1-Grundbegriffe-Vertragsrecht

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Grundbegriffe des Vertragsrechts
Allgemeines Vertragsrecht
Dispositives Recht
+ Vertrag
Zwingendes Recht
allgemein
BGB
Vertragsfreiheit
Zustandekommen
Stellvertretung
Vertragsstörung
Sachenrecht
Deliktsschutz
+
Zivilprozessrecht
ZPO
Unternehmer -Unternehmer
Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbsrecht
•Form
•Geschäftsfähigkeit
•Gesetzeswidrigkeit
•Sittenwidrigkeit
•Anfechtbarkeit
•AGB-Kontrolle
Marktsituation
Wettbewerbsmarkt
Vertragsfreiheit
Vertragsbindung
Marktversagen
Staatsintervention
Regulierung
Vertragsrecht
Dispositives Recht
Zwingendes Recht
Beteiligte
Unternehmen - Unternehmen
Privat – Privat
„Verträge können frei geschlossen
werden und sind einzuhalten.“
Unternehmen
- Verbraucher
Reiseveranstalter - Reisender
Vermieter
- Mieter
Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
„Verträge sind häufig vorformuliert und
werden inhaltlich kontrolliert.“
Dispositives Recht
+ Vertrag
Zwingendes Recht
allgemein
speziell
Unternehmer - Verbraucher
Verbraucherschutz
BGB
Vertragsfreiheit
Zustandekommen
Stellvertretung
Vertragsstörung
Sachenrecht
Deliktsschutz
Informationspflichten, Rücktrittsrecht
13, 14, 241a, 286 III, 305 ff., 312 ff., 355 ff.
474 ff., 481 ff., 491 ff., 661a BGB
•Form
•Geschäftsfähigkeit
•Gesetzeswidrigkeit
•Sittenwidrigkeit
•Anfechtbarkeit
•AGB-Kontrolle
+
Zivilprozessrecht
ZPO
Unternehmer -Unternehmer
Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbsrecht
Reiseveranstalter - Reisender
Pauschalreisevertrag: 651a ff. BGB
Vermieter - Mieter
WohnungsmietR: §§ 535 ff. BGB
Arbeitgeber - Arbeitnehmer
Arbeitsrecht
§§ 611 ff. BGB, Arbeitsgesetze
Arbeitsgericht
Schranken der Vertragsfreiheit
1. Herr Brauer ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Ihn
ärgert, dass er häufig einen Makler in Anspruch nehmen muss. Daher
sucht er sich seine Mieter selbst und verlangt von diesen eine im
Mietvertrag so genannte „Bearbeitungsgebühr“ von 1 Monatsmiete.
Mieter Schanze verweigert die Zahlung. Besteht ein Anspruch?
2. Es flattert ein Brief ins Haus, in dem die Fa. „LCD“, Postfach 345
in Wurten/Österreich der Adressatin Frau Meier mitteilt, dass ihr
ein Gewinn von 25.000 € ausgezahlt werden kann. Sie müsse nur
die Tel-Nr. 0190345678 anrufen, um den Gewinn überweisen zu
lassen. Wie kommt sie zu dem Geld?
3. Der Gebrauchtwagenhändler Raddatz hat einen 10 Jahre alten
Audi auf Lager. Er verkauft ihn an den Angestellten Schreier
„ohne Gewähr für Mängel“. Kann Schreier das Auto nach einem
halben Jahr zurück geben und den Preis zurück verlangen, als er
bemerkt, dass das Getriebe defekt ist?
WoVermRG § 2
(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem
Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge
seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.
(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn
1. durch den Mietvertrag ein Mietverhältnis über dieselben Wohnräume
fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird,
2. der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer,
Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist, oder
3. der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer,
Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der
Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das
gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer,
Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer
juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich
oder wirtschaftlich beteiligt ist.
(3) ....
(4) Vorschüsse dürfen nicht gefordert, vereinbart oder angenommen werden.
(5) Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Zugehörige Unterlagen
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