Enthinderte Sexualität

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INFORMATION
zur Pressekonferenz
mit
Sozial-Landesrat Josef Ackerl,
Dr. Heinz Mairhofer (Assista),
Mag. Ernst Leidinger (Invita)
und
Mag. Wolfgang Glaser (Senia)
am 2. April 2008
zum Thema
"Enthinderte Sexualität"
Situation und Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen im
Bereich der Sexualität
Landesrat Josef Ackerl
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Situation und Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen im
Bereich der Sexualität
So sehr in den letzten Jahren auch Maßnahmen zur Selbstbestimmung von
Menschen mit Beeinträchtigungen forciert und in der Öffentlichkeit als notwendig
erkannt wurden, das Thema Sexualität und Beeinträchtigungen ist vielerorts mit
Verunsicherungen verbunden und ein gesellschaftliches Tabu geblieben.
Dass Sexualität ein zentraler Aspekt des Menschseins ist, der auch Menschen mit
Beeinträchtigungen nicht vorenthalten bleiben darf, wird oft vergessen.
Häufig wird Menschen mit Beeinträchtigungen gar die Möglichkeit abgesprochen,
überhaupt sexuell aktiv sein zu können; ein Umstand, der nicht nur im Sinne der
Normalität nicht weiter hingenommen werden kann und nach der Entwicklung von
entsprechenden Maßnahmen und Angeboten verlangt.
Kongress "Enthinderte Sexualität" 9./10. April 2008
In einem ersten Schritt wird von Sozial-Landesrat Ackerl gemeinsam
mit der Abteilung Soziales des Landes OÖ, der Interessensvertretung
Sozialunternehmen (IVS) und dem Verein Senia der Kongress
"Enthinderte Sexualität" am 9. und 10. April 2008 im Ursulinenhof Linz
und im Offenen Kulturhaus (OK) durchgeführt. Vorrangiges Ziel ist, die
Öffentlichkeit für die Situation und Bedürfnisse von Menschen mit
Beeinträchtigungen im Bereich der Sexualität zu sensibilisieren, Tabus
zu brechen und Unsicherheiten der Betroffenen, der Angehörigen,
aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Menschen mit
Beeinträchtigungen begleiten, so weit als möglich auszuräumen. Dazu
wurden Expertinnen und Experten aus ganz Europa eingeladen.
Um dieses Thema auch nachhaltig weiterverfolgen zu können wurde
ein vom Verein "Senia" eingereichtes Projekt von der Sozialabteilung
geprüft und von Landesrat Ackerl die Finanzierung – vorbehaltlich des
Beschlusses durch die Regierung – in Aussicht gestellt.
Pressekonferenz am 2. April 2008
Landesrat Josef Ackerl
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Der Verein "Senia" soll somit zukünftig im Auftrag des Landes
Angebote im Bereich der Sexualität von Menschen mit
Beeinträchtigungen mit den Schwerpunkten:
-
Bewusstseinsarbeit – Öffentlichkeitsarbeit / Sensibilisierung
(Information der Öffentlichkeit zum Thema Sexualität und
Beeinträchtigungen, Information der Menschen mit
Beeinträchtigungen, usw.)
-
Erweiterung der Entscheidungsräume von Menschen mit
Beeinträchtigungen in Bezug auf Sinnlichkeit und Sexualität
(Körpersensibilisierung, Missbrauchsprävention, usw.)
-
Beratung und Sensibilisierung von Angehörigen und anderen
Bezugspersonen sowie Einrichtungen zum Thema Sexualität
(Fortbildung, Klärung der Rechtslage, Aufbau eines Pools von
Expert/innen, usw.)
-
Erstellung von Mindeststandards hinsichtlich der Begleitung von
Partnerschaften und Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen
entwickeln und durchführen.
"Besonders wichtig ist, dass dieses Projekt vorwiegend von Menschen
mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen entwickelt und genutzt wird,
den die Betroffenen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache,
kennen ihre Bedürfnisse natürlich am besten", so Sozial-Landesrat
Ackerl.
