Fegert, Jörg M. Theorie und Praxis der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 44 (1995) 9, S. 350-359 urn:nbn:de:bsz-psydok-38612 Erstveröffentlichung bei: http://www.v-r.de/de/ Nutzungsbedingungen PsyDok gewährt ein nicht exklusives, nicht übertragbares, persönliches und beschränktes Recht auf Nutzung dieses Dokuments. Dieses Dokument ist ausschließlich für den persönlichen, nichtkommerziellen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung stellt keine Übertragung des Eigentumsrechts an diesem Dokument dar und gilt vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen: Auf sämtlichen Kopien dieses Dokuments müssen alle Urheberrechtshinweise und sonstigen Hinweise auf gesetzlichen Schutz beibehalten werden. Sie dürfen dieses Dokument nicht in irgendeiner Weise abändern, noch dürfen Sie dieses Dokument für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, aufführen, vertreiben oder anderweitig nutzen. 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Kontakt: PsyDok Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek Universität des Saarlandes, Campus, Gebäude B 1 1, D-66123 Saarbrücken E-Mail: [email protected] Internet: psydok.sulb.uni-saarland.de/ INHALT Eingliederungshilfe psychometrischen Eigenschaften und zur Validitit einti entsprechenden Kurzskala (The Measurement of Stu dents' Spelhng specific Test Anxiety Further Psychome Jugendliche Theorie und Praxis der M Fegert,J für Kinder und Einghederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (The German Social Help System for Children and Adolescents with tnc Psychiatric Disturbances) Hilfeangebote für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Qualifizierung von Regeleinrichtungen Aufbau von Spezialeinnchtungen (Assistance Offers for Mentally Disabled Children and Youth QualificaConstruction of Special tions of Standard Institutions 350 Institutions) 366 Günter, M and Validation Results for Short a Scale) 110 Der Diagnoseprozeß bei Spina bifida Elterliche Wahrnehmung und Sicht des klini¬ schen Fachpersonals (The Process of Diagnosis b\ Spi¬ na bifida Perceptions of Parents and Clinical Personell) Herb, G /Streeck, S 150 - Kiese Himmel, - Ansprüchen und Hilfen zur Erziehung Konflikte zwischen elterlichen Salgo, L kindlichen Bedurfnissen den between Parental Demands and Children's (Conflicts Needs in Aids for Upbnnging) Beeinträchtigungen der Eingliederungsmoglichkeiten durch psychische Störungen Begrifflichkelten und Klarungserfordernisse bei der Umsetzung von § 35 a des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Impairment of in 359 Possibilities due to Mental § 35 a Conversing of the Child and Youth Assistance Law) Wiesner, R Die Verantwortung der 343 Jugendhilfe für die Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen (The Responsibility of Youth Aid in the Integration of Mentally Handicapped Young People) Expressiver Wortschitz Vergleich zweier psychologischer Testverfahren bei Kindergartenkindern (Expressive Vocabulary a Compa of two Psychological Tests for Kindergarden nson Children) Lenz, K/Elpers, M/Lehmkuhl, U Was verbugt sich hinter den unspezifischen emotionalen Störungen Ein Diagnosenvergleich unter Berucksich (F93 8/9) tigung der vierten Kodierungsstelle der ICD-10 (What the Behind Lies Unspecific Emotional Disorder (F93 8/9) A Comparison of Diagnoses in Considera tion of the Fourth Figure in the ICD-10 Code) Stosser, D /Klosinski, G Die Eingangssituation in einer kinder und jugendpsychiatrischen Poliklinik (Psycho¬ logical Situation-on-Entry in a Child and Adolescent Out-patient Clinic) 44 - Disturbances Terms and Clanfication Necessities when E - Specht, F Integration C /Krusf, Troster, H /Brambring, M /van 341 der Burg, J 203 72 Schlafsto sehgeschadigten Kindern im Kleinkind und (Sleep Disorders in Visually Impaired In¬ Preschoolers) rungen bei Vorschulalter fants and 36 Erziehungsberatung Elternberatung ein mehrperspektivischer An¬ a Multi (Parental Consultation Perspective Ap Vogel, G satz Praxisberichte - - proach) 23 Familientherapie Die Indikation Cierpka, M /Frevert, G rapie lanz sity zur Familienthe¬ born" Parents) Schepker, R /Vasen, P /Eggers, C psychotherapeutischen Universitatsambu(The Indication for Family Therapy at an Univer¬ an einer Outpatient Clinic) Sind „verhaltensgestorte" Migrantenkinder „widerspenstiger" Eltern therapierbar' Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen system¬ orientierter Schulpsychologie und psychoanalytisch orientierter Therapie (Is it Possible to do Therapy with „Behaviourally Disturbed" Migrant Children of „Stub Lanfranchi, A /Molinari, D 250 260 Eltemarbeit durch Erziehungsteam auf einer kinderpsych¬ (Working with Parents in the Context of Inpatient Psychiatric Nursing) Schlüter-Müller, S /Arbeitlang, C Der Stationsalltag als therapeutischer Raum Multiprofessionelles Behand¬ lungskonzept im Rahmen einer kinderpsychiatrischen Tageskhnik (The Stationary Everyday Life as Psycho therapy a Multiprofessional Treatment in a Child Psychiatry Diycare-Chnic) Slss-Burghart, H Sprachentwicklungsbeginn bei allge meinem Entwicklungsruckstand mit fünf Jahren (Begin of Language Development at the Age of 5 Vvith General Developmental Retardation) das Pflege- und iatrischen Station Forschungsergebnisse Amon, P /Beck, B /Castell, R /Teicher, C /Weigel, A Intelligenz lern mit und 7 sprachliche Leistungen bei Sonderschu¬ Jahren (Intelligence and Language und 9 Scores from Children Disabled at Age of 7 at a and 9 Die Jugendphase Jugendlichen Krise Endepohls, M dern und Special Years) aus School for Learning 196 der Sicht oder von Kin Vergnügen' (The Phase of Youth from Children's and Adolescent's Point of View Cnsis or 377 Fun') Essau, C A /Petermann, F /Conradt, J Symptome von Angst und Depression bei Jugendlichen (Anxiety and Depressive Symptoms in Adolescents) Faber, G Die Diagnose von Leistungsangst vor schuh sehen Rechtschreibsituationen Neue Ergebnisse zu den 322 Psychotherapie Kugele, D Aspekte kinderpsychotherapeutischen Ar Jugendlichen mit aggressiv-unkon- der beit bei Kindern und Vandenhoeck&Ruprecht (1995) 173 85 93 Inhalt IV (Aspects of Child Psychothera- trolhertem Verhalten peutic Work with Children and Adolescents with Ag- gressive-Uncontrolled Behaviour) 119 Prolegomena zu einer Transkulturellen Kmderpsychotherapie (Prolegomena of the Concept of Stubbe, H Transcultural Child Psychotherapy) tersuchung (Documentation of Child and Youth Psych¬ Experiences from a Multi-Centered Study) Ruth, U Die Sorgerechtseinschrankung nach §§ 1666, 1666 a BGB aus kinder und jugendpsychiatrischer Sicht juristische und praktische Grundlagen (The Child and Adolescent Psychiatnst's View of the Restnction of Pa¬ rental Rights according to German Law) iatry - 124 Die Sozialarbeit Schepker, R /HAFrER, A /Thrien, M der kinder- und Übersichten 167 in jugendpsychiatrischen Klinik Aspekte Qualitätssicherung im Lichte der Psychiatne-Perso nalverordnung (Social Work in Inpatient Child and Adolescent Psychiatry) Streeck-Fischer, A Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen (The Readiness for Violence with Adolescents) Wittstruck, W Ablösung in der Mutter Sohn-Bezie¬ hung Ein Adoleszenzproblem in Rainer Maria Rilkes Erzählung ,Leise Begleitung' (Separation in the MotherSon-Relationship A Problem of Adolescence in Rainer Maria Rilke's Story ,Quiet Accompanying') - der Sieberer, U Grundlagen, Me Anwendungsgebiete der Lebensquahtatsfor schung bei Kindern (Foundations, Methods and Appli cations of Quality of Life Research in Children) Bullinger, M /Ravens thoden und 391 Borderhne Entwicklungsstorungen bei Kin Zur Theorie und Behandlung (Developmental dern On Theory and Disorders in Borderline-Children Diepold, B - - Treatment) Elsner, M von B 270 Ist das /Hager, W Frostig effektiv oder Wahrnehmungstraining nicht' (On the Efficacy of the German Version of the Development Englert, Frostig Program Perception) of Visual ° - trachtungen an aus es ein Ende der Adoleszenz' ethnopsychoanalytischer End of Adolescence' - an - „Sceno R" Staabs-Scenotest the Sceno Hager, - eine („Sceno R' Sexueller Mißbrauch durch Mitarbeiter in for Children and Adolescents) 134 Einige mentale Hindernisse beim Zusammen¬ wirken von Sozialpadagogik und Jugendpsychiatrie (Some Impediments with Destinct Mentahty in ,Sozial padagogik' and Child and Adolescent Psychiatry) 158 181 Ethno 81 Matenalrevision des A Material Tagungsbenchte von Revision of Test) Konflikte 215 M/Hübner, W/Hasselhorn, Conen, M -L Ramb, W Be psychoanalytical Perspective) Fliegner, J gestellt Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Sexual Abuse by Professionals in Residental Agencies Sicht (Is there Reflections from 221 stationären - Gibt Zur Diskussion und Ent¬ Jugendpsychiatrische Dokumentationssystem wicklung und methodische Grundlagen unter dem Aspekt der klinischen Qualitätssicherung (The Frank¬ furt Child and Adolescent Psychiatry Documentation System Aspects of Development, Methodology, and Clinical Quality Assessment) Erdheim, M 209 for the Das Frankfurter Kinder /Poustka, F E 280 S Induktives Intelligenztestsleistung Analysen zur Art der Wirkung zweier Denktrainigs