EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 – 2014 Plenarsitzungsdokument 5.2.2013 B7-0061/2013 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur Position des Europäischen Parlaments zur 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (2013/2533(RSP)) Marie-Christine Vergiat, Willy Meyer im Namen der GUE/NGL-Fraktion RE\926296DE.doc DE PE503.582v01-00 In Vielfalt geeint DE B7-0061/2013 Entschließung des Europäischen Parlaments zu seiner Position zur 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (2013/2533(RSP)) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953, – unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000 (A/RES/55/2) und die Resolutionen ihrer Generalversammlung, – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC), – unter Hinweis auf seine Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechten und Demokratie, – unter Hinweis auf die anstehende 22. Tagung des UNHRC, die vom 25. Februar bis zum 22. März 2013 im Büro der Vereinten Nationen in Genf stattfinden wird, – gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass auch 60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte täglich gegen die Diskriminierung und für die Durchsetzung aller Menschenrechte, d. h. der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte sowie der bürgerlichen und politischen Rechte, gekämpft werden muss; B. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte Bestandteil der Menschenrechte sind und ihre Achtung zumindest zur vollständigen Umsetzung der acht Entwicklungsziele der Millenniums-Erklärung aus dem Jahr 2000 führt, nämlich der folgenden Ziele: Beseitigung von extremer Armut und Hunger, allgemeiner Zugang zur Grundschulbildung, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Gleichberechtigung der Frauen, Reduzierung der Kindersterblichkeit, verbesserte Betreuung der Mütter, Bekämpfung von HIV/AIDS, sexuell übertragbaren Krankheiten, Malaria und sonstigen Krankheiten, Engagement für eine nachhaltige Entwicklung, Umsetzung einer weltweiten Zusammenarbeit im Dienst der Entwicklung; in der Erwägung, dass ein ehrgeiziger Zeitplan zur Verwirklichung dieser Ziele bis 2015 aufgestellt worden ist, sie aber bis heute bei weitem noch nicht erreicht worden sind; C. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass die Menschenrechte in ihrem gesamten innen- und außenpolitischen Handeln geachtet werden und dieses Handeln in sich schlüssig ist, um die Position der Europäischen Union im UNHRC zu stärken und glaubwürdig zu machen; D. in der Erwägung, dass der UNHRC trotz seiner Schwächen ein wichtiges Forum für die Debatte über Menschenrechte und den Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen PE503.582v01-00 DE 2/11 RE\926296DE.doc darstellt; E. in der Erwägung, dass eine Delegation des Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments zur 22. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen nach Genf reisen wird, wie dies bereits in den vorangegangenen Jahren zu den entsprechenden Tagungen dieses Gremiums und zuvor zu denen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen der Fall war; Arbeit und Organisation des UNHRC 1. bekräftigt seine Forderung an die EU-Mitgliedstaaten, sich aktiv jedem Versuch zu widersetzen, die Grundsätze der Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte zu untergraben, und sich aktiv dafür einzusetzen, dass der UNHRC die Diskriminierung jeglicher Art einschließlich der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und der politischen oder religiösen Überzeugungen in gleichem Maße bekämpft; 2. warnt vor einer Instrumentalisierung des UNHRC; erachtet es als wichtig, länderspezifische Lösungen bei der Auseinandersetzung mit schweren Menschenrechtsverletzungen zu wählen; hält es für bedeutsam, die Menschenrechtslage in objektiver, transparenter, nicht selektiver, konstruktiver und konfrontationsfreier Weise und auf der Grundlage