
ist
im Koran vorherrschend.
Vgl.
man
sein
umgekehrt
—
—
13'
Wir müssen
handelt, eine Tatsache festzustellen.
es sich
immer
um
konkrete Fälle handelt,
hier bedenken,
denen ein
in
daß
Interesse
Zwei Stämme oder Geschlechter streiten sich darüber, ob
von einem Mitglied des anderen getötet sei,
so daß der erste Stamm von dem anderen Blutrache fordern könnte.
Auch hier ist die Wahrheit nicht etwas Abstraktes; sie wird im Verhältnis zum Menschen betrachtet. Wahr sprechen heißt hier recht
haben. Aber recht haben heißt seine Sache durchsetzen können.
Der Arme und Schwache soll deshalb nicht Prozeß mit dem Starken
führen. Der letztere wird seine Sache durchsetzen können. Ein Mensch
kann Gott gegenüber nicht Recht bekommen, obwohl er es nach menschlichem Maßstab haben sollte, denn Gott ist stärker, ihm gegenüber
hat niemand recht {Hiob 9, 2; 42, 1; Psalm 143, 2). Er ist nicht ein
Mensch, der lügen könnte; wenn er etwas gesprochen hat, setzt
er es durch (Num. 23, 19; vgl. Psalm 119, 106).
Diese Einheit von Wahrheit und Stärke findet ihren Ausdruck
in der Sprache, am deutlichsten auch in der Wurzel sdk ').
Dieser
Stamm bedeutet im Hebräischen als Verbum im Kai: »sein, wie man
mitspielt.
ein Mitglied des einen
sein soll« {Hiob 4, 17; 15, 14; 22, 3;
»
lieses feststellen
und durchsetzen,
Psalm 143,2 u.a.), »recht haben«,
daß es anerkannt wird« {Jes. 45,
so
9.26; Hiob 11,2; 40,8) sowie »seinen Widersacher besiegen« (J^s. 45,25).
Dieselben Nuancen zwischen Wahrheit, Recht, Sieg und Macht lassen
feststellen.
anderen Verbalformen und die abgeleiteten Substantive
Ebenso bedeutet das arabische sadaka sowohl »wahr reden«,
wenn man
eine Tatsache berichtet
sich für die
(z.
B.
H
i
s.
244,
12)
wie »seine
Sache durchsetzen« (Sibawaihi Harn. 27), also eben: was sich
bewährt, was die Kraft hat, sich zu behaupten 2 ).
Der alte Semit
hat keine Bezeichnung für die abstrakte Wahrheit, weil der Begriff
nicht für
ihn
existiert.
Kraft hat, sich
Auch
durchzusetzen«.
die
Wurzel JCN bedeutet: »Was
Was Jahwe
tut,
ist iTJlDN,
die
er hat
daß sie steht {Psalm 119, 90). Das Wort »Amen«
daß man eine erledigte Tatsache bestätigt (was
es an und für sich auch könnte), sondern bekräftigt überall das Eintreffen einer Tatsache, die sich erst in der Zukunft durchsetzen wird
{Nu7n. 5, 22; Deut. 27, I4ff.; 1. Reg. 1, 36 usw.). Ob man sagt, daß ein
Mann in sich Kraft besitzt, oder daß er Wahrheit besitzt, ist deshalb
die
Erde
befestigt, so
bedeutet im A. T.
nie,
Kautzsch: Über
•)
Vgl.
*)
Daher auch:
die Derivate des
Stammes sdk im
alttestl.
Sprachgebrauch
1881.
-Menschen {//am. 41).
»sein wie
man
sein soll«, sowohl
Von Menschen bedeutet
von einem Kleid wie von einem
es dasselbe
wie »edel« (//am. 41 Schol. zu
V- '! 155), von Lanzen »stark und hart«, von Datteln »weich«,
vom
Krieger in der Schlacht
»gewaltsam« (//am. 227).
9*
—
—
132
Das eine ohne das andere kann man nicht haben.
Daher sagt Tarafa (i, 7): »Mit Wahrheit befaßt sich der Kraftvolle, Zuversichtliche, mit der Lüge befaßt sich der Niedrige, Erf>
beinahe dasselbe.
lose«
').
Diese Auffassung der Wahrheit
Wenn
ist
wichtig für unser Verständnis
was sich bewährt, durchsetzt,
Wahrheit das
dann kann es auch Stufen in der Wahrheit geben. Wenn ein Mann,
der größere Kraft hat, seine Sache besser durchführen kann als ein
des Eides.
anderer,
die
dann hat
ist,
mehr Recht,
er
spricht
den Eid bedeutet, können wir aus Sur.
verordnet, daß,
wenn
ein
Mann
bezeugen, daß er dies oder jenes
5,
in der
105
wahrer.
f.
ersehen,
Was dies für
wo der Prophet
stirbt,
und zwei Leute
Ferne
testiert, sie
nach
gebet auf ihre Aussage schwören müssen.
Aber
Verstorbenen können das vereiteln, wenn
sie,
dem Nachmittags-
die
Verwandten des
die also nicht
dabei-
sind, schwören,
—
dessen Zeugnis Gültigkeit hat).
Als die beiden Reisegefährten seinen
Die Veranlassung
daß sie mehr Recht haben.
c
für diese Offenbarung soll nach Ibn Abbäs die folgende gewesen sein:
Ein Sahmit zog aus mit Tamim al-Däri und c Adi b. Baddä. Der Sahmit
stirbt in einem Lande, wo kein Muslim zugegen ist (also niemand,
gewesen
Nachlaß zurückbringen, vermißt man einen silbernen Becher mit
eingelegtem Gold. Der Prophet läßt die beiden einen Eid schwören
(daß sie sich ihn nicht angeeignet hätten). Aber kurz nachher wird
der Becher in Mekka gefunden, und der Inhaber behauptet, ihn von
Tamim und 'Adi gekauft zu haben. Darauf schwören zwei von den
Leuten, die den Becher beanspruchen: Unser Zeugnis ist wahrer
(a/ia^ku) als das ihrige 2 (Buh. kitäb al-wasäjä, bäb 34).
Die beiden
Männer legen hier den Eid ab wegen einer Sache, deren Zeugen sie
nicht selbst gewesen sind. Der Eid ist eine Stärkeprobe zwischen den
—
)
beiden Parteien.
muß
Wenn der
ein Mann
an und
Eid die Aussprache eines starken Wortes
seine ganze Kraft dabei einsetzen.
für sich Richtige
durchzusetzen.
Wie
Es
ist,
dann
gilt nicht,
das
an den Tag zu bringen, sondern seine Sache
wenn er seine Macht
daß er sie mit Unterbei den Arabern nichts
der Einzelne wahrer spricht,
potenziert, so wird seine Sache dadurch wahrer,
stützung anderer behauptet.
an und für
ihm
ist
')
Elende,
a
)
sich,
sondern nur
er solidarisch
<_^..yJLi ist
und
in
Der einzelne ist
Verbindung mit seinem Stamm.
in
ihm hat
er seine Kraft.
»wer in sich Substanz hat«; eine Var.
der nicht die Kraft
Vgl. Reste p. 1S9.
und das Glück
hat, sein
liest ,»j_\_!).
Wenn
Mit
es sich
^~fS>?*
ist
der
Vorhaben durchsetzen zu können.
um
größere Sachen handelt,
Seine Schuld
schwören.
—
133
muß
deshalb der
ist
des
—
Stammes
Stamm
wird sein Wort kräftiger dadurch, daß der ganze
1
lies
ist
das Prinzip
in
für
den einzelnen
Schuld, und andererseits
Stamm
es ausspricht.
Die einzelnen Mit-
der arabischen kasäma.
brauchen gar nichts von dem Vorgang, in bezug auf den sie
sie müssen mit ihrem Wort das des
Wenn ein
einzelnen unterstützen und es dadurch stärker machen.
Stammgenosse mit seinem Eid etwas zugesagt hat, wird der Stamm
glieder
schwören, zu wissen (siehe unten), aber
Der sterbende Guwaij schwur, daß sein
es auch durchsetzen.
für ihn 50 andere töten würde,
Ähnlich
ist
es bei
den
was
sich
Abessiniern
*)
auch
in
Stamm
erfüllte (Harn. 441
ihrem Stammeseid
f.).
(wéréd).
50 Männer und 5 Weiber. Verwandte des Verklagten, müssen auf der
Ruine eines Heiligtums schwören. Der Ankläger fragt: Wenn ihr so
und so getan habt, sollt ihr dann Asche werden? usw., nicht: wenn
N. N. so und so getan hat. Stärker kann ihre Solidarität nicht ausgedrückt werden 2 ).
Die Betrachtung
gelehrt,
warum
des Wahrheitsbegriffes der
Semiten
hat
uns
der Araber sich so gern rühmt, daß er seine Eide hält.
Aber wie wir dadurch zugleich das Prinzip des Stammeseides verstehen,
werden uns auch andere Erscheinungen jetzt klar werden. Es ist
nämlich nicht nur das Prahlen damit, daß man seinen Eid hält,
was auf eine andere Auffassung des Eides hindeutet, als die bisher
festgestellte.
Wir haben gesehen, daß in den assyrischen Eidschwüren
oft eine Reihe von Göttern aufgezählt werden, die im gegebenen Falle
Wenn aber der Araber bei seinen
den Schwörenden treffen sollen.
Vätern schwört, kann der Sinn nicht sein, daß er für den Fall des
so
—
Eidbruches die Strafe dieser auf sich herabruft. Nur in der ersten Zeit
nach der Bestattung wirken verstorbene Verwandte gefährlich. Die Ahnen
gehören zum Geschlecht und stehen auf seiner Seite. Die Betrachtung ist
Der Araber befindet sich auf der Höhe seines Selbster sich in Gemeinschaft mit den Ahnen weiß. Dann
fühlt er seine ganze Ehre und Stärke potenziert, denn sie vertreten
und sind das, was das Leben des Stammes trägt, und damit die
Grundlage, auf der seine ganze Existenz ruht. Dies müssen wir nun
hier eine andere.
bewußtseins,
wenn
•)
Litt mann: Princeton Expedition Nr. 94.
2
Vgl-
)
f., wo das ganze Dorf den
zum Schwören begleitet. Der Beweis der Richtigkeit ihres Eides
daß sie im Gebiet des Gegners ohne Wanken ihren Standpunkt behaupten
Demgemäß galt bei den Alten (vor dem Islam) auch der Klägereid (siehe
Mcnzinger:
Ostajrikanische Studien 1S64 p. 499
der Blutschuld Angeklagten
dann darin,
und durchsetzen.
liegt
p.
234, 480).
mit dem, was vorher
vom
134
—
Wahrheitsbegriff gesagt wurde, in
Zusammen-
Je größere Stärke ein Mann sich geben kann, desto
wahrer spricht er. Dadurch, daß der Schwörende seine Ahnen herbei-
hang bringen.
potenziert er sich auf eine andere Stufe hinauf, auf der seine
ruft,
Worte mehr Gewicht haben, als wenn er wie ein gemeiner Sterblicher
spricht.
In Verbindung mit den Vätern erhält er im stärksten Maße
die Kraft, welche er im Stamm besitzt.
Hier stehen wir also bei einer neuen Auffassung des Eides neben den
schon dargestellten: seiner Auffassung als einer kräftigen, potenzierten
sie kräftiger ist, wahrer ist als das gewöhnliche
So verstehen wir eine Erscheinung, die sich von den früher
behandelten Auffassungen des Eides aus schwieriger erklären läßt,
nämlich die Ekstase, die bisweilen bei der Eidesabiegung vorkommt 2 ).
Durch diesen Eid schraubt der Schwörende sich dazu hinauf, Worte
Aussage, die eben, weil
Wort 1 ).
Er
zu sprechen, die eigentlich übermenschlich sind.
Werte, die
er
im Leben
für dieses
besitzt,
setzt er sie zugleich aufs Spiel.
Dies
ist
Wort
setzt die
gesamten
aber dadurch
ein,
die Kehrseite der Sache, die
Worten ein besonderes Gewicht verleiht. Dahinter lauert der
Fluch, und zwar in seiner alleräußersten Form. In einem der vorhergehenden Abschnitte sahen wir den Fluch als Eid gebraucht, indem
er den Schwörenden mit diesem oder jenem Schaden, eventuell auch
dem Tod, im gegebenen Falle treffen wird. Aber hier ist nur vom
seinen
Fluche
Vgl. S.
')
obwohl
1 1 (i
f.
Für
Form
Rede:
der vollständige Verlust
die arabischen Philologen ist der
Eid eben eine starke Bekräftigung,
der absoluten
in
die
er unter Beeinflussung des Islam die Absolutheit verloren hat.
Die hypothetische
Selbstverfluchung wird deshalb nicht als ein richtiger Eid anerkannt; denn in einer starken
Bekräftigung kann kerne Bedingung gestellt
eines Eides.
sein.
Und
doch, heißt
es,
Die ausgesprochene Verfluchung hebt die Bedingung
hat
auf.
sie
den Charakter
»Wenn
das,
was
du von mir gehört hast, wahr ist, dann verfluche mich usw.«, ist in der Tat dasselbe wie:
»Was du von mir gehört hast, ist wahrhaftig nichtwahr« (Tibrizi's Scholion zu Harn. 69,
Vers
1).
J
)
Ich kenne keine klassische
davon (Landberg: Arabica V 141
von Gesang und Gewehrsalven, die
Beweisstelle dafür,
aber neuere Reisende berichten
Musil 338 f.; Jaussen i88f.).
die Gemüter besonders aufregen.
f.;
zwischen Eid und Ekstase bestätigt sich für die Abessinier.
Der
Landberg
erzählt
Diese Verbindung
feierliche
Stammeseid
wer cd, das entsprechende Verbum wöröt (Litt.mann Princeton Expcd. p. 91, 26;
Aber nach Dillmann {Lexikon Sp. 902) ist täwärädä und täwärädä der Ausdruck
174).
für die Ekstase der »falschen« Propheten.
Nach Prof. E. Littmann wird täwärädä bei
heißt
den heutigen Abessiniern nur von dem promissorischen Eid vor dem Richter gebraucht.
»Von den Helden wird manchmal gesungen, daß sie alles einsetzen, wenn sie lettvärädö;
man wettet vor dem Richter, daß man einen Prozeß gewinnt, und setzt so und so viel
ein;
verliert
man,
so
muß man
das Doppelte zahlen.
sehr wild und unbändig« (briefliche Mitteilung}.
Dabei werden die Leute
oft
;
—
—
135
was das Leben des Betreffenden trägt J ). Dieser Eid
ist deshalb der schrecklichste von allen.
Es ist nicht leicht, in jedem Falle eine Schwurzeremonie zu analysieren und nachzuweisen, ob diese oder jene Vorstellung im Vordergrund steht; dafür fehlt uns in der Regel das Material. Aber wie wir
bereits gesehen haben, daß die verschiedenen Vorstellungen des Bundeseides und des Flucheides zusammengehen, so vereinigt sich auch die
Sowohl beim
hier auseinandergesetzte Auffassung mit den anderen.
Bund wie im Fluch und dem damit zusammenhängenden Eid spricht
man ein starkes Wort, und wir haben gesehen, daß man es durch Opfer
oder andere Zeremonien noch verstärkt. Umgekehrt haben wir hier
gesehen, wie der Fluch hinter dem starken Wort steht und denjenigen
bedroht, der es nicht durchsetzen kann. Es findet dann eine Wechselwirkung zwischen dem Fluch und dem starken Wort statt: durch das
Aussprechen eines Fluches macht man sein Wort stärker (vgl. oben
S. Il6f.) 2 ). Aber wie es Eide gibt, in welchen der Bundesgedanke im
Vordergrund steht, andere, in welchen zunächst ein Fluch gesprochen
wird, so gibt es auch Schwüre, die vor allem nach der hier dargestellten
dessen,
alles
Auffassung zu verstehen
sind.
Nach dem Vorhergehenden haben wir diese Eidesart in charakteristischer Form im Schwur bei den Vätern.
Das ist dasselbe
in
potenzierter
Form wie
ein Eid
beim Geschlecht oder Stamm. Dieser
Eid kann folgende Fassung haben:
»Ich
meine Herkunft zurückgeführt
den
auf
gehöre nicht demjenigen,
wird
(meinen Ahnherrn),
650, Vers 2), oder: »Ich habe keine Mutter, wenn
es sich so verhält, und auch keinen Vater« [Hain. 421, 7 f.); oder der
Vater wird mit der Schwurpartikel wa eingeführt: wa'abi, wa'abika
wenn« usw. {Ham.
H
B.
(z.
Vers 4;
i
§.
10,
15; 11. 13)3), wa'ablhi oder la'amru ablka [Harn. 338,
'Antara:
Dieselbe Bedeutung hat wahrdeinem Großvater« oder »bei deinem Ahn-
Mn'allafca IO).
scheinlich wagaddika, »bei
herrn«*)
')
je
ist
(z.
B.
Tarafa
4,
nachdem der Eid auf
Tab.
72;
diese Weise oder wie
es die Gottheit als Trägerin des
dort
56.
II
110,
i).
ist sie
die Macht, die Böses Über den Meineidigen bringt.
so allumfassend
)
3)
schwört
im Abschnitt VI aufgefaßt wird.
Lebens des Betreffenden, von der man
ist,
daß
er es
ist,
Hier
sich lossagt
Der Unterschied zwischen
der Stellung des Gottes in den beiden Eidesformeln schwindet aber,
3
Man
Insofern der Eid eine Beziehung zur Gottheit hat, wird deren Stellung verschieden,
wenn
al-A'lam in Landberg: Primeurs arabes I p. 9.
Von einem Vater zum Sohne gesagt bei Goldziher: Mu'ammarün
Macht
seine
der auch im gegebenen Falle die Exekution
ausübt.
Vgl.
(Abh. II
p. 63,
letzte Hälfte).
4)
hausen
Bekanntlich kann
(Reste 1S5
Anm.
es
auch
2) vorzieht.
»bei
deinem Glück« übersetzt werden, was Well-
Nöldeke
deinem Großvater«, aber gibt dies später auf
übersetzt in seinen Beiträgen 1S7 »bei
(ZDMG XLI
723).
Goldziher
hält daran
[
-
36
So schwört Kulaib aus Taglib Wä'il
m.).
wä'ansäbi wffilin »bei den Grabsteinen von Wä'il* '//am. 421
uselben Eid schwören Gassäs von Bakr Wä'il (ibd. Z. 11 v.u.) und
béi
dem Grab
Ahnherrn
seines
').
i.
I
'<
Vater
dessen
//am. 423,
wa'ansåbi ijålin sagt, so
1.
Wenn Gassäs //am. 422, 9 v.
vermutlich eine Nebenform von Wä'il
u.
4).
ist Ijäl
2
).
Die Bedeutung des Eides bei den Vätern ist u. a. daraus ersichtlich,
daß der Islam ihn verpönt der Prophet tadelte einmal 'Umar, als
;
kommt
Nichtsdestoweniger
er ihn gebrauchte.
man
In ähnlicher Weise schwört
bei seinem
vor
er oft
Stamme
3).
in
dem Eide
beim Kriegsruf des Stammes (siehe hierüber Goldziher: Studien I 61;
Rob. Smith: Kinship 44 Anm.), oder direkt »bei der Verwandtschaft«
Daß dieser Schwur sehr gewöhnlich
m. bi-l-rahmi *).
{Harn. 254
i.
gewesen
geht aus Sur.
ist,
In diesem
4,
Zusammenhang
hajäti (so Ag.
Mifallaka
34),
III,
4
la'amruka
An
v. u.),
wo man
sind die Fälle zu erwähnen,
Man
Leben schwört.
bei sich selbst oder seinem
XIV
hervor.
1
und
sagt binafsl
aber noch häufiger la'amri (Z u h a
kommt
r:
Mu'am-
oder 'amraki (Goldziher:
(ibd. 42),
bii
einem Zusatz,
welcher zeigt, daß der Schwur den hier angegebenen Charakter trägt,
nämlich »und mein Leben ist nicht etwas Unbedeutendes« (Haut. 643,
Z. I v. u.; 646; Näbiga 17, 16). Der Schwur bei der Ehre und
marün
p. 63)
5).
einigen Stellen
bei den die Ehre vertretenden Stirnlocken
denselben Sinn,
fest {Studien I p. 229).
als
meiner Kraft«
»bei
Noch heutzutage wird
Eid bei den Ahnen aufgefaßt (Musu.
II
es ist nicht Willkür,
Ahnen geschworen
')
Vgl.
daß
es für
{bi-Hszi,
diese
34).
Eide beide Bedeutungen empfunden haben.
sammen,
(s.
hat wesentlich
S. 67)
deutlicher führt in die angegebene Rich-
und noch
tung der Schwur
es vor mit
Lane
siehe
Formel gebraucht
-
v.).
s.
(s'a i.iddi)
und wird
Übrigens wird der alte Araber bei diesem
Ahnen gehören
Sein Glück und seine
beide Begriffe
ein Wort
Wenn
gibt.
er bei
zu-
den
hat, hat er auch bei seinem Glück geschworen.
Goldziher: Studien
I
p. 239.
und nicht der Name eines uns unbekannten Gottes, wie es in der Note bei Nöldeke:
Delectus p. 40 angenommen wird.
3) So z. B. H i s. 793, 7 im Munde des 'Abdallah b. Rawäha, obwohl er eben für das
Heil seiner Seele so besorgt gewesen ist. Sogar im Munde des Propheten kommt dieser
*)
Schwur vor. Er sagte einmal \jj!
_ JLil,
Naw aw
H
1
IV
p. 99).
Nach
I
b n
habe damit aber keinen Eid bezweckt
a Cr a
von \iü!» vor. Dagegen
Schwur ausgesprochen haben
r
Abu Bakr
bei zwei Gelegenheiten diesen
ein Schreibfehler
soll
verpönten
(Kastallänl IX
4)
Auch mit
Xj_s,
z.
(Muslim-
wure diese Tradition verwerflich oder es lage
B. in einem Var. zu
Taraf a
4, 72:
413
f.).
^J-X-i
Seligsohn: Le Diwan de Taraja Ihn al-'Abd al-BakrT, Paris 1901,
p.
(j;3
ÄJ~;
(s.
104).
Eine Vereinigung des Eides bei sich selbst
5) Siehe zu diesen Formeln S. 1 7 f
und des Eides beim Geschlecht hat man in einer Formel wie dieser: »Sie gehören dir, (so
wahr) ich bin der Sohn von Hind" (Tab. II 69, 7).
.
—
Formeln
In diesen
ist
—
137
Form das
die positive
Charakteristische.
Man
und das man
hebt dasjenige hervor, worin man seine Existenz
deswegen nicht verlieren kann, ohne zugrunde zu gehen. Die
fühlt,
Form
mehr dem gewöhnlichen Flucheid nähern, z. B.
lasse meinen Reichtum •) und wende mich ab von den
auch
kann
sich
Ham.
67: »Ich
Edlen und begegne meinen Gästen mit verdrießlichem Gesicht« (wenn
Im Kommentar heißt es (p. 68), daß
ich Ibn tfarb nicht angreife).
vornehmer Eid sei. Der Schwörende setzt nämlich
was seinem Leben Wert gibt, aufs Spiel.
Die Stellung, die für den alten Araber der Stamm und die Väter
einnehmen, nimmt für den Muhammedaner die Religion in Anspruch.
»Der Islam ist mein Vater, ich habe keinen anderen Vater,« heißt es 2 ).
Parallel mit dem Eide bei den Vätern ist deshalb hier der Eid b e
dies ein besonders
liier
alles,
i
der Religion. Man sagt wadlnl {Ag. XII 124, 11 Mufassal 164:
oder wie Muhammed einmal sagte: »Möge mir Gott nicht
helfen, wenn ich den Banu Ka b nicht helfe, wie ich mir selber helfe«
ä k. 323). Es kommt auch in der Form vor, daß man sich im gegebenen Falle von der Religion lossagt, z. B. T a b. III 106, I f.: »Ich
gehöre nicht al-'Abbäs, und ich bin von Muhammed losgelöst, wenn«
;
bidinika)
c
usw.
3).
—
Die islamische Religion konzentriert
kommenen Abhängigkeit von
Gott; der Mensch
Kraft, sondern alles durch die Kraft Gottes.
deshalb
findet
keit
ihren
wie: »Wir gehören Gott,
wa'innä
ilaihi rägi'ün. z.
ist
sich
in
der voll-
nichts durch eigene
Die islamische Frömmig-
charakteristischen Ausdruck
Formeln
in
und zu ihm kehren wir zurück (innä
B.Tab. III 44, 10; 108, 14; 111,8; 116.
oder: »Es gibt keine Kraft noch Stärke außer bei Gott<<
13),
li-llähi
5; 168,
lå
haula
walä kuwwata illä bi-llähi, Kastalläni IX p. 422 unten). Der furchtbarste Eid ist deshalb derjenige, in welchem man dieses Verhältnis
aufs Spiel setzt und sich von »Allahs Kraft und Stärke lossagt«. Ein
Es mag
interessantes Beispiel dafür erzählt Tabari (III 616 ff.).
hier
wiedergegeben werden:
<T sä
Ga'far
b.
Beherrscher
b.
'Abdallah
stachelt
')
aber jetzt
sich
Das Wort
vorziehen.
nach
berichtet
'
al-Dabbl:
Härün al-Raäld
Gläubigen
der die Dailamiten
(den 'Aliden,
hatte,
Fesseln vor
hier
der
in
der
Sein
führen.
der
ich
ließ
heute beim
er
Jahjä
zum Aufruhr ange-
Härüns sich befand)
Bakkär b. 'Abdallah,
Gewalt
Feind
(_J.) bedeutet eigentlich Fülle
In Anbetracht
Als
war,
in
ein
von Ilaaren, was einige Kommentatoren
schon erwähnten Bedeutung des Haares gäbe das
auch einen guten Sinn.
Wright: Arabic Grammar II p. 95 ü.
modernen Erzählungen: Ich bin von meiner Religion
=)
Zitiert bei
3)
Auch
{na-æådir Abi
in
Nuwäs, Kairo 132S,
p. 4).
gelöst,
wenn
.
.
.
Sprößling al-Zubair's,
-
138
klagte ihn an, daß er unter den Medinensern
gegen Härün Aufruhr angestiftet habe.
Diesen Vorwurf beantwortet
Jahja mit der Mitteilung, daß,
Bruder während eines Auf-
als sein
standes gegen Härün getötet worden
sei,
Bakkär gekommen
sei,
ein
Trauergedicht auf ihn rezitiert und dazu Jahja seine Unterstützung ver-
sprochen habe für den Fall, daß es ihm gelingen
an
sich zu reißen.
Bakkär
sollte,
»Bei Gott, o Beherrscher der Gläubigen, bei ihm, außer
zum
Gott gibt (»und seinen ganzen falschen Eid bis
was
er sagt, ist kein
die Herrschaft
erklärt dies für reine Erfindung
wahres Wort, und
er redet
und
dem
schreit:
es keinen
Ende«),
in
dem,
mir Dinge nach, die
Al-Rasid wendet sich jetzt an Jahja: »Er hat
geschworen, hast du Zeugen, die dieses Trauergedicht von ihm gehört
ich nie gesagt habe.«
haben?«
will,
Jahjä antwortet: »Nein, aber darf ich ihm den Eid, den ich
auferlegen?« Dies wird gestattet. Er wendet sich nunan Bakkär
und
sagt:
»Sage: Ich bin von Allahs Kraft und Stärke gelöst
meiner eigenen Kraft und Stärke anheimgefallen, wenn
und
ges
ich so
Der Zubairite (d.h. al- Bakkär) sagt »0 Herrscher der Gläubigen,
Eid? Ich schwöre ihm bei Gott, außer dem es keinen
Gott gibt, und er erlegt mir einen Eid auf bei etwas, wovon ich nicht
weiß, was es ist.«
Aber hierzu bemerkt Jahjä: »0 Herrscher der
Gläubigen, wenn er wirklich die Wahrheit spricht, was kann er dann
dagegen haben, den Eid, den ich ihm auferlege, zu schwören?« Härün
gibt ihm recht und sagt zu dem anderen: »Schwöre ihm den Eid, wehe
dir !« Da sagte er: »Ich bin von Allahs Kraft und Stärke gelöst und
meiner eigenen Kraft und Stärke anheimgefallen«
aber hier stockt
er, und, so wird berichtet, bebt und zittert vor dem Eid und ruft:
»0 Herrscher der Gläubigen! Ich weiß nicht, was es für ein Eid ist,
den er mir auferlegt, ich habe ihm bei Gott dem Allmächtigen, dem
Mächtigsten von allem, geschworen !« Da aber sagt Häiün: »Schwöre
ihm den Eid oder ich urteile, daß du unrecht hast und strafe dich \*
Darauf, heißt es, sprach Bakkär: »Ich bin von Allahs Kraft und Stärke
gelöst und meiner eigenen Kraft und Stärke anheimgefallen, wenn ich
das gesagt habe 1« Darnach ging er von Härün fort.
Dieser Bericht
schließt mit der Mitteilung, daß Allah ihn mit Apoplexie schlug, so daß
habe
!
')
«
:
w-as ist das für ein
—
—
er auf der Stelle starb.
womit
er
büßen muß.
Selbstverständlich
hat er sich auch einen Platz in
Mit
I
J
ist
der
Tod
nicht das Einzige,
von Gott losgesagt hat,
der Hölle gesichert, obwohl es nicht
Dadurch, daß
er sich
wird immer die Lösung aus einem Pflichtverhältnis bezeichnet,
untertänlichen Verhältnis
zum
Herrscher {A£.
ähnlich hört im Abessinischen (siehe unten).
I
13,
4),
von Blutschuld
z.
B.
(.->V.
von dem
X 9,
22;;
—
direkt mitgeteilt wird
daß wir
voll,
Zubairiten,
d.
•).
I
—
Art des Ablebens war so schreckens-
liese
die Mitteilung
h.
'39
von
'Isä b. Ga'far verstehen, unter den
der Familie des Bakkär,
sei
eine andere Tradition
von dem Ende desselben verbreitet gewesen, nämlich, daß er von einer
eifersüchtigen Ehefrau vergiftet worden sei, weil er einer Sklavin zu viel
Interesse widmete.
Tabari teilt auch eine andere Version mit (p. 620 f.), welche
von einem ausführlicheren Vorgang bei der Eidesabiegung berichtet:
Abu Jünus berichtet von 'Abdallah b. al-'Abbäs b. al-Hasan,
daß es sich nicht um Bakkär, sondern um dessen Vater 'Abdallah
Aufruhr
b. Mus'ab handelt.
lieser
einen
beschuldigt Jahjä,
gegen Härün angestiftet zu haben. Die Eidesabiegung geht nun auf
folgende Weise vorsieh: Jahjä verrichtet eine salät, aus zwei rek'a's
bestehend, läßt dann 'Abdallah dasselbe tun und darauf die Segensformel über den Propheten aussprechen.
Darauf legt z ) er seine
rechte Hand in die 'Abdallahs
Wenn
und sagt: »Allähumma
du weißt, daß ich 'Abdallah b. Mus'ab zum Aufruhr gegen diesen
(und er legte seine Hand auf ihn und deutete auf ihn 3)) aufgefordert
habe, so vernichte mich mit einer Strafe von dir und überliefere mich
meiner eigenen Kraft und Stärke; im anderen Falle überliefere ihn
seiner eigenen Kraft und Stärke und vernichte ihn mit einer Strafe
von dir
Amen, o Herr der Welten !« Jahjä bittet sodann 'Abdallah,
seinerseits dieselbe Formel herzusagen, was er auch tut.
Jahjä
wird nun wieder in sein Gefängnis in einem Flügel des Schlosses geführt, und 'Abdallah geht nach Hause. Der Berichterstatter 'Abdallah
b. al-'Abbäs und sein Vater al-'Abbäs, die der Szene beigewohnt haben,
gehen gleichfalls Heim.
Der Vater ist vor Schreck erstarrt. Kurz
nachher kommt ein Sklave von dem Zubairiten 'Abdallah, um al-'Abbäs
zu bitten, daß er zu ihm komme. 'Abbäs versteht, daß die Absicht die
Da er dadurch seiner
ist, daß er den Meineidigen unterstützen soll.
Gnade beim Propheten verlustig gehen würde, wagt er es nicht, und
schickt an seiner Stelle seinen Sohn, 'Abdallah, unseren Erzähler.
Aber kaum ist dieser zum Hause des Meineidigen gelangt, als die Weiber
mit Trauergebärden herauskommen: mit aufgelösten Haaren und sieh
auf die Brust schlagend. Als der Mann nach Hause gekommen war,
hatte er geschrien: Mein Leib mein Leib und war darauf gestorben.
1
!
!
—
!
')
wurde
Nach einem anderen Bericht (Mas'udi: murüg VI
er
—
sie
296
ff.
der Pariser Ausgabe)
sich, seine
Leiche
wurde wiederholt vom Grabe hinausgeworfen.
Eig. »zusammenflocht« *-v^*J
Das ist wohl
auf Härün deutet.
3)
p.
schwarz wie Kohlen, sein Leib schwoll an, und das Grab weigerte
aufzunehmen
»)
!
so zu
verstehen,
S
s^-fr*r>.
daß
er
&**&
Hand
die
auf 'Abdallah legt
und dabei
—
liese
I
als jene
ist
14"
Version hat vor der ersten das voraus, daß
uns mehr
sie
Die Sache
die positive Seite dieser Eidesform ersehen läßt.
man sich von seiner Religion und den tragenden
sondern man gibt seine Aussage ab eben als Ausüber
nicht bloß die, daß
Mächten
lossagt,
und
dieser Religion
füllen kann.
Dies
Handlungen,
die
Kraft, mit welcher sie ihre
in der
ist
Anhänger
er-
deutlich ausgedrückt in den gottesdienstlichen
Wenn
vor der Erklärung vorgenommen werden.
der eine Beteiligte den anderen an der Hand hält, so wirkt das starke
Wort um so unmittelbarer auf den anderen, dem es ja auch gilt. Übrigens
erinnert der ganze
M a s *ü
Vorgang etwas an
die li'än -Zeremonie (s.S. 114).
wird die Kraft dieser Eidesform auf eine TradiC
tion von A1I gestützt, der zufolge der Prophet gesagt hat: »Niemand
schwört diesen Eid falsch, ohne daß Allah die Strafe über ihn binnen
Bei
drei
d
i ')
Tagen beschleunigt«
2
).
Weise
In charakteristischer
kommt
diese Eidesform vor in den
Ibn Fadl Allah al-'Umari
von
die unter den
Mamlükensultanen
für
charakteristischsten Züge desselben auf
des Treubruches von ihm los
Houtsma
Beamten
Religionen
aller
Die Bekenner jedes Glauben zählen die
im Reiche angeordnet waren.
Ja'kübi
angeführten Eidesformeln,
die
3).
und sagen
den Fall
sich für
Dieselbe Eidesform
finden wir bei
509 f. +
Eine Zusammenfassung des islamischen und des altarabischen
Eides kommt vor, wenn man schwört »bei Allah und der Verwandtschaft« {Ag.
(ed.
IX
130, 12;
I
XII
505
f.;
.
124, 25;
Tab.
I
1396, 11. vgl. Sur.
4, 1),
Ehre und der Religion«
zu schwören (Jaussen 169) 5), verglichen werden kann.
Bei den Israeliten hat man ebenfalls den Schwur beim Geschlecht, den wir bei den Arabern als für diese Eidesform charakteristisch
womit
die Sitte der heutigen
siehe S. 139
2
Ebenda wird
)
»bei der
Dies bedeutet nämlich der Gen. 24. 2
gefunden haben.
')
Beduinen
Anm.
f.;
31, 53 vor-
1.
eine andere
Fassung dieser Tradition mitgeteilt, wo
es heißt, daß,
wenn man Allah in seinem Eidschwur preist, er sich scheut, die Strafe zu befördern; allein
wenn man sich von ihm lossagt, bringt er binnen drei Tagen die Strafe über den Betreffenden.
Diese Erklärung ist echt arabisch, aber ganz sinnlos.
In der Tat preist
man AU ih auch
in der Lossagungsformel.
3)al-'Umari:
Kiläb
al-ta'rTf
ft-l-muffala/i
al-sartf,
in
Kairo 1312
gedruckt;
Warner 352 und Cod. Lips. (Catal. Völlers) 659.
Vgl. Goldziher: Vorlesungen über den Islam 1910, p. 135 (3, 3).
Man kann auch bei anderem Wertvollen schwören, obschon man dadurch
ferner Cod. Lugd.
4)
5)
eben
alles aufs Spiel setzt, z. B.
einem Reisegefährten gegenüber kann ein
Reisegemeinschaft schwören (//am. 40 nach der Mitte).
der Gehebten (Harn. 585, Vers 2); nach
man
L*J
ist
das &aaÅJj
bei wertvollen
«
,
nicht
bei ihrer
Ein Dichter schwört beim Vater
dem Kommentar
i_jL~vä
c Jlc- Und ebenso kann
»Die Araber schworen bei Salz und Wasser
sAi
-yjt-
Mann
L2J
Sachen
nr'ü (Lisän III 439).
<.
.»
«.
''«''
schwören.
—
'41
kommende Eid (siehe den nächsten Abschnitt). Wer diesen bricht,
ist damit vom Stamme ausgeschlossen, was, wie wir gesehen haben,
eben die Grundbedeutung von TIN
ist.
Ein derartiger Schwur
ist
—
Wie bei den Arabern,
deshalb »ein großer Schwur« (Jdc. 21, 5).
so schwört man auch hier bei seinem Leben und seinem Haupt 1 ). Der
Schwur beim Haupt kommt auch bei den Babyloniern vor (siehe S. l6f).
Jonathan schwört bei seiner Freundschaft für David i. Sani. 20, 17).
Wie die Väter die auf dem Geschlecht und dem Stamme gegründete
Gesellschaft vertreten, so ist die Staatsgemeinschaft im
König
verkörpert. Wird man vom König gelöst, so ist man vom Staat gelöst
Gen. 42, 15. 16 schwört Josef in seiner Eigenschaft als Ägypter bei
Pharao. Dieser Eid soll noch zur Zeit Ibn Ezras (ca. 1170) in Ägypten
auf Kalifen angewandt, gewöhnlich gewesen sein 2 ). Beiden Baby
loniern und Assyrern ist dieser Schwur ganz gewöhnlich
Man schwört beim König und bei der lokalen Gottheit 3). Derselbe Eid
schwur kommt im A. T. in der Anrede an den König selbst vor. »Bei
dir selbst,
König«, sagt Abner zu David (1. Sam. 17, 55). Dasselbe
sagt Urija zu David (2. Sam. 11, 11), und Ittai sagt zu ihm: »Bei
Jahwe und bei meinem Herrn, dem König« (2. Sam. 15, 21). Doch
zweifelhaft, ob man diese Stellen als Zeugnisse für den speziellen
Eid beim König betrachten darf. Nichtsdestoweniger haben sie auch
in diesem Zusammenhang ihr Interesse.
Die Formel ist mit , n ge-
ist es
deinem Leben«. Das bedeutet nicht: »Eben
ist, daß du lebst, eben so wahr« usw.
Ein derartiger
rein abstrakter Vergleich würde keine Garantie leisten und deshalb
kein Eid sein.
Die eigentliche Bedeutung ist, in Analogie mit der
Formel »bei meinem Leben«, diese: »Ich bin von dir gelöst, wenn« usw.
Aber man sagt: »bei deinem Leben« nicht nur dem König gegenüber.
bildet, also eigentlich »bei
so wahr, wie es
Hanna
David zu Jonathan (i.Sam. 20, 3),
(1. Sam. 25, 26), Elisa zu Elias
Es ist eine Form geworden, um die Verehrung und
(2. Reg. 2, 2).
Anhänglichkeit auszudrücken, die man für den anderen hegt •*).
Wie die Babylonier beim König schwören, so schwören sie auch
sagt es zu Eli (i.Sam.
I,
26),
Abigail zu David, bevor er König wird
bei ihrem Gott,
Das sind
bei der Gottheit der Stadt, teils bei der des Landes.
teils
die Mächte, auf welchen die Gesellschaft gegründet
)
Traktat B'raköt 3 a, 19; siehe
(nauädir abi Xirjjäs p. 3. 7).
:
)
Siehe
3)
Siehe
S. iS; »bei
dem Leben
ist.
deines Haupts« heißt es auch
Rosenmüller: Das alte und neue Morgenland I 1S18, p. 200 f.
Kohler und I'ngnad: Hammurabis Gesetz und Meissner: AUbab. Ver-
träge, passim.
4)
V
Auch
bei den
91, Z. 4 v. u.
Arabern schwürt
und 110,
vor Elija schwürt
»bei
24).
man beim Leben
dessen, mit
In derselben Richtung liegt es,
Jahwe, deinem Gott«.
wenn
dem man
die
redet (Ag.
Witwe
in
Sarpat
—
142
—
In
Israel ist Jahwe derjenige, bei dem man schwört. Es
würde keinem Israeliten einfallen zu behaupten, daß Jahwe der einzige
wäre, der jemanden mit dem Fluche treffen könnte.
Das können
nicht nur andere Götter, sondern auch alle dämonischen Mächte.
Es ist deshalb die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß auch hier dem
Eide dieselbe Anschauung zugrunde liegt, wie diejenige, welche in
dem Eide bei den Vätern und in den erwähnten arabischen Formeln
ist. Indem man bei Jahwe schwürt, spricht man in der Kraft,
man von ihm hat, aber zugleich setzt man sein Verhältnis zu ihm
Wenn man nur bei Jahwe schwören darf, bedeutet das,
aufs Spiel.
daß er der einzige ist, von dem die Existenz des Schwörenden gänzlich
abhängig ist, d. h. er ist der einzige, den man als seinen Gott anerkennt.
ausgedrückt
die
Ebenso natürlich
ist es
deshalb,
daß andere Völker bei ihrem Gotte
schwören, das eine schließt das andere nicht aus.
So wird das Schwören bei einem Gotte ein besonders charakteristischer Ausdruck für das Verhältnis, in dem man zu ihm steht,
kann heißen: Jahwe, deinen Gott, sollst du fürchten, ihn
du verehren, und bei seinem Namen sollst du schwören
»Ihr, die ihr beim Namen Jahwes schwört«
(Deut. 6, 13; 10, 20).
wird als Bezeichnung für die, tue ihm dienen, gebraucht Jer. 44, 26
Daß Jahwe von
(= die Judäer); vgl. Jes. 48, 1; Psalm 63, 12.
anderen Völkern als Gott angenommen wird, wird dadurch ausgedrückt, daß sie bei ihm schwören werden (Jer. 12, 16). Das bedeutet
dasselbe, wie wenn es heißt, daß fünf ägyptische Städte »an jenem
Tage« die Sprache Kanaans reden' und zu Jahwe Sebä'öt schwören
werden, d. h. Israeliten werden (Jes. 19, 18). Bei D.Jes., der die Unterwerfung aller Welt unter Jahwe verkündet, wird die Unterwerfung
auf folgende Weise ausgedrückt: »Mir soll jedes Knie sich beugen,
jede Zunge schwören« (Jes. 45, 23). »Bei anderen Göttern schwören« ist
ein zentraler Ausdruck für Abfall von der jahwistischen Religion
{Jer. 4, 2; 5, 7; Hos. 4. 15; Am. 8, 14; Ze/. I, 5) '). Auf gleicher Stufe
mit dem Abfall steht es, bei Jahwe falsch zu schwören; denn dadurch
sagt man sich eben von dem Verhältnis zu ihm als seinem Gotte los.
Verbot und Warnung gegen das Falschschwören steht deshalb in unund
es
sollst
!
mittelbarem
(Jer.
Zusammenhang mit dem Verbot
Ex. 20, 7).
7, 9;
Dieser Sachlage entsprechend
des
Götzendienstes
vgl.
ist
der
Grundsatz im
Islam,
daß, wer da schwört, nur bei Allah schwören darf.
')
Vgl.
Maimonides,
anbetung ausmacht,
zitiert bei
nach dem der rechtmäßige Eid einen
Frxnkel: Die Eidesleistung der Jude»
Teil der Gottesp.
10.
Zeremonien beim Ablegen des Eides.
IX.
Bereits im Vorhergehenden ist in den verschiedenen Abschnitten
von Schwurzeremonien die Rede gewesen ). Sie sind aber nur erwähnt
l
sie eine bestimmte Auffassung des Eides beleuchteten,
beim Bunde oder beim Fluche. Hier soll eine Übersicht über
die Zeremonien von allgemeineren Gesichtspunkten aus gegeben werden.
Erstens werden für die Ablegung des Eides gewisse Orte bevorzugt z ). Wie wir gesehen haben, gilt dies sowohl für den Bund wie
worden, insofern
sei es
den Fluch; aber auch für den Eid da, wo er nicht direkt aus diesen
Man brauchte ja eben diesen Vorgang, um
für
Erscheinungen herzuleiten ist.
Wort stärker zu machen; wo es darauf ankommt, ein
Wort als gewöhnlich auszusprechen, ist es natürlich, daß
sein
besten an einem Ort
geschieht,
wo besondere
stärkeres
am
dies
Kräfte wohnen.
-
Araber
beim Zemzembrunnen bindende Verhaben (H i §. 93, 16), so legten sie auch feierliche Eidschwüre in der Nähe der Ka'ba ab.
Indem sie um die Ka c ba
kreisten, sagten die KuraiS: »Bei al-Lat und al-'Uzzä und bei Manät,
der dritten daneben« (Reste 34; vgl. Sur. 53, 19 f.). Man schwur »zwischen Safä und Marwa«, ein anderer Ausdruck für dieselbe Sache
(H §. 317, 18). Um die Berührung inniger zu machen, hat man die
Hand an den schwarzen Stein gelegt, weshalb er jaminu-llähi genannt
wird (Lisän XVII 351) 3).
Als die KuraiSiten und die Juden aus
gegenseitig
Haibar sich
schwuren, einmütig gegen den Propheten
Wie
alten
die
sprechen
abgelegt
i
) Für
Eideszeremonien bei den verschiedenen Völkern
ist ein
großes Material ge-
sammelt von Richard Lasch: Der Eid, seine Entstehung und Beziehung zu Glaube und
Brauch der Naturvölker, Stuttgart 1908.
')
Über den Eid zu
Goldziher
(B ä gü ri II
einer
bestimmten Zeit, und zwar nach dem Nachmittagsgottes-
dienst, siehe
in yliült'
beim
358).
dem
li'än
Nachmittagsgottesdienst,
nach dem
lichkeit der Zeit
Tradition gestützt (B u
IX
p.
'Umar
um
ff.
wird auf die
al-sahädät Nr. 22).
der Nacht und die Engel des Tages zusammen
3)
B.
A
geküßt wird
1 5
r
meint, er heiße »die
(Lis.).
Die Orte und Zeiten sind dieselben wie
Manzür
b.
Zabbän zurück
XI 55,
unten cap. XV.
ihn schwören zu lassen
salät al-'asr
b. kiiäb
297
hielt
Hand
(Ai-,
Zur Zeit des
(Baidäwj
bis zur Zeit
1
wiedergegebenen
'asr treffen die
zu Sur.
Allahs«, weil er wie die
nach
Die Vorzüg-
30).
5,
Engel
105).
Hand
eines Königs
—
zu kämpfen, gingen
so
daß
sie
al-RaSid
sie
—
144
miteinander hinter den Behang der Ka*ba,
das Heiligtum unmittelbar berührten (\Y ä
nahm
die
Mekkaner
in Eid bei der Ka'ba,
um
k.
Härün
190).
sich ihrer
Treue
gegen seinen Sohn zu versichern (Tab. III 861, 4 ff.). Noch heutzutage
Selbstverständlich
gilt der Eid bei der Ka'ba als besonders stark »).
war
nicht der
sie
einzige
Ort,
der
einem Eide Bedeutung
Man schwur an dem Ort, wo der Gott, dem man gehörte,
war, und wo sein Emblem aufgestellt war (Ag.l'X. 8, 9 f. inda
und wenn es heißt, daß man beim »Gotteshaus«
sali),
verlieh.
heimisch
l
<ti l- Ifala-
schwört,
wohl nicht immer die Ka*ba zu sein 2 ).
