Die Gültigkeit einer zweiten Ehe aus reiner Liebe und

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Die Gültigkeit einer zweiten Ehe aus reiner Liebe und ohne Einverständnis der
ersten Frau
Frage:
Ist es einem Mann erlaubt, eine zweite Frau zu heiraten ohne Einverständnis der ersten
Ehefrau und wenn der einzige Grund, der ist, dass er sich verliebt hat?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Bevor auf diese Frage eingegangen wird, muss eine Anmerkung betreffend einer anstößigen und
verwerflichen Angelegenheit gemacht werden, die in der Frage enthalten ist, und zwar der
Ausdruck „dass der Mann sich in eine andere Frau verliebt hat“. Es ist bekannt, dass es im
Islam nicht erlaubt ist, eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, die für ihn
ajanabiyya (wörtlich: fremd; hier: zur Heirat erlaubt) ist, aufzubauen, bevor die beiden
geheiratet haben, da Allah in der Sūrat al-Mā´ida (Der Tisch) die Āyah 5 offenbarte, deren
ungefähre Bedeutung wie folgt lautet:
“Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben
wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen
Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde,
wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben
und sich Liebschaften halten. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im
Jenseits gehört er zu den Verlierern.“
Das Wort „Akhdān“, das in dieser Āyah verwendet wird (hier übersetzt als „Liebschaften“),
bezeichnet einen vertrauten Freund oder Gefährten, und in diesem Fall bezieht es sich auf
einen Liebhaber. Allah hat in der Sūrat al-Ahzāb (33:53) angedeutet, dass eine Bedingung für
ein Gespräch mit Frauen, wenn es denn notwendig ist, folgende ist (ungefähre Bedeutung):
„…Und wenn ihr sie (die Frauen) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem
Vorhang (Hijāb – in diesem Sinne sowohl eine physische Barriere wie ein Vorhang oder eine
Mauer als auch Kleidung). Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen….“
Allah hat den Frauen ebenso befohlen, einen Mann, der ajnabi für sie ist (wörtlich: fremd; hier:
jemand, der ihnen zu Heirat erlaubt ist) nicht mit sanfter oder gar sinnlicher Stimme
anzusprechen, sodass er durch ihre Stimmen nicht in Versuchung gerät und bei ihm sinnliche
Begierde geweckt wird. Allah ta´āla sagt in der Sūrat al-Ahzāb, Āyah 32, Folgendes in
ungefährer Bedeutung:
„… Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige,
in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte.“
Wie also kann es möglich sein, nach all diesen Vorschriften Liebe oder Freundschaft zwischen
Männern und Frauen, die einander ajānib (zur Heirat erlaubt) sind, zu begründen?
Um zur eigentlichen Angelegenheit der Frage zurückzukehren, Allah subhānahu wa-ta’āla, der
al-Hakim (der Allweise) und al-Khabir (der Allwissende) ist und Der mehr über die Menschen,
die Er erschaffen hat, weiß, als sie selber wissen, hat bestimmt, dass es einem Mann erlaubt ist,
von den Frauen zu heiraten, wen er möchte – solange er durch die Heirat nicht mehr als vier
Frauen unter seiner Fürsorge und Verantwortung hat. Und dies hat zur Bedingung, dass er sie
der Scharī´ah entsprechend gerecht behandelt, was auch Übernachtungen und Versorgung
beinhaltet. Falls er dazu nicht die Möglichkeit und Fähigkeit hat, dann sollte er sich mit einer
Frau begnügen, worauf Allah in Sūrat al-Nisā’, Āyah 3, hinweist (ungefähre Bedeutung):
„… dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber
befürchtet, nicht gerecht zu sein, dann nur eine…“ (4:3).
Und Allahs Schar´ā (islamisches Gesetz) ist gerecht und weise und Er befiehlt, was Er will, und
tut, was Er will, und es obliegt den Menschen zu glauben und sich zu unterwerfen und zu
gehorchen und die Scharī´ah zu befolgen, andernfalls sind wir weder Muslime noch Mu´minūn
(Gläubige). Wie Allah ebenfalls in der Sūrat al-Nisā’, Āyah 65, sagt (in der ungefähren
Bedeutung): „Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das
richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis
finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.“ (4:65) und in
Sūrat al-Ahzaab, Āyah 36 (in der ungefähren Bedeutung):„Weder für einen gläubigen Mann
(Mu’min) noch für eine gläubige Frau(Mu’mina) gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine
Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer
sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum.“
Weiterhin gibt es keinen Beweis im Qur’ān oder in der Sunnah darüber, dass die Einwilligung
der ersten Ehefrau eingeholt werden muss, wenn ihr Ehemann eine andere Frau zu heiraten
wünscht, und daher ist es auch nicht erforderlich. Allerdings muss der Mann bei einer solchen
Entscheidung sehr vernünftig vorgehen, die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen und mit viel
Weisheit alle die Angelegenheit betreffenden Gesichtspunkte betrachten und er sollte sich mit
aller Kraft bemühen, seine erste Ehefrau zu beschwichtigen, zu beruhigen und sie zufrieden zu
stellen, um die Auswirkungen seines Handelns für sie zu erleichtern und zu entschärfen.
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
Verfasser des Artikels :
Datum der Veröffentlichung : 26/06/2013
von der Website : Islamino.de
Link der Seite : http://islamino.de
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