doc - GUE/NGL

Werbung
EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 – 2014
Plenarsitzungsdokument
5.2.2013
B7-0061/2013
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Position des Europäischen Parlaments zur 22. Tagung des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
(2013/2533(RSP))
Marie-Christine Vergiat, Willy Meyer
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
RE\926296DE.doc
DE
PE503.582v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B7-0061/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zu seiner Position zur 22. Tagung des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
(2013/2533(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die
Europäische Menschenrechtskonvention von 1953,
– unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom
8. September 2000 (A/RES/55/2) und die Resolutionen ihrer Generalversammlung,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen (UNHRC),
– unter Hinweis auf seine Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechten und
Demokratie,
– unter Hinweis auf die anstehende 22. Tagung des UNHRC, die vom 25. Februar bis zum
22. März 2013 im Büro der Vereinten Nationen in Genf stattfinden wird,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass auch 60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte täglich gegen die Diskriminierung und für die Durchsetzung aller
Menschenrechte, d. h. der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte sowie der
bürgerlichen und politischen Rechte, gekämpft werden muss;
B. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte Bestandteil
der Menschenrechte sind und ihre Achtung zumindest zur vollständigen Umsetzung der
acht Entwicklungsziele der Millenniums-Erklärung aus dem Jahr 2000 führt, nämlich der
folgenden Ziele: Beseitigung von extremer Armut und Hunger, allgemeiner Zugang zur
Grundschulbildung, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der
Gleichberechtigung der Frauen, Reduzierung der Kindersterblichkeit, verbesserte
Betreuung der Mütter, Bekämpfung von HIV/AIDS, sexuell übertragbaren Krankheiten,
Malaria und sonstigen Krankheiten, Engagement für eine nachhaltige Entwicklung,
Umsetzung einer weltweiten Zusammenarbeit im Dienst der Entwicklung; in der
Erwägung, dass ein ehrgeiziger Zeitplan zur Verwirklichung dieser Ziele bis 2015
aufgestellt worden ist, sie aber bis heute bei weitem noch nicht erreicht worden sind;
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dafür sorgen
sollten, dass die Menschenrechte in ihrem gesamten innen- und außenpolitischen Handeln
geachtet werden und dieses Handeln in sich schlüssig ist, um die Position der
Europäischen Union im UNHRC zu stärken und glaubwürdig zu machen;
D. in der Erwägung, dass der UNHRC trotz seiner Schwächen ein wichtiges Forum für die
Debatte über Menschenrechte und den Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen
PE503.582v01-00
DE
2/11
RE\926296DE.doc
darstellt;
E. in der Erwägung, dass eine Delegation des Unterausschusses Menschenrechte des
Europäischen Parlaments zur 22. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten
Nationen nach Genf reisen wird, wie dies bereits in den vorangegangenen Jahren zu den
entsprechenden Tagungen dieses Gremiums und zuvor zu denen der
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen der Fall war;
Arbeit und Organisation des UNHRC
1. bekräftigt seine Forderung an die EU-Mitgliedstaaten, sich aktiv jedem Versuch zu
widersetzen, die Grundsätze der Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der
Menschenrechte zu untergraben, und sich aktiv dafür einzusetzen, dass der UNHRC die
Diskriminierung jeglicher Art einschließlich der Diskriminierung aus Gründen des
Geschlechts, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und der politischen oder religiösen
Überzeugungen in gleichem Maße bekämpft;
2. warnt vor einer Instrumentalisierung des UNHRC; erachtet es als wichtig,
länderspezifische Lösungen bei der Auseinandersetzung mit schweren