Man schwört heutzutage auf dem Grab des walf, den man verehrt,
indem man die Hand an das Grab legt 3), oder, wenn er in einem Heiligtum im Sarge liegt, den Sarg mit der Hand berührt 4). In Zusammenhang mit dieser Geste schwört man bei dem mächtigen Gott und
dem gnädigen Schöpfer, welches zeigt, daß es nicht ein herabgerufener Fluch ist, was im Vordergrund des Bewußtseins steht. Auch
braucht
schwört
es
man bei dem
Islam
Im
und innerhalb
schwört
man
welche von einem
115,
1 f.).
oder der heiligen Quelle (Musil).
oft in der
dieser insonderheit auf
eine besondere Heiligkeit
II
Baum
heiligen
5),
Imäm von
Vor allem
Moschee
dem
(Tab.
minbar, denn
und keine Lüge
ist
dies
III 33),
dieses besitzt
so furchtbar wie die,
würde (T a
von dem minbar des Propheten
dieser Stelle aus gesprochen
gilt
—
b.
in
Auf diesem nimmt Kutaijir b. al-Salt dem Sammäh den Eid
ab [Ag. VIII 103, 2l), und er fügt hinzu, daß, wer an dieser Stelle
falsch schwört, sicher in die Hölle kommt. Dies wird auf einen Ausspruch des Propheten gestützt (T a b. II 92, i8f.). Andererseits weigert
sich Zaid b. Täbit auf dem minbar zu schwören, als Marwän es von
ihm verlangt. Er erklärte sich bereit zu schwören, wo er war, aber
nicht auf einem minbar, denn der Prophet habe gesagt »Deine beiden
Zeugen oder dein Eid !« allein er hat nicht den einen Ort für minderwertiger als den anderen erklärt (B u h. kitäb al-sahädät Nr. 23).
Das kann natürlich ein Deckmantel sein.
In Israel ist es sicher ebenso gewöhnlich gewesen, daß man
Medina.
:
Snouck Hurgronje: Mekka II p. 306.
Zu den älteren Belegstellen gehört z. B. 'Antara 21, 10.
3) Siehe Jaussen 311; Musil 33S. 342.
1) Landberg: Arabica V 137; vgl. Grethe Auer: Marokkanische Ersählungen,
Bern 1904, p. 152 f.; 182 ff. Vgl. Munzinger, Ostafr. Slud. p. 4S0; man hat während des
')
Siehe
3
Vgl. Reste 91.
)
Schwures das Grab überschritten (ebd.
5)
Siehe
der Eid
alterliche
Becker
p.
234).
in der Nöldeke/eslschrift I p. 341
ff.
So
kommt
bei den Abessiniern
der Kirche vor (Munzinger, c. p. 3SS). Ebenso wurde
Judeneid in der Synagoge abgelegt.
in
1.
der mittel-
—
—
145
im Heiligtum schwur. Das geht aus Ex. 22, 6 hervor: Wenn jemand
einem anderen etwas von seinem Besitztum zum Aufbewahren anvertraut hat, und dieses dann gestohlen wird, ohne daß man den Dieb
findet, so soll der Mann, dem die Sachen übergeben wurden, sich
hä-elohim nähern [und schwören] ), wenn er sich am Eigentum des
anderen nicht vergriffen hat. Von dem Schwur beim Heiligtum haben
wir auch ein Zeugnis in Hos. 4, 15: »Geht nicht nach Gilgal, und zieht
Da
nicht hinauf nach Beth-Awgn und schwört nicht bei Jahwe !«
der Prophet nicht die Absicht haben kann, den Jahweeid zu verbieten,
1
muß man
entweder hinzufügen
dem vorhergehenden
Satz mit
Be'erseba'«
»in
2
)
oder den letzten
Schwört nicht
verbinden:
in
Gilgal
Das letzte gibt in der Tat einen guten Sinn; denn
schwört
nur
an
einem Kultusort, den man anerkennt. Durch
man
das Schwören bei Jahwe an diesen Orten bezeugt man seine Anerkennung ihres Kultus als eine wirkliche Jahwcverchrung. Die Papyri
aus Elephantine bezeugen vielleicht auch den Eidschwur im Heiligtum,
wenn man Pap. 32, 3 (Nr. 33 in Sachau's Edition) so auffassen darf 3).
In einem anderen Papyrus (Pap. 27, Sachau Nr. 28) muß der Be-
und Beth-Aw^n
daß der Eid zwischen
es heißt,
vermutungsweise
ergänzt
Meyer
muß *),
dem Gotte Harambet'el;
Wüp abzulegen sei. Sachau
ablegen
Reinigungseid
einen
klagte
!
bei
vier
N^pJ
•
und
übersetzt
Ed.
»Rächer«.
denkt an Schwursteine, zwischen denen der Schwörende stehen
wie bei vielen Völkern gebräuchlich, aber diese Bedeutung
dem
läßt sich schwerlich aus
N^pO
würde man
Besser
c
Af el lesen, in der Bedeutung: »conEs wäre dann von Zeremonienmeistern,
ptep.
als
Bestätiger«
stituentes,
erhaltenen Wortteil herleiten.
5).
Diese Worte sind hinzugedacht oder ausgefallen im M. T. LXX hat
Tat von einem Eid die Rede ist, ist aus V. 10 klar ersichtlich.
2
) Siehe die Gründe dafür in Nowack's Kommentar.
)
sie.
Daß
hier
in der
Es
3)
da IfTCUJQl
steht
NC
N~UDC2
1
.
Das Wort
N"UDD war
früher nur
aus nabat. Inschriften bekannt (siehe Lidzbarski: Handbuch der nordsem. Epigraphik
p. 328).
Daß
(vgl. früher
das
Wort
semitic Inscriptions das
hier das
nicht arab.
darüber Schwally in
Wort mit
NC
1
Lehnwort
sein kann, geht
ZDMG LH
Wort von dem
wohl aus dieser
Sachau
p. 134).
3 eine
hn berührend und dadurch zugleich
•»)
bei der
Sitzungsberichte der preuß. Akad. 191
1
mit
p.
dem
Stelle hervor
Cooke: North-
die Gottheit vertretenden Kultstein.
verbinden dürfen, würde das erste
der Lokalpräp. und der Schwurpartikel vertreten; er schwört
i
faßt wie
Wenn
wir
Zwischenstellung zwischen
bei dem
Kultstein, d. h.
Stein verbundenen Gottheit.
1049 und: Der Papyrusjund von Elephan-
tine 1912 p. 63.
5)
Dafür kann
man
das syrische ahTm k'jämä »einen
führen, noch besser das targumische,
in der
wo Qlp
Bedeutung »schwören lassen« vorkommt.
vorgeschlagen
{ZAW
Pedersen,
1912 p. 143
Der Eid
bei
Anm.
den Semiten.
8);
Bund zustande bringen« an-
(mit ^J? wie ^J? IPZUTl) Gen. 50, 5
Epstein hat schon dieselbe Ergänzung
in Pa'el
—
nur hest er Passiv und übersetzt »Angestellte«
jO
1
—
-
.
—
146
Wahrnehmung der richtigen Zeremonie
Von solchen hören wir nämlich auch
garantieren sollen, die Rede.
und wenn die Abessinier den feierlichen
Babylonicrn,
bei den
Schwur leisten, so ist cinEideswächtcr {'akbaima/ialä. Littmann 1 74t
offiziellen
Zeugen, welche die
.
Z.
21) dabei.
19.
hinauf und
muß
Er
steigt
mit den Schworenden auf das Heiligtum
kontrollieren, ob sie nach der
formel amen oder bäri sagen,
Hersagung der Schwur
von der Last des Fluches
d. h. sich
los-
sagen.
Bei den
man
Babylonicrn
einen Rechtshandel hatte.
den Tagen Gudeas, heißt
nicht zur
Während
man
hatte
es,
Schwurstätte
man
schwur
hin
1
den Tempeln, wenn
in
des idealen Zustandes in
keinen Rechtshandel,
gi
Zur Zeit Hammurabis hatte
).
man besondere Rechtsdiener zur Ausführung des Zercmonial
Man schwur im Tempel des betreffenden Gottes (Kohler und
Ungnad z. B. Nr. 669. 711. 718). Es scheint, daß eine bestimmte
Abteilung des Tempels, vermutlich
am
Eingang, dazu benutzt wurde;
zum
denn es heißt mehrmals, daß die, welche schwören sollen,
des betreffenden
Gottes
geschickt
werden
K.
B.
(z.
U.
u.
»Tor«
715
=
Meissner: Altbabylonisches Privatrecht 34); sie schwören »in der hohen
Pforte« im Tempel von Samas 3) (K. und L 706; vgl. ferner 697. 713.
732), »vor dem Gotte« (K. und U. 34. 696. 723). Der letzte Ausdruck
muß bedeuten: vor dem Götterbild oder dem Götteremblem. Es heißt
deshalb auch, daß sie »bei dem Emblem von SamaS« und bei dem
von Nannar, Aja oder Enlil usw. schwuren (K. u. U. 74. 694. 695.
T
.
708. 715. 716. 735. 742)4).
mit Verweis auf Dan.
p.
126
')
2
)
3)
f.),
pc 1
i, 4.
zu lesen,
Gelegentlich wird gesagt: »Das
19; 7, 16; Such. 3, 4.
ist
unmöglich, da in
Z.
7.
Der Vorschlag von Volz
10 deutlich
p
(ZAW
des
IQ12
steht.
Thureau-Dangin: Sumerisch-akkadische Königsinschriften,
Kohler und Ungnad: Hammurabis Gesetz III p. 256.
p.
69
(5,
5 ff.).
was man immer
In Israel wird bekanntlich der Rechtshandel im »Tor« erledigt,
auf das Stadttor bezogen hat.
Emblem
Die Analogie mit den hier vorgeführten Beispielen könnte
darauf deuten, daß es in Wirklichkeit das TempeHtor« war.
»das Tor« »über der Stadt« vor einem Markt sich befand.
Hiob
29, 7 erfahren wir,
Märkte gab
es u. a.
vor
Palast und dem Tempel (Esr. 10, 9; 2. Chr. 29, 4; Eslh. 4, 6; 6, 9. 11; viell. Neh. S, 1.
wenn das Wassertor ein Palasttor sei, vgl. Bfrtholet zu Neh. 3, 26). Das Tor ist
dab
dem
3. 10,
ȟber
der Stadt«, und der höchste Punkt der Stadt wird in der Mitte, nicht an der Stadtgrenze
In Jerusalem könnte es das Jer. 17, 19 erwähnte Qyi"| -1 j2
sein.
vgl.
Ruth
3, 11
;
weder hier noch Deut.
17, 5 ist
"IJ7K'
(so Kere) sein,
angedeutet, daß es die Eingangspforte der
Nach 1. Reg. 7, 7 geht der Rechtshandel in einer Halle der Königsburg (die an
den Tempel stößt) vor sich.
>) Daß surinnu »Emblem« bedeutet, s. Frank inZ.lXXII 113.
Ungnad übersetzt
»Panier«. Über diese Embleme siehe vor allem Frank: Göttersymbole (Leipziger semitist.
Studien II 2). Das gewöhnliche Symbol des Samas ist die Sonnenscheibe, wie das von S n
Stadt
ist.
—
—
M7
Samaå hat er hinausgezogen« (nasä/nt K. u. U. 716. 1066). Man
hat die Vermutung ausgesprochen, daß es sich hier um ein Ordal handle:
das Emblem wäre im Boden befestigt gewesen und hätte herausgezogen
werden müssen, was nicht immer gelungen sei (K. u. U. III 258).
An
wo von
dieser Stelle,
ablegung die Rede
ist,
einer gewöhnlichen Sitte bei der Eides-
kann doch nicht an das Gottesurteil
Man könnte
in
solchem
den Schwurzeremonienmeister
als Subjekt denken, so daß der Sinn wäre: er nahm das Götteremblem
zur Eidcsablegung hervor. Auch anderes deutet nämlich darauf hin,
daß die Embleme erst hineingetragen werden mußten. Es heißt, daß
Sinne gedacht
diese sich
sein.
sich
wo geschworen wird, hineinstellen *).
Emblem hineingebracht worden war, pflegte
wahrscheinlich zu berühren, wie man die Ka'ba
das Lokal,
in
Nachdem
das
der
beSchwörende es
rührt.
Das Götteremblem hat für den Schwur dieselbe Bedeutung
wie die heilige Stätte. Durch die Berührung erhält das Wort des Schwörenden die Kraft, die es haben soll. Es kann nach diesem kaum noch
zweifelhaft sein,
warum man
in allen semitischen Dialekten lokale Prä-
positionen als Schwurpartikel gebraucht.
Die Formel, die
drückt in Worten die Handlung aus, die
sagt,
man
man
bei der Ka'ba, sagt
man
man:
»Ich schwöre
ablegung ausführt.
Steht
bei
man
Die Formeln werden dann auch gebraucht,
der Ka'ba«.
sich nicht
her-
bei der Eides-
wenn
an dem betreffenden Ort befindet. Deshalb gibt es
in denen man »bei der Ka'ba« schwört (z. B.
Eidesformeln,
viele
Zuhair
Mu'allaka 16
— 17;
Harn. 319,
vgl.
wa
gebraucht wird). Diese Formel
II
15.
1,
wo
nicht
bi,
sondern
bewahrt worden, da die muslimischen Philologen sie als einen Eid »bei dem Herrn der Ka'ba« auffassen, eine Formel, die auch häufig vorkommt, in älteren Gedichten
wohl durch Emendation (so 'A n t a r a 21, 10; Goldziher: Abh.
ist
Ebenso schwört man beim minbar'-.
59).
Die Eide beim Gott und bei seinem Heiligtum sind nicht ver-
Wesen und die Heiligkeit des Heiligtums ist genau
von derselben Art wie das Wesen der Gottheit; die beiden sind nicht
zu trennen und wirken mit denselben Kräften. Ob man ein Götterbild
schieden; denn das
die Mondsichel
ist.
Ein anderes
Emblem
Samas htsa2saru;
des
es
wurde früher »Kataster«
und ist jetzt
und Mercer
(The oath p. 10 Anm. 2; 35 Anm. 2. 3) als die Säge des Sonnengottes bestimmt worden.
Mehrere Symbole werden K. und U. 715 = Meissner 43 erwähnt.
) Daß irubu (K. und U. 708. 715) so aufzufassen ist, zeigt die grammatische Konstruktion des Satzes (B. Landsberger machte mich darauf aufmerksam).
übersetzt, aber es hat das Götterdeterm.
von B. Landsberger (OLZ
2
)
Becker
in
XV 1912
(Meissner:
Sp. 149
der Nöldekejeslschrijt
I
ff.,
vgl.
Allbab. Privalrechl 105)
Imm.
Low ibd.
Sp.305
f.)
335.
10*
—
—
148
oder einen geweihten Ort des Gottes berührt,
deshalb einerlei
ist
')
Oft schwur man vor oder neben {'inda) dem Gottc, eventuell in BeAuch im Zusammenhang mit dem
rührung mit seinem Emblem.
Namen
des Gottes wird somit
wir aus einer
ersehen
part ikcl
Opferblut
gefärbten)
(im Minätale)« (H
Herr war«
den
zur Eides-
man kaum
dem, der mein
wissen, ob ein«
dastände
Schwurpartikel
oder eine
dasOpfer
In diesem Zitat sehen wir zugleich
(vom
»bei
Steinhügelchen
es nicht mit »bei
Parallelismus stände, würde
in
Präposition
örtliche
neben
ansäb
Wenn
534, 17).
Lnkalpräposition
der
Eidesformel wie dieser:
rotfarbigen
§.
i
Gebrauch der Lokalpräposition
der
Den Übergang von
verständlich.
2
).
Verbindung
in
mit dem Schwur erwähnt.
der
Riten,
Wir haben gesehen, daß das Opfer ein Glied
und Verfluchung beobachtet
Zugleich sahen wir, daß das Opfer beim Fluche bisBundesschließung
bei
die
werden, bildet.
weilen als eine symbolische Verfluchung gedeutet wird, eine Deutung,
die
die
doch vielleicht sekundär
Bedeutung
Ortes, nämlich: es soll
Von einem
ist
Opfers
des
Wir verstehen auch
S. 112).
(s.
am
aus
besten
des
der
dem ausgesprochenen Worte
hier
heiligen
Kraft verleihen.
derartigen Eidesopfer hören wir Harn. 423, 10 Die
:
Stammes-
genossen des Gassäs schwören, als sein Vater ihn auszuliefern gedenkt, über
dem
zu wollen.
Zu h
Blut eines geschlachteten Kamels, für ihn kämpfen
a
sagt
r
i
:
»Schwüre von uns und
auf einer Schwurstätte, auf welcher das Blut
I,
Dem
50).
c
Tag- al- .lrüs zufolge
Mekka gemeint
;
ksm)
v.
ist
mit der Schwurstättc
ob wir nun an dieses oder an den Altar
vom
der Gebrauch
(s.
euch werden
vereinigt« (Z u h.
fließt,
3)
denken,
Opfer bei der Eidesabiegung in der vorislamischen
Auch heutzutage wird das Opfer bei ähnlichen
z. B. um jemanden an sein Versprechen zu
wenn
er
einem
jungen
Manne seine Tochter als Braut zubinden,
Opfer und Blut kommt denn auch
gesagt hat (Jaussen 344 f.).
Zeit
ist
hier belegt.
Gelegenheiten gebraucht,
—
recht häufig in Eidesformeln vor
Vorgang.
dargelegten
einem Opfertier,
Harn.
das in
den
—
in
Analogie mit
dem oben
")
Es macht deshalb
ar a
m
-
b
e t'e
in
Bezirk des Gotteshauses« (Ed.
Tempelbezirk hausende
:
)
So
wahren Eid
auch
bei
Manät,
Meyer
in der
(Sach. Nr. 2S), Z.
erwähnten Abh.
Numen (Meyer Papyrusfund
in der
wo
Die muslimische
diesem Zusammenhange keinen großen Unterschied, ob
Elephantinepapyrus 27
1
Reste p. 26
angeführten
p.
p. 64, 62
Stelle:
»ich
7 als
»der geweihte
1049) oder als das im
Anm.
2) auffaßt.
schwüre
ehrlich
einen
der Opferplatz der Hazrag ist«; ferner Elephaniinepapyr. 32,
siehe oben.
3)
147
Vers
die kleinen Füllen, in der Wüstenebene traben«.
man H
S.
4 wird geschworen »bei
Höcker gestochen ist, dessen Junge,
761,
So faßte es Wellhausen in der ersten Ausgabe der Reste.
.;.
—
Form
daß man bei dem Herrn dieser Opfertiere schwört (Harn.
ist die,
Ag:
X 22,
Beiträge p.
164;
715, 6;
—
149
7;
XII
28
15,
Kinship
f.;
in
al-Hansä's
Nöldeke
Gedicht,
').
59)
Die direkte Berührung, von welcher oben die Rede war, findet
heutzutage
statt,
wenn
der Beduine auf das (zuvor mit Blut bestrichene)
schwört, die Hand legt (Musil 331.
Es kann auch ein Stein sein p. 326). Im Islam ist es in gewissen Fällen
anempfohlen, den Eid durch derartige Vorgänge zu verstärken (tagllz
oder ta'cl»; al-jamln) z ). Man legt ein Koranexemplar in seinen Schoß,
Grab, bei dessen Bewohnern er
schlägt
und
»Lossagungssura«
die
rezitiert
auf,
(die 9.)
einen geringen Preis verkaufen usw. [Sur.
Korans
selbst
man
verwendet
71)
3,
Buhäris
oft
und
sa/fih
Nähe
muß,
hat,
wo
größerem Abstand befindet,
sich in
daß man
Hand danach
ihre
An
3).
darauf
Eide für
Stelle des
Diese direkte
*).
Berührung, die nur dann stattfinden kann, wenn
in unmittelbarer
Hand
seine
legt
Die, welche die Verpflichtung Allahs
:
man
das Heilige
das Götterbild oder
Emblem
der Weise modifiziert werden,
in
Man
erreicht dadurch eine
Berührung (vgl. S. 96).
Wo das Götterbild vollends verschwindet, und der Gott ein bloßer
Himmelsgott wird, bleibt dann die Handerhebung als festes Glied der
Schwurzeremonien. So ist es im Alten Testament. Man erhebt die
Hand zu Jahwe, wenn man schwört (Gen. 14, 22). »Die Hand erheben«
die
Unsicher
«)
Harn.
ist
die unmittelbare
<_^>j^o
16:
190,
_.j'!
iA.~Lc) *-\>Ju:
(besser
ausstreckt.
Wirkung wie durch
ähnliche
^
_'
(JTiAjU
S»ii>w3
-,;Oji,J
S_>.i/*.
»er
wS-JL^
LgJ
schwur ihr
bei
den beiden
'Uzzä' s und matgara, das an den Seiten des magzara herausfließt: ich werde außer dir keine
Rob. Smith
heiraten«.
Nöldeke
bei
ZDMG XLI
in
{Kinship 60)
Die Stelle
710.
Lät und 'Uzzä und bei dem
i~>^ =
und
sollte
nach Rob. Smith bedeuten:
Die
Blut).
unbekannt.
piert.)
matgara und magzara könnten Ortsnamen
schwur
bei
den beiden
'l'zzä's
Reste 38, 9. 3
vgl.
er
ist
und
schwur ihr
an den Seiten der Schlachtstelle, d. h. des Altars,
Identifizierung von s-^X/O und -o*>J ist jedoch
brieflicher Mitteilung die Identifizierung als
Es würde dann
j?^>£, Fruchtsaft; i\i^>ws
al-'Uzzä,
Saft, der
und den arabischen Lexicis
bedenklieb
nach
=
faktisch
(also
fließt
faßt
al-Lät
Die beiden 'Uzzä sind
Schlachtplatz.
sein,
so
und (dem Tal) matgara, das
hier die oben erwähnte
Fischer betrachtet
(Professor
unmöglich und die
Stelle als
korrum-
daß die Bedeutung wäre: Er
sich
neben magzara hinstreckt.
Zusammenstellung von dem Gotle und der
Stelle
vorliegen.
:
)
H
i
23S,
s.
15 heißt es
verstärkten Eid: wenn......
(Ag.
XIY
.,'
^.j^JI
^./s
-iLr-V.».!»
»und
Die alten Araber haben die Lanze
ich
schwöre
einen
zum Schwur benutzt
164, 20).
Bägüri
35S
(fasl
al-hukm
bt-l-baijina).
3)
Siehe
4)
Siehe Goldziher: Die Zähiriten p. 115; Studien p. 252
and customs
3 edit.
I
II
168. 470.
Mouliéras:
Anm.
Le Maroc inconnu.
2.
Lane: Manners
Paris 1S95, p. 406.
_
wird sodann
i
ist),
Hand
6, 8;
erhebt {Ex.
so
daß
es sogar
nämlich die Berührung der
sagt
Abraham
meine Lende, daß
(wie es im Assyrischen mit
von Jahwe heißt, daß er
Deut. 32, 40; Hes. 20, 28. 42; 36,
Die direkte Berührung beim
ff.
—
synonym mit »schwören«
»Gebet« synonym
24, 2
5o
Schwur
ist
Genitalien
zu seinem Sklaven:
d
Eid abnehme bei
dir einen
ich
7).
auch im A. T. bezeu
des Mannes. Gen.
mr Hand unter
Jahwe, dem Gott
für meinen Sohn nicht eine Frau
von den Weibern der Kanaaniten, unter denen ich wohne, nehmen
willst, sondern daß du in mein Vaterland und meinen Heimatsort
ziehen willst, um für meinen Sohn Isaak eine Frau zu nehmen !« V. 9
teilt mit: »Da legte der Sklave seine Hand unter die Lende Abrahams,
seines Herrn, und schwur ihm auf diese Weise«. Gen. 47, 29 muß Josef
des
Himmels und der Erde, daß du
seinem Vater Jakob schwören, ihn in seinem Vaterlande bestatten
zu wollen, und er legt den Eid ab, indem er die Hand unter die Lende
des Vaters
legt.
—
Man
hat wegen dieses Ritus an Phallusverehrung
und die Betrachtung der Geschlechtsteile als »des Göttlichen im
Menschen« gedacht '). Wir müssen dann jedenfallsbedenken, in welchem
Die
Sinne man den Phallus des Mannes »göttlich« nennen könnte.
Genitalien des Mannes vertreten das Geschlecht, zunächst die Kinder,
aber darnach' das Geschlecht im ganzen, wie es aus den Formeln, die
denselben Ritus bei den heutigen Arabern begleiten, erhellt. Der den
Eid Fordernde legt hier die Linke auf das Haupt des Schwörenden und
steckt die Rechte unter dessen Gürtel, ergreift seine Genitalien und
sagt Ich beschwöre dich bei deinem Gürtel und bei deinen Genitalien,
bei (deinen Kindern), die du schon hast und die du haben wirst, bei
Der
deiner Verwandtschaft und bei deiner Nachkommenschaft« 2 ).
Schwur bedeutet dann nicht, daß die Nachkommenschaft die Verletzung des Eides rächen werde 3), sondern dasselbe wie der Eid bei den
Vätern. Es ist ein Eid bei dem Geschlecht, von dem man im Falle
:
der Verletzung losgerissen wird.
Hand
In den beiden israelitischen Beispielen
Aber
im anderen der Sohn, welche beide
vom Geschlecht des Familienhaupts abhängig sind und ihm angehören.
Eigentümlich ist in dem Beispiel aus neuerer Zeit, daß der Eidesforderer mit seiner Hand die Genitalien des Schwörenden anfaßt.
Der natürliche Vorgang, daß der Schwörende selbst die Hand unter
legt der
in
dem
')
bei
dem
J
)
3)
Schwörende
einen Fall
die
ist es
Gunkel: Kommentar
unter die Lende eines anderen.
ein Sklave,
2.
Genesis
3.
Aufl. p. 250
f.
Etwas anderes
ist es,
Phallus des Gottes schwört (Curtijs: Primit. Semit Rel. 113).
Musil
p.
339; ebenso
Landberg: Arabica V
So Dillmann in seinem Kommentar.
p.
143.
wenn man
—
—
I5i
Lende legi isl aber auch bezeugt. Ein Beispiel dafür
wird aus Ägypten mitgeteilt in den Berichten über Bonapartes Feldzug
in diesem Lande J ).
Gen. 24 haben wir diesen Schwur wohl nicht in reiner Form:
Der Sklave legt seine Hand unter die Lende seines Herrn und schwört
bei J a h w e. Das erste deutet auf eine Zeit hin, da die Hebräer wie
die Araber das Geschlecht und die Väter als das Höchste, das, wovon
die Existenz abhing, betrachteten. Ein Eid bei Jahwe als Stammesgott
läßt sich damit wohl vereinigen und kann mit einbegriffen sein. Aber
hier wird bei »dem Gott des Himmels und der Erde« geschworen, was
auf eine Zeit hinweist, in der der Kreis erweitert ist, und der Schwerpunkt nicht mehr in der Familie liegt. Diese Vereinigung von Altem
seine eigene
und Neuem,
um
hier
auch im Islam kennen gelernt haben
die wir
so weniger bemerkbar, als das Alte nur in
gedrückt wird, und diesen hat
—
gedeutet.
Jakob
schwört
ist
möglicherweise Gen.
hier bei
dem
pa/iad seines
Dieses Wort, das »Schrecken« bedeuten kann,
Vaters Isaak.
Hiob
S. 140), ist
vielleicht anders als ursprünglich
Ein Überrest dieses alten Ritus
53 wiederzufinden.
31,
man
(s.
einem Gestus aus-
Bedeutung, die
40, 17 vor in einer
fahid vergleichen
sich
Damit kann man
läßt.
kommt
mit der des arabischen
wie
dem
mit
assyri-
schen birku den Sitz der Zeugungskraft des Mannes bezeichnen.
Schwierigkeit bei
im
Auffassung
dieser
Parallelismus mit »dem Gotte meines Vaters,
vorkommt.
Aber
dies
kann aus
einer Zeit
anders als ursprünglich aufgefaßt hat
Eine
daß »Isaaks pa/iad« V. 42
ist,
dem Gotte Abrahams«
stammen, da
man pahad
:
Ein eigentümlicher arabischer Ritus ist der Schwur bei einem
Der Bericht hierüber stammt von GauharI3) iSihäk
Feuer.
s.
Er berichtet nach Abu 'Ubaida: Während des Heidentums
Stamm {fyaurri) ein Feuer, worüber Wächter angestellt
Wenn zwischen zwei Männern ein Streit entstand, gingen
v. favl).
hatte jeder
waren.
)
Zitiert in
Eichhorn's Allgemeiner Bibliothek
sammenhang den im
10.
X
p.
438
ff.
Ob man in diesem Zudem Anspeien des
Jahrhundert den Juden auferlegten Eid »bei
beschnittenen Gliedes« (der Schwörende mußte es dreimal anspeien) nennen darf,
Siehe
gestellt.
3
und
)
Frankel: Die
Das zweite
pnS1
TON
fehlt
in
LXX. DiTCN
könnte dann Glosse zu
"WTC eine spätereVervollständigung der Glosse. Ich verdanke
Leiden, die hier vermutungsweise gegebene Deutung von
Eschatologie schreibt
von
p^ä ,
Jdc. 11, 34
ff.,
entsetzte,
3)
als
er
Vgl. Reste 189.
"HE-
man ihm Menschenopfer
der Geschichte der Jephtatochter
eine »deutliche volksetymologische
sich
dahin-
C.
1
2N
sein
van Arendonk,
Gressmann
Isr.-jüd.
"E> es sei ein kanaanitischer Gott, weil bei ihm geschworen
In prähistorischer Zeit habe
wird.
sei
Eidesleistung der Juden 1847 p. 69.
(!)
dargebracht, »wie
vermuten möchte«. Gen.
man
aus
27, 33 biete
Anspielung auf diesen Namen«. Es steht da, daß Isaak
den Betrug Jakobs entdeckte.
—
ii
/um Feuer und schwuren
und
ein
wurde
es
Verfahren
Schrecken«
»der
Übung
in
Die Wächter warfen Salz hin-
bei ihm.
al-hüla
noch heute
ist
152
Lisän
').
Zeugnis für diesen Schwur einen Vers von
vorkommende mihäS wird als »die beim
Rob. Smith
gedeutet.
an
will diese
v.
Näbiga 3
);
Dieses
erwähnt
m/is
als
das daselbst
Feuerschwur Vereinigten«
Erklärung nicht anerkennen und denkt
Stammzeichen {Kinship 58 Anm.).
ein eingebranntes
Anderswo
übersetzt er es »Geritzte« und versteht es von den durch
{Religion 241
Doch
Blutbund Vereinigten.
der Mitteilung im Lisän
aufzufassen
—
genannt.
fs.
läßt
ist,
kaum
läßt sich diese Übersetzung gegenüber
rechtfertigen.
— Wie die Feuerzeremonie
Der Herd
schwerlich entscheiden.
sich
spielt
nach unseren Kenntnissen keine Rolle bei den Arabern, aber den
Abu 'Ubaida kann man entnehmen, daß das Feuer
Mitteilungen von
im Stamm einnahm und etwas Heiliges war.
Schwur entspräche dann dem Schwur beim Heiligtum 3).
Der
eine zentrale Rolle
kommen
Bei den heutigen Arabern
wohl
zum großen Teil von
Dies
ist
wendete Kreis (bab.
zum Schwur
heiten
magischen Künsten
dem
insonderheit der Fall bei
Zauberkreis verwendet
Ritus,
herstammen +
welchem man den
in
.
schon bei den Babyloniern ver-
Dieser
5).
wird bei besonders feierlichen Gelegen-
iisurtu)
gebraucht, und ein solcher Eid besitzt eine starke
Diesen ablegen zu müssen,
Kraft.
verschiedene Riten vor, die
ist
beinahe ebenso schrecklich wie
Deshalb kommt die oben erwähnte Ekstase besonders bei
Zeremonie vor, und man bemüht sich sorgfältig, alle Waffen
zu entfernen, bevor der feierliche Akt beginnt. Im Lager darf er nicht
vor sich gehen.
Man entfernt sich bis zu einem gewissen Abstand
vom Lager. Der Kreis wird mit einem Säbel oder einem Stock geBisweilen sind es drei konzeichnet. Seine Form ist verschieden.
zentrische Kreise (Landberg 131 f.), bisweilen ist der Kreis durch
der Tod.
dieser
Siehe
')
Landberg: Arabüa V
muß
Schwörende
der Araber von
p. 221
133
f.
und
sein Zitat aus
al-Kagirami
siehe
Goldziher
Wegen
al-Nagirami.
Der
der Schrift über die Eide
in Melanies Derenbourg, Paris 1909,
ff.
»vereinige dein mi/iäs«, Nah. 24,
2
)
I.
In den arabischen Gedichten spielt das Feuer vor allem eine Rolle als Signalfeuer
3)
für den Krieg.
Arabica
V
p.
Die Formel, die
in
Verbindung mit der Feuerzeremonie von Landberg
vom Signalfeuer die Rede
133 mitgeteilt wird, könnte darauf hindeuten, daß
Feuer wird außerdem zum Ordal gebraucht (H
wäre.
und
p.
siebenmal durch das Feuer springen.
Waliab. 2S;
•1)
Landberg: Arabüa
Vgl. oben S.
Al-Muhana} XIII
5)
1 1 1
V
und *ic samt *£j
in
f.:
17
und Burckardt: Beduinen
(I
b n
Landberg
V
p.
ff.;
S
1
d a
124
ff.;
p. 116).
Burckardt Beduinen und Wahab.
Musil 33$
i s.
Jaussen 439)der Bedeutung »schwören«
p. 162
Jaussen iSSf.
p.
103;
Arabica
—
-
153
Musil beob-
Querlinien eingeteilt; die Zahl dieser Linien variiert.
man
achtete sieben nach beiden Richtungen, gelegentlich hat
aufeinander
immer
senkrecht stehende
Aber
Diameter.
es
nur zwei
braucht
nicht
ein zirkelrunder Kreis zu sein, es gibt vier-, fünf-, sechseckige
Der Kreis wird
usw.
oft Davids oder Salomons Ring genannt (LandDer Schwörende tritt, gewaschen und rasiert, mit
geschnittenen Ilaaren in den Kreis hinein und schwört sich frei, wenn
er unschuldig ist. Ist er dies nicht, so wagt er es schwerlich zu schwören.
Tut er es doch, so ist er eo ipso aus dem Stamme ausgestoßen (siehe
Landberg).
berg 124
f.) J ).
Oft begnügt
man
mit
sich nicht
dem bloßen
und zwar
irgend etwas in den Kreis hinein,
Kreis, sondern legt
die verschiedensten
Dinge
wie Mist von Kamelen, Schafen oder Hunden, Asche, ein Stückchen
Hund (Musil
Zelttuch (Musil 342) oder einen blinden jungen
Besonders gewöhnlich
ist
339).
Bei ihm legt
der sende wa-nemle- Schwur.
man Ameisen
in den Kreis hinein, in der Mitte steckt man ein Schwert
Erde und schwört, indem man es mit der Hand anfaßt. Der
Gebrauch des den Mann kennzeichnenden Schwertes ist verständlich.
Es ist bei den Völkern sehr gewöhnlich, daß man bei den Waffen schwört.
So schwören die alten Araber auch oft bei der Lanze (z. B. Harn. 234,
in die
Z. 8 v. u.; 441,
Vers
sagt Lisän
(s.
v.
-).
4)
Ähnlich schwört auch der Abessinier, indem
(Munzinger 1.
nml XVIII 204), daß
Schwert
er auf ein
tritt
c.
p.
Über
480).
die
Ameise
der Prophet es verbot, sie zu
und es heißt: Mit dreierlei wird Zauber geübt: mit der Ameise,
Über die verschiedenen anderen
mit Gift und mit bösem Blick 3).
töten,
')
und
Vgl- für den Zauberkreis
für den
..^»-Ju.
*J~>
Doutté Magieet Religion dans FA/riqitedu Nord p. 155 ff.
Anm. 2. Dieser ist sechseckig (p. 1 56). Sonst
zugleich p. 113
m 3
w *
heißt der Kreis iC*i=> oder _jj>.
Der Eid im Kreise wird auch
und
.
-
Cr
In Südarabien sagt
^lijl
man
_' •
-^.
-'-
(Landberg
,->^*J genannt, weil die Sache mit
129. 134).
ihm abgeschlossen
erledigt wird (ibidem).
2
)
3)
Vgl. auch den Ritus
Vgl.
wird auch in
\-t3
in der
Jaussen 150 und oben
Bed.
dem von Lisän
%-erfluchen.
zitierten
.
S.
149 A.
2.
Die Verwendung der Ameise
zum
Zauberkreis
Vers bezeugt: »Bei uns gibt es keinen Fehler, so daß
jemand ohne Herkunft wäre; wir gehören einem edlen Stamme an und ziehen keinen Kreis
wie dies auch im einzelnen aufzufassen sein mag. Die ominöse
um die Ameise herum«
Bedeutung der Ameise ist auch ersichtlich aus einem Lisän XIV p. 203 angeführten Vers
—
von
Abu 1-Ward al-Ga'di:
mit Ameisen und mit Unheil«.
»Allah verfluchte die ihn gebar,
Propheten, die Ameise zu töten, bietet
(Ausg. 1284),
variiert wird.
wo
und
sie
gebar einen
Verschiedene Überlieferungen wegen des Verbotes des
Dam Tri:
kitäb Ziajäl al-hajawän II p. 431
übrigens die Fabel von den Ameisen und Salomo (vgl. Sur. 27,
In der Schlacht bei Hunain werden B.
Hisäm
18
ff.
ff.)
zufolge die Engel durch
—
—
154
gebrauchten Dinge sind keine speziellen Angaben vorhanden, und ein
Das wahrscheinlichste dürfte sein,
daß man mit diesen Dingen etwas der Mcnschenwelt und dem Stamme
Prinzip läßt sich schwerlich finden.
Gehöriges
in
den übernatürlichen Kreis hineinbringen
verständlicher
ist
will.
Nicht
von den neueren Reisenden bezeugtes
ein anderes
Verfahren: Der Schwörende nimmt irgendein Holzstückchen, einen
Zweig oder einen Stock in die land und schwört »bei dem Leben
Etwas Konkretes muß der Schwörende vor sich
dieses Holzes« ).
haben. Es kann auch Brot und Kaffee, die vornehmsten NahrungsI
J
mittel, sein.
Das
(p.
ist
Indem
er diese in der
103) mitgeteilte Sitte, die
man
Hand
hält,
schwört
schwört »bei
Zu bemerken
ist
dem Leben
Hand an den
dieses Zeltes
Ameisen vertreten.
Burckardt
Zeitplan] zu legen,
und
indem
seiner Bewohner«. -
noch, daß die heutigen Araber diese Schwüre ebenso
wie den Fluch oft mit kibla ausüben (Landberg
Über
Babylonische Tieromina.
')
er bei der Familie.
uns nach Kap. VIII verständlich, ebenso die von
die
Ameise nach der Vorstellung der Babylonier
Berlin 1909, p. 136
Dieser Schwur heißt
.
dm
el-'üd.
Die
andere Eide und deren Bezeichnungen mit.
siehe
Hunger
:
ff.
S.
1
52 A. 5 erwähnten Verfasser teilen noch
Der Eid und
X.
Schwurformeln.
die Götter.
Wir haben im vorhergehenden nur
hie
und da
die Götter erwähnt.
Eine kurze Erörterung ihres Verhältnisses zum Eid wird vielleicht
Gewöhnlieh nimmt man wohl an, daß der Eid
hier am Platze sein.
und die Götter untrennbar zusammengehören. Nach dem hier Dar-
—
gestellten scheint es zunächst
ist,
Wo
nicht so.
der Schwur ein Fluch
kann dieser auferlegt werden, ohne daß die Rede
vom Dazwischen-
den anderen Eidesarten haben wir
Die Bedeutung der Götter
auch nicht immer von Göttern gehört.
werden wir einsehen, wenn wir uns klar machen, was es heißt, daß man
im Schwur ein starkes Wort spricht. Daß der Mann sich in seiner ganzen
Gottheit
treten einer
Kraft
erhebt
man
auch
ist
Bei
Wort
spricht, kann
spricht.
Wort
ausdrücken, daß er ein heiliges
So
göttlicher Art und stammt aus dem Göttlichen.
und
so
Diese Kraft
ist.
übermenschlich
ein
starkes
verstehen wir, was es heißt, daß der Schwörende sich durch die Schwurformel seinen Gott gegenwärtig macht, und warum der Schwur durch
ein Opfer verstärkt wird: in seinem Gott hat er die Kraft, das starke
daß der Unterschied nicht sehr groß ist zwischen Formeln wie »bei der VerwandtDenn
schaft« und »bei dem Stammesgotte« oder »bei den Vätern«.
die Väter und der Stammesgott vertreten beide die Kraft, die der
Wort zu sprechen.
Stamm
Wir werden dann auch
einsehen,
besitzt.
Bei
der
einer
dem Eide zugrunde
liegenden Auffassungen des
Eides, nämlich bei der, die den Eid als Verfluchung betrachtet,
kann
der Eid doch eine selbständige Stellung den Göttern gegenüber er-
Dies
halten.
schen.
ist
Hier,
in charakteristischer
wo
Weise der
die Götter in allen
Rolle spielen, könnte
man
Fall
im
Assyri-
Fluchformeln eine so große
denken, daß mamit seine Kraft nur von
ihnen hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall; mamit kann von allem,
was zwischen Himmel und Erde ist, herkommen: von Bäumen, vom
Feuer, von den Eltern, von Geräten und so auch von den Göttern,
wie die Beschwörungen (besonders Éurpu) zeigen. Der Unterschied ist
lediglich der, daß das letztgenannte stärker als das übrige ist. Mamitu
wird
in
den Formeln
oft
unlösbar genannt. Dies wird im vollständigsten
i
56
-
Sinne gefaßt, so daß es auch nicht von den Göttern gelöst werden kann.
So heißt es in einer Beschwörungs- oder Schwurformel ): mamit,
mamit, ein Zauberkreis
-;,
der nicht fortgerückt, ein Krci< der Götter,
werden kann, ein Kreis vom Himmel und
von der Erde, der nicht verändert werden kann, kein einziger Gott
kann ihn aufheben, kein Gott noch Mensch kann ihn lösen foder: aus
Zum Schluß (Z. 36 40 Wer
seinem Kreise gelöst werden) usw.
den Eid bei den großen Göttern nicht fürchtet, dun soll der Eid bei
nicht überschritten
der
—
—
:
—
den großen Göttern packen; die großen Götter sollen ihn verfluchen.
Wir sehen hier, wie vianiil sein selbständiges Dasein führt, und teilweise den Göttern überlegen
VII 38
ff.,
So heißt
ist.
es
auch
in
Sitrpn
daß Marduk seinem Vater Ea meldet: »Ein
V
16
Dämon
ff.,
hat
einen Menschen befallen, aber ich weiß nicht, was der Mensch be-
gangen hat, und wodurch er geheilt wird.« Das Band, mit welchem
mamit bindet, gehört nicht dem direkten Machtgebiet der Götter an.
Der Eid ist insofern stärker als die Götter, als er nach seinen bestimmten
Gesetzen wirkt, nach denen die Götter sich richten müssen 3). Die
Oberherrschaft Anu's wird damit bezeichnet, daß er der mamit des
Himmels ist *
.
Daß Mamltu
in der
kann nach diesem
Gilgamesepos
die großen
X
nicht
Col.
Götter,
Götterreihe als selbständige Gottheit figuriert,
wundernehmen.
VI 36
ff.
wo
erwähnt,
versammeln
sich,
Es wird
'
bildet, setzt mit ihnen die Schicksale fest«.
geht hervor, daß
sie
es
heißt:
Mamitu,
eine Unterweltsgöttin
die
als
» '
Göttin
im
Anunnaki,
das Schicksal
Aus dem Zusammenhang
ist;
an anderen Stellen
sie geradezu in Verbindung mit Nergal erwähnt {Surpu VIII 14)
bzw. als dessen Gemahlin 5).
An anderen Stellen ist Sama§ der
wird
—
')
Cuneiform Texts XVII PL
2
usurtu,
3)
Zu
)
eig.
34.
»Zeichnung«, von
~ijji
diesen Vorstellungen gehört es auch, daß Marduk, als er
Götter erkoren wird, eine Zauberformel und die Schicksalstafeln erhält
zum Obersten
(ßnwna elis II
der
43.
Das Schicksal ist stärker als die Götter, aber das Schicksal und mamitu
gehören zusammen (siehe unten das Zitat aus dem Gilgamesepos). Andererseits darf nicht
übersehen werden, daß die Schicksalstafeln ja zu den Göttern gehören. Wenn sie auch
ihre Stärke von solchen Tafeln haben, wie die griechischen ihre Kraft der Ambrosia verdanken, so sind sie doch immer die Stärksten.
1) II Rawlinson 47, 16, vgl. Sayce: Hibbert lectures 291 rm.
5) Böllenrücher: Gebete und Hymnt n an Nergal (Leipziger semit. Studien I) p. 20.
vgl.
VII
26. 34).
B. identifiziert sie unrichtig mit
Mami,
vgl.
ferner Scheil: Delegation en Perse
VII
lisches Namenund den Namen Mamitusillim (siehe Tallquist:
buch s. v.). Vgl. Mercer: The oath p. 27; Mercer macht auch auf Mamitu als Bezeichnung eines Monats aufmerksam. Diesen bestimmt er im Anschluß an Hummel als den
p.
143
Zehnten (Tebet); siehe
p. 23; vgl. 36 A.
I.
—
Gott des Eides
'),
—
157
was vermutlich mit
seiner
Stellung als »Richter«
zusammenhängt.
Bei den
stellungen
Arabern
vom
begegnen wir zum Teil ähnlichen Vor-
Fluche wie bei den Babyloniern.
der Fluch von allen möglichen Dingen
Auch
kann
hier
kommen.
Der Prophet beteti
immer, bevor er in eine Stadt hineinging, gegen das Böse der Stadt und
ihrer Einwohner und alles dessen, was sich darinnen befand (H §. 7561.),
und er nennt in einer Formel den Fluch Allahs, der Engel und der
Menschen (H i 5. 970, 8), wie die heutigen Beduinen von »einem ewigen
Fluch von der Erde bis zum Himmel empor« sprechen (Jaussen 229).
Auch haben wir den Fluch als eine selbständige Größe behandelt
gesehen (siehe oben S. 89 Anm. 2); und in Gedichten kann man vom Eid
beinahe wie von einem persönlichen Wesen sprechen.
Doch hören
wir nie, daß er ein den Göttern gleichgestelltes Wesen sei.
Bei den Israeliten ist der Sachverhalt im wesentlichen
derselbe wie bei den Arabern.
Doch macht sich die Abhängigkeit
der Gottheit vom Eide auch hier geltend, jedoch auf andere Weise
als die für das Babylonische dargestellte, nämlich darin, daß Jahwe
selbst seine Worte durch Schwören erhärtet.
Daß die babyl.-assyr.
Götter schwören (z. B. Ereskigal in Istars Höllenfahrt IV 31; siehe
Ungnad in Gressmanns: Altoriental. Texte p. 67) wird man wohl
i
als sehr verständlich
betrachten.
Dasselbe
ist
der Fall mit Jahwe.
Sein Schwur ist keineswegs als ein bildlicher Ausdruck zu verstehen.
Er schwört bei sich selbst {Gen. 22, 16; Ex. 32, 13; Jes. 45, 23; Am. 6, 8;
8, 7;
immerfort bei
Arm« (Jes. 62, 8), d. h.
