Orale bromocriptinhaltige Arzneimittel zur Verhinderung

Werbung
Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
BfArM • Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 • D-53175 Bonn
pharmazeutische Unternehmer
mit DE=RMS, nat. Zul., Parallelimp.
nachrichtlich:
Stufenplanbeteiligte,
Zul. mit DE= CMS
Ihre Zeichen und Nachricht vom
Gesch.Z.:
Bitte bei Antwort angeben
Postanschrift:
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
http://www.bfarm.de
Telefon:
(0228) 207-30
(0228) 99307-0
Telefax:
(0228) 207-5207
(0228) 99307-5207
E-Mail:
[email protected]
(0228) 99307-
75.04-3822-V16296-677195/14
Bonn,
4571
27.11.2014
Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II
Orale bromocriptinhaltige Arzneimittel zur Verhinderung oder Unterdrückung der
Milchproduktion:
Schwerwiegende, potentiell tödliche Nebenwirkungen kardiovaskulärer, neurologischer
oder psychiatrischer Natur
Hier: Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission zu EMEA/H/A-31/1379
Arzneimittel: siehe Anlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Risikobewertungsverfahren nach Art. 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu oralen
bromocriptinhaltigen Arzneimitteln zur Verhinderung oder Unterdrückung der Milchproduktion
(EMEA/H/A-31/1379) liegt nun der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vor
(C(2014)8296). Zur nationalen Umsetzung ergeht hiermit der folgende
Bescheid
Die Zulassungen Ihrer in der Anlage aufgeführten Arzneimittel werden zum 28.02.2015 wie folgt
geändert:
FACHINFORMATION
4.1 Anwendungsgebiete
Das BfArM ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
-2-
Für Produkte der Stärke 1 mg und 2.5 mg ist der Text mit folgendem Wortlaut den vorhandenen
Abschnitt zur Indikation, die sich auf die Hemmung der Laktation nach der Geburt einschließlich
der Beispiele Mastitis und Milchstau beziehen, zu ersetzen:
[…]
„Prophylaxe oder Unterdrückung der physiologischen Laktation nach der Geburt nur in
medizinisch indizierten Fällen (z.B. intrapartaler Verlust, Totgeburt, HIV-Infektion der Mutter
...).“
„Bromocriptin wird nicht für die routinemäßige Unterdrückung der Laktation oder für die
Symptomlinderung von Schmerz und Brustschwellung nach der Geburt empfohlen, wenn eine
adäquate nicht pharmakologische Behandlung (z.B. feste Unterstützung der Brust, EisAnwendung) und/oder eine Behandlung mit Analgetika möglich ist.“
[…]
Für Produkte höherer Stärken (5 mg und 10 mg) soll die Indikation, die sich auf die Hemmung
der Laktation nach der Geburt bezieht, einschließlich der Beispiele Mastitis und Milchstau,
gelöscht werden und die gesamte Fachinformation überarbeitet werden, um Textabschnitte, die
sich auf diese zu löschende Indikation beziehen, zu entfernen.
4.3 Gegenanzeigen
Der Text mit folgendem Wortlaut ist in diesem Abschnitt zu übernehmen:
[…]
„Bromocriptin ist kontraindiziert bei Patienten mit unkontrollierter Hypertonie,
Bluthochdruckerkrankungen in der Schwangerschaft (einschließlich Eklampsie, PräEklampsie oder schwangerschaftsbedingter Hypertonie), nachgeburtlicher Hypertonie und im
Wochenbett.
Bromocriptin ist kontraindiziert für die Unterdrückung der Laktation oder Behandlung anderer
nicht lebensbedrohlicher Indikationen bei Patienten mit einer koronaren Herzkrankheit oder
anderen schweren kardiovaskulären Erkrankungen oder mit Symptomen bzw. einer
Vorgeschichte schwerer psychiatrischer Erkrankungen.“
[…]
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Nur für Produkte der Stärken 1 mg und 2.5 mg, ist der Text mit folgendem Wortlaut in
diesem Abschnitt einzufügen:
[…]
„In seltenen Fällen wurden schwerwiegende Nebenwirkungen einschließlich Hypertonie,
Myokardinfarkt, Krampfanfälle, Schlaganfall oder psychiatrische Erkrankungen bei Frauen nach
der Geburt berichtet, die zur Unterdrückung der Laktation mit Bromocriptin behandelt wurden. Bei
einigen Patienten gingen dem Auftreten von Krampfanfällen oder einem Schlaganfall schwere
Kopfschmerzen und/oder vorübergehende Sehstörungen voraus. Der Blutdruck sollte sorgfältig
überwacht werden, insbesondere während der ersten Behandlungstage. Falls sich eine
Hypertonie, symptomatische Brustschmerzen, schwere, fortschreitende oder nicht abklingende
Kopfschmerzen (mit oder ohne Sehstörungen) oder Anzeichen einer zentralnervösen Toxizität
entwickeln, soll die Anwendung von Bromocriptin beendet und der Patient unverzüglich
untersucht werden.“
[…]