verlässlicher Informationen sowie eines interaktiven Dialogs und unter Berücksichtigung der universellen Geltung und der Gleichbehandlung aller Staaten zu bewerten; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, aktiv zur Umsetzung dieser in Bezug auf den UNHRC vereinbarten Grundsätze beizutragen; 3. hält es für sehr wichtig, die Ursachen der Instabilität in bestimmten Ländern mit entwicklungspolitischen Maßnahmen anzugehen, die im Einklang mit den MillenniumsEntwicklungszielen (MDG) und anderen sozioökonomischen, politischen und kulturellen Maßnahmen stehen, mit denen das erforderliche Umfeld geschaffen werden kann, durch das ein Wiederaufflammen von Konflikten verhindert wird, und mit denen die Armut beseitigt, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gefördert, institutionelle und administrative Kapazitäten geschaffen, die Lebensqualität der Bevölkerung verbessert und die Rechtsstaatlichkeit ausschließlich mit friedlichen Mitteln gefestigt werden sollen; 4. nimmt zur Kenntnis, dass im November 2012 mit Wirkung vom 1. Januar 2013 achtzehn neue Mitglieder in den UNHRC gewählt wurden: Äthiopien, Argentinien, Brasilien, Côte d’Ivoire, Deutschland, Estland, Gabun, Irland, Japan, Kasachstan, Kenia, die Republik Korea, Montenegro, Pakistan, Sierra Leone, Spanien, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Bolivarische Republik Venezuela; stellt fest, dass damit neun Mitgliedstaaten der EU dem UNHRC angehören; stellt fest, dass der Staat Israel beschlossen hat, dem UNHRC nicht beizutreten; 5. stellt fest, dass das dreijährige Mandat der Republik Kasachstan als Mitglied des UNHRC am 1. Januar 2013 begonnen hat; weist erneut darauf hin, dass die Generalversammlung in ihrer Resolution 60/251 beschlossen hat, dass die in den Rat gewählten Mitglieder den höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte gerecht werden müssen, und betont, dass sich die Menschenrechtslage in Kasachstan in Anbetracht der Massaker in der Stadt Schangaösen im Dezember 2011 RE\926296DE.doc 3/11 PE503.582v01-00 DE weiter verschlechtert hat, was sich auch daran zeigt, dass unlängst – im Dezember 2012 – Oppositionsmedien verboten wurden, ersucht den UNHRC, auf seiner nächsten Tagung alles in seiner Macht Stehende zu tun, um dieser Situation abzuhelfen, und Kasachstan nachdrücklich aufzufordern, die aus politischen Gründen verurteilten Gefangenen unverzüglich freizulassen und Verhaftungen ein Ende zu setzen, die aus politischen Gründen mit der Anschuldigung „Aufstachelung zum sozialen Unfrieden“ vorgenommen werden; Förderung und Schutz aller Menschenrechte – der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie des Rechts auf Entwicklung Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 6. begrüßt, dass auf der 22. Tagung des UNHRC der Förderung und dem Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Frage der Interdependenz der Menschenrechte große Bedeutung beigemessen wird; bekräftigt erneut, dass die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte gleichrangig behandelt werden sollten; weist darauf hin, dass die hohen Arbeitslosenzahlen, die zunehmende Armut und soziale Ausgrenzung sowie der immer schwierigere Zugang zu erschwinglichen öffentlichen Dienstleistungen – beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Wohnen, Verkehr und Kultur – und die Verschlechterung der Qualität dieser Dienstleistungen große Herausforderungen darstellen; betont, dass Privatisierung und Liberalisierung dazu beigetragen haben, den Zugang zu bestimmten dieser Rechte zu erschweren, und dass diese Entwicklung rückgängig gemacht werden muss; weist zudem darauf hin, dass eine gerechtere Verteilung des Wohlstands, angemessene Einkommen und eine bessere Qualität der Beschäftigung entscheidend zur Lösung dieser Probleme beitragen können; stellt gleichfalls fest, dass die Sparpläne, die in den Mitgliedstaaten der EU und anderen Ländern – auch unter dem