Menschenrechtsverletzungen zu wählen; hält es für bedeutsam, die Menschenrechtslage in
objektiver, transparenter, nicht selektiver, konstruktiver und konfrontationsfreier Weise
und auf der Grundlage verlässlicher Informationen sowie eines interaktiven Dialogs und
unter Berücksichtigung der universellen Geltung und der Gleichbehandlung aller Staaten
zu bewerten; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, aktiv zur Umsetzung dieser in Bezug auf
den UNHRC vereinbarten Grundsätze beizutragen;
3. hält es für sehr wichtig, die Ursachen der Instabilität in bestimmten Ländern mit
entwicklungspolitischen Maßnahmen anzugehen, die im Einklang mit den MillenniumsEntwicklungszielen (MDG) und anderen sozioökonomischen, politischen und kulturellen
Maßnahmen stehen, mit denen das erforderliche Umfeld geschaffen werden kann, durch
das ein Wiederaufflammen von Konflikten verhindert wird, und mit denen die Armut
beseitigt, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gefördert, institutionelle
und administrative Kapazitäten geschaffen, die Lebensqualität der Bevölkerung verbessert
und die Rechtsstaatlichkeit ausschließlich mit friedlichen Mitteln gefestigt werden sollen;
4. nimmt zur Kenntnis, dass im November 2012 mit Wirkung vom 1. Januar 2013 achtzehn
neue Mitglieder in den UNHRC gewählt wurden: Äthiopien, Argentinien, Brasilien, Côte
d’Ivoire, Deutschland, Estland, Gabun, Irland, Japan, Kasachstan, Kenia, die Republik
Korea, Montenegro, Pakistan, Sierra Leone, Spanien, die Vereinigten Staaten von
Amerika, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Bolivarische Republik Venezuela;
stellt fest, dass damit neun Mitgliedstaaten der EU dem UNHRC angehören; stellt fest,
dass der Staat Israel beschlossen hat, dem UNHRC nicht beizutreten;
5. stellt fest, dass das dreijährige Mandat der Republik Kasachstan als Mitglied des UNHRC
am 1. Januar 2013 begonnen hat; weist erneut darauf hin, dass die Generalversammlung in
ihrer Resolution 60/251 beschlossen hat, dass die in den Rat gewählten Mitglieder den
höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des Schutzes der
Menschenrechte gerecht werden müssen, und betont, dass sich die Menschenrechtslage in
Kasachstan in Anbetracht der Massaker in der Stadt Schangaösen im Dezember 2011
RE\926296DE.doc
3/11
PE503.582v01-00
DE
weiter verschlechtert hat, was sich auch daran zeigt, dass unlängst – im Dezember 2012 –
Oppositionsmedien verboten wurden, ersucht den UNHRC, auf seiner nächsten Tagung
alles in seiner Macht Stehende zu tun, um dieser Situation abzuhelfen, und Kasachstan
nachdrücklich aufzufordern, die aus politischen Gründen verurteilten Gefangenen
unverzüglich freizulassen und Verhaftungen ein Ende zu setzen, die aus politischen
Gründen mit der Anschuldigung „Aufstachelung zum sozialen Unfrieden“ vorgenommen
werden;
Förderung und Schutz aller Menschenrechte – der bürgerlichen, politischen,
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie des Rechts auf Entwicklung
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
6. begrüßt, dass auf der 22. Tagung des UNHRC der Förderung und dem Schutz der
wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Frage der Interdependenz der
Menschenrechte große Bedeutung beigemessen wird; bekräftigt erneut, dass die
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte gleichrangig
behandelt werden sollten; weist darauf hin, dass die hohen Arbeitslosenzahlen, die
zunehmende Armut und soziale Ausgrenzung sowie der immer schwierigere Zugang zu
erschwinglichen öffentlichen Dienstleistungen – beispielsweise in den Bereichen
Gesundheit, Bildung, Wohnen, Verkehr und Kultur – und die Verschlechterung der
Qualität dieser Dienstleistungen große Herausforderungen darstellen; betont, dass
Privatisierung und Liberalisierung dazu beigetragen haben, den Zugang zu bestimmten
dieser Rechte zu erschweren, und dass diese Entwicklung rückgängig gemacht werden
muss; weist zudem darauf hin, dass eine gerechtere Verteilung des Wohlstands,
angemessene Einkommen und eine bessere Qualität der Beschäftigung entscheidend zur