Vorrausetzung,
damit
Menschen
mit
Beeinträchtigungen
ihre
Sexualität möglichst selbstbestimmt leben können, ist das individuelle
Abstimmen der Assistenz- und Begleitangebote auf die persönlichen
Bedürfnisse, Neigungen, Wünsche und Fähigkeiten.
Vorbeugung vor sexuellen Übergriffen und Nötigungen jeder Art ist ein
absolutes Muss.
Pressekonferenz am 2. April 2008
Landesrat Josef Ackerl
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Eine wesentliche Voraussetzung für Sozial-Landesrat Ackerl ist, dass
auch die Angehörigen und das soziale Umfeld in diesen Prozess
unbedingt
mit
eingebunden
sein
müssen,
da
Begleit-
und
Assistenzdienste im Bereich der Sexualität von Menschen mit
Beeinträchtigungen
nur
dann
uneingeschränkt
erfolgreich
sein
können, wenn sie vom jeweiligen eigenen Lebensumfeld akzeptiert
und mitgetragen werden.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialvereinen
müssen in ihrer Arbeit mit den Betroffenen Schutz und Sicherheit
haben, wozu die entsprechenden Rahmenbedingungen festzulegen
sind.
Geschlossenheit in Interessensvertretung Sozialunternehmen
"Erfreulich", so Sozial-Landesrat Ackerl ist, "dass die IVS zu diesem
Thema geschlossen für die entsprechenden Angebote für Menschen
mit Beeinträchtigungen eintritt und ein gemeinsames Positionspapier
(siehe Beilage) erarbeitet hat." Darin wird auch festgehalten, das
Thema Sexualität und Beeinträchtigungen offensiv in der Öffentlichkeit
zu vertreten.
Beilagen: Einladung zum Kongress "Enthinderte Sexualität"
Positionspapier der IVS
Pressekonferenz am 2. April 2008
Landesrat Josef Ackerl
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Pressekonferenz am 2. April 2008
Stellungnahme zur Thematik
Sexualität und Beeinträchtigungen
1) Einleitung
Menschen mit Beeinträchtigungen1 werden in der Öffentlichkeit immer noch sehr
unterschiedlich wahrgenommen. Während grosse Spendenaktionen den Aspekt der
Hilfsbedürftigkeit und Abhängigkeit betonen, forcieren Menschen mit
Beeinträchtigungen den Anspruch auf Selbstbestimmung. Innerhalb der
Gesetzgebung setzen sich der Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf
Chancengleichheit immer mehr durch.
Was die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich der
Sexualität betrifft, gehen die gesellschaftlichen Meinungen noch wesentlich weiter
auseinander. Auf der einen Seite wird Menschen mit Beeinträchtigungen die
Möglichkeit oder das Recht abgesprochen, sexuell aktiv zu sein. Häufig sind damit
die Befürchtungen verbunden, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ihre
sexuellen Antriebe nicht steuern bzw. die Folgen ihres Handelns nicht absehen
können. Auf der anderen Seite wird Menschen mit Beeinträchtigungen der Wunsch
und das Recht auf Sexualität im Sinne des Normalisierungsprinzips zugesprochen.
In dieser Situation formuliert die Interessensvertretung Sozialunternehmen (IVS)
eine gemeinsame Position. Die Mitgliedsorganisationen der IVS setzen damit
gemeinsame Ziele und Standards fest und treten sowohl intern als auch nach
aussen für das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen auf Sexualität ein. Die
IVS vertritt dabei alle Einrichtungsträger der Behindertenhilfe und der
psychosozialen Nachsorge in Oberösterreich.
1
Unter „Menschen mit Beeinträchtigungen“ verstehen wir im Sinn des Oö. Chancengleichheitsgesetzes
„Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger, psychischer und mehrfacher derartiger Beeinträchtigungen in
einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld, insbesondere im Zusammehang mit ihrer Erziehung, ihrer
Berufsbildung, ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung, ihrer Erwerbstätigkeit sowie
ihrer Eingliederung in die Gesellschaft wegen wesentlicher Funktionsausfälle dauernd erheblich behindert sind
oder bei denen in absehbarer Zeit mit dem Eintritt einer solchen Beeinträchtigung zu rechnen ist..“ (ChG § 2).
