INFORMATION zur Pressekonferenz mit Sozial-Landesrat Josef Ackerl, Dr. Heinz Mairhofer (Assista), Mag. Ernst Leidinger (Invita) und Mag. Wolfgang Glaser (Senia) am 2. April 2008 zum Thema "Enthinderte Sexualität" Situation und Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich der Sexualität Landesrat Josef Ackerl Seite 2 Situation und Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich der Sexualität So sehr in den letzten Jahren auch Maßnahmen zur Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen forciert und in der Öffentlichkeit als notwendig erkannt wurden, das Thema Sexualität und Beeinträchtigungen ist vielerorts mit Verunsicherungen verbunden und ein gesellschaftliches Tabu geblieben. Dass Sexualität ein zentraler Aspekt des Menschseins ist, der auch Menschen mit Beeinträchtigungen nicht vorenthalten bleiben darf, wird oft vergessen. Häufig wird Menschen mit Beeinträchtigungen gar die Möglichkeit abgesprochen, überhaupt sexuell aktiv sein zu können; ein Umstand, der nicht nur im Sinne der Normalität nicht weiter hingenommen werden kann und nach der Entwicklung von entsprechenden Maßnahmen und Angeboten verlangt. Kongress "Enthinderte Sexualität" 9./10. April 2008 In einem ersten Schritt wird von Sozial-Landesrat Ackerl gemeinsam mit der Abteilung Soziales des Landes OÖ, der Interessensvertretung Sozialunternehmen (IVS) und dem Verein Senia der Kongress "Enthinderte Sexualität" am 9. und 10. April 2008 im Ursulinenhof Linz und im Offenen Kulturhaus (OK) durchgeführt. Vorrangiges Ziel ist, die Öffentlichkeit für die Situation und Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich der Sexualität zu sensibilisieren, Tabus zu brechen und Unsicherheiten der Betroffenen, der Angehörigen, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Menschen mit Beeinträchtigungen begleiten, so weit als möglich auszuräumen. Dazu wurden Expertinnen und Experten aus ganz Europa eingeladen. Um dieses Thema auch nachhaltig weiterverfolgen zu können wurde ein vom Verein "Senia" eingereichtes Projekt von der Sozialabteilung geprüft und von Landesrat Ackerl die Finanzierung – vorbehaltlich des Beschlusses durch die Regierung – in Aussicht gestellt. Pressekonferenz am 2. April 2008 Landesrat Josef Ackerl Seite 3 Der Verein "Senia" soll somit zukünftig im Auftrag des Landes Angebote im Bereich der Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen mit den Schwerpunkten: - Bewusstseinsarbeit – Öffentlichkeitsarbeit / Sensibilisierung (Information der Öffentlichkeit zum Thema Sexualität und Beeinträchtigungen, Information der Menschen mit Beeinträchtigungen, usw.) - Erweiterung der Entscheidungsräume von Menschen mit Beeinträchtigungen in Bezug auf Sinnlichkeit und Sexualität (Körpersensibilisierung, Missbrauchsprävention, usw.) - Beratung und Sensibilisierung von Angehörigen und anderen Bezugspersonen sowie Einrichtungen zum Thema Sexualität (Fortbildung, Klärung der Rechtslage, Aufbau eines Pools von Expert/innen, usw.) - Erstellung von Mindeststandards hinsichtlich der Begleitung von Partnerschaften und Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen entwickeln und durchführen. "Besonders wichtig ist, dass dieses Projekt vorwiegend von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen entwickelt und genutzt wird, den die Betroffenen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, kennen ihre Bedürfnisse natürlich am besten", so Sozial-Landesrat Ackerl. Vorrausetzung, damit Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Sexualität möglichst selbstbestimmt leben können, ist das individuelle Abstimmen der Assistenz- und Begleitangebote auf die persönlichen Bedürfnisse, Neigungen, Wünsche und Fähigkeiten. Vorbeugung vor sexuellen Übergriffen und Nötigungen jeder Art ist ein absolutes Muss. Pressekonferenz am 2. April 2008 Landesrat Josef Ackerl Seite 4 Eine wesentliche Voraussetzung für Sozial-Landesrat Ackerl ist, dass auch die Angehörigen und das soziale Umfeld in diesen Prozess unbedingt mit eingebunden sein müssen, da Begleit- und Assistenzdienste im Bereich der Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen nur dann uneingeschränkt erfolgreich sein können, wenn sie vom jeweiligen eigenen Lebensumfeld akzeptiert und mitgetragen werden. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialvereinen müssen in ihrer Arbeit mit den Betroffenen Schutz und Sicherheit haben, wozu die entsprechenden Rahmenbedingungen festzulegen sind. Geschlossenheit in Interessensvertretung Sozialunternehmen "Erfreulich", so Sozial-Landesrat Ackerl ist, "dass die IVS zu diesem Thema geschlossen für die entsprechenden Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen eintritt und ein gemeinsames Positionspapier (siehe Beilage) erarbeitet hat." Darin wird auch festgehalten, das Thema Sexualität und Beeinträchtigungen offensiv in der Öffentlichkeit zu vertreten. Beilagen: Einladung zum Kongress "Enthinderte Sexualität" Positionspapier der IVS Pressekonferenz am 2. April 2008 Landesrat Josef Ackerl Seite 5 Pressekonferenz am 2. April 2008 Stellungnahme zur Thematik Sexualität und Beeinträchtigungen 1) Einleitung Menschen mit Beeinträchtigungen1 werden in der Öffentlichkeit immer noch sehr unterschiedlich wahrgenommen. Während grosse Spendenaktionen den Aspekt der Hilfsbedürftigkeit und Abhängigkeit betonen, forcieren Menschen mit Beeinträchtigungen den Anspruch auf Selbstbestimmung. Innerhalb der Gesetzgebung setzen sich der Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Chancengleichheit immer mehr durch. Was die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich der Sexualität betrifft, gehen die gesellschaftlichen Meinungen noch wesentlich weiter auseinander. Auf der einen Seite wird Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit oder das Recht abgesprochen, sexuell aktiv zu sein. Häufig sind damit die Befürchtungen verbunden, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ihre sexuellen Antriebe nicht steuern bzw. die Folgen ihres Handelns nicht absehen können. Auf der anderen Seite wird Menschen mit Beeinträchtigungen der Wunsch und das Recht auf Sexualität im Sinne des Normalisierungsprinzips zugesprochen. In dieser Situation formuliert die Interessensvertretung Sozialunternehmen (IVS) eine gemeinsame Position. Die Mitgliedsorganisationen der IVS setzen damit gemeinsame Ziele und Standards fest und treten sowohl intern als auch nach aussen für das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen auf Sexualität ein. Die IVS vertritt dabei alle Einrichtungsträger der Behindertenhilfe und der psychosozialen Nachsorge in Oberösterreich. 1 Unter „Menschen mit Beeinträchtigungen“ verstehen wir im Sinn des Oö. Chancengleichheitsgesetzes „Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger, psychischer und mehrfacher derartiger Beeinträchtigungen in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld, insbesondere im Zusammehang mit ihrer Erziehung, ihrer Berufsbildung, ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung, ihrer Erwerbstätigkeit sowie ihrer Eingliederung in die Gesellschaft wegen wesentlicher Funktionsausfälle dauernd erheblich behindert sind oder bei denen in absehbarer Zeit mit dem Eintritt einer solchen Beeinträchtigung zu rechnen ist..“ (ChG § 2). IV Sozialunternehmen Sexualität und Beeinträchtigung Seite 1 von 5 2) Grundsätze Menschen mit Beeinträchtigungen haben das Recht, ihre Sexualität selbstbestimmt zu gestalten. Sexualität durchzieht als ein zentraler Aspekt des Menschseins das ganze Leben. Sie umfasst das biologische Geschlecht, Geschlechtsidentitäten und Rollen, sexuelle Orientierung, Erotik, Lust, Intimität und Fortpflanzung. 2 Sexuelle Rechte stellen laut Weltgesundheitsorganisation einen integralen Teil der Menschenrechte dar. „Diese schließen das Recht aller Personen ein, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt, auf: höchsten erreichbaren Standard an Gesundheit in bezug auf Sexualität, Suche, Erhalt und Mitteilung von Information in Bezug auf Sexualität; Sexualerziehung; Achtung der körperlichen Unversehrtheit; Partnerwahl; Entscheidung, sexuell aktiv zu sein oder nicht; einvernehmliche sexuelle Beziehungen; einvernehmliche Eheschließung; Entscheidung, Kinder zu haben, ob oder ob nicht und wann; und Streben nach einem befriedigenden, sicheren und lustvollen Sexualleben. Diese Rechte gelten auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Dabei verlangt die verantwortliche Ausübung von Menschenrechten, dass alle Personen die Rechte anderer achten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten.“3 Die Leitprinzipien für die Betreuung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen gelten auch im Hinblick auf ihre Sexualität4 Die Träger der Behinderteneinrichtungen und der psychosozialen Nachsorge forcieren in Abstimmung mit der Oö. Landesregierung die Selbstbestimmungsmöglichkeit und Selbsthilfefähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Ermöglichung eines normalen Lebens und einer umfassenden Eingliederung in die Gesellschaft. Dabei muss von den persönlichen Bedürfnissen, Neigungen und Wünschen sowie Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Menschen mit Beeinträchtigungen ausgegangen werden. Die Assistenz und Begleitung ist darauf umfassend abzustimmen. 5 In Bezug auf die Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutet dies, dass ein umfangreiches Angebot an Information, Begleitung und vielfältiger Unterstützung notwendig ist, damit sie ihre Sexualität möglichst selbstbestimmt leben können. 2 Vgl. Weltgesundheitsorganisation / WHO (2002): Gender and reproductive rights (eigene Übersetzung aus dem Englischen) http://www.who.int/reproductive-health/gender/glossary.html 3 ebenda 4 Vgl. „Rahmenrichtlinie Leistungs- und Qualitätsstandards Wohnen“ der Sozialabteilung des Landes OÖ, 2002 5 Vgl. ChG § 1 IV Sozialunternehmen Sexualität und Beeinträchtigung Seite 2 von 5 Zugleich ist die besondere Schutzbedürftigkeit mancher Menschen mit Beeinträchtigungen zu beachten. Dies betrifft vor allem den Schutz vor sexuellen Übergriffen und Nötigungen jeder Art. Eine Zusammenarbeit mit den Angehörigen und dem sozialen Umfeld der Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die regelmässige und ausreichende Information der Öffentlichkeit sind ebenso wesentlich. Die konkrete Unterstützung im Alltag wird deutlich in ihrer Wirkung begünstigt, wenn das soziale Umfeld mit der Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen offen umgeht. 3) Ziele und Maßnahmen a) Angebote innerhalb der einzelnen Einrichtungen: Die Einrichtungsträger der IVS streben folgende Ziele und Einrichtungen an: Angebote innerhalb ihrer Menschen mit Beeinträchtigungen werden umfassend und verständlich in Bezug auf Sexualität informiert und sensibilisiert. Grundlage für selbstbestimmtes Handeln ist das jeweilige Wissen und Verständnis von Sexualität. Dazu zählen nicht nur Wissen über die biologische Funktion des Körpers, über sittliche Grenzen, rechtliche Grundlagen und verschiedene Formen der Sexualität, sondern auch eine Unterstützung bei der Wahrnehmung des Körpers und im Umgang mit Gefühlen. In den Einrichtungen soll darum ein vielfältiger und individuell abgestimmter Zugang zu Informationen angeboten werden. Das betrifft sowohl die Informationen durch die Mitarbeiter/innen als auch die Vermittlung zu Beratungsstellen, Initiativen und Selbsthilfegruppen. Menschen mit Beeinträchtigungen werden im Umgang mit ihrer Sexualität unterstützt und begleitet. Um sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen möglich zu machen, wird es für viele von ihnen eine spezifische sexualpädagogische bzw. sexualandragogische Begleitung brauchen (z.B. psychologische Begleitung innerhalb der Einrichtung oder extern, geschlechtsspezifische oder gemischte Gesprächsgruppen je nach Bedürfnis und Thema). Darüber hinaus werden Menschen mit Beeinträchtigungen in der Verwirklichung ihrer Sexualität unterstützt, um behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Dabei gilt auch für Menschen mit Beeinträchtigungen, dass sie die Möglichkeit haben müssen, Erfahrungen sammeln zu können und in ihr Leben zu integrieren. Wichtig ist oft auch das Gespräch mit Eltern bzw. Angehörigen und Sachwalter/innen auf der Ebene des konkreten Einzelfalls im Sinn des jeweiligen Menschen mit Beeinträchtigungen. IV Sozialunternehmen Sexualität und Beeinträchtigung Seite 3 von 5 Atmosphäre und Infrastruktur der Einrichtungen bieten einen positiven Rahmen für Sexualität und Partnerschaft. Wohneinrichtungen bieten den Bewohner/innen eine Privatsphäre, die ihnen einen intimen Bereich für ihre Sexualität gibt. Ebenso wichtig ist es, dass in den Wohneinrichtungen der Respekt vor dem Privatbereich der Bewohner/innen gewahrt ist (z.B. Anklopfen vor dem Eintreten). Es sollte weiters die räumliche Möglichkeit gegeben sein, dass Paare zusammenwohnen können – eingebettet in eine Atmosphäre, die das Leben in Partnerschaft unterstützt. Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten ausreichenden Schutz. Menschen mit Beeinträchtigungen sind dann besonders schutzbedürftig, wenn sie sich im Zusammenleben mit anderen nicht selbst ausreichend gegen Übergriffe wehren können. Die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen achten darum auf den nötigen wechselseitigen Respekt und greifen bei Bedarf auch schützend ein. Menschen mit Beeinträchtigungen sind überdurchschnittlich oft Opfer sexuellen Mißbrauchs. Mitarbeiter/innen der Einrichtungen sind besonders sensibel für Hinweise in diesem Bereich und unterstützen die Betroffenen in Zusammenarbeit mit Fachleuten. Mitarbeiter/innen der Einrichtungen sind für die Unterstützung im Bereich der Sexualität speziell geschult. Die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen hat entsprechende Grundhaltungen und Einstellungen bei den Mitarbeiter/innen zur Voraussetzung: Respekt vor der Würde des einzelnen Menschen und Wahrung seiner Privatsphäre; Bewusstsein der Vielfalt sexueller Ausrichtungen und die Fähigkeit, Sexualität offen zu thematisieren und auch persönliche Grenzen zu wahren. Die Mitarbeiter/innen brauchen dazu Aus- und Weiterbildungsangebote. Unter den Mitarbeiter/innen sollte es „interne Spezialist/innen“ geben. Das braucht entsprechende Zeitressourcen z. B. für Angehörigengespräche oder für Fortbildung. Klare und passende Rahmenbedingungen erleichtern die Tätigkeit der Mitarbeiter/innen. Die Einrichtungsträger formulieren ausdrücklich den Handlungsrahmen für ihre Mitarbeiter/innen und unterstützen sie dadurch in der alltäglichen Arbeit. Wichtig ist ein ermutigendes Klima für die Mitarbeiter/innen, innerhalb des rechtlichen Rahmens ein selbstbestimmtes Sexualleben für Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Die Grenzen des Handelns für Mitarbeiter/innen müssen klar formuliert sein. So untersagen die Einrichtungen den Mitarbeiter/innen, die Menschen mit Beeinträchtigung unmittelbar begleiten, jede Form von „aktiver Sexualhilfe“ für ihre Klient/innen. Unter „aktiver Sexualhilfe“ wird jegliche Form einer direkten Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen verstanden, die ihnen durch aktive Beteiligung eines/einer Mitarbeiter/in Lust, Befriedigung und sexuelles Erleben verschafft (z.B. durch Assistenz zur Masturbation). IV Sozialunternehmen Sexualität und Beeinträchtigung Seite 4 von 5 Weiters ist eine klare Unterstützung für Mitarbeiter/innen gegen Übergriffe durch Menschen mit Beeinträchtigungen unabdingbar. Die Träger entwickeln neue bedarfsorientierte Angebote Sobald Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen thematisiert wird, werden spezielle Bedarfe deutlich, die neue Angebote erfordern. Die Einrichtungsträger sind bereit, in Abstimmung mit und im Auftrag von der Sozialabteilung neue Angebote zu entwickeln und einzurichten. b) Übergreifende Angebote und Aktivitäten in Oberösterreich Übergreifende Angebote und Leistungen ergänzen sich in einem Netzwerk Sexualität soll bereits frühzeitig - auch gegenüber den Angehörigen – thematisiert werden. Verschiedene Institutionen sollen dabei zusammenwirken (Frühförderung, Kindergarten, Schulen, ...). Dabei soll ein Verständnis von Sexualität vermittelt werden, das nicht erst mit der Genitalität beginnt (Körperwahrnehmung, Sensibilisierung). Die Auseinandersetzung mit den Themen "Verhütung, Schwangerschaft, Elternschaft mit Beeinträchtigungen" muss enttabuisiert werden. Es braucht Unterstützung für Angehörige und eine Klärung der Rechtslage. Das Recht auf Familie muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein und darf nicht allein an der Herkunftsfamilie „hängen bleiben“. Beratungsstellen sollen beispielsweise den Zugang zu Fachliteratur, Filmmaterial, Internet und Chat (Homepageführer) gewährleisten. Die Einbindung von Peer-Berater/innen ist wünschenswert. Es ist ein Pool von Expert/innen aufzubauen, der den Menschen mit Beeinträchtigungen und den Einrichtungen zur Verfügung steht. Selbsthilfegruppen sollen gefördert werden. Wünschenswert ist auch der Aufbau einer wertschätzenden aktiven Sexualhilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen (nach dem Beispiel von SENSIS in Deutschland). Einrichtungsträger und übergreifende Angebote arbeiten in einem Netzwerk zusammen. Das Thema Sexualität und Beeinträchtigungen wird offensiv in der Öffentlichkeit vertreten Gemeinsame Aktivitäten von Betroffenen und Angehörigen, Trägereinrichtungen und übergreifenden Initiativen behandeln das Thema offensiv und schaffen dadurch ein Klima, in dem sich die Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinn der obigen Grundsätze entfalten kann. IV Sozialunternehmen Sexualität und Beeinträchtigung Seite 5 von 5