Umstellungsregelungen nach IFRS 1 Projekt SP-A im WS 2003/04 betreut von Dr. Wittenbrink 12.1.2004 Aneta Kambourova 1 Inhaltsverzeichnis ♦ ♦ ♦ ♦ Anwendungsbereich Zielsetzung Zeitpunkt der Erstanwendung Vorgehensweise – Grundsatz – Befreiungen von der retrospektiven Anwendung – Verbot der retrospektiven Anwendung ♦ Anhangangaben ♦ Zwischenberichterstattung ♦ Fazit 12.1.2004 Aneta Kambourova 2 Anwendungsbereich der Aufstellung IFRS ist der Aufstellung von IFRSIFRS ist bei beiist derbei Aufstellung von solchen solchen Abschlüssen erstmalig von solchen anzuwenden, Abschlüssen anzuwenden, Abschlüssen anzuwenden, die die erstmalig eine eine ausdrückliche und ausdrückliche und vorbehaltlose vorbehaltlose die erstmalig eine (uneingeschränkten) Aussage enthalten, mit (uneingeschränkten) Aussage enthalten, ausdrückliche und vorbehaltlose mit sämtlichen sämtlichen IFRS IFRS im im Einklang Einklang zu zu stehen. stehen. (uneingeschränkte) Aussage enthalten, mit sämtlichen IFRS im Einklang zu stehen. 12.1.2004 Aneta Kambourova 3 Fälle der erstmaligen Anwendung der IAS ♦ das bisher nach nationalem Recht veröffentlichte Rechenwerk stimmt nicht mit den IAS überein ♦ das bisher veröffentlichte Rechenwerk stimmt in allen Belangen mit den IAS überein, enthält aber keine ausdrückliche und vorbehaltlose Stellungnahme zu dieser Übereinstimmung 12.1.2004 Aneta Kambourova 4 Fälle der erstmaligen Anwendung der IAS ♦ das bisherige Rechenwerk enthält eine ausdrückliche Stellungnahme der Übereinstimmung mit einigen IAS, aber nicht mit allen Standards ♦ das bisherige Rechenwerk wendet nur einige IAS für Abschlussbereiche an, die nach nationalem Recht nicht geregelt sind 12.1.2004 Aneta Kambourova 5 Fälle der erstmaligen Anwendung der IAS ♦ die IAS-Rechnungslegungsregeln sind bislang nur für den internen Gebrauch angewandt worden und wurden weder den Unternehmenseignern noch anderen Bilanzadressaten verfügbar gemacht ♦ in Vorjahren wurde kein Jahresabschluss veröffentlicht 12.1.2004 Aneta Kambourova 6 Keine Fälle der erstmaligen Anwendung der IAS ♦ das Unternehmen hat bislang schon einen vollständigen IAS-Abschluss neben demjenigen nach nationalem Recht veröffentlicht und beendet nun die Rechnungslegung nach nationalem Recht, um künftig nur noch IFSR- Abschlüsse zu veröffentlichen 12.1.2004 Aneta Kambourova 7 Keine Fälle der erstmaligen Anwendung der IAS ♦ das Unternehmen hat bereits nach IAS bilanziert und lediglich seine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verändert ♦ das Unternehmen wendet einen einzelnen Standard erstmalig an 12.1.2004 Aneta Kambourova 8 Zielsetzung Nach IFRS 1 soll ein erstmaliger IFRS-Abschluss ♦ qualitativ hochwertige, transparente und vergleichbare Zahlen über alle Berichtsperioden des Erstanwenders liefern; ♦ eine zuverlässige Ausgangsbasis für folgende IFRS- Abschlüsse darstellen und ♦ unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten aufgestellt werden. 12.1.2004 Aneta Kambourova 9 Zeitpunkt der Erstanwendung ♦ Ein erstmaliger IFRS-Abschluss ist zu einem festgelegten Berichtszeitpunkt („reporting date“) aufzustellen. ♦ Mit seiner Veröffentlichung sind Vergleichsdaten der Vorperiode für alle Abschlussbestandteile anzugeben. ♦ Zu dieser Ermittlung ist die Erstellung einer IFRS- Eröffnungsbilanz für die früheste Vergleichsperiode notwendig. 