EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli)

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Gesundheitsamt
Stainhartstr. 7 in 82362 Weilheim
Tel.: 0881/681-1600
EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli)
Erreger:
Escherichia coli sind in der Regel harmlose Darmbakterien von Mensch und
Tier. EHEC stellen jedoch eine gefährliche Sondergruppe dieser Bakterien dar,
die Shiga-Toxine (Zellgifte) bilden. Vorkommen weltweit.
Übertragung:
Kontakt zu Tieren (z. B. Streichelzoo, Bauernhof). Kontaminierte tierische
Lebensmittel (z. B. Rohmilch, Rohmilchkäse, Salami). Ggf. Mensch-zuMensch-Übertragung durch Schmierinfektion. Verunreinigtes Obst und
Gemüse (z. B. nicht pasteurisierter Apfelsaft, gedüngter Kopfsalat). Fäkal verunreinigtes Badewasser. Hohe Infektiosität.
Inkubationszeit
Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Krankheitszeichen
beträgt meist 1-3 Tage, selten bis zu 8 Tagen.
Ansteckungsfähigkeit
In der Regel Erregerausscheidung 5-10 (bis 20) Tage. U. U. auch wochenbis monatelange Ausscheidung ohne Krankheitszeichen.
Krankheitsverlauf
Oft ohne Krankheitszeichen. Kolikartige Bauchschmerzen, Erbrechen oder Fieber mit wässrigem Durchfall. Bei 10-20% der Erkrankten schwere Verlaufsform
mit blutigen Durchfällen. Bei 5-10% (vor allem Kleinkinder, alte Menschen
oder abwehrgeschwächte Personen) Entwicklung eines hämolytischurämischen Syndroms (HUS) mit Störung der Nierenfunktion (evtl. Notwendigeit der Dialyse), der Blutbildung, der Gerinnung und mitunter neurologischen Veränderungen. Etwa 1-5% der HUS-Fälle enden tödlich.
Diagnostik/
Therapie
Untersuchung einer Stuhlprobe mit Erregerisolierung und Nachweis des ShigaToxins. Eine spezifische medikamentöse Behandlung gibt es nicht. Die Behandlung mit Antibiotika kann das Krankheitsbild verschlimmern.
Verhalten in Bezug auf
Gemeinschaftseinrichtungen und den Lebensmittelbereich
Unverzügliche Meldung an die Gemeinschaftseinrichtung. Besuchsverbot für
Erkrankte, Krankheitsverdächtige sowie Familienmitglieder. Wiederzulassung
mit ärztlichem Attest nach klinischer Genesung und Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben. Ausnahmen mit Zustimmung des
Gesundheitsamtes unter bestimmten Schutzmaßnahmen.
Im Lebensmittelbereich Tätigkeitsverbot.
Besondere
Hygienemaßnahmen
Prophylaxe
Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln: Händehygiene nach jedem
Toilettenbesuch, vor der Zubereitung von Mahlzeiten, vor dem Essen sowie
nach Kontakt mit mutmaßlich kontaminierten Gegenständen bzw. Tieren. Ggf.
Händedesinfektion (nur für Erwachsene empfehlenswert) und Flächendesinfektion (Toilette, Türgriffe).
Küchenhygiene! Lagerung leicht verderblicher Lebensmittel bei Kühlschranktemperatur. Speisen - vor allem Fleisch - gut durchgaren. Rohmilch abkochen.
Händewaschen nach Besuch eines Streichelzoos oder Bauernhofs.
Dezember 2011
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