IV Sozialunternehmen
Sexualität und Beeinträchtigung
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2) Grundsätze
Menschen mit Beeinträchtigungen haben das Recht, ihre Sexualität
selbstbestimmt zu gestalten.
Sexualität durchzieht als ein zentraler Aspekt des Menschseins das ganze Leben. Sie
umfasst das biologische Geschlecht, Geschlechtsidentitäten und Rollen, sexuelle
Orientierung, Erotik, Lust, Intimität und Fortpflanzung. 2
Sexuelle Rechte stellen laut Weltgesundheitsorganisation einen integralen Teil der
Menschenrechte dar. „Diese schließen das Recht aller Personen ein, frei von Zwang,
Diskriminierung und Gewalt, auf:
höchsten erreichbaren Standard an Gesundheit in bezug auf Sexualität,
Suche, Erhalt und Mitteilung von Information in Bezug auf Sexualität;
Sexualerziehung;
Achtung der körperlichen Unversehrtheit;
Partnerwahl;
Entscheidung, sexuell aktiv zu sein oder nicht;
einvernehmliche sexuelle Beziehungen;
einvernehmliche Eheschließung;
Entscheidung, Kinder zu haben, ob oder ob nicht und wann; und
Streben nach einem befriedigenden, sicheren und lustvollen Sexualleben.
Diese Rechte gelten auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Dabei verlangt die
verantwortliche Ausübung von Menschenrechten, dass alle Personen die Rechte anderer
achten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten.“3
Die Leitprinzipien für die Betreuung und Begleitung von Menschen mit
Beeinträchtigungen gelten auch im Hinblick auf ihre Sexualität4
Die Träger der Behinderteneinrichtungen und der psychosozialen Nachsorge forcieren in
Abstimmung mit der Oö. Landesregierung die Selbstbestimmungsmöglichkeit und
Selbsthilfefähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Ermöglichung eines
normalen Lebens und einer umfassenden Eingliederung in die Gesellschaft. Dabei muss
von den persönlichen Bedürfnissen, Neigungen und Wünschen sowie Fähigkeiten und
Entwicklungsmöglichkeiten der Menschen mit Beeinträchtigungen ausgegangen werden.
Die Assistenz und Begleitung ist darauf umfassend abzustimmen. 5
In Bezug auf die Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutet dies, dass
ein umfangreiches Angebot an Information, Begleitung und vielfältiger Unterstützung
notwendig ist, damit sie ihre Sexualität möglichst selbstbestimmt leben können.
2
Vgl. Weltgesundheitsorganisation / WHO (2002): Gender and reproductive rights (eigene
Übersetzung aus dem Englischen) http://www.who.int/reproductive-health/gender/glossary.html
3
ebenda
4
Vgl. „Rahmenrichtlinie Leistungs- und Qualitätsstandards Wohnen“ der Sozialabteilung des Landes
OÖ, 2002
5
Vgl. ChG § 1
IV Sozialunternehmen
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Zugleich ist die besondere Schutzbedürftigkeit mancher Menschen mit
Beeinträchtigungen zu beachten. Dies betrifft vor allem den Schutz vor sexuellen
Übergriffen und Nötigungen jeder Art.
Eine Zusammenarbeit mit den Angehörigen und dem sozialen Umfeld der Menschen mit
Beeinträchtigungen sowie die regelmässige und ausreichende Information der
Öffentlichkeit sind ebenso wesentlich. Die konkrete Unterstützung im Alltag wird
deutlich in ihrer Wirkung begünstigt, wenn das soziale Umfeld mit der Sexualität von
Menschen mit Beeinträchtigungen offen umgeht.