für Kinder (Inductive Reasoning and Performance in Tests of Intelligence Analyzing the Effects of two Programs to Train Induc tive Reasoning) Hoger, C Wer geht in Beratung' Einflußgroßen auf das Inanspruchnahmeverhalten bei psychischen Problemen von Kindern und Jugendlichen (Who Seeks Treatment' Dimensions which Influence Utihzing Behavior in the Case of Mental Problems of Children and Youth) Hummel, P Die Abgrenzung der Strafmundigkeit (§ 3 Jugendgerichtsgesetz) von Schuldunfahigkeit bzw ver minderter Schuldfahigkeit (§§ 20, 21 Strafgesetzbuch) aus jugendpsychiatrischer Sicht (Distinguishing the Age of Cnminal Responsibihty (§ 3 Juvenil Court Act) from Inabihty of Cnminal Responsibihty or Dimimshed Cn minal Responsibihty (§§ 20, 21 Cnminal Code) from a Youth Psychiatry Point of View) Kavsek, M J Das Blickverhalten im Saughngsalter als Indikator der Informationsverarbeitung (Visual Atten¬ tion Behaviour in Infancy as an Indicator of Informa¬ Denken und sehen vom Krisen - - Kinder Krankheit und 14-16 Oktober Jahrestagung der analyti Jugendlichen-Psychotherapeuten 1994 in Freiburg - „Alles noch " einmal durchleben 63 Das Recht und die - sexuelle Gewalt gegen Kinder 234 - Processing) Martens, M /Petzold, Psychotherapieforschung und kinderpsychotherapeutische Praxis (Psychotherapy Re search and Practice of Child Psychotherapy) berger, A Kinder und Erfahrungen jugendpsychiatrische aus einer Doku¬ multizentrischen Un¬ therapie e der Deutschen Gesell¬ Tagung und Jugendpsychiatrie und Psycho¬ V 287 Aggression Destruktive Formen von Jugendlichen gesellschaftliche Aspekte walt bei Kindern und Aggression und - therapeutische Ge und 399 3 Buchbesprechungen Abend, S M /Porder, M S /Willick, M S lyse von Psychoana Borderhne Patienten 101 Kindtraume, Asper, J /Nell, R /Hark, H Muttertrau¬ me, Vatertraume Baeck, S 15 Ein 143 Eßstorungen Ratgeber für bei Kindern und Eltern, Angehörige, Jugendlichen - Freunde und Leh 241 rer Psychoanalyse kindh eher und jugendlicher Verhaltensauffalligkeiten Bosse, H Der fremde Mann Jugend, Männlichkeit, Macht Eine Ethnoanalyse Bittner, G H G /Witte-Lakemann, G /Hoger, C /Rothen mentation schaft für Kinder 296 383 tion Presting, XXIV Wissenschaftliche Problemkinder 291 - Brown, L M /Gilligan, C 302 Zur depunkt in der Die verlorene Stimme Entwicklung von - 104 Wen¬ Madchen und Frauen 191 Buchholz, M B /Streeck, U (Hrsg ) Heilen, Forschen, Interaktion - Psychotherapie schung Vandenhoeck&Ruprecht (1995) und qualitative Sozialfor 102 V Inhalt Dührssen, A.: Ein Jahrhundert Psychoanalytische Naske, R (Hrsg.): Tiefenpsychologische Konzepte der Bewe¬ gung in Deutschland 145 Eggers, C./Lempp, R./Nissen, G./Strunk, P.: Kinderund Jugendpsychiatrie Eichholz, C./Niehammer, U./Wendt, B./Lohaus, A.: Sexualerziehung im Jugendalter Medienpaket Eickhoff, F.W./Loch, W. et al. (Hrsg.): Jahrbuch Psychoanalyse, .... Bd. 33 334 370 Fengler, J./Jansen, G. (Hrsg.): Handbuch der Psychologie Fischer, H.: Entwicklung 190 der Endres, M. (Hrsg.): Krisen im Jugendalter pädagogi¬ schen 103 der visuellen Fleck-Bangert, R.: Kinder setzen Wahrnehmung .. psychische Entwicklung Haug-Schnabel, G.: Enuresis: Diagnose, Beratung und Behandlung bei kindlichem Einnassen Heinrich, E.-M.: Verstehen und Intervenieren. Psycho¬ analytische Methode und genetische Psychologie Pia¬ gets in einem Arbeitsfeld Psychoanalytischer Pädagogik Hoelscher, G.R.: Kind und Computer. Spielen und Ler¬ nen am PC tenz: und Integration psychologischer (Hrsg.): Schmerz F./Wiedebusch, S./Kroii, T. Kindes18S Kindesalter im (Ed.): 103 Approaches to Genetic lecularbiological Developmental Psychiatry F 67 Basic and Mo240 U: Praxisbuch Autismus. Eltern, Erzieher, Lehrer und Thera¬ 33 Rusch, 145 Sachsse, U.: Selbstverletzendes Verhalten (Hrsg.): Gewalt. nisse, Ängste, Auswege R. Kinder schreiben über Erleb¬ 239 Schulte-Markwort, M.: Gewalt ist geil 32 Kindern und - 370 Mit aggressiven Jugendlichen umgehen 240 Seiffge-Krenke, I.: Gesundheitspsychologie des Jugendal¬ 289 ters 144 Smith, M.: Gewalt und sexueller Mißbrauch in Sekten bei Kindern Begriffe, Behinderte A.: Tomm, K: Die Fragen des Beobachters. Schritte Men¬ schen in Familie und Heim 32 Klussmann, R./Stotzel, B.: Das Kind im Rechtsstreit der Erwachsenen Konning, J./Szepanski, R./v. Schlippe, A. (Hrsg.): Be¬ . . Kruse, W.: Entspannung. Autogenes Training für Kinder 334 Lane, H.: Die Maske der Barmherzigkeit. Unterdrückung Sprache Gehorlosengemeinschaft Katathym-imaginativen Psy¬ und Kultur der Leuner, H.: Lehrbuch der . chotherapie Therapie Loser, H.: Alkoholembryopathie und Alkoholeffekte Psychoanalyse Mertens, W.: auf die . . ... . 66 240 einer Ordnung 67 Wagner, J.: Kinderfreundschaften. Wie sie entstehen . 31 . - sie bedeuten 189 Walter, J. L./Peller, E.P.: Losungs-orientierte Kurzthe¬ Ein Lehr- und Lernbuch 289 Wiesse, J. (Hrsg.): Rudolf Ekstein und die Psychoanalyse Winkel, R. (Hrsg.): Schwierige Kinder Schuler: Fallberichte aus dem - 333 Problematische Erziehungs- und Schulall¬ 404 tag Zentner, M. R.: Die Wiederentdeckung des Tempera¬ 98 99 Zimmermann, W.: Psychologische Personlichkeitstests bei Kindern und 334 Jugendlichen 332 auf dem Prufstand? Eine Meta-Analyse von Klaus Grawe . . 242 Editorial 2, 340 Meyer, W.U./Schutz-wohl, A./Reisenzein, R.: Einfuh¬ Emotionspsychologie Bd. 1 Einfuhrung in die Geistigbehindertenpadago- rung in die gik 31 65 Müller, E.: Insel der Ruhe. Ein Training zu . ments 371 Lockowandt, O. (Hrsg): Frostig Integrative Erwiderung 403 zweiter Trad, P.V.: Short-Term Parent-Infant Psychotherapy rapie. 241 290 - Kybernetik was 332 treuung asthmakranker Kinder im sozialen Kontext was tun? Krüll.K. E.: Rechenschwache 187 100 Jugend und Generationen-Kontext. Sozialund entwicklungspsychologische Perspektiven Tolle, R : Psychiatrie, einschließlich Psychotherapie Stiksrud, 371 P.: . Solter, A.J.: Wüten, Toben, Traurig sein. Starke Gefühle . Klauss, T./Wertz-Schonhagen, nen Petermann, 190 Kon- Substanzen Mühl, H.: Kinder¬ Ein Leitfaden für 372 Katzung, W.: Drogen in Stichworten. Daten, von Lebensqualität und Kongreß Petermann, F. (Hrsg.): Lehrbuch der klinischen psychologie. Modelle psychischer Störungen im und Jugendalter scher peuten 66 Analyse 189 Rollet, B./Kastner-Koller, HolTZ, K. L.: Geistige Behinderung und soziale Kompe¬ strukte Wiener Heilpadagogik (Hrsg.): Heilpadagogik. 9. Heilpadagogi- 405 Gebhard, U.: Kind und Natur. Die Bedeutung der Natur für die der Osterreichische Gesellschaft für Poustka, Garbe, E./Suarez, K.: Anna in der Hohle. Ein pädago¬ gisch-therapeutisches Bilderbuch mit ausfuhrlicher An¬ leitung für Erwachsene Arbeitstagung 238 Zeichen. Kinderbilder sehen und verstehen 5. Child Guidance Clinic 333 zur Kinderpsychotherapie. neuer Weg zum 99 Müller, P.W.: Kinderseele zwischen Analyse und Erzie¬ hung. Zur Auseinandersetzung der Pädagogik der Psychoanalyse 233, 287, 329, 370, 399 Zeitschriftenübersichten 63, 141, 236, 329, 401 Autoge¬ für Kinder und Erwachsene Autoren und Autorinnen der Hefte 31, 62, 97, 141, 187, Tagungskalender 34, 68, 106, 146, 187, 243, 291, 337, 373, 406 mit 239 Mitteilungen 34, 106, 244, 293, Vandenhoeck&Ruprecht (1995) 407 Aus der des Abteilung für Psychiatrie und Neurologie des Kindes- und Jugendalters Virchow-Klinikums, Medizinische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (Leiterin: Prof. Dr. med. Ulrike Theorie und Praxis der Lehmkuhl) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Jörg M. Zusammenfassung Fegert an die Aufgeregtheit, mit der wir uns in Anfang der Neunziger Jahre aufgrund der unklaren Handlungsbasis und wegen multipler Anfragen besorgter Eltern vorsichtig mit dem neuen Gesetz vertraut machten. Gegenstand dieses Beitrages ist nicht die prinzipielle Aus¬ einandersetzung mit möglichen Definitionen der soge¬ nannten „seelischen Behinderung" bei jungen Menschen (hierfür sei ausdrücklich auf den Beitrag von Specht in erinnert teilweise Berlin Die Arbeit gibt Überblick über die aktuelle kon¬ einen Diskussion Eingliederungshilfe für seelisch Jugendliche. Die Frage der mögli¬ chen Stigmatisierung wird ebenso besprochen wie der in § 35 a KJHG verankerte eigene Rechtsanspruch betroffe¬ ner Kinder und Jugendlicher. Neue Problembereiche der Abgrenzung, wie z. B. die Fruhforderung und die Situa¬ troverse zur behinderte Kinder und tion bei mehrfach behinderten Kindern und bei Kindern diesem Heft und auf mein Buch Fegert, - 1994 a - verwiesen). Informationsbedarf besteht. Zur Praxis der Umsetzung der neuen Bestimmungen wird auf der Basis von 1329 in Ungeachtet der Problematik dieser Begrifflichkeit woll¬ der Gesetzgeber den Bedenken von Eltern- und Behin¬ dertenverbänden Rechnung tragen, indem er zunächst den § 27 Abs. 4 quasi als Bestandwahrungsklausel und später den §35a als eigenen, anspruchsbegriindenden Tatbe¬ den stand einführte. Die nahmen der mit Teilleistungsstorungen, werden dargestellt. Deutlich wird, daß sowohl auf Seiten der Jugendhilfe wie im reich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ein Be¬ gegenseitiger Jahren 1993 und 1994 eingeleiteten ambulanten Ma߬ Stellung genommen. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Bereich ambulante Psychotherapie, da mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz nun ambulante Psychotherapien nach § 27 Ab. 3 KJHG ebenso möglich sind wie als Eingliederungshilfe nach §35a KJHG. Das Verhältnis krankenkassenfinanzierten und über Ju¬ gendhilfeleistung finanzierten Psychotherapien in unserer von Inanspruchnahmepopulation wird dargestellt. Eine Einjah- reskatamnese bei 140 Kindern, die solche Maßnahmen erhalten haben, zeigt, daß diese Hilfen insgesamt wirksam sind, wobei die kinderpsychiatrische Symptomatik deut¬ lich positiver beeinflußt wurde als das psychosoziale Um¬ feld. Erst nach dem Ablauf der dem das Kinder- und Übergangsfristen Jugendhilfegesetz und nach¬ bis auf Hessen seit dem 1.1.1995 in allen anderen Bundesländern voll in Kraft getreten ist, hat sich in der Kinder- und Jugend¬ und im Jugendhilfebereich ein vorsichtiger psychiatrie Dialog und vielerorts uber die auch schon ein manifester Streit Umsetzung des §35a KJHG entwickelt. Die „Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsych¬ iatrie" (1995) hat zusammen mit den beiden anderen kin¬ der- und jugendpsychiatrischen Fachverbänden eine von Stellungnahme zum KJHG verabschiedet, mit der sie das neue Regelwerk der Jugendhilfe ausdrücklich begrüßt, aber auch auf Schwierigkeiten in der Umsetzung hinweist. Die derzeitige Situation in der Bundesrepublik ihr initiierte Prax © Kinderpsychol Kinderpsychiat Vandenhoeck &, Ruprecht 1995 Auffassung burg) oder auch Bestimmung mancher Fachverbände (1995), ISSN 0032-7034 a soll (vgl. die nun nach Branden¬ Stellung¬ 1994) am besten ignoriert werden. Mit Bezug auf Lempp (1994) wird grob verallgemeinernd fest¬ gestellt, daß Begriffe wie „Eingliederung" oder „Rehabili¬ tation" nicht auf Menschen zugeschnitten seien, da von Fähig¬ Lebensphase keiten und den Aufbau einer eigenen Identität gehe (vgl. Apitzsch 1995). Deshalb sei die Frage „des Verhältnisses von Erziehung zur Eingliederung bei jungen Menschen" unter einer subjektorientierten Perspektive unbedeutend. Ist die Einführung der Eingliederungshilfe für sogenannte „seelisch behinderte" oder „von einer Behinderung be¬ drohte" junge Menschen in das KJHG als eigener Tatbe¬ stand neben den Hilfen zur Erziehung tatsächlich in der junge in dieser es erst Bestimmung, Umsetzung, nur um die um den Erwerb „irrelevant"? Ist das Nachdenken über die Bedeu¬ tung dieser „viel Anerkennung konnten um Nichts" oder geht es hier Rechtsansprüchen, um die Um¬ auch um Berufsgruppeninteressen von setzung von Hilfen wie und -konflikte? Bisher teilweise der Streit über ihre Lärm mich alle wortreichen Kommentare nicht davon überzeugen, daß diese Bestimmung unnötig sei. Je mehr dieser Paragraph zum Stein des Anstoßes, zum Gegenstand der Auseinandersetzung, aber auch zur Basis für gegenseitige Information zwischen Kinderpsych¬ iatrie und Jugendhilfe wird, desto mehr erfüllt er die Funktion wenigstens daran zu gemahnen, daß, wenn die wie dies im Ge¬ Jugendhilfe dereinst berechtigterweise setzentwurf schon ursprünglich intendiert war für alle Jugendlichen, d.h. auch die körperlich und geistig behin- Vandenhoeck&Ruprecht (1995) 44-350-359 des § 35 mancher Bundesländer (z. B. nahme des AFET Praxis Einleitung 1 te - - J M Fegert Theorie sein Kompetenzen Forderung werden müssen mentreffen Einghederungshilfe soll, dann auch multiprofessionelle derten, zustandig zur und Praxis der solcher Jugendlichen genutzt Offensichtlich schürt das Zusam¬ gerade Ärzten und Fachkräften der Jugendhilfe Komplexe Solange dies so ist, sollten alle Stellungnahmen, Ausfuh¬ rungsvorschriften, die die bestehende Kontroverse leugnen und glauben machen wollen, daß in der bestmöglichsten aller Jugendhilfewelten schon unter dem breiten Dach der prinzipiell für alles offenen Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff ) für jedes Kind und jeden Jugendlichen prinzipiell alle notwendigen Hilfen zur Verfugung stehen, mit großer Skepsis betrachtet werden Vielmehr gilt es, die Entwick¬ lungen in der Praxis zu überprüfen Aufgrund der speziel¬ von berufsgruppenspezifische len Situation in dem gungstag, Berlin, 3 10 und Ressentiments Ostteil im wo und 1990, im seit dem Vereini¬ Westteil seit dem Jugendhilfegesetz in vollem Umfang in Kraft gesetzt wurde, ohne daß entsprechende Ausfuhrungsgesetze oder Ausfuhrungsvorschriften bestan¬ den, kann auf der Basis vielseitiger praktischer Erfahrun gen zur derzeitigen Debatte um den § 35 a KJHG Stellung 1 1 1991 das Kinder und stationären Jugendhilfe (von der waren Luhe et in al und teilstationaren Maßnahmen der Berlin ab Mitte der Siebziger Jahre 1992) auch ambulante Psychothera¬ pien und spezifische Einzelfallhelfer wie auch Famihenhelfereinsatze nach § 39 BSHG durchgeführt worden Auf spezifische niedrigschwelhge regionahVersorgungsnetze entstanden, die den Bedingungen Großstadt mit besonderen „Problembezirken" ent¬ diese Weise sind sierte einer sprachen Andererseits bedeutete dieses Helfernetz auch nicht in den Achtziger Neunziger Jahren nachlässigenden Wirtschaftsfaktor bzw Arbeitsmarkt vor allem für Diplom Psychologen Für Psychotherapien nach BSHG, spater zunächst nach § 24 Abs 4 KJHG und dann nach dem ersten Änderungsgesetz KJHG nach §35a KJHG oder auch nach § 27 Abs 3 KJHG, wurde in Berlin eine Honorierung in Anlehnung an die Kostensatze der Krankenkassen (BMA) vereinbart So wurden in den fru hen Neunziger Jahren nach übereinstimmenden Schätzun¬ und einen zu ver¬ 20 Millionen DM allein für ambulante Psychothe¬ ausgegeben Bei einer durchschnittlichen Thera piedauer von ca zwei Jahren war eine Psychotherapie und Elternberatung bei ca 2000 Kindern und ihren Familien in Berlin möglich Bei solchen Summen, allein im ambulanten Bereich und angesichts der enormen Sparzwange, die seit der Wiedervereinigung aufgrund der vielen notwendigen gen ca rapien Aufbaumaßnahmen bestehen, ist es verstandlich, daß 351 Diensten ausfuhi liehe Jugendpsychiatrischen Angaben KJHG, die auf Empfehlung der Kinder- und Jugendpsychiater eingeleitet wurden Insge¬ Maßnahmen nach dem zu beziehen sich diese Angaben auf 11 509 Kinder und aufgesucht hatten Wah rend von den 6603 neu oder wiedervorgestellten Patien ten in Ost Berlin nur 24 auf Empfehlung des Jugendpsychiatnschen Dienstes eine KJHG-Maßnahmc und nui 19 eine uber das KJHG finanzierte Psychotherapie be samt die diese Dienste Jugendliche, kommen hatten, wurde in West Berlin bei 4906 Patienten insgesamt 2652 Maßnahmen nach dem Kinder und Ju gendhilfegesetz umgesetzt Von diesen Maßnahmen waien aufwendige Psychotherapien immerhin 1337 diese Bezieht auf die Gesamtzahl der Kinder, Zahlen man die im jeweiligen Einzugsbereich der Dienste wohnen, kann m in feststellen, daß in West-Berlin ca Wo aller Kinder nach Diagnostik durch den entsprechenden Jugendpsychiatn sehen Dienst in den Genuß einer KJHG-Maßnahmc ki¬ rnen, wahrend in Ost Berlin nur 0,009% eine therapeuti¬ sche sozialpadagogische Maßnahme nach KJHG erhiel ten Obwohl wurde, genommen werden Neben und für seelisch behinderte junge Menschen der Zwischenzeit schon viel in diese um durch den Aufbau ambulanter Ost-Berlin zu reduzieren, solche Maßnahmen nach Versorgungsstrukturen weisen einzelnen Bezirke und die dann wie unternommen Ost West-Unterschiede vehementen in allein die Haushalte der veranschlagten vor extreme Mittel für Ost West Un terschiede auf Der Ost-West-Vergleich aus Berlin macht deutlich, gleicher Rechtsgrundlage noch lange nicht alle Trager von Rechtsansprüchen auch zu den ihnen zustehenden Hilfen kommen Prinzipien des 8 Jugendbe daß bei nchtes, men wie und die Regionalisierung von Hilfsmaßnah¬ Notwendigkeit, solche Hilfen niederschwellig die B z anzubieten, sind offensichtlich vielerorts nicht realisiert Zunächst soll in dieser die A.rbeit auf die theoretischen Umsetzung des § a KJHG einge Analyse des emp fohlenen Maßnahmenspektrums in der poliklinischen In anspruchnahmepopulation der Abteilung für Psychiatrie und Jugendalters der FU und Neurologie des Kindes (1993, 1994 N= 1329) und aufgrund einer Untersuchung Kontroversen um Dann soll anhand gangen werden wiedervorgestellter Patienten, KJHG erhalten hatten, Bestimmung aus tnschen Praxis die Maßnahmen nach dem erste Bewertung der der Sicht der kinder gegeben 2 mit eine 35 einer und neuen jugcndpsychia werden Theoretische Debatten Einfuhrung neuer gesetzlicher Bestimmungen eine Schlechterstellung der Hilfeempfanger befurchtet wurde der Manche sahen und sehen ein „Berliner Modell ambulanter psychosozialer Versorgung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien" prinzipiell durch das KJHG und dessen Bestimmungen gefährdet Erste versorgungsepidemiologische Untersuchungen (Fegert 1994 b) objektivierten bei gleicher Rechtsgrundla ge in West- und schiede 1993 von Ost Berlin Wir erhielten bei 17 (8 massive einer Versorgungsunter im Frühjahr Befragung Ost Berliner und 9 West Berliner) Kinder derzeitigen Auseinandersetzungen um den § 35 a KJHG Argumente immer wieder angeführt, welche scheinbar ein Ignoneien der Bestimmung oder ein „Ungeschehenmachen" nahelegen Zu diesen Argumenten gehört die Behauptung, die Formulierung des §35a sei stigmatisierend Darüber hinaus wird betont, daß neue Abgrenzungsschwierigkeiten