Druck der EU – durchgesetzt werden, Ungleichheit und Armut zusätzlich verschärft haben; 7. begrüßt, dass dem Recht auf angemessene Unterkunft als Bestandteil des Rechts auf angemessenen Lebensstandard ein hoher Stellenwert beigemessen wird; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, sich für den Zugang zu hochwertigem Wohnraum für alle als Grundrecht einzusetzen und den Zugang zu Wohnraum in der EU (insbesondere seit Beginn der Krise und der Durchführung der Sparmaßnahmen) zu untersuchen, damit dieses Dauerproblem, das sich in den vergangenen Jahren noch verschlimmert hat, wirksam angegangen werden kann; 8. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in erster Linie den Zugang zu natürlichen und lebenswichtigen Ressourcen, den Zugang zu Land sowie die Nahrungsmittelsouveränität und Ernährungssicherheit fördern sollten, um zur Verringerung der Armut und der Arbeitslosigkeit beizutragen; bedauert, dass eine beträchtliche Anzahl an Menschen keinen Zugang zu bestimmten Ressourcen (mehr) hat, darunter grundlegende Güter wie Wasser, weil diese Ressourcen durch private Unternehmen und Körperschaften vereinnahmt werden, die die Unterstützung der politischen Entscheidungsträger der betreffenden Staaten nutzen können, was vor allem zu Nahrungsmittelknappheit und Preiserhöhungen bei Lebensmitteln führt; fordert daher die Delegation der Europäische Union und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten dazu auf, PE503.582v01-00 DE 4/11 RE\926296DE.doc die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um der Vereinnahmung von Ressourcen, insbesondere von Land und vor allem durch EU-Unternehmen, ein Ende zu setzen und in internationalen und regionalen Gremien und Sitzungen (Weltbank, WTO, UNCTAD, IMF, OECD usw.) Vorschläge einzubringen, globale öffentliche Güter anzuerkennen und dies in einem eigenen VN-Übereinkommen festzuschreiben; fordert darüber hinaus die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für die Resolution Nr. 64/292 der Generalversammlung der VN vom 28. Juli 2010 einzusetzen, in der das Menschenrecht auf Wasser anerkannt wird, und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit diese Resolution umgesetzt wird und verbindlichen Charakter erlangt; 9. hebt hervor, dass die Migrationspolitik der EU ebenso wie die Unterstützung undemokratischer Regime unter dem Deckmantel der „guten Regierungsführung“ und in Form reiner Wirtschaftspartnerschaftsabkommen die Menschenrechte und die Glaubwürdigkeit der EU auf internationaler Ebene untergraben; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nochmals auf, Demokratie- und Menschenrechtsklauseln unabhängig von der Art der jeweiligen Übereinkommen in alle internationalen Übereinkommen aufzunehmen und für die Achtung der Menschenrechte in ihrem innen- und außenpolitischen Handeln Sorge zu tragen, da andernfalls die Position der EU im UNHRC und auch in allen anderen internationalen Menschenrechtsgremien geschwächt würde; Bürgerliche und politische Rechte 10. hebt hervor, dass die Untersuchungen der weltweiten Praktiken im Rahmen der Terrorismusbekämpfung – insbesondere in Bezug auf geheime Inhaftierungen – fortgeführt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, im Einklang mit den früheren Standpunkten des Europäischen Parlaments zu dieser Frage, insbesondere in seinen Entschließungen zu der Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten und die Folter von Gefangenen, für ein angemessenes Vorgehen im Anschluss an die vorliegenden Berichte zu sorgen; 11. fordert alle Staaten auf, die Folter zu bekämpfen, auch innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebiets; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, ein etwaiges Verbot des Handels mit Produkten, die innerhalb und außerhalb der EU zum Zwecke der Folter eingesetzt werden können, in die Diskussion über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe einzuführen; 12. fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, ihre Position gegen die Todesstrafe, für ihre weltweite Abschaffung und die Verhängung eines sofortigen Moratoriums in den Ländern, in denen sie noch vollstreckt wird, zu bekräftigen; erklärt sich besorgt darüber, dass mehrere Staaten, in denen die Vollstreckung der Todesstrafe ausgesetzt war, erneut Hinrichtungen durchführen; Rechte der Völker und des Einzelnen 13. bekräftigt erneut das unveräußerliche Recht der Völker auf Selbstbestimmung und auf Nichteinmischung von außen in Entscheidungen über ihre politische, wirtschaftliche und soziale Ausrichtung; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich auf der 22. Tagung RE\926296DE.doc 5/11 PE503.582v01-00 DE des UNHRC entschieden für dieses Recht einzusetzen, anstatt weiterhin ihre jetzige Politik zu betreiben; 14. erklärt sich besorgt über die Verschlechterung der Lage der Menschenrechtsverteidiger, -vorkämpfer, -organisationen und -einrichtungen sowie der Journalisten, die weltweit in unterschiedlicher Form und in unterschiedlichem Ausmaß zum Ausdruck kommt; 15. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich vordringlich für konkrete Maßnahmen des UNHRC einzusetzen, mit denen Menschenrechtsverletzungen, von denen Zivilisten und insbesondere Frauen und Kinder in Kriegen und gewaltsamen Konflikten betroffen sind, ein Ende gesetzt wird; fordert, dass vorrangige Maßnahmen getroffen werden, die vor allem darauf abzielen, dass keine Kindersoldaten mehr rekrutiert werden und sie geschützt werden; 16. begrüßt die laufende Nachverfolgung des Berichts A/HRC/19/41 der Hohen Kommissarin über diskriminierende Gesetze, Praktiken und Gewalthandlungen gegen Einzelpersonen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität; fordert darüber hinaus die Nachverfolgung vor allem auf regionalen Zusammenkünften und die aktive Mitwirkung der Mitgliedstaaten an diesem Vorgang; fordert besondere diesbezügliche Schutzmaßnahmen, auch in den Bereichen Asylpolitik und konsularischer Schutz; 17. betont, dass nach der Definition der Vereinten Nationen Sklaverei der Zustand oder die Stellung einer Person ist, an der die mit dem Eigentumsrecht verbundenen Befugnisse oder einzelne davon ausgeübt werden; bedauert, dass Formen moderner Sklaverei immer noch bestehen, auch innerhalb der Europäischen Union; hebt hervor, dass die Opfer der Sklaverei besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen angehören und dass sie deshalb eines besonderen Schutzes bedürfen; fordert dementsprechend die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, sich für eine wesentlich entschiedenere Politik in diesem Bereich einzusetzen, insbesondere für Hausangestellte – die Berufsgruppe, die am stärksten von diesen Formen der Sklaverei betroffen ist – auch indem sichergestellt wird, dass der diplomatische Schutz nicht als Vorwand benutzt wird, um die strafrechtliche Verfolgung jener zu verhindern, die die Menschenrechte auf diese Weise verhöhnen; Interdependenz von Menschenrechten und Menschenrechtsthemen 18. erklärt sich zutiefst besorgt über die Verschlechterung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheitsrechte unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus und – immer häufiger – der Schwerstkriminalität, ohne dass diese Begriffe klar definiert wären, und zwar auch in der EU, oder im Zuge von besonderen Abkommen mit bestimmten Staaten, in denen die Menschenrechtsnormen nicht gelten; äußert sich in diesem Zusammenhang besonders besorgt über die Verletzung der Normen in den Bereichen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre; 19. bedauert, dass die internationale Gemeinschaft immer noch keine Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Übereinkommens über den Schutz personenbezogener Daten aufgenommen hat, für das das Übereinkommen Nr. 108 des Europarates als Vorbild dienen könnte; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern an der Ausarbeitung eines PE503.582v01-00 DE 6/11 RE\926296DE.doc derartigen Rahmenabkommens mitzuwirken; 20. verurteilt bei vermeintlich sicherheitspolitischen Maßnahmen den umfangreichen Rückgriff auf private Sicherheits- und Militärunternehmen, wo es sich doch um hoheitliche Aufgaben handelt, die unter die ausschließliche Zuständigkeit der Staaten fallen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um eine Beendigung dieser Praktiken zu intensivieren; ist der Ansicht, dass private Sicherheits- und Militärunternehmen in diesem Bereich und unter staatlicher Aufsicht die Menschenrechtsnormen achten müssen, insbesondere im Bereich Datenschutz und Schutz der Privatsphäre; vertritt die Auffassung, dass im Falle der Übertragung von staatlichen Aufgaben die Staaten wie auch die beauftragten Unternehmen für Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts, die von Mitarbeitern dieser Unternehmen begangen werden, zur Rechenschaft gezogen können werden sollten; Vom Menschenrechtsrat zu erörternde Menschenrechtsangelegenheiten 21. nimmt zur Kenntnis, dass der UNHRC die Hochkommissarin ersucht hat, ihm auf seiner 22. Tagung einen schriftlichen Bericht über die Menschenrechtslage in Mali und insbesondere im Nordteil Malis zu übermitteln; fordert eine lückenlose Untersuchung der Grausamkeiten und Verbrechen, die von allen dort anwesenden Truppen verübt wurden; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, sich für eine friedliche Beilegung von Konflikten einzusetzen, anstatt einseitige Militärinterventionen wie in Mali durchzuführen; 22. stellt fest, dass sich die Menschenrechtslage in Iran weiter verschlechtert; stellt fest, dass Repressionen gegenüber friedlichen Demonstranten und Dissidenten (darunter Studierende, Hochschul- und Universitätslehrkräfte und Menschenrechtsverteidiger), Verfechter(innen) der Frauenrechte, Juristen, Journalisten, Blogger, Religionsvertreter in diesem Land an der Tagesordnung sind; betont, dass die internationale Gemeinschaft eine herausragende Rolle spielen muss, um für Frieden zu sorgen; erklärt sich zutiefst besorgt über die ständige Verschlechterung der Menschenrechte in Iran, die steigende Zahl politischer Gefangener und gewaltloser politischer Gefangener, die immer noch hohe Zahl an Hinrichtungen, auch von Minderjährigen, die Folter, ungerechte Prozesse, übermäßig hohe Kautionen sowie die erheblichen Einschränkungen der Informations-, Meinungs-, Versammlungs-, Religions-, Bildungs- und Bewegungsfreiheit; ist der Ansicht, dass ein Besuch des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen dazu beitragen könnte, sich einen Überblick über die Menschenrechtslage in Iran zu verschaffen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Iran seit 2005 keine Besuche von Sonderberichterstattern oder des Hochkommissariats für Menschenrechte zugelassen hat; fordert Iran auf, seiner erklärten Absicht Taten folgen zu lassen und 2013 einen Besuch von Dr. Ahmed Shaheed, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage in Iran, zuzulassen; 23. würdigt die Fortsetzung der Reformen in Politik, Gesellschaft und Justiz in Myanmar, fordert aber die staatlichen Stellen Myanmars auf, ihren Bemühungen Nachdruck zu verleihen, indem sie vor allem politische Gefangene freilassen und dringend gegen die interethnische Gewalt vorgehen; erklärt sich zutiefst besorgt über die Gewalt im Rakhaing-Staat, die eine langjährige Folge der Diskriminierung der Rohingya ist; fordert RE\926296DE.doc 7/11 PE503.582v01-00 DE die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters über die Menschenrechtslage in Birma/Myanmar um ein Jahr; 24. bedauert, dass die Lage in Lateinamerika und insbesondere in Honduras und Paraguay nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde; fordert, dass die Menschenrechtslage in Honduras und Paraguay nach den Staatsstreichen wirklich genau untersucht wird und alles unternommen