Berufseinsteiger/-innen mit psychischer Erkrankung fördern

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Unterstützung Ihrer Beratung durch Fachdienste,
Stellungnahmen und Helferrunde/-konferenz
Stellungnahme
Da es für Sie als Berater/-in schwer ist, die
Fördernotwendigkeit zu beurteilen, die sich aus der
Erkrankung ergibt, ist es sinnvoll, entsprechende Dienste
zu nutzen. Neben den eigenen Diensten und
Diagnoseinstrumenten durch die ARGE ist dies
insbesondere auch die Möglichkeit, vom behandelnden
Kinder- und Jugendpsychiater/-psychotherapeuten eine
Stellungnahme anzufordern. Diese Stellungnahme
enthält im Regelfall folgende Punkte:
-
Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie
Universitätsklinikum Ulm
Hinweise zur Psychopathologie
Belastbarkeit/Stabilität
Gruppenfähigkeit
Medikation
Prognose
Rahmenbedingungen anderer Hilfen
Arbeitsanamnese
Berufseinsteiger/-innen mit psychischer
Erkrankung fördern
Aufgrund der Informationen des Kinder- und
Jugendpsychiaters/-psychotherapeuten über den
Patienten können notwendige Hilfen äußerst spezifisch
an den Bedürfnissen ausgerichtet werden.
Hinweise zu Krankheitsbildern und
Unterstützungsmöglichkeiten für die
öffentliche Arbeitsverwaltung
(Jobcenter)
Helferrunde/-konferenz
Eine weitere Möglichkeit ist die Einberufung einer
Helferrunde/-konferenz, die je nach spezifischer
Situation aus ARGE, Jugendamt und dem
Behandlungsteam (Therapeuten / Sozialarbeit) bestehen
sollte.
Die Einrichtung einer Helferrunde/-konferenz ist dann
sinnvoll,
- wenn es sich um einen „komplexen“ Fall
handelt, d.h. es nicht nur um Berufsausbildung
geht, sondern auch zusätzliche pädagogische,
psychologische oder soziale Dienste benötigt werden,
- wenn aufgrund der Erkrankung die
Ausbildung in einem speziellen
Berufsbildungswerk notwendig ist (z.B. bei
Psychose oder Autismus),
- wenn im bisherigen Behandlungsverlauf eine
differenzierte Diagnostik über einen längeren
Zeitraum zur Einschätzung des Patienten
stattfand (z.B. psychiatrisch-psychologische
Diagnostik, arbeitstherapeutische Diagnostik),
deren Ergebnisse bei der Entscheidung über
die Ausgestaltung begleitender Hilfen im
Übergangsprozess in das Erwerbsleben
genutzt werden können,
- wenn der Patient nicht in der Lage ist, seine
Bedürfnisse und Fähigkeiten in adäquater
Weise zu schildern.
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie
des Universitätsklinikums Ulm
Steinhövelstraße 5
D - 89075 Ulm
www.uniklinik-ulm.de / kjpp
Ärztl. Direktor: Prof. Dr. J. M. Fegert
Sehr geehrte Berater/-innen,
Sie fördern die Jugendlichen auf dem Weg in das Berufsleben.
Psychische Erkrankungen bei Jugendlichen können den
Berufseinstieg erschweren.
Dieser Flyer möchte Ihnen einen Überblick über psychische
Erkrankungen geben und Unterstützungsmöglichkeiten
aufzeigen, auf die Sie bei Ihrer Beratung im Umgang mit
erkrankten Jugendlichen zurückgreifen können.
Was ist eigentlich eine psychische Erkrankung?
Nicht jedes „abweichende, störende oder auffällige
Verhalten“ bedeutet, dass bei einem/r Schüler/-in eine
psychische Erkrankung vorliegt.
Kriterien psychischer Erkrankung
Von einer psychischen Erkrankung spricht man erst dann,
wenn Verhaltensweisen einer Person
- unerwartet auftreten,
- situationsinadäquat sind,
- vom statistischen Durchschnitt in einer Bevölkerung
abweichen (d.h. wenn der Großteil der Menschen einer
bestimmten Bevölkerung sich anders verhält),
- (entweder bei sich oder anderen) Leiden erzeugen,
- wichtige Entwicklungsschritte dadurch nicht erreicht werden
können und
- in mehreren Lebensbereichen auftreten.