entstunden, wahrend gleich In den werden einige zeitig von vielen Fachkräften der Jugendhilfe der Unter schied zwischen „puren Emgliederungshilfen ohne erzie ' Vandenhoeck&Ruprecht (1995) 352 J M Fegert Theorie herische Maßnahmen erzieherischen Bedarf und Praxis der Einghederungshilfe für Hilfen, bei denen auch dem Rechnung getragen wird, als arbivon schen ist seelisch behinderte junge Menschen unter Ausgrenzung Behinderter, Stigmatisierung Integration 2 1 Es ist auffallig, daß die zuerst auch von Kinder- und Jugendpsychiatern thematisierte Gefahr der Stigmatisierung auf die Formulierung „seelisch Behinderte" und die Diagnosestellung oder den Kontakt mit dem Arzt redu¬ versus wird ziert Es Bewertung der KJHG-Novelherung, die in der „Zeitschrift für Kinder und Jugendpsychiatrie" zur Dis¬ Entstehung kussion nicht In einer gestellt wurde (Fegfrt 1993), hatte ich die Gesetzesanderung sowohl als Fortschritt in bezug auf die Rechtssicherheit des Anspruchs für Kinder und Jugendli¬ che als auch als Ruckschritt durch die Wiedereinführung Personenkreises sogenannter „seelisch behinderter" Kinder und Jugendlicher im Vergleich zum § 27 Abs 4, eines abgeschafft worden war, bezeichnet Damals äu¬ ßerte ich die Hoffnung, daß durch eine gewisse gedank liehe und sprachliche Disziplin, wie sie bei der Verwen düng psychiatnscher Diagnosen, z B in der ICD-10, üb¬ lich sei, der Befürchtung eines generellen „Labehng" von Menschen begegnet werden könne In der Zwischenzeit wird die Notwendigkeit des § 35 a generell bestritten (vgl z B Cobus-Schwertner 1995), kinderpsychiatrische Dia¬ gnostik wird als stigmatisierendes Labehng angeprangert Apitzsch (1995) bezeichnet den Versuch, psychische Stö¬ rungen im Kindes- und Jugendalter aufgrund von operanun tionahsierten Definitionen zu beschreiben und aus solchen für die Diagnosen notwendige Anregungen Hilfeplanung abzuleiten, als „formalistisch kategonsierenden" Umgang Eine im medizinischen Kontext stehende suche, „betroffene Minderjährige kategonsieren" in Diagnostik ver¬ Ordnungssysteme zu dem psychiatrischen Bereich stammende Exper Beguff der seelischen Behindenmg zu defi¬ nieren '{Fegert, 1994, Lempp, 1994} Trotz zugestandener Abgien7itngsschwiengkeiten weiden zahlreiche Kategonen einzelnei Sym ptomatiken vorgestellt Auch komplexe Verhaltensweisen weiden unter Ausschluß konstituierender Bedingungen pathologisieit Letztendlich finden sich in da Kategorie «dissozial» alle Menschen wiedei, die Nonnen, Regeln und Verpflichtungen andauernd miß ten Perspektive unbedeutend" (Apitzsch 1995, beti achtet wird tiar dei dieser nach Busch 1995) Vorwiegend aus bemüht, weiden achten den ErziehiingsbedaifwiidvoiwiegendalsErziehungsde Jizit verstanden Das Veisagen der Eltern utckt in den Mittelpunkt de) l sachenjor schung Erziehung wud stillschweigend definiert als Anpassung an vorgegebene Normen und Weite Gegenüber dem Ei Ziehungsdefizit weiden Uisachen fiu seelische Behindeiung eher in schicksalshaften Begebenheiten, genetisch bedingt oder situationsabhangig zei in sacht gesucht, um schuldhaftes Veihallen auszuschließen Der r (Apitzsch 1995, S 30) Diesem formalistisch chen der Autor ' orientierten uber den dige mir Ansatz Ziel sei, kategonsierenden unterstellt) stellt im er gesellschaftlichen (zusammen beteiligten Fachkräften) und geeignete Hilfe zu mit in (wel¬ „subjekt¬ Ansatz seinen Kontext gegen den Hilfesuchenden und einem Prozeß die notwen entwickeln «Erziehungs (Einghederungsbedarf definiert sich aus den konkreten Bedingungen, den Handlungsmoglichkeiten und den Handlungsbeduifnissen aus der Sicht dei Hilfesuchenden» Die Frage des Veihaltnisses von Eiziehung zur Eingliederung bei jungen Men¬ Der hier nicht der ist unserer Platz, auf die historische Behinderungsbegriffe einzugehen (vgl Fegert 1994 a), dennoch muß deutlich gesagt ein licher Sprachgebrauch tionswillen sondern z werden, daß vermeidender oder besonders behindertenfreund¬ unser ein korrektes Maß für den IntegraBehinderungen darstellt, Sprachliche Euphemismen, wie Menschen von Handeln mit das Wort „Gastarbeiter", welches nach der Nazidik¬ B Stelle des Fremdarbeiterbegriffes getreten war, freundlichere Formulierung Realitäten sozialer Diskriminierung aus der Welt zu schaffen Wenn Fachkräfte der Jugendhilfe sich in auffal¬ liger Weise intensiv mit der angeblich stigmatisierenden Formulierung des § 35 a beschäftigen und gleichzeitig die Notwendigkeit einer Zuwendung zu dem neuen Personen¬ kreis, für den die Jugendhilfe nun Verantwortung uber tatur an nicht durch ihre veimogen nommen hat, nichts negieren oder gar unterstreichen, daß hier hinzugekommen sei, so scheinen die schlimmsten Befürchtungen der Betroffenen- und Elternverbande sich zu bewahrheiten, die gerade dazu gefuhrt hatten, daß der Gesetzgeber mit der nun umstrittenen Vorschrift die Jugendhilfe direkt zur Integration dieses Personenkreises aufgefordert hat Große Irritation scheint das psychiatrisch (gutachterli¬ che) ärztliche Definitionsmonopol bei der Feststellung psychischer Störungen zu bewirken Teilweise aggressiv wird die Bestimmung des § 36 Abs 3 KJHG, welcher die Beteiligung eines Arztes fordert, problematisiert, indem die scheinbare Unfähigkeit von Ärzten zur Zusammenar¬ beit in den Vordergrund geruckt wird und betont wird, daß es nicht ausreiche, daß Arzte sich auf die „Diagnostik und Fixierung auf Maßnahmenvorschlage beschranken" gar neues (Apitzsch 1995) Vergleicht man dieses vom Gesetzgeber durch die Über¬ Bestimmungen aus dem BSHG gewollte oder hingenommene ärztliche Definitionsmonopol mit der De¬ finitionsmacht, die den Fachkräften der Jugendhilfe in den einleitenden Bestimmungen zur Hilfe zur Erziehung (§ 27 Abs 1 KJHG) zugewachsen ist, so ist die gegenwartige Aufregung uber psychiatrische Diagnosen kaum zu verste¬ hen Gangig sind in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie international vereinbarte, operationahsierte Beschreibungen von Storungsbildern und von Ent wicklungsverzogerungen sowie psychosozialen Belastun¬ nahme der gen Viele Arzte beziehen sich bei ihren Diagnosen auf vereinbarte und nachvollziehbare Kriterien Dadurch ent¬ steht eine eine Vergleichbarkeit und für die Patienten auch gewisse Rechtssicherheit bei der anspruche In der Forschung Beurteilung ihrer Hilfe- können durch solche Kate¬ gorisierungen und Klassifizierungen Ergebnisse zum übli¬ chen Verlauf solcher Problemlagen erarbeitet werden, die dann wiederum sowohl bei der Vandenhoeck&Ruprecht (1995) Beurteilung der Prognose J als auch bei der Fegert Theorie M und Piaxis der Indikationsstellung von Einghederungshilfe für medizinischen Hilfeplans hilf¬ reich sein können Die offenbar von manchen Repräsen¬ tanten der Jugendhilfe so gefurchtete Defimtionsgewalt Maßnahmen oder bei der am eines der Praxis als transparentes, Patienten und dessen Bedürfnissen der Arzte entpuppt sich nachvollziehbares, Erstellung in Voigehen Dem gegenüber statten die allgemeinen Formulierungen im § 27 Abs 1 die zustandigen Mitarbeiter auf Seiten der Jugendhilfe mit einer Defimtions und Entscheidungs machtfulle aus, bei der nur schwer Transparenz zu erzie¬ len sein wird Wenn im Einzelfall der zustandige Sozialar¬ beiter oder die zustandige Sozialarbeitenn in einer Teamentscheidung darüber entscheiden kann, welche Hilfen geeignet und notwendig sind und welche es nicht sind, ohne daß hierfür vergleichbare Kriterien für die Art der Problemlagen, uber die debattiert wird, oder auch uber die Art von Hilfen und Maßnahmen vorliegen, müssen Einzelentscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen werden Jeder weiß, daß bei der Hilfeplanung (§ 36 KJHG), die solche Entscheidungsvorgange transpa¬ rent machen sollte, noch vieles im Argen hegt Viele Ent¬ scheidungsfindungen bleiben nicht nachvollziehbar Un¬ klar ist, wie der Erfolg von Hilfen überprüft werden kann und soll Ware die ärztliche Mitwirkung tatsächlich so verzichtbar, bestunden tatsächlich nur Schwellenangste gegenüber der Kinder- und Jugendpsychiatrie und nicht genauso auch gegenüber der Jugendhilfe, mußte infolge der sehr viel weitgehenderen Enscheidungsmoglichkeiten nach dem § 27 ff die kinder- und jugendpsychiatrische Inanspruchnahme und Beteiligung bei solchen Entschei¬ dungen rückläufig sein Dies ist derzeit nicht zu beobach orientiertes ten, vielmehr wenden sich viele betroffene Eltern auch ihren an Sorgen auf dem die behandelnden maßen zum uber die tatsächlich Hilfe Weg, Kollegen, Teil auch noch Möglichkeiten der ein bei denen mit erlangen, zugegebener¬ zu hoher Informationsbedarf Jugendhilfe besteht Teilweise Eindruck, daß der Streit um die Integration sogenannter „seelisch behinderter" Kinder und Jugendli¬ entsteht der cher auf dem Rucken der Betroffenen ausgetragen wird Verwaltungen im Rahmen des Sparzwanges Wahrend sich ressortpohtisch rigide voneinander abgrenzen, „rennt" der „mündige Burger" bei dem Versuch, seine Rechtsanspru che durchzusetzen, häufig gegen bürokratische Hinder¬ nisse und wird an die nächste, scheinbar zustandige Ver waltung verwiesen einer Bei einem Problem, wie z B schweren Lese Rechtschreibschwache, welche zu einer starken emotiona len Beeinträchtigung gefuhrt hat, wird die hilfesuchende