Internistenpraxis in Grasleben Diabetologische Schwerpunktpraxis C.P. Hunold & G. Müller-Hunold Magdeburger Straße 20 38365 Grasleben Tel. 05357.251 | Fax: 05357.268 Information - Vorsorgeuntersuchungen Wir beraten Sie gerne über verschiedene Vorsorgemaßnahmen. Empfehlenswert sind: > Gesundheitsvorsorgeuntersuchung: Ab 35 Jahren, alle 2 Jahre. Beinhaltet: Ganzkörperuntersuchung, Bestimmung von Blutzucker und Cholesterin sowie eine Urinuntersuchung . > Jugendgesundheitsuntersuchung: Zwischen 12 und 14 Jahren, einmalig. > Krebsvorsorgeuntersuchung: Für Männer ab 44 Jahre, jährliche Durchführung. Beinhaltet: Untersuchung des Genitals, des Enddarmes und der Prostata. > Früherkennung des Prostatakarzinoms: Die Prostata, zu deutsch Vorsteherdrüse, ist eine im Normalfall etwa kastaniengroße Drüse des Mannes, die unterhalb der Harnblase hegt und den Anfangsteil der Harnröhre umgibt. Die Hauptaufgabe ist die Produktion der Samenflüssigkeit, der beim Samenerguss die Samenzellen aus den Hoden "beigemischt" werden. Die Prostata kann bei der ärztlichen Untersuchung mit dem Finger vom Enddarm aus abgetastet werden. Das Prostatakarzinom ist die Krebserkrankung der Vorsteherdrüse, bei der es zu unkontrolliertem Wachstum und Bildung. von Tochtergeschwülsten (Metastasen) kommt. Wie alle Krebserkrankungen ist auch das Prostatakarziom lebensbedrohend, und wie für alle Krebserkrankungen gilt, dass bei frühzeitiger Erkennung eine Therapie und Heilung möglich ist. Maßnahmen zur Früherkennung des Prostatakarzinoms werden von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert und finanziert. Diese bestehen derzeit aus einer jährlichen Abtastung der Prostata ab einem Alter von 44 Jahren. Bei auffälligen Befunden (z.B. Verhärtung) werden weitere Untersuchungen veranlasst, um zwischen gutartigen und bösartigen Veränderungen zu unterscheiden. Eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Urologie hat kürzlich Leitlinien zur Krebsvorsorge erarbeitet. Darin wird vertreten, dass die alleinige Abtastung der Vorsteherdrüse zur Vorsorge nicht ausreiche. Zusätzlich wird dort ab einem Alter von 50 Jahren die Bestimmung des sogenannten Prostataspezifischen Antigens (PSA) empfohlen. Diese Substanz wird von der gesunden Prostata in geringer Menge, vom Prostatakarzinom aber in weit höherer Menge produziert und ins Blut abgegeben, wo sie dann gemessen werden kann. Bei erhöhten Werten müssen dann weitere Untersuchungen erfolgen. Grund für die o.g. Empfehlung ist, dass Prostatakarzinome im Frühstadium zwar unter Umständen noch nicht zu tasten sind, aber schon vermehrt PSA produzieren können; die Diagnose kann unter diesen Umständen also früher erfolgen. Die Bestimmung des PSA zur Früherkennung wird allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht bezahlt. Es handelt sich also um eine Selbstzahlerleistung. Der Vollständigkeit halber sei aber erwähnt, dass es auch kritische Stimmen zur vorsorglichen PSA-Bestimmung gibt. Diese weisen vor allem darauf hin, dass es bisher keine Studien gibt, die eine Lebensverlängerung (das entscheidende Kriterium bei allen Früherkennungsmaßnahmen) durch diese Maßnahme nachweisen und fordern, das Ergebnis solcher laufenden Studien abzuwarten, bevor eine generelle Empfehlung zur PSA-Bestimmung als Früherkennungsmaßnahme gegeben wird. Vor einer PSA-Bestimmung sollte daher ausführlich über deren Nutzen und Konsequenzen gesprochen werden das bieten wir gerne in der Praxis an! Achtung: Für Frauen wird die Beratung durch Frauenärztin/-arzt empfohlen. > Darmkrebsvorsorge mittels Dickdarmspiegelung > Neuerungen bei der Darmkrebsvorsorge: Ende 2002 wurden die Richtlinien zur Darmkrebsvorsorge geändert. Der Grund dafür war, dass man die Sicherheit bei der Erkennung von Darmkrebs erhöhen wollte. Bei Anwendung der bisherigen Methoden allein (Austastung des Enddarmes Test auf verborgenes Blut Im Stuhl) können Darmkrebs-Gewächse, die nicht bluten, bei der Untersuchung nicht erkannt werden. Aus diesem Grunde wird jetzt ab einem Alter von 55 Jahren eine komplette