GEBRAUCHSINFORMATION
-3-
1. Was ist Bromocriptin und wofür wird es angewendet?
[…]
Bromocriptin kann angewendet werden zur:
[…]
Für Produkte der Stärke 1 mg und 2.5 mg ist der Text mit folgendem Wortlaut den vorhandenen
Abschnitt zur Indikation, die sich auf die Laktation nach der Geburt einschließlich der Beispiele
Mastitis und Milchstau beziehen, zu ersetzen:
- „Beendigung der Brustmilchproduktion ausschließlich aus medizinischen Gründen und wenn Sie
und Ihr Arzt dies als notwendig erachten.
Bromocriptin sollte nicht routinemäßig zur Beendigung der Brustmilchsekretion eingesetzt
werden. Es sollte auch nicht eingesetzt werden, um die Symptome einer schmerzhaften
Brustschwellung nach der Geburt zu bessern, falls diese mit nicht-medikamentösen Maßnahmen
(z.B. einer festen Brustunterstützung, Eis-Anwendung …) und/oder schmerzlindernden Mitteln
angemessen behandelt werden können.“
Für Produkte höherer Stärke (5 mg und 10 mg) ist die Indikation, die sich auf die Hemmung der
Laktation nach der Geburt bezieht, einschließlich der Beispiele Mastitis und Milchstau, zu löschen
und die gesamte Patienteninformation zu überarbeiten, um Textabschnitte, die sich auf diese zu
löschende Indikation beziehen, zu entfernen.
[…]
2. Was sollten Sie vor der Einnahme von Bromocriptin beachten?
Der Text mit folgendem Wortlaut i s t in diesem Abschnitt unter den entsprechenden
Überschriften einzufügen:
„Sie dürfen Bromocriptin nicht einnehmen, wenn:
[…]
- Sie Bluthochdruck haben.
- Sie jemals Probleme mit dem Blutdruck in der Schwangerschaft oder nach der Geburt wie
beispielsweise Eklampsie, Präeklampsie, Schwangerschaftshochdruck, oder Bluthochdruck
nach der Entbindung hatten.
- Sie Herzerkrankungen oder andere schwere Gefäßerkrankungen haben oder jemals hatten.
- Sie ernsthafte psychische Probleme haben oder jemals hatten.“
[…]
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
[…]
Für Produkte der Stärke 1 mg und 2.5 mg ist der Text mit folgendem Wortlaut in diesem Abschnitt
einzufügen:
„Falls Sie gerade entbunden haben, haben Sie möglicherweise ein höheres Risiko für
bestimmte Erkrankungen. Diese sind sehr selten, es können aber Bluthochdruck, Herzinfarkt,
Krampfanfälle, Schlaganfall oder psychische Probleme dazu gehören. Deshalb wird Ihr Arzt
Ihren Blutdruck in den ersten Tagen regelmäßig kontrollieren. Bitte informieren Sie
unverzüglich Ihren Arzt, wenn bei Ihnen Bluthochdruck, Brustschmerzen oder ungewöhnlich
schwere oder andauernde Kopfschmerzen (mit oder ohne Sehprobleme) auftreten sollten.“
-4-
[…]
Sofern die derzeitigen Texte der Produktinformationen Angaben enthalten, die den vorstehenden
Angaben widersprechen, sind sie zu streichen.
Begründung
Die Änderungen beziehungsweise Ergänzungen in den Produktinformationen der in der Anlage
genannten Arzneimittel werden gemäß § 30 Absatz 2a S. 1 i. V. m. Abs. 1a des
Arzneimittelgesetzes (AMG) angeordnet und dienen zur Umsetzung von Artikel 1 des
Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission C(2014)8296 vom 30.10.2014.
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) hatte das NutzenRisiko-Verhältnis bromocriptinhaltiger Arzneimittel zur Verhinderung oder Unterdrückung der
Milchproduktion im Rahmen eines Verfahren nach Art. 31 der Richtlinie 2001/83/EG
wissenschaftlich neu bewertet, nachdem Bedenken bezüglich seltener aber potentiell
schwerwiegender oder sogar tödlicher Nebenwirkungen, besonders kardiovaskulärer
Nebenwirkungen (wie Herzinfarkt und Schlaganfall), neurologischer Nebenwirkungen (wie Anfälle)
und psychiatrischer Nebenwirkungen (wie Halluzinationen und manische Schübe), aufgetreten
sind.