Namen« (Jer. 44, 26); »bei seiner
ganzen Wendungen besagen alle dasselbe:
Jer.); »bei
seinem rechten
bei seiner Kraft; »bei seinem großen
Heiligkeit« (Am. 4,
er
2).
Diese
spricht in seiner ganzen Göttlichkeit,
mit der ganzen Kraft, die
Gott besitzt, und er setzt seine Existenz
er als
Nach der Auffassung des Eides
als
als
Gott dafür
einer Selbstbehauptung,
ein.
indem
der Schwörende mit seinem ganzen Wesen spricht, wie es oben (Kap. VI II)
dargestellt
ist
ein
wurde, verstehen wir diesen Schwur.
Der Eid Jahwes
starkes Zeugnis davon, wie wenig abstrakt der israelitische
ist.
Jahwe ist eine stärkere Persönlichkeit wie die Menwas wir »Absolutheit« nennen, ist ein den alten Israeliten
unbekannter Begriff. In der Stärke seines Wortes kann es Abstufungen
geben. Die absolute Wahrheit ist ein Begriff, den man auch für Jahwe
nicht denken kann. Er kann den Propheten einen Lügengeist schicken,
Gottesbegriff
schen, aber
')
siehe
K. 4209 Rev.
Z. !2 (Mitteilung
Jastrow: Religion
p. 69.
von B. Landsberger).
Über Samas
als
Richter
wenn
es seine Ziele fördert.
liegt,
flaß
er
Aber darin, daß er bei
von keinem anderen abhängig ist.
assyrisch«
den
Bei
(so Ereäkigal
um
schützt.
selbst: lü
J
)ie
ihren Hals trägl
Vermutlich
165).
I
i^t
das Verhältnis etwas
wören bei Göttern ersten Ranges
im oben angeführten Beispiel).
Stein, den sie
X
Göttern
n
Götter zweiten Ran
anders.
ist
sich selber schwört,
(lü
I5tar schwört bei
dem
GügameSepos
ukni ki$ädi-ia.
dieser ein Amulett, das sie in ihrer Göttlichkeit
Aber als Gottheit ersten Ranges schwört
anäku
auch bei sich
sie
'
vom
Auffassung
ständigem,
Eide
etwas den Göttern gegenüber Selb-
als
wir bei den Assyrern vorfinden, hat ihre Gedanken
die
vollkommen beherrscht.
ist eben bei ihnen, daß die
Der Eid als Fluch wird dann eine
Anrufung an die Götter oder den Gott, daß er den Wortbrüchigen
strafe, und insofern er eine Lossagung vom Lcbenserhaltenden ist, eine
solche von dem betreffenden Gott.
nicht
Götter den
Die Regel
daß man
ist,
Wenn
schwört.
Die Regel
Eid gewährleisten.
seinem eigenen G o
bei
t t
e
der Eid ein Lossagungscid (oder dessen Kehrseite:
ein exstatischer Eid)
ist,
so
ist
auch da,
dies selbstverständlich; aber
wo er ein Fluch ist, ist es das Natürliche, daß man den Gott, mit dem
man in Verbindung steht, anruft. Doch kommt es in solchem Falle
auch vor, daß der Sieger den Bezwungenen bei seinen Göttern schwören
Tiglat
läßt.
Pilesar
I
(etwa IIOO) ließ
großen Göttern vor Samas
schwören, daß
Im
sie
(also
(z.
bei
seinen
einem mitgeführten Samaäemblem)
treue Vasallen sein wollten (K. B.
Falle des Eidbruches wird der
Siegers bestraft
die Nai'rikönige
B. K. B. II 144
I
32
f.,
V. 13
f.
Schwörende von den Göttern des
f.,
Z. 17
f.).
Die Götter des Siegers
sind ihm so groß geworden und ihre Machtsphäre so ausgedehnt,
daß sie ihm in allen Fällen die besten Bürgen sind.
Die alten Babylonier schwuren beim Hauptgott des Landes und
Damit
der Stadt, bei ihrem König und oft bei ihrem Heimatsort 3
haben sie die Mächte genannt, auf welchen ihre Existenz beruht.
.
Mercer: The
')
Vgl.
•)
Wenn
nach
i.
oath p. 29
f.
Sam. 29, 6 Akis bei Jahwe schwört, beruht dies wohl auf einem
schwört jedermann nach seiner eigenen Religion. Der Jude soll
Lapsus.
Im Islam
schwören
»bei Gott, der die
Thora an Moses offenbarte und ihn
vom
Ertrinken
errettete«-,
der Christ »bei Gott, der das Evangelium an Jesus offenbarte«', der Zarathustrier oder der
Götzendiener »bei dem, der ihn erschallen und gebildet hat«
liche
Schwurformeln
hikensultane gibt
3)
altbab.
al-'l
T
mari
in
5.
II 358).
Ausführ-
im Reich der Marn-
seinem mehrmals erwähnten Werk.
Kohler und 1'ngnad: Hammurabis
Privatrecht p.
(Bägüri
für die Verehrer der verschiedenen Religionen
Gesetz III passim;
Meissner: Beiträge zum
-
—
und von denen
sie
—
159
Wenn
abhängig sind.
bei zwei
wird, bedeutet dies entweder, daß die beiden
so daß
man
die
Macht streiten,
daß der eine
sicherheitshalber bei beiden schwört, oder
andere Landkönig
itkönig, der
In
Königen geschworen
um
Israel
ist,
Damit
laubt (vgl. S. 142).
')
ist.
wie schon erwähnt, nur der Eid bei Jahwe er-
Aber
sind andere Götter ausgeschlossen.
wir haben gesehen, daß daneben noch Überreste des alten Eides beim
vorhanden
schlecht
anderen,
jedoch
die
wie auch der Schwur beim König und
sind,
Jahwe konkurrieren, vorkommt
mit
nicht
In den Elephantinepapyris,
S. I40f.).
alten israelitischen Religion bezeugt
wo
ist,
(s.
eine Sonderentwicklung der
scheint die Sachlage anders
dem Gotte Jahö geschworen 2 ), aber auch bei
'Anatjahö Pap. 32 = Sachau Nr. 33, 3) und Harambet'el {Pap. 27 =
Sachau Nr. 28, 7) 3). Etwas anderes ist es, wenn der Ägypter PI'
zu sein.
Hier wird bei
Jüdin Mibtahja einen Eid bei der ägyptischen Göttin Sati schwören
läßt 4). Das müssen wir auf dieselbe Weise verstehen, wie wenn der
Es kann nur
yrcrkönig den Besiegten bei Samas schwören läßt.
die
da stattfinden, wo der Schwörende kein inneres Verhältnis zum Schwurgott zu haben braucht, und wo der Eid eine rein äußerliche Selbst
vcrfluchung ist. Aber als das Normale dürfen wir es nicht betrachten.
Neben diesen Zeugnissen aus der israelitischen Volksreligion erwähnt
Meyer Am.
Ed.
wo
14,
8,
mit Worten bezeichnet,
der Prophet die abtrünnigen Israeliten
Gressmann)
(nach
er
die
wiedergibt:
so
welche bei der Aschimat von Samaria schwören, und die sagen:
beim Leben Deines Gottes, Dan, und beim Leben Deines Daud,
Be'eräeba' 5).«
Demnach haben wir hier einige der Götter genannt,
»die,
) Kohler und Ungnad
Wenn
3)
Vgl. oben S. 145. 14S A.
Epstein hat
; f.
Nr. 380; vgl. Daiches: AUbab. Rechtsurkunden p. 20.
=)
Pap. 36 (Sachau Nr. 34). Z. 4 so zu verstehen
es sehr
Personennamen, nicht Götternamen
Ebenso will
sind.
eines Priesters oder Fürsten, des Vorsitzenden
der Beklagte.
erklären will,
auch
die Fürsten
die ägyptischen
Könige
im A. T. auch
als göttlich
er
Harambéthél 28,
also
um
C
1
einen
Die Veränderung von p"!CU'
Für
die
Namen
Änderung von
bei
$»2i!
Meyer
PpU'N
N-
-
p. 58,
"
in
um
discovered ai Assuan,
in
'Z'
ff.).
Was
eine Erklärung vor
London
19) Col.
VII
5 vor.
unter denen vor allem NC'ii'N
- ~~i~
1910, Pap.
F
rC't'N scheint ziemlich einleuchtend.
Der Name 'sm-bet'el kommt Pap. Eleph. Taf. 20 (Sach. Nr.
anderen analogen
N^p)
Schwur.
Sayce und Cowley: Aramaic Papyri,
Meyer: Papyrus/und p. 39 f.
5)
Namen
(•$<
~'?N genannt werden können, wie ja
verehrt wurden (Z/1H' 191 2 p. 143
<)
Vgl.
den
Gotte Harambüthcl, was Epstein damit
auch immer HarambC-thcl sein mag, es handelt sich auf jeden Fall
einem göttlichen Wesen,
7 als
im Gericht auffassen. Vor ihm rufe
dem
steht hier: vor
Allerdings
daß
ist.
und Meyer: Der Papyrusfund von Elephantine p. 58.
wahrscheinlich gemacht, daß ASMbethél und 'Anatbethel Sach. iS, VII
1
spricht in Sonderheit,
2.
Vgl. die
Reg. 17, 30.
daß wir dadurch
—
i6o
—
denen die Israeliten trotz der Ermahnungen der Propheten und
bei
der Priester schwuren, d. h. die sie verehrten.
Islam
Im
man
analoger Weise nur der Eid bei Allah erlaubt.
ist in
Nichtsdestoweniger
haben wir
viele
daß
gesehen,
dafür
Beispiele
den Vätern,
walVs schwört,
welche für diese Leute den Platz eingenommen haben, den der Prophet
dem
in der
teils bei
alleinigen Allah vorbehalten hatte.
dem
auf
islamischen Welt
einem Volk
man
Beim
besitzt.
—
Für
Eide,
wer
Spiel stehen, wird es offenbar,
teils bei
und Ahmed
Jahjä«, in Ägypten bei Hosen
Standesheiligen.
reale Interessen
Macht in
daß
die Art des Eides ist es bezeichnend,
nur bei lokalisierten walts schwört,
nicht
wo
die eigentliche
bei »sidnä
in Syrien
usw., sondern auch bei
So schwören die Seeleute bei dem tunesischen Heiligen
Muhriz, der ein besonderer Schutzheiliger der Seereisenden
Aus
bildet
der
die
sich
Zeugen
als
so Ag.
XVI
157, 21; ebenso Harn. 88, Vers 2
Kommentar
daß diese Äußerung
Ausdrucks hat, aber einen Eid bezweckt,
sagt hier,
gerufen wird.
Der Form nach kann
daß usw.«.
weißt,
stellung
in
2
);
die
in
Ferner Harn, iio, Vers 4; 252, 8;
Gott ist Zeuge (jashadu llähu), Sur.
es heißt:
oft.
ist ').
daß Gott den Eidesbruch straft,
Gottheit
weitere, daß man beim Eide die
anruft. Man sagt: Gott weiß, daß ich nicht lüge;
Vorstellung heraus,
es
Mufasssal p. 163. Der
Form eines erzählenden
dem Gott zum Zeugen
Tab.
9,
II 132, 3.
His.
108;
auch eine Anrede an Gott
sein:
Oder
827, 19.
»Gott, du
Israeliten begegnet uns diese VorHörender zwischen uns«, heißt es Jdc. II, 10;
Bei den
»Jahwe
ist
ein
den beiden parallelen Sätzen die gleiche Person (die zweite) erhalten.
"11"!
als
Be-
kommt auf dem Mesastein Z. 12 und in Eigennamen vor (siehe
Kommentare von Nowack und Marti). Behalten wir ^]"1~, so muß eine andere
zeichnung für einen Gott
die
Wallin (ZDMG VI p. 193 f.) erwähnt einen Schwur bei den
modernen Orientalen, der zunächst sehr ähnlich aussieht: »bei dem Weg, den wir gehen-'.
Aber die modernen Orientalen schwören bei allem ohne Prinzip. Wir müßten dann jeden(vgl.
falls »bei dem Weg zum heiligen Ort« verstehen, was an sich möglich wäre
Driver: Joel and Arnos z. St.). Rob. Smith (Religion 140 Anm. 254) schlägt die Übersetzung vor »nach dem (Schwur-) Ritus von Be'erseba'«. Das verträgt sich aber nicht
mit dem Schwurpartikel 1 n. Vielmehr würden wir, da ^"l" nach Jer. 12, 16 »Kultus«
bedeuten kann, übersetzen können »bei Be'erseba's Kultus«. Dieser Schwur wäre nach
S. 148. 162 sehr normal und hat Analogien in den häufigen arabischen Schwüren beim Opfer
und beim Pilgerfest. Schwierig ist es jedoch immerhin, daß es mit einem Satzteil in der
Erklärung gesucht werden.
zweiten Person parallel steht.
2
)
2
)
Goldziher: Sind.
II 311
des Propheten bei Badr. Auffallend
gesteigert,
daß dasselbe Gedicht,
nud dort das
farblose *j.äi
i
Jäqüt
nach
Der Verfasser des Gedichtes
ist
I
p.
899, 17.
Hisäm, Bruder Abu Gabis und Gegner
seinem Munde \L'l. Der Verdacht wird dadurch
al-Härit b.
ist in
allerdings mit vielen Varianten,
für \JÜ! steht.
H
i s.
523
vorkommt
Also wird beides Korrektur für einen »Götzen«
—
—
i6i
Zeuge bei uns«, Jer. 42, 5, vgl. I. Sam. 12, 5 f. ').
die Form: »Jahwe soll zwischen mir und dir
richten« Gen. 16, 5; I. Sam. 24. 16), und noch mehr: »Jahwe ist zwischen
mir und dir« (1. Sani. 20, 23. 42). Diese Form finden wir auch bei den
»ein zuverlässiger
Damit verwandt
ist
Tab.
Arabern: Attähu baini wabainaka
II
119,
12).
Eine andere, mit dieser verwandte Vorstellung
besonders
liegt
beim promissorischen Eid vor. wenn der Eid als eine Zusage an
Gott aufgefaßt wird. Er ist dann zugleich Bürge und Interessent
und wird eventuell eingreifen. Dieser Auffassung sind wir begegnet
c
in Ausdrücken wie: alaija ahdu llähi oder mitäku llähi oder dimmaiu
llähi (siehe S. Il); Wendungen, denen im Hebräischen ein Ausdruck
l
wie ein »Jahwe-berlt
«
entspricht.
Schwurfor m
In der
e
kann man
1
den.
bei
welchem man
schwört, mit der Schwurpartikel ohne weiteren Zusatz nennen:
Jahwe«,
»bei
Die Absicht
Allah«.
ist,
Namens ihre Anwesenheit herbeizuführen
»bei
durch das Nennen
lediglich
und Kap. VIII)
»Die hohen Götter nennen« ist ein im Assyrischen vorkommender
Ausdruck für schwören 3 ). Aber wie beim Fluche ist es sehr gewöhnlich,
daß man den, bei welchem man schwört, unter einer Umschreibung nennt.
ihres
Man
sagt
z.
B.: ka'idaka
dein Helfer, was
3
;
16
das heißt: »der neben dir
sitzt«,
d.
h.
nach Belieben auf den verschiedenen Religionsstufen
Der Gottesname kann gänzlich weg-
verdolmetscht werden kann.
gelassen werden,
(vgl. S.
indem man
lediglich erklärt: »Ich
schwöre!«*); oder
indem man sagt: »Ich schwöre bei dem, bei welchem ich schwöre!« (His.
203, 18; K. al-tmfammarin p. 8, 14; 43, 1) oder »bei dem, bei welchem man
schwört« (His. 135, 9).
Einige der Umschreibungen in arabischen
verdecken
Quellen
wahrscheinlich
Formeln.
heidnische
—
\\ ir
haben von der Bedeutung des Ortes und des Opfers beim Eide gesprochen. Eine Erinnerung daran ist es sicher, daß man mit so vielen
Formeln schwört, teils beim Herrn des heiligen Ortes, teils beim Herrn des
Opferfestes. Der bloße Zusatz von »Herr« macht die Formel muslimisch.
Man schwört beim Herrn der Ka*ba, beim heiligen Gebiet, beim Herrn
')
an
Auf der anderen
Israel Deut. 30,
:
)
Vgl. das arabische .X^iJ »zitieren«
-ichc
Nöldeke:
Beiträge
,
p.
fuhrt
116)
die
b n S
I
zu Zeugen seiner
und »beschwören« (schwören
102. 108
Anm.
3.
Ihn
S
Ida
lassen) wie
J.S
(al-Mujassas XIII
- o
an.
Dasselbe
bedeutet
wohl
das
ebenfalls
von
„
'
_
-
_ä1s»L (Goldzihek: Abh. II kitäb a'-mu'ammarhi p. 40, 15).
Schwur (Kastallänl IX p. 421). Für die Juden siehe unten.
**~i\* (//am. 201);
Im Islam
Worte
d a angeführte ^j:-^».
o
+)
-p.
Form iLVxi
o
I
nimmt Jahwe Himmel und Erde
Seite
19.
ist
dies kein
Pedersen,
Der Kid
bei
den Semiten.
j
j
—
der dortigen
Tauben
').
(Kamele)« (Ag. X 22,
Ka'ba genannt wird.
Ka'ba) und was sich
—
162
Beim Herrn
»der hüpfenden, hervorschreiten
Unzählig sind die Formeln,
Einer sagt: »Ich schwüre beim
7
.
darum
von denen,
welchen die
in
1
lause
(sc.
der
beim Hause ZuEin anderer:
»Bei dem, wozu die Pilger pilgern, und bei dem hiläl, das die Geweihten
an den Seiten von Nahla rufen« 2 (Ham. 612). Man schwört beim
ganzen heiligen Gebiet und allem, was sich daselbst befindet: Bei
Taur und dem, der Tablr gegründet hat, bei dem Wanderer auf '1er
Hirä, bei der Ka'ba, dem schwarzen Stein, den Wallfahrtenden usw.
(H s. 173 i. m.). Ebenso bei dem Herrn des Hauses und des heiligen
.Monats (kitäb al-mifammarln p. 59, 14. Jemand schwört beim
befindet
oder gehorsam sind« (Lane
flucht suchen
s.
die
v. «jIIj).
)
i
Herrn der Opfertiere und der Pilger (Ag. XII
Haare scheren läßt (am Fest, nl. Gott.
15,
Wä
die
28
k.
bei dem,
f.);
182,
Note
2).
«1er
Man
schwört »bei Allah und seinen Offenbarungen und bei Ort und Zeiten
des hagg- Festes«
3).
von Formeln geht auf eine nähere Beschreibung des Gottes, bei dem man schwört, hinaus. Man sagt:
»Bei dem Gott, außer dem es keinen gibt« (Tab. II 35. 10: 64. 7), bzw.
mit dem Zusatz: »der das Verborgene und das Offenbare kennt, der
andere Gruppe
Eine
Gnädige, der Barmherzige« (Tab. II 600, 13 f.). Oder: »Bei deinem
Gott und bei dem Gotte dessen, der vor dir war, und dessen, der nach
Mehr speziell muslimisch ist: »Bei
dir kommt« (Tab. I 1723, 2 ff.).
dem, der
Muhammed
kitäb al-htisümät Nr.
Moses vor
allen
vor allen anderen Menschen erwählt hat« (B u
Ein Jude
1.
fällt hier ein:
anderen erwählt hat«).
h.
»Nein, bei dem, der
Solche Formeln, in welchen
Gott mit verschiedenen Namen und Eigenschaften genannt wird,
werden im jikh empfohlen (Bägüri II 35S). In den Eiden bei al 'Umari wird eine ganze theologische Beschreibung von Gott, seinem
Oft gibt man eine UmWesen und seinen Eigenschaften gegeben.
Zu Mu'äwija
schreibung, die durch die Situation veranlaßt ist +).
—
»Nein, beim Herrn
im Gedicht von Ru'ba b. al- cAggäg His. 55,
der Zuversichtlichen, die sicher wohnen beim Bindeplatz der Opfertiere und beim über')
Das
letzte
wachten Haus«
für
^JwÄ^o'ÜI)
(
)
und
sagt,
z.
B.
daß
H
i
es sich
s.
74.
um
die
10.
vgl.
p.
jjj oben
zitiert
1
:
den Vers (mit 0.^_>JL'
Tauben Mekkas handelt. Von denen wird auch
Psalm S4,
4.
Allerdings kann auch Gott gemeint sein (bei dem, für den die Pilger pilgem und
hiläl rufen) oder: bei
3)
o^f)- Lisän XVII
.,J^v«^*ji
sonst gesprochen,
ä
1
den Pilgern für ihn
Zarnah sari im Muhit
al
(sc.
MuAif
s.
Gott) und
v. jt-ii.
dem Hilähui
(vgl.
den Kommentar).
Statt mit »Ort« kann
man >£<<
.
mit
»Ritus« übersetzen.
s)
Muhammed
erkannte die Laune '.Visas daran, ob
sie
»beim Herrn
oder »beim Herrn Abrahams« schwur (Goldziher in Mélanges Derenbovrg
Muhammeds«
p.
230 Anm.).
-
i6 3
-
sagt einer: »Bei dem, der die Stellung des Kalifen groß gemacht hat«
II 194, 6). Muhammed beschwört die Juden bei Gott und bei
was
er ihnen offenbarte, und bei dem, der ihre Vorfahren mit
dem,
Manna und Wachteln speiste, und bei dem, der das Meer für ihre Väter
austrocknete (H i §. 376, 18 ff.). Man schwört bei dem, der das Samenkorn spaltet und den Lebensatem erschafft {Harn. 312, 2; die erste
{Tab.
Hälfte
ist
eine Anspielung auf Sur.
6, 95),
bei
dem, der für
Sorge trägt auf der Ebene und im Gebirge {Harn. 694, 2
sagt eine
Frau, deren
Mann
in seiner Freigebigkeit alles
dem, der den Himmel an seine
Ferner bei
und den Mond
(Harn. 268),
der Nacht,
in
dem
»bei
wenn
er voll
die Speisen
v. u.).
So
verschenkt.
emporgehoben hat
und wenn er neu ist
Stelle
ist,
der meine geringe Person speist«
(IbnSida
p. 118) '), und mehr mit Hinblick auf die Umstände des Schwures:
»bei dem, der das betrügerische Auge kennt und das, was die Herzen
Die alten Kähine schwuren bei Naturverbergen (T a b. II 20, 19).
erscheinungen: »Beim Zwielicht, bei der Finsternis der Nacht, bei der
Morgendämmerung, wenn sie sich daran schließt« (His. II, 4) 2 j,
Schwüre, die in den ältesten Suren immerfort wiederkehren, und die
wohl mehr eine ästhetische als reale Bedeutung haben.
Im Alten Testament haben wir Schwüre, die an die oben erwähnten
erinnern.
Jer.
38,
16 wird geschworen »bei Jahwe, der uns dieses
Leben geschaffen hat«, und nach Jer. 16, 14;
Aber
die Israeliten aus Ägypten herführte«.
23, 7 bei
»Jahwe, der
in Zukunft,
heißt
es,
der die Israeliten aus dem Norden
soll man schwören bei Jahwe,
herführte. David schwört bei Jahwe, der ihn aus jeder Drangsal errettet hat (2.
verhält
und
Sam.
4, 9);
seine Seele
wenn Hiob
erbittert
ihm
bei El schwört, der
sein
Recht
(Hi. 27, 2), so begründet er diesen
Schwur damit, daß trotz alledem der rüah Elöah noch in seinerNase
sitzt (V. 3). Nach dem Talmud kann man sowohl bei den in der Bibel
angewandten Namen Gottes wie auch bei seinen Attributen schwören 3).
Ibn S Ida p. nS aufzählt, erscheint:
') Unter den seltenen Schwurformeln, die
O2 «* (Va
-iV^öi ^5
r-
J^»^)- Dieses Oo»£, das nach den arabischen Philologen
mit der Nebenbedeutung Schicksal bezeichnet
(
JOOl,
siehe Harn. 27
1
,
Vers
2
»die Zeit«
und Freynach Rob.
tag s. v.) und mit der Verneinung durch »niemals« wiedergegeben wird, ist
Smith (Kinship 61 Anm.) urspr. der Gott '.lud der Bakr-Wä'il, den er mit dem hebr. "J-'ll?
identifiziert; vgl. Reste 66 und Religion p. 29 Anm. 13 (wo die Bemerkung von Nöldeke
in
ZDMG XL
J
184 bestritten wird).
Der Kähin Satlh schwört
)
befinden (Medina),
H
i
s.
bei den Schlangen, die sich zwischen den beiden /tarra's
10, 14. der
Kahm
Sikk »bei den Menschen zwischen den beiden
harra's«.
3)
nvw
Es wird
ein
ia\s n\-!N
Unterschied zwischen nur von Gott gebräuchlichen Bezeichnungen, wie
,c:v6s ba ,&nbx
usw. und solchen wie
bmn ,ni2:r\ ,p:n usw.
—
IÖ4
—
Bestimmte Personen haben gewisse Lieblingsschwüre.
rjaklm b. Hizäm, der bei Badr gegen Muhammed kämpfte und mit
dem Leben davonkam, obsrlien er sich der Gefahr aussetzte, schwur
später,
bekehrt hatte, »bei dem, der mich aus der Schlacht
als er sich
Badr
bei
(H
errettete
Lieblingsschwüre
1
i
).
ällahi lladl lä iläha
§.
440, 20).
An
einer
gairahu
»bei
Der Prophet hatte
Stelle
wird
Gott außer
dem
mehr
selbst
solcher
als
erwähnt:
keinen Gott gibt
es
(H §. 452, 2). Am häufigsten kommt vor: »bei dem, in dessen Hand
meine (bzw. Muhammeds) Seele ist« (z. B. Buh. kitäb al-aimän Nr. 3;
M u s 1 i m - N a w a w i IV p. ro8) s). Dieser Schwur erinnert an
den Schwur des Elias: Bei Jahwe Sebä'öth, in dessen Dienst ich
stehe (1. Reg. 17, i; 18, 15). Ein anderer seiner Schwüre war: »Bei
dem, der mich mit der Wahrheit gesandt hat« {Ag. X 144, 7 v. u.).
Diese Form wird auch in der Anrede an ihn gebraucht: »Bei dem, der
dich mit der Wahrheit gesandt hat« (H §. 434, 14; 435, 4; Buh.
kitäb kafjarät al-aimän Nr. 3). Sein liebster Schwur soll gewesen sein
»Nein, bei dem, der die Herzen wendet« {lä wamiikallibi l-kulüb, Musnad
i
i
:
Ahmad II p. 26).
Man wiederholt
um
den Schwur zwei oder drei oder noch mehrere
ihm größeres Gewicht zu verleihen. Im Arabischen braucht
Male
3),
man
dabei alle drei Schwurpartikeln: wallähi wa-billähi wa-tallähi
»
.
Bei den heutigen Orientalen läßt sich ein Prinzip in den Schwurformeln kaum finden.
Man schwört bei allem, was einem einfällt.
Man
dem
schwört bei
gemacht.
Alle Silben,
HlHv
wie 7 in
>C3
dem
Schnurrbart, bei
Feuer, beim Holz, bei
die vorn oder hinten angehängt werden,
in
OSVW*. Nach
können ausgelassen werden,
einigen gilt dies für die zuletzt angeführten nicht,
durch den Gottesnamen schon geheiligt sind (S'bü'öt 35 a und
das einfache: »ich schwöre« (Frankel: Eidesleistung p. 23).
da
sie
Auch genügt
b).
') Vom »Schwur des Propheten« ist »der Schwur beim Propheten« zu trennen; vgl.
Goldziher 1. c. in Mélanges Derenbourg. Beim Propheten schwören auch heutzutage die
Araber (Landberg: Arabica V 142 f.; Jaussen 58); vgl. unten Kap. XV 2.
s.
•) Dieser Schwur kommt auch häufig bei anderen vor, z. B. Ag. XVI 68, 30; H
w
I
N
w
a
s
m
a
2.
M
u
1
nicht
islamisch);
(angeblich
153, 13; 154,
142, 2. 7; 144, 20
i
i
IV
115 (Abu Huraira).
p.
'Abdallah sagt: »Ich will lieber neunmal als einmal darauf schwüren, daß der
3)
Prophet getötet worden
schwört
leistete,
i)
man zehnmal.
daß
er
ist«
(I
Ag.
XI
Sa'd
b n
55
f.
ed.
erzählt
Sachau
II 2 p. 7, 17
ff.).
Nach Musil 341
von Maniür, der an 'Umar 40 Schwüre darauf
das Weinverbot, das er übertreten hatte, nicht kannte.
Burckardt: Beduinen und Wahab.
p. 103;
Lane: Manners and
custoi/ts
3
I
[68.
c
Bei
al-'I'marl
iJÜLJ.
!dl~i'
fangen die Eide auf diese Weise an:
'^L-J;
»nJÜwj.
\JÜJj.
aJUliV
»Jli^..
jUL
sl}\»
^iü
w{. Jyjt
dem Weg,
-
i6 5
diesem Kaffee, den der Gläubige wie der Ungläubige
den 29 Buchstaben 1 ).
Eine Formel kann durch den häufigen Gebrauch so abgenutzt
trinkt«,
»bei
bei
werden, daß
mehr
Schwur
gilt. So ist bei den
Ägyptern walläh kein richtiger Schwur; aber wallähi, das die in der
alltäglichen Sprache außer acht gelassene Genitivendung behält, ist
ein wirklicher Schwur (Lane: Manners and customs 3 I 469).
Wallin erwähnt
der
Scham
nennt
als in
in
ZDMG
als eigentlicher
VI
190.
Ägypten und Syrien
193
oft
f.
und
die
sonst erwähnten
vorkommenden Schwur
deiner Mutter«. Hier wie sonst heben die Araber den Reim.
als
p. 325);
nicht
Wallin
Siehe
*)
sie
. .
Mekka beüebten
in
-i
'
.\JJ!.
As>.
Schwur:
IX, 125,3.
*J-\-'!
:JC.j.
,
^A«s'
.
Werke.
^S»
»bei
Snouck-Hurgronje
''•»'1
aJUS. (Mekka II
Die Beschwörung eines anderen.
XI.
Es gehört zum Wesen des Eides, daß der Schwörende die SchwurDoch braucht er nicht immer
formel als die seinige anerkennen muß.
selbst
der eigentlich
dem
In
Aktive zu
feierlichen
sein.
durch den
Akt,
Israeliten
die
ver-
sich
Gebote zu halten, werden die Flüche dem
Volke von den Leviten vorgesagt, und nach jedem Fluch antwortet
das Volk JCN Deut. 27, 15 26; \g\.Jer. II, 5). Wir dürfen annehmen,
göttlichen
die
pflichten,
—
Vorgängen des täglichen Lebens entnommen ist, und in der Tat ist an zwei anderen Stellen, wo es sich ledigganz Ähnliches
lich um menschliche Verhältnisse handelt, etwas
daß
Schilderung den
diese
Nehemia
Als
dargestellt.
Bausch
seines
Juden veranlaßt
reicheren
die
Schuldforderung gegen die
Armen
Gewandes aus und
»So möge
sagt:
hat,
schüttelt
fallen zu lassen,
er
ausgeleert sein«.
Jahwe
(Neh.
5,
ausschütteln,
und
so
er
soll
den
Gott einen jeden,
der diesem seinen Versprechen untreu wird, aus seinem Hause
seinem Eigentum
ihre
ausgeschüttelt
und
und
Darauf spricht die ganze Versammlung jDN und preist
Sie erkennen seine Worte an und bekennen, daß
13).
Vorgang bei dem oben
behandelten Verfahren mit der des Ehebruchs verdächtigen Frau.
Der Priester spricht ihr die Flüche vor und sie erkennt diese an, indem
Dasselbe kommt nicht nur bei dem
sie jDN spricht (Num. 5, 22).
Salomo schwört bei Jahwe, daß
Flucheid, sondern auch sonst vor.
Dieser macht diesen
Sim'I sterben soll, wenn er Jerusalem verläßt.
sie dies als
Jahwediener tun.
Genau
so
der
ist
Eid bei Jahwe zu dem seinigen, indem er sagt: »das Wort ist gut, ich
Damit überhabe gehört« (d. h. ich bin einverstanden) I. Reg. 2, 42.
einstimmend heißt es im Talmud: Wenn jemand nach einem Schwur
amen antwortet, so ist es, als hätte er mit eigenem Munde einen Schwur
—
gesprochen
III 10
f.
1
sein, vgl.
')
),
(5 e
und
m
ü 6
dies
Mt. 26, 63
1
im
Anschluß
Traktat
s'bü'öt
Verfahren scheint das gewöhnliche gewesen zu
Frankel: Eidesleistung p. 22
Amen
Alisna,
f.
f.
Wenn jemand
antwortet, so
ist er für
sagt
:
Heute habe ich nicht gegessen
ihm sagt: ich beschwöre dich, und der
den Schwur verantwortlich (MiSna s'bü'öt XI).
oder die tephillin nicht angelegt, und ein anderer
erste darauf
an
—
—
167
dem
Mit diesem feierlichen »Beschwören«, bei
der Schwörende den Schwur anerkennt,
wo jemand
verwandt,
um
schwört,
ihm
(1.
Sam.
es deutlich
daß
ist,
anderes »Beschwören«
eine Aufforderun« an einen anderen
Jonathan beschwört David
So »beschwört« Ahab den
zu erhärten und eindringlich zu machen.
bei seiner Liebe zu
ein
ist
20, 17
').
.Micha b. Jimla die Wahrheit zu sprechen
(1.
Reg. 22, 16;
Chr. 18, 15
2.
.
und so werden »die Töchter Jerusalems« bei den Gazellen oder den
Hinden der Steppe beschworen, die Liebe nicht zu wecken und stören,
bis es ihr gefällt (Cant.
2,
7.
5; vgl. 8, 4;
3,
8. 9).
5,
Zur Bezeichnung des Beschwörens gebraucht man immer das Hii'il
von JQltf mit Acc. in der MiSna wird der Beschworene auch mit ?V
;
;
eingeführt
).
Das Arabische hat viele Ausdrücke für das Beschwören.
Wie im Hebräischen gebraucht man die Kausativform vom \ erbum,
das »schwören« bedeutet. Man sagt ahlaja (z. B. Ag. XII 157, 12: XXI
261, 4) und hallafa (Tab. II 600, 14). Al-Mansür ließ Abu Daläma
schwören, daß er in dem mesgid seines Stammes die salät verrichten
wollte (Ag. IX 127, 8: ahlafahn an).
Bei aksama, das sich nicht in
das Kausativ setzen läßt,
die
die
Konstruktion eine andere;
die
ist
man
sagt
XIII 2, 4 v. u.) 3). Aber auch Verba,
nicht »schwören« bedeuten, werden hier gebraucht, nämlich solche,
»erwähnen«, gedenken machen bedeuten.
Es heißt judakkiruhu
aksamtu
Tab.
lläha
an
'alaika
II
7,
B. Ag.
(z.
'Abdallah b. 'Amr, einer der »Heuchler« sagt
1).
ihr euer Volk und euren Propheten verlaßt
(H i 5. 559, 6). Mit ähnlichen Worten beschwört Jahjä b. 'Abdallah
den Kalifen al-RasId zu sagen, warum er ihn fesselt und straft (Tab.
III 616, 16 f.).
Noch häufiger kommt nasada vor. Dies bedeutet
udakkiriikumu
daß
lläha,
»zitieren«, besonders Verse; die Person, der man etwas vorsagt, wird in
Akkusativ eingeführt ansuduka lläha bedeutet somit ich zitiere, nenne dir
:
;
Wie
Allah.
man auch
bei dakkara bewirkt
mit diesem Worte die Gegen-
wart Gottes oder des heiligen Gegenstandes, bei dem man schwört
')
Eine Änderung des M. T.
gegen ihn sein
solle,
wenn
er
Cant.
V
2. 4. 5
'JN
"rV'--"2
2,
-
-pZVC;
a attrahiert worden
3)
Auch
ist,
IV
Man
ci--aJl>
2.
4.
;),
aber es
kommt
sagt sowohl
II 600,
5. 6. 7 u. a.
wo
1
—
5
16).
CD^y
_*J
~'^Z'S'2 'Jg;
22,16
das 'jN wahrscheinlich durch
T
er gütig
bei gegenseitiger
Misna sbü'öt
'JN !P3B>Ö. Eigentümlich
sogar
a b. II 6oo, 5
vor {Ag. XVIII 205,
iXäJ (T
Das Beschwören
f.
Reg.
tritt als Suff, auf,
Der negative Nachsatz mit
.:.»Lr
•»)
V
(Var. zu
(Y. 14
Q^PN WSßVfft
usw.
Jonathan beschwört David, daß
unnötig.
Tab.
Freundschaft haben wir auch
-)
ist
König würde
Man
+).
1
f.;
Cr
1
/^'
,
ist
die
Form
das vorhergehende
-N ^x
1
-'^' -
ohne Konjunktion
f.).
a b. II 13, 5) wie iXii-i (ibd. Z. 9).
H
(IV
i s.
13).
916, 3.
—
1
68
—
nenne dir Allah, daß du zu mir kommst (Tab. III 622, 19
werden die beiden Verben nebeneinander gebraui
Al-Kattäl sagt: Ich nenne für Zijäd, während die Gesellst Litt in unserer
a
ich
t:
'
.
Bisweilen
und erwähne ihm die \
Itschaft mit Si'r und Haijam
(Harn. 95).
Das Wort nasada wird besonders gebraucht, wenn ein
Verbrechen aufgeklart werden soll.
Als Umm Hakim ihre beiden
Söhne verloren hat, »erwähnt« sie den Leuten ihre Söhne [Ag. XV
47. 7); als ein gewisser Husain getötet worden ist. »erwähnen« ihn
seine Verwandten in jeder \ rsammlung und auf jedem Markt (Ag. XII
124, 6) -). Daß diese »Erwähnung« ein Schwur ist, geht aus der Weise
Mitte
ist,
1
hervor, in der die Leute gefragt werden; einer der eben genannten Alten
sagt: »ich
erwähne
und deine Religion: weißt du etwas von
dir Allah
meinem Bruder?« Der andere antwortet:
ich
weiß nichts«
Z.
c.
(1.
»Nein, bei meiner Religion
Bisweilen w-ird nasada term. techn. für
11).
daß man das, wobei geschworen wird, nicht
Objekt des Verbums, sondern mit der Schwurpartikel bi einführt.
»Ich beschwöre dich bei Gott«, sagt Dimäm (Tab. I 1723, 2)4); »ich
»beschwören«,
so
als
beschwöre dich bei der Heiligkeit dieses Hauses (der Ka'ba) (B u
k.
al-magäzl nr. 19;
Wie aus
vgl.
H
i
911,
§.
h.
1).
man bei dieser SchwurFormeln wie sonst.
Man beschwört bei
der Ka'ba, bei Allah und der Verwandtschaft [Ag. XII 124, 25), bei
Allah und der Religion (ibd. Z. 11); ein Gesandter an den Propheten
»erwähnt« ihm »Gott, deinen Gott, und den Gott derer, die vor dir
waren, und den Gott dessen, der nach dir kommt« (His. 943, 18 f.),
und er verstärkt die Frage durch dreimaliges Wiederholen 5
Zuweilen hat dieser Schwur einen Zusatz, der bei dem gewöhnlichen
Schwur ungewöhnlich wäre. Es heißt: »Ich erwähne euch Allah in
eurem Blut und eurem Gehorsam !« {Ag. I 13, 9) 6 ) oder »ich erwähne
diesen Zitaten hervorgeht, braucht
ziemlich
art
dieselben
.
) Der Nachsatz mit
2
)
(Mus il
Das Suchen
eines
"3\.
bestimmten Mannes im Kampfe wird
jetzt
auch l\mJ genannt
385).
Wie der Hebräer durch |CN den Schwur anerkennt, kann der Araber
~* J -~^' ( Hi§
-
944,
1.
es
tun mit
3)-
;
4)
Der Paralleltext His. 943, iS
5)
xii >.,,,'
,3
^V^d.c
des Schwures gebraucht wird.
werden
<>)
111
besonders
beim
7
f.).
hat
-ijjya» v^LLi^~
.\Ui
,-J),
Jjv^io!.
dasselbe
Wort, das
vom
Verstärken
Die oben erwähnten Formeln: 'amraka Haha und
Beschwören gebraucht (Lisän
j^ÄcLbj _5 tLO
133,
f.
Jl jJJI
TV 432
fi^XÄil auch é*~J6
J.
fci'daka
f.).
jJJi
dljwJi (T a
b.
—
169
—
Emir, in meinem Blut« (Ag. IX [25, i<>
\ber oft kommt
gebrauchten Schwurformel ein Hinweis auf das Verin
hältnis zwischen dem Beschwörenden und dem Beschworenen vor.
dir Allah, o
der
hier
'Abdallah b. 'Umar schreibt: Ihr kennt die Freundschaft, die zwischen
mir und euch besteht, und ich beschwöre euch bei dem, was zwischen
uns besteht (T a
Schlacht den
und
b. II 600, 5
Als 'Ali
f.).
Fuß abgehauen
dem Talha
XIV
Hand
16,
erwähne dir Allah
worauf 'Ali ihn ziehen
hat, sagt dieser: »Ich
die Verwandtschaft (unter uns), o Vetter
ließ [Ag.
'Utrnän in der
b.
!«
Ein Verwundeter »erwähnt« seine abgehauene
15).
(Harn. 590 vor der Mitte).
Jahjä
b.
'Abdallah sagt zu al-RasId:
und unserer Verwandtschaft mit dem
616, 16 f.). Es heißt: Ich frage dich bei
Ich »lasse dich gedenken« Allah's
1
T
resandten Gottes«
meinem Einfluß
bei
a b. III
(H
dir
i
691, 20: bijadl
5.
\<>ch andere Verben werden in diesem
Man
Hndaka
sagt: sä'altuka bi-llähi »ich frage dich bei Gott«
mich bei Gott« (Tab.
lläha »er fragte
II
.
Zusammenhang
1
),
benutzt.
sa'alanl
Auch 'azama
119, 8).
dem zauberischen Gebrauch
diesem Zusammenhang gebraucht 2 ).
»beschwören«, das sich mehr
wird in
ja,
c
alä
annähert,
Oft kann es zweifelhaft erscheinen, ob eigentlich der Beschwörende
oder der Beschworene als der Schwörende betrachtet wird.
Wenn
der
Beschworene den Schwur anerkennt, kann kein Zweifel bestehen. Aber
oft ist es deutlich, daß die ganze Verantwortung auf dem Beschwörer
und
liegt,
in
dem
Sinne hat sich der Islam entschieden.
Ganz
klar
einem solchen Schwur: Ishäk sagt zu al-Rasid: Ich
schwöre (Iialajtu bei dem Grab von al-Mahdi, daß er deswegen befragen soll« usw. (Ag: V 110, 27). Daß der Schwur den Beschwörer
bindet, geht aus folgender Erzählung hervor: Kais b. Haddadijja
ist
Sache
die
in
wird von Ibn Muharrik beschworen (aksama
Dann
zurückzugeben.
sagt er:
'alaihi
geraubtes Gut
.
»Was mein und meines Geschlechts
du (oder habe ich?) deinen Eid eingelöst«
Es hängt also von dem Verhältnis zwischen
der
Beschworene den Schwur einlösen will.
beiden
ab.
ob
den
Teil betrifft, so hast
XIII
(Ag.
unten)
3).
So wird «lit ii)>J'AiJ
')
(nawädir Abi
2
)
ob
2
Nuwäs
Hariri,
um den
es sich
erklärt Ham.Q*,.
Man
erste
Makame
richtigen,
,
in fine.
—
Hierhin gehört eine
»ich lasse dich bei Allah Zuflucht
•«-•>
124, 11; vgl.
3)
..I
g)u»t,
CJ_o=U ^JL,
Natürlich läßt es sich nicht immer entscheiden,
im Geistesleben wurzelnden Schwur oder das mechanisch-
magische Beschwören der Zauberkünstler handelt.
dafür gebraucht.
sagt
p. 3. 7).
Wendung
Teilweise werden dieselben
wie diese:
i>\
xL)-J iLXjjil
.,!
suchen dagegen, daG ich mit ih
Worte
n
ausziehe«
(.1 .".
^Jl
IX
125, 26).
<&+~*i
^J, jf; vgl.
H is.
319, 11
ff-
und Tab.
II 226, 7
f.:
Jazid hat geschworen,
—
Schwüren verwandt
diesen
Mit
I/O
—
»ind
Gelübde,
die
man auf einen anderen Einfluß ausüben
mit dem Kücken gegen die Ka'ba und gelobt
welche
sich
durch
Suhail
will.
stellt
seine Stellung nicht
zu verändern, bevor die Sühne für einen Erschlagenen bezahlt wird
(H
i
S.
J?$.
man
da
4
f.;
\Y ä
durchgeführt,
nicht
—
Mutter beschwört
ihre
Fätima lehnt
sie
der Sonne und schwur
sich ihr fügte [Ag.
Ausgewanderten,
daß kein
sie
Abu Sufjän
262).
k.
Kamm
ab,
es
Es wurde auch
Mitleid mit ihr
!«
'Abdallah zu heiraten;
das zu tun (halajat 'alaihä);
(älat)
stand
sie
in
daselbst zu verbleiben, bis die Tochter
1 f.).
Zu 'AjjäS, einem der nach Medina
man: »Deine Mutter hat gelobt {nadarat
Haupt berühren soll, bis sie dich sieht, und daß
XVIII
205,
sagte
ihr
,
gegen die Sonne nicht Schatten suchen
sie sich
erklärte das für töricht.
das Geld nicht sobald verschaffen könnte.
'Umar meinte, wenn
wohl kämmen, und wenn
will, bis sie
die
Läuse
die Hitze in
Habe
dich sieht.
quälten,
würde
ihr lästig
wurde.
sie
Mekka
würde sie sicher Schatten suchen, aber 'Ajjä§ sagte: »Ich will den
Schwur meiner Mutter lösen !« und er zog ab, obwohl 'Umar ihm die
(H ä. 319, 11 ff.).
Bei einer ähnlichen
Veranlassung schwur die Mutter von Mus'ab b. 'Umair, daß sie weder
essen noch trinken noch Schatten suchen wolle, bis er von den Muslimen
zurückkäme. Sie stand in der Sonne, bis sie ohnmächtig wurde und
bald darauf starb (H §. II p. 90, Note zu p. 290, 1). Hind schwur
Hälfte seines Gutes anbot
i
i
nach der Schlacht bei Badr, daß
sie sich
nicht salben wollte noch das
Mannes teilen (bevor Rache genommen sei; W ä k. 75). S;
Ubäda schwört mit Hassan b. Täbit nie mehr zu sprechen, wenn
Bett des
b.
c
Forderung an Safwän aufgäbe (\V ä k. 189). Denselben
Schwur spricht später Sa c d b. Zaid aus, da er sich durch einen Vers
von Hassan beleidigt fühlte (H §. 723, 16 f.;
ä k. 231) '). Bei den
heutigen Beduinen ist diese Art der Beschwörung allgemein. \\ enn
ein Gast in das Lager kommt, so hört er bisweilen den Schwur: Ich
verstoße meine Frau, wenn du nicht bei mir einkehrst, oder: ich lasse
Diese Schwurform
meinen Arm abschneiden usw. (Jaussen 59).
er nicht seine
W
i
—
die
Huldigung Ibn al-Zubairs nur
')
Safwän
er nie zu
vgl.
H
in
Verbindung mit
anzunehmen,
seiner Partie
Der Schwur, daß man mit jemandem nicht sprechen will, kommt
b. Umaija schwur, als er von der Bekehrung von YVahb b. 'Umair
ihm sprechen noch ihm
i s.
Muhammed wan
man drei Muslime,
zu sprechen, als Strafe an.