Lösung dieser Probleme beitragen können; stellt gleichfalls fest, dass die Sparpläne, die in
den Mitgliedstaaten der EU und anderen Ländern – auch unter dem Druck der EU –
durchgesetzt werden, Ungleichheit und Armut zusätzlich verschärft haben;
7. begrüßt, dass dem Recht auf angemessene Unterkunft als Bestandteil des Rechts auf
angemessenen Lebensstandard ein hoher Stellenwert beigemessen wird; fordert die
Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, sich für den Zugang zu
hochwertigem Wohnraum für alle als Grundrecht einzusetzen und den Zugang zu
Wohnraum in der EU (insbesondere seit Beginn der Krise und der Durchführung der
Sparmaßnahmen) zu untersuchen, damit dieses Dauerproblem, das sich in den
vergangenen Jahren noch verschlimmert hat, wirksam angegangen werden kann;
8. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in erster Linie den
Zugang zu natürlichen und lebenswichtigen Ressourcen, den Zugang zu Land sowie die
Nahrungsmittelsouveränität und Ernährungssicherheit fördern sollten, um zur
Verringerung der Armut und der Arbeitslosigkeit beizutragen; bedauert, dass eine
beträchtliche Anzahl an Menschen keinen Zugang zu bestimmten Ressourcen (mehr) hat,
darunter grundlegende Güter wie Wasser, weil diese Ressourcen durch private
Unternehmen und Körperschaften vereinnahmt werden, die die Unterstützung der
politischen Entscheidungsträger der betreffenden Staaten nutzen können, was vor allem zu
Nahrungsmittelknappheit und Preiserhöhungen bei Lebensmitteln führt; fordert daher die
Delegation der Europäische Union und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten dazu auf,
PE503.582v01-00
DE
4/11
RE\926296DE.doc
die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um der Vereinnahmung von Ressourcen,
insbesondere von Land und vor allem durch EU-Unternehmen, ein Ende zu setzen und in
internationalen und regionalen Gremien und Sitzungen (Weltbank, WTO, UNCTAD,
IMF, OECD usw.) Vorschläge einzubringen, globale öffentliche Güter anzuerkennen und
dies in einem eigenen VN-Übereinkommen festzuschreiben; fordert darüber hinaus die
EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für die Resolution Nr. 64/292 der
Generalversammlung der VN vom 28. Juli 2010 einzusetzen, in der das Menschenrecht
auf Wasser anerkannt wird, und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit diese
Resolution umgesetzt wird und verbindlichen Charakter erlangt;
9. hebt hervor, dass die Migrationspolitik der EU ebenso wie die Unterstützung
undemokratischer Regime unter dem Deckmantel der „guten Regierungsführung“ und in
Form reiner Wirtschaftspartnerschaftsabkommen die Menschenrechte und die
Glaubwürdigkeit der EU auf internationaler Ebene untergraben; fordert die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union nochmals auf, Demokratie- und
Menschenrechtsklauseln unabhängig von der Art der jeweiligen Übereinkommen in alle
internationalen Übereinkommen aufzunehmen und für die Achtung der Menschenrechte in
ihrem innen- und außenpolitischen Handeln Sorge zu tragen, da andernfalls die Position
der EU im UNHRC und auch in allen anderen internationalen Menschenrechtsgremien
geschwächt würde;
Bürgerliche und politische Rechte
10. hebt hervor, dass die Untersuchungen der weltweiten Praktiken im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung – insbesondere in Bezug auf geheime Inhaftierungen –
fortgeführt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, im
Einklang mit den früheren Standpunkten des Europäischen Parlaments zu dieser Frage,
insbesondere in seinen Entschließungen zu der Nutzung europäischer Staaten durch die
CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten und die Folter von Gefangenen,
für ein angemessenes Vorgehen im Anschluss an die vorliegenden Berichte zu sorgen;
11. fordert alle Staaten auf, die Folter zu bekämpfen, auch innerhalb ihres jeweiligen
Hoheitsgebiets; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten
auf, ein etwaiges Verbot des Handels mit Produkten, die innerhalb und außerhalb der EU