wird, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesen Ländern wiederherzustellen; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, sich für eine Verurteilung der Staatsstreiche einzusetzen, die De-facto-Regierungen nicht anzuerkennen und darauf zu drängen, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; fordert ebenso, dass eine Untersuchung zu den versuchten Staatsstreichen in anderen Ländern Lateinamerikas (wie Ecuador) durchgeführt und aufgeklärt wird, wer im Einzelnen, darunter auch Drittländer, dafür die Verantwortung trägt; 25. stellt fest, dass Kolumbien nach wie vor eines der gefährlichsten Länder der Welt ist, was die gewerkschaftliche und politische Betätigung anbelangt, und dass Verletzungen der Menschenrechte, die auch Studenten, Aktivisten von Oppositionsparteien, Bauern, Frauen und Kinder betreffen, nahezu vollkommen straflos bleiben; spricht sich deshalb gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit diesem Land aus; verurteilt aufs Schärfste, dass der direkt dem Staatspräsidenten unterstellte Nachrichtendienst (DAS) systematische Abhörungen vorgenommen und illegale Handlungen durchgeführt hat, die darauf abzielten, hochrangige Richter, Abgeordnete der Opposition und Menschenrechtsverteidiger zu diskreditieren; bekräftigt, dass der Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments, in Europa lebende Personen und nichtstaatliche Organisationen ebenfalls zur Zielscheibe dieser Machenschaften geworden sind; fordert, dass diese schwerwiegenden Vorkommnisse nicht ungestraft bleiben dürfen; fordert die Europäische Union auf, die Kolumbien betreffenden Empfehlungen des Berichts 2009 des Ausschusses gegen Folter umzusetzen; 26. bedauert gleichfalls, dass die Menschenrechte in der Türkei nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden sind; erklärt sich in noch stärkerem Maße besorgt über die Verschlechterung der Lage der Demokratie in diesem Land und über die Zunahme der Repressionen gegen Demokraten, Abgeordnete und politische Aktivisten, Gewerkschafter, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Künstler; stellt fest, dass diese Repressionen vor allem gegen die Kurden gerichtet sind; fordert die Delegation der EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass auf der 22. Tagung des UNHRC über dieses Thema diskutiert wird und dass ausdrücklich Unterstützung für die Wiederaufnahme der Friedensgespräche bekundet wird; 27. verurteilt erneut die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen infolge der ständigen Besetzung von 37 % des Hoheitsgebiets der Republik Zypern durch die Türkei; äußert sich vor allem besorgt über die Lage der Flüchtlinge, der in Enklaven lebenden Bevölkerung und der Angehörigen der Vermissten; bekräftigt, dass die Besetzung unmittelbar zur Folge hat, dass Menschen der Zugang zu ihrem Grundeigentum und dessen Nutzung verwehrt wird; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, diese anhaltenden Menschenrechtsverletzungen zur Sprache zu bringen, die Anwesenheit türkischer Streitkräfte und von Siedlern zu verurteilen, zur PE503.582v01-00 DE 8/11 RE\926296DE.doc sofortigen Beendigung der Besetzung des zyprischen Hoheitsgebiets durch die Streitkräfte der Türkei und zur sofortigen Einstellung der Maßnahmen aufzurufen, die darauf abzielen, die demografische Zusammensetzung der Republik Zypern zu verändern; betont, dass diese Menschenrechtsverletzungen Kriegsverbrechen darstellen; fordert die Türkei auf, den Zugang zu militärischen Sperrgebieten zu gestatten, damit Nachforschungen bezüglich der Vermissten angestellt werden können; 28. fordert den UNHRC auf, konkrete Maßnahmen zu treffen, die sich aus dem im November 2012 veröffentlichten internen Untersuchungsbericht über Maßnahmen der Vereinten Nationen in Sri Lanka ergeben, in dem in Bezug auf die Lage der Zivilisten in den letzten Bürgerkriegsmonaten vor allem festgestellt wird, dass die Vereinten Nationen