Familie zunächst einmal auf die Zuständigkeit und den Bildungsauftiag der Schule verwiesen Diese muß häufig resignierend eingestehen, daß sie in einem solchen speziel len schweren Fall diesem Auftrag nicht nachkommen kann Kostenträger dig aus dem Bereich „Gesundheit, Sozia¬ fühlen sich allesamt ebenso wenig zustan und verweisen mit mehr oder weniger schlussigen les und Jugend" Argumenten auf die scheinbare Zuständigkeit des jeweils anderen Von nichts zu Burgernahe spuren Kaum bei einem solchen Voigehen jemand bezieht sich auf § 43 ist seelisch behinderte junge Menschen I, der regelt, daß, SGB besteht und zialleistung tragern stieitig ist, diesen unter wer wenn ein 353 Anspruch auf So eine zwischen mehicicn es Leistungs Leistung verpflichtet ist, det zur Leistungstragern zueist angegangene Lei stungstiager voilauhg Leistungen erbringen kann, deren Umfang er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt Wenn die Jugendhilfe, wie sie völlig zu Recht immer wieder betont, letztendlich für alle Kinder und Jugendli¬ che inhaltlich zustandig sein will, wurde es die Betroffe¬ nen sehr viel mehr überzeugen, wenn sich die Jugendhilfe im Einzelfall Sinne des im § verhalten wurde und dann Ressorts für Klarung eine fenen ohne Hilfe von 43 im sorgen Amt zu SGB I konnte, Amt reale hilfeverweigeinde stens so stigmatisieiende administrative bar diskriminierende setzgeber Allein nun einmal statt Dabei handelt und es ausgrenzende, Strukturen, die minde¬ wie Begnffsfoimulierung, in einer die Betrof¬ bleiben", jedoch, daß es ist genommen werden sollten ernst Voireitcr der Strecke vermag ich nicht zu ermessen, sicher häufig die Bedürftigsten sein werden um ein schicken Wieviele zu Antragsteller auf diesem Weg „auf sich dann wie Zweifelsfall zwischen den Bestimmung eine schein die der Ge¬ voi gegeben hat dieser Wortwahl herzuleiten, daß diese Bestim¬ aus mung deshalb heutzutage nicht mehr anwendbar sei und damit auch die fortschrittliche im Rahmen des BSHG für Hilfepraxis, die sich schon Kinder und Jugendliche ent¬ wickelt hatte, völlig zu negieren, erscheint absurd Insbe¬ Katalog der Einghederungshilfeverord nung wegen seiner altertumelnden erwachsenenpsvchiatri sehen Formulierungen kritisiert Diese Kritik ist sicher berechtigt, doch bis der Gesetzgebei zeitgemäßere For muherungen aufgreift, müssen die bestehenden Begriffe ihrem Sinn entsprechend und der Rechtspraxis der letzten zwanzig Jahre entspiechend verstanden werden (vgl Frsondere wird der gert 1994 Im Bereich des Strafrechts käme niemand a) auf die Idee, weil die Formulierungen in den §§ 20, 21 völlig jemand mehr von z B „seelischen Abartigkelten" sprechen mochte, auf die Möglichkeit der Erörterung einer Schuldunfahigkeit bzvv verminderten Schuldfahigkeit zu verzichten Es ist deshalb veraltet sind und weil kaum StGB zentral, daß nen, nur unsere Praxis im Umgang mit den Betroffe lhien Familien und auch untereinandei nicht diskn ruinierend und stigmatisierend ist Es ist voi allem nicht des Gesetzgebers, die zui Ausgrenzung oder zur Integration fuhren wird, sondern es wird unser praktisches Handeln sein, an dem sich der Integrationsan spruch messen lassen muß die Wortwahl 2 2 Neue Abgienzungsschwierigkeiten Wahrend die frühere Trennlinie zwischen Verhal¬ tensauffalligkeiten und den sogenannten „wesentlichen seelischen Behinderungen" teilweise völlig arbittar war, fuhrt die „kleine Losung" bei der Integration von „Behin¬ dertenpersonenkreisen in das KJHG durch die Ausklam¬ merung der Einghederungshilfe für Kinder und Jugendli che mit geistiger oder körperliche! Behinderung zu neuen ' Konflikten Vandenhoeck&Ruprecht (1995) 354 J 2 2 1 M Fegeit Theorie und Praxis der Einghederungshilfe Fr uhfioi derung 2 2 3 § 10(2) KJHG sieht vor, daß Landesrecht eine globale Regelung fui die Fruhforderung treffen kann Davon wur de vernünftigerweise schon in mehreren Bundeslandern Gebrauch gemacht Diese Ausnahmevorschriften sollten sich an der funktionellen Grenze der Einschulung und nicht z B am Erreichen des 6 Lebensjahres orientieren, da sonst für Kinder, die Fruhforderungsmaßnahmen nach dem erhalten BSHG Geburtstag 6 haben, und der eventuell Einschulung, z B zwischen für ein dem halbes Jahr, ein neuer Trager, namlich die Jugendhilfe, Zustan digkeit erhalt Aus fachlicher kinderpsychiatrischer und entwicklungsneurologischer sowie entwicklungspsycholo¬ gischer Sicht ist es häufig völlig unmöglich, im Kleinkindund Vorschulalter komplexe Entwicklungsverzogerungen eindeutig einem der drei Behinderungsformenkreise zuzu¬ ordnen Es deshalb ist Bedürfnis der chen, wenn aus fachlicher Sicht Kostenträger nach Zuordnung zu entspre empinsch-prak tischen Grundlagen gegeben sind Die einzelnen Lander aufgefordert, übergreifende „vernunftige" Regelun sind zu gen treffen, damit nicht einzelnen Stellen hin und die Betroffenen zwischen den hergeschoben werden behinderte Kinder und Kinder mit Bei Kindern einer erhöhten (vgl mit geistigei Behinderung man ist deutlich Frequenz psychischer Störungen zu mit rech¬ einer Unklarheiten auf dem Rucken der Betroffenen austragen, sind hier pragmatische und koordinierte Vorgehensweisen erforderlich Verschiedene Autoren (z B Remschmidt 1994, Specht 1992, Lempp 1994) haben darauf hingewiesen, daß Kinder autistischen Störungen nach der neuen Regelung be¬ schwierig sinnvoll zuzuordnen sind Ihnen darf aufgrund dieser Tatsache kein Nachteil entstehen mit sonders mar 2 3 aufgerufen j) 35 a bzw versus zu Ressourcen in der Lage beachten und zu zu ermit Hilfeleistungen pn sind §§27 und folgende Konkunenz oder Ergänzung? Da hilfesuchende Eltern und Kinder und nicht „auf der Strecke" bleiben Jugendamt auch ist, ein psychisches im ein eine Jugendliche dürfen, muß gelten, daß es akzeptable Anspruchsgrundlage Problem zu haben, selbst primäres bzw sekundäres einräumen Hilfen des wenn die Erziehungs¬ Meiner Ansicht nicht, daß innerhalb der Palette Jugendamtes Zweiklassensystem in be entstehen sollte Bis auf wenige Maßnahmen Ausnahmen halte ich die begründete Entwicklung einer Zahl von großen Spezialeinrichtungen für „35 a Kinder" für prinzipiell gefährlich Als Ausnahmen nenne ich z B Einrichtungen für psychotische Jugendliche mit pnmar eher ungunstigen Verlaufen, die nur in einer geschützten Einrichtung, die eng mit einer Klinik kooperiert und gleichzeitig in der Einrichtung eine schulische Ausbildung und eventuell eine berufliche Ausbildung anbieten kann, versorgt werden können Insgesamt aber gilt, nicht eine Ausgrenzung uber die Angebotspalette für die Einghede¬ rungshilfe tut not, sondern eine Differenzierung des allge meinen Angebots Häufig fehlen zum Beispiel „lernthera¬ peutische Einrichtungen", die den wesentlichen Aspekt der schulischen Rehabilitation (oder um mit Lempp, 1994, zu sprechen Habilitation) mit einbeziehen Ressortubergreifend sollte hier mehr praxisnahe Phantasie in der Umset zung von Hilfen zum Zug kommen Die derzeit mit eini gern Nachdruck geführte Debatte uber die Frage, ob es isolierte drohende seelische Behinderungen oder Erzie hungsdefizite gebe und ihr Pendant im Maßnahmebe¬ reich, namlich die Frage „Ob es isolierte therapeutische Leistungen geben könne'", wie sie wohl nur noch § 35 a, aber nicht nach § 27(3) möglich waren, halte ich für eine Scheindebatte Mag die „isolierte" Behinderung bei ande ren Behinderungsformen wie z B körperlicher oder geisti ger Behinderung noch eine größere Bedeutung haben, so ist bei der drohenden seelischen Behinderung in aller auch mindestens ein sekundäres Regel Erziehungsdefizit gegeben Hier besteht überhaupt kein Dissens zwischen kinder- und jugendpsychiatrischen Autoren und Autoren aus der Jugendhilfe Allerdmgs sollte es uns zu denken daß die Elternverbande und Behinderten geben, gerade zug auf die Nfuhwser bei teln, welche anderen von u Steinhausen 1990) In der Regel zugrundeliegenden geistigen Behinde¬ rung oder bei einer schweren beeinträchtigenden körperli¬ chen Grunderkrankung zunächst diese als Haupthindernis bei der Eingliederung in die Gesellschaft ansehen und die eventuellen psychiatrischen Sekundarphanomene diesen Grunderkrankungen zuordnen Deshalb wird bei viel¬ schichtigen Problemen in der dei zeitigen Situation em Verbleib bei der Zuständigkeit des Sozialhilfetragers sinn¬ voll sein Hervorgehoben werden muß aber an dieser Stelle, daß „reine Behinderungsformen" nicht unbedingt die Regel und Kombination von einzelnen Behinderungs¬ formen sowie sekundäre psychische Probleme sehr häufig sind Es handelt sich deshalb hier nicht um ein Detailpro blem der Abgrenzung, sondern die jetzt getroffene Ausklammeuing der Kinder und Jugendlichen mit geistiger oder korpeihcher Behinderung aus dem KJHG wider¬ spricht dem Integrationsgedanken und fuhrt zu fachlich teilweise nicht hinreichend begründeten Tiennlinienziehungen Da leider in allen Abgrenzungsfallen immer die Gefahr besteht, daß letzten Endes die Kostenträger diese nen wird das Ausmaß der Pioblematik nach bedeutet dies aber Störungen Teilleistungsstorungen oder defizit nicht erkennen bzw autistischen und Entwicklungssto¬ sprachliche Entwicklungsstotungen, insbe¬ sondere schwere Spiachbehinderung, wird man davon ausgehen müssen, daß