zum Zwecke der Folter eingesetzt werden können, in die Diskussion über Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe einzuführen;
12. fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, ihre
Position gegen die Todesstrafe, für ihre weltweite Abschaffung und die Verhängung eines
sofortigen Moratoriums in den Ländern, in denen sie noch vollstreckt wird, zu
bekräftigen; erklärt sich besorgt darüber, dass mehrere Staaten, in denen die Vollstreckung
der Todesstrafe ausgesetzt war, erneut Hinrichtungen durchführen;
Rechte der Völker und des Einzelnen
13. bekräftigt erneut das unveräußerliche Recht der Völker auf Selbstbestimmung und auf
Nichteinmischung von außen in Entscheidungen über ihre politische, wirtschaftliche und
soziale Ausrichtung; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich auf der 22. Tagung
RE\926296DE.doc
5/11
PE503.582v01-00
DE
des UNHRC entschieden für dieses Recht einzusetzen, anstatt weiterhin ihre jetzige
Politik zu betreiben;
14. erklärt sich besorgt über die Verschlechterung der Lage der Menschenrechtsverteidiger,
-vorkämpfer, -organisationen und -einrichtungen sowie der Journalisten, die weltweit in
unterschiedlicher Form und in unterschiedlichem Ausmaß zum Ausdruck kommt;
15. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich vordringlich für konkrete Maßnahmen
des UNHRC einzusetzen, mit denen Menschenrechtsverletzungen, von denen Zivilisten
und insbesondere Frauen und Kinder in Kriegen und gewaltsamen Konflikten betroffen
sind, ein Ende gesetzt wird; fordert, dass vorrangige Maßnahmen getroffen werden, die
vor allem darauf abzielen, dass keine Kindersoldaten mehr rekrutiert werden und sie
geschützt werden;
16. begrüßt die laufende Nachverfolgung des Berichts A/HRC/19/41 der Hohen Kommissarin
über diskriminierende Gesetze, Praktiken und Gewalthandlungen gegen Einzelpersonen
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität; fordert darüber
hinaus die Nachverfolgung vor allem auf regionalen Zusammenkünften und die aktive
Mitwirkung der Mitgliedstaaten an diesem Vorgang; fordert besondere diesbezügliche
Schutzmaßnahmen, auch in den Bereichen Asylpolitik und konsularischer Schutz;
17. betont, dass nach der Definition der Vereinten Nationen Sklaverei der Zustand oder die
Stellung einer Person ist, an der die mit dem Eigentumsrecht verbundenen Befugnisse
oder einzelne davon ausgeübt werden; bedauert, dass Formen moderner Sklaverei immer
noch bestehen, auch innerhalb der Europäischen Union; hebt hervor, dass die Opfer der
Sklaverei besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen angehören und dass sie deshalb
eines besonderen Schutzes bedürfen; fordert dementsprechend die Delegation der EU und
die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, sich für eine wesentlich entschiedenere Politik
in diesem Bereich einzusetzen, insbesondere für Hausangestellte – die Berufsgruppe, die
am stärksten von diesen Formen der Sklaverei betroffen ist – auch indem sichergestellt
wird, dass der diplomatische Schutz nicht als Vorwand benutzt wird, um die
strafrechtliche Verfolgung jener zu verhindern, die die Menschenrechte auf diese Weise
verhöhnen;
Interdependenz von Menschenrechten und Menschenrechtsthemen
18. erklärt sich zutiefst besorgt über die Verschlechterung der Menschenrechte und der
bürgerlichen Freiheitsrechte unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus
und – immer häufiger – der Schwerstkriminalität, ohne dass diese Begriffe klar definiert
wären, und zwar auch in der EU, oder im Zuge von besonderen Abkommen mit
bestimmten Staaten, in denen die Menschenrechtsnormen nicht gelten; äußert sich in
diesem Zusammenhang besonders besorgt über die Verletzung der Normen in den
Bereichen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre;
19. bedauert, dass die internationale Gemeinschaft immer noch keine Verhandlungen über den
Abschluss eines internationalen Übereinkommens über den Schutz personenbezogener
Daten aufgenommen hat, für das das Übereinkommen Nr. 108 des Europarates als Vorbild
