Menschenrechte - Asyl

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Herbert Leuninger (PRO ASYL)
in der Evgl. Akademie Friedewald
Vision
 Die Erklärung war eine der ersten
bedeutenden Leistungen der
VEREINTEN NATIONEN.
 Zum ersten Mal in der Geschichte
VEREINTE NATIONEN
10. Dezember 1948
wurde ein Dokument beschlossen, das
allgemein gültige Wertvorstellungen
der internationalen Staatengemeinschaft zum Ausdruck bringt.
 Sie wurde zu einem “internationalen
Meilenstein“ im langen Kampf um die
Allgemeine Erklärung Menschenrechte.
der Menschenrechte
UN-Gebäude in New York
Vision
 Die Erklärung der Menschenrechte
verdankte ihre Annahme der
allgemeinen Friedenssehnsucht nach
den Schrecken des Zweiten
Weltkrieges.
 Sie wurde beschlossen trotz aller
Unterschiede in Ideologien, politischen
Systemen, religiösen und kulturellen
VEREINTE NATIONEN Hintergründen und sozio-ökonomi10. Dezember 1948 schen Gesellschaftssystemen.

Es war eine gemeinsame Vision von
Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte der Welt, wie sie nach Ansicht der
internationalen Gemeinschaft sein
sollte.
Artikel 14
 (1) Jeder Mensch hat das
Recht, in anderen Ländern vor
Verfolgungen Asyl zu suchen
und zu genießen.
 (2) Dieses Recht kann jedoch im
Falle seiner Verfolgung wegen
VEREINTE NATIONEN nichtpolitischer Verbrechen oder
wegen Handlungen, die gegen die
10. Dezember 1948
Ziele und Grundsätze der Vereinten
Allgemeine Erklärung Nationen verstoßen, nicht in
der Menschenrechte Anspruch genommen werden.
UNHCR
 1950 wurde das
Amt des Hohen
Flüchtlingskommissars der Vereinten
Nationen (UNHCR) ins Leben gerufen.
 Sein Sitz ist Genf.
 Er soll sicher stellen, dass die
Menschenrechte der Flüchtlinge
respektiert werden.
 UNHCR überwacht die Einhaltung
der Genfer Flüchtlingskonvention.
GFK
 Sie enthält neben einer Definition
des politischen Flüchtlings genaue
Bestimmungen über den Rechtsstatus
der Flüchtlings in den Aufnahmeländern.

Wichtigste Festlegung für die
Genfer
Flüchtlingskonvention Signatar-Staaten ist das sogenannte
vom 28. Juli 1951 Non-Refoulement-Gebot, d.h. das
Verbot einen Flüchtling in sein
mögliches Verfolgerland zurück
zuschicken.
Artikel 1 A
SCHUTZ vor
VERFOLGUNG
Internationaler Schutz
weil
Genfer
Flüchtlingskonvention
vom 28. Juli 1951
kein nationaler Schutz
gilt auch
ohne Mittäterschaft des
Staates
Artikel 33,1
Keiner der vertragsschließenden
Staaten wird einen Flüchtling auf
irgendeine Weise über die Grenzen
von Gebieten ausweisen oder
zurückweisen, in denen sein Leben
oder seine Freiheit wegen seiner
 Rasse,
Genfer
Flüchtlingskonvention
vom 28. Juli 1951
 Religion,
 Staatsangehörigkeit,
 Zugehörigkeit zu einer
bestehenden sozialen Gruppe,
 politischen Überzeugung
b e d r o h t sein würde.
Artikel 1 A
Genfer
Flüchtlingskonvention
vom 28. Juli 1951
 Gilt auf bei Verfolgung durch
 Terrorgruppen,
 religiöse Fanatiker,
 verfeindete Volksgruppen
 wenn der Staat nicht eingreifen will
oder kann
Grundgesetz
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