12.1.2004 Aneta Kambourova 10 Zeitpunkt der Erstanwendung Umstellungszeitpunkt („date of transition“) Vergleichsdaten Berichtszeitpunkt („reporting date “) 1.1.2004 31.12.2004 31.12.2005 IFRSEröffnungsbilanz 12.1.2004 GuV 2004 GuV 2005 Erstmaliger IFRS-Abschluss Aneta Kambourova 11 Vorgehensweise Grundsatz Eröffnungsbilanz Ausgangpunkt der weiteren DasDieIASB hält mit als IFRS 1 an dem Grundsatz Berichterstattung ist folglich so aufzustellen, Anwendung aller IFRS der als retrospektiven wäre schon immer nach IFRS bilanziert worden. Demnach müssen alle Vermögenswerte und bei der derEröffnungsbilanz erstmaligen Schulden bis Aufstellung zu ihrer erstmaligen Erfassung zurückverfolgt werden. eines IFRS- Abschlusses fest. Die Eröffnungsbilanz als Ausgangpunkt der weiteren Berichterstattung ist folglich so aufzustellen, als wäre schon immer nach IFRS bilanziert worden. 12.1.2004 Aneta Kambourova 12 IAS – Bewertung I: Erst- und Folgebewertung, Anschaffungskosten nach IAS Erstbewertung nach IAS Folgebewertung nach IAS ♦ Anschaffungs- oder ♦Zahlreiche Wahlrechte und Herstellungskosten Spezialregelungen für verschiedene Arten von Vermögenswerten ♦Teilweise Bewertung über AK/HK hinaus möglich (Neubewertungsbetrag) Neubewertungsbetrag 12.1.2004 Aneta Kambourova 13 IAS – Bewertung II: Herstellungskosten IAS vs.HGB Herstellungskosten Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Planmäßige Abschreibungen Allg.Verwaltungs-/Sozialkosten/Alterversorgung Fremdkapitalzinsen Einzel-, Sondereinzel- und Gemeinkosten d. Vertriebs 12.1.2004 ...nach IAS Gebot Gebot, soweit bezogen auf die Herstellung ...nach HGB Gebot Wahlrecht, soweit notwendig für die Herstellung Wahlrecht, soweit auf den Herstellungszeitraum entfallend i.d.R. Verbot z.T. Wahlrecht i.d.R. Verbot Wahlrecht für Einzelkosten des Herstellungszeitraums Verbot Verbot Aneta Kambourova 14 IAS – Bewertung III: Beispiel zu Herstellungskosten:IAS vs.HGB HK (Beiträge in TEuro) ...nach IAS min. max. ...nach HGB min. max. Material-EK Fertigungs-EK Sonder-EK der Fertigung 100 50 10 100 50 10 100 50 10 100 50 10 100 50 10 Material-GK * Fertigungs-GK* Planm. Abschreibung* 30 25 40 30 25 40 30 25 40 - 30 25 40 Allg.Verwaltungs-/ Sozialkosten/ Alterversorgung ** 15 5 5 - 15 Fremdkapitalzinsen *** 10 - 10 - 10 Einzel-, Sondereinzel- und Gemeinkosten d. Vertriebs 30 - - - - 260 270 160 280 auf die Herstellungskosten 12.1.2004 Aneta Kambourova 15 Befreiungen von retrospektiver Anwendung ♦IFRS enthält ausgewählte Bereiche, bei denen die retrospektive Anwendung von IFRS aufgrund des hohen Datenermittlungsaufwands nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die ursprünglich in ED1 vorgesehene Pflicht zur Anwendung entweder aller oder keiner der Befreiung ist nicht mehr vorgesehen! Verbot der retrospektiven Anwendung ♦IFRS1 verpflichtet zur prospektiven Anwendung von IFRS in einzelnen Gebieten, um mögliche Gestaltungsspielräume Des Managements einzuschränken. 12.1.2004 Aneta Kambourova 16 IFRS 1: Grundsatz der retrospektiven Anwendung aller IFRS Befreiungen Verbote Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.15 i.V.M Appendix B) Ansatz von bestimmten Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden (IFRS 1.27) (IFRS 1.16-19) Leistung an Arbeitsnehmer Sicherungsbeziehungen (IFRS 1.20) (IFRS 1.28-30) Umrechnungsdifferenzen Schätzungen (IFRS 1.21-22) (IFRS 1.31-34) Hydride Finanzinstrumente (IFRS 1.23) Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 1.24-25) 12.1.2004 Aneta Kambourova 17 Befreiungen von der retrospektiven Anwendung 12.1.2004 Aneta Kambourova 18 Unternehmenszusammenschüsse IFRS befreit Unternehmen von der retrospektiven Anwendung von IAS 22 auf vergangene Unternehmenszusammenschüsse mit Tochterunternehmen, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, um damit den extrem hohen Datenbeschaffungsaufwand und einem möglichen Einfluss subjektiver Schätzungen zu vermeiden . 