Der Johanniter-Auslandsrückholdienst Wir holen Sie heim! Die Bedingungen für den Rückholdienst Für Förderer der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Die Vorfreude auf einen Urlaub im Ausland ist groß. Umso größer ist jedoch der Schrecken, wenn vor Ort eine akute Erkrankung auftritt oder eine durch einen Unfall verursachte erhebliche Verletzung. In diesem Fall ist es als Mitglied der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. gut, einen starken Partner an seiner Seite zu wissen, der im Falle eines Falles die Details einer möglichen Rückführung nach Deutschland abklärt und diese dann auch entsprechend durchführt. Dieser Service gilt natürlich nicht nur für Urlaubsreisen, sondern für alle Auslandsaufenthalte. In der Einsatzzentrale in Köln geht ein Anruf ein: Ein Fördermitglied ist krank geworden oder hatte einen Unfall und muss aus dem Ausland zurückgeholt werden. Nachdem alle wichtigen Kontaktdaten des Patienten im Ausland aufgenommen wurden, erfolgt das erste Arztzu-Arzt-Gespräch: ein Experte der Johanniter spricht mit dem behandelnden Arzt vor Ort, gegebenenfalls unterstützt durch Dolmetscher. Hier werden die Transportnotwendigkeiten (keine Rückholung bei Bagatellerkrankungen!), Transportfähigkeit des Patienten und notwendige Rahmenbedingungen des Transportes geklärt, z. B. das geeignete Transportmittel oder nötige Medikamente. Ist der Patient noch nicht transportfähig, können sich weitere Gespräche anschließen. Gleichzeitig muss geklärt werden, ob das Mitglied die Mitgliedsbeiträge bezahlt hat, und somit berechtigt ist, den Auslandsrückholdienst kostenlos in Anspruch zu nehmen. Kommt es zu einem Transport, ist noch eine Menge Detailarbeit zu leisten. Im Wunsch-Krankenhaus des Patienten muss ein Bett reserviert werden, Flugpläne, -Crew und medizinisches Personal müssen zusammengestellt und alarmiert Der Johanniter-Auslandsrückholdienst Wir holen Sie heim! Rückholbedingungen Der Rückholdienst gilt für aktive und fördernde Mitglieder der JUH, deren Ehegatten oder Lebensgefährten * und die Kinder des JUH-Mitglieds, soweit für sie Kindergeld bezogen wird. Es liegt eine Erkrankung oder Unfallverletzung vor, die im Ausland eingetreten ist. Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein Arzt-zu-Arzt Gespräch bestätigt. Sie haben Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichtet. Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland. werden. Der Ambulanzflieger ist gemäß den Absprachen auszurüsten. Während des gesamten Einsatzes bleibt die Einsatzzentrale der Hauptansprechpartner für alle Beteiligten, da nur hier alle Informationen zur Verfügung stehen. Die Erkrankung / Verletzung erfordert einen Krankenhausaufenthalt von länger als 14 Tagen. Die Einsätze sind für die Auslandsrückholzentrale erst dann beendet, wenn der Patient wohlbehalten in seinem Bett im Zielkrankenhaus angekommen ist. *soweit Letztgenannte der JUH-Mitgliederverwaltung unter gleicher Adresse wie das Mitglied gemeldet sind oder das Zusammenleben durch amtliche Meldebescheinigung nachgewiesen wird. Der Rückholdienst gilt nicht für Krisen- und Kriegsgebiete (hier gelten die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes). Die Alarmzentrale koordiniert die Rückholung. Ihr Förderbeitrag enthält bereits einen entsprechenden, nicht als Spende nach § 10 b EStG abziehbaren Kos­tenanteil. Der gezahlte Förderbeitrag – abzüglich des Kostenanteils von 1,- EUR für den JUH-Auslandsrück­holdienst – ist nach § 10 EStG steuerbegünstigt. Johanniter-Alarmzentrale Auslandsrückholdienst Frankfurter Straße 666, 51107 Köln Tel. +49 221 891033 Fax +49 221 8903100 [email protected] Der Aufenthalt im Ausland dauert nicht länger als drei Monate.