Die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen sind von Seiten der Europäischen
Arzneimittelagentur EMA in das Verfahren einbezogen worden und das BfArM hat über das
Verfahren auf seiner Webseite mit Datum vom 11.09.2013
informiert: http://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/R
V/RV-bromocriptin.html?nn=4691330
Der PRAC war bei seiner wissenschaftlichen Bewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass
bromocriptinhaltige Arzneimittel nur dann zur Verhinderung oder Unterdrückung der
Milchproduktion (in Stärken bis 2,5 mg) angewendet werden sollen, wenn es medizinische Gründe
für die Unterdrückung der Milchproduktion gibt, wie zum Beispiel nach dem Verlust eines Kindes
während oder kurz nach der Geburt oder bei Müttern mit HIV-Infektion, die nicht stillen sollen.
Bromocriptin sollte nicht routinemäßig zur Verhinderung oder Unterdrückung der Milchproduktion
eingesetzt werden, die auch auf andere Weise therapiert werden können.
Der PRAC kam ferner zu dem Ergebnis, dass die Anwendung Bromocriptin-haltiger Arzneimittel
kontraindiziert ist bei Frauen mit unkontrolliertem Bluthochdruck, Bluthochdruck während der
Schwangerschaft (einschl. Eklampsie und Prä-Eklampsie) sowie nach der Geburt oder im
Wochenbett, anamnestisch koronaren Herzerkrankungen, schwerwiegenden HerzKreislaufproblemen oder bei denen schwere psychiatrische Veränderungen bekannt sind.
Der Blutdruck sollte besonders zu Beginn der Therapie überwacht werden, damit frühe Anzeichen
einer Erhöhung erkannt und die Behandlung sofort abgebrochen werden kann.
Zur weiteren Begründung wird auf den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission
(C(2014)8296 vom 30.10.2014 einschließlich der Wissenschaftlichen Schlussfolgerungen und
Texte zur Änderungen der Produktinformationen (siehe Anhang II und III) verwiesen. Der
Durchführungsbeschluss ist im Community Register unter dem Wirkstoffnamen zu
finden: http://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/refh_others.htm
Rechtsbehelfsbelehrung
-5-
Gegen diesen Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appelhofplatz, 50667
Köln, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen
bestimmten Antrag enthalten, die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten
angegeben werden. Der Klage nebst Abschriften sollen so viele Abschriften beigefügt werden,
dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten.
Weiteres Vorgehen
Für alle Ihre betroffenen Arzneimittel ist das Inverkehrbringen ab dem 28.02.2015 nur noch mit
Produktinformationen zulässig, die die oben aufgeführten Änderungen und Ergänzungen
vollständig enthalten und bei denen ggf. widersprechende Textpassagen gestrichen wurden.
Für sämtliche Arzneimittel, die im rein nationalen Verfahren, im dezentralen Verfahren oder im
Verfahren der gegenseitigen Anerkennung mit Deutschland als Reference Member State (RMS)
zugelassen sind, ist unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens eine Variation einzureichen.
Bei Parallelimporten ist eine nationale Änderungsanzeige beim BfArM einzureichen.
Arzneimittel, die im dezentralen Verfahren oder im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung mit
Deutschland als Concerned Member State (CMS) zugelassen wurden, sind nicht unmittelbar vom
Bescheid betroffen. Die pharmazeutischen Unternehmer müssen sich zur Umsetzung der Texte an
den RMS wenden und dem BfArM unter Angabe des unten genannten Aktenzeichens mitteilen, bis
wann die Umsetzung erfolgen wird. Für die deutschsprachigen Texte ist dabei der Wortlaut dieses
Bescheids maßgeblich.
Funktionsstruktur-Nummer
Bitte geben Sie bei der Anzeige der wortwörtlichen Umsetzung der Texte die folgende
Funktionsstruktur-Nummer (SKNR) an: 6077
Stichwort: „Umsetzung Stufenplan orale bromocriptinhaltige Arzneimittel zur Verhinderung oder
Unterdrückung der Milchproduktion: Schwerwiegende, potentiell tödliche Nebenwirkungen
kardiovaskulärer, neurologischer oder psychiatrischer Natur“
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. N. Paeschke
Herunterladen