ihrer Verantwortung nicht nachgekommen seien; fordert den UNHRC auf, die erneute Zunahme der Beeinträchtigungen der demokratischen Rechte in Sri Lanka – darunter die Meinungs- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf freie und faire Wahlen – zu verurteilen und zu einer Konfliktbeilegung aufzurufen, die auf die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte wie auch des Selbstbestimmungsrechts des tamilischen Volkes gründet; fordert den UNHRC auf, sich mit dem Vorhaben zu befassen, den 13. Zusatz zur Verfassung Sri Lankas abzuschaffen, in welchem dem Norden und Osten der Insel eine gewisse regionale Autonomie gewährt wird, und seiner diesbezüglichen Besorgnis Ausdruck zu verleihen; 29. bedauert, dass die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo auf dieser Tagung nicht thematisiert wird; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten auf, dieses Thema bei der Aussprache über die vom Menschenrechtsrat zu erörternden Menschenrechtsangelegenheiten anzusprechen, jegliche Akte der Gewalt und jegliche Verletzungen der Menschenrechte im Osten der Demokratischen Republik Kongo und im Gebiet der Großen Seen zu verurteilen, allen vom Krieg betroffenen Bevölkerungsgruppen seine Solidarität zu bekunden und alle an den Kämpfen im Osten der Demokratischen Republik Kongo beteiligten Einheiten dazu aufzurufen, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten und jegliche Übergriffe auf Zivilisten einzustellen; Menschenrechtslage in Palästina und den anderen besetzten arabischen Gebieten 30. begrüßt, dass auf der 22. Tagung des UNHRC besonderes Augenmerk auf die Menschenrechtslage in Palästina und den anderen besetzten arabischen Gebieten gelegt wird, vor allem auf das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes; fordert die Delegation der EU nachdrücklich auf, jegliche Form des Kolonialismus, vor allem in Palästina, zu verurteilen; 31. weist erneut auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zur Lage in West-Sahara hin; empfiehlt Marokko und der Frente Polisario, die Verhandlungen über eine friedliche und dauerhafte Beilegung des Konflikts in Westsahara fortzusetzen, und bekräftigt das Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes, über das in einer demokratischen Volksabstimmung zu entscheiden ist; verurteilt im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen die ständigen Verletzungen der Menschenrechte des saharauischen Volkes; fordert die Freilassung der saharauischen politischen Gefangenen, insbesondere der Gruppe der 23 aus Gdaim Izyk, die von einem RE\926296DE.doc 9/11 PE503.582v01-00 DE Militärtribunal verurteilt wurden; 32. bedauert, dass die Empfehlungen des Goldstone-Berichts von der EU nicht umgesetzt wurden; bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten der EU, einen konsequenten gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zum Vorgehen im Anschluss an den Goldstone-Bericht auszuarbeiten und öffentlich zu fordern, dass die Verantwortung für die mutmaßlichen Verbrechen übernommen wird, sowie Israel nahezulegen, Ermittlungen durchzuführen, die den internationalen Standards der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Transparenz, der zeitlichen Nähe und der Wirksamkeit entsprechen und mit der Resolution A/RES/64/10 der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Einklang stehen; vertritt die Auffassung, dass ohne die Übernahme von Verantwortung und die Schaffung von Gerechtigkeit keine Fortschritte im Friedensprozess im Nahen Osten erzielt werden können und dass die bislang eingeleiteten Ermittlungen diesen Anforderungen nicht genügen; fordert die Europäische Union auf, das weitere Vorgehen im Anschluss an den Goldstone-Bericht in ihrem Dialog mit Israel zu thematisieren; 33. unterstützt die Volksbewegungen in zahlreichen arabischen Ländern, die sich für soziale Gerechtigkeit sowie soziale, wirtschaftliche und politische Rechte in ihren