dienen könnte; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten
auf, in Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern an der Ausarbeitung eines
PE503.582v01-00
DE
6/11
RE\926296DE.doc
derartigen Rahmenabkommens mitzuwirken;
20. verurteilt bei vermeintlich sicherheitspolitischen Maßnahmen den umfangreichen
Rückgriff auf private Sicherheits- und Militärunternehmen, wo es sich doch um
hoheitliche Aufgaben handelt, die unter die ausschließliche Zuständigkeit der Staaten
fallen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um eine Beendigung
dieser Praktiken zu intensivieren; ist der Ansicht, dass private Sicherheits- und
Militärunternehmen in diesem Bereich und unter staatlicher Aufsicht die
Menschenrechtsnormen achten müssen, insbesondere im Bereich Datenschutz und Schutz
der Privatsphäre; vertritt die Auffassung, dass im Falle der Übertragung von staatlichen
Aufgaben die Staaten wie auch die beauftragten Unternehmen für Verletzungen der
Menschenrechte und des Völkerrechts, die von Mitarbeitern dieser Unternehmen
begangen werden, zur Rechenschaft gezogen können werden sollten;
Vom Menschenrechtsrat zu erörternde Menschenrechtsangelegenheiten
21. nimmt zur Kenntnis, dass der UNHRC die Hochkommissarin ersucht hat, ihm auf seiner
22. Tagung einen schriftlichen Bericht über die Menschenrechtslage in Mali und
insbesondere im Nordteil Malis zu übermitteln; fordert eine lückenlose Untersuchung der
Grausamkeiten und Verbrechen, die von allen dort anwesenden Truppen verübt wurden;
fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, sich für
eine friedliche Beilegung von Konflikten einzusetzen, anstatt einseitige
Militärinterventionen wie in Mali durchzuführen;
22. stellt fest, dass sich die Menschenrechtslage in Iran weiter verschlechtert; stellt fest, dass
Repressionen gegenüber friedlichen Demonstranten und Dissidenten (darunter
Studierende, Hochschul- und Universitätslehrkräfte und Menschenrechtsverteidiger),
Verfechter(innen) der Frauenrechte, Juristen, Journalisten, Blogger, Religionsvertreter in
diesem Land an der Tagesordnung sind; betont, dass die internationale Gemeinschaft eine
herausragende Rolle spielen muss, um für Frieden zu sorgen; erklärt sich zutiefst besorgt
über die ständige Verschlechterung der Menschenrechte in Iran, die steigende Zahl
politischer Gefangener und gewaltloser politischer Gefangener, die immer noch hohe Zahl
an Hinrichtungen, auch von Minderjährigen, die Folter, ungerechte Prozesse, übermäßig
hohe Kautionen sowie die erheblichen Einschränkungen der Informations-, Meinungs-,
Versammlungs-, Religions-, Bildungs- und Bewegungsfreiheit; ist der Ansicht, dass ein
Besuch des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen dazu beitragen könnte, sich
einen Überblick über die Menschenrechtslage in Iran zu verschaffen; nimmt mit Besorgnis
zur Kenntnis, dass Iran seit 2005 keine Besuche von Sonderberichterstattern oder des
Hochkommissariats für Menschenrechte zugelassen hat; fordert Iran auf, seiner erklärten
Absicht Taten folgen zu lassen und 2013 einen Besuch von Dr. Ahmed Shaheed, dem
Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage in Iran,
zuzulassen;
23. würdigt die Fortsetzung der Reformen in Politik, Gesellschaft und Justiz in Myanmar,
fordert aber die staatlichen Stellen Myanmars auf, ihren Bemühungen Nachdruck zu
verleihen, indem sie vor allem politische Gefangene freilassen und dringend gegen die
interethnische Gewalt vorgehen; erklärt sich zutiefst besorgt über die Gewalt im
Rakhaing-Staat, die eine langjährige Folge der Diskriminierung der Rohingya ist; fordert
RE\926296DE.doc
7/11
PE503.582v01-00
DE
die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters über die Menschenrechtslage in
Birma/Myanmar um ein Jahr;
24. bedauert, dass die Lage in Lateinamerika und insbesondere in Honduras und Paraguay
nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde; fordert, dass die Menschenrechtslage in
Honduras und Paraguay nach den Staatsstreichen wirklich genau untersucht wird und alles