vorwiegend eine „körperliche Be hinderung" zugrundeliegt Andeie neuropsychologische Teilleistungsstorungen, wie z B die isolierte oder kombi¬ nierte Lese Rechtschreibstorung, waren in ihrer früheren Zuordnung zum BSHG als drohende seelische Behinde¬ rung vielfach umstritten (vgl Fegert 1994 a) Hier gilt es, rungen Eltern zunächst Mehrfach behinderte Kinder, insbesondere geistig 2 2 Entwicklungsstorungen Für einige umschriebene motorische unredlich, dem keine wissenschaftlichen und für seelisch behinderte junge Menschen Vandenhoeck&Ruprecht (1995) ein J M Fegert Theorie und Praxis der Einghederungshilfe etwas sophistische Trennung Ausnahmeiegelungen, z B nach meisten Empfehlungen zum Autis- verbände vehement auf diese gedrangt § 10 haben Bei allen (2) KJHG, bei den musproblem, Sinne eines wird den Verbanden von konservativ im Trager der So¬ falsch anzunehmen, Verbleibs beim überörtlichen zialhilfe plädiert Es ist sicher nicht derzeitige Kostensituation, d h. die unterschiedli¬ che Kostenbeteiligung der Eltern, zwischen den einzelnen Systemen hierbei eine Rolle spielt, doch dies kann nicht alles sein Offensichtlich haben gerade selbsthilfeonentierte und in Elterngruppen organisierte, d h engagierte El¬ tern, an dieser Stelle Beruhrungsangste mit der Jugendhil¬ fe Es gehört deshalb zum dringenden Selbstdarstellungsbedarfider fugendhilfe, ihre Zuständigkeit fiur diese Kinder zu daß die artikulieren Ob dies sie am diese Kinder betreffenden „wegzudebattieren", sche Leistungen nach SGB V im sei gunstigsten dadurch tun, die zunächst einmal Bestimmungen dahingestellt Isolierte therapeuti¬ von Krankenbehandlung werden Sinne den Krankenkassen finanziert von Dieser Leistungstrager ist vorrangig vor den Leistungen nach KJHG Deshalb wird es sich auch bei „Maßnahmen der Einghederungshilfe" wie bei Maßnahmen nach §27(3) KJHG häufig um kombinierte pädagogische und thera¬ peutische Leistungen bei Kindern handeln Der Notwen¬ digkeit einer solchen Kombination und der Einbeziehung der sozialen Lebensumwelt tragt auch die Verankerung der Sozialpadiatrischen Zentren im SGB V Rechnung Durch die Unterzeichnung der Sozialpyschiatne-Vereinbarung durch die Ersatzkassen scheinen die Krankenver¬ sicherungen hier einen weiteren Schritt, der für die Klien¬ tel des § 35 a relevant ist, in die richtige Richtung zu gehen. Es ist deshalb zu erwarten, daß in Zukunft auch multiprofessionelle kleine kinderpsychiatrische Gemein¬ schaftspraxen mit Psychologen, Sozialarbeitern und ande¬ ren Berufsgruppen entstehen werden, die vor Ort auch die Teilnahme an entsprechenden Hilfeplanungsprozessen si¬ cherstellen können 2 4 Informationsbedarf Für uns Arzte hat sich beim Übergang der keit für den Personenkreis der sogenannten Zuständig¬ „seelisch Be¬ hinderten" in die Jugendhilfe eine weitere positive Verän¬ derung ergeben Wir kommunizieren hier nicht nur mit einem Kostenträger, sondern mit einem sozialpadagogischen Fachdienst, dem es obliegt, im Rahmen der Hilfeplanung unterschiedlichste Hilfsansatze, auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz, zu koordi¬ allerdings auch, daß die in unserem innerhalb anderer Systeme erwarte¬ Effizienz und Zumutbarkeit bzw Dies bedeutet nieren alltäglichen Handeln Verordnungen und imperativen Gutachten hier fehl Im Zusammenhang mit psychischen Stö¬ am Platze sind rungen sind wir aufgerufen, im Sinne einer fachlichen Diagnostik und Differentialdiagnostik ihr Vorliegen fest¬ ten zustellen und das Ausmaß der daraus resultierenden Be¬ einträchtigungen Sicht beschreiben Im Sinne des sonst im Vorgehens sollten wir, ausgehend von Beschreibungen von Problemlagen, aus unserer geeignete und notwendige Hilfen oder schon ubei KJHG diesen zu üblichen für seelisch behinderte junge Menschen 355 Verordnungen eingeleitete Maßnahmen (wie z B Logopä¬ die) beschrieben und somit einen Beitrag oder eine Stel¬ lungnahme zur Hilfeplanung aus unseiei fachlichen Sicht abgeben Dies bedeutet ganz klar im Gegensatz zum ärzt¬ lichen Gutachten nach BSHG, daß die arztliche Stellung¬ nahme zur Hilfeplanung im KJHG eine Äußerung einer Fachgruppe ist, die bei der koordinierten Planung von Hilfen beachtet werden die Setzung, quasi fuhrt An dieser Stelle für muß und automatisch sei nicht fachliche eine Kostenubernahmc zur offen eingeiaumt, daß dies auch Kinderpsychiater teilweise einen Umdenkungspiozeß bedeuten wird, wenngleich wohl in keiner anderen medizinischen Disziplin multiprofessionclles und plundisziphnares Arbeiten (hier allerdings unter der Regie von Ärzten) so an der Tagesordnung ist wie in der Kindeiund Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) Die Zuständigkeit der Jugendhilfe für Kindei und Ju gendhehe mit psychischen Problemen fuhrt zu einem veiuns starkten Informationsbedarf auf beiden Seiten, das heißt in der Kinder- und hilfe Vielerorts Jugendpsychiatne ist m und in der Jugend¬ der Kinder- und Jugendpsychiatrie die der unterschiedlichen Hilfen nach § 27ff KJHG noch nicht ausreichend bekannt Teilweise ist die Angebotspalette Vermittlung der Inhalte schon arztausbildung integriert Zur Praxis der 3 Um die in derzeitige Kostenträger men, die in zu Praxis der Fach- Umsetzung ambulantei einer Großstadt wie KJHG zunächst die wir können, analysierten in bei 1329 ambulant den zur Umsetzung Maßnahmen nach dem Berlin beurteilen die Curncula Jahren Psychiatrie 1993 für durchgeführten und 1994 in Maßnah¬ der Poliklinik Neurologie des Kindeseingeleitet worden waren Jugendalters Betrachtet man den Anteil der jeweiligen Kostenträger nach einzelnen Diagnosegruppen, so kann man zunächst feststellen, daß bei pnmar entwicklungsveizögerten Kin¬ dern ohne psychiatrische Diagnose auf der 1 Achse der ICD-10 (N 266) nur in knapp 20% der Falle Maßnah¬ Dieser Bereich men uber KJHG eingeleitet worden waren der Abteilung und der FU Berlin und = bleibt ten eine Domäne der Maßnahmen kengymnastik wie von den Krankenkassen finanzier¬ Ergotherapie, Logopädie Auch bei den und Kian „klassischen" Indikationen für kassenfinanzierte Psychotherapien bei den neuiotiAnpassungsstorungen (ICD-10 F4) finden wir neben einem Anteil von knapp 40% kassenfmanziertei Maßnahmen immerhin auch uber 20% durch das KJHG schen und finanzierte Therapien Ein Drittel dieser Patienten erhielt Beratung oder Kurztherapien bei uns im Hause, so daß überhaupt keine weitere Maßnahme notwendig war Am häufigsten mit knapp 40% waren Therapien und Ma߬ nahmen, die durch das KJHG finanziert wurden, in der nur ICD-10-Kategone F9, den spezifischen emotionalen und Verhaltensstörungen des Kindes- und Jugendalters Abbil¬ dung 1 gibt einen Überblick ubei den jeweilig prozentua¬ len Anteil der Kostenträger für die einzelnen Diagnose¬ gruppen im Spektium der in der ICD-10 unter der Kate- Vandenhoeck&Ruprecht (1995) J.M. Fegert: Theorie 356 und Praxis der Eingliederungshilfe gorie F9 zusammengefaßten Storungsbilder. Hierbei wird deutlich, daß bei Störungen des Sozialverhaltens und bei kombinierten Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen KJHG-Maßnahmen prozentual dominierten. häufigen hyperkinetischen Störungen Aber auch bei den und den emotionalen dem Kinder- und Maßnahmen, mit Störungen Jugendhilfegesetz welche von Maßnahmen nach waren in ihrer Häufigkeit der zwischen Alter der Kostenträger und stellten fest, daß dem status kassen und nach dem Maßnahmen Falle) men. am Bundessozialhilfegesetz häufigsten (d.h. in fast der - deutlich, daß - bei trächtigten erfolgen. Die hier KJHG-Maßnahmen hung (vgl. Abb. 2). F 90 HKS § Zuordnung Altersgruppe waren vorwiegend Hilfen in dieser Hälfte der BSHG (N=112) (84) Familien, die am nur Exi¬ Sozial- oder Arbeitslosenhilfe sind oder stark verschuldet sind. Ein einfacher mittlerer Status Gruppen entspricht ei¬ gehobene mittlere Status erlaubt auch die Finanzie¬ gehobener Ansprüche, wie z.B. jährliche Urlaubs¬ reisen, ein eigenes Zimmer für jedes Kind, einen Zweit¬ Der Einem höheren ökonomischen Status ordneten wir Fami¬ lien mit Vermögenswerten (Geld, Immobilien, Unter¬ zu, die auch höhere Ansprüche finanzieren wie z.B. mehrere Urlaubsreisen pro Jahr, Hausangestellte. (149) F93Emot.St Funkt F98 andere Verhaltensst ? Krankenkasse ES BSHG (254) (71) Abbildung me von ? keine F 92 St Soz Verh & Emot BKJHG «mnMooouuuuuuuu (52) 0 Abb. 1. Anteil dei von mittlere ökonomische Status ist in zwei Der Die soz leben, Teil nehmen) konnte, F91 StSozVerh F94 St Status bezeichnen wir zum wagen oder eine Haushaltshilfe. - Erzie¬ Verfügung Beschreibungen des Sozial¬ Beruf oder ausgeübten Beruf zu rung erwähnten zur eine stehenden nicht finanziert werden. bei den 39 Döpfner versucht zur Familieneinkommen, welches für die Grundversor¬ gung ausreicht, gehobene Ansprüche können allerdings schwerer beein¬ nach und den nem kleineren Kindern nicht einfach ist, sie z.B. dem §35a Kindern eine unterer aufgeteilt. - KJHG zuzuordnen, vielmehr wird Als abhängig und finanzierte es nach nach dem erlernten stenzminimum bei den Vorschul- und Grundschulkindern vorka¬ Aus diesen Zahlen wird Fegert Gruppenvergleichen zwischen Ost und West noch schwer herangezogen werden konnten: den Kranken¬ von nach ökonomischen Ressourcen, da der Krankenkasse finanziert