Ländern einsetzen; bedauert, dass der Sturz von Diktatoren wie Ben Ali oder Mubarak nicht zu tiefgreifenden und raschen Änderungen in diesen Politikbereichen geführt hat, und erklärt sich besorgt über die Entwicklungen im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen der Menschenrechte in manchen Ländern wie Ägypten; Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau 34. nimmt zur Kenntnis, dass die technische Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte in Afghanistan erörtert wird; fordert die Delegation der EU und die Delegationen ihrer Mitgliedstaaten zu dem Eingeständnis auf, dass die Besetzung Afghanistans durch die NATO die Menschenrechtslage in diesem Land nicht verbessert hat; fordert den UNHRC auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Untersuchungskommission unter dem Dach der Vereinten Nationen eingesetzt und ein Prozess wegen Kriegsverbrechen, für die der Internationale Strafgerichtshof zuständig ist, und wegen der Gräueltaten gegen und Ermordungen von Zivilisten in Irak und Afghanistan eröffnet wird; verurteilt nachdrücklich die Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch die staatlichen Organe Iraks und bekundet sein Bedauern über die große Zahl der Ermordeten und Verletzten; verurteilt jegliche Form von Gewalt gegen gesellschaftliche, politische oder religiöse Gruppen; verurteilt alle Morde und Hinrichtungen seit Beginn des Krieges 2003; bedauert die neuerliche Welle von terroristischen Anschlägen; ist der Ansicht, dass eines der hauptsächlichen Ergebnisse der Invasion der USA in Irak darin besteht, dass die öffentliche Ordnung nahezu vollständig zusammengebrochen ist und Menschenrechtsverletzungen zugenommen haben; fordert die Regierung Iraks auf, die Todesstrafe abzuschaffen, und erachtet es als dringend notwendig, die humanitären Probleme der Bevölkerung Iraks zu lösen; 35. verurteilt gleichfalls die bewaffnete Intervention in Libyen unter der Führung der NATO und betont, dass die Lage von einer Stabilisierung weit entfernt ist und sich seit dem offiziellen Ende des Krieges wohl eher noch verschlimmert, da es zu einer Aufteilung des Landes gekommen ist, der Staat zur Eindämmung von Gewalttaten unfähig ist, rassistisch PE503.582v01-00 DE 10/11 RE\926296DE.doc motivierte Verbrechen zugenommen haben und es an Gerechtigkeit und Demokratie fehlt; fordert, dass der UNHRC eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Menschenrechtslage des Landes durchführt und dabei die Verantwortlichkeit aller am Konflikt beteiligten Kräfte aufdeckt; 36. nimmt zur Kenntnis, dass über die Menschenrechtslage in Haiti diskutiert wird, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, nochmals darauf hinzuweisen, dass die Hilfsleistungen für Haiti und die konkrete Durchführung des Wiederaufbauplans, für den sich die Vereinten Nationen einsetzen, einer Bewertung unterzogen werden müssen; 37. nimmt zur Kenntnis, dass die Unterstützung für Côte d’Ivoire erörtert wird; ist auch hier der Ansicht, dass eine objektive und unparteiische Untersuchung der Entwicklung der Menschenrechtslage des Landes durchgeführt werden sollte, insbesondere nach seiner Besetzung durch französische Streitkräfte; o oo 38. beauftragt seine Delegation für die 16. Tagung des UNHRC, die in dieser Entschließung ausgedrückten Bedenken zu äußern; fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss Menschenrechte über ihren Besuch Bericht zu erstatten, und erachtet es als zweckmäßig, weiterhin Delegationen des Europäischen Parlaments zu wichtigen Tagungen des UNHRC zu entsenden; 39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin / Vizepräsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär, dem Präsidenten der 64. Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Präsidenten des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten eingerichteten Arbeitsgruppe EU-VN zu übermitteln. RE\926296DE.doc 11/11 PE503.582v01-00 DE