Fegert, Jörg M. Theorie und Praxis der Eingliederungshilfe für

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Fegert, Jörg M.
Theorie und Praxis der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
junge Menschen
Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 44 (1995) 9, S. 350-359
urn:nbn:de:bsz-psydok-38612
Erstveröffentlichung bei:
http://www.v-r.de/de/
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INHALT
Eingliederungshilfe
psychometrischen Eigenschaften und zur Validitit einti
entsprechenden Kurzskala (The Measurement of Stu
dents' Spelhng specific Test Anxiety Further Psychome
Jugendliche
Theorie und Praxis der
M
Fegert,J
für Kinder und
Einghederungshilfe
für seelisch behinderte junge Menschen (The German
Social Help System for Children and Adolescents with
tnc
Psychiatric Disturbances)
Hilfeangebote für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche Qualifizierung von Regeleinrichtungen
Aufbau von Spezialeinnchtungen (Assistance Offers
for Mentally Disabled Children and Youth QualificaConstruction of Special
tions of Standard Institutions
350
Institutions)
366
Günter, M
and Validation Results for
Short
a
Scale)
110
Der
Diagnoseprozeß bei Spina
bifida Elterliche Wahrnehmung und Sicht des klini¬
schen Fachpersonals (The Process of Diagnosis b\ Spi¬
na bifida
Perceptions of Parents and Clinical Personell)
Herb, G /Streeck,
S
150
-
Kiese Himmel,
-
Ansprüchen und
Hilfen zur Erziehung
Konflikte zwischen elterlichen
Salgo, L
kindlichen Bedurfnissen
den
between Parental Demands and Children's
(Conflicts
Needs
in
Aids for
Upbnnging)
Beeinträchtigungen der Eingliederungsmoglichkeiten durch psychische Störungen Begrifflichkelten
und Klarungserfordernisse bei der Umsetzung von § 35 a
des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Impairment of
in
359
Possibilities due
to
Mental
§
35
a
Conversing
of the Child and Youth Assistance Law)
Wiesner, R
Die
Verantwortung
der
343
Jugendhilfe
für die
Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen
(The Responsibility of Youth Aid in the Integration of
Mentally Handicapped Young People)
Expressiver
Wortschitz
Vergleich zweier psychologischer Testverfahren bei
Kindergartenkindern (Expressive Vocabulary a Compa
of two Psychological Tests for Kindergarden
nson
Children)
Lenz, K/Elpers, M/Lehmkuhl, U Was verbugt sich
hinter
den
unspezifischen emotionalen Störungen
Ein Diagnosenvergleich unter Berucksich
(F93 8/9)
tigung der vierten Kodierungsstelle der ICD-10 (What
the
Behind
Lies
Unspecific Emotional Disorder
(F93 8/9) A Comparison of Diagnoses in Considera
tion of the Fourth Figure in the ICD-10 Code)
Stosser, D /Klosinski, G Die Eingangssituation in einer
kinder und jugendpsychiatrischen Poliklinik (Psycho¬
logical Situation-on-Entry in a Child and Adolescent
Out-patient Clinic)
44
-
Disturbances
Terms and Clanfication Necessities when
E
-
Specht, F
Integration
C /Krusf,
Troster, H /Brambring, M /van
341
der
Burg, J
203
72
Schlafsto
sehgeschadigten Kindern im Kleinkind und
(Sleep Disorders in Visually Impaired In¬
Preschoolers)
rungen bei
Vorschulalter
fants and
36
Erziehungsberatung
Elternberatung ein mehrperspektivischer An¬
a Multi
(Parental Consultation
Perspective Ap
Vogel, G
satz
Praxisberichte
-
-
proach)
23
Familientherapie
Die Indikation
Cierpka, M /Frevert, G
rapie
lanz
sity
zur
Familienthe¬
born" Parents)
Schepker, R /Vasen, P /Eggers, C
psychotherapeutischen Universitatsambu(The Indication for Family Therapy at an Univer¬
an einer
Outpatient Clinic)
Sind „verhaltensgestorte"
Migrantenkinder „widerspenstiger" Eltern therapierbar'
Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen system¬
orientierter
Schulpsychologie und psychoanalytisch
orientierter Therapie (Is it Possible to do Therapy with
„Behaviourally Disturbed" Migrant Children of „Stub
Lanfranchi, A /Molinari, D
250
260
Eltemarbeit durch
Erziehungsteam auf einer kinderpsych¬
(Working with Parents in the Context
of Inpatient Psychiatric Nursing)
Schlüter-Müller, S /Arbeitlang, C Der Stationsalltag
als therapeutischer Raum Multiprofessionelles Behand¬
lungskonzept im Rahmen einer kinderpsychiatrischen
Tageskhnik (The Stationary Everyday Life as Psycho
therapy a Multiprofessional Treatment in a Child
Psychiatry Diycare-Chnic)
Slss-Burghart, H Sprachentwicklungsbeginn bei allge
meinem Entwicklungsruckstand mit fünf Jahren (Begin
of Language Development at the Age of 5 Vvith General
Developmental Retardation)
das
Pflege-
und
iatrischen Station
Forschungsergebnisse
Amon, P /Beck, B /Castell, R /Teicher, C /Weigel, A
Intelligenz
lern
mit
und
7
sprachliche Leistungen bei Sonderschu¬
Jahren (Intelligence and Language
und 9
Scores from Children
Disabled
at
Age of
7
at a
and 9
Die Jugendphase
Jugendlichen Krise
Endepohls, M
dern und
Special
Years)
aus
School for
Learning
196
der Sicht
oder
von
Kin
Vergnügen' (The
Phase of Youth from Children's and Adolescent's Point
of View Cnsis
or
377
Fun')
Essau, C A /Petermann, F /Conradt, J
Symptome
von
Angst und Depression bei Jugendlichen (Anxiety and
Depressive Symptoms in Adolescents)
Faber, G Die Diagnose von Leistungsangst vor schuh
sehen Rechtschreibsituationen Neue Ergebnisse zu den
322
Psychotherapie
Kugele, D
Aspekte
kinderpsychotherapeutischen Ar
Jugendlichen mit aggressiv-unkon-
der
beit bei Kindern und
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
173
85
93
Inhalt
IV
(Aspects of Child Psychothera-
trolhertem Verhalten
peutic Work with Children and Adolescents with
Ag-
gressive-Uncontrolled Behaviour)
119
Prolegomena zu einer Transkulturellen Kmderpsychotherapie (Prolegomena of the Concept of
Stubbe, H
Transcultural Child
Psychotherapy)
tersuchung (Documentation of Child and Youth Psych¬
Experiences from a Multi-Centered Study)
Ruth, U Die Sorgerechtseinschrankung nach §§ 1666,
1666 a BGB aus kinder und jugendpsychiatrischer Sicht
juristische und praktische Grundlagen (The Child and
Adolescent Psychiatnst's View of the Restnction of Pa¬
rental Rights according to German Law)
iatry
-
124
Die Sozialarbeit
Schepker, R /HAFrER, A /Thrien, M
der kinder- und
Übersichten
167
in
jugendpsychiatrischen Klinik Aspekte
Qualitätssicherung im Lichte der Psychiatne-Perso
nalverordnung (Social Work in Inpatient Child and
Adolescent Psychiatry)
Streeck-Fischer, A Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen
(The Readiness for Violence with Adolescents)
Wittstruck, W Ablösung in der Mutter Sohn-Bezie¬
hung Ein Adoleszenzproblem in Rainer Maria Rilkes
Erzählung ,Leise Begleitung' (Separation in the MotherSon-Relationship A Problem of Adolescence in Rainer
Maria Rilke's Story ,Quiet Accompanying')
-
der
Sieberer, U Grundlagen, Me
Anwendungsgebiete der Lebensquahtatsfor
schung bei Kindern (Foundations, Methods and Appli
cations of Quality of Life Research in Children)
Bullinger,
M /Ravens
thoden und
391
Borderhne
Entwicklungsstorungen bei Kin
Zur Theorie und Behandlung (Developmental
dern
On Theory and
Disorders in Borderline-Children
Diepold, B
-
-
Treatment)
Elsner,
M
von
B
270
Ist das
/Hager, W
Frostig effektiv oder
Wahrnehmungstraining
nicht' (On the Efficacy of
the German Version of the
Development
Englert,
Frostig Program
Perception)
of Visual
°
-
trachtungen
an
aus
es
ein
Ende der Adoleszenz'
ethnopsychoanalytischer
End of Adolescence'
-
an
-
„Sceno R"
Staabs-Scenotest
the Sceno
Hager,
-
eine
(„Sceno R'
Sexueller Mißbrauch durch Mitarbeiter
in
for Children and
Adolescents)
134
Einige mentale Hindernisse beim Zusammen¬
wirken von Sozialpadagogik und Jugendpsychiatrie
(Some Impediments with Destinct Mentahty in ,Sozial
padagogik' and Child and Adolescent Psychiatry)
158
181
Ethno
81
Matenalrevision des
A Material
Tagungsbenchte
von
Revision of
Test)
Konflikte
215
M/Hübner,
W/Hasselhorn,
Conen, M -L
Ramb, W
Be
psychoanalytical Perspective)
Fliegner, J
gestellt
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
(Sexual Abuse by Professionals in Residental Agencies
Sicht (Is there
Reflections from
221
stationären
-
Gibt
Zur Diskussion
und
Ent¬
Jugendpsychiatrische Dokumentationssystem
wicklung und methodische Grundlagen unter dem
Aspekt der klinischen Qualitätssicherung (The Frank¬
furt Child and Adolescent Psychiatry Documentation
System
Aspects of Development, Methodology, and
Clinical Quality Assessment)
Erdheim, M
209
for the
Das Frankfurter Kinder
/Poustka, F
E
280
S
Induktives
Intelligenztestsleistung Analysen zur Art
der Wirkung zweier Denktrainigs für Kinder (Inductive
Reasoning and Performance in Tests of Intelligence
Analyzing the Effects of two Programs to Train Induc
tive Reasoning)
Hoger, C Wer geht in Beratung' Einflußgroßen auf das
Inanspruchnahmeverhalten bei psychischen Problemen
von Kindern und Jugendlichen (Who Seeks Treatment'
Dimensions which Influence Utihzing Behavior in the
Case of Mental Problems of Children and Youth)
Hummel, P Die Abgrenzung der Strafmundigkeit (§ 3
Jugendgerichtsgesetz) von Schuldunfahigkeit bzw ver
minderter Schuldfahigkeit (§§ 20, 21 Strafgesetzbuch)
aus jugendpsychiatrischer Sicht (Distinguishing the Age
of Cnminal Responsibihty (§ 3 Juvenil Court Act) from
Inabihty of Cnminal Responsibihty or Dimimshed Cn
minal Responsibihty (§§ 20, 21 Cnminal Code) from a
Youth Psychiatry Point of View)
Kavsek, M J Das Blickverhalten im Saughngsalter als
Indikator der Informationsverarbeitung (Visual Atten¬
tion Behaviour in Infancy as an Indicator of Informa¬
Denken und
sehen
vom
Krisen
-
-
Kinder
Krankheit
und
14-16 Oktober
Jahrestagung der analyti
Jugendlichen-Psychotherapeuten
1994 in Freiburg
-
„Alles noch
"
einmal durchleben
63
Das Recht und die
-
sexuelle Gewalt gegen Kinder
234
-
Processing)
Martens, M /Petzold,
Psychotherapieforschung und
kinderpsychotherapeutische Praxis (Psychotherapy Re
search and Practice of Child Psychotherapy)
berger,
A
Kinder
und
Erfahrungen
jugendpsychiatrische
aus
einer
Doku¬
multizentrischen Un¬
therapie
e
der Deutschen Gesell¬
Tagung
und
Jugendpsychiatrie
und
Psycho¬
V
287
Aggression Destruktive
Formen
von
Jugendlichen
gesellschaftliche Aspekte
walt bei Kindern und
Aggression und
-
therapeutische
Ge
und
399
3
Buchbesprechungen
Abend, S M /Porder, M S /Willick, M S
lyse
von
Psychoana
Borderhne Patienten
101
Kindtraume,
Asper, J /Nell, R /Hark, H
Muttertrau¬
me, Vatertraume
Baeck, S
15
Ein
143
Eßstorungen
Ratgeber
für
bei Kindern und
Eltern, Angehörige,
Jugendlichen
-
Freunde und Leh
241
rer
Psychoanalyse kindh
eher und jugendlicher Verhaltensauffalligkeiten
Bosse, H Der fremde Mann
Jugend, Männlichkeit,
Macht Eine Ethnoanalyse
Bittner, G
H
G /Witte-Lakemann, G /Hoger, C /Rothen
mentation
schaft für Kinder
296
383
tion
Presting,
XXIV Wissenschaftliche
Problemkinder
291
-
Brown, L M /Gilligan, C
302
Zur
depunkt
in
der
Die verlorene Stimme
Entwicklung
von
-
104
Wen¬
Madchen und Frauen
191
Buchholz, M B /Streeck, U (Hrsg ) Heilen, Forschen,
Interaktion
-
Psychotherapie
schung
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
und
qualitative
Sozialfor
102
V
Inhalt
Dührssen, A.: Ein
Jahrhundert Psychoanalytische
Naske, R (Hrsg.): Tiefenpsychologische Konzepte der
Bewe¬
gung in Deutschland
145
Eggers, C./Lempp, R./Nissen, G./Strunk, P.: Kinderund
Jugendpsychiatrie
Eichholz, C./Niehammer, U./Wendt, B./Lohaus, A.:
Sexualerziehung im Jugendalter
Medienpaket
Eickhoff, F.W./Loch, W. et al. (Hrsg.): Jahrbuch
Psychoanalyse,
....