12.1.2004 Aneta Kambourova 19 Ansatz von bestimmten Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert ♦ Die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten von immateriellen Versmögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die nach Anschaffungsmodel bewertet werden sollen, brauchen nicht retrospektiv ermittelt zu werden. werden ♦ Bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten sind die Ausführungen von IAS 22 zu beachten. beachten ♦ Die Befreiung kann für die genannten Versmögenswerte einzeln angewendet werden, werden ohne dass unverhältnismäßig hohe Anwendungen oder Kosten bei der retrospektiven Ermittlung der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewiesen werden müssen. müssen 12.1.2004 Aneta Kambourova 20 IAS – Bewertung IV: Beispiel zur Folgebewertung des Sachanlagevermögens Beispiel: Eine Maschine wurde Anfang des Jahres 2000 für 2.100 TEuro gekauft. Ihre voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre, ihr Restwert wird auf 100 TEuro geschätzt. Als Abschreibungsmethode wird die lineare Abschreibung gewählt. Der beizulegende Wert im 2003 1.600 TEuro und im Jahr 2007 400 TEuro. 12.1.2004 Aneta Kambourova 21 IAS – Bewertung IV: Beispiel zur Folgebewertung des Sachanlagevermögens Beiträge in TEuro Benchmark-Methode Alternativ zulässige Methode Abschreibung Ansatz Ab-/ Zuschreibung Ansatz 2000 - 200 1.900 - 200 1.900 2001 - 200 1.700 - 200 1.700 2002 - 200 1.500 - 200 1.500 2003 - 200 1.300 2004 - 200 1.100 2005 - 200 2006 - 200 2007 + 100 Neubewertung 1.600 - 250 1.350 900 - 250 1.100 700 - 250 850 -(200+100) außerplanm. 400 Abschr. - 450 Neubewertung 400 2008 - 150 250 - 150 250 2009 - 150 100 -150 100 12.1.2004 Aneta Kambourova 22 Leistungen an Arbeitsgeber Grundsätzlich sind die Vorschriften von IAS 19 auf sämtliche Pensionsverpflichtungen retrospektiv anzuwenden. Eine Befreiung besteht jedoch für die Behandlung von versicherungsmathematischen Gewinne und Verlusten. Verlusten Dabei ist die Befreiung einheitlich auf alle Pensionspläne anzuwenden. 12.1.2004 Aneta Kambourova 23 Umrechnungsdifferenzen Eine Befreiung von der retrospektiven Ermittlung besteht für Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Beteiligungen.Vereinfachend dürfen die kumulierten Fremdwährungsdifferenzen aus allen Investments im Umstellungszeitpunkt auf Null gesetzt werden. 12.1.2004 Aneta Kambourova 24 Hydride Finanzinstrumente Gemäß IAS 32 sind zusammengesetzte Finanzinstrumente in eine Eigenkapital- und eine Fremdkapitalkomponente aufzuteilen. aufzuteilen IFRS 1 befreit Unternehmen von der retrospektiven Trennung hybrider Finanzinstrumente, sofern die Fremdkapitalkomponente im Umstellungszeitpunkt nicht mehr ausstehen. 12.1.2004 Aneta Kambourova 25 Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen Sofern ein verbundenes Unternehmen erst später als das Mutterunternehmen auf IFRS umstellt, kann es bei der Ermittlung der Wertansätze seiner Eröffnungsbilanz zwischen zwei Vorgehensweisen wählen : die Wertansätze können im Umstellungszeitpunkt rückwirkend nach IFRS berechnet werden; die IFRS- Wertansätze, tze die das verbundene Unternehmen im Rahmen der HB II- Erstellung an das Mutterunternehmen berichtet hat, soweit sie frei von Konsolidierungsmaßnahmen sind, können übernommen werden. 12.1.2004 Aneta Kambourova 26 Verbot der retrospektiven Anwendung 12.1.2004 Aneta Kambourova 27 Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden Die Vorschriften zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten sind generell ab dem Inkrafttreten von IAS 39 prospektiv anzuwenden. Sofern Erstanwender finanzielle Vermögenswerten und Schulden nach nationalen Vorschriften ausgebucht haben, dürfen diese nicht in die Eröffnungsbilanz übernommen werden, selbst wenn nach IAS 39 keine Ausbuchung stattgefunden hätte. 