unternommen wird, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesen Ländern
wiederherzustellen; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer
Mitgliedstaaten auf, sich für eine Verurteilung der Staatsstreiche einzusetzen, die
De-facto-Regierungen nicht anzuerkennen und darauf zu drängen, dass die
Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; fordert ebenso, dass eine Untersuchung zu
den versuchten Staatsstreichen in anderen Ländern Lateinamerikas (wie Ecuador)
durchgeführt und aufgeklärt wird, wer im Einzelnen, darunter auch Drittländer, dafür die
Verantwortung trägt;
25. stellt fest, dass Kolumbien nach wie vor eines der gefährlichsten Länder der Welt ist, was
die gewerkschaftliche und politische Betätigung anbelangt, und dass Verletzungen der
Menschenrechte, die auch Studenten, Aktivisten von Oppositionsparteien, Bauern, Frauen
und Kinder betreffen, nahezu vollkommen straflos bleiben; spricht sich deshalb gegen die
Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit diesem Land aus; verurteilt aufs Schärfste,
dass der direkt dem Staatspräsidenten unterstellte Nachrichtendienst (DAS) systematische
Abhörungen vorgenommen und illegale Handlungen durchgeführt hat, die darauf
abzielten, hochrangige Richter, Abgeordnete der Opposition und
Menschenrechtsverteidiger zu diskreditieren; bekräftigt, dass der Unterausschuss
Menschenrechte des Europäischen Parlaments, in Europa lebende Personen und
nichtstaatliche Organisationen ebenfalls zur Zielscheibe dieser Machenschaften geworden
sind; fordert, dass diese schwerwiegenden Vorkommnisse nicht ungestraft bleiben dürfen;
fordert die Europäische Union auf, die Kolumbien betreffenden Empfehlungen des
Berichts 2009 des Ausschusses gegen Folter umzusetzen;
26. bedauert gleichfalls, dass die Menschenrechte in der Türkei nicht auf die Tagesordnung
gesetzt worden sind; erklärt sich in noch stärkerem Maße besorgt über die
Verschlechterung der Lage der Demokratie in diesem Land und über die Zunahme der
Repressionen gegen Demokraten, Abgeordnete und politische Aktivisten, Gewerkschafter,
Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Künstler; stellt fest, dass diese Repressionen
vor allem gegen die Kurden gerichtet sind; fordert die Delegation der EU auf, dafür Sorge
zu tragen, dass auf der 22. Tagung des UNHRC über dieses Thema diskutiert wird und
dass ausdrücklich Unterstützung für die Wiederaufnahme der Friedensgespräche bekundet
wird;
27. verurteilt erneut die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen infolge der ständigen
Besetzung von 37 % des Hoheitsgebiets der Republik Zypern durch die Türkei; äußert
sich vor allem besorgt über die Lage der Flüchtlinge, der in Enklaven lebenden
Bevölkerung und der Angehörigen der Vermissten; bekräftigt, dass die Besetzung
unmittelbar zur Folge hat, dass Menschen der Zugang zu ihrem Grundeigentum und
dessen Nutzung verwehrt wird; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer
Mitgliedstaaten auf, diese anhaltenden Menschenrechtsverletzungen zur Sprache zu
bringen, die Anwesenheit türkischer Streitkräfte und von Siedlern zu verurteilen, zur
PE503.582v01-00
DE
8/11
RE\926296DE.doc
sofortigen Beendigung der Besetzung des zyprischen Hoheitsgebiets durch die Streitkräfte
der Türkei und zur sofortigen Einstellung der Maßnahmen aufzurufen, die darauf abzielen,
die demografische Zusammensetzung der Republik Zypern zu verändern; betont, dass
diese Menschenrechtsverletzungen Kriegsverbrechen darstellen; fordert die Türkei auf,
den Zugang zu militärischen Sperrgebieten zu gestatten, damit Nachforschungen
bezüglich der Vermissten angestellt werden können;
28. fordert den UNHRC auf, konkrete Maßnahmen zu treffen, die sich aus dem im November
2012 veröffentlichten internen Untersuchungsbericht über Maßnahmen der Vereinten
Nationen in Sri Lanka ergeben, in dem in Bezug auf die Lage der Zivilisten in den letzten
Bürgerkriegsmonaten vor allem festgestellt wird, dass die Vereinten Nationen ihrer