Bd. 33
334
370
Fengler, J./Jansen, G. (Hrsg.): Handbuch der
Psychologie
Fischer, H.: Entwicklung
190
der
Endres, M. (Hrsg.): Krisen im Jugendalter
pädagogi¬
schen
103
der visuellen
Fleck-Bangert, R.: Kinder
setzen
Wahrnehmung
..
psychische Entwicklung
Haug-Schnabel, G.: Enuresis: Diagnose, Beratung und
Behandlung bei kindlichem Einnassen
Heinrich, E.-M.: Verstehen und Intervenieren. Psycho¬
analytische Methode und genetische Psychologie Pia¬
gets in einem Arbeitsfeld Psychoanalytischer Pädagogik
Hoelscher, G.R.: Kind und Computer. Spielen und Ler¬
nen
am
PC
tenz:
und
Integration psychologischer
(Hrsg.):
Schmerz
F./Wiedebusch,
S./Kroii,
T.
Kindes18S
Kindesalter
im
(Ed.):
103
Approaches to Genetic
lecularbiological Developmental Psychiatry
F
67
Basic
and Mo240
U: Praxisbuch Autismus.
Eltern, Erzieher, Lehrer
und Thera¬
33
Rusch,
145
Sachsse, U.: Selbstverletzendes Verhalten
(Hrsg.): Gewalt.
nisse, Ängste, Auswege
R.
Kinder schreiben über Erleb¬
239
Schulte-Markwort, M.: Gewalt ist geil
32
Kindern und
-
370
Mit
aggressiven
Jugendlichen umgehen
240
Seiffge-Krenke, I.: Gesundheitspsychologie des Jugendal¬
289
ters
144
Smith, M.: Gewalt und sexueller Mißbrauch in Sekten
bei Kindern
Begriffe,
Behinderte
A.:
Tomm, K: Die Fragen des Beobachters. Schritte
Men¬
schen in Familie und Heim
32
Klussmann, R./Stotzel, B.: Das Kind im Rechtsstreit der
Erwachsenen
Konning, J./Szepanski, R./v. Schlippe, A. (Hrsg.): Be¬
.
.
Kruse, W.: Entspannung. Autogenes Training für Kinder
334
Lane, H.: Die Maske der Barmherzigkeit. Unterdrückung
Sprache
Gehorlosengemeinschaft
Katathym-imaginativen Psy¬
und Kultur der
Leuner, H.: Lehrbuch der
.
chotherapie
Therapie
Loser, H.: Alkoholembryopathie und Alkoholeffekte
Psychoanalyse
Mertens, W.:
auf die
.
.
...
.
66
240
einer
Ordnung
67
Wagner, J.: Kinderfreundschaften. Wie sie entstehen
.
31
.
-
sie bedeuten
189
Walter, J. L./Peller, E.P.: Losungs-orientierte Kurzthe¬
Ein Lehr- und Lernbuch
289
Wiesse, J. (Hrsg.): Rudolf Ekstein und die Psychoanalyse
Winkel, R. (Hrsg.): Schwierige Kinder
Schuler: Fallberichte
aus
dem
-
333
Problematische
Erziehungs-
und Schulall¬
404
tag
Zentner, M. R.: Die Wiederentdeckung des Tempera¬
98
99
Zimmermann, W.: Psychologische Personlichkeitstests bei
Kindern und
334
Jugendlichen
332
auf dem Prufstand? Eine
Meta-Analyse
von
Klaus Grawe
.
.
242
Editorial 2, 340
Meyer, W.U./Schutz-wohl, A./Reisenzein, R.: Einfuh¬
Emotionspsychologie Bd. 1
Einfuhrung in die Geistigbehindertenpadago-
rung in die
gik
31
65
Müller, E.: Insel der Ruhe. Ein
Training
zu
.
ments
371
Lockowandt, O. (Hrsg): Frostig Integrative
Erwiderung
403
zweiter
Trad, P.V.: Short-Term Parent-Infant Psychotherapy
rapie.
241
290
-
Kybernetik
was
332
treuung asthmakranker Kinder im sozialen Kontext
was tun?
Krüll.K. E.: Rechenschwache
187
100
Jugend und Generationen-Kontext. Sozialund entwicklungspsychologische Perspektiven
Tolle, R : Psychiatrie, einschließlich Psychotherapie
Stiksrud,
371
P.:
.
Solter, A.J.: Wüten, Toben, Traurig sein. Starke Gefühle
.
Klauss, T./Wertz-Schonhagen,
nen
Petermann,
190
Kon-
Substanzen
Mühl, H.:
Kinder¬
Ein Leitfaden für
372
Katzung, W.: Drogen in Stichworten. Daten,
von
Lebensqualität und
Kongreß
Petermann, F. (Hrsg.): Lehrbuch der klinischen
psychologie. Modelle psychischer Störungen im
und Jugendalter
scher
peuten
66
Analyse
189
Rollet, B./Kastner-Koller,
HolTZ, K. L.: Geistige Behinderung und soziale Kompe¬
strukte
Wiener
Heilpadagogik (Hrsg.):
Heilpadagogik. 9. Heilpadagogi-
405
Gebhard, U.: Kind und Natur. Die Bedeutung der Natur
für die
der
Osterreichische Gesellschaft für
Poustka,
Garbe, E./Suarez, K.: Anna in der Hohle. Ein pädago¬
gisch-therapeutisches Bilderbuch mit ausfuhrlicher An¬
leitung für Erwachsene
Arbeitstagung
238
Zeichen. Kinderbilder
sehen und verstehen
5.
Child Guidance Clinic
333
zur
Kinderpsychotherapie.
neuer
Weg
zum
99
Müller, P.W.: Kinderseele zwischen Analyse und Erzie¬
hung. Zur Auseinandersetzung
der Pädagogik
der
Psychoanalyse
233, 287, 329, 370,
399
Zeitschriftenübersichten 63, 141, 236, 329, 401
Autoge¬
für Kinder und Erwachsene
Autoren und Autorinnen der Hefte 31, 62, 97, 141, 187,
Tagungskalender 34, 68, 106, 146, 187, 243, 291, 337, 373,
406
mit
239
Mitteilungen 34, 106, 244, 293,
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
407
Aus der
des
Abteilung für Psychiatrie und Neurologie des Kindes- und Jugendalters
Virchow-Klinikums, Medizinische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
(Leiterin: Prof.
Dr. med. Ulrike
Theorie und Praxis der
Lehmkuhl)
Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte junge Menschen
Jörg
M.
Zusammenfassung
Fegert
an die
Aufgeregtheit, mit der wir uns in
Anfang der Neunziger Jahre aufgrund der unklaren
Handlungsbasis und wegen multipler Anfragen besorgter
Eltern vorsichtig mit dem neuen Gesetz vertraut machten.
Gegenstand dieses Beitrages ist nicht die prinzipielle Aus¬
einandersetzung mit möglichen Definitionen der soge¬
nannten „seelischen Behinderung" bei jungen Menschen
(hierfür sei ausdrücklich auf den Beitrag von Specht in
erinnert teilweise
Berlin
Die Arbeit
gibt
Überblick über die aktuelle kon¬
einen
Diskussion
Eingliederungshilfe für seelisch
Jugendliche. Die Frage der mögli¬
chen Stigmatisierung wird ebenso besprochen wie der in
§ 35 a KJHG verankerte eigene Rechtsanspruch betroffe¬
ner Kinder und Jugendlicher. Neue Problembereiche der
Abgrenzung, wie z. B. die Fruhforderung und die Situa¬
troverse
zur
behinderte Kinder und
tion bei mehrfach behinderten Kindern und bei Kindern
diesem
Heft und
auf mein
Buch
Fegert,
-
1994
a
-
verwiesen).
Informationsbedarf besteht. Zur Praxis der Umsetzung
der neuen Bestimmungen wird auf der Basis von 1329 in
Ungeachtet der Problematik dieser Begrifflichkeit woll¬
der Gesetzgeber den Bedenken von Eltern- und Behin¬
dertenverbänden Rechnung tragen, indem er zunächst den
§ 27 Abs. 4 quasi als Bestandwahrungsklausel und später
den §35a als eigenen, anspruchsbegriindenden Tatbe¬
den
stand einführte. Die
nahmen
der
mit
Teilleistungsstorungen,
werden
dargestellt.
Deutlich
wird, daß sowohl auf Seiten der Jugendhilfe wie im
reich der Kinder- und
Jugendpsychiatrie
ein
Be¬
gegenseitiger
Jahren 1993 und 1994 eingeleiteten ambulanten Ma߬
Stellung genommen. Besondere Berücksichtigung
findet dabei der Bereich ambulante Psychotherapie, da
mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz nun ambulante
Psychotherapien nach § 27 Ab. 3 KJHG ebenso möglich
sind wie als Eingliederungshilfe nach §35a KJHG. Das
Verhältnis
krankenkassenfinanzierten und über Ju¬
gendhilfeleistung finanzierten Psychotherapien in unserer
von
Inanspruchnahmepopulation
wird
dargestellt.