Diese Kriterien sind immer auch vom Entwicklungsstand
und dem jeweiligen kulturellen Hintergrund des Kindes
abhängig.
Typische Erkrankungen von Jugendlichen
Aufgrund der Tatsache, dass manche psychischen
Erkrankungen, wie beispielsweise Ess-, Angst- oder
Zwangsstörungen sich häufig erst im Jugendlichenalter
herausbilden, ist es wichtig, hierauf besonders aufmerksam
zu achten. Typische Erkrankungen von Jugendlichen sind
insbesondere
- depressive Episoden,
- soziale Ängste,
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS),
- Essstörungen,
- Sucht und
- Psychosen.
Diese Erkrankungen kommen in ganz unterschiedlicher
Häufigkeit vor und unterscheiden sich auch in ihren
Symptomen. Das macht es für einen Laien häufig schwer,
aufgrund der Symptome auf Krankheiten rückzuschließen.
Behandlung und flankierende Maßnahmen
Viele Jugendliche mit psychischen Störungen befinden sich
nicht in Behandlung. Hier kann es hilfreich sein, wenn Sie
diesbezüglich eine vermittlungsrelevante Auffälligkeit
bemerken, eventuell zu einer Diagnostik/Behandlung zu
raten.
Ist eine psychische Störung erkannt, erfolgt die Behandlung
zumeist multimodal. Dabei hat der/die Jugendliche die
Möglichkeit, sich entweder in ambulante oder in stationäre
psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung zu begeben.
Die Kernelemente einer psychiatrisch-psychotherapeutischen
Behandlung sind psychotherapeutische Einzelgespräche,
Gespräche mit relevanten Bezugspersonen, ggf.
medikamentöse (psychopharmakologische) Behandlung
und Gruppentrainings zum Aufbau/zur Verbesserung von
Fertigkeiten (z.B. soziale Fertigkeiten). Diese Behandlungen
werden bei Indikation durch Funktionstherapien (z.B. Ergo, Physio-, Musik-, Kunsttherapie) und im stationären Bereich
durch milieutherapeutisches Arbeiten ergänzt.
Bei hohen psychosozialen Belastungen oder unzureichender
familiärer Unterstützung (z.B. wenn ein Elternteil chronisch
krank ist) können als flankierendes Element
Jugendhilfemaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Wie erfahre ich von der Krankheit?
Nicht immer werden Sie eine Erkrankung als Diagnose in
Ihren Unterlagen haben. Dies liegt einerseits an der Tatsache,
dass Eltern und auch Jugendliche unterschiedlich offen
mit Ihrer Erkrankung umgehen andererseits an den
Regelungen zur strafrechtlich geschützten Schweigepflicht.
Bezüglich der Erkrankung besteht diese nach § 203
Strafgesetzbuch. Erhaltene Informationen dürfen nicht an
Dritte weitergegeben werden, um das grundrechtlich
geschützte Persönlichkeitsrecht auf informationelle
Selbstbestimmung ausreichend zu gewährleisten. Das ist
gut so, denn schließlich müssen die Eltern und die
Jugendlichen selbst entscheiden, wie sie mit der Krankheit
umgehen und wen sie darüber informieren.
Schweigepflichtig sind selbstverständlich die Kinder- und
Jugendpsychiater und -therapeuten, aber ebenso die
öffentlichen Schulen und die Arbeitsverwaltung
Als Berater/-in können Sie nur dann eine sinnvolle
Eingliederung in die Berufswelt planen, wenn Ihre Kunden/innen ihre Erkrankung offenlegen. Dennoch müssen wir
akzeptieren, dass das Recht auf Offenlegung beim Patienten
liegt und wir nur positiv darauf hinwirken können, die
Erkrankung zu erwähnen, um den Übergang von der
Schule in das Berufsleben positiv zu gestalten.
Welche Punkte sollten aus Sicht der Behandlung bei
der Berufswahl Beachtung finden?
Im Rahmen des Übergangs Schule-Beruf ist es wichtig,
folgende Punkte bei der Beratung zu beachten:
- Die weitere Behandlung der Erkrankung muss
gewährleistet sein.
- Der Berufsweg muss die Leistungsfähigkeit des Patienten
berücksichtigen.
- Ggf. müssen flankierende Maßnahmen die Jugendlichen
beim Übergang unterstützen.
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