12.1.2004 Aneta Kambourova 28 Sicherungsbeziehungen Die Anforderungen an einen Hedge Accounting sollen ausschließlich prospektiv angewendet werden. Dies ist wichtig, da im nachhinein nur schwer nachweisbar ist, ob die Voraussetzungen für die Durchführung von Hedge Accounting vorlagen . Die vor dem Übergangszeitpunkt unter nationalen Regeln als Sicherungsgeschäfte behandelten Transaktionen bleiben also unberührt . 12.1.2004 Aneta Kambourova 29 Schätzungen Wertaufhellende Tatsachen, Tatsachen die nach dem Stichtag der erstmaligen Umstellung auf IFRS bekannt geworden sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Sofern jedoch objektive Anhaltspunkte vorliegen, dass bisherige Schätzungen fehlerhaft sind, müssen diese nachträglich angepasst werden . 12.1.2004 Aneta Kambourova 30 Beispiel Ein Unternehmen veröffentlicht zum 31.12.2005 erstmalig einen IFRS-Abschluss. In die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2004 übernimmt es eine Rückstellung i.H.V. 1000TEuro. Das Management weis am 31.12.2005, dass unter Berücksichtigung von Informationen, die zum 30.6.2004 vorlagen, nur eine Rückstellung i.H.V. 800 TEuro notwendig gewesen wäre. Diese nachträglichen wertaufhellenden Tatsachen darf das Unternehmen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht berücksichtigen. Stattdessen ist die Rückstellungshöhe in der Umstellungsperiode erfolgswirksam gemäß IAS 8 zu korrigieren. 12.1.2004 Aneta Kambourova 31 Anhangangaben ♦ Erstmalig veröffentlichter IFRS-Abschluss muss sämtliche nach IFRS erforderlichen Anhangangaben sowie Vergleichsdaten des vorherigen Abschlusses nach IFRS enthalten. ♦ Das Unternehmen muss Erläuterungen zu Umstellungsauswirkungen auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu geben . ♦ Die Erläuterungen müssen Überleitungen des Eigenkapitals der Eröffnungs- und Schlussbilanz und des Jahresergebnisses für die letzte Berichtsperiode, für die ein nationaler Abschluss veröffentlicht wurde, einschließen . ♦ Die wesentliche Anpassungen der Kapitalflussrechnung sind auch zu erläutern . 12.1.2004 Aneta Kambourova 32 Zwischenberichterstattung . Sofern ein Unternehmen in der erstmaligen Berichtsperiode auch bereits Zwischenberichte nach IAS 34 veröffentlicht, ist auch hier die Angabe von IFRS –Vergleichsdaten erforderlich. 12.1.2004 Aneta Kambourova 33 Fazit Im Vordergrund des IFRS 1 steht eindeutlich die Praktikabilität der Umstellung für Erstanwender. Das Ziel der zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit von Erstanwendern kann dagegen nur noch in Ausnahmefällen erreicht werden, in denen Unternehmen übereinstimmende Befreiungen in Anspruch nehmen. 12.1.2004 Aneta Kambourova 34 Literatur: ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ Baetge,Jorg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan(2003). Bilanzen. IDW-Verlag. Jebens, Carsten. Was bringen die IFRS oder IAS dem Mittelstand? Der Betrieb. Heft 44/2003. Zeimes,Markus. Zur erstmaligen Anwendung der International Financial Reporting Standards gemäß IFRS 1. Die Wirtschaftsprüfung. Heft 18/2003. Pellens,Bernhard; Detert, Karsten. IFRS 1 „ First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“. Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung. Heft 9/2003 Lüdenbach, Norbert; Hoffmann, Dieter. Der Übergang von der Handels- zur IAS-Bilanz gemäß IFRS 1. Deutsches Steuerrecht. Heft 35/2003 Nölte, Uwe; Richard, Marc. First-Time Adoption of IFRS und Goodwill-Bilanzierung Bericht über das IAS-Forum des Instituts für Unternehmensführung und Unternehmensforschung an der Ruhr-Universität Bochum. Steuern und Bilanzen. Heft 15/2003 Kirsch, Hanno.Erstmalige Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses. Steuern und Bilanzen. Heft 20/2003. Theile, Carsten. Erstmalige Anwendung der IAS/IFRS - Einfach unvergleichlich komplex. Der Betrieb. Heft 33/2003 12.1.2004 Aneta Kambourova 35