So durfte
öfters vor.
hörte, »daß
\Yä k. 76);
jemandem
die den Zug nach Tabük nicht
Zum selben Zweck
910, 12).
eine Gefälligkeit erweisen wolle«
238, 15; al-Mostatraf II p. 455.
-^J^
Ite
d
(H
1-
mitmachen wollten, nicht anreden (His. 807 unten; vgl.
konnte er auch den Verkehr mit der Frau verbieten (His. 911,
i
s.
473, 19;
Verbot, mit
12).
—
171
—
kann oft in humoristischer Weise angewendet werden: Als al-Mahdl
von einem Zug zurückkehrt, sagt der Schelm Abu Daläma in einem
Verse zu ihm: »Ich habe gelobt, daß, wenn ich dich heil und wohlhabend in den Städten 'Iraks wiedersehe, du den Segen über den
Propheten aussprechen und meinen Beutel mit Dirhams füllen sollst«.
»aber
Al-Mahdl spricht den Segen: sallä llähu 'alaihi wasallama
was die Dirhams betrifft, nein!« Abu Daläma erwidert: »Du bist
zu edel, um zwischen den beiden zu unterscheiden und das Leichteste
—
—
Ähnlich erging
Da muß al-Mahdl nachgeben.
begegnete
er einer
zurückgekehrt,
Zuge
es dem al-Muhallib. Von einem
alten Frau, die seine Hand küßte und sagte: »Ich habe Gott gelobt,
Hand küßte und
ich deine
daß, wenn du heil zurückkämest,
zu
erwählen«.
du mir 400 Dirhams sowie ein sagditisches Mädchen zu meiner Bedienung gäbest«. Er lachte und sagte: »Ich will dein Gelübde einlösen,
aber enthalte dich von derlei Gelübden, Mütterchen, denn nicht jeder-
mann
wird
sie
für
dich
Das Beschwören
begleitet.
ist
einlösen«.
Ag. IX 130, 7
ff.).
bisweilen von einem bestimmten
Meistens berührt der Beschwörende den
Gestus
Beschworenen.
ergreift die Hand des Kalifen al-Mansür, indem er ihn beschwört,
Leben nicht aufs Spiel zu setzen (Tab. III 133, 7 f.). Ibn Ubaij
steckt seine Hand von hinten in den Panzer des Propheten, indem
er ihn um Befreiung für Kainukä' bittet (Wäk. 92). Wir können diesen
Gestus wie oben als Bundeszeremonie verstehen. Der Beschwörende
bewirkt dadurch, daß der andere ihm gegenüber verpflichtet wird.
Wir haben schon gesehen, daß dieser Gebrauch auch heutzutage vorkommt. Der Eidesforderer legt die eine Hand an das Haupt, eventuell
die andere an die Genitalien dessen, der schwören soll, und sagt ihm
Als ein Gouverneur in Bosra
die Schwurformel vor (Musil 341).
eine Metzelei in der Stadt veranstalten will, kommt seine Mutter zu
Ma*n
sein
—
ihm, entblößt ihre Brust und beschwört ihn bei dieser, es zu unterSo belassen, was er dann auch tut (Ag. XIII 96 i. m. nach Reste).
schwört auch heute bei den Beduinen die Mutter ihren Sohn »bei
meiner Brust, an der du gesogen hast« (Musil 343) '). Die feierliche
Beschwörung muß natürlich wie der feierliche Schwur beim Heiligtum
geleistet
werden.
Die Eidesabiegung unter der Form der Beschwörung
ist
bei den
soll er
(Gott) die Brust
abschneiden, an der du sogest. Dieser Schwur heißt dlned-dirre, »Brusteid«.
DerMannkann
')
beim
Andere sagen auch Bei Gott, wenn du nicht so und so tust, so
:
Beschwören seinen Bart
fordern, seinen Bart nicht zu
Musil).
erfassen oder ausrupfen
und den zu Beschwörenden auf-
beschämen (Goldziher
in der
N öldeke- Festschrift
p.
310;
—
Ab essin
schließen
ei
i
und
n
ö]
i
nlich.
/--'
Wenn
zwei Parteien sich
Treue schwören, so geschieht das
sich
in
zusammender Weise,
Amen
daß jeder einen in der anderen Partei beschwürt, und dieser
antwortet,
I
ler
z.
»Wenn du N. N.
»Wenn du N.
B.
andere: »Amen«.
betrügst, soll Gott dich betrügen?«
N. betrügst, sollen deine Tage dunkel
werden?« Der andere: »Amen«. Und so fort. Stammeseid, wered, auf einem Heiligtum ist ebenfalls der Vorgang der,
daß der Ankläger die Schwörenden fragt: »Wenn Ihr so und so getan
1'.
i
werdet Ihr dann Asche werden?« und ähnliche Fragen
habt,
mi welche
sie
In diesem
Amen
antworten
Zusammenhang
»beschwören« kann.
stellt,
t
).
zu erwähnen, daß
ist
Wir haben gesehen, daß
ihren Beschwörungskünsten die Götter binden
z
die
man auch
Gott
Assyrer
mit
Hier reden wir jedoch
).
von gewöhnlichen Schwüren, durch welche man Gott beeinflussen
c
will, wie man Menschen beeinflußt.
Sulafa gelobt, da Äsim ihren
Sohn getroffen hat: Wenn Allah das Haupt von 'Asirn in meine Gewalt
Dieser ruchlose
gibt, will ich daraus Wein trinken (H i §. 567, 14).
Schwur wurde aber von Allah nicht eingelöst (H §. 639). So beschwur
der Prophet Gott vor der Schlacht bei Badr (näsadahn, H §. 444;
ä k. 53)3).
Es heißt: Mancher, der nur zwei abgenutzte Kleider
hat, und den man nicht bemerkt (ist doch ein solcher, daß), wenn er
Allah beschwört, er seinen Schwur löst (Lisän VI 175 s. v. tmr) 4).
In solchen Beschwörungen Gottes braucht man den Namen des Propheten und beschwört Gott bei ihm; doch auch bei anderen Propheten
und Heiligen.
Durch ihre Namen wird der Schwur eindringlicher.
Das heißt: tawassul bi-l-näbi; Ibn T a m i j j a hat darüber einen
i
i
W
i
Aufsatz verfaßt: kitäb al-tawassul wa-l-wasila
IbnTaimijja
5).
Littmann: Publ. of the Princeton Exp. Nr. SS und 94.
Vgl. Worrel: Studien zum abessinischen Zauberwesen, ZA XX IV 1910 p. 64.
Wie im Bab.-Ass. wird hier von einem bösen Netz gesprochen, p. 66.
3) Das Beschwören hat hier den Charakter, daß Muh. Allah an sein Versprechen
erinnert und ihm in Aussicht stellt, keine Anbeter zu finden. So droht eine Frau der 'l'zzä,
sie nie mehr anrufen zu wollen (Reste 35), und der ruchlose Ibn Simäk droht Allah, nie
J
s
mehr
p.
)
)
salät zu verrichten,
•1)
vS$
5)
Sein Aufsatz
„iLaJi
o
wenn
er sein
Kamel
nicht
bekomme
(Mostatraj trad.
Rat
II
161).
&JÜ!
jwjj.
<Jlc
ist
Über
*j«3I _J
aJ
äj_jj
^ erv* ^
-
gedruckt in al-Manär XII (1327)
IbnTaimijja
(f 652)
siehe
ejF-^
p.
V;
6^4
ff.
Es heißt
p.
Goldziher: Zähiriten
625:
p. 189.
—
—
^73
unterscheidet drei Arten von tawassul:
I.
durch den Glauben an den
Propheten und Gehorsam ihm gegenüber, wie
es Pflicht
ist,
durch
2.
und Fürbitte, was während des Lebens des Propheten stattgefunden hat und am jüngsten Tag wieder stattfinden wird, 3. das
tawassul durch ihn, d. h. »das Beschwören Gottes {al-iksäm 'alä llähi)
Dies findet
bei seinem Wesen und das Beten durch sein Wesen«.
besonders bei dem Regengebet {al-istiskä) statt.
Gegen diese Sitte
seine Bitte
tritt
b n
I
Taimijja
scharf auf: »Dies
ist
etwas, das die Genossen
beim Regengebet und ähnlichem nie getan haben, weder in seinem
Leben noch nach seinem Tod, weder bei seinem Grab noch anderswo,
und das ist aus irgendeinem von den unter ihnen verbreiteten Gebeten
nicht bekannt«.
Etwas Derartiges werde nur in schwachen Haditen
überliefert, sei es, daß sie dem Propheten und den Genossen oder
Er
solchen, deren Wort keinen Beweis bietet, beigelegt werden J ).
zitiert
Abu H a n 1 a welcher sagt, daß man Gott nur bei ihm
selbst anrufen dürfe, und verabscheut, daß man sagt: »Ich bitte dich
1
bei
,
der Majestät deines Throns«
Abu Jüsuf,
oder »bei deinen Geschöpfen«
2
)
Abu rianifa
der dies von
überliefert,
3).
sagt,
Schwur bei Allah sei, letzteres aber
und man dürfe nicht sagen: bei deinen Propheten und Gesandten,
oder »beim heiligen Haus« oder »beim heiligen mas'ar«. Eigentümlich
ist es, daß die Beschwörung Gottes an und für sich nicht verworfen
ersteres sei doch erlaubt, da es ein
nicht,
wird.
Ibn Taimijja
erkennt die
Sitte,
bei
einem noch lebenden
Menschen Gott anzurufen, beim istiskä an. Die Alten haben bei al-'Abbäs
und Jazid b. al-Aswad Gott angerufen. Erst später sei man zum
Grabe des Propheten gegangen, um daselbst Gott bei dem gah des
Propheten zu beschwören
')
-,C
-y*
3).
»i»iyO. Kiki-/*
.'
'.<SL*JL>£
Öa.O.5-'
J.
läWJ
,-,/»
•
3)
Über das ganze Thema
fesischrijt (p.
In der von
Mekkaner
303
ff.).
siehe das reichhaltige Material bei
'Abbäs wurde
als ein
Snolck Hurgkonje: Mekka
für
den
I
Sultan zu Gott .vj^_!
£
^
"—
Goldziher
i3-&*J
*
"
Uilj
\
in der Nöldeke-
großer Regenmacher betrachtet (ibd. p. 309).
p.
204
ff.
mitgeteilten Bittschrift beten die
Lösung
XII.
Hat
eine
eines Schwures.
Person einen Schwur ausgesprochen,
über ihr und bindet
sie,
bis er eingelöst
worden
ist.
so
ruht dieser
Enthält aber der
Eid ein auf unbestimmte Zeit geltendes Versprechen, so können bisweilen Fälle eintreten, in denen man wünscht, sich von dem durch den
Eid auferlegten Band freizumachen. Handelt es sich um ein eidliches
Versprechen, das einem anderen gegeben ist, so ist dieser andere Herr
darüber und kann dem betreffenden sein Wort zurückgeben, wodurch
der Eid aufgehoben
ist.
Dies
ist z.
B. bei den
Arabern
der Fall,
wenn jemand in ein Schutzverhältnis zu einem andern getreten
'Utmän b. Maz'ün stand unter dem Schutz des Walid b. ali.-t.
Mugira als sein gär. aber machte sich Skrupel darüber von einem
Ungläubigen beschützt zu werden, während die anderen Mitglieder
der Gemeinde Verfolgung leiden müßten. Er ging dann zu al-\\alld
und
sagte:
»Deine Verpflichtung
dein ^wär-Verhältnis zurück
nur verlangte
al-\\'alld,
Ich gebe dir hierdurch
ist erfüllt •).
!«
Damit war
es sollte bei
der
Ka
c
die
Sache abgemacht,
ba öffentlich verkündet
beim Eingehen der Verpflichtung geschehen war,
zum Zeugnis für alle. Walid erklärte sich dann hier für gelöst bar?
und 'Utmän bestätigte es (H §. 243, 13 ff.; Ag. XIV 99 unten). ÄhnAls sein Patron auf Veranlassung
liches wird von Abu Bakr erzählt.
der Mekkaner ihn bittet nur im Hause seine gottesdienstlichen Übungen
werden,
wie
es
i
zu
verrichten,
antwortet er
ihm:
»oder ich
Verhältnis zurück und begnüge mich mit
gebe dir dein giwär-
dem
^'zrär-Vcrhältnis zu
Der andere erwidert: »Gib mir dann mein giwär zurück!«
Er sagt: »Ich gebe es dir hiermit zurück!« (kad radadtuhu 'alaika sc.
guwäraka). Der Patron verkündet es dann den versammelten Kuraisiten
Ein
(His. 246, 15 ff.; ein wenig anders Buh. kitäb al-kajäla 4
gehuldigt
hatte«,
Beduine, der »dem Propheten auf Grund des Islams
Gott«.
.
kam am
folgenden Tage fieberkrank zu ihm und sagte dreimal: »Gib
mir mein Wort zurück!«
1)
:
)
—
üki/Ö
(akilnii-).
v^%j.
avälahu jaminan
X a b.
III
1S3, Ju.
was
Muhammed
jedoch jedesmal
—
ablehnte (B u
dem
h. kitäb jadå'il
Eidesleister sein
al-madina
io)
der Eidesnehmer
dieser seinen
hätte
erfüllt
Wenn
»).
Wort zurückgibt, hat
wie wenn er ihn
ebensogut,
—
175
1
Eid
»gelöst«,
).
Aber selbst wenn der Eidesnehmer sein Wort nicht zurückgibt,
kann ein Schwur doch dadurch entkräftet werden, daß der Betreffende sich
für gelöst erklärt, sobald höhere Zwecke es erfordern. Einige Mekkaner
lösen sich von dem Schwur, die Familie Muhammeds auszuschließen,
dadurch, daß sie diesbezüglich eine Erklärung abgeben (H i 5. 248, 20).
Sie sagen: wir sind davon gelöst (und gehen über) zu Allah. Mit ähnlichen Worten löst einer in Medina sein hilf und geht zu Allah und
dem Propheten über (H 5. 546. 16 f.). Es gibt auch Beispiele dafür,
daß ein Beschützer nach Gutdünken seine Verpflichtung brechen
kann (z. B. Ag. XIX j?). Eine Anordnung aus späterer Zeit ist auch
die, daß der Eid nicht gilt, wenn das Zugesagte außerhalb der Befugnis
Schwörenden liegt. So ist es im Islam (darüber unten), und analoge
i
-
Erscheinungen hat
man
Israel
in
(Nuvi.
30,
2
ff.).
Aufhebung einer eidlichen Verpflichtung wird bisweilen
ebenso wie die Übernahme einer solchen unter gewissen Zerem o n e n vorgenommen. Diese bestehen in der Regel darin, daß
man, während man seine Erklärung ausspricht, ein Kleidungsstück ablegt. Als Muhammed, der Sohn Härüns, abgesetzt
werden sollte, stieg Däwud b. cIsä auf den minbar und sagte:
»Ich entkleide Muhammed b. Härün der Kalifenwürde, wie ich mein
Haupt dieses Turbans entkleide«, und nahm den Turban vom Kopf
und warf ihn einem der unten sich befindenden Diener zu; er war
von rotgestreiftem Stoff.
Darnach wurde ihm ein schwarzer hasimitischer Turban gebracht. Diesen setzte er auf den Kopf und sagte:
»Ich setze hiedurch 'Abdallah al-Ma'mün in die Kalifenwürde ein
als Herrscher der Gläubigen« (Tal). III 862, 14 ff.).
Auf ähnliche
\\ eise wurde Jazld abgesetzt.
Die Medinenser gingen zur Moschee
Die
i
x
)
In der
Äußerung des Propheten
bei dieser Gelegenheit: »Medina ist wie die Esse,
das Abscheuliche, das hineinkommt, lehnt es ab, das Gute darin wird geläutert«,
liegt eine
Anerkennung davon, daß das Fieber aus der Annahme des Islam herstammt.
:
)
Dieses »Lösen« des Eides, sei es, daß es durch Erfüllung oder Aufhebung seiner
Forderung geschieht, wird durch die Verben jl und JJL>- au-gedrückt. Es heißt
hadll:
um
Wenn
ein Gläubiger drei
Kinder
den Schwur einzulösen, *v~Jul
Hindeutung auf
Sfir.
\<>,
72,
verliert, soll
üJLs-o
wo Allah
sagt,
(z.
B.
daß
Buh.
al-DIn al-Räzi:
einem
kitäb al-aimäjiwa-l-nudürq), eine
alle in die
Hölle
erhält lahillatu t-iasami die Bedeutung: »ein kleiner Zeitraum«
tum« (Fahr
in
das Feuer der Hölle ihn nur berühren,
Majäilh VIII
p.
232
kommen werden;
und sogar
f.;
Lane
»ein kleines
s.
v.
daher
Quan-
JJl=-).
—
und sagten
dem minbar von ihm
bei
sich
—
i/6
los.
'Abdallah
wonach
//ala'tu«.
er
vom Kopfe nahm.
diesen
'Umar
1).
Turban abnehme
»Ich setze Jazid ab {fyalaHv), wie ich meinen
te:
Ein zweiter sag)
wie ich meine Sandale abnehme, ein dritter: meinen Mantel, ein vierter:
meinen Schuh, usw.,
stücken dalag [Ag.
Amtes entsetzen
Haupt (Tab. I
wo
angewandt,
f.) 1 ).
12
I
nimmt
soll,
Abu 'Ubaida den Hälid sei:
den Turban Hälids von seinem
Als
er
Diese Zeremonien werden nicht nur da
2148, 17).
um
es sich
überhaupt
sondern
ganzer Haufen von solchen Kleidungs-
bis ein
die
Absetzung eines Herrschen handelt,
dem Lösen
bei
Ka'b
eidlicher Verpflichtungen.
I
Asad sagte zu den Gesandten
des Propheten: »Ich zerreiße den Bund, wie ich diesen Schuhriemen
Häuptling
von
zerreiße!«
(Wäk.
Kuraiza
197)
2
—
).
Verwandtschaft mit den oben
I
rebiet
:
wenn man
Daß
heit ab.
die Zwiebel abschält, schält
man
auch
Eidesabiegung
ist
zugleich die
Mann
Däwud b.
i.
f.
KrankGegen-
eingesetzt
c
Isä
(aus
daß dieselbe Zeremonie bei der
es,
vorgenommen
uianäkib al-ansär Nr. 27
deutliche
ein positives
nämlich das Anziehen, wodurch ein
Eigentümlich
III).
eine
zeigt
Illf. erwähnten Riten auf ass.-bab.
das oben erwähnte Verfahren des
zeigt
Tab.
Dies Verfahren
S.
diese Entkleidungszeremonien
stück haben,
wird,
b.
wird,
Buh.
Man soll
wie aus
hervorzugehen scheint:
III
die
kitäb
Mauer
neben der Ka'ba al-higr und nicht al-hatim nennen 3), denn die Leute des
Heidentums pflegten zu schwören und ihre Peitsche, ihre Schuhe
oder ihre Bogen (dort) hinzuwerfen. Diese Stelle
und kann auf jeden
ist
jedoch wenig klar
Erklärung der hier besprochenen
Fall die gegebene
Sitte nicht widerlegen.
Wo
kann
der Schwur als eine Art von Besessenheit betrachtet wird,
Wirkung durch
Surpu IV 50).
seine
werden
Im
Gegenbeschwörung
A. T. gehört ein
Sündopfer
zur Sühne eines nicht ge-
»Wenn jemand
5, I ff.
Sünde auf sich lädt, dadurch daß er eine(hypothetisch ausgesprochene)
haltenen leichtsinnigen Schwures. Es heißt Lev.
eine
aufgehoben
(vgl.
Verfluchung (H7N) anhört, und, obwohl
zugegen gewesen
ist
Weise Schuld
diese
')
Vgl.
er
:
entweder persönlich
als
Zeuge
oder es anderswoher weiß, es nicht angibt, und auf
(fiy)
Goldziher: Abh.
auf sich lädt oder
I
47
wenn jemand
irgend etwas
f.
Andere Beispiele sind zu finden bei Goldziher: Abh. I 47 f. und in seinem Autsatz »UberGeberda:- und Zeichensprache beiden Arabevni'm Zeitschrift für Völkerpsychol
:
)
XVI
1SS6 p. 379.
3)
Doch
hat diese Benennung sich auch später behauptet.
sagt ^j^ÄJtliJi
^.e
Kfi,
jja^3 LJjÄXJI
.jb)
^^li^Jo
B
ä g ü r
c+-~Jj
I
(II p.
169)
Unreines berührt,
Aas
sei es
das Aas eines unreinen wilden Tiers oder das
eines unreinen Haustiers oder das
wenn jemand
oder
Aas
Gewürms,
eines unreinen
leichtsinnig mit den Lippen schwört etwas, Gutes
oder Böses, von den Dingen zu tun, auf welche die Menschen leicht-
daß er sich dessen bewußt ist, er es aber nachund durch etwas derartiges in Schuld gerät (CK'N), dann
soll er, wenn er durch irgend etwas derartiges in Schuld gerät, bekennen, wodurch er Sünde auf sich geladen hat (Ntpn), und er
soll Jahwe für die Sünde, die er begangen hat, seine Buße (fCE'N)
sinnig schwören, ohne
her erkennt
bringen:
ein
Lamm
weibliches Stück Kleinvieh, ein
zum Sündopfer
und so soll
Sünde«. Es handelt
(PNIflrn).
verschaffen von seiner
der
sich hier
der betreffende von der Fluchwelt berührt
Er
ist.
der Fluchwelt anheimgefallen, denn es handelt sich
gehen.
doch
in
Er steht
ihm und
in der israelitischen Gesellschaft,
infiziert
ihn
oder eine Ziege
ihm Lösung
Priester
und muß dadurch
um Fälle,
in
denen
ist
nicht gänzlich
um
leichtere Ver-
aber die älä
den Bund mit dem Heiligen durch das Sündopfer erneuert.
innige Verbindung mit dem Heiligen vertreibt die älä '). Wo
Diese
er
um
es sich
müßte der Schwörende
einen wirklich ernsten Meineid handelt,
ausgestoßen werden.
sitzt
werden, daß
getilgt
Zu den Falschschwürcn,
werden
ganz
Es heißt
die gesühnt
können, gehören allerdings scheinbar auch solche, die nicht
als
unbedeutend und leichtsinnig betrachtet werden können.
Lev. 5, 20 ff., daß, wenn jemand seinem Nächsten etwas Anvertrautes
oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder die Herausgabe gefundener Sachen verweigert oder sich durch einen falschen Schwur etwas aneignet, dann soll er es zu 6/ 5 zurückerstatten und Jahwe einen Widder als
Aber an dieser Stelle ist nicht von einer Sühne
Der Gesetzgeber spricht nur von Verundes Schwures die Rede.
treuung gegen den Nächsten, indem man sich das ihm Gehörige zueignet, was zugleich eine Versündigung gegen die Gemeinschaft und
dadurch gegen Jahwe ist, und das muß ersetzt werden. Davon, daß man
sich durch den Schwur noch dazu extra vergeht, wird gänzlich abgesehen, was allerdings auffallend ist.
Nach dem Talmud sind gewisse Gelübde (die den Charakter des
Schwurs haben) an und für sich hinfällig 3). Aber gewisse Gelübde
Buße darbringen
')
fällt, ist
er
).
Bei Vergehen, durch welche der Betreffende gänzlich aus der Gemeinschaft herauseine solche
doch im Bunde
d. h. er
3
Bundesemeuerung ausgeschlossen, weil
steht, fehlt; er
wird ausgerottet,
das arabische
-..».».».'i
muß
vgl. z. B.
die Grundlage, nämlich,
in der Fluchwelt, in die er geraten
Num.
ig, 20.
Das Schwören NtS?/
ist,
ist
«-*-
(
:
)
3)
^g'-
Hammurabi (Kohler und Peiser: Ham. s
Sie sind
Levy: Wörterbuch
Pedersen, Der
III 346
Eid bei den Semiten.
Gesetz) § 106.
126.
b aufgezählt.
I
2
daß
verbleiben
dasselbe wie
;
-
i
78
-
und Schwüre können, wenn der Betreffende Reue (i"lt3?n) zeigt, gelöst
werden. Doch sind solche, welche anderen geleistet werden, unlösbar,
außer wenn der Beteiligte anwesend und einverstanden ist. Nur solche,
die man sich selbst auferlegt, können gelöst werden, und zwar
muß der Betreffende einem Gelehrten oder drei Laien mitteilen, was
Außerdem bezweckt
er gelobt hat, und warum er es lösen will ').
man eine allgemeine Lösung solcher leichtsinnigen, überflüssigen
Schwüre durch die alljährlich am Vorabende des Versöhnungstages
ausgesprochene kol nidre-Yormel
Eine Sühne
gehoben
den
obschon
wird,
wenn man
für
leichtsinnige
2
).
Schwur,
man
durch
ihn
die
bricht,
Wirkung
seine
leistet
man im
auf-
Koran,
Schwüre durch Freilassung eines Sklaven
Darüber wird später gehandelt
oder gleichwertige Leistungen sühnt.
werden.
—
wendig,
wenn
Beduinen
Bei den heutigen
ein bindendes
Wort
ist
Opfer
ein
vernichtet werden
soll,
z.
B.
not-
wo
eine unwiderrufbare Scheidungsformel gegenüber einer Ehefrau aus-
gesprochen
ist.
Diese Formel hat den bindenden Charakter eines
Doch ist der Gesichtspunkt hier nicht so tief begründet wie Lev. 5. Das Opfer bei den heutigen
Beduinen verwandelt haram in haläl, macht das Unerlaubte erlaubt
(Jaussen 59, vgl. 57; 347 f.).
Schweres, aber ein Opfer kann
aufheben.
')
Auflösen heißt "VFIH; siehe Frankel: Eidesleistung p. 61
J
Siehe Text,
)
Herzog-Hauck:
p. 63
sie
f.
ff.
und Geschichte in The Jewish Encyclopedia s. v.
Realwörterbuch s. v. (von Strack) und bei Frankel: Eidesleistung
Übersetzung
Man
rische
teilt
ist
er
die
ein, je
wärtiges oder
Anwendung
Die
XIII.
assertorische
Eide in
nachdem
etwas
des Eides.
promisso-
und
auf etwas Vergangenes und Gegen-
sie sich
Zukünftiges
beziehen.
Der assertorische Eid
nachdem
von dem Verklagten oder von dem Kläger abgelegt wird. Zum
ferner entweder Reinigungseid oder Bekräftigungseid, je
Bekräftigungseid gehört endlich der Zeugeneid.
Der einzige Ort
kommen
gearbeitet vorfindet,
Araber erhielten
wo man ein
dem Boden des Staats
in der alten semitischen Welt,
ausgebildetes Rechtswesen auf
Babylonien
ist
dem Islam
mit
erst
ein
und
Assyrien.
Bei den alten
ist.
Arabern
Wort, das wohl nicht
ein
Das Leben
hat.
straktes
nicht
ist
Richter
im Islam
seine große
das
worden
Sitte,
sunna,
Bedeutung erhalten
zwar nach festen Gesetzen geregelt; aber ein ab-
Rechtsprinzip
den
erst
beruht das Recht auf
aus-
Die
geschriebenes Gesetz,
allerdings nur zu einem gewissen Teil in die Praxis umgesetzt
voll-
liegt
denn eine solche gibt
hier
Vertreter
als
es
nicht.
vollkommen
sie
dem Gegenpart
sucht
Gerechtigkeit,
Seine Entscheidung in
hat keine absolute Gültigkeit, sondern
anderen Partei ein Plus
Man
fern.
unparteiischen
der
der Sache
gibt der einen oder der
gegenüber.
Dessen Gewicht
hängt von der Autorität des Richters ab. Es kann deshalb vorkommen,
daß der Richter vor der Verkündigung seines Urteils die Parteien schwören
—
daß sie sich seiner Entscheidung wirklich unterwerfen werden ').
Unter diesen Verhältnissen können wir nicht erwarten, den Gebrauch
des Eides in feste Formen gebracht zu finden. Er wird nicht nur vor
dem Richter gebraucht; ein Mann kann einen anderen zur Ka cba
oder zu einem anderen Heiligtum hinführen und daselbst den Betreffenläßt,
den schwören
Bei
den
lassen.
Israeliten
Wellhausen:
finden
wir,
wie
gewöhnlich,
einen
und Vorarbeiten IV p. 39; vgl. G. Jacob: Allarabisches
Damit hängt es zusammen, daß oft der Kläger, nicht
der Richter den Beschuldigten vereidigt und ihm die Formel vorsagt. So oben nach Tab.
Darauf beruht z. B. zum großen Teil der Witz in der zehnten Makäme des
III 616 ff.
')
Siehe
Beduinenleben, Berlin 1S97,
H
a
r I r
i.
Skizzen
p. 217.
:
—
—
i8o
Das Rechtswesen hat
Zwischenzustand.
denselben Charakter wie das
in der älteren Zeit wesentlich
arabische,
doch
ist
ein
Streben nach
Zentralisation vorhanden.
i.
Der assertorische
Eid.
Dieser spielt als Beweismittel eine große Rolle bei allen Semiten.
Er heißt bei den Arabern fcasäma '). Seine größte Bedeutung
beim Totschlag; denn dieser war der gewöhnlichste Gegen-
erhält er
stand der Streitigkeiten unter den Beduinen-). Ibn 'Abbäs bericht
von einem Fall, bei welchem die £asäma zum erstenmal im Heidentum
I
Buh. k. manäkib al-ansär nr. 27 i. w ird
angewendet wurde 3).
davon erzählt; der Inhalt ist folgender: Ein Häsimit war von
einem Manne aus einem anderen kuraiäitischen Stamme als Treiber
Unterwegs begegnet dieser
für einige Kamele gemietet worden.
i.
einem anderen Hääimiten, der einen Riemen braucht, um seinen
Der Mietsknecht gibt ihm einen der Stricke
Schlauch zuzubinden.
Als sie einen Rastort erreichen, bemerkt der Eigender Kamele.
daß das eine Kamel nicht wie die anderen angebunden
war und befragt den Knecht wegen des Strickes. Als er die Antwort
bekommt, daß das Kamel keinen hat, prügelt er den Kameltreiber
mit einem Stock so arg, daß dessen Tod die Folge ist. Zufälligerweise
kommt kurz nachher ein Jemenit vorüber und sieht den sterbenden
Er erwidert
»Gehst du zum Markt ? «
Dieser fragt
Mietsknecht.
Doch, vielleicht gehe ich dennoch dahin.« Der Sterbende
»Nein
bittet ihn, doch die Häsimiten zusammenzurufen und ihrem Häuptling
Abu Tälib mitzuteilen, daß dieser Mann ihn wegen eines Kamelstrickes
Als der Eigentümer der Kamele nach Mekka kommt,
getötet habe.
sagt er, daß der Mann, den er gemietet habe, auf dem Wege krank
geworden und gestorben sei. Kurz nachher kommt der Jemenit an
und erstattet seinen Bericht über die Sache. Abu Tälib geht dann
Entweder
zu dem Totschläger und sagt: »Wähle eins von dreien!
bezahlst du 100 Kamele, weil du unseren Stammgenossen getötet
tümer,
:
!
—
—
")
Siehe wegen dieser Bezeichnung S. 11
f.
Doch bemerkt mit Recht Wellhausen gegenüber der Behandlung des Themas
von Rob. Smith in Kinship, daß iasäma nicht ausschließlich vom Eid wegen Totschlags
gebraucht wird. Ein Beispiel ist das folgende: Als Talha und al-Zubair mit '.Visa gegen
Basra zogen und man sie glauben gemacht hatte, daß sie sich auf dem Weg nach Mekka
:
)
befänden, meinte
Mann, daß
wähnt
3)
zählung
sie
den Brunnen al-Haub wiederzuerkennen;
es nicht dieser
(Masoudi:
war.
aber sie schwuren zu 50
Dieser Fall wird als der erste Falschschwur
im Islam
er-
Prairies d'or IV, Paris 1S65 p. 306).
Wie absurd diese Mitteilung ist,
als das Haupt der Häsimiten
ersieht
auftritt.
man
daraus, daß
Abu
Tälib in der Er-
;
—
hast, oder 50
IÖI
—
von deinem Stamme schwören, daß du ihn nicht getötet
Seine Stammgenossen er-
hast, oder wir töten dich zur Blutrache«.
zum Schwur.
bieten sich
Stamm
Eine häSimitische Frau, welche in diesem
verheiratet war, bittet
Abu
Tälib von ihrem Sohn den Schwur
nicht zu fordern '). Ein anderer bezahlte seinen Teil des Sühnpreises,
nämlich zwei Kamele, die anderen schwuren. Ibn 'Abbäs fügt hinzu,
daß vor Ablauf
48 gestorben seien.
Erzählung Reinigungseid; aber es gibt andere
Erzählungen, die zeigen, daß dieser Schwur auch gebraucht wurde,
um eine Anklage zu beweisen, z. B. Harn. 25 -) Bei einigen zufällig ent-
Kasäma
ist
eines Jahres alle
in dieser
:
standenen
kommt
Streitigkeiten
es
so
zwischen
einigen Härititen
und
'Ukailiten
daß ein 'Ukailit getötet und andere verSie begeben sich zu Muhammed b. Hisäm, der zu
weit,
stümmelt werden.
den 'Ukailiten sagt: »Bringt mir Beweise (baijina) !« Sie erwidern:
»Eid 3 Wie können wir Beweis erbringen, und wie können wir Zeugen
stellen?
Aber die Blutschuld ist allgemein anerkannt, es werden
darüber Lieder gesungen, und es ist bekannt !« Ibn Hisäm will dann
den Blutpreis bezahlen und damit die Sache erledigen; doch gelingt
!
es
den 'Ukailiten
Diese Erzählung
—
von der Gegenpartei zu erschlagen.
ein gutes Beispiel zur Beleuchtung der in Kap. VIII
hinterlistig einen
ist
um so mehr, da keiner von den
Schwörenden selbst Zeuge der Begebenheit gewesen ist
hier
ebensowenig wie im vorhergehenden Beispiel.
Auch in einem Falle, wo Muhammed die fcasäma auferlegte, ist diese
zunächst ein Klägereid und nicht ein Reinigungseid: Ein Muslim,
'Abdallah b. Sahl, war in Haibar, um Datteln einzusammeln. Eines
Tages fand man ihn mit zerbrochenem Genick bei einer Quelle liegen.
Der Bruder und die Schwester des Getöteten kommen vor den Propheten und berichten, was geschehen ist. Er fordert sie auf, den Täter
zu bezeichnen und 50 Eide darauf, daß er es sei, zu schwören; dann
solle
er ausgeliefert werden.
Sie lehnen ab.
Darauf sagt der
Prophet: »Dann müssen 50 von den Juden (den Bewohnern Haibars)
schwören, daß sie unschuldig sind, und dadurch frei werden«.
Sie
wollten aber keinen Eid von den Juden annehmen, da sie von ihnen
glaubten, daß sie falsch schwören würden.
Die Sache wurde dann
:urch beigelegt, daß der Prophet den Blutpreis bezahlte (H i §. 777 f.
dargestellten Auffassung des Eides,
—
)
!
)
3)
Vgl. Ag.
>U_w-S
per lapsum hier
mahus.
XI
und Reste 123 ff.
Kasäma kommt als Personenname vor //am. 434, was Freytag
einführt, indem er übersetzt (versio Hamasae p. 49): tum dixit (!) Kasa148, 28
\y. Jü.
—
—
\Y ä
293
k.
Bub.
f.;
s
1
i
m Nawaw
-
(Kairo 1283) IV p. 118
i
Die 50 Männer sind wohl ursprünglich
vertreten
jedenfalls
sie
Als
diesen.
Muhammed
KuraiSiten gegen
ma'a ahl al-dimma
kitäb al-gizja wa-l-tnuwäda'a
Mu
wa-l-harb no. 12;
—
182
die
Bund
einen
ff.).
Männer des Stammes,
Juden in IJaibar mit den
alle
schlössen, schwuren auch 50
Muhammed zusammenden ganzen Stamm (\Y ä k.
KuraiSiten bei der Ka'ba mit den Juden gegen
Diese 50 schwuren für
stehen zu wollen.
—
Islam
Im
ist fcasäma ein term. techn. geworden für die
Schwüre beim Totschlag. Nur müssen hier nicht 50 Leute schwören,
sondern einer kann 50 Schwüre leisten. Der ursprüngliche Gesichtspunkt ist bei diesem Eide völlig verlassen, und der Eid wird in äußerlicher, formaler Weise behandelt z ).
Einen Überrest ihrer alten Kraft
scheint die kasäma noch im Islam behalten zu haben, indem sie zuerst
dem Kläger auferlegt wird und zum Beweis für seine Anklage dient.
Aber ihre Bedeutung ist doch sehr beschränkt worden. Die kasäma
wird nur in Verbindung mit laut angewendet. Laut bedeutet etwa
dasselbe wie „Indizien", z. B. wenn jemand getötet ist, und seine Leiche
oder ein Teil davon an einem [einsamen Ort oder in einem kleinen
Dorfe, wo es nur Feinde von ihm gibt, gefunden wird 3). Doch werden
die Indizien und damit die kasäma hinfällig, wenn die Klage nicht
190)
').
Kinder, Sklaven und Irrsinnige, nach
')
M
auch Frauen, sind von diesem Eid ausgeschlossen.
und
schied gemacht zwischen 'adl
2
Wenn
)
fäsik,
ä
1 i
k
Ahmad, D ä w ü d
,
u. a.
Übrigens wird beim Eide kein Unter-
(Bäijüri
zwischen mvslim und käfir
II 231).
B. zwei Erben da sind, schwört jeder 25 Eide, sind drei da, schwört jeder
z.
17; nur darf die Zahl der
Schwüre nicht
378). Vielleicht läßt sich diese
kleiner als 50 sein
(B ä g ü
r
5
II 232;
XVI
Lisän
Veränderung der fcasäma aus der oben angeführten Tradition
daß die Kläger 50 Eide schwören sollen (»Ihr sollt
.«, eine
und wird wahrscheinlich in Übereinstimmung mit der alten Praxis
gemeint haben, daß 50 von ihnen schwören sollen. Da allmählich die alte Stammesverfassung ihre Bedeutung verlor, hatte dies keinen Sinn mehr, und man hat sein Gebot be-
Der Prophet
herleiten.
Var. »50 von euch
.
sagt,
.
treffend der 50 Eide nur wörtlich auffassen können.
der Erzählung nicht
3)NawawI
.
.«),
.
Nawaw
und bemerkt: Der Prophet sagt
Kairo
(M u s 1 i m - N a w a w
1
,
I
z.
»Ihr«, aber
12S3,
IV
p.
B. versteht das «Ihr«
meint »du«.
119
f.)
nennt
7
Fälle
o
von Ojj:
ein
er
1.
die Anzeige des Getöteten, bevor er stirbt; 2. ein
gültiger Zeuge
mehrere ungültige;
oder
von dem Angeklagten verwundet worden
§ ä
f i'I
und
Abu Hanifa
kommener Beweis;
4.
wird;
6.
5.
wenn
M
ä
7.
der oben erwähnte Fall.
1 i
k
hiei
ist,
wenn
der
z.
B.
wenn zwei gültige Zeugen bezeugen, daß
und er einige Tage nachher stirbt. Nach
jedoch ein die kasäma überflüssig machender voll-
der Angeklagte wird in der
Blutspuren angetroffen;
gefunden
ist dies
3.
ungenügender Beweis,
Nähe
des Ermordeten mit Waffen
und
zwei Parteien kämpfen und zwischen ihnen ein Getöteter
Getötete
im Gedränge gefunden wird.
Doch
ist
nach
keine Rache zu fordern, nach anderen bezahlt die Staatskasse den Blutpreis
gemäß den
-
I8 3
geltenden Bestimmungen erhoben
ist
Beschuldigte die Richtigkeit des laut in Abrede
2
).
wenn der
wenn er
Ferner,
stellt,
z.
B.
leugnet, bei der Tat zugegen gewesen oder diejenige Person zu sein,
bei
man
der
nommen
blutiges Messer
ein
Sein Eid
gesehen hat.
soll
ange-
Erst
Beweis dem Kläger ob :
wenn die Richtigkeit der Indizien nach den Regeln eines gewöhnlichen Rechtsstreites festgestellt ist, wird die kasäma angewendet.
Sie wird zuerst dem Kläger auferlegt. Schwört er 50 Eide, so wird
werden, denn hier
liegt der
.
/
Lehnt der Kläger das Schwören
der Angeklagte für schuldig erkannt.
werden
ab, so
durch
sich
die 50
zugeschoben, und er kann
schwören. Lehnt er es ab, so wird der Eid noch einmal
sie frei
dem Kläger
dem Angeklagten
Eide
Da
auferlegt.
der Schwerpunkt
natürlich
immer
in der
Verhandlung über die Indizien liegen muß, und
wie sonst im islamischen Recht entschieden auf der Seite des Angeklagten
ist, so ersieht man, daß die kasäma sich im Islam von ihrem ursprüngWenn kein laut vorhanden
lichen Wesen sehr weit entfernt hat 3).
ist, schwört der Beklagte zuerst, hier wieder 50 Eide, die jedoch nach
der Vorteil hier
Bägüri
nicht
Einleitung
zum
(Bägüri
kasäma genannt werden
II
230
in
der
Kapitel).
In der kasäma haben wir noch eine Erinnerung aus der alten Zeit,
in
der abstrakte
Rechtsprinzipien
Stamm
Recht an den
alles
ausgeschlossen
völlig
waren,
da
geknüpft war, und der Eid das stärkste
Recht
(die Wahrheit) zu entscheiden, ist ein dreifaches: Eid oder Befragen eines Obmannes oder unmittelbare Deutlichkeit«. Der beeinWenn
trächtigte Stamm muß immer selbst sein Recht durchsetzen.
Beweismittel darstellte.
die
Zuha
Sache auf der Hand
man
liegt,,
keinen Richter zu fragen.
')
Die Klage
li
t
<-
jeder Partner
sagt
(I
40): »Das Mittel, das
und der Täter gesteht, so braucht
Ebensowenig wenn der Stamm die
gegen eine bestimmte Person gerichtet sein, genau angegeben
muß
oder -lo5>), darf nicht durch eine andere Klage vom Kläger aufgehoben werden,
muß
mukallaf
'
iuUJI ^cJuj!
3)
Siehe
Bägüri
Juyneoll: Handbuch
zutage wird
r
CO
o
sein (ob
i
sie
sein,
<Jlc.
II p.
der Getötete darf nicht ein unverbündeter Soldat sein.
J^JO
230
ff.;
Jwo^l
5t!_j
vgl.
Sachau:
a*
M uhammedanisches
Recht p. 798;
des islam. Gesetzes p. 287. 319; siehe femer Reste 1S7.
gebraucht (Landberg: Arabica
V
138
f.).
Noch heut-
Die Bemerkung von
Well-
hausen, daß kasäma im Islam nur Reinigungseid sei, ist nicht ganz korrekt. Übrigens
ist man sich nicht darüber einig, ob die kasäma im Islam erlaubt sei. N a w a w I (MuslimNiwawi IV p. 118) nennt sie einen Grundpfeiler im Gesetz und eine Säule für das allgemeine Wohl, erwähnt aber doch, daß einige
der
sie lediglich als eine
sie
verwerfen; zu diesen gehört
heidnische Sitte betrachtet; vgl.
vergleichende Rechtswissenschaft VIII
1889 p. 412
ff.
Goldziher
Buhäri,
in der Zeitschrift für
—
kasäma
—
84
1
nur wenn diese Fälle nicht vorliegen, bittet
Entscheidung ').
leisten will;
um
einen fiäkim
Im Islam
herrscht (von der
dem
der Beweis
kasäma abgesehen) der Grundsatz, daß
dem Angeklagten
Kläger, der Eid
Buh. küäb al-rahn no. 6;
356; Ag. XIV 171 infra).
obliegt
kitab al-sahädät no. 19. 20;
Erst
man
muß
2
(z.
B.
Bägüri
II
)
der Kläger aufgefordert werden,
Beweise zu erbringen, und Beweise, das sind Zeugen.
Ob
Zeugen-
die
einrichtung in der älteren Zeit, als die kasäma in ihrer eigentlichen
Form lebendig war, eine Bedeutung hatte, muß dahingestellt bleiben.
Jedenfalls können Stammesgenossen nicht Zeugen in unserer Bedeutung des Wortes sein, da der ganze Stamm mitbeteiligt ist, der
Gebrauch von Zeugen setzt eigentlich eine abstrakte Auffassung vom
Recht voraus. Der Koran fordert zwei männliche Zeugen (Sur. 2, 282;;
das Zeugnis zweier Frauen
gilt
Buh.
geringen Verstandes«,
wie das eines Mannes (»wegen ihres
Der Prophet
3).
Eid« (Buh. sahädät no. 20).
So sind im Islam »Beweis« {baijina) und »Zeugen« Begriffe, die direkt
identifiziert werden. Als Muhammed b. Hisäm in der obigen Erzählung
Zeugen oder
sagte: »Deine beiden
von den 'Ukailiten Beweis
')
Das
Zu
h.
I
40: £^l>-
(Läj jc\
a
A'l a
1 -
m
1.
II 14);
t^L^JI
(
»
für
c; Ahlwardt
)
liest
es hier
,Uü ändert die Sache
-J.) oder
2
&
ryh*ri
glc
c&_\_»j|
e-l=»,
£ot-läa
,
Zeugen
als
^>Jt ^,.
(s.
v.
Ju)\ vgl.
a
1
-
m
A'l a
y^ (Lisän XVIII llf
Landberg ciL>- wie Lisän
Andere Lesarten
sein.
••y***'^»
aV
s.
talm.
Rechte,
3)
siehe
wo
der Eid fehlt,
ist
,Jlc ixÄ^j-!.
<-ciA*.'l
1S46,
;
es
190, 3;
Wäk.
wird ein Hadit
darüber nicht einig (B u
als
Talmud (Frankel: Der
p.
303
124.
12S.
zitiert,
h.
bietet
Ahlwardt
p.
37 (das
kaum
ursprünglich).
Wie dies Prinzipbei Kaufpro-
gerichtliche
1
1.
54.
Beweis nach mosaisch-
dem
Islam vier Zeugen erforderlich waren:
Das Zeugnis von Sklaven ist wohl kaum anerkannt
daß es im Islam anerkannt werde.aber die Gelehrten sind sich
II k.
sahädät no. 13).
Zeugen zugelassen; so versuchte
Suraih gelten zu lassen (Ag.
Ju
— 312).
Einige Stellen deuten darauf, daß vor
His.
gewesen
Berlin
;
»Befragen eines Schiedsrichters oder Ausgleich
zessen angewandt wird, siehe Grasshoff: Die allgent. Lehren des Obligationenrechts p.
Dasselbe Prinzip herrscht im
1^
v
<_ii,
v.
s.
(Land-
»Beweis und Zeugen, nach anderen Zugeständnis
nicht.
unmittelbare Klarheit«,
*j-Lc
oiU'
_^^-'! ^r^J'
ist
wird hier das Richtigere
letzte
^»~-~
auch
den häkim fragen, wer von uns das Übergewicht hat«
»sie
und jL>). Nach Lisän bedeutet
Das
»i
Läj\;J>\jJ\ ist u-JliJI), Lisän VII
berg: Primeurs arabes
vgl.
sein
fordert, verstehen sie das
jLäi
»i
besteht darin, daC
,.ai
kitäb al-sahädät no. 12)
XVI
es 'All
36
f.).
Söhne
eines Beteiligten
umsonst seinen Sohn
Über Zeugen
s.
als
übrigens
werden nicht
Zeuge vor dem Käji
Juynboll
p.
315
S.
(Ham.
-
i8 5
Al-Ra§Id sagt zu Jah ja: »Hast du baijina, die dieses Trauer-
25).
gedicht gehört haben?«
Das Wort bedeutet hier
Die Zeugen schwören nicht, daß sie nicht lügen,
).
ebensowenig wie der Richter schwört, daß er nicht ungerecht urteilen
direkt: »Zeugen«
da
will,
nahme
(Tab.