Verantwortung nicht nachgekommen seien; fordert den UNHRC auf, die erneute
Zunahme der Beeinträchtigungen der demokratischen Rechte in Sri Lanka – darunter die
Meinungs- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf freie und faire
Wahlen – zu verurteilen und zu einer Konfliktbeilegung aufzurufen, die auf die Achtung
der Demokratie und der Menschenrechte wie auch des Selbstbestimmungsrechts des
tamilischen Volkes gründet; fordert den UNHRC auf, sich mit dem Vorhaben zu befassen,
den 13. Zusatz zur Verfassung Sri Lankas abzuschaffen, in welchem dem Norden und
Osten der Insel eine gewisse regionale Autonomie gewährt wird, und seiner
diesbezüglichen Besorgnis Ausdruck zu verleihen;
29. bedauert, dass die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo auf dieser
Tagung nicht thematisiert wird; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer
Mitgliedstaaten auf, dieses Thema bei der Aussprache über die vom Menschenrechtsrat zu
erörternden Menschenrechtsangelegenheiten anzusprechen, jegliche Akte der Gewalt und
jegliche Verletzungen der Menschenrechte im Osten der Demokratischen Republik Kongo
und im Gebiet der Großen Seen zu verurteilen, allen vom Krieg betroffenen
Bevölkerungsgruppen seine Solidarität zu bekunden und alle an den Kämpfen im Osten
der Demokratischen Republik Kongo beteiligten Einheiten dazu aufzurufen, die
Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten und jegliche Übergriffe auf
Zivilisten einzustellen;
Menschenrechtslage in Palästina und den anderen besetzten arabischen Gebieten
30. begrüßt, dass auf der 22. Tagung des UNHRC besonderes Augenmerk auf die
Menschenrechtslage in Palästina und den anderen besetzten arabischen Gebieten gelegt
wird, vor allem auf das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes; fordert die
Delegation der EU nachdrücklich auf, jegliche Form des Kolonialismus, vor allem in
Palästina, zu verurteilen;
31. weist erneut auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010
zur Lage in West-Sahara hin; empfiehlt Marokko und der Frente Polisario, die
Verhandlungen über eine friedliche und dauerhafte Beilegung des Konflikts in Westsahara
fortzusetzen, und bekräftigt das Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes, über
das in einer demokratischen Volksabstimmung zu entscheiden ist; verurteilt im Einklang
mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen die ständigen Verletzungen
der Menschenrechte des saharauischen Volkes; fordert die Freilassung der saharauischen
politischen Gefangenen, insbesondere der Gruppe der 23 aus Gdaim Izyk, die von einem
RE\926296DE.doc
9/11
PE503.582v01-00
DE
Militärtribunal verurteilt wurden;
32. bedauert, dass die Empfehlungen des Goldstone-Berichts von der EU nicht umgesetzt
wurden; bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten der EU, einen konsequenten
gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zum Vorgehen im Anschluss an den
Goldstone-Bericht auszuarbeiten und öffentlich zu fordern, dass die Verantwortung für die
mutmaßlichen Verbrechen übernommen wird, sowie Israel nahezulegen, Ermittlungen
durchzuführen, die den internationalen Standards der Unabhängigkeit, der
Unparteilichkeit, der Transparenz, der zeitlichen Nähe und der Wirksamkeit entsprechen
und mit der Resolution A/RES/64/10 der Generalversammlung der Vereinten Nationen im
Einklang stehen; vertritt die Auffassung, dass ohne die Übernahme von Verantwortung
und die Schaffung von Gerechtigkeit keine Fortschritte im Friedensprozess im Nahen
Osten erzielt werden können und dass die bislang eingeleiteten Ermittlungen diesen
Anforderungen nicht genügen; fordert die Europäische Union auf, das weitere Vorgehen
im Anschluss an den Goldstone-Bericht in ihrem Dialog mit Israel zu thematisieren;
33. unterstützt die Volksbewegungen in zahlreichen arabischen Ländern, die sich für soziale
Gerechtigkeit sowie soziale, wirtschaftliche und politische Rechte in ihren Ländern
einsetzen; bedauert, dass der Sturz von Diktatoren wie Ben Ali oder Mubarak nicht zu