Eine
Einjah-
reskatamnese bei 140 Kindern, die solche Maßnahmen
erhalten haben,
zeigt, daß diese Hilfen insgesamt wirksam
sind, wobei die kinderpsychiatrische Symptomatik deut¬
lich
positiver
beeinflußt wurde als das
psychosoziale
Um¬
feld.
Erst nach dem Ablauf der
dem das Kinder- und
Übergangsfristen
Jugendhilfegesetz
und nach¬
bis auf Hessen
seit dem 1.1.1995 in allen anderen Bundesländern voll in
Kraft getreten ist, hat sich in der Kinder- und Jugend¬
und im Jugendhilfebereich ein vorsichtiger
psychiatrie
Dialog
und vielerorts
uber die
auch schon ein manifester Streit
Umsetzung des §35a KJHG entwickelt.
Die
„Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsych¬
iatrie" (1995) hat zusammen mit den beiden anderen kin¬
der- und
jugendpsychiatrischen Fachverbänden eine von
Stellungnahme zum KJHG verabschiedet, mit
der sie das neue Regelwerk der Jugendhilfe ausdrücklich
begrüßt, aber auch auf Schwierigkeiten in der Umsetzung
hinweist. Die derzeitige Situation in der Bundesrepublik
ihr initiierte
Prax
©
Kinderpsychol Kinderpsychiat
Vandenhoeck
&,
Ruprecht
1995
Auffassung
burg) oder auch
Bestimmung
mancher Fachverbände
(1995), ISSN 0032-7034
a
soll
(vgl.
die
nun
nach
Branden¬
Stellung¬
1994) am besten ignoriert werden. Mit
Bezug auf Lempp (1994) wird grob verallgemeinernd fest¬
gestellt, daß Begriffe wie „Eingliederung" oder „Rehabili¬
tation" nicht auf
Menschen
zugeschnitten seien, da
von Fähig¬
Lebensphase
keiten und den Aufbau einer eigenen Identität gehe (vgl.
Apitzsch 1995). Deshalb sei die Frage „des Verhältnisses
von Erziehung zur
Eingliederung bei jungen Menschen"
unter einer subjektorientierten
Perspektive unbedeutend.
Ist die Einführung der Eingliederungshilfe für sogenannte
„seelisch behinderte" oder „von einer Behinderung be¬
drohte" junge Menschen in das KJHG als eigener Tatbe¬
stand neben den Hilfen zur Erziehung tatsächlich in der
junge
in dieser
es
erst
Bestimmung,
Umsetzung,
nur
um
die
um
den Erwerb
„irrelevant"? Ist das Nachdenken über die Bedeu¬
tung dieser
„viel
Anerkennung
konnten
um Nichts" oder
geht es hier
Rechtsansprüchen, um die Um¬
auch um Berufsgruppeninteressen
von
setzung von Hilfen wie
und -konflikte?
Bisher
teilweise der Streit über ihre
Lärm
mich
alle
wortreichen
Kommentare
nicht davon
überzeugen, daß diese Bestimmung unnötig
sei. Je mehr dieser Paragraph zum Stein des Anstoßes,
zum Gegenstand der
Auseinandersetzung, aber auch zur
Basis für gegenseitige Information zwischen Kinderpsych¬
iatrie und Jugendhilfe wird, desto mehr erfüllt er die
Funktion wenigstens daran zu gemahnen, daß, wenn die
wie dies im Ge¬
Jugendhilfe dereinst berechtigterweise
setzentwurf schon ursprünglich intendiert war
für alle
Jugendlichen, d.h. auch die körperlich und geistig behin-
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
44-350-359
des § 35
mancher Bundesländer (z. B.
nahme des AFET
Praxis
Einleitung
1
te
-
-
J
M
Fegert Theorie
sein
Kompetenzen
Forderung
werden
müssen
mentreffen
Einghederungshilfe
soll, dann auch multiprofessionelle
derten, zustandig
zur
und Praxis der
solcher Jugendlichen genutzt
Offensichtlich schürt
das Zusam¬
gerade
Ärzten und Fachkräften der
Jugendhilfe
Komplexe
Solange dies so ist, sollten alle Stellungnahmen, Ausfuh¬
rungsvorschriften, die die bestehende Kontroverse leugnen
und glauben machen wollen, daß in der bestmöglichsten
aller Jugendhilfewelten schon unter dem breiten Dach der
prinzipiell für alles offenen Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff )
für jedes Kind und jeden Jugendlichen prinzipiell alle
notwendigen Hilfen zur Verfugung stehen, mit großer
Skepsis betrachtet werden Vielmehr gilt es, die Entwick¬
lungen in der Praxis zu überprüfen Aufgrund der speziel¬
von
berufsgruppenspezifische
len Situation
in
dem
gungstag,
Berlin,
3 10
und
Ressentiments
Ostteil
im
wo
und
1990,
im
seit
dem Vereini¬
Westteil
seit
dem
Jugendhilfegesetz in vollem
Umfang in Kraft gesetzt wurde, ohne daß entsprechende
Ausfuhrungsgesetze oder Ausfuhrungsvorschriften bestan¬
den, kann auf der Basis vielseitiger praktischer Erfahrun
gen zur derzeitigen Debatte um den § 35 a KJHG Stellung
1
1
1991
das Kinder
und
stationären
Jugendhilfe
(von
der
waren
Luhe
et
in
al
und teilstationaren Maßnahmen der
Berlin ab Mitte der
Siebziger Jahre
1992) auch ambulante Psychothera¬
pien und spezifische Einzelfallhelfer wie auch Famihenhelfereinsatze nach § 39 BSHG durchgeführt worden Auf
spezifische niedrigschwelhge regionahVersorgungsnetze entstanden, die den Bedingungen
Großstadt mit besonderen „Problembezirken" ent¬
diese Weise sind
sierte
einer
sprachen
Andererseits bedeutete dieses Helfernetz
auch
nicht
in
den
Achtziger
Neunziger Jahren
nachlässigenden Wirtschaftsfaktor bzw Arbeitsmarkt vor
allem für Diplom Psychologen Für Psychotherapien nach
BSHG, spater zunächst nach § 24 Abs 4 KJHG und dann
nach dem ersten Änderungsgesetz KJHG nach §35a
KJHG oder auch nach § 27 Abs 3 KJHG, wurde in Berlin
eine Honorierung in Anlehnung an die Kostensatze der
Krankenkassen (BMA) vereinbart So wurden in den fru
hen Neunziger Jahren nach übereinstimmenden Schätzun¬
und
einen
zu ver¬
20 Millionen DM allein für ambulante Psychothe¬
ausgegeben Bei einer durchschnittlichen Thera
piedauer von ca zwei Jahren war eine Psychotherapie und
Elternberatung bei ca 2000 Kindern und ihren Familien in
Berlin möglich Bei solchen Summen, allein im ambulanten
Bereich und angesichts der enormen Sparzwange, die seit
der Wiedervereinigung aufgrund der vielen notwendigen
gen
ca
rapien
Aufbaumaßnahmen bestehen,
ist es
verstandlich, daß
351
Diensten ausfuhi liehe
Jugendpsychiatrischen
Angaben
KJHG, die auf Empfehlung der
Kinder- und Jugendpsychiater eingeleitet wurden Insge¬
Maßnahmen nach dem
zu
beziehen sich diese
Angaben auf 11 509 Kinder und
aufgesucht hatten Wah
rend von den 6603 neu oder wiedervorgestellten Patien
ten in Ost Berlin nur 24 auf Empfehlung des Jugendpsychiatnschen Dienstes eine KJHG-Maßnahmc und nui
19 eine uber das KJHG finanzierte Psychotherapie be
samt
die diese Dienste
Jugendliche,
kommen hatten, wurde
in
West Berlin bei 4906 Patienten
insgesamt 2652 Maßnahmen nach dem Kinder und Ju
gendhilfegesetz umgesetzt Von diesen Maßnahmen waien
aufwendige Psychotherapien
immerhin 1337
diese
Bezieht
auf die Gesamtzahl der Kinder,
Zahlen
man
die
im
jeweiligen Einzugsbereich der Dienste wohnen, kann m in
feststellen, daß in West-Berlin ca Wo aller Kinder nach
Diagnostik durch den entsprechenden Jugendpsychiatn
sehen Dienst in den Genuß einer KJHG-Maßnahmc ki¬
rnen, wahrend in Ost Berlin nur 0,009% eine therapeuti¬
sche sozialpadagogische Maßnahme nach KJHG erhiel
ten
Obwohl
wurde,
genommen werden
Neben
und
für seelisch behinderte junge Menschen
der Zwischenzeit schon viel
in
diese
um
durch den Aufbau ambulanter
Ost-Berlin
zu
reduzieren,
solche Maßnahmen nach
Versorgungsstrukturen
weisen
einzelnen Bezirke und die dann
wie
unternommen
Ost West-Unterschiede
vehementen
in
allein die Haushalte der
veranschlagten
vor
extreme
Mittel für
Ost West Un
terschiede auf Der
Ost-West-Vergleich aus Berlin macht
deutlich,
gleicher Rechtsgrundlage noch lange
nicht alle Trager von Rechtsansprüchen auch zu den ihnen
zustehenden Hilfen kommen Prinzipien des 8 Jugendbe
daß bei
nchtes,
men
wie
und die
Regionalisierung von Hilfsmaßnah¬
Notwendigkeit, solche Hilfen niederschwellig
die
B
z
anzubieten, sind offensichtlich vielerorts nicht realisiert
Zunächst
soll
in
dieser
die
A.rbeit
auf die theoretischen
Umsetzung des §
a KJHG
einge
Analyse des emp
fohlenen Maßnahmenspektrums in der poliklinischen In
anspruchnahmepopulation der Abteilung für Psychiatrie
und Jugendalters der FU
und Neurologie des Kindes
(1993, 1994 N= 1329) und aufgrund einer Untersuchung
Kontroversen
um
Dann soll anhand
gangen werden
wiedervorgestellter Patienten,
KJHG erhalten hatten,
Bestimmung
aus
tnschen Praxis
die Maßnahmen nach dem
erste
Bewertung der
der Sicht der kinder
gegeben
2
mit
eine
35
einer
und
neuen
jugcndpsychia
werden
Theoretische Debatten
Einfuhrung neuer gesetzlicher Bestimmungen eine
Schlechterstellung der Hilfeempfanger befurchtet wurde
der
Manche sahen und sehen
ein
„Berliner Modell ambulanter
psychosozialer Versorgung von Kindern, Jugendlichen
und deren Familien" prinzipiell durch das KJHG und
dessen Bestimmungen gefährdet
Erste
versorgungsepidemiologische Untersuchungen
(Fegert 1994 b) objektivierten bei gleicher Rechtsgrundla
ge
in
West- und
schiede
1993
von
Ost Berlin
Wir erhielten bei
17
(8
massive
einer
Versorgungsunter
im
Frühjahr
Befragung
Ost Berliner und 9 West
Berliner)
Kinder
derzeitigen Auseinandersetzungen um den § 35 a
KJHG
Argumente immer wieder angeführt,
welche scheinbar ein Ignoneien der Bestimmung oder ein
„Ungeschehenmachen" nahelegen Zu diesen Argumenten
gehört die Behauptung, die Formulierung des §35a sei
stigmatisierend Darüber hinaus wird betont, daß neue
Abgrenzungsschwierigkeiten entstunden, wahrend gleich
In den
werden einige
zeitig von vielen Fachkräften der Jugendhilfe der Unter
schied zwischen „puren Emgliederungshilfen ohne erzie
'