III 618, 3).
1
Würde wäre (Bagüri II 357) •). Eine Ausdie dem Testieren eines in der
es unter ihrer
der Eid von Zeugen,
bildet
Ferne gestorbenen Testators beigewohnt haben und dies vorbringen
Sur. 5, 105). Wenn der Kläger nur einen männlichen Zeugen stellen
kann, kann der Eid einer der Parteien an die Stelle des zweiten Zeugen
treten (B u h. k. sahädät no. 20; BägQri II 356; Juynboll p. 319).
Kann
der Kläger den Beweis erbringen wie ihn
Kann
Bestimmungen
die
wird dem
Angeklagten der Eid auferlegt 3). Damit beweist er seine Unschuld.
Der Eid muß in der Regel sofort geleistet werden, doch kann mit Er-
fordern, so
die Sache erledigt.
ist
er dies nicht, so
laubnis des Klägers eine kleine Frist zu genauerer Untersuchung zuge-
Wird der Eid geleistet, so ist der Prozeß erledigt.
Kläger jedoch später Zeugen finden, so kann die Sache wieder
aufgenommen werden, denn »der gültige Beweis hat mehr Recht als der
standen werden.
Sollte der
Schwur« (B u
falsche
h.
k.
sahädät no. 27).
Sollte der Beklagte nicht
schwören wollen, so wird der Eid dem Kläger auferlegt.
al-radd) erledigt
dann
die Sache.
Sein Eid (jamin
— Das Anwendungsgebiet
des Eides
ist
im Islam sehr beschränkt worden. Er ist wesentlich Reinigungseid,
nur in gewissen Fällen und mit starken Klauseln Bekräftigungseid.
also
')
Vgl.
2
D^
)
so
z.
Wort
II
des Zeugen
1
:
s
I
t
b n S
all
i
schwören
V
mache
ihre
versichere, und .vLI
euch gegenüber«
3)
Bägüri
689; 728.
(.-Ig.
1.
c;
j>.
für
u
Es wird der Mann
106); vgl.
ff
s
v.
s.
422 sagt, es
(JN..\.:^„i),
daß
es
den Wert eines Eides
Wort auszusprechen";
A^i;) sagt nach al-Ahfas
sei ein
Eid, mit Hinweis auf Sur.
daß du der Gesandle Allahs
h. kitäb
verurteilt, dessen »Zeugnis
Allah gegenüber«, wie *i
Sur. 24,
6.
8:
p.
und V.
2
seinem Eid und
Man
sagt \X^J~'
»ich erkläre
0*.j_i:l
*JJj oijLi^i V<'-
den Eid im Prozeß Juynboll
Nach Burckardt: Beduinen
bist,
al-aimän no. 10 wird verboten zu
vielleicht besagt dies dasselbe.
^\.^ioi »ich erklare
XIV
Iwj *+s» oLUaJIj
*0>j
d a führt deshalb das Wort unter den Syno-
äni IX
dessen Eid seinem Zeugnis vorangeht«;
•ich
"
. >» I I
ein „unverbrüchliches
Eide... Aber B
,» '- SJ^i^i- J.
Jy g
sfeh so feierlich,
und Lisän (IV
Die »Zweifler« sagen: Wir bezeugen
heißt es: Sic
!»*_>»
Bedeutung
die
117) auf
iAXj Ji£Ä!, Ka
^jJLs»! icl
''.;,
p.
an und fur
ist
B. im Glaubensbekenntnis.
nymen von _sd;> (XIII
liVJjo
356: £j^l
bekommt dadurch
Jv^-£
hat.
Bägüri
p. 319;
Saciiau:
Muh.
Reckt
102 schwört der Kläger beinahe niemals.
—
Israeliten kommt
Bei den
Gesetzen
—
i8ö
A.
des
T.
anderen ein Tier
der assertorische Eid in den
Reinigungseid
als
Wenn jemand dem
und dieses umkommt
vor.
zum Hüten übergeben
hat
oder Schaden leidet, ohne daß andere es sehen, und ohne Schuld des
Hüters,
dieser sich mit
soll
Auch Num.
22, 91.).
5,
21
dem Eide bei Jahwe frei schwören (Ex.
wo die Vorschrift betreffs der des Ehe-
ff.,
bruchs verdächtigen Frau gegeben wird,
der Eid ein Reinigungseid.
ist
Hierzu müssen wir auch den Fall Deal. 21,
I
ff.
Wir haben
rechnen.
da eine Parallele zur arabischen fcasäma ), und zwar folgenden Inhalts:
Wenn auf einem Feld ein Erschlagener gefunden wird, ohne daß
1
man
den Totschläger kennt, so sollen die Ältesten die Entfernung
den nächsten Städten abmessen.
Die am nächsten liegende
bis zu
muß
dann von der Schuld des Totschlags reinigen. Das
geschieht dadurch, daß die Ältesten der Stadt (vgl. die 50 bei den
Arabern) eine junge Kuh, die noch nicht unter dem Joch gewesen
ist, zu einem nie versiegenden Bach in einem unbebauten Tal hinabführen und ihr daselbst das Genick brechen. Dann sollen die Priester
und die Ältesten der Stadt über der jungen Kuh ihre Hände waschen
und sich feierlich Jahw e gegenüber für an der Blutschuld unbeteiligt
erklären. So werden sie von der Blutschuld frei werden 2 ).
Der assertorische Eid hat im alten Israel sicher eine größere Bedeutung als Beweismittel gehabt, als aus unseren Quellen direkt
hervorgeht.
Die Papyri aus Elephantine, bei denen
Stadt
sich
T
)
Vgl. Kinship 64
Moses her. Siehe
des arabischen Texts).
"^ESj
-)
ist
Anm.
Einige islamische Schriftsteller leiten die kasäma von
2.
Pseudo-Balhi
Über
(Huart
Le
:
abessinische
livre
de la création III p. 99
Parallelen siehe oben S.
f.
=
p.
90
f.
133.
hier nicht »gesühnt werden« bedeuten; denn im Zusammenhang
Sühnung der Blutschuld die Rede, sondern wie bei den Arabern davon,
Das Wort muß bedeuten, daß sie für das Blut nicht zur Verantwortung
kann
gar nicht von der
sie festzustellen.
gezogen werden können.
~1B-
Betreffenden gelöst werden
,
mit
ist,
-
'
ersieht
Tod)
soll
dem
Israel«.
ein
Begriff,
für
Band
dieses
soll;
man
den
wir
keinen
gleichwertigen
lösen, heißt "IG-, das oft wie jt
Daß "1E2
als Obj. im Arabischen gebraucht wird.
aus Jes. 28, 18,
aufgelöst werden«,
(Unglück, Verderben)
vor
ist
Krankheit, Schuld, Sünde, Besessenheit sind wie ein Band, das für den
Ausdruck haben.
wo Crn 1 "^ ~)E21
und noch
als Obj. vor,
deutlicher
Der Sinn
ist
büßen. Erstens steht
nicht:
Laß
bedeutet: »und euer
Jes. 47, 11; es
wobei der Begriff »Sühne« völlig
hier behandelten Satz (V. 8) steht:
fernliegt.
(mit
dem
hier mit
<"l1fl
Bund
kommt
— Unmittelbar
»Lege nicht unschuldiges Blut in dein Volk
nicht Israel für
es indeterminiert,
und J-is»
wirklich so aufzufassen
das
unschuldige Blut
(nl.
desGetöteten)
zweitens hegt es gänzlich außerhalb des
Zusammen-
Der Sinn ist: Laß nicht
die Blutrache an unschuldigen Israeliten ausgeübt werden, nämlich wenn die Blutrache
an der nächsten Stadt ausgeübt würde. V. 9 fordert dann schließlich Israel auf, seinerseits
dafür zu sorgen, daß unschuldige Leute nicht getötet werden.
hangs, ob der Erschlagene mit Recht oder Unrecht getötet
ist.
8
man
1
-
7
dem Landesrecht rechnen muß, zeugen von
allerdings mit
B
einer
SayceJadonja das Recht
großen Bedeutung des Eides im Rechtsleben.
In Pap.
Cowley) hat Dargman dem Juden Mahseja
b.
(ed.
Mahseja schwört vor dem
Grundstück bestritten.
Gericht bei Jahö, daß das Grundstück ihm gehöre, und damit ist die
Sache erledigt, was Dargman in der Urkunde bestätigt. Die Tochter
dieses Mahseja hatte einen Prozeß mit einem Ägypter PI' wegen Vermögenssachen. Hier entscheidet der Eid der Mibtahja bei der Göttin Satis
auf ein gewisses
(Pap.
So wird
F).
(Sachau
33,
geschworen
Pap.
(?
einer Geschäftsurkunde
in
32), in einer
Sachau
einer Eselin
anderen wegen Lieferung von Fischen
Doch kann der Charakter
Pap. 36).
34, 4,
wegen
bestimmt werden. Eine Eidesurkunde haben
wir noch Sachau 28 (Pap. 27): Ein gewisser Malkija verpflichtet sich
vor dem Gotte die Erklärung abzugeben, daß er nicht als Gewalttäter
Die Richtigkeit einer Klage
gegen den Kläger aufgetreten sei *).
dieser Eide nicht näher
—
Zeugen
wird durch
bewiesen; mindestens zwei sind erforderlich
(Num.-ss, 30; Deut. 17, 6; 19,
Bei den Babyloniern
Hanunurabis
kommt
der Reinigungseid vor in
So für die des Ehebruchs verdächtige Frau (§§
Gesetz.
Num.
1323), vgl.
15)»).
5,
21
ff.).
Wenn
131.
eine Schlägerei stattgefunden hat,
daß er den Gegner
Der Arzt, der einer Person
das Sklavenmal abgenommen hat, macht sich von der ziemlich hohen
Strafe frei, wenn er schwört, daß er dazu unvorsätzlich verleitet worden
Ebenso wer ein Rind gemietet hat, das plötzlich
sei
(§ 226).
ohne seine Schuld umkommt (§ 249; vgl. Ex. 22, 6 f.); der Hirt, dessen
Tier umkommt (§ 266); wer einen entlaufenen Sklaven packt, wenn
dieser ohne sein Wissen wieder entflieht (§ 20). Um das Recht einer
Klage zu beweisen, kommt der Eid in diesem Gesetz nicht vor. Dagegen wird, wenn Raub oder Unterschlagung bewiesen ist, der Wert
wird der Beklagte freigesprochen, sobald
er schwört,
nicht vorsätzlich verwundet habe (§ 206).
Die Urkunde könnte
")
aber Z. 7
f.
entgeht man,
—
eid vor
als
Anklageschrift aufgefaßt werden (vgl. Sachau,
daß der Sprechende
selbst
der Beklagte
wenn man mit Meyer (Papyrus/und
verstümmelten
in der
usw.
zeigt,
Vor Gericht
Z.
4
ist
liest:
Du
entschieden worden,
dem Gotte Harambethel
verpflichtet er sich,
p. 63)
hast mich verklagt:
(siehe
oben
S.
ist.
Ungnad);
Dieser Schwierigkeit
und Epstein (ZAW 1912 p. 143)
bist in mein Haus eingedrungen
Du
daß Malkija
159) frei
sich
machen
durch den Reinigungs-
solle.
In dieser Urkunde
diesen Eid zu leisten.
werden immer Zeugen erwähnt. Die geringste
Sachau 35, Pap. 33), oft sind 4 da, sonst 3, 5, 7, 8 bis 12. Als Zeugen werden
offenbar alle Anwesenden verzeichnet; daher kann es vorkommen, daß einer der Beteiligten
unter den Zeugen erwähnt wird (Sayce-Cowley, A. C. D.).
3) Zitiert nach Kohler und Peiser: Hammurabis Gesels I Leipzig 1904.
2
)
Anzahl
In den l'rkunden aus Elephantine
ist 2 (so
—
—
i88
des Geraubten durch den Eid des Klägers festgestellt (§ 23. 106; vgl.
Doch kommt auch der Eid des Klägers als Beweismittel im
281).
').
Daneben spielen Zeugen eine große
müssen mit dem Zeugeneid ihre Aussagen erhärten : ). •
babylonischen Rcchtslebcn vor
Rolle; sie
Der promissorische Eid.
Eidesform gehört bei den Arabern
2.
Zu
alles, was mit
zusammenhängt wenn zwei Stämme sich zusammenschließen, wenn zwei Männer sich zu einem bestimmten Zwecke vereinigen, wenn ein einzelner in einen Stamm als Zialif aufgenommen
wird.
Hierher gehören alle Arten von Versprechungseiden und GeFerner Eide, die mit dem Begriffe ba?
lübden, Racheschwur usw.
dem
dieser
Begriffe hilf
:
Zusammenhang stehen, die einem Oberhaupt dargebrachte Huldigung
und Handel. Mit der Entwicklung des Handels auf den großen Märkten
kommt auch das Kreditwesen in Brauch, und der promissorische
in
Eid
angewandt, die Bedeutung einer Garantie für die
den promissorischen Eid zu stützen, gebraucht man
erhält, hierbei
Zahlung
Um
3).
kommt
daneben
Zeugen,
Dokumenten
Mua'llaka von
a
1
-
H
ä
Gebrauch
der
Eins
auf.
r
i
—
66
v.
t
schriftlichen
von
der ersten Zeugnisse dafür
wo
68,
die
ist
der Eid zwischen Bakr
und Taglib bei Du-1-Magäz erwähnt wird.
Hier wurden Geiseln
gestellt,
und der Vertrag wurde auf Pergamente geschrieben,
natürlich um für den Fall des Eidbruchs als Beweis zu dienen. Der
gemeinsame Beschluß der KuraiSiten, die Hääimiden auszuschließen,
wurde in einem Dokument niedergelegt (H 5. 230). Die Verträge
des Propheten mit den Stämmen wurden gewöhnlich niedergeschrieben.
Ein Scholion zu Harn. 760 teilt mit, daß die Araber bei eidlichen Veri
trägen
dieselben
auf
einem
Stückchen gereinigten weißen Tuches
niederzuschreiben pflegten, vgl. Harn. 635
schriftliche
Beweis
z.
')
6
Dokumente,
:
) z.
Im Islam
5).
B.
Kohler und Ungnad: Ham.s
B.
].
c.
713. 1055. 1056.
z.
B.
An
1.
Gesetz III 695.
Der Reinigungseid kommt
der ersten dieser Stellen hat
man
ein Beispiel dafür,
der Poesie der alten Araber p. 19S.
den Eid eines Baumeisters in bezug auf die Ausführung seiner Arbeit bietet
a
r
hat,
a
4)
sie
f
daß
Für
vielleicht
a 4, 22 ein Zeugnis (»wie die Brücke des Griechen, deren Meister (?) geschworen
sie an den Seiten mit Backsteinen belegt werden soll, daß sie sich erhebe«).
Nach Nöldeke: Fünf Mu'allaiäl
nach dem Basüskriege vereinigte;
I
Vgl. ferner
6
Vgl.
p.
53
er regierte
Nöldeke: Beiträge 185
JUYNBOLL p. 3I3.
5)
)
in
688. 697. 706. 713.
c.
daß Zeugen verworfen werden.
3) Siehe Nöldeke: Beiträge zur Kenntnis
T
bieten
).
Urkunden sehr häufig vor,
diesen
m.
i.
nach schafi'itischer Lehre, keinen
jedenfalls
f.
f.
506
war
es
— 554;
Mundir
vgl.
Ag.
b.
Mä-al-Samä, der
IX
17'.
f.
—
1
—
89
Israeliten kommt
Bei den
dieser
Eid im privaten Leben
tortwährend vor, ebenso wie bei den Arabern. Über
seine Verwendung im Rechtsleben hören wir nichts.
hören wir von Zeugen sowie von schriftlichen
Ruth
feste
Regeln für
Beim Verkauf
Dokumenten {Jer. 32;
4).
Babylon
Bei den
iern
spielt
der promissorische Eid eine
Kontrakten; beide Parteien schwören, den Vertrag
nicht ändern zu wollen J ). Neben dem Eid sind Zeugen erforderlich,
ein Dokument wird abgefaßt und mit den Siegeln oder Nagelabdrücken
große Rolle in
der Kontrahenten verschen.
den altbabylonischen Kontrakten bezieht sich der Eid in der
alles in Ordnung ist und nichts verändert werden
In
Regel darauf, daß
Später
darf.
ist
Urkunden sind
Käufer
Kredit gewöhnlicher geworden. Viele neubabylonische
Schuldbriefe,
und der Eid bezieht
sich verpflichtet, die vereinbarte
Im Dienst
Summe
sich darauf,
zu bezahlen
2
daß der
).
des Staates wird der promissorische Eid in der bab-.ass.
Welt mehrfach angewandt. Erstens werden die bezwungenen Fürsten
vereidigt. Mehrere Beispiele dafür haben wir schon kennen gelernt. Innerhalb der Staatsgesellschaft wird den Beamten ein Treueid auferlegt.
Diesen Eid legt der König bisweilen bei besonderen Gelegenheiten
den Beamten auf. So Assurbanipal aus Anlaß seines Konflikts mit
seinem Bruder §amas§umukin3). Von einem untreuen Beamten heißt
es,
daß er »seinen Eid nicht hält« 4). Bei seiner Vereidigung sind Zeugen
da 5). Die Zeremonie geht an einem bestimmten Tag vor sich, in der
Morgenfrühe und mit Opfer 6 ).
')
) z.
B.
III
p. 35.
—
Kohler und Ungnad III V passim.
IV 296 f. Kohler und Peiser: Aus dem babylonischen Rechtsleben II
Für entsprechende Urkunden im Altbab. siehe Ko22. 33 f. IV 32. 47. 50.
Siehe
ä
KB
schaker: Babylonisch-assyrisches Bürgschaftsrechl
3) Siehe Peiser in MVG 1S98 p. 243 ff.
1)
Tell-Amarnabriej 154, 36
Knudtzon
f.
(nach
p.
l
Winckler,
ff.
der es von einem rabisu faßt).
14S denkt an den verbündeten König von Sidon.
5)
Scheil
*)
Delitzsch
in der Hilprechtfestschrijt p. 154.
in
BA
sem. Stud. II) 1906 p. 13.
I
217
f.
Nach
Behrens:
Ass.-bab. Briefe kultischen Inhalts (Leipziger
p. 35 scheint sie alljährlich
an einem großen Fest vor-
genommen zu werden. Vom Eide eines iarfi-Priesters bei der Einweihung wird gesprochen
Zimmern: Rilualtafeln p. 118 f., wenn der Text bedeutet: »auf die Tafel und den Tafelstift
vor Samas und Hadad schwören«. Die Stelle könnte auch bedeuten: »er lehrt ihn vor S.
und II. mit Tafel und Tafelstift zu beschwören«, vgl. no. 1 20, 13 ff.
—
Der
XIV.
Verfall des Eides.
In seiner vollen Kraft finden wir den Eid in der altarabischen
wo
notgedrungener Versuch, sondern das
Wahrheit festzustellen. Wir haben gesehen,
wie der Eid im praktischen Gebrauch begrenzt und beschränkt worden
ist, aber die Ehrfurcht vor ihm war doch groß, und es gab genügend
A-asäma,
er nicht ein letzter
eigentliche Mittel
Beispiele
dafür
ist,
die
anzuführen,
wie
berichten,
vor
Ende
daß
die
alle,
des Jahres
Meineidigen
es
Buhäri
Ibn 'Abbäs konnte in der oben aus
den falschen Schwur
ergangen
war.
mitgeteilten Erzählung
geleistet hatten,
ums Leben gekommen waren
x
).
In Israel
schon
mußte
man
unter David 3 Jahre lang Hungersnot leiden, weil Saul durch
die Ermordung einiger Gibeoniten den Eid gebrochen hatte, in dem
Israel
21,
Bewohnern dieser Stadt das Leben zusicherte (2. Sam.
und Jahwe läßt Sidkijja in Gefangenschaft führen zur Strafe
daß er seinen demNebukadnezar geleisteten Eidschwur gebrochen
den
I f.),
dafür,
hat (Hes.
17,
19).
Mit der Zeit hat
man
aber doch
dem Eid weniger
Zwei Faktoren wirken hier zusammen: Das
Bedeutung beigelegt.
Schwinden der alten Weltanschauung und die durch die Praxis
geförderte Entwickelung eines komplizierteren Rechtssystems.
Bei den Babyloniern trägt wohl am ehesten das letzte
Moment dazu bei, daß das Gebiet des Eides allmählich beschränkt
wird.
Schon zur Zeit Hammurabis ist der Eid im wesentlichen auf
den Reinigungseid beschränkt, doch wird er noch sehr ernst genommen.
Wer ihn bricht, muß eine gewisse Summe an den Fiskus zahlen, wobei
sein Kopf »asphaltiert« wird, was wohl zu besagen hat, daß er in
schmählicher Weise den Tod erleidet. An anderen Stellen heißt es, daß
ihm ein Bronzepflock in den Mund geschlagen werden soll 2 ). Im Eide
hatte man dann auch eine Bürgschaft dafür, daß die eingegangenen Verpflichtungen gehalten wurden. Aber gleichzeitig hatte man in Zeugen,
Dokumenten und Bürgen eine Garantie, die man allmählich praktischer
gefunden hat. Da nun zugleich der Staat als der unparteiische Richter
')
Nicht ganz so schlimm erging es
dem Vater
an einem seiner Finger; al-Kutaijir sagte ihm,
sie
des Kutaijir.
stamme
Er hatte
eine
Falschschwur emporgehoben habe (Aq. VIII 54 unten).
l
)
Kohler und Ungnad
III 45S. 45Q.
IV
n 50;
Wunde
daher, daß er den Finger
Ungnad: DiWat
p. 30.
zum
-
—
und Vollstrecker des Rechts
auftritt,
ziemlich überflüssig gemacht,
und
schen Urkunden
kommt
das Pfand und
setzt
verändert
—
191
in
wird der Eid im Geschäftsleben
den neubabylonischen und assyriAnstatt des Eides
er seltener vor.
eine
Geldbuße
der
fest für den,
nimmt man
den Vertrag
').
Israeliten klagen die Propheten ständig darüber,
daß man bei Jahwe falsch schwört. So Jer. 5, 2; 7, 9; Sack. 5, 3. 4;
Mal. 3, 5. Es wird ausdrücklich davor gewarnt (Lev. 19, I2j, und der
Mann wird gelobt, der sich selber zum Schaden schwört und doch
seinen Eid hält (Psalm 15, 4; vgl. Harn. 27). Das, was hier getadelt wird,
ist, daß man bei Jahwe falsch schwört; denn das bedeutet ein Abfall
von seiner Religion (vgl. oben S. 142). Wenn es Ex. 20, 7; Deut. 5, 11
heißt, daß man den Namen Jahwes nicht zum Eitlen anwenden darf,
dann ist dies nicht eben eine Warnung vor dem falschen Schwur,
sondern davor, bei allen unbedeutenden Gelegenheiten zu schwören,
denn dadurch verliert der Gebrauch des Namens Jahwes seine Würde
Bei den
und Bedeutung
2
).
Ein wirklicher Verfall des Eides ist vorhanden, wo ein Skeptizismus
wie der von Kohelet sich entwickelt. Zu den Betrachtungen dieses
Verfassers gehört, daß es »dem Schwörenden ergeht wie dem, der den
Schwur scheut« (Koh. 9, 2). Hier wird die Kraft des Eides geleugnet
wegen Auflösung der alten Weltanschauung.
Talmud
Im
wird die Heiligkeit des Eides durch positive
Strafen für den Meineidigen geschützt.
tretung
eines
Bekräftigungsschwurs
Für die vorsätzliche Über-
(iTJHl bV)
erhält
man
Geißel
während man bei versehentlichem Eidbruch (nrUJtP bv)
nach Lev. 5 ein Opfer leistet. Nach den meisten erhält man auch bei
Nichtigkeitschwurs
des
sogenannten
(NUP nj?13tP")
Übertretung
hiebe,
—
M
isna lll, 10
11). Solchen, die
Geißelhiebe ($ e bü"öt fol. 3 b, 20 b. 21 a;
Eid
auferlegen
(S'bü'öt
nicht die Wahrheit sprachen, dürfte man keinen
VII i). Diese Scheu hegten die Alten nicht; nur mußte der Falschschwörende die Folgen, nämlich den Fluch, tragen.
Bei den Arabern kann gleichfalls ein Rückgang der. BeWir haben bereits gesehen,
deutung des Eides festgestellt werden.
wie die kasäma im Islam ihre alte Bedeutung verliert. Aber schon
vor
dem
Islam fängt die Degeneration des Eides an.
Absolutes hat, in
')
p.
96
ff.
J
)
So in den
ass.
dem
die
und bab. Kontrakten aus der
Kohler und Peiser: Aus dem
So kann auch Hos.
deutung von xi^' siehe
S.
4, 2
Wenn man
Lebensbedingungen konzentriert
verstanden werden.
113 Anni.
2.
Zeit der späteren Dynastien
bab. Rechtsleben
IV
Wegen
kein
sind, ver-
KB
IV
p. 67. 69. 74.
der hier
vorkommenden Be-
'
—
—
192
der eigentliche Eid seine Kraft, denn dieser besteht ja eben darin,
daß man dieselben in sich konzentriert und sich von ihnen loss.<
Aber schon vor Muhammed war ja in Arabien das Alte vielfach in
Auflösung begriffen. Den Göttern, die den Eid gewährleisten sollten.
traute man nicht immer die Fähigkeit zu, jemanden zu treffen. Wo
der Eid von einer Gottesfurcht abhängig geworden ist, die keine Wurzeln
mehr im Leben hat, schwindet sein Wert mit dieser.
Es gibt
denn auch in der Beduinenpoesie eine Sammlung von Gedicht
die mehr als irgend etwas anderes den Verfall des Eides unter den
Arabern beleuchten, nämlich die in den letzten Abschnitten von
Buhturis Hamåsa gesammelten, von denen Nöldeke einige
liert
—
wiedergegeben hat [Beiträge
185
p.
rühmen
Die Dichter
ff.).
sich
hier der falschen Schwüre, welche sie geleistet
verhöhnt seine Gläubiger, weil
•)
Ein Ausdruck, den man später
^«~*i-l ry^r.-
sie
als
haben '). Ein Schuldner
ihm etwas anvertraut haben. »W ie
Falschschwur versteht,
Die muslimischen Plülologen definieren dies
,»»*.'!
ist
als identisch
dem bewußten lügenhaften Schwur wegen etwas Vergangenem, und
sein, weil der
Schwörende durch ihn
getaucht« wird.
Diese Erklärung
ist
und nachher
in die Missetat
natürlich unrichtig,
bedeutet »ein ernstlicher, bindender Schwur*, wie
,
-
'1
•
1
mit _**i!l
er
oder
-•»--•.-:
so genannt
soll
die Hölle »hinein-
in
und der Ausdruck hat ursprünglich
B
aus
es z. B.
u
Xr.
h. II kitäb al-igöra
;,
und aus Nöldekes Beiträgen p. 198 ersichtlich ist. Man hat vermutet, daß der Ausdruck
von der bei gewissen Bundeszeremonien beobachteten Sitte, die Hände in etwas zu tauchen,
herstamme. Dagegen würde allerdings sprechen, wenn es richtig wäre, daß dieser Eid
— Von diesem Schwur heißt es 'liJ
sich nur auf das Vergangene bezieht.
Häuser
»die
als /ladt/
von Abu Huraira
Cod. Lugd.
leib
Ruinen verwandelt«
in verlassene
11'
arner 355,
durch welchen
zitiert einen
man
wo
1,
es
auch von ,»»«.«
Ebenda wird
unfruchtbar machte.
s.
Traditionssammlung
dieser
Schwur
.^»_J! heißt, daß
,i
so definiert,
336, daß er
I p.
Dieser Spruch wird
v. «JÜ_j).
überliefert in der alphabetisch geordneten
134
fol.
Lane
(vgl.
daß
er
den Mutter-
es der
Schwur
l
einem anderen Muslim etwas von seinem Besitztum raube.
anderen Spruch
ihm, wie der Esel zur
XJwJUii!
sillijär.a (eine
-£*«'
'^r*
Pflanze) eilt«,
('•
s0
^ ür
-^"r")
LÄJCS-
was man von jemandem
l£d
sei.
»er eilt
sagt, der
c.
1.
zu
eilt
damit, einen Eid zu schwören, oder in der Eile einen falschen Eid schwört, weil der Esel die
Pflanze oft mit Wurzel ausreißt,
Die Voraussetzung
einem
muß
vom Tag al-'Arüs
sein,
s.
sie für
Futter
daß diese Pflanze
v. l\j: zitiertem
nehmend (Lane
in der
s.
v.
iü_JwO,
Tat nicht sehr wertvoll
Vers wird s.\y\s-, sonst »Schuh«,
vom
JJLo).
J
ist.
„falschen
?
Schwur" verwendet.
»einen aufrichtigen
Näbiga
(vgl.
His.
Hassan
Täbit
Eid ohne Betrug«
sagt (1, 5):
516, 9).
b.
JüaJuua
<j=J>
(I b
_^i
sagt:
n
JwiO
S a'd
-^-«~
II
jjr3
_^t
2 p. 91, 5;
o^Jb>
.J
— In
'\sl>-
c *-
c^^-
vgl. Sur. i6, 96).
»einen Eid ohne
Ausweg«
:
—
193
-
konntet Ihr mir und meiner Religion vertrauen?« (Nöldeke
p.
186).
Ein anderer hat sich von seiner Schuld frei geschworen durch einen
Eid, der »die Berge spaltete, als wäre er ein Stein aus einer Bailiste,
von den Kriegern geschleudert« (p. 194). Einer nennt seinen Schwur
»einen Lappen von zerrissenem buntem Zeug« (p. 195)Ein Dichter
vom Stamm Ukl prahlt damit, daß sein Stamm den Meineid nicht
»Woher weißt du, was die Eide 'Ukls wert sind, sobald der
scheute.
Gaumen vom Speichel trocken geworden ist« (nämlich nachdem der
Schwur gesprochen worden ist). »Ihre Schwüre fahren einher wie das
im Gebüsch lodernde Feuer« (p. 196). Die Ablegung solcher Eide beruht
auf der Beobachtung, die der Prediger in seinem Gebiet auch gemacht
hatte, daß es dem Meineidigen nicht schlecht geht, und dazu kommt,
daß Allah so gnädig und barmherzig ist
man kann immer nachher
c
—
bereuen
(p.
197).
von Scheidungseid und Freilassungseid
Der Dichter erklärt dann, daß er doch den betreffenden
Sklaven freilassen oder sich von der Frau scheiden wollte, um sich
eine neue zu nehmen. Hier liegt also nicht eigentlich Meineid, sondern
leichtfertiger Umgang mit der Wahrheit vor, was aber wesentlich
dasselbe ist. Gleicher Art sind die Fälle, wo der Wortlaut des Schwures
gehalten wird, während man die Verpflichtung umgeht, z. B. wenn
In anderen Gedichten wird
gesprochen.
jemand in der Form eines Eides erklärt, eine Pilgerreise unternehmen
undHafä und Sälim freilassen zu wollen, und dann nachher erzählt, daß
er ohnehin pilgern wollte und Hafä und Sälim seien gar keine Sklaven
lkd I p. 221). Ähnlich ist das, was von Negus erzählt wird, als Abraha
die Herrschaft über Jemen gewonnen hatte. Negus schwur, daß er Abraha
nicht lassen wollte, ehe er sein Land niedergetreten und seine Stirn
(
{
Aber Abraha besänftigte Negus, worauf
Haare abschneiden ließ und sie mit einem Sack jemenitischer
Erde zu ihm schickte mit der Bitte, er möchte darauf seinen Schwur
lösen (H §. 29; vgl. das von Jaussen 369 erwähnte Beispiel). Wie
wenig Gewicht man dem Eid beilegen konnte, zeigt folgendes Beispiel
al-Tufail b. 'Amir schwur, al-Kutaijir wegen einiger Verse zu töten.
Ein gemeinsamer Freund, Handak, besänftigte ihn, da sagt er: »Wäre
nicht Handak gewesen, so hätte ich meinen Schwur gelöst«.
Die
meisten dieser Schwüre weisen auf den Verfall der alten Weltanschauung hin. Der größte Teil stammt aus der Zeit des Islam, doch
wäre es nicht richtig, diese Religion ohne weiteres für sie alle verAber daß sie den Eid nicht gestärkt hat,
antwortlich zu machen.
werden wir im Folgenden sehen.
locke abgeschnitten habe.
er seine
i
—
Pedersen,
Der Eid
bei
den Semiten.
13
XV.
Die Stellung des Eides im Islam.
Koran und Tradition.
i.
dem
Mit
Islam wurden auf semitischem Boden neue Werte ge-
und das Leben bestimmend anzuerkennen
und
sichere Grundlage geschaffen hat, wo früher Skepsis und Auflösung
vorhanden war, hat er die Bedingungen für eine Erneuerung der Bedeutung und Kraft des Eides gegeben. Daß in der Tat Beispiele für
den Respekt vor dem Eid auf islamischem Boden beizubringen sind,
haben wir oben S. 137 ff. mit genügender Klarheit gesehen. Im großen
und ganzen hat der Islam indessen die entgegengesetzte Wirkung
schaffen, die als absolut
gefordert wurde.
Insofern der Islam seinen Anhängern eine feste
gehabt, er hat den Eid völlig untergraben.
Muhammed
Glanz,
wenn
dem
bei
er
bedient
sich
sie
dem Himmel und was
sie
ausgebreitet
91,
seinen
älteren
erscheinen läßt, bei der Nacht,
bei
(Sur.
in
Offenbarungen
Er schwört »bei der Sonne und ihrem
Monde, wenn er ihr nachfolgt, bei dem Tag,
Schwüre.
zahlreicher
1
wenn
ihn gebaut hat, bei der
sie sie verbirgt,
Erde,
und wa?
der Seele und was sie gebildet hat«
mehr mystisch »bei der Feige und dem
dem Berge Sinai, bei diesem sicheren Lande« 1 (95, iff.).
—
7).
hat,
bei
Oder
Ölbaum, bei
Er schwört »bei den Untergangsstellen der Sterne« (56, 74), »bei den
rücklaufenden Sternen, den eilig laufenden, den sich verbergenden,
und bei der Nacht, wenn sie dunkel wird, und bei dem Morgen, wenn
er hervorschimmert« (81, 15
18), -»bei dem Tage der Auferstehung« und
»bei der tadelnden Seele« (75, i
2), »bei dem Himmel und dem Morgenstern« (86, 1), »bei dem Nachmittag« (103, 1), »bei der Morgendämmerung
und den zehn Nächten -), bei dem Gepaarten und dem Einzelnen 3
»Dies ist ein Schwur für
bei der Nacht, wenn sie anbricht« (89, I
3).
den Einsichtsvollen,« sagt er (vgl. 56, 75). Es handelt sich wohl hier
)
—
—
—
um
nicht
•)
Das
2
Vom
)
3)
richtige Eide,
sondern es wird wesentlich eine ästhetische
eingefriedigte Gebiet (bei Mekka).
Festmonat Du-l-higga.
Das Menschenpaar und Gott.
—
—
195
Wirkung bezweckt; die dunklen Ausdrücke
machen *).
sollen auf »den Einsichts-
vollen« Eindruck
An
gewissen Stellen des Korans wird ermahnt, die geschworenen
So heißt
Eide zu halten.
es 16, 93: »Haltet die bei Allah
eingegangene
wenn ihr sie eingegangen
nachdem ihr sie bekräftigt habt, denn ihr habt dadurch
Fürwahr Allah weiß,
Allah zum Bürgen euch gegenüber gemacht.
was ihr tut
Und es heißt V. 96: »Und ihr dürfet eure Eide nicht
zum gegenseitigen Betrug auf euch nehmen, daß der Fuß nicht ausgleite, nachdem er fest gestanden hat; und ihr das Übel schmecket,
weil ihr abwendig machtet von Allahs Weg, und eine schmerzhafte
seid
Verpflichtung,
Ihr dürft die Eide
!
nicht brechen,
!<<
wer eine Verpflichtung eingeht
153; 2, 172). An mehreren
Stellen wirft der Prophet seinen Gegnern vor, daß sie falsch schwören,
besonders den »Zweiflern«. So 58, 15: »Hast du nicht diejenigen bemerkt, welche bei einem Volke, dem Allah zürnt, Schutz suchten;
sie gehören weder euch noch ihnen, und sie schwören falsch mit gutem
Ungläubig
Strafe euch treffe!«
und
nachher nicht
sie
ist,
erfüllt (8, 38, vgl. 6,
Bedacht.« V. 17: »Sic benutzen ihre Eide als eine Decke und machen
dann abwendig von Allahs Weg. Ihnen wird eine entehrende Strafe
zuteil werden !« V. 19: »An dem Tag, da Allah sie alle insgesamt auferweckt, da werden sie ihm schwören, wie sie euch schwören in dem
Glauben, daß sie davon etwas haben.- Sind sie nicht Lügner ? « Derselbe
Vorwurf wird ihnen 63, 2 gemacht. Es handelt sich um die »Heuchler«,
oder besser die
»Zweifler«,
welche
den Gläubigen Treue schwuren,
aber ihre Verpflichtungen gegen die Juden nicht aufgeben wollten.
3,
71 heißt es: »Die, welche die bei Allah eingegangene Verpflichtung
und
ihre Eide
Anteil
am
um
einen geringen Preis verkaufen, die haben keinen
Jenseits,
nicht anschauen
am
und Allah wird zu ihnen nicht sprechen und sie
Tage der Auferstehung und sie nicht für rein
erklären; ihnen wird eine schmerzhafte Strafe zuteil werden«; vgl. 16, 97.
Die Veranlassung zu dieser Offenbarung
al-As'at einen Streit mit einem
Sie trugen
Juden wegen
die
übernehmen«, worauf
5,
Nr.
11).
58 (B u
sein,
daß
eines Grundstücks hatte.
die
sagte indessen: »O Prophet, da wird er schwören
v gl-
gewesen
Sache vor, und er legte dem Juden
da al-Ag'at keinen Beweis erbringen konnte. Dieser
dem Propheten
einen Eid auf,
soll
h. kitäb
Muhammed
vom Propheten
al-knsümät Nr.
redet an diesen
Sur.
3,
71
4; vgl. k.
Stellen seine
und mein Eigentum
mitgeteilt
wurde,
al-aimän wa-l-nudür
Gegner an, und die
Verpflichtungen, die zu halten ihnen ans Herz gelegt wird, sind solche
•)
Vgl. S. 163
und
Reste 135.
13*
—
gegen
und
ihn
nimmt sich
der immer
kommen
Sache anders aus. Allah
die
wovon
wenn
brechen,
fürchtete, nämlich
60
8,
Muhammed
daß dem
J
Verrat von Seiten
er
geleistete
auch gewissermaßen
dem
des Gegners be-
nicht
zu,
darauf
zu
halten braucht.
nämlich da,
Die Größe Allahs
In der
wo
der Prophet
ist
ein Gesichts-
andere verschwindet und wodurch
alles
einen
herauszukommen,
Eide gehalten werden sollen, während
Dies scheint
).
im Namen Allahs handelt.
punkt, vor
Sur. 9 ein deutliches Zeugnis ablegt.
seine Verpflichtung
selbst
trifft dies
direkt
der allmächtige Herrscher,
den Propheten aufgefordert,
hatte Allah
früher
Vertrag zu
Tat
ist
gesehen
Seite
deshalb nicht auch für ihn in Betracht, er kann sich über die
schon
dieser
der anderen
Rücksichten, die für die Sterblichen gelten,
recht hat.
Verpflichtung hinwegsetzen,
Und
Von
Anhänger.
seine
—
196
alle Mittel
werden 2 ).
Aber auch von diesem Gesichtspunkt abgesehen, hat Muhammed
in der Tat den Eid untergraben. Das stimmt ebenfalls zu dem Geiste
des Islam. Wo der Eid einen Sinn hat, muß das Wort des Schwörenden
die Macht besitzen, im Falle des Eidbruchs Unglück über ihn zu
bringen: Indem der Eid dem Gebiet der Götter angehört, bedeutet
er,
daß man vermag, sich selbst von der betreffenden Gottheit
geheiligt
Hand gegen
loszusagen oder seine strafende
dem muslimischen
das läßt sich mit
Allah tut, was er
und
will,
sich zu richten.
Aber
Gottesbegriff nicht vereinigen.
läßt sich in keiner Weise durch
Worte oder
Taten der Menschen beeinflussen. Wie sollte man ihm dann durch
Es ist
seinen Eid irgendeine Art von Zwang auferlegen können?
mithin völlig im Geiste
des
Islam,
wenn
der
Prophet
dem Eide
Aber wo seine Kraft nicht absolut ist,
und Muhammed zieht denn auch die
daß der Eid eventuell gebrochen werden
keine absolute Kraft beilegt.
ist
er
tatsächlich aufgehoben,
Konsequenz,
praktische
darf 3).
')
Es handelt
des Qorans
;
mit
)
Bei
I
sich hier
um Juden
in
Medina; siehe Nöldeke-Schwally: Geschichte
p. iSS.
Lakänl:
dem Hochmut
Djaouhara
gestellt,
ed.
Luciani
p. 36
wird die Lüge auf gleichen Fuß
doch mit der Einschränkung »wenn
sie
nicht nützlich ist«
(pia fraus).
3)
Bekanntlich verwirft auch Jesus den Eid von ähnlichen Voraussetzungen aus;
.1//.
deinemHaupt nicht schwören, denn du kannst kein einziges Haar
weiß noch schwarz machen. Auf ähnliche Weise ist wohl V. 34 zu verstehen: der Himmel,
die Erde und die heilige Stadt gehören alle Gott, über sie hast du keine Macht. Jesus zieht
5.
36 heißt
es:
Du
sollst bei
daraus nicht die Konsequenz, daß der Eid gebrochen werden darf, sondern
ohne Eid wahr sprechen
tischen Lebens
soll
und schwur
lage Ml. 23, 16
—
23.
(V. 36).
selbst vor
Hier
ist
die,
daß man
Übrigens fügt sich Jesus den Forderungen des prak-
dem
Richterstuhl (Ml. 26, 63 IV. Anders
ist
die
Sach-
nicht der eigentliche Eid gemeint, sondern gewisse Ent-
,
—
—
'97
Es heißt Sur. 5, 91 Gott straft euch nicht wegen unbesonnener
Ausdrücke [bi-l-lagwi in euren Eiden, durch welche ihr euch verpflichtet ').
Die Sühne dafür ist Speisung von zehn Armen mit dem,
was ihr ihren eigenen Angehörigen zu geben pflegt oder Bekleidung
Wenn jemand das nicht
derselben oder Freilassung eines Sklaven.
Dies ist die Sühne eurer Eide,
leisten kann, dann drei Tage Fasten
:
!
wenn
Offenbarungen klar; möchtet
224
Stelle (Sur. 2.
— 225)
scheibe für eure Eide
[3"1[3; statt
~"p,
oder
wie das
Lamm
auch
So macht euch Allah seine
An einer anderen
).
dankbar
ihr
daß
Macht nicht Gott zur Zielfromm und gottesfürchtig seid und
ihr
Man
irgendeine
Sache
nennen,
die
heilig
würdig sind.
d. h.
sie
dem Zusammenhang
3)
Es
!
Anm.
B
a
gilt
jedoch nach R. J e h u d a
4). Von den Ml. 23 er-
1.
wogegen man
w
i
erwähnt auch die Auslegung: »haltet
,0 3
&jZO-C
-
dem
liegt
sie«,
was jedoch
ist
teju »was
sich richtet: Ziel.
Verbot,
2.
von den Kommentatoren
in der
j
Man
»überhäuft Gott nicht mit Eiden«; der Satz »damit
die Absicht mit
In_ki*
sie nutzlos, nichts-
widerspricht.
gibt zwei Auffassungen dieses Satzes, die
das,
daß
S. 212.
d ä
i
Regel gleichgestellt werden.
deuten
sagen:
ist
Siehe die
spart
für
C31p
wie die Hebe in der Tempelzelle (III
nicht nur, daß sie unüberlegt sind, sondern vielleicht noch mehr,
)
kann
nach Frankel nichts bekannt.
*
"
"'
Es wird gelesen: *jiXJt£ oder .«JWfic oder *j\AäLc oder »j'AicI.
wähnten Unterschieden
2
Man
ist.
ist
B. -Hilp.
(z.
die Ställe, wie das Holz, wie die Opfer, wie der Altar,
wiederTempel, wie Jerusalem (il/i/na n'därim I3: dasletzte
')
sagt: dies oder das
Nebenbenennung brauchen
irgendeine
(zum Tamidopfer), wie
nicht), oder wie der Zehnte,
—
sein !«
Eidesleistung p. 60 Anm.).
man
korbän kann
2
heißt es: »(224)
3),
F ran kel:
haltungsgelübde (so
mich
Eide
ihr schwört, aber hütet eure
Hindernis (ti_«J!
kann be-
hervorgestellt wird«; das
-O*
f * O >
sagt «i^^sjü
äjö-c
(..,1)
^yC
fromm
ihr
'»;-*£.);
-O
»>
-
cÄXJüt>. Also
seid usw.« gibt
man
dann
sagt: ich wollte das
{
tun
>:'
_i
(oder ^c^jLci) ^csjti. Der Sinn wäre dann: Macht nicht Gott wegen eurer
Eide (<Jo-»j! „^r*^') z u einem Hindernis dessen, daß ihr fromm seid
r
Hindernis für das Brechen] eurer Eide, damit ihr fromm seid. D.
Eid verhindern, daß
ihr ein
(Kairiner Ausgabe) II
a
R
1 -
ä z
i:
p.
frommes Werk verübt (B a
224;
MafättA II p. 355
ff.
Bagawl,
i
d ä
wI
.
.
!
oder ... zu einem
h.
:
Laßt nicht einen
.
z. St.;
Cod. Lugd. Warner 294;
Kastalläni IX
T
a b a
r 1:
433 erwähnt noch eine dritte Auf-
fassung: »Macht nicht (den Eid bei) Gott zu einer Stärke (äjü_c) für euch selbst«.)
Auffassungen geben einen brauchbaren Sinn.
er
Abu Muslim al-Ispahäni zuschreibt,
Fahr al-DIn
vor.
Tafsir
Fahr al-DIn
Beide
zieht die erste Auffassung.die
Er versteht
die Stelle als eine
gegen das viele Schwören im allgemeinen, mit Hinweis auf Sur. 68,
10.
Warnung
Er begründet diese
wenn man bei allen Gelegenheiten schwört, der eigentliche Eid seine
und der Gebrauch von Gottes Namen bei den alltäglichen Gelegenheiten ist eine Herabwürdigung des erhabenen Namens. So wäre der Satz »daß ihr fromm
« zu verstehen.
Wir werden aber sehen, daß es sich hier um bestimmte Eide handelt.
seid
Warnung damit,
Bedeutung
.
.
.
daß,
verliert,
—
Frieden unter den Menschen
—
iy8
Gott
stiftet.
ist
hörend, wissend
euch nicht wegen unbesonnener Ausdrücke
-traft
I
euren
in
Gott
(225)
sondern für das, was eure Herzen sich angeeignet haben, Gott
Eiden,
ist
ver-
gebend und milde!«
Das
verstanden werden.
wenn
Sur.
er
Versen
91
5,
versteht
müssen
Koranstellen
beiden
Diese
Zusammenhang
ihrem
Verbindung mit den beiden vorhergehenden
in
die Enthaltsamkeit,
diesen wird
In
").
in
Fahr al-Din al-Räzi,
tut auch
besonders
nach den Kommentaren an Leute gerichtet, die in bezug auf Speisen, Kleider, Schlaf und Frauen Askese
treiben und nach der Weise der Mönche leben wollten. F a h r a 1 - D I n
sagt, sie hatten geschworen so zu leben und fragten, nachdem Gott
von Speisen verpönt;
sie sind
Was tun wir denn mit unseren Schwüren?
