Arten der Gesetzgebungskompetenzen Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes (Art. 71, 73 GG) Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72, 74 GG) Ausschließliche Gesetzgebung der Länder (Art. 70 I GG)
Sie können dieses Dokument zu Ihrer Studie Sammlung (en)
Sie können dieses Dokument auf Ihre gespeicherten Liste hinzufügen
(Verwenden Sie für Beschwerden ein anderes Formular )
Geben Sie es ein, wenn Sie eine Antwort erhalten möchten
Bewerten Sie uns