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
352
J
M
Fegert Theorie
herische Maßnahmen
erzieherischen Bedarf
und Praxis der
Einghederungshilfe für
Hilfen, bei denen auch dem
Rechnung getragen wird, als arbivon
schen
ist
seelisch behinderte junge Menschen
unter
Ausgrenzung Behinderter, Stigmatisierung
Integration
2 1
Es ist auffallig, daß die zuerst auch von Kinder- und
Jugendpsychiatern thematisierte Gefahr der Stigmatisierung auf die Formulierung „seelisch Behinderte" und die
Diagnosestellung oder den Kontakt mit dem Arzt redu¬
versus
wird
ziert
Es
Bewertung der KJHG-Novelherung, die in der
„Zeitschrift für Kinder und Jugendpsychiatrie" zur Dis¬
Entstehung
kussion
nicht
In
einer
gestellt wurde (Fegfrt 1993), hatte ich die Gesetzesanderung sowohl als Fortschritt in bezug auf die
Rechtssicherheit des Anspruchs für Kinder und Jugendli¬
che als auch als Ruckschritt durch die Wiedereinführung
Personenkreises sogenannter „seelisch behinderter"
Kinder und Jugendlicher im Vergleich zum § 27 Abs 4,
eines
abgeschafft worden war, bezeichnet Damals äu¬
ßerte ich die Hoffnung, daß durch eine gewisse gedank
liehe und sprachliche Disziplin, wie sie bei der Verwen
düng psychiatnscher Diagnosen, z B in der ICD-10, üb¬
lich sei, der Befürchtung eines generellen „Labehng" von
Menschen begegnet werden könne In der Zwischenzeit
wird die Notwendigkeit des § 35 a generell bestritten (vgl
z B
Cobus-Schwertner 1995), kinderpsychiatrische Dia¬
gnostik wird als stigmatisierendes Labehng angeprangert
Apitzsch (1995) bezeichnet den Versuch, psychische Stö¬
rungen im Kindes- und Jugendalter aufgrund von operanun
tionahsierten Definitionen
zu
beschreiben und
aus
solchen
für die
Diagnosen notwendige Anregungen
Hilfeplanung
abzuleiten, als „formalistisch kategonsierenden" Umgang
Eine
im
medizinischen Kontext stehende
suche, „betroffene Minderjährige
kategonsieren"
in
Diagnostik
ver¬
Ordnungssysteme
zu
dem
psychiatrischen Bereich stammende Exper
Beguff der seelischen Behindenmg zu defi¬
nieren '{Fegert,
1994, Lempp, 1994} Trotz zugestandener Abgien7itngsschwiengkeiten weiden zahlreiche Kategonen einzelnei Sym
ptomatiken vorgestellt Auch komplexe Verhaltensweisen weiden
unter Ausschluß konstituierender
Bedingungen pathologisieit
Letztendlich finden sich in da Kategorie «dissozial» alle Menschen
wiedei, die Nonnen, Regeln und Verpflichtungen andauernd miß
ten
Perspektive unbedeutend" (Apitzsch 1995,
beti achtet wird
tiar
dei
dieser
nach Busch 1995)
Vorwiegend aus
bemüht,
weiden
achten
den
ErziehiingsbedaifwiidvoiwiegendalsErziehungsde
Jizit verstanden Das Veisagen der Eltern utckt in den Mittelpunkt
de) l sachenjor schung Erziehung wud stillschweigend definiert als
Anpassung an vorgegebene Normen und Weite Gegenüber dem Ei
Ziehungsdefizit weiden Uisachen fiu seelische Behindeiung eher in
schicksalshaften Begebenheiten, genetisch bedingt oder situationsabhangig zei in sacht gesucht, um schuldhaftes Veihallen auszuschließen
Der
r
(Apitzsch 1995, S 30)
Diesem
formalistisch
chen der Autor
'
orientierten
uber
den
dige
mir
Ansatz
Ziel sei,
kategonsierenden
unterstellt) stellt
im
er
gesellschaftlichen
(zusammen
beteiligten Fachkräften)
und geeignete Hilfe
zu
mit
in
(wel¬
„subjekt¬
Ansatz
seinen
Kontext gegen
den Hilfesuchenden und
einem
Prozeß die
notwen
entwickeln
«Erziehungs (Einghederungsbedarf definiert sich aus den
konkreten Bedingungen, den Handlungsmoglichkeiten und den
Handlungsbeduifnissen aus der Sicht dei Hilfesuchenden» Die Frage
des Veihaltnisses von Eiziehung zur Eingliederung bei
jungen Men¬
Der
hier nicht der
ist
unserer
Platz, auf
die historische
Behinderungsbegriffe einzugehen (vgl
Fegert 1994 a), dennoch muß deutlich gesagt
ein
licher
Sprachgebrauch
tionswillen
sondern
z
werden, daß
vermeidender oder besonders behindertenfreund¬
unser
ein
korrektes Maß für den
IntegraBehinderungen darstellt,
Sprachliche Euphemismen, wie
Menschen
von
Handeln
mit
das Wort „Gastarbeiter", welches nach der Nazidik¬
B
Stelle des
Fremdarbeiterbegriffes getreten war,
freundlichere Formulierung
Realitäten sozialer Diskriminierung aus der Welt zu
schaffen Wenn Fachkräfte der Jugendhilfe sich in auffal¬
liger Weise intensiv mit der angeblich stigmatisierenden
Formulierung des § 35 a beschäftigen und gleichzeitig die
Notwendigkeit einer Zuwendung zu dem neuen Personen¬
kreis, für den die Jugendhilfe nun Verantwortung uber
tatur
an
nicht durch ihre
veimogen
nommen
hat,
nichts
negieren oder gar
unterstreichen, daß hier
hinzugekommen sei, so scheinen die
schlimmsten Befürchtungen der Betroffenen- und Elternverbande sich zu bewahrheiten, die gerade dazu gefuhrt
hatten, daß der Gesetzgeber mit der nun umstrittenen
Vorschrift die Jugendhilfe direkt zur Integration dieses
Personenkreises aufgefordert hat
Große Irritation scheint das psychiatrisch (gutachterli¬
che) ärztliche Definitionsmonopol bei der Feststellung
psychischer Störungen zu bewirken Teilweise aggressiv
wird die Bestimmung des § 36 Abs 3 KJHG, welcher die
Beteiligung eines Arztes fordert, problematisiert, indem
die scheinbare Unfähigkeit von Ärzten zur Zusammenar¬
beit in den Vordergrund geruckt wird und betont wird,
daß es nicht ausreiche, daß Arzte sich auf die „Diagnostik
und Fixierung auf Maßnahmenvorschlage beschranken"
gar
neues
(Apitzsch 1995)
Vergleicht man dieses vom Gesetzgeber durch die Über¬
Bestimmungen aus dem BSHG gewollte oder
hingenommene ärztliche Definitionsmonopol mit der De¬
finitionsmacht, die den Fachkräften der Jugendhilfe in den
einleitenden Bestimmungen zur Hilfe zur Erziehung (§ 27
Abs 1 KJHG) zugewachsen ist, so ist die
gegenwartige
Aufregung uber psychiatrische Diagnosen kaum zu verste¬
hen Gangig sind in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
und Psychotherapie international vereinbarte, operationahsierte Beschreibungen von Storungsbildern und von Ent
wicklungsverzogerungen sowie psychosozialen Belastun¬
nahme der
gen
Viele Arzte beziehen sich bei ihren
Diagnosen auf
vereinbarte und nachvollziehbare Kriterien Dadurch
ent¬
steht
eine
eine
Vergleichbarkeit
und für die Patienten auch
gewisse Rechtssicherheit bei der
anspruche
In der
Forschung
Beurteilung
ihrer Hilfe-
können durch solche Kate¬
gorisierungen und Klassifizierungen Ergebnisse zum übli¬
chen Verlauf solcher Problemlagen erarbeitet werden, die
dann wiederum sowohl bei der
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
Beurteilung
der
Prognose
J
als auch bei der
Fegert Theorie
M
und Piaxis der
Indikationsstellung
von
Einghederungshilfe für
medizinischen
Hilfeplans hilf¬
reich sein können Die offenbar von manchen Repräsen¬
tanten der Jugendhilfe so gefurchtete Defimtionsgewalt
Maßnahmen oder bei der
am
eines
der Praxis als transparentes,
Patienten und dessen Bedürfnissen
der Arzte entpuppt sich
nachvollziehbares,
Erstellung
in
Voigehen
Dem gegenüber statten die allgemeinen Formulierungen
im § 27 Abs 1 die zustandigen Mitarbeiter auf Seiten der
Jugendhilfe mit einer Defimtions und Entscheidungs
machtfulle aus, bei der nur schwer Transparenz zu erzie¬
len sein wird Wenn im Einzelfall der zustandige Sozialar¬
beiter oder die zustandige Sozialarbeitenn in einer Teamentscheidung darüber entscheiden kann, welche Hilfen
geeignet und notwendig sind und welche es nicht sind,
ohne daß hierfür vergleichbare Kriterien für die Art der
Problemlagen, uber die debattiert wird, oder auch uber
die Art von Hilfen und Maßnahmen vorliegen, müssen
Einzelentscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen
getroffen werden Jeder weiß, daß bei der Hilfeplanung
(§ 36 KJHG), die solche Entscheidungsvorgange transpa¬
rent machen sollte, noch vieles im Argen hegt Viele Ent¬
scheidungsfindungen bleiben nicht nachvollziehbar Un¬
klar ist, wie der Erfolg von Hilfen überprüft werden kann
und soll Ware die ärztliche Mitwirkung tatsächlich so
verzichtbar, bestunden tatsächlich nur Schwellenangste
gegenüber der Kinder- und Jugendpsychiatrie und nicht
genauso auch gegenüber der Jugendhilfe, mußte infolge
der sehr viel weitgehenderen Enscheidungsmoglichkeiten
nach dem § 27 ff die kinder- und jugendpsychiatrische
Inanspruchnahme und Beteiligung bei solchen Entschei¬
dungen rückläufig sein Dies ist derzeit nicht zu beobach
orientiertes
ten, vielmehr wenden sich viele betroffene Eltern auch
ihren
an
Sorgen
auf dem
die behandelnden
maßen
zum
uber die
tatsächlich Hilfe
Weg,
Kollegen,
Teil auch noch
Möglichkeiten
der
ein
bei denen
mit
erlangen,
zugegebener¬
zu
hoher Informationsbedarf
Jugendhilfe
besteht Teilweise
Eindruck, daß der Streit um die Integration
sogenannter „seelisch behinderter" Kinder und Jugendli¬
entsteht der
cher auf dem Rucken der Betroffenen ausgetragen wird
Verwaltungen im Rahmen des Sparzwanges
Wahrend sich
ressortpohtisch rigide voneinander abgrenzen, „rennt" der
„mündige Burger" bei dem Versuch, seine Rechtsanspru
che durchzusetzen, häufig gegen bürokratische Hinder¬
nisse und wird an die nächste, scheinbar zustandige Ver
waltung verwiesen
einer
Bei einem Problem, wie z B
schweren Lese
Rechtschreibschwache, welche zu einer starken emotiona