Inanspruchnahmepopulation Familie Gruppeneinteilung wurden, gleichauf. Wir untersuchten dann Zusammenhän¬ ge für seelisch behinderte junge Menschen 10 Kostenträger 20 nach 30 40 3 zeigt deutlich, daß die Inanspruchnah¬ KJHG nur in sehr geringem Maße Hilfen uber das schichtspezifisch ist. Offensichtlich ist es den Jugendäm¬ gelungen, wenigstens gegenüber kinder- und jugend¬ psychiatrischen Populationen in schichtunabhangiger Wei¬ se den Hilfeanspruch von Eltern und Kindern wahrzuneh¬ men. Die kleine Gruppe der Selbstzahler kontrastiert mit ihrer Schichtverteilung logischerweise zu den übrigen Gruppen. tern 50 Diagnose ICD 10: F9 (N= 740) ? höherer Status E3 gehobener St. ?einfacher St. BS unterer Status Krankenkassen BSHG Anzahl der Maßnahmen / je KJHG Selbstzahler Kostenträger Krankenkassen 413, BSHG 73, KJHG 376, Selbstzahler 14 Abb. 3: Sozialstatus und Krankenkassen BSHG Abb 2. Altei und Die nächste KJHG Kostenträger Abbildung (Abb. 3) gibt einen Überblick Kostenträger der Maßnah¬ über den Sozialstatus und die men. Deutlich wird hierbei, daß nicht, wie vielleicht anzu¬ nehmen gewesen wäre, KJHG-Maßnahmen in den unteren Schichten sehr viel häufiger vorkommen. Die hier wieder¬ gegebene vierstufige Einteilung des ökonomischen Status Kostenträger Durch die neuen Bestimmungen im Kinder- und Ju¬ gendhilfegesetz ist es nun auch möglich, ambulante Psy¬ chotherapien bei Kindern, die von einer seelischen Behin¬ derung bedroht sind oder als seelisch behindert anzusehen sind, bzw. pädagogisch-psychologische Therapien als Hil¬ fen zur Erziehung zu realisieren. Wir verglichen die Fi¬ nanzierung von Psychotherapien, die in unserer Polikli¬ nik-Inanspruchnahmepopulation nach Abschluß der Dia¬ gnostik in unserer Abteilung ambulant in Wohnortnähe durchgeführt worden waren. Hierbei konnten wir feststel- Vandenhoeck&Ruprecht (1995) J.M. Fegert: Theorie und Praxis der für seelisch behinderte Eingliederungshilfe 357 Menschen junge len, daß sogenannte „pädagogisch-psychologische" Thera¬ auch nicht-direktive Verfahren und pien häufigsten angewandt sich es Teil zum insgesamt am (N 205). Hierbei handelte eklektische Therapieansatze, die wurden um völlig gebessert = deutlich gebessert etwas gebessert Training lebenspraktischer Fertigkeiten und verhaltenstherapeutische Elemente mit einbezogen. Deutlich wird, daß einige Ersatzkassen solche Behandlun¬ wurde gen durchaus finanzieren, der Hauptanteil jedoch teilweise auch ein unverändert verschlechtert nicht beurteilbar KJHG realisiert. Sehr selten wurde eine reine Verhaltenstherapie angewandt. Bei den ebenfalls häufigen über das tiefenpsychologischen oder psychoanalytischen 0 Kinderthe¬ rapien (N=135) dominierte die Finanzierung über die Krankenversicherungsträger. Allerdings gab es auch eine beachtenswerte Zahl von analytischen Psychotherapien, die, weil die z.B ? in ¦ in 20 10 Bezug Symptomatik Bezug auf die psychosozialen Bedingungen Abb. 5: komb. finanziert wurden Bedingungen für eine Krankenbehand¬ vorlagen, von der Jugendhilfe Abb. 4). (vgl. / 80 r^™ 60 Wm 40 ¦/'//¦/ 20 70 (N'= 140) H u Die ? Krankenkassen ? KJHG unserer breiter Abb. 4: t«. Finanzierung von Ganz besonders interessierten Psychotherapien uns Einschätzungen erste solcher Maßnahmen. Bei den Wiedervorstel¬ Erfolgs lungen in unserer Abteilung des Kinder konnten wir beurteilen, welche wir zur erneuten insgesamt 140 Stellungnahme zeigt sich, daß durch Population Bemühungen nur gelang Umgang mit ihren Kindern zu unter machen, die eher direkt erreichen und beitragen, während zur vor ihrer Symptoma¬ allem desolate familiäre Milie¬ auch durch massive Hilfen den können. Linderung häufig nicht verändert wer¬ häu¬ not¬ ca. waren, schwierigen fest, daß Fällen. In bei den unserer notwendigen zwei Drittel der Fälle die Betrof¬ in einem Drittel wurden solche nur unter den Fachkräften durch¬ geführt. Unsere Katamnese konnte aufzeigen, daß die aufwendigen und personalintensiven Maßnahmen häufig positive Wirkungen erzielten. Dabei war eine Reduktion der kinderpsychiatrischen Symptomatik häufiger zu erzie¬ len, als Veränderungen im familiären bzw.- psychosozia¬ len Umfeld. Dieses Ergebnis könnte enthusiastische Hoff- trotz psychischen Störungen leidenden eingeleiteten Hilfen diese Kinder Kin¬ erreichen. Hierzu sind intensive bei Konferenzen (zunächst) in der Hälfte der Fälle. Dies bedeutet, daß entgegen dem Konzept vieler Hilfen zur Erziehung, die versuchen sollen, Familien kompetenter im in Instrument dabei ist auch die Hilfe¬ stellten wir fenen anwesend Besserung der Sym¬ Besserung der psychosozia¬ len Verhältnisse und der familiären Probleme intensiver Diagnostik in West-Berlin derzeit ein jeweils zuständigen Jugendämtern Hilfekonferenzen in intensive ambulante Maßnah¬ ist. Eine zu wichtiges wendig, konferenz, vor allem bei über 80% der Patienten eine ptomatik eingetreten zeigte, daß ein eingeleiteten Maßnahmen nur 7, entsprechend 5%, abgebrochen worden waren. Abbildung 5 kontrastiert die Einschätzungen der Kliniker zum Erfolg der nun Hilfen in bezug auf die kinder- und jugendpsychiatrische Symptomatik, die Anlaß zur Vorstellung war, und in bezug auf die familiären und psychosozialen Belastungen. men 1993 und 1994 reali¬ Katalog ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendhilfegesetz zur Verfügung steht. Die Kontakte mit den den Hier Poliklinik nahmen und Hilfen KJHG bzw. BSHG (29 Kinder) durch¬ untersuchten. Erfreulich ist, daß Maßnahme geführten einer über das von Jahren fig von Elternverbänden, aber auch von unterschiedlichen professionellen Helfern geäußerte Befürchtung, daß das KJHG zu drastischen Einschränkungen oder negativen Veränderungen des Status quo ante (zu „BSHG-Zeiten" führen würde, kann auf dieser Basis nicht bestätigt wer¬ den. Hilfen vom Jugendamt sind nicht mehr Stigma der unteren Schichten. Vielmehr gelingt es durch adäquate kinder- und jugendpsychiatrische Beratung über die neuen Rechtsansprüche für Eltern (Hilfen zur Erziehung) und die betroffenen Kinder (Eingliederungshilfe) einen situa¬ tionsadäquaten, schichtunabhängigen Zugang zu Ma߬ X '"k. der in den der- und \ X. Darstellung Diskussion sierten Hilfen und Maßnahmen nach einer 0 us 60 Einschätzung des Erfolgs von Eingliederungshilfe und Erziehungshilfe bei der Wiedervorstellung nach 1 Jahr 4 tik 50 40 nicht bzw. nicht mehr lung zu 30 auf die i nungen, welche in die Wirksamkeit von Hilfen zur Erzie¬ hung gesetzt werden, relativieren. Diesen Hilfen, wie auch den Eingliederungshilfemaßnahmen, gelingt es eher, die Folgen von psychischen Störungen oder von familiären und psychosozialen Defiziten zu kompensieren. Es gelingt ihnen nur in geringerem Maße, die familiäre Situation zu Selbsthilfe zu stabilisieren und damit sozusagen Hilfe leisten. Es scheint für manche Vandenhoeck&Ruprecht (1995) zur psychisch beeinträchtigte 358 J Kinder den, zu wichtig und Hilfen men um M zu und Praxis der Einghederungshilfe daß diese ambulanten Maßnah¬ sein, kritischen Lebensphasen gewahrt wer¬ Ausgrenzung aus der Gleichaltngengruppe eine in Es wird spateren Katamnesen vorbehalten vermeiden festzustellen, sein Fegert Theorie ob die genannten Maßnahmen tatsäch¬ „Einghederungshilfen" im Wortsinne waren, d h ob mehreren Jahren gelungen sein wird, für die betrof fenen Kinder und Jugendlichen eine Stigmatisierung und lich es , in auch, daß für seelisch behinderte junge Menschen Umfeldmerkmale, die das genannt pradizieren, seien schlechte Eltemkooperation, Elterneinstellung zur Maßnahme und familiärer schreibschwache Scheitern negative Interventionsmerkmaie, die Streit schlechten Ausgangs Beginn der Maßnahme, nes sich ein höheres Risiko ei¬ bringen, sind spater kurze Dauer und beschrankte mit Elternkontakte Alles in allem kann werden, daß die Hilfepla- resümiert der Effektivität nung und die Überprüfung wesentlich geringeren Zahl von Kindern und Jugendlichen die ergriffenen Maßnahmen gescheitert sind nicht ökonomischen oder daß Jahren spezifiziert und weiterentwickelt wer¬ den müssen Vertreter der Jugendhilfe wehren sich meiner Ansicht nach häufig zu recht gegen pauschale Vorwurfe in bezug auf ihre Umsetzung der neuen Bestimmungen Tat sachlich versteht sich die Jugendhilfe nicht nur als Kosten Ausgrenzung bei zu vermeiden Deutlich wird aber einer trotz es der Maßnahmen zu einer deutlichen Verschlechterung kam In sehr wenigen Fallen wurde die Behandlung völlig abgebrochen Schmidt (1995) regt an, besondeis solche Mißerfolgsfalle genauer zu betrachten Er warnt davor, daß „zur Vermeidung von beruflicher Gleichgültigkeit" mögliche Verschlechterungen, die es lei der gebe, ausgeblendet wurden Er fordert eine selbstkn tische Haltung und warnt vor Schuldzuweisungen an El¬ tern und Kinder, wenn mit den besten Absichten eingelei¬ tete Maßnahmen fehlschlagen Nicht gelten lassen will er Argumente wie die scheinbare Nichtanalysierbarkeit indi vidueller Veranderungsprozesse oder den Vorrang der in¬ dividuellen Beziehungen oder Affektivitat, Vielmehr ist er der Auffassung, daß die meisten Helfer lieber Teilerfolge als Teilmißerfolge sehen wollen, Verschlechterungen scheinbar ausgeschlossen werden und im allgemeinen die Beobachtungssysteme in der Jugendhilfe