tiefgreifenden und raschen Änderungen in diesen Politikbereichen geführt hat, und erklärt
sich besorgt über die Entwicklungen im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen der
Menschenrechte in manchen Ländern wie Ägypten;
Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau
34. nimmt zur Kenntnis, dass die technische Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte in
Afghanistan erörtert wird; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer
Mitgliedstaaten zu dem Eingeständnis auf, dass die Besetzung Afghanistans durch die
NATO die Menschenrechtslage in diesem Land nicht verbessert hat; fordert den UNHRC
auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Untersuchungskommission unter dem Dach der
Vereinten Nationen eingesetzt und ein Prozess wegen Kriegsverbrechen, für die der
Internationale Strafgerichtshof zuständig ist, und wegen der Gräueltaten gegen und
Ermordungen von Zivilisten in Irak und Afghanistan eröffnet wird; verurteilt
nachdrücklich die Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch die
staatlichen Organe Iraks und bekundet sein Bedauern über die große Zahl der Ermordeten
und Verletzten; verurteilt jegliche Form von Gewalt gegen gesellschaftliche, politische
oder religiöse Gruppen; verurteilt alle Morde und Hinrichtungen seit Beginn des Krieges
2003; bedauert die neuerliche Welle von terroristischen Anschlägen; ist der Ansicht, dass
eines der hauptsächlichen Ergebnisse der Invasion der USA in Irak darin besteht, dass die
öffentliche Ordnung nahezu vollständig zusammengebrochen ist und
Menschenrechtsverletzungen zugenommen haben; fordert die Regierung Iraks auf, die
Todesstrafe abzuschaffen, und erachtet es als dringend notwendig, die humanitären
Probleme der Bevölkerung Iraks zu lösen;
35. verurteilt gleichfalls die bewaffnete Intervention in Libyen unter der Führung der NATO
und betont, dass die Lage von einer Stabilisierung weit entfernt ist und sich seit dem
offiziellen Ende des Krieges wohl eher noch verschlimmert, da es zu einer Aufteilung des
Landes gekommen ist, der Staat zur Eindämmung von Gewalttaten unfähig ist, rassistisch
PE503.582v01-00
DE
10/11
RE\926296DE.doc
motivierte Verbrechen zugenommen haben und es an Gerechtigkeit und Demokratie fehlt;
fordert, dass der UNHRC eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der
Menschenrechtslage des Landes durchführt und dabei die Verantwortlichkeit aller am
Konflikt beteiligten Kräfte aufdeckt;
36. nimmt zur Kenntnis, dass über die Menschenrechtslage in Haiti diskutiert wird, und
fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, nochmals darauf hinzuweisen, dass die
Hilfsleistungen für Haiti und die konkrete Durchführung des Wiederaufbauplans, für den
sich die Vereinten Nationen einsetzen, einer Bewertung unterzogen werden müssen;
37. nimmt zur Kenntnis, dass die Unterstützung für Côte d’Ivoire erörtert wird; ist auch hier
der Ansicht, dass eine objektive und unparteiische Untersuchung der Entwicklung der
Menschenrechtslage des Landes durchgeführt werden sollte, insbesondere nach seiner
Besetzung durch französische Streitkräfte;
o
oo
38. beauftragt seine Delegation für die 16. Tagung des UNHRC, die in dieser Entschließung
ausgedrückten Bedenken zu äußern; fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss
Menschenrechte über ihren Besuch Bericht zu erstatten, und erachtet es als zweckmäßig,
weiterhin Delegationen des Europäischen Parlaments zu wichtigen Tagungen des UNHRC
zu entsenden;
39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen
Vertreterin / Vizepräsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der
Mitgliedstaaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär, dem
Präsidenten der 64. Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Präsidenten des
Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, der Hochkommissarin der Vereinten
Nationen für Menschenrechte und der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
eingerichteten Arbeitsgruppe EU-VN zu übermitteln.
RE\926296DE.doc
11/11
PE503.582v01-00
DE
Herunterladen