2, 2241. soll nach Baidäv,
Und darnach wurde 5, 91 f. offenbart.
den Abu Bakr betreffen, wegen seines Schwures, dem Sohn seiner
die Askese verboten hatte:
—
i
armen muhägirln gehörte, nichts mehr schenken
zu wollen, nachdem Allah seine Verleumdung der 'A'isa für lügenhaft
erklärt hatte. Aber der Prophet befahl ihm diesen Eid zu brechen. Nach
andern soll die Stelle mit Bezug auf 'Abdallah b. Rawäha offenbart worden
sein, der geschworen hatte, mit seinem Schwager BaSIr b. al-Nu'män
kein Wort mehr zu sprechen, als er sich mit seiner Frau nicht vertrug.
Base, Mistah, der zu den
Diese Traditionen werden offenbar gegeben „faute de mieux". .Die erste
wird nämlich auch an einer anderen
wo
Stelle,
sie
zu der Situation
stimmt, angeführt, und zwar 24, 22 -). Es heißt hier: »Die Reichen
und Wohlhabenden unter euch dürfen nicht verschwören, ihren Ver-
Armen und den
wandten, den
zu schenken, sondern
Im folgenden wird
Tradition hier
Sur.
vergeben und verzeihen.
daß Allah euch vergebe?
ihr nicht,
2,
der
am
224L
steht in
Allah
'Ä'isas
Fall
Platze
etwas
Wünscht
vergebend, barmherzig
ist
behandelt,
was
zeigt,
!«
daß die
ist.
einem Zusammenhang,
Verhältnis zu den Weibern die Rede
ist:
wann man
heiraten dürfe, 222
f.
wann
von Schwüren, durch
nicht; V. 226
Weg Ausgewanderten
auf Allahs
sollen
sie
davon,
in
dem
nur von
V. 220f. davon, welche
dem
man
und
unbestimmte
sich ihrer enthalten solle
die
man
sich für
von ihnen trennt V. 22j spricht von der völligen Scheidung,
und so geht es weiter bis V. 243 3). Die beiden Verse 224 25 werden
sich also wohl auch auf die Ehe beziehen, und zwar wie V 222 f. und 226
Zeit
;
—
7
.
')
Mafäti/i III p. 652
J
Vgl.
)
3)
il
ä
\v I.
Ba
i
d ä
Auch V. 239
£f.
Bei
w i und B
f.
werden
u
B
h.
a
i
d ä
wS
geschieht dies nicht.
sahädät Nr. 15
i. f.
sich auf das Verhalten der Eheleute beziehen, vgl.
Bai-
—
199
—
Es wird vor Schwüren gewarnt, durch welche
Tage der Frau zu enthalten.
Oft dürften sie im Zorne ausgesprochen werden; Muhammed warnt
vor solchen Gelübden, die nur Unfrieden verursachen und sich nicht
mit der wahren Gottesfurcht vertragen (V. 224), und erlaubt es, solche
unbedachtsamen Eide zu brechen (V. 225) *). Daran schließt sich dann
V. 226 f. Für die. welche [Enthaltsamkeit] von ihren Frauen schwören,
gilt eine Frist von vier Monaten.
Wenn sie sich dann bedenken
so ist Gott vergebend, barmherzig. Und wenn sie sich zur Scheidung
entschließen
Der Prophet ergänzt
so ist Gott hörend, wissend.
hier seine Warnung für den Mann mit einer praktischen Bestimmung
zum Schutz der Rechte der Frau. Sein Enthaltsamkeitsschwur gilt
nur 4 Monate, dann ist sie frei, oder er muß seinen Eid brechen und
nach den gewöhnlichen Regeln sühnen. Aus dem hier gebrauchten
Wort für »schwören« hat man im Islam den term. techn. Uff für diesen
Enthaltungseid gebildet. Ein anderer Enthaltungsschwur wird gänzlich
verboten, nämlich der Zihär, in welchem der Mann zu seiner Frau sagt:
>Du bist mir wie der Rücken meiner Mutter.« Dieser Gebrauch wird
auf die Enthaltsamkeit.
der
Mann
sich verpflichtet, sich für einige
:
—
—
Sur. 58,
1—5
verurteilt (vgl. 33, 4)
*).
und 5, 91 f. liegen somit in derselben Linie. Der Prophet
wendet sich in seiner Abneigung gegen die Askese wider die Enthaltungseide, die teils Speisen, teils Frauen betreffen.
Die beiden Koranstellen
setzen voraus, daß derartige Schwüre auch vor dem Islam im täglichen Leben häufig vorgekommen sind. Man sagt zur Frau: du bist
für mich karäm (wie man in der Misna Cfip sagt). Dies ist nach
I b n
'A b b ä s ein Schwur (Majätlh VIII 232) und dieser Schwur ist
dem Scheidungsschwur ganz analog. Das zeigt uns aufs neue, daß
der Eid zu jener Zeit schon etwas entwertet war und nicht nur für
einzelne feierliche Gelegenheiten vorbehalten.
Der Prophet setzt
Sur.
•)
2,
Diese
224
f.
Auffassung des Verses wird durch das unten
S.
203
erwähnte
HadTt
gestützt.
ilä' und ;ihär Juynboll: Handbuch p. 224 ff.; Sachau: Muh. Recht
Das Aussprechen des ilä' ist im System eine »kleine Sünde«, der zihär eine
'große Sünde«. Eine Streitfrage ist es, ob IIa' auch für Ungläubige gilt, und in Zusammenhang damit, ob er gilt, wenn er nicht bei Allah geschworen ist. Abu Hanifa und
:
p. 13.
)
Vgl. über
68
Mälik
ff.
treten für das letzte,
S ä
und
f i*i
Ahmad
für das erste ein.
Strittig ist
auch,
ob die kafjära geleistet werden muß, wenn i/ä'-Schwüre gebrochen werden, ehe die vier
Monate
verflossen sind (Majätifi II p. 359).
diese Weise:
las
,i>-yixi.
W
äj»J ^s
ob er sagte: dich zu »reiten«
Mutter zu
»reiten«.
Sinne verwendet.
Dies
ist
ät_«JL
ist
sicher
Lisäti
(VI 201) erklärt die ;ihär-Formel auf
UJ J!
<^3«^a
mir ebenso verboten wie
richtig,
,.
es
'.'-'.\
...
Es
mir verboten
denn »reiten« wird heute noch
ist also,
ist,
meine
in diesem
—
—
20O
—
die rechte Gottesverchrung (d. h. die nichtasketischc) über
Eine gute Tat darf nicht durch den Eid verhindi
lage
drr
isl
lübde
talmudischen
kommen
sehr ähnlich.
rden.
den Eid.
Mise Sach-
]
Dieselben Enthaltungs-
Menge vor. Man schwort drr Frau für
{MiSna n'därim z. B. II 1.5; III 2. 3; vgl.
gewisse Speisen oder Getränke während einer bestimmten
hier in großer
eine gewisse Zeit zu entsagen
\ II 7
—
9),
nicht zu genießen, wie
Zeit
zu schlafen
warnen
die
der andere
ist
Levy:
nach
z.
B. Gekochtes, Gebratenes, Gesalzenes,
Wein usw. (III 2; VI VIII), ferner nicht
oder andere asketische Werke zu üben. Wie Muhammed
Gelehrten vor solchen Gelübden. »Besser als der eine und
Feigen, Trauben,
Fische,
M e'I r {n'därim 9a,
jemand, der gar nicht gelobt«, sagt R.
Wörterbuch s. v. "TU), das Geloben,
der
sich
not-
wendigen Lebensbedürfnisse zu enthalten, gilt als sündhaft (Levy
s.
v. N"T1J).
Solche Gelübde können nach Lev. 5 bereut und gesühnt werden, und Misna n'därim schreibt vor, wie man die Menschen
dazu veranlassen soll.
Auf dieser Grundlage darf man vermuten,
daß Muhammed von den Juden gelernt hat, daß man solche Eide
sühnen soll. - - Der Prophet hat somit ursprünglich den Eidbruch
im Interesse der Frömmigkeit empfohlen. Er hat einem nach seinem
Verständnis unfrommen Gebrauch des Eides vorbeugen wollen. Es isl
wichtiger, daß Gottes Gebote erfüllt werden, als daß der Schwur in
jedem Falle gehalten wird.
Das Resultat ist also jedenfalls, daß
der Eid in seiner absoluten Wirkung beschränkt wird 2 ).
Nachdem somit die absolute Kraft des Eides verneint worden
geht er bald einen bedeutungsvollen
ist,
Sur. 66,
I
—
3
O
heißt es:
Prophet
unerlaubt, was Allah dir erlaubt hat
zu erlangen?
Ist
3),
!
um
Schritt
Warum
weiter.
betrachtest du als
das Gefallen deiner Gattinnen
doch Allah vergebend, barmherzig!
euch die Lösung eurer Eide vorgeschrieben, und Allah
gesetzter (mauläkum); er
ist
der Wissende, der Weise
(2)
Allah hat
ist
euer Vor-
(3)
!
Als der
Prophet einer seiner Gattinnen eine Erzählung insgeheim anvertraute,
und
sie es
')
ausplauderte und Allah ihm davon
Kap. IX:
Man
soll
ihnen die Ehre ihrer Eltern vorhalten,
der Sohn diese sündhaften Gelühde ablegt.
Fin?;
s.
v. "1*13 bietet er
Eidesleistung 57
2
)
Es
ist
Kunde
gab, teilte er etw as
:
sie leidet
Andere: die Ehre Gottes usw.
darunter, daß
(vgl.
mehrere Aussprüche gegen Enthaltungsgelübde;
vgl.
Levy
s.
v.
Frankel:
ff.).
in diesem
Zusammenhang noch daran zu
erinnern, daß der Prophet für
zwei Falle praktische Vorschriften gegeben hat, in welchen die Kraft des Eides unberührt
ist:
Bei der Beschuldigung der Untreue gegen eine Gattin (li'än; siehe oben
wenn das Testament
(Sur.
5,
105
eines in der
S. 114), und
Fremde Verstorbenen von den Zeugen beschworen wird
ff.).
O
3)
d.
h.
(nach Majäti/i VIII
p.
232)
-«a+jJI
J
\&h*
•+*,
den Sklavinnen.
—
—
201
mit und ließ anderes, und nachdem er es ihr mitgeteilt hatte, sagte
Wer
sie:
hat dir dies mitgeteilt
Kundige hat
es
mir mitgeteilt
sich nicht fügen wollten,
nütig
um
und fügsam
Folgendes
J
sind.
Er antwortete: »Der Wissende, der
Es heißt darnach, wenn seine Frauen
?
!«
werde Allah ihm sicher andere geben, die
— Es handelt sich nach den Kommentatoren
der Prophet wurde eines Tages im Zelt seiner Gattin
):
Hafsa mit der koptischen Sklavin Maria überrascht, die der ägyptische
Statthalter ihm geschenkt hatte. Hafsa machte eine derartige Szene,
daß der Prophet schwören mußte, sich von der Maria fernhalten zu
wollen. Später bereute er es, und es wurde ihm diese Offenbarung gegeben 2 ). Muhammed soll der Hafsa das Versprechen abgenommen
haben, die Geschichte zu verschweigen, aber sie konnte es doch nicht
5
lassen, der 'Ä i§a davon zu erzählen.
Davon handelt V. 3.
Allah befiehlt hier dem Propheten seinen Eid, der Maria zu ent-
Man muß
sagen, wieder zu brechen.
um
hier
man
ja brechen.
daß
die Voraussetzung,
Aber doch
war.
in
um
sich hier
Dazu kommt,
So hat der Prophet sicher gedacht.
ist
die
die Verschwiegenheit der Hafsa, weggefallen
Grenze entschieden verrückt, denn
es handelt
einen besonnenen, wohlüberlegten Schwur einer anderen
Person gegenüber.
Die Erlaubnis, Eide zu brechen, erhält dadurch
eine ganz neue Tragweite, die ja noch
Wort dasteht
das
Betracht ziehen, daß es sich
einen Enthaltsamkcitsschwur handelt, und eben solche durfte
als
mehr ausgedehnt
wenn
wird,
ewig geltendes Gotteswort ohne die durch die
Das Resultat ist eine völlige
Der schwächste Punkt im
mit dem schwächsten Punkt in seiner
Veranlassung gegebene Beschränkung.
Aufhebung der Bedeutung des
Charakter des Propheten
ist
hier
Eides.
—
Religion zusammengefallen.
Das
ist
Material, das die
Traditionssammlungen
bieten,
In einzelnen Aussprüchen
werden
den Koranstellen ganz analog.
')
VIII
p.
J
)
Siehe
231
T
a b a
r i:
Tafsir
XXVIII
p.
90
ff.
Fahr al-Din
a
1
-
R
ä z
I:
Majätlh
ff.
Die andere Geschichte, die überliefert wird, daß der Prophet einige Zeit der Zainab
auf Kosten der anderen Frauen den Vorzug gab, weil er bei ihr einen besonders schmackhaften Honig bekam, weshalb die anderen ihn schwören ließen, nie mehr Honig zu essen
(siehe
Baidäwi; Buhäri-Kastallänl
wertlos; vgl.
mitgeteilt:
Nöldeke-Schwally
Muhammed wurde von
er sie zufrieden,
und
sie
Noch
(Büläk
1
2SS)
IX
p.
445)
—
ist
natürlich
eine Tradition wird Mafäti/i VIII p. 231
Hafsa an ihrem Tag mit Maria ertappt.
versprach, die Sache zu verschweigen.
stieß er sie, enthielt sich seiner
kam
p. 217.
Da
Doch
dies nicht geschah, ver-
Frauen und verblieb 29 Nächte im Zelte Marias.
Gabriel und gebot ihm, Hafsa in Gnaden aufzunehmen.
f.
stellte
Sie hätte sich
Darauf
gedemütigt
und würde zu seinen Frauen im Paradiese gehören. Diese Tradition läßt sich mit den
anderen vereinigen. Die Offenbarung (Sur. 66) ist dann gekommen, nachdem er sich mit
seinen Frauen überwerfen hatte und nur das Zelt Marias ihm offen stand.
—
—
202
So in einem IJadil von 'Abdallah b.
daß der Prophet sagte »Wenn jemand schwört
um sich dadurch etwas vom Eigentum eines Muslims 1 anzueignen, so
wird Allah ihm zürnen, wenn er ihm begegnet (Bub- II küäb al-ljusümät
Falschschwiire getadelt.
'U
m a r wo es heißt,
'
;
,
,
)
Nr. 4; sahädät Nr. 10. 20. 25; al-aimän wa-l-nudür Nr. II). Ein anderes
den
IJadlL nennt als zugehörig zu
den, der
haßt,
Ware
einer
dem
nach
feilscht
und
l
drei
Arten von Menschen, die Gott
jemandem wegen des Preises
ihm mehr gekostet hat, als
andere sie dann zu teuer kauft
mit
asr
daß
schw-ört,
sie
daß der
und unter den sieben Dingen, die der
3)
hat, wird auch die Lösung des Ei'
insonderheit
geboten
Prophet
erwähnt (B 11 h. ganä^iz Nr. 2) 4).
Diese zerstreuten Fälle können doch die völlige Verwerfung des
wirklich
[B u
h.
der Fall
so
ist,
sahädät Nr. 22)
;
Eides nicht aufwiegen, die aus anderen Zaditen hervorgeht,
in
den Sammlungen unter
dem
welche
Abschnitt küäb al-aimän wa-l-nudür
vorhanden sind. Als »Säule« wird hier folgender Ausspruch genannt,
den der Prophet zu Ibn Samura geäußert haben soll: »Wenn du
einen Eid geschworen hast, aber nachher einsiehst, daß ein anderer
besser ist als der, dann sühne deinen Eid und nimm den besseren an
i; Muslim -N a w a w I p. 101). Dieser
Kommentaren
zu
Sur.
in allen
2, 224 angeführte Spruch hatte nach
Abu Müsä folgende Umstände zum Anlaß: Einige As'aritcn kamen
zum Propheten und baten ihn um ein paar Reitkamele. Er antwortete:
(Buh. IV küäb al-aimän Nr.
»Bei Allah, ich gebe euch keines; denn ich habe keines«.
Drei Tage
nachher erhielt er indessen einige Kamele, welche er ihnen dann gab.
Als sie sich entfernt hatten, kamen sie auf den Gedanken, daß sie ja
eigentlich den Propheten meineidig
gemacht hatten dadurch, daß
sie
Kamele angenommen hatten, und sie kehrten
voll Besorgnis zu ihm zurück. Aber der Prophet beruhigte sie: »Allah,
und nicht ich, hat euch die Kamele gegeben. Ich schwöre keinen Eid,
ohne daß ich, wenn ich einsehe, daß ein anderer besser ist, meinen Eid
sühnte und den besseren annähme« (B u h. k. al-aimän Nr. i.iojKastalläni IX p. 402. 436; M u s m N a w a w I p. 101). Im Anschluß
trotz seines
Schwures
die
1
daran wird
in
Buh.
(Nr.
i)
-
i
Hadlt
ein
>)
Kastallänl IX
:
)
Kastalläni
fügt hinzu: oder von einem
3)
Vgl. oben S. 143
Anm.
p.
434 sagt _^o
2.
-yjj*^
vom Propheten
»einen
mitgeteilt:
bewußten Eid«.
-a>,
Ferner Goldziher in
ARW
IX
p. 300.
Nach sahädät
Nr. 25 hat dieser Fall die Offenbarung von Sur. 3, 71 veranlaßt.
4) *_~*äJ!
»Der Gläubige
,!j!; das betrifft sogar die
ist
kein Lügner*.
Eide anderer
(vgl. oben).
Vgl. 'lfd
I p.
[88:
.
—
—
203
»Bei Allah, daß jemand unter euch an seinem Eid in bezug auf seine
Frau hartnäckig festhält, wird ihm als größere Sünde bei Allah zugerechnet, als daß er seine kafiära leistet, wie Allah ihm vorgeschrieben
hat« (nach
Abu Huraira;
Kastallänl
IX
402 fügt hinzu: voraus-
p.
daß ein Schaden entsteht). Hier werden eben dieselben Enthaltungsschwüre verpönt wie im Koran.
Neben den Eiden stehen die Gelübde. Über die Stellung des
Islams zu ihnen sind HadUe in demselben Abschnitt gesammelt, in
gesetzt,
dem
der Eid behandelt wird, und die Sachlage
ganz analog. Einige
ist
davon (u. a. im Anschluß an Sur. 76, 7) gebieten, die abgegebenen
Gelübde einzulösen (Buh. k. al-aimän Nr. 24; vgl. 27; Kastallänl IX
445
ff.
;
Muslim -N awawl
hang auch
IV
verdienstlich
als
Es wird
p. 95).
diesem Zusammen-
in
Gelübde Verstorbener
die
dargestellt,
wenn diese das Eigentum betreffen, sind sie verpflichtend,
bezug auf persönliche Leistungen herrscht keine Übereinstimmung ').
Eine
Das gewichtigste Hadit über das Gelübde ist folgendes -)
Frau von den Ansär (nach
die Frau Abu Darr's) ist
gefangen genommen.
Zugleich ist ein Kamel, das der Prophet auf
Es gelingt ihr
einer Expedition gewonnen hatte, erbeutet worden.
insgeheim davonzuschleichen, das Kamel zu ergreifen und von dannen
einzulösen;
in
:
Nawawi
zu
Da
reiten.
Kamel
sie verfolgt wird,
gelobt
Allah,
sie
nach Medina führen würde, wolle
heil
wenn
sie dies
dem
er sie auf
Kamel
opfern.
In Medina stellt man nun fest, daß das Kamel dem Propheten gehört,
und man fragt ihn selbst, was zu tun sei. Der Prophet sagt: »Wie
wo
schlecht hat sie es durch ihr Gelübde, es zu schlachten, belohnt,
doch Allah sie auf ihm errettete. Ein
auch das betrifft, was man nicht selbst besitzt, soll nicht erfüllt
werden.«
Der letzte Passus ist vermutlich ein Zusatz, der die allgemeinen Sätze enthält, die man aus der Antwort des Propheten herausÜbrig bleibt dann die natürliche Erklärung, daß der
gezogen hat.
Prophet sein Kamel nicht abgeben wollte. Aber die Stelle zeigt, daß
er einem derartigen Gelübde kein großes Gewicht beigelegt hat.
Dasselbe geht noch deutlicher aus einem anderen Hadit hervor, in dem
das Gelübde direkt verboten wird, mit der Begründung, daß
es doch ohne Bedeutung ist, denn Allah läßt sich in seinen Taten nicht
Das Gelübde
dadurch beeinflussen (nach 'Abdallah b. 'Umar) 3).
Gelübde, das eine Sünde, oder
—
—
')
D ä ri m i
Cod. Lugd. Warner 364,
,
solche Gelübde einzulösen
)
Mus
3)
Buh.
2
p.
96;
1 i
m N awaw
-
I
IV
p.
kiläb al-aimän Nr. 26.
Dar im!
fol.
196
unterstützt, nur mit
r.
196
ging,
und
97
;
His. 722
Nach den Zähiriten
r.
p.
;
Wä
p.
k.
23
447;
erblickte einen Greis, der,
fragte:
»Was
ist
ist es
wägib,
80).
Kastallänl IX
Der Prophet
Mühe
fol.
(Goldziher: Zähiriten
mit
1
Muslim-Nawawi
IV
von seinen beiden Söhnen
dem Greise?« Die Söhne
ant-
—
ist
hier mit einer zentralen
—
204
Begründung aus dem Prinzip des Islam
heraus verworfen.
Daß
dasselbe
der
Prinzip
Entkräftigung
liegt,
1
Ein Muslim
):
sondern hinzufügen »so
versichern,
darf nichts mit Entschiedenheit
zugrunde
Eides
des
betreffend al-istitnä
erhellt aus der Vorschrift
immer vor dem Meineid geschützt;
Schwur« 2 ). Der Eid bedeutet eigentlich
nur eine Art von Glaubensbekenntnis. In ihm legt man
dar, daß man Allah bekennt. Deshalb ist es streng verboten, bei anderen
zu schwören. Als 'Umar einmal bei seinen Vätern schwur, sagte der
Gott
Dadurch hat
will«.
durch al-istitnä
er sich
»löst er seinen
Prophet: »Allah verbietet euch, bei euren Vätern zu schwören. Wer
da schwört, soll bei Allah schwören oder schweigen« (Buh- k. al-aimän
Ka
Nr. 4;
1
ä n
i
a
s t
ä n
1
1
Muslim-Na w a w
414;
i
I
99
Kastal
f.).
-
»Wenn jemand
fügt hinzu (nach 'Ikrima), daß der Prophet sagte:
beim Messias schwört, geht er zugrunde, und der Messias ist besser als
Wenn jemand bei einem Götzen geschworen hat,
eure Väter 3)«.
—
worteten: »Er hat gelobt, zu Fuße zu gehen«. Der Prophet sagte dann: »Reite
braucht dich und dein Gelübde nicht
')
Buh.
Nawaw
1
IV
k.
Kastalläni IX
al-aimän Xr. 9;
kafjarät
Allah
!
!«
Muslim-
460;
p.
p. 106.
w
J»!>; siehe Kastalläni 1. c. und N aw a w I 1. c. sowie B a i ä I
Die muslimischen Theologen fordern für die Gültigkeit »der Ausnahme«
oder besser »des Vorbehalts« i. daß er in Verbindung mit dem Schwur ausgesprochen wird,
Über i. sind die An2. daß er beabsichtigt ist. ehe der Schwur zu Ende gesprochen ist.
)
d
J.ix+j
zu Sur. 66,
2.
sichten geteilt.
Folgende Auffassungen charakterisieren die Art der Verhandlung: Einige
Atem nach dem
sagen,
man
wird.
Andere: die Stimme ein wenig ruhen lassen; oder: sich besinnen.
darf den
Sch%vur holen, ehe »der Vorbehalt« ausgesprochen
bis er aus der Stellung, in der er sich befindet,
dem Schwur
nicht gesprochen hat.
Kamels braucht. Einige sagen:
lange es auch sein
mag
Xotwendigkeit des
istilnä
ist;
'Atä sagt: so viele Zeit, wie
Monat, andere
Kastalläni
(s.
Sur. 68, 17 hingewiesen,
i
aufgestanden
und
4,
X
andere wieder
a
waw
i).
M
1
u
Jahr,
s
1
i
und
m
sollst nicht sagen:
3)
Vgl.oben
beleuchtet die
Übrigens wird auf
»die Gärtenbesitzer« getadelt werden, weil sie schwuren:
Ich werde
S. 136. 160,
wo
morgen
so
und
so tun,
ohne daß Allah
dem
Dies letzte kann bedeuten
18, 28:
will«.
wir gesehen haben, daß dieser Schwur nicht so schnell ver-
schwand und sogar im Munde des Propheten vorkommt. Derselbe Eid findet
Es heißt Sur. 4,
was den Kommentatoren Schwierigkeiten bereitet.
furcht vor Allah, bei
eines
einige: so-
»Morgen werden wir Früchte pflücken«, ohne einen Vorbehalt zu machen, und auf
»Du
es gilt,
man zum Melken
durch eine derbe Erzählung von Salomo.
wo
Andere:
andere: solange er nach
ihr einander »beschwört« fu>,^llj
sich
1
:
im Koran,
Habt Ehr-
»und der Verwandtschaft«.
»wie ihr einander bei der Verwandtschaft beschwört«, aber
auch »und habt Ehrfurcht vor der Verwandtschaft«.
Die erste Bedeutung würde sicher
wenn H a m z a recht hätte, den Genitiv zu lesen. Das Wort Gottes hätte dann selbst den
Schwur bei der Verwandtschaft geleistet. Die meisten Kommentatoren (z. B. B a i d ä w i)
verwerfen deswegen die Lesart H a m z a's und nehmen das Wort als Obj. Auf andere
sein,
—
muß
—
205
daher sofort die erste Hälfte des Glaubensbekenntnisses aus-
er
sprechen: Es gibt nur den einen Gott (Buh.
Navaw
I
IV
Islam schwört,
Nr.
ibd.
ioo)
p.
ist
»Wer
).
wie er sagt«,
So haben auch Eide,
man
die
k.
al-aimänür.
Muslim
5;
anderen Religion
in einer
dem
bei Allah
sind
-
dem
als
gehört dieser Religion an (B u
d. h.
Eide außer
Alle
7).
J
h.
deshalb nichtig.
vor seiner Bekehrung geschworen hat,
2
keine Gültigkeit
).
Das islamische Lehrsystem.
2.
jedem fikh-Buch gibt es ein Kapitel über Eide und Gelübde,
Koran und Sunna gegebene Grundlage zusammengefügt
und zu einem System ausgearbeitet ist, das hier nach der Lehre der
Sä f i'i t e n 3), dargestellt werden soll, während die Sonderansichten
der anderen Riten nur gelegentlich berührt werden.
Der Eid ist im muslimischen Gesetz eine Bekräftigung von
etwas Geschehenem oder Erhärtung von etwas Zukünftigem durch
In
wo
die in
das Erwähnen des
Wesens.
Namens
Die Voraussetzung
Allahs oder eines der Attribute seines
daß andere Möglichkeiten
ist,
die
als
bekräftigte vorliegen.
Der »Säulen« des Eides, d. h. dessen, was notwendig dazu gehören
muß, wenn ein solcher Eid zustande kommen soll, sind es vier, nämlich:
Ein Schwörender; etwas, wobei geschworen wird; etwas, worauf geWeise
löst
Schwur
Muhammed
b.
'A b d u h
die Schwierigkeit.
bei der Verwandtschaft vorliegt, aber »der
absolut verboten; ein derartiger Schwur
Schwur
bei
Er
nur verboten, wenn
ist
eine religiöse Verpflichtung auferlegt zu haben, nicht
gibt zu,
anderem
man
als
daß
Allah
hier ein
ist
nicht
meint, sich damit
wenn man mit ihm
lediglich eine
Verstärkung (seiner Aussage) bezweckt, so wie die Araber mit einer Schwurformel versichern
auf dieselbe Weise wie
mit .•'.«
Übrigens,
einander bei \llah zu beschwören« nicht dasselbe wie ein Schwur (al-Manär
Doch wird
')
er nicht direkt käfir; in
müssen (Buh.
legen
:
Es herrscht
)
ibd. Nr.
k.
'Die
ist,
p.
320
in
p.
417).
eines käf.rs
ohne Geltung
ist;
vgl.
ff.;
vgl.
Über
ZDMG
Wä
k.
93:
An anderen
dazu auf, die vor dem Islam eingegangenen Verpflich-
erfüllen.
Für die Darstellung sind zugrunde gelegt: Die Glossen von Ibrahim
ff.
ff.).
!<•
da das Gelübde
Ibn Käsims Kommentar
p.327
493
sich genommen hatte. Der Prophet sagte: »Erfülle es
Kastalläni (IX p. 449) stellt fest, daß eine eigentliche
Stellen fordert der Prophet jedoch
3)
p.
'L'mar fragte einmal den Propheten wegen
Herzen haben sich verändert und der Islam hat die Verträge ausgelöscht.«
tungen zu
zu
XII
Heide auf
al-aimän Nr. 29); aber
Erfüllung unmöglich
das
Falle hätte er das ganze Bekenntnis ab-
Kastalläni IX
hier einige Unsicherheit.
eines Gelübdes, das er als
(Buh.
7;
dem
ist
sagt dieser Schriftsteller,
L1II
Nawawl:
Bägürl
p.
144
f.
zu
Abu
al-Bägürl
S u g ä's Text, gedruckt in Kairo 1326, II
Minhådj Af-'f'iHbhi ed. van den Berg, Batavia 18S4, III
Sachau: Muh. Recht f. XXI; vgl. dazu Snouck Hurgron je
siehe
703.
—
20Ö
schworen wird; endlich der Ausdruck
selbst.
— Von
diesen wird zuerst
»das, wobei geschworen wird«, behandelt
(irundsatz, daß man nur bei Allah schworen kann.
durch eine Überlieferung vom Propheten begründet. Wer
.
schwöre bei Allah.
dem
I
Dies wird
da schwört,
Hiermit sind Eide bei allem Erschaffenen,
sich
um
gewöhnt, beim Propheten zu schwören,
z.
B.
Wenn
Propheten, Gabriel, der Ka'ba od. ähnl., ausgeschlossen.
jemand
der
[ier gilt
dadurch zu
vermeiden, die Sühne bei etwaigem Eidbruch leisten zu müssen, so
liegt
darin eine Geringschätzung des Propheten, welche befürchten
läßt,
daß der Betreffende
Unglauben falle. Darin, daß man bei
daß man bei seinem
e s e n oder bei
oder bei einem seiner Attribute schwören
Allahs zerfallen in drei Gruppen: i. solche, die nur
Allah schwören kann,
einem seiner
W
Namen
Namen
Die
kann.
in
liegt,
mit Bezug auf ihn gebraucht werden,
z.
B. der Schöpfer der Geschöpfe,
der Herr der Welten, der Beherrscher des jüngsten Tages, derjenige,
welchen ich anbete, derjenige, indessen Macht meine Seele
ist
usw.;
2.
Bezug auf ihn gebraucht werden, z. B. der
Barmherzige, der Schöpfer, Der die Speise gibt, der Herr u. a.; 3. solche,
die ebenso gut in Bezug auf ihn als auf andere gebraucht w'erden,
solche, die wesentlich in
z.
Doch, wenn jemand sagt
Mißverständnis ausgeschlossen.
ich will dies nicht tun«,
—
der Wissende, der Lebendige.
der Existierende,
B.
:
Bei
I.
ist
»Bei Allah,
und nachher erklärt: »Ich beabsichtigte keinen
Erwähnen von) Allahs Namen mir Segen
ihm Zuflucht zu nehmen«, dann ist es gutzu-
Eid, sondern nur durch (das
zu verschaffen und bei
denn vor dem Richter.
In anderen Fällen wird es
anerkannt, Ausdrücke zu brauchen, bei welchen
etwas anderes denkt als das, was die Mehrzahl dabei verstehen
heißen,
es sei
nämlich
als berechtigt
man
würde
*).
sichtigt
vom
—
ist.
Bei
2. gilt
der Eid,
Denkt man jedoch
wenn das Entgegengesetzte nicht beabbei diesen Namen: der Barmherzige
Herzen, der Schöpfer der Lüge, der Mann, welcher Nahrungsmittel
spendet, der Herr der
Kamele
als Eid.
der Eid nur,
— Bei
sichtigt,
man
mit
3. gilt
dem
bestimmte Absicht, so
dem
und
positiv beab-
ist
es kein Eid.
Allahs
betrifft,
so
kommen
(außer
Attribut seines Wesens, nämlich der Existenz), die (14) positiven
>)
Ein
solcher
Ausdruck heißt
Ich meinte keinen Eid, so
faßt
der Ausdruck nicht
gilt
direkt
Namen Allah zu erwähnen. Denkt
gebraucht man den Namen ohne nähere
Attribute
die
dann
wenn man
betreffenden
etwas anderes, oder
Was
od. ähnl.,
werden
sollte:
ist es
anzuerkennen.
»Wenn jemand
Im
'i-i.j'S.
«
Minliäg heißt
Bä gü rI
es:
»Wenn jemand
sagt:
bemerkt, daß dieser Satz so ge-
sagt: ich meinte nicht Allah,
dann
gilt es.«
:
—
und
207
—
negativen in Betracht, weil sie mit ihm ewig zusammenDagegen kann man bei seinen (unzähligen) Tatattributen,
z. B. der Schöpfung und
der Erhaltung der Welt, nicht schwören,
da sie mit der Zeit verbunden (akzidcntiell) sind. Dies ist nach der
die (5
gehören.
Lehre der Orthodoxen, der A ä'a r t e n der Fall, weil diese Attribute
nach ihnen aus den verschiedenen Anwendungen der effektiven Allmacht unter zeitlichen Formen herzuleiten sind. Dagegen nach den
i
Mätäriditen
,
und können mithin
werden nämlich nach ihrer Lehre
aus dem göttlichen Attribut des »Wirkens« (in Existenz setzen) hergeleitet, und das ist ewig.
Man kann »bei dem Buche Allahs«,
»bei dem Koran« schwören, insofern man .dabei an den Koran alewiges, unerschaffenes Attribut Gottes denkt. Denkt man dagegen an die
materiellen Koranexemplare, so ist es kein Eid.
Über diesen Punkt herrscht keine wesentliche Uneinigkeit, und
wo Eide bei etwas Erschaffenem in den Texten vorkommen, wird
es in der Regel so erklärt, daß der Eid »dem Herrn« des betreffenden
Geschöpfes gilt.
Wenn Allah im Koran bei etwas Erschaffenem,
bei der Sonne, dem Mond, der Morgendämmerung usw. schwört, so
ist es kein Eid, sagt I b n T a i m
j j a (in der unten erwähnten Schrift),
sondern Allah erwähnt diese Dinge, um durch sie auf seine Allmacht.
Weisheit und Einheit hinzuweisen.
Doch ist ein Problem angeregt
worden, nämlich, ob der Eid bei dem Propheten gültig
sei.
K a s t a 1 ä n i (IX p. 41 5) teilt mit, daß einige Hanbaliten
einen solchen Eid als erlaubt betrachteten mit Hinweis darauf, daß
er im Glaubensbekenntnis erwähnt wird, und damit eine Ausnahmestellung einnimmt. Aber die anderen, darunter auch die Sl'iten, verwerfen dies. Ibn Taimijja behandelt diese Frage in seiner Schrift
al-tatvassul wa-l-wasila 1 ).
Sein Hauptthema ist hier das oben gestreifte: Anrufung und »Beschwörung« von Gott bei dem Propheten 2 ),
aber er behandelt es in Verbindung mit der Frage des Eides bei erschaffenen Dingen. In Übereinstimmung mit seinem strengen Standpunkt verwirft er Eide bei allem Erschaffenen, auch beim Propheten.
Er sagt »Alle Muslime stimmen darin überein, daß, wenn jemand
bei den heiligen, erschaffenen Dingen schwört [al-mahlukät al-rnuhtarima
oder bei etwas, wovon er glaubt, daß es heilig sei, wie z. B. dem
sind
die
Tatattribute ewig
beim Eide gebraucht werden;
sie
—
i
1
:
')
wenn
Abgedruckt
er Sur.
vgl. S. 17),
2
)
15, 72
in
al-Manär XII (1327)
zu ihm
andere meinen,
Siehe S. 172
f.
i..*.** sagt.
liier
p.
G24
ff.
Allah schwört auch beim Propheten,
Einige sagen, es
sei
sprechen die Engel an Lot
(s.
.i^Åjw^-
(s.
Lis.
Baidäwi
z.
s.
v. -*£.;
St.).
—
208
—
Thron oder dem Thronschemel, der Ka'ba, der heiligen Moschee und
der entferntesten Moschee, der Moschee des Propheten
Gott schenk
- bei den Engeln und den Heiligen, bei den
ihm Segen und Frieden
Fürsten, bei den Schwerten der im heiligen Krieg Kämpfenden, beim
Staub der Propheten und der Heiligen, ferner Eide bei sada£ ) und
dann kommt kein Eid zustande,
den Hosen der Ritter und ähnliches
und es ist keine Sühne zu leisten für Eide bei diesen Dingen (wenn
die Eide gebrochen werden).«
Ibn Taimijja fügt hinzu, daß
dies von den meisten behauptet wird, von Abu Hanifa, von
b. H a n b a
und von a 1 - S ä f il nach einer von zwei
Überlieferungen.
Ibn Taimijja kann seine Betrachtungen in
einem charakteristischen Ausspruch zusammenfassen, den er den
—
'•
!
1
—
Ahmad
1
(Ibn Mas'üd,
'Abdalläh's
drei
»Ich
lieber
will
schwören«
2
bei
Allah
Bei etwas
).
Ibn 'Abbäs,
falsch
als
Ibn 'Umar) zuschreibt:
etwas
bei
anderem schwören
ist
anderem wahr
nämlich
sirk,
Poly-
und das ist schlimmer als Lüge, sagt Ibn Taimijja.
Er fährt nun fort über den Eid beim Propheten: »Wir wissen nur,
daß man wegen der Eide bei den Propheten streitet. Von Ahmad
hat man zwei Überlieferungen über den Eid beim Propheten
Gott
schenke ihm Segen und Frieden
Nach der einen hat der Eid bei ihm
keine Gültigkeit, in Übereinstimmung mit der Ansicht der Mehrzahl:
Mälik, Abu Hanifa, al-Säfi'I; nach der anderen ist
dieser Eid gültig, und ein Teil seiner Anhänger ziehen dies vor, z. B.
der Kädi und seine Nachfolger; Ibn al-Mundir schließt sich diesen an.
Die meisten von ihnen beschränken den Streit auf den Propheten
allein
Gott schenke ihm Segen und Frieden
aber Ibn 'Aqil überträgt diese Betrachtung auf die anderen Propheten.
Die Sühne für
theismus,
—
—
.
—
—
Für
')
dieses
Wort
-wird in
,
den verschiedenen Lexika keine andere Bedeutung an-
geführt als das bekannte persische Feuerfest im
n. Monat, das von al-
schrieben wird (Sachau's edit. p. 266, vgl. die Ergänzung dazu durch
Biiüni
be-
Sachau aus dem
Canon Masudicus in seiner »Translation« p. 213; siehe ferner Goldziher: Slud. I p. 210
Anm. 1). In den Eidesformeln bei al - 'Um ari kommt die saifaf-Xacht im Eide der Magüs
vor (er
»oVo, auch
schreibt
den Text
IbnTaimijjas
stXiil
Ritter,
Jo
J_*.,
Kitterorden {al-juiuwit'ä);
getragen; siehe die bei
•lX-w findet
hineingeraten
sich).
ist,
bilden das Kennzeichen
sie
Aber ob
es dieser
scheint ganz unsicher.
und
Schwur
ist,
der in
— Die Hosen der
die Festtracht der Mitglieder der
wird bei feierlichen Gelegenheiten, und vor allem beim Schwur
Dozy: Supplement
II 241
b angeführte Literatur und Kremer:
Behandlung
dieses Themas hat letzthin
Thorning gegeben. [Beitr. z. Kenntnis d. islam. Vereinswesens. Türk. Bibl. 16.)
-) Noch stärker heißt es von Ibn 'Abbäs: es ist besser 100 mal bei Allah zu schwören
und den Eid zu brechen, als bei einem anderen zu schwören und den zu Eid halten
Kulturgeschichte II
(X a
w
a
w
T
IV
18S.
p. 99).
Eine
eingehende
—
den Eid bei etwas Erschaffenem
notwendig zu betrachten, ist eine
auch ein Eid beim Propheten,
als
Ansicht,
höchst unrichtige {da*ij
—
209
sei es
gegen die Gesetze und ihre Grundlage streitend
Und
{li-l-usül wal-l-nusüs).
Gott bei ihm zu beschwören {al-iksämu bihi
ihm zu bitten
in
—
Kategorie an.«
Thema
eigentlichen
kommt
und
'alä llähi;
bei
Bedeutung »beschwören«, gehört derselben
fährt nun mit diesem seinem
Trotz des Widerstandes der meisten Theologen
der
Ibn Taimijja
fort.
Schwur beim Propheten recht häufig
vor,
bisweilen in
einer Fassung wie dieser: »Ich beschwöre dich bei Allah
und unserem
der
dem Gesandten
Anteil an
6
63.
f.),
(Ibn Sa'd
Gottes«
Schwur, den wir
ein
als
II
-
22; vgl.
62,
p.
barä'a-Rid nach Kap. YIII sehr wohl
verstehen.
Hinsichtlich des
Ausdruckes
Schwurpartikeln sind
ta.
n'a.
Man kann
bi.
wenn
partikel, so ist es ein Eid,
im System: »Die
{slga) heißt es
man nur
Sagt
»Allah« ohne Schwur-
ein solcher beabsichtigt
sonst nicht.
ist,
Nominativ. Akkusativ oder Genitiv sagen, ein
».Allah« in
Sagt jemand: aksamtu oder
habe geschworen« oder »ich schwöre jetzt« \ oder uksimu
oder a/diju »ich werde schwören« oder' »ich schwöre«, bei Allah, so ist
es ein Eid, es sei denn, daß der Betreffende wünscht, damit eine Tatsache, die stattgefunden hat oder stattfinden wird (nämlich daß er
geschworen hat oder schwören wird), mitzuteilen. Alle anderen Ausdrücke (la'amni llähi. 'alaija 'ahdu llähi usw.) bewirken den Eid nur,
Sprachfehler hebt den Eid nicht auf.
»ich
halaftu
wenn
dies
bezweckt
Nach
Vorbehalt
alle
»Wenn jemand
Sagt jemand:
ist *).
Abu H a n
1
f
M äl i k ist es ein
al-Murtadä,
und
a
derartigen Eide, nach
sagt:
Wenn
und
ich so
so handle, ist
wie der Rücken meiner Mutter, oder: mein Sklave
gegeben, dann
Seine
ist
und
ich so
so handle,
Die Sä'iten verwerfen ohne
Eid.
deshalb auch den Scheidungseid.
meine Frau geschieden, oder:
ist frei,
oder: mein
Gut
sie ist
ist als
mir
Almosen
welchem Eidbruch und Sühne stattfinden können.«
kann nicht unter Bedingungen stattfinden, nur
kein Eid. bei
es
Argumente dafür
»Wenn
sind: Scheidung
nach einer unbedingten Formel; über Freilassung von Sklaven und Almosen haben einige
SPiten bemerkt, daß,
als
wenn
Gelübde aber wären
erfordert seine
liehe
dazu,
Eid ausgesprochen würden,
sie als
das
sie gültig;
sei
bestimmte Formel: L\J
Hauptbeweis
ist
immer
der
p^*s>-\
sie ein
ungültiger ,jL wären,
nach al-M. unrichtig, denn auch aas Gelübde
der
ö
c"*- "* '-^
Jlc
1
ri
und
slltischen Autoritäten,
daß jeder Eid, der nicht ein Eid bei Allah, ungültig
ist.
Er
^ er
eig ent "
hier
kommt
sagt,
daß
Abu
Hanifa. Säfil und Mälik
anders urteilen; der erste weist auf Sur. 9. 76 hin,
Allah diejenigen tadelt, welche
aO
al-iniisär, lithograph.
in
einer
Ausg.
Bombay
J*J-*z-,
Trad. diesen Eid verwirft.
Pedersen,
aber es nicht halten
1315, p. S7
Der Eid bei den Semiten.
Nach S
f.).
ä
f
(al-Murtadä:
Aber wir haben gesehen, daß
il gilt
er
nur,
wenn
!
er
4
wo
kiläb
Buhäri
beabsichtigt
—
bin ich von Allah oder
—
210
vom Propheten
oder
vom
Islam gelöst, oder:
dann bin ich ein Jude«, so gilt dies nicht. Wünscht der Betreffende
damit auszudrücken, daß er gern von Allah gelöst werden will, so ist
er ein Ungläubiger (käjir). Will er damit seine Abneigung gegen die betreffende Tat ausdrücken, so ist er zwar nicht käfir, aber muß doch
sofort das Glaubensbekenntnis hersagen.
Der Schwörende muß
mukallaf
sein,
das
ein solcher,
ist
der die Vorschriften des heiligen Gesetzes zu halten verpflichtet
ist ').
und Geisteskranke ausgeschlossen; ähnlich wie diese wird der Ohnmächtige angesehen, und der, welcher
betrunken ist, ohne damit eine bewußte Übertretung begangen zu
haben; ebenso wer in Distraktion handelt und der Schlafende. Ein
Eid solcher Personen ist ungültig. Ferner muß der Schwörende freiwillig handeln. Dadurch sind die, welche gegen ihren Willen zum
Schwören gezwungen werden, ausgeschlossen. Ferner muß der Betreffende im Besitze der Sprache sein. Hierdurch ist der Stumme ausgeschlossen, es sei denn, daß er auf anderem Wege in verständlicher
Weise den Eid zu erkennen geben kann 2 ), und der Schwörende muß
den Eid beabsichtigen, d. h. ihn mit dem Bewußtsein aussprechen, daß es ein Eid sein soll 3).
Hiermit scheiden die unten zu
erwähnenden »unbesonnenen Eide« aus.
Das, worauf man schwört, soll eine fromme Tat
Wenn jemand schwört,
(fä a) sein, die nicht ohnehin pflichtmäßig ist.
eine Übertretung {mcfsijja) begehen zu wollen, z. B. dadurch, daß
Hierdurch
Kinder
sind
c
er
etwas »Verbotenes« (/taräm) tut oder eine »Pflicht« [wägib, farJ
unterläßt, so
ist
der Eid selbst eine Übertretung, und es
ist
*
seine Pflicht,
und wir haben gesehen, daß er nach jenes madhab vor dem Richter verboten ist.
Dagegen nach M ä 1 i k
den Kufensern und
muß man nach Bruch
dieses Eides Sühne leisten (Kastalläni IX 424).
ist,
Ahmad
,
')
Sc. jede volljährige Person, die in vollem Besitz ihrer Geisteskräfte sich befindet
Juynboll: Handbuch p. 69).
J
) Dagegensind Zeichen von jemandem,
(siehe
sie
der sprechen kann, nicht gültig, selbst
wenn
verständlich sind.
So auch
3)
die
Si'iten,
nach
al-Murtadä,
nach einer anderen von zwei Versionen S ä
Murta
f i
'
I)
d ä sagt, daß Verantwortung und Pflicht bei
wie es Sur. 35,
5
heißt:
während
für solche
»Ihr ladet keine Schuld auf
die
anderen Riten (und
Eide Sühne fordern.
Zwang und
A
1
-
Vergessenheit wegfallen,
euch dadurch, daß ihr unbewußt
fehlt« (al-intisär p. 88).