3) Ziele und Maßnahmen
a) Angebote innerhalb der einzelnen Einrichtungen:
Die Einrichtungsträger der IVS streben folgende Ziele und
Einrichtungen an:
Angebote innerhalb ihrer
Menschen mit Beeinträchtigungen werden umfassend und verständlich in Bezug auf
Sexualität informiert und sensibilisiert.
Grundlage für selbstbestimmtes Handeln ist das jeweilige Wissen und Verständnis von
Sexualität. Dazu zählen nicht nur Wissen über die biologische Funktion des Körpers, über
sittliche Grenzen, rechtliche Grundlagen und verschiedene Formen der Sexualität, sondern
auch eine Unterstützung bei der Wahrnehmung des Körpers und im Umgang mit Gefühlen.
In den Einrichtungen soll darum ein vielfältiger und individuell abgestimmter Zugang zu
Informationen angeboten werden. Das betrifft sowohl die Informationen durch die
Mitarbeiter/innen als auch die Vermittlung zu Beratungsstellen, Initiativen und
Selbsthilfegruppen.
Menschen mit Beeinträchtigungen werden im Umgang mit ihrer Sexualität
unterstützt und begleitet.
Um sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen möglich zu machen,
wird es für viele von ihnen eine spezifische sexualpädagogische bzw. sexualandragogische
Begleitung brauchen (z.B. psychologische Begleitung innerhalb der Einrichtung oder extern,
geschlechtsspezifische oder gemischte Gesprächsgruppen je nach Bedürfnis und Thema).
Darüber hinaus werden Menschen mit Beeinträchtigungen in der Verwirklichung ihrer
Sexualität unterstützt, um behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Dabei
gilt auch für Menschen mit Beeinträchtigungen, dass sie die Möglichkeit haben müssen,
Erfahrungen sammeln zu können und in ihr Leben zu integrieren.
Wichtig ist oft auch das Gespräch mit Eltern bzw. Angehörigen und Sachwalter/innen auf
der Ebene des konkreten Einzelfalls im Sinn des jeweiligen Menschen mit
Beeinträchtigungen.
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Atmosphäre und Infrastruktur der Einrichtungen bieten einen positiven Rahmen für
Sexualität und Partnerschaft.
Wohneinrichtungen bieten den Bewohner/innen eine Privatsphäre, die ihnen einen intimen
Bereich für ihre Sexualität gibt. Ebenso wichtig ist es, dass in den Wohneinrichtungen der
Respekt vor dem Privatbereich der Bewohner/innen gewahrt ist (z.B. Anklopfen vor dem
Eintreten).
Es sollte weiters die räumliche Möglichkeit gegeben sein, dass Paare zusammenwohnen
können – eingebettet in eine Atmosphäre, die das Leben in Partnerschaft unterstützt.
Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten ausreichenden Schutz.
Menschen mit Beeinträchtigungen sind dann besonders schutzbedürftig, wenn sie sich im
Zusammenleben mit anderen nicht selbst ausreichend gegen Übergriffe wehren können.
Die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen achten darum auf den nötigen wechselseitigen
Respekt und greifen bei Bedarf auch schützend ein.
Menschen mit Beeinträchtigungen sind überdurchschnittlich oft Opfer sexuellen
Mißbrauchs. Mitarbeiter/innen der Einrichtungen sind besonders sensibel für Hinweise in
diesem Bereich und unterstützen die Betroffenen in Zusammenarbeit mit Fachleuten.
Mitarbeiter/innen der Einrichtungen sind für die Unterstützung im Bereich der
Sexualität speziell geschult.
Die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen hat entsprechende
Grundhaltungen und Einstellungen bei den Mitarbeiter/innen zur Voraussetzung: Respekt
vor der Würde des einzelnen Menschen und Wahrung seiner Privatsphäre; Bewusstsein der
Vielfalt sexueller Ausrichtungen und die Fähigkeit, Sexualität offen zu thematisieren und
auch persönliche Grenzen zu wahren.