len Beeinträchtigung gefuhrt hat, wird die hilfesuchende
Familie zunächst einmal auf die
Zuständigkeit und den
Bildungsauftiag der Schule verwiesen Diese muß häufig
resignierend eingestehen, daß sie in einem solchen speziel
len schweren Fall diesem Auftrag nicht nachkommen
kann
Kostenträger
dig
aus
dem Bereich
„Gesundheit,
Sozia¬
fühlen sich allesamt ebenso wenig zustan
und verweisen mit mehr oder weniger schlussigen
les und
Jugend"
Argumenten auf die scheinbare Zuständigkeit des jeweils
anderen Von
nichts
zu
Burgernahe
spuren
Kaum
bei einem solchen Voigehen
jemand bezieht sich auf § 43
ist
seelisch behinderte junge Menschen
I, der regelt, daß,
SGB
besteht und
zialleistung
tragern stieitig ist,
diesen
unter
wer
wenn
ein
353
Anspruch
auf
So
eine
zwischen mehicicn
es
Leistungs
Leistung verpflichtet ist, det
zur
Leistungstragern
zueist
angegangene
Lei
stungstiager voilauhg Leistungen erbringen kann, deren
Umfang er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt
Wenn die Jugendhilfe, wie sie völlig zu Recht immer
wieder betont, letztendlich für alle Kinder und Jugendli¬
che inhaltlich zustandig sein will, wurde es die Betroffe¬
nen sehr viel mehr überzeugen, wenn sich die Jugendhilfe
im
Einzelfall
Sinne des
im
§
verhalten wurde und dann
Ressorts für
Klarung
eine
fenen ohne Hilfe
von
43
im
sorgen
Amt
zu
SGB I
konnte,
Amt
reale
hilfeverweigeinde
stens
so
stigmatisieiende
administrative
bar diskriminierende
setzgeber
Allein
nun
einmal
statt
Dabei handelt
und
es
ausgrenzende,
Strukturen, die minde¬
wie
Begnffsfoimulierung,
in einer
die Betrof¬
bleiben",
jedoch, daß es
ist
genommen werden sollten
ernst
Voireitcr
der Strecke
vermag ich nicht zu ermessen, sicher
häufig die Bedürftigsten sein werden
um
ein
schicken Wieviele
zu
Antragsteller auf diesem Weg „auf
sich dann
wie
Zweifelsfall zwischen den
Bestimmung
eine
schein
die der Ge¬
voi
gegeben hat
dieser Wortwahl herzuleiten, daß diese Bestim¬
aus
mung deshalb
heutzutage
nicht mehr anwendbar
sei
und
damit auch die fortschrittliche
im
Rahmen des BSHG für
Hilfepraxis, die sich schon
Kinder und Jugendliche ent¬
wickelt hatte,
völlig zu negieren, erscheint absurd Insbe¬
Katalog der Einghederungshilfeverord
nung wegen seiner altertumelnden erwachsenenpsvchiatri
sehen Formulierungen kritisiert Diese Kritik ist sicher
berechtigt, doch bis der Gesetzgebei zeitgemäßere For
muherungen aufgreift, müssen die bestehenden Begriffe
ihrem Sinn entsprechend und der Rechtspraxis der letzten
zwanzig Jahre entspiechend verstanden werden (vgl Frsondere wird der
gert
1994
Im Bereich des Strafrechts käme niemand
a)
auf die Idee,
weil die
Formulierungen in den §§ 20, 21
völlig
jemand mehr von
z B
„seelischen Abartigkelten" sprechen mochte, auf die
Möglichkeit der Erörterung einer Schuldunfahigkeit bzvv
verminderten Schuldfahigkeit zu verzichten Es ist deshalb
veraltet sind und weil kaum
StGB
zentral, daß
nen,
nur
unsere
Praxis
im
Umgang
mit
den Betroffe
lhien Familien und auch untereinandei nicht diskn
ruinierend und
stigmatisierend ist Es ist voi allem nicht
des Gesetzgebers, die zui Ausgrenzung
oder zur Integration fuhren wird, sondern es wird unser
praktisches Handeln sein, an dem sich der Integrationsan
spruch messen lassen muß
die
Wortwahl
2 2
Neue
Abgienzungsschwierigkeiten
Wahrend
die
frühere
Trennlinie
zwischen
Verhal¬
tensauffalligkeiten und den sogenannten „wesentlichen
seelischen Behinderungen" teilweise völlig arbittar war,
fuhrt die „kleine Losung" bei der Integration von „Behin¬
dertenpersonenkreisen in das KJHG durch die Ausklam¬
merung der Einghederungshilfe für Kinder und Jugendli
che mit geistiger oder körperliche! Behinderung zu neuen
'
Konflikten
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
354
J
2 2 1
M
Fegeit
Theorie und Praxis der
Einghederungshilfe
Fr uhfioi derung
2 2 3
§ 10(2) KJHG sieht vor, daß Landesrecht eine globale
Regelung fui die Fruhforderung treffen kann Davon wur
de vernünftigerweise schon in mehreren Bundeslandern
Gebrauch gemacht Diese Ausnahmevorschriften sollten
sich an der funktionellen Grenze der Einschulung und
nicht z B am Erreichen des 6 Lebensjahres orientieren,
da sonst für Kinder, die Fruhforderungsmaßnahmen nach
dem
erhalten
BSHG
Geburtstag
6
haben,
und der
eventuell
Einschulung,
z
B
zwischen
für
ein
dem
halbes
Jahr,
ein neuer Trager, namlich die
Jugendhilfe, Zustan
digkeit erhalt Aus fachlicher kinderpsychiatrischer und
entwicklungsneurologischer sowie entwicklungspsycholo¬
gischer Sicht ist es häufig völlig unmöglich, im Kleinkindund Vorschulalter komplexe Entwicklungsverzogerungen
eindeutig einem der drei Behinderungsformenkreise zuzu¬
ordnen Es
deshalb
ist
Bedürfnis der
chen,
wenn
aus
fachlicher Sicht
Kostenträger
nach
Zuordnung zu entspre
empinsch-prak
tischen
Grundlagen gegeben sind Die einzelnen Lander
aufgefordert, übergreifende „vernunftige" Regelun
sind
zu
gen
treffen, damit nicht
einzelnen Stellen hin
und
die Betroffenen zwischen den
hergeschoben
werden
behinderte Kinder und Kinder
mit
Bei Kindern
einer
erhöhten
(vgl
mit
geistigei
Behinderung
man
ist
deutlich
Frequenz psychischer Störungen
zu
mit
rech¬
einer
Unklarheiten auf dem Rucken der Betroffenen austragen,
sind hier pragmatische und koordinierte Vorgehensweisen
erforderlich
Verschiedene Autoren (z B Remschmidt 1994, Specht
1992, Lempp 1994) haben darauf hingewiesen, daß Kinder
autistischen
Störungen nach der neuen Regelung be¬
schwierig sinnvoll zuzuordnen sind Ihnen darf
aufgrund dieser Tatsache kein Nachteil entstehen
mit
sonders
mar
2 3
aufgerufen
j)
35
a
bzw
versus
zu
Ressourcen
in
der
Lage
beachten und
zu
zu
ermit
Hilfeleistungen
pn
sind
§§27 und folgende Konkunenz oder
Ergänzung?
Da hilfesuchende Eltern und Kinder und
nicht „auf der Strecke" bleiben
Jugendamt auch
ist, ein psychisches
im
ein
eine
Jugendliche
dürfen, muß gelten, daß
es
akzeptable Anspruchsgrundlage
Problem
zu
haben, selbst
primäres bzw sekundäres
einräumen
Hilfen des
wenn
die
Erziehungs¬
Meiner Ansicht
nicht, daß innerhalb
der Palette
Jugendamtes
Zweiklassensystem in be
entstehen
sollte Bis auf wenige
Maßnahmen
Ausnahmen
halte
ich
die
begründete
Entwicklung einer
Zahl
von
großen
Spezialeinrichtungen für „35 a Kinder"
für prinzipiell gefährlich Als Ausnahmen nenne ich z B
Einrichtungen für psychotische Jugendliche mit pnmar
eher ungunstigen Verlaufen, die nur in einer geschützten
Einrichtung, die eng mit einer Klinik kooperiert und
gleichzeitig in der Einrichtung eine schulische Ausbildung
und eventuell eine berufliche Ausbildung anbieten kann,
versorgt werden können Insgesamt aber gilt, nicht eine
Ausgrenzung uber die Angebotspalette für die Einghede¬
rungshilfe tut not, sondern eine Differenzierung des allge
meinen Angebots
Häufig fehlen zum Beispiel „lernthera¬
peutische Einrichtungen", die den wesentlichen Aspekt der
schulischen Rehabilitation (oder um mit Lempp, 1994, zu
sprechen Habilitation) mit einbeziehen Ressortubergreifend sollte hier mehr praxisnahe Phantasie in der Umset
zung von Hilfen zum Zug kommen Die derzeit mit eini
gern Nachdruck geführte Debatte uber die Frage, ob es
isolierte drohende seelische Behinderungen oder Erzie
hungsdefizite gebe und ihr Pendant im Maßnahmebe¬
reich, namlich die Frage „Ob es isolierte therapeutische
Leistungen geben könne'", wie sie wohl nur noch § 35 a,
aber nicht nach § 27(3) möglich waren, halte ich für eine
Scheindebatte Mag die „isolierte" Behinderung bei ande
ren Behinderungsformen wie z B
körperlicher oder geisti
ger Behinderung noch eine größere Bedeutung haben, so
ist bei der drohenden seelischen
Behinderung in aller
auch
mindestens
ein
sekundäres
Regel
Erziehungsdefizit
gegeben Hier besteht überhaupt kein Dissens zwischen
kinder- und jugendpsychiatrischen Autoren und Autoren
aus der Jugendhilfe
Allerdmgs sollte es uns zu denken
daß
die
Elternverbande und Behinderten
geben,
gerade
zug auf die
Nfuhwser
bei
teln, welche anderen
von
u
Steinhausen 1990) In der Regel
zugrundeliegenden geistigen Behinde¬
rung oder bei einer schweren beeinträchtigenden körperli¬
chen Grunderkrankung zunächst diese als Haupthindernis
bei der Eingliederung in die Gesellschaft ansehen und die
eventuellen psychiatrischen Sekundarphanomene diesen
Grunderkrankungen zuordnen Deshalb wird bei viel¬
schichtigen Problemen in der dei zeitigen Situation em
Verbleib bei der Zuständigkeit des Sozialhilfetragers sinn¬
voll sein Hervorgehoben werden muß aber an dieser
Stelle, daß „reine Behinderungsformen" nicht unbedingt
die Regel und Kombination von einzelnen Behinderungs¬
formen sowie sekundäre psychische Probleme sehr häufig
sind Es handelt sich deshalb hier nicht um ein Detailpro
blem der Abgrenzung, sondern die jetzt getroffene Ausklammeuing der Kinder und Jugendlichen mit geistiger
oder korpeihcher Behinderung aus dem KJHG wider¬
spricht dem Integrationsgedanken und fuhrt zu fachlich
teilweise nicht hinreichend begründeten Tiennlinienziehungen Da leider in allen Abgrenzungsfallen immer die
Gefahr besteht, daß letzten Endes die Kostenträger diese
nen
wird
das Ausmaß der Pioblematik
nach bedeutet dies aber
Störungen
Teilleistungsstorungen