4)
der fünf
Jede Tat gehört nach dem heiligen Gesetz in bezug auf ihre Zulässigkeit einer
folgenden Kategorien
»verboten«.
lich«;
p.
59
von »erlaubt«
f.
an:
»Pflicht«,
Übertretung von »Pflicht«
»erlaubt«
ist
»verdienstlich«,
»erlaubt«,
»verwerflich«,
»verboten«; von »verdienstlich« »verwerf-
und umgekehrt.
Siehe darüber Juynboli: Handbuch
—
—
211
ihn zu brechen und die Sühne zu leisten
Schwört jemand, etwas
*).
»Verwerfliches« (makrüh) zu tun oder etwas »Verdienstliches« (mandüb,
sunna, mustahabb) zu unterlassen, so
Sühne
ist
»verdienstlich« (sunna). Schwört
Eidbruch mit darauf folgender
man, etwas »Verdienstliches«
zu tun oder etwas »Verwerfliches« zu unterlassen, so
oder zu unterlassen,
—
dadurch den
nicht
Namen
sondern
»erlaubt«,
ist
Wenn
Gottes verehrt.
zu tun
eine Speise
die Unterlassung des
»verdienstlich«,
der
ein Eid,
laubtes« betrifft, mit religiösen Zwecken verbunden
z.
der Eidbruch
g-ä'iz)
Haus hineinzugehen oder
B. in ein
z.
zu essen, oder eine Kleidung anziehen, so
Eidbruches
ist
Schwört man, etwas »Erlaubtes« (nmbä/i,
»verwerflich«.
ist,
weil
man
etwas »Er-
wenn jemand
B. geschworen hat, nicht gut zu essen oder sich nicht schön anzu-
ziehen, so sind die Ansichten geteilt.
Eid
es je
Zwecke der Menschen
Eidbruch
muß
nennen ihn eine fromme Tat, wieder
»verwerflich«, andere
sei
andere sagen, daß
Einige behaupten, ein derartiger
nachdem
wechselt, wie die Verhältnisse
und
sind.
heißt hint.
Soll ein solcher
stattgefunden haben, so
nach den dargestellten Regeln vollgültiger Eid abgelegt worden
Wo dies der Fall ist, wird, wie wir gesehen haben, der Eidbruch bis-
ein
sein.
weilen anempfohlen, bisweilen geboten (nämlich,
wenn man geschworen
Der Koran empfiehlt, wie oben dargestellt,
den Eidbruch, wenn man eine »unbesonnene Äußerung«
Für diese positive Verordnung ist kein rechter
lagw) gemacht hat.
Raum in dem in sich geschlossenen System; aber selbstverständlich
eine
hat,
')
sie
Die
Sünde zu begehen).
§
5*i t
n stehen hier im Gegensatz zu den sunnitischen Richtungen, indem
e
behaupten, daß, wenn
man
bei Allah schwört,
etwas Verbotenes zu tun oder etwas Ge-
und keinen Eidbruch und Sühne nach
Der Beweis ist außer der Übereinstimmung der siltischen Autoritäten
die Betrachtung, daß die Bedeutung der Gültigkeit eines Eides die ist, daß es die Pflicht
des Schwörenden ist, ihn zu erfüllen, wie Gott sagt: haltet eure Eide {Sur. 5, 1. 91), aber
eine Sünde auszuüben kann nie Pflicht werden; also ist ein solcher Eid nicht gültig; wer
botenes zu unterlassen, dies kein gültiger Eid
sei
sich ziehen könne.
—
fromme Tat
wie könnte es ihm obliegen, dafür Sühne zu
Das oben angeführte HadTl vom Propheten, daß, wenn jemand geschworen hat,
aber nachher gewahrt, daß eine andere Tat »besser« sei, er seinen Eid brechen und Sühne
ihn übertritt, tut somit eine
leisten
?
leisten soll,
wird abgelehnt: das
sei
nur ein einziger Bericht, auf den nichts gegründet werden
kann, »und in unseren Berichten, die wir von unseren
haben wir unzählige Aussprüche
liefern,
deutlich aussprechen,
daß die Sühne wegfällt«.
»besseren« (entstellten) Fassung mitgeteilt,
leisten soll, heißt:
hält.
daß
p.
S6
und
die
Imämen
— Friede über
für das Entgegengesetzte,
wo
sie
!
— über-
nämlich solche, die
Ferner wird das erwähnte Hadit in einer
es anstatt,
Sühne des Eides (betreffend
daß
er für seinen
eine Sünde)
ist,
Eid Sühne
daß man ihn nicht
Die, welche die gewöhnliche Fassung des Ausspruchs anerkennen, erklären dann,
die
f.).
Sühne nur
»verdienstlich«, nicht
»Pflicht« sei
(al-Murtadä:
k.
al-intifär
Die Si'iten unterscheiden somit nicht zwischen der Gültigkeit und der Zulässigkeit
des Eides.
14*
212
muß
sie
nun
die
aufgenommen werden, wenn
sie im Koran steht, und es wird
Aufgabe der Gelehrten sein, festzustellen, was unter diesem
verstehen
sei.
Der Erklärungen sind vide.
lagw zu
Die
Bagawl in seinem Kommentar zu Sur. 2, 224
litigsten hat
übersichtlieh zusammengestellt ), und zwar die folgenden: I. Was in
der Eile auf die Zunge fällt (jasbifru ilä l-lisäni). 2. Ausdrücke wie
1
»Nein,
Allah«,
bei
»ja,
bei Allah«,
»keineswegs, bei Allah«
(welche
Rede jeden Augenblick wiederkehren).
3. Was im Scherz oder bei Streit und Hader gesagt wird. 4. Das, woran
das Herz nicht gebunden ist. 5. Wenn jemand auf etwas schwört in
nämlich
dem
in
der alltäglichen
Glauben, daß es richtig
gewahrt.
Sünde
6.
betrifft.
8.
mein Gesicht, wenn
Ungläubiger,
ein
wenn
alle
und
ich so
handelt
so
er
Diese Erklärungen werden
).
auf Traditionen von 'Ä'iSa,
muß
Abu
und sind
gestützt
muslimischen Exegese sämtlich
insofern nach den Prinzipien der
anzunehmen. Es
so handle, oder: er
2
Huraira und anderen Genossen des Propheten
richtig
Ein Eid, der eine
7.
Die Selbstverfluchung eines Manne?, wie wenn jemand
sagt: Allah blende
ist
aber nachher das Entgegengesetzte
sei,
Ein im Zorn ausgesprochener Eid.
als
indessen bemerkt werden, daß eine nicht
vom Koran bis zum
Nach dem Koran können derartige
unwesentliche Verschiebung in der Betrachtung
System vor
gegangen
sich
ist.
unüberlegte Eide gebrochen und nach der Vorschrift gesühnt werden.
Aber im ausgebildeten theologischen System sind sie nicht als wirkEide anzusehen, denn dafür, daß solche zustande kommen, ist,
liche
')
Cod. Lugd. Warner 294
-)
Von den beiden
I
fol.
79
r.
letzten Erklärungen abgesehen, gehen sie alle wesentlich auf eine
von zwei Auffassungen hinaus:
1.
eine
unbewußte Lüge,
2.
ein unüberlegter, nicht ernst
Die letzte dieser beiden Ansichten wird von
gemeinter Ausdruck.
Abu Hanifa,
von S ä f i'i geltend gemacht. Infolgedessen fordert Säfil Sühne für eine
beschworene unbewußte Lüge, nicht für die alltäglichen unüberlegten Eide, Abu Hanifa
die erste
umgekehrt.
Eine sehr klare Auseinandersetzung dieser beiden Auffassungen und ihrer
verschiedenen Begründungen wird in Mafätik zu Sur.
hat das
denn
und
Wort
sonst
es ist der stetige
die
2,
224
im Sprachgebrauch des Korans nicht
Ausdruck
für »das
Beschuldigungen gegen ihn: 41, 25
(II
356
ff.)
gegeben.
eine so harmlose
Übrigens
Bedeutung;
Geschwätz« der Mekkaner über den Propheten
(in
verbaler Fassung), 2S, 55; es
nicht gehört werden 19, 72; 52, 23; 56, 24; 78, 35; SS, 11
(A-^i.'iS),
soll
im Paradies
es steht parallel mit:
»Versündigung« 52, 23, mit »falsches Zeugnis abzulegen« 2;, 72, mit »Lüge« 7$, 35; sich da-
von abzukehren wird mitten unter den wichtigsten religiösen Pflichten erwähnt 23, 3. Mit
»Betrug und Lüge« parallel steht es noch bei Gazäll: al-Adab ß-l-diu (S ab ris Ausgabe
Nichtsdestoweniger haben
Bedeutung zu geben, was man u.
p. 72).
vom
die
a.
Kommentatoren
sicher recht,
dem Wort
eine weitere
aus seinen Nebenbedeutungen ersehen kann: es wird
Zwitschern der Vögel gebraucht und von Kamelfüllen, die noch nicht zur Arbeit
gebraucht werden (Mafätifi), in der Grammatik bedeutet
auf die Konstruktion hat
(Wkight
II p.
es ein
Wort, das keinen Einfluß
339 A; Freytags Lexikon
s.
v.).
-
—
213
wie wir gesehen haben, die bewußte Absicht des Schwörenden
forderlich, analog der Sachlage bei Erfüllung aller
er-
anderen Punkte im
Bägüri
kann daher im Anschluß an A b ü S u g ä' und
seinen Kommentator direkt sagen: Bei einem unüberlegten Eid (lagwu
l-jamin liegt nichts vor, z. B. wenn die Zunge unversehens den Eid
ausspricht, oder wenn der Betreffende auf etwas schwört und nachher
gewahr wird, daß er sich geirrt hat, oder wenn er im Zorn oder in der
Eile schwört (II p. 324). Das System hat hier den Koran überwunden.
Wenn von Eidbruch die Rede sein soll, muß eine reale ÜberGesetz.
tretung des Inhaltes des Eides vorliegen.
Hier gibt es ein reiches Feld
Minhäg \\\\ p. 333
Einige seien hier nach
für die Spitzfindigkeiten der muslimischen Logik.
bis 351) behandelt eine Reihe
Bägüri
(II p.
324
ff.
von
Beispielen.
Wenn jemand
mitgeteilt:
diesen oder jenen Sklaven nicht verkaufen
will,
schwört, daß er
so begeht er keinen
Eidbruch, wenn er einen anderen den Verkauf erledigen läßt. Dasselbe
betrifft
den Emir, wenn
er schwört,
nachher den Henker dies tun
Zaid nicht prügeln zu wollen, und
läßt,
oder er schwört, ein
Haus
nicht
bauen zu wollen und es dann den Baumeister tun läßt, oder sich nicht
zu rasieren, und es dann den Barbier tun läßt. Andere meinen jedoch,
es müsse aus Rücksicht auf den gewöhnlichen Sprachgebrauch behauptet werden, daß hier Eidbruch vorliegt.
Schwört jemand, daß
—
er dies
oder jenes nicht kaufen oder verkaufen
will,
so gilt dies nur
für einen nach allen Forderungen des heiligen Gesetzes gültigen
oder Verkauf.
Wenn jemand
Kauf
schwört, daß er seinen Schuldner nicht
verlassen will, bevor dieser seine Schuld bezahlt hat, so begeht er keinen
wenn
wenn
der Schwörende imstande
ihm zu entfliehen erlaubt hat.
Tut einer den Schwur, einen Siegelring nicht anlegen zu wollen, und
steckt ihn dann auf einen anderen Finger als den Ringfinger, so liegt
kein Eidbruch vor; denn »einen Ring anlegen« heißt ihn auf den RingSchwört jemand, daß er eine Sache nicht verkaufen
finger stecken.
will, und auch niemanden bevollmächtigen, sie zu verkaufen, so macht
er sich keiner Eidesverletzung schuldig, wenn er schon von vornherein
jemanden bevollmächtigt hat und ihn kraft dessen den Verkauf erledigen
läßt. Schwört ein Mann: Ich will diese Kleidung nicht anziehen, und
zupft dann auf einer Fingersbreite die Fäden der Länge nach heraus, so
Eidbruch,
dieser entflieht, selbst
wäre, ihm zu folgen, und selbst
wenn
er
bedeutet es keinen Eidbruch, wenn er diese Kleidung anzieht. Dagegen,
wenn
er sagt Ich will auf diesem Esel nicht reiten, und ihm dann ein
Ohr abschneidet und doch auf ihm reitet, so bricht er den Eid. Der
Unterschied ist der, daß bei der Kleidung der ganze Körper berührt
wird, nicht aber, wenn man auf dem Esel reitet.
Charakteristisch
:
—
—
ist
—
214
Wenn jemand
endlich folgendes:
schwört, daß er kein IJaili essen
und es dann
denn im gewöhnlichen Sprachgebrauch wird dies »essen« genannt,
und Eide werden nach dem in der betreffenden Gegend gewöhnlichen
Sprachgebrauch ('aläl-'urfi: gebildet. Aber schwört er bei der Scheidung
von seiner Frau, daß er kein HaiiJ essen will, und verschlingt es dann,
ohne es zu kauen, so liegt kein Eidbruch vor. Denn im klassischen
Sprachgebrauch nennt man das nicht essen, und die Scheidung wird
verschlingt ohne es zu kauen, so begeht er Eidbruch;
will,
nach diesem vollzogen.
Die Sühne
gesetzt,
(kaffära) für
den Eidbruch
:
wie im Koran fest-
ist,
)
Armen oder
Speisung von zehn
Freilassung eines Sklaven,
Unter diesen Arten der Sühne kann
Bekleidung von ebensovielen.
man wählen. Vermag man nichts davon zu leisten, so kann man durch
Sühne erlangen 2 ). Die drei ersten Arten können
vor dem Eidbruch erledigt werden, das Fasten dagegen nicht.
Obschon die Wahl zwischen jenen frei ist, wird doch die Freilassung eines Sklaven von einigen als das am meisten Verdienstliche betrachtet. Um wählen zu können, muß man frei sein und über
Ein Sklave kann nur mit Fasten
sein Vermögen verfügen können.
sühnen, da er kein Eigentum besitzt, und sein Herr kann die Sühne
für ihn nicht entrichten; doch darf es nach seinem Tode geschehen,
denn dann ist er nicht mehr Sklave. Wer wegen Verschwendung oder
Zahlungsunfähigkeit unter Vormundschaft gekommen ist sajlh und
muflis), kann ebenfalls nur das Fasten leisten.
Für die Sühne gelten folgende Regeln:
dreitägiges Fasten
Die Freilassung 3)
I.
')
J
)
Kastalläni IX p. 454 ff.; Minliäg
Eine eigentümliche Bestimmung haben
der oben S. 209
Sühne
Anm.
1
p.
330
f.;
die §
Vi
Bägü
r
t e n.
Obwohl
erwähnten Art nicht anerkennen, fordern
wenn
bei Unterlassung des Zugesagten,
wenn
hat nur Gültigkeit,
es sich
um
eine
i
II p.
ein
es
326
f.
Eide von
sie
doch eine Art von
sie
fromme oder erlaubte Tat
handelt, jedoch nicht die Eid-Sühne, sondern: Freilassung eines Sklaven, Speisung von
Armen
bo
oder Fasten während zweier aufeinander folgender Monate.
Arten kann der Betreffende
für das
wählen
(intisär p. 88).
x*i,
Nackens«.
-J-^>ö
p. 122.
oder ",
Die Philologen
Anm.
125
,
V^-^
sagen
(s.
z.
zusammenzubinden pflegten
H
;
wenn
oder
", <£j,
eigentlich
i s.
er freigelassen
301, 16; 459, 9. 13; 690, 9; S37,
ist
u
—
ist
die
vgl.
5;
sieht.
»Freilassung
daß
B. Mafäii/i III p. 654),
am Nacken
dieser
ist richtig,
wie
Wenn man dann
man
eines
Ausdruck
mit einem Band
wurde, wurde dieses Band
Araber in der Tat dieses Verfahren anwendeten,
Hals schlingt,
58, 4
5).
daher stammt, daß die Araber die Hände eines Gefangenen
die
Unter diesen drei
Die hier erwähnte Sühne
Brechen des Ramadanfastens und des Zi/wr-Gelübdes (nach Sur.
Juynboll: Handbuch
3)
frei
gelöst.
Daß
aus Stellen wie
das Band auch
das Verfahren ein sehr praktisches, denn der Gefangene würde
um
den
— wenn
—
gläubiger,
Sklave
fehlerfreier
-
215
den der Herr nicht ohne Verlust
ist,
entbehren kann.
2.
jedem
I
Speisung
mudd =
')
von zehn Armen findet dadurch statt, daß man
von dem in der Gegend des Sühnenden ge-
ra/l
I
bräuchlichen Brotkorn schenkt.
Bekleidung
3.
schieht
man jedem von ihnen ein
zum gemeinsamen Gebrauch
Verteilung durch die Armen selbst zu geben, ist
Kleidungsstück schenkt.
oder zur
Kleidungsstück
gegenseitigen
was
von zehn Armen ge-
kisiva)
daß
so,
Ein großes
Alles,
oder
(kuswa
werden kann,
ein Kleidungsstück genannt
brauchbar,
Hemd,
B. ein
z.
Handschuhe und Gurte
ein Mantel,
zur Sühne
ist
Turban usw.
ein
da
gelten nicht,
ungültig.
sie
Schuhe,
Kleidungsstücke
nicht
was geschenkt wird, dem betreffenden Armen
paßt oder nicht, ist gleichgültig; man kann z. B. einem Manne ein
Es braucht
weibliches Kleidungsstück oder ein Kinderkleid geben.
Ob
genannt werden.
das,
weder neu noch unbenutzt zu
behaftet,
muß
so
Ist
Fasten
braucht
folgenden Tagen geleistet zu werden
Fasten vorzuziehen, wenn
selbst
dies
und
mit ritueller Unreinheit
2
nicht
).
mehr
er nicht
Ein
an
besitzt,
aufeinander
drei
Mann
berechtigt,
was
er für sich
als
ist
die in seinem Dienste stehenden Persönlichkeiten braucht;
wenn
auch,
gilt
es
mitgeteilt werden.
dies
Dreitägiges
4.
sein.
das
er
steuerpflichtige
Mindestmaß
(nisäb)
3)
oder mehr besitzt.
Auf
1
den Eiden werden gewisse Arten von G e Wir haben gesehen, daß in bezug auf Gelübde
gleiche Linie mit
ü b d e n
gestellt
ein gewisses
4).
Schwanken
in der Überlieferung vorliegt. Einige Traditionen
fordern dazu auf, die Gelübde zu halten, andere verbieten
wird im System dadurch vereinigt, daß
Gelübden
unterscheidet
durch welche
l-tabarruri),
—
er sich losreißen wollte
Ausdruck:
am
Sur. 17,31.
—
Die Zähiriien
man
[nadru
lediglich bezweckt, sich religiöses Ver-
Eidesgelübde,
und
dienst zu verschaffen,
man
Frömmigkeitsgelübde
:
Dies
sie.
zwischen zwei Arten von
erdrosselt werden.
die zur
Anregung,
Wir verstehen dadurch den übertragenen
Nacken die Hand festhalten, wo wir auf dem Rücken sagen würden,
Däwüd erlaubte, einen fehlerhaften Sklaven freizulassen (Goldziher:
p. 40).
mudd, wie in Medina zur Zeit des Propheten er war (al-mudd al-nabawi);
Goldziher: Sludien II p. 22. Dies muß dann in die Masse der verschiedenen
Gegenden umgesetzt werden. Dadurch kommt einige Unsicherheit hinein. Das oben nach
')
Es
ist ein
siehe darüber
Bägüri
2
)
p.
95
angegebene
Was doch
3)
Siehe
«)
B
ff.;
ä
Maß
hierüber
gü
rl
bagdadisch
ist
(Kastalläni IX
p.
456
f.).
die Hanafiten fordern.
II p.
Juynboll: Handbuch 102 Anm.
329
ff.
Kastalläni IX
;
p.
M
i
444
n h ä g
ff.;
vgl.
III p. 352
ff.;
M
u
s
1 i
Juynboll: Handbuch
m Nawa
-
p. 268.
\\
i
IV
—
Verhinderung oder zur
zur
—
2l6
Bekräftigung dienen.
Auf jene wird
Gruppe von Traditionen
die erstgenannte, auf diese die letzterwähnte
bezogen
Die zweite Art von Gelübden
').
die
ist
kommende. Dieses Gelübde wird genannt: nadru
»Ausdauer- und Zorngelübde«, weil
eigentlich
meisten gebraucht wird, wenn
führen
man
zornig
hier
wie
es,
Es wird auf gleiche Stufe mit dem Eid
will.
es
und einen
ist
Betracht
in
l-lagäg-i wa-l-gadabi,
heißt,
am
Streit durch-
gestellt,
weil es
das nämliche bezweckt, und der Bruch desselben wird als Eidbruch
Je nachdem
gesühnt.
Wenn
1.
ich in
Wenn
die
Wer
I.
anregen,
2.
verhindern oder
will,
über dies oder das auf.
3.
man dadurch
kann es in folgenden Fassungen vorkommen:
das Haus nicht hineingehe, lege ich mir Allah gegen-
bekräftigen
3.
Wenn
2.
Sache sich nicht
ein derartiges
so,
ich mit N.
N. rede, lege ich mir usw.
wie ich sage, verhält, lege ich mir usw.
muß
Gelübde ausspricht,
dem oben
die Eigenschaften
von dem Schwörenden
gefordert werden, und dazu befähigt sein, das den Gegenstand des
Gelübdes Bildende auszuführen.
Das, was man also im Falle der
Wortbrüchigkeit ausführen muß, darf nicht eine Sünde sein, d. h.
nicht »verboten«, und nicht »verwerflich«; in dem Falle hat das Gelübde
keine Gültigkeit 2 ). Dasselbe ist der Fall, wenn es etwas schon von
vornherein individuell Pflichtmäßiges ist (wägib 'aini 3
Das, was
lediglich »erlaubt« ist, z. B. wenn jemand sagt: »Ich will kein Fleisch
essen«, kann nicht der Gegenstand eines Frömmigkeitgelübdes, aber
wohl des Eidgelübdcs sein, von dem hier die Rede ist, z. B. in der
haben,
nach
die
Dargestellten
.
')
Natürlich
ist dies
ganz willkürlich. In der Begründung der Verwerfung des Gelübdes
dem
betreffenden HadTt, daß dadurch kein Einfluß auf den göttlichen
heißt es nämlich in
Ratschluß ausgeübt werde, was
um
beeinflussen, nicht
Auch haben wir
solche,
zeigt,
»'.s», sondern sie seien
IX
I
:
M
u
nur
Die
)
r t
p.
a d ä
den
Bei
446
S ä
höchstens *«_X^.
f.
f i'i
und
t e
man
2,
224 und
5,
sollen.
91 ur-
Einige meinen, kein Gelübde sei
Die Schwierigkeiten, welche das Schwanken
aus den Verhandlungen über das
Muslim-Nawawi
den
n stimmen hier mit
nicht mit den anderen Sunniten.
Ahmad,
anderen
die
Gelübde handelt, welche Gott
den Sprechenden selbst wirken
ebensolche Gelübde betraf.
in der Tradition veranlaßt hat, sieht
ä n
um
sich
es
gesehen, daß die Anempfehlung des Eidbruchs Sur.
sprünglich wahrscheinlich
1
daß
die lediglich auf
IV
Ö
Doch
p.
Thema fyastal-
96.
I'i t
n
e
ist es
überein, aber nach
nach
Nawaw
i
IV
a
p.
I
-
98
der kafjära für ein derartiges Gelübde verlangt, nach einem HaJit, das
(S ä
f i'i
Sl'iten darf
,
Mä
1 i
k
,
Abu Hanifa, D ä w ü
d)
für
schwach erklären.
auch in der Bedingung keine Sünde vorkommen, während in diesem
Punkt Meinungsverschiedenheit über die Ansicht Säfi'i's herrschen soll (al-inlisär p. 90).
3) Anders verhält es sich mit dem, was far4 kijä]a ist, d. h. das, wobei nur erforderlich
ist, daß eine genügende Anzahl von Muslimen für die Erfüllung der religiösen Pflicht sorgen.
So
ist
z.
B. der Freitagsgottesdienst eine Pflicht für die Gemeinde, aber nicht für den ein-
zelnen Muslim; ebenso die Todes;<r2ö?; vgl.
Juvnboll
p.
60.
—
Wenn
Formel:
man
ich mit Zaid spreche, will ich kein Fleisch essen.
dieses bricht,
Es
—
217
man
hat
kafjära zu leisten
Wenn
').
daß die Entwickelung des Eides im Islam seine fortist. Der Anfang ist der, daß der Prophet
die vielen »überflüssigen« asketischen Eide beschränkt und empfiehlt,
sie zu brechen und den Bruch zu sühnen.
Später erweitert der Prophet
den Begriff der sühnbaren Eide erheblich. Noch weiter wird dieser
Begriff, seit die darüber erlassenen Vorschriften ohne die durch die
ist klar,
schreitende Auflösung gewesen
Umstände gegebene Beschränkung
als
Gottesworte für
alle
Zeiten
Im System werden die unbesonnenen Eide gar nicht als
Eide gerechnet.
Jetzt kann man nach der im Koran angegebenen
feststehen.
Weise
bewußten Meineide 2 samt den Eiden sühnen, durch
die
;
eine Übertretung
vom
Umdeutung
haben, reservatio mentalis und
vom Eide übrig geblieben ist. Um
hat man ein Naäit zurechtgemacht:
Eid Fordernden verstanden werden
man
des gewöhnlichen Wort-
muß man
sinnes einen weiten Spielraum haben,
die
Da, wie wir gesehen
göttlichen Gesetz zusagt.
sagen, daß nicht viel
der Willkür eine Grenze zu setzen.
»Der Eid soll nach
<<
3
.
was
dem Sinne des den
die reservatio mentalis aus-
Dies gilt aber nur vor dem Richter, und selbst in diesem
Forderung wertlos, denn jedermann kann sagen: »Um die
Ansprüche eines Kädi machen zu können, muß der Betreffende selbst
schließen
Fall
soll.
die
ist
Ansprüche
alle
vom
heiligen Gesetz für
den Kädi
gestellt
einen solchen Kädi gibt es nicht in dieser Welt.
Konsequenz,
Eine
ziehen kann,
ist die,
Gazäli
von
die
erfüllen,
Und
werden.«
man
die
aus dieser Entkräftung des Eides
das Schwören gänzlich zu unterlassen. Dies wird
empfohlen, wenn er a
1 -
5 ä
wegen folgenden Aus-
f i'I
spruches rühmt: »Ich schwöre nie bei Allah, weder wahr noch unwahr <+
.
') Die
SIHten erkennen diese Mischung von Eid und gewissen Gelübden nicht
Der Eid ist immer unbedingt, das Gelübde immer bedingt (siehe S. 209 Anm. 1).
Die Sühne ist daher in diesem Zusammenhang nicht die Eid-Sühne, sondern die S. 214
Anm. 2 erwähnte (inhsär p. 90).
an.
2
in
li
^k**.!;
vgl.
Ägypten herrschenden Brauch
ristisch
ist
b. Jazid
und
T
und
ab.
b.
II 600, 20
S.
Anm.
192
1
und
Bägüri
Lane: Manners and cvsloms
siehe
II
3
p.
I p.
241.
469
f.
Über den
Charakte-
Muhtär, der geschworen hat, sich nicht gegen 'Abdallah
ff.:
Talha zu erheben,
das Hadit:
zitiert
»Wenn
ich einen
Eid geschworen habe
und schwöre den zweiten und
ist besser, daß ich sie angreife,
einen anderen als besser betrachte, so lasse ich den ersten
leiste
als
«t
(j»j
)
Sühne
daß
für
meinen Eid«, und fügt dann hinzu: »und
ich sie verteidige«.
Vgl. auch
;
.
i_
.
XVI
131,
es
Z. 12
f.,
wo
al-Zubair seinen Eid, 'Ali
zu beschützen, durch die Freilassung eines Sklaven aufhebt;
)
Mus
1 i
m X a w- a w
-
1
IV
p.
105;
KastalläniIXp.
die Juden.
4)
I/ijä
'ulüm al-dln, Kairo 1322,
p.
iS
infra.
444.
Vgl. oben für
-
—
—
2l8
Äußerung in den Mund, die vom Schwören abrät:
zum Schaden und werde im Zorn getan '). Auch
T a'ä 1 b I gehört zu denen, welche vom Schwören abraten, und zwar
mit der Begründung, daß es entweder zum Eidbruch oder zum Verdruß
führe; es heißt: den Lügner erkennt man daran, daß er viel schwört,
Man
legt 'Ali eine
das gereiche nur
i
ohne dazu aufgefordert zu sein 2 ). Zu den Eigenschaften, die ein Kaufmann haben soll, gehört nach 'Abd al-Kädir a 1 - 6 1 1 ä n i
daß er seine Zunge vor Lüge, unbesonnenen Aussprüchen (lagw) und
Eiden hütet 3). Damit übereinstimmend hat man das Wortspiel ge,
bildet:
kaiiru l-hilfi hallju l-mdhänati 4)
Verächtlicher« (nach Sur. 68,
einige
Kommentatoren
gerichtet.
Fahr
hang davor und
er
a
-
1
I)
i
es
sagt,
mit seinem erhabenen
Wie
io).
Sur.
224
2,
n a
sei
1
-
R
eine
Namen
»wer
viel
schwört,
ist
ein
wir gesehen haben, betrachten
gegen das häufige Schwören
als
warnt in diesem ZusammenHerabwürdigung für Allah, wenn
ä z
i
in die weltlichen Kleinigkeiten hinein-
Er sucht durch seine Warnung den Eid zu schützen:
»Wenn jemand bei allen kleinen und großen Gelegenheiten bei Allah
schwört, wird seine Zunge daran gewöhnt, und es bleibt in seinem
Herzen kein Raum für den Eid, und man ist nicht sicher davor, daß
er es unternimmt, den falschen Schwur zu leisten; und so wird der
Hieran
ursprüngliche Zweck mit dem Eide zugrunde gerichtet« 5).
schließt sich der Redakteur der modernistischen Zeitschrift al-Manär,
wenn er bedauert, daß »man viele Muslime trifft, welche ihre Eide
nicht halten, wie die Polytheisten es taten zur Zeit des Heidentums«,
und von seinen Zeitgenossen sagt, daß »die Leute das viele Schwören
von Kind an lernen bei ihren Müttern und den Kindern, mit welchen
gezogen werden
sie
des
solle.
emporwachsen, und somit werden sie gewöhnt, den Namen Gottes,
Erhabenen, nicht zu achten; ja, bisweilen finden wir dieses
Schwören verbreitet sogar unter denen, welche sich mit der Religionswas zeigt, daß die Religionswissenschaft für
6
sie lediglich in Worten besteht, die keine Wurzel im Herzen haben« ).
Aber es kann nicht geleugnet werden, daß man viel häufiger die
entgegengesetzte Konsequenz gezogen hat: da der Eid nichts bedeutet,
so kann er gebrochen werden. Xa'älibi gibt in der oben angeführten
Schrift eine Äußerung des Abu Hanifa wieder: Wenn du mit
dem Herrscher Schwierigkeiten hast, dann zerreiße deine Wahrhaftig
wissenschaft abgeben,
')
Lisän XVIII
)
Jawäkilu l-mawäkit
3)
al-öunja
•f)
p. 42.
p. 28
al-Manär VIII
Doch
fi
ist
mad/ii
wohl hier von dem Enthaltsamkeitseid
l-sai'i
f.
p. 323.
5)
Mafäli/i II p. 355
'•)
al-Manär VIII (1315)
{.
p.
321
fi.
{IIa) die
wa-iammihi (Cod. Lugd. Warner 443,
fol.
Rede.
2S6).
—
dem
keit mit
zeihung
und repariere
Eid,
um
steht hier auf demselben
Buhturis
wie die erwähnten Dichter aus
in
dadurch, daß du Gott
sie
Abu Hanifa
bittest.
—
219
Ruhm
der Beziehung einen besonderen
Hamäsa.
erworben
Ver-
Boden
Er hat
sich
aber einen
1
);
ihm und den anderen Imamen
Der Eid ist das Gebiet, wo der hervor-
Unterschied zwischen
prinzipiellen
gibt es in diesem
Punkt
nicht.
ragende fakih ganz besonders Gelegenheit findet, seinen Scharfsinn
zu zeigen; die Anekdoten über die Einsicht heiliger und gelehrter
Männer bewegen
sich
daher mit Vorliebe auf diesem Gebiet
der Unterhaltungsliteratur wird
Schlaue es versteht, durch
das
Thema
oft
benutzt,
In
-).
wie der
Kniffe seinen Eid zu umgehen.
allerlei
Anweisung für das Umgehen
gibt.
Ein Hauptwerk dieser Gattung ist a 1 H a s s ä f's Schrift vom Betrug, in welcher ein Abschnitt dem Eid
gewidmet ist 3). Die verschiedenen Lagen und Formen, bei welchen
man schwört, werden hier durchgenommen, und es wird gezeigt, wie
der Eid umgangen werden kann.
Das Prinzip ist, wie man nach der
Ja, es hat sich eine Literatur gebildet, die
und Brechen der Eide
obigen Darstellung begreifen kann,
Worte,
teils
reservatio mentalis.
teils
Umdeutung
der gebrauchten
Bisweilen erhält die Anweisung einen
moralischen Anschein durch den Zusatz
wa huwa maslüm »wenn der
Betreffende übervorteilt
Einleitung des
Betrug
ist«.
In der
Buches wird
mit verschiedenen Traditionen verteidigt.
[kijal)
von diesen heißt
es:
aufgefaßt werden,
Der Eid
wenn
soll
er übervorteilt
den Eid Fordernden, wenn
er
In einer
nach dem Sinne des Schwörenden
ist,
unrecht hat.
Betreffende selbst, der entscheidet,
aber nach
dem Sinne
Aber natürlich
des
der
ist es
Dieser Aus-
ob er unrecht hat.
spruch wird nicht auf den Propheten selbst zurückgeführt, aber in
Umm
Kultüm vom Propheten, daß er in
Lüge gegenüber Nachsicht übte: bei einem Manne, welcher
(dadurch) unter den Menschen Frieden stiftete, bei einem Manne,
der seiner Frau gegenüber log, und im Kriege 4).
In mehreren
dieser Traditionen spielt 'A 1 1 die Hauptrolle, und er nennt sich selbst
einem anderen sagt
drei Fällen der
')
Vgl. dazu Goldziher: Vorlesungen Über den Islam. 1910, p. 68
J
Selbst bei denen, die sonst
f.
— 10
und Anm. 8
P- 79)
'A b d a
1
-
Käd
i
r:
vom vielen Schwören
al-Gunja, Einleitung
p.
abraten, siehe Mafäti/t I p. 13
f.;
7.
Auch Abu Jüsuf hat ein solches
107-39.
Goldziher 1. c. Anweisungen zu Rechtskniffen, darunter Umgehen
der Eide werden gegeben Ahlwardt: Verzeichnis der arab. Handschriften der Königl.
Bibliothek zu Berlin IV Nr. 4972
74.
3)
Werk
kitäb fi l-hijal, Kairo 1314, p.
verfaßt;
siehe
—
*) P. 3; vgl.
trug ist.«
den Ausspruch des Propheten
p. 4:
»Meine Ansicht
ist,
daß Krieg Be-
—
einen durchtriebenen
Mann
').
220
—
Übrigens
in einer Überdaß Betrug nicht vom
das Prinzip
ist
lieferung ausgesprochen, in der es heißt (p. 4),
Bösen
ist,
wenn
um
es sich
Erlaubtes handelt, denn dadurch befreit
sich der Betreffende davon, eine
ein
Mensch tun
soll,
ist
schon
Sünde zu begehen.
festgestellt, der
Also:
Alles,
was
menschliche Eid kann
daran gar nichts verändern, er ist mit anderen Worten tatsächlich
aufgehoben. Das Buch bewährt sich hier als echt islamisch.
Charakteristisch
man
ist
es,
daß man
in'
einen wirklich bindenden Eid haben
schriften
des
heiligen
Gesetzes hält,
islamischen Ländern,
wenn
an die Vorsondern zu Vorgängen greift,
welche oft einer anderen Religionsform
will, sich
angehören,
nicht
die
sich als eine
Unterströmung unter der islamischen Oberfläche befindet *).
So ist der Eid doch auf islamischem Boden bewahrt worden, und dies
hat u. a. mit sich geführt, daß wir in den arabischen Quellen mehr
Material zum Verständnis des Eides besitzen, als man nach der Stell
des Islam zu ihm erwarten könnte.
kräftige
1
')
Wie schon bemerkt,
Auch in den
nicht gültig.
hältnis
tum
zum
—
sind die im Kap. VIII erwähnten starken Eide
eig.
Eide durch. In Marokko
eines wali,
wo
sie sich
im System
unislamischen Eiden bricht bisweilen das islamische Ver-
kommt
es vor,
daß
die
Leute
sonst scheuen, lalsch zu schwören,
am Eingang zum Heiligsagen: O a-ali, wir
zum waK
beabsichtigen dir einen lalschen Eid zu schwören; tu uns jedoch nichts Böses, wir wollen
dir ein
Gelübde tun
Taris 1S95, p. 391.
— woraui man
ruhig lalsch schwört.
Moulikras: Le ilaroc inconnu,
Die wichtigsten Abkürzungen.
A g. = Kiiäb al-Aiäni. i. Ausgabe, Büläk.
A R W = Archiv für Religions-^issenschaft.
B A = Beiträge zur Assyriologie und semit. Sprachwissenschaft.
B u h. = Le recueil des traditions Malunnélanes par Abou Abdallah Mohammed ibn Ismail.
el-Bokhäri, publié par L. Krehl I — III, continué par Th. W. Juynboll, Leyde
1S62. 64.
H
68.
1907.
= Hamasae Carmina ed. Frevtag, Bonn 1S2S.
His. = Ibn Hischäm: Das Leben Muhammeds, ed. Wüstenfeld,
a m.
Göttingen 1S5S
bis 1S60.
K AT =
Eb. Schrader: Die Keilinschri/ten und das Alle Testament,
von H. Winckler und H. Zimmern, Berlin 1903.
K B = Keilinschriftliche Bibliothek, herausg. von Eb. Schrader,
M V G = Mitteilungen der V orderasiatischen Gesellschaft.
OLZ =
T a b. =
k.
=
Berlin 1899
bearbeitet
ff.
Orientali stische Literaturzeitung.
Annales auctore
ed.
Wa
3. Aufl.,
J.
Abu Djafar Muhammed
de Goeje, Lugd. 1879 ff.
Wellhausen: Muhammed
in
b.
Djarir at-Tabari
Medina, Berlin 1882.
K M = Wiener Zeitschrift für die Kunde des Morgenlandes.
Z A = Zeitschrift für Assyriologie.
Z D M G = Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft.
Ferner die folgenden abgekürzten Büchertitel:
Jaussen = P. Anton in Jaussen: Coulumes des Arabes au pays du Moab, Paris 1908.
Goldziher: Abh. = Abhandlungen zur arabischen Philologie I — II. Leiden 1896 99.
— Stud. = Muhammedanische Studien I— II. Halle 18SS. 90.
MrsiL = A. Musil: Arabia Petraea 111, Ethnologischer Reisebericht, Wien 1908.
Rob. Smith: Kinship = Kinship and Marriage in early Arabia, new edition by Stanley
VY Z
—
A. Cook,
—
Religion
=
London
1907.
Die Religion der Semiten, übers, von Stube, Freiburg 1S99.
Wellhalsen: Reste = Reste arabischen Heidentums, 2. Aufl. 1898.
Zimmern: Beiträge = Beiträge zur Kenntnis der babylonischen Religion, Leipzig
Surpu = 1. Teil des oben genannten Werkes.
—
1890. 1901.
Nachträge und Berichtigungen.
p.
7.
kommt als Ortsname vor Jäküt 2,316, 15; der Stamm
von Grimme und Chajes mit IVS^n Psalm 55, 20
in Verbindung gebracht, Revue des Etudes juives 44, 225. Synonym
Ag. XV, 99, 7.
mit hälaja ist sälaha, p. 57
Vaq. in den beiden ersten Bogen versehentlich für Wäk.
halifun
wird
1
;
p.
8.
Neben mufcsam hat man
p.
II.
p.
13 u. 181
p.
12 ob.
1
.J.V
.
-y«
il
mifcsam, Lis. 15, 89, 17.
erzwungener Eid,
ein
ist
»zum Schwören gezwungen werden«,
25. 45
'.
iOcuö
48.
^
{
Lis. 6, loj
wird sogar
l.
frtr
1s. ^-^o
i
Ag. 14.82 unt.
mit hilf »Bund«
synon.
gebraucht Hudail. ed. Kosegarten 170, 6 v. u.: es war *^i_«^s
Banü Lihjän und den Banü 1-Mustalik, da sie
zwischen den
miteinander aßen und tranken.
p.
13.
J^s-
a***Jt
^-sl*-
oder
schwören«, Sur. 16,40; Lis.
ibd.
p.
24.
£lå*J! ,-,Uj5, nach
59.
den
**J!
4, 108,
Lane 1374
£
4
J^^a-l »einen starken Eid
v. u.;
^.
2
14, 89,
I
88
;
i.
m.
Sp. 3 häretische Schwüre.
Handschlag wurde den beiden bei Akaba anwesenFrauen vom Propheten nicht gegeben, Hü. 312, 14
ff.
Die Bedeutung, welche die Bundesidee noch heutzutage hat,
geht aus einem demnächst von
Kahle-Schmidt zu
veröffent-
fremden Mann
geht, verschwistert sie sich zunächst mit ihm, dadurch daß sie
ihre H a n d in die seinige legt und zu ihm sagt: »Du bist mein
lichenden Text hervor:
Bruder
ist sie
Koh.
p.
25.
in
Gottes
Verräter verrate Gott.«
Zur Bevorzugung der
Dann
rechten Hand
vgl.
2.
»Brot und Salz«
Wenn
eine Frau zu einem
Bund und den
geschützt.
10,
Wenn
ein Sejh
ist
ein
symbolischer Ausdruck geworden.
dem Fremden
Datteln und Milch gibt,
ist
dies
das »Brot und Milch«, womit die Gastfreundschaft geschlossen
wird,
p.
263.
Doughty,
rubba.
163. 254.
p.
273.
Vgl.
I.
Travels in Arabia Deserta
»fellowship«
kommt noch im
609.
Sam.
22,
23
:
SjtBtømS U'p2'
I,
228. 313 u. a.
Arab. vor,
Doughty
WPN &py
I,
p.
p.
28, Z. 3 v. u.
»Hilfe«
44.
wird durch
49
50
p.
57.
p.
p.
zu streichen.
von der eidlichen Bestätigung verwendet«
49= modifiziert.
Salz als Reinigungsmittel
1
p.
ist
nie
»b'rit
.
2.
Reg.
21
2,
f.
Die Zeremonie Gen. 15 wird Buch der Jubiläen
Opfer aufgefaßt.
f.
14. 11. 19 als ein
Auch Sara »kaufen« und »verkaufen« wird von der Huldigung
Wright 528, i: LjJ-ä »JLl! «_?-? &* ^J^ f^~
Unter den Synonymen ist noch ütu »Bann« vom Stamme ^NN
gebraucht Kämil ed.
p.
70.
»binden« zu erwähnen, Surpu VII 86.
Auf Al-H'gr (Medain Sälih) ruht noch der Fluch. Ein Mann.
der es unternahm, den Boden zu bebauen, starb, Doughty I
136. Die Unfruchtbarkeit und Verwüstung von 'Ajäne in Zentralarabien stammt von einem Fluche her, der von einer \\ itwe
gegen den gewalttätigen Herrscher der Stadt ausgesprochen
wurde, Palgrave. Narrative of a years journey through Central
and Eastern Arabia, 1866, I 377 f.
Vgl. B'räköt 60 b Wer den Abort betritt, soll zuvor einen
ibd. unt.
Segen über die ihn begleitenden Engel sprechen und sie bitten,
draußen auf ihn zu warten.
A
Kere.
2.
Zu
mutabarraz
»Abort«
vgl.
nNSiö
Reg.
10,
27,
p. 73.
Der Ba'altempel wurde in einen Abort verwandelt (ibd.). So
c
befiehlt auch Muh. b. Abd al-Wahhäb, daß einige der Heiligenb.
gräber als Bedürfnisort benutzt werden sollten,
p.
72.
:
Ahmad
Zaini Dahlän:
häbijja,
p.
Kairo 13 19,
al-durar al-sunnijja
l
fi
l-radd alä l-wah-
#
p. 52.
,
Der Mörder des Wahhäbitenhäuptlings 'Abd al- c AzIz wurde
753.
getötet und seine Leiche auf dem offenen Platze in Dar'ijja
verbrannt. Mengin. Histoire de V Égypte sous Mohammed- Aly,
Paris 1823, II 525.
Vgl. Kohelet
p.
77 unt.
p.
78. Z. 8 lies:
p.
83.
Vgl.
daß
1.
Sam.
pim
7,
21.
14.
Jes.
57,
Gott« aufgefaßt wird.
von den Gottlosen
vgl- 37, 9-
19 bei Sanliedr. 99 a als
Sur.
in der Hölle
Baidäwi
17,
19
wird
_^s>j^c
»fern
von
»entfernt«
verwendet, parallel mit
j._^«Jwo,
erklärt es als »verstoßen (mafrüd) aus der
Barmherzigkeit Allahs«. Für ba'id
vgl.
Spitta-Bey: Grammatik
40 d: »Anstatt fülän
wird in Wendungen, die einen verächtlichen oder beleidigenden
Sinn haben, be'yd Fem. be'yde oder ab'ad (nur im Maskul.)
»der, die entfernte« gebraucht.« Damit übereinstimmend wird
des arab. Vulgärdial. ion Ägypten, 1880,
§
;
—
de Goejes Glossar zu Jabarl,
s.
Contes arabes modernes 12,
ächtlichen Sinn vor
p.
86.
88, Z.
p.
89.
Bei Spitta-Bey.
es in
Anrede ohne ver-
Kosename?).
Jak.
12.
141,
p.
(als
kommt
i
v.
-.
Vgl. lä abä li-ablknm »euer Vater hat keinen Vater«
92.
I.
»meine Wi
dcmüti.r Selbstbezeichnung gebraucht
es als
keit«,
—
224
v.
1
u. lies:
pflegte
Bemerkenswert
ist
3).
man den
der Zug, daß
zu Verfluchenden
veranlaßt, selbst mit dem Fluchsatze zu beginnen, wodurch ihm
Eine Frau sagte zu 'Abdallah
Er sagt »0, Gott!« worauf sie fortfahrt: »0, Gott, wenn 'Abdallah recht gehandelt hat, dann
vergilt ihm mit Gutem, wenn aber nicht, dann lohne ihm
darnach«; nachher haftete der Fluch an ihm, Palgrave, Nar-
der Fluch näher gebracht wird.
Sage »0 Gott!«
Sa'üd:
b.
rative II 47.
p.
Man
90.
sagte,
Prophet
wenn jemand
untersagte,
'>.. •:•.'
strauchelte:
damit
weil
.»_*",
!
wurde,
anerkannt
was der
daß
das
vom Satan herstammte, und er sich dann überheben würde; man sollte bismilläh sagen, Musnad Ahmad. Kairo
1313, 5,59. 71. Dem Strauchelnden oder einem, dem sonst ein
Unfall zustieß, sagte man eO oder pXcO, was eine Liebespflicht war
I b n J a
§ 500, 21); zu dem strauchelnden Kamel
Straucheln
'1
(
soll man außerdem in der Gähilijja L*J oder Jod gesagt haben,
was im Islam verpönt sei (makrüh), Engelmann, Al-Hädirae
Diwanus, Lugd. 1858,
3
p. 10,
Maidänl,
ff.
