Herz-Kreislauf-System — Allgemeines • Bewerber dürfen keine

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Herz-Kreislauf-System — Allgemeines
• Bewerber dürfen keine Störungen des Herz-Kreislauf-Systems aufweisen, die sie bei der sicheren
Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können.
• Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, bei denen einer der genannten Befunde
vorliegt bzw. eine der genannten Behandlungen durchgeführt wurde, müssen von einem
Kardiologen beurteilt werden, bevor in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde erwogen
werden kann, sie als tauglich zu beurteilen:
- Thorakales oder suprarenales abdominales Aortenaneurysma vor oder nach
chirurgischem Eingriff;
- Signifikante funktionelle Veränderung an einer der Herzklappen;
- Herz- oder Herz-Lungen-Transplantation. - periphere arterielle Gefäßerkrankung vor oder nach chirurgischem Eingriff;
- abdominales Aortenaneurysma vor oder nach chirurgischem Eingriff;
- nicht signifikante funktionelle Veränderungen an einer der Herzklappen;
- Herzklappenoperation;
- Veränderungen des Perikards, Myokards oder Endokards;
- angeborene Veränderung des Herzens vor oder nach korrigierendem chirurgischem Eingriff;
- rezidivierende vasovagale Synkopen;
- arterielle oder venöse Thrombose;
- Lungenembolie;
- kardiovaskuläre Störung, die einer systemischen Behandlung mit Antikoagulanzien bedarf.
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