Die Gültigkeit einer zweiten Ehe aus reiner Liebe und ohne Einverständnis der ersten Frau Frage: Ist es einem Mann erlaubt, eine zweite Frau zu heiraten ohne Einverständnis der ersten Ehefrau und wenn der einzige Grund, der ist, dass er sich verliebt hat? Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Bevor auf diese Frage eingegangen wird, muss eine Anmerkung betreffend einer anstößigen und verwerflichen Angelegenheit gemacht werden, die in der Frage enthalten ist, und zwar der Ausdruck „dass der Mann sich in eine andere Frau verliebt hat“. Es ist bekannt, dass es im Islam nicht erlaubt ist, eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, die für ihn ajanabiyya (wörtlich: fremd; hier: zur Heirat erlaubt) ist, aufzubauen, bevor die beiden geheiratet haben, da Allah in der Sūrat al-Mā´ida (Der Tisch) die Āyah 5 offenbarte, deren ungefähre Bedeutung wie folgt lautet: “Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.“ Das Wort „Akhdān“, das in dieser Āyah verwendet wird (hier übersetzt als „Liebschaften“), bezeichnet einen vertrauten Freund oder Gefährten, und in diesem Fall bezieht es sich auf einen Liebhaber. Allah hat in der Sūrat al-Ahzāb (33:53) angedeutet, dass eine Bedingung für ein Gespräch mit Frauen, wenn es denn notwendig ist, folgende ist (ungefähre Bedeutung): „…Und wenn ihr sie (die Frauen) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang (Hijāb – in diesem Sinne sowohl eine physische Barriere wie ein Vorhang oder eine Mauer als auch Kleidung). Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen….“ Allah hat den Frauen ebenso befohlen, einen Mann, der ajnabi für sie ist (wörtlich: fremd; hier: jemand, der ihnen zu Heirat erlaubt ist) nicht mit sanfter oder gar sinnlicher Stimme anzusprechen, sodass er durch ihre Stimmen nicht in Versuchung gerät und bei ihm sinnliche Begierde geweckt wird. Allah ta´āla sagt in der Sūrat al-Ahzāb, Āyah 32, Folgendes in ungefährer Bedeutung: „… Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte.“ Wie also kann es möglich sein, nach all diesen Vorschriften Liebe oder Freundschaft zwischen Männern und Frauen, die einander ajānib (zur Heirat erlaubt) sind, zu begründen? Um zur eigentlichen Angelegenheit der Frage zurückzukehren, Allah subhānahu wa-ta’āla, der al-Hakim (der Allweise) und al-Khabir (der Allwissende) ist und Der mehr über die Menschen, die Er erschaffen hat, weiß, als sie selber wissen, hat bestimmt, dass es einem Mann erlaubt ist, von den Frauen zu heiraten, wen er möchte – solange er durch die Heirat nicht mehr als vier Frauen unter seiner Fürsorge und Verantwortung hat. Und dies hat zur Bedingung, dass er sie der Scharī´ah entsprechend gerecht behandelt, was auch Übernachtungen und Versorgung beinhaltet. Falls er dazu nicht die Möglichkeit und Fähigkeit hat, dann sollte er sich mit einer Frau begnügen, worauf Allah in Sūrat al-Nisā’, Āyah 3, hinweist (ungefähre Bedeutung): „… dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu sein, dann nur eine…“ (4:3). Und Allahs Schar´ā (islamisches Gesetz) ist gerecht und weise und Er befiehlt, was Er will, und tut, was Er will, und es obliegt den Menschen zu glauben und sich zu unterwerfen und zu gehorchen und die Scharī´ah zu befolgen, andernfalls sind wir weder Muslime noch Mu´minūn (Gläubige). Wie Allah ebenfalls in der Sūrat al-Nisā’, Āyah 65, sagt (in der ungefähren Bedeutung): „Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.“ (4:65) und in Sūrat al-Ahzaab, Āyah 36 (in der ungefähren Bedeutung):„Weder für einen gläubigen Mann (Mu’min) noch für eine gläubige Frau(Mu’mina) gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum.“ Weiterhin gibt es keinen Beweis im Qur’ān oder in der Sunnah darüber, dass die Einwilligung der ersten Ehefrau eingeholt werden muss, wenn ihr Ehemann eine andere Frau zu heiraten wünscht, und daher ist es auch nicht erforderlich. Allerdings muss der Mann bei einer solchen Entscheidung sehr vernünftig vorgehen, die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen und mit viel Weisheit alle die Angelegenheit betreffenden Gesichtspunkte betrachten und er sollte sich mit aller Kraft bemühen, seine erste Ehefrau zu beschwichtigen, zu beruhigen und sie zufrieden zu stellen, um die Auswirkungen seines Handelns für sie zu erleichtern und zu entschärfen. Islam Q&A Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid Verfasser des Artikels : Datum der Veröffentlichung : 26/06/2013 von der Website : Islamino.de Link der Seite : http://islamino.de