Freytag II 811.
vorkommende Fluchformel Allah
jelbisak berne/a »Möge Allah dir einen europäischen Hut aufsetzen« (Doughty II, 560) bedeutet dasselbe wie ab'adaka
llähu: die Verstoßung aus der Gesellschaft, wo man hineinv.
p.
91,
p.
92 ob.
1
u.
Vgl.
Die jetzt
in
Arabien
ed.
oft
:
gehört.
p.
92 ».
^j^sujU kommt
Lisän erklärt es *j_äJUJ
vgl.
8i\j
^a
l5-Xj
114)
p.
(VI 51
i.
»möge
und
^äJÜ
f
Betr. die
m.).
Nöldeke, Neue
(zitiert
Sprachwissensch. 1910,
\-j'
s.L\
^AJÜ
Fluch vor, wie
allein als
Hände
Beiträge zur sem.
er seiner
Hände beraubt
werden«.
p.
93 ob.
Mit
I.
Sam.
einer Hure«, Lisän
20,
30
XIX
57
parallel
i.
m.
ist
Jji
.j|
Li
In Medain Sälih
»du Sohn
wurde von
Heuschrecken
den
Doughty
Kahlheit eine Schande
p. 97.
gesagt: Allah verbrenne ihre
Väter,
367.
I
2.
Reg. 2,23; Jes.
17
3,
c
Muh. b. Abd
vom Besuch
ff.
al-\Yahhäb ließ einigen Leuten aus al-Ahsä. die
beim Grabe des Propheten zurückkehrten, den Bart abschneiden und auf den Reittieren in umgekehrter Stellung sitzend
nach Hause reiten,
b. Zaini Dahlän, al-durar
Ahmad
al-sunnijja 41.
p.
98 1
Hinzuzufügen
.
613
ff.,
ist
auf
der
der Aufsatz von
die
Bacher
Redensart
jüd.-aram.
ZDMG
in
XLIII
iVDlöb tOSV auf-
merksam macht.
p.
A4dåå
Vgl.
99=.
ed.
statt
p.
IOO2
.
Houtsma 246
erwähnt
entwicklungen
—
sind.
f.,'
-wo
Bedeutungs-
weitere
Lies Z.
3
v.
Artnamen
u.
Eigennamen.
kommt
Das Sprichwort »das Kind gehört dem Bett«
ed. Freytag II 811 vor. Xöldeke, Neue Beiträge
.
.
.
Maidäni,
47 betrachtet ragim, »verflucht« als eine Entlehnung aus dem
Äthiopischen; aber da die beiden Bedeutungen »steinigen« und
»verfluchen« miteinander eng
zusammenhängen, und
gemeinsemitischen Vorstellungen beruht,
nahme
p.
eine
solche
An-
nicht notwendig.
In
158.
IIO. vgl.
ist
dies auf
dem von
Polybios
VII 9 mitgeteilten Eid,
der von Hannibal und den anderen karthagischen Ratsherren
beim Vertrag mit Philipp von Mazedonien im Jahre 216 v. Chr.
geschworen wurde (vgl. Pietschmann. Gesch. der Phönizier 181
Anm. 3), werden die folgenden göttlichen Mächte erwähnt: Zeus,
Hera und Apollon; der Daimon (d. i. wohl Ba'al) der Karthager, Herakles und Iolaos; Ares. Triton und Poseidon; Flüsse,
Häfen und Wasser, alle Götter, die Karthago beherrschen,
alle Götter, die Mazedonien und das übrige Hellas beherrschen,
alle Götter, die mit dem Krieg zu tun haben »so viele dieses
Eidschwurs Zeugen sind«. Wenn die Karthager hier auch bei
den Göttern der Bundesgenossen schwören, so wird das daher
kommen, daß sie durch den Bund auch mit ihnen in Verbindung
treten.
als
p.
115
i.
die
auch
ihrigen anerkannt wurden.
m., vgl. 190 1
Hand
als
.
Zu dem
die
oft
von
Der Eid
den
vorkommenden Zug, daß
die
Folge eines Fluches oder Falschschwurs gelähmt
oder angegriffen wird, vgl. Lis. VII 379, 6
Pedersen,
müssen
Karthagern
Die ersterwähnten griechischen Götternamen
Universalgötter bezeichnen,
bei
den Semiten.
v. u.
»deine beiden
15
1
—
—
226
Daumen mögen, wenn du
werden und nicht
lügst, zersplittert
genesen von Geschwüren und Lähmung«.
p.
1
Der Gebrauch von
8.
.
nach N'öl-
Negat. findet sich
als
\
}
dekes Annahme {Neue
Beiträge 2\\
speziell
Mekka und
in
Mi dina.
p.
120, Z.
p.
1293.
132, 2
lies:
1 1
217
Vgl.
f.
ff.
wer
bed.:
"ixJi
schwört, Lis.
viel
XVIII
Frauen
Eine große Menge von Beispielen dafür,
Liebesschwüre
al-mnwaSSä
p.
79
schwörenden seien
p.
92
f.
a
gesammelt; die
ff.
Sängerinnen
die
hat
halten,
nicht
(p.
110.
\Y a
-
1
am
107, 9
§ s
ä
ihre
/
,
öftesten falsch
f.).
wenn der Araber
136.
schwört »als Bruder seiner kleinen Schwester«, Doughty II 25.
Als ein Schwur bei seinem Leben ist zu erwähnen der bei dem
Ein Schwur bei der Verwandtschaft
Haupt;
3 a
i.
f.
alf laila,
Juden B'räköt
für die Babylonier siehe p. 16; für die
Mt.
TJtt'NT "ITI ?PTI,
vgl.
Büläk 1279,
184, 8 v. u. 278,
Habicht
(ed.
ist es,
3,
4,
2
162,
v.
u.
^.\
das
für
36;
5.
v.
I
wird
sU*j
Arabische
^»l, s_^».
u.
Druckfehler
für dasselbe sein).
p.
137 2
p.
140.
Der Vers
.
Vgl.
laila,
den christlichen Schwur ÄjyÄJöJi
Büläk 1279,
LkJI^
180, 11;
4.
(jJIS'Lfülj
L**P1j
al-Ahtals Schwur
,^.!t
b.
p.
r
l^ftM3
-Æ3
XjLäiij
;
so
~~J!
al-Mahlk, Kairo 1329,
p.
15.
—rv~*^'
Mf*3< a ^
oder
i
(
ibd 1,299, 4 v.u.; 300, 4 oder
(-jJtXijj
j»
-
Ag. VII
^^JuaJL,
Diwan
538.
185, 1; 186, 8 v. u.,
der Verwandtschaft und Gott
bei
Wright
findet sich Kämil, ed.
al-'äsifc
Schwur
173.
kommt noch
vor:
^jj
al-muhibb al-wämik Kais
3.
Schwur bei der Geliebten, mit detaillierter Beschreibung derselben, de Goeje, Memoire sur les Carmathes du Bah-
1405.
rain p. 16; ein Verliebter schwört b
e
i
d
e r
L
i
e
b e
alf laila,
,
Büläk 1279, 1, 232
m.
Schwur bei fremden Göttern ist deshalb ein blasphemischer
142.
Scherz. So wenn der Christ al-Ahtal schwört »bei al-Lätund
al-'Uzzä«, Ag. VII 173 unt.
Der Falschschwur bei {Hnda) dem minbar des Propheten
144.
i.
p.
p.
führt unbedingt in die Hölle,
p.
152.
Doughty
Herde
(I
267
f.)
freischwur.
Musnad Ahmad
2,
329
i.
m.
hat gesehen, daß jemand sich beim
Es war der Schwur mit dem Zauber-
—
von dem es sonst
werden muß.
kreis,
leistet
p.
daß
heißt,
Der Schwur auf das Schwert
153.
I
p.
—
22"
502. vgl. 267
Mercer
1565.
er
ist
außerhalb des Lagers ge-
Doughty
besonders bindend,
f.
hat später verschiedene babylonische und sumeri-
sche Eidesformeln behandelt, in Americ. journ. of Sem. Lang.
1913, p. 65
Zu
ff.
und Journ.
of the Arner. Or. Soc.
späteren Ausgabe
1913, p. 33
ff.
Buches (Paris 1912) hat
Ho M mel einen Beitrag geliefert, worin er nachweisen will, daß
die Bab. eine besondere Schwurgöttin hatten, und
zwar X n ä deren Namen er Isga-nna liest.
einer
i
p.
,
Ein Magribiner schwört bei seiner Religion und seinem
158 unt.
garb (dem Vaterland),
p.
Doughty
kommt auch _^>
Für ^5-0*
161 3.
Ibn
partikeln gleichgestellt,
373,
p.
163
i.
M
Schwur
p.
p.
vor.
Ja'is
Es wird den Bestätigungs1
175.
5;
Lisän
V
227
f.
dem Himmel und dem Morgenstern« ifärik
Freytag I 370, »bei der Dunkelheit und dem
»bei
ed.
ibd.
Der Bart Zeichen der Ehre, deshalb Schwur bei ihm, Doughty
Nachtrag zu p. 97.
»Er schwur ihm tausend Schwüre«, alf laila, Büläk 4, 281 i. m.
1643.
164 f. Man schwört immer »bei dem Leben« einer Sache, vgl. p. 15
und Nachtrag zu p. 136.
In einer mir von C. van Arendonk mitgeteilten Stelle aus
171.
einer Hdschr. Bibl. Xat. Ms. arab. 5977 f. 12 b läßt al-Ma'mün
c
einen wall aus San ä schwören, indem dieser seine Hand auf
das Haupt al-Ma'müns legt und sagt æLJ. 3_o>3 wohl weil
al-Ma'mün sein Herrscher war.
Das Beschwören Gottes scheint von den Wahhäbiten ver173.
worfen zu werden, al- akä'id al-wahhabijja, cod. Landberg
164.
I
p.
371.
,
idäni,
Mond«,
p.
I
2.
m.
a
seines
250. 266. 268; vgl. den
,
p.
c
126,
p.
I75 2
.
f.
6
a.
jJLsCf jj Kalo-
kann bed.
»ein Eid, der (erfüllt, aber) nicht
(auf andere Weise) gelöst wird«,
p.
p.
Irark. Mit'allaka
18.
=
»schwören« fauch J ä k 4. 747, 16 vgl. ~? "1J?N1
iXfrii
»ich ließ dich schwören« 1. Reg. 2, 42.
Als Strafe für Vertragsbruch kommt bei den Assyrern die
190.
185 2
.
Zu
Verbrennung des ältesten Sohnes oder der ältesten Tochter
KAT.
434-
vor,
—
194
Über
f-
—
228
Schwüre im Koran hat Ihn al-A'räbl eine
küäb al-frasam al-ilähl bismi l-rabbänl,
die
geschrieben:
Schrifl
Häggi Haifa
Brockelmann
III 6270,
445.
I
Vgl. für diese Bedeutung von ^S,, Imrk. 52, 42 (ed.
Ahlwardt).
Nöldeke, Zur Grammatik des Classischen Arabisch § 74 und
2043.
199
2
.
Neue
Beiträge p. II
liche
Lesart,
vorzuziehen
Zum
la
betrachtet
f.
..bs»,'^ als die einzig
wobei nur die erste Bedeutung, die überhaupt
möglich wäre.
ist,
islamischen Eid vgl.
Marneur, Essai
als die bei Allah, so
auch die
Auch verpönen
..pis.
wahhäbijja
Vgl.
219.
sur la théorie de
preuve en droit musulman, Paris 1910, p. 221
Die Wahhäbitcn verbieten strengstens
207.
f.
Ma
i
sie
ff.
andern Schwüre
Arabien gewöhnlichen s^o*.
in
alle
das viele Schwören, al-'akä'id
al-
6a. 7 b; Doughty i, 269.
d ä n I II 925: »ein Eid, der in die Bergpfade hin-
Auswege finden kann, und
aufsteigt«, d. h.
Spruch
den daselbst
worüber ein
vgl.
Gutes an Besitztum,
Schwur ruht, und nichts an einem Eid, von dem
wege gibt«. So schwur Muhammed 'Ali in der
zitierten
mög-
»nichts
es keine
Aus-
Ka'ba,
daß
und ließ ihn
dann durch seinen Sohn arretieren, Snouck Hurgronje, Mekka
Ähnliches tat in Wirklichkeit David, als er seinem Sohn
I 155.
Salomo ans Herz legte, den Sim'I zu töten, obwohl er ihm das
Leben zugeschworen hatte, 2. Sam. 19, 24; 1. Reg. 1, 8.
er
dem
Scherif
Gäüb
nichts Böses tun wollte
—
Ab ü Ha nlfa hat ein küäb al-mahärig ft l-kijal verfaßt,
Brockelmann I171. Al-Hassäff 261 hat mehrere Kom-
2193.
Häggl Haifa
mentatoren gefunden (erwähnt
Später schrieb
Zain al-'Abidln
(
k.al-asbäh wa-l-nacä'ir al-jikhijja
madhab
alä
Nr. 4658).
Nugaim
b.
f 970:
al-hanafijja,
wo
auch Eideskniffe vorkommen, s. I. c. Nr. 774, oft kommentiert,
Gildemeister, Catalogus manuser. Bonn p. 23 f., Brockelmann II 310 f. Es ist in Kairo gedruckt. Ferner: risäla fi falab
al-jamln ba'da kukm al-mälikt, Brockelmann II 311; Ahlwardt, Katalog IV Nr. 3831, 8; 4961. Dasselbe Thema wurde
von 5 ä f 'i t e n behandelt so K a z w 1 n I f 440 od. 460,
i
;
Nr. 4974; Sadr a
a 1 f a Nr. 775; a 1
s.
Ahlwardt
s.
H ä g gl H
-
775
H
a
Brockelmann
;
1
f
II 90.
a Nr. 775; auch a
1
-
1
-
-
d
1
n b.
S u b k
I
al-Wakilf
f 771,
Al-Asnawif
S u
j
ü
1 1
u. a., die
/.
1.
772,
c.
c.
716,
Nr. 774.
Häggl-
Nr. 4658
—61
erwähnt sind. Ein Philologe wie Ib n Duraidf 321 schrieb
nach mehreren Vorgängern ein Buch über mehrdeutige Ausdrücke als Anweisung für den, der zur Eidesleistung gezwungen
wurde: kitäb al-malähin, ed. Thorbecke, Heidelberg 1882. Das
Wort hlla hat nicht soviel die Bedeutung »Hinterlist«, »Betrug«,
wie »Schlauheit«, »Klugheit«, eine Sache
oft riD2n.
303.
p.
2194.
So Tab.
I,J
1054, 3
f.
fertig
alf laila,
zu bringen, wie
Büläk,
1,
302, 18;
9-
Der Spruch wird Musnad Ahmad, Kairo
zitiert.
1
3 13,
r,
131,
6
Zitierte Bibelstellen.
Genesis.
3,
14
48. 51.
31. 54
68. 78. 100. 1054
32, 23
ff
"3
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'•!•
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14
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5.
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37, 10
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3», 24
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21, 5
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17, 2fl
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10.
17, 9-
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21, 27
47. 49
25, 8. 10
21,28
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21, 32
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49,
ff
94
26, 15
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26, 42
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1
5°, 24
24
3,
5
54
ff
1
.
113. 150
Numeri.
42
97
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42
15
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19, 5
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21, 17
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21, 3°
75
1
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145
40. 42
ff.
..
6. 32. 40. 48.
113
94
ff
27, 33
89.
27
74
122
6
10
11,
12
12,
14
51
42
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f
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1
4S
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22
Leviticus.
14-
13
49
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29. 32
ff
94
5,
1
47
5,
1
17
ff
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80. 87»
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1,
12
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19, 9
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2,
Mi-
5.
74
108. 131. 166
42
1
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4,
31. 53
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157
87'
113
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24, 29
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5
42
24, 7
69
ff
Exodus.
2,
6
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36. 44. 62
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2
82
119, 90.
3. 45,
3
9,
11
10
II,
145 5
120, 3
82
132, 2
51
137, 5
33- 47*
143. 2
7
M
1,
2—5.
1,
6
a
1
a k
36- 42
9
5-
I,
82
106
131
92
120. 226
ff
n6
s
13t
Proverbien.
i.
44
2,
17
4
81
6.
1
1.
14
79
'i.
is
2,
8
36
13.
1
ff
35
35- 39
82
106, 45
108, 9
145
81
40. 46
f
106, 9
5
83
4, 2
8,
J
35
20
16
63.
s
33
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2.
34, 25
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53
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2,
14
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10
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3.
11
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17, 18
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22,
81
16
13, 2
Psalmen.
Joel.
1.
S3
8
Arnos.
85'
1.
3
7,
12
9,
14
22, 26
53
24, 24
81
81
82
6
81
25, 23
1,
2,
9
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53
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14
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3
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53
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93
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12
142
4.
17
68, 31
82
5.
23
69, 25
81
9, 2
83. 6
33
11, 2
84, 4
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38-
89, 29
33
89. 35
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11
57. 4
55, 20. 21
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1,
H
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12
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Micha.
3,
103
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7
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142. 159
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131
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14
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131
42
17. 3
53
35
22, 3
131
35- 38
42
^7. 2.3
29, 7
102, 10
100
29,
102, 11
81
31
19
163
1463
85 1
n8'
234
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30
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Esther.
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'
31, 8. 19. 22.
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1
16 1
4,
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11
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131
5, 2
40, 17
151
6, 9.
40, 28
33
40, 42
151
42,
131
1
C an
t
c.
i
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10,
1
46
48'
10,
30
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13. 29
36
1463
8
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48'
Daniel.
I,
4.
7,
16
Chronica.
1.
15
42
29, 24
62
16,
146
19
Chronica.
2.
2.
3,
167
5
5. 8.
8,
167
7
167
9
167
4
Ruth.
8,
3
I0 °
9,
4
35
9, 27
117.
11S
43
16
3,
9
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11
4,
7
2,
jo
101
4, 14
2,
16
100
10, 3
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10, 9
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7,
5
7, 21
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2
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1
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11,
53
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6,
M
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22
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15,
12
15,
14
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15
167
21,
7
47'
44
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38
11, 28. 32
1463
11
38
10
2,
6,
81
9,
17
T
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1,
1463
1463
8, 4
7,
16
8, 1. 3.
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100
114
38- 81
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23, 3
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Es
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1463
29, 4
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44-
4S
30, S
4S
34, 31
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f
1463
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10, 19
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N
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5
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5,
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1963
a.
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32.
40
23, 16
26, 63
1963.
— 23
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1963
166.
1963
Zitierte Koranstellen.
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2,
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8.
11,
46
2, 38
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13. 20. 25
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11, 63. 71-
98
8.
41, 25
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11
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84'
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15.
2,
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S
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2,
119
10
1
15,
80
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171
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16,
93
2,
172
195
16,
96
2,
224—25
197—99
16, 97
2,
224 ..202. 212. 2l6'. 2l8
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27
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3.
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3.
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3.
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1
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22, 12. 52
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23, 3
4,
116. 135. 165
84 1
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5.
1
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23, 43- 46
5.
9
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8
5.
58
195
24, 6
ff
5,
91..99. 125. 197. 211 1 216 1
24, 22
5,
105
2003
24. 33
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19-
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1973.
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140. 2043.
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72
103,
1
s
III,
I
99
194
923.
ll(-
Sachregister.
abarra 175',
Lösung des Schwures.
s.
Abnutzung
adü 3. 4
einer
Ästhetische
Wirkung
1
Schwurformel
—
dem
— 95
dem
Fluch nach
'asr,
—
Assertorische Eide 180
165.
a'laia
Schwur nach
1
,
202.
142*.
88.
jaminahu 13L
.
Schwures
eines
163.
Attribute Gottes 163 (jüdisch), 206
(isla-
f.
misch).
195-
al-AhäbU
Auslösen des Verfluchten 75.
28».
Ausweg vom Schwur
awä 2 1
al-AAläf 28.
'ahd, 'ahida, 'ähada, 'ahd- Allah 4'-
».
8
—
11.
Bezeichnet das Verhältnis der Zu-
209.
228.
.
a/ila/a 167.
'awdu (otojx) 163 1
c
'azama
.
alä 169.
sammengehörigen mit allen Rechten und
Pflichten S,
mehr umfassend
als
Hlf
B.
8,
einzelne Seiten des Begriffs treten in
ba'al berit 31.
den Vordergrund
ba'al i'~bü'ä 32. 40.
Verbindung
daher Eid
1 1
,
aimana
s.
9,
10,
bez.
9,
äußerliche
verpflichtende Zusage,
zunächst promissorisch? n
bahala 14. 85.
ba'ida bez. den Fluch 83
wertig 83
b e rit.
7;
aimän
baijina 181,
al-safila 222.
l
'aid, 'akada, 'äkada, akd- Allah 7. S. 10. io 1 .
bai'
akälä 174- I74 2
aksama n;
älä 6,
Bann
177,
'a.
108. 192
barV gelöst
1.
nach einer vorgesagten
Baum,
Armenspeisung Sühne
—
Mann
177. 187. 192.
Ausdruck
verglichen mit
VerstoGung
—
59
für den Fluch 7S
,
f.
b'räkä (HD"!2)
b'-rit
f.
1S7
f..
bei
1S1
4.
ff.,
5.
bei
Juden 186
f.
191.
f.,
arratu 70.
Asketische Leistungen beim Gelübde 124
85 1
223.
f.
Namens
Bekräftigungseid bei Arabern
68
—
62.
f.
1723.
Be'érseba', Erklärung des
197.
197. 215.
die
Handschlag.
Bedürfnisorte Fluchorte 72
Babyloniern
bezeichnet
—
Beamteneid 189.
136. 209.
70.
stärkster
der
s.
,
Bedrohung Allahs
Armenbekleidung Sühne
TIN
f.
174.
Abschneiden des
.
1
Huldigung unter
2 1 . 4.
Anvertrautem, Eid wegen
arnu
vom Schwur
basala jadan 3
'amr, 'amraka, la'amru 17
eingehen 44. 45>.
1
164.
Schwurformel 166. 172.
amü
beril
Schmach 97. 225. B. im Schwur
227, beim Beschwören 171
eine
133.
Amen
hilf 58,
58, bäja'a 57.
ein Ehrzeichen,
Bart,
f.
153.
131.
Eid
barä'a-'Kia 158. 209.
167. 169. 173.
ulwa, ilwa, uluwwa 13.
amdä jammern
'ON
'ald 4 6 .
82, durch das Heilige vertrieben
Eid
alijja, afa'a,
Ameise
barä (,'T-),
-
Beweis.
s.
verwandt mit, aber enger wie
bai'a ein
11.
ba'id minder-
f.,
223.
f.
31
—
51.
55
Infinitiv 45,
s.
f.
Segen.
60
—
62.
Das Wort
Etymologie 45
1
,
ein
Definition
-
237
33^. Lebensverhältnis zwischen den Zu-
du'ä 86.
sammengehörigen 34, bez. immer das
gemeinsame Verhältnis 37, nicht Ver-
du 'ahd 32 1
du All/ 32.
.
trag oder Einleitung eines Verhältnisses
39, die Religion, ist aber nie erstarrte
Bezeichnung
der
jüdischen
Rel.
38
gleich hilf, 'ahd, hak£, bai'a 37, bez.
worin das Verhältnis sich betätigt
alles,
35, Rechte
ordnung
41
Zusage
Nuancen nicht
historisch ent-
wickelt 37, Verhältnis zu aälöm 32
Eid 40;
und
b.
An-
Pflichten, Gesetz,
unverbrüchliche
36,
die
f..
und
älä 113,
f.
,
zum
Jahwes Sonder-
Ehe-i'ra 55, b. des Königs
f., Eingehen einer b.
38,
mit dem Volk 60
ms 36,
obj. für
b.
ff.,
"sjna
"3
rro
":ct47,'-c^n
47.
i*n3 44; 45 1 s. Bund.
Berührung Bundesritus 22 ff. 543;
47:
4 6,
4 ,.
:
desselben
B.
Stoffes
gleich26,
B.
fluchbringend 77, B. des Heiligen beim
Schwur
Beschränkung des Eides
54,
mit Eid gestiftet 56;
Enthaltsamkeits-
nach
gelübde 199, E.-scheidungsformel eine
Verfluchung 127, E.-scheidungseid
im Beschwören
1261.,
im Islam, von den
170,
Seiten verworfen 209.
Ehre im Fluche
66. 78. 85. 86. 100.
im Schwur 136. 140.
Eidbruch im Koran empfohlen
111».
f.,
1 1 1
185. 190
200. 203, später weitergehend 201
Auflösung des Eides 217.
Abessiniern
und Babyloniern 145
Salböl, ritueller
f.
vom
Schatten,
184, B. -Zeugen
baijina.
Fluch durch den
—
bei
1054.
Blut bei Bundesschließung 21
f.
25
vom Kämmen
f.,
170,
vom
170, abgeraten
—
Juden und im Koran 198 200,
Monate 199, im Hadit verpönt,
gilt 4
f.,
in der
B. essen ein Fluch
f.
Wein,
Fleisch,
Waschung, geschlecht-
lichem Verkehr, Schlaf 119
Schwurformel 1 68
Die
Eideswächter bei ägyptischen Juden, bei
B. Gottes 172. 227.
s.
setzt
,
einen vollgültigen Eid voraus 211.
Enthaltungsgelübde
t.
im Rechtsverfahren
B.
f.
ur-
197,
sprünglich in antiasketischem Interesse
dem Kläger ob
ff.
liegt
184
Blitz,
Kaufbund
Ekstase bei der Eidesabiegung 134.
147. 149.
Beschwörung
166
ein
E.-scheidung
Entwicklung im Islam fortschreitende
;
zeitige
Beweis
Ehe
115,
ten«
44
E.
'id 3. 4.
im Neuen
Test. 1963,
Essen, gemeinsames 24
f.
s.
ild.
(arab.),
48
(isr.).
115.
Brot und Salz 222.
Brust, Beschwörung bei der Mutterb. 171.
Buchstaben, Schwur bei
—
tadelt
165.
Bürge und Schuldner haben Kaufbund 54.
Bund zwischen Herrscher und Untertanen
57
f.,
B. Jahwes mit Israel ein iai'-Bund
63, Bundeseide, absolute und begrenzte
28, verpflichtet später nicht
Stamm
31,
47—51. 53
den ganzen
Bundeszeremonien 22
f-,
s.
— 27.
btrit, hilf, 'ahd, bai'a.
F. bei
besser
dakkara 4 6
damma
.
Sühne
f.,
für Eid-
bruch 197. 215.
Fern sein ein Fluch 65
Feuer, Schwur bei
dem
—
f.
223.
151
f.,
die
164.
F. zeigen Fluchgestus 95
Fluch, Bezeichnungen 78
i6i j . 167.
F. ge-
208.
Fasten ein Gelübde 119
—
(D).
f.,
im Koran 195 und Hadit 202.
Jahwe getadelt 191, F. bei Allah
als wahrer Schwur bei anderen
Finger, mit
D
— 192
Falschschwur, Prahlen mit
f.
85, definiert 78,
Negation des Lebens 64, Tod und
den ed-dirre. Brusteid 171'.
Ausstoßung 65, die Freiheit verlieren,
niedrig und arm sein 67, Krankheiten
dimmatu
und Körperfehler 67
85.
lläki II.
Dokumente,
f.,
israelitische Auf-
fassung 69, bei den Assyrern Besessen-
ad-dln 13.
schriftliche 188
f.
heit
und Negation
des Glücks 69
—
72,
238
F. eine tatsächliche
Schädigung, nicht
im Hebr. mit
Perfekt So,
ptep. pass.
ausgedrückt 87, unabhängig
des Sprechenden S9,
trifft
vom
F. 90, segentragende
gegen F. 80
f.,
Kampfmittel
ioo
SS, F. ein
des
Gebet
F.
92,
F.
.
haftet an gewissen Stellen 72
f.
gegen
F.
vom
Orte heraus 73, F.
unbekannte Verbrecher 103 f.,
106, strahlt
um
Tat zu verhindern
eine
105. 106,
kann von allem herkommen
F.
hinter
liegt
157,
Schwur
dem
167.
enger als /Ulf 29
giu-är
171.
zwischen Ehe-
f.,
—
Glaubensbekenntnis, Eid ein
Götter schwuren 157
im Schwur 155 ff.
Grab, Schwur beim G. des Ahnherrn
des
—
136.
144.
zi'ali
H
(H, H).
,
hadä Falschschwur 192 1
.
hagä 85.
(G, G).
(T)
18.
/iäfi:un li-jaminihi 1293.
ga'ar (~IW) 82.
bi-hakk
/jakk, 'd'a-hakk,
hakku l-milh
17.
Salz.
s.
bala'a verstoßen S4 2
.
62.
Zialafa 7.
gadama jamTnan
204.
142.
Bedeutung der
f.,
hohl Bundesverhältnis 223.
Gabe bundesstiftend 25 (arab.), 49 (isr.),
beim Kauf 53, Brautwerbung 55 und
Huldigung
f.
218. 218*.
.
leuten 55.
hai
G
135
symbolische Schwurg.
f.,
beim Beschwören
'Abd al-Kädir I2j :
al-Gilänl,
15;.
167 1
durch
—
spucken 96.
ins G.
ekstatischen
Schwur bei F.
Beschwörung bei F. 169.
Fudülbund 28.
jemandes
Ehre und der Schmach
Sitz der
f.,
134.
Freundschaft,
165',
f.
f.
166, G.
223,
wird in einen Gegenstand hineingelegt
50
Schwur beim
f.,
Gesten, Fluchg. 95
86, Fluch-
Sterbenden 94, des gebärenden Weibes 94, Fluchmänner 93 {.
92
1
Geüebte, Schwur bei der G. 226.
Gesicht,
f.,
fähigkeit des
1
40
Scheu
dem Aussprechen
vor
1
Menschen schützen
F.-formeln 91
—
sein
Un-
schuldigen (sekundär) 89. Ableitung des
Verfluchung
Geschlecht.
—
den
bei
— beim Beschwören 171.
Berührung der
Willen
nicht den
Schwur
Genitalien,
nur ein Wunsch 86. 88, im Arab. mit
12.
II.
c.
170.
'alä 1673.
125.
fialala 13.
gadr, Betrug verpönt 129.
Aalfa
gahd al-jamln 222.
gairi u. a.
i6i3. 227.
Gebärendes Weib, Bed. ihres Wortes
gamasa jaminan 26
gära
s.
7.
halij 7. 74. 218, Stellung des
hallaja 4 6 .
94.
jaminan
fiallala
jamin al-gams.
s.
gHwär.
1752.
227,
Hanbaliten 125=. 199 2 207
.
Gelübde
als
Eid
Hand, Lähmung der H.
125.
92. 93. 115.
Gegenbeschwörung
176.
123. 1243.,
im Islam wie
Eid behandelt 203, G. zum Beschwören
170, gewisse G. hinfällig
ungültig 205*, G.
empfohlen,
System
teils
(Talmud) 177,
im Hadit
215,
Schwanken
der Beurteilung 216, 216 1
,
in
G. Verstor-
bener einlösen verdienstlich 203,
haltungsgelübde.
s.
n6 2
.
t.
120 1
.
208. 2t6 :
Fluch
ein
225L, H.-erhe-
149
Vorzug der rechten H.
f.,
Berührung des
H.-schlag beim
.
13. 91.
Heiligen
7
1
159.
.
Bundeseid
24.
beim Kauf 52,
bei Huldigung 59 (arab.), 62 (isr.), beim
Verbürgen 53.
Abu
Frömmigkeitsgelübde
und Eidesgelübde
hüj.
s.
f.
Lösung des
statt
222 (arab.), 47
teils
verboten 203, im islam.
zweierlei:
s.
bung
222.
(Islam) 203. 216, G. eines Nicht-Musli-
men
28
Schwures.
al-Gazäli 212 2 . 217.
fcazama jaminan
/;.
167.
(isr.),
Hanifa 199'. 208. 209'.
2I2 ;
218. 219.
haräm
in der
Gelübdeformel 199.
al-Hassäf 219. 228.
Entia.lf
(Jjj>)
s.
Zauberkreis.
.
216 1
.
.
239
hätam Sulaimän 153 1
Haupt, Schwur beim
pori)
1
ista'hada 10.
.
— 145,
Beschwörung im
7.
qamsin
bewuß-
2.
11.
7.
al-radd 185,
7.
igte 1.
Meineid
217=.
152. 226.
i'mä, j'mi
Aerem (0"VI) 75
—
Heuchler, die
falsch
Bund
K
35.
oder »Zweifler« schwören
Schwur
ratur darüber 22 v
f.
»Bund«, »die Teilnehmer
»Eid«
am
Bunde«,
zunächst promissorischer Eid,
7,
enger als 'ahd n. 2S,
eig.
Bundeseid,
da.
s.
Eid
bei der K. 143
—
53.
22S,
f.
täbab (Z2P) 81.
kadaja 8 ^
ka/fära 203,
Sühne.
s.
Schwur
Kaffee,
—
bei
165.
Kahlheit eine Schande 97. 225.
ia'idaka 161.
kana'a
7.
hint_ 211, s.
Eidbruch.
bv 6«.
(pH) und bTS
hisbi'ä 6,
(K).
Ka'ba, Schwur neben oder in der
195.
Betrug, Anweisung dazu 219, Lite-
fiijal.
21.
1.
f.
hesed ("ISP), Liebe und
AoÅ:
Sklaven.
s.
ernster Eid 126, al-j. al-%amüs
jamln
ter
Herd
hilfa
itäk 125,
2'.
Heiligtum, Eid im
/iilf
l
1963, 226.
kasäma
c.
1S0 2
Eid
ein
f.,
63,
s.
Fluch
ein
67. 93- 224
12 1
11.
Stammeseid
133. 180,
1S6 1
(abess.)
13,
.
186
(arab.),
(isr.),
1 1 1
,
Sohn
Reinigungs- und Bekräftigungs-
,
Bedeutung
eid 181, hatte früher große
bai'.
Humoristische Beschwörungen 171.
Hure werden
f.,
gebraucht bei Totschlag 1S0 und sonst
164.
-Eid 152.
Huldigung 56
11
— S4
35.
—
Holz, Schwur bei
13.
iasam, iasm, käsama
im Islam verändert
183,
dem
Kläger auferlegt 1S2, bisweilen synon.
H.
einer
1S2, zuerst
mit
f.
hilf 222.
kasara fluchen 85.
kata'a schwören 13.
I.
Enthaltsamkeitsschwur der Frau gegen-
ilä
über 199, abgeraten 199, so von 'Ali
218. 218 1
sein Aussprechen »kleine
,
Sünde«
ili sibitli
jaminan
kata'a
i/iräm-Zustand 121.
46.
ein
Bund
52.
keda 37'.
kese
M
m (CDp)
iibla,
199=.
125.
Kauf und Gabe, K.
starkes
Verfluchung mit
Wort
12.
— 95, Schwur mit —
154-
5.
kidän 37«.
ill
(Jj)
Bund
7
6-
kl adl (-ia)
iipal
Bann 223.
im (DN) und im
iliu
formeln
1
1
7
lö
(N? CN)
(
C)
'ifma
issär
!)
Schwur-
gung, geg,
223.
23
(~©2)
~-;
*
'.
auflösen 186 2
vor Meineid 204. 204 2
173.
f.,
.
K. wechseln 47, K. breiten über
das Weib, das
.
Regengebet, Beschwören Gottes
—
.
kuswa 215, s. Armenbekleidung.
Kleidung gehört zur Ehre des Mannes 97,
Berührung der K. stiftet den Bund
al-istitnä schützt
beim
J
r.
("1EN) 121, s. Enthaltungsgelübde.
al-islis£ä
4
CriP.) verfluchen, bez. die Erniedri-
killél
kipper
118.
Bund
33.
f.
imä, imi schwören (syr.)
in
in
3.
sumim Eid
man
unnormal gekleidet
heiraten will 56,
sein ist
Fluch 97,
K. -stück ablegen beim Schwur 176, bei
Lösung des Schwures 175
f.
240
Schwur im Islam 213
Kniffe beim
—
König, Schwur beim
kö
ja'asc (lehim
pperO
141.
f.
"
HBT
CVl'jN
(."121
219
f.
158.
117.
9-'-
matana
maulä
13.
30, m.
maumålå
maumfjdnä
jamin 27.
I .
I.
kol nidre 178.
mautik
Koran im Schöße des Schwörenden
Schwur beim K. 207.
Meineid bestraft 190
149,
Stammes im Schwur
Kuß
bundesstiftend 24 (arab.), 48
Huldigung
136.
(isr.),
bei
Schwur
Messias,
f..
n
11.
:
46'.
.
Prahlen mit
— 193,
—
bei
204. 226.
mihäs 152.
minbar. Schwur auf den m. 144. 226 und
beim m.
62.
mltäi
ii*,
Falschschwur.
s.
korbån (p-\p, n:ip, DJip* c:ip) 1963.
Kriegsruf des
103.
Absetzung eines Herr-
147,
dem m. 176.
mispät (üpt^P) und frü 35.
mömä, momä'ä, mömi, momätä
schers auf
lä
abä laka 86. 116
la'ana 65. 83,
s.
la'amru 14,
'amr.
s.
224.
f.
Moschee, Verfluchung in der
Fluch.
—
36.
2.
1.
— 114, Schwur
144-
al-mudd al-nabawl 215'.
la'ima 85.
lagw 197. 197 1 209', unbesonnene Äußerung
muflis 214.
.
211
—
13.
212, ist
218, die Erklärungen
laliajätuka 14*.
laut, Indizien
f.
TTO
S5
mukallaj \Sy. 210.
muksam
im System kein Eid 212
lahä verfluchen 84
II.
al-Muiaijibün 2S'.
.
182
N.
f.
(Nt33?)
— 136. 141. 1414.227.
unbesonnen
(schwören)
177'.
nadara 170, nadr 119. 120,
anempfohlen
215,
gadabi 216
s.
li'än 114. 2003.
na/ala 13.
Libation 51. 51*.
Name
Liebe,
12.
f.
1
175.
Leben, Schwur beim
l'batle'
davon
Schwur
bei der
—
f.,
n.
wa-l-
Gelübde.
—
Schwur beim
Gottes,
l-tabarruri
n.
l-lafcä£i
163. 1633
(Talmud), 206 (islam.).
226.
Liebesschwüre gebrochen 1293. 226.
näsajad (H 1 NIM) schwören
Lieblingsschwüre 164.
nasada beschwören 4 6 161 2 167. 1674. 168.
169 1
2.
3
1
.
.
.
.
Lösung des Schwures (XJkiAj,
,«—~fijl
;
!j!
nasähu 147.
Naturerscheinungen, Schwur bei
f-wjij!) 202. 2024, bei
Juden
Rückgabe des Wortes 174
isiitnä 204*,
f.,
Frommen
7S,
227.
durch
al-
1693.
Schwur des
172.
Lossagungseid 158.
näzlr 121,
223.
14.
37
1
barä'a.
2. 3. 4.
Götter 155
.
nti
ili
»sieben« 4
f.
14, n. tätu 2. «1/
Schwur-
o.
mamitu
106",
109. 172 3
nisba', Verhältnis zu
.
199*. 207. 208.
—71.
—
Nichtigkeitschwur (NIE' PJ/12E') 191.
partikel 14.
Mälilriten
1.
Gelübde.
msäb 215.
s.
M.
madhür
s.
Netz, Fluch ein
ttTsü 2. 70,
mahalä
— 163. 194.
durch
— eines anderen 169.
171, Allah löst den
170.
1
1
.
216».
6 Bann, Besessenheit 69
Eid 108
f.,
209
f.,
stärker als die
eine Gottheit 156.
masséka (i"DEC) Bund
51.
Opfer bei
Bundesschließung
bei Verfluchung 95,
148
f.
1S9, löst das
den Eidbruch 191.
Ordal 104. 1523.
27. 50
beim Schwur
Wort
178,
f.
223.
11
1
f.
sühnt
241
Bedeutung des 0.
Ort,
bei
gegenwartig zu machen 161, durch die
Bundes-
der
Situation gefärbt 162. 163, bei Natur-
schließung 27. 51, bei der Huldigung
59
bei der Verfluchung 94
f.,
Eidesabiegung 143
Sahida schwören 1S5 3 . 2J7.
fi.
P.
pahad Jishäk
Parfüm
sak
97-
(p'tfr*)
Salz
f.
P.
164 1
verpönt
,
207—09.
und Salzbund 25
1053. 222.
samata
püi maöäsu, nafii, emédu, nadänu 53
f.
R.
einer
r.,
Kauf
saiåaru Säge des Sonnengottes 1464.
Ursprung des Aus-
salama
85.
satara
entfernt werden 84*.
wy.
sau- iNltt')
Schlange, Schwur bei
165 1
Reinigungseid 1S1
f.
(arab.), 1S6 (isr.), 187
— 137.
bei der
Vertreter
168. 226.
der
abstrakten
179, schwört nicht 1S5,
R. im Eid 161.
ist
Schwur
bei der
— 208.
Gott
s.
tionen 147
208'.
f.
Etymologie 4
—
und
f.
älä 113
Segen ausgestrahlt 73
sa'ala 169. 173».
90,
saba'a
5.
sabaka
vom unbesonnenen Schwur
f.
Lokalpräposi-
Bedeutung des Stammes
i.
(S S).
— 18, —
Schwurstätte im Tor des Tempels 14O.
s'bü'd,
72.
170.
Ehre, Fluch.
Schwurpartikeln 14
sdk,
131.
6,
Fluch und Eid ioS,
f.,
vertreibt den Fluch
Euphemismus
für Fluch 92, S. des
Sterbenden 94.
133.
fabara janmian 1S1 1 , jaminu l-sabri 192 1 .
202 1 . 222.
Selbstverfluchung
—
—
Eid 114
iS.
4. 5. 53. 6.
siga 209.
Si'iten 209 1
sabba S5.
iirk,
sadai (»iA*a,
als
Sieben, Bedeutung der Zahl
sabala schwören 13.
•
1
X»<),
Schwur
bei
— 208,
.
2io3. 2II 1 . 2I4 ;
2i6 ;
.
Polytheismus schlimmer
als
.
217 1
Säulen des Eides 205
Skeptizismus untergräbt den Eid 191
S.
f.
bruch
214.
199'. 205
20S. 209 1 . 212*. 216*.
ff.
f.
Schwurformeln 161
—
161. 163. 1633,
65,
ohne Gottesnamen
mit Umschreibung des
Gottes 161. 162, bezwecken den Gott
Pedersen, Der
Eid bei den Semiten.
f.,
für Eid-
197.
Spucken bringt Schmach 96
nach rechts zu
217.
Sühne
verdienstlich 214
.
Lüge 20S.
Sklavenfreilassung in Schwurformeln 125
208'.
Säfi'iten
verschworen
Schwarz, Farbe der Schmach 100
Ruinen Fluchorte
S
163=.
170'.
rubb zur Bundesschließung 26. 222.
saßh
—
Scheu vor dem Schwur 92.
Schmähen
Ritterhose,
191.
Sprechen mit anderen
ribäb 26.
Wahrheit
ein
Slr'ät 37 1 .
.
(babyl.).
nicht
abziehen
S.
93,
ramä 85.
Reim im Schwur
Richter
(.isr.),
f.
f.
rakiba 199 2 . 228.
Schwur
48
berit 35.
drucks 2143.
Religion,
(arab.),
223.
aarä kaufen und huldigen 22.
(G^fH) und
Lösung
raiaba,
f.
13.
Sandale beim
Fluch 96
ra/iamim
.
Salbung des Königs 62.
Schwur beim
173.
Fluchformeln S4 2
sälöm im Verhältnis zu b?rü 32
43.
Promissorische Eide 188
Prophet,
sa/iika in
sakka'a schwören 13.
151.
bei Bundesschließung 26.
p l Sakänu
erscheinungen 163.
bei der
f.,
Stammeseid 132
f..
s.
s.
Staub fluchtragend 98
f..
verboten
59.
kasäma.
f.
(arab.), 100 (isr.,
assyr., abess.).
16
.
242
—
Verwandtschaft, Schwur bei der
Steinigung und Verfluchung 99*. ;j>
Straucheln bez. den Fluch 90. 224.
204J. 220,
Sühne des Eidbruchs 176.
169.
—
214
2\y-.
178.
197. 200.
sunna
(I, T).
Wahrheit
—
l-kasam 1 75 : s.Lösung desSchwures.
Ibn Taimijja 172 £. 207 09.
ta/tillalu
,
—
2.
Ehe.
s.
2 1 . tamitu 2.
135.
1
—
149 1
153. 227.
.
3^*.
eine Stärke 130
»mehr wahr*
,
bewährt 130.
WaR, Schwur beim
u-ama'a
132,
—
Stufen in der
f.,
W.
was sich
ist,
144. 160.
2'.
wäwu-l-rubba und nie Schwurpartikel
16.
u-azza'a 133.
'»5.
Tauben des Heiligtums 162 1
iawassul 172
Weihezustand
ta'-Jm al-jamin 14
Wein
IJ3.
und
b'-rtt
—
Wesen
Trauersitten, Fluchzeremonien 101
1
2S
165.
.
f.
120. 122.
f.
14.
Schwur beim
Wiederholung des Schwures
f.
—
Enthaltsamkeit von
:
wéréd abess. Stammeseid
94.
35. 36.
Treue gegen den Schwur
;i
—
ein Kraftzustand 122
Weiß, Farbe der Ehre 100
t.
Todesstunde, Bedeutung der
törä (,rnin)
Weg, Schwur beim
.
f.
tazabbada l-jamina
Allahs,
172.
133.
— 206.
53.
1643.
164.
168. 227.
f.
iiöröt
134 2
.
Wort, der Eid ein starkes
u.
— 116. 132
ff.
1
? ;
75.
Unbesonnener Schwur 197,
Unglücksmänner 76
s.
lagw.
Za'am nicht Affekt
f.
Zakäru
'urda
135.
ä.
lika
/a'ana 85.
laläk 126,
u.
Waffen, Schwur bei
823.
laglis 149- 168S.
uläpu
1973.
w.
nd'abl
T
tarada
davor
228.
f.
1464.
Hä ('"^NP)
tamü
der 168.
179.
iunnnu
ta'
217
— 136. 140.
bei
Warnung
Schwören,
Viel
15.
Sündopfer zur Sühne des Eidbruchs 176.
Beschwürung
(jy^i)
I97
usurtu 152. 156,
2
-
zum Schwur
Zauberkreis
s.
81.
4.
152
f.
(arab.), 156
Zauberkreis.
(babyl.).
Zedönä (i"Uni)
v.
1
Vater und Mutter im Fluche S6. 88. 92
224,
Schwur
bei den Vätern 135
f.,
f.
im
191.
— für Verfluchung 95, für
bestimmte
Zeit,
den Schwur
143*.
189.
Zeltseil 22.
Islam verpönt 204, Schwur beim Vater-
Zemzemwasser
land 227.
Zeugen 1S43 <arab.) 1S4 (islam.), 1S7 (isr.),
1S9 (babyl.) schwören nicht (islam.) 185,
Verbrennung der Verbrecher, der Leiche
7>3.
75.
mit einer Ausnahme 1S5. 2003, Gott
223.
Verpflichtungen binden nicht Allah 196.
Vertrag zwischen Eannatum und den Be-
wohnern von Gishu 108
26.
f.,
zw. Asar-
haddon und Ba'al von Tyrus 109, zw.
Assurniräri und Mati'ilu 1 10, zw. Subbiluliuma und Mattiuaza 112, zw. Karthago und Mazedonien 225.
beim Schwur
—
160. 161.
Zeugnis synon. mit Eid 114. 185'.
zihär
Enthalrungsschwur, im
boten
sein
199,
Islam
Aussprechen
Sünde« I99 : Ursprung der Formel
,
Sühne
für den
Bruch des
Zusage an Gott, Eid eine
—
;.
161.
ver-
»große
199',
214'.
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