Dickdarmspiegelung (Koloskopie) empfohlen. Dabei wird der gesamte Dickdarm, der eine Lange von etwa 1,50 Meter hat, mit einem Endoskop (ein biegsamer Schlauch mit einem optischen System) untersucht. Dabei kann mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit ein Dickdarmkrebs ausgeschlossen bzw. nachgewiesen werden. Bei unauffälligem Befund hat man die Sicherheit, dass in den nächsten Jahren kein Darmkrebs entstehen wird. Nach 10 Jahren kann dann eine zweite vorsorgliche Spiegelung erfolgen. Sollten Vorstufen von Krebsgewächsen, sogenannte Polypen, entdeckt werden, können diese sofort entfernt werden. Sollte man tatsächlich ein Krebsgewächs entdecken können weitere Schritte eingeleitet werden. Bei frühzeitiger Erkennung Ist Dickdarmkrebs heilbar! Sollte eine vorsorgliche Dickdarmspiegelung nicht gewünscht werden, kann ab 55 Jahren alle 2 Jahre ein Test auf verborgenes Blut Im Stuhl durchgeführt werden. Für jüngere Patienten zwischen 49 und 54 Jahren wird die Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl Jährlich empfohlen. Unter 49 Jahren wird ohne Verdacht keine Untersuchung auf Blut Im Stuhl durchgeführt. Über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Methoden muss Im ärztlichen Gespräch ausführlich beraten werden; zusätzlich erhalten Sie dazu ein Merkblatt (das auch unter auf der website der > KVN eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann). > Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung: Auffrischung oder Grundimmunisierung. Grundsätzliches zum Thema Schutzimpfungen: Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten Vorsorgemaßnahmen in der modernen Medizin. Durch vorsorgliche Impfungen kann man bestimmte Infektionskrankheiten verhindern, die bei Ausbruch unter Umständen lebensbedrohlich sein könnten. Bestimmte Impfungen gehören zu den so genannten "öffentlich empfohlenen Impfungen". Diese Impfungen werden für jeden Menschen, gleich welchen Alters, empfohlen; die Kosten für die Impfung und die Impfstoffe werden von den Krankenkassen voll übernommen. Öffentlich empfohlen wird zurzeit die Impfung gegen > Tetanus (Wundstarrkrampf) > Diphtherie > Poliomyelitis (Kinderlähmung) Bei diesen 3 Impfungen ist zunächst eine so genannte Grundimmunisierung notwendig. Diese besteht in der Regel aus 3 Injektionen, wobei die ersten beiden Im Abstand von etwa 6 Wochen durchgeführt werden und die 3. Injektion etwa 6 Monate nach der zweiten erfolgt. Nach erfolgter Grundimmunisierung ist zum Aufrechterhalten des Impfschutzes alle 10 Jahre eine Auffrischungs-Impfung erforderlich. Allerdings ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine Auffrischung der Impfung gegen Kinderlähmung nicht mehr notwendig, sofern insgesamt 4 Impfungen durchgeführt wurden. Ob die empfohlenen Impfungen bei Ihnen durchgeführt wurden geht in der Regel aus dem Impfpass hervor, der für die meisten Menschen irgendwann einmal vom Hausoder Kinderarzt angelegt wurde. Wir können Ihren Impfpass gemeinsam auf Vollständigkeit überprüfen und gegebenenfalls notwendige fehlende Impfungen in der Praxis durchfuhren. Versäumte Impfungen können, auch nach vielen Jahren, nachgeholt werden. Eine unterbrochene Grundimmunisierung oder eine versäumte Auffrischungsimpfung nach 10 Jahren bedeutet nicht, dass mit der Grundimmunisierung "von vorn angefangen werden muss": JEDE IMPFUNG GILT! Sind keine Impfungen dokumentiert, soll man den Patienten als ungeimpft ansehen das heißt, dass zunächst eine komplette Grundimmunisierung durchgeführt werden muss. Sollte dabei in der Vergangenheit doch schon eine Impfung erfolgt sein, die aber "vergessen" oder nicht dokumentiert wurde, schadet eine erneute (zusätzliche) Impfung nicht - im Gegensatz zu einem fehlenden Impfschutz, der gefährlich ist!! Weitere ausführliche Informationen zu allen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie bei der > Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Über alle Impfungen informieren auch die Empfehlungen der > Ständigen Impfkommission (website des Robert-Koch-Instituts).