Gesundheitsamt Stainhartstr. 7 in 82362 Weilheim Tel.: 0881/681-1600 EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli) Erreger: Escherichia coli sind in der Regel harmlose Darmbakterien von Mensch und Tier. EHEC stellen jedoch eine gefährliche Sondergruppe dieser Bakterien dar, die Shiga-Toxine (Zellgifte) bilden. Vorkommen weltweit. Übertragung: Kontakt zu Tieren (z. B. Streichelzoo, Bauernhof). Kontaminierte tierische Lebensmittel (z. B. Rohmilch, Rohmilchkäse, Salami). Ggf. Mensch-zuMensch-Übertragung durch Schmierinfektion. Verunreinigtes Obst und Gemüse (z. B. nicht pasteurisierter Apfelsaft, gedüngter Kopfsalat). Fäkal verunreinigtes Badewasser. Hohe Infektiosität. Inkubationszeit Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Krankheitszeichen beträgt meist 1-3 Tage, selten bis zu 8 Tagen. Ansteckungsfähigkeit In der Regel Erregerausscheidung 5-10 (bis 20) Tage. U. U. auch wochenbis monatelange Ausscheidung ohne Krankheitszeichen. Krankheitsverlauf Oft ohne Krankheitszeichen. Kolikartige Bauchschmerzen, Erbrechen oder Fieber mit wässrigem Durchfall. Bei 10-20% der Erkrankten schwere Verlaufsform mit blutigen Durchfällen. Bei 5-10% (vor allem Kleinkinder, alte Menschen oder abwehrgeschwächte Personen) Entwicklung eines hämolytischurämischen Syndroms (HUS) mit Störung der Nierenfunktion (evtl. Notwendigeit der Dialyse), der Blutbildung, der Gerinnung und mitunter neurologischen Veränderungen. Etwa 1-5% der HUS-Fälle enden tödlich. Diagnostik/ Therapie Untersuchung einer Stuhlprobe mit Erregerisolierung und Nachweis des ShigaToxins. Eine spezifische medikamentöse Behandlung gibt es nicht. Die Behandlung mit Antibiotika kann das Krankheitsbild verschlimmern. Verhalten in Bezug auf Gemeinschaftseinrichtungen und den Lebensmittelbereich Unverzügliche Meldung an die Gemeinschaftseinrichtung. Besuchsverbot für Erkrankte, Krankheitsverdächtige sowie Familienmitglieder. Wiederzulassung mit ärztlichem Attest nach klinischer Genesung und Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben. Ausnahmen mit Zustimmung des Gesundheitsamtes unter bestimmten Schutzmaßnahmen. Im Lebensmittelbereich Tätigkeitsverbot. Besondere Hygienemaßnahmen Prophylaxe Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln: Händehygiene nach jedem Toilettenbesuch, vor der Zubereitung von Mahlzeiten, vor dem Essen sowie nach Kontakt mit mutmaßlich kontaminierten Gegenständen bzw. Tieren. Ggf. Händedesinfektion (nur für Erwachsene empfehlenswert) und Flächendesinfektion (Toilette, Türgriffe). Küchenhygiene! Lagerung leicht verderblicher Lebensmittel bei Kühlschranktemperatur. Speisen - vor allem Fleisch - gut durchgaren. Rohmilch abkochen. Händewaschen nach Besuch eines Streichelzoos oder Bauernhofs. Dezember 2011