oder
defizit nicht erkennen bzw
autistischen
und
Entwicklungssto¬
sprachliche Entwicklungsstotungen, insbe¬
sondere schwere Spiachbehinderung, wird man davon
ausgehen müssen, daß vorwiegend eine „körperliche Be
hinderung" zugrundeliegt Andeie neuropsychologische
Teilleistungsstorungen, wie z B die isolierte oder kombi¬
nierte Lese Rechtschreibstorung, waren in ihrer früheren
Zuordnung zum BSHG als drohende seelische Behinde¬
rung vielfach umstritten (vgl Fegert 1994 a) Hier gilt es,
rungen
Eltern zunächst
Mehrfach behinderte Kinder, insbesondere geistig
2 2
Entwicklungsstorungen
Für einige umschriebene motorische
unredlich, dem
keine wissenschaftlichen und
für seelisch behinderte junge Menschen
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
ein
J
M
Fegert
Theorie und Praxis der
Einghederungshilfe
etwas sophistische Trennung
Ausnahmeiegelungen, z B nach
meisten Empfehlungen zum Autis-
verbände vehement auf diese
gedrangt
§
10
haben Bei allen
(2) KJHG, bei den
musproblem,
Sinne
eines
wird
den Verbanden
von
konservativ
im
Trager der So¬
falsch anzunehmen,
Verbleibs beim überörtlichen
zialhilfe
plädiert Es ist sicher nicht
derzeitige Kostensituation, d h. die unterschiedli¬
che Kostenbeteiligung der Eltern, zwischen den einzelnen
Systemen hierbei eine Rolle spielt, doch dies kann nicht
alles sein Offensichtlich haben gerade selbsthilfeonentierte und in Elterngruppen organisierte, d h engagierte El¬
tern, an dieser Stelle Beruhrungsangste mit der Jugendhil¬
fe Es gehört deshalb zum dringenden Selbstdarstellungsbedarfider fugendhilfe, ihre Zuständigkeit fiur diese Kinder zu
daß die
artikulieren Ob
dies
sie
am
diese Kinder betreffenden
„wegzudebattieren",
sche
Leistungen
nach SGB V
im
sei
gunstigsten dadurch tun, die
zunächst einmal
Bestimmungen
dahingestellt Isolierte therapeuti¬
von Krankenbehandlung werden
Sinne
den Krankenkassen finanziert
von
Dieser
Leistungstrager ist vorrangig vor den Leistungen nach
KJHG Deshalb wird es sich auch bei „Maßnahmen der
Einghederungshilfe" wie bei Maßnahmen nach §27(3)
KJHG häufig um kombinierte pädagogische und thera¬
peutische Leistungen bei Kindern handeln Der Notwen¬
digkeit einer solchen Kombination und der Einbeziehung
der sozialen Lebensumwelt tragt auch die Verankerung
der Sozialpadiatrischen Zentren im SGB V Rechnung
Durch die Unterzeichnung der Sozialpyschiatne-Vereinbarung durch die Ersatzkassen scheinen die Krankenver¬
sicherungen hier einen weiteren Schritt, der für die Klien¬
tel des § 35 a relevant ist, in die richtige Richtung zu
gehen. Es ist deshalb zu erwarten, daß in Zukunft auch
multiprofessionelle kleine kinderpsychiatrische Gemein¬
schaftspraxen mit Psychologen, Sozialarbeitern und ande¬
ren Berufsgruppen entstehen werden, die vor Ort auch die
Teilnahme
an
entsprechenden Hilfeplanungsprozessen
si¬
cherstellen können
2 4
Informationsbedarf
Für
uns
Arzte hat sich beim
Übergang
der
keit für den Personenkreis der sogenannten
Zuständig¬
„seelisch
Be¬
hinderten" in die Jugendhilfe eine weitere positive Verän¬
derung ergeben Wir kommunizieren hier nicht nur mit
einem Kostenträger, sondern mit einem sozialpadagogischen
Fachdienst, dem es obliegt, im Rahmen der Hilfeplanung
unterschiedlichste
Hilfsansatze, auch hinsichtlich ihrer
Akzeptanz, zu koordi¬
allerdings auch, daß die in unserem
innerhalb anderer Systeme erwarte¬
Effizienz und Zumutbarkeit bzw
Dies bedeutet
nieren
alltäglichen Handeln
Verordnungen und imperativen Gutachten hier fehl
Im Zusammenhang mit psychischen Stö¬
am Platze sind
rungen sind wir aufgerufen, im Sinne einer fachlichen
Diagnostik und Differentialdiagnostik ihr Vorliegen fest¬
ten
zustellen und das Ausmaß der daraus resultierenden Be¬
einträchtigungen
Sicht
beschreiben
Im Sinne des
sonst
im
Vorgehens sollten wir, ausgehend von
Beschreibungen von Problemlagen, aus unserer
geeignete und notwendige Hilfen oder schon ubei
KJHG
diesen
zu
üblichen
für seelisch behinderte junge Menschen
355
Verordnungen eingeleitete Maßnahmen (wie z B Logopä¬
die) beschrieben und somit einen Beitrag oder eine Stel¬
lungnahme zur Hilfeplanung aus unseiei fachlichen Sicht
abgeben Dies bedeutet ganz klar im Gegensatz zum ärzt¬
lichen Gutachten nach BSHG, daß die arztliche Stellung¬
nahme zur Hilfeplanung im KJHG eine Äußerung einer
Fachgruppe ist, die bei der koordinierten Planung von
Hilfen
beachtet werden
die
Setzung,
quasi
fuhrt An dieser Stelle
für
muß
und
automatisch
sei
nicht
fachliche
eine
Kostenubernahmc
zur
offen eingeiaumt, daß dies auch
Kinderpsychiater teilweise einen Umdenkungspiozeß bedeuten wird, wenngleich wohl in keiner anderen
medizinischen Disziplin multiprofessionclles und plundisziphnares Arbeiten (hier allerdings unter der Regie von
Ärzten) so an der Tagesordnung ist wie in der Kindeiund Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
Die Zuständigkeit der Jugendhilfe für Kindei und Ju
gendhehe mit psychischen Problemen fuhrt zu einem veiuns
starkten Informationsbedarf auf beiden Seiten, das heißt
in
der Kinder- und
hilfe Vielerorts
Jugendpsychiatne
ist m
und
in
der
Jugend¬
der Kinder- und Jugendpsychiatrie die
der unterschiedlichen Hilfen nach § 27ff
KJHG noch nicht ausreichend bekannt Teilweise ist die
Angebotspalette
Vermittlung der Inhalte schon
arztausbildung integriert
Zur Praxis der
3
Um die
in
derzeitige
Kostenträger
men, die
in
zu
Praxis der
Fach-
Umsetzung ambulantei
einer
Großstadt wie
KJHG
zunächst die
wir
können, analysierten
in
bei 1329 ambulant
den
zur
Umsetzung
Maßnahmen nach dem
Berlin beurteilen
die Curncula
Jahren
Psychiatrie
1993
für
durchgeführten
und 1994
in
Maßnah¬
der Poliklinik
Neurologie des Kindeseingeleitet worden waren
Jugendalters
Betrachtet man den Anteil der jeweiligen Kostenträger
nach einzelnen Diagnosegruppen, so kann man zunächst
feststellen, daß bei pnmar entwicklungsveizögerten Kin¬
dern ohne psychiatrische Diagnose auf der 1 Achse der
ICD-10 (N
266) nur in knapp 20% der Falle Maßnah¬
Dieser Bereich
men uber KJHG eingeleitet worden waren
der
Abteilung
und
der FU Berlin
und
=
bleibt
ten
eine
Domäne der
Maßnahmen
kengymnastik
wie
von
den Krankenkassen finanzier¬
Ergotherapie, Logopädie
Auch bei den
und Kian
„klassischen" Indikationen
für kassenfinanzierte
Psychotherapien bei den neuiotiAnpassungsstorungen (ICD-10 F4) finden wir
neben einem Anteil von knapp 40% kassenfmanziertei
Maßnahmen immerhin auch uber 20% durch das KJHG
schen und
finanzierte
Therapien
Ein Drittel dieser Patienten erhielt
Beratung oder Kurztherapien bei uns im Hause, so
daß überhaupt keine weitere Maßnahme notwendig war
Am häufigsten mit knapp 40% waren Therapien und Ma߬
nahmen, die durch das KJHG finanziert wurden, in der
nur
ICD-10-Kategone F9, den spezifischen emotionalen und
Verhaltensstörungen des Kindes- und Jugendalters Abbil¬
dung 1 gibt einen Überblick ubei den jeweilig prozentua¬
len Anteil der Kostenträger für die einzelnen Diagnose¬
gruppen im Spektium der in der ICD-10 unter der Kate-
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
J.M. Fegert: Theorie
356
und Praxis der
Eingliederungshilfe
gorie F9 zusammengefaßten Storungsbilder. Hierbei wird
deutlich, daß bei Störungen des Sozialverhaltens und bei
kombinierten Störungen des Sozialverhaltens und der
Emotionen KJHG-Maßnahmen prozentual dominierten.
häufigen hyperkinetischen Störungen
Aber auch bei den
und den emotionalen
dem Kinder- und
Maßnahmen,
mit
Störungen
Jugendhilfegesetz
welche
von
Maßnahmen nach
waren
in ihrer
Häufigkeit
der
zwischen Alter der
Kostenträger und stellten fest, daß
dem
status
kassen und nach dem
Maßnahmen
Falle)
men.
am
Bundessozialhilfegesetz
häufigsten (d.h. in fast der
-
deutlich, daß
-
bei
trächtigten
erfolgen. Die hier
KJHG-Maßnahmen
hung (vgl. Abb. 2).
F 90 HKS
§
Zuordnung
Altersgruppe
waren vorwiegend Hilfen
in
dieser
Hälfte der
BSHG
(N=112)
(84)
Familien, die
am
nur
Exi¬
Sozial- oder Arbeitslosenhilfe
sind oder stark verschuldet sind.
Ein einfacher mittlerer Status
Gruppen
entspricht
ei¬
gehobene mittlere Status erlaubt auch die Finanzie¬
gehobener Ansprüche, wie z.B. jährliche Urlaubs¬
reisen, ein eigenes Zimmer für jedes Kind, einen Zweit¬
Der
Einem höheren ökonomischen Status ordneten wir Fami¬
lien mit
Vermögenswerten (Geld, Immobilien, Unter¬
zu, die auch höhere Ansprüche finanzieren
wie z.B. mehrere Urlaubsreisen pro Jahr,
Hausangestellte.
(149)
F93Emot.St
Funkt
F98 andere Verhaltensst
? Krankenkasse
ES BSHG
(254)
(71)
Abbildung
me von
? keine
F 92 St Soz Verh & Emot
BKJHG
«mnMooouuuuuuuu
(52)
0
Abb. 1. Anteil dei
von
mittlere ökonomische Status ist in zwei
Der
Die
soz
leben,
Teil
nehmen)
konnte,
F91 StSozVerh
F94 St
Status bezeichnen wir
zum
wagen oder eine Haushaltshilfe.
-
Erzie¬
Verfügung
Beschreibungen des Sozial¬
Beruf oder ausgeübten Beruf zu
rung
erwähnten
zur
eine
stehenden
nicht finanziert werden.
bei den
39
Döpfner versucht
zur
Familieneinkommen, welches für die Grundversor¬
gung ausreicht, gehobene Ansprüche können allerdings
schwerer beein¬
nach
und
den
nem
kleineren Kindern nicht einfach ist, sie z.B. dem §35a
Kindern eine
unterer
aufgeteilt.