Die Mitarbeiter/innen brauchen dazu Aus- und Weiterbildungsangebote. Unter den
Mitarbeiter/innen sollte es „interne Spezialist/innen“ geben. Das braucht entsprechende
Zeitressourcen z. B. für Angehörigengespräche oder für Fortbildung.
Klare und passende Rahmenbedingungen erleichtern die Tätigkeit der
Mitarbeiter/innen.
Die Einrichtungsträger formulieren ausdrücklich den Handlungsrahmen für ihre
Mitarbeiter/innen und unterstützen sie dadurch in der alltäglichen Arbeit. Wichtig ist ein
ermutigendes Klima für die Mitarbeiter/innen, innerhalb des rechtlichen Rahmens ein
selbstbestimmtes Sexualleben für Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen.
Die Grenzen des Handelns für Mitarbeiter/innen müssen klar formuliert sein. So
untersagen die Einrichtungen den Mitarbeiter/innen, die Menschen mit Beeinträchtigung
unmittelbar begleiten, jede Form von „aktiver Sexualhilfe“ für ihre Klient/innen. Unter
„aktiver Sexualhilfe“ wird jegliche Form einer direkten Hilfe für Menschen mit
Beeinträchtigungen verstanden, die ihnen durch aktive Beteiligung eines/einer
Mitarbeiter/in Lust, Befriedigung und sexuelles Erleben verschafft (z.B. durch Assistenz zur
Masturbation).
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Weiters ist eine klare Unterstützung für Mitarbeiter/innen gegen Übergriffe durch
Menschen mit Beeinträchtigungen unabdingbar.
Die Träger entwickeln neue bedarfsorientierte Angebote
Sobald Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen thematisiert wird, werden
spezielle Bedarfe deutlich, die neue Angebote erfordern.
Die Einrichtungsträger sind bereit, in Abstimmung mit und im Auftrag von der
Sozialabteilung neue Angebote zu entwickeln und einzurichten.
b) Übergreifende Angebote und Aktivitäten in Oberösterreich
Übergreifende Angebote und Leistungen ergänzen sich in einem Netzwerk
Sexualität soll bereits frühzeitig - auch gegenüber den Angehörigen – thematisiert werden.
Verschiedene Institutionen sollen dabei zusammenwirken (Frühförderung, Kindergarten,
Schulen, ...). Dabei soll ein Verständnis von Sexualität vermittelt werden, das nicht erst
mit der Genitalität beginnt (Körperwahrnehmung, Sensibilisierung).
Die Auseinandersetzung mit den Themen "Verhütung, Schwangerschaft, Elternschaft mit
Beeinträchtigungen" muss enttabuisiert werden. Es braucht Unterstützung für Angehörige
und eine Klärung der Rechtslage. Das Recht auf Familie muss ein gesamtgesellschaftliches
Anliegen sein und darf nicht allein an der Herkunftsfamilie „hängen bleiben“.
Beratungsstellen sollen beispielsweise den Zugang zu Fachliteratur, Filmmaterial, Internet
und Chat (Homepageführer) gewährleisten. Die Einbindung von Peer-Berater/innen ist
wünschenswert.
Es ist ein Pool von Expert/innen aufzubauen, der den Menschen mit Beeinträchtigungen
und den Einrichtungen zur Verfügung steht.
Selbsthilfegruppen sollen gefördert werden.
Wünschenswert ist auch der Aufbau einer wertschätzenden aktiven Sexualhilfe für
Menschen mit Beeinträchtigungen (nach dem Beispiel von SENSIS in Deutschland).
Einrichtungsträger und übergreifende Angebote arbeiten in einem Netzwerk zusammen.
Das Thema Sexualität und Beeinträchtigungen wird offensiv in der
Öffentlichkeit vertreten
Gemeinsame Aktivitäten von Betroffenen und Angehörigen, Trägereinrichtungen
und übergreifenden Initiativen behandeln das Thema offensiv und schaffen dadurch
ein Klima, in dem sich die Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinn
der obigen Grundsätze entfalten kann.
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