unterentwickelt Stellt also der seien Apitzsch 1995) in rein seiner „subjekonentierte" Ansatz Nichtevaluierbarkeit ein (vgl Risiko für die einzelnen Betroffenen dar? Wenigstens teilweise Ansicht, da ohne klare Beobachtungsknte Formulierungen in dem Gesetzestext, wie z B die bin ich dieser nen beiden Schlusselworte „geeignet" Leerformeln bleiben und im und „notwendig", jektive, ideologische Überzeugung einzelner Helfer weiden können ziert reine Einzelfall dann auf die sub redu¬ Eine solche Definitionsmacht ohne geeignete Überprüfung, d h auch ohne die Chance, aus dem eigenen Handeln jenseits der individuellen Perspekti¬ ve zu lernen, birgt auch bei allem guten Willen, den ich absprechen mochte, wenigstens unbewußte keinem Helfer Gefahren Evaluation den sich in in müssen schlagt vor, daß zur der Jugendhilfe Instrumente geschaffen wer Schmidt (1995) und diese genutzt werden sollten bezug Struktuien, auf schreibt er stationäre sollten einbezogen werden In Jugendhilfe be¬ empirischen Längsschnitt mit Maßnahmen der auf der Basis einer Untersuchung (Hebborn-Brass 1991) Pradikatoren für Mißerfolge in der stationären Jugendhilfe Als Kinder und Jugendhchenmerkmale werden hier hyperkinetische Störungen, dissoziale Störungen und die ethischen aus von Gründen, sondern Hilfen aus der Verantwortung für die einzelnen Betroffenen in den nächsten trager, sondern als verantwortlicher Fachdienst, der feder führend Hilfen für Kinder und Familien koordiniert Daß Federführung auch inhaltlich nachvollziehbar und Ergebnis nachprüfbar sein sollte, wurde schon ausge fuhrt Dabei ist jedoch Saurbier (1995) völlig zuzustim¬ men, wenn er den Vertretern der Jugendhilfe dabei zu einem gesunden Selbstbewußtsein und zur Besinnung auf langjährige Erfahrungen mit einem Teil dieser Klientel rat Er meint, die Trager und Einrichtungen der Jugendhilfe diese im sollten „ihr Licht wirklich nicht und tun, als hier unter den Scheffel stellen" Aufgabengebiet auf zugekommen Gerade die früher unlösbaren Abgren Zungsprobleme zwischen Verhaltensauffalligkeiten und Formen seelischer Behinderungen hatten doch den Druck auf den Gesetzgeber so verstärkt, wenigstens diesen Be reich der Behinderungen in die Zuständigkeit der Jugend¬ hilfe zu überfuhren (Saurbier 1995) Die Aufgaben und Verantwortung der Jugendhilfe für seelisch behinderte Ju¬ gendliche sind also weder völlig neu, noch kommen sie so sei ein völlig neues sie unerwartet Aus der Sicht banden wird sich gendhilfe am von Betroffenen und Elternver¬ Umgang der Einrichtungen der Ju dieser Problematik zeigen, ob ihre Vorbe¬ halte gegen eine generelle Zuständigkeit des Jugendamtes für alle, d h auch behinderte junge Menschen begründet waren, mit oder ob in Zukunft auch diese Verbände eher generellen Zuständigkeit des Jugendamts vollen Schritt zur Integration sehen werden einer einen in sinn¬ Es halt adäquate Zustandsbeschieibungen, die dann auch uber tragbar und vergleichbai sind, für wichtiger als subjektiv getonte Erklärungen Als Beobachtungsdimensionen boten sich seinei Meinung in der Jugendhilfe an das Befinden und Verhalten, Storungsmuster der Jugendlichen und Aus¬ maß dei Behinderung Desgleichen sollten Entwicklungs¬ chancen von Kindern und Jugendlichen beschrieben wer¬ den, das Umfeld, insbesondere die familiären Beziehun¬ gen und nur Lese Recht¬ Summary The German Social Adolescents with Smce January Help System for Children Psychiatric Disturbances 1995 the new and German Social Aid and Child Care and Protection und Jugendhilfegesetz) is Legislation (KJHG, Kinderapplied in all parts of Germany (Federal Legislation), for children and adolescents with psychiatnc created sorts of help group, and lescent disturbances and special support System is right to get different These children have the in for their Integration in school, in the peer¬ the society The fact, that a child and ado¬ psychiatnc diagnostis Vandenhoeck&Ruprecht (1995) is necessary to get these dif ferent kinds of help, Konflikte zwischen elterlichen Salgo L has been cnticized workers fear the negative effects of "labehng" More Information and Especially socialpsychiatnc so-called a und kindlichen Bedurfnissen Ansprüchen Cooperation between Mauer und der Iinfuhrung des 359 KJHG Das Gesundheitswesen Verhaltensgestorte empirische Langsschnittuntcrsuchung zu Indikation und Erfolg Freiburg Lambertus Lempp, R (1994) Die seelische Behinderung bei Kindern und Jugendlichen als Auf Nei gäbe der Jugendhilfe § 35 a SGB VIII Boorberg Verlag hauser, G /Steinhmisen, H Ch (Hrsg) (1990) Geistige Behin¬ derung Grundlagen, klinische Syndrome, Behandlung und Reha bihtation Stuttgart Kohlhammer Remschmidt, H (1994) Die sozialrechtliche Zuordnung des autistischen Syndroms Zeitschrift 56, 187-192 Kinder im Hebborn - Heim Brass,U (1991) Eine - child psychiatnsts and social-workers is necessary with regard to the new legislation We analysed different mea sures (N 1329) supported by this new legislation in our Effects of age, sex recourse population in 1992 and 1993 and socioeconomic Status on the indication of psychother¬ = apy within the health care-system within or the new (KJHG) legislation System are described The follow-up part of the study reports results of these new forms of help for children in 140 of pour patients We found more Symptom reductions disturbances than family in the former diagnosed psychiatnc psychosocial and improvement in the hfe conditions of the children an - - - des Bundesverbandes „Hilfe für das autistische Kind , Autismus Fegert, J M Was ist seelische Behinderung' Anspruchsgrundlage und kooperative Umsetzung von Hilfen nach § 35 a KJHG AFET Mitghedenund brief 2, 34-35 Schmidt, M H (1995) Lassen sich Mißerfolge M H Schmidt/A Hollan¬ in der Jugendhilfe voraussagen' In der/H Holzl (Hrsg ) Psychisch gestörte Jungen und Madchen Zur Umsetzung von §35a KJHG Freiburg in der Jugendhilfe Specht, F (1992) Kindei- und Jugend¬ Lambertus, 193-210 wie, wo, für wen' Fragen der \ersorgung und psychiatrie Versorgungsforschung Praxis der Kinderpsychologie und Kin¬ Hilfe Strunk, P (1994) Editonal derpsychiatrie 41, 83-90 Zeitschrift für Kinder- und Jugcndpsvchiatne 22, zur Erziehung 37, 18-19 -Smjrbier,H (1995) Rezension zu - - Literatur Apitzsch, M (1995) Verhältnis innerhalb Einghederungshilfe Erziehungshilfe schaft für 29-31 - hilfe' Busch, M wohl 2, 95 - Hilfen zur Jugendhilfe Erziehung wir und Arbeitsgemein¬ (AFET), Mitghedernindbrief 2, V Jugendrecht „Brauchen (1995) von der (1995) Rechtsverwirklichung Zentralblatt für ner,I e - den 3/104 §35a in derjugend Cobus Schwert - SGB VIII'" DGKJPP (1995) Stellungnahme Jugend¬ der Fachverbande für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zum Kin der-und Jugendhilfegesetz (KJHG) Z Kinder Jugendpsychiat 23 219-232 Fegert, J M (1993) Therapeutische und padagogi sehe Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach der KJHG-Novelherung Zeitschrift für Kinder- und Jugend¬ Fegert, J M (1994a) Was ist seeli¬ psychiatrie 21, 260-265 sche Behinderung' Anspruchsgrundlage und kooperative Umset¬ - - zung von Hilfen nach § 35 a KJHG Munster Votum JM (1994b) Kinderpsychiatrische Versorgung seit - Fegert, dem Fall der - - Llhe.S /Otto, M/Uhle, J (1992) Wenn psy¬ Notlagen ohne Hilfe bleiben Auszuge in Materialien und Erzie zur Fachtagung Psychotherapie als Einghederungs ambulanter Ver¬ Berliner Modell Das psychosozial« hungshilfe 85-86 -von der chosoziale sorgung 7 von ternational caps 63-71 deren Familien, vom - WHO, Geneva 1980 Anschrift des Verfassers Psychiatrie und Neurologie Dr Jörg M des Kindes- Virchow-Khnikums, Medizinische versität zu und Kindern, Jugendlichen Weltgesundheitsorganisation (WHO) In Classification of Impairments, Disabihties and Handi¬ Juni 1995, Berlin, Platanenallee 23, Fegert, Abteilung für und Jugendalters des Fakultät der Humboldt Uni¬ 14050 Berlin Vandenhoeck&Ruprecht (1995) Ansprüchen und kindlichen Hilfen zur Erziehung1 Konflikte zwischen elterlichen in den Bedürfnissen Ludwig Salgo ches auch den Noten und Bedurfnissen Zusammenfassung Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, ob und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1991 Kinder- zurecht dem Vorwurf ausgesetzt Elternhilfegesetz 1 als ein wirklich sieht, es sei das ob die sich einem vielmehr zeitgemäßes Gesetz, ein wel- Vortrag am 29 4 95 bei der XXIV Wissen¬ Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Wurzburg Nach einem schaftlichen Die Literaturhste enthalt neben den weiterfuhrende Prax im Text erwähnten Quellen Angaben Kinderpsychol Kinderpsychiat Ruprecht 1995 © Vandenhoeck & 44 359-365 (1995), ISSN 0032-7034 auch von der Verfassung geforderte prekäre Konflikt vom von Kindern ge Beitrag geht insbesondere der Frage nach, recht wird Der zwischen Gesetzgeber des Elternrecht und Balance bei Kindeswohl KJHG genügend beachtet wor¬ gefährdet ist, und welche Strategien zur Gefahrdungsbegrenzung Erfolg versprechen, kann häufig nur interdisziplinär beantwortet werden, Kompetenzen von Kinderpsychologen und -psychiatern sollten verstärkt auch für die Problemerfas sung und Enscheidungsfindung in der Jugendhilfe ausge¬ schöpft werden den ist Ob das Kindeswohl im Einzelfall