-
KJHG zuzuordnen, vielmehr wird
Als
abhängig
und
finanzierte
es
nach
nach dem erlernten
stenzminimum
bei den Vorschul- und Grundschulkindern vorka¬
Aus diesen Zahlen wird
Fegert
Gruppenvergleichen zwischen Ost und West
noch schwer herangezogen werden konnten:
den Kranken¬
von
nach
ökonomischen Ressourcen, da
der Krankenkasse finanziert
Inanspruchnahmepopulation
Familie
Gruppeneinteilung
wurden, gleichauf. Wir untersuchten dann Zusammenhän¬
ge
für seelisch behinderte junge Menschen
10
Kostenträger
20
nach
30
40
3
zeigt deutlich, daß die Inanspruchnah¬
KJHG nur in sehr geringem Maße
Hilfen uber das
schichtspezifisch ist. Offensichtlich ist es den Jugendäm¬
gelungen, wenigstens gegenüber kinder- und jugend¬
psychiatrischen Populationen in schichtunabhangiger Wei¬
se den Hilfeanspruch von Eltern und Kindern wahrzuneh¬
men. Die kleine
Gruppe der Selbstzahler kontrastiert mit
ihrer Schichtverteilung logischerweise zu den übrigen
Gruppen.
tern
50
Diagnose
ICD 10: F9
(N= 740)
? höherer Status
E3 gehobener St.
?einfacher St.
BS unterer Status
Krankenkassen BSHG
Anzahl der Maßnahmen / je
KJHG
Selbstzahler
Kostenträger
Krankenkassen 413, BSHG 73, KJHG 376, Selbstzahler 14
Abb. 3: Sozialstatus und
Krankenkassen
BSHG
Abb 2. Altei und
Die nächste
KJHG
Kostenträger
Abbildung (Abb. 3) gibt einen Überblick
Kostenträger der Maßnah¬
über den Sozialstatus und die
men.
Deutlich wird
hierbei, daß nicht,
wie vielleicht
anzu¬
nehmen gewesen wäre, KJHG-Maßnahmen in den unteren
Schichten sehr viel häufiger vorkommen. Die hier wieder¬
gegebene vierstufige Einteilung
des ökonomischen Status
Kostenträger
Durch die neuen Bestimmungen im Kinder- und Ju¬
gendhilfegesetz ist es nun auch möglich, ambulante Psy¬
chotherapien bei Kindern, die von einer seelischen Behin¬
derung bedroht sind oder als seelisch behindert anzusehen
sind, bzw. pädagogisch-psychologische Therapien als Hil¬
fen zur Erziehung zu realisieren. Wir verglichen die Fi¬
nanzierung von Psychotherapien, die in unserer Polikli¬
nik-Inanspruchnahmepopulation nach Abschluß der Dia¬
gnostik in unserer Abteilung ambulant in Wohnortnähe
durchgeführt worden waren. Hierbei konnten wir feststel-
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
J.M. Fegert: Theorie
und Praxis der
für seelisch behinderte
Eingliederungshilfe
357
Menschen
junge
len, daß sogenannte „pädagogisch-psychologische" Thera¬
auch nicht-direktive Verfahren
und
pien
häufigsten angewandt
sich
es
Teil
zum
insgesamt
am
(N 205). Hierbei handelte
eklektische Therapieansatze, die
wurden
um
völlig gebessert
=
deutlich
gebessert
etwas
gebessert
Training lebenspraktischer Fertigkeiten
und verhaltenstherapeutische Elemente mit einbezogen.
Deutlich wird, daß einige Ersatzkassen solche Behandlun¬
wurde
gen durchaus finanzieren, der Hauptanteil jedoch
teilweise auch ein
unverändert
verschlechtert
nicht beurteilbar
KJHG realisiert. Sehr selten wurde eine reine
Verhaltenstherapie angewandt. Bei den ebenfalls häufigen
über das
tiefenpsychologischen
oder
psychoanalytischen
0
Kinderthe¬
rapien (N=135) dominierte die Finanzierung über die
Krankenversicherungsträger. Allerdings gab es auch eine
beachtenswerte Zahl von analytischen Psychotherapien,
die, weil
die
z.B
? in
¦ in
20
10
Bezug
Symptomatik
Bezug
auf die
psychosozialen Bedingungen
Abb. 5:
komb.
finanziert wurden
Bedingungen für eine Krankenbehand¬
vorlagen, von der Jugendhilfe
Abb.
4).
(vgl.
/
80
r^™
60
Wm
40
¦/'//¦/
20
70
(N'= 140)
H
u
Die
? Krankenkassen
? KJHG
unserer
breiter
Abb.
4:
t«.
Finanzierung
von
Ganz besonders interessierten
Psychotherapien
uns
Einschätzungen
erste
solcher Maßnahmen. Bei den Wiedervorstel¬
Erfolgs
lungen in unserer Abteilung
des
Kinder
konnten wir
beurteilen, welche wir
zur erneuten
insgesamt 140
Stellungnahme
zeigt sich, daß durch
Population
Bemühungen
nur
gelang
Umgang
mit ihren
Kindern
zu
unter
machen, die
eher direkt erreichen und
beitragen,
während
zur
vor
ihrer
Symptoma¬
allem desolate familiäre Milie¬
auch durch massive Hilfen
den können.
Linderung
häufig
nicht verändert
wer¬
häu¬
not¬
ca.
waren,
schwierigen
fest, daß
Fällen. In
bei
den
unserer
notwendigen
zwei Drittel der Fälle die Betrof¬
in einem Drittel wurden solche
nur
unter
den Fachkräften durch¬
geführt. Unsere Katamnese konnte aufzeigen, daß die
aufwendigen und personalintensiven Maßnahmen häufig
positive Wirkungen erzielten. Dabei war eine Reduktion
der kinderpsychiatrischen Symptomatik häufiger zu erzie¬
len, als Veränderungen im familiären bzw.- psychosozia¬
len Umfeld. Dieses Ergebnis könnte enthusiastische Hoff-
trotz
psychischen Störungen leidenden
eingeleiteten Hilfen diese Kinder
Kin¬
erreichen. Hierzu sind intensive
bei
Konferenzen (zunächst)
in der Hälfte der Fälle. Dies
bedeutet, daß entgegen dem Konzept vieler Hilfen zur
Erziehung, die versuchen sollen, Familien kompetenter im
in
Instrument dabei ist auch die Hilfe¬
stellten wir
fenen anwesend
Besserung der Sym¬
Besserung der psychosozia¬
len Verhältnisse und der familiären Probleme
intensiver
Diagnostik
in West-Berlin derzeit ein
jeweils zuständigen Jugendämtern
Hilfekonferenzen in
intensive ambulante Maßnah¬
ist. Eine
zu
wichtiges
wendig,
konferenz, vor allem
bei über 80% der Patienten eine
ptomatik eingetreten
zeigte, daß
ein
eingeleiteten Maßnahmen nur 7, entsprechend
5%, abgebrochen worden waren. Abbildung 5 kontrastiert
die Einschätzungen der Kliniker zum Erfolg der
nun
Hilfen in bezug auf die kinder- und jugendpsychiatrische
Symptomatik, die Anlaß zur Vorstellung war, und in
bezug auf die familiären und psychosozialen Belastungen.
men
1993 und 1994 reali¬
Katalog ambulanter Maßnahmen nach dem
Jugendhilfegesetz zur Verfügung steht. Die
Kontakte mit den
den
Hier
Poliklinik
nahmen und Hilfen
KJHG bzw. BSHG (29 Kinder) durch¬
untersuchten. Erfreulich ist, daß
Maßnahme
geführten
einer über das
von
Jahren
fig von Elternverbänden, aber auch von unterschiedlichen
professionellen Helfern geäußerte Befürchtung, daß das
KJHG zu drastischen Einschränkungen oder negativen
Veränderungen des Status quo ante (zu „BSHG-Zeiten"
führen würde, kann auf dieser Basis nicht bestätigt wer¬
den. Hilfen vom Jugendamt sind nicht mehr Stigma der
unteren Schichten. Vielmehr gelingt es durch adäquate
kinder- und jugendpsychiatrische Beratung über die neuen
Rechtsansprüche für Eltern (Hilfen zur Erziehung) und
die betroffenen Kinder (Eingliederungshilfe) einen situa¬
tionsadäquaten, schichtunabhängigen Zugang zu Ma߬
X
'"k.
der in den
der- und
\
X.
Darstellung
Diskussion
sierten Hilfen und Maßnahmen nach einer
0
us
60
Einschätzung des Erfolgs von Eingliederungshilfe und
Erziehungshilfe bei der Wiedervorstellung nach 1 Jahr
4
tik
50
40
nicht bzw. nicht mehr
lung
zu
30
auf die
i
nungen, welche in die Wirksamkeit
von
Hilfen
zur
Erzie¬
hung gesetzt werden, relativieren. Diesen Hilfen, wie auch
den Eingliederungshilfemaßnahmen, gelingt es eher, die
Folgen von psychischen Störungen oder von familiären
und psychosozialen Defiziten zu kompensieren. Es gelingt
ihnen
nur
in
geringerem Maße,
die familiäre Situation
zu
Selbsthilfe
zu
stabilisieren und damit sozusagen Hilfe
leisten. Es scheint für manche
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
zur
psychisch beeinträchtigte
358
J
Kinder
den,
zu
wichtig
und Hilfen
men
um
M
zu
und Praxis der
Einghederungshilfe
daß diese ambulanten Maßnah¬
sein,
kritischen
Lebensphasen gewahrt wer¬
Ausgrenzung aus der Gleichaltngengruppe
eine
in
Es wird spateren Katamnesen vorbehalten
vermeiden
festzustellen,
sein
Fegert Theorie
ob die genannten Maßnahmen tatsäch¬
„Einghederungshilfen" im Wortsinne waren, d h ob
mehreren Jahren gelungen sein wird, für die betrof
fenen Kinder und Jugendlichen eine Stigmatisierung und
lich
es
,
in
auch, daß
für seelisch behinderte junge Menschen
Umfeldmerkmale, die das
genannt
pradizieren, seien schlechte Eltemkooperation,
Elterneinstellung zur Maßnahme und familiärer
schreibschwache
Scheitern
negative
Interventionsmerkmaie, die
Streit
schlechten
Ausgangs
Beginn der Maßnahme,
nes
sich
ein
höheres Risiko
ei¬
bringen,
sind spater
kurze Dauer und
beschrankte
mit
Elternkontakte
Alles
in
allem kann
werden, daß die Hilfepla-
resümiert
der Effektivität
nung und die
Überprüfung
wesentlich geringeren Zahl von Kindern und
Jugendlichen die ergriffenen Maßnahmen gescheitert sind
nicht
ökonomischen
oder daß
Jahren spezifiziert und weiterentwickelt wer¬
den müssen Vertreter der Jugendhilfe wehren sich meiner
Ansicht nach häufig zu recht gegen pauschale Vorwurfe in
bezug auf ihre Umsetzung der neuen Bestimmungen Tat
sachlich versteht sich die Jugendhilfe nicht nur als Kosten
Ausgrenzung
bei
zu
vermeiden Deutlich wird aber
einer
trotz
es
der Maßnahmen
zu
einer
deutlichen
Verschlechterung kam In sehr wenigen Fallen wurde die
Behandlung völlig abgebrochen Schmidt (1995) regt an,
besondeis solche Mißerfolgsfalle genauer zu betrachten
Er warnt davor, daß „zur Vermeidung von beruflicher
Gleichgültigkeit" mögliche Verschlechterungen, die es lei
der gebe, ausgeblendet wurden Er fordert eine selbstkn
tische Haltung und warnt vor Schuldzuweisungen an El¬
tern und Kinder, wenn mit den besten Absichten eingelei¬
tete Maßnahmen fehlschlagen Nicht gelten lassen will er
Argumente wie die scheinbare Nichtanalysierbarkeit indi
vidueller Veranderungsprozesse oder den Vorrang der in¬
dividuellen Beziehungen oder Affektivitat, Vielmehr ist er
der Auffassung, daß die meisten Helfer lieber Teilerfolge
als Teilmißerfolge sehen wollen,
Verschlechterungen
scheinbar ausgeschlossen werden und im allgemeinen die
Beobachtungssysteme in der Jugendhilfe unterentwickelt
Stellt also der
seien
Apitzsch
1995)
in
rein
seiner
„subjekonentierte"
Ansatz
Nichtevaluierbarkeit
ein
(vgl
Risiko
für die einzelnen Betroffenen dar?
