Die Bedingungen für den Rückholdienst

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Der Johanniter-Auslandsrückholdienst
Wir holen Sie heim!
Die Bedingungen für den Rückholdienst
Für Förderer der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Die Vorfreude auf einen Urlaub im Ausland ist groß. Umso größer ist jedoch der Schrecken, wenn vor Ort eine akute
Erkrankung auftritt oder eine durch einen Unfall verursachte erhebliche Verletzung. In diesem Fall ist es als Mitglied
der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. gut, einen starken Partner an seiner Seite zu wissen, der im Falle eines Falles die
Details einer möglichen Rückführung nach Deutschland abklärt und diese dann auch entsprechend durchführt. Dieser
Service gilt natürlich nicht nur für Urlaubsreisen, sondern für alle Auslandsaufenthalte.
In der Einsatzzentrale in Köln geht ein Anruf ein: Ein Fördermitglied ist krank geworden oder hatte einen Unfall und
muss aus dem Ausland zurückgeholt werden.
Nachdem alle wichtigen Kontaktdaten des Patienten im
Ausland aufgenommen wurden, erfolgt das erste Arztzu-Arzt-Gespräch: ein Experte der Johanniter spricht mit
dem behandelnden Arzt vor Ort, gegebenenfalls unterstützt
durch Dolmetscher. Hier werden die Transportnotwendigkeiten (keine Rückholung bei Bagatellerkrankungen!),
Transportfähigkeit des Patienten und notwendige Rahmenbedingungen des Transportes geklärt, z. B. das geeignete
Transportmittel oder nötige Medikamente. Ist der Patient
noch nicht transportfähig, können sich weitere Gespräche
anschließen. Gleichzeitig muss geklärt werden, ob das Mitglied die Mitgliedsbeiträge bezahlt hat, und somit berechtigt ist, den Auslandsrückholdienst kostenlos in Anspruch zu
nehmen.
Kommt es zu einem Transport, ist noch eine Menge Detailarbeit zu leisten. Im Wunsch-Krankenhaus des Patienten
muss ein Bett reserviert werden, Flugpläne, -Crew und medizinisches Personal müssen zusammengestellt und alarmiert
Der Johanniter-Auslandsrückholdienst
Wir holen Sie heim!
Rückholbedingungen
Der Rückholdienst gilt für aktive und fördernde Mitglieder der JUH, deren Ehegatten oder Lebensgefährten * und die Kinder des JUH-Mitglieds, soweit für sie
Kindergeld bezogen wird.
Es liegt eine Erkrankung oder Unfallverletzung vor,
die im Ausland eingetreten ist.
Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein
Arzt-zu-Arzt Gespräch bestätigt.
Sie haben Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag
entrichtet.
Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
werden. Der Ambulanzflieger ist gemäß den Absprachen
auszurüsten. Während des gesamten Einsatzes bleibt die
Einsatzzentrale der Hauptansprechpartner für alle Beteiligten, da nur hier alle Informationen zur Verfügung stehen.
Die Erkrankung / Verletzung erfordert einen
Krankenhausaufenthalt von länger als 14 Tagen.
Die Einsätze sind für die Auslandsrückholzentrale erst dann
beendet, wenn der Patient wohlbehalten in seinem Bett im
Zielkrankenhaus angekommen ist.
*soweit Letztgenannte der JUH-Mitgliederverwaltung unter gleicher Adresse wie
das Mitglied gemeldet sind oder das Zusammenleben durch amtliche Meldebescheinigung nachgewiesen wird.
Der Rückholdienst gilt nicht für Krisen- und Kriegsgebiete (hier gelten die Reiseempfehlungen des Auswärtigen
Amtes). Die Alarmzentrale koordiniert die Rückholung. Ihr
Förderbeitrag enthält bereits einen entsprechenden, nicht
als Spende nach § 10 b EStG abziehbaren Kos­tenanteil. Der
gezahlte Förderbeitrag – abzüglich des Kostenanteils von
1,- EUR für den JUH-Auslandsrück­holdienst – ist nach § 10
EStG steuerbegünstigt.
Johanniter-Alarmzentrale
Auslandsrückholdienst
Frankfurter Straße 666, 51107 Köln
Tel. +49 221 891033
Fax +49 221 8903100
[email protected]
Der Aufenthalt im Ausland dauert nicht länger
als drei Monate.
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