Wenigstens teilweise
Ansicht, da ohne klare Beobachtungsknte
Formulierungen in dem Gesetzestext, wie z B die
bin ich dieser
nen
beiden Schlusselworte
„geeignet"
Leerformeln bleiben und
im
und
„notwendig",
jektive, ideologische Überzeugung einzelner Helfer
weiden können
ziert
reine
Einzelfall dann auf die sub
redu¬
Eine solche Definitionsmacht ohne
geeignete Überprüfung, d h auch ohne die Chance, aus
dem eigenen Handeln jenseits der individuellen Perspekti¬
ve
zu
lernen, birgt auch bei allem guten Willen, den ich
absprechen mochte, wenigstens unbewußte
keinem Helfer
Gefahren
Evaluation
den
sich
in
in
müssen
schlagt vor, daß zur
der Jugendhilfe Instrumente geschaffen wer
Schmidt (1995)
und diese genutzt werden sollten
bezug
Struktuien,
auf
schreibt
er
stationäre
sollten
einbezogen werden In
Jugendhilfe be¬
empirischen Längsschnitt
mit
Maßnahmen der
auf der Basis
einer
Untersuchung (Hebborn-Brass 1991) Pradikatoren für
Mißerfolge in der stationären Jugendhilfe Als Kinder
und Jugendhchenmerkmale werden hier hyperkinetische
Störungen,
dissoziale
Störungen
und
die
ethischen
aus
von
Gründen, sondern
Hilfen
aus
der
Verantwortung für die einzelnen Betroffenen
in
den nächsten
trager, sondern als verantwortlicher Fachdienst, der feder
führend Hilfen für Kinder und Familien koordiniert Daß
Federführung auch inhaltlich nachvollziehbar und
Ergebnis nachprüfbar sein sollte, wurde schon ausge
fuhrt Dabei ist jedoch Saurbier (1995) völlig zuzustim¬
men, wenn er den Vertretern der Jugendhilfe dabei zu
einem gesunden Selbstbewußtsein und zur
Besinnung auf
langjährige Erfahrungen mit einem Teil dieser Klientel rat
Er meint, die Trager und Einrichtungen der Jugendhilfe
diese
im
sollten
„ihr Licht wirklich nicht
und
tun, als
hier
unter
den Scheffel stellen"
Aufgabengebiet auf
zugekommen Gerade die früher unlösbaren Abgren
Zungsprobleme zwischen Verhaltensauffalligkeiten und
Formen seelischer Behinderungen hatten doch den Druck
auf den Gesetzgeber so verstärkt, wenigstens diesen Be
reich der Behinderungen in die Zuständigkeit der Jugend¬
hilfe zu überfuhren (Saurbier 1995) Die Aufgaben und
Verantwortung der Jugendhilfe für seelisch behinderte Ju¬
gendliche sind also weder völlig neu, noch kommen sie
so
sei
ein
völlig
neues
sie
unerwartet
Aus der Sicht
banden wird sich
gendhilfe
am
von
Betroffenen und Elternver¬
Umgang der Einrichtungen
der
Ju
dieser Problematik zeigen, ob ihre Vorbe¬
halte gegen eine generelle Zuständigkeit des Jugendamtes
für alle, d h auch behinderte junge Menschen begründet
waren,
mit
oder ob
in
Zukunft auch diese Verbände eher
generellen Zuständigkeit des Jugendamts
vollen Schritt zur Integration sehen werden
einer
einen
in
sinn¬
Es halt
adäquate Zustandsbeschieibungen, die dann auch uber
tragbar und vergleichbai sind, für wichtiger als subjektiv
getonte Erklärungen Als Beobachtungsdimensionen boten
sich seinei Meinung in der Jugendhilfe an das Befinden
und Verhalten, Storungsmuster der Jugendlichen und Aus¬
maß dei Behinderung Desgleichen sollten Entwicklungs¬
chancen von Kindern und Jugendlichen beschrieben wer¬
den, das Umfeld, insbesondere die familiären Beziehun¬
gen und
nur
Lese Recht¬
Summary
The German Social
Adolescents with
Smce
January
Help System for Children
Psychiatric Disturbances
1995
the
new
and
German Social Aid and
Child Care and Protection
und
Jugendhilfegesetz)
is
Legislation (KJHG, Kinderapplied in all parts of Germany
(Federal Legislation), for children and adolescents with
psychiatnc
created
sorts
of
help
group, and
lescent
disturbances
and
special support System is
right to get different
These children have the
in
for their Integration in school, in the peer¬
the society The fact, that a child and ado¬
psychiatnc diagnostis
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
is
necessary
to
get these dif
ferent kinds of
help,
Konflikte zwischen elterlichen
Salgo
L
has been cnticized
workers fear the negative effects of
"labehng" More Information and
Especially socialpsychiatnc
so-called
a
und kindlichen Bedurfnissen
Ansprüchen
Cooperation between
Mauer und der
Iinfuhrung
des
359
KJHG
Das Gesundheitswesen
Verhaltensgestorte
empirische Langsschnittuntcrsuchung zu
Indikation und Erfolg Freiburg Lambertus
Lempp, R (1994)
Die seelische Behinderung bei Kindern und Jugendlichen als Auf
Nei
gäbe der Jugendhilfe § 35 a SGB VIII Boorberg Verlag
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derung Grundlagen, klinische Syndrome, Behandlung und Reha
bihtation Stuttgart Kohlhammer
Remschmidt, H (1994) Die
sozialrechtliche Zuordnung des autistischen Syndroms Zeitschrift
56,
187-192
Kinder
im
Hebborn
-
Heim
Brass,U
(1991)
Eine
-
child
psychiatnsts and social-workers is necessary with
regard to the new legislation We analysed different mea
sures (N
1329) supported by this new legislation in our
Effects of age, sex
recourse population in 1992 and 1993
and socioeconomic Status on the indication of psychother¬
=
apy within
the
health
care-system
within
or
the
new
(KJHG) legislation System are described The follow-up
part of the study reports results of these new forms of
help for children in 140 of pour patients We found more
Symptom reductions
disturbances than
family
in
the former
diagnosed psychiatnc
psychosocial and
improvement in the
hfe conditions of the children
an
-
-
-
des Bundesverbandes „Hilfe für das autistische Kind
,
Autismus
Fegert, J M Was
ist seelische Behinderung' Anspruchsgrundlage und kooperative
Umsetzung von Hilfen nach § 35 a KJHG AFET Mitghedenund
brief 2, 34-35
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M H Schmidt/A Hollan¬
in der Jugendhilfe voraussagen' In
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Lambertus, 193-210
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zu
-
-
Literatur
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innerhalb
Einghederungshilfe
Erziehungshilfe
schaft für
29-31
-
hilfe'
Busch, M
wohl 2, 95
-
Hilfen
zur
Jugendhilfe
Erziehung
wir
und
Arbeitsgemein¬
(AFET), Mitghedernindbrief 2,
V
Jugendrecht
„Brauchen
(1995)
von
der
(1995) Rechtsverwirklichung
Zentralblatt für
ner,I
e
-
den
3/104
§35a
in
derjugend
Cobus Schwert
-
SGB VIII'"
DGKJPP (1995) Stellungnahme
Jugend¬
der Fachverbande
für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zum Kin
der-und Jugendhilfegesetz (KJHG) Z Kinder Jugendpsychiat 23
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sehe Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach
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Fegert, J M (1994a) Was ist seeli¬
psychiatrie 21, 260-265
sche Behinderung' Anspruchsgrundlage und kooperative Umset¬
-
-
zung
von
Hilfen nach § 35
a
KJHG
Munster Votum
JM (1994b) Kinderpsychiatrische Versorgung
seit
-
Fegert,
dem Fall der
-
-
Llhe.S /Otto, M/Uhle, J (1992) Wenn psy¬
Notlagen ohne Hilfe bleiben Auszuge in Materialien
und Erzie
zur Fachtagung Psychotherapie als Einghederungs
ambulanter
Ver¬
Berliner
Modell
Das
psychosozial«
hungshilfe
85-86
-von der
chosoziale
sorgung
7
von
ternational
caps
63-71
deren
Familien,
vom
-
WHO, Geneva
1980
Anschrift des Verfassers
Psychiatrie
und
Neurologie
Dr
Jörg
M
des Kindes-
Virchow-Khnikums, Medizinische
versität zu
und
Kindern, Jugendlichen
Weltgesundheitsorganisation (WHO) In
Classification of Impairments, Disabihties and Handi¬
Juni 1995,
Berlin, Platanenallee 23,
Fegert, Abteilung für
und
Jugendalters
des
Fakultät der Humboldt Uni¬
14050 Berlin
Vandenhoeck&Ruprecht (1995)
Ansprüchen und kindlichen
Hilfen zur Erziehung1
Konflikte zwischen elterlichen
in den
Bedürfnissen
Ludwig Salgo
ches auch den Noten und Bedurfnissen
Zusammenfassung
Im
Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, ob
und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1991
Kinder-
zurecht dem Vorwurf ausgesetzt
Elternhilfegesetz
1
als
ein
wirklich
sieht,
es
sei
das
ob die
sich
einem
vielmehr
zeitgemäßes Gesetz,
ein
wel-
Vortrag am 29 4 95 bei der XXIV Wissen¬
Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Wurzburg
Nach
einem
schaftlichen
Die Literaturhste enthalt neben den
weiterfuhrende
Prax
im
Text erwähnten
Quellen
Angaben
Kinderpsychol Kinderpsychiat
Ruprecht 1995
© Vandenhoeck &
44
359-365
(1995), ISSN
0032-7034
auch
von
der
Verfassung geforderte prekäre
Konflikt
vom
von
Kindern ge
Beitrag geht insbesondere der Frage nach,
recht wird Der
zwischen
Gesetzgeber
des
Elternrecht
und
Balance bei
Kindeswohl
KJHG genügend beachtet
wor¬
gefährdet ist,
und welche Strategien zur Gefahrdungsbegrenzung Erfolg
versprechen, kann häufig nur interdisziplinär beantwortet
werden, Kompetenzen von Kinderpsychologen und
-psychiatern sollten verstärkt auch für die Problemerfas
sung und Enscheidungsfindung in der Jugendhilfe ausge¬
schöpft werden
den
ist
Ob das Kindeswohl
im
Einzelfall
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